Länderreport 31 Georgien - Allgemeine Lage der ethnischen Minderheiten Stand: 10/2020 - BAMF

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Länderreport 31 Georgien - Allgemeine Lage der ethnischen Minderheiten Stand: 10/2020 - BAMF
Länderreport 31
         Georgien
         Allgemeine Lage der ethnischen Minderheiten

         Stand: 10/2020

Asyl und Flüchtlingsschutz

                                                       Länderanalysen
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Länderreport Georgien

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Länderreport 31 Georgien - Allgemeine Lage der ethnischen Minderheiten Stand: 10/2020 - BAMF
Länderreport Georgien

Abstrakt
Dieser Bericht befasst sich mit der Situation der ethnischen Minderheiten in der parlamentarischen Republik
Georgien. In der Regel werden dabei die Rechte der verschiedenen Minderheiten vom georgischen Staat
geachtet. In der gesellschaftlichen Realität sind Einzelfälle von Benachteiligung und Diskriminierung gegenüber
Angehörigen von Minderheiten durch Dritte nicht auszuschließen.

Abstract
This report looks into the situation of persons belonging to ethnic minorities in Georgia. In general, the state
respects such rights. Isolated cases of discrimination by non-state actors against members of ethnic minorities,
however, cannot be ruled out.
Länderreport 31 Georgien - Allgemeine Lage der ethnischen Minderheiten Stand: 10/2020 - BAMF
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Inhaltsverzeichnis

Vorwort.......................................................................................................................... 3

1.      Allgemeine Informationen ............................................................................... 4

2.      Ethnische Minderheiten .................................................................................... 5
  2.1. Ergebnis der letzten Volkszählung ........................................................... 5
  2.2. Gleichbehandlung der Minderheiten – Rechtliche Regelungen ............... 6
  2.3. Nationale Strategie für Gleichstellung und Integration ............................ 6
  2.4. Ausschuss für Menschenrechte ............................................................... 7
  2.5. Büro der Ombudsfrau .............................................................................. 7

3.      Gleichstellung und soziale Integration .......................................................... 7
  3.1. Allgemeine Erkenntnisse.......................................................................... 7
  3.2. Ansiedlung der Roma-Minderheit und Staatsangehörigkeit .................... 8
  3.3. Sprache und Bildung ................................................................................ 8
  3.4. Kultur ..................................................................................................... 10
  3.5. Arbeitsmöglichkeiten ............................................................................. 11
  3.6. Information und Medien ....................................................................... 11
  3.7. Hate-Speech und Hate-Crimes ............................................................... 11
  3.8. Politik und Wahlen ................................................................................ 12
  3.9. Häusliche Gewalt ................................................................................... 13

4.      Konfliktherde .................................................................................................... 13
  4.1. Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Gruppen .......................... 13
  4.2. Religionszugehörigkeit ........................................................................... 14

5.      Medizinische Versorgung und Covid-19-Pandemie ................................... 14
  5.1. Gesundheitsversorgung ......................................................................... 14
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  5.2. Informationsmanagement der Regierung und Hilfen bei Covid-19 ........ 14

6.     Einhaltung der Menschenrechte gegenüber Minderheiten ...................... 15

7.     Prognose ............................................................................................................ 17
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Vorwort
Menschenrechte und die Rechte von Minderheiten werden vom georgischen Staat weitgehend geachtet und
gestärkt. Die Lage der Menschenrechte hat sich weiter internationalen Standards angenähert und in vielen
Bereichen einen guten Stand erreicht. In einigen Bereichen der Gesellschaft finden Minderheitenrechte noch
zu wenig Akzeptanz, so dass Minderheiten und Andersdenkende im Einzelfall mit Benachteiligung und
Diskriminierung rechnen müssen. Ganz vereinzelt kommt es auch zu gewalttätigen Handlungen. Die georgische
Ombudsfrau (Public Defender), die im Dezember 2017 vom Parlament ernannt wurde, ist diesbezüglich sehr
engagiert. Sie greift Einzelfälle auf und spricht Missstände aller Art regelmäßig öffentlich an.

Eine gesellschaftliche Gleichbehandlung von Minderheiten kann vom Staat allein nicht hergestellt werden. Die
gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und damit ein sozioökonomischer Aufstieg bleibt vielen Angehörigen
ethnischer Minderheiten aufgrund von mangelnden Kenntnissen der georgischen Sprache verwehrt. Die
aserbaidschanische und armenische Bevölkerung ist teilweise in den staatlichen Einrichtungen, z. B.
Exekutivorganen, unterrepräsentiert. Staatliche Informationsquellen wie Fernsehen und Radio werden
überwiegend in georgischer Sprache angeboten. Die georgische Regierung bemüht sich mit einer umfassenden
Strategie (State Strategy for Civic Equality and Integration 2015-2020) und jährlichen Aktionsplänen, ethnische
Minderheiten, vor allem die im Süden Georgiens in kompakten Siedlungsgebieten lebenden Armenier und
Aserbaidschaner, in die georgische Mehrheitsgesellschaft zu integrieren. Georgischer Sprachunterricht
einerseits und Fernsehsendungen in Minderheitensprachen andererseits sollen die Integration fördern und den
Einfluss russischer Medien verringern. Zudem ist es seit 2015 gesetzlich möglich, in Gemeinden mit hohem
Minderheitenanteil an der Bevölkerung die Sprache der Minderheiten zu nutzen. 1

1   Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien, 19.10.2019, Stand Juli 2019, Gz.: 508-
    516.80/3GEO; Council of Europe (Europarat): Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection on national
    Minorities, Third Opinion on Georgia, 07.03.2019, https://rm.coe.int/3rd-op-georgia-en/1680969b56, abgerufen am 15.09.2020
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1. Allgemeine Informationen
Die parlamentarische Republik Georgien befindet sich an der geographischen Grenze zwischen Europa und
Asien. Im Norden hat es Anteil am Großen Kaukasus (höchster Berg Georgiens: Schchara, 5.201 Meter hoch;
nach dem Elbrus als höchstem Berg Russlands zweithöchster Berg im Kaukasus). Im Süden liegt der seenreiche
Kleine Kaukasus, der von Georgien in die Türkei bzw. nach Armenien überleitet. Der heutige Staat Georgien
umfasst ein Gebiet von 69.700 km² (unter Einberechnung der beiden de facto von Zentralgeorgien
abgespaltenen früheren Autonomen Republiken Abchasien mit einer Fläche von 8.660 km² und Süd-Ossetien
mit 3.885 km²) und entspricht damit fast genau der Größe des deutschen Bundeslandes Bayern. Das offizielle
Staatsgebiet Georgiens grenzt an die Russische Föderation, Aserbaidschan, Armenien und die Türkei. 2

