KIBAG Baustoffe Zentralschweiz Preisliste 2022 - Kies und Sand Beton Steinkörbe Langzeitmör tel Betonpumpen Baustof f labor Verkauf T 058 ...
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KIBAG Baustoffe Zentralschweiz Preisliste 2022 Kie s und S and • B eton • Steinkör be • L angzeitmör tel • B etonpumpen • B aus tof f labor Ver kauf T 058 387 14 24 w w w. k i b ag.c h w w w. z inge l.c h KIBAG. Aus gutem Grund.
Ihre Ansprechpar tner ■ Regionalleitung ■ Verkauf André Bircher Ivo Ferrari Verkaufsleiter Zentralschweiz T 058 387 24 58 T 058 387 14 24 M 079 948 68 14 M 076 510 43 05 a.bircher@kibag.ch i.ferrari@kibag.ch ■ Werkmeister Konrad Schorno T 058 387 14 03 k.schorno@kibag.ch ■ Disposition und Fuhrpark Peter Beeler Kurt Koller Antonio Stanelli Werk Seewen Werk Seewen Mörtelwerk T 058 387 14 00 T 058 387 14 00 T 058 387 14 20 w-seewen@kibag.ch w-seewen@kibag.ch w-edlibach@kibag.ch Mario Ulrich Walter Hubli Aufbereitungswerk Zingel Aufbereitungswerk Zingel Ablagerungsstelle T 058 387 14 15 T 058 387 14 08 m.ulrich2@kibag.ch w-zingel@kibag.ch ■ KIBAG Baustofflabor Peter Rohner Laborleitung p.rohner@kibag.ch KIBAG Baustoffe Seewen Seemattliweg 6 6423 Seewen T 058 387 14 24
Inhaltsverzeichnis Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF exkl. 7,7% Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ersetzt und ungültig. Edelsteinkörbe/Kies/Sand/Ablagerungen Edelsteinkörbe 4 Felsgebrochene Materialien 5 Transportpreise 6 Ablagerungen 6 Zuschläge und Regietarife für Sand und Kies 7 Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies 7 Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien 7 Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 8 – 12 Nass- Spritzbeton nach Eigenschaften SIA 198 13 Nicht normierte Betonsorten ab Seewen, Transportpreise ab Seewen 13 Nicht normierte Betonsorten ab Zingel, Transportpreise ab Zingel 14 – 15 Zuschläge und Regietarife für Beton und Mörtel 16 Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel 16 – 17 Zonenplan für Langzeit- und Zargenmörtel 18 Preise und Ansprechpartner 19 Betonpumpen Pumptarife, Allgemeine Zuschläge 20 Leistungsbestimmungen 20 KIBAG Baustofflabor Das KIBAG Baustofflabor 21 Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter, Frischbeton-Prüfungen 22 Festbeton-Prüfungen, Externe Prüfungen 23 3
Steinkörbe Edelsteinkörbe Edelsteinkörbe ab Seewen Die Steinkörbe werden im Steinbruch Zingel vorfabriziert, fertig verdichtet und versetzbereit auf die Baustelle geliefert. Als Füllmaterial wird Bahnschotter oder Grobschotter aus frostbeständigem, anthrazitfarbenem Kieselkalk verwendet. Die Drahtgitterkörbe bestehen aus einem engmaschigen Drahtgeflecht. Die Drähte mit Durchmesser 3,5–4,5 mm sind aluverzinkt. Deren Beständigkeit gegen Salzwasser ist nachgewiesen. Maschenweite 2,5 x 5 cm Masse in cm Gewicht (kg) Fr./Stk. Art. Nr. Befüllung mit Bahnschotter 32 – 50 mm L B H 50 50 50 200.00 230.00 85200 100 50 50 370.00 300.00 85201 150 50 50 580.00 360.00 85202 200 50 50 780.00 415.00 85203 100 50 100 780.00 410.00 85206 150 50 100 1‘250.00 488.00 85207 200 50 100 1‘650.00 555.00 85208 100 100 100 1‘650.00 595.00 85211 150 100 100 2‘350.00 710.00 85212 200 100 100 3‘250.00 850.00 85213 Maschenweite 10 x 10 cm Masse in cm Gewicht (kg) Fr./Stk. Art. Nr. Befüllung mit Grobschotter, 1 Längsseite handgeschichtet L B H 50 50 50 200.00 375.00 85225 100 50 50 370.00 445.00 85226 150 50 50 580.00 515.00 85227 200 50 50 780.00 550.00 85228 100 50 100 780.00 585.00 85231 150 50 100 1‘250.00 685.00 85232 200 50 100 1‘650.00 815.00 85233 100 100 100 1‘650.00 875.00 85239 150 100 100 2‘350.00 1000.00 85240 200 100 100 3‘250.00 1150.00 85243 Die Steinkörbe sind in nahezu jeder Abmessung und Form erhältlich. Selbst Aussparungen, Nischen und Einlagen (elektrische Leitungen, Lampen etc.) sind gegen einen entsprechenden Aufpreis möglich. Preis für leere, fertig zusammengebaute Körbe nur auf Anfrage. Zusatzrabatte für Grossmengen, möglich. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. (Gewichtangaben können bis 5% abweichen.) Schallschutzkorb System Barra-Bloc® Beim Konzept Barra-Bloc® handelt es sich um eine patentierte Systemlösung aus vorfabrizierten Steinkörben. Mittels Laborversuche haben wir nachgewiesen, dass die Werte bezüglich Schalldämmung mit 33 dB deutlich über den von den SBB verlangten Werten (24 dB) liegen. Gerne unterbreiten wir Ihnen unverbindlich eine Offerte. 4 KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00
Kies/Sand Felsgebrochene Materialien ab Seewen Art. Nr. Materialbezeichnung Korngrösse in mm Schüttgewicht to/m3 Fr./to Feine Gesteinskörnungen 144 Rundsand 0/4 1.55 52.00 510* Brechsand 0/4 1.53 52.00 511* Brechsand 0/2 1.53 52.00 512* Hartsplitt 2/4 1.54 52.00 Grobe Gesteinskörnungen Korngruppen 520* Hartsplitt 4/8 1.46 52.00 530* Hartsplitt 8/11 1.48 52.00 540* Hartsplitt 11/16 1.48 52.00 550* Hartsplitt 16/22 1.48 52.00 570 Gleisschotter I. Qualität 32/50 1.46 52.00 350 Geröll rund 16/32 1.56 52.00 Kiesgemische 517 Hartsplitt 0/8 1.53 52.00 534 Hartsplitt 4/11 1.52 52.00 536 Hartsplitt 8/16 1.48 52.00 405 Kiesgemisch, gebrochen 0/11 1.58 52.00 400 Betonkies, gebrochen 0/16 1.68 52.00 420 Betonkies, gebrochen 0/22 1.71 52.00 Kiessand für Fundationsschichten 700 Strassenkoffer 0/16 1.60 41.00 710 Strassenkoffer 0/22 1.70 41.00 761 Planiekies 0/16 1.60 27.00 763 Schrattenkalk/Gehängeschutt 0/ca. 400 1.63 16.00 850 Koffermaterial, frostbeständig (0/22,4 OC75) 0/45 1.60 41.00 852 Koffermaterial, bedingt frostbeständig 0/125 1.65 25.00 875 Koffermaterial, frostbeständig (0/45 OC85) 0/63 1.60 41.00 580 Grobschotter für Steinkörbe 40/ca. 200 1.72 41.00 773 Planumsschutzschicht (PSS) SBB 0/32 1.65 55.00 783 Blockwurf, formwild div. Grössen – 43.00 500 Hart-Steinmehlfiller 0/0.08 – 52.00 Spezialgemische und -dosierung nur auf Anfrage. * Zertifizierte Produkte nach Norm SN EN 13043 und/oder SN EN 12620. Zertifizierte Produkte nach Norm SN EN 13242 und/oder SN 670119-NA. Zertifizierte Produkte nach Norm SN EN 13450. Gem. tech. Spez. SBB PSS Kiessand 140328. Art. Nr. Materialbezeichnung Korngrösse in mm Schüttgewicht to/m3 Fr./m3 Zingelit 60721 Zingelit 0/16 1.65 70.00 Zingelit eignet sich als bindige Deckschicht für Wald- und Naturstrassen. Big Bag – flexibler Schüttgutbehälter Für alle oben aufgeführten Kies- und Sandmaterialien abgefüllt in Big Bag à 0.9 m3 Inhalt, wird eine Pauschale von Fr. 190.00 verrechnet. KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00 5
