INSURANCE UPDATE - BDO AG - FINANCIAL SERVICES
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BDO AG – FINANCIAL SERVICES INSURANCE UPDATE Aktuelle Regulierungsprojekte und kürzlich in Kraft getretene Regulierungen im Bereich Versicherungen Juli 2018 Prüfung | Treuhand | Steuern | Beratung
© BDO AG Kontakt: Yves Gyr Leiter Audit Versicherungen yves.gyr@bdo.ch Dr. Fabian Schmid Partner Leiter Regulatory & Compliance fabian.schmid@bdo.ch
INSURANCE UPDATE BDO AG - JULI 2018 3 INHALT TEIL 1 Aktuelle Regulierungsprojekte Seite 4 TEIL 2 Kürzlich in Kraft getreten Seite 12 Wichtiger Hinweis: Die nachfolgende Darstellung verschafft eine Übersicht über wichtige kürzlich in Kraft getretene Regulatorien des nationalen und (soweit wesentliche Auswirkungen auf die Schweiz entfaltend) internationalen Versicherungsaufsichtsrechts sowie über anstehen- de Regulierungsprojekte. Die Adressaten der dargestellten Erlasse sind primär Versicherungen, wobei nicht alle Adressaten direkt bzw. in gleichem Ausmass von den Regulatorien betroffen sind, abhängig vom jeweiligen Dienstleistungsangebot. Bei der Darstellung handelt sich um eine Auswahl von Erlassen/Projekten, welche aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung sind. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und für die Richtigkeit der wiederge- gebenen Daten wird keine Gewähr übernommen. Vereinfachungen sind möglich. Es gelten in jedem Fall die Original-Rechtsgrundlagen.
4 BDO AG - JULI 2018 INSURANCE UPDATE TEIL 1 ▲ AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE Geldwäscherei- bekämpfung Datenschutz Aktienrechts- Initial Coin revision Offerings (ICOs) Of RS Video- und Online-Identifizie- rung (GwG) Gleichstellungs- Gle gesetz Teilrevision VVG FIDLEG/FINIG Teilrevision VAG RS Tarifierung berufliche Prüfwesen Vorsorge
INSURANCE UPDATE BDO AG - JULI 2018 5 AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE Thema Wichtigste Neuerungen Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan Datenschutz EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR): • Gap-Analyse der bisherigen EU-Datenschutz- • GDPR fordert insb., dass personenbezogene Daten auf Wunsch sofort gefun- Datenschutzpraxis und geltendem Grundverordnung: EU-Datenschutz- den und unter gewissen Voraussetzungen gelöscht werden. Weisungswesen. • Ablauf Übergangs- Grundverordnung frist EU-Datenschutz («General Data • Bussen in Höhe von EUR 20 Mio. bzw. 4 % des zuletzt weltweit erzielten • Evtl. Ausbau der Infrastruktur, um Grundverordnung Protection Regu- Jahresumsatzes können ausgesprochen werden. neuen Pflichten nachkommen zu 25. Mai 2018. lation») können (bspw. Information der • Betroffen sind Unternehmen, die Angebote innerhalb der EU zugänglich Betroffenen). Totalrevision des machen, Kunden aus der EU bedienen oder das Verhalten von Personen in Schweizer Schweizer Daten- der EU untersuchen. Der Sitz des Unternehmens ist nicht massgebend. • Analyse der Cross-Border Risiken Datenschutzgesetz schutzgesetzes hinsichtlich Datenschutz. (DSG): (DSG) Schweizer Datenschutzgesetz (DSG): • 15. September • Verfahresverzeichnis erstellen & • DSG ist zu revidieren, damit die Schweiz von der EU weiterhin als Drittstaat 2017: Botschaft zur Prozesse einrichten. mit angemessenem Datenschutz anerkannt wird. Totalrevision DSG verabschiedet. • Neu sollen auch bei der Verletzung von Nebenpflichten (Informations-, Dokumentations-, Auskunfts-, Melde- und Genehmigungspflichten) Strafen • Voraussichtliches ausgesprochen werden können. Inkrafttreten notwendiger An- • Unternehmen müssen Personen informieren, wenn sie Daten beschaffen passungen DSG an wollen und müssen die Personen darüber informieren, welche Daten verar- EU-Recht: 1. August beitet werden sollen (Zustimmung nicht zwingend erforderlich). 2018. • Mehr Ausnahmebestimmungen, bei denen die Lieferung von Personendaten • Voraussichtliches in ein Land mit mangelhaftem Datenschutz zulässig ist. Inkrafttreten totalre- • Bussen in Höhe bis zu CHF 500‘000 können gegenüber der verantwortlichen vidiertes DSG: 2019. Person und bis zu CHF 100‘000 gegenüber dem Unternehmen ausge- sprochen werden. • Vorlage wurde aufgeteilt in einen sofort umzusetzenden EU-Teil sowie in die Totalrevision. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Thema Wichtigste Neuerungen Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan Teilrevision • Einführung eines 14-tägigen Widerrufsrechts des Versicherungsnehmers für • Analyse und Überarbeitung • 6. Juli - 27. Oktober VVG alle Versicherungsverträge (Art. 2a): der allgemeinen Geschäftsbe- 2016: Vernehm- - Allgemeine Regelung des OR (Haustürgeschäfte) gilt nicht für Versiche- dingungen und weiterer Muster- lassung. Botschaft zur rungsverträge. verträge. Teilrevision des • 28. Juni 2017: - Erfasst nur den Vertragsabschluss, nicht aber Anpassungen. Versicherungs- • Evtl. Anpassung des Weisungs- Verabschiedung - Kein Widerrufsrecht bei kollektiven Personenversicherungen, vorläufi- vertragsgesetzes wesens bezüglich Zeichnungs- der Botschaft des gen Deckungszusagen, Vereinbarungen mit Laufzeit < 1 Monat und bei (VVG) vom regelung (Nutzung der Auf- Bundesrats. gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen. 28. Juni 2017 wertung des elektronischen - Widerruf wirkt ex tunc. • Mögliches Inkraft- Geschäftsverkehrs). treten: 2019. • Abschliessende Aufzählung der Aufklärungspflichten. • Berücksichtigung der erhöhten • Neuregelung der vorläufigen Deckungszusage. Verjährungsfrist von Forderungen. • Zulassung der Rückversicherung, sofern: - beide Parteien vom bereits eingetretenen Ereignis wussten. - eine der Parteien vom bereits eingetretenen Ereignis wusste. • Verlängerung der Verjährungsfrist für Forderungen von zwei auf fünf Jahre (mit Ausnahmen). • Einschränkung des Schutzbereichs des VVG bei Grossrisiken und professionellen Versicherungsnehmern. • Berücksichtigung des elektronischen Geschäftsverkehrs: - Nachweis durch Text als Alternative zur einfachen Schriftlichkeit. - Aber: Herabgesetzte Beweisfunktion im Vgl. zur Schriftlichkeit. • Neuregelung der Beendigung des Vertrages/ordentliches Kündigungsrecht. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen Nicht betroffen
6 BDO AG - JULI 2018 INSURANCE UPDATE AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE Thema Wichtigste Neuerungen Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan Teilrevision • Ziele gemäss Vorlage: • Beobachtung des weiteren • Q3/2016: Prüfung Versicherungs- - Neuorientierung der Regulierungs- und Aufsichtsintensität am Schutz- Gesetzgebungsprozesses und der und Erarbeitung. aufsichtsgesetz bedürfnis der Versicherten. detaillierteren Ausführungen zur • Q2/2018: Konsulta- (VAG) - Einführung eines Sanierungsrechts für Versicherungsunternehmen. Revision. tionen/Botschaft. - Einführung der ursprünglich im Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) vorgesehenen Regeln zu den Sorgfaltspflichten bei der Erbringung von • Voraussichtliches Finanzdienstleistungen durch Versicherungsunternehmen. Inkrafttreten: nicht vor 2020. • In den folgenden Bereichen werden Änderungen des VAG erwartet: - Registrierungspflicht für ungebundene Versicherungsvermittler - Aus- und Weiterbildung - Informationspflichten - Kommissionen an Dritte - Datenherausgabe - Treue- und Sorgfaltspflichten - Verhaltensregeln • Da wesentliche Pflichten des FIDLEG in das VAG übertragen werden, sind von diesen Änderungen auch dem FIDLEG nicht unterstellte Akteure betrof- fen (Rechtsschutzversicherungen, Schadensversicherungen, etc.). Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen Thema Wichtigste Neuerungen Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan Geldwäscherei- • Gestützt auf die Empfehlungen des Länderberichts der FATF sollen das GwG, • Gap-Analyse und Überarbeitung • 28. Juni 2017: bekämpfung die GwV und die GwV-FINMA geändert werden. des GwG-Weisungswesens. Publikation Stoss- richtungen durch Umsetzung der • Finanzintermediäre müssen die Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung • Erneute Prüfung bestehender Bundesrat. Empfehlungen aus neu verifizieren (blosse Feststellung genügt nicht mehr). Geschäftsbeziehungen auf deren dem Länderbe- Risikostatus. • 4. September 2017: • Pflicht zur regelmässigen Aktualisierung der Kundeninformationen bei richt der FATF Publikation Ver- sämtlichen Geschäftsbeziehungen (risikobasiert). ( «Financial Task ordnungsentwurf Force on Monday • Beispielkatalog mit Kriterien, die auf Geschäftsbeziehungen mit erhöhten und Durchführung Laundering») Risiken hinweisen, wird erweitert und präzisiert. Anhörung. Anpassungen in • Einführung von Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz im Bereich der • 1. Juni 2018: GwG, GwV und Vereine (Mitgliederliste, HReg-Eintragunspflicht). Eröffnung Vernehm- GwV-FINMA lassung Änderung • Anpassungen im Bereich von Edelmetall- und Edelsteinhändlern, Ankauf von GwG. Altedelmetallen. • 2019: Geplantes • Verbesserung des Meldesystems, Aufhebung des Melderechts. Inkrafttreten der Neuerungen. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Nicht betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen Nicht betroffen
INSURANCE UPDATE BDO AG - JULI 2018 7 AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE Thema Wichtigste Neuerungen Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan Video- und • Aufgrund der technologischen Entwicklungen, aber auch aufgrund neuer • Analyse und Anpassung des • Durchführung der Online-Identifi - Missbrauchsrisiken beabsichtigt die FINMA, das vor zwei Jahren in Kraft aktuellen Weisungswesens, um FINMA-Anhörung bis zierung (GwG) gesetzte Rundschreiben 2016/7 «Video- und Online-Identifizierung» zu den strengeren Sicherheitsvor- 28. März 2018. revidieren. schriften zu genügen. Revision FINMA- • Teilrevidiertes Rundschreiben • Im Prozess der Videoidentifizierung wird kein Vorgehen mittels Einmalpass- Rundschreiben soll 2016/7 ( «Video- wort (TAN) mehr vorgeschlagen. Dafür müssen neu mindestens drei zufällig Mitte 2018 publiziert und Online-Iden- ausgewählte optische Sicherheitsmerkmale der Identifizierungsdokumente werden und sofort in tifizierung») überprüft werden. Kraft treten, danach 6-monatige Über- • Für die Online-Identifizierung verlangt die FINMA nicht mehr zwingend eine gangsfrist zur Anpas- Überweisung von einer Bank in die Schweiz, um die Einhaltung der Sorgfalts- sung der Prozesse. pflichten sicherzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist nun auch eine Überweisung von einer Bank aus einem FATF-Mitgliedstaat zulässig. • Als weiteres Sicherheitselement gilt es bei der Online-Identifizierung, eine Lebenderkennung bei der Überprüfung von Lichtbildern vorzunehmen. Durch die Lebenderkennung wird sichergestellt dass die Vertragspartei an- wesend ist und die zur Identifizierung verwendeten Lichtbilder zum aktuellen Zeitpunkt erstellt werden. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Nicht betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen Nicht betroffen Thema Wichtigste Neuerungen Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan Initial Coin • FINMA gibt bekannt, wie sie Unterstellungsanfragen im Bereich ICO • Kein konkreter Handlungsbedarf. Aufsichtsmitteilung Offerings behandelt. und Wegleitung • Prüfung neuer Möglichkeiten in (ICOs) betr. ICO: • Das Aufnehmen von Geld ohne Zwischenschaltung einer Plattform oder der Kapitalbeschaffung. • Kein eigentliches FINMA-Auf- eines Emissionshauses ist aufsichtsrechtlich grundsätzlich unreguliert, sofern • Berücksichtigung der regula- Inkrafttreten, da sichtsmitteilung keine Rückzahlungspflicht besteht, kein Zahlungsmittel ausgegeben wird torischen Fragestellungen bei praktische Anwen- 04/2017 vom und kein Sekundärhandel stattfindet. Geschäftspartnern und Kunden im dung bzw. Auslegung 29. September • Je nach Ausgestaltungsform eines ICOs kann dieses unter bestehendes Bereich ICO. von geltendem 2017 und FINMA- Aufsichtsrecht fallen, insbesondere Geldwäschereirecht, Bankenrecht/Publi- Aufsichtsrecht. Wegleitung vom kumseinlagen, Effektenhandel oder Kollektivanlagenrecht. 16. Februar 2018 EDF/SIF: Arbeits- • FINMA betont Wichtigkeit der Einzelfallbetrachtung von ICOs und verfolgt EFD/SIF: gruppe ICO: einen Ansatz, der auf die wirtschaftliche Funktion und den Zweck der Token Arbeitsgruppe • Ende 2018: Bericht- fokussiert, also der Blockchain-basierten Einheiten, die vom ICO-Organisa- ICO erstattung an tor ausgegeben werden. Bundesrat durch • Weitere Differenzierungen zwischen so genannten Zahlungs-Token, Arbeitsgruppe. Nutzungs-Token und Anlage-Token. Arbeitsgruppe SIF: • FINMA arbeitet zusammen mit Eidgenössischem Finanzdepartement (EFD) und Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) an einer gesetz- lichen Lösung für ICOs. • SIF hat Arbeitsgruppe zur Thematik Blockchain und ICO ins Leben gerufen, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für finanzsektorspezifische Anwendungen der Blockchain-Technologie, mit besonderem Blick auf ICOs evaluiert. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Indirekt oder teilweise betroffen Indirekt oder teilweise betroffen Indirekt oder teilweise betroffen Indirekt oder teilweise betroffen
8 BDO AG - JULI 2018 INSURANCE UPDATE AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Aktienrechts- • Einführung einer Geschlechterquote von 30 % (VR) und 20 % (GL) mit • Analyse des möglichen Anpas- • Botschaft des revision Comply or Explain Ansatz bei börsenkotierten Unternehmungen. sungsbedarfs und der Verbesse- Bundesrates am rungsmöglichkeiten im Bereich 23. Nov. 2016 pub- Anpassung des • Verbesserung der Corporate Governance auch bei nicht börsenkotierten Corporate Governance. liziert. Obligationen- Gesellschaften: rechts (OR) - Erhöhte Auskunfts- und Einsichtsrechte von Aktionären. • Prüfung von neuen Möglichkeiten • Behandlung im - Senkung der Schwellenwerte für die Ausübung der Auskunfts- und im Bereich der Rechnungslegung Nationalrat in der Einsichtsrechte. und Kapitalstruktur. Sommer-session 2018. • Erhöhte Flexibilität der Gründungs- und Kapitalbestimmungen: - Verringerung des minimalen Nennwerts von Aktien auf neu irgendeinen • Zeitpunkt des Wert > 0. Inkrafttretens noch - Verzicht auf die (beabsichtigte) Sachübernahme als qualifizierten ungewiss. Tatbestand bei Gründung/Kapitalerhöhung. - Einführung des Kapitalbands. - Aufhebung der Pflicht zur öffentlichen Beurkundung für einfach strukturierte Kapitalgesellschaften. • Abstimmung des Aktienrechts auf das neue Rechnungslegungsrecht: - Der Nennwert der Aktien muss nicht mehr zwingend auf CHF lauten, sondern es ist die Verwendung der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen Währung zulässig. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Geschlechter- • Pflicht einer Lohnanalyse alle 4 Jahre für Unternehmen mit Mindestanzahl • Beobachtung des weiteren • Botschaft des gleichstellung Mitarbeitenden. Rechtsetzungsprozesses. Bundesrats am 5. Juli 2017 publi- Änderung des • Ständerat hat Vorlage an vorberatende Kommission zurückgewiesen mit den • Für Unternehmen mit mind. 100 ziert. Gleichstellungs- folgenden Änderungen: Mitarbeitenden: Vorbereitung gesetzes (GlG) - Erhöhung des Schwellenwertes auf mind. 100 Mitarbeitende. einer Lohnanalyse. • (erneute) Behandlung - Befreiung von der Analysepflicht bei positiven Resultaten. im Parlament im Juni 2018. • Lohnanalyse soll durch eine unabhängige Stelle geprüft werden. • Datum des Inkraft- • Mitarbeitende müssen über die Resultate informiert werden. tretens noch unklar. - Bei börsenkotierten Gesellschaften zusätzlich Informierung der Aktionäre. • Keine Sanktionen bei Verstoss, Mitarbeitende können jedoch auf Basis der Lohnanalyse vor Gericht klagen. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen
