Informationen für Erstsemestrige 2019 - Veterinärmedizinische Universität Wien
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Inhalt Sie sind Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien! 2 Guidelines für Social Media 4 Wichtige Termine 6 Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat 8 Informationen zum Studienbeitrag 10 Versicherungsschutz für Studierende und Unfallmeldungen 122 Die Universitätsbibliothek 14 Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen 155 Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre 15 Rechte und Pflichten der Studierenden 19 IT-Services für Studierende 21 Biosicherheit und Hygiene am Campus 25 Infoblatt zum Tollwutimpfschutz 27 Nützliche Informationen, Links und Kontakte 28 FAQ‘s für Erstsemestrige 31 Anhang 35 Stand: August 2019 Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 1
Sie sind Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien! Sie sind Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien! Die Veterinärmedizinische Universität Wien steht für eine erstklassige Ausbildung mit hohem Praxisbezug. Herausragende veterinärmedizinische, aber auch naturwissenschaftliche Grundlagenforschung sowie angewandte und klinische Forschung sichern wissenschaftlichen Fortschritt, der – gemäß dem One-Health-Ansatz – Tier und Mensch zugutekommt. Gesunde Tiere und sichere tierische Lebensmittel sind eine zentrale Voraussetzung für die öffentliche Gesundheit. Die Vetmeduni Vienna strebt mit Verantwortung und Engagement nach Exzellenz in Lehre, Forschung und Tierspitalsbetrieb. Um einen reibungslosen Betrieb und ein harmonisches Miteinander gewährleisten zu können, ist es auch für die Studierenden der Veterinärmedizinischen Universität Wien notwendig, bestimmte Regeln zu kennen, zu beachten und einzuhalten. Im Rahmen der Zulassung zum Studium wird Ihnen beiliegende Verschwiegenheitserklärung zur Unterschrift vorgelegt und anschließend in Ihren Studierendenakt abgelegt. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf der Verschwiegenheitserklärung ausdrücklich die folgenden Regeln und Informationen zu kennen, zu beachten und einzuhalten: VERSCHWIEGENHEITSERKLÄRUNG 1. Ich verpflichte mich, alle Informationen, Daten und Mitteilungen, die ich während meiner Ausbildung an den Einrichtungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien erfahre und die mir im Rahmen meines Studiums über den Betrieb, die MitarbeiterInnen, die Patienten sowie TierbesitzerInnen zur Kenntnis gelangen, strengstens vertraulich zu behandeln. Das Anfertigen oder Veröffentlichen von Fotos ist nur für wissenschaftliche Zwecke unter der Beachtung der gesetzlichen Beschränkungen (z.B. Urheberrecht) zulässig. Weiters verpflichte ich mich zur Einhaltung des Code of Conduct 1 zum Tierschutz der Vetmeduni Vienna. 2. Ich verpflichte mich, alle mir bekannt gewordenen Informationen, Daten und Mitteilungen ausschließlich im Rahmen meiner Ausbildung zu gebrauchen und nicht an Dritte weiterzugeben und/oder zugänglich zu machen. Jegliche Art der Offenlegung an Dritte ist unzulässig. 3. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung meines Studiums fort. Informationen, Daten und Mitteilungen müssen nicht mehr vertraulich behandelt werden a. sobald sie ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden oder b. sich vor Empfang während meiner Ausbildung bereits rechtmäßig in meinem Besitz befanden oder c. mir von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung zugänglich gemacht werden. 4. Ich verpflichte mich, sämtliche Versuche und Labortätigkeiten, die ich an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten durchführen werde, zu protokollieren (laut Good Scientific Practice, Ethik in Wissenschaft und 1 https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/richtlinien/20181115_Code_of_Conduct.pdf Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 2
Sie sind Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien! Forschung, Richtlinien der Vetmeduni Vienna 2). Alle Rohdaten (wie z.B. Aufzeichnungen, Ausdrucke, Diapositive und Fotonegative sowie Sicherungskopien digitalisierter Daten in Form eines aktuellen Speichermediums) müssen stets verfügbar sein und nach Beendigung meiner Tätigkeit der jeweils zuständigen Betreuungsperson übergeben werden. 5. Materialien und Geräte, die zur Durchführung meiner wissenschaftlichen Arbeit über die Veterinärmedizinische Universität Wien oder über Drittmittelfinanzierung angeschafft werden sind Eigentum der jeweiligen Organisationseinheit. Ich verpflichte mich, biologische Materialien z.B. Antikörper, Zelllinien, usw., sowie technische Entwicklungen (z.B. Erfindungen), die im Rahmen meiner Tätigkeit an der Veterinärmedizinischen Universität Wien entstehen, sofort und umfassend der jeweils zuständigen Betreuungsperson zu melden. 