Kies/Sand Transportpreise ab Seewen Bestimmungsort Fr./to Bestimmungsort Fr./to Bestimmungsort Fr./to 6418 Altmatt Erste 11.00 6331 Hünenberg 13.00 6417 Sattel 10.00 6418 Altmatt Zweite 12.00 6438 Ibach 7.00 8834 Schindellegi 16.00 6418 Altmatt Dritte 13.00 6405 Immensee 12.00 6430 Schwyz-Schlattli 9.00 6415 Arth 9.00 6434 Illgau 13.00 6430 Schwyz 6.00 6340 Baar 15.00 6403 Küssnacht 13.00 6423 Seewen 6.00 8806 Bäch 18.00 6424 Lauerz 6.00 6452 Sisikon 11.00 8836 Biberbrugg 15.00 6313 Menzingen 21.00 6422 Steinen 7.00 6640 Brunnen 8.00 6344 Meierskappel 13.00 6416 Steinerberg 10.00 6343 Buonas 13.00 6443 Morschach 11.00 6312 Steinhausen 15.00 6330 Cham 15.00 6436 Muotathal 13.00 6314 Unterägeri 14.00 6313 Edlibach 20.00 6315 Oberägeri 13.00 6318 Walchwil 11.00 8840 Einsiedeln 16.00 6317 Oberwil 14.00 6353 Weggis 15.00 8807 Freienbach 17.00 6430 Rickenbach 8.00 6354 Vitznau 12.00 6442 Gersau 10.00 6418 Rothenthurm 11.00 6300 Zug 15.00 6410 Goldau 8.00 6343 Rotkreuz 13.00 8841 Gross 20.00 6436 Ried/Muotathal 13.00 Ablagerungen in Seewen Ablagerungsgebühren Art. Nr. Materialbezeichnung Seewen Fr./m3 lose 921 Aushub unverschmutzt gemäss VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1, standfest 26.00 60 Nassmaterialzuschlag 5.00 In allen Ablagerungsstellen der KIBAG darf nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch-, Abraum- und Erdmaterial zugeführt werden. Die Anlieferung wird überwacht. Ablagerungsbedingungen n Der Betrieb der Ablagerungsstellen ist in der Betriebsordnung und dem dazugehörigen Reglement festgelegt. n Die Einbringmenge und Anlieferungszeit werden vom zuständigen Werkleiter festgelegt und können von diesem kurzfristig geändert werden. n Verrechnet werden 9 m3 für 3-Achs-Kipper, 12 m3 für 4-Achs-Kipper, 16 m3 für 5-Achs-Kipper und für Schlepper. n Für jeden Auftrag hat bei Ablagerungsbeginn eine vollständig ausgefüllte und visierte Deklaration für Materialablagerungen des Unternehmers vorzuliegen. n Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor, kein Ablagerungsmaterial anzunehmen oder einen Zuschlag zu verrechnen. n Die Ablagerung von gebietsfremden Pflanzen (Neophyten) ist nur nach Absprache möglich. 6 KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00
Kies/Sand Zuschläge und Regietarife für S and und Kies Gültig ab Januar 2022 3. Kleinmengen 1. Lieferungen ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung verrechnet. Bestellungen haben mindestens 10 Arbeitstage vor der Lieferung zu erfolgen. 4. Mindesttransportmenge Als Mindesttransportmenge werden für 4-Achs-Kipper 17 to pro Fuhre und für 5-Achs-Kipper Material- und Werkzuschläge 23 to pro Fuhre verrechnet. Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, erfolgt die Nacht 20:00–06:00 Fr. 1‘500.– pauschal Verrechnung in Regie. Samstag 06:00–18:30 Fr. 1‘300.– pauschal Sonntag 06:00–18:30 Fr. 1‘500.– pauschal 5. Fahrmischer/Silofahrzeug Die Arbeitsbewilligung je Werk wird nach Aufwand verrechnet. Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein Zuschlag von Fr. 8.–/to verrechnet. Zuschläge Chauffeur 6. Entlade- und Wartezeit Nacht 20:00–06:00 Fr. 65.–/Std. In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Minuten Samstag 06:00–18:30 Fr. 55.–/Std. pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 175.–/Std. separat Sonntag 06:00–18:30 Fr. 65.–/Std. verrechnet. Die minimale Einsatzzeit beträgt 8 Stunden. Fahrbewilligungen während der Nacht und an 7. Regie 2. Barzahlung Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies Gültig ab Januar 2022 KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Wilchingen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Baustoffe Schollberg AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, Hartsteinwerk Gasperini AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG Kies Neuheim AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich 4. Zahlungsbedingungen Alle Lieferungen von Sand und Kies werden aufgrund dieser allgemeinen Lieferbedingungen aus- 30 Tage netto ab Fakturadatum. geführt. Durch seine Bestellung anerkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Lieferbedingungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 5%. 2. Allgemeines 5. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) Gewaschenes Kiesmaterial kann gebrochene Anteile enthalten. Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen behält sich die KIBAG vor, Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern. berechtigt. Das gelieferte Material ist hinsichtlich Qualität und/oder Menge während des Ablads 6. Verrechnungsverbot des Materials, zu prüfen. Allfällige Mängel müssen bei der KIBAG sofort gerügt werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der Gültig ist nur eine Mängelrüge in schriftlicher Form. Ist das gelieferte Material mangelhaft und wird KIBAG zu verrechnen. der Mangel rechtzeitig gerügt, ist die KIBAG berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten. 7. Erfüllungsort Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter Vorbehalt offizieller Preis- Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. änderungen auf 3 Monate beschränkt. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 16.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkom- men der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien erfolgen ausschliesslich in Tonnen. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäfts- 3. Transportbedingungen domizil der KIBAG zuständig. Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie unge- hinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich beim Lieferwerk. Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. Für das Abführen von unverschmutztem Aushubmaterial wird keine Garantie auf die Tagesleistung der zu transportierten Menge gegeben. Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien Gültig ab Januar 2022 KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG Kies Neuheim AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich 3. Eingangskontrolle und Haftung Mineralische Materialien werden aufgrund dieser allgemeinen Bedingungen angenommen. Durch Der Abgeber ist verantwortlich, dass die Materialien sauber und unvermischt angeliefert werden. die Anlieferung anerkennt der Abgeber die Gültigkeit dieser allgemeinen Bedingungen. Abweichende Er ist nachweispflichtig, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert werden. Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. Weicht die Beschaffenheit der zu entsorgenden Materialien von der auf dem Transportschein aufge- führten Deklaration ab oder sind diese Materialien mit Schadstoffen belastet, so haftet der Abgeber 2. Annahme und Verweigerung in jedem Fall für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe der Materialien oder deren gesetzes- und Auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen können an mehreren Standorten der umweltkonforme Entsorgung entstehen. KIBAG mineralische Materialien angeliefert werden, im Einzelnen gemäss der vorliegenden Preisliste. Die KIBAG behält sich das Recht vor, jederzeit die Annahme zu verweigern, insbesondere im Falle 4. Schadloshaltung der KIBAG durch den Abgeber von Platzmangel. Im Falle einer Haftung der KIBAG gegenüber dem Staat oder sonstigen Dritten aus deponierten oder wiederverwendeten Materialien, die der Abgeber nicht vorschriftsgemäss deklariert hat, hat der Abgeber der KIBAG sämtliche Kosten aus deren Inanspruchnahme durch den Staat oder sonstige Dritte, unabhängig von einem Verschulden seinerseits, als Schaden zu ersetzen. KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00 7
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 SN EN 206 «Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität» Die Norm SN EN 206 ist eine Produktenorm. Sie beschreibt, wie Beton ausgeschrieben, hergestellt und auf Konformität geprüft werden muss. Die Grundlagen für die Anwendung dieser Norm bildet das «Bundesgesetz über Bauprodukte (BauPG)» und die «Verordnung über Bauprodukte (BauPV)». Die von uns angebotenen Betonsorten erfüllen diese Anforderungen. Die Norm SIA 262 und unsere Fachspezialisten empfehlen Ihnen die Verwendung von «Beton nach Eigenschaften». Diese Empfehlung wird auch von unserem Verkaufs- und Beratungsteam, wie auch von den Mitarbeitern unseres modernen Materiallabors unterstützt. Beton nach Eigenschaften (gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.4) Beton, für den die geforderten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen, sofern erforderlich, gegenüber dem Hersteller festgelegt sind, der für die Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätzlichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist. Beton nach Zusammensetzung (gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.10) Beton, für den die Zusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die verwendet werden müssen, dem Hersteller, der für die Lieferung eines Betons mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist, vorgegeben werden. Sollten bauliche Gegebenheiten oder spezielle Bedingungen vor Ort einen Einsatz von «Beton nach Zusammensetzung» erforderlich machen, helfen Ihnen unsere kompetenten Spezialisten gerne weiter. Die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Bedingungen aus der Norm SN EN 206 sind einzuhalten. Die Kosten für spezielle Prüfungen fallen in die Verantwortung des Bestellers. (gemäss Norm SN EN 206) Kap. 6: Festlegung des Betons, Kap. 6.1: Allgemeines Kap. 6.3.2: Grundlegende Anforderungen Grundlage für das Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusammenset- Bei Beton nach Zusammensetzung muss die Festlegung folgendes zung sind die Ergebnisse der Erstprüfung oder Erkenntnisse aus Lang- enthalten: zeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton unter Berücksichtigung der a) eine Anforderung nach Übereinstimmung mit SN EN 206 Grundanforderungen für Ausgangsstoffe und der Betonzusammen- b) Zementart und Festigkeitsklasse des Zements setzung. c) Zielwert des Zementgehalts d) entweder Zielwert des Wasserzementwerts oder Konsistenz durch Bei Beton nach Zusammensetzung ist der Verfasser der Festlegung Angabe der Klasse oder des Zielwertes dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Festlegungen mit den (Anmerkung 1: Weitere Informationen enthält Anhang L, Zeile 14) allgemeinen Anforderungen nach SN EN 206 übereinstimmen und e) Arten, Kategorien und maximaler Chloridgehalt der Gesteins- dass die Zusammensetzung in der Lage ist, die beabsichtigte Leis- körnungen tungsfähigkeit des Betons sowohl im frischen als auch im erhärteten f) bei Leichtbeton oder Schwerbeton die Höchst- oder Mindest- Zustand zu erzielen. Der Verfasser der Festlegung muss unterstützende rohdichte der Gesteinskörnung, wie zutreffend Unterlagen über die vorgegebene Zusammensetzung für die vorge- g) Grösstkorn der Gesteinskörnung Dupper und Dlower sowie sehene Leistungsfähigkeit aufbewahren und aktualisieren. Der Nach- gegebenenfalls Beschränkungen der Sieblinie weis der Konformität bei Beton nach Zusammensetzung bezieht sich (Anmerkung 2: Dupper sollte nicht grösser als dg nach (durch den Betonhersteller) ausschliesslich auf die Erzielung der EN 1992-1-1 sein) festgelegten Zusammensetzung und nicht auf eine vom Verfasser der h) Art und Menge der Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern, falls Festlegung beabsichtigte Leistungsfähigkeit. verwendet i) falls Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern verwendet werden, die Herkunft dieser Ausgangsstoffe und des Zements, stellvertretend für Eigenschaften, die nicht anderweitig definiert werden können. 8 KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Expositionsklassen 1) Konsistenzklassen 2) Klasse Umgebung Klasse Wert in mm Konsistenzbeschreibung kein Korrosion- oder Angriffsrisiko für Beton und Bewehrung Ausbreitmass X0 für Beton ohne Bewehrung F1 3) ≤ 340 steif F2 340 bis 410 plastisch Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung F3 420 bis 480 weich XC1 trocken oder ständig nass F4 490 bis 550 sehr weich XC2 nass, selten trocken F5 560 bis 620 fliessfähig XC3 mässige Feuchte F6 ≥ 630 sehr fliessfähig XC4 wechselnd nass und trocken Verdichtungsmass nach Walz Korrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen Meerwasser C0 4) ≥ 1.46 erdfeucht XD1 mässige Feuchte C1 1.45 bis 1.26 steif XD2 nass, selten trocken C2 1.25 bis 1.11 plastisch XD3 wechselnd nass und trocken C3 1.10 bis 1.04 weich Frostangriff mit oder ohne Taumittel Setzfliessmass XF1 mässige Wassersättigung, ohne Taumittel SF1 550 bis 650 XF2 mässige Wassersättigung, mit Taumittel SF2 660 bis 750 XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel SF3 760 bis 850 XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel oder Meerwasser 1) Auszug aus EN-Norm für hauptsächlich in der Schweiz verwendete Chemischer Angriff Betonsorten. Sulfatangriff (s) aus Grundwasser und Böden sowie anderen chemischen Angriffen. 