Preisliste Baustoffe 2020 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor - Kibag

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Preisliste Baustoffe 2020 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor - Kibag
Preisliste Baustoffe 2020

                Kie s und S and • B eton • B etonpumpen • Zent rallabor
                                              Region Basel
                                                          D isp os ition:
                                                      T 058 387 2 7 1 0
                                                               Ver k auf :
                                                      T 058 387 2 7 0 0
                                                        www.k i bag.ch

        KIBAG. Aus gutem Grund.
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Ihre Ansprechpar tner

■ Regionalleitung
                   Thomas Ghelma
                   Regionalleiter

                   T 058 387 11 20
                   t.ghelma@kibag.ch

■ Verkauf & Administration
                   Andreas Gaus                                 Alexandra Rashiti                       Daniela Aracena
                   Verkauf, Verkaufsleiter                      Administration                          Administration

                   M 079 150 47 34                              T 058 387 27 03                         T 058 387 27 04
                   a.gaus@kibag.ch                              a.rashiti@kibag.ch                      a.aracena@kibag.ch

■ Werk
                   Roger Hänggi
                   Werkleiter
                   T 058 387 27 01
                   F 058 387 27 02
                   M 079 938 89 99
                   r.haenggi@kibag.ch

■ Disposition & Fuhrpark                                                             ■ Aushubdeponie & Bewilligungen
                   Christophe Müller                            Didier Munch                            Frank Gerthoffer

                   T 058 387 27 10                              T 058 387 27 10
                   M 079 788 32 41                              M 079 541 80 29
                   w-basel@kibag.ch                             w-basel@kibag.ch                        M 079 788 32 48

■ KIBAG Baustofflabor
                                             Ansprechpartner:   Arnet Claudio        Pedrana Dario
                                                                Bühler Sandro        Schärer Tamara
                                                                Gerspacher Willy     Walker Erich
                                                                Gilg Michael         Walker Raphael
                                                                Kappeler Florian     Werneburg Nadine
                                                                Luchsinger Hans      Wosinski Andrea
                   T 058 387 26 00                              Meier Marcel         Wyder Daniel

KIBAG Beton AG
KIBAG Kies Basel AG
Hegenheimerstrasse 311
4055 Basel
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Inhaltsverzeichnis

Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF exkl. Mehrwertsteuer.
Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ersetzt
und ungültig.

Kies/Sand/Ablagerungen
Primärkies/Sand                                                          4
Transportpreise                                                          4
Zuschläge und Regietarife für Sand und Kies                              5
Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies                           5
Ablagerungen                                                             6
Aushubmaterialien                                                        6

Beton
Beton nach Eigenschaften SN EN 206                                    7–12
Beton mit besonderen Eigenschaften                                      13
Beton in der Baugrube und im Tiefbau nicht normiert                     14
Primärbeton nicht normiert                                              15
RC-Beton nicht normiert                                                 15
Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe                                          16
Transportpreise Beton                                                   17
Zuschläge und Regietarife für Beton und Mörtel                          18
Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel                    18–19

KIBAG Baustofflabor
Das KIBAG Baustofflabor                                                 20
Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter, Frischbeton-Prüfungen      21
Festbeton-Prüfungen, Externe Prüfungen                                  22

                                                                        3
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Kies/Sand

     Primärkies/S and                                                                                            nach SN EN 12620

     Art. Nr. Materialbezeichnung                Korngrösse                Schüttgewicht             Fr./to                    Fr./m3
                                                   in mm                       to/m3
     Feine Gesteinskörnungen
     245*      Sand gewaschen                    ca. 0 – 1                      1.35                 31.50                     42.55
     144       Sand gewaschen                       0–4                         1.45                 46.60                     67.60
     149       Sand gemischt                        0–4                         1.50                 40.90                     61.35
     510       Brechsand                            0–4                         1.40                 49.90                     69.85

     Grobe Gesteinskörnungen
     Korngruppen
     180       Feinkies                             4–8                         1.55                 35.20                     54.55
     340       Feinkies                             8 – 16                      1.63                 30.60                     49.80
     350       Mittelkies                         16 – 32                       1.68                 28.10                     47.20
     360*      Grobkies                           32 – 45                       1.63                 28.70                     46.80
     520*      Splitt                               3–6                         1.35                 47.80                     64.55

     Korngemische
     264*      Betonkies                            0–8                         1.65                 37.60                     62.05
     400*      Betonkies                            0 – 16                      1.75                 35.30                     61.80
     420 *     Betonkies                            0 – 32                      1.80                 33.00                     59.40
     440 *     Betonkies                            0 – 45                      1.85                 32.30                     59.80

     Kiessand für Fundationsschichten
     830 *     Wandkies, unsortiert                 0–X                         1.90                 23.10                     43.90
    * Nicht zertifizierte Produkte.

    Transportpreise Kies

     Bestimmungsort                     Fr./to   Bestimmungsort                         Fr./to    Bestimmungsort                        Fr./to
      4147      Aesch                 19.35      4126        Chrischona                 18.50      4142       Münchenstein              14.75
      4123      Allschwil             14.15      4143        Dornach                    19.35      4132       Muttenz                   15.50
      4144      Arlesheim             17.05      4202        Duggingen                  21.85      4104       Oberwil                   16.65
      4000      Basel                 14.85      4107        Ettingen                   19.55      4148       Pfeffingen                20.20
      4112      Bättwil-Flüh          19.35      4112        Flüh                       24.50      4153       Reinach                   18.70
      4126      Bettingen             18.50      4145        Gempen                     27.10      4310       Rheinfelden               26.80
      4105      Biel-Benken           18.70      4203        Grellingen                 20.90      4125       Riehen                    17.80
      4102      Binningen             14.85      4204        Himmelried                 23.65      4118       Rodersdorf                24.85
      4127      Birsfelden            14.85      4146        Hochwald                   27.95      4124       Schönenbuch               14.75
      4223      Blauen                33.65      4114        Hofstetten                 24.85      4106       Therwil                   15.60
      4103      Bottmingen            14.85      4115        Mariastein                 25.70      4108       Witterswil                19.75
      4117      Burg im Leimental     29.55      4116        Metzerlen                  26.50    Weitere Destinationen auf Anfrage.

4                                                       KIBAG Kies Basel AG T 058 387 27 10
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Kies/Sand

  Zuschläge und Regietarife für S and und Kies
1. Lieferungen ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit                                                  3. Kleinmengen
Bestellungen haben mindestens 10 Arbeitstage vor der Lieferung zu erfolgen.                             Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung verrechnet. Es gilt eine
                                                                                                        Mindestverrechnungsmenge von 1 to pro Bezug.
Material- und Werkzuschläge                                                                             4. Mindesttransportmenge
Nacht                             18:30–06:00                                  Fr. 1‘500.– pauschal     Als Mindesttransportmenge werden für Kipper 15 to pro Fuhre verrechnet.
Samstag                           06:00–18:30                                  Fr. 1‘300.– pauschal
Sonntag                           06:00–18:30                                  Fr. 1‘500.– pauschal     5. Fahrmischer/Silofahrzeug
Die Arbeitsbewilligung je Werk wird nach Aufwand verrechnet.                                            Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein Zuschlag von Fr. Fr. 8.–/to
                                                                                                        verrechnet.
Zuschläge Chauffeur                                                                                     6. Entlade- und Wartezeit
Nacht                              18:30–06:00                            Fr. 65.–/Std.                 In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Minuten
Samstag                            06:00–18:30                            Fr. 55.–/Std.                 pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 145.–/Std. separat
Sonntag                            06:00–18:30                            Fr. 65.–/Std.                 verrechnet.
Die minimale Einsatzzeit beträgt 8 Stunden. Fahrbewilligungen während der Nacht und an                  7. Regie
Sonntagen werden mit Fr. 80.–/Stk. verrechnet.                                                          Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet.
2. Barzahlung
Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung.

  Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies
KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG,
KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG Kies Neuheim AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG)

1. Geltungsbereich                                                                                      4. Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen von Sand und Kies werden aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen aus-            30 Tage netto ab Fakturadatum.
geführt. Durch seine Bestellung anerkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Lieferbedingungen.
                                                                                                        Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne
Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind.
                                                                                                        Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 5%.
2. Allgemeines
                                                                                                        5. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR)
Gewaschenes Kiesmaterial kann gebrochene Anteile enthalten.
                                                                                                        Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der
Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen behält sich die KIBAG vor,       Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG
die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern.                                                            berechtigt.
Das gelieferte Material ist hinsichtlich Qualität und/oder Menge während des Ablads                     6. Verrechnungsverbot
des Materials, zu prüfen. Allfällige Mängel müssen bei der KIBAG sofort gerügt werden.                  Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der
Gültig ist nur eine Mängelrüge in schriftlicher Form. Ist das gelieferte Material mangelhaft und wird   KIBAG zu verrechnen.
der Mangel rechtzeitig gerügt, ist die KIBAG berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten.
                                                                                                        7. Erfüllungsort
Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter Vorbehalt offizieller Preis-     Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG.
änderungen auf 3 Monate beschränkt.
                                                                                                        8. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand
Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden.          Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkom-
Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien erfolgen ausschliesslich in Tonnen.      men der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980).

3. Transportbedingungen                                                                                 Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäfts-
Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie unge-                domizil der KIBAG zuständig.
hinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt.
Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich beim Lieferwerk.
Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet.
Für das Abführen von unverschmutztem Aushubmaterial wird keine Garantie auf die Tagesleistung
der zu transportierten Menge gegeben.

                                                                                 KIBAG Kies Basel AG T 058 387 27 10                                                                                          5
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Kies/Sand

     Ablagerungen
    Ohne vorgängige Auftragsbestätigung durch die KIBAG darf kein Aushubmaterial angeliefert werden. In allen Ablagerungsstellen
    der KIBAG darf nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch-, Abraum- und Erdmaterial zugeführt werden. Die Anlieferung wird über-
    wacht. Nicht konformes Material wird zurückgewiesen.

    Ablagerungsbedingungen
    ■ Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor, kein Ablagerungsmaterial anzunehmen oder einen Zuschlag zu verrechnen.
    ■ Grundsätzlich darf nur sauberes Aushubmaterial abgelagert werden. Abbruch- oder wasserbeeinträchtigendes Material ist nicht gestattet.

    Öffnungszeiten:         Montag –Donnerstag       07.00 – 12.00
                                                     13.00 – 16.30
                            Freitag                  07.00 – 12.00
                                                     13.00 – 16.30                                        Preise für Ablagerungen auf Anfrage.

     Materialannahme/Ablagerung
     Aushubmaterialien          und Entsorgung
    Materialdefinition                                                         Ablagerungsbedingungen
    Voraussetzung für Aushub: Humus/Oberboden vorgängig abgeschält;            ■ Deklaration
    keine Vermischung mit Unterboden.                                             In Aushubdeponien (Auffüllungen/Rekultivierung von Kiesgruben)
                                                                                  darf nur unverschmutztes, natürliches Aushubmaterial abgelagert
    ■ Aushub unverschmutzt, Deponietyp A                                          werden. Für sämtliches Aushubmaterial ist eine Deklaration not-
      VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1                                            wendig und vor Beginn der Anlieferung dem Deponiebetreiber
      Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn seine natürliche                zuzustellen. Bei Bauvorhaben, bei welchen mehr als 50 m3 (fest)
      Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit weder chemisch noch             Ober- und/oder Unterboden abgeführt werden, ist zusätzlich eine
      durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz oder andere         Kopie des Meldeblattes über Bodenverschiebung erforderlich.
      Bauabfälle verändert wurde. Aushub sauber kann uneingeschränkt
      für Hinterfüllungen verwendet oder in Aushubdeponien abgelagert          ■ Stichproben und Haftung
      werden.                                                                    Der Deponiebetreiber ist verpflichtet, das angelieferte Aushubma-
                                                                                 terial stichprobenweise zu überprüfen. Erfüllt das untersuchte
    ■ Aushub schwach verschmutzt, Verwertung                                     Aushubmaterial die gesetzlichen Grenzwerte nicht, haftet der Abge-
      VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 2                                           ber in jedem Fall für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe des
      Aushubmaterial gilt als schwach verschmutzt, wenn seine natürliche         Materials oder dessen gesetzes- und umweltkonforme Entsorgung
      Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit chemisch oder                  entstehen.
      durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz, Bauschutt
      oder andere Bauabfälle verändert wurde und es zu mindestens 95%
      Gewichtsprozenten aus Lockergestein oder gebrochenem Fels und im
      Übrigen aus anderen mineralischen Bauabfällen besteht. Schwach
      belastetes Aushubmaterial kann als Zuschlagstoff für hydraulisch-
      oder bituminös gebundene Baustoffe verwendet werden.

    ■ Aushub verschmutzt, Deponietyp B
      VVEA Art. 19, Anhang 5, Ziffer 2.3
      Aushubmaterial gilt als verschmutzt, wenn seine natürliche Zu-
      sammensetzung durch menschliche Tätigkeit chemisch oder durch
      Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz, Bauschutt oder
      andere Bauabfälle verändert wurde.
    ■ Humus/Oberboden sauber
      Humus/Oberboden gilt als unverschmutzt, wenn die Richtwerte
      gemäss VBBo, «Wegleitung Bodenaushub» des BAFU, respektive die
      Kategorie l gemäss FaBo des Kantons Zürich für unbelasteten Boden-
      aushub, erfüllt und für uneingeschränkte Wiederverwendung zuge-
      lassen ist. Zusätzlich muss das Material frei von Bewuchs, Wurzel-
      stöcken oder Wurzelwerk Ø > 10 mm, Fremdstoffen und Gestein sein.

6                                                           KIBAG Kies Basel AG T 058 387 27 10
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Beton

Beton nach Eigenschaften SN EN 206
Am 1. Januar 2016 tritt die neue europäische Betonnorm

SN EN 206 «Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität»

in Kraft. Sie ersetzt die SN EN 206-1 aus dem Jahr 2000. Die Norm SN EN 206 ist eine Produktenorm. Sie beschreibt, wie Beton ausgeschrieben,
hergestellt und auf Konformität geprüft werden muss. Die Grundlagen für die Anwendung dieser Norm bildet das «Bundesgesetz über
Bauprodukte (BauPG)» und die «Verordnung über Bauprodukte (BauPV)».

  Die von uns angebotenen Betonsorten erfüllen diese Anforderungen. Die Norm SIA 262 und unsere Fachspezialisten empfehlen Ihnen die
  Verwendung von «Beton nach Eigenschaften». Diese Empfehlung wird auch von unserem Verkaufs- und Beratungsteam, wie auch von den
  Mitarbeitern unseres modernen Materiallabors unterstützt.

Beton nach Eigenschaften
(gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.4)
Beton, für den die geforderten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen, sofern erforderlich, gegenüber dem Hersteller festgelegt sind,
der für die Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätzlichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist.

