KONZEPT - Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept - Juni 2020 mit Wirkung ab 6. Juni 2020 - Bifang ...
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- KONZEPT - Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept 4. Juni 2020 mit Wirkung ab 6. Juni 2020
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ...................................................................................... 4 1.1 Zusammenfassung .......................................................................................... 4 1.2 Weisung des DGS vom 03.06.20 ................................................................... 4 1.3 Zeitpunkt der Konzepteinführung ................................................................. 4 1.4 Quellenangaben ............................................................................................ 4 2. Schutzbedürftige Personen ......................................................... 4 2.1 Wer ist besonders gefährdet und muss besonders geschützt werden? 4 3. Hygiene- und Schutzmassnahmen ............................................ 5 3.1 Wie schützen wir uns und die besonders gefährdeten Personen ........... 5 4. Verantwortung ............................................................................. 5 5. BesucherInnen-Registration ........................................................ 6 6. Möglichkeiten des Besuches ...................................................... 6 6.1 Voraussetzungen ............................................................................................ 6 6.2 Ort ..................................................................................................................... 6 6.3 Zeit ..................................................................................................................... 6 6.4 Anzahl der Besuchenden .............................................................................. 6 6.5 Tragen von Mundschutz ................................................................................ 6 6.6 Im Krankheitsfall/Risikopersonen................................................................... 7 7. Ausgang von Bewohnenden ...................................................... 7 7.1 Voraussetzungen ............................................................................................ 7 7.2 Nach Möglichkeit in Begleitung ................................................................... 7 7.3 Mitfahren im Auto ........................................................................................... 7 7.4 Autonomie und Selbstbestimmung ............................................................. 7 7.5 Merkblatt .......................................................................................................... 7 8. Restaurant/Cafeteria ................................................................... 7 9. Interne Veranstaltungen.............................................................. 8 10. Was passiert bei Verdacht auf eine COVID-19 Ansteckung.... 8 10.1 Die Krankheitssymptome des Corona-Virus ............................................ 8 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 2 von 9
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen 11. Weitere Informationen des Bifangs ............................................ 8 12. Weitere Informationen und Anlaufstelle des Kantons............... 8 13. Weiterführende Dokumente ........................................................ 9 14. Quellenverzeichnis ...................................................................... 9 15. Beschluss ...................................................................................... 9 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 3 von 9
