Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN - Annahmekriterien
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN Annahmekriterien Anschrift: Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN GmbH Deichstraße 261 26789 Leer - Nüttermoor Betreiber: GRAALMANN GmbH Bahnhofstraße 8 26810 Westoverledingen Ansprechpartner: Herr Reiner Graalmann 0049 (0)4955 – 93425-0 @ graalmann@graalmann-gmbh.de Herr Sebastian Hoffmann 0049 (0)4955 – 93425-0 @ hoffmann@graalmann-gmbh.de Stand: 19.04.2021
Erforderliche Angaben: - Benennung des Abfallerzeugers mit Kontaktdaten - Bezeichnung der Abfallart mit ggf. AVV-Nr. - Angabe der Herkunft des Abfalls (z.B.: Benennung der Baustelle) - Angabe der beabsichtigten Anlieferungsmenge bezogen auf die Zeiteinheit - Geplante Transporteinheit (Lkw, Schiff, Zug) - Übergabe von aktuellen Deklarationsanalysen mit Probenahmeprotokollen an die GRAALMANN GmbH Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN GmbH Annahmekriterien Stand: 19.04.2021 Seite 6
Annahme- / Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:45 Uhr Andere Öffnungszeiten nach Abstimmung Allgemeiner Hinweis: Nach Materialanlieferung findet eine Qualitätskontrolle der angelieferten Materialien statt. Bei festgestellten Grenzwertüberschreitungen / Falschdeklarationen wird das angelieferte Material zurückgewiesen. Die Kosten für die Zurückweisung trägt der Abfallerzeuger bzw. Anlieferer. Anfahrt: Entsorgungszentrum Ausfahrt Leer-Nord Oldenburg Ausfahrt Leer-West Emstunnel Meppen - Aus Richtung Leer kommend am Emstunnel vorbei auf die Deichstraße Richtung Emden - Kurz nach der Kreuzung Deichstraße/Nüttermoorer Straße links über den Deich fahren (siehe Schild „GRAALMANN GmbH“) - Das Entsorgungszentrum liegt auf der Emsseite des Deiches - Hinweis für das Navigationsgerät: Bitte geben Sie Deichstraße 260 ein und fahren Sie gegenüber die Deichquerung hinauf Entsorgungszentrum & EMSPORT LEER GRAALMANN GmbH Annahmekriterien Stand: 19.04.2021 Seite 7
Entsorgungszentrum & EmsPort Leer Deichstraße 261 26789 Leer Betreiber: GRAALMANN GmbH Bahnhofstraße 8 26810 Westoverledingen Telefonnummer: 0491 / 97 69 448 E-Mail: ezg@graalmann-gmbh.de Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 7:30 - 17:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:45 Uhr Entsorgernummer: C7A200000 Flusskilometer: Ems Kilometer 21,5 Länge Spundwand: ca. 100 m Fläche insgesamt: ca. 50.000 m2 Fahrzeugwaage 50 Tonnen 2 Lagerhallen: ca. 3.600 m Bahnanschluss: indirekt (Entfernung 2 km) Autobahnanschluss: A28 und A31
Lfd-Nr.: Annahme- und Betriebsordnung Geltungsbereich: Betriebsgelände Entsorgungszentrum / EMSPORT LEER ANWENDUNGSBEREICH Annahme- und Betriebsordnung Die Annahme- und Betriebsordnung enthält maßgebliche Vorschriften für die Ordnung und die betriebliche Sicherheit. Sie regelt den Betrieb und das Verhalten auf der Anlage und am Anleger und wendet sich an die Benutzer. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Bei Nichteinhaltung der Annahme- und Betriebsordnung ergeben sich Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Benutzer und es besteht die Gefahr des Ertrinkens und einer Umweltverschmutzung. VERHALTENSREGELN Allgemeine Bestimmungen a) Benutzer sind Abfallerzeuger, Beförderer, Fremdfirmen und Besucher b) Benutzer dürfen das Betriebsgelände nur mit Erlaubnis des Betriebspersonals betreten c) Unbefugten ist das Betreten und Befahren des Betriebsgeländes verboten d) Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten e) Die Transportmittel (Schiff, Schuten, LKW, Dumper etc.) müssen den aktuell gültigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Sicherheit ist jederzeit zu gewährleisten. f) Die Verschmutzung der Straßen, Zuwegungen etc. ist zu verhindern bzw. durch den Verursacher zu beseitigen g) Voraussetzung für die Anlieferung