Info-Brief Landwirtschaft - Kreisausschuss Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz - Landkreis Marburg-Biedenkopf

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Info-Brief Landwirtschaft - Kreisausschuss Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz - Landkreis Marburg-Biedenkopf
Kreisausschuss
Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Info-Brief Landwirtschaft
September 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Landwirtinnen und Landwirte,

mit diesem Info-Brief Landwirtschaft möchten wir Sie wieder über interessante Themen aus der
und für die Landwirtschaft informieren.
Insbesondere die Hinweise zur Düngeverordnung, die für den Herbst beachtet werden müssen,
lege ich Ihnen ans Herz. Falls Sie noch einen HALM-Antrag abgeben möchten, wird es jetzt
langsam Zeit! Ansprechpartner*innen und Formulare finden Sie auf Seite 5. Weiterhin haben wir
einige Hinweise und Angebote zur Unterstützung von Direktvermarkter*innen für Sie zusam-
mengestellt.
Auch über die aktuellen Zuschüsse für die Anschaffung von sparsamen Haushalts-Elektrogerä-
ten oder den Austausch von Heizungen sowie die Fortführung der Förderung von E-Ladesäulen
finden Sie eine Übersicht.
Die Situation mit Kontaktbeschränkungen bedingt durch Corona hält leider immer noch an.
Nach wie vor heißt es sich und andere durch Hygienemaßnahmen zu schützten, auch wenn
glücklicherweise einige Lockerungen eintreten konnten. Daher mussten viele Veranstaltungen
und Aktionen, die wir geplant hatten, z. B. Tag der Landwirtschaft in diesem Jahr leider ausfal-
len. Es ist zudem wichtig, dass wir uns alle weiterhin besonnen und verantwortungsbewusst
verhalten, um uns selbst und unsere Kontakte zu schützen.
Ihnen und Ihren Familien wünsche ich, dass Sie gesund und zuversichtlich bleiben.
Herzliche Grüße

Heike Wagner
Leiterin Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz

Impressum:
Herausgeber: Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Redaktion: Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung; Dienstgebäude: Hermann-Jacobsohn-Weg 1,
35039 Marburg, Tel.: 06421 405-60, Fax: 06421 405-6100
E-Mail: fblaer@marburg-biedenkopf.de oder landkreis@marburg-biedenkopf.de | Internet: www.marburg-biedenkopf.de
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Info-Brief Landwirtschaft
September 2020

© FBLRV M. Schneider

Inhalte:                                Seite      Inhalte:                               Seite
Termine                                      2     Mobile Geflügelschlachtung                  7
Erwachsenenfortbildung 2020/2021             2     RegioApp und Geoportal                      7
Düngeverordnung                              3     Online-Kontaktplatz für Produkte            8
HALM – 30. Sept.- letzter Antragstag         5     Registrieren von Betrieben –                8
Info-Veranstaltung zu Umstellung auf         6     Lebensmittelhygiene Verordnung
Ökolandbau                                         ASP – Fälle in Brandenburg                  9
Online-Seminare Aufbauende Landwirt-         6     Förderung von E-Ladestationen             10
schaft                                             Förderung von Heizung, E-Geräten          10

Termine:
Leider sind in diesem Jahr viele Veranstaltungen ausgefallen. Auch für die Zukunft ist noch keine
genaue Planung möglich. Allerdings haben sich etliche „Digitale Veranstaltungen“ und Videoclips
etabliert.

Informieren Sie sich auf www.marburg-biedenkopf.de unter Veranstaltungen, der Seite des
Wasser-und Bodenverbandes Marburgland www.wbv-marburgerland.de für Mitglieder und auf
www.llh.hessen.de.

Ländliche Erwachsenenfortbildung 2020/2021
Die Fortbildungsveranstaltungen der Vereine, die in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Marburg-
Biedenkopf, Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz sowie dem Landesbetrieb
Landwirtschaft Hessen durchgeführt werden, können ebenfalls nicht wie gewohnt stattfinden. Wir
bedauern dies sehr. Die Gesundheit von Teilnehmenden und Referenten steht im Vordergrund.
Momentan werden Überlegungen angestellt, eventuell einzelne Veranstaltungen zu besonders
wichtigen Themen gemeinsam anzubieten. Dies hängt von der Entwicklung der Situation ab.
Wir werden Sie dann zeitnah informieren.

