Preisliste Baustoffe 2015 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor

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Preisliste Baustoffe 2015 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor
Preisliste Baustoffe 2015

                Kie s und S and • B eton • B etonpumpen • Zent rallabor
                                              Region Basel
                                             D isp osit ion und Ver k auf:
                                                         T 0 61 4 81 10 30
                                                           w w w.kibag.ch

        KIBAG. Aus gutem Grund.
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Ihre Ansprechpar tner

■ Regionalleitung
                   Walter Diggelmann                          Hansjürg Zollinger
                   Verkaufsleiter                             Produktionsleiter

                   T 044 487 41 64                            T 044 487 41 47

■ Verkauf
                   Roger Hänggi                               Lars Lorenz
                   Werks-/Verkaufsleiter                      Verkauf

                   T 061 481 10 30                            T 061 481 10 30
                   N 079 938 89 99                            N 079 150 47 34

■ Disposition & Fuhrpark
                   Christophe Müller                          Didier Munch

                   T 061 481 10 30                            T 061 481 10 30
                   N 079 788 32 41                            N 079 541 80 29

■ Aushubdeponie & Bewilligungen
                   Frank Gerthoffer

                   T 061 481 10 30
                   N 079 788 32 48

■ Zentrallabor Tuggen
                   Ursina Jenny            Weitere            Heinz Buckenmayer    Hans Luchsinger
                   Laborleiterin           Ansprechpartner:   Sandro Bühler        Dario Pedrana
                                                              Michael Gilg         Erich Walker
                                                              Andrea Schärer       Willy Gerspacher

                   T 055 460 24 05

KIBAG Beton AG
KIBAG Kies Basel AG
Hegenheimerstrasse 311
4055 Basel
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Inhaltsverzeichnis

Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF exkl. Mehrwertsteuer.
Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ersetzt
und ungültig.

Kies/Sand/Ablagerungen
Primärkies/Sand                                                            4
Transportpreise                                                            4
Ablagerungen                                                               5
Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies                             6
Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien       6

Beton
Beton nach Eigenschaften SN EN 206-1                                    7–11
Nicht normierte Betonsorten                                               11
Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe                                            12
Transportpreise                                                           13
Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel                      14–15

KIBAG Zentrallabor
Das KIBAG Zentrallabor                                                    16
Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter, Frischbeton-Prüfungen        17
Festbeton-Prüfungen, Externe Prüfungen                                    18
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Kies/Sand

     Primärkies/S and 								                                                                                   nach SN EN 12620

     Art. Nr. Materialbezeichnung                Korngrösse                Schüttgewicht             Fr./to                    Fr./m3
                                                   in mm                       to/m3
     Feine Gesteinskörnungen
     245*      Sand gewaschen                    ca. 0 – 1                      1.35                 31.50                     42.55
     130       Sand gewaschen                       0–4                         1.45                 46.60                     67.60
     144       Sand gemischt                        0–4                         1.50                 40.90                     61.35
     510       Brechsand                            0–4                         1.40                 49.90                     69.85

     Grobe Gesteinskörnungen
     Korngruppen
     180       Feinkies                             4–8                         1.55                 35.20                     54.55
     340       Feinkies                             8 – 16                      1.63                 30.60                     49.80
     350       Mittelkies                         16 – 32                       1.68                 28.10                     47.20
     360*      Grobkies                           32 – 45                       1.63                 28.70                     46.80
     520*      Splitt                               4–8                         1.35                 47.80                     64.55

     Korngemische
     264*      Betonkies                            0–8                         1.65                 37.60                     62.05
     400*      Betonkies                            0 – 16                      1.75                 35.30                     61.80
     420 *     Betonkies                            0 – 32                      1.80                 33.00                     59.40
     440 *     Betonkies                            0 – 45                      1.85                 32.30                     59.80

     Kiessand für Fundationsschichten
     830 *     Wandkies, unsortiert                 0–X                         1.90                 23.10                     43.90
    * Nicht zertifizierte Produkte.

    Transportpreise Kies

     Bestimmungsort                     Fr./to   Bestimmungsort                         Fr./to    Bestimmungsort                        Fr./to
      4147      Aesch                 19.35      4126        Chrischona                 18.50      4142       Münchenstein              14.75
      4123      Allschwil             14.15      4143        Dornach                    19.35      4132       Muttenz                   15.50
      4144      Arlesheim             17.05      4202        Duggingen                  21.85      4104       Oberwil                   16.65
      4000      Basel                 14.85      4107        Ettingen                   19.55      4148       Pfeffingen                20.20
      4112      Bättwil-Flüh          19.35      4112        Flüh                       24.50      4153       Reinach                   18.70
      4126      Bettingen             18.50      4145        Gempen                     27.10      4310       Rheinfelden               26.80
      4105      Biel-Benken           18.70      4203        Grellingen                 20.90      4125       Riehen                    17.80
      4102      Binningen             14.85      4204        Himmelried                 23.65      4118       Rodersdorf                24.85
      4127      Birsfelden            14.85      4146        Hochwald                   27.95      4124       Schönenbuch               14.75
      4223      Blauen                33.65      4114        Hofstetten                 24.85      4106       Therwil                   15.60
      4103      Bottmingen            14.85      4115        Mariastein                 25.70      4108       Witterswil                19.75
      4117      Burg im Leimental     29.55      4116        Metzerlen                  26.50    Weitere Destinationen auf Anfrage.

4                                                       KIBAG Kies Basel AG T 061 481 10 30
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Kies/Sand

Ablagerungen
Ohne vorgängige Auftragsbestätigung durch die KIBAG darf kein Aushubmaterial angeliefert werden. In allen Ablagerungsstellen
der KIBAG darf nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch-, Abraum- und Erdmaterial zugeführt werden. Die Anlieferung wird über-
wacht. Nicht konformes Material wird zurückgewiesen.

Ablagerungsbedingungen
n Der Betrieb der Ablagerungsstellen ist in der Betriebsordnung und dem dazugehörigen Reglement festgelegt.
n Die Einbringmenge und die Anlieferungszeit werden vom zuständigen Werkleiter festgelegt und können von diesem kurzfristig geändert werden.
n Für jeden Auftrag hat bei Ablagerungsbeginn eine vollständig ausgefüllte und visierte Deklaration für Materialablagerungen des
   Unternehmers vorzuliegen. Die Herkunft, Menge, Qualität usw. des Ablagerungsgutes muss vorgängig festgehalten und von der DREAL
   Strasbourg bewilligt werden.
n Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor, kein Ablagerungsmaterial anzunehmen oder einen Zuschlag zu verrechnen.
n Grundsätzlich darf nur sauberes Aushubmaterial abgelagert werden. Abbruch- oder wasserbeeinträchtigendes Material ist nicht gestattet.

Öffnungszeiten: Montag –Donnerstag              07.00 – 12.00
		                                              13.00 – 16.45
                Freitag                         07.00 – 12.00
		                                              13.00 – 16.00                                        Preise für Ablagerungen auf Anfrage.