2) In der Schweiz angewandte Prüfverfahren für die Konsistenzmessung. XA1s schwacher Angriff Eine allgemein verbindliche Korrelation zwischen den Prüfverfahren XA2s mittlerer Angriff existiert nicht. XA3s Starker Angriff 3) Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu empfehlen. Lösender Angriff (c) aus Grundwasser und Böden sowie anderen che- mischen Angriffen. 4) Die den Konsistenzklassen zugeordneten Konsistenzbeschreibungen XA1c schwacher Angriff entsprechen internen Festlegungen der KIBAG zur Verständigung XA2c mittlerer Angriff mit unseren Kunden. Die SN EN 206 enthält diese Zuordnung nicht. XA3c Starker Angriff Anwendungsbeispiele Expositionsklassen Fassade XC4 / XF1 Flachdach XC1 XC3 a) Der Mindestzementgehalt gilt ohne Anrechnung von Zusatzstoffen und für ein Grösstkorn Dmax = 32 mm. Für andere Dmax muss der Min- destzementgehalt entsprechend der Tabelle «Mindestzementgehalt» XC3 XC1 XF2 Sprühnebel Fahrbahn angepasst werden. XC4 / XF1 XC1 XC1 XC3 XC1 XF2 XF4 KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00 9
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Anforderungsübersicht Betonsorten Betonsorte Sorte O Sorte A Sorte B 1) 3) Sorte C 1) Sorte D 1) Sorte E 1) Sorte F Sorte G Anforderungen (T1) (T2) (T3) (T4) Übereinstimmung Beton nach SN EN 206 Druckfestigkeitsklassen C12/15 C20/25 C25/30 C30/37 C25/30 C25/30 C30/37 C30/37 Expositionsklasse(n) XO (CH) XC2 (CH) XC3 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XF1 (CH) XD1 (CH) XD1 (CH) XD3 (CH) XD3 (CH) XF2 (CH) XF4 (CH) XF2 (CH) XF4 (CH) Nennwert Grösstkorn Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Klasse des Chloridgehalts Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Konsistenzklasse 4) C3 C3 C3 C3 C3 C3 C3 C3 Frost-Tausalz-Widerstand nein nein nein nein mittel hoch mittel hoch Weitere durch die Betonsorte XC1 (CH) XC1 (CH) XD2a (CH) 2) XD2a (CH) 2) XD2b (CH) XD2b (CH) abgedeckte Expositionsklasse(n) XC2 (CH) XF3 (CH) XF3 (CH) 1) Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. 2) XD2a (CH) gemäss Ziffer 4.1: Chloridgehalt < 0.5 g/l («Süsswasser»). 3) Falls erforderlich gemäss SIA 262/1 Anhang A, qw ≤ 10g/m2 x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm. 4) Die angegebene Konsistenzklasse ist informativ. Sie ist vom Verwender des Betons im Hinblick auf die objektspezifischen Randbedingungen und seine Bedürfnisse (z.B. Betonierverfahren) in der Angebotsphase zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (SN EN 206 Ziffer NA.5.3.4.1). Allfällige Anpassungen sind im Angebot festzuhalten und zu berücksichtigen. Hinweis: Die Anforderung an die Konsistenz des Betons ist gemäss SN EN 206 Ziffer 5.4.1 bei der Übergabe vom Betonhersteller an den Verwender zu erfüllen. Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min. nach der Produktion garantiert. Konformität Betonsorten Nachweis der Konformität Der Nachweis der Konformität für die im Betonwerk hergestellten Betonsorten wird durch die laufende Produktionskontrolle der Betonherstellung (nach SN EN 206) erbracht. Mit dem Zertifikat der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für Bauprodukte wird bestätigt, dass die KIBAG eine Produk- tionskontrolle für die Betonwerke aufgebaut hat, unterhält und zweckmässig anwendet, welche den Anforderungen der SN EN 206 entspricht. Weitere Konformitätskriterien Nebst den Konformitätskriterien nach der Norm SN EN 206 gelten die in den allgemeinen Verkaufs- und Liefer- bedingungen der KIBAG aufgeführten Qualitätskriterien. Leistungsbestimmungen n Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben über Druckfestigkeits-, Expositions- und Konsistenzklasse(n) sowie Grösstkorn und Anwendung enthalten. Ohne diese genauen Angaben erfolgen die Lieferungen nach Sortenverzeichnis, z.B. als Betonsorte B200 C25/30 XC3; C3 (32) Kranbeton. n Auf besonderen Wunsch sind zusätzliche, im Verzeichnis nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für entsprechende Eignungsnachweise spezieller Sorten gehen zu Lasten des Bestellers. Neue Eignungsnachweise erfordern einen Zeitaufwand von mindestens 4 Monaten. Maximalkorngrössen, die nicht in der Preisliste angegeben sind, erfordern einen Eignungsnachweis. n Eine Wasserzugabe auf der Baustelle ist nur unter der Verantwortung des Lieferwerks zulässig, sofern diese durch eine ausgewiesene Fachperson vorgenommen wird. In allen anderen Fällen ist eine Wasserzugabe unzulässig und das Produkt verliert somit alle vom Betonlieferanten garantierten Eigenschaften. 10 KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Sorten Nr. Festigkeits- Konsistenz Grösstkorn Max. W/B Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse Expositionsklassengruppe A, XC1; XC2 A050 C20/25 C3 32 0.65 Kranbeton 194.00 111050 A051 C20/25 C3 32 0.65 Pumpbeton 197.00 111051 A060 C20/25 C3 16 0.65 Kranbeton 210.00 111060 A061 C20/25 C3 16 0.65 Pumpbeton 213.00 111061 A100 C25/30 C3 32 0.65 Kranbeton 195.00 110100 A101 C25/30 C3 32 0.65 Pumpbeton 197.00 110101 A150 C25/30 C3 16 0.65 Kranbeton 211.00 110150 A151 C25/30 C3 16 0.65 Pumpbeton 213.00 110151 Expositionsklassengruppe B*, XC3 B200 C25/30 C3 32 0.60 Kranbeton 197.00 110200 B201 C25/30 C3 32 0.60 Pumpbeton 199.00 110201 B250 C25/30 C3 16 0.60 Kranbeton 213.00 110250 B251 C25/30 C3 16 0.60 Pumpbeton 216.00 110251 Beton für weisse Wannen B230W C25/30 C3 32 0.55 Kranbeton 214.00 110230 B231W C25/30 C3 32 0.55 Pumpbeton 219.00 110231 B260W C25/30 C3 16 0.55 Kranbeton 233.00 110260 B261W C25/30 C3 16 0.55 Pumpbeton 239.00 110261 Selbstverdichtender Beton (SCC) SCC16M37 C30/37 SF2 16 0.60 SCC Beton 245.00 60807 SCCB265 C25/30 SF2 16 0.60 SCC Beton 236.00 61237 SCC eignet sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. Er kann an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignet sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Wir lehnen Forderungen infolge ästhetischer Mängel ab. Weitere SCC-Sorten auf Anfrage Expositionsklassengruppe C*, XC4; XF1 asserdichter Beton ✱ C300 C30/37 C3 32 0.50 Kranbeton 215.00 110300 C301 C30/37 C3 32 0.50 Pumpbeton 217.00 110301 C305 C35/45 C3 32 0.50 Kranbeton 222.00 110305 C350 C30/37 C3 16 0.50 Kranbeton 234.00 110350 C351 C30/37 C3 16 0.50 Pumpbeton 237.00 110351 C352 C35/45 C3 16 0.50 Kranbeton 237.00 110352 Monobeton MOC300 C30/37 C3 32 0.50 Mono-Kranbeton 226.00 61204 MOC350 C30/37 C3 16 0.50 Mono-Kranbeton 251.00 61206 *Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage. Alle Preise exkl. der CO2 Abgabe. KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00 11