Zum Zeitpunkt der Volkszählung 1989 hatte Georgien 5,4 Millionen Einwohner, 2013 lebten dort nur noch 4,8
Millionen und die Bevölkerungszahl beträgt derzeit etwa 3,7 Millionen Menschen (ohne Abchasien mit rund
240.000 und Süd-Ossetien mit etwa 55.000 Einwohnern). Rund ein Drittel der Bevölkerung Georgiens (knapp
1,2 Millionen) lebt in der Hauptstadt Tiflis (georgisch: Tbilisi) und Umgebung. Seit der Unabhängigkeit 1991
verließen viele Bewohner vorwiegend aus ökonomischen Gründen das Land und gingen zumeist nach Russland.
Die Migrationsbilanz hatte sich seit 2013 auf geringe Abwanderungszahlen unter 8.000 stabilisiert, erhöhte sich
allerdings 2018 wieder auf über 10.000. Die größte georgische Gemeinschaft im Ausland ist in Moskau (nach
russischen Angaben rund 300.000 Personen). Auch Fluchtmigration spielt eine Rolle: Allein im Jahr 2018 haben
20.055 Menschen aus Georgien Asylanträge im Ausland gestellt, vorrangig in Westeuropa. Die Zahl der
Binnenflüchtlinge (Internally Displaced People) betrug 2019 insgesamt 283.976 Personen. Die meisten von
ihnen verloren Anfang der 1990er Jahre ihre Heimat während der Unabhängigkeitskämpfe um Abchasien und
Süd-Ossetien, weitere machte der erneute Krieg um Süd-Ossetien (und Abchasien) im August 2008 längerfristig
heimatlos. Der Krieg um Abchasien (und Südossetien) 1992/1993 hatte nach der Niederlage der Georgier zum
Exodus der georgischen Bevölkerung aus Abchasien geführt. Eine Rückkehr in größerer Zahl ist bis heute nicht
möglich. Im Zuge des Krieges um Süd-Ossetien (und Abchasien) im August 2008 wurden die dort verbliebenen
rund 20.000 Georgier aus Süd-Ossetien weitgehend vertrieben, während nach russischen Angaben ca. 30.000
Osseten ins russische Nord-Ossetien flohen. 3

2   Munzinger Online Eintrag: Georgien – Grunddaten, Geographie, Bevölkerung. Internationales Handbuch,
    https://www.munzinger.de/search/document?index=mol-
    03&id=03000GEO000&type=text/html&query.key=iqgv4tuW&template=/publikationen/laender/document.jsp&preview, abgerufen am
    04.09.2020; CIA: The World Factbook – Georgia, 11.08.2020, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-
    factbook/geos/am.html, abgerufen am 04.09.2020
3   Munzinger Online Eintrag: Georgien – Grunddaten, Geographie, Bevölkerung. Internationales Handbuch,
    https://www.munzinger.de/search/document?index=mol-
    03&id=03000GEO000&type=text/html&query.key=iqgv4tuW&template=/publikationen/laender/document.jsp&preview, abgerufen am
    04.09.2020; CIA: The World Factbook – Georgia, 11.08.2020, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-
    factbook/geos/am.html, abgerufen am 04.09.2020; Bundeszentrale für politische Bildung: Georgien – Das Land in Daten,
    https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/fischer-weltalmanach/65674/georgien, abgerufen am 04.09.2020; Fischer Weltalmanach
    2019: Länderinformation zu Georgien, S. 178-179
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2. Ethnische Minderheiten

2.1. Ergebnis der letzten Volkszählung
Nach dem letzten aktuellen Zensus aus dem Jahr 2014 liegt der Anteil ethnischer Minderheiten im von der
georgischen Regierung kontrollierten Gebiet (d.h. Zentralgeorgien mit der autonomen Republik Adscharien,
jedoch ohne die abtrünnigen Regionen Abchasien und Süd-Ossetien) an der Gesamtbevölkerung (rund 3,7
Millionen) bei ca. 13,2%. Die größte ethnische Minderheit stellen dabei die Aserbaidschaner (6,3%), gefolgt von
Armeniern (4,5%) und Russen (0,7%). Des Weiteren leben etliche kleinere ethnische Minderheiten in Georgien,
wie z. B. Osseten, Griechen, Abchasen, Yeziden(Kurden), Ukrainer, Assyrer, Roma und Kisten. 4

    Ethnie                                      Anteil der ethnischen                   Prozentanteil
                                                Gruppierungen

    Gesamt                                      3.713.800                               100

    Georgier                                    3.224.600                               86,85

    Aserbaidschaner                             233.000                                 6,3

    Armenier                                    168.100                                 4,5

    Russen                                      26.500                                  0,7

    Osseten                                     14.400                                  0,4

    Yeziden (Kurden)                            12.200                                  0,3

    Ukrainer                                    6.000                                   0,15

    Kisten                                      5.700                                   0,15

    Griechen                                    5.500                                   0,15

    Assyrer                                     2.400                                   0,1

    andere (z. B. Abchasen, Lasen, Roma)        14.300                                  0,4

    keine Angaben                               600                                     0,0

    Ungeklärt                                   500                                     0,0

                                                                                                                           5

4 Georgisches Statistikamt Zensus 2014 (NATIONAL STATISTICS OFFICE OF GEORGIA – GEOSTAT – veröffentlicht am 28.04.2016),
   http://census.ge/files/results/Census_release_ENG.pdf, abgerufen am 24.09.2020
5
  ebd.
Länderreport Georgien                                                                                                                   6

Angehörige der ethnischen Minderheiten gehören häufig gleichzeitig auch einer religiösen Minderheit an.
Während die überwiegende Zahl der Georgier der georgisch-orthodoxen Kirche angehört, sind beispielsweise
Aserbaidschaner in der Regel Muslime und Armenier Angehörige der armenisch-apostolischen Kirche. 6

Neben der Hauptstadt Tiflis, wo Angehörige aller ethnischen Minderheiten zusammenleben, sind
Hauptsiedlungsgebiete der Minderheiten, insbesondere der Armenier und Aserbaidschaner, die wirtschaftlich
schwächeren Regionen Niederkartilien (Kvemo Kartli) und Samtskhe-Javakheti. Die kleine ethnische Gruppe der
Kisten bewohnt das Pankisi-Tal in der Region Kachetien. Die abtrünnigen Regionen Abchasien und Süd-Ossetien
werden überwiegend von der jeweiligen ethnischen Gruppe der Abchasen bzw. Osseten bewohnt. 7

2.2. Gleichbehandlung der Minderheiten – Rechtliche Regelungen
Georgien hat neben der Europäischen Menschenrechtskonvention das Internationale Übereinkommen zur
Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Istanbul
Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ratifiziert. 8

Die georgische Verfassung beinhaltet in Artikel 38 die Gleichbehandlung aller Bürger und Bürgerinnen
unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit. Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht auf freie
Entwicklung der eigenen Kultur und den Gebrauch der Muttersprache privat und in der Öffentlichkeit. 9 Die
Ausübung der Minderheitenrechte darf der Souveränität, Staatsstruktur, der territorialen Integrität und
politischen Unabhängigkeit des Staates nicht entgegenstehen. Das Anti-Diskriminierungsgesetz aus dem Jahr
2014 bietet spezifischen Schutz vor Diskriminierung mit einem doppelten Ansatz: Zum einen wird die Chance
des regulären Rechtswegs eröffnet, zum anderen die Möglichkeit der Beschwerde beim Büro der Ombudsfrau
geboten. 10