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen 1. Einleitung Dieses Konzept wird nach Aufforderung des Departementes Gesundheit und Soziales DGS des Kantons Aargau in Zusammenarbeit mit der vaka (Verband der Aargauischen Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen) erstellt und ordnet sich der Weisung „Anleitung an Pflegeheime zur Umsetzung der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2)“ unter (2). 1.1 Zusammenfassung Hiermit die wesentlichen Punkte dieses Konzeptes zusammengefasst (2): Die Pflegeheime müssen über ein Schutzkonzept verfügen Besuche von An- und Zugehörigen im Bewohnerzimmer sind möglich, da- bei gelten für alle Beteiligten die Hygiene- und Schutzmassnahmen (inkl. Abstandsregelung) und eine mögliche Hygienemaskentragepflicht Bewohnende dürfen unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzmassnahmen (inkl. Abstandsregelung), nach Möglichkeit in Beglei- tung, das Areal der Pflegeeinrichtung verlassen 1.2 Weisung des DGS vom 03.06.20 Zitat: „Die Pflegeheime müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Das Schutz- konzept muss gewährleisten, dass das Übertragungsrisiko für Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher sowie für die im Betrieb tätigen Perso- nen minimiert wird“ (2). 1.3 Zeitpunkt der Konzepteinführung Dieses Konzept gilt mit Wirkung ab dem 06. Juni 2020 (2). 1.4 Quellenangaben Die Quellenangaben werden mittels (1), (2) und (3) im Text ausgewiesen und unter Quellenverzeichnis am Schluss des Dokumentes beschrieben. 2. Schutzbedürftige Personen 2.1 Wer ist besonders gefährdet und muss besonders geschützt werden? Besonders gefährdete Personen sind gemäss DGS (2): Personen ab 65 Jahren Personen, auch unter 65 Jahren, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 4 von 9
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen o Chronische Atemwegserkrankungen o Bluthochdruck o Diabetes o Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen o Herz-Kreislauf-Erkrankungen o Krebs 3. Hygiene- und Schutzmassnahmen 3.1 Wie schützen wir uns und die besonders gefährdeten Personen Es gelten zum Schutze aller besonders gefährdeten Personen nach wie vor die folgenden Hygiene- und Schutzmassnahmen (inkl. Abstandsregelung)des DGS (2): Händeschütteln vermeiden Gründlich Hände waschen/desinfizieren In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen Bei Fieber und Husten zu Hause bleiben Nur nach telefonischer Anmeldung zum Arzt Abstand halten 4. Verantwortung Mit der Lockerung des Besucherrechtes und der Öffnung des Hauses übergibt die Geschäftsleitung die Verantwortung und die Selbstbestimmung, in Bezug auf die Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften (inkl. Abstandsrege- lung), den Bewohnenden, bzw. den An- und Zugehörigen. 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 5 von 9
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen 5. BesucherInnen-Registration Der Bund verlangt für das Contact Tracing, die Nachvollziehbarkeit von mög- lichen Ansteckungen, eine Registration aller Besuchenden. Daher muss eine Registration aller Besuchenden mit dem Formular „REGISTRA- TION UND CHECKLISTE - Für Besucherinnen und Besucher im Wohn- und Pfle- gezentrum Bifang Wohlen“ gemäss DGS (2) erfolgen. Dieses Formular liegt beim Haupteingang des Bifangs auf. Damit werden die Besuchenden in die Verantwortung miteinbezogen, unsere gefährdeten Bewohnenden zu schützen. 6. Möglichkeiten des Besuches 6.1 Voraussetzungen Einhalten der Hygiene- und Schutzmassnahmen Social Distancing, Einhalten von Abstand Das Tragen eines Mundschutzes wird den Besuchenden und Bewohnen- den in Eigenverantwortung überlassen 6.2 Ort Besuche sind im Bewohnerzimmer oder im Gartenareal unter Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen möglich. 6.3 Zeit Für Besuche stellt der Bifang ein Zeitfenster, täglich ab 10.00 Uhr bis 19.30 Uhr, zur Verfügung. 6.4 Anzahl der Besuchenden Für den Besuch im Bewohnerzimmer können sich maximal zwei Besuchende gleichzeitig im Zimmer aufhalten. Die An- und Zugehörigen werden gebeten, sich gegenseitig abzusprechen. Es gibt keine Aufenthaltsmöglichkeit im Haus für wartende An- und Zugehörige. 6.5 Tragen von Mundschutz Wenn die Distanzregelung nicht eingehalten werden kann, ist zwingend eine Schutzmaske zu tragen. Diese werden von den Besuchenden mitgebracht oder können beim Empfang oder der Pflege bezogen werden. 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 6 von 9