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 ab Seewen Sorten Nr. Festigkeits- Konsistenz Grösstkorn Max. W/B Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse Expositionsklassengruppe D, XC4; XD1; XF2 Tiefbaubeton T2* D400 C25/30 C3 32 0.50 Kranbeton 233.00 111400 D401 C25/30 C3 32 0.50 Pumpbeton 236.00 111401 D450 C25/30 C3 16 0.50 Kranbeton 248.00 111450 D451 C25/30 C3 16 0.50 Pumpbeton 251.00 111451 Expositionsklassengruppe E, XC4; XD1; XF4 Tiefbaubeton T2* E500 C25/30 C3 32 0.50 Kranbeton 238.00 111500 E501 C25/30 C3 32 0.50 Pumpbeton 241.00 111501 E550 C25/30 C3 16 0.50 Kranbeton 253.00 111550 E551 C25/30 C3 16 0.50 Pumpbeton 256.00 111551 * Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage. Expositionsklassengruppe F, XC4; XD3; XF2 Tiefbaubeton T3 F600 C30/37 C3 32 0.45 Kranbeton 244.00 111600 F601 C30/37 C3 32 0.45 Pumpbeton 247.00 111601 F650 C30/37 C3 16 0.45 Kranbeton 260.00 111650 F651 C30/37 C3 16 0.45 Pumpbeton 262.00 111651 Expositionsklassengruppe G, XC4; XD3; XF4 Tiefbaubeton T4 G700 C30/37 C3 32 0.45 Kranbeton 248.00 111700 G701 C30/37 C3 32 0.45 Pumpbeton 251.00 111701 G750 C30/37 C3 16 0.45 Kranbeton 264.00 111750 G751 C30/37 C3 16 0.45 Pumpbeton 266.00 111751 . Bohrpfahlbeton SN EN 206 ab Seewen Sorten Nr. Festigkeits- Konsistenz Grösstkorn Max. W/B Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse Expositionsklassengruppe H – Ortbetonpfähle im Trockenen H800P3 C20/25 F4 32 0.60 Pfahlbeton 197.00 111800 H810P1 C25/30 F4 32 0.50 Pfahlbeton 205.00 111810 H850P3 C20/25 F4 16 0.60 Pfahlbeton 204.00 111850 H860P1 C25/30 F4 16 0.50 Pfahlbeton 211.00 111860 Expositionsklassengruppe I – Ortbetonpfähle unter Wasser I900P4 C20/25 F5 32 0.60 Pfahlbeton 205.00 111900 I910P2 C25/30 F5 32 0.50 Pfahlbeton 215.00 111910 I950P4 C20/25 F5 16 0.60 Pfahlbeton 214.00 111950 I960P2 C25/30 F5 16 0.50 Pfahlbeton 223.00 111960 Die Anwendung von Ortbetonpfählen, welche im Trockenen oder unter Wasser betoniert werden, ist in der Norm SIA 267 «Geotechnik» geregelt. Alle Preise exkl. der CO2 Abgabe. 12 KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00
Beton Nass- Spritzbeton nach Eigenschaften SIA 198 Sorten Nr. Festigkeits- Expositions- Konsistenz Grösstkorn Max. W/B Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse klassen Nass-Spritzbeton SC3.1-8 C25/30 XA1; XC3; XD1 F3 8 – Nass-Spritzbeton 269.00 61441 SC4-8 C30/37 XA1; XC3; XD1 F3 8 – Nass-Spritzbeton 276.00 61301 Die Trocken- (Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen. Weitere Spritzbetonsorten auf Anfrage. Trockengunit (Lieferung April – November) Sorten Nr. Bezeichnung Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. G66C400 Trockengunit 0–4 mm CEM 400 Trocken-Spritzbeton 246.00 61596 G61C350 Trockengunit 0–8 mm CEM 350 Trocken-Spritzbeton 230.00 61601 G61C400 Trockengunit 0–8 mm CEM 400 Trocken-Spritzbeton 240.00 61602 G61C450 Trockengunit 0–8 mm CEM 450 Trocken-Spritzbeton 252.00 61603 Die Trocken- (Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen. Weitere Spritzbetonsorten auf Anfrage. Diverse Betonsorten nicht normiert ab Seewen Sorten Nr. Korngrösse Konsistenz Bindemittelgehalt kg/m3 Fr./m3 Artikel Nr. in mm (CEM + ZS) Schmiermischungen, Unterlagsböden, Überzug SCHM 0/4 F5/F6 400 239.00 1400 600 0/4 erdfeucht 300 219.00 50600 601 0/4 erdfeucht 350 229.00 50601 602 0/4 erdfeucht 400 238.00 50602 603 0/4 erdfeucht 450 247.00 50603 604 0/4 erdfeucht 500 255.00 50604 611 0/8 erdfeucht 350 229.00 50611 Transportpreise Beton ab Seewen Bestimmungsort Fr./m3 Bestimmungsort 34.00 Bestimmungsort Fr./m3 6415 Arth 25.00 6403 Küssnacht 21.00 6417 Sattel 27.00 6440 Brunnen 23.00 6424 Lauerz 23.00 6430 Schlattli 29.00 6442 Gersau 29.00 6443 Morschach 33.00 6430 Schwyz 21.00 6410 Goldau 22.00 6436 Muotathal 23.00 6423 Seewen 19.00 6436 Hinterthal 34.00 6414 Oberarth 24.00 6452 Sisikon 26.00 6438 Ibach 22.00 6432 Rickenbach 30.00 6422 Steinen 23.00 6434 Illgau 34.00 6436 Ried 31.00 6416 Steinerberg 28.00 6405 Immensee 31.00 6418 Rothenthurm 30.05 6318 Walchwil 32.00 Der Transport erfolgt mit Fahrmischer. Weitere Destinationen auf Anfrage. Alle Preise exkl. der CO2 Abgabe. KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00 13
Beton Diverse Betonsorten nicht normiert ab Zingel Preise für erdfeuchten und steifen Beton pro m 3 ab Werk (exkl. MwSt.) Sorten Nr. Festigkeits- Grösstkorn Bindemittelgehalt kg/m3 Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse (CEM + ZS) Konstruktionsbeton ZING25 C20/25 16 280 Kranbeton 169.00 61781 ZING26 C20/25 16 300 Pumpbeton 208.00 62038 ZING30 C25/30 16 280 Kranbeton 174.00 61782 ZING31 C25/30 16 300 Pumpbeton 208.00 62039 Sorten Nr. Korngrösse Konsistenz Bindemittelgehalt kg/m3 Fr./m3 Artikel Nr. in mm (CEM + ZS) Magerbeton 620 0/16 erdfeucht 150 139.00 50620 621 0/16 erdfeucht 200 146.00 50621 622 0/16 erdfeucht 240 151.00 50622 631 0/32 erdfeucht 150 168.00 50631 Sickerbeton 650 16/32 erdfeucht 100 158.00 50650 651 16/32 erdfeucht 150 166.00 50651 652 16/32 erdfeucht 200 173.00 50652 653 16/32 erdfeucht 240 179.00 50653 Splittbeton 4-8SP150 4/8 erdfeucht 150 188.00 61620 4-8SP200 4/8 erdfeucht 200 196.00 61510 4-8SP250 4/8 erdfeucht 250 203.00 61647 4-8SP300 4/8 erdfeucht 300 212.00 61648 Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sickerbeton, etc. muss vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigkeitsverlust geschützt werden. Es werden keine Garantien bezüglich der Austrocknung («Vertrocknung») übernommen. Alle Preise exkl. der CO2 Abgabe. 14 KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00
Beton Transportpreise Beton ab Zingel Bestimmungsort Fr./m3 Bestimmungsort Fr./m3 Bestimmungsort Fr./m3 6415 Arth 19.00 6403 Küssnacht 28.00 6417 Sattel 21.00 6440 Brunnen 15.00 6424 Lauerz 15.00 6430 Schlattli 23.00 6442 Gersau 25.00 6443 Morschach 19.00 6430 Schwyz 15.00 6410 Goldau 15.00 6436 Muotathal 27.00 6423 Seewen 12.00 6436 Hinterthal 30.00 6414 Oberarth 17.00 6452 Sisikon 20.00 6438 Ibach 15.00 6432 Rickenbach 17.00 6422 Steinen 16.00 6434 Illgau 27.00 6436 Ried 24.00 6416 Steinerberg 22.00 6405 Immensee 26.00 6418 Rothenthurm 25.00 6318 Walchwil 23.00 Der Transport erfolgt mit LKW-Kipper oder Silowagen. Es ist eine Abladezeit von 5 Minuten eingerechnet. Weitere Destinationen auf Anfrage. 15
