Fakuma 2020 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
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Fakuma 2020 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Messeort: Friedrichshafen Messegelände Messedauer: 13. – 17. Oktober 2020 Organisator: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH Anmeldung Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter: ww.leg-thueringen.de/fakuma Was wir für Sie tun Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können: > Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche > Kontakt und Administration mit dem Messeveranstalter > zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung (Eigenbau) > Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung > Bereitstellung Standinfrastruktur (Mobiliar, Beleuchtung, Lounge, Bar, Technik) > technische Installation inkl. Verbrauch > tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes > ständige Betreuung des Standes (Info-Service) > professionelles Catering direkt am Stand für Sie und Ihre Gäste > Konzeption und Erstellung einer Standbroschüre > Akquisition, Standmarketing (PR, Medien) > Standevent > Abwicklung der Fördermodalitäten mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Ansprechpartnerin: Katja Wetzel Teamleiterin Messen und Veranstaltungen Tel.: 0361 5603-464 Fax: 0361 5603-329 E-Mail: katja.wetzel@leg-thueringen.de Anmeldeschluss: 23. März 2020
Fakuma 2020 Standpakete und Förderung Standfläche Standfläche ab 6 m² (Mindestgröße) ab 9 m² > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung und Produktion) und Produktion) > A4 Prospektständer > A4 Prospektständer > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Kurzprofil in dt. und engl. im digitalen > Kurzprofil in dt. und engl. im digitalen Ausstellerkatalog Ausstellerkatalog > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog > Catering für Standpersonal und deren Gäste > Catering für Standpersonal und deren Gäste > Reservierung eines Beratungstisches bei > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen anstehenden Terminen (bei Überbelegung kein > individuelle Möglichkeiten zur Präsentation von garantierter Anspruch) Ausstellungsgütern/Modellen (unter Beachtung > Nutzung der Gemeinschaftsflächen Platzverhältnis von Stand- und Modellgröße) (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa- > Nutzung der Gemeinschaftsflächen ches, Loungebereich) (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa- > ein Ausstellerausweis ches, Loungebereich) > maximal 2 Personen als Standpersonal > zwei Ausstellerausweise > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe > maximal 3 Personen als Standpersonal > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe Im Rahmen der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten hat die LEG Thüringen beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Antrag auf Förderung gestellt. Diese Förderung bezieht sich auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des Messeauftritts. Grundlage des eingereichten Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen im Corporate Design des Freistaats Thüringen. Grundvoraussetzung für den geförderten Beitrag ist: 1) die Abgabe einer De-minimis-Erklärung Ihres Unternehmens. Das antragstellende Unternehmen ist verpflich- tet, bei der Beantragung für sich und für den Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) eine vollstän- dige Übersicht über die im laufenden und den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltenen De-minimis- Beihilfen vorzulegen. Die Einreichnung der De-minimis-Erklärung ist auch per E-Mail möglich. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben sind gemäß § 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar. Zudem ist die De-minimis-Bescheinigung vom Unternehmen 10 Jahre lang nach Gewährung aufzubewahren und auf Anforderung der EU-Kommission, Bundesregierung, Landesverwaltung oder gewährenden Stelle innerhalb einer festgesetzten Frist (mindestens eine Woche) vorzulegen. Kommt das Unternehmen dieser Anforderung nicht nach, kann rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung entfallen und die Beihilfe zuzüglich Zinsen zurück- gefordert werden. Die De-minimis-Erklärung ist der Anmeldung beizufügen bzw. nach Aufforderung fristgerecht einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür die De-minimis-Erklärung zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen auf der Anmeldeseite unter www.leg-thueringen.de/fakuma. 2) die Erteilung des Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digita- le Gesellschaft für das beantragte Projekt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Richtlinien zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten finden Sie hier: https://wirtschaft. thueringen.de/wirtschaft/aussenwirtschaft/gp/
Fakuma 2020 Preise für den Thüringer Gemeinschaftsstand In den Beiträgen zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand sind bereits folgende Kosten enthalten: > anteilige, förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern > anteilige, nicht förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern > die mögliche Förderung wird beim Rechnungsbetrag abgezogen. > Zusätzliche Ausstattungswünsche (z. B. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. > Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung ausschlaggebend für die Berücksichtigung der Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand. Kalkulationsbeispiele*: 6 m² gefördert 6 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 9.300,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 9.300,00 € > zzgl.19% Umsatzsteuer: 1.767,00 € > 19% Umsatzsteuer: 1.767,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 11.067,00 € Zahlbetrag 11.067,00 € > abzgl. Förderung: - 5.700,00 € Zahlbetrag: 5.367,00 € 9 m² gefördert 9 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 13.950,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 13.950,00 € > zzgl. 19% Umsatzsteuer: 2.650,50 € > 19% Umsatzsteuer: 2.650,50 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 16.600,50 € Zahlbetrag 16.600,50 € > abzgl. Förderung: - 8.500,00 € Zahlbetrag: 8.100,50 € 12 m² gefördert 12 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 18.600,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 18.600,00 € > zzgl. 19% Umsatzsteuer: 3.534,00 € > 19% Umsatzsteuer: 3.534,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 22.134,00 € Zahlbetrag 22.134,00 € > abzgl. Förderung - 11.400,00 € Zahlbetrag 10.734,00 € Weitere m² - Flächenvarianten auf Anfrage möglich - Bitte sprechen Sie uns an! *Berechnungsgrundlage ist der derzeitige Planungsstand mit 81 m² reiner Ausstellungsfläche und auf Basis von 10 Ausstellern. Bitte beachten Sie, dass in obigen Zahlen auch die Umsatzsteuer enthalten ist. Die Umsatzsteuer ist nach den allgemeinen Grundsätzen abzugsfähig.
