IAA Pkw 2019 Beteiligung am Thüringer Messegemeinschaftsstand - LEG Thüringen
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IAA Pkw 2019 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Messeort: Frankfurt/Main, Messegelände Messedauer: 10. – 13. September 2019 (verkürzte Messe, Bereich Zulieferer in Halle 4.1 ) Organisator: Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH Anmeldung Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter: www.leg-thueringen.de/iaa Was wir für Sie tun Wir übernehmen für Sie folgende Messedienstleistungen mit leistungsstarken Partnern, damit Sie sich auf die Präsentation Ihres Know-hows konzentrieren können: > Anmietung der Ausstellungs- bzw. Standfläche > Kontakt und Administration mit dem Messeveranstalter > zentraler Standplatz und attraktive Standgestaltung (Eigenbau) > Erstellung und Umsetzung des Messestandkonzeptes bis zur Detailplanung > Bereitstellung Standinfrastruktur (Mobiliar, Beleuchtung, Lounge, Bar, Technik) > technische Installation inkl. Verbrauch > tägliche Reinigung (inkl. Abfallentsorgung) des gesamten Gemeinschaftsstandes > ständige Betreuung des Standes (Info-Service) > professionelles Catering direkt am Stand für Sie und Ihre Gäste > Konzeption und Erstellung einer Standbroschüre > Akquisition, Standmarketing (PR, Medien) > Standevent > Abwicklung der Fördermodalitäten mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Ansprechpartnerin: Katja Wetzel Tel.: 0361 5603-464 Fax: 0361 5603-329 E-Mail: katja.wetzel@leg-thueringen.de Anmeldeschluss: 15. März 2019
IAA Pkw 2019 Standpakete und Förderung Standfläche Standfläche ab 6 m² (Mindestgröße) ab 9 m² > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > Präsentation an einem Einzelcounter mit zwei Stühlen > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung > eine Präsentationsfläche (A0, inkl. Gestaltung und Produktion) und Produktion) > A4 Prospektständer > A4 Prospektständer > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Firmenlogo oder Schriftzug am Stand > Kurzprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre > Kurzprofil in dt. und engl. in der Standbroschüre mit Logo und Kontaktdaten mit Logo und Kontaktdaten > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog > Grundeintrag im offiziellen Messekatalog > Catering für Standpersonal und deren Gäste > Catering für Standpersonal und deren Gäste > Reservierung eines Beratungstisches bei > ein Beratungstisch mit 4 Stühlen anstehenden Terminen (bei Überbelegung kein > individuelle Möglichkeiten zur Präsentation von garantierter Anspruch) Ausstellungsgütern/Modellen (unter Beachtung > Nutzung der Gemeinschaftsflächen Platzverhältnis von Stand- und Modellgröße) (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa- > Nutzung der Gemeinschaftsflächen ches, Loungebereich) (Prospektlager/Garderobe inkl. eines Schließfa- > ein Ausstellerausweis ches, Loungebereich) > maximal 2 Personen als Standpersonal > zwei Ausstellerausweise > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe > maximal 3 Personen als Standpersonal > Gesamtorganisation vor, während und nach der Messe Bitte tragen Sie die gewünschte Standgröße bei der Online-Anmeldung ein. Die Mindeststandgröße beträgt 6 qm. Im Rahmen der Richtlinie zur Außenwirtschaftsförderung von Gemeinschaftsprojekten hat die LEG Thüringen beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen Antrag auf Förderung gestellt. Diese Förderung bezieht sich auf alle zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des Messeauftritts. Grundlage des eingereichten Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen des Corporate Design des Freistaats Thüringen. Grundvoraussetzung für den geförderten Beitrag ist 1) die Abgabe einer De-minimis-Erklärung Ihres Unternehmens. Das antragstellende Unternehmen ist ver- pflichtet, bei der Beantragung für sich und für den Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) eine vollständige Übersicht über die im laufenden und den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltenen De- minimis-Beihilfen vorzulegen. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben sind gemäß § 264 StGB als Subventionsbetrug strafbar. Zudem ist die De-minimis-Bescheinigung vom Unternehmen 10 Jahre lang nach Gewährung aufzubewahren und auf Anforderung der EU-Kommission, Bundesregierung, Landesverwaltung oder gewährenden Stelle innerhalb einer festgesetzten Frist (mindestens eine Woche) vorzulegen. Kommt das Unternehmen dieser Anforderung nicht nach, kann rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung entfallen und die Beihilfe zuzüglich Zinsen zurück- gefordert werden. Die De-minimis-Erklärung ist der Anmeldung beizufügen bzw. nach Aufforderung fristgerecht einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür die De-minimis-Erklärung zur Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen auf der Anmeldeseite unter www.leg-thueringen.de/iaa. 2) die Abgabe einer Negativerklärung zur Mitgliedschaft in extremistischen Gruppierungen 3) die Erteilung des Zuwendungsbescheides des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digita- le Gesellschaft für das beantragte Projekt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