Beton nach Zusammensetzung
(gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.10)
Beton, für den die Zusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die verwendet werden müssen, dem Hersteller, der für die Lieferung eines Betons
mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist, vorgegeben werden. Sollten bauliche Gegebenheiten oder spezielle Bedingungen
vor Ort einen Einsatz von «Beton nach Zusammensetzung» erforderlich machen, helfen Ihnen unsere kompetenten Spezialisten gerne weiter.
Die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Bedingungen aus der Norm SN EN 206 sind einzuhalten. Die Kosten für spezielle Prüfungen fallen
in die Verantwortung des Bestellers.

(gemäss Norm SN EN 206)
Kap. 6: Festlegung des Betons, Kap. 6.1: Allgemeines                        Kap. 6.3.2: Grundlegende Anforderungen
Grundlage für das Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusam-                 Bei Beton nach Zusammensetzung muss die Festlegung folgendes
mensetzung sind die Ergebnisse der Erstprüfung oder Erkenntnisse            enthalten:
aus Langzeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton unter Berücksich-          a) eine Anforderung nach Übereinstimmung mit SN EN 206
tigung der Grundanforderungen für Ausgangsstoffe und der Beton-             b) Zementart und Festigkeitsklasse des Zements
zusammensetzung.                                                            c) Zielwert des Zementgehalts
                                                                            d) entweder Zielwert des Wasserzementwerts oder Konsistenz durch
Bei Beton nach Zusammensetzung ist der Verfasser der Festlegung                Angabe der Klasse oder des Zielwertes
dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Festlegungen mit den           (Anmerkung 1: Weitere Informationen enthält Anhang L, Zeile 14)
allgemeinen Anforderungen nach SN EN 206 übereinstimmen und                 e) Arten, Kategorien und maximaler Chloridgehalt der Gesteins-
dass die Zusammensetzung in der Lage ist, die beabsichtigte Leis-              körnungen
tungsfähigkeit des Betons sowohl im frischen als auch im erhärteten         f) bei Leichtbeton oder Schwerbeton die Höchst- oder Mindest-
Zustand zu erzielen. Der Verfasser der Festlegung muss unterstüt-              rohdichte der Gesteinskörnung, wie zutreffend
zende Unterlagen über die vorgegebene Zusammensetzung für die               g) Grösstkorn der Gesteinskörnung Dupper und Dlower sowie
vorgesehene Leistungsfähigkeit aufbewahren und aktualisieren. Der              gegebenenfalls Beschränkungen der Sieblinie
Nachweis der Konformität bei Beton nach Zusammensetzung bezieht                (Anmerkung 2: Dupper sollte nicht grösser als dg nach
sich (durch den Betonhersteller) ausschliesslich auf die Erzielung der         EN 1992-1-1 sein)
festgelegten Zusammensetzung und nicht auf eine vom Verfasser der           h) Art und Menge der Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern, falls
Festlegung beabsichtigte Leistungsfähigkeit.                                   verwendet
                                                                            i) falls Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern verwendet werden, die
                                                                               Herkunft dieser Ausgangsstoffe und des Zements, stellvertretend
                                                                               für Eigenschaften, die nicht anderweitig definiert werden können

                                                     KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                                                    7
Preisliste Baustoffe 2020 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor - Kibag
Beton

    Beton nach Eigenschaften SN EN 206
    Expositionsklassen 1)                                                                 Konsistenzklassen 2)
    Klasse Umgebung                                                                            Klasse     Wert in mm                Konsistenzbeschreibung
    kein Korrosion- oder Angriffsrisiko für Beton und Bewehrung                                Ausbreitmass
      X0    für Beton ohne Bewehrung                                                              F1 3)   ≤ 340                     steif
                                                                                                  F2      340 bis 410               plastisch
    Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung
                                                                                                  F3      420 bis 480               weich
     XC1    trocken oder ständig nass
                                                                                                  F4      490 bis 550               sehr weich
     XC2    nass, selten trocken
                                                                                                  F5      560 bis 620               fliessfähig
     XC3    mässige Feuchte
                                                                                                  F6      ≥ 630                     sehr fliessfähig
     XC4    wechselnd nass und trocken

    Korrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen                                           Verdichtungsmass nach Walz
    Meerwasser                                                                                    C0 4)   ≥ 1.46                    erdfeucht
     XD1    mässige Feuchte                                                                       C1      1.45 bis 1.26             steif
     XD2    nass, selten trocken                                                                  C2      1.25 bis 1.11             plastisch
     XD3    wechselnd nass und trocken                                                            C3      1.10 bis 1.04             weich

    Frostangriff mit oder ohne Taumittel                                                       Setzfliessmass
     XF1    mässige Wassersättigung, ohne Taumittel
                                                                                                  SF1     550 bis 650
     XF2    mässige Wassersättigung, mit Taumittel
                                                                                                  SF2     660 bis 750
     XF3    hohe Wassersättigung, ohne Taumittel
                                                                                                  SF3     760 bis 850
     XF4    hohe Wassersättigung, mit Taumittel oder Meerwasser
                                                                                          1)
                                                                                                Auszug aus EN-Norm für hauptsächlich in der Schweiz verwendete
    Chemischer Angriff                                                                          Betonsorten.
     XA1    chemisch schwach angreifende Umgebung
     XA2    chemisch mässig angreifende Umgebung
                                                                                          2)
                                                                                                In der Schweiz angewandte Prüfverfahren für die Konsistenz-
                                                                                                messung. Eine allgemein verbindliche Korrelation zwischen den
     XA3    chemisch stark angreifende Umgebung
                                                                                                Prüfverfahren existiert nicht.

                                                                                          3)
                                                                                                Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu
                                                                                                empfehlen.

    Anwendungsbeispiele Expositionsklassen                                                4)
                                                                                                Die den Konsistenzklassen zugeordneten Konsistenzbeschrei-
                                                                                                bungen entsprechen internen Festlegungen der KIBAG zur
                                                                                                Verständigung mit unseren Kunden. Die SN EN 206 enthält
                                                                                                diese Zuordnung nicht.
                                                          Fassade
                                        XC4 / XF1

                                                          Flachdach

                                  XC1               XC3
                            XC3

                                        XC1

                                                           XF2

                                                                      Sprühnebel
                                                                        Fahrbahn
                XC4 / XF1         XC1               XC1
                            XC3

                                        XC1

8                                                                 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Preisliste Baustoffe 2020 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor - Kibag
Beton

     Beton nach Eigenschaften SN EN 206
Anforderungsübersicht Betonsorten
                             Betonsorte   Sorte O     Sorte A      Sorte B 1) 3)    Sorte C 1)     Sorte D 1)         Sorte E 1)         Sorte F     Sorte G
     Anforderungen                                                                                   (T1)               (T2)              (T3)        (T4)
     Übereinstimmung                                                               Beton nach SN EN 206
     Druckfestigkeitsklassen              C12/15      C20/25         C25/30          C30/37         C25/30             C25/30            C30/37      C30/37
     Expositionsklasse(n)                 XO (CH)    XC2 (CH)       XC3 (CH)        XC4 (CH)       XC4 (CH)           XC4 (CH)          XC4 (CH)    XC4 (CH)
                                                                                    XF1 (CH)       XD1 (CH)           XD1 (CH)          XD3 (CH)    XD3 (CH)
                                                                                                   XF2 (CH)           XF4 (CH)          XF2 (CH)    XF4 (CH)
     Nennwert Grösstkorn                  Dmax 32     Dmax 32        Dmax 32         Dmax 32           Dmax 32         Dmax 32           Dmax 32     Dmax 32
     Klasse des Chloridgehalts            Cl 0.10     Cl 0.10        Cl 0.10         Cl 0.10           Cl 0.10         Cl 0.10           Cl 0.10     Cl 0.10
     Konsistenzklasse   4)
                                            C3          C3             C3              C3                C3              C3                C3          C3
     Frost-Tausalz-Widerstand              nein        nein           nein            nein             mittel           hoch             mittel       hoch
     Weitere durch die Betonsorte                    XC1 (CH)       XC1 (CH)                      XD2a (CH)      2)
                                                                                                                      XD2a (CH)    2)
                                                                                                                                        XD2b (CH)   XD2b (CH)
     abgedeckte Expositionsklasse(n)                                XC2 (CH)                       XF3 (CH)                              XF3 (CH)
1)
     Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt.
2)
     XD2a (CH) gemäss Ziffer 4.1: Chloridgehalt < 0.5 g/l («Süsswasser»).
3)
     Falls erforderlich gemäss SIA 262/1 Anhang A, qw ≤ 10g/m2 x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm.
4)
     Die angegebene Konsistenzklasse ist informativ. Sie ist vom Verwender des Betons im Hinblick auf die objektspezifischen Randbedingungen und seine
     Bedürfnisse (z.B. Betonierverfahren) in der Angebotsphase zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (SN EN 206 Ziffer NA.5.3.4.1).
     Allfällige Anpassungen sind im Angebot festzuhalten und zu berücksichtigen. Hinweis: Die Anforderung an die Konsistenz des Betons ist gemäss
     SN EN 206 Ziffer 5.4.1 bei der Übergabe vom Betonhersteller an den Verwender zu erfüllen. Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min.
     nach der Produktion garantiert.

