Kraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr - IHK ...

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Kraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr

Allgemeines                                        Ausnahmen (§ 1 BKrFQG):
                                                   Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen
Das Fahrpersonal (auch Unternehmer/innen,          mit
die selbst fahren) im gewerblichen Güter-          • Kraftfahrzeugen mit einer Bauart bestimm-
kraftverkehr, im Werkverkehr und im Perso-             ten Höchstgeschwindigkeit von max. 45
nenverkehr muss auf der Grundlage                      Kilometer pro Stunde
• der EU-Richtlinie 2018/645 bzw. des              • Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr,
• Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes,             der Truppe und des zivilen Gefolges der
    (BKrFQG) sowie der Berufskraftfahrer-              anderen Vertragsstaaten des Nordatlan-
    qualifikationsverordnung (BKrFQV)                  tikpaktes, den Polizeien des Bundes und
neben der Fahrerlaubnis (FE) eine zusätzli-            der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zi-
che Qualifizierung - Grundqualifikation und            vil- und Katastrophenschutz und der Feu-
Weiterbildung - nachweisen.                            erwehr eingesetzt werden oder ihren Wei-
                                                       sungen unterliegen
Der Gesetzgeber verfolgt mit der verpflich-        • Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von
tenden Qualifizierung u. a. folgende Ziele:            den nach Landesrecht anerkannten Ret-
• Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit           tungsdiensten eingesetzt werden
• Anwendung einer umweltfreundlichen, wirt-        • Kraftfahrzeugen, die
   schaftlichen Fahrweise                              a) zum Zwecke der technischen Entwick-
• Optimierung der Ladungssicherheit                         lung oder zu Reparatur- oder War-
• Verbesserung der Sicherheit der Fahrgäste                 tungszwecken oder zur technischen
• Vorbeugung und Verhalten in Notsituationen                Untersuchung Prüfungen unterzogen
• Einführung des Fahrerqualifizierungsnachwei-              werden
   ses                                                 b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die
• Einführung eines Berufskraftfahrerqualifikati-            den Sachverständigen oder Prüfern im
   onsregisters                                             Sinne des § 1 des Kraftfahrtsachver-
                                                            ständigengesetzes oder der Anlage
Betroffen sind Fahrer/innen                                 VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-
                                                            Ordnung übertragen sind, eingesetzt
• von Kraftfahrzeugen (Kfz) im Güterverkehr
                                                            werden bzw.
  mit der Fahrerlaubnis (FE) der Klassen
                                                       c) neu oder umgebaut und noch nicht in
  C1, C1E, C, CE sowie
                                                            Betrieb genommen worden sind
• von Kfz im Personenverkehr mit der FE
                                                   • Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Ma-
  der Klassen D1, D1E, D, DE
                                                       terial, Ausrüstungen oder Maschinen, das
• falls Sie EU-Staatsbürger oder Bürger
                                                       der Fahrer oder die Fahrerin zur Aus-
  eines Staates des Abkommens über den
                                                       übung des Berufes verwendet, sofern das
  Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) o-
                                                       Führen des Kraftfahrzeuges nicht die
  der der Schweiz oder Angehöriger eines
                                                       Hauptbeschäftigung des Fahrers oder der
  Drittstaates sind, die in einem Unterneh-
                                                       Fahrerin darstellt
  men mit Sitz in der EU, EWR-Staat oder
                                                   • Kraftfahrzeugen zur nicht gewerblichen
  der Schweiz beschäftigt oder eingesetzt
                                                       Beförderung von Gütern oder Personen
  werden
• und Beförderungen nicht ausschließlich zu
  privaten Zwecken durchführen
Kraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr - IHK ...
• Kraftfahrzeugen im ländlichen Raum,                                              eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr
  wenn                                                                             erforderlich. Auch eine Versendung in einen
  a) die Beförderung zur Versorgung des                                            EU-Mitgliedstaat ist möglich.
      eigenen Unternehmens des Fahrers
      oder der Fahrerin erfolgt
  b) das Führen von Kraftfahrzeugen nicht
      die Hauptbeschäftigung des Fahrers
      oder der Fahrerin darstellt
  c) die Beförderung gelegentlich erfolgt
      und
  d) die Beförderung unter Beachtung der
      sonstigen straßenverkehrsrechtlichen
      Vorschriften erfolgt
                                                                                   Fahrer haben den Nachweis über den Erwerb
Dokumentation der Qualifikation                                                    der jeweiligen Qualifikation bei jeder Fahrt
                                                                                   mitzuführen und den Kontrollberechtigten auf
Die Grundqualifikation bzw. Weiterbildung                                          Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
wird    durch  den    Gemeinschaftscode
(Schlüsselzahl) „95“ in den Führerschein
                                                                                   Grundqualifikation
oder in einen Fahrerqualifizierungsnachweis
eingetragen.
                                                                                   Die Grundqualifikation bzw. beschleunigte
                                                                                   Grundqualifikation ist erforderlich für Fahr-
In Deutschland erfolgt die Eintragung der
                                                                                   personal von
Ziffer 95 in Verbindung mit einer Frist in Spal-
te    12     des   Führerscheins       Beispiel:                                   • Kraftomnibussen (D1, D1E, D, DE)
95(06.06.2027). In anderen EU-Ländern wird                                            ab 10.09.2008
stattdessen ein separater Fahrerqualifizie-
rungsnachweis ausgestellt.                                                         • Lkw`s (C1, C1E, C, CE) ab 10.09.2009

