Preisliste Baustoffe 2015 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor
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Preisliste Baustoffe 2015 Kie s und S and • B eton • B etonpumpen • Zent rallabor Region Basel D isp osit ion und Ver k auf: T 0 61 4 81 10 30 w w w.kibag.ch KIBAG. Aus gutem Grund.
Ihre Ansprechpar tner ■ Regionalleitung Walter Diggelmann Hansjürg Zollinger Verkaufsleiter Produktionsleiter T 044 487 41 64 T 044 487 41 47 ■ Verkauf Roger Hänggi Lars Lorenz Werks-/Verkaufsleiter Verkauf T 061 481 10 30 T 061 481 10 30 N 079 938 89 99 N 079 150 47 34 ■ Disposition & Fuhrpark Christophe Müller Didier Munch T 061 481 10 30 T 061 481 10 30 N 079 788 32 41 N 079 541 80 29 ■ Aushubdeponie & Bewilligungen Frank Gerthoffer T 061 481 10 30 N 079 788 32 48 ■ Zentrallabor Tuggen Ursina Jenny Weitere Heinz Buckenmayer Hans Luchsinger Laborleiterin Ansprechpartner: Sandro Bühler Dario Pedrana Michael Gilg Erich Walker Andrea Schärer Willy Gerspacher T 055 460 24 05 KIBAG Beton AG KIBAG Kies Basel AG Hegenheimerstrasse 311 4055 Basel
Inhaltsverzeichnis Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF exkl. Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ersetzt und ungültig. Kies/Sand/Ablagerungen Primärkies/Sand 4 Transportpreise 4 Ablagerungen 5 Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies 6 Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien 6 Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206-1 7–11 Nicht normierte Betonsorten 11 Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe 12 Transportpreise 13 Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel 14–15 KIBAG Zentrallabor Das KIBAG Zentrallabor 16 Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter, Frischbeton-Prüfungen 17 Festbeton-Prüfungen, Externe Prüfungen 18
Kies/Sand Primärkies/S and nach SN EN 12620 Art. Nr. Materialbezeichnung Korngrösse Schüttgewicht Fr./to Fr./m3 in mm to/m3 Feine Gesteinskörnungen 245* Sand gewaschen ca. 0 – 1 1.35 31.50 42.55 130 Sand gewaschen 0–4 1.45 46.60 67.60 144 Sand gemischt 0–4 1.50 40.90 61.35 510 Brechsand 0–4 1.40 49.90 69.85 Grobe Gesteinskörnungen Korngruppen 180 Feinkies 4–8 1.55 35.20 54.55 340 Feinkies 8 – 16 1.63 30.60 49.80 350 Mittelkies 16 – 32 1.68 28.10 47.20 360* Grobkies 32 – 45 1.63 28.70 46.80 520* Splitt 4–8 1.35 47.80 64.55 Korngemische 264* Betonkies 0–8 1.65 37.60 62.05 400* Betonkies 0 – 16 1.75 35.30 61.80 420 * Betonkies 0 – 32 1.80 33.00 59.40 440 * Betonkies 0 – 45 1.85 32.30 59.80 Kiessand für Fundationsschichten 830 * Wandkies, unsortiert 0–X 1.90 23.10 43.90 * Nicht zertifizierte Produkte. Transportpreise Kies Bestimmungsort Fr./to Bestimmungsort Fr./to Bestimmungsort Fr./to 4147 Aesch 19.35 4126 Chrischona 18.50 4142 Münchenstein 14.75 4123 Allschwil 14.15 4143 Dornach 19.35 4132 Muttenz 15.50 4144 Arlesheim 17.05 4202 Duggingen 21.85 4104 Oberwil 16.65 4000 Basel 14.85 4107 Ettingen 19.55 4148 Pfeffingen 20.20 4112 Bättwil-Flüh 19.35 4112 Flüh 24.50 4153 Reinach 18.70 4126 Bettingen 18.50 4145 Gempen 27.10 4310 Rheinfelden 26.80 4105 Biel-Benken 18.70 4203 Grellingen 20.90 4125 Riehen 17.80 4102 Binningen 14.85 4204 Himmelried 23.65 4118 Rodersdorf 24.85 4127 Birsfelden 14.85 4146 Hochwald 27.95 4124 Schönenbuch 14.75 4223 Blauen 33.65 4114 Hofstetten 24.85 4106 Therwil 15.60 4103 Bottmingen 14.85 4115 Mariastein 25.70 4108 Witterswil 19.75 4117 Burg im Leimental 29.55 4116 Metzerlen 26.50 Weitere Destinationen auf Anfrage. 4 KIBAG Kies Basel AG T 061 481 10 30
Kies/Sand Ablagerungen Ohne vorgängige Auftragsbestätigung durch die KIBAG darf kein Aushubmaterial angeliefert werden. In allen Ablagerungsstellen der KIBAG darf nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch-, Abraum- und Erdmaterial zugeführt werden. Die Anlieferung wird über- wacht. Nicht konformes Material wird zurückgewiesen. Ablagerungsbedingungen n Der Betrieb der Ablagerungsstellen ist in der Betriebsordnung und dem dazugehörigen Reglement festgelegt. n Die Einbringmenge und die Anlieferungszeit werden vom zuständigen Werkleiter festgelegt und können von diesem kurzfristig geändert werden. n Für jeden Auftrag hat bei Ablagerungsbeginn eine vollständig ausgefüllte und visierte Deklaration für Materialablagerungen des Unternehmers vorzuliegen. Die Herkunft, Menge, Qualität usw. des Ablagerungsgutes muss vorgängig festgehalten und von der DREAL Strasbourg bewilligt werden. n Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor, kein Ablagerungsmaterial anzunehmen oder einen Zuschlag zu verrechnen. n Grundsätzlich darf nur sauberes Aushubmaterial abgelagert werden. Abbruch- oder wasserbeeinträchtigendes Material ist nicht gestattet. Öffnungszeiten: Montag –Donnerstag 07.00 – 12.00 13.00 – 16.45 Freitag 07.00 – 12.00 13.00 – 16.00 Preise für Ablagerungen auf Anfrage. KIBAG Kies Basel AG T 061 481 10 30 5
Kies/Sand Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Nuolen AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Alle Lieferungen von Sand und Kies werden aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen aus- 5. Zahlungsbedingungen geführt. Durch seine Bestellung anerkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Lieferbedingungen. 30 Tage netto ab Fakturadatum. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%. 2. Allgemeines Gewaschenes Kiesmaterial kann gebrochene Anteile enthalten. Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen behält sich die KIBAG vor, 6. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern. Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Das gelieferte Material ist hinsichtlich Qualität und/oder Menge während des Ablads Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG des Materials, zu prüfen. Allfällige Mängel müssen bei der KIBAG sofort gerügt werden. berechtigt. Gültig ist nur eine Mängelrüge in schriftlicher Form. Ist das gelieferte Material mangelhaft und wird der Mangel rechtzeitig gerügt, ist die KIBAG berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten. 7. Verrechnungsverbot Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter Vorbehalt offizieller Preis- KIBAG zu verrechnen. änderungen auf 3 Monate beschränkt. Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden. 8. Erfüllungsort Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien erfolgen ausschliesslich in Tonnen. Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung verrechnet. 9. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkom- Es gilt eine Mindestverrechnungsmenge von 0.75 to pro Bezug. men der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). 3. Transportbedingungen Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäfts- Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie unge- domizil der KIBAG zuständig. hinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich beim Lieferwerk. Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein Zuschlag von Fr. Fr. 8.–/to verrechnet. Als Mindesttransportmenge werden für Kipper 15 to pro Fuhre verrechnet. In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Minuten pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 145.–/Std. separat verrechnet. Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. Für das Abführen von unverschmutztem Aushubmaterial wird keine Garantie auf die Tagesleistung der zu transportierten Menge gegeben. 4. Materialzuschläge für Nacht- und Überzeit Sand und Kies sind wie folgt zu liefern: Normale Überzeit 18.30–20.00 Fr. 12.50 / to Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 23.– / to, mind. Fr. 1‘300.– Samstags-/Sonntagsarbeit SA 00.00–MO 06.00 Fr. 26.– / to, mind. Fr. 1‘500.– Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet. Allgemeine Bedingungen für die Annahme von mineralischen Materialien KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Nuolen AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich 3. Eingangskontrolle und Haftung Mineralische Materialien werden aufgrund dieser Allgemeinen Bedingungen angenommen. Durch Der Abgeber ist verantwortlich, dass die Materialien sauber und unvermischt angeliefert werden. die Anlieferung anerkennt der Abgeber die Gültigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen. Abweichende Er ist nachweispflichtig, dass keine mit Schadstoffen belasteten Materialien angeliefert werden. Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. Weicht die Beschaffenheit der zu entsorgenden Materialien von der auf dem Transportschein aufge- führten Deklaration ab, oder sind diese Materialien mit Schadstoffen belastet, so haftet der Abgeber 2. Annahme und Verweigerung in jedem Fall für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe der Materialien oder deren gesetzes- und Auf der Basis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen können an den Standorten der KIBAG umweltkonforme Entsorgung entstehen. mineralische Materialien angeliefert werden, im Einzelnen gemäss der vorliegenden Preisliste. Die KIBAG behält sich das Recht vor, jederzeit die Annahme zu verweigern, insbesondere im Falle von 4. Schadloshaltung der KIBAG durch den Abgeber Platzmangel. Im Falle einer Haftung der KIBAG gegenüber dem Staat oder sonstigen Dritten aus deponierten oder wiederverwendeten Materialien, die der Abgeber nicht vorschriftsgemäss deklariert hat, hat der Abgeber der KIBAG sämtliche Kosten aus deren Inanspruchnahme durch den Staat oder sonstige Dritte unabhängig von einem Verschulden seinerseits als Schaden zu ersetzen. 6 KIBAG Kies Basel AG T 061 481 10 30
Beton Beton nach SN EN 206-1 Am 1. Januar 2003 ist zusammen mit der neuen Tragwerksnorm SIA 262 die neue europäische Betonnorm SN EN 206-1 «Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität» in Kraft gesetzt worden. Sie ersetzt zusammen mit der Norm SIA 262 die SIA 162 «Betonbauten» aus dem Jahr 1989. Die Norm SN EN 206-1 ist eine Produktenorm. Sie beschreibt, wie Beton ausgeschrieben, hergestellt und auf Konformität geprüft werden muss. Die Grundlagen für die Anwendung dieser Norm bildet das «Bundesgesetz über Bauprodukte (BauPG)» und die «Verordnung über Bauprodukte (BauPV)». Die von uns angebotenen Betonsorten erfüllen diese Anforderungen. Die Norm SIA 262 und unsere Fachspezialisten empfehlen Ihnen die Verwendung von «Beton nach Eigenschaften». Diese Empfehlung wird auch von unserem Verkaufs- und Beratungsteam, wie auch von den Mitarbeitern unseres modernen Materiallabors unterstützt. Beton nach Eigenschaften (gemäss Norm SN EN 206-1, Abs. 3.1.11) Beton, für den die geforderten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen den Herstellern gegenüber festgelegt sind, welcher für die Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätzlichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist. Beton nach Zusammensetzung (gemäss Norm SN EN 206-1, Abs. 3.1.12) Beton, für den die Zusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die verwendet werden müssen, dem Hersteller vorgegeben werden, welcher für die Lieferung eines Betons mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist. Sollten bauliche Gegebenheiten oder spezielle Bedin- gungen vor Ort einen Einsatz von «Beton nach Zusammensetzung» erforderlich machen, helfen Ihnen unsere kompetenten Spezialisten gerne weiter. Die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Bedingungen aus der Norm SN EN 206-1 sind einzuhalten. Die Kosten für spezielle Prüfungen fallen in die Verantwortung des Bestellers. (gemäss Norm SN EN 206-1:2000/A1:2004) Kap. 6, Festlegung des Betons, Kap. 6.1 Allgemeines Kap. 6.3.2 Grundlegende Anforderungen Grundlage für das Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusam- Bei Beton nach Zusammensetzung muss die Festlegung folgendes mensetzung sind die Ergebnisse der Erstprüfung oder Erkenntnisse enthalten: aus Langzeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton unter Berücksich- a) eine Anforderung nach Übereinstimmung mit SN EN 206-1 tigung der Grundanforderungen für Ausgangsstoffe und der Beton- b) Zementgehalt zusammensetzung. c) Zementart und Festigkeitsklasse des Zements d) entweder Wasserzementwert oder Konsistenz durch Angabe der Bei Beton nach Zusammensetzung ist der Verfasser der Festlegung Klasse oder, in besonderen Fallen, des