Kraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr - IHK ...
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Kraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr Allgemeines Ausnahmen (§ 1 BKrFQG): Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen Das Fahrpersonal (auch Unternehmer/innen, mit die selbst fahren) im gewerblichen Güter- • Kraftfahrzeugen mit einer Bauart bestimm- kraftverkehr, im Werkverkehr und im Perso- ten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 nenverkehr muss auf der Grundlage Kilometer pro Stunde • der EU-Richtlinie 2018/645 bzw. des • Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, der Truppe und des zivilen Gefolges der (BKrFQG) sowie der Berufskraftfahrer- anderen Vertragsstaaten des Nordatlan- qualifikationsverordnung (BKrFQV) tikpaktes, den Polizeien des Bundes und neben der Fahrerlaubnis (FE) eine zusätzli- der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zi- che Qualifizierung - Grundqualifikation und vil- und Katastrophenschutz und der Feu- Weiterbildung - nachweisen. erwehr eingesetzt werden oder ihren Wei- sungen unterliegen Der Gesetzgeber verfolgt mit der verpflich- • Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von tenden Qualifizierung u. a. folgende Ziele: den nach Landesrecht anerkannten Ret- • Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit tungsdiensten eingesetzt werden • Anwendung einer umweltfreundlichen, wirt- • Kraftfahrzeugen, die schaftlichen Fahrweise a) zum Zwecke der technischen Entwick- • Optimierung der Ladungssicherheit lung oder zu Reparatur- oder War- • Verbesserung der Sicherheit der Fahrgäste tungszwecken oder zur technischen • Vorbeugung und Verhalten in Notsituationen Untersuchung Prüfungen unterzogen • Einführung des Fahrerqualifizierungsnachwei- werden ses b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die • Einführung eines Berufskraftfahrerqualifikati- den Sachverständigen oder Prüfern im onsregisters Sinne des § 1 des Kraftfahrtsachver- ständigengesetzes oder der Anlage Betroffen sind Fahrer/innen VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung übertragen sind, eingesetzt • von Kraftfahrzeugen (Kfz) im Güterverkehr werden bzw. mit der Fahrerlaubnis (FE) der Klassen c) neu oder umgebaut und noch nicht in C1, C1E, C, CE sowie Betrieb genommen worden sind • von Kfz im Personenverkehr mit der FE • Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Ma- der Klassen D1, D1E, D, DE terial, Ausrüstungen oder Maschinen, das • falls Sie EU-Staatsbürger oder Bürger der Fahrer oder die Fahrerin zur Aus- eines Staates des Abkommens über den übung des Berufes verwendet, sofern das Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) o- Führen des Kraftfahrzeuges nicht die der der Schweiz oder Angehöriger eines Hauptbeschäftigung des Fahrers oder der Drittstaates sind, die in einem Unterneh- Fahrerin darstellt men mit Sitz in der EU, EWR-Staat oder • Kraftfahrzeugen zur nicht gewerblichen der Schweiz beschäftigt oder eingesetzt Beförderung von Gütern oder Personen werden • und Beförderungen nicht ausschließlich zu privaten Zwecken durchführen