INSURANCE UPDATE BDO AG - JULI 2018 9 AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE Thema Wichtigste Neuerungen Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan Finanzdienst- • Schaffung eines neuen, umfassenden Finanzdienstleistungsgesetzes • Wenig Handlungsbedarf. • Sommersession leistungsgesetz (FIDLEG), welches grundsätzlich unabhängig von der Art des Finanzinstituts 2018: Differenzberei- • Allenfalls FIDLEG-ähnliche (FIDLEG) und gilt, zwecks Angleichung an europäische Regulierung (MiFID II/MiFIR, u.a.). nigung im Parlament. Sorgfalts- und Treuepflichten Finanzinstituts- • Schaffung eines neuen Finanzinstitutsgesetzes (FINIG), welches einheitliche im Hinblick auf das neue VAG • 2. Hälfte 2018: gesetz (FINIG) Anforderungen an Bewilligung und Aufsicht von Finanzinstituten definieren antiziperen. Entwurf Finanz- Entwurf Bundes- will. Insbesondere Einführung der prudentiellen Aufsicht über die unab- dienstleistungsver- gesetz über die hängigen Vermögensverwalter. ordnung (FIDLEV) Finanzdienst- erwartet. • National- und Ständerat haben es abgelehnt, dass die rückkaufsfähigen leistungen Lebensversicherungen unter das FIDLEG fallen. Stattdessen werden die • 1. Januar 2020: Punkte im Versicherungsaufsichtsgesetz aufgenommen. Die Versicherungs- Vermutetes Inkraft- unternehmen werden so voraussichtlich nicht durch das FIDLEG betroffen treten FIDLEG/FINIG. sein, müssen aber die neuen Bestimmungen im VAG beachten. • Versicherungen sind dem FINIG nicht unterstellt. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Nicht betroffen Indirekt oder teilweise betroffen Nicht betroffen Nicht betroffen Thema Wichtigste Neuerungen Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan Prüfwesen FINMA revidiert Rundschreiben «Prüfwesen», um aufsichtsrechtliche Prüfung • Kein direkter Handlungsbedarf, da • Ende der Anhörung: durch Prüfgesellschaften risikoorientierter auszugestalten. Prüfungen sollen die Anwendung eines reduzierten 31. Januar 2018. Revision FINMA- verstärkt auf Risikosituation der Beaufsichtigten abgestimmt sein und auch Prüfzyklus von der Risikositua- Rundschreiben • Voraussichtliches auf künftige Herausforderungen für die Beaufsichtigten eingehen. tion und Aufsichtskategorie des 2013/3 Inkrafttreten: Beaufsichtigten abhängt und von 1. Januar 2019. Zu den geplanten Änderungen gehören insbesondere die Folgenden: der FINMA bestimmt wird. • Bei kleineren Beaufsichtigten (Kategorien 4 und 5) ohne sichtbare Risiken soll die Aufsichtsprüfung nur noch alle 2-3 Jahre durchgeführt werden, wobei die FINMA bestimmt, ob ein Institut vom reduzierten Prüfzyklus profitieren kann. • Bei allen Instituten soll die regelmässige Prüfung künftig weniger flächen- deckend ausgestaltet werden. Stattdessen sind vertiefte Prüfungen von Gebieten mit erhöhten Risiken oder über die Jahre rotierende Fokusthemen vorgesehen. • Die Prüfgesellschaft soll sich verstärkt auf die Arbeiten der internen Revision abstützen. • Zur besseren Steuerung der Prüfungshandlungen und Erhöhung der Kostentransparenz sollen die Prüfgesellschaften neu bei allen Instituten eine Kostenschätzung der vorzunehmenden Prüfungshandlungen einreichen. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen
10 BDO AG - JULI 2018 INSURANCE UPDATE AKTUELLE REGULIERUNGSPROJEKTE Thema Wichtigste Neuerungen Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan Tarifierung FINMA überarbeitet und vereinfacht ihre Aufsichtspraxis zu den Tarifen in • Evaluierung des konkre- • 18. Mai 2018: berufliche der beruflichen Vorsorge (Zusammenführung der bisherigen FINMA-Rund- ten Anpassungsbedarfs und Publikation Entwurf Vorsorge schreiben 2008/12 und 2008/13 in einem neuen FINMA-Rundschreiben gegebenenfalls rechtzeitige und Beginn Anhö- 2018/xx). Umsetzung. rung. Neues FINMA- Rundschreiben • Ende der Anhörung: Zu den geplanten Neuerungen gehören insbesondere: 2018/xx 13. Juli 2018. • Festlegung der FINMA-Aufsichtspraxis in den Bereichen des überobliga- Geschäfts- • Voraussichtliches torischen Umwandlungssatzes und der nicht versicherungstechnisch planmässige Inkrafttreten: begründeten Teile von Prämien. Festlegung von 1. Januar 2020. Spar-, Risiko- und • Übernahme des Prinzips (analog zu anderen Teilbranchen der Versicherungs- Kostentarifen, wirtschaft), wonach sich Versicherungstarife auf versicherungstechnische Abfindungswerten oder statistische Grundlagen abstützen müssen, um nicht als missbräuchlich und allgemeinen zu gelten. Versicherungs- • Harmonisierung der FINMA-Aufsichtspraxis für Rabatte (keine technisch bedingungen in unbegründete erhebliche Ungleichbehandlung der Versicherungsnehmer). der beruflichen Vorsorge Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Nicht betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen Nicht betroffen