Fakuma 2020 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Organisation / Standgestaltung beispiele auf der Basis von Plankosten. Abweichungen sind durch Veränderung z. B. in der Standgröße und Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und Um- Ausstellerzahl möglich. Die Rechnungslegung erfolgt setzung des Thüringer Messeauftritts. Es besteht kein nach Messeteilnahme und Abrechnung des Gesamt- Anspruch auf einen bestimmten Standzuschnitt. Das projektes mit den tastächlichen Kosten abzüglich Platzieren von eigenem Messeequipment (Roll ups, der ggf. gewährten Förderung. Die in der Rechnung Plakate, Möbel etc.) ist grundsätzlich nicht erlaubt, genannten Zahlungstermine sind einzuhalten. in Ausnahmefällen ist eine Prüfung durch die LEG möglich. Wünsche und Anregungen der Mitaussteller Rücktritt, Vertragsauflösung werden aufgenommen und geprüft und fließen ggf. in die Gestaltung des Messestandes ein. Grundlage des Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt von 14 Tagen nach Eingang der schriftlichen Anmel- aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen dung bei der LEG Thüringen die Teilnahme am Thü- im Corporate Design des Freistaats Thüringen. ringer Gemeinschaftsstand Hannover Messe 2020 Der Messebaukontakt bei der Umsetzung des Messe- abzusagen. konzeptes erfolgt in Abstimmung mit den Mitausstel- Erklärt der Mitaussteller seinen Rücktritt nach dieser lern durch die LEG. Frist, ist der Mitaussteller zu folgender Zahlung ver- pflichtet: Haftung und Versicherung > Rücktritt bis 06.04.2020: 50 % der Beteiligungs- Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller preise ohne Förderung. auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine > Rücktritt nach dem 06.04.2020: 100 % der Beteili- Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Ver- gungspreise ohne Förderung. sicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzu- Kann die Standfläche weitervermietet werden, erhebt stellen. die LEG Thüringen eine pauschale Aufwandsentschä- digung in Höhe von 10 % des Beteiligungspreises Aussteller- und Parkausweise ohne Förderung. Kann die Standfläche nur teilweise weitervermietet Die Gebühren für Ausweise werden nach Verbrauch werden, haftet der Mitaussteller anteilig auf die nicht den Mitausstellern in Rechnung gestellt. weitervermietete Fläche. In diesem Fall erhebt die LEG Thüringen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 % des Beteiligungspreises ohne För- Verbindlichkeit derung für die nicht weitervermietete Fläche. Dem Aussteller wird in diesen konkreten Fällen das Recht Diese Anmeldung dient als rechtsverbindliche Grund- eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veran- lage für die Messevorbereitung der LEG Thüringen. Ein stalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden Anspruch auf Zuteilung beantragter Plätze, Lager oder ist. Charakter besteht nicht. Ansprüche gegenüber der LEG Thüringen hinsichtlich Lage oder Charakter sind Die Nichtteilnahme ist in schriftlicher Form zu ausgeschlossen. erklären. Rechnungslegung Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und erhält somit alle Rechnungen direkt von P. E. Schall GmbH & Co. KG. Die Abrechnung erfolgt durch die LEG Thüringen. Bei den in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Kosten handelt es sich um Kalkulations-
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