INSURANCE UPDATE - BDO AG - FINANCIAL SERVICES

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INSURANCE UPDATE - BDO AG - FINANCIAL SERVICES
BDO AG – FINANCIAL SERVICES

                  INSURANCE UPDATE
         Aktuelle Regulierungsprojekte und kürzlich in Kraft getretene
                            Regulierungen im Bereich Versicherungen
                                                             Juli 2018

Prüfung | Treuhand | Steuern | Beratung
INSURANCE UPDATE - BDO AG - FINANCIAL SERVICES
© BDO AG

Kontakt:

Yves Gyr
Leiter Audit Versicherungen
yves.gyr@bdo.ch

Dr. Fabian Schmid
Partner
Leiter Regulatory & Compliance
fabian.schmid@bdo.ch
INSURANCE UPDATE - BDO AG - FINANCIAL SERVICES
INSURANCE UPDATE                                                     BDO AG - JULI 2018   3

                   INHALT

                   TEIL 1
                   Aktuelle Regulierungsprojekte
                   Seite 4

                   TEIL 2
                   Kürzlich in Kraft getreten
                   Seite 12

                   Wichtiger Hinweis:

                   Die nachfolgende Darstellung verschafft eine Übersicht über
                   wichtige kürzlich in Kraft getretene Regulatorien des nationalen
                   und (soweit wesentliche Auswirkungen auf die Schweiz entfaltend)
                   internationalen Versicherungsaufsichtsrechts sowie über anstehen-
                   de Regulierungsprojekte. Die Adressaten der dargestellten Erlasse
                   sind primär Versicherungen, wobei nicht alle Adressaten direkt bzw.
                   in gleichem Ausmass von den Regulatorien betroffen sind, abhängig
                   vom jeweiligen Dienstleistungsangebot. Bei der Darstellung handelt
                   sich um eine Auswahl von Erlassen/Projekten, welche aus unserer
                   Sicht von besonderer Bedeutung sind. Die Darstellung erhebt keinen
                   Anspruch auf Vollständigkeit und für die Richtigkeit der wiederge-
                   gebenen Daten wird keine Gewähr übernommen. Vereinfachungen
                   sind möglich. Es gelten in jedem Fall die Original-Rechtsgrundlagen.
INSURANCE UPDATE - BDO AG - FINANCIAL SERVICES
4   BDO AG - JULI 2018                                               INSURANCE UPDATE

      TEIL 1
    ▲

    AKTUELLE
    REGULIERUNGSPROJEKTE

            Geldwäscherei-
             bekämpfung

                               Datenschutz

             Aktienrechts-                           Initial Coin
               revision                           Offerings (ICOs)
                                                  Of

                              RS Video- und
                             Online-Identifizie-
                               rung (GwG)

                                                  Gleichstellungs-
                                                  Gle
                                                       gesetz

                             Teilrevision VVG

             FIDLEG/FINIG

                              Teilrevision VAG

             RS Tarifierung
              berufliche                             Prüfwesen
               Vorsorge
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AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE
 Thema               Wichtigste Neuerungen                                                            Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan
 Datenschutz         EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR):                                            • Gap-Analyse der bisherigen            EU-Datenschutz-
                     • GDPR fordert insb., dass personenbezogene Daten auf Wunsch sofort gefun-         Datenschutzpraxis und geltendem       Grundverordnung:
 EU-Datenschutz-
                       den und unter gewissen Voraussetzungen gelöscht werden.                          Weisungswesen.                        • Ablauf Übergangs-
 Grundverordnung
                                                                                                                                                frist EU-Datenschutz
 («General Data      • Bussen in Höhe von EUR 20 Mio. bzw. 4 % des zuletzt weltweit erzielten         • Evtl. Ausbau der Infrastruktur, um
                                                                                                                                                Grundverordnung
 Protection Regu-      Jahresumsatzes können ausgesprochen werden.                                      neuen Pflichten nachkommen zu
                                                                                                                                                25. Mai 2018.
 lation»)                                                                                               können (bspw. Information der
                     • Betroffen sind Unternehmen, die Angebote innerhalb der EU zugänglich
                                                                                                        Betroffenen).
 Totalrevision des     machen, Kunden aus der EU bedienen oder das Verhalten von Personen in                                                  Schweizer
 Schweizer Daten-      der EU untersuchen. Der Sitz des Unternehmens ist nicht massgebend.            • Analyse der Cross-Border Risiken      Datenschutzgesetz
 schutzgesetzes                                                                                         hinsichtlich Datenschutz.             (DSG):
 (DSG)               Schweizer Datenschutzgesetz (DSG):                                                                                       • 15. September
                                                                                                      • Verfahresverzeichnis erstellen &
                     • DSG ist zu revidieren, damit die Schweiz von der EU weiterhin als Drittstaat                                             2017: Botschaft zur
                                                                                                        Prozesse einrichten.
                       mit angemessenem Datenschutz anerkannt wird.                                                                             Totalrevision DSG
                                                                                                                                                verabschiedet.
                     • Neu sollen auch bei der Verletzung von Nebenpflichten (Informations-,
                       Dokumentations-, Auskunfts-, Melde- und Genehmigungspflichten) Strafen                                                  • Voraussichtliches
                       ausgesprochen werden können.                                                                                             Inkrafttreten
                                                                                                                                                notwendiger An-
                     • Unternehmen müssen Personen informieren, wenn sie Daten beschaffen
                                                                                                                                                passungen DSG an
                       wollen und müssen die Personen darüber informieren, welche Daten verar-
                                                                                                                                                EU-Recht: 1. August
                       beitet werden sollen (Zustimmung nicht zwingend erforderlich).
                                                                                                                                                2018.
                     • Mehr Ausnahmebestimmungen, bei denen die Lieferung von Personendaten
                                                                                                                                              • Voraussichtliches
                       in ein Land mit mangelhaftem Datenschutz zulässig ist.
                                                                                                                                                Inkrafttreten totalre-
                     • Bussen in Höhe bis zu CHF 500‘000 können gegenüber der verantwortlichen                                                  vidiertes DSG: 2019.
                       Person und bis zu CHF 100‘000 gegenüber dem Unternehmen ausge-
                       sprochen werden.
                     • Vorlage wurde aufgeteilt in einen sofort umzusetzenden EU-Teil sowie in die
                       Totalrevision.

  Schadensversicherung (inkl. Kranken-                   Lebensversicherung                     Rückversicherungen                     Krankenkassen
    kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                              (inkl. Captives)                    Grundversicherung

                Direkt betroffen                           Direkt betroffen                        Direkt betroffen                        Direkt betroffen

 Thema               Wichtigste Neuerungen                                                            Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan
 Teilrevision        • Einführung eines 14-tägigen Widerrufsrechts des Versicherungsnehmers für       • Analyse und Überarbeitung             • 6. Juli - 27. Oktober
 VVG                   alle Versicherungsverträge (Art. 2a):                                            der allgemeinen Geschäftsbe-            2016: Vernehm-
                       - Allgemeine Regelung des OR (Haustürgeschäfte) gilt nicht für Versiche-         dingungen und weiterer Muster-          lassung.
 Botschaft zur
                         rungsverträge.                                                                 verträge.
 Teilrevision des                                                                                                                             • 28. Juni 2017:
                       - Erfasst nur den Vertragsabschluss, nicht aber Anpassungen.
 Versicherungs-                                                                                       • Evtl. Anpassung des Weisungs-           Verabschiedung
                       - Kein Widerrufsrecht bei kollektiven Personenversicherungen, vorläufi-
 vertragsgesetzes                                                                                       wesens bezüglich Zeichnungs-            der Botschaft des
                         gen Deckungszusagen, Vereinbarungen mit Laufzeit < 1 Monat und bei
 (VVG) vom                                                                                              regelung (Nutzung der Auf-              Bundesrats.
                         gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen.
 28. Juni 2017                                                                                          wertung des elektronischen
                       - Widerruf wirkt ex tunc.                                                                                              • Mögliches Inkraft-
                                                                                                        Geschäftsverkehrs).
                                                                                                                                                treten: 2019.
                     • Abschliessende Aufzählung der Aufklärungspflichten.
                                                                                                      • Berücksichtigung der erhöhten
                     • Neuregelung der vorläufigen Deckungszusage.                                       Verjährungsfrist von Forderungen.
                     • Zulassung der Rückversicherung, sofern:
                       - beide Parteien vom bereits eingetretenen Ereignis wussten.
                       - eine der Parteien vom bereits eingetretenen Ereignis wusste.
                     • Verlängerung der Verjährungsfrist für Forderungen von zwei auf fünf Jahre
                       (mit Ausnahmen).
                     • Einschränkung des Schutzbereichs des VVG bei Grossrisiken und
                       professionellen Versicherungsnehmern.
                     • Berücksichtigung des elektronischen Geschäftsverkehrs:
                       - Nachweis durch Text als Alternative zur einfachen Schriftlichkeit.
                       - Aber: Herabgesetzte Beweisfunktion im Vgl. zur Schriftlichkeit.
                     • Neuregelung der Beendigung des Vertrages/ordentliches Kündigungsrecht.