Zielwertes dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Festlegungen mit den e) Art, Kategorie und maximaler Chloridgehalt der Gesteinskörnung, allgemeinen Anforderungen nach SN EN 206-1 übereinstimmen und bei Leichtbeton oder Schwerbeton die Höchst- oder Mindest- dass die Zusammensetzung in der Lage ist, die beabsichtigte Leis- rohdichte der Gesteinskörnung tungsfähigkeit des Betons sowohl im frischen als auch im erhärteten f ) Nennwert des Grösstkorns der Gesteinskörnung und gegebenen- Zustand zu erzielen. Der Verfasser der Festlegung muss unterstüt- falls Beschränkungen der Sieblinie zende Unterlagen über die vorgegebene Zusammensetzung für die g) Art und Menge der Zusatzmittel oder Zusatzstoffe, falls verwendet vorgesehene Leistungsfähigkeit aufbewahren und aktualisieren. Der h) falls Zusatzmittel oder Zusatzstoffe verwendet werden, die Nachweis der Konformität bei Beton nach Zusammensetzung bezieht Herkunft dieser Ausgangstoffe und des Zements, stellvertretend sich (durch den Betonhersteller) ausschliesslich auf die Erzielung der für Eigenschaften, die nicht anders definiert werden können festgelegten Zusammensetzung und nicht auf eine vom Verfasser der i) zusätzliche Anforderungen dürfen nach Kap. 6.3.3 definiert werden Festlegung beabsichtigte Leistungsfähigkeit. KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30 7
Beton Beton nach SN EN 206-1 Expositionsklassen 1) Konsistenzklassen 2) Klasse Umgebung Klasse Wert in mm Konsistenzbeschreibung kein Korrosion- oder Angriffsrisiko für Beton und Bewehrung Ausbreitmass X0 für Beton ohne Bewehrung F1 3) ≤ 340 steif F2 340 bis 410 plastisch Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung F3 420 bis 480 weich XC1 trocken oder ständig nass F4 490 bis 550 sehr weich XC2 nass, selten trocken F5 560 bis 620 fliessfähig XC3 mässige Feuchte F6 ≥ 630 sehr fliessfähig XC4 wechselnd nass und trocken Verdichtungsmass nach Walz Korrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen Meerwasser C0 4) ≥ 1.46 erdfeucht XD1 mässige Feuchte C1 1.45 bis 1.26 steif XD2 nass, selten trocken C2 1.25 bis 1.11 plastisch XD3 wechselnd nass und trocken C3 1.10 bis 1.04 weich Frostangriff mit oder ohne Taumittel Setzfliessmass 5) XF1 mässige Wassersättigung, ohne Taumittel SF1 550 bis 650 XF2 mässige Wassersättigung, mit Taumittel SF2 660 bis 750 XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel SF3 760 bis 850 XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel oder Meerwasser 1) Auszug aus EN-Norm für hauptsächlich in der Schweiz verwendete Chemischer Angriff Betonsorten. XA1 chemisch schwach angreifende Umgebung XA2 chemisch mässig angreifende Umgebung 2) In der Schweiz angewandte Prüfverfahren für die Konsistenz- messung. Eine allgemein verbindliche Korrelation zwischen den XA3 chemisch stark angreifende Umgebung Prüfverfahren existiert nicht. 3) Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu empfehlen. Anwendungsbeispiele Expositionsklassen 4) Die den Konsistenzklassen zugeordneten Konsistenzbeschrei- bungen entsprechen internen Festlegungen der KIBAG zur Verständigung mit unseren Kunden. Die SN EN 206-1 enthält diese Zuordnung nicht. Fassade XC4 / XF1 Flachdach 5) Gem. SN EN 206-9 für SCC. XC1 XC3 XC3 XC1 XF2 Sprühnebel Fahrbahn XC4 / XF1 XC1 XC1 XC3 XC1 XF2 XC1 XC1 XF4 Wasserdruck Normales Terrain XC4 XC2 (Grundwasser) 8 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30
Beton Beton nach SN EN 206-1 Anforderungsübersicht Betonsorten Betonsorte Sorte A Sorte B 1) Sorte C 1) Sorte D 1) Sorte E 1) Sorte F Sorte G Sorte H 2) 3) Sorte I 2) 4) Anforderungen (T1) (T2) (T3) (T4) Übereinstimmung Beton nach SN EN 206-1 Druckfestigkeitsklassen C20/25 C25/30 C30/37 C25/30 C25/30 C30/37 C30/37 C25/30 C25/30 Expositionsklasse(n) XC2 (CH) XC3 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XF1 (CH) XD1 (CH) XD1 (CH) XD3 (CH) XD3 (CH) Keine 5) Keine 5) XF2 (CH) XF4 (CH) XF2 (CH) XF4 (CH) Nennwert Grösstkorn Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Klasse des Chloridgehalts Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Konsistenzklasse C3 C3 C3 C3 C3 C3 C3 F4 F5 Frost-Tausalz-Widerstand nein nein nein mittel hoch mittel hoch nein 6) nein 6) Weitere durch die Betonsorte XC1 (CH) XD1 (CH) XF3 (CH) XD2a (CH) 7) XF3 (CH) XD2b (CH) abgedeckte Expositionsklasse(n) XD2a (CH) 7) XD2a (CH) 7) XD2b (CH) 1) Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird für eine Spezielle Anforderungen Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Für die unter «Beton mit besonderen Eigenschaften» aufgeführten 2) Die Anwendung dieser Betonsorte ist in der Norm SIA 267 Betonsorten gelten nachfolgende Prüfkriterien: «Geotechnik» geregelt. 3) Beton für Ortbetonpfähle, die im Trockenen (nicht unter Wasser) n Wasserdichter Beton betoniert werden. Wasserleitfähigkeit nach Norm SIA 262/1 Anhang A, 4) Beton für Ortbetonpfähle, die unter Wasser betoniert werden. qw ≤ 10 g/m2 x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm. 5) Um Missverständnisse zu vermeiden, wird auf die Angabe einer Expositionsklasse verzichtet. Die Anforderungen an die Zusammen- n Wasser-Bindemittel-Wert (W/B-Faktor) setzung sind in der Norm SIA 267 festgelegt. Als Bindemittel gelten Zement bzw. Zement plus Zusatzstoffe. 6) In einzelnen Fällen kann es angezeigt sein, einen «mittleren» Frost-Tausalz-Widerstand zu fordern. 7) XD2a (CH) gemäss Neufassung der Ziffer 4.1: Chloridgehalt < 0.5 g/l («Süsswasser»). Nachweis der Konformität Der Nachweis der Konformität für die im Betonwerk hergestellten Betonsorten wird durch die laufende Produktionskontrolle der Beton- herstellung (nach SN EN 206-1:2000) erbracht. Mit dem Zertifikat der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für Bauprodukte wird bestätigt, dass die KIBAG eine Produktionskontrolle für die Betonwerke aufgebaut hat, unterhält und zweckmässig anwendet, welche den Anforderungen der SN EN 206-1:2000 entspricht. Weitere Konformitätskriterien Nebst den Konformitätskriterien nach der Norm SN EN 206-1 gelten die in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der KIBAG aufgeführten Qualitätskriterien. Leistungsbestimmungen n Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben über Druckfestigkeits-, Expositions- und Konsistenzklasse(n) sowie Grösstkorn und Anwendung enthalten. Ohne diese genauen Angaben erfolgen die Lieferungen nach Sortenverzeichnis, z.B. als Betonsorte B200 C25/30 XC3;XC2;XC1 C3 (32) Kranbeton. n Auf besonderen Wunsch sind zusätzliche, im Verzeichnis nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für entsprechende Eignungsnachweise spezieller Sorten gehen zu Lasten des Bestellers. Neue Eignungsnachweise erfordern einen Zeitaufwand von mindestens 4 Monaten. Maximalkorngrössen, die nicht in der Preisliste angegeben sind, erfordern einen Eignungsnachweis. KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30 9
