KIBAG Baustoffe Region Nordwestschweiz Preisliste 2021 - Kies und Sand Beton Betonpumpen Baustof f labor Disposition: T 058 387 27 10 ...

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KIBAG Baustoffe Region Nordwestschweiz Preisliste 2021 - Kies und Sand Beton Betonpumpen Baustof f labor Disposition: T 058 387 27 10 ...
KIBAG Baustoffe
Region Nordwestschweiz Preisliste 2021

                                 Kie s und S and • B eton • B etonpumpen • B aus tof f labor
                                Disposition: T 058 387 27 10 • Ver kauf T 058 387 27 0 0
                                                                       w w w. k i b ag.c h

                         KIBAG. Aus gutem Grund.
KIBAG Baustoffe Region Nordwestschweiz Preisliste 2021 - Kies und Sand Beton Betonpumpen Baustof f labor Disposition: T 058 387 27 10 ...
Ihre Ansprechpar tner

■ Regionalleitung
                   Thomas Ghelma
                   Regionalleiter

                   T 058 387 11 20
                   t.ghelma@kibag.ch

■ Verkauf & Administration
                   Andreas Gaus                                 Alexandra Rashiti       Daniela Aracena
                   Verkauf, Verkaufsleiter                      Administration          Administration

                   M 079 150 47 34                              T 058 387 27 03         T 058 387 27 04
                   a.gaus@kibag.ch                              a.rashiti@kibag.ch      d.aracena@kibag.ch

■ Werk
                   Roger Hänggi
                   Werkleiter
                   T 058 387 27 01
                   F 058 387 27 02
                   M 079 938 89 99
                   r.haenggi@kibag.ch

■ Disposition                                ■ Aushubdeponie & Bewilligungen
                   Christophe Müller                            Frank Gerthoffer

                   T 058 387 27 10
                   M 079 788 32 41                              M 079 788 32 48
                   w-basel@kibag.ch                             f.gerthoffer@kibag.ch

■ KIBAG Baustofflabor
                   Peter Rohner              Ansprechpartner:   Daniel Wyder
                   Laborleitung

                                                                T 058 387 26 02
                                                                M 079 232 93 10
                   p.rohner@kibag.ch                            d.wyder.ch

KIBAG Beton AG
KIBAG Kies Basel AG
Hegenheimerstrasse 311
4055 Basel
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Inhaltsverzeichnis

Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF exkl. 7,7% Mehrwertsteuer.
Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ersetzt und ungültig.

Kies/Sand/Ablagerungen
Primärkies/Sand nach SN EN 12620                                                     4
Zuschläge und Regietarife für Sand und Kies                                          5
Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies                                       5
Ablagerungen                                                                         6
Aushubmaterialien                                                                    6

Beton
Beton nach Eigenschaften SN EN 206                                        7 – 12
Bohrpfahlbeton nach Eigenschaften SN EN 206                                   12
Diverse Betonsorten                                                      13 – 14
Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe                                                15
Zuschläge und Regietarife für Beton und Mörtel                                16
Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel                        16 – 17

Transportpreise
Transportpreise Beton und Kies                                                   18

KIBAG Baustofflabor
Das KIBAG Baustofflabor                                                          19
Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter, Frischbeton-Prüfungen               20
Festbeton-Prüfungen, Externe Prüfungen                                           21

                                                                                 3
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Kies/Sand

      Primärkies/S and

     Art. Nr. Materialbezeichnung       Korngrösse               Schüttgewicht      Fr./to   Fr./m3
                                          in mm                      to/m3

    Norm SN EN 12620
    Feine Gesteinskörnungen
     245*      Sand gewaschen           ca. 0/1                       1.35          31.50    42.55
     144       Sand gewaschen              0/4                        1.45          46.60    67.60
     149       Sand gemischt               0/4                        1.50          40.90    61.35
     510       Brechsand                   0/4                        1.40          49.90    69.85

    Grobe Gesteinskörnungen
    Korngruppen
     180       Feinkies                    4/8                        1.55          35.20    54.55
     340       Feinkies                    8/16                       1.63          30.60    49.80
     350       Mittelkies                 16/32                       1.68          28.10    47.20
     360 *     Grobkies                   32/45                       1.63          28.70    46.80
     520 *     Splitt                      3/6                        1.35          47.80    64.55

    Korngemische
     264 *     Betonkies                   0/8                        1.65          37.60    62.05
     400 *     Betonkies                   0/16                       1.75          35.30    61.80
     420 *     Betonkies                   0/32                       1.80          33.00    59.40
     440 *     Betonkies                   0/45                       1.85          32.30    59.80

     Kiessand für Fundationsschichten
    * Nicht zertifizierte Produkte.

4                                             KIBAG Kies Basel AG T 058 387 27 10
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Kies/Sand

  Zuschläge und Regietarife für S and und Kies
Gültig ab Januar 2021
1. Lieferungen ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit                                                3. Kleinmengen
Bestellungen haben mindestens 10 Arbeitstage vor der Lieferung zu erfolgen.                           Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung verrechnet. Es gilt eine
                                                                                                      Mindestverrechnungsmenge von 1 to pro Bezug.
Material- und Werkzuschläge                                                                           4. Mindesttransportmenge
Nacht                             18:30–06:00                                Fr. 1‘500.– pauschal     Als Mindesttransportmenge werden für Kipper 16 to pro Fuhre verrechnet.
Samstag                           06:00–18:30                                Fr. 1‘300.– pauschal
Sonntag                           06:00–18:30                                Fr. 1‘500.– pauschal     5. Fahrmischer/Silofahrzeug
Die Arbeitsbewilligung je Werk wird nach Aufwand verrechnet.                                          Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein Zuschlag von Fr. Fr. 8.–/to
                                                                                                      verrechnet.
Zuschläge Chauffeur                                                                                   6. Entlade- und Wartezeit
Nacht                              18:30–06:00                            Fr. 65.–/Std.               In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Minuten
Samstag                            06:00–18:30                            Fr. 55.–/Std.               pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 145.–/Std. separat
Sonntag                            06:00–18:30                            Fr. 65.–/Std.               verrechnet.
Die minimale Einsatzzeit beträgt 8 Stunden. Fahrbewilligungen während der Nacht und an                7. Regie
2. Barzahlung                                                                                         Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet.
Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung.

  Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies
Gültig ab Januar 2021
KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG,
KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG Kies Neuheim AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG), Hartsteinwerk Gasperini AG

1. Geltungsbereich                                                                                    Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet.
Alle Lieferungen von Sand und Kies werden aufgrund dieser allgemeinen Lieferbedingun-                 Für das Abführen von unverschmutztem Aushubmaterial wird keine Garantie auf die
gen ausgeführt. Durch seine Bestellung anerkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Liefer-          Tagesleistung der zu transportierten Menge gegeben.
bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich
bestätigt worden sind.                                                                                4. Zahlungsbedingungen
                                                                                                      30 Tage netto ab Fakturadatum.
2. Allgemeines
Gewaschenes Kiesmaterial kann gebrochene Anteile enthalten.                                           Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und
                                                                                                      ohne Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 5%.
Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen behält sich die
KIBAG vor, die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern.                                               5. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR)
                                                                                                      Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist
Das gelieferte Material ist hinsichtlich Qualität und/oder Menge während des Ablads                   der Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die
des Materials, zu prüfen. Allfällige Mängel müssen bei der KIBAG sofort gerügt werden.                KIBAG berechtigt.
Gültig ist nur eine Mängelrüge in schriftlicher Form. Ist das gelieferte Material mangelhaft
und wird der Mangel rechtzeitig gerügt, ist die KIBAG berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung          6. Verrechnungsverbot
zu leisten.                                                                                           Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen
                                                                                                      der KIBAG zu verrechnen.
Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter Vorbehalt offizieller Preis-
änderungen auf 3 Monate beschränkt.                                                                   7. Erfüllungsort
                                                                                                      Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG.
Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages vorgenommen
werden.                                                                                               8. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand
                                                                                                      Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts»
Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien erfolgen ausschliesslich               (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
in Tonnen.                                                                                            vom 11. April 1980).
3. Transportbedingungen                                                                               Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am
Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie unge-              Geschäftsdomizil der KIBAG zuständig.
hinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt.
Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich beim
Lieferwerk.