2.3. Nationale Strategie für Gleichstellung und Integration
Das Büro des Staatsministers für Versöhnung und bürgerliche Gleichstellung existiert seit 2008. Koordiniert von
einer dem Büro zugeordneten Kommission, werden in Form von Aktionsplänen seit 2009 im Rahmen der
staatlichen Strategie für Gleichstellung und Integration Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von
ethnischen Minderheiten festgelegt und implementiert. Der aktuelle Aktionsplan vom 17.08.2015 im Rahmen
der Strategie für die Jahre 2015-2020 enthält Maßnahmen in den Bereichen Kultur und Bildung,
sozioökonomische Situation, Gesellschaft und Politik. Über die Entwicklung und Fortschritte wird in jährlichen
Berichten zum Aktionsplan informiert. Sowohl der Aktionsplan als auch die Jahresberichte sind neben
Georgisch auch auf Englisch, Armenisch und Aserbaidschanisch verfügbar. 11

6  Munzinger Online Eintrag: Georgien – Grunddaten, Geographie, Bevölkerung. Internationales Handbuch,
   https://www.munzinger.de/search/document?index=mol-
   03&id=03000GEO000&type=text/html&query.key=iqgv4tuW&template=/publikationen/laender/document.jsp&preview, abgerufen am
   04.09.2020
7 Munzinger Online Eintrag: Georgien – Grunddaten, Geographie, Bevölkerung. Internationales Handbuch,

   https://www.munzinger.de/search/document?index=mol-
   03&id=03000GEO000&type=text/html&query.key=iqgv4tuW&template=/publikationen/laender/document.jsp&preview, abgerufen am
   04.09.2020; CIA: The World Factbook – Georgia, 11.08.2020, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-
   factbook/geos/am.html, abgerufen am 04.09.2020
8 Auswärtiges Amt: Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien, 19.10.2019, Stand Juli 2019, Gz.: 508-

   516.80/3GEO; Council of Europe (Europarat): Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection on national
   Minorities, Third Opinion on Georgia, 07.03.2019, https://rm.coe.int/3rd-op-georgia-en/1680969b56, abgerufen am 15.09.2020
9 Siehe die Verfassung Georgiens, Artikel 38
10
   Landinfo Georgia: The situation of ethnic minorities, 14.02.2017, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2018/03/Georgia-Situation-of-
   ethnic-minorities.pdf, abgerufen am 11.08.2020
11 Regierungsdekret Nr. 1740: State Strategy for Civic Equality and Integration, 17.08.2015, https://smr.gov.ge/en/page/31/state-strategy-

   for-civic-equality-and-integration-and-action-plan, abgerufen am 12.08.2020
Länderreport Georgien                                                                                                                  7

2.4. Ausschuss für Menschenrechte
Der Kabinettsausschuss für Menschenrechte unter Vorsitz des Premierministers koordiniert und überwacht die
Implementierung des neuen Menschenrechts-Aktionsplans. 12 Im Dezember 2019 wurde der Ausschuss um eine
Kommission für Gleichheit und Anti-Diskriminierung erweitert. Der Nationale Menschenrechts-Aktionsplan
2018-2020 enthält ein Kapitel zum Schutz ethnischer Minderheiten. Das Büro des Staatsministers für
Versöhnung und bürgerliche Gleichstellung ist mit der Koordination und dem Monitoring der Umsetzung
betraut. Eine neue Strategie für die kommenden Jahre wird derzeit ausgearbeitet. 13

2.5. Büro der Ombudsfrau
Die Ombudsfrau Nino Lomjaria beobachtet die Menschenrechtslage in Georgien und somit auch die Lage der
Minderheiten. Im Jahr 2005 wurde der dem Büro der Ombudsfrau nachgeordnete Rat für ethnische
Minderheiten eingerichtet. Maßgebliche Ziele des Rats sind es, den Dialog zwischen Minderheiten und der
Regierung zu fördern und Empfehlungen im Rahmen der Erarbeitung von entsprechenden
Politikprogrammen/Aktionsplänen auszusprechen. Der Rat setzt sich aus Vertretern von mehr als 80
Organisationen, die sich mit Angelegenheiten der ethnischen Minderheiten beschäftigen, sowie Vertretern der
Diaspora zusammen. Organisiert werden Arbeitsgruppen zu den Themen Bildung und Kultur, Rechtsfragen,
regionale Integration und Konfliktprävention sowie Medien und Jugend. Vertreter des Rats halten regelmäßige
Treffen mit Regierungsvertretern, politischen und gesellschaftlichen Organisationen sowie Medienvertretern
und der Öffentlichkeit ab. 14

Wenn die in den Jahresberichten des Büros der Ombudsfrau ausgesprochenen Empfehlungen an staatliche
Institutionen vom parlamentarischen Ausschuss für Menschenrechte und bürgerliche Integration angenommen
werden, erhalten sie bindenden Charakter. Dies betraf im Jahr 2019 bezogen auf den Bericht für das Jahr 2018
259 von 308 Empfehlungen. 15

3. Gleichstellung und soziale Integration

3.1. Allgemeine Erkenntnisse
Eine generelle und offene staatliche Diskriminierung von ethnischen Minderheiten gibt es in Georgien nicht.
Die Gleichstellung und soziale Integration von ethnischen Minderheiten wird trotz weitreichender Maßnahmen
der Regierung von der Ombudsfrau noch als teilweise problematisch angesehen. Die Gründe für eine
Diskriminierung liegen hauptsächlich im Vorherrschen von Vorurteilen. Diese betreffen generell vulnerable
Gruppen und auch ethnische Minderheiten. Zu einer strukturellen Benachteiligung in den Bereichen Bildung,
Arbeitsmarkt und gesellschaftlicher Integration im Allgemeinen führt aber auch die mangelnde Kenntnis der
georgischen Sprache bei Angehörigen von ethnischen Minderheiten. Diskriminierungen und Benachteiligungen
beziehen sich nicht auf jede Ethnie in gleichem Ausmaß, sind nicht in allen nachfolgend dargestellten Bereichen
gleichsam ausgeprägt und sind teilweise abhängig von den Wohnorten der Betroffenen. 16

12 United Nations Development Programme (UNDP): Implementation of the National Strategy for the Protection of Human Rights in
   Georgia 2014-2020, Oktober 2019,
   https://www.undp.org/content/dam/georgia/docs/publications/DG/UNDP_GE_DG_Human_Rights_Maggie_Nicholson_report_2019_en
   g.pdf, abgerufen am 14.08.2020
13 Georgia Human Rights Secretariat: Governmental Action Plan on Human Rights 2018-2020, http://myrights.gov.ge/en/news/1778-the-

   prime-ministers-advisor-on-human-rights-and, abgerufen am 12.08.2020
14
   Landinfo Georgia: The situation of ethnic minorities, 14.02.2017, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2018/03/Georgia-Situation-of-
   ethnic-minorities.pdf, abgerufen am 11.08.2020
15 Büro der Ombudsfrau: Jahresbericht 2019, http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020
16
   ebd.
Länderreport Georgien                                                                                                                       8