  Schadensversicherung (inkl. Kranken-                   Lebensversicherung                     Rückversicherungen                     Krankenkassen
    kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                              (inkl. Captives)                    Grundversicherung

                Direkt betroffen                           Direkt betroffen                        Nicht betroffen                         Nicht betroffen
INSURANCE UPDATE - BDO AG - FINANCIAL SERVICES
6     BDO AG - JULI 2018                                                                                                                             INSURANCE UPDATE

AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE
    Thema                  Wichtigste Neuerungen                                                           Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan
    Teilrevision           • Ziele gemäss Vorlage:                                                         • Beobachtung des weiteren            • Q3/2016: Prüfung
    Versicherungs-           - Neuorientierung der Regulierungs- und Aufsichtsintensität am Schutz-          Gesetzgebungsprozesses und der        und Erarbeitung.
    aufsichtsgesetz            bedürfnis der Versicherten.                                                   detaillierteren Ausführungen zur
                                                                                                                                                 • Q2/2018: Konsulta-
    (VAG)                    - Einführung eines Sanierungsrechts für Versicherungsunternehmen.               Revision.
                                                                                                                                                   tionen/Botschaft.
                             - Einführung der ursprünglich im Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
                               vorgesehenen Regeln zu den Sorgfaltspflichten bei der Erbringung von                                               • Voraussichtliches
                               Finanzdienstleistungen durch Versicherungsunternehmen.                                                              Inkrafttreten: nicht
                                                                                                                                                   vor 2020.
                           • In den folgenden Bereichen werden Änderungen des VAG erwartet:
                             - Registrierungspflicht für ungebundene Versicherungsvermittler
                             - Aus- und Weiterbildung
                             - Informationspflichten
                             - Kommissionen an Dritte
                             - Datenherausgabe
                             - Treue- und Sorgfaltspflichten
                             - Verhaltensregeln
                           • Da wesentliche Pflichten des FIDLEG in das VAG übertragen werden, sind
                             von diesen Änderungen auch dem FIDLEG nicht unterstellte Akteure betrof-
                             fen (Rechtsschutzversicherungen, Schadensversicherungen, etc.).

    Schadensversicherung (inkl. Kranken-                     Lebensversicherung                    Rückversicherungen                      Krankenkassen
      kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                               (inkl. Captives)                     Grundversicherung

                 Direkt betroffen                               Direkt betroffen                        Direkt betroffen                      Nicht betroffen

    Thema                  Wichtigste Neuerungen                                                           Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan
    Geldwäscherei-         • Gestützt auf die Empfehlungen des Länderberichts der FATF sollen das GwG,     • Gap-Analyse und Überarbeitung       • 28. Juni 2017:
    bekämpfung               die GwV und die GwV-FINMA geändert werden.                                      des GwG-Weisungswesens.               Publikation Stoss-
                                                                                                                                                   richtungen durch
    Umsetzung der          • Finanzintermediäre müssen die Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung       • Erneute Prüfung bestehender
                                                                                                                                                   Bundesrat.
    Empfehlungen aus         neu verifizieren (blosse Feststellung genügt nicht mehr).                        Geschäftsbeziehungen auf deren
    dem Länderbe-                                                                                            Risikostatus.                       • 4. September 2017:
                           • Pflicht zur regelmässigen Aktualisierung der Kundeninformationen bei
    richt der FATF                                                                                                                                 Publikation Ver-
                             sämtlichen Geschäftsbeziehungen (risikobasiert).
    ( «Financial Task                                                                                                                              ordnungsentwurf
    Force on Monday        • Beispielkatalog mit Kriterien, die auf Geschäftsbeziehungen mit erhöhten                                              und Durchführung
    Laundering»)             Risiken hinweisen, wird erweitert und präzisiert.                                                                     Anhörung.
    Anpassungen in         • Einführung von Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz im Bereich der                                               • 1. Juni 2018:
    GwG, GwV und             Vereine (Mitgliederliste, HReg-Eintragunspflicht).                                                                     Eröffnung Vernehm-
    GwV-FINMA                                                                                                                                      lassung Änderung
                           • Anpassungen im Bereich von Edelmetall- und Edelsteinhändlern, Ankauf von
                                                                                                                                                   GwG.
                             Altedelmetallen.
                                                                                                                                                 • 2019: Geplantes
                           • Verbesserung des Meldesystems, Aufhebung des Melderechts.
                                                                                                                                                   Inkrafttreten der
                                                                                                                                                   Neuerungen.

    Schadensversicherung (inkl. Kranken-                     Lebensversicherung                    Rückversicherungen                      Krankenkassen
      kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                               (inkl. Captives)                     Grundversicherung

                  Nicht betroffen                               Direkt betroffen                        Nicht betroffen                       Nicht betroffen
INSURANCE UPDATE - BDO AG - FINANCIAL SERVICES
INSURANCE UPDATE                                                                                                                                   BDO AG - JULI 2018      7

AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE
 Thema                Wichtigste Neuerungen                                                               Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan
 Video- und           • Aufgrund der technologischen Entwicklungen, aber auch aufgrund neuer              • Analyse und Anpassung des            • Durchführung der
 Online-Identifi -       Missbrauchsrisiken beabsichtigt die FINMA, das vor zwei Jahren in Kraft             aktuellen Weisungswesens, um           FINMA-Anhörung bis
 zierung (GwG)          gesetzte Rundschreiben 2016/7 «Video- und Online-Identifizierung» zu                 den strengeren Sicherheitsvor-         28. März 2018.
                        revidieren.                                                                         schriften zu genügen.
 Revision FINMA-                                                                                                                                 • Teilrevidiertes
 Rundschreiben        • Im Prozess der Videoidentifizierung wird kein Vorgehen mittels Einmalpass-                                                  Rundschreiben soll
 2016/7 ( «Video-       wort (TAN) mehr vorgeschlagen. Dafür müssen neu mindestens drei zufällig                                                   Mitte 2018 publiziert
 und Online-Iden-       ausgewählte optische Sicherheitsmerkmale der Identifizierungsdokumente                                                      werden und sofort in
 tifizierung»)           überprüft werden.                                                                                                          Kraft treten, danach
                                                                                                                                                   6-monatige Über-
                      • Für die Online-Identifizierung verlangt die FINMA nicht mehr zwingend eine
                                                                                                                                                   gangsfrist zur Anpas-
                        Überweisung von einer Bank in die Schweiz, um die Einhaltung der Sorgfalts-
                                                                                                                                                   sung der Prozesse.
                        pflichten sicherzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist nun auch
                        eine Überweisung von einer Bank aus einem FATF-Mitgliedstaat zulässig.
                      • Als weiteres Sicherheitselement gilt es bei der Online-Identifizierung, eine
                        Lebenderkennung bei der Überprüfung von Lichtbildern vorzunehmen.
                        Durch die Lebenderkennung wird sichergestellt dass die Vertragspartei an-
                        wesend ist und die zur Identifizierung verwendeten Lichtbilder zum aktuellen
                        Zeitpunkt erstellt werden.