           Befristung Führerschein                                                 wenn der FE-Erwerb erstmalig nach diesen
                                                                                   Daten erfolgt (ist).
Erwerb Führerschein            Befristung Grundqualifikation/Weiterbildung

                                                                                   Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt beste-
                                                                                   hen.

                                                                                   a) Grundqualifikation
                                                                                   Der Nachweis der Grundqualifikation kann
                                                                                   erbracht werden

                                                                                   • durch eine erfolgreich abgeschlossene
                                                                                     Berufsausbildung
                                                                                     o Berufskraftfahrer(in) (für Güter- und
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ab                                               Personenverkehr) oder
Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient                                            o Fachkraft im Fahrbetrieb (für Perso-
dem Nachweis einer bestehenden Berufs-                                                  nenverkehr)
kraftfahrerqualifikation und löst die Eintra-                                        o IHK-Ansprechpartner:
gung der Schlüsselzahl „95“ in den Führer-                                              Michael Surner, Tel. 0941/5694-239,
schein ab. Der Fahrerqualifizierungsnachweis                                            surner@regensburg.ihk.de
kann auch in den Fällen ausgestellt werden,
in denen bislang der Eintrag der Schlüssel-                                        • IHK-Prüfung nach BKrFQG:
zahl „95“ in den Führerschein nicht möglich                                          o Theoretische Prüfung von 240 Min.
war. Der Eintrag war in den Fällen nicht mög-                                        o Praktische Prüfung von 210 Min.:
lich, in denen es sich um einen ausländi-                                                Fahrprüfung: 120 Min.
schen Führerschein handelte. Der Fahrerqua-                                              praktischer Prüfungsteil: 30 Min.
lifizierungsnachweis kann der Fahrerin oder                                              Bewältigung kritischer Fahrsituatio-
dem Fahrer direkt zugestellt werden, d. h.                                                 nen: 60 Min.