3.2. Ansiedlung der Roma-Minderheit und Staatsangehörigkeit
Nach erstmaliger Ansiedlung in Georgien im 19. Jahrhundert waren nach dem aktuellen Zensus von 2014 bis zu
diesem Zeitpunkt 604 Roma in Georgien registriert. Heute sind es bereits rund 1.500 Personen. Ein sich auf die
Minderheit der Roma konzentrierendes Problem ist das Fehlen von Ausweisdokumenten, welche den Zugang
zu Bildung, medizinischer Versorgung, Sozialhilfe und Renten eröffnen und die Grundlage für die soziale
Integration darstellen. Die Regierung hat Maßnahmen zur sozialen Integration der Roma-Minderheit nach den
erstmaligen Bestrebungen zur Ausstellung von Dokumenten für bis dato nicht registrierte Roma im Jahr 2012
zuletzt auch wieder in den Aktionsplan 2015-2020 aufgenommen. Die Umsetzung erfolgt fortlaufend. Die Zahl
der über die letzten Jahre ausgestellten Dokumente ist trotz diverser Anstrengungen, wie individueller
Beratungen „von Tür zu Tür“, niedrig, da das individuelle Interesse der Angehörigen der Roma-Minderheit an
der Registrierung häufig gering ist. 17 Roma leben überwiegend in Tiflis sowie Kobuleti am Schwarzen Meer, in
Kutaissi und in der Munizipalität Gardabani in der Region Kachetien. Darüber hinaus reisen einige Roma
saisonal bedingt regelmäßig aus Aserbaidschan ein. Die Roma gehören in Georgien verschiedenen Religionen
an, hauptsächlich dem Islam, aber auch der georgisch-orthodoxen Kirche oder der Pfingstgemeinde. 18

3.3. Sprache und Bildung
In Georgien ist die Amtssprache Georgisch, in der abtrünnigen Region Abchasien sowohl Georgisch als auch
Abchasisch. 19 Viele Angehörige ethnischer Minderheiten, insbesondere in Niederkartilien und Samtskhe-
Javakheti, dem Hauptsiedlungsgebiet der ethnischen Armenier und Aserbaidschaner, sprechen neben ihrer
Muttersprache jedoch kein Georgisch. Das früher noch häufig gesprochene Russisch hat nach dem Zerfall der
Sowjetunion im Dezember 1991 stark an Bedeutung verloren. Dieser Gesamtumstand verhindert oftmals die
soziale Integration und Beteiligung an der Gesellschaft und ist somit auch häufig der Grund und Ursprung für
Benachteiligungen in anderen Lebensbereichen.

Die Regierung hat in den letzten Jahren diverse und nachfolgend beschriebene Maßnahmen in diesem Bereich
umgesetzt. Mit dem Gesetz über die offizielle Sprache aus dem Jahr 2015 wird der rechtliche Rahmen für den
Umgang mit der Sprachvielfalt im Land geschaffen. Der Staat sorgt demnach für den Erhalt der kaukasischen
Minderheitensprachen. Auch wurde gesetzlich festgelegt, dass in den Siedlungsgebieten der ethnischen
Minderheiten die Verständigung in Behörden u. a. durch Dolmetscher sichergestellt werden muss; unter
bestimmten Voraussetzungen kann die Sprache der ansässigen Minderheit amtlich verwendet werden. Ein
zentraler Abschnitt ist der Unterricht in Sprachen der ethnischen Minderheiten und die gleichzeitige Pflicht zur
Teilnahme am Georgisch-Unterricht. Trotz des wachsenden Angebots an Georgisch-Sprachunterricht auch in
der Erwachsenenbildung, bleibt die fehlende Kenntnis der Landessprache in Siedlungsgebieten ethnischer
Minderheiten jedoch eine Herausforderung. 20

Gemäß dem Bildungsgesetz von 2005 umfasst die allgemeine Schulbildung in Georgien zwölf Schuljahre. Die
Unterrichtssprache ist Georgisch. Schüler, deren Muttersprache nicht Georgisch ist, haben das Recht auf eine

17
   Jahresbericht 2019 zur sozialen Integration in Georgien im Rahmen des Aktionsplans 2015-2020; Council of Europe (Europarat): Advisory
   Committee on the Framework Convention for the Protection on national Minorities, Third Opinion on Georgia, 07.03.2019,
   https://rm.coe.int/3rd-op-georgia-en/1680969b56, abgerufen am 15.09.2020; Georgia Today: Roma People, a Stateless Community in
   Georgia, 23.10.2015, http://georgiatoday.ge/news/1671/Roma-People%2C-a-Stateless-Community-in-
   Georgia;%20https://humanrightshouse.org/articles/roma-population-in-georgia/, abgerufen am 05.09.2020
18 Büro der Ombudsfrau: Jahresbericht 2019, http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020; Jahresbericht

   2019 zur sozialen Integration in Georgien im Rahmen des Aktionsplans 2015-2020; Open Society Georgia Foundation: Study of the
   Participation of Ethnic Minority Representatives in Political Life, 06.06.2019, https://osgf.ge/en/publication/study-of-the-participation-
   of-ethnic-minority-representatives-in-political-life/, abgerufen am 20.08.2020; Landinfo Georgia: The situation of ethnic minorities,
   14.02.2017, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2018/03/Georgia-Situation-of-ethnic-minorities.pdf, abgerufen am 11.08.2020
19 Gesetz Georgiens über die offizielle Sprache vom 22.07.2015
20
   Jahresbericht 2019 zur sozialen Integration in Georgien im Rahmen des Aktionsplans 2015-2020; Council of Europe (Europarat): Advisory
   Committee on the Framework Convention for the Protection on national Minorities, Third Opinion on Georgia, 07.03.2019,
   https://rm.coe.int/3rd-op-georgia-en/1680969b56, abgerufen am 15.09.2020; Gesetz Georgiens über die offizielle Sprache vom
   22.07.2015
Länderreport Georgien                                                                                                                      9

allgemeine Bildung in der Muttersprache. Es gibt in Georgien eine Vielzahl von Schulen, in denen der Unterricht
in der Sprache der Minderheiten stattfindet. 21

Nach einer aktuellen Statistik vom 11.03.2019 gehen landesweit insgesamt 236 Kinder der Roma-Minderheit in
die Schule. Die Anzahl der Schulabbrecher ist nach den ersten Schuljahren sehr hoch, die Hochschulreife
erreichen die wenigsten von ihnen. Neben Romani und teilweise Russisch wird die georgische Sprache von
vielen Roma nicht oder nicht ausreichend beherrscht. Im Erwachsenenalter führen fehlende Bildung sowie
fehlende oder mangelhafte Georgisch-Sprachkenntnisse zur in der Community verbreiteten Arbeitslosigkeit
und fehlender Chancengleichheit. Dieser Umstand wird durch in der georgischen Bevölkerung vorherrschende
Vorurteile und das zumeist negative Ansehen von Kultur und Traditionen der Roma verstärkt. So bestreiten
Roma ihr Einkommen in der Regel mit dem Verkauf von Kleinwaren, Landwirtschaft oder dem traditionellen
Wahrsagen. Betteln ist in den Städten, insbesondere in Touristenzentren, ebenfalls verbreitet. 22

Nach einer Statistik vom Georgischen Statistikamt für das Jahr 2019 werden Schüler und Schülerinnen in
Georgien in folgenden Sprachen unterrichtet:

     Unterrichtssprache                         Anzahl der Schüler (absolut) Anzahl der Schüler (in %)

     gesamt                                     584.400                                        100

     Georgisch                                  531.000                                        90,9

     Russisch                                   13.900                                         2,4

     Aserbaidschanisch                          25.500                                         4,4

     Armenisch                                  13.400                                         2,2

     Abchasisch und Ossetisch                   k.A.                                           k.A.