  Schadensversicherung (inkl. Kranken-                   Lebensversicherung                      Rückversicherungen                       Krankenkassen
    kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                               (inkl. Captives)                      Grundversicherung

                 Nicht betroffen                            Direkt betroffen                           Nicht betroffen                        Nicht betroffen

 Thema                Wichtigste Neuerungen                                                               Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan
 Initial Coin         • FINMA gibt bekannt, wie sie Unterstellungsanfragen im Bereich ICO                 • Kein konkreter Handlungsbedarf.      Aufsichtsmitteilung
 Offerings              behandelt.                                                                                                               und Wegleitung
                                                                                                          • Prüfung neuer Möglichkeiten in
 (ICOs)                                                                                                                                          betr. ICO:
                      • Das Aufnehmen von Geld ohne Zwischenschaltung einer Plattform oder                  der Kapitalbeschaffung.
                                                                                                                                                 • Kein eigentliches
 FINMA-Auf-             eines Emissionshauses ist aufsichtsrechtlich grundsätzlich unreguliert, sofern
                                                                                                          • Berücksichtigung der regula-           Inkrafttreten, da
 sichtsmitteilung       keine Rückzahlungspflicht besteht, kein Zahlungsmittel ausgegeben wird
                                                                                                            torischen Fragestellungen bei          praktische Anwen-
 04/2017 vom            und kein Sekundärhandel stattfindet.
                                                                                                            Geschäftspartnern und Kunden im        dung bzw. Auslegung
 29. September
                      • Je nach Ausgestaltungsform eines ICOs kann dieses unter bestehendes                 Bereich ICO.                           von geltendem
 2017 und FINMA-
                        Aufsichtsrecht fallen, insbesondere Geldwäschereirecht, Bankenrecht/Publi-                                                 Aufsichtsrecht.
 Wegleitung vom
                        kumseinlagen, Effektenhandel oder Kollektivanlagenrecht.
 16. Februar 2018
                                                                                                                                                 EDF/SIF: Arbeits-
                      • FINMA betont Wichtigkeit der Einzelfallbetrachtung von ICOs und verfolgt
 EFD/SIF:                                                                                                                                        gruppe ICO:
                        einen Ansatz, der auf die wirtschaftliche Funktion und den Zweck der Token
 Arbeitsgruppe                                                                                                                                   • Ende 2018: Bericht-
                        fokussiert, also der Blockchain-basierten Einheiten, die vom ICO-Organisa-
 ICO                                                                                                                                               erstattung an
                        tor ausgegeben werden.
                                                                                                                                                   Bundesrat durch
                      • Weitere Differenzierungen zwischen so genannten Zahlungs-Token,                                                            Arbeitsgruppe.
                        Nutzungs-Token und Anlage-Token.

                      Arbeitsgruppe SIF:
                      • FINMA arbeitet zusammen mit Eidgenössischem Finanzdepartement (EFD)
                        und Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) an einer gesetz-
                        lichen Lösung für ICOs.
                      • SIF hat Arbeitsgruppe zur Thematik Blockchain und ICO ins Leben gerufen,
                        welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für finanzsektorspezifische
                        Anwendungen der Blockchain-Technologie, mit besonderem Blick auf ICOs
                        evaluiert.

  Schadensversicherung (inkl. Kranken-                   Lebensversicherung                      Rückversicherungen                       Krankenkassen
    kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                               (inkl. Captives)                      Grundversicherung

      Indirekt oder teilweise betroffen            Indirekt oder teilweise betroffen       Indirekt oder teilweise betroffen       Indirekt oder teilweise betroffen
INSURANCE UPDATE - BDO AG - FINANCIAL SERVICES
8     BDO AG - JULI 2018                                                                                                                             INSURANCE UPDATE

AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE
    Thema                  Wichtigste Neuerungen                                                           Handlungsbedarf                       Zeitplan
    Aktienrechts-          • Einführung einer Geschlechterquote von 30 % (VR) und 20 % (GL) mit            • Analyse des möglichen Anpas-        • Botschaft des
    revision                 Comply or Explain Ansatz bei börsenkotierten Unternehmungen.                    sungsbedarfs und der Verbesse-        Bundesrates am
                                                                                                             rungsmöglichkeiten im Bereich         23. Nov. 2016 pub-
    Anpassung des          • Verbesserung der Corporate Governance auch bei nicht börsenkotierten
                                                                                                             Corporate Governance.                 liziert.
    Obligationen-            Gesellschaften:
    rechts (OR)              - Erhöhte Auskunfts- und Einsichtsrechte von Aktionären.                      • Prüfung von neuen Möglichkeiten     • Behandlung im
                             - Senkung der Schwellenwerte für die Ausübung der Auskunfts- und                im Bereich der Rechnungslegung        Nationalrat in der
                               Einsichtsrechte.                                                              und Kapitalstruktur.                  Sommer-session
                                                                                                                                                   2018.
                           • Erhöhte Flexibilität der Gründungs- und Kapitalbestimmungen:
                             - Verringerung des minimalen Nennwerts von Aktien auf neu irgendeinen                                               • Zeitpunkt des
                               Wert > 0.                                                                                                           Inkrafttretens noch
                             - Verzicht auf die (beabsichtigte) Sachübernahme als qualifizierten                                                    ungewiss.
                               Tatbestand bei Gründung/Kapitalerhöhung.
                             - Einführung des Kapitalbands.
                             - Aufhebung der Pflicht zur öffentlichen Beurkundung für einfach
                               strukturierte Kapitalgesellschaften.
                           • Abstimmung des Aktienrechts auf das neue Rechnungslegungsrecht:
                             - Der Nennwert der Aktien muss nicht mehr zwingend auf CHF lauten,
                               sondern es ist die Verwendung der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen
                               ausländischen Währung zulässig.

     Schadensversicherung (inkl. Kranken-                     Lebensversicherung                    Rückversicherungen                    Krankenkassen
       kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                               (inkl. Captives)                   Grundversicherung

                 Direkt betroffen                               Direkt betroffen                        Direkt betroffen                      Direkt betroffen

    Thema                  Wichtigste Neuerungen                                                           Handlungsbedarf                       Zeitplan
    Geschlechter-          • Pflicht einer Lohnanalyse alle 4 Jahre für Unternehmen mit Mindestanzahl       • Beobachtung des weiteren            • Botschaft des
    gleichstellung           Mitarbeitenden.                                                                 Rechtsetzungsprozesses.               Bundesrats am
                                                                                                                                                   5. Juli 2017 publi-
    Änderung des           • Ständerat hat Vorlage an vorberatende Kommission zurückgewiesen mit den       • Für Unternehmen mit mind. 100
                                                                                                                                                   ziert.
    Gleichstellungs-         folgenden Änderungen:                                                           Mitarbeitenden: Vorbereitung
    gesetzes (GlG)           - Erhöhung des Schwellenwertes auf mind. 100 Mitarbeitende.                     einer Lohnanalyse.                  • (erneute) Behandlung
                             - Befreiung von der Analysepflicht bei positiven Resultaten.                                                            im Parlament im Juni
                                                                                                                                                    2018.
                           • Lohnanalyse soll durch eine unabhängige Stelle geprüft werden.
                                                                                                                                                 • Datum des Inkraft-
                           • Mitarbeitende müssen über die Resultate informiert werden.
                                                                                                                                                   tretens noch unklar.
                             - Bei börsenkotierten Gesellschaften zusätzlich Informierung der Aktionäre.
                           • Keine Sanktionen bei Verstoss, Mitarbeitende können jedoch auf Basis der
                             Lohnanalyse vor Gericht klagen.