• Kraftfahrzeugen im ländlichen Raum, eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr wenn erforderlich. Auch eine Versendung in einen a) die Beförderung zur Versorgung des EU-Mitgliedstaat ist möglich. eigenen Unternehmens des Fahrers oder der Fahrerin erfolgt b) das Führen von Kraftfahrzeugen nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers oder der Fahrerin darstellt c) die Beförderung gelegentlich erfolgt und d) die Beförderung unter Beachtung der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erfolgt Fahrer haben den Nachweis über den Erwerb Dokumentation der Qualifikation der jeweiligen Qualifikation bei jeder Fahrt mitzuführen und den Kontrollberechtigten auf Die Grundqualifikation bzw. Weiterbildung Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. wird durch den Gemeinschaftscode (Schlüsselzahl) „95“ in den Führerschein Grundqualifikation oder in einen Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen. Die Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation ist erforderlich für Fahr- In Deutschland erfolgt die Eintragung der personal von Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist in Spal- te 12 des Führerscheins Beispiel: • Kraftomnibussen (D1, D1E, D, DE) 95(06.06.2027). In anderen EU-Ländern wird ab 10.09.2008 stattdessen ein separater Fahrerqualifizie- rungsnachweis ausgestellt. • Lkw`s (C1, C1E, C, CE) ab 10.09.2009 Befristung Führerschein wenn der FE-Erwerb erstmalig nach diesen Daten erfolgt (ist). Erwerb Führerschein Befristung Grundqualifikation/Weiterbildung Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt beste- hen. a) Grundqualifikation Der Nachweis der Grundqualifikation kann erbracht werden • durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung o Berufskraftfahrer(in) (für Güter- und Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ab Personenverkehr) oder Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient o Fachkraft im Fahrbetrieb (für Perso- dem Nachweis einer bestehenden Berufs- nenverkehr) kraftfahrerqualifikation und löst die Eintra- o IHK-Ansprechpartner: gung der Schlüsselzahl „95“ in den Führer- Michael Surner, Tel. 0941/5694-239, schein ab. Der Fahrerqualifizierungsnachweis surner@regensburg.ihk.de kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüssel- • IHK-Prüfung nach BKrFQG: zahl „95“ in den Führerschein nicht möglich o Theoretische Prüfung von 240 Min. war. Der Eintrag war in den Fällen nicht mög- o Praktische Prüfung von 210 Min.: lich, in denen es sich um einen ausländi- Fahrprüfung: 120 Min. schen Führerschein handelte. Der Fahrerqua- praktischer Prüfungsteil: 30 Min. lifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder Bewältigung kritischer Fahrsituatio- dem Fahrer direkt zugestellt werden, d. h. nen: 60 Min. -2-
Ein Vorbereitungsunterricht ist dafür nicht 2019/1094 (ABl. L 173 vom 27.06.2019, vorgeschrieben. Auch eine FE muss nicht S. 52) geändert worden ist, und vorliegen. • die Schulung gemäß Artikel 6 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 2 der Erleichterungen im Umfang der Prüfungen Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates gibt es für vom 22. Dezember 2004 über den Schutz „Quereinsteiger“ (Inhaber von Fach- von Tieren beim Transport und damit zu- kundebescheinigungen nach Güter- sammenhängenden Vorgängen sowie zur kraftverkehrs- und/oder Personenbe- Änderung der Richtlinien 64/432/EWG förderungsrecht) und und 93/119/EG und der Verordnung (EG) „Umsteiger“ (FE von Güter- zu Perso- Nr. 1255/97 (ABl. L 3 vom 05.01.2005, S. nenverkehr und umgekehrt.) 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/625 (ABl. L 95 vom 07.04.2017, b) Beschleunigte Grundqualifikation S. 1) geändert worden ist. Die beschleunigte Grundqualifikation wird nachgewiesen durch Teilnahme an einer Abgeschlossene spezielle Aus- oder Weiter- Schulung (1 Std. = 60 Min. / Anwesenheits- bildungsmaßnahmen werden jeweils nur pflicht!) bei einer anerkannten Ausbildungs- einmal im Rahmen des fünfjährigen Weiter- stätte. Eine FE muss nicht vorliegen. bildungsrhythmus angerechnet. Sind seit dem Abschluss der speziellen Aus- oder Weiter- • Regelfall: 140 Unterrichtsstunden bildungsmaßnahme mehr als fünf Jahre