Fakuma 2020 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen

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Fakuma 2020 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
Fakuma 2020
Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand.
Fakuma 2020 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
Fakuma 2020
Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand

Messeort:       Friedrichshafen Messegelände

Messedauer:     13. – 17. Oktober 2020

Organisator:    Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter:

                      ww.leg-thueringen.de/fakuma

Was wir für Sie tun
Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die
Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können:

> Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche
> Kontakt und Administration mit dem Messeveranstalter
> zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung (Eigenbau)
> Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung
> Bereitstellung Standinfrastruktur (Mobiliar, Beleuchtung, Lounge, Bar, Technik)
> technische Installation inkl. Verbrauch
> tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes
> ständige Betreuung des Standes (Info-Service)
> professionelles Catering direkt am Stand für Sie und Ihre Gäste
> Konzeption und Erstellung einer Standbroschüre
> Akquisition, Standmarketing (PR, Medien)
> Standevent
> Abwicklung der Fördermodalitäten mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale
  Gesellschaft

Ansprechpartnerin:
Katja Wetzel
Teamleiterin Messen und Veranstaltungen
Tel.: 0361 5603-464
Fax:    0361 5603-329
E-Mail: katja.wetzel@leg-thueringen.de

Anmeldeschluss: 23. März 2020
Fakuma 2020 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
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Standpakete und Förderung

  Standfläche                                              Standfläche
  ab 6 m² (Mindestgröße)                                   ab 9 m²

  > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen   > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen
  > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung         > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung
    und Produktion)                                          und Produktion)
  > A4 Prospektständer                                     > A4 Prospektständer
  > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand                    > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand
  > Kurzprofil in dt. und engl. im digitalen               > Kurzprofil in dt. und engl. im digitalen
    Ausstellerkatalog                                        Ausstellerkatalog
  > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog               > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog
  > Catering für Standpersonal und deren Gäste             > Catering für Standpersonal und deren Gäste
  > Reservierung eines Beratungstisches bei                > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen
    anstehenden Terminen (bei Überbelegung kein            > individuelle Möglichkeiten zur Präsentation von
    garantierter Anspruch)                                   Ausstellungsgütern/Modellen (unter Beachtung
  > Nutzung der Gemeinschaftsflächen                         Platzverhältnis von Stand- und Modellgröße)
    (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa-        > Nutzung der Gemeinschaftsflächen
    ches, Loungebereich)                                     (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa-
  > ein Ausstellerausweis                                    ches, Loungebereich)
  > maximal 2 Personen als Standpersonal                   > zwei Ausstellerausweise
  > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe     > maximal 3 Personen als Standpersonal
                                                           > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe

Im Rahmen der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten hat die LEG Thüringen
beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Antrag auf Förderung
gestellt. Diese Förderung bezieht sich auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des Messeauftritts.
Grundlage des eingereichten Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen
Gestaltungselementen im Corporate Design des Freistaats Thüringen.

Grundvoraussetzung für den geförderten Beitrag ist:

1) die Abgabe einer De-minimis-Erklärung Ihres Unternehmens. Das antragstellende Unternehmen ist verpflich-
tet, bei der Beantragung für sich und für den Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) eine vollstän-
dige Übersicht über die im laufenden und den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltenen De-minimis-
Beihilfen vorzulegen. Die Einreichnung der De-minimis-Erklärung ist auch per E-Mail möglich.

Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben sind gemäß § 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar.
Zudem ist die De-minimis-Bescheinigung vom Unternehmen 10 Jahre lang nach Gewährung aufzubewahren und
auf Anforderung der EU-Kommission, Bundesregierung, Landesverwaltung oder gewährenden Stelle innerhalb
einer festgesetzten Frist (mindestens eine Woche) vorzulegen. Kommt das Unternehmen dieser Anforderung
nicht nach, kann rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung entfallen und die Beihilfe zuzüglich Zinsen zurück-
gefordert werden.

Die De-minimis-Erklärung ist der Anmeldung beizufügen bzw. nach Aufforderung fristgerecht einzureichen.
Bitte nutzen Sie hierfür die De-minimis-Erklärung zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen auf
der Anmeldeseite unter www.leg-thueringen.de/fakuma.

2) die Erteilung des Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digita-
le Gesellschaft für das beantragte Projekt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Richtlinien zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten finden Sie hier: https://wirtschaft.
thueringen.de/wirtschaft/aussenwirtschaft/gp/
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 Preise für den Thüringer Gemeinschaftsstand
 In den Beiträgen zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand sind bereits folgende Kosten enthalten:

 > anteilige, förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern
 > anteilige, nicht förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern
 > die mögliche Förderung wird beim Rechnungsbetrag abgezogen.
 > Zusätzliche Ausstattungswünsche (z. B. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach
   Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
 > Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung
   ausschlaggebend für die Berücksichtigung der Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand.