                                                                               KIBAG Kies Basel AG T 058 387 27 10                                                                                         5
KIBAG Baustoffe Region Nordwestschweiz Preisliste 2021 - Kies und Sand Beton Betonpumpen Baustof f labor Disposition: T 058 387 27 10 ...
Kies/Sand

      Ablagerungen
    Ohne vorgängige Auftragsbestätigung durch die KIBAG darf kein Aushubmaterial angeliefert werden. In allen Ablagerungsstellen
    der KIBAG darf nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch-, Abraum- und Erdmaterial zugeführt werden. Die Anlieferung wird über-
    wacht. Nicht konformes Material wird zurückgewiesen.

    Ablagerungsbedingungen
    ■ Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor, kein Ablagerungsmaterial anzunehmen oder einen Zuschlag zu verrechnen.
    ■ Grundsätzlich darf nur sauberes Aushubmaterial abgelagert werden. Abbruch- oder wasserbeeinträchtigendes Material ist nicht gestattet.
    ■ Verrechnet werden 9 m3 für 3-Achs-Kipper, 12 m3 für 4-Achs-Kipper, 16 m3 für 5-Achs-Kipper und für Schlepper.
    Öffnungszeiten:          Montag –Donnerstag       07.00 –12.00
                                                      13.00 –16.30
                             Freitag                  07.00 –12.00
                                                      13.00 –16.30                                             Preise für Ablagerungen auf Anfrage.

     Materialannahme/Ablagerung
     Aushubmaterialien          und Entsorgung

    Materialdefinition                                                           Ablagerungsbedingungen
    Voraussetzung für Aushub: Humus/Oberboden vorgängig abgeschält;              ■ Deklaration
    keine Vermischung mit Unterboden.                                               In Aushubdeponien (Auffüllungen/Rekultivierung von Kiesgruben) darf
                                                                                    nur unverschmutztes, natürliches Aushubmaterial abgelagert wer-
    ■ Aushub unverschmutzt, Deponietyp A                                            den. Für sämtliches Aushubmaterial ist eine Deklaration notwendig
      VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1                                              und vor Beginn der Anlieferung dem Deponiebetreiber zuzustellen. Bei
      Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn seine natürliche Zu-              Bauvorhaben, bei welchen mehr als 50 m3 (fest) Ober- und/oder Unter-
      sammensetzung durch menschliche Tätigkeit weder chemisch noch                 boden abgeführt werden, ist zusätzlich eine Kopie des Meldeblattes über
      durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz oder andere           Bodenverschiebung erforderlich.
      Bauabfälle verändert wurde. Aushub sauber kann uneingeschränkt für
      Hinterfüllungen verwendet oder in Aushubdeponien abgelagert                ■ Stichproben und Haftung
      werden.                                                                      Der Deponiebetreiber ist verpflichtet, das angelieferte Aushubmaterial
                                                                                   stichprobenweise zu überprüfen. Erfüllt das untersuchte Aushubmateri-
    ■ Aushub schwach verschmutzt, Verwertung                                       al die gesetzlichen Grenzwerte nicht, haftet der Abgeber in jedem Fall
      VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 2                                             für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe des Materials oder dessen
      Aushubmaterial gilt als schwach verschmutzt, wenn seine natürliche           gesetzes- und umweltkonforme Entsorgung entstehen.
      Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit chemisch oder durch
      Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz, Bauschutt oder an-
      dere Bauabfälle verändert wurde und es zu mindestens 95% Gewichts-
      prozenten aus Lockergestein oder gebrochenem Fels und im Übrigen
      aus anderen mineralischen Bauabfällen besteht. Schwach belastetes
      Aushubmaterial kann als Zuschlagstoff für hydraulisch- oder bituminös
      gebundene Baustoffe verwendet werden.

    ■ Aushub verschmutzt, Deponietyp B
      VVEA Art. 19, Anhang 5, Ziffer 2.3
      Aushubmaterial gilt als verschmutzt, wenn seine natürliche Zusammen-
      setzung durch menschliche Tätigkeit chemisch oder durch Fremdstoffe,
      wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz, Bauschutt oder andere Bauabfälle
      verändert wurde.

    ■ Humus/Oberboden sauber
      Humus/Oberboden gilt als unverschmutzt, wenn die Richtwerte gemäss
      VBBo, «Wegleitung Bodenaushub» des BAFU, respektive die Kategorie l
      gemäss FaBo des Kantons Zürich für unbelasteten Boden-aushub, erfüllt
      und für uneingeschränkte Wiederverwendung zugelassen ist. Zusätzlich
      muss das Material frei von Bewuchs, Wurzelstöcken oder Wurzelwerk
      Ø > 10 mm, Fremdstoffen und Gestein sein.

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Beton

 Beton nach Eigenschaften                                                                                                     SN EN 206
Seit 01. Januar 2016 gilt die neue europäische Betonnorm

SN EN 206 «Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität»

Sie ersetzt die SN EN 206-1 aus dem Jahr 2000. Die Norm SN EN 206 ist eine Produktenorm. Sie beschreibt, wie Beton ausgeschrieben, hergestellt
und auf Konformität geprüft werden muss. Die Grundlagen für die Anwendung dieser Norm bildet das «Bundesgesetz über Bauprodukte (BauPG)»
und die «Verordnung über Bauprodukte (BauPV)».

  Die von uns angebotenen Betonsorten erfüllen diese Anforderungen. Die Norm SIA 262 und unsere Fachspezialisten empfehlen Ihnen die
  Verwendung von «Beton nach Eigenschaften». Diese Empfehlung wird auch von unserem Verkaufs- und Beratungsteam, wie auch von den
  Mitarbeitern unseres modernen Materiallabors unterstützt.

Beton nach Eigenschaften
(gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.4)
Beton, für den die geforderten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen, sofern erforderlich, gegenüber dem Hersteller festgelegt sind,
der für die Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätzlichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist.

Beton nach Zusammensetzung
(gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.10)
Beton, für den die Zusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die verwendet werden müssen, dem Hersteller, der für die Lieferung eines Betons
mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist, vorgegeben werden. Sollten bauliche Gegebenheiten oder spezielle Bedingungen
vor Ort einen Einsatz von «Beton nach Zusammensetzung» erforderlich machen, helfen Ihnen unsere kompetenten Spezialisten gerne weiter.
Die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Bedingungen aus der Norm SN EN 206 sind einzuhalten. Die Kosten für spezielle Prüfungen fallen in
die Verantwortung des Bestellers.