                                                       KIBAG Kies Basel AG T 061 481 10 30                                                     5
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Kies/Sand

     Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies
    KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Nuolen AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG,
    KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG)

    1. Geltungsbereich
    Alle Lieferungen von Sand und Kies werden aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen aus-            5. Zahlungsbedingungen
    geführt. Durch seine Bestellung anerkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Lieferbedingungen.        30 Tage netto ab Fakturadatum.
    Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind.      Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne
                                                                                                            Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%.
    2. Allgemeines
    Gewaschenes Kiesmaterial kann gebrochene Anteile enthalten.                                             Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung.
    Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen behält sich die KIBAG vor,       6. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR)
    die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern.                                                            Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der
    Das gelieferte Material ist hinsichtlich Qualität und/oder Menge während des Ablads                     Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG
    des Materials, zu prüfen. Allfällige Mängel müssen bei der KIBAG sofort gerügt werden.                  berechtigt.
    Gültig ist nur eine Mängelrüge in schriftlicher Form. Ist das gelieferte Material mangelhaft und wird
    der Mangel rechtzeitig gerügt, ist die KIBAG berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten.         7. Verrechnungsverbot
                                                                                                            Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der
    Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter Vorbehalt offizieller Preis-     KIBAG zu verrechnen.
    änderungen auf 3 Monate beschränkt.
    Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden.          8. Erfüllungsort
                                                                                                            Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG.
    Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien erfolgen ausschliesslich in Tonnen.
    Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung verrechnet.                   9. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand
                                                                                                            Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkom-
    Es gilt eine Mindestverrechnungsmenge von 0.75 to pro Bezug.                                            men der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980).
    3. Transportbedingungen                                                                                 Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäfts-
    Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie unge-                domizil der KIBAG zuständig.
    hinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt.
    Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich beim Lieferwerk.
    Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein Zuschlag von Fr. Fr. 8.–/to
    verrechnet.
    Als Mindesttransportmenge werden für Kipper 15 to pro Fuhre verrechnet.
    In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Minuten
    pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 145.–/Std. separat
    verrechnet.
    Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet.
    Für das Abführen von unverschmutztem Aushubmaterial wird keine Garantie auf die Tagesleistung
    der zu transportierten Menge gegeben.

    4. Materialzuschläge für Nacht- und Überzeit
    Sand und Kies sind wie folgt zu liefern:
    Normale Überzeit                         18.30–20.00               Fr. 12.50 / to
    Nachtarbeit                              20.00–06.00               Fr. 23.– / to, mind. Fr. 1‘300.–
    Samstags-/Sonntagsarbeit                 SA 00.00–MO 06.00         Fr. 26.– / to, mind. Fr. 1‘500.–
    Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet.

     Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien
    KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Nuolen AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG,
    KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG)

    1. Geltungsbereich                                                                                      3. Eingangskontrolle und Haftung
    Mineralische Materialien werden aufgrund dieser Allgemeinen Bedingungen angenommen. Durch               Der Abgeber ist verantwortlich, dass die Materialien sauber und unvermischt angeliefert werden.
    die Anlieferung anerkennt der Abgeber die Gültigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen. Abweichende        Er ist nachweispflichtig, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert werden.
    Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind.                  Weicht die Beschaffenheit der zu entsorgenden Materialien von der auf dem Transportschein aufge-
                                                                                                            führten Deklaration ab, oder sind diese Materialien mit Schadstoffen belastet, so haftet der Abgeber
    2. Annahme und Verweigerung                                                                             in jedem Fall für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe der Materialien oder deren gesetzes- und
    Auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen können an den Standorten der KIBAG            umweltkonforme Entsorgung entstehen.
    mineralische Materialien angeliefert werden, im Einzelnen gemäss der vorliegenden Preisliste. Die
    KIBAG behält sich das Recht vor, jederzeit die Annahme zu verweigern, insbesondere im Falle von         4. Schadloshaltung der KIBAG durch den Abgeber
    Platzmangel.                                                                                            Im Falle einer Haftung der KIBAG gegenüber dem Staat oder sonstigen Dritten aus deponierten oder
                                                                                                            wiederverwendeten Materialien, die der Abgeber nicht vorschriftsgemäss deklariert hat, hat der
                                                                                                            Abgeber der KIBAG sämtliche Kosten aus deren Inanspruchnahme durch den Staat oder sonstige
                                                                                                            Dritte unabhängig von einem Verschulden seinerseits als Schaden zu ersetzen.

6                                                                                    KIBAG Kies Basel AG T 061 481 10 30
Preisliste Baustoffe 2015 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor
Beton

Beton nach SN EN 206-1
Am 1. Januar 2003 ist zusammen mit der neuen Tragwerksnorm SIA 262 die neue europäische Betonnorm

SN EN 206-1 «Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität»

in Kraft gesetzt worden. Sie ersetzt zusammen mit der Norm SIA 262 die SIA 162 «Betonbauten» aus dem Jahr 1989. Die Norm SN EN 206-1 ist
eine Produktenorm. Sie beschreibt, wie Beton ausgeschrieben, hergestellt und auf Konformität geprüft werden muss. Die Grundlagen für die
Anwendung dieser Norm bildet das «Bundesgesetz über Bauprodukte (BauPG)» und die «Verordnung über Bauprodukte (BauPV)».

  Die von uns angebotenen Betonsorten erfüllen diese Anforderungen. Die Norm SIA 262 und unsere Fachspezialisten empfehlen Ihnen die
  Verwendung von «Beton nach Eigenschaften». Diese Empfehlung wird auch von unserem Verkaufs- und Beratungsteam, wie auch von den
  Mitarbeitern unseres modernen Materiallabors unterstützt.

Beton nach Eigenschaften
(gemäss Norm SN EN 206-1, Abs. 3.1.11)
Beton, für den die geforderten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen den Herstellern gegenüber festgelegt sind, welcher für die
Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätzlichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist.

Beton nach Zusammensetzung
(gemäss Norm SN EN 206-1, Abs. 3.1.12)
Beton, für den die Zusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die verwendet werden müssen, dem Hersteller vorgegeben werden, welcher für
die Lieferung eines Betons mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist. Sollten bauliche Gegebenheiten oder spezielle Bedin-
gungen vor Ort einen Einsatz von «Beton nach Zusammensetzung» erforderlich machen, helfen Ihnen unsere kompetenten Spezialisten gerne
weiter. Die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Bedingungen aus der Norm SN EN 206-1 sind einzuhalten. Die Kosten für spezielle
Prüfungen fallen in die Verantwortung des Bestellers.

(gemäss Norm SN EN 206-1:2000/A1:2004)
Kap. 6, Festlegung des Betons, Kap. 6.1 Allgemeines                          Kap. 6.3.2 Grundlegende Anforderungen
Grundlage für das Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusam-                  Bei Beton nach Zusammensetzung muss die Festlegung folgendes
mensetzung sind die Ergebnisse der Erstprüfung oder Erkenntnisse             enthalten:
aus Langzeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton unter Berücksich-           a) eine Anforderung nach Übereinstimmung mit SN EN 206-1
tigung der Grundanforderungen für Ausgangsstoffe und der Beton-              b) Zementgehalt
zusammensetzung.                                                             c) Zementart und Festigkeitsklasse des Zements
                                                                             d) entweder Wasserzementwert oder Konsistenz durch Angabe der
Bei Beton nach Zusammensetzung ist der Verfasser der Festlegung                  Klasse oder, in besonderen Fallen, des Zielwertes
dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Festlegungen mit den         e) Art, Kategorie und maximaler Chloridgehalt der Gesteinskörnung,
allgemeinen Anforderungen nach SN EN 206-1 übereinstimmen und                    bei Leichtbeton oder Schwerbeton die Höchst- oder Mindest-
dass die Zusammensetzung in der Lage ist, die beabsichtigte Leis-                rohdichte der Gesteinskörnung
tungsfähigkeit des Betons sowohl im frischen als auch im erhärteten          f ) Nennwert des Grösstkorns der Gesteinskörnung und gegebenen-
Zustand zu erzielen. Der Verfasser der Festlegung muss unterstüt-                falls Beschränkungen der Sieblinie
zende Unterlagen über die vorgegebene Zusammensetzung für die                g) Art und Menge der Zusatzmittel oder Zusatzstoffe, falls verwendet
vorgesehene Leistungsfähigkeit aufbewahren und aktualisieren. Der            h) falls Zusatzmittel oder Zusatzstoffe verwendet werden, die
Nachweis der Konformität bei Beton nach Zusammensetzung bezieht                  Herkunft dieser Ausgangstoffe und des Zements, stellvertretend
sich (durch den Betonhersteller) ausschliesslich auf die Erzielung der           für Eigenschaften, die nicht anders definiert werden können
festgelegten Zusammensetzung und nicht auf eine vom Verfasser der            i) zusätzliche Anforderungen dürfen nach Kap. 6.3.3 definiert werden
Festlegung beabsichtigte Leistungsfähigkeit.