Beton Zuschläge und Regietarife für Beton und Mörtel 1. Lieferungen ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit 4. Barzahlung Bestellungen haben mindestens 10 Arbeitstage vor der Lieferung zu erfolgen. Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. Material- und Werkzuschläge 5. Mindesttransportmenge Nacht 20:00–06:00 Fr. 1‘500.– pauschal Die verrechnete Mindestlademenge beträgt 7 m3. Samstag 06:00–18:30 Fr. 1‘300.– pauschal Sonntag 06:00–18:30 Fr. 1‘500.– pauschal 6. Entlade- und Wartezeit Die Arbeitsbewilligung je Werk wird nach Aufwand verrechnet. In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 3 Minuten pro m3 inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 175.–/Std. separat Zuschläge Chauffeur verrechnet. Nacht 20:00–06:00 Fr. 65.–/Std. Samstag 06:00–18:30 Fr. 55.–/Std. 7. Regie Sonntag 06:00–18:30 Fr. 65.–/Std. Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. Fuhren mit Fahrmischer mit Förderband Die minimale Einsatzzeit beträgt 8 Stunden. Fahrbewilligungen während der Nacht und an werden nach Aufwand mit Fr. 275.–/Std. verrechnet. Sonntagen werden mit Fr. 80.–/Stk. verrechnet. 8. Kleinmengen 2. Winterzuschlag Kleinmengen unter 1 m3 werden mit einem Zuschlag von Fr. 25.– verrechnet. Während den Wintermonaten (1. Dezember bis Ende Februar) wird ein Zuschlag von Fr. 4.–/m3 9. CO2 Abgaben verrechnet. CO2 Abgabe von mindestens Fr. 2.50/m3 netto. 3. Restbetonentsorgung Für die Entsorgung von Restbeton wird ein Zuschlag von Fr. 90.–/m3 verrechnet. Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Selbstverdichtender Beton (SCC) und leicht verdichtbarer Beton (LVB) eignen sich nicht für den Alle Aufträge für Lieferungen von Beton und Mörtel werden ausschliesslich aufgrund dieser Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min. nach der Produktion garantiert. KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. Der Beton muss bei sehr hohen Temperaturen und verlängerten Abladezeiten durch Zugabe von 2. Rangordnung der Vertragsbestandteile Verzögerer (VZ) verzögert werden. Eine Vertragsurkunde bzw. – wenn es keine solche gibt – eine Auftragsbestätigung der KIBAG bzw. – wenn es auch keine solche gibt – eine schriftliche Offerte der KIBAG, gehen bei Widersprüchen Die effektive Verzögerungswirkung in mit VZ verzögertem Beton hängt in wesentlichem Masse von diesen Lieferbedingungen vor. den Witterungsbedingungen und dem Feuchtigkeitshaushalt des Betons ab. Für trockenen oder lose gelagerten Beton ist die VZ-Dosierung zu verdoppeln. Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten Die Lieferbedingungen gehen bei Widersprüchen den gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- bedingen Vorversuche. dere dem Schweizerischen Obligationenrecht und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch vor sowie die geltenden Normen der SIA: SIA 118:2013 allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sicker- SIA 118/262:2018 – allgemeine Bedingungen für Betonbau. beton, etc., müssen vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigkeitsverlust geschützt werden. Den Bestellungen, einschliesslich schriftliche Bestellungsbeilagen wie Leistungsverzeichnisse, Alle Betonsorten können alternative Zuschlagstoffe (ZS) enthalten. Baubeschriebe, Pläne, Skizzen und dergleichen, kommt bei Widersprüchen die letzte Priorität zu. Die angegebenen Schwindmasswerte sind Richtwerte. Von schwindkompensierenden Zusatz- 3. Preislisten und Offerten mitteln wird abgeraten. Sie beschädigen die Betonmatrix und beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarung vorbehalten, aus- des Betons. schliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Die Trocken-(Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen. Aufnahme eines der KIBAG aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. RC-Beton nach SIA MB 2030 ist für die häufigsten Anwendungen im Hochbau geeignet. Ausnahmen Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Kubikmeter-Preise bilden Beton im Frost- und Frosttausalzbereich, Beton mit hohen Festigkeiten, selbstverdichtender beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton oder Mörtel. Beton (SCC) und Monobeton (maschinell geglättet). Die KIBAG bietet gemäss aktuellem Stand Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der Werköffnungszeiten der KIBAG. der Technik RC-Beton gemäss SIA MB 2030 als Kran- und Pumpbeton bis zu einer Festigkeit von Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entspre- max. C35/45 sowie einer Expositionsklasse XC4 an. chende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festge- Von eingefärbtem Beton im Frost- und Frosttausalzbereich wird abgeraten. Farbpigmente setzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende beeinträchtigen die Bildung geeigneter Poren. Bei Farb- und Sichtbeton wird die Zugabe von Betonübernahme durch den Besteller. Antilunkernmittel (v.a. bei vertikalen Flächen) empfohlen. Farbbetonoberflächen hellen Preisänderungen bleiben vorbehalten. witterungsbedingt kontinuierlich auf. 4. Auftragserteilung und Auftragsannahme Die Einführung künstlicher Luftporen bei frost- und frosttausalzbeständigem Beton führt zu Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 12.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in vermehrter Lunkernbildung an der Betonoberfläche. der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Bei Sichtbetonoberflächen, welche direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sicht- Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und betonschwimmbäder), ist mit einem kontinuierlichen Abtrag der wasserberührten Beton- gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden oberfläche zu rechnen. stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Bezüglich des Karbonatisierungswiderstandes von Beton wird von einer Nutzungsdauer von Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigen- 50 Jahren ausgegangen. Betone für eine längere Nutzungsdauer sind nur auf Anfrage erhältlich. schaften nach der Norm SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge: Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Nutzen Sie dafür das Sicherheitsdatenblatt auf unserer Homepage. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung Mauerwerk-Nassmörtel entsprechend den Anforderungen laut SIA-Empfehlungen V 177 (Prismen- eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten durch den Auftraggeber zu übernehmen. festigkeit ≥ 15 N/mm2), geeignet für Kalksandsteine (MK), Backsteine (MB) und Zementsteine (MC). 5. Technische Bestimmungen Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als 6. Zusätze +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann. Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Sache der KIBAG. Die KIBAG ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. 16 KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00
