Preisliste Baustoffe 2020 - Region Basel Kies und Sand Beton Betonpumpen Zentrallabor - Kibag
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Preisliste Baustoffe 2020 Kie s und S and • B eton • B etonpumpen • Zent rallabor Region Basel D isp os ition: T 058 387 2 7 1 0 Ver k auf : T 058 387 2 7 0 0 www.k i bag.ch KIBAG. Aus gutem Grund.
Ihre Ansprechpar tner ■ Regionalleitung Thomas Ghelma Regionalleiter T 058 387 11 20 t.ghelma@kibag.ch ■ Verkauf & Administration Andreas Gaus Alexandra Rashiti Daniela Aracena Verkauf, Verkaufsleiter Administration Administration M 079 150 47 34 T 058 387 27 03 T 058 387 27 04 a.gaus@kibag.ch a.rashiti@kibag.ch a.aracena@kibag.ch ■ Werk Roger Hänggi Werkleiter T 058 387 27 01 F 058 387 27 02 M 079 938 89 99 r.haenggi@kibag.ch ■ Disposition & Fuhrpark ■ Aushubdeponie & Bewilligungen Christophe Müller Didier Munch Frank Gerthoffer T 058 387 27 10 T 058 387 27 10 M 079 788 32 41 M 079 541 80 29 w-basel@kibag.ch w-basel@kibag.ch M 079 788 32 48 ■ KIBAG Baustofflabor Ansprechpartner: Arnet Claudio Pedrana Dario Bühler Sandro Schärer Tamara Gerspacher Willy Walker Erich Gilg Michael Walker Raphael Kappeler Florian Werneburg Nadine Luchsinger Hans Wosinski Andrea T 058 387 26 00 Meier Marcel Wyder Daniel KIBAG Beton AG KIBAG Kies Basel AG Hegenheimerstrasse 311 4055 Basel
Inhaltsverzeichnis Alle Preise verstehen sich ab Werk in CHF exkl. Mehrwertsteuer. Mit dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ersetzt und ungültig. Kies/Sand/Ablagerungen Primärkies/Sand 4 Transportpreise 4 Zuschläge und Regietarife für Sand und Kies 5 Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies 5 Ablagerungen 6 Aushubmaterialien 6 Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 7–12 Beton mit besonderen Eigenschaften 13 Beton in der Baugrube und im Tiefbau nicht normiert 14 Primärbeton nicht normiert 15 RC-Beton nicht normiert 15 Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe 16 Transportpreise Beton 17 Zuschläge und Regietarife für Beton und Mörtel 18 Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel 18–19 KIBAG Baustofflabor Das KIBAG Baustofflabor 20 Prüfungen an Gesteinskörnungen und Schotter, Frischbeton-Prüfungen 21 Festbeton-Prüfungen, Externe Prüfungen 22 3
Kies/Sand Primärkies/S and nach SN EN 12620 Art. Nr. Materialbezeichnung Korngrösse Schüttgewicht Fr./to Fr./m3 in mm to/m3 Feine Gesteinskörnungen 245* Sand gewaschen ca. 0 – 1 1.35 31.50 42.55 144 Sand gewaschen 0–4 1.45 46.60 67.60 149 Sand gemischt 0–4 1.50 40.90 61.35 510 Brechsand 0–4 1.40 49.90 69.85 Grobe Gesteinskörnungen Korngruppen 180 Feinkies 4–8 1.55 35.20 54.55 340 Feinkies 8 – 16 1.63 30.60 49.80 350 Mittelkies 16 – 32 1.68 28.10 47.20 360* Grobkies 32 – 45 1.63 28.70 46.80 520* Splitt 3–6 1.35 47.80 64.55 Korngemische 264* Betonkies 0–8 1.65 37.60 62.05 400* Betonkies 0 – 16 1.75 35.30 61.80 420 * Betonkies 0 – 32 1.80 33.00 59.40 440 * Betonkies 0 – 45 1.85 32.30 59.80 Kiessand für Fundationsschichten 830 * Wandkies, unsortiert 0–X 1.90 23.10 43.90 * Nicht zertifizierte Produkte. Transportpreise Kies Bestimmungsort Fr./to Bestimmungsort Fr./to Bestimmungsort Fr./to 4147 Aesch 19.35 4126 Chrischona 18.50 4142 Münchenstein 14.75 4123 Allschwil 14.15 4143 Dornach 19.35 4132 Muttenz 15.50 4144 Arlesheim 17.05 4202 Duggingen 21.85 4104 Oberwil 16.65 4000 Basel 14.85 4107 Ettingen 19.55 4148 Pfeffingen 20.20 4112 Bättwil-Flüh 19.35 4112 Flüh 24.50 4153 Reinach 18.70 4126 Bettingen 18.50 4145 Gempen 27.10 4310 Rheinfelden 26.80 4105 Biel-Benken 18.70 4203 Grellingen 20.90 4125 Riehen 17.80 4102 Binningen 14.85 4204 Himmelried 23.65 4118 Rodersdorf 24.85 4127 Birsfelden 14.85 4146 Hochwald 27.95 4124 Schönenbuch 14.75 4223 Blauen 33.65 4114 Hofstetten 24.85 4106 Therwil 15.60 4103 Bottmingen 14.85 4115 Mariastein 25.70 4108 Witterswil 19.75 4117 Burg im Leimental 29.55 4116 Metzerlen 26.50 Weitere Destinationen auf Anfrage. 4 KIBAG Kies Basel AG T 058 387 27 10
Kies/Sand Zuschläge und Regietarife für S and und Kies 1. Lieferungen ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit 3. Kleinmengen Bestellungen haben mindestens 10 Arbeitstage vor der Lieferung zu erfolgen. Für Kleinmengen unter 1.5 Tonnen wird ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung verrechnet. Es gilt eine Mindestverrechnungsmenge von 1 to pro Bezug. Material- und Werkzuschläge 4. Mindesttransportmenge Nacht 18:30–06:00 Fr. 1‘500.– pauschal Als Mindesttransportmenge werden für Kipper 15 to pro Fuhre verrechnet. Samstag 06:00–18:30 Fr. 1‘300.– pauschal Sonntag 06:00–18:30 Fr. 1‘500.– pauschal 5. Fahrmischer/Silofahrzeug Die Arbeitsbewilligung je Werk wird nach Aufwand verrechnet. Für Fuhren mit Fahrmischer/Silofahrzeug wird auf dem Kippertarif ein Zuschlag von Fr. Fr. 8.–/to verrechnet. Zuschläge Chauffeur 6. Entlade- und Wartezeit Nacht 18:30–06:00 Fr. 65.–/Std. In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Minuten Samstag 06:00–18:30 Fr. 55.–/Std. pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 145.–/Std. separat Sonntag 06:00–18:30 Fr. 65.–/Std. verrechnet. Die minimale Einsatzzeit beträgt 8 Stunden. Fahrbewilligungen während der Nacht und an 7. Regie Sonntagen werden mit Fr. 80.–/Stk. verrechnet. Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. 2. Barzahlung Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. Allgemeine Lieferbedingungen für Sand und Kies KIBAG Kies Stadel AG, KIBAG Kies Tuggen AG, KIBAG Kies Edlibach AG, KIBAG Kies Seewen AG, KIBAG Kies Weinfelden AG, KIBAG Kies Waldkirch AG, KIBAG Kies Birr AG, KIBAG Kies Schafisheim AG, KIBAG Kies Lostorf AG, KIBAG Kies Basel AG, KIBAG Kies Neuheim AG, KIBAG RE AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich 4. Zahlungsbedingungen Alle Lieferungen von Sand und Kies werden aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen aus- 30 Tage netto ab Fakturadatum. geführt. Durch seine Bestellung anerkennt der Besteller die Gültigkeit dieser Lieferbedingungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG schriftlich bestätigt worden sind. Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 5%. 2. Allgemeines 5. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) Gewaschenes Kiesmaterial kann gebrochene Anteile enthalten. Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Bei Lieferschwierigkeiten infolge höherer Gewalt und Betriebsstörungen behält sich die KIBAG vor, Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG die Lieferzeiten entsprechend zu verlängern. berechtigt. Das gelieferte Material ist hinsichtlich Qualität und/oder Menge während des Ablads 6. Verrechnungsverbot des Materials, zu prüfen. Allfällige Mängel müssen bei der KIBAG sofort gerügt werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der Gültig ist nur eine Mängelrüge in schriftlicher Form. Ist das gelieferte Material mangelhaft und wird KIBAG zu verrechnen. der Mangel rechtzeitig gerügt, ist die KIBAG berechtigt, Ersatz- oder Nachlieferung zu leisten. 7. Erfüllungsort Die Gültigkeit von individuellen Offerten auf Einzelobjekten ist unter Vorbehalt offizieller Preis- Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. änderungen auf 3 Monate beschränkt. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Bestellungen für den Folgetag müssen bis spätestens 12.00 Uhr des Vortages vorgenommen werden. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» (Übereinkom- Preisangaben und die Verrechnung der Sand- und Kiesmaterialien erfolgen ausschliesslich in Tonnen. men der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). 3. Transportbedingungen Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäfts- Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie unge- domizil der KIBAG zuständig. hinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich beim Lieferwerk. Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. Für das Abführen von unverschmutztem Aushubmaterial wird keine Garantie auf die Tagesleistung der zu transportierten Menge gegeben. KIBAG Kies Basel AG T 058 387 27 10 5
Kies/Sand Ablagerungen Ohne vorgängige Auftragsbestätigung durch die KIBAG darf kein Aushubmaterial angeliefert werden. In allen Ablagerungsstellen der KIBAG darf nur unverschmutztes Aushub-, Ausbruch-, Abraum- und Erdmaterial zugeführt werden. Die Anlieferung wird über- wacht. Nicht konformes Material wird zurückgewiesen. Ablagerungsbedingungen ■ Bei schlechter Witterung behalten wir uns vor, kein Ablagerungsmaterial anzunehmen oder einen Zuschlag zu verrechnen. ■ Grundsätzlich darf nur sauberes Aushubmaterial abgelagert werden. Abbruch- oder wasserbeeinträchtigendes Material ist nicht gestattet. Öffnungszeiten: Montag –Donnerstag 07.00 – 12.00 13.00 – 16.30 Freitag 07.00 – 12.00 13.00 – 16.30 Preise für Ablagerungen auf Anfrage. Materialannahme/Ablagerung Aushubmaterialien und Entsorgung Materialdefinition Ablagerungsbedingungen Voraussetzung für Aushub: Humus/Oberboden vorgängig abgeschält; ■ Deklaration keine Vermischung mit Unterboden. In Aushubdeponien (Auffüllungen/Rekultivierung von Kiesgruben) darf nur unverschmutztes, natürliches Aushubmaterial abgelagert ■ Aushub unverschmutzt, Deponietyp A werden. Für sämtliches Aushubmaterial ist eine Deklaration not- VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 1 wendig und vor Beginn der Anlieferung dem Deponiebetreiber Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn seine natürliche zuzustellen. Bei Bauvorhaben, bei welchen mehr als 50 m3 (fest) Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit weder chemisch noch Ober- und/oder Unterboden abgeführt werden, ist zusätzlich eine durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz oder andere Kopie des Meldeblattes über Bodenverschiebung erforderlich. Bauabfälle verändert wurde. Aushub sauber kann uneingeschränkt für Hinterfüllungen verwendet oder in Aushubdeponien abgelagert ■ Stichproben und Haftung werden. Der Deponiebetreiber ist verpflichtet, das angelieferte Aushubma- terial stichprobenweise zu überprüfen. Erfüllt das untersuchte ■ Aushub schwach verschmutzt, Verwertung Aushubmaterial die gesetzlichen Grenzwerte nicht, haftet der Abge- VVEA Art. 19, Anhang 3, Ziffer 2 ber in jedem Fall für sämtliche Kosten, die durch die Rückgabe des Aushubmaterial gilt als schwach verschmutzt, wenn seine natürliche Materials oder dessen gesetzes- und umweltkonforme Entsorgung Zusammensetzung durch menschliche Tätigkeit chemisch oder entstehen. durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz, Bauschutt oder andere Bauabfälle verändert wurde und es zu mindestens 95% Gewichtsprozenten aus Lockergestein oder gebrochenem Fels und im Übrigen aus anderen mineralischen Bauabfällen besteht. Schwach belastetes Aushubmaterial kann als Zuschlagstoff für hydraulisch- oder bituminös gebundene Baustoffe verwendet werden. ■ Aushub verschmutzt, Deponietyp B VVEA Art. 19, Anhang 5, Ziffer 2.3 Aushubmaterial gilt als verschmutzt, wenn seine natürliche Zu- sammensetzung durch menschliche Tätigkeit chemisch oder durch Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz, Bauschutt oder andere Bauabfälle verändert wurde. ■ Humus/Oberboden sauber Humus/Oberboden gilt als unverschmutzt, wenn die Richtwerte gemäss VBBo, «Wegleitung Bodenaushub» des BAFU, respektive die Kategorie l gemäss FaBo des Kantons Zürich für unbelasteten Boden- aushub, erfüllt und für uneingeschränkte Wiederverwendung zuge- lassen ist. Zusätzlich muss das Material frei von Bewuchs, Wurzel- stöcken oder Wurzelwerk Ø > 10 mm, Fremdstoffen und Gestein sein. 6 KIBAG Kies Basel AG T 058 387 27 10
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Am 1. Januar 2016 tritt die neue europäische Betonnorm SN EN 206 «Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität» in Kraft. Sie ersetzt die SN EN 206-1 aus dem Jahr 2000. Die Norm SN EN 206 ist eine Produktenorm. Sie beschreibt, wie Beton ausgeschrieben, hergestellt und auf Konformität geprüft werden muss. Die Grundlagen für die Anwendung dieser Norm bildet das «Bundesgesetz über Bauprodukte (BauPG)» und die «Verordnung über Bauprodukte (BauPV)». Die von uns angebotenen Betonsorten erfüllen diese Anforderungen. Die Norm SIA 262 und unsere Fachspezialisten empfehlen Ihnen die Verwendung von «Beton nach Eigenschaften». Diese Empfehlung wird auch von unserem Verkaufs- und Beratungsteam, wie auch von den Mitarbeitern unseres modernen Materiallabors unterstützt. Beton nach Eigenschaften (gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.4) Beton, für den die geforderten Eigenschaften und zusätzlichen