Konformität Betonsorten
 Nachweis der Konformität
 Der Nachweis der Konformität für die im Betonwerk hergestellten Betonsorten wird durch die laufende Produktionskontrolle der Betonherstellung
 (nach SN EN 206) erbracht. Mit dem Zertifikat der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für Bauprodukte wird bestätigt, dass die KIBAG eine
 Produktionskontrolle für die Betonwerke aufgebaut hat, unterhält und zweckmässig anwendet, welche den Anforderungen der SN EN 206
 entspricht.

 Weitere Konformitätskriterien
 Nebst den Konformitätskriterien nach der Norm SN EN 206 gelten die in den
 Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der KIBAG aufgeführten Qualitätskriterien.

Leistungsbestimmungen
■ Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben über Druckfestigkeits-, Expositions- und Konsistenzklasse(n) sowie Grösstkorn und Anwendung
  enthalten. Ohne diese genauen Angaben erfolgen die Lieferungen nach Sortenverzeichnis, z.B. als Betonsorte B200 C25/30 XC3; C3 (32) Kranbeton.

■ Auf besonderen Wunsch sind zusätzliche, im Verzeichnis nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für entsprechende Eignungsnachweise
  spezieller Sorten gehen zu Lasten des Bestellers. Neue Eignungsnachweise erfordern einen Zeitaufwand von mindestens 4 Monaten. Maximalkorngrössen,
  die nicht in der Preisliste angegeben sind, erfordern einen Eignungsnachweis.

                                                         KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                                                            9
Preisliste Baustoffe 2020 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor - Kibag
Beton

     Beton nach Eigenschaften SN EN 206

      Sorten Nr.     Festigkeits-    Expositionsklassen       Konsistenz         Grösstkorn        Max. W/B       Anwendung              Fr./m3       Artikel Nr.
                        klasse

      Expositionsklassengruppe A
      A050            C20/25         XC2; XC1                     C3                 32              0.65         Kranbeton             182.50            111050
      A051            C20/25         XC2; XC1                     C3                 32              0.65         Pumpbeton             184.00            111051
      A060            C20/25         XC2; XC1                     C3                 16              0.65         Kranbeton             200.50            111060
      A061            C20/25         XC2; XC1                     C3                 16              0.65         Pumpbeton             202.00            111061
      A100            C25/30         XC2; XC1                     C3                 32              0.65         Kranbeton             183.00            110100
      A101            C25/30         XC2; XC1                     C3                 32              0.65         Pumpbeton             184.50            110101
      A150            C25/30         XC2; XC1                     C3                 16              0.65         Kranbeton             201.00            110150
      A151            C25/30         XC2; XC1                     C3                 16              0.65         Pumpbeton             202.50            110151

      Expositionsklassengruppe B *
      B200            C25/30         XC3; XC2; XC1                C3                 32              0.60         Kranbeton             185.00            110200
      B201            C25/30         XC3; XC2; XC1                C3                 32              0.60         Pumpbeton             186.50            110201
      B250            C25/30         XC3; XC2; XC1                C3                 16              0.60         Kranbeton             202.50            110250
      B251            C25/30         XC3; XC2; XC1                C3                 16              0.60         Pumpbeton             204.00            110251

      Expositionsklassengruppe C *
      C300            C30/37         XC4; XF1                     C3                 32              0.50         Kranbeton             208.00            110300
      C301            C30/37         XC4; XF1                     C3                 32              0.50         Pumpbeton             209.50            110301
      C305            C35/45         XC4; XF1                     C3                 32              0.50         Kranbeton             215.00            110305
      C350            C30/37         XC4; XF1                     C3                 16              0.50         Kranbeton             226.00            110350
      C351            C30/37         XC4; XF1                     C3                 16              0.50         Pumpbeton             228.00            110351
      C352            C35/45         XC4; XF1                     C3                 16              0.50         Kranbeton             229.00            110352

      Expositionsklassengruppe D – Tiefbaubeton T1 *
      D400            C25/30         XC4; XD1; XF2                C3                 32              0.50           Kranbeton           227.50            111400
      D401            C25/30         XC4; XD1; XF2                C3                 32              0.50           Pumpbeton           230.00            111401
      D450            C25/30         XC4; XD1; XF2                C3                 16              0.50           Kranbeton           234.50            111450
      D451            C25/30         XC4; XD1; XF2                C3                 16              0.50           Pumpbeton           236.00            111451

      Expositionsklassengruppe E – Tiefbaubeton T2 *
      E500            C25/30         XC4; XD1; XF4                C3                 32              0.50           Kranbeton           232.50            111500
      E501            C25/30         XC4; XD1; XF4                C3                 32              0.50           Pumpbeton           234.00            111501
      E550            C25/30         XC4; XD1; XF4                C3                 16              0.50           Kranbeton           247.30            111550
      E551            C25/30         XC4; XD1; XF4                C3                 16              0.50           Pumpbeton           249.80            111551
     *Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage.

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Beton

 Beton nach Eigenschaften SN EN 206

 Sorten Nr.       Festigkeits-    Expositionsklassen      Konsistenz         Grösstkorn       Max. W/B     Anwendung              Fr./m3      Artikel Nr.
                     klasse

 Expositionsklassengruppe F – Tiefbaubeton T3
 F600               C30/37       XC4; XD3; XF2                C3                 32              0.45      Kranbeton             232.00        111600
 F601               C30/37       XC4; XD3; XF2                C3                 32              0.45      Pumpbeton             235.50        111601
 F650               C30/37       XC4; XD3; XF2                C3                 16              0.45      Kranbeton             241.50        111650
 F651               C30/37       XC4; XD3; XF2                C3                 16              0.45      Pumpbeton             242.00        111651

 Expositionsklassengruppe G – Tiefbaubeton T4
 G700               C30/37       XC4; XD3; XF4                C3                 32              0.45      Kranbeton             242.90        111700
 G701               C30/37       XC4; XD3; XF4                C3                 32              0.45      Pumpbeton             245.40        111701
 G750               C30/37       XC4; XD3; XF4                C3                 16              0.45      Kranbeton             247.00        111750
 G751               C30/37       XC4; XD3; XF4                C3                 16              0.45      Pumpbeton             248.50        111751

Expositionsklassengruppe H – Ortbetonpfähle im Trockenen 2)
 H800P3        C20/25     keine                  F4                              32              0.60      Pfahlbeton            216.00        111800
 H810P1             C25/30       keine                        F4                 32              0.50      Pfahlbeton            237.30        111810
 H850P3             C20/25       keine                        F4                 16              0.60      Pfahlbeton            232.00        111850
 H860P1             C25/30       keine                        F4                 16              0.50      Pfahlbeton            253.00        111860

Expositionsklassengruppe I – Ortbetonpfähle unter Wasser 2)
 I900P4        C20/25      keine                   F5                            32              0.60      Pfahlbeton            230.00        111900
 I910P2             C25/30       keine                        F5                 32              0.50      Pfahlbeton            244.70        111910
 I950P4             C20/25       keine                        F5                 16              0.60      Pfahlbeton            246.00        111950
 I960P2             C25/30       keine                        F5                 16              0.50      Pfahlbeton            261.00        111960
1)
     Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage.
2)
     Die Anwendung von Ortbetonpfählen, welche im Trockenen oder unter Wasser betoniert werden, ist in der Norm SIA 267 «Geotechnik» geregelt.

