DIGITALE INFOVERANSTALTUNG ZUR REFORM DES PSYCHOTHERAPEUTENGESETZES (PSYCHTHG) - UNI TRIER

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DIGITALE INFOVERANSTALTUNG ZUR REFORM DES PSYCHOTHERAPEUTENGESETZES (PSYCHTHG) - UNI TRIER
Digitale Infoveranstaltung
                  zur
Reform des Psychotherapeutengesetzes
              (PsychThG)
DIGITALE INFOVERANSTALTUNG ZUR REFORM DES PSYCHOTHERAPEUTENGESETZES (PSYCHTHG) - UNI TRIER
Organisatorisches vorab
− Präsentation wird auf der Website hochgeladen

− Mikrofone bitte stumm schalten während der Präsentation

− Inhaltliche Fragen bis zur Diskussionsrunde merken

− Technische Probleme oder Nachfragen, weil etwas akustisch nicht
   angekommen ist, direkt im Chat kommunizieren

Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   2
DIGITALE INFOVERANSTALTUNG ZUR REFORM DES PSYCHOTHERAPEUTENGESETZES (PSYCHTHG) - UNI TRIER
Agenda

I. Block: Infos rund um PsychThG, ApprO, MWBO

II. Block: Reformbedingte Änderungen an der Uni Trier

Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   3
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I. Block
−    Der Weg zur Reform
−    Aktueller Stand
−    Inhalte der Reform
−    Inhalte der Approbationsordnung
−    Weiterbildung
−    Bedeutung für aktuelle & kommende Studierende
−    Fragen

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DIGITALE INFOVERANSTALTUNG ZUR REFORM DES PSYCHOTHERAPEUTENGESETZES (PSYCHTHG) - UNI TRIER
Der Weg zur Reform

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DIGITALE INFOVERANSTALTUNG ZUR REFORM DES PSYCHOTHERAPEUTENGESETZES (PSYCHTHG) - UNI TRIER
Der Weg zur Reform
1999: Erstes Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

→ Prekäre Situation in der Ausbildung festgeschrieben

2009: Umfassendes Forschungsgutachten durch Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) in Auftrag gegeben

→ Seit dem wurde Reform/Novellierung des PsychThG angestrebt

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Der Weg zur Reform
Prekäre Ausbildungsbedingungen:

− 1.800 h Praktische Tätigkeiten gering/gar nicht vergütet
− PiA übernehmen ambulante psychotherapeutische Versorgung + viel
     Verantwortung
− Kein arbeits- und sozialrechtlicher Status
− Keine einheitlichen Regelungen für Urlaub, Mutterschutz etc.

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Aktueller Stand

                                                                8
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Aktueller Stand
26.09.2019
Verabschiedung des neuen
Gesetzes durch den
Bundestag

08.11.2019
Zustimmung durch den
Bundesrat

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Aktueller Stand
14.02.2020
Abstimmung der Approbationsordnung durch den Bundesrat

01.09.2020
Inkrafttreten des neuen PsychThG

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Aktuelles System                                                       Neues System

          Bachelor S.c. Psychologie
         6 Semester Regelstudienzeit
                                                                               Bachelor S.c. Psychologie
                                                                              6 Semester Regelstudienzeit   
                                                          Master S.c. Klinische
                                                                                                Master S.c. Psychologie
           Master S.c. Psychologie
         4 Semester Regelstudienzeit
                                                      Psychologie/Psychotherapie
                                                        4 Semester + 3 Monate                       4 Semester
                                                                                                  Regelstudienzeit
                                                           Regelstudienzeit
                                                    → Staatse a e & Appro atio

             Ausbildung zu PP/KJP                       Weiterbildung zu PP/KJP
           3 – 5 Jahre (Voll-/Teilzeit)                         5 Jahre

        → Staatse a e & Appro atio
                 + Fachkunde
                                                       → Fachkunde
                                                                                                  Approbationsordungskonform

