Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz Nr. 9/2020 vom 05.06.2020
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Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz Nr. 9/2020 vom 05.06.2020 Beratung Pflanzenschutz: Alexandra Bäuerle Tel. 07191 – 895 4220, mobil. 0170 73 68 407 E-Mail. a.baeuerle@rems-murr-kreis.de Landwirtschaftsamt Backnang, Erbstetter Str. 58, 71522 Backnang Bitte beachten Sie für die folgenden Ausführungen: Das Merkblatt „Integrierte Pflanzen- schutz 2020 – Ackerbau und Grünland sowie Sortenratgeber und Pflanzenschutzempfehlun- gen“ kann beim Landwirtschaftsamt angefordert oder im Internet abgerufen werden unter https://ltz.landwirtschaft- bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Broschueren+zum+Pflanzenschutz (1) Landwirtschaftsamt Backnang – Felderbegehungen 2020 Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie finden die Felderbegehungen des Landwirtschaftsamtes Backnang dieses Jahr nicht statt. Es besteht jedoch die Möglich- keit die Sortendemonstrationsflächen in Eigenregie anzuschauen. Vor Ort ist eine Beschilde- rung angebracht. Informationen zur Bestandsführung und zu den einzelnen Sorten sind auf der Internetseite des Rems-Murr-Kreises/Landwirtschaftsamtes in Form eines Handouts standortbezogen eingestellt (www.rems-murr-kreis.de Stichwort: Bauen, Umwelt und Ver- kehr / Landwirtschaft / Pflanzenbau und Pflanzenschutz). Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Landwirtschaftsamt wenden. Folgende Versuchsstandorte können angeschaut werden: Waiblingen-Neustadt: In Verlängerung der Straßen Im Gänswasen (Winterweizen) und Alte Winnender Steige (Wintergerste) Backnang-Stiftsgrundhof: Am Milchviehstall der Familie Schwaderer (Winterweizen und Wintergerste) Welzheim-Langenberg: Im Bereich Parkplatz Sternwarte (Winterweizen, Wintergerste, Win- terraps) (2) Getreide Winterweizen Nach wie vor präsentieren sich die Weizenbestände abgesehen von leichtem Septoria tritici und sehr vereinzelt etwas Gelbrost-Befall sehr gesund. Aufgrund des geringen Infektions-
drucks und in Abhängigkeit des Verwendungswecks wird dieses Jahr eine ordentliche Anzahl an Beständen ohne Fungizideinsatz geführt. Dies gilt auch für Wintergerste. Durch die aktuellen Niederschläge muss allerdings bei Beständen, die sich in der beginnen- den Blüte befinden, genauer hingeschaut werden. Weisen sie z.B. aufgrund der Vorfrucht oder der Anfälligkeit der Sorte ein erhöhtes Fusarium-Risiko auf sollte möglichst infektions- nah behandelt werden, d.h. im Zeitraum 2 Tage vor bzw. 2 Tage nach dem Infektionsereig- nis. Mittelbeispiele sind 2,5 l/ha Osiris oder 1,0 l/ha Prosaro. Der Befall mit Getreidehähnchen ist standortbezogen sehr unterschiedlich. In einzelnen Be- ständen war dieses Jahr eine Behandlung angeraten. Behandeln Sie aber nicht pauschal bzw. „vorbeugend“, kontrollieren Sie Ihre Bestände genau und achten Sie auf die Schadschwellen 20% geschädigte Blattfläche auf den obersten drei Blättern oder 0,5-1,5 Eier/Larven je Halm oder Fahnenblatt, d.h. jede 2. Pflanze ist befallen. Sommergetreide Noch notwendige Abschlussbehandlungen bei der Sommergerste sollten zeitnah umgesetzt werden. (3) Mais Die Unkrautbehandlung wurde i.d.R. bereits durchgeführt. Soweit dies noch nicht gesche- hen ist, sollte sie alsbald nachgeholt werden. Bekämpfungserfolge sind zu überprüfen. Prob- lemunkräuter wie Winden, Disteln, Ampfer oder Durchwuchskartoffeln zeigen sich von Stan- dardbehandlungen oft wenig beeindruckt und erholen sich rasch wieder. Mit der Nachbe- handlung abwarten bis sich wieder aktives Wachstum zeigt und entsprechend Wirkstoff auf- genommen werden kann, ggf. nesterweise bzw. Teilflächen behandeln. Im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2020“ werden auf S. 54 in Tabelle 28 genauere Hinweise zur Bekämpfung von Problemungräsern und –unkräutern gegeben.
(4) Zuckerrüben Nach wie vor Blattlaus-Kontrollen durchführen. Auch nach Nützlingen schauen. Nützlings- Populationen konnten sich gut etablieren. (5) Kartoffeln Mit den Niederschlägen steigt auch die Gefahr der Krautfäule. Die SIMPHYT-Online-Prognose liefert gute Anhaltspunkte über den vorherrschenden Infekti- onsdruck. Das Prognoseprogramm kann auf der baden-württembergischen Warndienstseite un- ter www.isip.de abgerufen werden. Des Weiteren ist schlagweise auf den Befall von Kartoffelkäfer-Larven zu achten. Die Be- kämpfung ist an der Schadschwelle zu orientieren (durchschnittlich mehr als 10 kleine Lar- ven je Pflanze). Eine gute Hilfestellung zur Behandlung gibt das Prognosemodell SIMLEP ebenfalls unter www.isip.de . Beispiele für bienenungefährlichen (B4) Insektizide sind: Biscaya, Coragen, Mospilan SG, Danjiri und das biologische Mittel NeemAzal-T/S. Biscaya (Aufbrauchfrist 03.02.2021) emp- fiehlt sich bei gleichzeitig hohem Blattlausbesatz (Schadschwelle mehr als 500 Blattläuse /100 Fiederblätter). Bei Biscaya und Mospilan SG, Danjiri ändert sich die B4-Einstufung in B1 wenn im Rahmen der Kraut- und Alternariabekämpfung der Wirkstoff Difenconazol (Revus Top, Narita) kombi- niert wird. (6) Leguminosen Nach wie vor Blattlauskontrollen durchführen. Die Virenüberträger können die Erbsen er- heblich schädigen. Folgende Bekämpfungsrichtwerte gelten in Leguminosen (Merkblatt „In- tegrierte Pflanzenschutz 2020“, S. 68): Sind die Schadschwellen überschritten und eine Bekämpfung ist angeraten, eignet sich u.a. das nützlingsschonende Pirimor Granulat ( Kein Pflanzenschutzmitteleinsatz auf ÖVF- Flächen!). Allgemeine Hinweise: Weitere Empfehlungen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz finden Sie im Internetange- bot des Landwirtschaftsamts (www.rems-murr-kreis.de), im Infodienst der Landwirt- schaftsverwaltung (www.landwirtschaft-bw.info) und unter www.isip.de
Bei allen Pflanzenschutzmitteln sind die Gebrauchsanleitungen, Auflagen und Anwen- dungsbestimmungen zu beachten Keine Befüllung und Reinigung von Feldspritzgeräten bei Ablaufgefahr in Schächte Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss dokumentiert werden Pflanzenschutzmittel deren Aufbrauchfrist abgelaufen ist, müssen ordnungsgemäß ent- sorgt werden Aktueller Stand der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln https://www.bvl.bund.de
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