     Schadensversicherung (inkl. Kranken-                     Lebensversicherung                    Rückversicherungen                    Krankenkassen
       kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                               (inkl. Captives)                   Grundversicherung

                 Direkt betroffen                               Direkt betroffen                        Direkt betroffen                      Direkt betroffen
INSURANCE UPDATE - BDO AG - FINANCIAL SERVICES
INSURANCE UPDATE                                                                                                                                BDO AG - JULI 2018    9

AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE
 Thema              Wichtigste Neuerungen                                                               Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan
 Finanzdienst-      • Schaffung eines neuen, umfassenden Finanzdienstleistungsgesetzes                  • Wenig Handlungsbedarf.              • Sommersession
 leistungsgesetz      (FIDLEG), welches grundsätzlich unabhängig von der Art des Finanzinstituts                                                2018: Differenzberei-
                                                                                                        • Allenfalls FIDLEG-ähnliche
 (FIDLEG) und         gilt, zwecks Angleichung an europäische Regulierung (MiFID II/MiFIR, u.a.).                                               nigung im Parlament.
                                                                                                          Sorgfalts- und Treuepflichten
 Finanzinstituts-
                    • Schaffung eines neuen Finanzinstitutsgesetzes (FINIG), welches einheitliche         im Hinblick auf das neue VAG        • 2. Hälfte 2018:
 gesetz (FINIG)
                      Anforderungen an Bewilligung und Aufsicht von Finanzinstituten definieren            antiziperen.                          Entwurf Finanz-
 Entwurf Bundes-      will. Insbesondere Einführung der prudentiellen Aufsicht über die unab-                                                   dienstleistungsver-
 gesetz über die      hängigen Vermögensverwalter.                                                                                              ordnung (FIDLEV)
 Finanzdienst-                                                                                                                                  erwartet.
                    • National- und Ständerat haben es abgelehnt, dass die rückkaufsfähigen
 leistungen
                      Lebensversicherungen unter das FIDLEG fallen. Stattdessen werden die                                                    • 1. Januar 2020:
                      Punkte im Versicherungsaufsichtsgesetz aufgenommen. Die Versicherungs-                                                    Vermutetes Inkraft-
                      unternehmen werden so voraussichtlich nicht durch das FIDLEG betroffen                                                    treten FIDLEG/FINIG.
                      sein, müssen aber die neuen Bestimmungen im VAG beachten.
                    • Versicherungen sind dem FINIG nicht unterstellt.

 Schadensversicherung (inkl. Kranken-                   Lebensversicherung                      Rückversicherungen                        Krankenkassen
   kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                               (inkl. Captives)                       Grundversicherung

              Nicht betroffen                     Indirekt oder teilweise betroffen                Nicht betroffen                        Nicht betroffen

 Thema              Wichtigste Neuerungen                                                               Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan
 Prüfwesen          FINMA revidiert Rundschreiben «Prüfwesen», um aufsichtsrechtliche Prüfung           • Kein direkter Handlungsbedarf, da   • Ende der Anhörung:
                    durch Prüfgesellschaften risikoorientierter auszugestalten. Prüfungen sollen          die Anwendung eines reduzierten       31. Januar 2018.
 Revision FINMA-
                    verstärkt auf Risikosituation der Beaufsichtigten abgestimmt sein und auch            Prüfzyklus von der Risikositua-
 Rundschreiben                                                                                                                                • Voraussichtliches
                    auf künftige Herausforderungen für die Beaufsichtigten eingehen.                      tion und Aufsichtskategorie des
 2013/3                                                                                                                                         Inkrafttreten:
                                                                                                          Beaufsichtigten abhängt und von
                                                                                                                                                1. Januar 2019.
                    Zu den geplanten Änderungen gehören insbesondere die Folgenden:                       der FINMA bestimmt wird.
                    • Bei kleineren Beaufsichtigten (Kategorien 4 und 5) ohne sichtbare Risiken
                      soll die Aufsichtsprüfung nur noch alle 2-3 Jahre durchgeführt werden,
                      wobei die FINMA bestimmt, ob ein Institut vom reduzierten Prüfzyklus
                      profitieren kann.
                    • Bei allen Instituten soll die regelmässige Prüfung künftig weniger flächen-
                      deckend ausgestaltet werden. Stattdessen sind vertiefte Prüfungen von
                      Gebieten mit erhöhten Risiken oder über die Jahre rotierende Fokusthemen
                      vorgesehen.
                    • Die Prüfgesellschaft soll sich verstärkt auf die Arbeiten der internen Revision
                      abstützen.
                    • Zur besseren Steuerung der Prüfungshandlungen und Erhöhung der
                      Kostentransparenz sollen die Prüfgesellschaften neu bei allen Instituten eine
                      Kostenschätzung der vorzunehmenden Prüfungshandlungen einreichen.

 Schadensversicherung (inkl. Kranken-                   Lebensversicherung                      Rückversicherungen                        Krankenkassen
   kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                               (inkl. Captives)                       Grundversicherung

             Direkt betroffen                              Direkt betroffen                        Direkt betroffen                       Nicht betroffen
INSURANCE UPDATE - BDO AG - FINANCIAL SERVICES
10    BDO AG - JULI 2018                                                                                                                          INSURANCE UPDATE

AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE
 Thema                     Wichtigste Neuerungen                                                          Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan
 Tarifierung                FINMA überarbeitet und vereinfacht ihre Aufsichtspraxis zu den Tarifen in      • Evaluierung des konkre-           • 18. Mai 2018:
 berufliche                 der beruflichen Vorsorge (Zusammenführung der bisherigen FINMA-Rund-              ten Anpassungsbedarfs und           Publikation Entwurf
 Vorsorge                  schreiben 2008/12 und 2008/13 in einem neuen FINMA-Rundschreiben                 gegebenenfalls rechtzeitige         und Beginn Anhö-
                           2018/xx).                                                                        Umsetzung.                          rung.
 Neues FINMA-
 Rundschreiben                                                                                                                                • Ende der Anhörung:
                           Zu den geplanten Neuerungen gehören insbesondere:
 2018/xx                                                                                                                                        13. Juli 2018.
                           • Festlegung der FINMA-Aufsichtspraxis in den Bereichen des überobliga-
 Geschäfts-                                                                                                                                   • Voraussichtliches
                             torischen Umwandlungssatzes und der nicht versicherungstechnisch
 planmässige                                                                                                                                    Inkrafttreten:
                             begründeten Teile von Prämien.
 Festlegung von                                                                                                                                 1. Januar 2020.
 Spar-, Risiko- und        • Übernahme des Prinzips (analog zu anderen Teilbranchen der Versicherungs-
 Kostentarifen,              wirtschaft), wonach sich Versicherungstarife auf versicherungstechnische
 Abfindungswerten             oder statistische Grundlagen abstützen müssen, um nicht als missbräuchlich
 und allgemeinen             zu gelten.
 Versicherungs-
                           • Harmonisierung der FINMA-Aufsichtspraxis für Rabatte (keine technisch
 bedingungen in
                             unbegründete erhebliche Ungleichbehandlung der Versicherungsnehmer).
 der beruflichen
 Vorsorge

     Schadensversicherung (inkl. Kranken-                    Lebensversicherung                      Rückversicherungen                    Krankenkassen
       kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                                (inkl. Captives)                   Grundversicherung

                  Nicht betroffen                              Direkt betroffen                        Nicht betroffen                     Nicht betroffen
INSURANCE UPDATE   BDO AG - JULI 2018   11

NOTIZEN
12   BDO AG - JULI 2018                                                    INSURANCE UPDATE

       TEIL 2
     ▲

     KÜRZLICH IN KRAFT
     GETRETEN

             SVV Kontroll-,
            Prüf- und Organi-                        Business Continuity
            sationsreglementt                           Management
                SRO-SVV