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Info-Brief Landwirtschaft
September 2020

Neue Düngeverordnung – Fahren auf Sicht!
Die neue Düngeverordnung wurde am 27.03.2020 vom Bundesrat beschlossen, allerdings gelten
die Regelungen für die § 13 Gebiete jetzt doch erst – nicht wie vorher veröffentlicht – ab dem
01.01.2021, auch gibt es noch Abstimmungsbedarf bezüglich der Umsetzung in den einzelnen
Bundesländern.

Es ist noch viel im Dunkeln bei der Düngung                                   Bild: Erwin Koch

Es wird an dieser Stelle nur auf die Vorgaben hingewiesen, die jetzt im Herbst auch im Hin-
blick auf eine mögliche Betriebsprüfung aufgrund der systematischen Cross Compliance
Kontrollen besonders wichtig sind.

Hierzu gehören:

       Aufzeichnungen über erfolgte Düngemaßnahmen bis zwei Tage nach der Dünger-
        gabe (für alle Betriebe)
       Dokumentation der Beweidung nach der Weidesaison (für alle Betriebe)

        Viele Betriebe nutzen professionelle, umfangreiche Schlagkarteien für die Dokumentation.
        Für alle anderen Betriebe haben wir, so wie auch für die Pflanzenschutzaufzeichnungen,
        Formblätter erstellt, die den gesetzlichen Anforderungen Genüge tun und den Vorteil bie-
        ten, dass man Schläge zu Bewirtschaftungseinheiten zusammenfassen kann. Oft werden
        Düngergaben zu einer Fruchtart an einem Tag und in gleicher Höhe durchgeführt und sind
        gut zusammengefasst darstellbar. Die Formblätter liegen im Foyer unseres Hauses aus.

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Info-Brief Landwirtschaft
September 2020

      Vereinfachte Düngebedarfsermittlung jetzt im Herbst

       Die Obergrenze für die N-Düngung zu den erlaubten Ackerkulturen beträgt maximal 30kg
       NH4-N und 60kg Gesamt-N pro ha in Abhängigkeit zum N-Bedarf. Dieser Bedarf ist zu er-
       mitteln und darzustellen.

       Der im Herbst über Gülle oder Gärrest gedüngte NH4-N wird für den Bedarf einer überwin-
       ternden Kultur im Folgejahr nun voll angerechnet. Bisher waren es nur 10% der Gesamt-
       N-Menge, die berücksichtigt werden musste. Programme/Formblätter für die vereinfachte
       Düngebedarfsberechnung im Herbst sowie die Berechnungsgrundlage für die gesamte Ve-
       getationsperiode finden Sie auf der Homepage des LLH:
       https://llh.hessen.de/pflanze/boden-und-duengung/duengeverordnung/herbstduengung/

      Ab dem 1. September dürfen auf Grünland maximal 80 kg Gesamt-N pro ha mit Gülle
       oder Gärrest gegeben werden

       Je nach N-Gehalt des organischen Düngers sind 20 m3 auch hier zu viel.

      Nährstoffvergleich

       Der Nährstoffvergleich ist definitiv nicht mehr relevant. Auch für die Vergangenheit - letztes
       Düngejahr – sind hier in den diesjährigen CC-Kontrollbögen keine Fragen mehr enthalten.

Es gibt eine ganze Reihe weiterer Neuerungen (N-Ausnutzung, Gesamtbetrieblicher Düngebe-
darf, Gewässerabstände u. a.), die während des Winters behandelt werden müssen. Das wollen
wir wieder in enger Zusammenarbeit mit dem LLH, der Grundwasserschonenden Beratung beim
WBV und den anderen Ingenieurbüros, die im Landkreis tätig sind, möglichst tun. Im Moment
„fahren wir (alle) auf Sicht“ und versuchen Fehler zu vermeiden.

Die Formblätter Seite 1 und 2 versenden wir zusammen mit diesem Info-Brief, siehe 01 und 02.

 Ansprechpartner:
 Klaus Trümner, Tel.: 06421 405-6114
 E-Mail: truemnerK@marburg-biedenkopf.de
 Torben Knoch, Tel.: 06421 405-6106
 E-Mail: KnochT@marburg-biedenkopf.de

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Info-Brief Landwirtschaft
    September 2020

   HALM – Antragstellung endet am 1. Oktober

   Die Frist für Zuwendungsanträge im HALM (Hessisches Programm für Agrarumwelt und Land-
   schaftspflege-Maßnahmen) endet am 01.10.2020.
   Sollten Sie beabsichtigen noch Flächen für das Jahr 2021 anzumelden, vereinbaren Sie bitte zeit-
   nah einen Termin zur Abgabe mit den unten genannten Sachbearbeiter*innen (bitte Zuständig-
   keiten beachten). Die Zuwendungsanträge stehen zum Download unter
   https://www.wibank.de/wibank/halm/halm-306958 bereit.