ver- Davon muss 10 Stunden unter Aufsicht gangen, ist eine Anrechnung nicht mehr zu- eines Fahrlehrers, ein Kraftfahrzeug der lässig. betreffenden Klasse geführt werden. (4 Stunden können auch auf Übungen an Inhalte und Struktur der IHK-Prüfung einen Simulator oder durch ein Fahrertrai- ning angerechnet werden) Die örtliche IHK-Zuständigkeit richtet sich • Umsteiger: 35 Stunden nach dem Wohnsitz des Prüfungskandidaten. (ACHTUNG: nicht zu verwechseln mit 35 Std. Weiterbildung – s. u.) • Theoretische Prüfung (Grundqualifikati- • Quereinsteiger: 96 Stunden on und beschleunigte Grundqualifikation): Gemeinsame Fragebogen der IHKs - Und die erfolgreiche Ablegung einer theoreti- bundesweit einheitlich schen Prüfung bei der Industrie- und Han- Form: Multiple-Choice-Fragen, offene delskammer. Fragen, Erörterung einer Praxissituati- • IHK-Prüfung on (Fallstudie) Regelfall: 90 Min. Theoretische Prüfung kann (beliebig Umsteiger: 45 Min. oft) wiederholt werden Quereinsteiger: 60 Min. Prüfungssprache ist deutsch Die nach Landesrecht zuständige Behörde • Praktische Prüfung (nur Grundqualifika- rechnet andere abgeschlossene spezielle tion): Ausbildungsmaßnahmen als Teil des Unter- Prüfungsfahrzeug: richts an, um den Unterrichtsumfang im entsprechend der FE-Klasse des Rahmen der beschleunigten Grundqualifi- Prüfungsteilnehmers kation und im Rahmen der Weiterbildung zu mit entsprechender Ausrüstung für reduzieren. Anzurechnen im Umfang von Prüfungsfahrzeuge jeweils sieben Unterrichtsstunden sind die muss vom Prüfling gestellt werden unter Anwesenheit eines Fahrleh- • Ausbildung gemäß Anhang I der Richtli- rers nie 2008/68/EG des Europäischen Par- IHK vermittelt ggf. Fahrzeug und laments und des Rates vom 24. Septem- Fahrlehrer ber 2008 über die Beförderung gefährli- Fahrprüfung: cher Güter im Binnenland (ABl. L 260 dient der Bewertung der fahrprakti- vom 30.09.2008, S. 13) für Fahrzeugfüh- schen Fähigkeiten, ist aber keine rer, die zuletzt durch den Beschluss (EU) zweite Führerscheinprüfung! -3-
Fahrstrecke: innerhalb u. außer- Dauer der IHK-Prüfungen im Detail (Min.) halb geschlossener Ortschaften, Schnellstraßen u. Autobahnen und Theo- Praktische Prüfung Ge- in Situationen mit unterschiedlicher reti- Fahr- Prakti Kriti- samt Prüfung sche prü- ti- sche Verkehrsdichte Prü- fung scher Situa- Die Fahrzeit ist zu nutzen, um die fung Teil tionen Fähigkeiten des Prüfungsteilneh- Grund- mers in allen verschiedenen Ver- qualifika- 240 120 30 60 450 kehrssituationen zu beurteilen tion Grund- qualifika- Praktischer Prüfungsteil: tion 170 120 30 60 380 Bewertung der in den Nummern „Querein- 1.4 (Fahrerlaubnisklassen C1, steiger“ C1E, C, CE), 1.5, 1.6 (Fahrerlaub- Grund- qualifika- nisklassen (D1, D1E ,D, DE), 3.2, tion 110 60 30 30 230 3.3 und 3.5 (Fahrerlaubnisklassen „Umstei- C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) ger“ der Anlage 1 genannten Kenntnis- Beschleu bereiche. schleu- nigte max. zwei Aufgaben/Situationen in Grund- 90 -- -- -- 90 der vorgegebenen Zeit qualifika- tion Prüfungsteil: „kritische Fahrsituation“ Beschleu schleu- Ziel: Bewertung der Fähigkeiten des nigte Prüfungsteilnehmers, das Kfz bei un- Grund- terschiedlichem Fahrbahnzustand je 60 -- -- -- 60 qualifika- nach Witterung sowie Tages- und tion Nachtzeit zu beherrschen „Querein- steiger“ Pflichtteil in Deutschland Beschleu Keine „Maximal“-Anforderungen schleu- Geeignete Gelände sind z. B.: ab- nigte gesperrte Parkplätze / Rangierflä- Grund- 45 -- -- -- 45 qualifika- chen, Verkehrsübungsplätze, Fahr- tion sicherheitszentren, „abgesperrter „Umstei- /gesicherter“ öffentlicher Verkehrs- ger“ raum Fahrsimulator möglich je nach Prüfungsart zwei oder drei IHK-Prüfung: Zuständigkeit und Prü- Aufgaben fungsgebühren je Aufgabe drei Versuche • Helmut Vogl, Tel. 0941/ 5694-253, vogl@regensburg.ihk.de • Petra Kögler, Tel. 0941/ 5694-339, koegler@regensburg.ihk.de • Grundqualifikation Gesamtprüfung: 1.400 € • Beschleunigte Grundqualifikation: Regelprüfung: 150 € Umsteigerprüfung: 130 € Quereinsteigerprüfung: 140 € -4-