                                                          KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                                                       11
Beton

      Beton nach Eigenschaften SN EN 206

      Sorten Nr.     Festigkeits-   Expositionsklassen     Konsistenz       Grösstkorn       Max. W/B    Anwendung                Fr./m3      Artikel Nr.
                        klasse

     Expositionsklassengruppe O
       O007          C12/15       X0                           o                32               –       Kranbeton                164.40       110007
       O008          C16/20       X0                           o                32               –       Kranbeton                172.40       110008
       O009          C20/25       X0                           o                32               –       Kranbeton                180.40       110009
       O057          C12/15       X0                           o                16               –       Kranbeton                179.40       110057
       O058          C16/20       X0                           o                16               –       Kranbeton                187.40       110058
       O059          C20/25       X0                           o                16               –       Kranbeton                195.40       110059
     o
       Je nach Anwendungsbereich erdfeucht oder steif.

     Selbstverdichtender Beton (SCC)
      SCC16M37        C30/37         XC3                      SF2               16             0.60      SCC Beton                233.00        60807
      SCC8M37         C30/37         XC3                      SF2                8             0.60      SCC Beton                238.00        60844
      SCC32M37        C30/37         XC3                      SF2               32             0.60      SCC Beton                232.00        60974
      SCC16XC4        C30/37         XC4; XF1                 SF2               16             0.50      SCC Beton                234.00        60986
      SCC32XC4        C30/37         XC4; XF1                 SF2               32             0.50      SCC Beton                233.00        60987
      SCC8XC4         C30/37         XC4; XF1                 SF2                8             0.50      SCC Beton                242.50        60998
      SCC16F37        C30/37         XC4; XD3; XF4            SF2               16             0.45      SCC Beton                263.20        60890
     Weitere SCC-Sorten auf Anfrage.

     Leichtverdichtbarer Beton (LVB)
      LVBA1818      C25/30       XC2; XC1                    F4/F5              32             0.65      LVB                      215.00        61818
      LVBA1819      C25/30       XC2; XC1                    F4/F5              16             0.65      LVB                      237.00        61819
     SCC und LVB eignen sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der Oberfläche Lunkern
     aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Wir lehnen Forderungen infolge ästhetischer Mängel ab.

     Monobeton
      MOC300          C30/37        XC4; XF1                   C3               32             0.50      Mono-Kranbeton           222.00        61204
      MOC301          C30/37        XC4; XF1                   C3               32             0.50      Mono-Pumpbeton           223.50        61205
      MOC350          C30/37        XC4; XF1                   C3               16             0.50      Mono-Kranbeton           239.00        61206
      MOC351          C30/37        XC4; XF1                   C3               16             0.50      Mono-Pumpbeton           240.50        61207
     Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das
     Abbindeverhalten zeitlich variieren kann.
     Die Merkblätter für selbstverdichtenden Beton und Monobeton sind zwingend zu beachten.

12                                                         KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton

 Beton mit besonderen Eigenschaften

Beton für «weisse Wannen»
 Sorten Nr.      Festigkeits-   Expositionsklassen   Konsistenz    Grösstkorn         Anwendung    Fr./m3   Artikel Nr.
                    klasse
 B230W             C25/30       XC3                      C3             32            Kranbeton    208.00   110230
 B231W             C25/30       XC3                      C3             32            Pumpbeton    210.50   110231
 B230CW            C25/30       XC3                      C3             32            Kranbeton    208.00   220232
 B260W             C25/30       XC3                      C3             16            Kranbeton    227.20   110260
 B261W             C25/30       XC3                      C3             16            Pumpbeton    229.70   110261
 B260CW            C25/30       XC3                      C3             16            Kranbeton    227.20   220262
Nachweis gemäss SN EN 206: NA. 8.2.3.5.

                                                     KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                          13
Beton

      Primärbeton in der Baugrube und im Tiefbau                                          nicht normiert

     Sorten Nr.    Korngrösse   Konsistenz                   Bindemittelgehalt kg/m3   Fr./m3    Artikel Nr.
                     in mm                                         (CEM + ZS)

     Schmiermischungen, Unterlagsböden, Überzug
     SCHM            0–4            –                                   400            211.50       1400
     600             0–4        erdfeucht                               300            197.50      50600
     601             0–4        erdfeucht                               350            201.00      50601
     602             0–4        erdfeucht                               400            205.00      50602
     603             0–4        erdfeucht                               450            210.00      50603
     604             0–4        erdfeucht                               500            213.50      50604
     611             0–8        erdfeucht                               350            201.00      50611
     612             0–8        erdfeucht                               400            203.00      50612
     613             0–8        erdfeucht                               450            208.00      50613

     Magerbeton
     620             0 – 16     erdfeucht                               150            137.00      50620
     621             0 – 16     erdfeucht                               200            141.00      50621
     622             0 – 16     erdfeucht                               240            146.00      50622
     624             0 – 16     erdfeucht                               300            155.00      50624
     630             0 – 32     erdfeucht                               100            133.00      50630
     631             0 – 32     erdfeucht                               150            137.00      50631
     632             0 – 32     erdfeucht                               200            142.00      50632
     634             0 – 32     erdfeucht                               240            151.00      50634
     636             0 – 32     erdfeucht                               300            171.00      50636

14                                      KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton

Primärbeton                                                                                                            nicht normiert

 Sorten Nr.              Korngrösse           Konsistenz                    Bindemittelgehalt kg/m3               Fr./m3             Artikel Nr.
                           in mm                                                  (CEM + ZS)

Sickerbeton
 4 -8C100                  4–8                 erdfeucht                              100                          149.10              6100
 4 -8C150                  4–8                 erdfeucht                              150                          153.00              6150
 4 -8C200                  4–8                 erdfeucht                              200                          169.50              6200
 4 -8C240                  4–8                 erdfeucht                              240                          175.00              6240
 643                       8 – 16              erdfeucht                              150                          153.00              50643
 644                       8 – 16              erdfeucht                              200                          161.50              50644
 645                       8 – 16              erdfeucht                              240                          167.00              50645
 650                      16 – 32              erdfeucht                              100                          129.00              50650
 651                      16 – 32              erdfeucht                              150                          138.00              50651
 652                      16 – 32              erdfeucht                              200                          147.00              50652
 653                      16 – 32              erdfeucht                              240                          151.00              50653
Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sickerbeton, etc. muss vor Witterungseinflüssen und raschem
Feuchtigskeitsverlust geschützt werden. Es werden keine Garantien bezüglich der Austrocknung («Vertrocknung») übernommen.