                                                     KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30                                                    7
Preisliste Baustoffe 2015 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor
Beton

    Beton nach SN EN 206-1
    Expositionsklassen 1)                                                                     Konsistenzklassen 2)
    Klasse Umgebung                                                                                Klasse     Wert in mm                Konsistenzbeschreibung
    kein Korrosion- oder Angriffsrisiko für Beton und Bewehrung                                    Ausbreitmass
      X0      für Beton ohne Bewehrung                                                                F1 3)   ≤ 340                     steif
                                                                                                      F2      340 bis 410               plastisch
    Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung
                                                                                                      F3      420 bis 480               weich
     XC1      trocken oder ständig nass
                                                                                                      F4      490 bis 550               sehr weich
     XC2      nass, selten trocken
                                                                                                      F5      560 bis 620               fliessfähig
     XC3      mässige Feuchte
                                                                                                      F6      ≥ 630                     sehr fliessfähig
     XC4      wechselnd nass und trocken

                                                                                                   Verdichtungsmass nach Walz
    Korrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen
    Meerwasser                                                                                        C0 4)   ≥ 1.46                    erdfeucht
     XD1      mässige Feuchte                                                                         C1      1.45 bis 1.26             steif
     XD2      nass, selten trocken                                                                    C2      1.25 bis 1.11             plastisch
     XD3      wechselnd nass und trocken                                                              C3      1.10 bis 1.04             weich

    Frostangriff mit oder ohne Taumittel                                                           Setzfliessmass 5)
     XF1      mässige Wassersättigung, ohne Taumittel                                                 SF1     550 bis 650
     XF2      mässige Wassersättigung, mit Taumittel
                                                                                                      SF2     660 bis 750
     XF3      hohe Wassersättigung, ohne Taumittel
                                                                                                      SF3     760 bis 850
     XF4      hohe Wassersättigung, mit Taumittel oder Meerwasser
                                                                                              1)
                                                                                                    Auszug aus EN-Norm für hauptsächlich in der Schweiz verwendete
    Chemischer Angriff                                                                              Betonsorten.
     XA1      chemisch schwach angreifende Umgebung
     XA2      chemisch mässig angreifende Umgebung
                                                                                              2)
                                                                                                    In der Schweiz angewandte Prüfverfahren für die Konsistenz-
                                                                                                    messung. Eine allgemein verbindliche Korrelation zwischen den
     XA3      chemisch stark angreifende Umgebung                                                   Prüfverfahren existiert nicht.

                                                                                              3)
                                                                                                    Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu
                                                                                                    empfehlen.

    Anwendungsbeispiele Expositionsklassen                                                    4)
                                                                                                    Die den Konsistenzklassen zugeordneten Konsistenzbeschrei-
                                                                                                    bungen entsprechen internen Festlegungen der KIBAG zur
                                                                                                    Verständigung mit unseren Kunden. Die SN EN 206-1 enthält
                                                                                                    diese Zuordnung nicht.
                                                             Fassade
                                           XC4 / XF1

                                                             Flachdach                        5)
                                                                                                    Gem. SN EN 206-9 für SCC.

                                     XC1               XC3
                               XC3

                                           XC1

                                                              XF2

                                                                         Sprühnebel
                                                                           Fahrbahn
                   XC4 / XF1         XC1               XC1
                               XC3

                                           XC1

                                                              XF2

                                     XC1               XC1                XF4
           Wasserdruck                                              Normales Terrain
                               XC4

                                                              XC2

           (Grundwasser)

8                                                                     KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30
Preisliste Baustoffe 2015 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor
Beton

 Beton nach SN EN 206-1
Anforderungsübersicht Betonsorten
                        Betonsorte     Sorte A    Sorte B 1)      Sorte C 1)     Sorte D 1)     Sorte E 1)   Sorte F      Sorte G     Sorte H 2) 3) Sorte I 2) 4)
     Anforderungen                                                                 (T1)           (T2)        (T3)         (T4)
     Übereinstimmung                                                               Beton nach SN EN 206-1
     Druckfestigkeitsklassen            C20/25     C25/30          C30/37         C25/30         C25/30       C30/37      C30/37       C25/30         C25/30
     Expositionsklasse(n)              XC2 (CH)   XC3 (CH)        XC4 (CH)       XC4 (CH)       XC4 (CH)     XC4 (CH)    XC4 (CH)
                                                                  XF1 (CH)       XD1 (CH)       XD1 (CH)     XD3 (CH)    XD3 (CH)      Keine 5)       Keine 5)
                                                                                 XF2 (CH)       XF4 (CH)     XF2 (CH)    XF4 (CH)
     Nennwert Grösstkorn               Dmax 32     Dmax 32         Dmax 32        Dmax 32        Dmax 32     Dmax 32      Dmax 32      Dmax 32        Dmax 32
     Klasse des Chloridgehalts         Cl 0.10     Cl 0.10         Cl 0.10        Cl 0.10        Cl 0.10     Cl 0.10      Cl 0.10      Cl 0.10        Cl 0.10
     Konsistenzklasse                    C3          C3              C3              C3            C3          C3           C3            F4             F5
     Frost-Tausalz-Widerstand           nein        nein            nein           mittel         hoch        mittel       hoch         nein   6)
                                                                                                                                                       nein 6)
     Weitere durch die Betonsorte      XC1 (CH)                  XD1 (CH)     XF3 (CH) XD2a (CH) 7) XF3 (CH)            XD2b (CH)
     abgedeckte Expositionsklasse(n)                            XD2a (CH) 7)
                                                                             XD2a (CH) 7)           XD2b (CH)
1)
     Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird für eine                 Spezielle Anforderungen
     Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt.                                         Für die unter «Beton mit besonderen Eigenschaften» aufgeführten
2)
     Die Anwendung dieser Betonsorte ist in der Norm SIA 267                      Betonsorten gelten nachfolgende Prüfkriterien:
     «Geotechnik» geregelt.
3)
     Beton für Ortbetonpfähle, die im Trockenen (nicht unter Wasser)              n Wasserdichter Beton
     betoniert werden.                                                              Wasserleitfähigkeit nach Norm SIA 262/1 Anhang A,
4)
     Beton für Ortbetonpfähle, die unter Wasser betoniert werden.                   qw ≤ 10 g/m2 x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm.
5)
     Um Missverständnisse zu vermeiden, wird auf die Angabe einer
     Expositionsklasse verzichtet. Die Anforderungen an die Zusammen-             n  Wasser-Bindemittel-Wert (W/B-Faktor)
     setzung sind in der Norm SIA 267 festgelegt.                                    Als Bindemittel gelten Zement bzw. Zement plus Zusatzstoffe.
6)
     In einzelnen Fällen kann es angezeigt sein, einen «mittleren»
     Frost-Tausalz-Widerstand zu fordern.
7)
     XD2a (CH) gemäss Neufassung der Ziffer 4.1:
     Chloridgehalt < 0.5 g/l («Süsswasser»).

 Nachweis der Konformität
 Der Nachweis der Konformität für die im Betonwerk hergestellten
 Betonsorten wird durch die laufende Produktionskontrolle der Beton-
 herstellung (nach SN EN 206-1:2000) erbracht. Mit dem Zertifikat der
 Schweizerischen Zertifizierungsstelle für Bauprodukte wird bestätigt, dass
 die KIBAG eine Produktionskontrolle für die Betonwerke aufgebaut hat,
 unterhält und zweckmässig anwendet, welche den Anforderungen der
 SN EN 206-1:2000 entspricht.

