KONZEPT - Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept - Juni 2020 mit Wirkung ab 6. Juni 2020 - Bifang ...

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Corona-Virus/COVID-19
       Schutzkonzept
4. Juni 2020 mit Wirkung ab 6. Juni 2020
Konzept:      Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept                                      Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen

Inhaltsverzeichnis

1.         Einleitung ...................................................................................... 4
  1.1        Zusammenfassung .......................................................................................... 4
  1.2        Weisung des DGS vom 03.06.20 ................................................................... 4
  1.3        Zeitpunkt der Konzepteinführung ................................................................. 4
  1.4        Quellenangaben ............................................................................................ 4

2.         Schutzbedürftige Personen ......................................................... 4
  2.1        Wer ist besonders gefährdet und muss besonders geschützt werden? 4

3.         Hygiene- und Schutzmassnahmen ............................................ 5
  3.1        Wie schützen wir uns und die besonders gefährdeten Personen ........... 5

4.         Verantwortung ............................................................................. 5

5.         BesucherInnen-Registration ........................................................ 6

6.         Möglichkeiten des Besuches ...................................................... 6
  6.1        Voraussetzungen ............................................................................................ 6
  6.2        Ort ..................................................................................................................... 6
  6.3        Zeit ..................................................................................................................... 6
  6.4        Anzahl der Besuchenden .............................................................................. 6
  6.5        Tragen von Mundschutz ................................................................................ 6
  6.6        Im Krankheitsfall/Risikopersonen................................................................... 7

7.         Ausgang von Bewohnenden ...................................................... 7
  7.1        Voraussetzungen ............................................................................................ 7
  7.2        Nach Möglichkeit in Begleitung ................................................................... 7
  7.3        Mitfahren im Auto ........................................................................................... 7
  7.4        Autonomie und Selbstbestimmung ............................................................. 7
  7.5        Merkblatt .......................................................................................................... 7

8.         Restaurant/Cafeteria ................................................................... 7

9.         Interne Veranstaltungen.............................................................. 8

10.        Was passiert bei Verdacht auf eine COVID-19 Ansteckung.... 8
  10.1          Die Krankheitssymptome des Corona-Virus ............................................ 8

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Konzept:      Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept                     Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen

11.        Weitere Informationen des Bifangs ............................................ 8

12.        Weitere Informationen und Anlaufstelle des Kantons............... 8

13.        Weiterführende Dokumente ........................................................ 9

14.        Quellenverzeichnis ...................................................................... 9

15.        Beschluss ...................................................................................... 9

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Konzept:     Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept    Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen

1.         Einleitung
Dieses Konzept wird nach Aufforderung des Departementes Gesundheit und
Soziales DGS des Kantons Aargau in Zusammenarbeit mit der vaka (Verband
der Aargauischen Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen) erstellt und ordnet
sich der Weisung „Anleitung an Pflegeheime zur Umsetzung der Verordnung 2
über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung
2)“ unter (2).

1.1        Zusammenfassung
Hiermit die wesentlichen Punkte dieses Konzeptes zusammengefasst (2):

     Die Pflegeheime müssen über ein Schutzkonzept verfügen
     Besuche von An- und Zugehörigen im Bewohnerzimmer sind möglich, da-
      bei gelten für alle Beteiligten die Hygiene- und Schutzmassnahmen (inkl.
      Abstandsregelung) und eine mögliche Hygienemaskentragepflicht
     Bewohnende dürfen unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und
      Schutzmassnahmen (inkl. Abstandsregelung), nach Möglichkeit in Beglei-
      tung, das Areal der Pflegeeinrichtung verlassen

1.2        Weisung des DGS vom 03.06.20
Zitat: „Die Pflegeheime müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Das Schutz-
konzept muss gewährleisten, dass das Übertragungsrisiko für Kundinnen und
Kunden, Besucherinnen und Besucher sowie für die im Betrieb tätigen Perso-
nen minimiert wird“ (2).

