Telekom Austria mit Q1 2014 Ergebnis - Deutliche Spreadeinengung nach Syndikatsvertrag
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
08.05.2014 Telekom Austria mit Q1 2014 Ergebnis – Deutliche Spreadeinengung nach Syndikatsvertrag Heute hat die Telekom Austria (TKAAV, Baa2/BBB-) die Ergebnisse für das erste Quartal 2014 veröffentlicht. Der Umsatz fiel insbesondere aufgrund einer schwachen Entwicklung in Österreich (-10 % auf EUR 614 Mio.) sowie negativen Fremdwährungseffekten in Wei7russland um 7 % auf EUR 976 Mio. Das adj. EBITDA reduzierte sich primär wegen ungünstigen regulatorischen Effekten um 5 % auf EUR 320 Mio. In Kroatien fiel der EBITDA-Rückgang aufgrund gesunkener Preise mit -22 % auf EUR 23 Mio. überdurchschnittlich hoch aus. Positiv hervorzuheben ist hingegen der unter anderem durch das reduzierte Stützungsniveau bedingte Anstieg der EBITDA Marge in Österreich von 30,4 % auf 31,8 %. Konkret wurde die Subventionierung von neuen Handys für Neukunden im Februar um 40 % reduziert. Credit-Sicht Insbesondere aufgrund eines gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres deutlich höheren Working Capital Aufbaus (+28 % auf EUR 135 Mio.) fiel der operative Cashflow um 22 % auf EUR 243 Mio. Da die Bruttokapitalinvestitionen aber ebenfalls rückläufig (-33 % auf EUR 99 Mio.) waren, konnte eine solider Free Cashflow von EUR 52 Mio. generiert werden. Die Verschuldungskennzahlen blieben gegenüber dem Vorquartal relativ stabil und damit etwas schwächer als noch vor zwölf Monaten. Aus Credit-Sicht deutlich relevanter ist derzeit aber der abgeschlossene Syndikatsvertrag zwischen der ÖIAG und dem mexikanischen Telekomkonzern America Movil (A2/A-/A). Wir stufen die Absichten von America Movil als strategisch ein, womit sich eine potenzielle Unterstützung eines besser gerateten Unternehmens ergibt. Darüber hinaus sieht der Syndikatsvertrag eine Kapitalerhöhung von EUR 1 Mrd. vor, wodurch eine deutliche Verbesserung des Finanzprofils der Telekom Austria möglich wäre. Abgesehen davon ist die Tatsache, dass der Staat weiterhin einen Anteil von 25 % hält als positiv für die Spreadentwicklung einzustufen. So dürfte Moody’s das Uplift von einem Notch aufgrund möglicher Unterstützungsma7nahmen durch den Staat beibehalten. S&P hat hingegen bereits angekündigt das BBB- Rating auf eine mögliche Heraufstufung zu überprüfen. Das Finanzrisikoprofil könnte sich laut S&P durch die Verwendung der Kapitalerhöhung zur Schuldentilgung verbessern, wobei hier bereits beide Gro7aktionäre Akquisitionen in Osteuropa und Investitionen in die Netzinfrastruktur als möglichen Verwendungszweck angeführt haben. Für das Rating entscheidend ist daneben auch der finale Anteil von America Movil und in weiterer Folge die Einschätzung der strategischen Bedeutung der Beteiligung. Sollte die Beteiligung von S&P als strategisch eingestuft werden, ist mit einer Heraufstufung um ein Notch auf BBB und damit auf das kommunizierte Zielrating zu rechnen. Im Basisszenario der Ratingagentur wird weiter ein Umsatzrückgang von 2,5-3,5 % sowie ein geringfügiger Anstieg der EBITDA Marge von 31 % auf 32 % im laufenden Jahr unterstellt. Der von S&P berechnete Leverage (Verschuldung/EBITDA) soll von 3,7x per Ultimo 2013 auf 3,6x in 2014 bzw. 3,3-3,4x in 2015 sinken. Die TKAAV Senior Anleihen haben sehr positiv auf den Abschluss des Syndikatsvertrags reagiert und am selben Tag Spreadeinengungen im Bereich von 10 BP verzeichnet. Allerdings ist die Bewertung mittlerweile ambitioniert, wodurch wir zusammen mit dem im Vergleich zum Index geringeren Spread nicht mit einer Outperformance der Senior Anleihen auf Total Return Basis rechnen. Wir empfehlen daher die 3,125 % 2021 Anleihe zum Verkauf*. Für die 5,625 % Hybridanleihe raten wir weiter zum Kauf*.