Anforderungen, sofern erforderlich, gegenüber dem Hersteller festgelegt sind, der für die Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätzlichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist. Beton nach Zusammensetzung (gemäss Norm SN EN 206, Abs. 3.1.1.10) Beton, für den die Zusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die verwendet werden müssen, dem Hersteller, der für die Lieferung eines Betons mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist, vorgegeben werden. Sollten bauliche Gegebenheiten oder spezielle Bedingungen vor Ort einen Einsatz von «Beton nach Zusammensetzung» erforderlich machen, helfen Ihnen unsere kompetenten Spezialisten gerne weiter. Die nachfolgend auszugsweise aufgeführten Bedingungen aus der Norm SN EN 206 sind einzuhalten. Die Kosten für spezielle Prüfungen fallen in die Verantwortung des Bestellers. (gemäss Norm SN EN 206) Kap. 6: Festlegung des Betons, Kap. 6.1: Allgemeines Kap. 6.3.2: Grundlegende Anforderungen Grundlage für das Entwerfen oder Vorgeben einer Betonzusam- Bei Beton nach Zusammensetzung muss die Festlegung folgendes mensetzung sind die Ergebnisse der Erstprüfung oder Erkenntnisse enthalten: aus Langzeiterfahrungen mit vergleichbarem Beton unter Berücksich- a) eine Anforderung nach Übereinstimmung mit SN EN 206 tigung der Grundanforderungen für Ausgangsstoffe und der Beton- b) Zementart und Festigkeitsklasse des Zements zusammensetzung. c) Zielwert des Zementgehalts d) entweder Zielwert des Wasserzementwerts oder Konsistenz durch Bei Beton nach Zusammensetzung ist der Verfasser der Festlegung Angabe der Klasse oder des Zielwertes dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Festlegungen mit den (Anmerkung 1: Weitere Informationen enthält Anhang L, Zeile 14) allgemeinen Anforderungen nach SN EN 206 übereinstimmen und e) Arten, Kategorien und maximaler Chloridgehalt der Gesteins- dass die Zusammensetzung in der Lage ist, die beabsichtigte Leis- körnungen tungsfähigkeit des Betons sowohl im frischen als auch im erhärteten f) bei Leichtbeton oder Schwerbeton die Höchst- oder Mindest- Zustand zu erzielen. Der Verfasser der Festlegung muss unterstüt- rohdichte der Gesteinskörnung, wie zutreffend zende Unterlagen über die vorgegebene Zusammensetzung für die g) Grösstkorn der Gesteinskörnung Dupper und Dlower sowie vorgesehene Leistungsfähigkeit aufbewahren und aktualisieren. Der gegebenenfalls Beschränkungen der Sieblinie Nachweis der Konformität bei Beton nach Zusammensetzung bezieht (Anmerkung 2: Dupper sollte nicht grösser als dg nach sich (durch den Betonhersteller) ausschliesslich auf die Erzielung der EN 1992-1-1 sein) festgelegten Zusammensetzung und nicht auf eine vom Verfasser der h) Art und Menge der Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern, falls Festlegung beabsichtigte Leistungsfähigkeit. verwendet i) falls Zusatzmittel, Zusatzstoffe oder Fasern verwendet werden, die Herkunft dieser Ausgangsstoffe und des Zements, stellvertretend für Eigenschaften, die nicht anderweitig definiert werden können KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 7
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Expositionsklassen 1) Konsistenzklassen 2) Klasse Umgebung Klasse Wert in mm Konsistenzbeschreibung kein Korrosion- oder Angriffsrisiko für Beton und Bewehrung Ausbreitmass X0 für Beton ohne Bewehrung F1 3) ≤ 340 steif F2 340 bis 410 plastisch Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung F3 420 bis 480 weich XC1 trocken oder ständig nass F4 490 bis 550 sehr weich XC2 nass, selten trocken F5 560 bis 620 fliessfähig XC3 mässige Feuchte F6 ≥ 630 sehr fliessfähig XC4 wechselnd nass und trocken Korrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen Verdichtungsmass nach Walz Meerwasser C0 4) ≥ 1.46 erdfeucht XD1 mässige Feuchte C1 1.45 bis 1.26 steif XD2 nass, selten trocken C2 1.25 bis 1.11 plastisch XD3 wechselnd nass und trocken C3 1.10 bis 1.04 weich Frostangriff mit oder ohne Taumittel Setzfliessmass XF1 mässige Wassersättigung, ohne Taumittel SF1 550 bis 650 XF2 mässige Wassersättigung, mit Taumittel SF2 660 bis 750 XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel SF3 760 bis 850 XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel oder Meerwasser 1) Auszug aus EN-Norm für hauptsächlich in der Schweiz verwendete Chemischer Angriff Betonsorten. XA1 chemisch schwach angreifende Umgebung XA2 chemisch mässig angreifende Umgebung 2) In der Schweiz angewandte Prüfverfahren für die Konsistenz- messung. Eine allgemein verbindliche Korrelation zwischen den XA3 chemisch stark angreifende Umgebung Prüfverfahren existiert nicht. 3) Infolge fehlender Empfindlichkeit der Prüfverfahren nicht zu empfehlen. Anwendungsbeispiele Expositionsklassen 4) Die den Konsistenzklassen zugeordneten Konsistenzbeschrei- bungen entsprechen internen Festlegungen der KIBAG zur Verständigung mit unseren Kunden. Die SN EN 206 enthält diese Zuordnung nicht. Fassade XC4 / XF1 Flachdach XC1 XC3 XC3 XC1 XF2 Sprühnebel Fahrbahn XC4 / XF1 XC1 XC1 XC3 XC1 8 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Anforderungsübersicht Betonsorten Betonsorte Sorte O Sorte A Sorte B 1) 3) Sorte C 1) Sorte D 1) Sorte E 1) Sorte F Sorte G Anforderungen (T1) (T2) (T3) (T4) Übereinstimmung Beton nach SN EN 206 Druckfestigkeitsklassen C12/15 C20/25 C25/30 C30/37 C25/30 C25/30 C30/37 C30/37 Expositionsklasse(n) XO (CH) XC2 (CH) XC3 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XC4 (CH) XF1 (CH) XD1 (CH) XD1 (CH) XD3 (CH) XD3 (CH) XF2 (CH) XF4 (CH) XF2 (CH) XF4 (CH) Nennwert Grösstkorn Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Klasse des Chloridgehalts Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Cl 0.10 Konsistenzklasse 4) C3 C3 C3 C3 C3 C3 C3 C3 Frost-Tausalz-Widerstand nein nein nein nein mittel hoch mittel hoch Weitere durch die Betonsorte XC1 (CH) XC1 (CH) XD2a (CH) 2) XD2a (CH) 2) XD2b (CH) XD2b (CH) abgedeckte Expositionsklasse(n) XC2 (CH) XF3 (CH) XF3 (CH) 1) Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. 2) XD2a (CH) gemäss Ziffer 4.1: Chloridgehalt < 0.5 g/l («Süsswasser»). 