INSURANCE UPDATE BDO AG - JULI 2018 11 NOTIZEN
12 BDO AG - JULI 2018 INSURANCE UPDATE TEIL 2 ▲ KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN SVV Kontroll-, Prüf- und Organi- Business Continuity sationsreglementt Management SRO-SVV RS Offenlegung und Solvabilität Finanzmarkt- infrastrukturen (FinfraG) RS Verantwortlicher Aktuar Krankenversiche-- Allgemeiner Infor- rungsaufsichts- mationsaustausch gesetz (KVAG) (AIA) RS Corporate Governance Versicherer RS Outsourcing RS Anlagerichtlinien en Versicherer V Datenverordnung- FINMA Kreisschreiben 5.4 RS Geschäftspläne des Bundesamtes Versicherer für Gesundheit
INSURANCE UPDATE BDO AG - JULI 2018 13 KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN Thema Wichtigste Neuerungen Potenzieller Handlungsbedarf Zeitplan Outsourcing • Erweiterung des Anwendungsbereichs des Outsourcing-Rundschreibens • Für Versicherungsunterneh- In Kraft getreten: FINMA-RS 2008/7 von Banken und Effektenhändlern auf Versicherungs- men gilt das Rundschreiben für 1. April 2018 Neues FINMA- unternehmen. Erstbewilligungen ab dessen RS 2018/3 • Sofort anwendbar für Inkrafttreten. «Outsourcing • Einführung der Pflicht zur Führung eines Inventars über die ausgelagerten neue Outsourcing- - Banken und Geschäftsbereiche mit der Nennung des Erbringers inkl. Hilfspersonen. • Für Änderungsgenehmigungen Verhältnisse. Versicherer» gilt das Rundschreiben ab dem • Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden aus dem Rundschreiben • 5-jährige Übergangs- Zeitpunkt, in dem eine Geschäfts- aufgrund von Doppelspurigkeiten mit dem Datenschutzgesetz gestrichen frist für allfällige planänderung der FINMA zur (die Anforderungen gelten jedoch weiterhin aufgrund des Datenschutzes). Anpassung beste- Genehmigung unterbreitet bzw. hender Outsourcing- • Bei Auslagerungen ins Ausland muss der Zugriff auf alle für eine Sanierung, mitgeteilt wird. Verhältnisse. Abwicklung oder Liquidation notwendigen Daten jederzeit in der Schweiz • Erstellung eines Outsourcing möglich sein. Inventars. • Die Voraussetzungen an die Auswahl, Instruktion und Kontrolle von • Anpassung der Verträge mit Dienstleistern sind überarbeitet worden. Konkret sollen mögliche Abhängig- Outsourcing-Partnern, um keitsverhältnisse und Konzentrationsrisiken berücksichtigt werden. erforderlichen Datenzugriff • Der Anhang mit Beispielen von Auslagerungen, welche als wesentlich gelten sicherzustellen. und damit unter das Rundschreiben fallen und welche nicht, wird gestrichen. • Analyse der Outsourcing-Partner Beispiele von wesentlichen Auslagerungen werden im Rundschreiben selbst auf Abhängigkeitsverhältnisse und erwähnt. Konzentrationsrisiken. • Änderung des Prozesses zur Meldung von neuen Outsourcing- verhältnissen. • Ergänzung des Formulars J des Geschäftsplans. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Krankenversi- • Das KVAG und die Verordnung KVAV enthalten Bestimmungen über die • Aktualisierung der Prozesse und In Kraft getreten: cherungsauf- Reserven, die Rückstellungen und das gebundene Vermögen der Kranken- des IKS, um den neuen Anforde- 1. Juli 2016 sichtsgesetz versicherung. rungen zu genügen. • Gestaffelte Über- (KVAG) • Das Gesetz enthält Anforderungen an die Ausübung der Krankenversicherer- • Corporate Governance: Allfällige gangsfristen bis tätigkeit. Die Organe der Versicherer müssen einen guten Ruf geniessen und Doppelfunktion VR/GL ist zu be- 2021. Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten. seitigen, Fit & Proper Grundsätze sind einzuhalten, Interessenkon- • Erhöhte Anforderungen an die Corporate Governance des Verwaltungs- flikte müssen adressiert werden. rats vor allem in folgenden Bereichen: Know-How, Zusammensetzung des Leitungsorgans, Interessenkonflikte. • Entschädigungssystem ist zu überprüfen und zu formalisieren. • Interne Revision und IKS sind zwingend einzuführen ohne Ausnahmen für kleinere Gesellschaften. • Überprüfung und Formalisie- rung des Risikomanagements • Umfassende Anforderungen an das Risikomanagement - insbesondere im (insbesondere auch bezüglich Bereich Kapitalanlagen. Kapitalanlagen). • Offenlegung des Entschädigungssystems für Verwaltunsrat und • Interne Revision ist zwingend (In- Geschäftsleitung. oder Outsourcing, Pflichtenheft definieren, Zusammenarbeit). Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Nicht betroffen Nicht betroffen Nicht betroffen Direkt betroffen