Mindestalter für das Fahrpersonal Die Weiterbildung gilt für die Fahrerlaubnis- klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, Das Mindestalter der Fahrzeugführer/innen vgl. § 4 BKrFQG Besitzstand. Damit reicht für den praktischen Einsatz mit der jeweiligen eine verpflichtende Weiterbildung aus. Fahrzeugkategorie und Fahrerlaubnisklasse ist abhängig von der Qualifikations- und der Auch Weiterbildungsschulungen gelten fünf Verkehrsart: Jahre und müssen innerhalb dieser Frist ab- solviert werden. Güterkraftverkehr: Der Zeitpunkt, zu dem die Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus gemacht werden Klas- Ausbildung: Grund- Be- muss, ist nicht vorgegeben. Eine allgemeine se Berufskraftfah- qualifika- schleunig- Empfehlung dazu lautet: 1 Tag pro Jahr, am rer/in oder tion te Grund- besten in Verbindung mit anderen, weiteren Fachkraft im qualifika- Schulungsverpflichtungen. Fahrbetrieb tion Aber Achtung: die Fünf-Jahres-Frist gilt für oder vergleich- jeden einzelnen Schulungstag. barer Ausbil- dungsberuf Ein Beispiel soll verdeutlichen, wann die Zeit- C 18 18 21 falle zuschnappt: CE 18 18 21 C1 18 18 18 Angenommen, die Gültigkeit eines Lkw-FS C1E 18 18 18 läuft im Mai 2021 gleichzeitig mit der einge- tragenen Schlüsselzahl „95" ab. Der Fahrer Personenverkehr: schließt die für eine Verlängerung der „95" erforderlichen 35 Stunden Weiterbildung im November 2020 ab. Mit den „nächsten" 35 Klas- Ausbildung: Grund- Be- se Berufskraftfah- qualifika- schleunig- Stunden kann erst im Juni 2021 begonnen rer/in oder tion te Grund- werden. Ansonsten sind die Nachweise, die Fachkraft im qualifika- vor Mai 2021 erworben wurden, nämlich bei Fahrbetrieb tion der übernächsten Vorlage im Mai 2026 älter oder vergleich- als fünf Jahre und werden nicht mehr akzep- barer Ausbil- tiert. dungsberuf 1 2 2 1 2 D 18 20 21 21 23 Die anerkannte Ausbildungsstätte händigt 1 2 2 1 2 DE 18 20 21 21 23 dem Teilnehmer einen entsprechenden D1 18 21 Nachweis entweder über die Gesamtteilnah- D1E 18 21 me an den 35 Stunden Weiterbildung aus 1 Linienverkehr bis 50 km 2 oder über die Teilnahme an jeweils 7 UE, unbeschränkter Linien- und Gelegenheitsverkehr wenn die Weiterbildung aufgeteilt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass in jedem Kenntnis- Weiterbildung alle fünf Jahre bereich (s. u.) mindestens ein Teilgebiet ab- gedeckt wird. Fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundquali- fikation müssen die Kenntnisse aufgefrischt Ab Mai 2021 wird das Berufskraftfahrerquali- werden fikationsregister seinen Betrieb aufnehmen. • durch Teilnahme an einer Weiterbildung In diesem werden die Qualifikationsmaßnah- • bei einer anerkannten Ausbildungsstätte men der Fahrerinnen und Fahrer erfasst und im Umfang von 35 Unterrichtsstunden (UE) können bei Bedarf innerhalb der EU ausge- zu je 60 Minuten, tauscht werden. Die Ausstellung von Papier- aufteilbar auf 5 x 7 UE (= 5 Tage) oder bescheinigungen entfällt sukzessive. Insofern 3 x 9 UE + 1 x 8 UE (=4 Tage). wird die Digitalisierung in Deutschland voran- getrieben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Eine Prüfung ist im Rahmen der Weiterbil- wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregis- dung nicht vorgesehen. Die Weiterbildungs- ter führen. pflicht gilt auch für Alt-FS-Inhaber (also Wechselt ein Fahrer zu einem anderen Un- auch für Besitzer alter „3er“-FS), die von ternehmen, so ist eine bereits erfolgte Wei- der Grundqualifikation befreit waren/sind (s. terbildung anzurechnen. o.). -5-