3) Falls erforderlich gemäss SIA 262/1 Anhang A, qw ≤ 10g/m2 x h bei einer Bauteildicke d = 20 cm. 4) Die angegebene Konsistenzklasse ist informativ. Sie ist vom Verwender des Betons im Hinblick auf die objektspezifischen Randbedingungen und seine Bedürfnisse (z.B. Betonierverfahren) in der Angebotsphase zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (SN EN 206 Ziffer NA.5.3.4.1). Allfällige Anpassungen sind im Angebot festzuhalten und zu berücksichtigen. Hinweis: Die Anforderung an die Konsistenz des Betons ist gemäss SN EN 206 Ziffer 5.4.1 bei der Übergabe vom Betonhersteller an den Verwender zu erfüllen. Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min. nach der Produktion garantiert. Konformität Betonsorten Nachweis der Konformität Der Nachweis der Konformität für die im Betonwerk hergestellten Betonsorten wird durch die laufende Produktionskontrolle der Betonherstellung (nach SN EN 206) erbracht. Mit dem Zertifikat der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für Bauprodukte wird bestätigt, dass die KIBAG eine Produktionskontrolle für die Betonwerke aufgebaut hat, unterhält und zweckmässig anwendet, welche den Anforderungen der SN EN 206 entspricht. Weitere Konformitätskriterien Nebst den Konformitätskriterien nach der Norm SN EN 206 gelten die in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der KIBAG aufgeführten Qualitätskriterien. Leistungsbestimmungen ■ Die Bestellungen müssen genaue und spezifische Angaben über Druckfestigkeits-, Expositions- und Konsistenzklasse(n) sowie Grösstkorn und Anwendung enthalten. Ohne diese genauen Angaben erfolgen die Lieferungen nach Sortenverzeichnis, z.B. als Betonsorte B200 C25/30 XC3; C3 (32) Kranbeton. ■ Auf besonderen Wunsch sind zusätzliche, im Verzeichnis nicht aufgeführte Betonsorten lieferbar. Die Kosten für entsprechende Eignungsnachweise spezieller Sorten gehen zu Lasten des Bestellers. Neue Eignungsnachweise erfordern einen Zeitaufwand von mindestens 4 Monaten. Maximalkorngrössen, die nicht in der Preisliste angegeben sind, erfordern einen Eignungsnachweis. KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 9
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Sorten Nr. Festigkeits- Expositionsklassen Konsistenz Grösstkorn Max. W/B Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse Expositionsklassengruppe A A050 C20/25 XC2; XC1 C3 32 0.65 Kranbeton 182.50 111050 A051 C20/25 XC2; XC1 C3 32 0.65 Pumpbeton 184.00 111051 A060 C20/25 XC2; XC1 C3 16 0.65 Kranbeton 200.50 111060 A061 C20/25 XC2; XC1 C3 16 0.65 Pumpbeton 202.00 111061 A100 C25/30 XC2; XC1 C3 32 0.65 Kranbeton 183.00 110100 A101 C25/30 XC2; XC1 C3 32 0.65 Pumpbeton 184.50 110101 A150 C25/30 XC2; XC1 C3 16 0.65 Kranbeton 201.00 110150 A151 C25/30 XC2; XC1 C3 16 0.65 Pumpbeton 202.50 110151 Expositionsklassengruppe B * B200 C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 32 0.60 Kranbeton 185.00 110200 B201 C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 32 0.60 Pumpbeton 186.50 110201 B250 C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 16 0.60 Kranbeton 202.50 110250 B251 C25/30 XC3; XC2; XC1 C3 16 0.60 Pumpbeton 204.00 110251 Expositionsklassengruppe C * C300 C30/37 XC4; XF1 C3 32 0.50 Kranbeton 208.00 110300 C301 C30/37 XC4; XF1 C3 32 0.50 Pumpbeton 209.50 110301 C305 C35/45 XC4; XF1 C3 32 0.50 Kranbeton 215.00 110305 C350 C30/37 XC4; XF1 C3 16 0.50 Kranbeton 226.00 110350 C351 C30/37 XC4; XF1 C3 16 0.50 Pumpbeton 228.00 110351 C352 C35/45 XC4; XF1 C3 16 0.50 Kranbeton 229.00 110352 Expositionsklassengruppe D – Tiefbaubeton T1 * D400 C25/30 XC4; XD1; XF2 C3 32 0.50 Kranbeton 227.50 111400 D401 C25/30 XC4; XD1; XF2 C3 32 0.50 Pumpbeton 230.00 111401 D450 C25/30 XC4; XD1; XF2 C3 16 0.50 Kranbeton 234.50 111450 D451 C25/30 XC4; XD1; XF2 C3 16 0.50 Pumpbeton 236.00 111451 Expositionsklassengruppe E – Tiefbaubeton T2 * E500 C25/30 XC4; XD1; XF4 C3 32 0.50 Kranbeton 232.50 111500 E501 C25/30 XC4; XD1; XF4 C3 32 0.50 Pumpbeton 234.00 111501 E550 C25/30 XC4; XD1; XF4 C3 16 0.50 Kranbeton 247.30 111550 E551 C25/30 XC4; XD1; XF4 C3 16 0.50 Pumpbeton 249.80 111551 *Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage. 10 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Sorten Nr. Festigkeits- Expositionsklassen Konsistenz Grösstkorn Max. W/B Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse Expositionsklassengruppe F – Tiefbaubeton T3 F600 C30/37 XC4; XD3; XF2 C3 32 0.45 Kranbeton 232.00 111600 F601 C30/37 XC4; XD3; XF2 C3 32 0.45 Pumpbeton 235.50 111601 F650 C30/37 XC4; XD3; XF2 C3 16 0.45 Kranbeton 241.50 111650 F651 C30/37 XC4; XD3; XF2 C3 16 0.45 Pumpbeton 242.00 111651 Expositionsklassengruppe G – Tiefbaubeton T4 G700 C30/37 XC4; XD3; XF4 C3 32 0.45 Kranbeton 242.90 111700 G701 C30/37 XC4; XD3; XF4 C3 32 0.45 Pumpbeton 245.40 111701 G750 C30/37 XC4; XD3; XF4 C3 16 0.45 Kranbeton 247.00 111750 G751 C30/37 XC4; XD3; XF4 C3 16 0.45 Pumpbeton 248.50 111751 Expositionsklassengruppe H – Ortbetonpfähle im Trockenen 2) H800P3 C20/25 keine F4 32 0.60 Pfahlbeton 216.00 111800 H810P1 C25/30 keine F4 32 0.50 Pfahlbeton 237.30 111810 H850P3 C20/25 keine F4 16 0.60 Pfahlbeton 232.00 111850 H860P1 C25/30 keine F4 16 0.50 Pfahlbeton 253.00 111860 Expositionsklassengruppe I – Ortbetonpfähle unter Wasser 2) I900P4 C20/25 keine F5 32 0.60 Pfahlbeton 230.00 111900 I910P2 C25/30 keine F5 32 0.50 Pfahlbeton 244.70 111910 I950P4 C20/25 keine F5 16 0.60 Pfahlbeton 246.00 111950 I960P2 C25/30 keine F5 16 0.50 Pfahlbeton 261.00 111960 1) Der Nachweis des Karbonatisierungswiderstandes wird grundsätzlich für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren geführt. Andere Anforderungen auf Anfrage. 2) Die Anwendung von Ortbetonpfählen, welche im Trockenen oder unter Wasser betoniert werden, ist in der Norm SIA 267 «Geotechnik» geregelt. KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 11