1.3        Zeitpunkt der Konzepteinführung
Dieses Konzept gilt mit Wirkung ab dem 06. Juni 2020 (2).

1.4        Quellenangaben
Die Quellenangaben werden mittels (1), (2) und (3) im Text ausgewiesen und
unter Quellenverzeichnis am Schluss des Dokumentes beschrieben.

2.         Schutzbedürftige Personen

2.1        Wer ist besonders gefährdet und muss besonders geschützt werden?
Besonders gefährdete Personen sind gemäss DGS (2):
 Personen ab 65 Jahren
 Personen, auch unter 65 Jahren, die insbesondere folgende Erkrankungen
   aufweisen:

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              o   Chronische Atemwegserkrankungen
              o   Bluthochdruck
              o   Diabetes
              o   Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
              o   Herz-Kreislauf-Erkrankungen
              o   Krebs

3.         Hygiene- und Schutzmassnahmen

3.1        Wie schützen wir uns und die besonders gefährdeten Personen
Es gelten zum Schutze aller besonders gefährdeten Personen nach wie vor die
folgenden Hygiene- und Schutzmassnahmen (inkl. Abstandsregelung)des
DGS (2):

                  Händeschütteln vermeiden

                  Gründlich Hände waschen/desinfizieren

                  In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen

                  Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben

                  Nur nach telefonischer Anmeldung zum Arzt

                  Abstand halten

4.         Verantwortung
Mit der Lockerung des Besucherrechtes und der Öffnung des Hauses übergibt
die Geschäftsleitung die Verantwortung und die Selbstbestimmung, in Bezug
auf die Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften (inkl. Abstandsrege-
lung), den Bewohnenden, bzw. den An- und Zugehörigen.

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5.         BesucherInnen-Registration
Der Bund verlangt für das Contact Tracing, die Nachvollziehbarkeit von mög-
lichen Ansteckungen, eine Registration aller Besuchenden.
Daher muss eine Registration aller Besuchenden mit dem Formular „REGISTRA-
TION UND CHECKLISTE - Für Besucherinnen und Besucher im Wohn- und Pfle-
gezentrum Bifang Wohlen“ gemäss DGS (2) erfolgen.

Dieses Formular liegt beim Haupteingang des Bifangs auf.

Damit werden die Besuchenden in die Verantwortung miteinbezogen, unsere
gefährdeten Bewohnenden zu schützen.

6.         Möglichkeiten des Besuches

6.1        Voraussetzungen
     Einhalten der Hygiene- und Schutzmassnahmen
     Social Distancing, Einhalten von Abstand
     Das Tragen eines Mundschutzes wird den Besuchenden und Bewohnen-
      den in Eigenverantwortung überlassen

6.2        Ort
Besuche sind im Bewohnerzimmer oder im Gartenareal unter Einhaltung der
oben genannten Voraussetzungen möglich.

6.3        Zeit
Für Besuche stellt der Bifang ein Zeitfenster, täglich ab 10.00 Uhr bis 19.30 Uhr,
zur Verfügung.

6.4        Anzahl der Besuchenden
Für den Besuch im Bewohnerzimmer können sich maximal zwei Besuchende
gleichzeitig im Zimmer aufhalten. Die An- und Zugehörigen werden gebeten,
sich gegenseitig abzusprechen. Es gibt keine Aufenthaltsmöglichkeit im Haus
für wartende An- und Zugehörige.

6.5        Tragen von Mundschutz
Wenn die Distanzregelung nicht eingehalten werden kann, ist zwingend eine
Schutzmaske zu tragen. Diese werden von den Besuchenden mitgebracht
oder können beim Empfang oder der Pflege bezogen werden.

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6.6        Im Krankheitsfall/Risikopersonen
Im Krankheitsfall oder den Risikopersonen wird nach wie vor empfohlen von
Besuchen abzusehen.

7.         Ausgang von Bewohnenden

7.1        Voraussetzungen
     Einhalten der Hygiene- und Schutzmassnahmen
     Social Distancing, Einhalten von Abstand
     Das Tragen eines Mundschutzes wird den Besuchenden und Bewohnen-
      den in Eigenverantwortung überlassen

7.2        Nach Möglichkeit in Begleitung
Bewohnende sollen nach Möglichkeit das Bifang-Areal in Begleitung verlas-
sen, dies damit die oben genannten Voraussetzungen eingehalten und somit
das Ansteckungsrisiko minimiert werden können.

