Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN - Annahmekriterien

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Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN - Annahmekriterien
Entsorgungszentrum &
  EMSPORT LEER GRAALMANN
                    Annahmekriterien

       Anschrift:   Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN GmbH
                    Deichstraße 261
                    26789 Leer - Nüttermoor

       Betreiber:   GRAALMANN GmbH
                    Bahnhofstraße 8
                    26810 Westoverledingen

Ansprechpartner:    Herr Reiner Graalmann
                         0049 (0)4955 – 93425-0
                    @     graalmann@graalmann-gmbh.de

                    Herr Sebastian Hoffmann
                         0049 (0)4955 – 93425-0
                    @     hoffmann@graalmann-gmbh.de

                                                               Stand: 19.04.2021
Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN - Annahmekriterien
Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN GmbH
                                    Annahmekriterien
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Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN - Annahmekriterien
Erforderliche Angaben:
     -     Benennung des Abfallerzeugers mit Kontaktdaten
     -     Bezeichnung der Abfallart mit ggf. AVV-Nr.
     -     Angabe der Herkunft des Abfalls (z.B.: Benennung der Baustelle)
     -     Angabe der beabsichtigten Anlieferungsmenge bezogen auf die Zeiteinheit
     -     Geplante Transporteinheit (Lkw, Schiff, Zug)
     -     Übergabe von aktuellen Deklarationsanalysen mit Probenahmeprotokollen an die GRAALMANN GmbH

                                                              Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN GmbH
                                                                                                  Annahmekriterien
                                                                                                  Stand: 19.04.2021
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Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN - Annahmekriterien
Annahme- / Öffnungszeiten:
     Montag bis Donnerstag:     07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
     Freitag:                   07:30 Uhr bis 12:45 Uhr
     Andere Öffnungszeiten nach Abstimmung

Allgemeiner Hinweis:

     Nach Materialanlieferung findet eine Qualitätskontrolle der angelieferten Materialien statt. Bei festgestellten
     Grenzwertüberschreitungen / Falschdeklarationen wird das angelieferte Material zurückgewiesen. Die Kosten für die
     Zurückweisung trägt der Abfallerzeuger bzw. Anlieferer.

Anfahrt:

           Entsorgungszentrum

                                                         Ausfahrt Leer-Nord
                                                                                                        Oldenburg

                                                  Ausfahrt Leer-West
           Emstunnel

                             Meppen

     -      Aus Richtung Leer kommend am Emstunnel vorbei auf die Deichstraße Richtung Emden

     -      Kurz nach der Kreuzung Deichstraße/Nüttermoorer Straße links über den Deich fahren (siehe Schild
            „GRAALMANN GmbH“)
     -      Das Entsorgungszentrum liegt auf der Emsseite des Deiches
     -      Hinweis für das Navigationsgerät: Bitte geben Sie Deichstraße 260 ein und fahren Sie gegenüber die
            Deichquerung hinauf

                                                                      Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN GmbH
                                                                                                          Annahmekriterien
                                                                                                          Stand: 19.04.2021
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Entsorgungszentrum & EmsPort Leer
Deichstraße 261
26789 Leer

Betreiber:            GRAALMANN GmbH
                      Bahnhofstraße 8
                      26810 Westoverledingen

Telefonnummer:        0491 / 97 69 448
E-Mail:               ezg@graalmann-gmbh.de

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag   7:30 - 17:00 Uhr
Freitag               7:30 - 12:45 Uhr

Entsorgernummer:      C7A200000

Flusskilometer:       Ems Kilometer 21,5

Länge Spundwand:      ca. 100 m

Fläche insgesamt:     ca. 50.000 m2

Fahrzeugwaage         50 Tonnen

                                  2
Lagerhallen:          ca. 3.600 m

Bahnanschluss:        indirekt (Entfernung 2 km)
Autobahnanschluss:    A28 und A31
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Lfd-Nr.:
                                                    Annahme- und
                                                    Betriebsordnung
Geltungsbereich: Betriebsgelände Entsorgungszentrum / EMSPORT LEER
                                                            ANWENDUNGSBEREICH
                                              Annahme- und Betriebsordnung
             Die Annahme- und Betriebsordnung enthält maßgebliche Vorschriften für die Ordnung und die betriebliche Sicherheit.
                  Sie regelt den Betrieb und das Verhalten auf der Anlage und am Anleger und wendet sich an die Benutzer.

                                                 GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
                     Bei Nichteinhaltung der Annahme- und Betriebsordnung ergeben sich Gefahren für das Leben und die Gesundheit
                     der Benutzer und es besteht die Gefahr des Ertrinkens und einer Umweltverschmutzung.