14 BDO AG - JULI 2018 INSURANCE UPDATE KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Business • Im Rahmen der Business Impact Analyse müssen zeitkritische und wichtige • Folgende Elemente mussten In Kraft getreten: Continuity Geschäftsprozesse und deren Ressourcen identifiziert und ausgewiesen gemäss den Mindeststandard 1. Oktober 2015 Management werden. implementiert und entsprechend • Umsetzung per («BCM») dokumentiert werden: Business • Die Business Continuity Strategie definiert die maximal tolerierbaren 31. Juli 2017. Impact Analyse, BCM Strategie, Mindeststandards Ausfallzeiten, bezeichnet Geschäftsbereiche, die dem BCM zugewiesen sind, BCM Massnahmen, Übungen und und Empfeh- legt die grundsätzlichen Lösungsansätze (Handlungsoptionen) im Ereignisfall Tests sowie Operationalisierung lungen des fest und legt den Umfang der BCM-Massnahmen für die Bereiche Personal, und Führung. Schweizerischen Facilities, Technik/Telekom fest. Versicherungs- • Basierend auf der Business Impact Analyse und im Rahmen der Vorgaben verbands (SVV) aus der Business Continuity Strategie wird mit den Business Continuity vom Juni 2015 Massnahmen beschrieben, wie das Unternehmen BCM wahrnimmt. • Mit Übungen und Tests werden die Umsetzbarkeit und die Fähigkeit zur Ereignisbewältigung trainiert und überprüft. • Das BCM muss im Unternehmen verankert (zum Beispiel in der Unterneh- mensstrategie oder in der Geschäftspolitik) und in der Governance-Struktur des Unternehmens entsprechend berücksichtigt sein. • FINMA wird Einhaltung der Mindeststandards bei grösseren Versicherungen regelmässig überprüfen. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Automatischer • Pflicht zur automatischen Informationsübermittlung betrifft vier Kategorien • 30.06.2018: Erstmalige Übermitt- In Kraft getreten: Informations- von Finanzinstituten («meldende Institute»): Einlageninstitute, Verwahr- lung meldepflichtiger Informa- 1. Januar 2017 Austausch (AIA) institute, Investmentunternehmen, spezifizierte Versicherungsgesell- tionen an ESTV; Sicherstellung • Diverse Fristen schaften. der vollständigen und korrekten Multilateral für Umsetzung Datenerfassung und -übermitt- Competent • Eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft ist bestimmter lung. Authority - eine Versicherungsgesellschaft (inkl. Holdinggesellschaft), AIA-Pflichten (siehe Agreement - die rückkaufsfähige Versicherungs- und/oder Rentenversicherungsverträge • Bis 31.12.2018: Überprüfung Handlungsbedarf). (MCAA), inklu- abschliesst. Vorbestand niedrigwertiger sive Common Individualkonten und Geschäfts- • Pflicht zur Registrierung als meldendes Institut bei der Eidgenössischen Reporting konten auf Ansässigkeit in Part- Steuerverwaltung ESTV (musste 2017 wahrgenommen werden). Standard (CRS) nerstaaten. als internationale • Seit 1. Januar 2017 Pflicht zur Identifizierung der zu meldenden Personen Rechtsgrundlage (Neukunden und Vorbestand) und deren Konten/Depots gemäss detailliert (OECD) geregelten Sorgfaltspflichten (inkl. Vorinformation betroffener Kunden), wobei nicht für alle Kundenkategorien dieselben Umsetzungsfristen gelten. AIA-Gesetz, AIA- Verordnung und • Anschliessend regelmässige Meldung der betroffenen Personen bzw. ESTV-Wegleitung Konten/Depots an die ESTV. für nationale • ESTV übermittelt die relevanten Informationen an die betroffenen Umsetzung ausländischen Steuerbehörden. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Nicht betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen Nicht betroffen
INSURANCE UPDATE BDO AG - JULI 2018 15 KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Geldwäscherei- • Prüfrhythmus neu 12 oder 24 Monate statt zwingend jährlich. • Kaum direkter Handlungsbedarf In Kraft getreten: bekämpfung für Versicherungsinstitute. 1. Januar 2017 • Entfernung der Möglichkeit des vierjährigen Prüfungszyklus als Alternative. Kontroll-, Prüf- • Umsetzung im Rahmen der • Umsetzung bis • Anpassung des Stichprobenumfangs für die Prüfung. und Sanktions- Prüfungen. 31. Dezember 2017. reglement der • Einfügung der Definitionen zur qualitativen Beurteilung von SRO-SVV nach Beanstandungen. Geldwäscherei- • Pflicht der internen Prüfgesellschaft zur Durchführung von Prüfhandlungen gesetz (GwG) besteht nicht mehr. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Nicht betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen Nicht betroffen Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Finanzmarkt- • Anpassung der bestehenden Regulierung der Finanzmarktinfrastruk- • Analyse der konkreten Auswirkun- In Kraft getreten: infrastrukturen turen und neu Regulierung des (ausserbörslichen) Handels mit Derivaten gen der jüngsten Änderungen und 1. Januar 2016 zwecks Angleichung an internationale Vorgaben (insb. European Market Entwicklungen (insb. Abrech- Finanzmarktinf- • Diverse Übergangs- Infrastructure Regulation, EMIR). nungspflicht) auf das Geschäfts- rastrukturgesetz fristen. modell und Implementierung der (FinfraG) • Zentrale Abrechnungspflicht: Bestimmte Derivate sind über eine Börse oder erforderlichen Anpassungen. • Umsetzung ein organisiertes Handelssystem zu handeln. Pflicht gilt aber nicht für kleine Finanzmarkt- Abrechnungspflicht: Nichtfinanzielle Gegenparteien bzw. kleine Finanzielle Gegenparteien. Die • Festlegung im Rahmen des Infrastrukturver- Sommer 2018, mit zentrale Abrechnungspflicht ist noch nicht in Kraft (vgl. aber letzter Bullet). internen Weisungswesens, ob/ ordnung (FinfraV) Übergangsfristen von inwiefern das Institut selbst • Versicherungen sind als finanzielle Gegenparteien (FI) einzustufen. 