   Ansprechpartner*innen im Fachbereich Ländlicher Raum Marburg und Verbraucherschutz
   Förderverfahren B:
   Frau Fink, Tel.: 06421 405-6320, E-Mail: FinkC@marburg-biedenkopf.de
   Förderverfahren C1, C2:
   Frau Steinmann, Tel.: 06421 405-6230, E-Mail: SteinmannC@marburg-biedenkopf.de
   Förderverfahren C3:
   Frau Weiß, Tel.: 06421 405-6225, E-Mail: WeissK@marburg-biedenkopf.de
   Förderfahren E:
   Herr Zerbe, Tel.: 06421 405-6214, E-Mail: ZerbeM@marburg-biedenkopf.de

   Für die Förderverfahren D-H sind die Zuständigkeiten räumlich zugeordnet.
   Diese können Sie folgendem Schaubild entnehmen:
         Herr Zerbe: Tel.: 06421 405-6214, E-Mail: ZerbeM@marburg-biedenkopf.de
         Frau Hess-Mittelstädt: Tel: 06421 405-6303, Hess-MittelstaedtH@marburg-biedenkopf.de
         Herr Eidam, Tel.: 06421 405-6127, EidamJ@marburg-biedenkopf.de
         Herr Engelhard, Tel.: 06421 405-6301, EngelhardD@marburg-biedenkopf.de

                                                                           Wohraaue zwischen Kirch-
                                                                           hain und Gemünden

                                                                                                       Maculinea-
                                          Wetschaft                                                   Schutzgebiet

Niederhörlen                                            Obere Lahn
 Oberhörlen

                    Bottenhorner
Strickshute bei      Hochfläche                                      Amöneburger Becken
Frechenhausen

   Magerrasen bei                                                          Ohmwiesen bei
   Wommelshausen                          VSG Lahntal                        Rüdigheim
                                                            Zwester Ohm

                                                                                           Seite 5 von 11
Info-Brief Landwirtschaft
September 2020

Seminar – Umstellung auf den Ökolandbau
Grundlagen des Ökolandbaus – so gelingt die Umstellung für Ihren Betrieb

Denken Sie über die Umstellung auf ökologische Landwirtschaft nach oder möchten sich fachlich
weiterbilden?
Vom 3. bis 4. November (Hotel zur Schmiede, Alsfeld-Eudorf) veranstaltet die FiBL Akademie
gemeinsam mit der Naturland-Fachberatung ein Seminar für umstellungsinteressierte Betriebslei-
ter*innen. Das Seminar ist für die Teilnehmer*innen kostenfrei.
Es erwartet Sie ein sehr abwechslungsreiches Programm mit Aspekten zur Fruchtfolgegestaltung,
der Bodenbearbeitung, dem Einsatz von Komposten bis hin zur Getreidelagerung und dem Anbau
von neuen Kulturen sowie grundlegenden Aspekten der Tierhaltung.

Anmeldeschluss ist der 21.10.2020. Anmeldung über https://akademie.fibl.org/event/53

Weitere Informationen, den Anmeldebogen und das Programm entnehmen Sie bitte der anhän-
genden PDF, siehe 03.

 Ansprechpartnerin:
 Ilka Ufer, Tel.: 06421 405-6145
 E-Mail: Uferi@marburg-biedenkopf.de

Vierte Online-Seminar-Reihe „Aufbauende Landwirtschaft“
10 Online-Seminare – 10 Praktiker berichten
Die Anforderungen an die Landwirte im 21. Jahrhundert sind groß. Bodenfruchtbarkeit aufbauen,
Ökosysteme regenerieren, Biodiversität erhöhen, Wasserhaushalte erhalten, gesunde und nahr-
hafte Lebensmittel erzeugen - und all dies ökonomisch rentabel.
Die SÖL möchte Lösungsmöglichkeiten für diese globalen Herausforderungen an die Landwirt-
schaft aufzeigen und bietet daher zum vierten Mal die Online-Seminar-Reihe „Aufbauende
Landwirtschaft“ an. Diese richtet sich an alle Landwirte, die auf der Suche nach Lösungen sind, ob
konventionell oder ökologisch, jung oder alt, aus dem Ackerbau, der Tierhaltung oder dem Gemü-
sebau kommend.
Das Format
 10 Online-Seminare à 90 Minuten (60 Minuten Präsentation, 30 Minuten Fragen & Antworten).
 Die Online-Seminar-Reihe kann als Ganzes für 79,90 € gebucht werden.
 Alle Seminare werden aufgezeichnet und stehen den Teilnehmenden im Anschluss zur Verfü-
  gung.
 Beginn: Donnerstag, 15. Oktober 2020 um 20:00 Uhr. Danach wöchentlicher Rhythmus.
 Ein Einstieg ist jederzeit möglich.