     Andere                                     600                                            0,1

Ist die Unterrichtssprache nicht Georgisch, wird Georgisch in jenen Schulen als Zweitsprache für mehrere
Stunden pro Woche unterrichtet; die Stundenanzahl wurde in den letzten Jahren erhöht. Die Anzahl der Lehrer
und Lehrerinnen, welche in die entsprechenden Regionen entsendet werden, steigt. 23 Dennoch haben die
meisten Schulen ethnischer Minderheiten nicht ausreichend Lehrer und Lehrerinnen, welche die
Landessprache beherrschen. Insgesamt ist die Qualität des Unterrichts an diesen Schulen geringer als an
georgisch-sprachigen Schulen und es besteht ein Bedarf an Schulungen für das Lehrpersonal.

Wurden Unterrichtsmaterialien bis ca. 2007 noch aus den Nachbarstaaten importiert, werden diese seither in
der Regel aus dem Georgischen in die Minderheitensprachen übersetzt; bilinguale Bücher sollen zudem die
Georgisch-Kenntnisse fördern. Die Qualität der Unterrichtsmaterialien muss sowohl nach Auffassung des
Beratungsausschusses des Europarats als auch der Ombudsfrau verbessert werden. Trotz des seit mehreren
Jahren praktizierten Unterrichts bleiben die Produktion und die Veröffentlichung von Unterrichtsmaterialien

21 Open Society Georgia Foundation: Study of the Participation of Ethnic Minority Representatives in Political Life, 06.06.2019,
   https://osgf.ge/en/publication/study-of-the-participation-of-ethnic-minority-representatives-in-political-life/, abgerufen am 20.08.2020;
   Jahresbericht 2019 zur sozialen Integration in Georgien im Rahmen des Aktionsplans 2015-2020
22 Sandra Veloy Mateu/Georgia’s Reforms Associates (GRASS): Roma Youth in Georgia – What are the challenges? Tbilisi 2017,

   https://grass.org.ge/uploads/other/2019-06-06/466.pdf, abgerufen am 21.09.2020; Büro der Ombudsfrau: Jahresbericht 2019,
   http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020
23 Open Society Georgia Foundation: Study of the Participation of Ethnic Minority Representatives in Political Life, 06.06.2019,

   https://osgf.ge/en/publication/study-of-the-participation-of-ethnic-minority-representatives-in-political-life/, abgerufen am 20.08.2020
Länderreport Georgien                                                                                                                      10

für diese Sprachen ein Problem. Die aktuell genutzten Lehrmaterialen sind häufig veraltet und noch aus
Sowjetzeiten, andere werden noch immer aus dem Ausland importiert. Es wird als unerlässlich angesehen, dass
der Unterricht auch bei kleinen ethnischen Minderheiten mit Büchern erfolgt, die vom Bildungsministerium
genehmigt worden sind. Die Muttersprache kleinerer ethnischer Minderheiten wird in Georgien seit 2015 in
Orten, in denen diese Minderheiten leben, unterrichtet. Unter Sprachen kleinerer Minderheiten versteht man
u. a. Ossetisch, Udisch, Tschetschenisch, Hunsibisch, Awarisch, Assyrisch und Kurdisch, wobei Kurdisch
aufgrund des Mangels an Lehrkräften aktuell nicht unterrichtet wird. 24

Gelobt wird seitens der Ombudsfrau die Qualität des Georgisch-Unterrichts für Minderheiten in Vorschulen.
Dieser wird landesweit in der Mehrheit der Vorschulen angeboten. Stark verbessert werden müsse insgesamt
die Inklusion von Kindern der Roma-Minderheit in Kindergärten und Vorschulen. Dabei müssten die lokalen
Verwaltungseinheiten weitere Schritte unternehmen, die Eltern der betroffenen Kinder zum Einschreiben der
Kinder in Kindergärten und Vorschulen zu bewegen. Programme zur sozialen Inklusion an Schulen für Kinder
der Grund- und Sekundarstufe inklusive der Aufnahme oder Wiederaufnahme von Schulabbrechern, wurden
im Rahmen des Aktionsplans 2015-2020 bereits umgesetzt und erfolgen weiterhin fortlaufend. 25

Mit einem „1+4-Programm“ wurde bereits im Jahr 2010 ein Quotensystem zur Integration von ethnischen
Minderheiten zur weiterführenden Bildung an georgischen Universitäten eingeführt. Mindestens 12% der
Studierenden sollten ethnischen Minderheiten angehören. Für ethnische Armenier und Aserbaidschaner sind
jeweils 5% vorgesehen, für Osseten und Abchasen jeweils 1%. Diese legen zunächst einen Aufnahmetest in der
jeweiligen Muttersprache an den Universitäten ab. Nach Bestehen des Tests muss ein einjähriger Georgisch-
Sprachkurs erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen werden, bevor sich die Studierenden für das
vorgesehene Bachelor-Studium einschreiben können. Die Eignungstests können neben Ossetisch auch auf
Abchasisch, Aserbaidschanisch und Armenisch abgelegt werden. Die Zahl der in Aserbaidschanisch
durchgeführten Tests stieg von 589 im Jahr 2012 auf 1.335 im Jahr 2019. Dieses Programm existiert auch für
Studiengänge in der Akademie des Innenministeriums sowie der Akademie des Verteidigungsministeriums. 26
Seit dem Jahr 2010 hat sich die Anzahl der ethnischen Minderheiten unter den Studierenden von 247 Personen
auf 1.231 im Jahr 2018 erhöht. Das Programm wird weiter fortgesetzt. 27 Das bestehende Budget der Regierung
zur finanziellen Unterstützung von ethnischen Armeniern und Aserbaidschanern in Höhe von jeweils 225.000
Lari (ca. 61.000 Euro) wird seitens der Ombudsfrau in Anbetracht der Anzahl der potenziell Begünstigten als zu
gering eingeschätzt. Der Großteil der Studierenden, welche diesen ethnischen Minderheiten angehören und
oftmals aus ärmeren Verhältnissen stammen, kann von den Hilfen wenig oder gar nicht profitieren. 28

3.4. Kultur
Georgien ist ein Land reich an kulturellem Erbe, darunter auch jenem, welches ethnischen Minderheiten
zuzuschreiben ist. Die Kultur nationaler Minderheiten wird in Georgien traditionell von staatlichen Stellen
unterstützt und gefördert. Im Jahr 2019 wurde die Renovierung des zentral gelegenen armenischen Theaters in
Tiflis vorangetrieben. Um die Kultur zu wahren ist es jedoch auch wichtig, den Stellenwert der Kulturhäuser,
kultureller Stätten sowie Kulturveranstaltungen im städtischen, aber auch ländlichen Gebiet zu stärken.
Insbesondere die Regionen Niederkartilien und Samtskhe-Javakheti, Siedlungsgebiete der ethnischen Armenier