von Abfällen ist die Vorlage erforderlicher Dokumente zum Nachweisverfahren (Transportpapiere, Lieferscheine, Laborbefunde etc.) beim Betriebspersonal. Der Anlieferer / Abfallerzeuger gewährleistet, dass die angelieferten Abfälle den Annahmebedingungen der GRAALMANN GmbH entsprechen. h) Bei Zuwiderhandlungen gegen die Annahme- und Betriebsordnung kann Hausverbot erteilt werden i) Mit dem gestatteten Abkippen der Abfälle gehen diese in den Besitz der GRAALMANN GmbH über; vom Besitzübergang ausgeschlossen sind nicht zugelassene Abfälle. j) Für Schäden durch die Anlieferung von nicht zugelassenen Abfällen haften der Anlieferer und/oder der Abfallerzeuger k) Schadenshaftung seitens der GRAALMANN GmbH erfolgt nur für unmittelbare Schäden bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner Mitarbeiter l) Gewährleistung der Benutzer, dass seine Abfälle den Annahmebedingungen entsprechen m) Die GRAALMANN GmbH haftet nicht für Kosten, die durch die Zurückweisung oder Sicherstellung von Abfällen oder bei Einstellung der Annahme aufgrund von Falschdeklarationen entstehen 2. Verhalten auf dem Gelände a) Es gelten die Vorschriften der StVO. Höchstgeschwindigkeit: 10 km/h (Fahrzeugwaage: Schrittgeschwindigkeit) b) Vorlage des Nachweises über die angelieferten Mengen (Liefer-/Transportscheine, Wiegekarte etc.) c) Motor abstellen, soweit er nicht bei Be- oder Entladevorgängen benötigt wird d) Vorsicht beim Befahren des Zufahrtsbereiches sowie auf der Kaianlage des EMSPORT LEER e) Beim Entladen verursachte unnötige Verunreinigungen sind vom Beförderer zu reinigen f) Die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind beim Be-/Entladen sowie beim Abplanen von Transportfahrzeugen zu beachten g) Staubentwicklungen und Verwehungen von staubenden Materialien sind zu vermeiden h) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist auf die Anlieferung/den Abtransport bzw. auf das Mindestmaß beschränkt i) Das Einsammeln und Mitnehmen von Gegenständen auf dem Betriebsgelände ist verboten j) Die Anlieferung von Abfällen hat so zu erfolgen, dass keine Schäden, nachteiligen Umweltauswirkungen, Belästigungen, Betriebsstörungen oder Gefahren verursacht werden k) „Gefährliche Abfälle“ sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen geschlossenen Lagerhallen A-C / Polder II N zu verbringen/entladen 3. Zugelassene Abfälle a) Nur Annahme der im „Abfallkatalog“ aufgeführten Abfälle b) Vorlage des Nachweises über die Einhaltung der Annahmebedingungen und der Annahmegrenzwerte c) Analysen zu Schadstoffgehalten können bei begründetem Verdacht (optische & organoleptische Auffälligkeiten) nachgefordert werden 4. Nicht zugelassene Abfälle a) Abfälle, die nicht im „Abfallkatalog“ enthalten sind b) Asbesthaltige Abfälle; ggf. Bescheinigung der Asbestfreiheit durch Sachkundigen erforderlich 5. Prüfung der angelieferten Abfälle a) Das Betriebspersonal ist angewiesen, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren und ggf. zurückzuweisen b) Zurückgewiesene Abfälle sind wieder mitzunehmen bzw. für den Abtransport auf der Anlage ausschließlich in dichten Abfallmulden mit Abdeckung im Sicherstellungslager (Halle C) bis zur kostenpflichtigen ordnungsgemäßen Entsorgung sicherzustellen VERHALTEN BEI UNFÄLLEN - ERSTE HILFE Notruf: 112 Erste-Hilfe-Einrichtung befindet sich im Betriebsbüro bei der Fahrzeugwaage; bei einem Unfall Verletzte retten und Erste Hilfe leisten; Unfallstelle absichern; Ersthelfer heranziehen. Klinikum Leer: Tel. 0491 - 860 INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG Reparaturen, Wartungsarbeiten etc. sind nicht erlaubt. Betreiber: GRAALMANN GmbH verantwortliche Person: erstellt: Bahnhofstraße 8 26810 Westoverledingen Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Hoffmann 15.06.2020 Reiner Graalmann
Sie können auch lesen