                                  RS Offenlegung
                                  und Solvabilität

              Finanzmarkt-
             infrastrukturen
                 (FinfraG)

                                RS Verantwortlicher
                                      Aktuar

            Krankenversiche--                         Allgemeiner Infor-
             rungsaufsichts-                          mationsaustausch
             gesetz (KVAG)                                  (AIA)

                                   RS Corporate
                                   Governance
                                    Versicherer

                                                       RS Outsourcing
          RS Anlagerichtlinien
                            en
                                                         Versicherer
                                                         V

                                 Datenverordnung-
                                      FINMA

                                                      Kreisschreiben 5.4
           RS Geschäftspläne
                                                      des Bundesamtes
              Versicherer
                                                       für Gesundheit
INSURANCE UPDATE                                                                                                                                 BDO AG - JULI 2018   13

KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN
 Thema              Wichtigste Neuerungen                                                              Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan
 Outsourcing        • Erweiterung des Anwendungsbereichs des Outsourcing-Rundschreibens                • Für Versicherungsunterneh-            In Kraft getreten:
                      FINMA-RS 2008/7 von Banken und Effektenhändlern auf Versicherungs-                 men gilt das Rundschreiben für        1. April 2018
 Neues FINMA-
                      unternehmen.                                                                       Erstbewilligungen ab dessen
 RS 2018/3                                                                                                                                     • Sofort anwendbar für
                                                                                                         Inkrafttreten.
 «Outsourcing       • Einführung der Pflicht zur Führung eines Inventars über die ausgelagerten                                                   neue Outsourcing-
 - Banken und         Geschäftsbereiche mit der Nennung des Erbringers inkl. Hilfspersonen.            • Für Änderungsgenehmigungen              Verhältnisse.
 Versicherer»                                                                                            gilt das Rundschreiben ab dem
                    • Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden aus dem Rundschreiben                                                    • 5-jährige Übergangs-
                                                                                                         Zeitpunkt, in dem eine Geschäfts-
                      aufgrund von Doppelspurigkeiten mit dem Datenschutzgesetz gestrichen                                                       frist für allfällige
                                                                                                         planänderung der FINMA zur
                      (die Anforderungen gelten jedoch weiterhin aufgrund des Datenschutzes).                                                    Anpassung beste-
                                                                                                         Genehmigung unterbreitet bzw.
                                                                                                                                                 hender Outsourcing-
                    • Bei Auslagerungen ins Ausland muss der Zugriff auf alle für eine Sanierung,        mitgeteilt wird.
                                                                                                                                                 Verhältnisse.
                      Abwicklung oder Liquidation notwendigen Daten jederzeit in der Schweiz
                                                                                                       • Erstellung eines Outsourcing
                      möglich sein.
                                                                                                         Inventars.
                    • Die Voraussetzungen an die Auswahl, Instruktion und Kontrolle von
                                                                                                       • Anpassung der Verträge mit
                      Dienstleistern sind überarbeitet worden. Konkret sollen mögliche Abhängig-
                                                                                                         Outsourcing-Partnern, um
                      keitsverhältnisse und Konzentrationsrisiken berücksichtigt werden.
                                                                                                         erforderlichen Datenzugriff
                    • Der Anhang mit Beispielen von Auslagerungen, welche als wesentlich gelten          sicherzustellen.
                      und damit unter das Rundschreiben fallen und welche nicht, wird gestrichen.
                                                                                                       • Analyse der Outsourcing-Partner
                      Beispiele von wesentlichen Auslagerungen werden im Rundschreiben selbst
                                                                                                         auf Abhängigkeitsverhältnisse und
                      erwähnt.
                                                                                                         Konzentrationsrisiken.
                                                                                                       • Änderung des Prozesses zur
                                                                                                         Meldung von neuen Outsourcing-
                                                                                                         verhältnissen.
                                                                                                       • Ergänzung des Formulars J des
                                                                                                         Geschäftsplans.

 Schadensversicherung (inkl. Kranken-                  Lebensversicherung                     Rückversicherungen                          Krankenkassen
   kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                             (inkl. Captives)                         Grundversicherung

               Direkt betroffen                          Direkt betroffen                        Direkt betroffen                           Nicht betroffen

 Thema              Wichtigste Neuerungen                                                              Handlungsbedarf                         Zeitplan
 Krankenversi-      • Das KVAG und die Verordnung KVAV enthalten Bestimmungen über die                 • Aktualisierung der Prozesse und       In Kraft getreten:
 cherungsauf-         Reserven, die Rückstellungen und das gebundene Vermögen der Kranken-               des IKS, um den neuen Anforde-        1. Juli 2016
 sichtsgesetz         versicherung.                                                                      rungen zu genügen.
                                                                                                                                               • Gestaffelte Über-
 (KVAG)             • Das Gesetz enthält Anforderungen an die Ausübung der Krankenversicherer-         • Corporate Governance: Allfällige        gangsfristen bis
                      tätigkeit. Die Organe der Versicherer müssen einen guten Ruf geniessen und         Doppelfunktion VR/GL ist zu be-         2021.
                      Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten.                            seitigen, Fit & Proper Grundsätze
                                                                                                         sind einzuhalten, Interessenkon-
                    • Erhöhte Anforderungen an die Corporate Governance des Verwaltungs-
                                                                                                         flikte müssen adressiert werden.
                      rats vor allem in folgenden Bereichen: Know-How, Zusammensetzung des
                      Leitungsorgans, Interessenkonflikte.                                              • Entschädigungssystem ist zu
                                                                                                         überprüfen und zu formalisieren.
                    • Interne Revision und IKS sind zwingend einzuführen ohne Ausnahmen für
                      kleinere Gesellschaften.                                                         • Überprüfung und Formalisie-
                                                                                                         rung des Risikomanagements
                    • Umfassende Anforderungen an das Risikomanagement - insbesondere im
                                                                                                         (insbesondere auch bezüglich
                      Bereich Kapitalanlagen.
                                                                                                         Kapitalanlagen).
                    • Offenlegung des Entschädigungssystems für Verwaltunsrat und
                                                                                                       • Interne Revision ist zwingend (In-
                      Geschäftsleitung.
                                                                                                         oder Outsourcing, Pflichtenheft
                                                                                                         definieren, Zusammenarbeit).

 Schadensversicherung (inkl. Kranken-                  Lebensversicherung                     Rückversicherungen                          Krankenkassen
   kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                             (inkl. Captives)                         Grundversicherung

               Nicht betroffen                            Nicht betroffen                           Nicht betroffen                        Direkt betroffen
14 BDO AG - JULI 2018                                                                                                                                INSURANCE UPDATE

KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN
 Thema                  Wichtigste Neuerungen                                                            Handlungsbedarf                         Zeitplan
 Business               • Im Rahmen der Business Impact Analyse müssen zeitkritische und wichtige        • Folgende Elemente mussten             In Kraft getreten:
 Continuity               Geschäftsprozesse und deren Ressourcen identifiziert und ausgewiesen              gemäss den Mindeststandard            1. Oktober 2015
 Management               werden.                                                                          implementiert und entsprechend
                                                                                                                                                 • Umsetzung per
 («BCM»)                                                                                                   dokumentiert werden: Business
                        • Die Business Continuity Strategie definiert die maximal tolerierbaren                                                     31. Juli 2017.
                                                                                                           Impact Analyse, BCM Strategie,
 Mindeststandards         Ausfallzeiten, bezeichnet Geschäftsbereiche, die dem BCM zugewiesen sind,
                                                                                                           BCM Massnahmen, Übungen und
 und Empfeh-              legt die grundsätzlichen Lösungsansätze (Handlungsoptionen) im Ereignisfall
                                                                                                           Tests sowie Operationalisierung
 lungen des               fest und legt den Umfang der BCM-Massnahmen für die Bereiche Personal,
                                                                                                           und Führung.
 Schweizerischen          Facilities, Technik/Telekom fest.
 Versicherungs-
                        • Basierend auf der Business Impact Analyse und im Rahmen der Vorgaben
 verbands (SVV)
                          aus der Business Continuity Strategie wird mit den Business Continuity
 vom Juni 2015
                          Massnahmen beschrieben, wie das Unternehmen BCM wahrnimmt.
                        • Mit Übungen und Tests werden die Umsetzbarkeit und die Fähigkeit zur
                          Ereignisbewältigung trainiert und überprüft.
                        • Das BCM muss im Unternehmen verankert (zum Beispiel in der Unterneh-
                          mensstrategie oder in der Geschäftspolitik) und in der Governance-Struktur
                          des Unternehmens entsprechend berücksichtigt sein.
                        • FINMA wird Einhaltung der Mindeststandards bei grösseren Versicherungen
                          regelmässig überprüfen.