IAA Pkw 2019 Preise für den Thüringer Gemeinschaftsstand In den Beiträgen zur Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand sind bereits folgende Kosten enthalten: > anteilige, förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern > anteilige, nicht förderfähige Kosten gemäß den angemeldeten Quadratmetern > die mögliche Förderung wird beim Rechnungsbetrag abgezogen. > Zusätzliche Ausstattungswünsche (z.B. Vitrinen, Unterbauten, Monitore etc.) sind selbstverständlich nach Absprache möglich. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. > Sollte es zu einer Überbuchung des Standes kommen, ist der zeitliche Eingang der Anmeldung ausschlag- gebend für die Berücksichtigung der Teilnahme am Thüringer Gemeinschaftsstand. Kalkulationsbeispiele*: 6 m² gefördert 6 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 7.500,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 7.500,00 € > 19% Umsatzsteuer: 1.425,00 € > 19% Umsatzsteuer: 1.425,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 8.925,00 € Zahlbetrag 8.925,00 € > abzgl. Förderung: - 4.620,00 € Zahlbetrag: 4.305,00 € 9 m² gefördert 9 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 11.200,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 11.200,00 € > 19% Umsatzsteuer: 2.128,00 € > 19% Umsatzsteuer: 2.128,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 13.328,00 € Zahlbetrag 13.328,00 € > abzgl. Förderung: - 6.900,00 € Zahlbetrag: 6.428,00 € 12 m² gefördert 12 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 15.000,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 15.000,00 € > 19% Umsatzsteuer: 2.850,00 € > 19% Umsatzsteuer: 2.850,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 17.825,00 € Zahlbetrag 17.825,00 € > abzgl. Förderung - 9.250,00 € Zahlbetrag 8.600,00 € 20 m² gefördert 20 m² ungefördert > Teilnehmerbeitrag netto: 24.900,00 € > Teilnehmerbeitrag netto: 24.900,00 € > 19% Umsatzsteuer: 4.731,00 € > 19% Umsatzsteuer: 4.731,00 € > Teilnehmerbeitrag brutto: 29.631,00 € Zahlbetrag 29.631,00 € > abzgl. Förderung - 15.400,00 € Zahlbetrag 14.231,00 € Weitere qm-Flächenvarianten auf Anfrage möglich - Bitte sprechen Sie uns an! *Berechnungsgrundlage ist der derzeitige Planungsstand mit 77 qm reiner Ausstellungsfläche und auf Basis von 7 Ausstellern. Bitte beachten Sie, dass in obigen Zahlen auch die Umsatzsteuer enthalten ist. Die Umsatzsteuer ist nach den allgemeinen Grundsätzen abzugsfähig.
IAA Pkw 2019 Teilnahmebedingungen für den Thüringer Gemeinschaftsstand Organisation / Standgestaltung Rücktritt, Vertragsauflösung Die LEG Thüringen leitet die gesamte Planung und Um- Der Mitaussteller ist berechtigt, innerhalb einer Frist setzung des Thüringer Messeauftritts. Es besteht kein von 14 Tagen nach Eingang der schriftlichen Anmel- Anspruch auf einen bestimmten Standzuschnitt. Das dung bei der LEG Thüringen die Teilnahme am Thürin- Platzieren von eigenem Messeequipment (Roll ups, ger Gemeinschaftsstand IAA Pkw 2019 abzusagen. Plakate, Möbel etc.) ist grundsätzlich nicht erlaubt, Erklärt der Mitaussteller seinen Rücktritt nach dieser in Ausnahmefällen ist eine Prüfung durch die LEG Frist, ist der Mitaussteller zu folgender Zahlung ver- möglich. Wünsche und Anregungen der Mitaussteller pflichtet: werden aufgenommen und geprüft und fließen ggf. in die Gestaltung des Messestandes ein. Grundlage des > Rücktritt bis 01.04.2019: 50 % der Beteiligungs- Messekonzeptes ist ein gemeinschaftlicher Auftritt preise ohne Förderung. aller Partner mit einheitlichen Gestaltungselementen > Rücktritt nach dem 01.04.2019: 100 % der Beteili- des Corporate Design des Freistaats Thüringen. gungspreise ohne Förderung. Der Messebaukontakt bei der Umsetzung des Messe- konzeptes erfolgt in Abstimmung mit den Mitausstel- Kann die Standfläche weitervermietet werden, erhebt lern durch die LEG. die LEG Thüringen eine pauschale Aufwandsentschä- digung in Höhe von 10 % des Beteiligungspreises Haftung und Versicherung ohne Förderung. Kann die Standfläche nur teilweise weitervermietet Für Schäden und Verluste an Gütern der Mitaussteller werden, haftet der Mitaussteller anteilig auf die nicht auf der Messe übernimmt die LEG Thüringen keine weitervermietete Fläche. In diesem Fall erhebt die LEG Haftung. Jeder Teilnehmer hat für seinen Bereich Ver- Thüringen eine pauschale Aufwandsentschädigung in sicherungsschutz im erforderlichen Umfang durch den Höhe von 75 % des Beteiligungspreises ohne För- Abschluss geeigneter Verträge selbständig sicherzu- derung für die nicht weitervermietete Fläche. Dem stellen. Aussteller wird in diesen konkreten Fällen das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veran- stalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden Aussteller- und Parkausweise ist. Die Gebühren für Ausweise werden nach Verbrauch den Mitausstellern in Rechnung gestellt. Verbindlichkeit Diese Anmeldung dient als rechtsverbindliche Grund- lage für die Messevorbereitung der LEG Thüringen. Ein Anspruch auf Zuteilung beantragter Plätze, Lager oder Charakter besteht nicht. Ansprüche gegenüber der LEG Thüringen hinsichtlich Lage oder Charakter sind ausgeschlossen. Rechnungslegung Die LEG Thüringen tritt als Hauptaussteller auf und erhält somit alle Rechnungen direkt vom VDA. Die Abrechnung erfolgt durch die LEG Thüringen. Bei den in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Kosten handelt es sich um Kalkulationsbeispiele auf der Basis von Plankosten. Abweichungen sind durch Veränderung z.B. in der Standgröße und Ausstellerzahl möglich. Die Rechnungslegung erfolgt nach Messeteil- nahme und Abrechnung des Gesamtprojektes mit den tastächlichen Kosten abzüglich der ggf. gewährten Förderung. Die in der Rechnung genannten Zahlungs- termine sind einzuhalten.
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