Beton Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Sorten Nr. Festigkeits- Expositionsklassen Konsistenz Grösstkorn Max. W/B Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse Expositionsklassengruppe O O007 C12/15 X0 o 32 – Kranbeton 164.40 110007 O008 C16/20 X0 o 32 – Kranbeton 172.40 110008 O009 C20/25 X0 o 32 – Kranbeton 180.40 110009 O057 C12/15 X0 o 16 – Kranbeton 179.40 110057 O058 C16/20 X0 o 16 – Kranbeton 187.40 110058 O059 C20/25 X0 o 16 – Kranbeton 195.40 110059 o Je nach Anwendungsbereich erdfeucht oder steif. Selbstverdichtender Beton (SCC) SCC16M37 C30/37 XC3 SF2 16 0.60 SCC Beton 233.00 60807 SCC8M37 C30/37 XC3 SF2 8 0.60 SCC Beton 238.00 60844 SCC32M37 C30/37 XC3 SF2 32 0.60 SCC Beton 232.00 60974 SCC16XC4 C30/37 XC4; XF1 SF2 16 0.50 SCC Beton 234.00 60986 SCC32XC4 C30/37 XC4; XF1 SF2 32 0.50 SCC Beton 233.00 60987 SCC8XC4 C30/37 XC4; XF1 SF2 8 0.50 SCC Beton 242.50 60998 SCC16F37 C30/37 XC4; XD3; XF4 SF2 16 0.45 SCC Beton 263.20 60890 Weitere SCC-Sorten auf Anfrage. Leichtverdichtbarer Beton (LVB) LVBA1818 C25/30 XC2; XC1 F4/F5 32 0.65 LVB 215.00 61818 LVBA1819 C25/30 XC2; XC1 F4/F5 16 0.65 LVB 237.00 61819 SCC und LVB eignen sich nicht für den Einsatz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der Oberfläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. Wir lehnen Forderungen infolge ästhetischer Mängel ab. Monobeton MOC300 C30/37 XC4; XF1 C3 32 0.50 Mono-Kranbeton 222.00 61204 MOC301 C30/37 XC4; XF1 C3 32 0.50 Mono-Pumpbeton 223.50 61205 MOC350 C30/37 XC4; XF1 C3 16 0.50 Mono-Kranbeton 239.00 61206 MOC351 C30/37 XC4; XF1 C3 16 0.50 Mono-Pumpbeton 240.50 61207 Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann. Die Merkblätter für selbstverdichtenden Beton und Monobeton sind zwingend zu beachten. 12 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton Beton mit besonderen Eigenschaften Beton für «weisse Wannen» Sorten Nr. Festigkeits- Expositionsklassen Konsistenz Grösstkorn Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. klasse B230W C25/30 XC3 C3 32 Kranbeton 208.00 110230 B231W C25/30 XC3 C3 32 Pumpbeton 210.50 110231 B230CW C25/30 XC3 C3 32 Kranbeton 208.00 220232 B260W C25/30 XC3 C3 16 Kranbeton 227.20 110260 B261W C25/30 XC3 C3 16 Pumpbeton 229.70 110261 B260CW C25/30 XC3 C3 16 Kranbeton 227.20 220262 Nachweis gemäss SN EN 206: NA. 8.2.3.5. KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 13
Beton Primärbeton in der Baugrube und im Tiefbau nicht normiert Sorten Nr. Korngrösse Konsistenz Bindemittelgehalt kg/m3 Fr./m3 Artikel Nr. in mm (CEM + ZS) Schmiermischungen, Unterlagsböden, Überzug SCHM 0–4 – 400 211.50 1400 600 0–4 erdfeucht 300 197.50 50600 601 0–4 erdfeucht 350 201.00 50601 602 0–4 erdfeucht 400 205.00 50602 603 0–4 erdfeucht 450 210.00 50603 604 0–4 erdfeucht 500 213.50 50604 611 0–8 erdfeucht 350 201.00 50611 612 0–8 erdfeucht 400 203.00 50612 613 0–8 erdfeucht 450 208.00 50613 Magerbeton 620 0 – 16 erdfeucht 150 137.00 50620 621 0 – 16 erdfeucht 200 141.00 50621 622 0 – 16 erdfeucht 240 146.00 50622 624 0 – 16 erdfeucht 300 155.00 50624 630 0 – 32 erdfeucht 100 133.00 50630 631 0 – 32 erdfeucht 150 137.00 50631 632 0 – 32 erdfeucht 200 142.00 50632 634 0 – 32 erdfeucht 240 151.00 50634 636 0 – 32 erdfeucht 300 171.00 50636 14 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton Primärbeton nicht normiert Sorten Nr. Korngrösse Konsistenz Bindemittelgehalt kg/m3 Fr./m3 Artikel Nr. in mm (CEM + ZS) Sickerbeton 4 -8C100 4–8 erdfeucht 100 149.10 6100 4 -8C150 4–8 erdfeucht 150 153.00 6150 4 -8C200 4–8 erdfeucht 200 169.50 6200 4 -8C240 4–8 erdfeucht 240 175.00 6240 643 8 – 16 erdfeucht 150 153.00 50643 644 8 – 16 erdfeucht 200 161.50 50644 645 8 – 16 erdfeucht 240 167.00 50645 650 16 – 32 erdfeucht 100 129.00 50650 651 16 – 32 erdfeucht 150 138.00 50651 652 16 – 32 erdfeucht 200 147.00 50652 653 16 – 32 erdfeucht 240 151.00 50653 Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sickerbeton, etc. muss vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigskeitsverlust geschützt werden. Es werden keine Garantien bezüglich der Austrocknung («Vertrocknung») übernommen. Primärbeton nicht normiert Sorten Nr. Grösstkorn Konsistenz Anwendung Fr./m3 Artikel Nr. Recycling-Konstruktionsbeton RC-C A100C 32 C3 Kranbeton 183.00 220100 A101C 32 C3 Pumpbeton 184.50 220101 B200C 32 C3 Kranbeton 185.00 220200 B201C 32 C3 Pumpbeton 186.50 220201 C300C 32 C3 Kranbeton 208.00 220300 C301C 32 C3 Pumpbeton 209.00 220301 Weitere RC-Beton Sorten auf Anfrage KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 15
Beton Betonzusatzmittel/Zusatzstoffe Betonzusatzmittel Kurzzeichen Wirkung Fr./kg Verlangsamen die chemische Reaktion (Hydratation) des Zementes und Verzögerer VZ 7.75 verzögern das Erstarren des Zementes sowie die Wärmeentwicklung. Verflüssiger Verbessert bei gleichem w/z–Wert die Verarbeitbarkeit des Betons oder HBV 8.05 vermindert den Wasseranspruch bei gleicher Verarbeitbarkeit. Dienen zur Erzeugung von kleinen, gleichmäßig verteilten, künstlichen Luftporenbildner LP 5.30 Luftporen, die den Frost-/Frosttausalzwiderstand des Betons erhöhen. Dichtungsmittel Vermindern die kapillare Wasseraufnahme des Betons und können dem DM 6.65 (Kibaplast-B*) Beton wasserabweisende (hydrophobe) Eigenschaften geben. Frostschutz FS Verbessert die Gefrierbeständigkeit von jungem Beton. 5.90 Schwindreduktionsmittel SRA Reduzieren das Trocknungsschwinden. auf Anfrage Antilunkermittel – Minimieren die Lunkerbildung an der Betonoberfläche. auf Anfrage *Ungiftig, nicht gesundheitsschädlich und biologisch abbaubar. Zusatzstoffe Kurzzeichen Wirkung Fr./kg Vermindern Porosität und Frühfestigkeit des Betons und erhöhen somit Latent hydraulische ZS ZS 0.45 dessen Dauerhaftigkeit. Weitere Betonzusatzmittel und Zusatzstoffe (ZS) wie Stahl- und Kunststofffasern sowie Farbpigmente auf Anfrage. Leistungsbestimmungen ■ Werden Zusatzmittel oder Fasern vom Besteller verlangt, so garantiert das Lieferwerk nur die bestellte Dosierung des verlangten Produktes. ■ In den Betonwerken und Fahrmischern werden keine vom Besteller angelieferten Zusatzmittel oder Zusatzstoffe zudosiert. ■ Das Lieferwerk übernimmt keine Haftung für den vom Besteller erwarteten Erfolg. ■ Ausserordentlich lange Verzögerungszeiten bedingen Vorversuche. Kostenaufwand auf Anfrage. ■ Zusatzmittel für die Abbindeverzögerung und den Frostschutz werden gemäss gültiger Preisliste der Zusatzmittel-Lieferanten separat verrechnet. 