Beton Beton nach SN EN 206-1 Sorten Nr. Festigkeits- Expositionsklassen Konsistenz Grösstkorn Max. W/B Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse Expositionsklassengruppe A A050 C20/25 XC2; XC1 C3 32 0.65 Kranbeton 180.50 111050 A051 C20/25 XC2; XC1 C3 32 0.65 Pumpbeton 182.00 111051 A060 C20/25 XC2; XC1 C3 16 0.65 Kranbeton 198.50 111060 A061 C20/25 XC2; XC1 C3 16 0.65 Pumpbeton 200.00 111061 A100 C25/30 XC2; XC1 C3 32 0.65 Kranbeton 181.00 110100 A101 C25/30 XC2; XC1 C3 32 0.65 Pumpbeton 182.50 110101 A152 C25/30 XC2; XC1 C3 16 0.65 Kranbeton 199.00 110152 A153 C25/30 XC2; XC1 C3 16 0.65 Pumpbeton 200.50 110153 Expositionsklassengruppe B 1) B200 C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 32 0.60 Kranbeton 183.00 110200 B201 C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 32 0.60 Pumpbeton 184.50 110201 B250 C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 16 0.60 Kranbeton 200.50 110250 B251 C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 16 0.60 Pumpbeton 202.00 110251 Expositionsklassengruppe C 1) C300 C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 32 0.50 Kranbeton 206.00 110300 C301 C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 32 0.50 Pumpbeton 207.50 110301 C305 C35/45 XC4; XF1; XD2a C3 32 0.50 Kranbeton 213.00 110305 C350 C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 16 0.50 Kranbeton 224.00 110350 C351 C30/37 XC4; XF1; XD2a C3 16 0.50 Pumpbeton 226.00 110351 C352 C35/45 XC4; XF1; XD2a C3 16 0.50 Kranbeton 227.00 110352 Expositionsklassengruppe D – Tiefbaubeton T1 1) D400T C25/30 XC4; XF3; XD1 C3 32 0.50 Kranbeton 225.50 111400 D401T C25/30 XC4; XF3; XD1 C3 32 0.50 Pumpbeton 227.00 111401 D450T C25/30 XC4; XF3; XD1 C3 16 0.50 Kranbeton 232.50 111450 D451T C25/30 XC4; XF3; XD1 C3 16 0.50 Pumpbeton 234.00 111451 Expositionsklassengruppe E – Tiefbaubeton T2 1) E500T C25/30 XC4; XF4; XD1 C3 32 0.50 Kranbeton 230.50 111500 E501T C25/30 XC4; XF4; XD1 C3 32 0.50 Pumpbeton 232.00 111501 E550T C25/30 XC4; XF4; XD1 C3 16 0.50 Kranbeton 237.50 111550 E551T C25/30 XC4; XF4; XD1 C3 16 0.50 Pumpbeton 239.00 111551 1) Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage. 10 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30
Beton Beton nach SN EN 206-1 Sorten Nr. Festigkeits- Expositionsklassen Konsistenz Grösstkorn Max. W/B Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse Expositionsklassengruppe F – Tiefbaubeton T3 F600T C30/37 XC4; XF2; XD3 C3 32 0.45 Kranbeton 230.00 111600 F601T C30/37 XC4; XF2; XD3 C3 32 0.45 Pumpbeton 233.50 111601 F650T C30/37 XC4; XF2; XD3 C3 16 0.45 Kranbeton 239.50 111650 F651T C30/37 XC4; XF2; XD3 C3 16 0.45 Pumpbeton 240.00 111651 Expositionsklassengruppe G – Tiefbaubeton T4 G700T C30/37 XC4; XF4; XD3 C3 32 0.45 Kranbeton 239.00 111700 G701T C30/37 XC4; XF4; XD3 C3 32 0.45 Pumpbeton 240.50 111701 G750T C30/37 XC4; XF4; XD3 C3 16 0.45 Kranbeton 245.00 111750 G751T C30/37 XC4; XF4; XD3 C3 16 0.45 Pumpbeton 246.50 111751 Nicht normierte Betonsorten Sorten Nr. Korngrösse Konsistenz Bindemittelgehalt kg/m3 Fr./m3 Artikel Nr. in mm (CEM + ZS) Schmiermischungen, Unterlagsböden, Überzug 600 0–4 erdfeucht 300 195.50 50600 601 0–4 erdfeucht 325 199.00 50601 602 0–4 erdfeucht 350 203.00 50602 603 0–4 erdfeucht 375 208.00 50603 604 0–4 erdfeucht 400 211.50 50604 605 0–4 erdfeucht 425 214.00 50605 606 0–4 erdfeucht 450 219.00 50606 607 0–4 erdfeucht 475 223.00 50607 608 0–4 erdfeucht 500 226.50 50608 0–8 – 2.00/m 3 Magerbeton 630 0 – 32 erdfeucht 100 131.00 50630 631 0 – 32 erdfeucht 125 135.00 50631 632 0 – 32 erdfeucht 150 140.00 50632 633 0 – 32 erdfeucht 175 144.00 50633 634 0 – 32 erdfeucht 200 149.00 50634 Andere Kornzusammensetzung 0 – 16 +4.00/m3 16 – 32 - 4.00/m3 32 – 45 - 4.00/m3 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30 11
Beton Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe Betonzusatzmittel Kurzzeichen Wirkung Fr./kg Verlangsamen die chemische Reaktion (Hydratation) des Zementes und Verzögerer VZ 7.75 verzögern das Erstarren des Zementes sowie die Wärmeentwicklung. Verflüssiger Verbessert bei gleichem w/z–Wert die Verarbeitbarkeit des Betons oder HBV 8.05 (3. Generation) vermindert den Wasseranspruch bei gleicher Verarbeitbarkeit. Dienen zur Erzeugung von kleinen, gleichmäßig verteilten, künstlichen Luftporenbildner LP 5.30 Luftporen, die den Frost-/Frosttausalzwiderstand des Betons erhöhen. Dichtungsmittel Vermindern die kapillare Wasseraufnahme des Betons und können dem DM 6.65 (Kibaplast-B*) Beton wasserabweisende (hydrophobe) Eigenschaften geben. Frostschutz FS Verbessert die Gefrierbeständigkeit von jungem Beton. 5.90 Schwindreduktionsmittel SRA Reduzieren das Trocknungsschwinden. auf Anfrage Antilunkermittel – Minimieren die Lunkerbildung an der Betonoberfläche. auf Anfrage *Ungiftig, nicht gesundheitsschädlich und biologisch abbaubar. Zusatzstoffe Kurzzeichen Wirkung Fr./kg Vermindern Porosität und Frühfestigkeit des Betons und erhöhen somit Latent hydraulische ZS ZS 0.45 dessen Dauerhaftigkeit. Weitere Betonzusatzmittel und Zusatzstoffe (ZS) wie Stahl- und Kunststofffasern sowie Farbpigmente auf Anfrage. Leistungsbestimmungen n Werden Zusatzmittel oder Fasern vom Besteller verlangt, so garantiert das Lieferwerk nur die bestellte Dosierung des verlangten Produktes. n In den Betonwerken und Fahrmischern werden keine vom Besteller angelieferten Zusatzmittel oder Zusatzstoffe zudosiert. n Das Lieferwerk übernimmt keine Haftung für den vom Besteller erwarteten Erfolg. n Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. Kostenaufwand auf Anfrage. n Zusatzmittel für die Abbindeverzögerung und den Frostschutz werden gemäss gültiger Preisliste der Zusatzmittel-Lieferanten separat verrechnet. 12 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30