(gemäss Norm SN EN 206)
Kap. 6: Festlegung des Betons, Kap. 6.1: Allgemeines                      Kap. 6.3.2: Grundlegende Anforderungen
Grundlage für das Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusammenset-         Bei Beton nach Zusammensetzung muss die Festlegung folgendes
zung sind die Ergebnisse der Erstprüfung oder Erkenntnisse aus Lang-      enthalten:
zeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton unter Berücksichtigung der       a) eine Anforderung nach Übereinstimmung mit SN EN 206
Grundanforderungen für Ausgangsstoffe und der Betonzusammen-              b) Zementart und Festigkeitsklasse des Zements
setzung.                                                                  c) Zielwert des Zementgehalts
                                                                          d) entweder Zielwert des Wasserzementwerts oder Konsistenz durch
Bei Beton nach Zusammensetzung ist der Verfasser der Festlegung              Angabe der Klasse oder des Zielwertes
dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Festlegungen mit den         (Anmerkung 1: Weitere Informationen enthält Anhang L, Zeile 14)
allgemeinen Anforderungen nach SN EN 206 übereinstimmen und               e) Arten, Kategorien und maximaler Chloridgehalt der Gesteins-
dass die Zusammensetzung in der Lage ist, die beabsichtigte Leis-            körnungen
tungsfähigkeit des Betons sowohl im frischen als auch im erhärteten       f) bei Leichtbeton oder Schwerbeton die Höchst- oder Mindest-
Zustand zu erzielen. Der Verfasser der Festlegung muss unterstützende        rohdichte der Gesteinskörnung, wie zutreffend
Unterlagen über die vorgegebene Zusammensetzung für die vorge-            g) Grösstkorn der Gesteinskörnung Dupper und Dlower sowie
sehene Leistungsfähigkeit aufbewahren und aktualisieren. Der Nach-           gegebenenfalls Beschränkungen der Sieblinie
weis der Konformität bei Beton nach Zusammensetzung bezieht sich             (Anmerkung 2: Dupper sollte nicht grösser als dg nach
(durch den Betonhersteller) ausschliesslich auf die Erzielung der            EN 1992-1-1 sein)
festgelegten Zusammensetzung und nicht auf eine vom Verfasser der         h) Art und Menge der Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern, falls
Festlegung beabsichtigte Leistungsfähigkeit.                                 verwendet
                                                                          i) falls Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern verwendet werden, die
                                                                             Herkunft dieser Ausgangsstoffe und des Zements, stellvertretend
                                                                             für Eigenschaften, die nicht anderweitig definiert werden können.

                                                   KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                                                    7
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Beton

     Beton nach Eigenschaften                                                                                                                      SN EN 206
    Expositionsklassen 1)                                                                 Konsistenzklassen 2)
     Klasse Umgebung                                                                        Klasse         Wert in mm                 Konsistenzbeschreibung
    kein Korrosion- oder Angriffsrisiko für Beton und Bewehrung                           Ausbreitmass
       X0    für Beton ohne Bewehrung                                                        F1 3)  ≤ 340                             steif
                                                                                             F2     340 bis 410                       plastisch
    Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung
                                                                                             F3     420 bis 480                       weich
      XC1 trocken oder ständig nass
                                                                                             F4     490 bis 550                       sehr weich
      XC2 nass, selten trocken
                                                                                             F5     560 bis 620                       fliessfähig
      XC3 mässige Feuchte
                                                                                             F6     ≥ 630                             sehr fliessfähig
      XC4 wechselnd nass und trocken
                                                                                          Verdichtungsmass nach Walz
    Korrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen Meerwasser
                                                                                             C0 4)   ≥ 1.46                           erdfeucht
      XD1 mässige Feuchte
                                                                                             C1      1.45 bis 1.26                    steif
      XD2 nass, selten trocken
                                                                                             C2      1.25 bis 1.11                    plastisch
      XD3 wechselnd nass und trocken
                                                                                             C3      1.10 bis 1.04                    weich
    Frostangriff mit oder ohne Taumittel
                                                                                          Setzfliessmass
      XF1 mässige Wassersättigung, ohne Taumittel
                                                                                              SF1    550 bis 650
      XF2 mässige Wassersättigung, mit Taumittel
                                                                                              SF2    660 bis 750
      XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel
                                                                                              SF3    760 bis 850
      XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel oder Meerwasser
                                                                                           1)
                                                                                                Auszug aus EN-Norm für hauptsächlich in der Schweiz verwendete
    Chemischer Angriff                                                                          Betonsorten.
    Sulfatangriff (s) aus Grundwasser und Böden sowie anderen chemischen
    Angriffen.                                                                             2)
                                                                                                In der Schweiz angewandte Prüfverfahren für die Konsistenzmessung.
      XA1s schwacher Angriff                                                                    Eine allgemein verbindliche Korrelation zwischen den Prüfverfahren
      XA2s mittlerer Angriff                                                                    existiert nicht.
      XA3s Starker Angriff
                                                                                           3)
                                                                                                Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu empfehlen.
    Lösender Angriff (c) aus Grundwasser und Böden sowie anderen che-
    mischen Angriffen.                                                                     4)
                                                                                                Die den Konsistenzklassen zugeordneten Konsistenzbeschreibungen
      XA1c schwacher Angriff                                                                    entsprechen internen Festlegungen der KIBAG zur Verständigung
      XA2c mittlerer Angriff                                                                    mit unseren Kunden. Die SN EN 206 enthält diese Zuordnung nicht.
      XA3c Starker Angriff

    Anwendungsbeispiele Expositionsklassen

                                                           Fassade
                                         XC4 / XF1

                                                           Flachdach

                                   XC1               XC3                                  a) Der Mindestzementgehalt gilt ohne Anrechnung von Zusatzstoffen
                                                                                             und für ein Grösstkorn Dmax = 32 mm. Für andere Dmax muss der Min-
                                                                                             destzementgehalt entsprechend der Tabelle «Mindestzementgehalt»
                             XC3

                                         XC1

                                                            XF2

                                                                       Sprühnebel
                                                                         Fahrbahn            angepasst werden.
                 XC4 / XF1         XC1               XC1
                             XC3

                                         XC1

                                                            XF2

                                                                       XF4

8                                                                  KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
KIBAG Baustoffe Region Nordwestschweiz Preisliste 2021 - Kies und Sand Beton Betonpumpen Baustof f labor Disposition: T 058 387 27 10 ...
Beton nach Eigenschaften                                                                                                                   SN EN 206
Anforderungsübersicht Betonsorten
                             Betonsorte   Sorte O     Sorte A      Sorte B 1) 3)    Sorte C 1)     Sorte D 1)         Sorte E 1)         Sorte F     Sorte G
     Anforderungen                                                                                   (T1)               (T2)              (T3)        (T4)
     Übereinstimmung                                                               Beton nach SN EN 206
     Druckfestigkeitsklassen              C12/15      C20/25         C25/30          C30/37         C25/30             C25/30            C30/37      C30/37
     Expositionsklasse(n)                 XO (CH)    XC2 (CH)       XC3 (CH)        XC4 (CH)       XC4 (CH)           XC4 (CH)          XC4 (CH)    XC4 (CH)
                                                                                    XF1 (CH)       XD1 (CH)           XD1 (CH)          XD3 (CH)    XD3 (CH)
                                                                                                   XF2 (CH)           XF4 (CH)          XF2 (CH)    XF4 (CH)
     Nennwert Grösstkorn                  Dmax 32     Dmax 32        Dmax 32         Dmax 32           Dmax 32         Dmax 32           Dmax 32     Dmax 32
     Klasse des Chloridgehalts            Cl 0.10     Cl 0.10        Cl 0.10         Cl 0.10           Cl 0.10         Cl 0.10           Cl 0.10     Cl 0.10
     Konsistenzklasse   4)
                                            C3          C3             C3              C3                C3              C3                C3          C3
     Frost-Tausalz-Widerstand              nein        nein           nein            nein             mittel           hoch             mittel       hoch
     Weitere durch die Betonsorte                    XC1 (CH)       XC1 (CH)                      XD2a (CH)      2)
                                                                                                                      XD2a (CH)    2)
                                                                                                                                        XD2b (CH)   XD2b (CH)
     abgedeckte Expositionsklasse(n)                                XC2 (CH)                       XF3 (CH)                              XF3 (CH)
1)
     Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt.
2)
     XD2a (CH) gemäss Ziffer 4.1: Chloridgehalt < 0.5 g/l («Süsswasser»).
3)
     Falls erforderlich gemäss SIA 262/1 Anhang A, qw ≤ 10g/m2 x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm.
4)
     Die angegebene Konsistenzklasse ist informativ. Sie ist vom Verwender des Betons im Hinblick auf die objektspezifischen Randbedingungen und seine
     Bedürfnisse (z.B. Betonierverfahren) in der Angebotsphase zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (SN EN 206 Ziffer NA.5.3.4.1).
     Allfällige Anpassungen sind im Angebot festzuhalten und zu berücksichtigen. Hinweis: Die Anforderung an die Konsistenz des Betons ist gemäss
     SN EN 206 Ziffer 5.4.1 bei der Übergabe vom Betonhersteller an den Verwender zu erfüllen. Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min.
     nach der Produktion garantiert.