6-18 Monaten. Finanzmarktin- als Gegenpartei im Handel mit frastrukturver- • Meldepflicht: Meldung offener Derivatgeschäfte (OTC und börsengehan- OTC-Derivaten auftritt. ordnung-FINMA delt) an ein anerkanntes Transaktionsregister gelten für grosse und kleine • Dokumentation der Abläufe, (FinfraV-FINMA) Finanzielle Gegenparteien seit 01.01.2018. mit denen die Umsetzung der • Risikominderungspflichten: Risikominderungspflichten sind grundsätzlich in Pflichten sichergestellt wird Kraft und beinhalten die rechtzeitige Bestätigung der Transaktionen, Bewer- (Art. 113 FinfraV). tung ausstehender Geschäfte, Portfolioabstimmung/Portfoliokompression, Streitbeilegung und den Austausch von Sicherheiten. • Am 18. Dezember 2017 gab die FINMA bekannt, die Abrechnungspflicht für bestimmte Derivate einzuführen (Änderung Anhang 1 FinvraV-FINMA, Vernehmlassung dauerte bis Februar 2018). Es handelt sich um standardi- sierte OTC-Zinsderivate und OTC-Kreditderivate, welche über eine von der FINMA bewilligte oder anerkannte zentrale Gegenpartei abzurechnen sein werden. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen
16 BDO AG - JULI 2018 INSURANCE UPDATE KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Offenlegung • Änderungen in der Umsetzung des Run-off Prinzips. • Prüfen, ob Präziserungen und In Kraft getreten: und Solvabilität Konkretisierung im Rundschreiben 1. Januar 2017 • Versicherungsunternehmen müssen am Ende der Einjahresperiode die einen Einfluss auf die SST-Be- FINMA-RS 2017/3 Versicherungsverpflichtungen ohne Schreiben von Neugeschäften erfüllen • Übergangsfrist: rechnung und -Berichterstattung «SST» können. 1. Januar 2020. haben. (vormals FINMA- • Erwartete Erneuerung von Verträgen, resp. der erwartete Abschluss von RS 2008/44 Neugeschäften darf nicht mehr berücksichtigt werden. «SST») • Präzisierung des Begriffs der Wesentlichkeit: «Informationen sind wesentlich, wenn sie die Entscheidungen oder das Urteil ihrer Adressaten beeinflussen können.» • Die FINMA kann nach Prüfung des SST-Berichts Aufschläge am Zielkapital und/oder Abschläge am risikotragenden Kapital vornehmen. • Die Erwartungen an die Dokumentation des internen Modells und des SST-Berichts wurden weiter ausgeführt und spezifiziert. Strittig ist, ob dies einer Erhöhung der Anforderungen an die Dokumentation gleichkommt. • Es wird die Überleitung einer geprüften Bilanz zur SST-Bilanz verlangt. • Die vorgenommenen Vernachlässigungen und Vereinfachungen müssen in ihrer Gesamtheit dokumentiert werden, eine umfassende Liste wird jedoch nicht erwartet. • Es muss jährlich eine vollständige Aktualisierung der Validierung (inkl. Schätzungen und Berechnungen) erfolgen. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Verantwort- • Im Wesentlichen formelle Änderungen. • Bestellung einer Stellvertretung In Kraft getreten: licher Aktuar mit den nötigen Kompetenzen. 1. Januar 2017 • Für den Aktuar muss nun zwingend eine Stellvertretung bestehen. FINMA-RS 2017/4 • Die Stellvertretung muss genügend Kenntnisse vorweisen können, um einen «Verantwortlicher geordneten Übergang bis zur definitiven Bestellung des neuen verant- Aktuar» wortlichen Aktuars gewährleisten zu können. (vormals FINMA-RS 08/16) Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen
INSURANCE UPDATE BDO AG - JULI 2018 17 KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Corporate • Bei Gruppen und Konglomeraten genügt nicht mehr die Umsetzung durch • Überprüfung der Corporate In Kraft getreten: Governance die oberste Gruppengesellschaft, sondern die Vorgaben müssen von jedem Governance nach den neuen 1. Januar 2017 Versicherer einzelnen Unternehmen umgesetzt werden. Vorgaben. • Übergangsfrist: FINMA-RS • Einführung neuer Präzisierungen und Anforderungen an Risikomanagement- 31. Dez. 2019 für • Allenfalls Massnahmen definie- 2017/02 und Compliance-Funktion sowie interne Revision. Anforderungen bzgl. ren, um die Anforderungen noch «Corporate Unabhängigkeit von • Bei der Umsetzung gilt der Grundsatz der Proportionalität nach Grösse, innerhalb der Übergangsfrist zu Governance VR-Mitgliedern und Komplexität und Risiken. erfüllen. Versicherer» -Ausschüssen. • Neue Anforderungen bzgl. Unabhängigkeit und Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Verwaltungsratsausschüsse. • Auslagerungen von IKS und Risikomanagement werden im FINMA-RS 2018/3 «Outsourcing Banken und Versicherer» behandelt. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Anlagericht- • Erweiterung der Investitionsmöglichkeiten. • Prüfen, ob/inwiefern die neuen In Kraft getreten: linien Investionsmöglichkeiten genutzt 1. Januar 2016 • Direkte Investition in Rohstoffe ist möglich (Goldbarren). werden sollen (z.B. ILS Securities). FINMA RS • Übergangsfrist: • Investition in Anlagen mit Versicherungsrisiken ist neu erlaubt (Insurance 2016/05 «Anlage- • Gebundenes Vermögen: 31. Dez. 2016. Linked Securities). richtlinien» Anpassung der Bewertungsprozess • Letzte Änderung: • Neudefinition der Limiten für ausgewählte Anlage-Kategorien. Aufgabe der bei Rückversicherung innerhalb 1. Jan. 2018. bisherigen Praxis der FINMA, zulässige ausländische Verwahrstellen explizit des Konzerns. zu bezeichnen. • Limitenanpassungen bei ausge- • Diverse Änderungen bei der Berechnung des gebundenen Vermögens, wie wählten Anlagekategorien. bspw.: - Bei der Anrechnung von rückversicherten Anteilen an das gebundene Vermögen von Schadensversicherungsunternehmen werden die bonitäts- abhängigen Limiten um 50% reduziert, wenn Versicherer und Rückversi- cherer zum gleichen Konzern gehören. - Ausgeliehene Titel werden nicht mehr zum ursprünglichen, sondern zum Marktwert angerechnet, wobei der ursprüngliche Wert als Maximum eine Obergrenze bildet. • Verbot der Effektenleihe von Effekten, die im Rahmen von Pensions- geschäften, Effektenleihe und ähnlichen Geschäften als Sicherheiten übernommen wurden. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen
18 BDO AG - JULI 2018 INSURANCE UPDATE KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Bewilligungs- • Vereinheitlicht und vereint die Praxis zu den Geschäftsplänen von • Bei Änderungen oder Neu- In Kraft getreten: und Melde- Versicherungsunternehmen. bewilligungen sind die neuen 1. Januar 2017 pflichten Vorschriften zu beachten. • Behandelt lediglich die Genehmigung und Änderung von Geschäftsplänen, • Übergangsfrist bzgl. Neues FINMA- die laufende Aufsicht ist weiterhin in anderen Rundschreiben festgehalten. • Anpassung im regulatorischen Umsetzung der Rundschreiben Meldewesen. Mindeststandards: • Die Liste der betroffenen Geschäftskategorien reduziert sich von sechs auf 2017/5 31. Juli 2017. vier: • Aktive Rückversicherer müssen «Geschäftspläne - Erstversicherer neu über entsprechende Risiko- Versicherer» - Rückversicherer management und Controlling- - Krankenkassen Mechanismen verfügen. - Zweigniederlassungen • Versicherungsaktivitäten im Ausland werden nach der Belegenheit des versicherten Risikos beurteilt (bisher aufgrund Umfang der aktiven Marktbearbeitung). • Meldepflicht von wesentlichen Kapitalabflüssen. • Bei der Eigentümerstruktur wird für die direkte und indirekte Beteiligung auch auf die faktischen Beherrschungsverhältnisse in der Generalversamm- lung zwischengeschalteter Gesellschaften berücksichtigt. • Auch Versicherer, die nur die aktive Rückversicherung betreiben, müssen entsprechende Risikomanagement und Controlling-Mechanismen verfügen. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Direkt betroffen Direkt betroffen Direkt betroffen Nicht betroffen Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Anpassung • Die FINMA bearbeitet im Rahmen der Aufsicht Personendaten. Dazu dient • Kein direkter Handlungsbedarf. In Kraft getreten: Datenverord- insbesondere eine Sammlung von Daten zur Beurteilung der Gewähr einer 15. September 2017 nung-FINMA Person für einwandfreie Geschäftstätigkeit (Datensammlung Gewähr, auch «Watchlist» genannt). Zweck der Datensammlung ist, dass bewilligte Institute nur Personen mit der Verwaltung oder Geschäftsführung betrauen, die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten. • Neu wird in der Verordnung präzisiert, wie die FINMA die Datensammlung führen muss. • Pflicht der FINMA, die Betroffenen nach Eintrag in die Datensammlung zu informieren. • Aufführung der Daten, welche zu Personen in der Datensammlung enthalten sein dürfen. • Löschung von bestehenden Einträgen in der Datensammlung, welche den Anforderungen der neuen Datenverordnung nicht mehr entsprechen. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Indirekt oder teilweise betroffen Indirekt oder teilweise betroffen Indirekt oder teilweise betroffen Nicht betroffen
INSURANCE UPDATE BDO AG - JULI 2018 19 KÜRZLICH IN KRAFT GETRETEN Thema Wichtigste Neuerungen Handlungsbedarf Zeitplan Kreisschreiben • Das Kreisschreiben 5.4 «Durchführung der ordentlichen Revision und der • Für Krankenkassen besteht kein In Kraft getreten: 5.4 aufsichtsrechtlichen Prüfungen sowie Berichterstattung an das Bundesamt unmittelbarer Handlungsbedarf. 1. Juni 2018 für Gesundheit (BAG)» wurde aktualisiert. Die Änderungen treten auf den Aktualisiertes 1. Juni 2018 in Kraft. Kreisschreiben 5.4 des Bundesamtes • In diesem Kreisschreiben werden die Anforderungen an den Revisionsauftrag für Gesundheit und an die Berichterstattung der Revisionsstelle erläutert. • Bis zum 30. April des Folgejahres sind dem BAG jeweils der umfassende Bericht an den Verwaltungsrat gemäss Art. 728b. Abs. 1 OR und der Bericht an die Generalversammlung gemäss Art. 728b Abs. 2 OR (inkl. Jahresrech- nung) einzureichen. Neu muss auch ein Bericht zur aufsichtsrechtlichen Prüfung für Versicherer inkl. Bericht Datenerhebung zur aufsichtsrechtlichen Jahresrechnung KVAG eingereicht werden. • Die neuen Prüfgebiete zum gebundenen Vermögen, den versicherungs- technischen Rückstellungen und dem internen Kontrollsystem (IKS) sind im aufsichtsrechtlichen Bericht zu kommentieren. • Das BAG hat für diese neuen Prüfgebiete die Prüfprogramme der FINMA im Aufbau und Inhalt mehrheitlich übernommen. Schadensversicherung (inkl. Kranken- Lebensversicherung Rückversicherungen Krankenkassen kassen bzgl. Zusatzversicherung) (inkl. Captives) Grundversicherung Nicht betroffen Nicht betroffen Nicht betroffen Direkt betroffen
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