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen 6.6 Im Krankheitsfall/Risikopersonen Im Krankheitsfall oder den Risikopersonen wird nach wie vor empfohlen von Besuchen abzusehen. 7. Ausgang von Bewohnenden 7.1 Voraussetzungen Einhalten der Hygiene- und Schutzmassnahmen Social Distancing, Einhalten von Abstand Das Tragen eines Mundschutzes wird den Besuchenden und Bewohnen- den in Eigenverantwortung überlassen 7.2 Nach Möglichkeit in Begleitung Bewohnende sollen nach Möglichkeit das Bifang-Areal in Begleitung verlas- sen, dies damit die oben genannten Voraussetzungen eingehalten und somit das Ansteckungsrisiko minimiert werden können. 7.3 Mitfahren im Auto Die Anzahl der Mitfahrenden im Auto soll möglichst gering gehalten werden. Es wird allen Beteiligten im Auto empfohlen, eine Hygienemaske zu tragen. 7.4 Autonomie und Selbstbestimmung Die Autonomie und Selbstbestimmung der Bewohnenden geniesst gemäss unserem Leitbild einen hohen Stellenwert (3). Wir appellieren an die allseitige Eigenverantwortung. 7.5 Merkblatt Die einzuhaltenden Schutzmassnahmen sind für alle Begleitpersonen und Be- wohnenden auf einem Merkblatt aufgeführt und sind beim Eingang/Ausgang des Bifangs zum Mitnehmen und Studieren aufgelegt. 8. Restaurant/Cafeteria Durch die Kurzfristigkeit der Information durch das DGS sind wir noch nicht in der Lage, bis am Samstag, 06. Juni 2020, die Cafeteria mit allen Vorgaben und logistischen Herausforderungen zu öffnen. Das Restaurant/Cafeteria ist vorderhand nur für die Bewohnenden offen. 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 7 von 9
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen 9. Interne Veranstaltungen Die internen Veranstaltungen werden gemäss den Angaben auf dem inter- nen Terminal durchgeführt. 10. Was passiert bei Verdacht auf eine COVID-19 Ansteckung Bei einem Verdacht und/oder einer Erkrankung mit dem COVID-19-Virus wird die Bewohnerin oder der Bewohner unverzüglich für zehn Tage isoliert (1). Weitergehende Massnahmen werden auf der Homepage und im Eingangs- bereich des Bifangs publiziert. 10.1 Die Krankheitssymptome des Corona-Virus Diese treten häufig auf (in alphabetischer Reihenfolge): Fieber, Fiebergefühl Halsschmerzen Husten (meist trocken) Kurzatmigkeit Muskelschmerzen Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns Selten sind: Bindehautentzündung Kopfschmerzen Magen-Darm-Symptome Schnupfen Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht sein. Ebenfalls möglich sind Komplikationen wie eine Lungenentzündung. 11. Weitere Informationen des Bifangs Weitere Informationen des Bifang sind auf der Homepage unter folgen- dem Link zu finden http://bifang.ch/news/virus-infos/ 12. Weitere Informationen und Anlaufstelle des Kantons Weitere Informationen über COVID-19 finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) www.bag.admin.ch/neues-coronavirus Konsultieren Sie regelmässig die Webseite des Kantons Aargau unter www.ag.ch/coronavirus 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 8 von 9
Konzept: Corona-Virus/COVID-19 Schutzkonzept Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen 13. Weiterführende Dokumente Wir verweisen weiter auf die Branchenschutzkonzepte wie z.B. von Gastrosuis- se, Coiffuresuisse und Physiosuisse: https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen- covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/ https://coiffuresuisse.ch/news-media/coronavirus/ https://www.physioswiss.ch/de/news/informationen-coronavirus 14. Quellenverzeichnis (1) Bundesamt für Gesundheit (BAG), 11.05.2020. COVID-19: Anweisungen zur Isolation. Bern: Bundesamt für Gesundheit BAG - Direktionsbereich Öffent- liche Gesundheit. (2) Departement Gesundheit und Soziales (DGS) Kanton Aargau, Abteilung Gesundheit (04.06.2020). Anleitung an Pflegeheime zur Umsetzung der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (CO- VID-19-Verordnung 2). Aarau: DGS und vaka. (3) Wohn- und Pflegezentrum Bifang Wohlen (Mai 2018). Leitbild. Wohlen: Vor- stand und Geschäftsleitung. 15. Beschluss Wohlen, 04. Juni 2020, Wohn- und Pflegezentrum Bifang Wohlen, die Ge- schäftsleitung. 04.06.2020 / die Geschäftsleitung Seite 9 von 9
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