KIBAG Baustoffe Region Nordwestschweiz Preisliste 2021 - Kies und Sand Beton Betonpumpen Baustof f labor Disposition: T 058 387 27 10 ...
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KIBAG Baustoffe Region Nordwestschweiz Preisliste 2021 Kie s und S and • B eton • B etonpumpen • B aus tof f labor Disposition: T 058 387 27 10 • Ver kauf T 058 387 27 0 0 w w w. k i b ag.c h KIBAG. Aus gutem Grund.
Ihre Ansprechpar tner ■ Regionalleitung Thomas Ghelma Regionalleiter T 058 387 11 20 t.ghelma@kibag.ch ■ Verkauf & Administration Andreas Gaus Alexandra Rashiti Daniela Aracena Verkauf, Verkaufsleiter Administration Administration M 079 150 47 34 T 058 387 27 03 T 058 387 27 04 a.gaus@kibag.ch a.rashiti@kibag.ch d.aracena@kibag.ch ■ Werk Roger Hänggi Werkleiter T 058 387 27 01 F 058 387 27 02 M 079 938 89 99 r.haenggi@kibag.ch ■ Disposition ■ Aushubdeponie & Bewilligungen Christophe Müller Frank Gerthoffer T 058 387 27 10 M 079 788 32 41 M 079 788 32 48 w-basel@kibag.ch f.gerthoffer@kibag.ch ■ KIBAG Baustofflabor Peter Rohner Ansprechpartner: Daniel Wyder Laborleitung T 058 387 26 02 M 079 232 93 10 p.rohner@kibag.ch d.wyder.ch KIBAG Beton AG KIBAG Kies Basel AG Hegenheimerstrasse 311 4055 Basel
Inhaltsverzeichnis Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF exkl. 7,7% Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ersetzt und ungültig. Kies/Sand/Ablagerungen Primärkies/Sand nach SN EN 12620 4 Zuschläge und Regietarife für Sand und Kies 5 Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies 5 Ablagerungen 6 Aushubmaterialien 6 Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 7 – 12 Bohrpfahlbeton nach Eigenschaften SN EN 206 12 Diverse Betonsorten 13 – 14 Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe 15 Zuschläge und Regietarife für Beton und Mörtel 16 Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel 16 – 17 Transportpreise Transportpreise Beton und Kies 18 KIBAG Baustofflabor Das KIBAG Baustofflabor 19 Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter, Frischbeton-Prüfungen 20 Festbeton-Prüfungen, Externe Prüfungen 21 3
Kies/Sand Primärkies/S and Art. Nr. Materialbezeichnung Korngrösse Schüttgewicht Fr./to Fr./m3 in mm to/m3 Norm SN EN 12620 Feine Gesteinskörnungen 245* Sand gewaschen ca. 0/1 1.35 31.50 42.55 144 Sand gewaschen 0/4 1.45 46.60 67.60 149 Sand gemischt 0/4 1.50 40.90 61.35 510 Brechsand 0/4 1.40 49.90 69.85 Grobe Gesteinskörnungen Korngruppen 180 Feinkies 4/8 1.55 35.20 54.55 340 Feinkies 8/16 1.63 30.60 49.80 350 Mittelkies 16/32 1.68 28.10 47.20 360 * Grobkies 32/45 1.63 28.70 46.80 520 * Splitt 3/6 1.35 47.80 64.55 Korngemische 264 * Betonkies 0/8 1.65 37.60 62.05 400 * Betonkies 0/16 1.75 35.30 61.80 420 * Betonkies 0/32 1.80 33.00 59.40 440 * Betonkies 0/45 1.85 32.30 59.80 Kiessand für Fundationsschichten * Nicht zertifizierte Produkte. 4 KIBAG Kies Basel AG T 058 387 27 10
Kies/Sand Zuschläge und Regietarife für S and und Kies Gültig ab Januar 2021 1. Lieferungen ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit 3. Kleinmengen Bestellungen haben mindestens 10 Arbeitstage vor der Lieferung zu erfolgen. Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung verrechnet. Es gilt eine Mindestverrechnungsmenge von 1 to pro Bezug. Material- und Werkzuschläge 4. Mindesttransportmenge Nacht 18:30–06:00 Fr. 1‘500.– pauschal Als Mindesttransportmenge werden für Kipper 16 to pro Fuhre verrechnet. Samstag 06:00–18:30 Fr. 1‘300.– pauschal Sonntag 06:00–18:30 Fr. 1‘500.– pauschal 5. Fahrmischer/Silofahrzeug Die Arbeitsbewilligung je Werk wird nach Aufwand verrechnet. Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein Zuschlag von Fr. Fr. 8.–/to verrechnet. Zuschläge Chauffeur 6. Entlade- und Wartezeit Nacht 18:30–06:00 Fr. 65.–/Std. In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Minuten Samstag 06:00–18:30 Fr. 55.–/Std. pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 145.–/Std. separat Sonntag 06:00–18:30 Fr. 65.–/Std. verrechnet. Die minimale Einsatzzeit beträgt 8 Stunden. Fahrbewilligungen während der Nacht und an 7. Regie 2. Barzahlung Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies Gültig ab Januar 2021 KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG Kies Neuheim AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG), Hartsteinwerk Gasperini AG 1. Geltungsbereich Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. Alle Lieferungen von Sand und Kies werden aufgrund dieser allgemeinen Lieferbedingun- Für das Abführen von unverschmutztem Aushubmaterial wird keine Garantie auf die gen ausgeführt. Durch seine Bestellung anerkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Liefer- Tagesleistung der zu transportierten Menge gegeben. bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. 4. Zahlungsbedingungen 30 Tage netto ab Fakturadatum. 2. Allgemeines Gewaschenes Kiesmaterial kann gebrochene Anteile enthalten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 5%. Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen behält sich die KIBAG vor, die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern. 5. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist Das gelieferte Material ist hinsichtlich Qualität und/oder Menge während des Ablads der Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die des Materials, zu prüfen. Allfällige Mängel müssen bei der KIBAG sofort gerügt werden. KIBAG berechtigt. Gültig ist nur eine Mängelrüge in schriftlicher Form. Ist das gelieferte Material mangelhaft und wird der Mangel rechtzeitig gerügt, ist die KIBAG berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung 6. Verrechnungsverbot zu leisten. Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der KIBAG zu verrechnen. Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter Vorbehalt offizieller Preis- änderungen auf 3 Monate beschränkt. 7. Erfüllungsort Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien erfolgen ausschliesslich (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf in Tonnen. vom 11. April 1980). 3. Transportbedingungen Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie unge- Geschäftsdomizil der KIBAG zuständig. hinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich beim Lieferwerk. KIBAG Kies Basel AG T 058 387 27 10 5