                                                                             -2-
Ein Vorbereitungsunterricht ist dafür nicht             2019/1094 (ABl. L 173 vom 27.06.2019,
    vorgeschrieben. Auch eine FE muss nicht                 S. 52) geändert worden ist, und
    vorliegen.                                          •   die Schulung gemäß Artikel 6 Absatz 5 in
                                                            Verbindung mit Artikel 17 Absatz 2 der
    Erleichterungen im Umfang der Prüfungen                 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
    gibt es für                                             vom 22. Dezember 2004 über den Schutz
     „Quereinsteiger“ (Inhaber von Fach-                   von Tieren beim Transport und damit zu-
       kundebescheinigungen nach Güter-                     sammenhängenden Vorgängen sowie zur
       kraftverkehrs- und/oder Personenbe-                  Änderung der Richtlinien 64/432/EWG
       förderungsrecht) und                                 und 93/119/EG und der Verordnung (EG)
     „Umsteiger“ (FE von Güter- zu Perso-                  Nr. 1255/97 (ABl. L 3 vom 05.01.2005, S.
       nenverkehr und umgekehrt.)                           1), die zuletzt durch die Verordnung (EU)
                                                            Nr. 2017/625 (ABl. L 95 vom 07.04.2017,
b) Beschleunigte Grundqualifikation                         S. 1) geändert worden ist.
Die beschleunigte Grundqualifikation wird
nachgewiesen durch Teilnahme an einer                   Abgeschlossene spezielle Aus- oder Weiter-
Schulung (1 Std. = 60 Min. / Anwesenheits-              bildungsmaßnahmen werden jeweils nur
pflicht!) bei einer anerkannten Ausbildungs-            einmal im Rahmen des fünfjährigen Weiter-
stätte. Eine FE muss nicht vorliegen.                   bildungsrhythmus angerechnet. Sind seit dem
                                                        Abschluss der speziellen Aus- oder Weiter-
• Regelfall: 140 Unterrichtsstunden                     bildungsmaßnahme mehr als fünf Jahre ver-
  Davon muss 10 Stunden unter Aufsicht                  gangen, ist eine Anrechnung nicht mehr zu-
  eines Fahrlehrers, ein Kraftfahrzeug der              lässig.
  betreffenden Klasse geführt werden.
  (4 Stunden können auch auf Übungen an                 Inhalte und Struktur der IHK-Prüfung
  einen Simulator oder durch ein Fahrertrai-
  ning angerechnet werden)                              Die örtliche IHK-Zuständigkeit richtet sich
• Umsteiger: 35 Stunden                                 nach dem Wohnsitz des Prüfungskandidaten.
  (ACHTUNG: nicht zu verwechseln mit 35
  Std. Weiterbildung – s. u.)                           • Theoretische Prüfung (Grundqualifikati-
• Quereinsteiger: 96 Stunden                              on und beschleunigte Grundqualifikation):
                                                           Gemeinsame Fragebogen der IHKs -
Und die erfolgreiche Ablegung einer theoreti-                bundesweit einheitlich
schen Prüfung bei der Industrie- und Han-                  Form: Multiple-Choice-Fragen, offene
delskammer.                                                  Fragen, Erörterung einer Praxissituati-
• IHK-Prüfung                                                on (Fallstudie)
    Regelfall: 90 Min.                                    Theoretische Prüfung kann (beliebig
    Umsteiger: 45 Min.                                      oft) wiederholt werden
    Quereinsteiger: 60 Min.                               Prüfungssprache ist deutsch

Die nach Landesrecht zuständige Behörde                 • Praktische Prüfung (nur Grundqualifika-
rechnet andere abgeschlossene spezielle                   tion):
Ausbildungsmaßnahmen als Teil des Unter-                   Prüfungsfahrzeug:
richts an, um den Unterrichtsumfang im                         entsprechend der FE-Klasse des
Rahmen der beschleunigten Grundqualifi-                          Prüfungsteilnehmers
kation und im Rahmen der Weiterbildung zu                      mit entsprechender Ausrüstung für
reduzieren. Anzurechnen im Umfang von                            Prüfungsfahrzeuge
jeweils sieben Unterrichtsstunden sind die                     muss vom Prüfling gestellt werden
                                                               unter Anwesenheit eines Fahrleh-
•   Ausbildung gemäß Anhang I der Richtli-                       rers
    nie 2008/68/EG des Europäischen Par-                       IHK vermittelt ggf. Fahrzeug und
    laments und des Rates vom 24. Septem-                        Fahrlehrer
    ber 2008 über die Beförderung gefährli-                Fahrprüfung:
    cher Güter im Binnenland (ABl. L 260                       dient der Bewertung der fahrprakti-
    vom 30.09.2008, S. 13) für Fahrzeugfüh-                      schen Fähigkeiten, ist aber keine
    rer, die zuletzt durch den Beschluss (EU)                    zweite Führerscheinprüfung!