 Weitere Konformitätskriterien
 Nebst den Konformitätskriterien nach der Norm SN EN 206-1 gelten die in
 den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der KIBAG aufgeführten
 Qualitätskriterien.

Leistungsbestimmungen
n Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben über Druckfestigkeits-, Expositions- und Konsistenzklasse(n) sowie Grösstkorn und Anwendung
   enthalten. Ohne diese genauen Angaben erfolgen die Lieferungen nach Sortenverzeichnis, z.B. als Betonsorte B200 C25/30 XC3;XC2;XC1 C3 (32) Kranbeton.

n  Auf besonderen Wunsch sind zusätzliche, im Verzeichnis nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für entsprechende Eignungsnachweise
   spezieller Sorten gehen zu Lasten des Bestellers. Neue Eignungsnachweise erfordern einen Zeitaufwand von mindestens 4 Monaten. Maximalkorngrössen,
   die nicht in der Preisliste angegeben sind, erfordern einen Eignungsnachweis.

                                                           KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30                                                              9
Preisliste Baustoffe 2015 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor
Beton

      Beton nach SN EN 206-1

          Sorten Nr.    Festigkeits-    Expositionsklassen       Konsistenz         Grösstkorn        Max. W/B        Anwendung             Fr./m3       Artikel Nr.
                           klasse

          Expositionsklassengruppe A
          A050            C20/25        XC2; XC1                     C3                 32              0.65          Kranbeton            180.50         111050
          A051            C20/25        XC2; XC1                     C3                 32              0.65          Pumpbeton            182.00         111051
          A060            C20/25        XC2; XC1                     C3                 16              0.65          Kranbeton            198.50         111060
          A061            C20/25        XC2; XC1                     C3                 16              0.65          Pumpbeton            200.00         111061
          A100            C25/30        XC2; XC1                     C3                 32              0.65          Kranbeton            181.00         110100
          A101            C25/30        XC2; XC1                     C3                 32              0.65          Pumpbeton            182.50         110101
          A152            C25/30        XC2; XC1                     C3                 16              0.65          Kranbeton            199.00         110152
          A153            C25/30        XC2; XC1                     C3                 16              0.65          Pumpbeton            200.50         110153

          Expositionsklassengruppe B 1)
          B200            C25/30        XC3; XC2; XC1                C3                 32              0.60          Kranbeton            183.00         110200
          B201            C25/30        XC3; XC2; XC1                C3                 32              0.60          Pumpbeton            184.50         110201
          B250            C25/30        XC3; XC2; XC1                C3                 16              0.60          Kranbeton            200.50         110250
          B251            C25/30        XC3; XC2; XC1                C3                 16              0.60          Pumpbeton            202.00         110251

          Expositionsklassengruppe C 1)
          C300            C30/37        XC4; XF1; XD2a               C3                 32              0.50          Kranbeton            206.00         110300
          C301            C30/37        XC4; XF1; XD2a               C3                 32              0.50          Pumpbeton            207.50         110301
          C305            C35/45        XC4; XF1; XD2a               C3                 32              0.50          Kranbeton            213.00         110305
          C350            C30/37        XC4; XF1; XD2a               C3                 16              0.50          Kranbeton            224.00         110350
          C351            C30/37        XC4; XF1; XD2a               C3                 16              0.50          Pumpbeton            226.00         110351
          C352            C35/45        XC4; XF1; XD2a               C3                 16              0.50          Kranbeton            227.00         110352

          Expositionsklassengruppe D – Tiefbaubeton T1 1)
          D400T           C25/30        XC4; XF3; XD1                C3                 32              0.50           Kranbeton           225.50         111400
          D401T           C25/30        XC4; XF3; XD1                C3                 32              0.50           Pumpbeton           227.00         111401
          D450T           C25/30        XC4; XF3; XD1                C3                 16              0.50           Kranbeton           232.50         111450
          D451T           C25/30        XC4; XF3; XD1                C3                 16              0.50           Pumpbeton           234.00         111451

          Expositionsklassengruppe E – Tiefbaubeton T2 1)
          E500T           C25/30        XC4; XF4; XD1                C3                 32              0.50           Kranbeton           230.50         111500
          E501T           C25/30        XC4; XF4; XD1                C3                 32              0.50           Pumpbeton           232.00         111501
          E550T           C25/30        XC4; XF4; XD1                C3                 16              0.50           Kranbeton           237.50         111550
          E551T           C25/30        XC4; XF4; XD1                C3                 16              0.50           Pumpbeton           239.00         111551
     1)
          Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage.

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Beton

Beton nach SN EN 206-1

Sorten Nr.   Festigkeits-      Expositionsklassen      Konsistenz       Grösstkorn          Max. W/B   Anwendung                  Fr./m3     Artikel Nr.
                klasse

Expositionsklassengruppe F – Tiefbaubeton T3
F600T         C30/37          XC4; XF2; XD3                  C3              32               0.45     Kranbeton              230.00          111600
F601T         C30/37          XC4; XF2; XD3                  C3              32               0.45     Pumpbeton              233.50          111601
F650T         C30/37          XC4; XF2; XD3                  C3              16               0.45     Kranbeton              239.50          111650
F651T         C30/37          XC4; XF2; XD3                  C3              16               0.45     Pumpbeton              240.00          111651

Expositionsklassengruppe G – Tiefbaubeton T4
G700T         C30/37          XC4; XF4; XD3                  C3              32               0.45     Kranbeton              239.00          111700
G701T         C30/37          XC4; XF4; XD3                  C3              32               0.45     Pumpbeton              240.50          111701
G750T         C30/37          XC4; XF4; XD3                  C3              16               0.45     Kranbeton              245.00          111750
G751T         C30/37          XC4; XF4; XD3                  C3              16               0.45     Pumpbeton              246.50          111751

Nicht normierte Betonsorten

Sorten Nr.              Korngrösse              Konsistenz                 Bindemittelgehalt kg/m3                  Fr./m3                 Artikel Nr.
                          in mm                                                  (CEM + ZS)
Schmiermischungen, Unterlagsböden, Überzug
600                          0–4                erdfeucht                             300                           195.50                   50600
601                          0–4                erdfeucht                             325                           199.00                   50601
602                          0–4                erdfeucht                             350                           203.00                   50602
603                          0–4                erdfeucht                             375                           208.00                   50603
604                          0–4                erdfeucht                             400                           211.50                   50604
605                          0–4                erdfeucht                             425                           214.00                   50605
606                          0–4                erdfeucht                             450                           219.00                   50606
607                          0–4                erdfeucht                             475                           223.00                   50607
608                          0–4                erdfeucht                             500                           226.50                   50608
                             0–8                                                                                   – 2.00/m   3

Magerbeton
630                          0 – 32             erdfeucht                             100                           131.00                   50630
631                          0 – 32             erdfeucht                             125                           135.00                   50631
632                          0 – 32             erdfeucht                             150                           140.00                   50632
633                          0 – 32             erdfeucht                             175                           144.00                   50633
634                          0 – 32             erdfeucht                             200                           149.00                   50634
Andere Kornzusammensetzung
                             0 – 16                                                                                +4.00/m3
                            16 – 32                                                                                - 4.00/m3
                            32 – 45                                                                                - 4.00/m3

                                                      KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30                                                          11
Beton

     Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe

      Betonzusatzmittel                     Kurzzeichen       Wirkung                                                                        Fr./kg
                                                              Verlangsamen die chemische Reaktion (Hydratation) des Zementes und
      Verzögerer                                 VZ                                                                                           7.75
                                                              verzögern das Erstarren des Zementes sowie die Wärmeentwicklung.
      Verflüssiger                                            Verbessert bei gleichem w/z–Wert die Verarbeitbarkeit des Betons oder
                                                HBV                                                                                           8.05
      (3. Generation)                                         vermindert den Wasseranspruch bei gleicher Verarbeitbarkeit.
                                                              Dienen zur Erzeugung von kleinen, gleichmäßig verteilten, künstlichen
      Luftporenbildner                           LP                                                                                           5.30
                                                              Luftporen, die den Frost-/Frosttausalzwiderstand des Betons erhöhen.
      Dichtungsmittel                                         Vermindern die kapillare Wasseraufnahme des Betons und können dem
                                                DM                                                                                            6.65
      (Kibaplast-B*)                                          Beton wasserabweisende (hydrophobe) Eigenschaften geben.
      Frostschutz                                FS           Verbessert die Gefrierbeständigkeit von jungem Beton.                           5.90
      Schwindreduktionsmittel                   SRA           Reduzieren das Trocknungsschwinden.                                         auf Anfrage
      Antilunkermittel                           –            Minimieren die Lunkerbildung an der Betonoberfläche.                        auf Anfrage
     *Ungiftig, nicht gesundheitsschädlich und biologisch abbaubar.

      Zusatzstoffe                          Kurzzeichen       Wirkung                                                                        Fr./kg
                                                              Vermindern Porosität und Frühfestigkeit des Betons und erhöhen somit
      Latent hydraulische ZS                     ZS                                                                                           0.45
                                                              dessen Dauerhaftigkeit.
     Weitere Betonzusatzmittel und Zusatzstoffe (ZS) wie Stahl- und Kunststofffasern sowie Farbpigmente auf Anfrage.
     Leistungsbestimmungen
     n Werden Zusatzmittel oder Fasern vom Besteller verlangt, so garantiert das Lieferwerk nur die bestellte Dosierung des verlangten Produktes.
     n In den Betonwerken und Fahrmischern werden keine vom Besteller angelieferten Zusatzmittel oder Zusatzstoffe zudosiert.
     n Das Lieferwerk übernimmt keine Haftung für den vom Besteller erwarteten Erfolg.
     n Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. Kostenaufwand auf Anfrage.
     n Zusatzmittel für die Abbindeverzögerung und den Frostschutz werden gemäss gültiger Preisliste der Zusatzmittel-Lieferanten separat verrechnet.

12                                                         KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30
Beton

Transportpreise Beton

Bestimmungsort               Fr./m3   Bestimmungsort                        Fr./m3   Bestimmungsort                   Fr./m3
4147     Aesch BL            48.55    4143      Dornach                     48.25    4116     Metzerlen               59.05
4123     Allschwil           38.85    4202      Duggingen                   50.95    4142     Münchenstein            40.05
4422     Arisdorf            50.95    4228      Erschwil                    76.70    4132     Muttenz                 41.05
4144     Arlesheim           46.85    4107      Ettingen                    47.60    4224     Nenzlingen              59.85
4302     Augst BL            42.15    4112      Flüh                        55.90    4104     Oberwil BL              39.75
4000     Basel               39.65    4402      Frenkendorf                 46.10    4148     Pfeffingen              50.95
4112     Bättwil-Flüh        48.55    4414      Füllinsdorf                 47.30    4133     Pratteln                41.05
4126     Bettingen           47.60    4145      Gempen                      54.20    4153     Reinach BL              46.00
4105     Biel-Benken BL      50.95    4304      Giebenach                   47.80    4125     Riehen                  46.00
4102     Binningen           39.55    4203      Grellingen                  50.25    4118     Rodersdorf              58.00
4127     Birsfelden          41.40    4204      Himmelried                  72.85    4244     Röschenz                71.75
4223     Blauen              71.85    4146      Hochwald                    59.25    4124     Schönenbuch             39.75
4103     Bottmingen          39.55    4114      Hofstetten SO               56.95    4133     Schweizerhalle          42.15
4226     Breitenbach         69.35    4303      Kaiseraugst                 42.85    4206     Seewen SO               46.95
4225     Brislach            67.00    4245      Kleinlützel                 78.50    4106     Therwil                 40.75
4117     Burg im Leimental   71.55    4242      Laufen                      71.85    4246     Wahlen b. Laufen        72.85
4227     Büsserach           71.85    4415      Lausen                      50.55    4108     Witterswil              48.55
4126     Chrischona          47.60    4410      Liestal                     47.80    4222     Zwingen                 69.35
4243     Dittingen           71.85    4115      Mariastein                  58.00    Weitere Destinationen auf Anfrage.

                                       KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30                                             13
Beton

      Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel
     KIBAG Beton AG, Minder Beton AG, KIBAG Beton Seewen AG, Sihlbeton AG (nachfolgend KIBAG)
     1. Geltungsbereich                                                                                   Die Trocken-(Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am
     Alle Aufträge für Lieferungen von Beton und Mörtel werden ausschliesslich aufgrund dieser Allge-     gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen.
     meinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die
     Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der          RC-Beton nach SIA MB 2030 ist für die häufigsten Anwendungen im Hochbau geeignet. Ausnahmen
     KIBAG schriftlich bestätigt worden sind.                                                             bilden Beton im Frost- und Frosttausalzbereich, Beton mit hohen Festigkeiten, selbstverdichtender
                                                                                                          Beton (SCC) und Monobeton (maschinell geglättet). Die KIBAG bietet gemäss aktuellem Stand
     2. Rangordnung der Vertragsbestandteile                                                              der Technik RC-Beton gemäss SIA MB 2030 als Kran- und Pumpbeton bis zu einer Festigkeit von
     Eine Vertragsurkunde bzw. – wenn es keine solche gibt – eine Auftragsbestätigung der KIBAG bzw.      max. C35/45 sowie einer Expositionsklasse XC4 an.
     – wenn es auch keine solche gibt – eine schriftliche Offerte der KIBAG, gehen bei Widersprüchen
     diesen Lieferbedingungen vor.                                                                        Von eingefärbtem Beton im Frost- und Frosttausalzbereich wird abgeraten. Farbpigmente
                                                                                                          beeinträchtigen die Bildung geeigneter Poren. Bei Farb- und Sichtbeton wird die Zugabe von
     Die Lieferbedingungen gehen bei Widersprüchen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere            Antilunkernmittel (v.a. bei vertikalen Flächen) empfohlen. Farbbetonoberflächen hellen
     dem Schweizerischen Obligationenrecht und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch, vor.                  witterungsbedingt kontinuierlich auf.

     Den Bestellungen, einschliesslich schriftliche Bestellungsbeilagen wie Leistungsverzeichnisse,       Die Einführung künstlicher Luftporen bei frost- und frosttausalzbeständigem Beton führt zu
     Baubeschriebe, Pläne, Skizzen und dergleichen, kommt bei Widersprüchen die letzte Priorität zu.      vermehrter Lunkernbildung an der Betonoberfläche.

     3. Preislisten und Offerten                                                                          Bei Sichtbetonoberflächen, welche direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sicht-
     Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarung vorbehalten, aus-          betonschwimmbäder), ist mit einem kontinuierlichen Abtrag der wasserberührten Beton-
     schliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf         oberfläche zu rechnen.
     Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der
     Aufnahme eines der KIBAG aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich.                 Bezüglich des Karbonatisierungswiderstandes von Beton wird von einer Nutzungsdauer von
                                                                                                          50 Jahren ausgegangen. Betone für eine längere Nutzungsdauer sind nur auf Anfrage erhältlich.
     Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Kubikmeter-Preise
     beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton oder Mörtel.                                              Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge:
                                                                                                          R36/38: Reizt Augen und Haut.
     Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der Werköffnungszeiten der KIBAG.      R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
     Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entspre-        S2:     Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
     chende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festge-   S24/25: Berührung mit Haut und Augen vermeiden.
     setzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende         S26: Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
     Betonübernahme durch den Besteller.                                                                  S37: Geeignete Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen.