Konformität Betonsorten
 Nachweis der Konformität
 Der Nachweis der Konformität für die im Betonwerk hergestellten Betonsorten wird durch die laufende Produktionskontrolle der Betonherstellung
 (nach SN EN 206) erbracht. Mit dem Zertifikat der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für Bauprodukte wird bestätigt, dass die KIBAG eine Produk-
 tionskontrolle für die Betonwerke aufgebaut hat, unterhält und zweckmässig anwendet, welche den Anforderungen der SN EN 206 entspricht.

 Weitere Konformitätskriterien
 Nebst den Konformitätskriterien nach der Norm SN EN 206 gelten die in den allgemeinen Verkaufs- und Liefer-
 bedingungen der KIBAG aufgeführten Qualitätskriterien.

Leistungsbestimmungen
■ Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben über Druckfestigkeits-, Expositions- und Konsistenzklasse(n) sowie Grösstkorn und Anwendung
  enthalten. Ohne diese genauen Angaben erfolgen die Lieferungen nach Sortenverzeichnis, z.B. als Betonsorte B200 C25/30 XC3; C3 (32) Kranbeton.

■ Auf besonderen Wunsch sind zusätzliche, im Verzeichnis nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für entsprechende Eignungsnachweise
  spezieller Sorten gehen zu Lasten des Bestellers. Neue Eignungsnachweise erfordern einen Zeitaufwand von mindestens 4 Monaten. Maximalkorngrössen, die
  nicht in der Preisliste angegeben sind, erfordern einen Eignungsnachweis.

                                                         KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                                                            9
KIBAG Baustoffe Region Nordwestschweiz Preisliste 2021 - Kies und Sand Beton Betonpumpen Baustof f labor Disposition: T 058 387 27 10 ...
Beton

       Beton nach Eigenschaften                                                                                                        SN EN 206

      Sorten Nr.           Festigkeits-       Konsistenz          Grösst-               Max.             Anwendung        Fr./m3           Artikel Nr.
                              klasse                               korn                 W/B

     Expositionsklassengruppe A, XC1; XC2
     Recyclingbeton RC-C ≥ 25 – M%, E-Modul Ercm N/mm2 ≥ 25‘000
      A100C                  C25/30               C3                 32                 0.65             Kranbeton        183.00            220100
      A101C                  C25/30               C3                 32                 0.65             Pumpbeton        185.00            220101
     Primärbeton
      A050                   C20/25               C3                 32                 0.65             Kranbeton        183.00            111050
      A051                   C20/25               C3                 32                 0.65             Pumpbeton        184.00            111051
      A060                   C20/25               C3                 16                 0.65             Kranbeton        201.00            111060
      A061                   C20/25               C3                 16                 0.65             Pumpbeton        202.00            111061
      A100                   C25/30               C3                 32                 0.65             Kranbeton        183.00            110100
      A101                   C25/30               C3                 32                 0.65             Pumpbeton        185.00            110101
      A150                   C25/30               C3                 16                 0.65             Kranbeton        201.00            110150
      A151                   C25/30               C3                 16                 0.65             Pumpbeton        203.00            110151

     Expositionsklassengruppe B*, XC3
     Recyclingbeton RC-C Recyclingbeton RC-C ≥ 25 – M%, E-Modul Ercm N/mm2 ≥ 27‘000
      B200C               C25/30             C3             32             0.60     Kranbeton                             185.00            220200
      B201C               C25/30             C3             32             0.60     Pumpbeton                             187.00            220201
     Primärbeton
      B200                   C25/30               C3                 32                 0.60             Kranbeton        185.00            110200
      B201                   C25/30               C3                 32                 0.60             Pumpbeton        187.00            110201
      B250                   C25/30               C3                 16                 0.60             Kranbeton        203.00            110250
      B251                   C25/30               C3                 16                 0.60             Pumpbeton        204.00            110251
     Beton für «weisse Wannen»
      B230W               C25/30                  C3                 32                 0.55             Kranbeton        208.00            110230
      B231W               C25/30                  C3                 32                 0.55             Pumpbeton        211.00            110231
      B230CW              C25/30                  C3                 32                 0.55             Kranbeton        208.00            220232
      B260W               C25/30                  C3                 16                 0.55             Kranbeton        228.00            110260
      B261W               C25/30                  C3                 16                 0.55             Pumpbeton        230.00            110261
      B260CW              C25/30                  C3                 16                 0.55             Kranbeton        228.00            220262
     Nachweis gemäss SN EN 206: NA.8.2.3.5.
     Leichtverdichtbarer Beton (LVB)
      LVBA1818                C25/30                F4/F5               32                0.65        LVB                     215.00           61818
      LVBA1819                C25/30                F4/F5               16                0.65        LVB                     237.00           61819
     CC und LVB eignen sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der Oberfläche Lunkern
     aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Wir lehnen Forderungen infolge ästhetischer Mängel ab.

10                                                         KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton

 Beton nach Eigenschaften                                                                                                           SN EN 206

 Sorten Nr.           Festigkeits-        Konsistenz           Grösst-               Max.         Anwendung              Fr./m3           Artikel Nr.
                         klasse                                 korn                 W/B

Expositionsklassengruppe C*, XC4; XF1
Recyclingbeton RC-C ≥ 25 – M%, E-Modul Ercm N/mm2 ≥ 30‘000
C300C                   C30/37                C3                  32                 0.50         Kranbeton             208.00             220300
C301C                   C30/37                C3                  32                 0.50         Pumpbeton             209.00             220301
Primärbeton
 C300                   C30/37                C3                  32                 0.50         Kranbeton             208.00             110300
 C301                   C30/37                C3                  32                 0.50         Pumpbeton             210.00             110301
 C305                   C35/45                C3                  32                 0.50         Kranbeton             215.00             110305
 C350                   C30/37                C3                  16                 0.50         Kranbeton             226.00             110350
 C351                   C30/37                C3                  16                 0.50         Pumpbeton             228.00             110351
 C352                   C35/45                C3                  16                 0.50         Kranbeton             229.00             110352
Monobeton
 MOC300                 C30/37                 C3                 32              0.50     Mono-Kranbeton         226.00             61204
 MOC301                 C30/37                 C3                 32              0.50     Mono-Pumpbeton         228.00             61205
 MOC350                 C30/37                 C3                 16              0.50     Mono-Kranbeton         245.00             61206
 MOC351                 C30/37                 C3                 16              0.50     Mono-Pumpbeton         247.00             61207
Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das
Abbindeverhalten zeitlich variieren kann. Es erfolgen keine Lieferungen ab Regensdorf.
Die Merkblätter für selbstverdichtenden Beton und Monobeton sind zwingend zu beachten.

Selbstverdichtender Beton (SCC)
 SCC16M37               C30/37                SF2                  16                0.60       SCC Beton                233.00             60807
 SCC16XC4               C30/37                SF2                  16                0.50       SCC Beton                234.00             60986
 SCC8XC4                C30/37                SF2                   8                0.50       SCC Beton                243.00             60998
Weitere SCC-Sorten auf Anfrage. CC und LVB eignen sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB
können an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Wir lehnen Forderungen infolge ästhetischer
Mängel ab.

Expositionsklassengruppe D*, XC4; XD1; XF2
Tiefbaubeton T1*
 D400                   C25/30                C3                  32                 0.50         Kranbeton             228.00             111400
 D401                   C25/30                C3                  32                 0.50         Pumpbeton             230.00             111401
 D450                   C25/30                C3                  16                 0.50         Kranbeton             235.00             111450
 D451                   C25/30                C3                  16                 0.50         Pumpbeton             236.00             111451

Expositionsklassengruppe E*, XC4; XD1; XF4
Tiefbaubeton T2*
 E500                   C25/30                C3                  32                 0.50         Kranbeton             233.00             111500
 E501                   C25/30                C3                  32                 0.50         Pumpbeton             234.00             111501
 E550                   C25/30                C3                  16                 0.50         Kranbeton             248.00             111550
 E551                   C25/30                C3                  16                 0.50         Pumpbeton             250.00             111551
* Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage.