                                                  -3-
 Fahrstrecke: innerhalb u. außer-              Dauer der IHK-Prüfungen im Detail (Min.)
     halb geschlossener Ortschaften,
     Schnellstraßen u. Autobahnen und                               Theo-     Praktische Prüfung      Ge-
     in Situationen mit unterschiedlicher                           reti-   Fahr-    Prakti Kriti-    samt
                                                       Prüfung      sche    prü-     ti-     sche
     Verkehrsdichte                                                 Prü-    fung     scher Situa-
    Die Fahrzeit ist zu nutzen, um die                             fung             Teil    tionen
     Fähigkeiten des Prüfungsteilneh-                  Grund-
     mers in allen verschiedenen Ver-                  qualifika-    240     120      30      60      450
     kehrssituationen zu beurteilen                    tion
                                                       Grund-
                                                       qualifika-
 Praktischer Prüfungsteil:                            tion          170     120      30      60      380
   Bewertung der in den Nummern                       „Querein-
     1.4 (Fahrerlaubnisklassen C1,                     steiger“
     C1E, C, CE), 1.5, 1.6 (Fahrerlaub-                Grund-
                                                       qualifika-
     nisklassen (D1, D1E ,D, DE), 3.2,                 tion          110     60       30      30      230
     3.3 und 3.5 (Fahrerlaubnisklassen                 „Umstei-
     C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)                   ger“
     der Anlage 1 genannten Kenntnis-                  Beschleu
     bereiche.                                         schleu-
                                                       nigte
   max. zwei Aufgaben/Situationen in                  Grund-
                                                                     90       --      --       --      90
     der vorgegebenen Zeit                             qualifika-
                                                       tion
 Prüfungsteil: „kritische Fahrsituation“              Beschleu
                                                       schleu-
  Ziel: Bewertung der Fähigkeiten des                  nigte
  Prüfungsteilnehmers, das Kfz bei un-                 Grund-
  terschiedlichem Fahrbahnzustand je                                 60       --      --       --      60
                                                       qualifika-
  nach Witterung sowie Tages- und                      tion
  Nachtzeit zu beherrschen                             „Querein-
                                                       steiger“
   Pflichtteil in Deutschland                         Beschleu
   Keine „Maximal“-Anforderungen                      schleu-
   Geeignete Gelände sind z. B.: ab-                  nigte
      gesperrte Parkplätze / Rangierflä-               Grund-
                                                                     45       --      --       --      45
                                                       qualifika-
      chen, Verkehrsübungsplätze, Fahr-
                                                       tion
      sicherheitszentren, „abgesperrter                „Umstei-
      /gesicherter“ öffentlicher Verkehrs-             ger“
      raum
   Fahrsimulator möglich
   je nach Prüfungsart zwei oder drei             IHK-Prüfung: Zuständigkeit                 und     Prü-
      Aufgaben                                     fungsgebühren
   je Aufgabe drei Versuche
                                                   •      Helmut Vogl, Tel. 0941/               5694-253,
                                                          vogl@regensburg.ihk.de

                                                   •      Petra Kögler, Tel. 0941/ 5694-339,
                                                          koegler@regensburg.ihk.de

                                                   •      Grundqualifikation Gesamtprüfung: 1.400 €

                                                   •      Beschleunigte Grundqualifikation:
                                                              Regelprüfung: 150 €
                                                              Umsteigerprüfung: 130 €
                                                              Quereinsteigerprüfung: 140 €