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Inhalte der Reform

                                                                12
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Inhalte der Reform
Studium
− Polyvalenter Bachelor
− Master Klinische Psychologie & Psychotherapie (KliPPs)
− Allgemeine Master Psychologie & Schwerpunkt Master

Inhalte des Bachelors und der Masters KliPPs regelt die
Approbationsordnung

Montag, 20. Juli 2020     Digitale Infoveranstaltung - PsychThG   13
Inhalte der Reform
Ausbildung
− Übergangszeit bis 30.09.2032
       − Zum Stichtag muss die Ausbildung abgeschlossen sein
− Bei Härtefällen Verlängerung um 3 Jahre
− Statio ä : i .       € eh fü PiAs in PT1
− Ambulant: Ausschüttung von min. 40% der Kassenleistungen

      https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/05/BPtK-Information_Ausbildungsverguetung.pdf

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Inhalte der Reform
Weiterbildung
− Dauer 5 Jahre
− Erwerb der Fachkunde
− Stationär: Tarifvergütung nach E13
− Ambulant: Ausschüttung von min. 40% der Kassenleistungen
− Sozialrechtliche Anerkennung & Kassenzulassung nach
  abgeschlossener Weiterbildung

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Approbationsordnung (ApprO)

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Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung - PsychThG   16
ApprO – Bachelor
Fach                                                                              ECTS
Grundlagen der Psychologie: Allg., Diff, Entwicklung, Soziale, Bio, Neuro         25
Wissenschaftliche Methodenlehre                                                   15
Psychologische Diagnostik                                                         12
Grundlagen der Pharmakologie                                                      2
Störungslehre                                                                     8
Grundlagen der Medizin                                                            4
Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie                                     8
rehabilitative Konzepte psychotherapeutischen Handelns                            2
Berufsethik und Berufsrecht                                                       2
Grundlagen der Pädagogik                                                          4

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ApprO – Bachelor
Fach                                                                             ECTS
Forschungsorientiertes Praktikum                                                 6
Orientierungspraktikum                                                           5
BQT 1 – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie                                8
Bachelorarbeit                                                                   12
Noch freie ECTS                                                                  67
Gesamt                                                                           113/180

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ApprO – Master
Fach                                                                              ECTS
Wissenschaftliche Vertiefung                                                      6
Vertiefte psychologische Diagnostik u. Begutachtung                               7
Vertiefung Forschungsmethoden                                                     6
Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre Psychotherapie                            11
Angewandte Psychotherapie                                                         5
Dokumentation, Evaluation u. Organisation psychotherapeutischer Behandlungen      2
Selbstreflexion                                                                   2
Forschungsorientiertes Praktikum 2                                                5
BQT 2: KJP + PP + nach Wahl der Uni                                               15
BQT 3: Stationär 450 h + Ambulant 150 h                                           20
Masterarbeit                                                                      30
Noch freie ECTS                                                                   11
Gesamt                                                                            107/120

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Diskussions-/Planungsstand der
Weiterbildung
Anhand der Musterweiterbildungsordnung (MWBO)

                                                                  20
Montag, 20. Juli 2020     Digitale Infoveranstaltung - PsychThG   20
Weiterbildung
                                   Altes System (Ausbildung)                   Neues System (Weiterbildung)
Dauer in Vollzeit                  3 Jahre                                     5 Jahre

Tätigkeit in der Ambulanz          600 h in 1,5 Jahren (400h/Jahr)             1600 h in 2 Jahren (800h/Jahr)

Tätigkeit außerhalb der Ambulanz   1,5 Jahre                                   3 Jahre

Supervision                        150 h                                       200 h

                                   600 h (§ 3 PsychTh-APrV)                    400 h
Theorie                            200 h pro Jahr Weiterbildung                80 h pro Jahr Weiterbildung
                                   300 h/Ambulanzzeit                          160 h/Ambulanzzeit

• Kosten der Weiterbildung sind unklar

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Weiterbildung

     11/2014:            11/2019:                (05/2020:                    11/2020:      05/2021:
     25. DPT:            35. DPT:                 36.DPT:                     37. DPT:       38.DPT:
   Beschluss zur        Vorstellung             Rohentwurf                    1.Lesung   Verabschiedung
      Reform             Konzept                  MWBO)                        MWBO          MWBO

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Was heißt das jetzt alles für
euch?