24
   Büro der Ombudsfrau: Jahresbericht 2019, http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020; Jahresbericht
   2019 zur sozialen Integration in Georgien im Rahmen des Aktionsplans 2015-2020; Open Society Georgia Foundation: Study of the
   Participation of Ethnic Minority Representatives in Political Life, 06.06.2019, https://osgf.ge/en/publication/study-of-the-participation-
   of-ethnic-minority-representatives-in-political-life/, abgerufen am 20.08.2020
25 Büro der Ombudsfrau: Jahresbericht 2019, http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020; Jahresbericht

   2019 zur sozialen Integration in Georgien im Rahmen des Aktionsplans 2015-2020; Open Society Georgia Foundation: Study of the
   Participation of Ethnic Minority Representatives in Political Life, 06.06.2019, https://osgf.ge/en/publication/study-of-the-participation-
   of-ethnic-minority-representatives-in-political-life/, abgerufen am 20.08.2020
26 Democracy & Freedom Watch: Integration of ethnic Azeris starts with language - Challenges in quality education and employment,

   27.02.2018, https://dfwatch.net/integration-ethnic-azeris-starts-language-challenges-quality-education-employment-50003, abgerufen
   am 16.09.2020
27
   Büro des Staatsministers für Versöhnung und bürgerliche Gleichheit, Auskunft vom 30.06.2020
28 Council of Europe (Europarat): Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection on national Minorities, Third

   Opinion on Georgia, 07.03.2019, https://rm.coe.int/3rd-op-georgia-en/1680969b56, abgerufen am 15.09.2020; Büro der Ombudsfrau:
   Jahresbericht 2019, http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020
Länderreport Georgien                                                                                                                    11

und Aserbaidschaner, sind bislang touristisch weniger erschlossen als andere Regionen Georgiens. Die Stärkung
und das Bewerben des Tourismus sollte auch dort gemäß der Ombudsfrau vorangetrieben werden. 29

3.5. Arbeitsmöglichkeiten
Aufgrund der Sprachbarriere und teilweise vorherrschender Vorurteile kann es für Angehörige ethnischer
Minderheiten außerhalb ihrer Gemeinschaft schwieriger sein, eine Arbeitsstelle zu finden. Seitens der
Regierung werden Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Angehörigen ethnischer Minderheiten in
Behörden umgesetzt. So gibt es bereits seit 2005 die Zurab Zhvania Schule für öffentliche Verwaltung in
Marneuli, welche die Verwaltungsausbildung zugeschnitten auf Angehörige der Minderheiten anbietet. 30

In einigen Einheiten des georgischen Militärs gehört die Mehrheit der Soldaten der aserbaidschanischen
Minderheit an. Aufgrund mangelhafter Georgisch-Kenntnisse kann es zum einen zu Mängeln in der Ausbildung
kommen, was zu fehlerhaften Ausführungen von Befehlen oder Pflichten im Allgemeinen führt. Zum anderen
führen mangelnde Sprachkenntnisse zu Missverständnissen und Meinungsverschiedenheiten sowie vereinzelt
zu physisch ausgetragenen Konflikten in den Einheiten. 31

3.6. Information und Medien
In Bezug auf die Förderung sozialer und gesellschaftlicher Integration spielen die Medien eine zentrale Rolle.
Der staatliche Fernsehsender TV1 fördert im Rahmen des Projekts „Vielfältiges Georgien“ die
Medienproduktion in den Sprachen der größten Minderheiten. Die Nachrichtensendung „Moambe“ dieses
Senders ist auch auf Aserbaidschanisch und Armenisch verfügbar. Die Internetseite von TV1 ist darüber hinaus
neben Georgisch auch auf Englisch, Aserbaidschanisch, Armenisch, Russisch, Ossetisch und Abchasisch
verfügbar. 32

In Georgien gibt es seit mehreren Jahren die Zeitungen „Vrastan“ auf Armenisch und „Gurjistan“ auf
Aserbaidschanisch sowie die Online-Nachrichten „Samkhretis Karibche” und „Aliq Media“ auf Armenisch. 33

Das Bereitstellen von Informationen für ethnische Minderheiten wird seitens der Ombudsfrau nach wie vor als
problematisch angesehen. Denn obwohl über die letzten Jahre hinweg die Medien auch in Sprachen der
Minderheiten zur Verfügung stehen, beziehen die meisten Angehörigen der ethnischen Minderheiten ihre
Informationen durch ausländische Medien, was Einfluss auf die Meinungsbildung hat. Die anti-westliche
Propaganda zumeist russischer Medien, die der angestrebten westlichen Integration Georgiens mit Skepsis
begegnen, ist insbesondere in Niederkartilien und Samtskhe-Javakheti einflussreich. Daneben besteht das
Problem, dass die entsprechende Propaganda Spannungen zwischen ethnischen Gruppen hervorrufen kann. 34

3.7. Hate-Speech und Hate-Crimes
Diskriminierungen, die sich über soziale Medien schnell verbreiten, dienen häufig der politischen
Stimmungsmache. Sie richten sich zwar nicht hauptsächlich, aber auch gegen ethnische Minderheiten und
können Konflikte zwischen ethnischen Gruppen schüren. Hate-Speech und Hate-Crimes erfolgen in Georgien
überwiegend aus religiösen oder homophoben Gründen. Opfer können sich sowohl an die Polizei und Gerichte
als auch an das Büro der Ombudsfrau oder an NGOs wenden. Strafrechtlich ist der Schutz der

29 Büro der Ombudsfrau: Jahresbericht 2019, http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020; Council of
   Europe (Europarat): Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection on national Minorities, Third Opinion on
   Georgia, 07.03.2019, https://rm.coe.int/3rd-op-georgia-en/1680969b56, abgerufen am 15.09.2020
30 Ministry of Education and Science of Georgia: LEPL - Zurab Zhvania School of Public Administration, http://www.zspa.ge/eng/page/16,

   abgerufen am 14.09.2020
31 Büro der Ombudsfrau: Jahresbericht 2019, http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020
32
   Internetseite des georgischen Fernsehsenders: www.tv1.ge
33 Council of Europe (Europarat): Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection on national Minorities, Third

   Opinion on Georgia, 07.03.2019, https://rm.coe.int/3rd-op-georgia-en/1680969b56, abgerufen am 15.09.2020
34
   Büro der Ombudsfrau: Jahresbericht 2019, http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020
Länderreport Georgien                                                                                                                    12

Persönlichkeitsrechte nicht geregelt, so dass gegen Tatbestände wie Verleumdung oder üble Nachrede nur mit
einer Zivilklage vorgegangen werden kann. 35

Im Rahmen der Corona-Pandemie waren online Hate-Speeches insbesondere zu Beginn verstärkt gegen die
aserbaidschanische Minderheit zu beobachten, da die Infektionen gehäuft in Niederkartilien, Siedlungsgebiet
der aserbaidschanischen Minderheit, auftraten. 36

Die Präsenz neofaschistischer und ultra-nationalistischer Gruppierungen im öffentlichen Raum in Georgien
sowie die von dort ausgehenden Angriffe auf andere Personen aus u. a. ethnischen und nationalistischen
Gründen sind über die letzten Jahre hinweg gestiegen.