  Schadensversicherung (inkl. Kranken-                     Lebensversicherung                       Rückversicherungen                   Krankenkassen
    kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                                  (inkl. Captives)                  Grundversicherung

               Direkt betroffen                              Direkt betroffen                        Direkt betroffen                         Nicht betroffen

 Thema                  Wichtigste Neuerungen                                                            Handlungsbedarf                         Zeitplan
 Automatischer          • Pflicht zur automatischen Informationsübermittlung betrifft vier Kategorien     • 30.06.2018: Erstmalige Übermitt-      In Kraft getreten:
 Informations-            von Finanzinstituten («meldende Institute»): Einlageninstitute, Verwahr-         lung meldepflichtiger Informa-         1. Januar 2017
 Austausch (AIA)          institute, Investmentunternehmen, spezifizierte Versicherungsgesell-              tionen an ESTV; Sicherstellung
                                                                                                                                                 • Diverse Fristen
                          schaften.                                                                        der vollständigen und korrekten
 Multilateral                                                                                                                                      für Umsetzung
                                                                                                           Datenerfassung und -übermitt-
 Competent              • Eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft ist                                                                          bestimmter
                                                                                                           lung.
 Authority                - eine Versicherungsgesellschaft (inkl. Holdinggesellschaft),                                                            AIA-Pflichten (siehe
 Agreement                - die rückkaufsfähige Versicherungs- und/oder Rentenversicherungsverträge      • Bis 31.12.2018: Überprüfung             Handlungsbedarf).
 (MCAA), inklu-             abschliesst.                                                                   Vorbestand niedrigwertiger
 sive Common                                                                                               Individualkonten und Geschäfts-
                        • Pflicht zur Registrierung als meldendes Institut bei der Eidgenössischen
 Reporting                                                                                                 konten auf Ansässigkeit in Part-
                          Steuerverwaltung ESTV (musste 2017 wahrgenommen werden).
 Standard (CRS)                                                                                            nerstaaten.
 als internationale     • Seit 1. Januar 2017 Pflicht zur Identifizierung der zu meldenden Personen
 Rechtsgrundlage          (Neukunden und Vorbestand) und deren Konten/Depots gemäss detailliert
 (OECD)                   geregelten Sorgfaltspflichten (inkl. Vorinformation betroffener Kunden),
                          wobei nicht für alle Kundenkategorien dieselben Umsetzungsfristen gelten.
 AIA-Gesetz, AIA-
 Verordnung und         • Anschliessend regelmässige Meldung der betroffenen Personen bzw.
 ESTV-Wegleitung          Konten/Depots an die ESTV.
 für nationale
                        • ESTV übermittelt die relevanten Informationen an die betroffenen
 Umsetzung
                          ausländischen Steuerbehörden.

  Schadensversicherung (inkl. Kranken-                     Lebensversicherung                       Rückversicherungen                   Krankenkassen
    kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                                  (inkl. Captives)                  Grundversicherung

                Nicht betroffen                              Direkt betroffen                         Nicht betroffen                         Nicht betroffen
INSURANCE UPDATE                                                                                                                               BDO AG - JULI 2018   15

KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN
 Thema               Wichtigste Neuerungen                                                              Handlungsbedarf                      Zeitplan
 Geldwäscherei-      • Prüfrhythmus neu 12 oder 24 Monate statt zwingend jährlich.                      • Kaum direkter Handlungsbedarf      In Kraft getreten:
 bekämpfung                                                                                               für Versicherungsinstitute.        1. Januar 2017
                     • Entfernung der Möglichkeit des vierjährigen Prüfungszyklus als Alternative.
 Kontroll-, Prüf-                                                                                       • Umsetzung im Rahmen der            • Umsetzung bis
                     • Anpassung des Stichprobenumfangs für die Prüfung.
 und Sanktions-                                                                                           Prüfungen.                           31. Dezember 2017.
 reglement der       • Einfügung der Definitionen zur qualitativen Beurteilung von
 SRO-SVV nach          Beanstandungen.
 Geldwäscherei-
                     • Pflicht der internen Prüfgesellschaft zur Durchführung von Prüfhandlungen
 gesetz (GwG)
                       besteht nicht mehr.

  Schadensversicherung (inkl. Kranken-                   Lebensversicherung                     Rückversicherungen                        Krankenkassen
    kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                              (inkl. Captives)                       Grundversicherung

               Nicht betroffen                             Direkt betroffen                          Nicht betroffen                      Nicht betroffen

 Thema               Wichtigste Neuerungen                                                              Handlungsbedarf                      Zeitplan
 Finanzmarkt-        • Anpassung der bestehenden Regulierung der Finanzmarktinfrastruk-                 • Analyse der konkreten Auswirkun-   In Kraft getreten:
 infrastrukturen       turen und neu Regulierung des (ausserbörslichen) Handels mit Derivaten             gen der jüngsten Änderungen und    1. Januar 2016
                       zwecks Angleichung an internationale Vorgaben (insb. European Market               Entwicklungen (insb. Abrech-
 Finanzmarktinf-                                                                                                                             • Diverse Übergangs-
                       Infrastructure Regulation, EMIR).                                                  nungspflicht) auf das Geschäfts-
 rastrukturgesetz                                                                                                                              fristen.
                                                                                                          modell und Implementierung der
 (FinfraG)           • Zentrale Abrechnungspflicht: Bestimmte Derivate sind über eine Börse oder
                                                                                                          erforderlichen Anpassungen.        • Umsetzung
                       ein organisiertes Handelssystem zu handeln. Pflicht gilt aber nicht für kleine
 Finanzmarkt-                                                                                                                                  Abrechnungspflicht:
                       Nichtfinanzielle Gegenparteien bzw. kleine Finanzielle Gegenparteien. Die         • Festlegung im Rahmen des
 Infrastrukturver-                                                                                                                             Sommer 2018, mit
                       zentrale Abrechnungspflicht ist noch nicht in Kraft (vgl. aber letzter Bullet).     internen Weisungswesens, ob/
 ordnung (FinfraV)                                                                                                                             Übergangsfristen von
                                                                                                          inwiefern das Institut selbst
                     • Versicherungen sind als finanzielle Gegenparteien (FI) einzustufen.                                                      6-18 Monaten.
 Finanzmarktin-                                                                                           als Gegenpartei im Handel mit
 frastrukturver-     • Meldepflicht: Meldung offener Derivatgeschäfte (OTC und börsengehan-                OTC-Derivaten auftritt.
 ordnung-FINMA         delt) an ein anerkanntes Transaktionsregister gelten für grosse und kleine
                                                                                                        • Dokumentation der Abläufe,
 (FinfraV-FINMA)       Finanzielle Gegenparteien seit 01.01.2018.
                                                                                                          mit denen die Umsetzung der
                     • Risikominderungspflichten: Risikominderungspflichten sind grundsätzlich in           Pflichten sichergestellt wird
                       Kraft und beinhalten die rechtzeitige Bestätigung der Transaktionen, Bewer-        (Art. 113 FinfraV).
                       tung ausstehender Geschäfte, Portfolioabstimmung/Portfoliokompression,
                       Streitbeilegung und den Austausch von Sicherheiten.
                     • Am 18. Dezember 2017 gab die FINMA bekannt, die Abrechnungspflicht
                       für bestimmte Derivate einzuführen (Änderung Anhang 1 FinvraV-FINMA,
                       Vernehmlassung dauerte bis Februar 2018). Es handelt sich um standardi-
                       sierte OTC-Zinsderivate und OTC-Kreditderivate, welche über eine von der
                       FINMA bewilligte oder anerkannte zentrale Gegenpartei abzurechnen sein
                       werden.