Kenntnisbereiche Die genaue und detaillierte Darstellung der Kenntnisbereiche findet sich in der Anlage 1 Die Themen der Grundqualifikation und der der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung. Weiterbildung sind: Anerkannte Ausbildungsstätten • Verbesserung des rationellen Fahrver- haltens auf der Grundlage der Sicher- Ausbildungsstätten für die beschleunigte heitsregeln z. B.: Grundqualifikation und die Weiterbildung Kenntnisse der Eigenschaften und müssen von der nach Landesrecht zuständi- Funktionsweise eines Motors gen Behörde anerkannt sein. Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheits- Für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten ausstattung ändert sich grundsätzlich nichts. Fähigkeit zur Optimierung des Kraft- stoffverbrauchs Sie dürfen nach wie vor den Unterricht durch- Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr führen, für den sie eine Anerkennung besit- vorherzusehen, zu bewerten und sich zen. Für die Möglichkeit zur Datenübermitt- daran anzupassen lung an das Kraftfahrt-Bundesamt zur Spei- Ladungssicherung cherung von Qualifizierungsmaßnahmen im Sicherheit und Komfort von Fahrgäs- Berufskraftfahrerqualifikationsregister sollten ten sie sich an ihre Anerkennungsbehörde wen- • Anwendung von Vorschriften u. a.: den. Dann können sie voraussichtlich ab Ok- Sozialrechtliche Rahmenbedingungen, tober 2021 anstelle der Ausstellung papier- (z. B.: Lenk- und Ruhezeiten) basierter Teilnahmebescheinigungen Regis- Güterkraftverkehrs- und Transport- tereinträge vornehmen. recht Personenbeförderungsrecht Bislang gesetzlich anerkannte Ausbildungs- stätten dürfen ebenfalls weiterhin den Unter- • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsi- richt durchführen, für den sie eine Anerken- cherheit, Dienstleistung, Logistik u. a. nung besitzen. Sie müssen auf Grundlage Risiken des Straßenverkehrs und Ar- der neuen Regelungen lediglich einmalig bin- beitsunfälle nen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Be- Schleusung, Illegale Einwanderung rufskraftfahrerqualifikationsgesetzes einen Gesundheitsschutz und Vorbeugung Antrag auf Erhalt einer staatlichen Anerken- Bedeutung von guter körperlicher und nung bei der nach Landesrecht zuständigen geistiger Verfassung Behörde stellen. Erst mit Erhalt der staatli- Verhalten in Notfallsituationen chen Anerkennung können sie zum Daten- Beitrag des Verhaltens des Fahrper- übermittlungsverfahren an das Kraftfahrt- sonals zum Ansehen und Bild des Un- Bundesamt zugelassen werden, frühestens ternehmens in der Öffentlichkeit jedoch zum Oktober 2021. Erst dann nimmt Kenntnisse des wirtschaftlichen Um- das Register den Wirkbetrieb zu den Ausbil- feldes und der Marktordnung im Be- dungsstätten auf. Ob sich im Zuge der Über- reich des Güter- und Personenver- wachung Änderungen ergeben, entscheiden kehrs die Länder. Stand: Februar 2021 Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Gewähr kann jedoch nicht übernom- men werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite – www.ihk-regensburg.de – unter der Nummer 2971690 oder folgendem Pfad: Menü - Branchen – Verkehr und Logistik – Berufskraftfahrerqualifikation. IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim Verkehr D.-Martin-Luther-Str. 12 93047 Regensburg - 41) 56 94- 2 32 Telefax (09 41) 56 94-5-2 32 - 6(09 Telefon jerouschek@regensburg.ihk.de www.ihk-regensburg.de
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