     Preisänderungen bleiben vorbehalten.                                                                 6. Zusätze
                                                                                                          Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Sache
     4. Auftragserteilung und Auftragsannahme                                                             der KIBAG. Die KIBAG ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt.
     Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 12.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in
     der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische       7. Lieferung
     Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und                Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer
     gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden         Toleranz von einer halben Stunde.
     stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen.
                                                                                                          Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wasser-
     Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigen-           mangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so
     schaften nach der Norm SN EN 206-1 oder die NPK-Betonsorte anzugeben.                                wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und werden allfällige Möglichkeiten einer Weiterbe-
                                                                                                          lieferung durch andere Betonwerke angeboten. Die KIBAG ist berechtigt, die Lieferzeiten sowohl für
     Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte          ihre eigenen Lieferungen als auch für Weiterbelieferungen durch andere Betonwerke entsprechend
     Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich.                   zu verlängern. Für allfällige Wartezeiten und damit zusammenhängenden direkten oder indirekten
                                                                                                          Schaden haftet die KIBAG jedoch nicht.
     Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung
     eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten durch den Auftraggeber zu übernehmen.          Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme der KIBAG sofort an-
                                                                                                          zuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er der KIBAG für dadurch verursachten Materialverderb und
     5. Technische Bestimmungen                                                                           andere Verzugsfolgen.
     Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als
     +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann.              8. Transportbedingungen
                                                                                                          Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte
     Selbstverdichtender Beton (SCC) und leicht verdichtbarer Beton (LVB) eignen sich nicht für den       Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt.
     Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der
     Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen.          Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich bei der KIBAG.
                                                                                                          Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, so erfolgt die Verrechnung in Regie.
     Der Beton muss bei sehr hohen Temperaturen und verlängerten Abladezeiten durch Zugabe von
     Verzögerer (VZ) verzögert werden.                                                                    Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet.

     Die effektive Verzögerungswirkung in mit VZ verzögertem Beton hängt in wesentlichem Masse von        Beton der Konsistenzen ≥ F4 werden ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert.
     den Witterungsbedingungen und dem Feuchtigkeitshaushalt des Betons ab. Für trockenen oder lose
     gelagerten Beton ist die VZ-Dosierung zu verdoppeln. Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten       In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 4 Minuten
     bedingen Vorversuche.                                                                                pro m3 inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 145.–/Std. separat
                                                                                                          verrechnet.
     Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sicker-
     beton, etc., müssen vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigkeitsverlust geschützt werden.      Die verrechnete Mindestlademenge beträgt 6 m3.

     Alle Betonsorten können alternative Zuschlagstoffe (ZS) enthalten.                                   Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet.

     Die angegebenen Schwindmasswerte sind Richtwerte. Von schwindkompensierenden Zusatz-
     mitteln wird abgeraten. Sie beschädigen die Betonmatrix und beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit
     des Betons.

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Beton

 Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel
KIBAG Beton AG, Minder Beton AG, KIBAG Beton Seewen AG, Sihlbeton AG (nachfolgend KIBAG)
9. Zuschläge                                                                                         - Ästhetische Mängel an Bauwerken bzw. Bauteilen;
Nacht- und Überzeitarbeit
Normale Überzeit                       18.30–20.00           Fr. 23.–/m3                             - Mängel bei nach Eigenschaften bestelltem Beton, welche die Folge davon sind, dass im Rahmen
Nachtarbeit                            20.00–06.00           Fr. 39.–/m3, mind. Fr. 1‘300.–            von Dauerhaftigkeitsprüfungen gemäss Ziff. 8.2.3.3 der Norm SN EN 206-1 Grenzwerte und
Samstags-/Sonntagsarbeit               SA 00.00 bis MO 06.00 Fr. 55.–/m3, mind. Fr. 1‘500.–            Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, sofern und soweit solche Mängel die Funktions-
Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet.                                                        tauglichkeit des Werkes bzw. Bauteils nicht beeinträchtigen;

Transportzuschläge                                                                                   - Nicht eingehaltene Schwindmasse und daraus resultierende Mängel;
Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet:
Nachtarbeit                                20.00–06.00           Fr. 296.–/Std.                      - Betonkorrosion bei Sichtbetonoberflächen, die direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt
Samstags-/Sonntagsarbeit                   SA 00.00–MO 06.00 Fr. 355.–/Std.                            geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder);

                                                                                                     - Ausblühungen bei Farb- und Sichtbeton;
Mindestverrechnungsmenge
Es gilt eine Mindestverrechnungsmenge von 0.5 m3 pro Bezug.                                          - Farbungleichheiten des gelieferten Betons;
Winterzuschlag                                                                                       - Mängel infolge von fehlerhaftem Einbringen und/oder Verarbeiten des Betons oder Mörtels durch
Während den Wintermonaten (1. Dezember bis Ende Februar) wird ein Zuschlag von Fr. 4.–/m3              den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte.
verrechnet.
                                                                                                     11. Mängelrüge
Entsorgung Restbeton                                                                                 Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob
Für die Entsorgung von Restbeton wird ein Zuschlag von Fr. 90.–/m3 verrechnet.
                                                                                                     a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und
10. Garantie                                                                                         b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist.
Die KIBAG garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität.
                                                                                                     Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung
Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prü-      ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Mängel sind, damit die KIBAG diese
fungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton           auf ihre Berechtigung prüfen kann, vor dem Einbringen des Betons in die Schalung sofort schriftlich
erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1         zu rügen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung
aufgeführten Prüfnormen. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen            schriftlich gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten
des Betons gemäss SIA 262/1 und der aus dem Beton durch die KIBAG oder in Anwesenheit eines          Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme
Vertreters der KIBAG hergestellten Probekörper.                                                      einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist der KIBAG Gelegenheit zur geben, der
                                                                                                     Probeentnahme beizuwohnen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von der KIBAG nur anerkannt,
Im Rahmen dieser Garantie (Gewährleistung) verpflichtet sich die KIBAG – eine rechtzeitige und       wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der
sachliche begründete Mängelrüge vorausgesetzt – mangelhaften Beton kostenlos zu ersetzen.            Norm SN EN 206-1 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung
Die KIBAG übernimmt die Haftung für Schäden an den mit dem mangelhaften Beton hergestellten          eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass ein Mangel besteht, so übernimmt die KIBAG die
Bauwerken, vorausgesetzt, dass diese Schäden auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons           Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. Das Ergebnis der Prüfung ist der KIBAG
zurückzuführen sind, was der Besteller zu beweisen hat, und ferner der Besteller seinerseits für     auf jeden Fall sofort nach dessen Vorliegen mit einer schriftlichen Mängelrüge zuzustellen.
den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Die KIBAG hat solche Schäden aber
nur insoweit zu ersetzen, als ihr dadurch nicht unverhältnismässige Kosten erwachsen. Für weitere    Eine Mängelrüge ist nur in schriftlicher Form gültig.
direkte oder indirekte Schäden und für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung, soweit gesetzlich
zulässig, wegbedungen. Die Haftung der KIBAG für ihre Hilfspersonen wird ausgeschlossen.             12. Zahlungsbedingungen
                                                                                                     30 Tage netto ab Fakturadatum.
Die KIBAG trifft hinsichtlich der Weisungen des Bestellers (Leistungsbeschriebe, Baubeschriebe,
Pläne aller Art einschliesslich Armierungspläne, Eisenlisten, Vorgaben des Bestellers zur Herstel-   Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von
lung des Betons, etc.) und hinsichtlich der sonstigen Vorgaben des Bestellers sowie der weiteren     der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Die KIBAG behält sich Teilfakturierungen vor.
Umstände aus der Sphäre des Bestellers keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht.
                                                                                                     Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die KIBAG die Eintragung des Bauhandwerkerpfand-
Bei Beton nach Zusammensetzung wird ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Beton-          rechtes vor.
mischung im Rahmen der von der Norm SN EN 206-1 festgelegten Toleranzen gewährleistet.
                                                                                                     Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne
Werden im Falle einer Zumischung von Betonzusatzmitteln bestimmte Produkte und/oder Dosier-          Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%.
ungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung gewährleistet.
In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso für deren       Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung.
nachteilige Auswirkungen auf das Verhalten des Betons ausgeschlossen.
                                                                                                     13. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR)
Schreibt der Besteller bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 bestimmte        Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der
Betonzusatzmittel oder Ausgangsstoffe vor, so besteht keinerlei Mängelhaftung für die Eigen-         Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG
schaften des Betons.                                                                                 berechtigt.
Keine Mängelhaftung besteht für:                                                                     14. Verrechnungsverbot
- Mängel infolge von Projektanpassungen durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte;      Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der
                                                                                                     KIBAG zu verrechnen.
- die Dauerhaftigkeit von Bauwerken bzw. Bauteilen. Die KIBAG gewährleistet die Einhaltung
  der Bestimmungen der gültigen technischen Produktnormen, nicht aber eine bestimmte                 15. Erfüllungsort
  Lebensdauer von Bauwerken bzw. Bauteilen;                                                          Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG.
- die Eigenschaften der Produkte der KIBAG, sofern und soweit die Produkte nach Vorgaben von         16. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand
  Bestellern, Bauherren oder Planern herzustellen waren;                                             Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts»
                                                                                                     (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom
- Mängel der Produkte der KIBAG als Folge von Veränderungen dieser Produkte am Ort der Über-         11. April 1980).
  gabe durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte;
                                                                                                     Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäfts-
- Mängel als Folge von extremen Witterungsbedingungen und höherer Gewalt;                            domizil der KIBAG zuständig.