16 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton Transportpreise Beton Bestimmungsort Fr./m3 Bestimmungsort Fr./m3 Bestimmungsort Fr./m3 4147 Aesch BL 48.55 4143 Dornach 48.25 4116 Metzerlen 59.05 4123 Allschwil 38.85 4202 Duggingen 50.95 4142 Münchenstein 40.05 4422 Arisdorf 50.95 4228 Erschwil 76.70 4132 Muttenz 41.05 4144 Arlesheim 46.85 4107 Ettingen 47.60 4224 Nenzlingen 59.85 4302 Augst BL 42.15 4112 Flüh 55.90 4104 Oberwil BL 39.75 4000 Basel 39.65 4402 Frenkendorf 46.10 4148 Pfeffingen 50.95 4112 Bättwil-Flüh 48.55 4414 Füllinsdorf 47.30 4133 Pratteln 41.05 4126 Bettingen 47.60 4145 Gempen 54.20 4153 Reinach BL 46.00 4105 Biel-Benken BL 50.95 4304 Giebenach 47.80 4125 Riehen 46.00 4102 Binningen 39.55 4203 Grellingen 50.25 4118 Rodersdorf 58.00 4127 Birsfelden 41.40 4204 Himmelried 72.85 4244 Röschenz 71.75 4223 Blauen 71.85 4146 Hochwald 59.25 4124 Schönenbuch 39.75 4103 Bottmingen 39.55 4114 Hofstetten SO 56.95 4133 Schweizerhalle 42.15 4226 Breitenbach 69.35 4303 Kaiseraugst 42.85 4206 Seewen SO 46.95 4225 Brislach 67.00 4245 Kleinlützel 78.50 4106 Therwil 40.75 4117 Burg im Leimental 71.55 4242 Laufen 71.85 4246 Wahlen b. Laufen 72.85 4227 Büsserach 71.85 4415 Lausen 50.55 4108 Witterswil 48.55 4126 Chrischona 47.60 4410 Liestal 47.80 4222 Zwingen 69.35 4243 Dittingen 71.85 4115 Mariastein 58.00 Weitere Destinationen auf Anfrage. KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 17
Beton Zuschläge und Regietarife für Beton und Mörtel 1. Lieferungen ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit 3. Winterzuschlag Bestellungen haben mindestens 10 Arbeitstage vor der Lieferung zu erfolgen. Während den Wintermonaten (1. Dezember bis Ende Februar) wird ein Zuschlag von Fr. 4.–/m3 Material- und Werkzuschläge verrechnet. Nacht 18:30–06:00 Fr. 1‘500.– pauschal 4. Entsorgung Restbeton Samstag 06:00–18:30 Fr. 1‘300.– pauschal Für die Entsorgung von Restbeton wird ein Zuschlag von Fr. 90.–/m3 verrechnet. Sonntag 06:00–18:30 Fr. 1‘500.– pauschal Die Arbeitsbewilligung je Werk wird nach Aufwand verrechnet. 5. Barzahlung Für Lieferungen an Barzahler erfolgt ein Zuschlag von Fr. 20.–/Lieferung. Zuschläge Chauffeur Nacht 18:30–06:00 Fr. 65.–/Std. 6. Mindesttransportmenge Samstag 06:00–18:30 Fr. 55.–/Std. Die verrechnete Mindestlademenge beträgt 6 m3. Sonntag 06:00–18:30 Fr. 65.–/Std. 7. Entlade- und Wartezeit Die minimale Einsatzzeit beträgt 8 Stunden. Fahrbewilligungen während der Nacht und an In der Frankolieferung ist eine maximale Entlade- und Wartezeit auf der Baustelle von 4 Minuten Sonntagen werden mit Fr. 80.–/Stk. verrechnet. pro m3 inbegriffen. Längere Warte-/Abladezeiten werden in Regie mit Fr. 145.–/Std. separat verrechnet. 2. Mindestverrechnungsmenge Es gilt eine Mindestverrechnungsmenge von 1 m3 pro Bezug. 8. Regie Transporte in Regie werden mit Fr. 237.–/Std. verrechnet. Fuhren mit Fahrmischer mit Förderband werden nach Aufwand mit Fr. 275.–/Std. verrechnet. Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG (nachfolgend KIBAG) 1. Geltungsbereich satz bei Umgebungstemperaturen unter +5°C oder über +25°C. SCC und LVB können an der Ober- Alle Aufträge für Lieferungen von Beton und Mörtel werden ausschliesslich aufgrund dieser Allge- fläche Lunkern aufweisen und eignen sich grundsätzlich nicht für Sichtbetonoberflächen. meinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gül- tigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der KIBAG Die Einhaltung der Konsistenz wird bis max. 45 min. nach der Produktion garantiert. schriftlich bestätigt worden sind. Der Beton muss bei sehr hohen Temperaturen und verlängerten Abladezeiten durch Zugabe von 2. Rangordnung der Vertragsbestandteile Verzögerer (VZ) verzögert werden. Eine Vertragsurkunde bzw. – wenn es keine solche gibt – eine Auftragsbestätigung der KIBAG bzw. – wenn es auch keine solche gibt – eine schriftliche Offerte der KIBAG, gehen bei Widersprüchen Die effektive Verzögerungswirkung in mit VZ verzögertem Beton hängt in wesentlichem Masse diesen Lieferbedingungen vor. von den Witterungsbedingungen und dem Feuchtigkeitshaushalt des Betons ab. Für trockenen oder lose gelagerten Beton ist die VZ-Dosierung zu verdoppeln. Ausserordentlich lange Verzöger- Die Lieferbedingungen gehen bei Widersprüchen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere ungszeiten bedingen Vorversuche. dem Schweizerischen Obligationenrecht und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch, vor. Unterlagsbeton, Beton für Randsteine und Abschlüsse, Magerbeton, Mörtel und Überzug, Sicker- Den Bestellungen, einschliesslich schriftliche Bestellungsbeilagen wie Leistungsverzeichnisse, beton, etc., müssen vor Witterungseinflüssen und raschem Feuchtigkeitsverlust geschützt werden. Baubeschriebe, Pläne, Skizzen und dergleichen, kommt bei Widersprüchen die letzte Priorität zu. Alle Betonsorten können alternative Zuschlagstoffe (ZS) enthalten. 3. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarung vorbehalten, auss- Die Trocken-(Gunit) und Nassspritzbetone sind Richtrezepte. Der Nachweis der Eigenschaften am chliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Wider- gespritzten Bauteil ist durch den Unternehmer zu erbringen. ruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Aufnahme RC-Beton nach SIA MB 2030 ist für die häufigsten Anwendungen im Hochbau geeignet. Ausnahmen eines der KIBAG aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. bilden Beton im Frost- und Frosttausalzbereich, Beton mit hohen Festigkeiten, selbstverdichtender Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mehrwertsteuer. Die Kubikmeter-Preise Beton (SCC) und Monobeton (maschinell geglättet). Die KIBAG bietet gemäss aktuellem Stand beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton oder Mörtel. der Technik RC-Beton gemäss SIA MB 2030 als Kran- und Pumpbeton bis zu einer Festigkeit von max. C35/45 sowie einer Expositionsklasse XC4 an. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der Werköffnungszeiten der KIBAG. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entspre- Von eingefärbtem Beton im Frost- und Frosttausalzbereich wird abgeraten. Farbpigmente chende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festge- beeinträchtigen die Bildung geeigneter Poren. Bei Farb- und Sichtbeton wird die Zugabe von setzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende Antilunkernmittel (v.a. bei vertikalen Flächen) empfohlen. Farbbetonoberflächen hellen Betonübernahme durch den Besteller. witterungsbedingt kontinuierlich auf. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Einführung künstlicher Luftporen bei frost- und frosttausalzbeständigem Beton führt zu vermehrter Lunkernbildung an der Betonoberfläche. 4. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 12.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in Bei Sichtbetonoberflächen, welche direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt geraten (z.B. Sicht- der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische betonschwimmbäder), ist mit einem kontinuierlichen Abtrag der wasserberührten Beton- Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und oberfläche zu rechnen. gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden Bezüglich des Karbonatisierungswiderstandes von Beton wird von einer Nutzungsdauer von stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. 50 Jahren ausgegangen. Betone für eine längere Nutzungsdauer sind nur auf Anfrage erhältlich. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigen-schaften Gefahrenhinweise/Sicherheitsratschläge: nach der Norm SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. R36/38: Reizt Augen und Haut. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Ab- R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. klärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25: Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung S26: Bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt aufsuchen. eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten durch den Auftraggeber zu übernehmen. S37: Geeignete Schutzhandschuhe/Schutzkleidung tragen. 5. Technische Bestimmungen 6. Zusätze Bei Verwendung von Monobeton sind bei Aussentemperaturen kleiner als +10°C oder grösser als Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Sache +25°C spezielle Massnahmen zu treffen, da das Abbindeverhalten zeitlich variieren kann. der KIBAG. Die KIBAG ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Selbstverdichtender Beton (SCC) und leicht verdichtbarer Beton (LVB) eignen sich nicht für den Ein- 18 KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10
Beton Allgemeine Lieferbedingungen für Beton und Mörtel KIBAG Beton AG (nachfolgend KIBAG) 7. Lieferung von Dauerhaftigkeitsprüfungen gemäss Ziff. 8.2.3.4 der Norm SN EN 206 Grenzwerte und Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, sofern und soweit solche Mängel die Funktions- Toleranz von einer halben Stunde. tauglichkeit des Werkes bzw. Bauteils nicht beeinträchtigen; Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wasser- - Nicht eingehaltene Schwindmasse und daraus resultierende Mängel; mangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und werden allfällige Möglichkeiten einer Weiterbe- - Betonkorrosion bei Sichtbetonoberflächen, die direkt mit behandeltem Wasser in Kontakt lieferung durch andere Betonwerke angeboten. Die KIBAG ist berechtigt, die Lieferzeiten sowohl für geraten (z.B. Sichtbetonschwimmbäder); ihre eigenen Lieferungen als auch für Weiterbelieferungen durch andere Betonwerke entsprechend - Ausblühungen bei Farb- und Sichtbeton; zu verlängern. Für allfällige Wartezeiten und damit zusammenhängenden direkten oder indirekten Schaden haftet die KIBAG jedoch nicht. - Farbungleichheiten des gelieferten Betons; Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme der KIBAG sofort anzuzei- - Mängel infolge von fehlerhaftem Einbringen und/oder Verarbeiten des Betons oder Mörtels durch gen. Unterlässt er dies, so haftet er der KIBAG für dadurch verursachten Materialverderb und andere den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte. Verzugsfolgen. 10. Mängelrüge 8. Transportbedingungen Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob Bei Frankolieferungen oder Abfuhren werden einwandfreie Zufahrtsverhältnisse sowie ungehinderte Lade-/Entladungsmöglichkeiten vorausgesetzt. a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Ohne ausdrückliche Bestellung liegt die Wahl des Transportmittels ausschliesslich bei der KIBAG. Wird der Einsatz von 2-/3-Achs-Fahrzeugen verlangt, so erfolgt die Verrechnung in Regie. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Mängel sind, damit die KIBAG diese Beton der Konsistenzen ≥ F4 werden ausschliesslich mit Fahrmischern transportiert. auf ihre Berechtigung prüfen kann, vor dem Einbringen des Betons in die Schalung sofort schriftlich Transporte bei kurzfristigen Absagen am Liefertag werden verrechnet. zu rügen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung schriftlich gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten 9. Garantie Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme Die KIBAG garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist der KIBAG Gelegenheit zur geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird von der KIBAG nur anerkannt, Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prü- wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der fungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass ein Mangel besteht, so übernimmt die KIBAG die aufgeführten Prüfnormen. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. Das Ergebnis der Prüfung ist der KIBAG des Betons gemäss SIA 262/1 und der aus dem Beton durch die KIBAG oder in Anwesenheit eines auf jeden Fall sofort nach dessen Vorliegen mit einer schriftlichen Mängelrüge zuzustellen. Vertreters der KIBAG hergestellten Probekörper. Eine Mängelrüge ist nur in schriftlicher Form gültig. Im Rahmen dieser Garantie (Gewährleistung) verpflichtet sich die KIBAG – eine rechtzeitige und sachliche begründete Mängelrüge vorausgesetzt – mangelhaften Beton kostenlos zu ersetzen. 