Beton Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG (nachfolgend KIBAG) 7. Lieferung - die Dauerhaftigkeit von Bauwerken bzw. Bauteilen. Die KIBAG gewährleistet die Einhaltung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer der Bestimmungen der gültigen technischen Produktnormen, nicht aber eine bestimmte Toleranz von einer halben Stunde. Lebensdauer von Bauwerken bzw. Bauteilen; Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wasser- - die Eigenschaften der Produkte der KIBAG, sofern und soweit die Produkte nach Vorgaben von mangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so Bestellern, Bauherren oder Planern herzustellen waren; wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und werden allfällige Möglichkeiten einer Weiterbe- lieferung durch andere Betonwerke angeboten. Die KIBAG ist berechtigt, die Lieferzeiten sowohl für - Mängel der Produkte der KIBAG als Folge von Veränderungen dieser Produkte am Ort der Über- ihre eigenen Lieferungen als auch für Weiterbelieferungen durch andere Betonwerke entsprechend gabe durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte; zu verlängern. Für allfällige Wartezeiten und damit zusammenhängenden direkten oder indirekten - Mängel als Folge von extremen Witterungsbedingungen und höherer Gewalt; Schaden haftet die KIBAG jedoch nicht. - Ästhetische Mängel an Bauwerken bzw. Bauteilen; Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme der KIBAG sofort an- - Mängel bei nach Eigenschaften bestelltem Beton, welche die Folge davon sind, dass im Rahmen zuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er der KIBAG für dadurch verursachten Materialverderb und von Dauerhaftigkeitsprüfungen gemäss Ziff. 8.2.3.4 der Norm SN EN 206 Grenzwerte und andere Verzugsfolgen. Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, sofern und soweit solche Mängel die Funktions- tauglichkeit des Werkes bzw. Bauteils nicht beeinträchtigen; Der Mörtel wird mit dem Fahrmischer franko Baustelle geliefert, abgeladen und in KIBAG- Maurermulden à 200 lt. gemessen. Die KIBAG verkauft die Mörtel-Mulden zu Fr. 90.–/Mulde. Für - Nicht eingehaltene Schwindmasse und daraus resultierende Mängel; Mörtel-Mulden, welche unbeschädigt zurückgegeben werden, werden Fr. 90.–/Mulde zurück- vergütet. - Betonkorrosion bei Sichtbetonoberflächen, die direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder); Der Mörtel ist wie folgt zu bestellen: - Ausblühungen bei Farb- und Sichtbeton; 1. Tageslieferung MO–FR bis spätestens 15.00 Uhr am Vortag Nachmittagslieferung* MO–DO bis spätestens 10.00 Uhr am Liefertag - Farbungleichheiten des gelieferten Betons; - Mängel infolge von fehlerhaftem Einbringen und/oder Verarbeiten des Betons oder Mörtels durch Der Mörtel ist wie folgt zu liefern: den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte. 1. Tageslieferung MO–FR bis spätestens 08.30 Uhr Nachmittagslieferung* MO–DO bis spätestens 14.30 Uhr 10. Mängelrüge * Von Dezember bis Februar entfallen Nachmittagslieferungen. Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob 8. Transportbedingungen a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich bei der KIBAG. ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Mängel sind, damit die KIBAG diese Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, so erfolgt die Verrechnung in Regie. auf ihre Berechtigung prüfen kann, vor dem Einbringen des Betons in die Schalung sofort schriftlich zu rügen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung Beton der Konsistenzen ≥ F4 werden ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert. schriftlich gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist der KIBAG Gelegenheit zur geben, der 9. Garantie Probeentnahme beizuwohnen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von der KIBAG nur anerkannt, Die KIBAG garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prü- eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass ein Mangel besteht, so übernimmt die KIBAG die fungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. Das Ergebnis der Prüfung ist der KIBAG erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 auf jeden Fall sofort nach dessen Vorliegen mit einer schriftlichen Mängelrüge zuzustellen. aufgeführten Prüfnormen. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen des Betons gemäss SIA 262/1 und der aus dem Beton durch die KIBAG oder in Anwesenheit eines Eine Mängelrüge ist nur in schriftlicher Form gültig. Vertreters der KIBAG hergestellten Probekörper. 11. Zahlungsbedingungen Im Rahmen dieser Garantie (Gewährleistung) verpflichtet sich die KIBAG – eine rechtzeitige und 30 Tage netto ab Fakturadatum. sachliche begründete Mängelrüge vorausgesetzt – mangelhaften Beton kostenlos zu ersetzen. Die KIBAG übernimmt die Haftung für Schäden an den mit dem mangelhaften Beton hergestellten Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von Bauwerken, vorausgesetzt, dass diese Schäden auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Die KIBAG behält sich Teilfakturierungen vor. zurückzuführen sind, was der Besteller zu beweisen hat, und ferner der Besteller seinerseits für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Die KIBAG hat solche Schäden aber Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die KIBAG die Eintragung des Bauhandwerkerpfand- nur insoweit zu ersetzen, als ihr dadurch nicht unverhältnismässige Kosten erwachsen. Für weitere rechtes vor. direkte oder indirekte Schäden und für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung, soweit gesetzlich Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne zulässig, wegbedungen. Die Haftung der KIBAG für ihre Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 5%. Die KIBAG trifft hinsichtlich der Weisungen des Bestellers (Leistungsbeschriebe, Baubeschriebe, 12. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) Pläne aller Art einschliesslich Armierungspläne, Eisenlisten, Vorgaben des Bestellers zur Herstel- Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Besteller lung des Betons, etc.) und hinsichtlich der sonstigen Vorgaben des Bestellers sowie der weiteren im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG berechtigt. Umstände aus der Sphäre des Bestellers keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht. 13. Verrechnungsverbot Bei Beton nach Zusammensetzung wird ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Beton- Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der mischung im Rahmen der von der Norm SN EN 206 festgelegten Toleranzen gewährleistet. KIBAG zu verrechnen. Werden im Falle einer Zumischung von Betonzusatzmitteln bestimmte Produkte und/oder Dosier- ungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung gewährleistet. 14. Erfüllungsort In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso für deren Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. nachteilige Auswirkungen auf das Verhalten des Betons ausgeschlossen. 15. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Schreibt der Besteller bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 bestimmte Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» Betonzusatzmittel oder Ausgangsstoffe vor, so besteht keinerlei Mängelhaftung für die Eigen- (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom schaften des Betons. Keine Mängelhaftung besteht für: 11. April 1980). Keine Mängelhaftung besteht für: Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäfts- - Mängel infolge von Projektanpassungen durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte; domizil der KIBAG zuständig. KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00 17
Trasadingen Laufen-Uhwiesen Stein am Dachsen Schlatt Basadingen- Rhein Sale Wilchingen Schlattingen Wagenhausen Steckborn Benken Unter- Beton Trüllikon Truttikon stammheim Eschenz Mammern Homburg Rapersw Rheinau Ober- Waltalingen stammheim Hüttwilen Marthalen Ossingen Rafz Herdern Wig Full- Kleinandelfingen Pfyn Reuenthal Wil Neunforn Pfyn Müllheim Koblenz Rietheim Wasterkingen Andelfingen Uesslingen-Buch Warth- Leibstadt Hüntwangen Weiningen chwaderloch Leuggern Zonenplan für Langzeit- und Zargenmörtel Klingnau Bad Zurzach Kaiserstuhl Rüdlingen Flaach Volken Humlikon Thalheim an der Thur Altikon Felben- Hüttlingen Wellhausen Böttstein Rekingen Eglisau Buchberg Dorf Ellikon Amlikon-Bi Mellikon Rümikon Glattfelden Dägerlen an der Thur Tegerfelden Berg am Irchel Henggart Dinhard Frauenfeld Mettauertal Baldingen Wislikofen Fisibach Weiach Thundorf Döttingen Rickenbach Gachnang Mandach Böbikon Buch am Irchel Hettlingen Siglistorf Stadel Freienstein- Affeltrange nsingen Endingen Bülach Teufen Neftenbach Würenlingen Seuzach Wiesendangen Stettfurt Villigen Rorbas Dättlikon Schneisingen Bachs Hochfelden Matzingen Lommis Lengnau Ober- Hagenbuch Tobel- Mönthal Remigen Untersiggenthal weningen Neerach Embrach Pfungen Zone Tägersch ngenBözberg Riniken Rüfenach Freienwil Obersiggen- Ehrendingen Nieder- weningen dorf Schöfflis- Höri Bachenbülach Steinmaur Niederglatt Winkel Winterthur Elsau Elgg 6 Aadorf Wängi Bettwiesen Turgi thal Schleinikon Oberembrach Hofstetten Münchwilen Brugg Ennetbaden Oberglatt Lufingen Zone 5 Regensberg Brütten W Villnachern Windisch Gebenstorf Boppelsen Dielsdorf Schlatt Eschlikon Baden Wettingen Otelfingen Sirnach Hausen Niederhasli Habsburg Birmenstorf Buchs Kloten Nürensdorf Bichelsee- Wilen Kyburg Zell Balterswil Rick Schinznach- Mülligen Würenlos Bad Neuenhof Dänikon Rümlang Lindau Schinznach Scherz Lupfig Regensdorf Bassersdorf Hüttikon Dällikon Weisslingen Turbenthal Veltheim Birrhard Fislisbach Oetwil an der Wildberg Holderbank Birr Oberrohr- Limmat Opfikon Dietlikon Mellingen dorf Killwangen Weiningen Illnau-Effretikon Fischingen BruneggWohlen- Niederrohr- Geroldswil Wangen- Kirchberg enstein Möriken- schwil Wallisellen Wildegg Mägenwil dorf Spreiten- Oberengstringen Brüttisellen Remetschwilbach Russikon Wila Rupperswil Unterengstringen Niederlenz Othmarsingen TägerigStetten Dietikon Dübendorf Hägglingen Bellikon Schlieren Volketswil Lenzburg Niederwil Zürich Fehraltorf Hendschiken Künten Bergdietikon Urdorf Schwerzenbach Bauma zenschwilStaufen Dottikon Eggenwil Rudolfstetten- Zone Fällanden Hittnau 3 Zone Schafisheim Fischbach- Uitikon Greifensee Pfäffikon Ammerswil Widen Friedlisberg 5 Göslikon Uster Dintikon Mosnang Bremgarten Berikon Birmensdorf n Seon Egliswil Bäretswil Wohlen Villmergen Zufikon Oberwil- Wettswil Zollikon Maur Seegräben Fischenthal Waltenschwil Lieli Aesch am Albis Zumikon Seengen Unterlunk- Wetzikon enthal Hallwil Büttikon Kilchberg Küsnacht Bünzen Rotten- hofen Arni Islisberg Uezwil schwil Oberlunk- Bonstetten Adliswil Mönchaltorf kulmDürrenäsch Besenbüren Boniswil Sarmenstorf hofen Erlenbach Gossau (ZH) Hinwil Zone 4 Leutwil Kallern Jonen Stallikon Rüschlikon Egg berkulm Meister- Hedingen schwanden Boswil Aristau Herrliberg Zetzwil Birrwil Fahr- Bettwil Affoltern Thalwil Langnau Grüningen Wald (ZH) wangen Ottenbach am Albis Meilen Dürnten Leimbach Muri am Albis Oetwil am See Aeugst Uetikon drued Beinwil am Albis Oberrieden am See Bubikon Eschenbach Schongau Buttwil Obfelden Rüti Gontenschwil am See Männedorf Hombrechtikon Reinach Aesch Merenschwand Mettmenstetten Hausen Horgen Zone Stäfa Gommisw 2 Geltwil Rifferswil am Albis Menziken Altwis Mühlau Masch- Beinwil wanden Rapperswil-Jona Schmerikon Uznach Burg rbach Ermensee Hitzkirch (Freiamt) Zone Knonau Kappel Wädenswil am Albis Hirzel Kaltbrunn Rickenbach 4 Auw Cham Baar Neuheim Richterswil Freienbach Wangen Tuggen uensee Steinhausen Schönenberg Benken Hohenrain Wollerau Lachen Beromünster Sins Schenkon Abtwil Hütten Altendorf ee Hünenberg Feusisberg Galgenen Reichenburg Römerswil Oberrüti Schübelbach Eich Werk Edlibach Zug Menzingen rch Hildisrieden Hochdorf Ballwil Dietwil Risch Zone Sempach Rain Eschenbach Inwil Honau Gisikon 1 Oberägeri Vorderthal Nottwil Unterägeri Einsiedeln z Root Meierskappel Walchwil G Neuenkirch Rothenburg Buchrain Emmen Rothenthurm Dierikon Udligenswil Küssnacht (SZ) Zone Innerthal 3 Emmen Sattel Ruswil Ebikon Zone Adligenswil Steinerberg 6 Zone Alpthal 2 Greppen Unteriberg Luzern Arth Steinen Meggen Malters Oberiberg Glarus nstein Weggis Lauerz Vitznau Schwyz Kriens Horw Gersau Brunnen Schwarzenberg Illgau Ennetbürgen buch Hergiswil Stansstad Morschach Zone Stans Buochs Seelisberg 4 Muotathal Alpnach Riemenstalden Beckenried Emmetten Oberdorf Ennetmoos Sisikon Bauen Flüelen Bürglen Dallenwil Sarnen Sarnen Isenthal Altdorf Wolfenschiessen Seedorf Spiringen Zone Kerns Schattdorf Unterschächen 6 403 iswil Sachseln Attinghausen Engelberg Erstfeld Wal 18 KIBAG Kies Seewen AG T 058 387 14 00 / Baustofflabor T 058 387 26 00 Breil/B Lungern Silenen
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