KAARSTER GRUNDSTÜCKSBÖRSE 2021 - EIGENHEIMGRUNDSTÜCKE IN RUHIGER LAGE VON HOLZBÜTTGEN
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
INHALTSVERZEICHNIS Der Wohnstandort Kaarst - 04 - Grundstücke Bruchweg ‚West‘ und Bruchweg ‚Ost‘ Bewerbungsverfahren & Lageplan - 06 - Bebauungsplanentwurf - 07 - Grundstückspreis & weitere Informationen - 08 - Das Bewerbungsverfahren - 09 - Grundstück Schlossstraße Bieterverfahren & Lageplan - 10 - Bebauungsplanentwurf - 11 - Grundstückspreis & weitere Informationen - 12 - Das Bieterverfahren - 13 - Kontakte - 14 - Persönliche Notizen - 15 - - 02 - - 03 -
DER WOHNSTANDORT KAARST Kaarst besitzt ein modernes Stadtzentrum. Der Stadtsee und Stadtpark tragen mit zu einer hohen Aufenthaltsqualität bei. Kaarst hält ein Angebot von sechs Grundschulen, einer Gesamtschule, einer Real- schule und zwei Gymnasien vor. Daneben gibt es in Kaarst noch zwei Schulen für Lernbehinderte und eine Kreisjugendmusikschule. Die insgesamt 22 Kindergärten unter kirchlicher, städtischer und sonstiger Trägerschaft decken den Betreuungsbedarf weitgehend ab. Weitere Einrichtungen sind in Planung. Sport und Kultur werden in Kaarst großgeschrieben. Das Angebot von 40 Sport- vereinen alleine unter dem Dach des Stadtsportverbandes spricht für sich. Die vielfältigen Kabarett- und Kleinkunstveranstaltungen sind über die Stadtgren- STANDORT zen hinaus bekannt und auch eine Volkshochschule finden Sie vor Ort. BRUCHWEG & SCHLOSSSTRASSE - 04 - - 05 -
GRUNDSTÜCKE BRUCHWEG ‚WEST‘ & ‚OST‘ IN HOLZBÜTTGEN BEWERBERVERFAHREN VOM 12.04.2021 – 30.06.2021 UM 12.00 UHR BEBAUUNGSKONZEPT Die Grundstücke Bruchweg ‚West‘ und Bruchweg ‚Ost‘ liegen in einem gewachsenem Wohnumfeld und sind nur wenige Gehminuten vom Kaarster Stadtzentrum ent- fernt. Ebenso befinden sich zwei Kindertageseinrichtungen, eine Grundschule so- wie die Haltestelle ‚Kaarst Mitte/Holzbüttgen‘ der S28 im unmittelbaren Umfeld. Das Grundstück Bruchweg ‚West‘ ist etwa 328 m² groß; das Grundstück Bruchweg BRUCHWEG „OST“ ‚Ost‘ ist ca. 244 m² groß. Der Bebauungsplan eröffnet Ihnen jeweils die Errichtung BRUCHWEG „WEST“ einer individuellen Doppelhaushälfte. Das Bebauungskonzept vermittelt eine erste Übersicht zur Bebauung der beiden Grundstücke Bruchweg ‚West‘ und Bruchweg ‚Ost‘. Konkrete Bestimmungen bzw. Festsetzungen zu einer Bebauung der beiden Grundstücke werden sich aus der aktuell noch laufenden 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 23 Blatt 1 „Bruchweg“ ergeben. Einen aktuellen Entwurf finden Sie auf unserer Homepage unter: www.kaarst.de/bauen-verkehr-und-umwelt/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene Für weitere Auskünfte zu diesem Bebauungsplanentwurf stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Infobüros Planen und Bauen (Kontaktdaten siehe Seite 14 unten) gerne zur Verfügung. - 06 - - 07 -
GRUNDSTÜCKSPREIS & WEITERE INFORMATIONEN Der Grundstückspreis für das Grundstück Bruchweg ‚West‘ beträgt 480,00 €/m², DAS BEWERBUNGSVERFAHREN was einem Gesamtkaufpreis von ca. 157.440,00 € entspricht. Der Grundstückspreis für das Grundstück Bruchweg ‚Ost‘ beträgt 440,00 €/m², Wenn Sie sich auf das Grundstück Bruchweg ‚West‘ oder Bruchweg ‚Ost‘ bewerben was einem Gesamtkaufpreis von ca. 107.360,00 € entspricht. möchten, benutzen Sie bitte das zugehörige Bewerbungsformular. In dem von Ihnen zu zahlenden Kaufpreis sind enthalten Das Bewerbungsformular erhalten Sie als Download unter www.kaarst.de/bauen- → der Erschließungsbeitrag gem. § 127 BauGB verkehr-und-umwelt/bauen-und-wohnen/grundstuecke oder an der Infotheke der → der Kanalanschlussbeitrag gem. § 8 KAG NRW Stadt Kaarst. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Formular auch gerne per E-Mail zu. → der Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen gem. § 135a ff. BauGB Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die auf Seite 14 genannten Ansprechpartner /-innen. Informationen zu den Nebenkosten Zusätzlich von Ihnen zu leisten sind: Reichen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit → Aufwandersatz für die Herstellung der Grundstücksanschlussleitung gem. §10 KAG einer Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank bei der Stadt Kaarst, Abteilung Liegen- → Gebühren für Notar und Grundbuch schaften ein. → Grunderwerbssteuer Mit der Finanzierungsbestätigung soll Ihnen die Bank lediglich bestätigen, dass Informationen zur Bebaubarkeit des Grundstücks Sie in der Lage sind, sowohl das Grundstück zu erwerben, als auch hierauf ein Der Bebauungsplan Nr. 23, Blatt 1, 1. Änderung mit seinen Festsetzungen kann auf adäquates Eigenheim innerhalb von zwei Jahren ab Kaufvertragsabschluss der Homepage der Stadt Kaarst unter dem Link www.kaarst.de (Bauleitpläne) ein- errichten zu können. Ein Muster einer solchen Finanzierungsbestätigung finden gesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinausgehende Fragen beantwortet Sie ebenfalls unter www.kaarst.de/bauen-verkehr-und-umwelt/bauen-und-wohnen/ Ihnen gerne das Infobüro Planen und Bauen im Rathaus Büttgen. Entsprechende grundstuecke Kontaktdaten finden Sie auf der Seite 14 dieser Broschüre. Das Bewerbungsverfahren endet am 30.06.2021 um 12.00 Uhr. Bewerbungen, die Bauverpflichtung der Stadt Kaarst später zugehen, können keine Berücksichtigung mehr finden. Das erworbene Grundstück ist von Käuferseite aus innerhalb von zwei Jahren nach Kaufvertragsabschluss mit einem Wohnhaus zu bebauen. Eine Entscheidung zu Ihrer Bewerbung werden wir Ihnen voraussichtlich Anfang September 2021 bekannt geben können. Grundstücksübergabe Die Grundstücke werden jeweils in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert. Aus- genommen hiervon sind auf dem Grundstück ggfs. noch vorhandene bauliche Anlagen wie z.B. Plattierungen oder Spielgeräte(n), nicht jedoch Zaunanlagen. - 08 - - 09 -
GRUNDSTÜCK SCHLOSSSTRASSE IN HOLZBÜTTGEN BIETERVERFAHREN VOM 12.04.2021 – 30.06.2021 UM 12.00 UHR BEBAUUNGSKONZEPT Das Grundstück Schloßstraße ist 798 m² groß und liegt in einem ruhigen, gewachsenem Wohnumfeld. Die Kaarster Stadtmitte ist nur ca. 1200 m entfernt und insoweit auch fußläufig bequem zu erreichen. Zwei Kindertageseinrichtungen, eine Grundschule sowie die Haltestelle ‚Kaarst Mitte/Holzbüttgen‘ der S28 sind im näheren Umfeld des Grundstücks zu finden. Die Größe und der Zuschnitt des Grundstücks sowie die Baumöglichkeiten, die Ihnen der Bebauungsplan eröffnet, bieten beste Voraussetzungen für ein individuelles Wohnen am Standort Kaarst. Das Bebauungskonzept vermittelt eine erste Übersicht zur Bebauung des Grund- stückes Schloßstraße. Konkrete Bestimmungen bzw. Festsetzungen zu einer Bebauung des Grundstückes werden sich aus der aktuell noch laufenden 21. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 13 Blatt 3 „Holzbüttgen-Ost“ ergeben. Einen aktuellen Entwurf finden Sie auf unserer Homepage unter: www.kaarst.de/bauen-verkehr-und-umwelt/bauen-und-wohnen/bebauungsplaene Für weitere Auskünfte zu diesem Bebauungsplanentwurf wie auch zur Erhaltung des Baumbestandes stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Infobüros Planen und Bauen (Kontaktdaten siehe Seite 14 unten) gerne zur Verfügung. - 10 - - 11 -
GRUNDSTÜCKSPREIS & WEITERE INFORMATIONEN Der Mindestangebotspreis im Bieterverfahren für das Grundstück Schloßstraße DAS BIETERVERFAHREN beträgt 370,00 €/m², was einem Gesamtkaufpreis von mindestens 295.260,00 € entspricht. Wenn Sie auf das Grundstück Schloßstraße bieten möchten, benutzen Sie bitte das zugehörige Angebotsformular. In dem von Ihnen zu zahlenden Kaufpreis sind enthalten → der Erschließungsbeitrag gem. § 127 BauGB Das Angebotsformular erhalten Sie als Download unter www.kaarst.de/bauen- → der Kanalanschlussbeitrag gem. § 8 KAG NRW verkehr-und-umwelt/bauen-und-wohnen/grundstuecke oder an der Infotheke der → der Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen gem. § 135a ff. BauGB Stadt Kaarst. Auf Wunsch senden wir Ihnen das Formular auch gerne per E-Mail zu. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die auf Seite 14 genannten Ansprechpartner/ Informationen zu den Nebenkosten -innen. Zusätzlich von Ihnen zu leisten sind: → Aufwandersatz für die Herstellung der Grundstücksanschlussleitung gem. §10 KAG Reichen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit → Gebühren für Notar und Grundbuch einer Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank bei der Stadt Kaarst, Abteilung Liegen- → Grunderwerbssteuer schaften ein. Informationen zur Bebaubarkeit des Grundstücks Mit der Finanzierungsbestätigung soll Ihnen die Bank lediglich bestätigen, dass Der Bebauungsplan Nr. 13, Blatt 3, 21. Änderung mit seinen Festsetzungen kann Sie in der Lage sind, sowohl das Grundstück zu dem von Ihnen angebotenem auf der Homepage der Stadt Kaarst unter dem Link www.kaarst.de (Bauleitpläne) Kaufpreis zu erwerben, als auch hierauf ein adäquates Eigenheim innerhalb von eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinausgehende Fragen zwei Jahren nach Kaufvertragsabschluss errichten zu können. Ein Muster einer beantwortet Ihnen gerne das Infobüro Planen & Bauen im Rathaus Büttgen. Ent- solchen Finanzierungsbestätigung finden Sie ebenfalls unterwww.kaarst.de/bauen- sprechende Kontaktdaten finden Sie auf der Seite 14 dieser Broschüre. verkehr-und-umwelt/bauen-und-wohnen/grundstuecke. Bauverpflichtung Das Bieterverfahren endet am 30.06.2021 um 12.00 Uhr. Alle eingehenden Gebote Das erworbene Grundstück ist von Käuferseite aus innerhalb von zwei Jahren nach werden zunächst geschlossen gesammelt. Gebote, die der Stadt Kaarst später zu- Kaufvertragsabschluss mit einem Ein-/Zweifamilienhaus zu bebauen. gehen, können keine Berücksichtigung mehr finden. Grundstücksübergabe Eine Entscheidung zu Ihrem Kaufangebot werden wir Ihnen voraussichtlich Anfang Das Grundstück wird in seinem gegenwärtigen Zustand veräußert. Ausgenommen September bekannt geben können. hiervon sind auf dem Grundstück ggfs. noch vorhandene bauliche Anlagen wie z.B. Plattierungen oder (Teile von) Spielgeräte(n), nicht jedoch Zaunanlagen. - 12 - - 13 -
KONTAKTE Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Bewerbung bzw. Ihrem Gebot, beraten wir Sie PERSÖNLICHE NOTIZEN gerne: __________________________________________________________________________ Frau Jana Siebert Herr Hubert Zirbes __________________________________________________________________________ Stadt Kaarst Stadt Kaarst __________________________________________________________________________ Wirtschaftsförderung & Liegenschaften Wirtschaftsförderung & Liegenschaften __________________________________________________________________________ Am Neumarkt 2 Am Neumarkt 2 __________________________________________________________________________ 41564 Kaarst 41564 Kaarst __________________________________________________________________________ Zimmer 218 Zimmer 219 __________________________________________________________________________ Tel: 02131 – 987 468 Tel: 02131 – 987 419 __________________________________________________________________________ Fax: 02131 – 987 7 468 Fax: 02131 – 987 7 419 __________________________________________________________________________ eMail: jana.siebert@kaarst.de eMail: hubert.zirbes@kaarst.de __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Sollten Sie nach Einsicht in den Bebauungsplan auf der Homepage der Stadt Kaarst __________________________________________________________________________ Fragen haben, erhalten Sie allgemeine Auskünfte zu dem jeweiligen Bebauungsplan __________________________________________________________________________ und der Bebaubarkeit im: __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ INFOBÜRO PLANEN & BAUEN __________________________________________________________________________ Tel: 02131 / 987 – 853, -884, -958 __________________________________________________________________________ eMail: infobuero.planen-bauen@kaarst.de __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Rathaus Büttgen __________________________________________________________________________ Rathausplatz 23 Öffnungszeiten: __________________________________________________________________________ 41564 Kaarst Mo.- Fr. 08:30 – 12:00 Uhr __________________________________________________________________________ Zimmer 214 / 217 / 220 Do. auch 14:00 – 18:00 Uhr __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung! __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ - 14 - - 15 -
Weitere Informationen unter WWW.KAARST.DE HERAUSGEBER Stadt Kaarst Abteilung 23-230 Am Neumarkt 2 41564 Kaarst FOLGT UNS! Tel.: 02131 987 – 0 www.facebook.com/kaarst Fax: 02131 987 – 400 FOLGT UNS! eMail: info@kaarst.de www.instagram.com/stadt_kaarst Stand: April 2021
Sie können auch lesen