Beton Transportpreise Beton Bestimmungsort Fr./m3 Bestimmungsort Fr./m3 Bestimmungsort Fr./m3 4147 Aesch BL 48.55 4143 Dornach 48.25 4116 Metzerlen 59.05 4123 Allschwil 38.85 4202 Duggingen 50.95 4142 Münchenstein 40.05 4422 Arisdorf 50.95 4228 Erschwil 76.70 4132 Muttenz 41.05 4144 Arlesheim 46.85 4107 Ettingen 47.60 4224 Nenzlingen 59.85 4302 Augst BL 42.15 4112 Flüh 55.90 4104 Oberwil BL 39.75 4000 Basel 39.65 4402 Frenkendorf 46.10 4148 Pfeffingen 50.95 4112 Bättwil-Flüh 48.55 4414 Füllinsdorf 47.30 4133 Pratteln 41.05 4126 Bettingen 47.60 4145 Gempen 54.20 4153 Reinach BL 46.00 4105 Biel-Benken BL 50.95 4304 Giebenach 47.80 4125 Riehen 46.00 4102 Binningen 39.55 4203 Grellingen 50.25 4118 Rodersdorf 58.00 4127 Birsfelden 41.40 4204 Himmelried 72.85 4244 Röschenz 71.75 4223 Blauen 71.85 4146 Hochwald 59.25 4124 Schönenbuch 39.75 4103 Bottmingen 39.55 4114 Hofstetten SO 56.95 4133 Schweizerhalle 42.15 4226 Breitenbach 69.35 4303 Kaiseraugst 42.85 4206 Seewen SO 46.95 4225 Brislach 67.00 4245 Kleinlützel 78.50 4106 Therwil 40.75 4117 Burg im Leimental 71.55 4242 Laufen 71.85 4246 Wahlen b. Laufen 72.85 4227 Büsserach 71.85 4415 Lausen 50.55 4108 Witterswil 48.55 4126 Chrischona 47.60 4410 Liestal 47.80 4222 Zwingen 69.35 4243 Dittingen 71.85 4115 Mariastein 58.00 Weitere Destinationen auf Anfrage. KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30 13
Beton Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG, Minder Beton AG, KIBAG Beton Seewen AG, Sihlbeton AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich Die Trocken-(Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am Alle Aufträge für Lieferungen von Beton und Mörtel werden ausschliesslich aufgrund dieser Allge- gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen. meinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der RC-Beton nach SIA MB 2030 ist für die häufigsten Anwendungen im Hochbau geeignet. Ausnahmen KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. bilden Beton im Frost- und Frosttausalzbereich, Beton mit hohen Festigkeiten, selbstverdichtender Beton (SCC) und Monobeton (maschinell geglättet). Die KIBAG bietet gemäss aktuellem Stand 2. Rangordnung der Vertragsbestandteile der Technik RC-Beton gemäss SIA MB 2030 als Kran- und Pumpbeton bis zu einer Festigkeit von Eine Vertragsurkunde bzw. – wenn es keine solche gibt – eine Auftragsbestätigung der KIBAG bzw. max. C35/45 sowie einer Expositionsklasse XC4 an. – wenn es auch keine solche gibt – eine schriftliche Offerte der KIBAG, gehen bei Widersprüchen diesen Lieferbedingungen vor. Von eingefärbtem Beton im Frost- und Frosttausalzbereich wird abgeraten. Farbpigmente beeinträchtigen die Bildung geeigneter Poren. Bei Farb- und Sichtbeton wird die Zugabe von Die Lieferbedingungen gehen bei Widersprüchen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Antilunkernmittel (v.a. bei vertikalen Flächen) empfohlen. Farbbetonoberflächen hellen dem Schweizerischen Obligationenrecht und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch, vor. witterungsbedingt kontinuierlich auf. Den Bestellungen, einschliesslich schriftliche Bestellungsbeilagen wie Leistungsverzeichnisse, Die Einführung künstlicher Luftporen bei frost- und frosttausalzbeständigem Beton führt zu Baubeschriebe, Pläne, Skizzen und dergleichen, kommt bei Widersprüchen die letzte Priorität zu. vermehrter Lunkernbildung an der Betonoberfläche. 3. Preislisten und Offerten Bei Sichtbetonoberflächen, welche direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sicht- Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarung vorbehalten, aus- betonschwimmbäder), ist mit einem kontinuierlichen Abtrag der wasserberührten Beton- schliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf oberfläche zu rechnen. Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Aufnahme eines der KIBAG aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Bezüglich des Karbonatisierungswiderstandes von Beton wird von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen. Betone für eine längere Nutzungsdauer sind nur auf Anfrage erhältlich. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Kubikmeter-Preise beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton oder Mörtel. Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge: R36/38: Reizt Augen und Haut. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der Werköffnungszeiten der KIBAG. R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entspre- S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. chende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festge- S24/25: Berührung mit Haut und Augen vermeiden. setzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende S26: Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Betonübernahme durch den Besteller. S37: Geeignete Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen. Preisänderungen bleiben vorbehalten. 6. Zusätze Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Sache 4. Auftragserteilung und Auftragsannahme der KIBAG. Die KIBAG ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 12.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische 7. Lieferung Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden Toleranz von einer halben Stunde. stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wasser- Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigen- mangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so schaften nach der Norm SN EN 206-1 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und werden allfällige Möglichkeiten einer Weiterbe- lieferung durch andere Betonwerke angeboten. Die KIBAG ist berechtigt, die Lieferzeiten sowohl für Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte ihre eigenen Lieferungen als auch für Weiterbelieferungen durch andere Betonwerke entsprechend Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. zu verlängern. Für allfällige Wartezeiten und damit zusammenhängenden direkten oder indirekten Schaden haftet die KIBAG jedoch nicht. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten durch den Auftraggeber zu übernehmen. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme der KIBAG sofort an- zuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er der KIBAG für dadurch verursachten Materialverderb und 5. Technische Bestimmungen andere Verzugsfolgen. Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann. 8. Transportbedingungen Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte Selbstverdichtender Beton (SCC) und leicht verdichtbarer Beton (LVB) eignen sich nicht für den Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich bei der KIBAG. Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, so erfolgt die Verrechnung in Regie. Der Beton muss bei sehr hohen Temperaturen und verlängerten Abladezeiten durch Zugabe von Verzögerer (VZ) verzögert werden. Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. Die effektive Verzögerungswirkung in mit VZ verzögertem Beton hängt in wesentlichem Masse von Beton der Konsistenzen ≥ F4 werden ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert. den Witterungsbedingungen und dem Feuchtigkeitshaushalt des Betons ab. Für trockenen oder lose gelagerten Beton ist die VZ-Dosierung zu verdoppeln. Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 4 Minuten bedingen Vorversuche. pro m3 inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 145.–/Std. separat verrechnet. Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sicker- beton, etc., müssen vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigkeitsverlust geschützt werden. Die verrechnete Mindestlademenge beträgt 6 m3. Alle Betonsorten können alternative Zuschlagstoffe (ZS) enthalten. Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. Die angegebenen Schwindmasswerte sind Richtwerte. Von schwindkompensierenden Zusatz- mitteln wird abgeraten. Sie beschädigen die Betonmatrix und beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit des Betons. 14 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30
Beton Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG, Minder Beton AG, KIBAG Beton Seewen AG, Sihlbeton AG (nachfolgend KIBAG) 9. Zuschläge - Ästhetische Mängel an Bauwerken bzw. Bauteilen; Nacht- und Überzeitarbeit Normale Überzeit 18.30–20.00 Fr. 23.–/m3 - Mängel bei nach Eigenschaften bestelltem Beton, welche die Folge davon sind, dass im Rahmen Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 39.–/m3, mind. Fr. 1‘300.– von Dauerhaftigkeitsprüfungen gemäss Ziff. 8.2.3.3 der Norm SN EN 206-1 Grenzwerte und Samstags-/Sonntagsarbeit SA 00.00 bis MO 06.00 Fr. 55.–/m3, mind. Fr. 1‘500.– Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, sofern und soweit solche Mängel die Funktions- Bewilligungsgebühren werden separat verrechnet. tauglichkeit des Werkes bzw. Bauteils nicht beeinträchtigen; Transportzuschläge - Nicht eingehaltene Schwindmasse und daraus resultierende Mängel; Der Transport des Materials wird zusätzlich nach Aufwand verrechnet: Nachtarbeit 20.00–06.00 Fr. 296.–/Std. - Betonkorrosion bei Sichtbetonoberflächen, die direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt Samstags-/Sonntagsarbeit SA 00.00–MO 06.00 Fr. 355.–/Std. geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder); - Ausblühungen bei Farb- und Sichtbeton; Mindestverrechnungsmenge Es gilt eine Mindestverrechnungsmenge von 0.5 m3 pro Bezug. - Farbungleichheiten des gelieferten Betons; Winterzuschlag - Mängel infolge von fehlerhaftem Einbringen und/oder Verarbeiten des Betons oder Mörtels durch Während den Wintermonaten (1. Dezember bis Ende Februar) wird ein Zuschlag von Fr. 4.–/m3 den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte. verrechnet. 11. Mängelrüge Entsorgung Restbeton Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob Für die Entsorgung von Restbeton wird ein Zuschlag von Fr. 90.–/m3 verrechnet. a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und 10. Garantie b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Die KIBAG garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prü- ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Mängel sind, damit die KIBAG diese fungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton auf ihre Berechtigung prüfen kann, vor dem Einbringen des Betons in die Schalung sofort schriftlich erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 zu rügen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung aufgeführten Prüfnormen. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen schriftlich gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten des Betons gemäss SIA 262/1 und der aus dem Beton durch die KIBAG oder in Anwesenheit eines Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme Vertreters der KIBAG hergestellten Probekörper. einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist der KIBAG Gelegenheit zur geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von der KIBAG nur anerkannt, Im Rahmen dieser Garantie (Gewährleistung) verpflichtet sich die KIBAG – eine rechtzeitige und wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der sachliche begründete Mängelrüge vorausgesetzt – mangelhaften Beton kostenlos zu ersetzen. Norm SN EN 206-1 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung Die KIBAG übernimmt die Haftung für Schäden an den mit dem mangelhaften Beton hergestellten eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass ein Mangel besteht, so übernimmt die KIBAG die Bauwerken, vorausgesetzt, dass diese Schäden auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. Das Ergebnis der Prüfung ist der KIBAG zurückzuführen sind, was der Besteller zu beweisen hat, und ferner der Besteller seinerseits für auf jeden Fall sofort nach dessen Vorliegen mit einer schriftlichen Mängelrüge zuzustellen. den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Die KIBAG hat solche Schäden aber nur insoweit zu ersetzen, als ihr dadurch nicht unverhältnismässige Kosten erwachsen. Für weitere Eine Mängelrüge ist nur in schriftlicher Form gültig. direkte oder indirekte Schäden und für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Die Haftung der KIBAG für ihre Hilfspersonen wird ausgeschlossen. 