                                             -4-
Mindestalter für das Fahrpersonal                              Die Weiterbildung gilt für die Fahrerlaubnis-
                                                               klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE,
Das Mindestalter der Fahrzeugführer/innen                      vgl. § 4 BKrFQG Besitzstand. Damit reicht
für den praktischen Einsatz mit der jeweiligen                 eine verpflichtende Weiterbildung aus.
Fahrzeugkategorie und Fahrerlaubnisklasse
ist abhängig von der Qualifikations- und der                   Auch Weiterbildungsschulungen gelten fünf
Verkehrsart:                                                   Jahre und müssen innerhalb dieser Frist ab-
                                                               solviert werden.
Güterkraftverkehr:                                             Der Zeitpunkt, zu dem die Weiterbildung im
                                                               Fünf-Jahres-Rhythmus gemacht         werden
    Klas-   Ausbildung:       Grund-       Be-                 muss, ist nicht vorgegeben. Eine allgemeine
    se      Berufskraftfah-   qualifika-   schleunig-          Empfehlung dazu lautet: 1 Tag pro Jahr, am
            rer/in oder       tion         te Grund-           besten in Verbindung mit anderen, weiteren
            Fachkraft im                   qualifika-          Schulungsverpflichtungen.
            Fahrbetrieb                    tion                Aber Achtung: die Fünf-Jahres-Frist gilt für
            oder vergleich-                                    jeden einzelnen Schulungstag.
            barer Ausbil-
            dungsberuf
                                                               Ein Beispiel soll verdeutlichen, wann die Zeit-
    C              18             18           21
                                                               falle zuschnappt:
    CE             18             18           21
    C1             18             18           18              Angenommen, die Gültigkeit eines Lkw-FS
    C1E            18             18           18              läuft im Mai 2021 gleichzeitig mit der einge-
                                                               tragenen Schlüsselzahl „95" ab. Der Fahrer
Personenverkehr:                                               schließt die für eine Verlängerung der „95"
                                                               erforderlichen 35 Stunden Weiterbildung im
                                                               November 2020 ab. Mit den „nächsten" 35
    Klas-   Ausbildung:       Grund-       Be-
    se      Berufskraftfah-   qualifika-   schleunig-          Stunden kann erst im Juni 2021 begonnen
            rer/in oder       tion         te Grund-           werden. Ansonsten sind die Nachweise, die
            Fachkraft im                   qualifika-          vor Mai 2021 erworben wurden, nämlich bei
            Fahrbetrieb                    tion                der übernächsten Vorlage im Mai 2026 älter
            oder vergleich-                                    als fünf Jahre und werden nicht mehr akzep-
            barer Ausbil-                                      tiert.
            dungsberuf
                 1        2          2        1      2
    D        18       20         21        21    23            Die anerkannte Ausbildungsstätte händigt
                 1        2         2         1     2
    DE       18       20         21        21    23            dem Teilnehmer einen entsprechenden
    D1             18                          21              Nachweis entweder über die Gesamtteilnah-
    D1E            18                          21              me an den 35 Stunden Weiterbildung aus
1
    Linienverkehr bis 50 km
2                                                              oder über die Teilnahme an jeweils 7 UE,
    unbeschränkter Linien- und Gelegenheitsverkehr
                                                               wenn die Weiterbildung aufgeteilt wird. Dabei
                                                               ist darauf zu achten, dass in jedem Kenntnis-
Weiterbildung alle fünf Jahre
                                                               bereich (s. u.) mindestens ein Teilgebiet ab-
                                                               gedeckt wird.
Fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundquali-
fikation müssen die Kenntnisse aufgefrischt
                                                               Ab Mai 2021 wird das Berufskraftfahrerquali-
werden
                                                               fikationsregister seinen Betrieb aufnehmen.
• durch Teilnahme an einer Weiterbildung                       In diesem werden die Qualifikationsmaßnah-
• bei einer anerkannten Ausbildungsstätte                      men der Fahrerinnen und Fahrer erfasst und
im Umfang von 35 Unterrichtsstunden (UE)                       können bei Bedarf innerhalb der EU ausge-
zu je 60 Minuten,                                              tauscht werden. Die Ausstellung von Papier-
aufteilbar auf 5 x 7 UE (= 5 Tage) oder                        bescheinigungen entfällt sukzessive. Insofern