                                                                23
Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung - PsychThG   23
Bedeutung für aktuelle Studis
− Bis 2032 Zeit Ausbildungsweg nach altem System abschließen

oder

− Na h ualifizie u gs ögli hkeite utze , u i de „ eue “ Maste
  zu kommen → UNKLAR, ob diese Möglichkeiten finanziert und
  angeboten werden

Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung - PsychThG   24
Bedeutung für kommende Studis
Für die Option Psychotherapeutin/Psychotherapeut zu werden

− Ab WiSe 2020/2021 Psychologie-Bachelor wählen, der mit der neuen
  Approbationsordnung konform ist

→ Über Websites & Modulhandbücher der Unis informieren

Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung - PsychThG    25
Was ist denn jetzt besser?
„Altes“ S ste           Ps hThG 999                    „Neues“ S ste       Ps hThG      9
- „A laufdatu “                                        - Finanzierung & Studierbarkeit der neuen
- Bekannte Probleme (kein                                Studiengänge größtenteils unklar
  sozialrechtlicher Status, kein                       - Übertrittsmöglichkeiten unklar
  Urlaubsanspruch etc.)                                - Begrenzte Plätze für Psychotherapie-
- Unklar, wie lange Institutsplätze                      Master (= vermutlich hoher NC)
  angeboten werden                                     - Weiterbildung dauert länger
                                                       - Sonst viele Unklarheiten bzgl.
+ Master sind breiter aufgestellt, bieten                Weiterbildung
mehr Chancen
+ Ausbildung in Teilzeit möglich                       + Besser Bedingungen in der Weiterbildung
+ Bekanntes und (mit Ausnahmen)                        + kein Zeitdruck für Abschluss
bewährtes System

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Jetzt zu euren Fragen!
Eure gestellten und beantworteten Fragen findet ihr am Ende!

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Montag, 20. Juli 2020        Digitale Infoveranstaltung - PsychThG   27
Reformbedingte Änderungen an
der Uni Trier

Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   28
II. Block
− Alter und neuer Modulplan
− Prüfungen
− Relevantes für euch
       −    Biologische Psychologie
       −    Entwicklungspsychologie
       −    Pädagogische Psychologie
       −    Arbeits- & Organisationspsychologie
− Zusammenfassung
− Fragen

Montag, 20. Juli 2020              Digitale Infoveranstaltung - PsychThG   29
„Alter“ Modulplan

Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   30
„Neuer“ Modulplan

Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   31
Prüfungen
Generelle Änderungen für die Prüfungssituation:

P üfu ge a h de estehe de „alte“ P üfu gso d u g, können bis
zum Sommersemester 2024 angeboten werden

Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   32
Relevantes für euch
BIOLOGISCHE PSYCHOLOGIE
Ab Herbst zwei koexistierende Prüfungsordnungen

− Neue Prüfungsordnung (PO2020): für alle
Studierenden ab WS 20/21
− Abschluss mit einer Modulprüfung:
Inhalt der VL (nur noch eine) und zugehöriges
Seminar ( Angabe unter Vorbehalt)

  Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   33
Relevantes für euch
BIOLOGISCHE PSYCHOLOGIE

− Alte Prüfungsordnung (PO2008): Prüfung nach
− Alter Ordnung → Inhalte von Biopsychologie I & II
(gilt für jeden mit Anspruch auf alte PO)

  Montag, 20. Juli 2020    Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   34
Relevantes für euch
ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGIE

Neue Module I & L2:
− I: Vorlesung über 1 Semester und verpflichtendes
 Seminar im 2. Semester
− L2: Mögliches Vertiefungsseminar im 2. Semester
− Ab SS 21
− Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen

Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   35
Relevantes für euch
ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGIE
Alte Modul H & Q2:
− H: Vorlesung über 2 Semester im 2. & 3.
 Semester
  − Wird für Studierende, die spätestens im WS
    19/20 angefangen haben, bis zum SS 20 bzw.
    dem WS 20/21 regulär angeboten
− Q2: Mögliches Vertiefungsseminar im 3. oder 4.
 Semester

Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   36
Relevantes für euch
ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGIE
Prüfung nach alter Prüfungsordnung:
− Regulär zum Letzten Mal im WS 20/21
− Es wird mindestens einen Nachholtermin für Studierende geben, die die
 Klausur schieben oder nicht bestehen sollten
− Diese Nachhol-Klausur wird nicht identisch sein mit der Klausur des neuen
 Moduls I
− Weiteres wird noch abgeklärt werden

Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   37
Relevantes für euch
PÄDAGOGISCHE PSYCHOLOGIE
Neues Modul O:
− Vorlesung über 1 Semester im 3. Semester +
 obligatorisches Seminar im 4. Semester
− Ab WS 21/22
− Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen
Neues Modul S:
− Möglichkeit, im 5. & 6. Semester das
 Wahlpflichtmodul im Bereich der Pädagogischen
 Psychologie zu absolvieren
− Ab WS 22/23

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PÄDAGOGISCHE PSYCHOLOGIE
Altes Modul O:
− Vorlesung über 2 Semester im 4. & 5. Semester +
 obligatorisches Seminar im 4. oder 5. Semester
− Wird für die Studierenden, die spätestens im WS
 19/20 angefangen haben, bis zum SS 21 bzw. dem WS
 21/22 regulär angeboten

Prüfung:
− Wird noch im Fach und mit dem Prüfungsausschuss
 diskutiert
− Eine Lösung im Sinne der Studierenden wird
 angestrebt

Montag, 20. Juli 2020       Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   39
Relevantes für euch
ARBEITS- & ORGANISATIONSPSYCHOLOGIE
Neues Modul M:
− Vorlesung über 1 Semester im 3. Semester +
 obligatorisches Seminar im 4. Semester
− Ab WS 21/22
− Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen
Neues Modul Q:
− Möglichkeit, im 5. & 6. Semester das
 Wahlpflichtmodul im Bereich der Arbeits- &
 Organisationspsychologie zu absolvieren
− Ab WS 22/23

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ARBEITS- & ORGANISATIONSPSYCHOLOGIE
Altes Modul M:
− Vorlesung über 2 Semester im 4. & 5. Semester +
 obligatorisches Seminar im 5. oder 6. Semester
− Wird für die Studierenden, die spätestens im WiSe 19/20
 angefangen haben, bis zum SS 21 regulär angeboten
− Ab dem WS 21/22 wird die Vorlesung mit dem neuen
 Modul M zusammengelegt
− Die neue Vorlesung kann von da an auch von den jetzigen
 Studierenden besucht werden
− Inhaltlich ergeben sich dabei jedoch keine
 prüfungsrelevanten Änderungen
− Manche Inhalte aus der VL AO I werden ggf. in der neuen
 VL wiederholt

Montag, 20. Juli 2020          Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier   41
Relevantes für euch
ARBEITS- & ORGANISATIONSPSYCHOLOGIE

Prüfung:
− Die P üfu g wi d fü de „alte “ u d de „ eue “
 Studiengang identisch sein, d.h. es gibt einen
 Prüfungskomplex bei zwei Prüfungsordnungen
− Die P üfu g a h „alte “ P üfu gso d u g wi d
 letztmalig zum SS 24 angeboten, d.h. sie ist für
 derzeitige Studierende bis zu diesem Zeitpunkt
 belegbar