Kies/Sand Ablagerungen Ohne vorgängige Auftragsbestätigung durch die KIBAG darf kein Aushubmaterial angeliefert werden. In allen Ablagerungsstellen der KIBAG darf nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch-, Abraum- und Erdmaterial zugeführt werden. Die Anlieferung wird über- wacht. Nicht konformes Material wird zurückgewiesen. Ablagerungsbedingungen ■ Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor, kein Ablagerungsmaterial anzunehmen oder einen Zuschlag zu verrechnen. ■ Grundsätzlich darf nur sauberes Aushubmaterial abgelagert werden. Abbruch- oder wasserbeeinträchtigendes Material ist nicht gestattet. ■ Verrechnet werden 9 m3 für 3-Achs-Kipper, 12 m3 für 4-Achs-Kipper, 16 m3 für 5-Achs-Kipper und für Schlepper. Öffnungszeiten: Montag –Donnerstag 07.00 –12.00 13.00 –16.30 Freitag 07.00 –12.00 13.00 –16.30 Preise für Ablagerungen auf Anfrage. Materialannahme/Ablagerung Aushubmaterialien und Entsorgung Materialdefinition Ablagerungsbedingungen Voraussetzung für Aushub: Humus/Oberboden vorgängig abgeschält; ■ Deklaration keine Vermischung mit Unterboden. In Aushubdeponien (Auffüllungen/Rekultivierung von Kiesgruben) darf nur unverschmutztes, natürliches Aushubmaterial abgelagert wer- ■ Aushub unverschmutzt, Deponietyp A den. Für sämtliches Aushubmaterial ist eine Deklaration notwendig VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1 und vor Beginn der Anlieferung dem Deponiebetreiber zuzustellen. Bei Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn seine natürliche Zu- Bauvorhaben, bei welchen mehr als 50 m3 (fest) Ober- und/oder Unter- sammensetzung durch menschliche Tätigkeit weder chemisch noch boden abgeführt werden, ist zusätzlich eine Kopie des Meldeblattes über durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz oder andere Bodenverschiebung erforderlich. Bauabfälle verändert wurde. Aushub sauber kann uneingeschränkt für Hinterfüllungen verwendet oder in Aushubdeponien abgelagert ■ Stichproben und Haftung werden. Der Deponiebetreiber ist verpflichtet, das angelieferte Aushubmaterial stichprobenweise zu überprüfen. Erfüllt das untersuchte Aushubmateri- ■ Aushub schwach verschmutzt, Verwertung al die gesetzlichen Grenzwerte nicht, haftet der Abgeber in jedem Fall VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 2 für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe des Materials oder dessen Aushubmaterial gilt als schwach verschmutzt, wenn seine natürliche gesetzes- und umweltkonforme Entsorgung entstehen. Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit chemisch oder durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz, Bauschutt oder an- dere Bauabfälle verändert wurde und es zu mindestens 95% Gewichts- prozenten aus Lockergestein oder gebrochenem Fels und im Übrigen aus anderen mineralischen Bauabfällen besteht. Schwach belastetes Aushubmaterial kann als Zuschlagstoff für hydraulisch- oder bituminös gebundene Baustoffe verwendet werden. ■ Aushub verschmutzt, Deponietyp B VVEA Art. 19, Anhang 5, Ziffer 2.3 Aushubmaterial gilt als verschmutzt, wenn seine natürliche Zusammen- setzung durch menschliche Tätigkeit chemisch oder durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz, Bauschutt oder andere Bauabfälle verändert wurde. ■ Humus/Oberboden sauber Humus/Oberboden gilt als unverschmutzt, wenn die Richtwerte gemäss VBBo, «Wegleitung Bodenaushub» des BAFU, respektive die Kategorie l gemäss FaBo des Kantons Zürich für unbelasteten Boden-aushub, erfüllt und für uneingeschränkte Wiederverwendung zugelassen ist. Zusätzlich muss das Material frei von Bewuchs, Wurzelstöcken oder Wurzelwerk Ø > 10 mm, Fremdstoffen und Gestein sein. 6 KIBAG Kies Basel AG T 058 387 27 10
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Seit 01. Januar 2016 gilt die neue europäische Betonnorm SN EN 206 «Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität» Sie ersetzt die SN EN 206-1 aus dem Jahr 2000. Die Norm SN EN 206 ist eine Produktenorm. Sie beschreibt, wie Beton ausgeschrieben, hergestellt und auf Konformität geprüft werden muss. Die Grundlagen für die Anwendung dieser Norm bildet das «Bundesgesetz über Bauprodukte (BauPG)» und die «Verordnung über Bauprodukte (BauPV)». Die von uns angebotenen Betonsorten erfüllen diese Anforderungen. Die Norm SIA 262 und unsere Fachspezialisten empfehlen Ihnen die Verwendung von «Beton nach Eigenschaften». Diese Empfehlung wird auch von unserem Verkaufs- und Beratungsteam, wie auch von den Mitarbeitern unseres modernen Materiallabors unterstützt. Beton nach Eigenschaften (gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.4) Beton, für den die geforderten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen, sofern erforderlich, gegenüber dem Hersteller festgelegt sind, der für die Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätzlichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist. Beton nach Zusammensetzung (gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.10) Beton, für den die Zusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die verwendet werden müssen, dem Hersteller, der für die Lieferung eines Betons mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist, vorgegeben werden. Sollten bauliche Gegebenheiten oder spezielle Bedingungen vor Ort einen Einsatz von «Beton nach Zusammensetzung» erforderlich machen, helfen Ihnen unsere kompetenten Spezialisten gerne weiter. Die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Bedingungen aus der Norm SN EN 206 sind einzuhalten. Die Kosten für spezielle Prüfungen fallen in die Verantwortung des Bestellers. (gemäss Norm SN EN 206) Kap. 6: Festlegung des Betons, Kap. 6.1: Allgemeines Kap. 6.3.2: Grundlegende Anforderungen Grundlage für das Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusammenset- Bei Beton nach Zusammensetzung muss die Festlegung folgendes zung sind die Ergebnisse der Erstprüfung oder Erkenntnisse aus Lang- enthalten: zeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton unter Berücksichtigung der a) eine Anforderung nach Übereinstimmung mit SN EN 206 Grundanforderungen für Ausgangsstoffe und der Betonzusammen- b) Zementart und Festigkeitsklasse des Zements setzung. c) Zielwert des Zementgehalts d) entweder Zielwert des Wasserzementwerts oder Konsistenz durch Bei Beton nach Zusammensetzung ist der Verfasser der Festlegung Angabe der Klasse oder des Zielwertes dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Festlegungen mit den (Anmerkung 1: Weitere Informationen enthält Anhang L, Zeile 14) allgemeinen Anforderungen nach SN EN 206 übereinstimmen und e) Arten, Kategorien und maximaler Chloridgehalt der Gesteins- dass die Zusammensetzung in der Lage ist, die beabsichtigte Leis- körnungen tungsfähigkeit des Betons sowohl im frischen als auch im erhärteten f) bei Leichtbeton oder Schwerbeton die Höchst- oder Mindest- Zustand zu erzielen. Der Verfasser der Festlegung muss unterstützende rohdichte der Gesteinskörnung, wie zutreffend Unterlagen über die vorgegebene Zusammensetzung für die vorge- g) Grösstkorn der Gesteinskörnung Dupper und Dlower sowie sehene Leistungsfähigkeit aufbewahren und aktualisieren. Der Nach- gegebenenfalls Beschränkungen der Sieblinie weis der Konformität bei Beton nach Zusammensetzung bezieht sich (Anmerkung 2: Dupper sollte nicht grösser als dg nach (durch den Betonhersteller) ausschliesslich auf die Erzielung der EN 1992-1-1 sein) festgelegten Zusammensetzung und nicht auf eine vom Verfasser der h) Art und Menge der Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern, falls Festlegung beabsichtigte Leistungsfähigkeit. verwendet i) falls Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern verwendet werden, die Herkunft dieser Ausgangsstoffe und des Zements, stellvertretend für Eigenschaften, die nicht anderweitig definiert werden können. KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 7
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Expositionsklassen 1) Konsistenzklassen 2) Klasse Umgebung Klasse Wert in mm Konsistenzbeschreibung kein Korrosion- oder Angriffsrisiko für Beton und Bewehrung Ausbreitmass X0 für Beton ohne Bewehrung F1 3) ≤ 340 steif F2 340 bis 410 plastisch Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung F3 420 bis 480 weich XC1 trocken oder ständig nass F4 490 bis 550 sehr weich XC2 nass, selten trocken F5 560 bis 620 fliessfähig XC3 mässige Feuchte F6 ≥ 630 sehr fliessfähig XC4 wechselnd nass und trocken Verdichtungsmass nach Walz Korrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen Meerwasser C0 4) ≥ 1.46 erdfeucht XD1 mässige Feuchte C1 1.45 bis 1.26 steif XD2 nass, selten trocken C2 1.25 bis 1.11 plastisch XD3 wechselnd nass und trocken C3 1.10 bis 1.04 weich Frostangriff mit oder ohne Taumittel Setzfliessmass XF1 mässige Wassersättigung, ohne Taumittel SF1 550 bis 650 XF2 mässige Wassersättigung, mit Taumittel SF2 660 bis 750 XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel SF3 760 bis 850 XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel oder Meerwasser 1) Auszug aus EN-Norm für hauptsächlich in der Schweiz verwendete Chemischer Angriff Betonsorten. Sulfatangriff (s) aus Grundwasser und Böden sowie anderen chemischen Angriffen. 2) In der Schweiz angewandte Prüfverfahren für die Konsistenzmessung. XA1s schwacher Angriff Eine allgemein verbindliche Korrelation zwischen den Prüfverfahren XA2s mittlerer Angriff existiert nicht. XA3s Starker Angriff 3) Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu empfehlen. Lösender Angriff (c) aus Grundwasser und Böden sowie anderen che- mischen Angriffen. 4) Die den Konsistenzklassen zugeordneten Konsistenzbeschreibungen XA1c schwacher Angriff entsprechen internen Festlegungen der KIBAG zur Verständigung XA2c mittlerer Angriff mit unseren Kunden. Die SN EN 206 enthält diese Zuordnung nicht. XA3c Starker Angriff Anwendungsbeispiele Expositionsklassen Fassade XC4 / XF1 Flachdach XC1 XC3 a) Der Mindestzementgehalt gilt ohne Anrechnung von Zusatzstoffen und für ein Grösstkorn Dmax = 32 mm. Für andere Dmax muss der Min- destzementgehalt entsprechend der Tabelle «Mindestzementgehalt» XC3 XC1 XF2 Sprühnebel Fahrbahn angepasst werden. XC4 / XF1 XC1 XC1 XC3 XC1 XF2 XF4 8 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Anforderungsübersicht Betonsorten Betonsorte Sorte O Sorte A Sorte B 1) 3) Sorte C 1) Sorte D 1) Sorte E 1) Sorte F Sorte G Anforderungen (T1) (T2) (T3) (T4) Übereinstimmung Beton nach SN EN 206 Druckfestigkeitsklassen C12/15 C20/25 C25/30 C30/37 C25/30 C25/30 C30/37 C30/37 Expositionsklasse(n) XO (CH) XC2 (CH) XC3 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XF1 (CH) XD1 (CH) XD1 (CH) XD3 (CH) XD3 (CH) XF2 (CH) XF4 (CH) XF2 (CH) XF4 (CH) Nennwert Grösstkorn Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Klasse des Chloridgehalts Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Konsistenzklasse 4) C3 C3 C3 C3 C3 C3 C3 C3 Frost-Tausalz-Widerstand nein nein nein nein mittel hoch mittel hoch Weitere durch die Betonsorte XC1 (CH) XC1 (CH) XD2a (CH) 2) XD2a (CH) 2) XD2b (CH) XD2b (CH) abgedeckte Expositionsklasse(n) XC2 (CH) XF3 (CH) XF3 (CH) 1) Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. 2) XD2a (CH) gemäss Ziffer 4.1: Chloridgehalt < 0.5 g/l («Süsswasser»). 3) Falls erforderlich gemäss SIA 262/1 Anhang A, qw ≤ 10g/m2 x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm. 4) Die angegebene Konsistenzklasse ist informativ. Sie ist vom Verwender des Betons im Hinblick auf die objektspezifischen Randbedingungen und seine Bedürfnisse (z.B. Betonierverfahren) in der Angebotsphase zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (SN EN 206 Ziffer NA.5.3.4.1). Allfällige Anpassungen sind im Angebot festzuhalten und zu berücksichtigen. Hinweis: Die Anforderung an die Konsistenz des Betons ist gemäss SN EN 206 Ziffer 5.4.1 bei der Übergabe vom Betonhersteller an den Verwender zu erfüllen. Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min. nach der Produktion garantiert. Konformität Betonsorten Nachweis der Konformität Der Nachweis der Konformität für die im Betonwerk hergestellten Betonsorten wird durch die laufende Produktionskontrolle der Betonherstellung (nach SN EN 206) erbracht. Mit dem Zertifikat der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für Bauprodukte wird bestätigt, dass die KIBAG eine Produk- tionskontrolle für die Betonwerke aufgebaut hat, unterhält und zweckmässig anwendet, welche den Anforderungen der SN EN 206 entspricht. Weitere Konformitätskriterien Nebst den Konformitätskriterien nach der Norm SN EN 206 gelten die in den allgemeinen Verkaufs- und Liefer- bedingungen der KIBAG aufgeführten Qualitätskriterien. Leistungsbestimmungen ■ Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben über Druckfestigkeits-, Expositions- und Konsistenzklasse(n) sowie Grösstkorn und Anwendung enthalten. Ohne diese genauen Angaben erfolgen die Lieferungen nach Sortenverzeichnis, z.B. als Betonsorte B200 C25/30 XC3; C3 (32) Kranbeton. ■ Auf besonderen Wunsch sind zusätzliche, im Verzeichnis nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für entsprechende Eignungsnachweise spezieller Sorten gehen zu Lasten des Bestellers. Neue Eignungsnachweise erfordern einen Zeitaufwand von mindestens 4 Monaten. Maximalkorngrössen, die nicht in der Preisliste angegeben sind, erfordern einen Eignungsnachweis. KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 9
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Sorten Nr. Festigkeits- Konsistenz Grösst- Max. Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse korn W/B Expositionsklassengruppe A, XC1; XC2 Recyclingbeton RC-C ≥ 25 – M%, E-Modul Ercm N/mm2 ≥ 25‘000 A100C C25/30 C3 32 0.65 Kranbeton 183.00 220100 A101C C25/30 C3 32 0.65 Pumpbeton 185.00 220101 Primärbeton A050 C20/25 C3 32 0.65 Kranbeton 183.00 111050 A051 C20/25 C3 32 0.65 Pumpbeton 184.00 111051 A060 C20/25 C3 16 0.65 Kranbeton 201.00 111060 A061 C20/25 C3 16 0.65 Pumpbeton 202.00 111061 A100 C25/30 C3 32 0.65 Kranbeton 183.00 110100 A101 C25/30 C3 32 0.65 Pumpbeton 185.00 110101 A150 C25/30 C3 16 0.65 Kranbeton 201.00 110150 A151 C25/30 C3 16 0.65 Pumpbeton 203.00 110151 Expositionsklassengruppe B*, XC3 Recyclingbeton RC-C Recyclingbeton RC-C ≥ 25 – M%, E-Modul Ercm N/mm2 ≥ 27‘000 B200C C25/30 C3 32 0.60 Kranbeton 185.00 220200 B201C C25/30 C3 32 0.60 Pumpbeton 187.00 220201 Primärbeton B200 C25/30 C3 32 0.60 Kranbeton 185.00 110200 B201 C25/30 C3 32 0.60 Pumpbeton 187.00 110201 B250 C25/30 C3 16 0.60 Kranbeton 203.00 110250 B251 C25/30 C3 16 0.60 Pumpbeton 204.00 110251 Beton für «weisse Wannen» B230W C25/30 C3 32 0.55 Kranbeton 208.00 110230 B231W C25/30 C3 32 0.55 Pumpbeton 211.00 110231 B230CW C25/30 C3 32 0.55 Kranbeton 208.00 220232 B260W C25/30 C3 16 0.55 Kranbeton 228.00 110260 B261W C25/30 C3 16 0.55 Pumpbeton 230.00 110261 B260CW C25/30 C3 16 0.55 Kranbeton 228.00 220262 Nachweis gemäss SN EN 206: NA.8.2.3.5. Leichtverdichtbarer Beton (LVB) LVBA1818 C25/30 F4/F5 32 0.65 LVB 215.00 61818 LVBA1819 C25/30 F4/F5 16 0.65 LVB 237.00 61819 CC und LVB eignen sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Wir lehnen Forderungen infolge ästhetischer Mängel ab. 10 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Sorten Nr. Festigkeits- Konsistenz Grösst- Max. Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse korn W/B Expositionsklassengruppe C*, XC4; XF1 Recyclingbeton RC-C ≥ 25 – M%, E-Modul Ercm N/mm2 ≥ 30‘000 C300C C30/37 C3 32 0.50 Kranbeton 208.00 220300 C301C C30/37 C3 32 0.50 Pumpbeton 209.00 220301 Primärbeton C300 C30/37 C3 32 0.50 Kranbeton 208.00 110300 C301 C30/37 C3 32 0.50 Pumpbeton 210.00 110301 C305 C35/45 C3 32 0.50 Kranbeton 215.00 110305 C350 C30/37 C3 16 0.50 Kranbeton 226.00 110350 C351 C30/37 C3 16 0.50 Pumpbeton 228.00 110351 C352 C35/45 C3 16 0.50 Kranbeton 229.00 110352 Monobeton MOC300 C30/37 C3 32 0.50 Mono-Kranbeton 226.00 61204 MOC301 C30/37 C3 32 0.50 Mono-Pumpbeton 228.00 61205 MOC350 C30/37 C3 16 0.50 Mono-Kranbeton 245.00 61206 MOC351 C30/37 C3 16 0.50 Mono-Pumpbeton 247.00 61207 Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann. Es erfolgen keine Lieferungen ab Regensdorf. Die Merkblätter für selbstverdichtenden Beton und Monobeton sind zwingend zu beachten. Selbstverdichtender Beton (SCC) SCC16M37 C30/37 SF2 16 0.60 SCC Beton 233.00 60807 SCC16XC4 C30/37 SF2 16 0.50 SCC Beton 234.00 60986 SCC8XC4 C30/37 SF2 8 0.50 SCC Beton 243.00 60998 Weitere SCC-Sorten auf Anfrage. CC und LVB eignen sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Wir lehnen Forderungen infolge ästhetischer Mängel ab. Expositionsklassengruppe D*, XC4; XD1; XF2 Tiefbaubeton T1* D400 C25/30 C3 32 0.50 Kranbeton 228.00 111400 D401 C25/30 C3 32 0.50 Pumpbeton 230.00 111401 D450 C25/30 C3 16 0.50 Kranbeton 235.00 111450 D451 C25/30 C3 16 0.50 Pumpbeton 236.00 111451 Expositionsklassengruppe E*, XC4; XD1; XF4 Tiefbaubeton T2* E500 C25/30 C3 32 0.50 Kranbeton 233.00 111500 E501 C25/30 C3 32 0.50 Pumpbeton 234.00 111501 E550 C25/30 C3 16 0.50 Kranbeton 248.00 111550 E551 C25/30 C3 16 0.50 Pumpbeton 250.00 111551 * Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage. KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 11
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Sorten Nr. Festigkeits- Konsistenz Grösst- Max. Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse korn W/B Expositionsklassengruppe F, XC4; XD3;XF2 Tiefbaubeton T3* F600 C30/37 C3 32 0.45 Kranbeton 232.00 111600 F601 C30/37 C3 32 0.45 Pumpbeton 235.00 111601 F650 C30/37 C3 16 0.45 Kranbeton 242.00 111650 F651 C30/37 C3 16 0.45 Pumpbeton 242.00 111651 * Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage. Expositionsklassengruppe G, XC4; XD3; XF4 Tiefbaubeton T4 G700 C30/37 C3 32 0.45 Kranbeton 243.00 111700 G701 C30/37 C3 32 0.45 Pumpbeton 246.00 111701 G750 C30/37 C3 16 0.45 Kranbeton 258.00 111750 G751 C30/37 C3 16 0.45 Pumpbeton 261.00 111751 *Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage. Weitere RC-Beton Sorten auf Anfrage. Bohrpfahlbeton nach Eigenschaften SN EN 206 Ortbetonpfähle im trockenen 2) P1; P3 H800P3 C20/25 F4 32 0.60 Pfahlbeton 216.00 111800 H810P1 C25/30 F4 32 0.50 Pfahlbeton 238.00 111810 H850P3 C20/25 F4 16 0.60 Pfahlbeton 232.00 111850 H860P1 C25/30 F4 16 0.50 Pfahlbeton 253.00 111860 Ortbetonpfähle unter Wasser 2) P2; P4 I900P4 C20/25 F5 32 0.60 Pfahlbeton 230.00 111900 I910P2 C25/30 F5 32 0.50 Pfahlbeton 245.00 111910 I950P4 C20/25 F5 16 0.60 Pfahlbeton 246.00 111950 I960P2 C25/30 F5 16 0.50 Pfahlbeton 261.00 111960 2) Die Anwendung von Ortbetonpfählen, welche im Trockenen oder unter Wasser betoniert werden, ist in der Norm SIA 267 «Geotechnik» geregelt. 