                                                        KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                                                     11
Beton

          Beton nach Eigenschaften                                                                                                        SN EN 206

      Sorten Nr.              Festigkeits-       Konsistenz           Grösst-               Max.             Anwendung        Fr./m3            Artikel Nr.
                                 klasse                                korn                 W/B

     Expositionsklassengruppe F, XC4; XD3;XF2
     Tiefbaubeton T3*
      F600                      C30/37               C3                  32                 0.45             Kranbeton        232.00             111600
      F601                      C30/37               C3                  32                 0.45             Pumpbeton        235.00             111601
      F650                      C30/37               C3                  16                 0.45             Kranbeton        242.00             111650
      F651                      C30/37               C3                  16                 0.45             Pumpbeton        242.00             111651
     * Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage.

     Expositionsklassengruppe G, XC4; XD3; XF4
     Tiefbaubeton T4
      G700                   C30/37              C3                  32                0.45         Kranbeton              243.00            111700
      G701                   C30/37              C3                  32                0.45         Pumpbeton              246.00            111701
      G750                   C30/37              C3                  16                0.45         Kranbeton              258.00            111750
      G751                   C30/37              C3                  16                0.45         Pumpbeton              261.00            111751
     *Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage.
     Weitere RC-Beton Sorten auf Anfrage.

          Bohrpfahlbeton nach Eigenschaften                                                                                                SN EN 206
     Ortbetonpfähle im trockenen 2) P1; P3
      H800P3              C20/25                     F4                  32                 0.60             Pfahlbeton       216.00             111800
      H810P1                    C25/30               F4                  32                 0.50             Pfahlbeton       238.00             111810
      H850P3                    C20/25               F4                  16                 0.60             Pfahlbeton       232.00             111850
      H860P1                    C25/30               F4                  16                 0.50             Pfahlbeton       253.00             111860
     Ortbetonpfähle unter Wasser 2) P2; P4
      I900P4             C20/25                      F5                  32                 0.60             Pfahlbeton       230.00             111900
      I910P2             C25/30                      F5                  32                 0.50             Pfahlbeton       245.00             111910
      I950P4             C20/25                      F5                  16                 0.60             Pfahlbeton       246.00             111950
      I960P2             C25/30                      F5                  16                 0.50             Pfahlbeton       261.00             111960
     2)
          Die Anwendung von Ortbetonpfählen, welche im Trockenen oder unter Wasser betoniert werden, ist in der Norm SIA 267 «Geotechnik» geregelt.

12                                                             KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton

 Diverse Betonsorten

Sorten Nr.    Korngrösse   Konsistenz                  Bindemittelgehalt kg/m3   Fr./m3   Artikel Nr.
                in mm                                        (CEM + ZS)

Schmiermischungen, Unterlagsböden, Überzug
SCHM             0/4           –                                   400           212.00      1400
600              0/4       erdfeucht                               300           198.00     50600
601              0/4       erdfeucht                               350           201.00     50601
602              0/4       erdfeucht                               400           205.00     50602
603              0/4       erdfeucht                               450           210.00     50603
604              0/4       erdfeucht                               500           214.00     50604
611              0/8       erdfeucht                               350           201.00     50611
612              0/8       erdfeucht                               400           203.00     50612
613              0/8       erdfeucht                               450           208.00     50613

                                   KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                          13
Beton

      Diverse Betonsorten

     Sorten Nr.   Korngrösse   Konsistenz                 Bindemittelgehalt kg/m3   Fr./m3   Artikel Nr.
                    in mm                                       (CEM + ZS)

     Magerbeton
     620             0/16      erdfeucht                             150            137.00     50620
     621             0/16      erdfeucht                             200            141.00     50621
     622             0/16      erdfeucht                             240            146.00     50622
     624             0/16      erdfeucht                             300            155.00     50624
     630             0/32      erdfeucht                             100            133.00     50630
     631             0/32      erdfeucht                             150            137.00     50631
     632             0/32      erdfeucht                             200            142.00     50632
     634             0/32      erdfeucht                             240            151.00     50634
     636             0/32      erdfeucht                             300            171.00     50636

14                                   KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton

Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe
Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe

 Betonzusatzmittel                     Kurzzeichen       Wirkung                                                                        Fr./kg
                                                         Verlangsamen die chemische Reaktion (Hydratation) des Zementes und
 Verzögerer                                 VZ                                                                                           7.70
                                                         verzögern das Erstarren des Zementes sowie die Wärmeentwicklung.
 Verflüssiger                                            Verbessert bei gleichem w/z–Wert die Verarbeitbarkeit des Betons oder
                                           HBV                                                                                           8.00
                                                         vermindert den Wasseranspruch bei gleicher Verarbeitbarkeit.
                                                         Dienen zur Erzeugung von kleinen, gleichmäßig verteilten, künstlichen
 Luftporenbildner                           LP                                                                                           7.70
                                                         Luftporen, die den Frost-/Frosttausalzwiderstand des Betons erhöhen.
 Frostschutz                                FS           Verbessert die Gefrierbeständigkeit von jungem Beton.                           6.90
 Schwindreduktionsmittel                   SRA           Reduzieren das Trocknungsschwinden.                                         auf Anfrage
 Antilunkermittel                           –            Minimieren die Lunkerbildung an der Betonoberfläche.                        auf Anfrage
*Ungiftig, nicht gesundheitsschädlich und biologisch abbaubar.

 Zusatzstoffe                          Kurzzeichen       Wirkung                                                                        Fr./kg
                                                         Vermindern Porosität und Frühfestigkeit des Betons und erhöhen somit
 Latent hydraulische ZS                     ZS                                                                                           0.50
                                                         dessen Dauerhaftigkeit.
Weitere Betonzusatzmittel und Zusatzstoffe (ZS) wie Stahl- und Kunststofffasern sowie Farbpigmente auf Anfrage.
Leistungsbestimmungen
■ Werden Zusatzmittel oder Fasern vom Besteller verlangt, so garantiert das Lieferwerk nur die bestellte Dosierung des verlangten Produktes.
■ In den Betonwerken und Fahrmischern werden keine vom Besteller angelieferten Zusatzmittel oder Zusatzstoffe zudosiert.
■ Das Lieferwerk übernimmt keine Haftung für den vom Besteller erwarteten Erfolg.
■ Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. Kostenaufwand auf Anfrage.
■ Zusatzmittel für die Abbindeverzögerung und den Frostschutz werden gemäss gültiger Preisliste der Zusatzmittel-Lieferanten separat verrechnet.

                                                      KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                                                  15
Beton

       Zuschläge und Regietarife für Beton und Mörtel
     1. Lieferungen ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit                                               3. Entsorgung Restbeton
     Bestellungen haben mindestens 10 Arbeitstage vor der Lieferung zu erfolgen.                          Für die Entsorgung von Restbeton wird ein Zuschlag von Fr. 90.–/m3 verrechnet.
     Material- und Werkzuschläge
                                                                                                          4. Barzahlung
     Nacht                             18:30–06:00                               Fr. 1‘500.– pauschal
                                                                                                          Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung.
     Samstag                           06:00–18:30                               Fr. 1‘300.– pauschal
     Sonntag                           06:00–18:30                               Fr. 1‘500.– pauschal     5. Mindesttransportmenge
     Die Arbeitsbewilligung je Werk wird nach Aufwand verrechnet.                                         Die verrechnete Mindestlademenge beträgt 7 m3.