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WS 20/21              SS 21                       WS 21/22                    SS 22
Bio                      Nur noch Prüfung
                         Neue VL regulär
Entwicklung              Letzte VL             Nachholklausur
                         „E twi klu g II“ +
                         Prüfung
                                               Sta t „ eue“ VL +                                       Neue VL regulär
                                               neue Prüfung
Päda                                           Letzte VL „Päda I“          Letzte VL „Päda II“

                                                                           Neue VL regulär             Neues Seminar
                                                                                                       regulär
A&O                                            Letzte VL „A&O I“           Kein A&O II, sondern
                                                                           Zusammenschluss mit neuer
                                                                           VL + Prüfung
                                                                           Neue VL regulär             Neues Seminar
                                                                                                       regulär

        = „alte “ Ba helo                              = „ eue “ Ba helo

 Montag, 20. Juli 2020                        Digitale Infoveranstaltung – FSR Psychologie Trier                         43
Jetzt zu euren Fragen!
Eure gestellten und beantworteten Fragen findet ihr am Ende!

                                                                     44
Montag, 20. Juli 2020        Digitale Infoveranstaltung - PsychThG   44
Danke für eure Aufmerksamkeit!

                                                                45
Montag, 20. Juli 2020   Digitale Infoveranstaltung - PsychThG   45
Fragen erster Teil:
   1. Kann man mit dem neuen Bachelor auch einen anderen nicht-therapeutischen Master
       machen?
            o Ja, der Bachelor ist polyvalent, das bedeutet, es ist ein ganz normaler Bachelor
                Psychologie, nach dem man sich für verschiedene Master-Studiengänge bewerben
                kann.
   2. Kann man generell mit jedem Master im alten System anschließend die Ausbildung zum
       Therapeuten zu machen?
            o Die Ausbildungsinstitute verlangen eine gewisse Anzahl an ECTS in klinischen
                Fächern. Die Voraussetzungen werden durch die meisten Kombinationen aus
                Bachelor und Master-Studiengängen erfüllt, aber nicht zwangsläufig von allen.
   3. Wenn der neue Bachelor schon nächstes Semester angeboten wird, können dann nicht
       jetzige Studierende Module von dort belegen? So wie es praktisch bisher auch war, dass man
       Module aus früheren Semestern nachholen konnte.
            o Das Land Rheinland-Pfalz finanziert keine zusätzlichen Plätze für jetzige Studierende.
                Die neuen Studierenden starten unter einer anderen Prüfungsordnung, sodass
                jetzige Studierende unter der alten Prüfungsordnung keine neuen Module belegen
                können.
   4. Aus Interesse: Ist es an anderen Unis möglich (im Vergleich zu Trier) Module
       nachzuqualifizieren?
            o An einigen Universitäten sind solche Angebote in Planung, teilweise aber nur für
                dortige Studierende. Eine gesammelte Übersicht wird in den nächsten Wochen von
                der PsyFaKo veröffentlicht.
   5. Das bedeutet, es besteht nicht die Möglichkeit eins der neuen Module als Nebenfach zu
       belegen? (im jetzigen Bachelor)
            o Nein.
   6. Gibt es die Möglichkeit vom "alten Bachelor" in das neue "Bachelor-System" zu wechseln und
       gibt es die Möglichkeit, dass bestimmte Module und Klausuren angerechnet werden?
            o Aktuell sieht es nicht danach aus, da das Land RLP klar kommuniziert, diese
                Nachqualifizierungen nicht zu finanzieren (siehe Frage 3).