12. Zahlungsbedingungen 30 Tage netto ab Fakturadatum. Die KIBAG trifft hinsichtlich der Weisungen des Bestellers (Leistungsbeschriebe, Baubeschriebe, Pläne aller Art einschliesslich Armierungspläne, Eisenlisten, Vorgaben des Bestellers zur Herstel- Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von lung des Betons, etc.) und hinsichtlich der sonstigen Vorgaben des Bestellers sowie der weiteren der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Die KIBAG behält sich Teilfakturierungen vor. Umstände aus der Sphäre des Bestellers keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die KIBAG die Eintragung des Bauhandwerkerpfand- Bei Beton nach Zusammensetzung wird ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Beton- rechtes vor. mischung im Rahmen der von der Norm SN EN 206-1 festgelegten Toleranzen gewährleistet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Werden im Falle einer Zumischung von Betonzusatzmitteln bestimmte Produkte und/oder Dosier- Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 8%. ungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung gewährleistet. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso für deren Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. nachteilige Auswirkungen auf das Verhalten des Betons ausgeschlossen. 13. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) Schreibt der Besteller bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 bestimmte Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Betonzusatzmittel oder Ausgangsstoffe vor, so besteht keinerlei Mängelhaftung für die Eigen- Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG schaften des Betons. berechtigt. Keine Mängelhaftung besteht für: 14. Verrechnungsverbot - Mängel infolge von Projektanpassungen durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte; Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der KIBAG zu verrechnen. - die Dauerhaftigkeit von Bauwerken bzw. Bauteilen. Die KIBAG gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen der gültigen technischen Produktnormen, nicht aber eine bestimmte 15. Erfüllungsort Lebensdauer von Bauwerken bzw. Bauteilen; Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. - die Eigenschaften der Produkte der KIBAG, sofern und soweit die Produkte nach Vorgaben von 16. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Bestellern, Bauherren oder Planern herzustellen waren; Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom - Mängel der Produkte der KIBAG als Folge von Veränderungen dieser Produkte am Ort der Über- 11. April 1980). gabe durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte; Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäfts- - Mängel als Folge von extremen Witterungsbedingungen und höherer Gewalt; domizil der KIBAG zuständig. KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 061 481 10 30 15
Zentrallabor KIBAG Management AG Zentrallabor Akkreditiert nach ISO/IEC 17025, STS Nr. 111 KIBAG Zentrallabor Vertragsbedingungen Im KIBAG Zentrallabor Tuggen werden übliche physikalische Unter- Beanstandungen zu den im Zentrallabor durchgeführten Prüfungen suchungen an Sand, Kies, Beton und Mörtel durchgeführt. müssen diesem innert Jahresfrist schriftlich mitgeteilt werden. Laborbus Die Untersuchungsberichte werden entsprechend der ISO/IEC 17025 Das mobile Labor ist für die Durchführung aller Frischbetonkontrollen verfasst. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die ausgerüstet. Weiter dient es zur Entnahme von Proben, welche im untersuchten Proben. Prüfprotokolle und Prüfberichte werden Zentrallabor untersucht werden. für eine Dauer von zehn + drei Jahren unter Verschluss aufbewahrt. Auf schriftlich begründete Anfrage stehen die relevanten Dokumente, Tätigkeiten welche im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt wurden, zur Das Zentrallabor ist für sämtliche Prüfungen, welche im Zentral- Einsicht zur Verfügung. labor oder mit dem mobilen Labor durchgeführt werden, gemäss der Norm ISO/IEC 17025 akkreditiert. Prüfungen, welche nicht durch das Auftraggeber haben das Recht, bei Prüfungen, welche ihren Auftrag Zentrallabor ausgeführt werden, werden an externe Institutionen betreffen, anwesend zu sein. Unbeaufsichtigter Zutritt zu den vergeben, wobei nach Möglichkeit akkreditierte Laboratorien berück- Laborräumlichkeiten des KIBAG Zentrallabors und Einsichtnahme in sichtigt werden. spezifische Dokumente des KIBAG Zentrallabors sind nicht gestattet. Prüfresultate und Prüfberichte werden aufgrund der Vertraulichkeit Auftragsannahme auf dem Postweg an den Auftraggeber versandt. Prüfaufträge werden durch die Laborleiterin Ursina Jenny, Telefon 055 460 24 05, entgegengenommen. Unteraufträge werden grundsätzlich an nach ISO 17025 akkreditierte Prüfstellen vergeben. Bei Unterauftragnehmern, welche nicht nach Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07.00 – 12.00 Uhr ISO 17025 akkreditiert sind, wird gemäss MHB des KIBAG Zentral- 13.00 – 17.00 Uhr labors vorgegangen. Festbeton und Mörtelproben (Prüfkörper) werden bei einer Lufttem- peratur von 20°C ± 2°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 90%-100% in Lagerbehältern gelagert. Proben von Gesteinskör- nungen und Gleisschotter werden bis zur Versuchsdurchführung in staub- und feuchtigkeitsdichten Transportbehältern gelagert. Sämtliche Proben und Prüfkörper werden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt, umgehend nach der Versuchsdurchführung entsorgt. Probekörper werden auf Kundenwunsch zurückgestellt. Ohne spezielle Vereinbarung werden Rückstellproben von Prüfkörpern ein Jahr über das Herstellungsdatum und diejenigen von Gesteinskörnungen und Gleisschotter einen Monat über die Erstellung des Prüfberichtes hinaus aufbewahrt. Auf Anfrage informieren wir Sie über die Messunsicherhei- ten der Prüfergebnisse und deren Bestimmungsgrundlage. KIBAG Management AG Zentrallabor Girendorf 8856 Tuggen SZ T 055 460 24 05 F 055 460 24 06 zentrallabor@kibag.ch www.kibag.ch 16 KIBAG Zentrallabor T 055 460 24 05