  Schadensversicherung (inkl. Kranken-                   Lebensversicherung                     Rückversicherungen                        Krankenkassen
    kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                              (inkl. Captives)                       Grundversicherung

               Direkt betroffen                            Direkt betroffen                         Direkt betroffen                      Direkt betroffen
16    BDO AG - JULI 2018                                                                                                                                   INSURANCE UPDATE

KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN
 Thema                     Wichtigste Neuerungen                                                               Handlungsbedarf                         Zeitplan
 Offenlegung               • Änderungen in der Umsetzung des Run-off Prinzips.                                 • Prüfen, ob Präziserungen und          In Kraft getreten:
 und Solvabilität                                                                                                Konkretisierung im Rundschreiben      1. Januar 2017
                           • Versicherungsunternehmen müssen am Ende der Einjahresperiode die
                                                                                                                 einen Einfluss auf die SST-Be-
 FINMA-RS 2017/3             Versicherungsverpflichtungen ohne Schreiben von Neugeschäften erfüllen                                                     • Übergangsfrist:
                                                                                                                 rechnung und -Berichterstattung
 «SST»                       können.                                                                                                                     1. Januar 2020.
                                                                                                                 haben.
 (vormals FINMA-           • Erwartete Erneuerung von Verträgen, resp. der erwartete Abschluss von
 RS 2008/44                  Neugeschäften darf nicht mehr berücksichtigt werden.
 «SST»)
                           • Präzisierung des Begriffs der Wesentlichkeit: «Informationen sind
                             wesentlich, wenn sie die Entscheidungen oder das Urteil ihrer Adressaten
                             beeinflussen können.»
                           • Die FINMA kann nach Prüfung des SST-Berichts Aufschläge am Zielkapital
                             und/oder Abschläge am risikotragenden Kapital vornehmen.
                           • Die Erwartungen an die Dokumentation des internen Modells und des
                             SST-Berichts wurden weiter ausgeführt und spezifiziert. Strittig ist, ob dies
                             einer Erhöhung der Anforderungen an die Dokumentation gleichkommt.
                           • Es wird die Überleitung einer geprüften Bilanz zur SST-Bilanz verlangt.
                           • Die vorgenommenen Vernachlässigungen und Vereinfachungen müssen in
                             ihrer Gesamtheit dokumentiert werden, eine umfassende Liste wird jedoch
                             nicht erwartet.
                           • Es muss jährlich eine vollständige Aktualisierung der Validierung (inkl.
                             Schätzungen und Berechnungen) erfolgen.

     Schadensversicherung (inkl. Kranken-                      Lebensversicherung                       Rückversicherungen                      Krankenkassen
       kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                                   (inkl. Captives)                     Grundversicherung

                 Direkt betroffen                                Direkt betroffen                           Direkt betroffen                        Nicht betroffen

 Thema                     Wichtigste Neuerungen                                                               Handlungsbedarf                         Zeitplan
 Verantwort-               • Im Wesentlichen formelle Änderungen.                                              • Bestellung einer Stellvertretung      In Kraft getreten:
 licher Aktuar                                                                                                   mit den nötigen Kompetenzen.          1. Januar 2017
                           • Für den Aktuar muss nun zwingend eine Stellvertretung bestehen.
 FINMA-RS 2017/4
                           • Die Stellvertretung muss genügend Kenntnisse vorweisen können, um einen
 «Verantwortlicher
                             geordneten Übergang bis zur definitiven Bestellung des neuen verant-
 Aktuar»
                             wortlichen Aktuars gewährleisten zu können.
 (vormals
 FINMA-RS 08/16)

     Schadensversicherung (inkl. Kranken-                      Lebensversicherung                       Rückversicherungen                      Krankenkassen
       kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                                   (inkl. Captives)                     Grundversicherung

                 Direkt betroffen                                Direkt betroffen                           Direkt betroffen                        Nicht betroffen
INSURANCE UPDATE                                                                                                                                  BDO AG - JULI 2018    17

KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN
 Thema               Wichtigste Neuerungen                                                             Handlungsbedarf                          Zeitplan
 Corporate           • Bei Gruppen und Konglomeraten genügt nicht mehr die Umsetzung durch             • Überprüfung der Corporate              In Kraft getreten:
 Governance            die oberste Gruppengesellschaft, sondern die Vorgaben müssen von jedem            Governance nach den neuen              1. Januar 2017
 Versicherer           einzelnen Unternehmen umgesetzt werden.                                           Vorgaben.
                                                                                                                                                • Übergangsfrist:
 FINMA-RS            • Einführung neuer Präzisierungen und Anforderungen an Risikomanagement-                                                     31. Dez. 2019 für
                                                                                                       • Allenfalls Massnahmen definie-
 2017/02               und Compliance-Funktion sowie interne Revision.                                                                            Anforderungen bzgl.
                                                                                                         ren, um die Anforderungen noch
 «Corporate                                                                                                                                       Unabhängigkeit von
                     • Bei der Umsetzung gilt der Grundsatz der Proportionalität nach Grösse,            innerhalb der Übergangsfrist zu
 Governance                                                                                                                                       VR-Mitgliedern und
                       Komplexität und Risiken.                                                          erfüllen.
 Versicherer»                                                                                                                                     -Ausschüssen.
                     • Neue Anforderungen bzgl. Unabhängigkeit und Zusammensetzung des
                       Verwaltungsrats und der Verwaltungsratsausschüsse.
                     • Auslagerungen von IKS und Risikomanagement werden im FINMA-RS
                       2018/3 «Outsourcing Banken und Versicherer» behandelt.

 Schadensversicherung (inkl. Kranken-                    Lebensversicherung                     Rückversicherungen                        Krankenkassen
   kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                               (inkl. Captives)                       Grundversicherung

                Direkt betroffen                           Direkt betroffen                         Direkt betroffen                       Nicht betroffen

 Thema               Wichtigste Neuerungen                                                             Handlungsbedarf                          Zeitplan
 Anlagericht-        • Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten.                                      • Prüfen, ob/inwiefern die neuen         In Kraft getreten:
 linien                                                                                                  Investionsmöglichkeiten genutzt        1. Januar 2016
                     • Direkte Investition in Rohstoffe ist möglich (Goldbarren).
                                                                                                         werden sollen (z.B. ILS Securities).
 FINMA RS                                                                                                                                       • Übergangsfrist:
                     • Investition in Anlagen mit Versicherungsrisiken ist neu erlaubt (Insurance
 2016/05 «Anlage-                                                                                      • Gebundenes Vermögen:                     31. Dez. 2016.
                       Linked Securities).
 richtlinien»                                                                                            Anpassung der Bewertungsprozess
                                                                                                                                                • Letzte Änderung:
                     • Neudefinition der Limiten für ausgewählte Anlage-Kategorien. Aufgabe der           bei Rückversicherung innerhalb
                                                                                                                                                  1. Jan. 2018.
                       bisherigen Praxis der FINMA, zulässige ausländische Verwahrstellen explizit       des Konzerns.
                       zu bezeichnen.
                                                                                                       • Limitenanpassungen bei ausge-
                     • Diverse Änderungen bei der Berechnung des gebundenen Vermögens, wie               wählten Anlagekategorien.
                       bspw.:
                       - Bei der Anrechnung von rückversicherten Anteilen an das gebundene
                         Vermögen von Schadensversicherungsunternehmen werden die bonitäts-
                         abhängigen Limiten um 50% reduziert, wenn Versicherer und Rückversi-
                         cherer zum gleichen Konzern gehören.
                       - Ausgeliehene Titel werden nicht mehr zum ursprünglichen, sondern zum
                         Marktwert angerechnet, wobei der ursprüngliche Wert als Maximum eine
                         Obergrenze bildet.
                     • Verbot der Effektenleihe von Effekten, die im Rahmen von Pensions-
                       geschäften, Effektenleihe und ähnlichen Geschäften als Sicherheiten
                       übernommen wurden.