   7. In welchem (evtl. individuellen) Fall würdet ihr empfehlen, in den neuen Bachelor zu
       wechseln?
            o Da Nachqualifizierungen nach derzeitigem Stand hier nicht angeboten werden,
                können wir keine Empfehlung aussprechen. Eine Übersicht über Vor- und Nachteile
                des alten und neuen Ausbildungswegs ist auf Folie 26 dargestellt.
   8. Kann man sich für den neuen Bachelor bewerben und sozusagen "neu anfangen zu
       studieren?"
            o Das sollte möglich sein.
   9. Betrifft das alles auch die Therapieausbildung für Neuropsychologen?
            o Es ist noch nicht ganz klar, ob es eine eigene Fachkunde/ Weiterbildung dafür geben
                wird. Wenn ja wäre auch für eine mögliche Zulassung der Master „Klinische
                Psychologie und Psychotherapie“ zu absolvieren.
   10. Ab wann werden die neuen tariflichen Veränderungen in Kraft treten? Kann ich ab jetzt
       damit rechnen, etwas besser zu verdienen?
            o Das neue Gesetz tritt zum 01.09.2020 in Kraft. Die dort verankerte Vergütung in der
                Ausbildung sollte dementsprechend alle betreffen. An dieser Stelle sei auf das
                Dokument der Bptk (verlinkt auf Folie 14) verwiesen.
11. Wenn wir den alten Ausbildungsweg wählen, haben wir dann als fertige
    Psychotherapeut*innen weniger Rechte/Ansprüche/ Qualifizierungen/schlechtere
    Berufschancen als die Psychotherapeut*innen mit der neuen Ausbildung?
        o Dies sollte nicht der Fall sein. Die Änderungen haben einen Einfluss auf die
            Weiterbildung selbst und die Rechte bzw. den Status, den man während der
            Weiterbildung hat. Nach der jetzigen Ausbildung und der neuen Weiterbildung ist
            man gleichermaßen fertige*r Psychotherapeut*in, da werden alle die gleichen
            Rechte haben.
12. Wenn wir jetzt im aktuellen System bleiben, wird es gar keine Verbesserungen in der
    Ausbildung geben? bzgl. Bezahlung, Status etc.
        o Doch, es wurden auch für Psychotherapeut*innen in Ausbildung bessere
            Bedingungen geschaffen, sodass man auch nach dem alten System finanziell besser
            da steht als vor der Reform (siehe Frage 10).
13. Wa ge au eko           e i h ähre d der Aus ildu g        €? Jeden Monat oder nur in z.B.
    Praxisphasen?
        o Siehe Folie 14, sowie Fragen 10 und 12
14. Wie lang wird der alte klinische Master noch angeboten werden? Muss man, wenn man jetzt
    im 2. Semester ist, schauen, dass man den Bachelor in Regelstudienzeit abschließt und dann
    auch möglichst direkt mit dem Master starten, weil es sonst sein kann, dass er so nicht mehr
    angeboten wird?
        o An der Uni Trier ist der Master aktuell ein allgemeiner, mit der Möglichkeit einen
            klinischen Schwerpunkt zu wählen. Ab dem WiSe 2023/24 wird es den Master
            „Kli is he Psy hologie u d Psy hotherapie“, so ie ei en weiterhin allgemeinen
            Master Psychologie (mit möglicher Schwerpunktsetzung) geben*. Mit dem jetzigen
            Ba helor ka au h der „ eue“ allge ei e Master elegt erde . Sofer dieser
            weiterhin klinische Inhalte hat, kann möglicherweise trotzdem noch eine Ausbildung
            nach altem System belegt werden (sofern man noch einen Institutsplatz bekommt).
            Siehe auch Frage 19
            *Angabe ohne Gewähr
15. Wenn man bis 2025 die Weiterbildung angefangen haben soll, würde das ja bedeuten, dass
    Studierende aus dem 2. Semester in Regelstudienzeit studieren MÜSSEN und sich auch keine
    Wartese ester für de Master erlau e kö e ? Wie ürde si h ei „Härtefall“ defi iere ?
        o Einige Ausbildungsinstitute haben bereits signalisiert bis mindestens 2027 Plätze für
            die Ausbildung nach altem System anzubieten, sodass auch bei Überschreitung der
            Regelstudienzeit oder Wartesemestern der alte Weg möglich sein kann.
        o Die Härtefälle sind im Gesetz nicht näher definiert. Angegeben ist nur, dass der