12 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton Diverse Betonsorten Sorten Nr. Korngrösse Konsistenz Bindemittelgehalt kg/m3 Fr./m3 Artikel Nr. in mm (CEM + ZS) Schmiermischungen, Unterlagsböden, Überzug SCHM 0/4 – 400 212.00 1400 600 0/4 erdfeucht 300 198.00 50600 601 0/4 erdfeucht 350 201.00 50601 602 0/4 erdfeucht 400 205.00 50602 603 0/4 erdfeucht 450 210.00 50603 604 0/4 erdfeucht 500 214.00 50604 611 0/8 erdfeucht 350 201.00 50611 612 0/8 erdfeucht 400 203.00 50612 613 0/8 erdfeucht 450 208.00 50613 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 13
Beton Diverse Betonsorten Sorten Nr. Korngrösse Konsistenz Bindemittelgehalt kg/m3 Fr./m3 Artikel Nr. in mm (CEM + ZS) Magerbeton 620 0/16 erdfeucht 150 137.00 50620 621 0/16 erdfeucht 200 141.00 50621 622 0/16 erdfeucht 240 146.00 50622 624 0/16 erdfeucht 300 155.00 50624 630 0/32 erdfeucht 100 133.00 50630 631 0/32 erdfeucht 150 137.00 50631 632 0/32 erdfeucht 200 142.00 50632 634 0/32 erdfeucht 240 151.00 50634 636 0/32 erdfeucht 300 171.00 50636 14 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe Betonzusatzmittel Kurzzeichen Wirkung Fr./kg Verlangsamen die chemische Reaktion (Hydratation) des Zementes und Verzögerer VZ 7.70 verzögern das Erstarren des Zementes sowie die Wärmeentwicklung. Verflüssiger Verbessert bei gleichem w/z–Wert die Verarbeitbarkeit des Betons oder HBV 8.00 vermindert den Wasseranspruch bei gleicher Verarbeitbarkeit. Dienen zur Erzeugung von kleinen, gleichmäßig verteilten, künstlichen Luftporenbildner LP 7.70 Luftporen, die den Frost-/Frosttausalzwiderstand des Betons erhöhen. Frostschutz FS Verbessert die Gefrierbeständigkeit von jungem Beton. 6.90 Schwindreduktionsmittel SRA Reduzieren das Trocknungsschwinden. auf Anfrage Antilunkermittel – Minimieren die Lunkerbildung an der Betonoberfläche. auf Anfrage *Ungiftig, nicht gesundheitsschädlich und biologisch abbaubar. Zusatzstoffe Kurzzeichen Wirkung Fr./kg Vermindern Porosität und Frühfestigkeit des Betons und erhöhen somit Latent hydraulische ZS ZS 0.50 dessen Dauerhaftigkeit. Weitere Betonzusatzmittel und Zusatzstoffe (ZS) wie Stahl- und Kunststofffasern sowie Farbpigmente auf Anfrage. Leistungsbestimmungen ■ Werden Zusatzmittel oder Fasern vom Besteller verlangt, so garantiert das Lieferwerk nur die bestellte Dosierung des verlangten Produktes. ■ In den Betonwerken und Fahrmischern werden keine vom Besteller angelieferten Zusatzmittel oder Zusatzstoffe zudosiert. ■ Das Lieferwerk übernimmt keine Haftung für den vom Besteller erwarteten Erfolg. ■ Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. Kostenaufwand auf Anfrage. ■ Zusatzmittel für die Abbindeverzögerung und den Frostschutz werden gemäss gültiger Preisliste der Zusatzmittel-Lieferanten separat verrechnet. KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 15
Beton Zuschläge und Regietarife für Beton und Mörtel 1. Lieferungen ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit 3. Entsorgung Restbeton Bestellungen haben mindestens 10 Arbeitstage vor der Lieferung zu erfolgen. Für die Entsorgung von Restbeton wird ein Zuschlag von Fr. 90.–/m3 verrechnet. Material- und Werkzuschläge 4. Barzahlung Nacht 18:30–06:00 Fr. 1‘500.– pauschal Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. Samstag 06:00–18:30 Fr. 1‘300.– pauschal Sonntag 06:00–18:30 Fr. 1‘500.– pauschal 5. Mindesttransportmenge Die Arbeitsbewilligung je Werk wird nach Aufwand verrechnet. Die verrechnete Mindestlademenge beträgt 7 m3. Zuschläge Chauffeur 6. Entlade- und Wartezeit Nacht 18:30–06:00 Fr. 65.–/Std. In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 4 Minuten Samstag 06:00–18:30 Fr. 55.–/Std. pro m3 inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 145.–/Std. separat Sonntag 06:00–18:30 Fr. 65.–/Std. verrechnet. Die minimale Einsatzzeit beträgt 8 Stunden. Fahrbewilligungen während der Nacht und an Sonntagen werden mit Fr. 80.–/Stk. verrechnet. 7. Regie Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. Fuhren mit Fahrmischer mit Förderband 2. Winterzuschlag werden nach Aufwand mit Fr. 275.–/Std. verrechnet. Während den Wintermonaten (1. Dezember bis Ende Februar) wird ein Zuschlag von Fr. 4.–/m3 verrechnet. 8. Kleinmengen Kleinmengen unter 1 m3 werden mit einem Zuschlag von Fr. 30.– verrechnet. Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich 5. Technische Bestimmungen Alle Aufträge für Lieferungen von Beton und Mörtel werden ausschliesslich aufgrund dieser Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann. die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. Selbstverdichtender Beton (SCC) und leicht verdichtbarer Beton (LVB) eignen sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der 2. Rangordnung der Vertragsbestandteile Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Eine Vertragsurkunde bzw. – wenn es keine solche gibt – eine Auftragsbestätigung der KIBAG bzw. Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min. nach der Produktion garantiert. – wenn es auch keine solche gibt – eine schriftliche Offerte der KIBAG, gehen bei Widersprüchen diesen Lieferbedingungen vor. Der Beton muss bei sehr hohen Temperaturen und verlängerten Abladezeiten durch Zugabe von Verzögerer (VZ) verzögert werden. Die Lieferbedingungen gehen bei Widersprüchen den gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- Die effektive Verzögerungswirkung in mit VZ verzögertem Beton hängt in wesentlichem Masse von dere dem Schweizerischen Obligationenrecht und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch vor den Witterungsbedingungen und dem Feuchtigkeitshaushalt des Betons ab. Für trockenen oder lose sowie die geltenden Normen der SIA: SIA 118:2013 allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten gelagerten Beton ist die VZ-Dosierung zu verdoppeln. Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten SIA 118/262:2018 – allgemeine Bedingungen für Betonbau. bedingen Vorversuche. Den Bestellungen, einschliesslich schriftliche Bestellungsbeilagen wie Leistungsverzeichnisse, Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sicker- Baubeschriebe, Pläne, Skizzen und dergleichen, kommt bei Widersprüchen die letzte Priorität zu. beton, etc., müssen vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigkeitsverlust geschützt werden. Alle Betonsorten können alternative Zuschlagstoffe (ZS) enthalten. 3. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarung vorbehalten, aus- Die angegebenen Schwindmasswerte sind Richtwerte. Von schwindkompensierenden Zusatz- schliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf mitteln wird abgeraten. Sie beschädigen die Betonmatrix und beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der des Betons. Aufnahme eines der KIBAG aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Trocken-(Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Kubikmeter-Preise gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen. beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton oder Mörtel. RC-Beton nach SIA MB 2030 ist für die häufigsten Anwendungen im Hochbau geeignet. Ausnahmen Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der Werköffnungszeiten der KIBAG. bilden Beton im Frost- und Frosttausalzbereich, Beton mit hohen Festigkeiten, selbstverdichtender Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entspre- Beton (SCC) und Monobeton (maschinell geglättet). Die KIBAG bietet gemäss aktuellem Stand chende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festge- der Technik RC-Beton gemäss SIA MB 2030 als Kran- und Pumpbeton bis zu einer Festigkeit von setzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende max. C35/45 sowie einer Expositionsklasse XC4 an. Betonübernahme durch den Besteller. Von eingefärbtem Beton im Frost- und Frosttausalzbereich wird abgeraten. Farbpigmente Preisänderungen bleiben vorbehalten. beeinträchtigen die Bildung geeigneter Poren. Bei Farb- und Sichtbeton wird die Zugabe von Antilunkernmittel (v.a. bei vertikalen Flächen) empfohlen. Farbbetonoberflächen hellen 4. Auftragserteilung und Auftragsannahme witterungsbedingt kontinuierlich auf. Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 12.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in Die Einführung künstlicher Luftporen bei frost- und frosttausalzbeständigem Beton führt zu der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische vermehrter Lunkernbildung an der Betonoberfläche. Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden Bei Sichtbetonoberflächen, welche direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sicht- stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. betonschwimmbäder), ist mit einem kontinuierlichen Abtrag der wasserberührten Beton- oberfläche zu rechnen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigen- schaften nach der Norm SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Bezüglich des Karbonatisierungswiderstandes von Beton wird von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen. Betone für eine längere Nutzungsdauer sind nur auf Anfrage erhältlich. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge: Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung Nutzen Sie dafür das Sicherheitsdatenblatt auf unserer Homepage. eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten durch den Auftraggeber zu übernehmen. Mauerwerk-Nassmörtel entsprechend den Anforderungen laut SIA-Empfehlungen V 177 (Prismen- festigkeit ≥ 15 N/mm2), geeignet für Kalksandsteine (MK), Backsteine (MB) und Zementsteine (MC). 16 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG (nachfolgend KIBAG) 6. Zusätze - Ästhetische Mängel an Bauwerken bzw. Bauteilen; Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Sache der KIBAG. Die KIBAG ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. - Mängel bei nach Eigenschaften bestelltem Beton, welche die Folge davon sind, dass im Rahmen von Dauerhaftigkeitsprüfungen gemäss Ziff. 8.2.3.4 der Norm SN EN 206 Grenzwerte und 7. Lieferung Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, sofern und soweit solche Mängel die Funktions- Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer tauglichkeit des Werkes bzw. Bauteils nicht beeinträchtigen; Toleranz von einer halben Stunde. - Nicht eingehaltene Schwindmasse und daraus resultierende Mängel; Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wasser- - Betonkorrosion bei Sichtbetonoberflächen, die direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt mangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder); wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und werden allfällige Möglichkeiten einer Weiterbe- lieferung durch andere Betonwerke angeboten. Die KIBAG ist berechtigt, die Lieferzeiten sowohl für - Ausblühungen bei Farb- und Sichtbeton; ihre eigenen Lieferungen als auch für Weiterbelieferungen durch andere Betonwerke entsprechend - Farbungleichheiten des gelieferten Betons; zu verlängern. Für allfällige Wartezeiten und damit zusammenhängenden direkten oder indirekten Schaden haftet die KIBAG jedoch nicht. - Mängel infolge von fehlerhaftem Einbringen und/oder Verarbeiten des Betons oder Mörtels durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme der KIBAG sofort anzuzei- gen. Unterlässt er dies, so haftet er der KIBAG für dadurch verursachten Materialverderb und andere 10. Mängelrüge Verzugsfolgen. Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob 8. Transportbedingungen a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich bei der KIBAG. ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Mängel sind, damit die KIBAG diese Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, so erfolgt die Verrechnung in Regie. auf ihre Berechtigung prüfen kann, vor dem Einbringen des Betons in die Schalung sofort schriftlich Beton der Konsistenzen ≥ F4 werden ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert. zu rügen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung schriftlich gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist der KIBAG Gelegenheit zur geben, der 9. Garantie Probeentnahme beizuwohnen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von der KIBAG nur anerkannt, Die KIBAG garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prü- eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass ein Mangel besteht, so übernimmt die KIBAG die fungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. Das Ergebnis der Prüfung ist der KIBAG erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 auf jeden Fall sofort nach dessen Vorliegen mit einer schriftlichen Mängelrüge zuzustellen. aufgeführten Prüfnormen. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen des Betons gemäss SIA 262/1 und der aus dem Beton durch die KIBAG oder in Anwesenheit eines Eine Mängelrüge ist nur in schriftlicher Form gültig. Vertreters der KIBAG hergestellten Probekörper. Im Rahmen dieser Garantie (Gewährleistung) verpflichtet sich die KIBAG – eine rechtzeitige und 11. Zahlungsbedingungen sachliche begründete Mängelrüge vorausgesetzt – mangelhaften Beton kostenlos zu ersetzen. 30 Tage netto ab Fakturadatum. Die KIBAG übernimmt die Haftung für Schäden an den mit dem mangelhaften Beton hergestellten Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von Bauwerken, vorausgesetzt, dass diese Schäden auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Die KIBAG behält sich Teilfakturierungen vor. zurückzuführen sind, was der Besteller zu beweisen hat, und ferner der Besteller seinerseits für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Die KIBAG hat solche Schäden aber nur in- Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die KIBAG die Eintragung des Bauhandwerkerpfand- soweit zu ersetzen, als ihr dadurch nicht unverhältnismässige Kosten erwachsen. Für weitere direkte rechtes vor. oder indirekte Schäden und für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne wegbedungen. Die Haftung der KIBAG für ihre Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 5%. Die KIBAG trifft hinsichtlich der Weisungen des Bestellers (Leistungsbeschriebe, Baubeschriebe, Pläne aller Art einschliesslich Armierungspläne, Eisenlisten, Vorgaben des Bestellers zur Herstellung 12. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) des Betons, etc.) und hinsichtlich der sonstigen Vorgaben des Bestellers sowie der weiteren Um- Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der stände aus der Sphäre des Bestellers keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht. Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG berechtigt. Bei Beton nach Zusammensetzung wird ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Beton- mischung im Rahmen der von der Norm SN EN 206 festgelegten Toleranzen gewährleistet. 13. Verrechnungsverbot Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der Werden im Falle einer Zumischung von Betonzusatzmitteln bestimmte Produkte und/oder Dosier- KIBAG zu verrechnen. ungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung gewährleistet. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso für deren 14. Erfüllungsort nachteilige Auswirkungen auf das Verhalten des Betons ausgeschlossen. Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. Schreibt der Besteller bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 bestimmte Betonzusatzmittel oder Ausgangsstoffe vor, so besteht keinerlei Mängelhaftung für die Eigen- 15. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand schaften des Betons. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom Keine Mängelhaftung besteht für: 11. April 1980). - Mängel infolge von Projektanpassungen durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte; - die Dauerhaftigkeit von Bauwerken bzw. Bauteilen. Die KIBAG gewährleistet die Einhaltung Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäfts- der Bestimmungen der gültigen technischen Produktnormen, nicht aber eine bestimmte domizil der KIBAG zuständig. Lebensdauer von Bauwerken bzw. Bauteilen; - die Eigenschaften der Produkte der KIBAG, sofern und soweit die Produkte nach Vorgaben von Bestellern, Bauherren oder Planern herzustellen waren; - Mängel der Produkte der KIBAG als Folge von Veränderungen dieser Produkte am Ort der Über- gabe durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte; - Mängel als Folge von extremen Witterungsbedingungen und höherer Gewalt; KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 17
Transpor tpreise Transportpreise Beton und Kies Bestimmungsort Beton Kies Bestimmungsort Beton Kies Bestimmungsort Beton Kies Fr./m3 Fr./to. Fr./m3 Fr./to. Fr./m3 Fr./to. 4147 Aesch BL 48.55 19.35 4143 Dornach 48.25 19.35 4116 Metzerlen 48.55 26.50 4123 Allschwil 38.85 14.15 4202 Duggingen 50.95 21.85 4142 Münchenstein 40.05 14.75 4422 Arisdorf 50.95 * – 4228 Erschwil 76.70 * – 4132 Muttenz 41.05 15.50 4144 Arlesheim 46.85 17.05 4107 Ettingen 47.60 19.55 4224 Nenzlingen 59.85 * – 4302 Augst BL 42.15 * – 4112 Flüh 55.90 24.50 4104 Oberwil BL 39.75 16.65 4000 Basel 39.65 14.85 4402 Frenkendorf 46.10 * – 4148 Pfeffingen 50.95 20.20 4112 Bättwil-Flüh 48.55 19.35 4414 Füllinsdorf 47.30 * – 4133 Pratteln 41.05 * – 4126 Bettingen 47.60 18.50 4145 Gempen 54.20 27.10 4153 Reinach BL 46.00 18.70 4105 Biel-Benken BL 50.95 18.70 4304 Giebenach 47.80 * – 4310 Rheinfelden * – 26.80 4102 Binningen 39.55 14.85 4203 Grellingen 50.25 20.90 4125 Riehen 46.00 17.80 4127 Birsfelden 41.40 14.85 4204 Himmelried 72.85 23.65 4118 Rodersdorf 58.00 24.85 4223 Blauen 71.85 33.65 4146 Hochwald 59.25 27.95 4244 Röschenz 71.75 * – 4103 Bottmingen 39.55 14.85 4114 Hofstetten SO 56.95 24.85 4124 Schönenbuch 39.75 14.75 4226 Breitenbach 69.35 * – 4303 Kaiseraugst 42.85 * – 4133 Schweizerhalle 42.15 * – 4225 Brislach 67.00 * – 4245 Kleinlützel 78.50 * – 4206 Seewen SO 46.95 * – 4117 Burg im Leimental 71.55 29.55 4242 Laufen 71.85 * – 4106 Therwil 40.75 15.60 4227 Büsserach 71.85 * – 4415 Lausen 50.55 * – 4246 Wahlen b. Laufen 72.85 * – 4126 Chrischona 47.60 18.50 4410 Liestal 47.80 * – 4108 Witterswil 48.55 19.75 4243 Dittingen 71.85 * – 4115 Mariastein 58.00 * – 4222 Zwingen 69.35 * – * Weitere Destinationen auf Anfrage. 