Zentrallabor Kies/Sand Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter Bestimmung der Korngrössenverteilung von Gesteinskörnungen, Siebverfahren SN EN 933 - 1 V – 023 Preis Fr. 1 Prüfung an Einzelfraktion 92.00 1 Prüfung an Gemisch 184.00 Zuschlag für Probenahmen 82.00 Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Plattigkeitskennzahl SN EN 933 - 3 V – 024 1 Prüfung an Einzelfraktion 122.00 1 Prüfung an Gemisch 346.00 Zuschlag für Probenahmen 82.00 Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Kornformkennzahl SN EN 933 - 4 V – 025 1 Prüfung an Einzelfraktion 112.00 1 Prüfung an Gemisch 312.00 Zuschlag für Probenahmen 82.00 Bestimmung des Anteils an gebrochenen Körnern in groben Gesteinskörnungen SN EN 933 - 5 V – 026 1 Prüfung an Einzelfraktion 122.00 1 Prüfung an Gemisch 490.00 Zuschlag für Probenahmen 82.00 Bestimmung von Schüttdichte und Hohlraumgehalt von Gesteinskörnungen SN EN 1097 - 3 V – 027 1 Prüfung 155.00 Zuschlag für Probenahme 82.00 Bestimmung der Rohdichte und Wasseraufnahme von Gesteinskörnungen SN EN 1097 - 6 V – 028 1 Prüfung (von Gesteinskörnungen > 4 mm) 180.00 1 Prüfung (von Gesteinskörnungen < 4 mm) 255.00 Zuschlag für Probenahme 82.00 Frischbeton-Prüfungen Frischbetonkontrollen SN EN 12350-1/ -4/ -5/ -6/ -7, SIA 262/1 Anhang H V – 120 bis V – 126 Pauschalen inkl. An- und Rückfahrt. Anfahrtsweg bis 50 km inkl. Tagespauschale bis 9 Stunden 1280.00 Halbtagespauschale bis 5 Stunden 790.00 Kurzeinsatzpauschale bis 3 Stunden 470.00 Bei allen Einsätzen sind sämtliche Bestimmungen von Temperatur, Konsistenz, Frischbetonrohdichte, Luftporengehalt, Wasserbindemittelwert und Prüfkörperherstellung inkl. Berichtausfertigung enthalten. KIBAG Zentrallabor T 055 460 24 05 17
Kies/Sand Zentrallabor Festbeton-Prüfungen Bestimmung der Würfeldruckfestigkeit inkl. Schleifen und Rohdichtebestimmung SN EN 12390-3 V – 221 Preis Fr. 1 Prüfung 56.00 ab 6 Prüfungen 50.00 Bestimmung der Rückprallzahl von Beton in Bauwerken – Zerstörung freie Prüfung SN EN 12504-2 Bestimmung an Prüfkörpern 1 Prüfung 78.00 ab 6 Prüfungen 72.00 Bestimmung am Bauwerk 1 Prüfung/Prüfstelle 78.00 ab 6 Prüfungen/Prüfstellen 72.00 Externe Prüfungen Prüfungen, welche das KIBAG Zentrallabor nicht durchführt, werden an akkredierte Prüfinstitute weitervergeben. Prüfungen durch externe Institute werden dem Auftraggeber weiterverrechnet. Prüfungen an Gesteinskörnungen Petrographie SN EN 670115 Organische Verunreinigungen SN EN 1744-1 Prüfungen an Festboden Wasserleitfähigkeit SIA 262/1 Anhang A Chloridwiderstand SIA 262/1 Anhang B Frost-Tausalzverhalten SIA 262/1 Anhang C Kriech- und Schwindmessungen SIA 262/1 Anhang F E-Modul SIA 262/1 Anhang G Karbonatisierungswiderstand SIA 262/1 Anhang I Weitere Prüfungen auf Anfrage. Bei allen Einsätzen werden Autokilometer verrechnet, sofern die angegebenen Kilometer- pauschalen überschritten werden: für Personenwagen, pro km 1.50 für Laborbus, pro km 2.20 Arbeiten nach Aufwand werden in Rechnung gestellt, pro Std. 135.00 18 KIBAG Zentrallabor T 055 460 24 05
Das Angebot der KIBAG Gruppe Unternehmensbereich Baustoffe n Abbau von Sand, Kies und Fels n Aufbereitung von Sand, Kies, Splitt und Bahnschotter n Eigener Schiffsbetrieb n Produktion von Transportbeton und Langzeitmörtel n Verkauf ab Werk direkt auf die Baustelle n Einbringung von pumpfähigem Transportbeton direkt in die Schalung n Eigener Fuhrpark n Akkreditiertes und mobiles Labor für Baustoffe Bauleistungen n Maschinelle Erdarbeiten n Strassenbau, Belagsarbeiten, Kanalisationen, Werkleitungen, Bach- und Flusskorrekturen n Seeufergestaltungen und Hafenbauten n Rückbau, Baugrubensicherung n Pfahlfundationen, Spundwandarbeiten, Rammarbeiten ab Pontons und Nassbaggerungen n Sondier- und Zweckbohrungen, Anker, Vernagelungen, Spritzbeton Umwelt und Entsorgung n Altlastensanierungen n Bodenwäsche (eigene Bodenwaschanlage) n Entsorgung von schadstoffbelasteten Bauabfällen n RC-Beton/RC-Kies n Erdwärmebohrungen n Kanaltechnik n Muldenservice Weiterführende Dienstleistungen n Wartungen, Reparaturen und Revisionen von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen und Werken n Grundstück- und Liegenschaftsverwaltung Deshalb ist die Zusammenarbeit mit uns eine sichere Sache: Rund 1‘600 Angestellte arbeiten für unsere Auftraggeber. 12 Kieswerke und 22 Betonwerke, 17 Strassen- und Tiefbaubetriebe sowie ein Umwelt- und Entsorgungsunternehmen sorgen für die Sicherstellung der Kapazität, Produktesicherheit und Effizienz. w w w.kiba g.c h
KIBAG-Kieswerke Basel 061 481 10 30 Birr AG 056 444 00 08 Edlibach ZG 058 387 14 20 Lostorf SO 062 891 53 53 Regensdorf ZH 044 843 10 20 Seewen SZ 058 387 14 00 Schafisheim AG 062 891 53 53 Stadel ZH 044 487 42 42 Tuggen SZ 055 465 65 85 Waldkirch SG 058 387 27 27 Weinfelden TG 058 387 27 27 KIBAG-Betonwerke Adliswil ZH 044 487 42 42 Basel 061 481 10 30 Bassersdorf ZH 044 487 42 42 Bilten GL 043 888 18 58 Buchrain LU 041 449 04 70 Dietikon ZH 044 487 42 42 Effretikon ZH 044 487 42 42 Oftringen AG 062 797 89 00 Regensdorf ZH 044 843 10 21 Schindellegi SZ 043 888 18 58 Schlieren ZH 044 487 42 42 Seewen SZ 058 387 14 00 Seewen-Zingel SZ 058 387 14 08 Stadel ZH 044 487 42 42 St.Gallen 058 387 27 27 Tuggen SZ 055 465 65 85 Wädenswil ZH 043 888 18 58 Weinfelden TG 058 387 27 27 Zürich-Tiefenbrunnen 044 487 42 42 Zürich-Wollishofen 044 487 42 42 KIBAG-Mörtelwerke Edlibach ZG 058 387 14 20 Stadel ZH 044 858 29 24 KIBAG-Recyclingwerke Effretikon ZH 052 343 24 95 Regensdorf ZH 044 843 10 26 Bassersdorf ZH 044 838 46 60 Wädenswil ZH 043 888 18 58 Administration: KIBAG Seestrasse 404 8038 Zürich T 044 487 41 41 F 044 487 41 71 w w w. kib a g. c h KIBAG. Aus gutem Grund.
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