            A trag auf Härtefallregelu g ei der „zustä dige Behörde“, also de je eilige
            Landesprüfungsamt, zu stellen ist.
16. Gibt es eine Möglichkeit, dass die zeitliche Beschränkung bis 2032 verlängert wird um ein
    paar Jahre? Manche Studierende können das Studium nicht in Regelstudienzeit abschließen.
        o Siehe Frage 15.
17. Noch mal kurz zum Verständnis bezüglich des Gehalts: Sind das wirklich "1000 Euro mehr" -
    wenn PiAs in einer Klinik bisher 1000 Euro bekommen haben, wären es dann nach der
    Reform jetzt 2000 Euro?
        o Siehe vorherige Fragen zu diesem Thema.
18. Wenn die Plätze für das neue System so stark begrenzt sind, wird es dann nicht noch mehr zu
    einem Notstand der Psychologischen Psychotherapeut*innen kommen? Bereits jetzt gibt es
    doch schon zu wenige (Kassen) zugelassene und die Wartelisten für einen Therapieplatz sind
    ewig lang.
o    Die Kapazitätsberechnung für Master- und Weiterbildungsplätze wurden laut
                  Aussage des Bundesgesundheitsministerium vor dem Hintergrund des Bedarfs
                  durchgeführt. Wie sich das ganze in der Praxis gestalten wird, bleibt abzuwarten. Ein
                  mögliches Problem könnte die fehlende Finanzierung für genügend Masterplätze
                  sei , sodass es u.U. zu ei e „Notsta d“ ko      e kö te.
   19.   Mit altem Bachelor kann ich den neuen Master nicht studieren, oder?
              o De „ eue “ Master Kli is he Psy hologie u d Psy hotherapie kann man mit
                  „alte “ Ba helor i ht ähle , alle a dere Master, egal a sie o starte ,
                  können ganz normal studiert werden, sofern etwaige Zugangsvoraussetzungen
                  erfüllt sind.
   20.   Aus Interesse: kommt man in den Master nur über NC oder auch mit Wartesemestern rein?
              o Das hängt unseres Wissens nach von der jeweiligen Universität ab.
   21.   Ist der neue Bachelor für alle Studierende gleich?
              o Ge au ie isher kö e U i ersitäte ers hiede e „S h erpu kte“ i Ba helor
                  Psychologie anbieten. Es gibt ebenfalls einen gewissen Spielraum über die Verteilung
                  der ECTS-Punkte auf die verschiedenen Fächer der Psychologie.
   22.   Was passiert mit den privaten Instituten?
              o Aktuell unklar.
   23.   Was bringt einem die Approbation ohne die Weiterbildung?
              o Schwer zu sagen. Aber es könnte sein, dass für einige Felder die Approbation
                  ausreicht und die Fachkunde inkl. der 5-jährigen WB nicht mehr nötig ist. Für die
                  Ausübung von Psychotherapie im Kontext der Krankenkassenfianzierung wird
                  allerdings beides notwendig sein.
   24.   Was ist denn genau der Unterschied zwischen Approbation und Fachkunde?
              o Mit der Approbation erhält man die Befugnis, psychotherapeutisch zu arbeiten, also
                  zu therapieren. Mit dem Erwerb der Fachkunde kann man die Kassenzulassung
                  erhalten und dementsprechend selbst mit den Krankenkassen abrechnen.
   25.   Wenn ich es also bis 2032 nicht schaffe die Ausbildung zu beenden, dann geht im Moment
         die Tendenz dahin, dass ich keine Möglichkeit mehr habe, noch eine Approbation zu
         erreichen?
              o Es kann ein Härtefall-Antrag gestellt werden, der die Beendigung bis zum 01.09.2035
                  ermöglicht.
   26.   Ablaufdatum festgelegt? Wird darüber noch diskutiert?
              o Das Enddatum der Übergangszeit (01.09.2032 bzw. 2035 bei Härtefällen) ist im
                  Gesetz festgeschrieben.
   27.   Ändert sich etwas an der Anerkennung einer psychotherapeutischen Weiterbildung im
         Ausland in Deutschland?
              o Das ist schwer abzuschätzen. Wahrscheinlich wird geprüft, inwieweit hier Äquivalenz
                  bzgl. der Inhalte und Dauer vorliegt.
   28.   Wie wird das mit den Härtefällen geregelt, wenn es irgendwann keine Institute mehr für die
         Ausbildung gibt?
              o Das können wir leider nicht beantworten.