                                                                           KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30                                                                                      15
Zentrallabor

     KIBAG Management AG Zentrallabor
          Akkreditiert nach ISO/IEC 17025, STS Nr. 111

     KIBAG Zentrallabor                                                      Vertragsbedingungen
     Im KIBAG Zentrallabor Tuggen werden übliche physikalische Unter-        Beanstandungen zu den im Zentrallabor durchgeführten Prüfungen
     suchungen an Sand, Kies, Beton und Mörtel durchgeführt.                 müssen diesem innert Jahresfrist schriftlich mitgeteilt werden.

     Laborbus                                                                Die Untersuchungsberichte werden entsprechend der ISO/IEC 17025
     Das mobile Labor ist für die Durchführung aller Frischbetonkontrollen   verfasst. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die
     ausgerüstet. Weiter dient es zur Entnahme von Proben, welche im         untersuchten Proben. Prüfprotokolle und Prüfberichte werden
     Zentrallabor untersucht werden.                                         für eine Dauer von zehn + drei Jahren unter Verschluss aufbewahrt.
                                                                             Auf schriftlich begründete Anfrage stehen die relevanten Dokumente,
     Tätigkeiten                                                             welche im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt wurden, zur
     Das Zentrallabor ist für sämtliche Prüfungen, welche im Zentral-        Einsicht zur Verfügung.
     labor oder mit dem mobilen Labor durchgeführt werden, gemäss der
     Norm ISO/IEC 17025 akkreditiert. Prüfungen, welche nicht durch das      Auftraggeber haben das Recht, bei Prüfungen, welche ihren Auftrag
     Zentrallabor ausgeführt werden, werden an externe Institutionen         betreffen, anwesend zu sein. Unbeaufsichtigter Zutritt zu den
     vergeben, wobei nach Möglichkeit akkreditierte Laboratorien berück-     Laborräumlichkeiten des KIBAG Zentrallabors und Einsichtnahme in
     sichtigt werden.                                                        spezifische Dokumente des KIBAG Zentrallabors sind nicht gestattet.
                                                                             Prüfresultate und Prüfberichte werden aufgrund der Vertraulichkeit
     Auftragsannahme                                                         auf dem Postweg an den Auftraggeber versandt.
     Prüfaufträge werden durch die Laborleiterin Ursina Jenny,
     Telefon 055 460 24 05, entgegengenommen.                                Unteraufträge werden grundsätzlich an nach ISO 17025 akkreditierte
                                                                             Prüfstellen vergeben. Bei Unterauftragnehmern, welche nicht nach
     Öffnungszeiten:               Montag bis Freitag 07.00 – 12.00 Uhr      ISO 17025 akkreditiert sind, wird gemäss MHB des KIBAG Zentral-
     		                                               13.00 – 17.00 Uhr      labors vorgegangen.

                                                                             Festbeton und Mörtelproben (Prüfkörper) werden bei einer Lufttem-
                                                                             peratur von 20°C ± 2°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von
                                                                             90%-100% in Lagerbehältern gelagert. Proben von Gesteinskör-
                                                                             nungen und Gleisschotter werden bis zur Versuchsdurchführung
                                                                             in staub- und feuchtigkeitsdichten Transportbehältern gelagert.
                                                                             Sämtliche Proben und Prüfkörper werden, sofern der Auftraggeber
                                                                              nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt, umgehend nach der
                                                                              Versuchsdurchführung entsorgt.

                                                                                Probekörper werden auf Kundenwunsch zurückgestellt. Ohne
                                                                                spezielle Vereinbarung werden Rückstellproben von Prüfkörpern
                                                                                 ein Jahr über das Herstellungsdatum und diejenigen von
                                                                                  Gesteinskörnungen und Gleisschotter einen Monat über die
                                                                                  Erstellung des Prüfberichtes hinaus aufbewahrt.

                                                                                   Auf Anfrage informieren wir Sie über die Messunsicherhei-
                                                                                   ten der Prüfergebnisse und deren Bestimmungsgrundlage.

                                                                                                                          KIBAG Management AG
                                                                                                                                    Zentrallabor
                                                                                                                                       Girendorf
                                                                                                                                 8856 Tuggen SZ
                                                                                                                                T 055 460 24 05
                                                                                                                                 F 055 460 24 06
                                                                                                                          zentrallabor@kibag.ch
                                                                                                                                   www.kibag.ch

16                                                         KIBAG Zentrallabor T 055 460 24 05
Zentrallabor
                                                                                                          Kies/Sand

 Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter
Bestimmung der Korngrössenverteilung von Gesteinskörnungen, Siebverfahren
SN EN 933 - 1       V – 023                                                             Preis Fr.
 1 Prüfung an Einzelfraktion                                                               92.00
 1 Prüfung an Gemisch                                                                    184.00
 Zuschlag für Probenahmen                                                                  82.00

Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Plattigkeitskennzahl
SN EN 933 - 3       V – 024
 1 Prüfung an Einzelfraktion                                                             122.00
 1 Prüfung an Gemisch                                                                    346.00
 Zuschlag für Probenahmen                                                                  82.00

Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Kornformkennzahl
SN EN 933 - 4       V – 025
 1 Prüfung an Einzelfraktion                                                             112.00
 1 Prüfung an Gemisch                                                                    312.00
 Zuschlag für Probenahmen                                                                  82.00

Bestimmung des Anteils an gebrochenen Körnern in groben Gesteinskörnungen
SN EN 933 - 5       V – 026
 1 Prüfung an Einzelfraktion                                                             122.00
 1 Prüfung an Gemisch                                                                    490.00
 Zuschlag für Probenahmen                                                                  82.00