Hervorzuheben ist der Mord an dem Verteidiger für Menschenrechte, Vitali Safarov, der sich als Mitarbeiter
der NGO „Center for Participation and Development“ aktiv gegen Diskriminierung und Rassismus einsetzte.
Vitali Safarov wurde am 30.09.2018 von zwei Mitgliedern einer Neo-Nazi-Gruppierung getötet. Der dem Mord
vorangehende Streit entbrannte Augenzeugen zufolge bei einer Diskussion über Ethnien und Sprachen. Am
10.06.2019 verkündete das Stadtgericht von Tiflis das Urteil, nach welchem die Angeklagten wegen Mordes in
einer Gruppe für schuldig befunden wurden, nicht aber wegen Handelns aus Motiven ethnischer Intoleranz.
Das getroffene Urteil stieß in Berichten von NGOs und dem Büro der Ombudsfrau auf Kritik. Es seien Motive
wie Diskriminierung aus ethnischen Gründen bzw. Rassismus nicht ausreichend in die Urteilsfindung
einbezogen worden. 37

3.8. Politik und Wahlen
Die gelungene Integration und Inklusion von Minderheiten in das politische Leben Georgiens steht noch aus. Es
gibt nach wie vor nur wenige Vertreter ethnischer Minderheiten im Parlament. Seit den Wahlen im Jahr 2016
befanden sich nur elf Vertreter ethnischer Minderheiten im Parlament, das sind 7,3% aller Abgeordneten.
Dieser Zahl steht der Gesamtanteil von Minderheiten an der Bevölkerung in Höhe von 13,2% gegenüber. Nach
einem Bericht der Open Society Georgia Foundation (NGO) aus dem Jahr 2019 ist einer der wichtigsten Gründe
für die geringe politische Teilnahme von ethnischen Minderheiten - neben vorhandenen Sprachbarrieren - das
Desinteresse an diesem Thema von Seiten der politischen Parteien. 38 Angelegenheiten der ethnischen
Minderheiten würden für gewöhnlich nur oberflächlich thematisiert werden und sich zumeist nicht in
Parteiprogrammen wiederfinden. Die Regionen mit einem großen Anteil an Minderheiten haben in der Regel
keine starke politische Infrastruktur, geringen Kontakt mit potenziellen Wählern oder Wahlinformationen
gelangen nicht an die Bevölkerung. Seitens der zentralen Wahlkommission werden jedoch mittlerweile
Wahlunterlagen und Informationsmaterial neben Georgisch auch auf Armenisch und Aserbaidschanisch erstellt
und in den Wahllokalen der entsprechenden Regionen verteilt. Informationsveranstaltungen gibt es vor den
Wahlen auch auf Armenisch und Aserbaidschanisch. 39

35
   Council of Europe (Europarat): Hate Crime, Hate Speech, and Discrimination in Georgia - Attitudes and Awareness, 16.11.2018,
   https://www.coe.int/en/web/tbilisi/-/the-council-of-europe-presents-study-hate-crime-hate-speech-and-discrimination-in-georgia-
   attitudes-and-awarenes-1, abgerufen am 20.08.2020
36
   Top-Center: Discrimination campaign against Azerbaijanis in Georgia, 10.04.2020, https://top-
   center.org/en/analytics/3013/discrimination-campaign-against-azerbaijanis-in-georgia?fbclid=IwAR0uUEINsWD7elLaCPHv9i8xcMn-
   oITWM92G_tksYq4l3moUUBjart65kTw, abgerufen am 09.09.2020
37 Büro der Ombudsfrau: Jahresbericht 2019, http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020; Human Rights

   Center: Murder of Human Rights Defender, Vitali Safarov, Case Details and Legal Assessment, 2019,
   https://www.hridc.org/admin/editor/uploads/files/pdf/hrc2019/%E1%83%A1%E1%83%90%E1%83%A4%E1%83%90%E1%83%A0%E1%8
   3%9D%E1%83%95%E1%83%98%E1%83%A1%20%E1%83%A1%E1%83%90%E1%83%A5%E1%83%9B%E1%83%94-eng.pdf, abgerufen am
   11.08.2020
38 Open Society Georgia Foundation: Study of the Participation of Ethnic Minority Representatives in Political Life, 06.06.2019,

   https://osgf.ge/en/publication/study-of-the-participation-of-ethnic-minority-representatives-in-political-life/, abgerufen am 20.08.2020
39 Council of Europe (Europarat): Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection on national Minorities, Third

   Opinion on Georgia, 07.03.2019, https://rm.coe.int/3rd-op-georgia-en/1680969b56, abgerufen am 15.09.2020; Open Society Georgia
   Foundation: Study of the Participation of Ethnic Minority Representatives in Political Life, 06.06.2019,
   https://osgf.ge/en/publication/study-of-the-participation-of-ethnic-minority-representatives-in-political-life/, abgerufen am 20.08.2020;
   Center for the Studies of Ethnicity and Multiculturalism: Competing for Votes of Ethnic Minorities in Georgia: The 2017 local elections,
   Tbilisi 2018, http://csem.ge/wp-content/uploads/2018/06/Competing-for-Votes-of-Ethnic-Minorities_Eng.pdf, abgerufen am 21.09.2020
Länderreport Georgien                                                                                                                 13

3.9. Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt ist in allen Bevölkerungsgruppen und -schichten verbreitet. Besonders betroffen sind jedoch
vulnerable Gruppen, darunter auch Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören. Oftmals fehlende
Sprachkenntnisse und mangelndes Vertrauen in staatliche Institutionen können dazu führen, dass Hilfen,
welche die Regierung oder NGOs anbieten, nicht in Anspruch genommen werden. 40

Besonders problematisch ist die frühzeitige Eheschließung, welche unter Angehörigen der ethnischen
Minderheiten häufiger vorkommt als bei ethnischen Georgiern. Die Ehe darf in Georgien seit 2017 legal erst mit
18 Jahren geschlossen werden; mit der Genehmigung der Eltern ab einem Alter von 16 Jahren. Verschiedenen
Berichten zufolge ist es die Minderheit der ethnischen Aserbaidschaner, bei welcher am häufigsten Frühehen
geschlossen werden. Zudem liegt bei der Minderheit der Roma das übliche Alter zur Eheschließung von
Mädchen traditionell bei 13 bis 15 Jahren. Das Bewusstsein und die Kenntnis über die Illegalität der Frühehe
wächst jedoch, insbesondere auch durch die entsprechende Arbeit von NGOs. Ebenfalls durch die Arbeit von
NGOs sowie UN-Women konnte erreicht werden, dass die Frühehe bei der Minderheit der Kisten von religiösen
Führern und dem Ältestenrat nicht mehr unterstützt wird. 41

Häusliche Gewalt, Zwangs- und Frühehen sind in Georgien strafbar. Die im Jahr 2018 gegründete Abteilung für
den Schutz der Menschenrechte im Innenministerium hat das Thema zur Priorität erklärt und führte u. a. im
Sommer 2019 eine groß angelegte Informationskampagne zur Aufklärung der Bevölkerung durch. Nach
Einschätzung der Ombudsfrau muss die bislang betriebene Strafverfolgung im Zusammenhang mit Zwangs-
oder Frühehen seitens der Behörden weiter intensiviert werden. Positiv ist das Informationsmanagement der
Regierung zur Prävention von Zwangs- oder Frühehen zu bewerten. 42

4. Konfliktherde

4.1. Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Gruppen
In Georgien leben die Angehörigen ethnischer Gruppen in der Regel friedlich zusammen, von wenigen
Ausnahmen abgesehen.