Zweiter Teil:
   1. Ka     a die „ eue “ Module da          trotzde   belegen, auch wenn man den alten Bachelor
      macht?
o    Die Vorlesungen können generell flexibel besucht werden, das wird bei Interesse
               natürlich weiterhin möglich sein. Die „neuen“ Prüfungen kann man aber trotzdem
               nicht belegen (Ausnahme A&O) und man wird auch keine der „neuen“ Seminare
               wählen können.
2.    Dürfen auch Leute, die im WS 18 angefangen, haben die verkürzte AO Klausur schreiben?
          o Ja.
3.    Muss ich dann zu A&O I (im SoSe 2021) überhaupt gehen oder reicht es zu dem
      Zusammenschluss aus A&O I & II mit der neuen Kohorte zu gehen?
          o Prinzipiell reicht es natürlich, die Vorlesung anzuhören, über die auch die Klausur
               geschrieben wird. Aufgrund der verkürzten Vorlesungszeit in Kombination mit den
               gleichbleibenden Prüfungskomplexen kann es jedoch von Vorteil sein, auch die
               Vorlesung über zwei Semester zu belegen.
4.    Hat A&O die gleiche Creditzahl, auch wenn man die verkürzte Klausur schreibt?
          o Ja.
5.    Man kann ja eine Klausur, durch die man durchgefallen ist, zwei Mal nachholen, bleibt dieses
      Anrecht bestehen, auch wenn die "alte" Klausur gar nicht mehr angeboten wird?
          o Ja. In diesen Fällen muss die Wiederholung der Prüfung ermöglicht werden.
6.    Über welchen Kanal können wir erfahren, wie es mit Biopsychologie aussieht, sobald es die
      Infos gibt? Ich denke für viele ist es sehr wichtig, das so schnell wie möglich zu erfahren, weil
      man ja unter Umständen die Prüfung jetzt noch schnell schreiben muss, bevor es diese nicht
      mehr gibt.
          o Es besteht kein Grund zur Sorge, dass die Prüfung ohne Vorwarnung nicht mehr
               angeboten wird.
7.    2024 ist als Enddatum fix?
          o Ja, Sommersemester 2024.
8.    Man muss also als Student*in, der/die im WS 2018 angefangen hat, auf jeden Fall die alten
      Prüfungen schreiben und darf nicht die neuen in den geänderten Modulen schreiben?
          o In der Regel ja; von dieser Regelung ausgenommen ist die A&O Klausur.
9.    Würden denn Statistik, Bio usw. anerkannt werden, wenn man jetzt wechseln würde?
          o Möglicherweise.
10.   Werden die Wartesemester für den alten klinischen Master es zulassen, bis 2032 fertig zu
      werden? Wie lange fallen diese im Schnitt aus?
          o Dazu können wir pauschal leider nichts sagen. Eine Übersicht über NCs und
               Wartesemester verschiedener Unis sind auf der Masterliste der PsyFaKo
               zusammengetragen.
               https://docs.google.com/spreadsheets/d/1ALiPn5Ry0UTPd2ETcTpRylJhKEyNhQOlah
               EU5Q11HXU/edit#gid=1306914399
11.   Was passiert, e        a die „alte Klausure “ is SoSe 2024 noch nicht alle geschrieben hat?
      Kann man dann den alten Bachelor nicht beenden?
          o Das ist leider korrekt.
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