 Schadensversicherung (inkl. Kranken-                    Lebensversicherung                     Rückversicherungen                        Krankenkassen
   kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                               (inkl. Captives)                       Grundversicherung

                Direkt betroffen                           Direkt betroffen                         Direkt betroffen                       Nicht betroffen
18    BDO AG - JULI 2018                                                                                                                               INSURANCE UPDATE

KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN
 Thema                     Wichtigste Neuerungen                                                             Handlungsbedarf                       Zeitplan
 Bewilligungs-             • Vereinheitlicht und vereint die Praxis zu den Geschäftsplänen von               • Bei Änderungen oder Neu-            In Kraft getreten:
 und Melde-                  Versicherungsunternehmen.                                                         bewilligungen sind die neuen        1. Januar 2017
 pflichten                                                                                                      Vorschriften zu beachten.
                           • Behandelt lediglich die Genehmigung und Änderung von Geschäftsplänen,                                                 • Übergangsfrist bzgl.
 Neues FINMA-                die laufende Aufsicht ist weiterhin in anderen Rundschreiben festgehalten.      • Anpassung im regulatorischen          Umsetzung der
 Rundschreiben                                                                                                 Meldewesen.                           Mindeststandards:
                           • Die Liste der betroffenen Geschäftskategorien reduziert sich von sechs auf
 2017/5                                                                                                                                              31. Juli 2017.
                             vier:                                                                           • Aktive Rückversicherer müssen
 «Geschäftspläne
                             - Erstversicherer                                                                 neu über entsprechende Risiko-
 Versicherer»
                             - Rückversicherer                                                                 management und Controlling-
                             - Krankenkassen                                                                   Mechanismen verfügen.
                             - Zweigniederlassungen
                           • Versicherungsaktivitäten im Ausland werden nach der Belegenheit des
                             versicherten Risikos beurteilt (bisher aufgrund Umfang der aktiven
                             Marktbearbeitung).
                           • Meldepflicht von wesentlichen Kapitalabflüssen.
                           • Bei der Eigentümerstruktur wird für die direkte und indirekte Beteiligung
                             auch auf die faktischen Beherrschungsverhältnisse in der Generalversamm-
                             lung zwischengeschalteter Gesellschaften berücksichtigt.
                           • Auch Versicherer, die nur die aktive Rückversicherung betreiben, müssen
                             entsprechende Risikomanagement und Controlling-Mechanismen verfügen.

     Schadensversicherung (inkl. Kranken-                     Lebensversicherung                      Rückversicherungen                       Krankenkassen
       kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                                 (inkl. Captives)                      Grundversicherung

                 Direkt betroffen                               Direkt betroffen                          Direkt betroffen                      Nicht betroffen

 Thema                     Wichtigste Neuerungen                                                             Handlungsbedarf                       Zeitplan
 Anpassung                 • Die FINMA bearbeitet im Rahmen der Aufsicht Personendaten. Dazu dient           • Kein direkter Handlungsbedarf.      In Kraft getreten:
 Datenverord-                insbesondere eine Sammlung von Daten zur Beurteilung der Gewähr einer                                                 15. September 2017
 nung-FINMA                  Person für einwandfreie Geschäftstätigkeit (Datensammlung Gewähr,
                             auch «Watchlist» genannt). Zweck der Datensammlung ist, dass bewilligte
                             Institute nur Personen mit der Verwaltung oder Geschäftsführung betrauen,
                             die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten.
                           • Neu wird in der Verordnung präzisiert, wie die FINMA die Datensammlung
                             führen muss.
                           • Pflicht der FINMA, die Betroffenen nach Eintrag in die Datensammlung zu
                             informieren.
                           • Aufführung der Daten, welche zu Personen in der Datensammlung enthalten
                             sein dürfen.
                           • Löschung von bestehenden Einträgen in der Datensammlung, welche den
                             Anforderungen der neuen Datenverordnung nicht mehr entsprechen.

     Schadensversicherung (inkl. Kranken-                     Lebensversicherung                      Rückversicherungen                       Krankenkassen
       kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                                 (inkl. Captives)                      Grundversicherung

        Indirekt oder teilweise betroffen               Indirekt oder teilweise betroffen        Indirekt oder teilweise betroffen              Nicht betroffen
INSURANCE UPDATE                                                                                                                               BDO AG - JULI 2018   19

KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN
 Thema                Wichtigste Neuerungen                                                            Handlungsbedarf                       Zeitplan
 Kreisschreiben       • Das Kreisschreiben 5.4 «Durchführung der ordentlichen Revision und der         • Für Krankenkassen besteht kein      In Kraft getreten:
 5.4                    aufsichtsrechtlichen Prüfungen sowie Berichterstattung an das Bundesamt          unmittelbarer Handlungsbedarf.      1. Juni 2018
                        für Gesundheit (BAG)» wurde aktualisiert. Die Änderungen treten auf den
 Aktualisiertes
                        1. Juni 2018 in Kraft.
 Kreisschreiben 5.4
 des Bundesamtes      • In diesem Kreisschreiben werden die Anforderungen an den Revisionsauftrag
 für Gesundheit         und an die Berichterstattung der Revisionsstelle erläutert.
                      • Bis zum 30. April des Folgejahres sind dem BAG jeweils der umfassende
                        Bericht an den Verwaltungsrat gemäss Art. 728b. Abs. 1 OR und der Bericht
                        an die Generalversammlung gemäss Art. 728b Abs. 2 OR (inkl. Jahresrech-
                        nung) einzureichen. Neu muss auch ein Bericht zur aufsichtsrechtlichen
                        Prüfung für Versicherer inkl. Bericht Datenerhebung zur aufsichtsrechtlichen
                        Jahresrechnung KVAG eingereicht werden.
                      • Die neuen Prüfgebiete zum gebundenen Vermögen, den versicherungs-
                        technischen Rückstellungen und dem internen Kontrollsystem (IKS) sind im
                        aufsichtsrechtlichen Bericht zu kommentieren.
                      • Das BAG hat für diese neuen Prüfgebiete die Prüfprogramme der FINMA im
                        Aufbau und Inhalt mehrheitlich übernommen.

  Schadensversicherung (inkl. Kranken-                   Lebensversicherung                    Rückversicherungen                     Krankenkassen
    kassen bzgl. Zusatzversicherung)                                                             (inkl. Captives)                    Grundversicherung

               Nicht betroffen                             Nicht betroffen                        Nicht betroffen                         Direkt betroffen
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oder zu unseren Dienstleistungen      Treuhand- und Beratungsgesellschaften der Schweiz.
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                                      teste Filialnetz der Branche. Nähe und Kompetenz
Yves Gyr                              gelten bei BDO als wichtige Voraussetzungen für
Leiter Audit Versicherungen           eine erfolgreiche und nachhaltige Kundenbeziehung.
yves.gyr@bdo.ch                       BDO prüft und berät Unternehmen aus Industrie-
                                      und Dienstleistungsbereichen, dazu gehören KMU,
Dr. Fabian Schmid                     börsenkotierte Firmen, Öffentliche Verwaltungen
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