Nach Berichten des georgischen Innenministeriums (State Security Service) versuchen sowohl Einzelpersonen
als auch bestimmte Gruppierungen einen ethnischen Konflikt zwischen georgischen Volkszugehörigen und
Aserbaidschanern in den Regionen Kachetien und Niederkartilien zu schüren. Es handele sich dabei um
Personen, welche durch die Verbreitung von Parolen, dass Georgier die privilegierte Ethnie seien, versuchten,
Rivalitäten zwischen ethnischen Georgiern und Aserbaidschanern hervorzurufen. In diesem Kontext würden
falsche und feindselige Meldungen verbreitet, die das friedliche Zusammenleben zwischen georgischen
Volkszugehörigen und Aserbaidschanern in den genannten Regionen gefährden. Es gebe laufende Ermittlungen
gegen diese Personen nach Artikel 142.1 Abs. 3 des georgischen Strafgesetzbuches, nach welchem Handlungen,
die dazu dienen, nationale und rassistische Rivalitäten oder Zwietracht hervorzurufen, mit Haftstrafen von bis
zu sieben Jahren geahndet werden können. Im Rahmen der Ermittlungen wurde Medienberichten zufolge auch

40
   Landinfo Georgia: The situation of ethnic minorities, 14.02.2017, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2018/03/Georgia-Situation-of-
   ethnic-minorities.pdf, abgerufen am 11.08.2020
41 UN-Women: Early Marriage banned in the Pankisi Gorge, Georgia 04.04.2016,

   https://www.unwomen.org/en/news/stories/2016/4/early-marriage-banned-in-the-pankisi-gorge-georgia, abgerufen am 18.08.2020;
   Landinfo Georgia: The situation of ethnic minorities, 14.02.2017, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2018/03/Georgia-Situation-of-
   ethnic-minorities.pdf, abgerufen am 11.08.2020
42 Büro der Ombudsfrau: Jahresbericht 2019, http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020; Landinfo

   Georgia: The situation of ethnic minorities, 14.02.2017, https://landinfo.no/wp-content/uploads/2018/03/Georgia-Situation-of-ethnic-
   minorities.pdf, abgerufen am 11.08.2020
Länderreport Georgien                                                                                                                        14

der Vorsitzende der Obersten Religionsverwaltung aller Muslime in Georgien, Sheikh Mirtag Asadov, vom State
Security Service vernommen. 43

Auch wenn die bilateralen Beziehungen zwischen den Staaten Armenien und Aserbaidschan von dem
langjährigen Konflikt um die Region Berg-Karabach geprägt ist, leben die beiden Minderheiten der Armenier
und Aserbaidschaner innerhalb Georgiens in der Regel friedlich zusammen - häufig auch in den gleichen
Ortschaften -, insbesondere in den Regionen Niederkartilien und Samtskhe-Javakheti. 44

4.2. Religionszugehörigkeit
Angehörige ethnischer Minderheiten gehören häufig zugleich auch einer religiösen Minderheit an. Auch
aufgrund der Religionszugehörigkeit kann es zu bereits dargestellten Problemen wie Diskriminierungen oder
Vorurteilen kommen. Dies betrifft in dem georgisch-orthodoxen Land auch Angehörige muslimischer
Glaubensgemeinschaften, zu welcher ein Großteil der aserbaidschanischen Minderheit und der Minderheit der
Kisten zählen. Religiöse Minderheiten haben je nach Wohnort unter Umständen keinen Zugang zu
Gebetsstätten. Vorhanden sind diese für Angehörige diverser Religionen jedoch grundsätzlich in der Hauptstadt
Tiflis. Armenische Kirchen gibt es ebenfalls in den Hauptsiedlungsgebieten der Armenier. Moscheen sind
darüber hinaus in den Siedlungsgebieten der Aserbaidschaner und Kisten zu finden. 45

5. Medizinische Versorgung und Covid-19-Pandemie

5.1. Gesundheitsversorgung
Angehörige der Minderheiten haben grundsätzlich und - soweit Identitätsdokumente vorhanden sind - den
gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung wie ethnische Georgier. Probleme beim Zugang zu
Behandlungsmöglichkeiten können sich bei Angehörigen aller Bevölkerungsgruppen je nach Siedlungsgebiet
ergeben, wenn sich diese in ländlichen oder abgelegenen Regionen befinden. Die meisten Kliniken und
Fachärzte befinden sich in Tiflis und den größeren Städten wie Kutaissi und Batumi. Zum Überwinden von
Sprachbarrieren sind nicht Georgisch sprechende Personen auf die Hilfe von Dolmetschern bzw. Bekannten, die
für sie übersetzen können, angewiesen. 46

5.2. Informationsmanagement der Regierung und Hilfen bei Covid-19
Sowohl seitens der Regierung als auch durch NGOs und internationale Organisationen werden Informationen
und Hilfsgüter für ethnische Minderheiten im Rahmen der Corona-Krise zur Verfügung gestellt. Die zentrale
Homepage der Regierung mit Informationen über Covid-19 ist in Georgien unter www.stopcov.ge zu finden.
Die Internetseite ist neben Georgisch auch auf Englisch, Abchasisch, Aserbaidschanisch, Armenisch und
Russisch verfügbar. Somit wird gewährleistet, dass auch die Angehörigen von Minderheiten alle relevanten
Informationen zur Pandemie im Allgemeinen, zur speziellen Hygiene und zu Maßnahmen der Regierung
erhalten. Die Internetseite bietet darüber hinaus Zugriff auf relevante Medienberichterstattung. Die jeweiligen
Artikel sind ebenfalls in den genannten Sprachen verfügbar. Die Stadtverwaltungen in allen Regionen sind dazu

43 State Security Service of Georgia: The State Security Service of Georgia has launched an investigation into the fact of racial discrimination
   (EN), 30.05.2020, https://ssg.gov.ge/en/news/597/-The-State-Security-Service-of-the-State-Security-Service-has-launched-an-
   investigation-into-the-fact-of-racial-discrimination-EN, abgerufen am 24.08.2020; Report News Agency: Chairman of All Muslims of
   Georgia questioned at SSS, 06.06.2020, https://report.ge/en/law/chairman-of-all-muslims-of-georgia-questioned-at-sss/, abgerufen am
   24.08.2020
44 Council of Europe (Europarat): Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection on national Minorities, Third

   Opinion on Georgia, 07.03.2019, https://rm.coe.int/3rd-op-georgia-en/1680969b56, abgerufen am 15.09.2020; Büro der Ombudsfrau:
   Jahresbericht 2019, http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020
45
   Council of Europe (Europarat): Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection on national Minorities, Third
   Opinion on Georgia, 07.03.2019, https://rm.coe.int/3rd-op-georgia-en/1680969b56, abgerufen am 15.09.2020; Büro der Ombudsfrau:
   Jahresbericht 2019, http://tolerantoba.ge/index.php?id=1359536926, abgerufen am 13.08.2020
46
   Gesetz zur Gesundheitsversorgung in Georgien
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