IAA Pkw 2019 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen

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IAA Pkw 2019 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
IAA Pkw 2019
Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand.
IAA Pkw 2019 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
IAA Pkw 2019
Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand

Messeort:       Frankfurt/Main, Messegelände

Messedauer:     10. – 13. September 2019 (verkürzte Messe, Bereich Zulieferer in Halle 4.1 )

Organisator:    Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter:

                                    www.leg-thueringen.de/iaa

Was wir für Sie tun
Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die
Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können:

> Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche
> Kontakt und Administration mit dem Messeveranstalter
> zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung (Eigenbau)
> Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung
> Bereitstellung Standinfrastruktur (Mobiliar, Beleuchtung, Lounge, Bar, Technik)
> technische Installation inkl. Verbrauch
> tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes
> ständige Betreuung des Standes (Info-Service)
> professionelles Catering direkt am Stand für Sie und Ihre Gäste
> Konzeption und Erstellung einer Standbroschüre
> Akquisition, Standmarketing (PR, Medien)
> Standevent
> Abwicklung der Fördermodalitäten mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale
  Gesellschaft

Ansprechpartnerin:
Katja Wetzel
Tel.: 0361 5603-464
Fax:    0361 5603-329
E-Mail: katja.wetzel@leg-thueringen.de

Anmeldeschluss: 15. März 2019
IAA Pkw 2019 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
IAA Pkw 2019
Standpakete und Förderung

  Standfläche                                              Standfläche
  ab 6 m² (Mindestgröße)                                   ab 9 m²

  > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen   > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen
  > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung         > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung
    und Produktion)                                          und Produktion)
  > A4 Prospektständer                                     > A4 Prospektständer
  > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand                    > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand
  > Kurzprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre      > Kurzprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre
    mit Logo und Kontaktdaten                                mit Logo und Kontaktdaten
  > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog               > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog
  > Catering für Standpersonal und deren Gäste             > Catering für Standpersonal und deren Gäste
  > Reservierung eines Beratungstisches bei                > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen
    anstehenden Terminen (bei Überbelegung kein            > individuelle Möglichkeiten zur Präsentation von
    garantierter Anspruch)                                   Ausstellungsgütern/Modellen (unter Beachtung
  > Nutzung der Gemeinschaftsflächen                         Platzverhältnis von Stand- und Modellgröße)
    (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa-        > Nutzung der Gemeinschaftsflächen
    ches, Loungebereich)                                     (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa-
  > ein Ausstellerausweis                                    ches, Loungebereich)
  > maximal 2 Personen als Standpersonal                   > zwei Ausstellerausweise
  > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe     > maximal 3 Personen als Standpersonal
                                                           > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe

    Bitte tragen Sie die gewünschte Standgröße bei der Online-Anmeldung ein. Die Mindeststandgröße
    beträgt 6 qm.

Im Rahmen der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten hat die LEG Thüringen
beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Antrag auf Förderung
gestellt. Diese Förderung bezieht sich auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des Messeauftritts.
Grundlage des eingereichten Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen
Gestaltungselementen des Corporate Design des Freistaats Thüringen.

Grundvoraussetzung für den geförderten Beitrag ist

1) die Abgabe einer De-minimis-Erklärung Ihres Unternehmens. Das antragstellende Unternehmen ist ver-
pflichtet, bei der Beantragung für sich und für den Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) eine
vollständige Übersicht über die im laufenden und den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltenen De-
minimis-Beihilfen vorzulegen.
Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben sind gemäß § 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar.
Zudem ist die De-minimis-Bescheinigung vom Unternehmen 10 Jahre lang nach Gewährung aufzubewahren und
auf Anforderung der EU-Kommission, Bundesregierung, Landesverwaltung oder gewährenden Stelle innerhalb
einer festgesetzten Frist (mindestens eine Woche) vorzulegen. Kommt das Unternehmen dieser Anforderung
nicht nach, kann rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung entfallen und die Beihilfe zuzüglich Zinsen zurück-
gefordert werden.
Die De-minimis-Erklärung ist der Anmeldung beizufügen bzw. nach Aufforderung fristgerecht einzureichen.
Bitte nutzen Sie hierfür die De-minimis-Erklärung zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen auf
der Anmeldeseite unter www.leg-thueringen.de/iaa.

2) die Abgabe einer Negativerklärung zur Mitgliedschaft in extremistischen Gruppierungen

3) die Erteilung des Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digita-
le Gesellschaft für das beantragte Projekt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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IAA Pkw 2019
Preise für den Thüringer Gemeinschaftsstand

In den Beiträgen zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand sind bereits folgende Kosten enthalten:

> anteilige, förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern
> anteilige, nicht förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern
> die mögliche Förderung wird beim Rechnungsbetrag abgezogen.
> Zusätzliche Ausstattungswünsche (z.B. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach
  Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
> Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung ausschlag-
  gebend für die Berücksichtigung der Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand.