Bestimmung von Schüttdichte und Hohlraumgehalt von Gesteinskörnungen
SN EN 1097 - 3       V – 027
 1 Prüfung                                                                                155.00
 Zuschlag für Probenahme                                                                   82.00

Bestimmung der Rohdichte und Wasseraufnahme von Gesteinskörnungen
SN EN 1097 - 6       V – 028
 1 Prüfung (von Gesteinskörnungen > 4 mm)                                                 180.00
 1 Prüfung (von Gesteinskörnungen < 4 mm)                                                 255.00
 Zuschlag für Probenahme                                                                   82.00

 Frischbeton-Prüfungen
Frischbetonkontrollen
SN EN 12350-1/ -4/ -5/ -6/ -7, SIA 262/1 Anhang H        V – 120 bis V – 126

Pauschalen inkl. An- und Rückfahrt. Anfahrtsweg bis 50 km inkl.
 Tagespauschale bis 9 Stunden                                                           1280.00
 Halbtagespauschale bis 5 Stunden                                                         790.00
 Kurzeinsatzpauschale bis 3 Stunden                                                       470.00
Bei allen Einsätzen sind sämtliche Bestimmungen von Temperatur, Konsistenz, Frischbetonrohdichte,
Luftporengehalt, Wasserbindemittelwert und Prüfkörperherstellung inkl. Berichtausfertigung enthalten.

                                                          KIBAG Zentrallabor T 055 460 24 05                           17
Kies/Sand
     Zentrallabor

      Festbeton-Prüfungen
     Bestimmung der Würfeldruckfestigkeit inkl. Schleifen und Rohdichtebestimmung
     SN EN 12390-3           V – 221                                                   Preis Fr.
      1 Prüfung                                                                          56.00
      ab 6 Prüfungen                                                                     50.00

     Bestimmung der Rückprallzahl von Beton in Bauwerken – Zerstörung freie Prüfung
     SN EN 12504-2
     Bestimmung an Prüfkörpern
      1 Prüfung                                                                          78.00
      ab 6 Prüfungen                                                                     72.00

     Bestimmung am Bauwerk
      1 Prüfung/Prüfstelle                                                               78.00
      ab 6 Prüfungen/Prüfstellen                                                         72.00

      Externe Prüfungen
     Prüfungen, welche das KIBAG Zentrallabor nicht durchführt, werden an akkredierte Prüfinstitute
     weitervergeben. Prüfungen durch externe Institute werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.

     Prüfungen an Gesteinskörnungen
      Petrographie
      SN EN 670115
      Organische Verunreinigungen
      SN EN 1744-1

     Prüfungen an Festboden
      Wasserleitfähigkeit
      SIA 262/1 Anhang A
      Chloridwiderstand
      SIA 262/1 Anhang B
      Frost-Tausalzverhalten
      SIA 262/1 Anhang C
      Kriech- und Schwindmessungen
      SIA 262/1 Anhang F
      E-Modul
      SIA 262/1 Anhang G
      Karbonatisierungswiderstand
      SIA 262/1 Anhang I
     Weitere Prüfungen auf Anfrage.

     Bei allen Einsätzen werden Autokilometer verrechnet, sofern die angegebenen Kilometer-
     pauschalen überschritten werden:
      für Personenwagen, pro km                                                            1.50
      für Laborbus, pro km                                                                 2.20
      Arbeiten nach Aufwand werden in Rechnung gestellt, pro Std.                        135.00

18                                                           KIBAG Zentrallabor T 055 460 24 05
Das Angebot der KIBAG Gruppe

 Unternehmensbereich

 Baustoffe
 n Abbau von Sand, Kies und Fels
 n Aufbereitung von Sand, Kies, Splitt und Bahnschotter
 n Eigener Schiffsbetrieb
 n Produktion von Transportbeton und Langzeitmörtel
 n Verkauf ab Werk direkt auf die Baustelle
 n Einbringung von pumpfähigem Transportbeton direkt in
   die Schalung
 n Eigener Fuhrpark
 n Akkreditiertes und mobiles Labor für Baustoffe

 Bauleistungen
 n Maschinelle Erdarbeiten
 n Strassenbau, Belagsarbeiten, Kanalisationen, Werkleitungen,
   Bach- und Flusskorrekturen
 n Seeufergestaltungen und Hafenbauten
 n Rückbau, Baugrubensicherung
 n Pfahlfundationen, Spundwandarbeiten, Rammarbeiten ab
   Pontons und Nassbaggerungen
 n Sondier- und Zweckbohrungen, Anker, Vernagelungen,
   Spritzbeton

 Umwelt und Entsorgung
 n Altlastensanierungen
 n Bodenwäsche (eigene Bodenwaschanlage)
 n Entsorgung von schadstoffbelasteten Bauabfällen
 n RC-Beton/RC-Kies
 n Erdwärmebohrungen
 n Kanaltechnik
 n Muldenservice

 Weiterführende Dienstleistungen
 n Wartungen, Reparaturen und Revisionen von Maschinen,
   Geräten, Fahrzeugen und Werken
 n Grundstück- und Liegenschaftsverwaltung

 Deshalb ist die Zusammenarbeit mit uns eine sichere Sache:
 Rund 1‘600 Angestellte arbeiten für unsere Auftraggeber.
 12 Kieswerke und 22 Betonwerke, 17 Strassen- und Tiefbaubetriebe
 sowie ein Umwelt- und Entsorgungsunternehmen sorgen für die
 Sicherstellung der Kapazität, Produktesicherheit und Effizienz.

w w w.kiba g.c h
KIBAG-Kieswerke
                      Basel                  061 481 10 30
                      Birr AG                056 444 00 08
                      Edlibach ZG            058 387 14 20
                      Lostorf SO             062 891 53 53
                      Regensdorf ZH          044 843 10 20
                      Seewen SZ              058 387 14 00
                      Schafisheim AG         062 891 53 53
                      Stadel ZH              044 487 42 42
                      Tuggen SZ              055 465 65 85
                      Waldkirch SG           058 387 27 27
                      Weinfelden TG          058 387 27 27

                      KIBAG-Betonwerke
                      Adliswil ZH            044 487 42 42
                      Basel                  061 481 10 30
                      Bassersdorf ZH         044 487 42 42
                      Bilten GL              043 888 18 58
                      Buchrain LU            041 449 04 70
                      Dietikon ZH            044 487 42 42
                      Effretikon ZH          044 487 42 42
                      Oftringen AG           062 797 89 00
                      Regensdorf ZH          044 843 10 21
                      Schindellegi SZ        043 888 18 58
                      Schlieren ZH           044 487 42 42
                      Seewen SZ              058 387 14 00
                      Seewen-Zingel SZ       058 387 14 08
                      Stadel ZH              044 487 42 42
                      St.Gallen              058 387 27 27
                      Tuggen SZ              055 465 65 85
                      Wädenswil ZH           043 888 18 58
                      Weinfelden TG          058 387 27 27
                      Zürich-Tiefenbrunnen   044 487 42 42
                      Zürich-Wollishofen     044 487 42 42

                      KIBAG-Mörtelwerke
                      Edlibach ZG            058 387 14 20
                      Stadel ZH              044 858 29 24

                      KIBAG-Recyclingwerke
                      Effretikon ZH          052 343 24 95
                      Regensdorf ZH          044 843 10 26
                      Bassersdorf ZH         044 838 46 60
                      Wädenswil ZH           043 888 18 58

                      Administration:
                      KIBAG
                      Seestrasse 404
                      8038 Zürich
                      T 044 487 41 41
                      F 044 487 41 71

w w w. kib a g. c h   KIBAG. Aus gutem Grund.
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