11. Zahlungsbedingungen Die KIBAG übernimmt die Haftung für Schäden an den mit dem mangelhaften Beton hergestellten 30 Tage netto ab Fakturadatum. Bauwerken, vorausgesetzt, dass diese Schäden auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückzuführen sind, was der Besteller zu beweisen hat, und ferner der Besteller seinerseits für den Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Die KIBAG hat solche Schäden aber nur in- der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Die KIBAG behält sich Teilfakturierungen vor. soweit zu ersetzen, als ihr dadurch nicht unverhältnismässige Kosten erwachsen. Für weitere direkte Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die KIBAG die Eintragung des Bauhandwerkerpfand- oder indirekte Schäden und für Mangelfolgeschäden wird jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, rechtes vor. wegbedungen. Die Haftung der KIBAG für ihre Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Besteller ohne weiteres, d.h. ohne Mahnung und ohne Die KIBAG trifft hinsichtlich der Weisungen des Bestellers (Leistungsbeschriebe, Baubeschriebe, Ansetzung einer Nachfrist, einen Verzugszins von 5%. Pläne aller Art einschliesslich Armierungspläne, Eisenlisten, Vorgaben des Bestellers zur Herstellung des Betons, etc.) und hinsichtlich der sonstigen Vorgaben des Bestellers sowie der weiteren Um- 12. Ausschluss des Rückbehaltungsrechts des Bestellers (Art. 82 OR) stände aus der Sphäre des Bestellers keine Prüfungs- und Abmahnungspflicht. Das gesetzliche Rückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Insbesondere ist der Bei Beton nach Zusammensetzung wird ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Beton- Besteller im Falle von Mängeln nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen an die KIBAG mischung im Rahmen der von der Norm SN EN 206 festgelegten Toleranzen gewährleistet. berechtigt. Werden im Falle einer Zumischung von Betonzusatzmitteln bestimmte Produkte und/oder Dosier- 13. Verrechnungsverbot ungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung gewährleistet. Der Besteller ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen seinerseits mit Gegenforderungen der In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso für deren KIBAG zu verrechnen. nachteilige Auswirkungen auf das Verhalten des Betons ausgeschlossen. 14. Erfüllungsort Schreibt der Besteller bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 bestimmte Erfüllungsort ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil der KIBAG. Betonzusatzmittel oder Ausgangsstoffe vor, so besteht keinerlei Mängelhaftung für die Eigen- schaften des Betons. 15. Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand Keine Mängelhaftung besteht für: Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts» - Mängel infolge von Projektanpassungen durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte; (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). - die Dauerhaftigkeit von Bauwerken bzw. Bauteilen. Die KIBAG gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen der gültigen technischen Produktnormen, nicht aber eine bestimmte Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäfts- Lebensdauer von Bauwerken bzw. Bauteilen; domizil der KIBAG zuständig. - die Eigenschaften der Produkte der KIBAG, sofern und soweit die Produkte nach Vorgaben von Bestellern, Bauherren oder Planern herzustellen waren; - Mängel der Produkte der KIBAG als Folge von Veränderungen dieser Produkte am Ort der Über- gabe durch den Besteller, den Bauherrn oder sonstige Dritte; - Mängel als Folge von extremen Witterungsbedingungen und höherer Gewalt; - Ästhetische Mängel an Bauwerken bzw. Bauteilen; - Mängel bei nach Eigenschaften bestelltem Beton, welche die Folge davon sind, dass im Rahmen KIBAG Beton AG, Werk Basel, T 058 387 27 10 19
Baustofflabor Das KIBAG Baustofflabor Akkreditiert nach ISO/IEC 17025, STS Nr. 0111 KIBAG Baustofflabor Vertragsbedingungen Im KIBAG Baustofflabor Tuggen werden übliche physikalische Unter- Beanstandungen zu den im Baustofflabor durchgeführten Prüfungen suchungen an Sand, Kies, Beton und Mörtel durchgeführt. müssen diesem innert Jahresfrist schriftlich mitgeteilt werden. Laborbus Die Untersuchungsberichte werden entsprechend der ISO/IEC 17025 Das mobile Labor ist für die Durchführung aller Frischbetonkontrollen verfasst. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die ausgerüstet. Weiter dient es zur Entnahme von Proben, welche im untersuchten Proben. Prüfprotokolle und Prüfberichte werden Baustofflabor untersucht werden. für eine Dauer von zehn + drei Jahren unter Verschluss aufbewahrt. Auftrags- und Kundeninformationen werden vertraulich behandelt. Tätigkeiten Auf schriftlich begründete Anfrage stehen die relevanten Dokumente, Das Baustofflabor ist für sämtliche Prüfungen, welche im Baustoff- welche im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt wurden, zur labor oder mit dem mobilen Labor durchgeführt werden, gemäss Einsicht zur Verfügung. der Norm ISO/IEC 17025 akkreditiert. Die akkreditierten Prüfungen sind mit dem Swiss Accreditation-Logo gekennzeichnet. Prüfungen, Auftraggeber haben das Recht, bei Prüfungen, welche ihren Auftrag welche nicht durch das Baustofflabor ausgeführt werden, werden an betreffen, anwesend zu sein. Unbeaufsichtigter Zutritt zu den externe akkreditierte Laboratorien vergeben. Laborräumlichkeiten des KIBAG Baustofflabors und Einsichtnahme in spezifische Dokumente des KIBAG Baustofflabors sind nicht gestattet. Auftragsannahme Prüfaufträge werden durch die Laborleitung Tuggen, Unteraufträge werden grundsätzlich an nach ISO 17025 akkreditierte Telefon 058 387 26 00, entgegengenommen. Prüfstellen vergeben. Bei Unterauftragnehmern, welche nicht nach ISO 17025 akkreditiert sind, wird gemäss MHB des KIBAG Baustoff- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr labors vorgegangen. 13.00 – 17.00 Uhr Festbeton und Mörtelproben (Prüfkörper) werden bei einer Lufttem- peratur von 20°C ± 2°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 95%-100% in Lagerbehältern gelagert. Proben von Gesteinskör- nungen und Gleisschotter werden bis zur Versuchsdurchführung in staub- und feuchtigkeitsdichten Transportbehältern gelagert. Sämtliche Proben und Prüfkörper werden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt, umgehend nach der Versuchsdurchführung entsorgt. Probekörper werden auf Kundenwunsch zurückgestellt. Ohne spezielle Vereinbarung werden Rückstellproben von Prüfkörpern ein Jahr über das Herstellungsdatum und diejenigen von Gesteinskörnungen und Gleisschotter einen Monat über die Erstellung des Prüfberichtes hinaus aufbewahrt. Auf Anfrage informieren wir Sie über die Messunsicherhei- ten der Prüfergebnisse und deren Bestimmungsgrundlage. KIBAG Baustofflabor Girendorf 8856 Tuggen SZ T 058 387 26 00 F 058 387 26 01 baustofflabor@kibag.ch www.kibag.ch 20 KIBAG Baustof f labor T 058 387 26 00
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