Anmeldung sowie weitere Informationen unter
www.webinar-aufbauende-landwirtschaft.de

 Ansprechpartnerin:
 Ilka Ufer, Tel.: 06421 405-6145
 E-Mail: Uferi@marburg-biedenkopf.de

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Info-Brief Landwirtschaft
September 2020

Mobile Geflügelschlachtung
Die Mobile Geflügelschlachtung, ein Pilotprojekt aus der Wetterau, ermöglicht seit Juni 2020
eine stressfreie Schlachtung der Tiere direkt vor Ort auf den landwirtschaftlichen Betrieben.

Ausgestallte Legehennen aus Hessen werden zum Teil über Zwischenhändler zu Schlachtbetrie-
ben nach Niedersachsen oder gar Belgien gefahren. Auch Legehennen oder Freilandmast-
hähnchen aus Hühnermobilen, die regional direkt vermarktet werden sollen, mussten für Schlach-
tung bisher oft bis Mittel- und Nordhessen gefahren werden.
Für nähere Informationen und eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Be-
treiber der mobilen Geflügelschlachtung, Familie Marcel und Lisa Emrich,
Telefon: 06046 954 978, siehe auf Seite 11.

An der Entwicklung des Pilotprojektes sind Vertreter folgender Institutionen beteiligt: Fachstelle
Lebensmittelüberwachung (Wetteraukreis), Modellregion Ökolandbau Wetterau/Fachdienst Land-
wirtschaft (Wetteraukreis), die Landestierschutzbeauftragte Hessen, das Hessische Ministerium
für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, mehrere Sponsoren zur Finan-
zierung des Anhängers und Ausstattung, sowie die Betreiberfamilie der mobilen Schlachtein-
richtung.

 Ansprechpartnerin:
 Ilka Ufer, Tel.: 06421 405-6145
 E-Mail: Uferi@marburg-biedenkopf.de

Regionale erzeugte Lebensmittel finden mit
RegioApp und Geoportal
– auch für Ihre Erzeugnisse
Wo kann man Lebensmittel für den täglichen Bedarf besorgen, die in
der Nähe angebaut und verarbeitet werden? Wann haben Direktver-
markter geöffnet, wo findet man Verkaufsautomaten mit regionalen
Lebensmitteln? Antworten hierauf bietet die Regio-App für Smart-
phones und Tablet-PCs. Die App kann kostenfrei herunter geladen
werden.

Gerne nehmen wir Sie mit Ihrem Angebot für die Verbraucher auf.
Weitere Informationen auch unter
www.lkmb.de/regioapp oder sprechen Sie uns unverbindlich an.

Zudem möchten wir den Verbrauchern einen Überblick über die Ein-
kaufsorte regionaler Lebensmittel in der Kreiskarte geben und die
Angebote im Geoportal eintragen. www.lkmb.de/geo

Beide Angebote sind über den Landkreis kostenfrei.

 Ansprechpartnerin:
 Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132
 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de
                                                                                  Seite 7 von 11
Info-Brief Landwirtschaft
September 2020

ECHT HESSISCH! – Kontaktplatz seit kurzem online
www.kontaktplatz-hessen.de
Ziel dieser Plattform ist es, die Vernetzung der Akteure in der hessischen Land- und Ernährungs-
wirtschaft zu fördern. Produkte und Dienstleistungen sollen ausgetauscht, Strukturen
aufgebaut und sichtbar gemacht werden. Über die Plattform kann man direkt miteinander in Kon-
takt zu treten. Alle Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter sind aufgerufen mitzumachen – ob
regional oder bio-regional.
Wie funktioniert der ECHT HESSISCH! Kontaktplatz? Die Plattform besteht aus zwei Bereichen:
Zum einen gibt es eine Pinnwand, auf der kurzfristige Angebote und Gesuche eingestellt wer-
den können. Zum anderen können sich Erzeuger, Verarbeiter, Händler und Gastromomen auf der
Seite dauerhaft eintragen und über ihr Sortiment informieren. So könnte beispielsweise ein
Anbieter von Fleisch und Wurst auf diesem Weg einen Partner finden, dessen Brot und Backwa-
ren er mit in seinem Hofladen verkaufen kann. Die Registrierung und Nutzung des ECHT
HESSISCH! Kontaktplatzes sind kostenfrei! www.kontaktplatz-hessen.de