08.05.2014 Spreadverlauf vs. Benchmark Quelle: Bloomberg, Bank of America Merrill Lynch, Raiffeisen RESEARCH Anleihen im Peervergleich Quelle: Bloomberg, Bank of America Merrill Lynch, Raiffeisen RESEARCH
08.05.2014 Unternehmenskennzahlen in EUR Mio. * Funds from Operations (operativer CF vor Working Capital Änderungen und Zinsen) ** Operativer CF nach Nettokapitalinvestitionen *** Hybridanleihe als Verschuldung gerechnet Quelle: Unternehmensangaben, Raiffeisen RESEARCH
08.05.2014 Anleihen * in EUR Mio., ** Kursabfrage am 08. Mai 2014, 15:35 MEZ, Werte sind indikativ. *** Rendite bis zum nächsten Call, Werte sind indikativ. Quelle: Bloomberg, Raiffeisen RESEARCH Freundliche Grü7e, Raiffeisen RESEARCH Igor Kovacic Tel: +43 1 71707-6732 E-Mail: igor.kovacic@rbinternational.com Am Stadtpark 9 1030 Wien Tel. +43-1-71707-1521 Fax. +43-1-71707-761522 raiffeisen.research@rbinternational.com www.raiffeisenresearch.at * Seit 1. Jänner 2014 werden Empfehlungen auf Total Return Basis, relativ zur Benchmark vergeben. Die Definitionen für die jeweiligen Empfehlungen lauten folgenderma7en: Kauf: Wir erwarten, dass der Gesamtertrag („Total Return“) des Instruments für den angegebenen Zeitraum (sechs Monate falls keine Angabe erfolgt) höher als bei dem relevanten Benchmark-Index ausfällt. Verkauf: Wir erwarten, dass der Gesamtertrag („Total Return“) des Instruments für den angegebenen Zeitraum (sechs Monate falls keine Angabe erfolgt) geringer als bei dem relevanten Benchmark-Index ausfällt. Halten: Wir erwarten, dass der Gesamtertrag („Total Return“) des Instruments für den angegebenen Zeitraum (sechs Monate falls keine Angabe erfolgt) auf dem Niveau des relevanten Benchmark-Index ausfällt. Disclaimer Für die Erstellung dieser Publikation verantwortlich: Raiffeisen Bank International AG Zuständige Behörde: Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Dieses Dokument dient zu Informationszwecken und darf nicht vervielfältigt oder an andere Personen weiterverteilt werden. Dieses Dokument ist weder ein Angebot noch eine Einladung zur Angebotsstellung, noch einen Prospekt im Sinne des KMG oder des Börsegesetzes oder eines vergleichbaren ausländischen Gesetzes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich eines Wertpapiers, Finanzproduktes oder einer Veranlagung hat auf der Grundlage eines genehmigten und veröffentlichten Prospektes oder der
08.05.2014 vollständigen Dokumentation des entsprechenden Wertpapiers, Finanzproduktes oder der Veranlagung zu erfolgen und nicht auf der Grundlage dieses Dokuments. Dieses Dokument ist keine persönliche Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Weder dieses Dokument noch seine Bestandteile bilden die Grundlage irgendeines Vertrages oder einer Verpflichtung irgendeiner Art. Dieses Dokument stellt keinen Ersatz für die erforderliche Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers, einer Veranlagung oder eines sonstigen Finanzproduktes dar. Eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung in Bezug auf den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, einer Veranlagung oder von Finanzprodukten kann bei Ihrem Bankberater eingeholt werden. Diese Analyse basiert auf grundsätzlich allgemein zugänglichen Informationen und nicht auf vertraulichen Informationen, die dem unmittelbaren Verfasser der Analyse ausschlie7lich aufgrund der Kundenbeziehung zu einer Person zugegangen sind. Die RBI erachtet – au7er anderwärtig in dieser Publikation ausdrücklich offengelegt - sämtliche Informationen als zuverlässig, macht jedoch keine Zusicherungen betreffend deren Genauigkeit und Vollständigkeit. In Schwellenmärkten kann ein erhöhtes Abrechnungs- und Depotstellenrisiko bestehen, als in Märkten mit einer etablierten Infrastruktur. Die Liquidität von Aktien/Finanzinstrumenten ist von der Anzahl der Market Maker beeinflussbar. Beide Umstände können zu einem erhöhten Risiko hinsichtlich der Sicherheit einer aufgrund der in diesem Dokument enthaltenen Informationen getätigten Investition führen. Die Information dieser Publikation entspricht dem Stand zum Erstellungsdatum. Sie kann aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass die Publikation geändert wurde. Sofern nicht ausdrücklich anders offengelegt (http://www.raiffeisenresearch.at/spezialvergütung) werden die von der Raiffeisen Bank International AG beschäftigten Analysten nicht für bestimmte Investment Banking-Transaktionen vergütet. Die Vergütung des Autors bzw. der Autoren dieses Berichtes basiert (unter anderem) auf der Gesamtrentabilität der RBI, die sich unter anderem aus den Einnahmen aus dem Investmentbanking und sonstigen Geschäften der RBI ergibt. Im Allgemeinen verbietet die RBI ihren Analysten und den Analysten Bericht erstattenden Personen den Erwerb von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten jeglicher Unternehmen, die vom Analysten abgedeckt werden, sofern der Erwerb nicht von der Compliance-Abteilung der RBI vorab genehmigt wurde. RBI hat folgende organisatorische oder verwaltungstechnische Vereinbarungen – einschlie7lich Informationsschranken – zur Verhinderung oder Vermeidung von Interessenskonflikten in Zusammenhang mit Empfehlungen getroffen: Die RBI hat grundsätzlich verbindliche Vertraulichkeitsbereiche definiert. Vertraulichkeitsbereiche sind typischerweise solche Einheiten von Kreditinstituten, die von anderen Einheiten durch organisatorische Ma7nahmen hinsichtlich des Informationsaustausches abzugrenzen sind, weil dort ständig oder vorübergehend compliance-relevante Informationen anfallen können. Compliance-relevante Informationen dürfen einen Vertraulichkeitsbereich grundsätzlich nicht verlassen und sind im internen Geschäftsverkehr auch gegenüber anderen Einheiten streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für die im üblichen Geschäftsablauf betriebsnotwendige Weitergabe von Informationen. Diese Weitergabe beschränkt sich jedoch auf das unbedingt Erforderliche (Need-to-know-Prinzip). Werden compliance-relevante Informationen zwischen zwei Vertraulichkeitsbereichen ausgetauscht, darf dies nur unter Einschaltung des Compliance Officers erfolgen. SONDERREGELN FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN; NORDIRLAND (UK) UND JERSEY (KANALINSELN): Diese Publikation wurde von der Raiffeisen Bank International AG (RBI) zur Förderung ihres Anlagengeschäftes genehmigt oder herausgegeben. Die RBI London Branch wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) ermächtigt und wird in eingeschränktem Ma7e von der Financial Services Authority (FSA) reguliert. Details zum Ausma7 der Regulierung der Zweigniederlassung in London durch die Financial Services Authority sind auf Anfrage erhältlich. Diese Veröffentlichung ist nicht für Investoren gedacht, die im Sinne der FSA-Regeln Endkunden sind, und sollte daher nicht an sie verteilt werden. Weder die in diesem Dokument enthaltenen Informationen noch die darin geäu7erten Meinungen stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zu einem Angebot zum Kauf (oder Verkauf) von Anlagen dar und sind nicht derart auszulegen. Die RBI könnte in eigener Sache eine Transaktion im Sinne der FSA-Regeln in jede hierin erwähnte oder damit verbundene Anlage getätigt haben und als Folge/oder eine Platzierung in oder einen Anteil an besagter Anlage halten. Die RBI könnte als Manager oder Co-Manager eines öffentlichen Angebots jedes in diesem Bericht erwähnten oder damit verbundenen Wertpapiers handeln oder gehandelt haben. Die RBI Marketing Repräsentanz Jersey wird nicht von der Jersey Financial Services Commission geregelt, da sie nach dem Financial Services (Jersey) Law 1998 (FSJL) keine Finanzdienstleistungen in Jersey durchführt. SPEZIFISCHE BESCHRÄNKUNGEN FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND KANADA: Dieser Dokument darf weder in die Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada oder in ihre jeweiligen Hoheitsgebiete oder Besitzungen übertragen oder darin verteilt werden, noch darf es an irgendeine US-amerikanische Person oder irgendeine Person mit Wohnsitz in Kanada verteilt werden, es sei denn, die Übermittlung erfolgt direkt durch die RB International Markets (USA) LLC, einen in den USA registrierten Broker-Dealer (‚RBIM‘), und vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen.