3 x 9 UE + 1 x 8 UE (=4 Tage).                                 wird die Digitalisierung in Deutschland voran-
                                                               getrieben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Eine Prüfung ist im Rahmen der Weiterbil-                      wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregis-
dung nicht vorgesehen. Die Weiterbildungs-                     ter führen.
pflicht gilt auch für Alt-FS-Inhaber (also                     Wechselt ein Fahrer zu einem anderen Un-
auch für Besitzer alter „3er“-FS), die von                     ternehmen, so ist eine bereits erfolgte Wei-
der Grundqualifikation befreit waren/sind (s.                  terbildung anzurechnen.
o.).
                                                         -5-
Kenntnisbereiche                                             Die genaue und detaillierte Darstellung der
                                                             Kenntnisbereiche findet sich in der Anlage 1
Die Themen der Grundqualifikation und der                    der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung.
Weiterbildung sind:
                                                             Anerkannte Ausbildungsstätten
• Verbesserung des rationellen Fahrver-
  haltens auf der Grundlage der Sicher-                      Ausbildungsstätten für die beschleunigte
  heitsregeln z. B.:                                         Grundqualifikation und die Weiterbildung
   Kenntnisse der Eigenschaften und                         müssen von der nach Landesrecht zuständi-
      Funktionsweise eines Motors                            gen Behörde anerkannt sein.
   Kenntnisse der technischen Merkmale
      und Funktionsweise der Sicherheits-                    Für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten
      ausstattung                                            ändert sich grundsätzlich nichts.
   Fähigkeit zur Optimierung des Kraft-
      stoffverbrauchs                                        Sie dürfen nach wie vor den Unterricht durch-
   Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr                     führen, für den sie eine Anerkennung besit-
      vorherzusehen, zu bewerten und sich                    zen. Für die Möglichkeit zur Datenübermitt-
      daran anzupassen                                       lung an das Kraftfahrt-Bundesamt zur Spei-
   Ladungssicherung                                         cherung von Qualifizierungsmaßnahmen im
   Sicherheit und Komfort von Fahrgäs-                      Berufskraftfahrerqualifikationsregister sollten
      ten                                                    sie sich an ihre Anerkennungsbehörde wen-
• Anwendung von Vorschriften u. a.:                          den. Dann können sie voraussichtlich ab Ok-
   Sozialrechtliche Rahmenbedingungen,                      tober 2021 anstelle der Ausstellung papier-
      (z. B.: Lenk- und Ruhezeiten)                          basierter Teilnahmebescheinigungen Regis-
   Güterkraftverkehrs- und Transport-                       tereinträge vornehmen.
      recht
   Personenbeförderungsrecht                                Bislang gesetzlich anerkannte Ausbildungs-
                                                             stätten dürfen ebenfalls weiterhin den Unter-
• Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsi-                        richt durchführen, für den sie eine Anerken-
  cherheit, Dienstleistung, Logistik u. a.                   nung besitzen. Sie müssen auf Grundlage
   Risiken des Straßenverkehrs und Ar-                      der neuen Regelungen lediglich einmalig bin-
     beitsunfälle                                            nen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Be-
   Schleusung, Illegale Einwanderung                        rufskraftfahrerqualifikationsgesetzes einen
   Gesundheitsschutz und Vorbeugung                         Antrag auf Erhalt einer staatlichen Anerken-
   Bedeutung von guter körperlicher und                     nung bei der nach Landesrecht zuständigen
     geistiger Verfassung                                    Behörde stellen. Erst mit Erhalt der staatli-
   Verhalten in Notfallsituationen                          chen Anerkennung können sie zum Daten-
   Beitrag des Verhaltens des Fahrper-                      übermittlungsverfahren an das Kraftfahrt-
     sonals zum Ansehen und Bild des Un-                     Bundesamt zugelassen werden, frühestens
     ternehmens in der Öffentlichkeit                        jedoch zum Oktober 2021. Erst dann nimmt
   Kenntnisse des wirtschaftlichen Um-                      das Register den Wirkbetrieb zu den Ausbil-
     feldes und der Marktordnung im Be-                      dungsstätten auf. Ob sich im Zuge der Über-
     reich des Güter- und Personenver-                       wachung Änderungen ergeben, entscheiden
     kehrs                                                   die Länder.

Stand: Februar 2021
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oder folgendem Pfad: Menü - Branchen – Verkehr und Logistik – Berufskraftfahrerqualifikation.

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