                                                              VERHALTENSREGELN
                     Allgemeine Bestimmungen
                     a) Benutzer sind Abfallerzeuger, Beförderer, Fremdfirmen und Besucher
                     b) Benutzer dürfen das Betriebsgelände nur mit Erlaubnis des Betriebspersonals betreten
                     c) Unbefugten ist das Betreten und Befahren des Betriebsgeländes verboten
                     d) Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten
                     e) Die Transportmittel (Schiff, Schuten, LKW, Dumper etc.) müssen den aktuell gültigen arbeitsschutzrechtlichen
                         Vorschriften entsprechen. Die Sicherheit ist jederzeit zu gewährleisten.
                     f) Die Verschmutzung der Straßen, Zuwegungen etc. ist zu verhindern bzw. durch den Verursacher zu beseitigen
                     g) Voraussetzung für die Anlieferung von Abfällen ist die Vorlage erforderlicher Dokumente zum Nachweisverfahren
                         (Transportpapiere, Lieferscheine, Laborbefunde etc.) beim Betriebspersonal. Der Anlieferer / Abfallerzeuger
                         gewährleistet, dass die angelieferten Abfälle den Annahmebedingungen der GRAALMANN GmbH entsprechen.
                     h) Bei Zuwiderhandlungen gegen die Annahme- und Betriebsordnung kann Hausverbot erteilt werden
                     i) Mit dem gestatteten Abkippen der Abfälle gehen diese in den Besitz der GRAALMANN GmbH über; vom
                         Besitzübergang ausgeschlossen sind nicht zugelassene Abfälle.
                     j) Für Schäden durch die Anlieferung von nicht zugelassenen Abfällen haften der Anlieferer und/oder der
                         Abfallerzeuger
                     k) Schadenshaftung seitens der GRAALMANN GmbH erfolgt nur für unmittelbare Schäden bei vorsätzlichem oder
                         grob fahrlässigem Verhalten seiner Mitarbeiter
                     l) Gewährleistung der Benutzer, dass seine Abfälle den Annahmebedingungen entsprechen
                     m) Die GRAALMANN GmbH haftet nicht für Kosten, die durch die Zurückweisung oder Sicherstellung von Abfällen
                         oder bei Einstellung der Annahme aufgrund von Falschdeklarationen entstehen
                     2. Verhalten auf dem Gelände
                     a) Es gelten die Vorschriften der StVO. Höchstgeschwindigkeit: 10 km/h (Fahrzeugwaage: Schrittgeschwindigkeit)
                     b) Vorlage des Nachweises über die angelieferten Mengen (Liefer-/Transportscheine, Wiegekarte etc.)
                     c) Motor abstellen, soweit er nicht bei Be- oder Entladevorgängen benötigt wird
                     d) Vorsicht beim Befahren des Zufahrtsbereiches sowie auf der Kaianlage des EMSPORT LEER
                     e) Beim Entladen verursachte unnötige Verunreinigungen sind vom Beförderer zu reinigen
                     f) Die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind beim Be-/Entladen sowie beim Abplanen von
                        Transportfahrzeugen zu beachten
                     g) Staubentwicklungen und Verwehungen von staubenden Materialien sind zu vermeiden
                     h) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist auf die Anlieferung/den Abtransport bzw. auf das Mindestmaß
                        beschränkt
                     i) Das Einsammeln und Mitnehmen von Gegenständen auf dem Betriebsgelände ist verboten
                     j) Die Anlieferung von Abfällen hat so zu erfolgen, dass keine Schäden, nachteiligen Umweltauswirkungen,
                        Belästigungen, Betriebsstörungen oder Gefahren verursacht werden
                     k) „Gefährliche Abfälle“ sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen geschlossenen Lagerhallen A-C / Polder II N
                        zu verbringen/entladen
                     3.   Zugelassene Abfälle
                     a)   Nur Annahme der im „Abfallkatalog“ aufgeführten Abfälle
                     b)   Vorlage des Nachweises über die Einhaltung der Annahmebedingungen und der Annahmegrenzwerte
                     c)   Analysen zu Schadstoffgehalten können bei begründetem Verdacht (optische & organoleptische
                          Auffälligkeiten) nachgefordert werden
                     4. Nicht zugelassene Abfälle
                     a) Abfälle, die nicht im „Abfallkatalog“ enthalten sind
                     b) Asbesthaltige Abfälle; ggf. Bescheinigung der Asbestfreiheit durch Sachkundigen erforderlich
                     5. Prüfung der angelieferten Abfälle
                     a) Das Betriebspersonal ist angewiesen, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren und ggf. zurückzuweisen
                     b) Zurückgewiesene Abfälle sind wieder mitzunehmen bzw. für den Abtransport auf der Anlage ausschließlich in dichten
                        Abfallmulden mit Abdeckung im Sicherstellungslager (Halle C) bis zur kostenpflichtigen ordnungsgemäßen
                        Entsorgung sicherzustellen
                                             VERHALTEN BEI UNFÄLLEN - ERSTE HILFE                                                  Notruf: 112
                     Erste-Hilfe-Einrichtung befindet sich im Betriebsbüro bei der Fahrzeugwaage; bei einem
                     Unfall Verletzte retten und Erste Hilfe leisten; Unfallstelle absichern; Ersthelfer heranziehen.          Klinikum Leer:
                                                                                                                               Tel. 0491 - 860

                                                 INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG
                     Reparaturen, Wartungsarbeiten etc. sind nicht erlaubt.
Betreiber:       GRAALMANN GmbH                           verantwortliche Person:                                  erstellt:
                 Bahnhofstraße 8
                 26810 Westoverledingen                               Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Hoffmann           15.06.2020       Reiner Graalmann
Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN - Annahmekriterien
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