7.3        Mitfahren im Auto
Die Anzahl der Mitfahrenden im Auto soll möglichst gering gehalten werden.
Es wird allen Beteiligten im Auto empfohlen, eine Hygienemaske zu tragen.

7.4        Autonomie und Selbstbestimmung
Die Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohnenden geniesst gemäss
unserem Leitbild einen hohen Stellenwert (3). Wir appellieren an die allseitige
Eigenverantwortung.

7.5        Merkblatt
Die einzuhaltenden Schutzmassnahmen sind für alle Begleitpersonen und Be-
wohnenden auf einem Merkblatt aufgeführt und sind beim Eingang/Ausgang
des Bifangs zum Mitnehmen und Studieren aufgelegt.

8.         Restaurant/Cafeteria
Durch die Kurzfristigkeit der Information durch das DGS sind wir noch nicht in
der Lage, bis am Samstag, 06. Juni 2020, die Cafeteria mit allen Vorgaben
und logistischen Herausforderungen zu öffnen.

Das Restaurant/Cafeteria ist vorderhand nur für die Bewohnenden offen.

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9.         Interne Veranstaltungen
Die internen Veranstaltungen werden gemäss den Angaben auf dem inter-
nen Terminal durchgeführt.

10.        Was passiert bei Verdacht auf eine COVID-19 Ansteckung
Bei einem Verdacht und/oder einer Erkrankung mit dem COVID-19-Virus wird
die Bewohnerin oder der Bewohner unverzüglich für zehn Tage isoliert (1).

Weitergehende Massnahmen werden auf der Homepage und im Eingangs-
bereich des Bifangs publiziert.

10.1       Die Krankheitssymptome des Corona-Virus
Diese treten häufig auf (in alphabetischer Reihenfolge):
 Fieber, Fiebergefühl
 Halsschmerzen
 Husten (meist trocken)
 Kurzatmigkeit
 Muskelschmerzen
 Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns

Selten sind:
 Bindehautentzündung
 Kopfschmerzen
 Magen-Darm-Symptome
 Schnupfen

Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht
sein. Ebenfalls möglich sind Komplikationen wie eine Lungenentzündung.

11.        Weitere Informationen des Bifangs
      Weitere Informationen des Bifang sind auf der Homepage unter folgen-
       dem Link zu finden http://bifang.ch/news/virus-infos/

12.        Weitere Informationen und Anlaufstelle des Kantons
      Weitere Informationen über COVID-19 finden Sie auf der Webseite des
       Bundesamts für Gesundheit (BAG) www.bag.admin.ch/neues-coronavirus
      Konsultieren Sie regelmässig die Webseite des Kantons Aargau unter
       www.ag.ch/coronavirus

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13.        Weiterführende Dokumente
Wir verweisen weiter auf die Branchenschutzkonzepte wie z.B. von Gastrosuis-
se, Coiffuresuisse und Physiosuisse:
 https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-
    covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/
 https://coiffuresuisse.ch/news-media/coronavirus/
 https://www.physioswiss.ch/de/news/informationen-coronavirus

14.        Quellenverzeichnis
(1)   Bundesamt für Gesundheit (BAG), 11.05.2020. COVID-19: Anweisungen zur
       Isolation. Bern: Bundesamt für Gesundheit BAG - Direktionsbereich Öffent-
       liche Gesundheit.

(2)   Departement Gesundheit und Soziales (DGS) Kanton Aargau, Abteilung
       Gesundheit (04.06.2020). Anleitung an Pflegeheime zur Umsetzung der
       Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (CO-
       VID-19-Verordnung 2). Aarau: DGS und vaka.

(3)   Wohn- und Pflegezentrum Bifang Wohlen (Mai 2018). Leitbild. Wohlen: Vor-
       stand und Geschäftsleitung.

15.        Beschluss
Wohlen, 04. Juni 2020, Wohn- und Pflegezentrum Bifang Wohlen, die Ge-
schäftsleitung.

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