     Zuschläge Chauffeur                                                                                  6. Entlade- und Wartezeit
     Nacht                              18:30–06:00                            Fr. 65.–/Std.              In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 4 Minuten
     Samstag                            06:00–18:30                            Fr. 55.–/Std.              pro m3 inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 145.–/Std. separat
     Sonntag                            06:00–18:30                            Fr. 65.–/Std.              verrechnet.
     Die minimale Einsatzzeit beträgt 8 Stunden. Fahrbewilligungen während der Nacht und an
     Sonntagen werden mit Fr. 80.–/Stk. verrechnet.                                                       7. Regie
                                                                                                          Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. Fuhren mit Fahrmischer mit Förderband
     2. Winterzuschlag                                                                                    werden nach Aufwand mit Fr. 275.–/Std. verrechnet.
     Während den Wintermonaten (1. Dezember bis Ende Februar) wird ein Zuschlag von Fr. 4.–/m3
     verrechnet.                                                                                          8. Kleinmengen
                                                                                                          Kleinmengen unter 1 m3 werden mit einem Zuschlag von Fr. 30.– verrechnet.

       Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel
     KIBAG Beton AG (nachfolgend KIBAG)
     1. Geltungsbereich                                                                                   5. Technische Bestimmungen
     Alle Aufträge für Lieferungen von Beton und Mörtel werden ausschliesslich aufgrund dieser            Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als
     allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller        +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann.
     die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der
     KIBAG schriftlich bestätigt worden sind.                                                             Selbstverdichtender Beton (SCC) und leicht verdichtbarer Beton (LVB) eignen sich nicht für den
                                                                                                          Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der
     2. Rangordnung der Vertragsbestandteile                                                              Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen.
     Eine Vertragsurkunde bzw. – wenn es keine solche gibt – eine Auftragsbestätigung der KIBAG bzw.      Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min. nach der Produktion garantiert.
     – wenn es auch keine solche gibt – eine schriftliche Offerte der KIBAG, gehen bei Widersprüchen
     diesen Lieferbedingungen vor.                                                                        Der Beton muss bei sehr hohen Temperaturen und verlängerten Abladezeiten durch Zugabe von
                                                                                                          Verzögerer (VZ) verzögert werden.
     Die Lieferbedingungen gehen bei Widersprüchen den gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-               Die effektive Verzögerungswirkung in mit VZ verzögertem Beton hängt in wesentlichem Masse von
     dere dem Schweizerischen Obligationenrecht und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch vor               den Witterungsbedingungen und dem Feuchtigkeitshaushalt des Betons ab. Für trockenen oder lose
     sowie die geltenden Normen der SIA: SIA 118:2013 allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten              gelagerten Beton ist die VZ-Dosierung zu verdoppeln. Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten
     SIA 118/262:2018 – allgemeine Bedingungen für Betonbau.                                              bedingen Vorversuche.
     Den Bestellungen, einschliesslich schriftliche Bestellungsbeilagen wie Leistungsverzeichnisse,       Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sicker-
     Baubeschriebe, Pläne, Skizzen und dergleichen, kommt bei Widersprüchen die letzte Priorität zu.      beton, etc., müssen vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigkeitsverlust geschützt werden.
                                                                                                          Alle Betonsorten können alternative Zuschlagstoffe (ZS) enthalten.
     3. Preislisten und Offerten
     Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarung vorbehalten, aus-          Die angegebenen Schwindmasswerte sind Richtwerte. Von schwindkompensierenden Zusatz-
     schliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf         mitteln wird abgeraten. Sie beschädigen die Betonmatrix und beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit
     Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der      des Betons.
     Aufnahme eines der KIBAG aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich.
                                                                                                          Die Trocken-(Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am
     Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Kubikmeter-Preise     gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen.
     beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton oder Mörtel.
                                                                                                          RC-Beton nach SIA MB 2030 ist für die häufigsten Anwendungen im Hochbau geeignet. Ausnahmen
     Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der Werköffnungszeiten der KIBAG.      bilden Beton im Frost- und Frosttausalzbereich, Beton mit hohen Festigkeiten, selbstverdichtender
     Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entspre-        Beton (SCC) und Monobeton (maschinell geglättet). Die KIBAG bietet gemäss aktuellem Stand
     chende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festge-   der Technik RC-Beton gemäss SIA MB 2030 als Kran- und Pumpbeton bis zu einer Festigkeit von
     setzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende         max. C35/45 sowie einer Expositionsklasse XC4 an.
     Betonübernahme durch den Besteller.
                                                                                                          Von eingefärbtem Beton im Frost- und Frosttausalzbereich wird abgeraten. Farbpigmente
     Preisänderungen bleiben vorbehalten.                                                                 beeinträchtigen die Bildung geeigneter Poren. Bei Farb- und Sichtbeton wird die Zugabe von
                                                                                                          Antilunkernmittel (v.a. bei vertikalen Flächen) empfohlen. Farbbetonoberflächen hellen
     4. Auftragserteilung und Auftragsannahme                                                             witterungsbedingt kontinuierlich auf.
     Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 12.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in
                                                                                                          Die Einführung künstlicher Luftporen bei frost- und frosttausalzbeständigem Beton führt zu
     der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische
                                                                                                          vermehrter Lunkernbildung an der Betonoberfläche.
     Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und
     gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden         Bei Sichtbetonoberflächen, welche direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sicht-
     stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen.                                 betonschwimmbäder), ist mit einem kontinuierlichen Abtrag der wasserberührten Beton-
                                                                                                          oberfläche zu rechnen.
     Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigen-
     schaften nach der Norm SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben.                                  Bezüglich des Karbonatisierungswiderstandes von Beton wird von einer Nutzungsdauer von
                                                                                                          50 Jahren ausgegangen. Betone für eine längere Nutzungsdauer sind nur auf Anfrage erhältlich.
     Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte
     Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich.
                                                                                                            Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge:
     Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung        Nutzen Sie dafür das Sicherheitsdatenblatt auf unserer Homepage.
     eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten durch den Auftraggeber zu übernehmen.
                                                                                                          Mauerwerk-Nassmörtel entsprechend den Anforderungen laut SIA-Empfehlungen V 177 (Prismen-
                                                                                                          festigkeit ≥ 15 N/mm2), geeignet für Kalksandsteine (MK), Backsteine (MB) und Zementsteine (MC).

16                                                                            KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton

  Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel
KIBAG Beton AG (nachfolgend KIBAG)