Primärbeton                                                                                                            nicht normiert

 Sorten Nr.              Grösstkorn           Konsistenz                          Anwendung                        Fr./m3            Artikel Nr.

Recycling-Konstruktionsbeton RC-C
 A100C                       32                   C3                              Kranbeton                        183.00             220100
 A101C                       32                   C3                              Pumpbeton                        184.50             220101
 B200C                       32                   C3                              Kranbeton                        185.00             220200
 B201C                       32                   C3                              Pumpbeton                        186.50             220201
 C300C                       32                   C3                              Kranbeton                        208.00             220300
 C301C                       32                   C3                              Pumpbeton                        209.00             220301

Weitere RC-Beton Sorten auf Anfrage

                                                       KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                                                 15
Beton

     Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe

      Betonzusatzmittel                     Kurzzeichen       Wirkung                                                                        Fr./kg
                                                              Verlangsamen die chemische Reaktion (Hydratation) des Zementes und
      Verzögerer                                 VZ                                                                                           7.75
                                                              verzögern das Erstarren des Zementes sowie die Wärmeentwicklung.
      Verflüssiger                                            Verbessert bei gleichem w/z–Wert die Verarbeitbarkeit des Betons oder
                                                HBV                                                                                           8.05
                                                              vermindert den Wasseranspruch bei gleicher Verarbeitbarkeit.
                                                              Dienen zur Erzeugung von kleinen, gleichmäßig verteilten, künstlichen
      Luftporenbildner                           LP                                                                                           5.30
                                                              Luftporen, die den Frost-/Frosttausalzwiderstand des Betons erhöhen.
      Dichtungsmittel                                         Vermindern die kapillare Wasseraufnahme des Betons und können dem
                                                DM                                                                                            6.65
      (Kibaplast-B*)                                          Beton wasserabweisende (hydrophobe) Eigenschaften geben.
      Frostschutz                                FS           Verbessert die Gefrierbeständigkeit von jungem Beton.                           5.90
      Schwindreduktionsmittel                   SRA           Reduzieren das Trocknungsschwinden.                                         auf Anfrage
      Antilunkermittel                           –            Minimieren die Lunkerbildung an der Betonoberfläche.                        auf Anfrage
     *Ungiftig, nicht gesundheitsschädlich und biologisch abbaubar.

      Zusatzstoffe                          Kurzzeichen       Wirkung                                                                        Fr./kg
                                                              Vermindern Porosität und Frühfestigkeit des Betons und erhöhen somit
      Latent hydraulische ZS                     ZS                                                                                           0.45
                                                              dessen Dauerhaftigkeit.
     Weitere Betonzusatzmittel und Zusatzstoffe (ZS) wie Stahl- und Kunststofffasern sowie Farbpigmente auf Anfrage.
     Leistungsbestimmungen
     ■ Werden Zusatzmittel oder Fasern vom Besteller verlangt, so garantiert das Lieferwerk nur die bestellte Dosierung des verlangten Produktes.
     ■ In den Betonwerken und Fahrmischern werden keine vom Besteller angelieferten Zusatzmittel oder Zusatzstoffe zudosiert.
     ■ Das Lieferwerk übernimmt keine Haftung für den vom Besteller erwarteten Erfolg.
     ■ Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. Kostenaufwand auf Anfrage.
     ■ Zusatzmittel für die Abbindeverzögerung und den Frostschutz werden gemäss gültiger Preisliste der Zusatzmittel-Lieferanten separat verrechnet.

16                                                         KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton

Transportpreise Beton

Bestimmungsort               Fr./m3   Bestimmungsort                         Fr./m3   Bestimmungsort                    Fr./m3
 4147    Aesch BL            48.55     4143    Dornach                       48.25     4116     Metzerlen               59.05
 4123    Allschwil           38.85     4202    Duggingen                     50.95     4142     Münchenstein            40.05
 4422    Arisdorf            50.95     4228    Erschwil                      76.70     4132     Muttenz                 41.05
 4144    Arlesheim           46.85     4107    Ettingen                      47.60     4224     Nenzlingen              59.85
 4302    Augst BL            42.15     4112    Flüh                          55.90     4104     Oberwil BL              39.75
 4000    Basel               39.65     4402    Frenkendorf                   46.10     4148     Pfeffingen              50.95
 4112    Bättwil-Flüh        48.55     4414    Füllinsdorf                   47.30     4133     Pratteln                41.05
 4126    Bettingen           47.60     4145    Gempen                        54.20     4153     Reinach BL              46.00
 4105    Biel-Benken BL      50.95     4304    Giebenach                     47.80     4125     Riehen                  46.00
 4102    Binningen           39.55     4203    Grellingen                    50.25     4118     Rodersdorf              58.00
 4127    Birsfelden          41.40     4204    Himmelried                    72.85     4244     Röschenz                71.75
 4223    Blauen              71.85     4146    Hochwald                      59.25     4124     Schönenbuch             39.75
 4103    Bottmingen          39.55     4114    Hofstetten SO                 56.95     4133     Schweizerhalle          42.15
 4226    Breitenbach         69.35     4303    Kaiseraugst                   42.85     4206     Seewen SO               46.95
 4225    Brislach            67.00     4245    Kleinlützel                   78.50     4106     Therwil                 40.75
 4117    Burg im Leimental   71.55     4242    Laufen                        71.85     4246     Wahlen b. Laufen        72.85
 4227    Büsserach           71.85     4415    Lausen                        50.55     4108     Witterswil              48.55
 4126    Chrischona          47.60     4410    Liestal                       47.80     4222     Zwingen                 69.35
 4243    Dittingen           71.85     4115    Mariastein                    58.00     Weitere Destinationen auf Anfrage.

                                        KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                                              17
Beton

       Zuschläge und Regietarife für Beton und Mörtel
     1. Lieferungen ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit                                                3. Winterzuschlag
     Bestellungen haben mindestens 10 Arbeitstage vor der Lieferung zu erfolgen.                           Während den Wintermonaten (1. Dezember bis Ende Februar) wird ein Zuschlag von Fr. 4.–/m3
     Material- und Werkzuschläge                                                                           verrechnet.
     Nacht                             18:30–06:00                               Fr. 1‘500.– pauschal      4. Entsorgung Restbeton
     Samstag                           06:00–18:30                               Fr. 1‘300.– pauschal      Für die Entsorgung von Restbeton wird ein Zuschlag von Fr. 90.–/m3 verrechnet.
     Sonntag                           06:00–18:30                               Fr. 1‘500.– pauschal
     Die Arbeitsbewilligung je Werk wird nach Aufwand verrechnet.                                          5. Barzahlung
                                                                                                           Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung.
     Zuschläge Chauffeur
     Nacht                              18:30–06:00                            Fr. 65.–/Std.               6. Mindesttransportmenge
     Samstag                            06:00–18:30                            Fr. 55.–/Std.               Die verrechnete Mindestlademenge beträgt 6 m3.
     Sonntag                            06:00–18:30                            Fr. 65.–/Std.               7. Entlade- und Wartezeit
     Die minimale Einsatzzeit beträgt 8 Stunden. Fahrbewilligungen während der Nacht und an                In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 4 Minuten
     Sonntagen werden mit Fr. 80.–/Stk. verrechnet.                                                        pro m3 inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 145.–/Std. separat
                                                                                                           verrechnet.
     2. Mindestverrechnungsmenge
     Es gilt eine Mindestverrechnungsmenge von 1 m3 pro Bezug.                                             8. Regie
                                                                                                           Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. Fuhren mit Fahrmischer mit Förderband
                                                                                                           werden nach Aufwand mit Fr. 275.–/Std. verrechnet.

       Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel
     KIBAG Beton AG (nachfolgend KIBAG)

     1. Geltungsbereich                                                                                    satz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der Ober-
     Alle Aufträge für Lieferungen von Beton und Mörtel werden ausschliesslich aufgrund dieser Allge-      fläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen.
     meinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gül-
     tigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG        Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min. nach der Produktion garantiert.
     schriftlich bestätigt worden sind.
                                                                                                           Der Beton muss bei sehr hohen Temperaturen und verlängerten Abladezeiten durch Zugabe von
     2. Rangordnung der Vertragsbestandteile                                                               Verzögerer (VZ) verzögert werden.
     Eine Vertragsurkunde bzw. – wenn es keine solche gibt – eine Auftragsbestätigung der KIBAG bzw.
     – wenn es auch keine solche gibt – eine schriftliche Offerte der KIBAG, gehen bei Widersprüchen       Die effektive Verzögerungswirkung in mit VZ verzögertem Beton hängt in wesentlichem Masse
     diesen Lieferbedingungen vor.                                                                         von den Witterungsbedingungen und dem Feuchtigkeitshaushalt des Betons ab. Für trockenen
                                                                                                           oder lose gelagerten Beton ist die VZ-Dosierung zu verdoppeln. Ausserordentlich lange Verzöger-
     Die Lieferbedingungen gehen bei Widersprüchen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere             ungszeiten bedingen Vorversuche.
     dem Schweizerischen Obligationenrecht und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch, vor.
                                                                                                           Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sicker-
     Den Bestellungen, einschliesslich schriftliche Bestellungsbeilagen wie Leistungsverzeichnisse,        beton, etc., müssen vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigkeitsverlust geschützt werden.
     Baubeschriebe, Pläne, Skizzen und dergleichen, kommt bei Widersprüchen die letzte Priorität zu.
                                                                                                           Alle Betonsorten können alternative Zuschlagstoffe (ZS) enthalten.
     3. Preislisten und Offerten
     Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarung vorbehalten, auss-          Die Trocken-(Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am
     chliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Wider-    gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen.
     ruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Aufnahme   RC-Beton nach SIA MB 2030 ist für die häufigsten Anwendungen im Hochbau geeignet. Ausnahmen
     eines der KIBAG aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich.                           bilden Beton im Frost- und Frosttausalzbereich, Beton mit hohen Festigkeiten, selbstverdichtender
     Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Kubikmeter-Preise      Beton (SCC) und Monobeton (maschinell geglättet). Die KIBAG bietet gemäss aktuellem Stand
     beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton oder Mörtel.                                               der Technik RC-Beton gemäss SIA MB 2030 als Kran- und Pumpbeton bis zu einer Festigkeit von
                                                                                                           max. C35/45 sowie einer Expositionsklasse XC4 an.
     Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der Werköffnungszeiten der KIBAG.
     Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entspre-         Von eingefärbtem Beton im Frost- und Frosttausalzbereich wird abgeraten. Farbpigmente
     chende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festge-    beeinträchtigen die Bildung geeigneter Poren. Bei Farb- und Sichtbeton wird die Zugabe von
     setzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende          Antilunkernmittel (v.a. bei vertikalen Flächen) empfohlen. Farbbetonoberflächen hellen
     Betonübernahme durch den Besteller.                                                                   witterungsbedingt kontinuierlich auf.

     Preisänderungen bleiben vorbehalten.                                                                  Die Einführung künstlicher Luftporen bei frost- und frosttausalzbeständigem Beton führt zu
                                                                                                           vermehrter Lunkernbildung an der Betonoberfläche.
     4. Auftragserteilung und Auftragsannahme
     Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 12.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in       Bei Sichtbetonoberflächen, welche direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sicht-
     der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische        betonschwimmbäder), ist mit einem kontinuierlichen Abtrag der wasserberührten Beton-
     Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und                 oberfläche zu rechnen.
     gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden          Bezüglich des Karbonatisierungswiderstandes von Beton wird von einer Nutzungsdauer von
     stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen.                                  50 Jahren ausgegangen. Betone für eine längere Nutzungsdauer sind nur auf Anfrage erhältlich.
     Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigen-schaften    Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge:
     nach der Norm SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben.                                            R36/38: Reizt Augen und Haut.
     Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Ab-       R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
     klärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich.                      S2:     Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
                                                                                                           S24/25: Berührung mit Haut und Augen vermeiden.
     Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung       S26: Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
     eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten durch den Auftraggeber zu übernehmen.           S37: Geeignete Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen.
     5. Technische Bestimmungen                                                                            6. Zusätze
     Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als           Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Sache
     +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann.               der KIBAG. Die KIBAG ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt.
     Selbstverdichtender Beton (SCC) und leicht verdichtbarer Beton (LVB) eignen sich nicht für den Ein-

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Beton

  Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel
KIBAG Beton AG (nachfolgend KIBAG)

7. Lieferung                                                                                              von Dauerhaftigkeitsprüfungen gemäss Ziff. 8.2.3.4 der Norm SN EN 206 Grenzwerte und
Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer     Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, sofern und soweit solche Mängel die Funktions-
Toleranz von einer halben Stunde.                                                                         tauglichkeit des Werkes bzw. Bauteils nicht beeinträchtigen;
Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wasser-                 - Nicht eingehaltene Schwindmasse und daraus resultierende Mängel;
mangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so
wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und werden allfällige Möglichkeiten einer Weiterbe-       - Betonkorrosion bei Sichtbetonoberflächen, die direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt
lieferung durch andere Betonwerke angeboten. Die KIBAG ist berechtigt, die Lieferzeiten sowohl für        geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder);
ihre eigenen Lieferungen als auch für Weiterbelieferungen durch andere Betonwerke entsprechend          - Ausblühungen bei Farb- und Sichtbeton;
zu verlängern. Für allfällige Wartezeiten und damit zusammenhängenden direkten oder indirekten
Schaden haftet die KIBAG jedoch nicht.                                                                  - Farbungleichheiten des gelieferten Betons;
Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme der KIBAG sofort anzuzei-    - Mängel infolge von fehlerhaftem Einbringen und/oder Verarbeiten des Betons oder Mörtels durch
gen. Unterlässt er dies, so haftet er der KIBAG für dadurch verursachten Materialverderb und andere       den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte.
Verzugsfolgen.
                                                                                                        10. Mängelrüge
8. Transportbedingungen                                                                                 Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob
Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte
Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt.                                                            a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und
                                                                                                        b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist.
Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich bei der KIBAG.
Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, so erfolgt die Verrechnung in Regie.                Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung
                                                                                                        ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Mängel sind, damit die KIBAG diese
Beton der Konsistenzen ≥ F4 werden ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert.                      auf ihre Berechtigung prüfen kann, vor dem Einbringen des Betons in die Schalung sofort schriftlich
Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet.                                    zu rügen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung
                                                                                                        schriftlich gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten
9. Garantie                                                                                             Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme
Die KIBAG garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität.                                einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist der KIBAG Gelegenheit zur geben, der
                                                                                                        Probeentnahme beizuwohnen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von der KIBAG nur anerkannt,
Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prü-         wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der
fungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton              Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung
erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1            eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass ein Mangel besteht, so übernimmt die KIBAG die
aufgeführten Prüfnormen. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen               Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. Das Ergebnis der Prüfung ist der KIBAG
des Betons gemäss SIA 262/1 und der aus dem Beton durch die KIBAG oder in Anwesenheit eines             auf jeden Fall sofort nach dessen Vorliegen mit einer schriftlichen Mängelrüge zuzustellen.
Vertreters der KIBAG hergestellten Probekörper.
                                                                                                        Eine Mängelrüge ist nur in schriftlicher Form gültig.
Im Rahmen dieser Garantie (Gewährleistung) verpflichtet sich die KIBAG – eine rechtzeitige und
sachliche begründete Mängelrüge vorausgesetzt – mangelhaften Beton kostenlos zu ersetzen.               11. Zahlungsbedingungen
Die KIBAG übernimmt die Haftung für Schäden an den mit dem mangelhaften Beton hergestellten             30 Tage netto ab Fakturadatum.
Bauwerken, vorausgesetzt, dass diese Schäden auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons
zurückzuführen sind, was der Besteller zu beweisen hat, und ferner der Besteller seinerseits für den    Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von
eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Die KIBAG hat solche Schäden aber nur in-          der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Die KIBAG behält sich Teilfakturierungen vor.
soweit zu ersetzen, als ihr dadurch nicht unverhältnismässige Kosten erwachsen. Für weitere direkte     Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die KIBAG die Eintragung des Bauhandwerkerpfand-
oder indirekte Schäden und für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig,        rechtes vor.
wegbedungen. Die Haftung der KIBAG für ihre Hilfspersonen wird ausgeschlossen.
                                                                                                        Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne
Die KIBAG trifft hinsichtlich der Weisungen des Bestellers (Leistungsbeschriebe, Baubeschriebe,         Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 5%.
Pläne aller Art einschliesslich Armierungspläne, Eisenlisten, Vorgaben des Bestellers zur Herstellung
des Betons, etc.) und hinsichtlich der sonstigen Vorgaben des Bestellers sowie der weiteren Um-         12. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR)
stände aus der Sphäre des Bestellers keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht.                             Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der
Bei Beton nach Zusammensetzung wird ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Beton-             Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG
mischung im Rahmen der von der Norm SN EN 206 festgelegten Toleranzen gewährleistet.                    berechtigt.