 Kalkulationsbeispiele*:

 6 m² gefördert                                            6 m² ungefördert
 > Teilnehmerbeitrag netto:         9.300,00 €             > Teilnehmerbeitrag netto:        9.300,00 €
 > zzgl.19% Umsatzsteuer:           1.767,00 €             > 19% Umsatzsteuer:               1.767,00 €
 > Teilnehmerbeitrag brutto:       11.067,00 €               Zahlbetrag			                   11.067,00 €
 > abzgl. Förderung:		            - 5.700,00 €
    Zahlbetrag: 			                5.367,00 €

 9 m² gefördert                                            9 m² ungefördert
 > Teilnehmerbeitrag netto:       13.950,00 €              > Teilnehmerbeitrag netto:       13.950,00 €
 > zzgl. 19% Umsatzsteuer:          2.650,50 €             > 19% Umsatzsteuer:               2.650,50 €
 > Teilnehmerbeitrag brutto:      16.600,50 €                 Zahlbetrag			                 16.600,50 €
 > abzgl. Förderung:		            - 8.500,00 €
    Zahlbetrag:			                 8.100,50 €

 12 m² gefördert                                           12 m² ungefördert
 > Teilnehmerbeitrag netto:        18.600,00 €             > Teilnehmerbeitrag netto: 18.600,00 €
 > zzgl. 19% Umsatzsteuer:          3.534,00 €             > 19% Umsatzsteuer:         3.534,00 €
 > Teilnehmerbeitrag brutto:       22.134,00 €             Zahlbetrag			 22.134,00 €
 > abzgl. Förderung              - 11.400,00 €
   Zahlbetrag			                  10.734,00 €

 Weitere m² - Flächenvarianten auf Anfrage möglich - Bitte sprechen Sie uns an!
 *Berechnungsgrundlage ist der derzeitige Planungsstand mit 81 m² reiner Ausstellungsfläche und auf Basis
 von 10 Ausstellern.

Bitte beachten Sie, dass in obigen Zahlen auch die Umsatzsteuer enthalten ist.
Die Umsatzsteuer ist nach den allgemeinen Grundsätzen abzugsfähig.
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Fakuma 2020
Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand

Organisation / Standgestaltung                          beispiele auf der Basis von Plankosten. Abweichungen
                                                        sind durch Veränderung z. B. in der Standgröße und
Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und Um-    Ausstellerzahl möglich. Die Rechnungslegung erfolgt
setzung des Thüringer Messeauftritts. Es besteht kein   nach Messeteilnahme und Abrechnung des Gesamt-
Anspruch auf einen bestimmten Standzuschnitt. Das       projektes mit den tastächlichen Kosten abzüglich
Platzieren von eigenem Messeequipment (Roll ups,        der ggf. gewährten Förderung. Die in der Rechnung
Plakate, Möbel etc.) ist grundsätzlich nicht erlaubt,   genannten Zahlungstermine sind einzuhalten.
in Ausnahmefällen ist eine Prüfung durch die LEG
möglich. Wünsche und Anregungen der Mitaussteller       Rücktritt, Vertragsauflösung
werden aufgenommen und geprüft und fließen ggf. in
die Gestaltung des Messestandes ein. Grundlage des      Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist
Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt      von 14 Tagen nach Eingang der schriftlichen Anmel-
aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen    dung bei der LEG Thüringen die Teilnahme am Thü-
im Corporate Design des Freistaats Thüringen.           ringer Gemeinschaftsstand Hannover Messe 2020
Der Messebaukontakt bei der Umsetzung des Messe-        abzusagen.
konzeptes erfolgt in Abstimmung mit den Mitausstel-     Erklärt der Mitaussteller seinen Rücktritt nach dieser
lern durch die LEG.                                     Frist, ist der Mitaussteller zu folgender Zahlung ver-
                                                        pflichtet:
Haftung und Versicherung
                                                        > Rücktritt bis 06.04.2020: 50 % der Beteiligungs-
Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller      preise ohne Förderung.
auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine         > Rücktritt nach dem 06.04.2020: 100 % der Beteili-
Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Ver-     gungspreise ohne Förderung.
sicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den
Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzu-     Kann die Standfläche weitervermietet werden, erhebt
stellen.                                                die LEG Thüringen eine pauschale Aufwandsentschä-
                                                        digung in Höhe von 10 % des Beteiligungspreises
Aussteller- und Parkausweise                            ohne Förderung.
                                                        Kann die Standfläche nur teilweise weitervermietet
Die Gebühren für Ausweise werden nach Verbrauch         werden, haftet der Mitaussteller anteilig auf die nicht
den Mitausstellern in Rechnung gestellt.                weitervermietete Fläche. In diesem Fall erhebt die LEG
                                                        Thüringen eine pauschale Aufwandsentschädigung in
                                                        Höhe von 75 % des Beteiligungspreises ohne För-
Verbindlichkeit                                         derung für die nicht weitervermietete Fläche. Dem
                                                        Aussteller wird in diesen konkreten Fällen das Recht
Diese Anmeldung dient als rechtsverbindliche Grund-
                                                        eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veran-
lage für die Messevorbereitung der LEG Thüringen. Ein
                                                        stalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden
Anspruch auf Zuteilung beantragter Plätze, Lager oder
                                                        ist.
Charakter besteht nicht. Ansprüche gegenüber der
LEG Thüringen hinsichtlich Lage oder Charakter sind
                                                        Die Nichtteilnahme ist in schriftlicher Form zu
ausgeschlossen.
                                                        erklären.

Rechnungslegung

Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und
erhält somit alle Rechnungen direkt von P. E. Schall
GmbH & Co. KG. Die Abrechnung erfolgt durch die LEG
Thüringen. Bei den in den Teilnahmebedingungen
aufgeführten Kosten handelt es sich um Kalkulations-
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