6. Zusätze                                                                                              - Ästhetische Mängel an Bauwerken bzw. Bauteilen;
Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Sache
der KIBAG. Die KIBAG ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt.                    - Mängel bei nach Eigenschaften bestelltem Beton, welche die Folge davon sind, dass im Rahmen
                                                                                                          von Dauerhaftigkeitsprüfungen gemäss Ziff. 8.2.3.4 der Norm SN EN 206 Grenzwerte und
7. Lieferung                                                                                              Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, sofern und soweit solche Mängel die Funktions-
Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer     tauglichkeit des Werkes bzw. Bauteils nicht beeinträchtigen;
Toleranz von einer halben Stunde.                                                                       - Nicht eingehaltene Schwindmasse und daraus resultierende Mängel;
Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wasser-                 - Betonkorrosion bei Sichtbetonoberflächen, die direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt
mangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so           geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder);
wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und werden allfällige Möglichkeiten einer Weiterbe-
lieferung durch andere Betonwerke angeboten. Die KIBAG ist berechtigt, die Lieferzeiten sowohl für      - Ausblühungen bei Farb- und Sichtbeton;
ihre eigenen Lieferungen als auch für Weiterbelieferungen durch andere Betonwerke entsprechend
                                                                                                        - Farbungleichheiten des gelieferten Betons;
zu verlängern. Für allfällige Wartezeiten und damit zusammenhängenden direkten oder indirekten
Schaden haftet die KIBAG jedoch nicht.                                                                  - Mängel infolge von fehlerhaftem Einbringen und/oder Verarbeiten des Betons oder Mörtels durch
                                                                                                          den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte.
Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme der KIBAG sofort anzuzei-
gen. Unterlässt er dies, so haftet er der KIBAG für dadurch verursachten Materialverderb und andere
                                                                                                        10. Mängelrüge
Verzugsfolgen.
                                                                                                        Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob
8. Transportbedingungen
                                                                                                        a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und
Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte
                                                                                                        b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist.
Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt.
                                                                                                        Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung
Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich bei der KIBAG.
                                                                                                        ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Mängel sind, damit die KIBAG diese
Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, so erfolgt die Verrechnung in Regie.
                                                                                                        auf ihre Berechtigung prüfen kann, vor dem Einbringen des Betons in die Schalung sofort schriftlich
Beton der Konsistenzen ≥ F4 werden ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert.                      zu rügen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung
                                                                                                        schriftlich gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten
Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet.                                    Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme
                                                                                                        einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist der KIBAG Gelegenheit zur geben, der
9. Garantie                                                                                             Probeentnahme beizuwohnen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von der KIBAG nur anerkannt,
Die KIBAG garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität.                                wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der
                                                                                                        Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung
Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prü-         eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass ein Mangel besteht, so übernimmt die KIBAG die
fungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton              Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. Das Ergebnis der Prüfung ist der KIBAG
erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1            auf jeden Fall sofort nach dessen Vorliegen mit einer schriftlichen Mängelrüge zuzustellen.
aufgeführten Prüfnormen. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen
des Betons gemäss SIA 262/1 und der aus dem Beton durch die KIBAG oder in Anwesenheit eines             Eine Mängelrüge ist nur in schriftlicher Form gültig.
Vertreters der KIBAG hergestellten Probekörper.
Im Rahmen dieser Garantie (Gewährleistung) verpflichtet sich die KIBAG – eine rechtzeitige und          11. Zahlungsbedingungen
sachliche begründete Mängelrüge vorausgesetzt – mangelhaften Beton kostenlos zu ersetzen.               30 Tage netto ab Fakturadatum.
Die KIBAG übernimmt die Haftung für Schäden an den mit dem mangelhaften Beton hergestellten             Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von
Bauwerken, vorausgesetzt, dass diese Schäden auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons              der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Die KIBAG behält sich Teilfakturierungen vor.
zurückzuführen sind, was der Besteller zu beweisen hat, und ferner der Besteller seinerseits für den
eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Die KIBAG hat solche Schäden aber nur in-          Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die KIBAG die Eintragung des Bauhandwerkerpfand-
soweit zu ersetzen, als ihr dadurch nicht unverhältnismässige Kosten erwachsen. Für weitere direkte     rechtes vor.
oder indirekte Schäden und für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig,
                                                                                                        Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne
wegbedungen. Die Haftung der KIBAG für ihre Hilfspersonen wird ausgeschlossen.
                                                                                                        Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 5%.
Die KIBAG trifft hinsichtlich der Weisungen des Bestellers (Leistungsbeschriebe, Baubeschriebe,
Pläne aller Art einschliesslich Armierungspläne, Eisenlisten, Vorgaben des Bestellers zur Herstellung   12. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR)
des Betons, etc.) und hinsichtlich der sonstigen Vorgaben des Bestellers sowie der weiteren Um-         Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der
stände aus der Sphäre des Bestellers keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht.                             Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG
                                                                                                        berechtigt.
Bei Beton nach Zusammensetzung wird ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Beton-
mischung im Rahmen der von der Norm SN EN 206 festgelegten Toleranzen gewährleistet.                    13. Verrechnungsverbot
                                                                                                        Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der
Werden im Falle einer Zumischung von Betonzusatzmitteln bestimmte Produkte und/oder Dosier-             KIBAG zu verrechnen.
ungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung gewährleistet.
In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso für deren          14. Erfüllungsort
nachteilige Auswirkungen auf das Verhalten des Betons ausgeschlossen.                                   Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG.
Schreibt der Besteller bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 bestimmte
Betonzusatzmittel oder Ausgangsstoffe vor, so besteht keinerlei Mängelhaftung für die Eigen-            15. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand
schaften des Betons.                                                                                    Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts»
                                                                                                        (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom
Keine Mängelhaftung besteht für:                                                                        11. April 1980).
- Mängel infolge von Projektanpassungen durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte;
- die Dauerhaftigkeit von Bauwerken bzw. Bauteilen. Die KIBAG gewährleistet die Einhaltung              Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäfts-
  der Bestimmungen der gültigen technischen Produktnormen, nicht aber eine bestimmte                    domizil der KIBAG zuständig.
  Lebensdauer von Bauwerken bzw. Bauteilen;
- die Eigenschaften der Produkte der KIBAG, sofern und soweit die Produkte nach Vorgaben von
  Bestellern, Bauherren oder Planern herzustellen waren;
- Mängel der Produkte der KIBAG als Folge von Veränderungen dieser Produkte am Ort der Über-
  gabe durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte;
- Mängel als Folge von extremen Witterungsbedingungen und höherer Gewalt;

                                                                            KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                                                                                        17
Transpor tpreise

      Transportpreise Beton und Kies

      Bestimmungsort            Beton     Kies     Bestimmungsort              Beton       Kies      Bestimmungsort           Beton     Kies
                                Fr./m3   Fr./to.                               Fr./m3     Fr./to.                             Fr./m3   Fr./to.
     4147   Aesch BL            48.55     19.35    4143   Dornach              48.25      19.35      4116 Metzerlen             48.55 26.50
     4123   Allschwil           38.85     14.15    4202   Duggingen            50.95      21.85      4142 Münchenstein          40.05 14.75
     4422   Arisdorf            50.95    * –       4228   Erschwil             76.70     * –         4132 Muttenz               41.05 15.50
     4144   Arlesheim           46.85     17.05    4107   Ettingen             47.60      19.55      4224 Nenzlingen            59.85 * –
     4302   Augst BL            42.15    * –       4112   Flüh                 55.90      24.50      4104 Oberwil BL            39.75 16.65
     4000   Basel               39.65     14.85    4402   Frenkendorf          46.10     * –         4148 Pfeffingen            50.95 20.20
     4112   Bättwil-Flüh        48.55     19.35    4414   Füllinsdorf          47.30     * –         4133 Pratteln              41.05 * –
     4126   Bettingen           47.60     18.50    4145   Gempen               54.20      27.10      4153 Reinach BL            46.00 18.70
     4105   Biel-Benken BL      50.95     18.70    4304   Giebenach            47.80     * –         4310 Rheinfelden         * –        26.80
     4102   Binningen           39.55     14.85    4203   Grellingen           50.25      20.90      4125 Riehen                46.00 17.80
     4127   Birsfelden          41.40     14.85    4204   Himmelried           72.85      23.65      4118 Rodersdorf            58.00 24.85
     4223   Blauen              71.85     33.65    4146   Hochwald             59.25      27.95      4244 Röschenz              71.75 * –
     4103   Bottmingen          39.55     14.85    4114   Hofstetten SO        56.95      24.85      4124 Schönenbuch           39.75 14.75
     4226   Breitenbach         69.35    * –       4303   Kaiseraugst          42.85     * –         4133 Schweizerhalle        42.15 * –
     4225   Brislach            67.00    * –       4245   Kleinlützel          78.50     * –         4206 Seewen SO             46.95 * –
     4117   Burg im Leimental   71.55     29.55    4242   Laufen               71.85     * –         4106 Therwil               40.75 15.60
     4227   Büsserach           71.85    * –       4415   Lausen               50.55     * –         4246 Wahlen b. Laufen 72.85 * –
     4126   Chrischona          47.60     18.50    4410   Liestal              47.80     * –         4108 Witterswil            48.55 19.75
     4243   Dittingen           71.85    * –       4115   Mariastein           58.00     * –         4222 Zwingen               69.35 * –
                                                                                                    * Weitere Destinationen auf Anfrage.