18 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Baustofflabor Das KIBAG Baustofflabor Akkreditiert nach ISO/IEC 17025, STS Nr. 0111 KIBAG Baustofflabor Vertragsbedingungen Im KIBAG Baustofflabor werden übliche physikalische Untersuchungen an Diese Vertragsbedingungen gelten für die Dienstleistungen des Baustoff- Sand, Kies, Beton und Mörtel durchgeführt. prüflabors (Beratung, Gutachten, Laborprüfungen). Laborbus Die Dienstleistungen erfolgen basierend auf der gültigen Preisliste oder Das mobile Labor ist für die Durchführung aller Frischbetonkontrollen aus- Offerte sowie diesen Vertragsbedingungen, soweit sie nicht durch schrift- gerüstet. Weiter dient es zur Entnahme von Proben, welche im Baustoff- liche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. labor untersucht werden. Alle Preise der Preisliste sind ohne MWST. Tätigkeiten Das Baustofflabor ist für sämtliche Prüfungen, welche im Baustoff- Beanstandungen zu den im Baustofflabor durchgeführten Prüfungen oder labor oder mit dem mobilen Labor durchgeführt werden, gemäss der Norm Rechnungen müssen diesem innert 4 Wochen nach Ausgabedatum schriftlich ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die akkreditierten Prüfungen sind mit dem mitgeteilt werden. Swiss Accreditation-Logo gekennzeichnet. Prüfungen, welche nicht durch Die Untersuchungsberichte entsprechend den Anforderungen der ISO/IEC das Baustofflabor ausgeführt werden, werden an externe akkreditierte 17025:2017. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die unter- Laboratorien vergeben. suchten Proben. Prüfprotokolle und Prüfberichte werden für eine Dauer von zehn + drei Jahren archiviert. Auf schriftlich begründete Anfrage stehen die Auftragsannahme relevanten Dokumente, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt Prüfaufträge werden durch das Baustofflabor, wurden, zur Einsicht zur Verfügung. Telefon 058 387 26 00, entgegengenommen. Das Baustofflabor wahrt die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Können und unter Beachtung des allgemein anerkannten Wissensstandes Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr ihres Fachgebietes. Von Dritten wie Unternehmen oder Lieferanten wird keine 13.00 – 17.00 Uhr persönliche Vergünstigung angenommen. Aufträge und die damit zusammen- hängenden Dokumente werden vertraulich behandelt. Sofern gesetzlich nicht verboten, informiert das Baustofflabor nach aussen. Auftraggeber haben das Recht, bei Prüfungen, welche ihren Auftrag betreffen, anwesend zu sein. Unbeaufsichtigter Zutritt zu den Laborräumlich- keiten des KIBAG Baustofflabors und Einsichtnahme in spezifische Dokumente des KIBAG Baustofflabors sind nicht gestattet. Prüfresultate und Prüfberichte werden in Absprache elektronisch oder per Post an den Auftraggeber versandt. Unteraufträge werden grundsätzlich an, nach ISO/IEC 17025:2017, akkredi- tierte Prüfstellen vergeben. Bei Unterauftragnehmern, welche nicht nach ISO/IEC 17025:2017 akkreditiert sind, wird gemäss Labor Management System (LMS) des KIBAG Baustofflabors vorgegangen. Festbeton und Mörtelproben (Prüfkörper) werden entsprechend den Norm- anforderungen gelagert. Proben von Gesteinskörnungen werden bis zur Ver- suchsdurchführung in staub- und feuchtigkeitsdichten Transportbehältern gelagert. Sämtliche Proben und Prüfkörper werden, sofern der Auftrag- geber nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt, umgehend nach der Versuchsdurchführung entsorgt. Probekörper werden auf Kundenwunsch zurückgestellt. Ohne spezielle Vereinbarung werden Rückstellproben von Prüfkörpern ein Jahr über das Herstellungsdatum und diejenigen von Gesteinskörnungen einen Monat über die Erstellung des Prüfberichtes hinaus aufbewahrt. Auf Anfrage informieren wir Sie über die Messunsicherheiten der Prüfergebnisse und deren Bestimmungsgrundlage. KIBAG Baustofflabor Bachstrasse 9, 8038 Zürich T 058 387 26 00 baustofflabor@kibag.ch www.kibag.ch KIBAG Baustof f labor T 058 387 26 00 19
Baustofflabor Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter Bestimmung der Korngrössenverteilung von Gesteinskörnungen, Bestimmung des Anteils an gebrochenen Körnern in groben Siebverfahren Gesteinskörnungen SN EN 933-1 V – 023 Preis Fr. SN EN 933-5 V – 026 Preis Fr. 1 Prüfung an Einzelfraktion 92.00 1 Prüfung an Einzelfraktion 122.00 1 Prüfung an Gemisch 184.00 1 Prüfung an Gemisch 490.00 Zuschlag für Probenahmen 82.00 Zuschlag für Probenahmen 82.00 Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Bestimmung von Schüttdichte und Hohlraumgehalt von Plattigkeitskennzahl Gesteinskörnungen SN EN 933-3 V – 024 SN EN 1097-3 V – 027 1 Prüfung an Einzelfraktion 122.00 1 Prüfung 155.00 1 Prüfung an Gemisch 346.00 Zuschlag für Probenahmen 82.00 Zuschlag für Probenahmen 82.00 Bestimmung der Rohdichte und Wasseraufnahme von Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen, Gesteinskörnungen Kornformkennzahl SN EN 1097-6 V – 028 SN EN 933-4 V – 025 1 Prüfung (von Gesteinskörnungen > 4 mm) 180.00 1 Prüfung an Einzelfraktion 112.00 1 Prüfung (von Gesteinskörnungen < 4 mm) 255.00 1 Prüfung an Gemisch 312.00 Zuschlag für Probenahmen 82.00 Zuschlag für Probenahmen 82.00 Frischbeton-Prüfungen Frischbetonkontrollen SN EN 12350-1/ -4/ -5/ -6/ -7, SIA 262/1 Anhang H V – 120 bis V – 126 Pauschalen inkl. An- und Rückfahrt. Anfahrtsweg bis 50 km inkl. Tagespauschale bis 9 Stunden Fr. 1‘280.00 Preiszuschlag auf Tagespauschale für Samstags- und 50 % Nachtarbeit von 20.00 bis 6.00 Uhr Preiszuschlag auf Tagespauschale für Sonntags- und 100 % Feiertagsarbeit von 0.00 bis 6.00 Uhr am Folgetag Bei allen Einsätzen sind sämtliche Bestimmungen von Temperatur, Konsistenz, Frischbetonrohdichte, Luftporengehalt, Wasserbindemittel- wert und Prüfkörperherstellung inkl. Berichtausfertigung enthalten. 20 KIBAG Baustof f labor T 058 387 26 00
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