Werden im Falle einer Zumischung von Betonzusatzmitteln bestimmte Produkte und/oder Dosier-             13. Verrechnungsverbot
ungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung gewährleistet.         Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der
In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso für deren          KIBAG zu verrechnen.
nachteilige Auswirkungen auf das Verhalten des Betons ausgeschlossen.
                                                                                                        14. Erfüllungsort
Schreibt der Besteller bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 bestimmte           Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG.
Betonzusatzmittel oder Ausgangsstoffe vor, so besteht keinerlei Mängelhaftung für die Eigen-
schaften des Betons.                                                                                    15. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand
Keine Mängelhaftung besteht für:                                                                        Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts»
- Mängel infolge von Projektanpassungen durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte;         (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom
                                                                                                        11. April 1980).
- die Dauerhaftigkeit von Bauwerken bzw. Bauteilen. Die KIBAG gewährleistet die Einhaltung
  der Bestimmungen der gültigen technischen Produktnormen, nicht aber eine bestimmte                    Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäfts-
  Lebensdauer von Bauwerken bzw. Bauteilen;                                                             domizil der KIBAG zuständig.
- die Eigenschaften der Produkte der KIBAG, sofern und soweit die Produkte nach Vorgaben von
  Bestellern, Bauherren oder Planern herzustellen waren;
- Mängel der Produkte der KIBAG als Folge von Veränderungen dieser Produkte am Ort der Über-
  gabe durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte;
- Mängel als Folge von extremen Witterungsbedingungen und höherer Gewalt;
- Ästhetische Mängel an Bauwerken bzw. Bauteilen;
- Mängel bei nach Eigenschaften bestelltem Beton, welche die Folge davon sind, dass im Rahmen

                                                                            KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10                                                                                        19
Baustofflabor

     Das KIBAG Baustofflabor
          Akkreditiert nach ISO/IEC 17025, STS Nr. 0111

     KIBAG Baustofflabor                                                      Vertragsbedingungen
     Im KIBAG Baustofflabor Tuggen werden übliche physikalische Unter-        Beanstandungen zu den im Baustofflabor durchgeführten Prüfungen
     suchungen an Sand, Kies, Beton und Mörtel durchgeführt.                  müssen diesem innert Jahresfrist schriftlich mitgeteilt werden.

     Laborbus                                                                 Die Untersuchungsberichte werden entsprechend der ISO/IEC 17025
     Das mobile Labor ist für die Durchführung aller Frischbetonkontrollen    verfasst. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die
     ausgerüstet. Weiter dient es zur Entnahme von Proben, welche im          untersuchten Proben. Prüfprotokolle und Prüfberichte werden
     Baustofflabor untersucht werden.                                         für eine Dauer von zehn + drei Jahren unter Verschluss aufbewahrt.
                                                                              Auftrags- und Kundeninformationen werden vertraulich behandelt.
     Tätigkeiten                                                              Auf schriftlich begründete Anfrage stehen die relevanten Dokumente,
     Das Baustofflabor ist für sämtliche Prüfungen, welche im Baustoff-       welche im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt wurden, zur
     labor oder mit dem mobilen Labor durchgeführt werden, gemäss             Einsicht zur Verfügung.
     der Norm ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die akkreditierten Prüfungen
     sind mit dem Swiss Accreditation-Logo gekennzeichnet. Prüfungen,         Auftraggeber haben das Recht, bei Prüfungen, welche ihren Auftrag
     welche nicht durch das Baustofflabor ausgeführt werden, werden an        betreffen, anwesend zu sein. Unbeaufsichtigter Zutritt zu den
     externe akkreditierte Laboratorien vergeben.                             Laborräumlichkeiten des KIBAG Baustofflabors und Einsichtnahme in
                                                                              spezifische Dokumente des KIBAG Baustofflabors sind nicht gestattet.
     Auftragsannahme
     Prüfaufträge werden durch die Laborleitung Tuggen,                       Unteraufträge werden grundsätzlich an nach ISO 17025 akkreditierte
     Telefon 058 387 26 00, entgegengenommen.                                 Prüfstellen vergeben. Bei Unterauftragnehmern, welche nicht nach
                                                                              ISO 17025 akkreditiert sind, wird gemäss MHB des KIBAG Baustoff-
     Öffnungszeiten:               Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr       labors vorgegangen.
                                                      13.00 – 17.00 Uhr
                                                                              Festbeton und Mörtelproben (Prüfkörper) werden bei einer Lufttem-
                                                                              peratur von 20°C ± 2°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von
                                                                              95%-100% in Lagerbehältern gelagert. Proben von Gesteinskör-
                                                                              nungen und Gleisschotter werden bis zur Versuchsdurchführung
                                                                              in staub- und feuchtigkeitsdichten Transportbehältern gelagert.
                                                                              Sämtliche Proben und Prüfkörper werden, sofern der Auftraggeber
                                                                              nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt, umgehend nach der
                                                                               Versuchsdurchführung entsorgt.

                                                                                Probekörper werden auf Kundenwunsch zurückgestellt. Ohne
                                                                                spezielle Vereinbarung werden Rückstellproben von Prüfkörpern
                                                                                 ein Jahr über das Herstellungsdatum und diejenigen von
                                                                                  Gesteinskörnungen und Gleisschotter einen Monat über die
                                                                                  Erstellung des Prüfberichtes hinaus aufbewahrt.

                                                                                    Auf Anfrage informieren wir Sie über die Messunsicherhei-
                                                                                    ten der Prüfergebnisse und deren Bestimmungsgrundlage.

                                                                                                                              KIBAG Baustofflabor
                                                                                                                                         Girendorf
                                                                                                                                   8856 Tuggen SZ
                                                                                                                                   T 058 387 26 00
                                                                                                                                   F 058 387 26 01
                                                                                                                           baustofflabor@kibag.ch
                                                                                                                                     www.kibag.ch

20                                                        KIBAG Baustof f labor T 058 387 26 00
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