18                                                  KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Baustofflabor

  Das KIBAG Baustofflabor
      Akkreditiert nach ISO/IEC 17025, STS Nr. 0111

KIBAG Baustofflabor                                                          Vertragsbedingungen
Im KIBAG Baustofflabor werden übliche physikalische Untersuchungen an        Diese Vertragsbedingungen gelten für die Dienstleistungen des Baustoff-
Sand, Kies, Beton und Mörtel durchgeführt.                                   prüflabors (Beratung, Gutachten, Laborprüfungen).
Laborbus                                                                     Die Dienstleistungen erfolgen basierend auf der gültigen Preisliste oder
Das mobile Labor ist für die Durchführung aller Frischbetonkontrollen aus-   Offerte sowie diesen Vertragsbedingungen, soweit sie nicht durch schrift-
gerüstet. Weiter dient es zur Entnahme von Proben, welche im Baustoff-       liche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
labor untersucht werden.
                                                                             Alle Preise der Preisliste sind ohne MWST.
Tätigkeiten
Das Baustofflabor ist für sämtliche Prüfungen, welche im Baustoff-           Beanstandungen zu den im Baustofflabor durchgeführten Prüfungen oder
labor oder mit dem mobilen Labor durchgeführt werden, gemäss der Norm        Rechnungen müssen diesem innert 4 Wochen nach Ausgabedatum schriftlich
ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die akkreditierten Prüfungen sind mit dem        mitgeteilt werden.
Swiss Accreditation-Logo gekennzeichnet. Prüfungen, welche nicht durch       Die Untersuchungsberichte entsprechend den Anforderungen der ISO/IEC
das Baustofflabor ausgeführt werden, werden an externe akkreditierte         17025:2017. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die unter-
Laboratorien vergeben.                                                       suchten Proben. Prüfprotokolle und Prüfberichte werden für eine Dauer von
                                                                             zehn + drei Jahren archiviert. Auf schriftlich begründete Anfrage stehen die
Auftragsannahme
                                                                             relevanten Dokumente, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt
Prüfaufträge werden durch das Baustofflabor,
                                                                             wurden, zur Einsicht zur Verfügung.
Telefon 058 387 26 00, entgegengenommen.
                                                                             Das Baustofflabor wahrt die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen
                                                                             und Können und unter Beachtung des allgemein anerkannten Wissensstandes
Öffnungszeiten:               Montag bis Freitag       07.30 – 12.00 Uhr     ihres Fachgebietes. Von Dritten wie Unternehmen oder Lieferanten wird keine
                                                       13.00 – 17.00 Uhr     persönliche Vergünstigung angenommen. Aufträge und die damit zusammen-
                                                                             hängenden Dokumente werden vertraulich behandelt. Sofern gesetzlich nicht
                                                                             verboten, informiert das Baustofflabor nach aussen.
                                                                             Auftraggeber haben das Recht, bei Prüfungen, welche ihren Auftrag
                                                                             betreffen, anwesend zu sein. Unbeaufsichtigter Zutritt zu den Laborräumlich-
                                                                             keiten des KIBAG Baustofflabors und Einsichtnahme in spezifische Dokumente
                                                                             des KIBAG Baustofflabors sind nicht gestattet.
                                                                             Prüfresultate und Prüfberichte werden in Absprache elektronisch oder per Post
                                                                             an den Auftraggeber versandt.
                                                                             Unteraufträge werden grundsätzlich an, nach ISO/IEC 17025:2017, akkredi-
                                                                             tierte Prüfstellen vergeben. Bei Unterauftragnehmern, welche nicht nach
                                                                             ISO/IEC 17025:2017 akkreditiert sind, wird gemäss Labor Management System
                                                                              (LMS) des KIBAG Baustofflabors vorgegangen.
                                                                               Festbeton und Mörtelproben (Prüfkörper) werden entsprechend den Norm-
                                                                                anforderungen gelagert. Proben von Gesteinskörnungen werden bis zur Ver-
                                                                                 suchsdurchführung in staub- und feuchtigkeitsdichten Transportbehältern
                                                                                  gelagert. Sämtliche Proben und Prüfkörper werden, sofern der Auftrag-
                                                                                   geber nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt, umgehend nach der
                                                                                    Versuchsdurchführung entsorgt.
                                                                                   Probekörper werden auf Kundenwunsch zurückgestellt. Ohne spezielle
                                                                                    Vereinbarung werden Rückstellproben von Prüfkörpern ein Jahr über
                                                                                     das Herstellungsdatum und diejenigen von Gesteinskörnungen einen
                                                                                      Monat über die Erstellung des Prüfberichtes hinaus aufbewahrt.
                                                                                      Auf Anfrage informieren wir Sie über die Messunsicherheiten der
                                                                                      Prüfergebnisse und deren Bestimmungsgrundlage.

                                                                                                                             KIBAG Baustofflabor
                                                                                                                             Bachstrasse 9, 8038 Zürich
                                                                                                                             T 058 387 26 00
                                                                                                                             baustofflabor@kibag.ch
                                                                                                                             www.kibag.ch

                                                         KIBAG Baustof f labor T 058 387 26 00                                                               19
Baustofflabor

       Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter

     Bestimmung der Korngrössenverteilung von Gesteinskörnungen,                 Bestimmung des Anteils an gebrochenen Körnern in groben
     Siebverfahren                                                               Gesteinskörnungen
     SN EN 933-1        V – 023                                  Preis Fr.       SN EN 933-5         V – 026                          Preis Fr.
      1 Prüfung an Einzelfraktion                                   92.00         1 Prüfung an Einzelfraktion                          122.00
      1 Prüfung an Gemisch                                         184.00         1 Prüfung an Gemisch                                 490.00
      Zuschlag für Probenahmen                                      82.00         Zuschlag für Probenahmen                                 82.00

     Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen,                              Bestimmung von Schüttdichte und Hohlraumgehalt von
     Plattigkeitskennzahl                                                        Gesteinskörnungen
     SN EN 933-3        V – 024                                                  SN EN 1097-3         V – 027
      1 Prüfung an Einzelfraktion                                  122.00         1 Prüfung                                            155.00
      1 Prüfung an Gemisch                                         346.00         Zuschlag für Probenahmen                                 82.00
      Zuschlag für Probenahmen                                      82.00
                                                                                 Bestimmung der Rohdichte und Wasseraufnahme von
     Bestimmung der Kornform von Gesteinskörnungen,                              Gesteinskörnungen
     Kornformkennzahl                                                            SN EN 1097-6         V – 028
     SN EN 933-4        V – 025                                                   1 Prüfung (von Gesteinskörnungen > 4 mm)             180.00
      1 Prüfung an Einzelfraktion                                  112.00         1 Prüfung (von Gesteinskörnungen < 4 mm)             255.00
      1 Prüfung an Gemisch                                         312.00         Zuschlag für Probenahmen                                 82.00
      Zuschlag für Probenahmen                                      82.00

       Frischbeton-Prüfungen
     Frischbetonkontrollen
     SN EN 12350-1/ -4/ -5/ -6/ -7, SIA 262/1 Anhang H     V – 120 bis V – 126

     Pauschalen inkl. An- und Rückfahrt. Anfahrtsweg bis 50 km inkl.

      Tagespauschale bis 9 Stunden                             Fr. 1‘280.00
      Preiszuschlag auf Tagespauschale für Samstags- und                50 %
      Nachtarbeit von 20.00 bis 6.00 Uhr
      Preiszuschlag auf Tagespauschale für Sonntags- und               100 %
      Feiertagsarbeit von 0.00 bis 6.00 Uhr am Folgetag

     Bei allen Einsätzen sind sämtliche Bestimmungen von Temperatur,
     Konsistenz, Frischbetonrohdichte, Luftporengehalt, Wasserbindemittel-
     wert und Prüfkörperherstellung inkl. Berichtausfertigung enthalten.

20                                                           KIBAG Baustof f labor T 058 387 26 00
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