 Ansprechpartnerinnen:
 Ilka Ufer, Tel. 06421 405-6145
 E-Mail: Uferi@marburg-biedenkopf.de
 Margot Schneider, Tel.: 06421 405-6132
 E-Mail: Schneidermar@marburg-biedenkopf.de

Registrierung von Betrieben
nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Informationen des Fachdienstes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene haben Unternehmer/innen, die ein
Gewerbe auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmit-
teln ausüben, den Betrieb der zuständigen Behörde zu melden. Zu ihnen gehören neben
Bäckereien, Metzgereien und Filialen, auch Gaststätten, mobile und ortsfeste Imbissbetriebe,
ebenso wie landwirtschaftliche Betriebe mit Lebensmittelerzeugung.

Nicht zu den Lebensmitteln gehören z.B. lebende Tier und Pflanzen vor dem Ernten. Das bedeu-
tet, dass die Meldeverpflichtung bereits den Verkauf von Kartoffeln, Gemüse, Obst usw. bzw.
Fleischverkauf am Stück, in Form von Fleischpaketen oder auch nach Verarbeitung und Verpa-
ckung durch Metzger umfasst. Auch vor dem Hintergrund von leider immer wieder auftretenden
Lebensmittelskandalen ist es hilfreich hier nichts zu versäumen.

Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten hat die Meldung für jeden
Betrieb gesondert zu erfolgen. Auch wesentliche Änderungen sind zu melden.

Da sich ein Großteil der im Landkreis Marburg-Biedenkopf ansässigen Primärerzeuger noch nicht
beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz registriert hat, werden diese, vor allem
vor dem Hintergrund, dass die erstmalige Registrierung schon am 30.12.2006 abgeschlossen

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Info-Brief Landwirtschaft
September 2020

sein sollte, darum gebeten, dieser Verpflichtung zur Registrierung Ihres Betriebes nachzu-
kommen.

Oftmals herrscht bei den Betriebsinhabern Unklarheit darüber, ob ihr Betrieb registriert ist oder
nicht. In diesem Fall oder bei weiteren Fragen werden wir Ihnen gerne Auskunft erteilen.

Ein Formular zur Registrierung ist auf der Homepage des Landkreises unter folgendem Link ab-
rufbar:

https://www.marburg-biedenkopf.de/umwelt_und_laendlicher_raum/veterinaerwesen-verbraucher-
schutz/merkblaetter-lebensmittelueberwachung-lebensmittelhygiene.php

Der Vordruck hängt dieser E-Mail an, siehe Anhang 05.

Ansprechpartner:
FD Veterinärwesen und Verbraucherschutz,
Tel.: 06421 405-6601
E-Mail: FBVuV@marburg-biedenkopf.de

Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland
Anlässlich der ersten nachgewiesenen Fälle von ASP in Bran-
denburg, wird noch einmal auf die Umsetzung von
Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des eigenen Schweine-
bestandes hingewiesen. Eine gute Broschüre zu Schutz-
maßnahmen gegen die ASP sowie ein übersichtliches Plakat
hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
herausgegeben. Beides finden Sie im Anhang unseres Info-Brie-
fes, siehe Anhang 06 und 07. Die Broschüre sowie das Plakat
können Sie auch beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbrau-
cherschutz abholen.
Die Broschüre gibt es auch direkt unter:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschue-
ren/ASP-Landwirte.html

Aktuelle Hinweise und Informationen zur ASP und zum Tierseu-
chengeschehen in unserem Landkreis können Sie jederzeit auf unserer Website nachlesen:
https://www.marburg-biedenkopf.de/umwelt_und_laendlicher_raum/veterinaerwesen-verbraucher-
schutz/tiergesundheit.php.