Kalkulationsbeispiele*:

6 m² gefördert                                            6 m² ungefördert
> Teilnehmerbeitrag netto:        7.500,00 €              > Teilnehmerbeitrag netto:        7.500,00 €
> 19% Umsatzsteuer:               1.425,00 €              > 19% Umsatzsteuer:               1.425,00 €
> Teilnehmerbeitrag brutto:       8.925,00 €                Zahlbetrag			                   8.925,00 €
> abzgl. Förderung:		           - 4.620,00 €
   Zahlbetrag: 			                4.305,00 €

9 m² gefördert                                            9 m² ungefördert
> Teilnehmerbeitrag netto:      11.200,00 €               > Teilnehmerbeitrag netto: 11.200,00 €
> 19% Umsatzsteuer:               2.128,00 €              > 19% Umsatzsteuer:         2.128,00 €
> Teilnehmerbeitrag brutto:     13.328,00 €                  Zahlbetrag			13.328,00 €
> abzgl. Förderung:		           - 6.900,00 €
   Zahlbetrag:			                 6.428,00 €

12 m² gefördert                                           12 m² ungefördert
> Teilnehmerbeitrag netto:      15.000,00 €               > Teilnehmerbeitrag netto:       15.000,00 €
> 19% Umsatzsteuer:               2.850,00 €              > 19% Umsatzsteuer:               2.850,00 €
> Teilnehmerbeitrag brutto:     17.825,00 €                  Zahlbetrag			                 17.825,00 €
> abzgl. Förderung              - 9.250,00 €
  Zahlbetrag			                   8.600,00 €

20 m² gefördert                                           20 m² ungefördert
> Teilnehmerbeitrag netto:       24.900,00 €              > Teilnehmerbeitrag netto: 24.900,00 €
> 19% Umsatzsteuer:                4.731,00 €             > 19% Umsatzsteuer:         4.731,00 €
> Teilnehmerbeitrag brutto:      29.631,00 €                 Zahlbetrag			29.631,00 €
> abzgl. Förderung              - 15.400,00 €
 Zahlbetrag		                    14.231,00 €

 Weitere qm-Flächenvarianten auf Anfrage möglich - Bitte sprechen Sie uns an!
 *Berechnungsgrundlage ist der derzeitige Planungsstand mit 77 qm reiner Ausstellungsfläche und auf Basis
 von 7 Ausstellern.

Bitte beachten Sie, dass in obigen Zahlen auch die Umsatzsteuer enthalten ist.
Die Umsatzsteuer ist nach den allgemeinen Grundsätzen abzugsfähig.
IAA Pkw 2019 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
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Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand

Organisation / Standgestaltung                          Rücktritt, Vertragsauflösung

Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und Um-    Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist
setzung des Thüringer Messeauftritts. Es besteht kein   von 14 Tagen nach Eingang der schriftlichen Anmel-
Anspruch auf einen bestimmten Standzuschnitt. Das       dung bei der LEG Thüringen die Teilnahme am Thürin-
Platzieren von eigenem Messeequipment (Roll ups,        ger Gemeinschaftsstand IAA Pkw 2019 abzusagen.
Plakate, Möbel etc.) ist grundsätzlich nicht erlaubt,   Erklärt der Mitaussteller seinen Rücktritt nach dieser
in Ausnahmefällen ist eine Prüfung durch die LEG        Frist, ist der Mitaussteller zu folgender Zahlung ver-
möglich. Wünsche und Anregungen der Mitaussteller       pflichtet:
werden aufgenommen und geprüft und fließen ggf. in
die Gestaltung des Messestandes ein. Grundlage des      > Rücktritt bis 01.04.2019: 50 % der Beteiligungs-
Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt        preise ohne Förderung.
aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen    > Rücktritt nach dem 01.04.2019: 100 % der Beteili-
des Corporate Design des Freistaats Thüringen.            gungspreise ohne Förderung.
Der Messebaukontakt bei der Umsetzung des Messe-
konzeptes erfolgt in Abstimmung mit den Mitausstel-     Kann die Standfläche weitervermietet werden, erhebt
lern durch die LEG.                                     die LEG Thüringen eine pauschale Aufwandsentschä-
                                                        digung in Höhe von 10 % des Beteiligungspreises
Haftung und Versicherung                                ohne Förderung.
                                                        Kann die Standfläche nur teilweise weitervermietet
Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller    werden, haftet der Mitaussteller anteilig auf die nicht
auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine         weitervermietete Fläche. In diesem Fall erhebt die LEG
Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Ver-   Thüringen eine pauschale Aufwandsentschädigung in
sicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den     Höhe von 75 % des Beteiligungspreises ohne För-
Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzu-     derung für die nicht weitervermietete Fläche. Dem
stellen.                                                Aussteller wird in diesen konkreten Fällen das Recht
                                                        eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veran-
                                                        stalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden
Aussteller- und Parkausweise                            ist.
Die Gebühren für Ausweise werden nach Verbrauch
den Mitausstellern in Rechnung gestellt.

Verbindlichkeit
Diese Anmeldung dient als rechtsverbindliche Grund-
lage für die Messevorbereitung der LEG Thüringen. Ein
Anspruch auf Zuteilung beantragter Plätze, Lager oder
Charakter besteht nicht. Ansprüche gegenüber der
LEG Thüringen hinsichtlich Lage oder Charakter sind
ausgeschlossen.

Rechnungslegung

Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und
erhält somit alle Rechnungen direkt vom VDA. Die
Abrechnung erfolgt durch die LEG Thüringen. Bei den
in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Kosten
handelt es sich um Kalkulationsbeispiele auf der
Basis von Plankosten. Abweichungen sind durch
Veränderung z.B. in der Standgröße und Ausstellerzahl
möglich. Die Rechnungslegung erfolgt nach Messeteil-
nahme und Abrechnung des Gesamtprojektes mit den
tastächlichen Kosten abzüglich der ggf. gewährten
Förderung. Die in der Rechnung genannten Zahlungs-
termine sind einzuhalten.
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