08.05.2014 SPEZIFISCHE INFORMATIONEN FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND KANADA: Dieses Research-Dokument ist ausschlie7lich für institutionelle Investoren bestimmt und unterliegt nicht allen Unabhängigkeits- und Offenlegungsstandards, die für die Erstellung von Research-Unterlagen für Kleinanleger/Privatanleger anwendbar sind. Dieser Bericht wurde Ihnen durch die RB International Markets (USA) LLC, einen in den US registrierten Broker-Dealer (‚RBIM‘) übermittelt, wurde jedoch von unserem nicht- US-amerikanischen Verbundunternehmen Raiffeisen Bank International AG (RBI) erstellt. Jeder Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, die Gegenstand dieses Berichtes sind, müssen bei der RBIM platziert werden. Die RBIM ist unter folgender Adresse erreichbar: 1133 Avenue of the Americas, 16th Floor, New York, NY 10036, 212-600-2588. Dieses Dokument wurde au7erhalb der Vereinigten Staaten von einem oder mehreren Analysten erstellt, für die möglicherweise nicht Vorschriften hinsichtlich der Erstellung von Berichten und der Unabhängigkeit von Forschungsanalysten galten, die mit jenen vergleichbar sind, die in den Vereinigten Staaten in Kraft sind. Der/die Analyst/en, der/die dieses Dokument erstellte/n (i) sind nicht bei der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) in den Vereinigten Staaten als Research-Analysten registriert oder qualifiziert und (ii) dürfen keine assoziierten Personen der RBIM sein und unterliegen daher nicht den Vorschriften der FINRA, inklusive der Vorschriften bezüglich des Verhaltens oder der Unabhängigkeit von Research-Analysten. Die in diesem Bericht enthaltenen Meinungen, Schätzungen und Prognosen sind nur zum Datum dieses Berichtes jene der RBI und können ohne Vorankündigung geändert werden. Die in diesem Bericht enthaltenen Informationen wurden von der RBI von als zuverlässig erachteten Quellen zusammengestellt, doch die RBI, ihre verbundenen Unternehmen oder irgendeine andere Person geben keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung bezüglich der Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit des Berichtes. Jene Wertpapiere, die nicht in den Vereinigten Staaten registriert sind, dürfen weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an eine US-amerikanische Person direkt oder indirekt angeboten oder verkauft werden (im Sinne der Regulation S des Securities Act of 1933 (das ‚Wertpapiergesetz“), es sei denn, es liegt eine Ausnahme gemä7 dem Wertpapiergesetz vor. Dieser Bericht stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers im Sinne von Abschnitt 5 des Wertpapiergesetzes dar, noch bildet dieser Bericht oder irgendeine hierin enthaltene Information die Grundlage eines Vertrages oder einer Verpflichtung irgendeiner Art welcher in diesem Zusammenhang als zuverlässig erachtet werden kann. Dieser Bericht stellt lediglich allgemeine Informationen zur Verfügung. In Kanada darf er nur an Personen mit Wohnsitz in Kanada verteilt werden, die aufgrund ihrer Befreiung von der Prospektpflicht gemä7 den im jeweiligen Territorium bzw. der jeweiligen Provinz geltenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen berechtigt sind, Abschlüsse in Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Wertpapieren zu tätigen. Sollte sich eine Bestimmung dieses Disclaimers unter dem jeweils anwendbaren Recht als rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, ist die betreffende Bestimmung, soweit sie von den übrigen Bestimmungen trennbar ist, so zu behandeln, als wäre sie nicht Bestandteil dieses Disclaimers; in keinem Fall berührt sie die Rechtmä7igkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Publisher Editorial Department Raiffeisen RESEARCH GmbH Raiffeisen RESEARCH / RBI A-1030 Wien, Am Stadtpark 9 A-1030 Wien, Am Stadtpark 9 Phone: +43 1 717 07 – 1521 Phone: +43 1 717 07 - 1521
Sie können auch lesen