Ansprechpartner:
FD Veterinärwesen und Verbraucherschutz,
Tel.: 06421 405-6601
E-Mail: FBVuV@marburg-biedenkopf.de

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Info-Brief Landwirtschaft
September 2020

Landkreis fördert auch 2021 Elektroauto-Ladestationen
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf setzt das sehr erfolgreiche Förderprogramm für Elektroauto-
Ladestationen auch im Jahr 2021 fort. In Kooperation mit der Sparkasse Marburg-Biedenkopf und
der EAM, die die Aktion als Sponsoren finanziell unterstützen, werden auch zukünftig E-Ladesta-
tionen bei Bürger*innen, Vereinen und Unternehmen mit bis zu 350 € gefördert.

Eine Förderung in Höhe von 200 € erhalten Antragsteller*innen, die Ökostrom beziehen und ein
Elektroauto besitzen oder bestellt haben. Vereine und Unternehmen benötigen kein eigenes
Elektroauto, müssen lediglich ihren Mitarbeitenden und/oder Kunden das Laden ermöglichen. Er-
gänzend zu den 200 € Grundförderung gibt es zusätzlich 150 €, wenn außerdem eine neue
Solarstromanlage installiert wird. Ist bereits eine Solarstromanlage vorhanden, gibt es 50 € Zu-
schuss. Insbesondere die Kombination von Elektroautos und selbst erzeugtem Strom aus
erneuerbaren Energien führt zu einem Vorteil in der Klimabilanz gegenüber Verbrennerfahrzeu-
gen.

Seit 2019 wurden über 140 Lademöglichkeiten im Landkreis Marburg-Biedenkopf gefördert. Der
größte Teil der Anträge kam von Privatpersonen, aber auch einige Vereine und Firmen habe die
Förderung zur Weiterentwicklung der E-Mobilität im Landkreis genutzt. Über 600 reine Elektroau-
tos sind bereits im Landkreis angemeldet, damit liegt die Quote bezogen auf die insgesamt
zugelassenen Fahrzeuge deutlich über dem Bundesschnitt. Die Förderung wurde in den letzten
Monaten besonders stark nachgefragt. Das hat dazu geführt, dass das für 2020 zur Verfügung ge-
stellte Budget mit der bisherigen höheren Förderung bereits jetzt ausgeschöpft ist. Daher können
Anträge für die neue Förderung 2021 ab sofort gestellt werden.

Alle Information und das Antragsformular gibt es im Internet unter
www.klimaschutz.marburg-biedenkopf.de oder beim zuständigen Ansprechpartner.

 Ansprechpartner:
 Philipp Lübbeke, Tel.: 06421 405-6219
 E-Mail: LuebbekeP@marburg-biedenkopf.de

Landkreis stärkt Klimaschutz und heimische Wirtschaft
in Corona-Zeiten
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt bis zum Ende des Jahres 2020 Zuschüsse für die Er-
neuerung von Heizungen und für die Anschaffung von energieeffizienten Haushalts-
geräten. Dies soll neben positiven Effekten für den Klimaschutz auch dem heimischen Handwerk
und Handel helfen.

Durch die Corona-Pandemie mussten im Frühjahr 2020 viele Händler ihre Geschäfte schließen
und auch Handwerker mussten Einschränkungen hinnehmen. Dass sich wirtschaftliche Erholung
und Klimaschutz nicht ausschließen zeigt das neue Förderprogramm im Rahmen des „Zukunftpa-
kets zur Bewältigung der Corona-Krise im Landkreis Marburg-Biedenkopf“ der Kreisverwaltung,
das bis zum Ende dieses Jahres läuft.

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Info-Brief Landwirtschaft
 September 2020

Für neue Heizungen gibt es einen Zuschuss von 100 €, wenn diese mit Erneuerbaren Energien
als Energieträger betrieben werden. Zusätzlich bietet der Landkreis in Kooperation mit der Stadt
Marburg und der Verbraucherzentrale Hessen kostenlose Energieberatungen zum Beispiel zu den
Themen Heizung, Dämmung und Solarenergie an.

Neue Waschmaschinen, Spülmaschinen und Kühl- und Gefriergeräte der höchsten Effizienz-
klasse werden im Rahmen des Programms mit jeweils 50 € gefördert, wenn das Gerät bei einem
Händler aus dem Landkreis gekauft wurde.

Alle Informationen und die Förderanträge erhalten Sie im Internet unter
www.klimaschutz.marburg-biedenkopf.de oder telefonisch.

  Ansprechpartner:
  Fachdienst Klimaschutz und Erneuerbare Energie,
  Tel.: 06421 405-6140
  E-Mail: FBLAER@marburg-biedenkopf.de

Anhang:

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