6. Ich verpflichte mich, die Interessen der Veterinärmedizinischen Universität Wien und ihrer Einrichtungen, deren MitarbeiterInnen, Patienten und der TierbesitzerInnen zu wahren und den Betrieb nicht zu stören. Weiters verpflichte ich mich zur Einhaltung der Hausordnung 3 , des Infektions- und Seuchenschutzplans 4, der Anstaltsordnung 5 für die klinischen Einrichtungen (Tierspital und Lehr- und Forschungsgut der Veterinärmedizinischen Universität Wien) und allfälliger Hygienevorschriften der Vetmeduni Vienna. 7. Ich nehme zur Kenntnis, dass das eigenmächtige Speichern, Kopieren etc. von (auch anonymisierten) Patientendaten (z.B. Krankengeschichte, Röntgenbilder und sonstige Unterlagen) oder von personenbezogenen Daten durch Studierende und deren Verwendung für andere Zwecke als jene der Lehrveranstaltung (zB. Weitergabe an bzw. Präsentation gegenüber Dritten, in Publikationen uä.) strengstens untersagt ist (ua. gemäß Urheberrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936 idgF und Datenschutzgesetz, BGBl. I Nr. 165/1999 idgF.). Personenbezogene Daten dürfen ausnahmslos nur für Zwecke der Lehre, insbesondere dem Verfassen schriftlicher Seminar- und Prüfungsarbeiten, Bachelorarbeiten sowie wissenschaftlichen Arbeiten verarbeitet werden. Eine Übermittlung an EmpfängerInnen zu anderen Zwecken als gem. Artikel 89 Absatz 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679) ist untersagt. SOCIAL MEDIA Ich bestätige, dass ich die Guidelines für Social Media zur Kenntnis nehme und mich zu deren Einhaltung verpflichte. TOLLWUTSCHUTZIMPFUNG Ich nehme zur Kenntnis, dass aufgrund des Infektionsrisikos bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Tieren und bei dem Umgang mit Materialien oder Lehrbehelfen tierischer Herkunft eine ordnungsgemäß durchgeführte Tollwutschutzimpfung erforderlich ist. Für die Durchführung der Impfung habe ich selber Sorge zu tragen. BENÜTZUNGSORDNUNG DER UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK Ich bestätige, dass ich die Benützungsordnung der Universitätsbibliothek 6 zur Kenntnis nehme und mich zu deren Einhaltung verpflichte. 2 https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/richtlinien/2019-07_GoodScientificPractice.pdf). 3 https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/richtlinien/20180917_Hausordnung.pdf 4 https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/organisation/2019-07_Infektions- _und_Seuchenschutzplan.pdf 5 https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/organisation/20180102_Anstaltsordnung__.pdf 6 http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/bibliothek/PDF/Bibliotheksordnung.pdf Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 3
Guidelines für Social Media Guidelines für Social Media Jede/r Studierende unterschreibt zu Beginn des Studiums eine Verschwiegenheitserklärung – bestehende Vorschriften, Richtlinien und Verpflichtungen wie diese gelten auch für Aktivitäten in den Sozialen Medien. Wer öffentliche (von allen sichtbare) Profile betreibt, muss sich im Klaren sein, dass alle Äußerungen von der Öffentlichkeit gelesen (und mit anderen geteilt) werden können. Studierende sind für alles, was sie öffentlich in Social Media posten, persönlich verantwortlich. Publizierte Inhalte bleiben auffindbar. Das Internet vergisst nicht. Alles, was öffentlich gepostet wird bleibt im Internet dauerhaft gespeichert. Eine Entfernung von Inhalten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Rechtlich relevante Postings (Beleidigungen, sonstige Gesetzesverstöße, etc.) können als Beweismaterial in Gerichtsverfahren herangezogen werden. Gesetzliche Vorgaben sind auch im Internet einzuhalten. Beachten Sie bei Ihren Aktivitäten auf Social Media insbesondere: das Recht auf Datenschutz und veröffentlichen Sie keine vertraulichen Inhalte Respektieren Sie personenbezogene Daten (z.B. Daten von Patientenbesitzern, Beschäftigten, Alumni und Studierenden der Universität) und vertrauliche Informationen, vor allem wenn es sich um besonders geschützte Inhalte handelt (z.B. Informationen über geplante Patente oder andere Inhalte, an deren Geheimhaltung die Universität ein besonderes Interesse hat). Überlegen Sie auch gut, welche Ihrer eigenen Daten Sie frei zugänglich ins Internet stellen. Beachten Sie auch, dass Inhalte aus E-Mails dem Briefgeheimnis unterliegen. das Urheber-, Marken- und Lizenzrecht sowie das Recht am eigenen Bild Beachten Sie beim Veröffentlichen von Bildern oder sonstigem Material (Texte, Filme, etc.) die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften (Klärung und Angabe des Copyrights). Bilder, auf denen Personen zu sehen sind, dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden (Recht am eigenen Bild). Auch Marken- und Lizenzrechte an Namen, Wörtern oder Bildern sind in diesem Zusammenhang zu beachten. die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Universität sowie vertrauliche Informationen über Dritte (Beschäftigte, Kunden der Universitätsklinik, Alumni, Studierende,…) dürfen nicht offengelegt oder weitergegeben werden. Beachten Sie, dass Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Vetmeduni Vienna bietet viele Möglichkeiten für eindrucksvolle Bild- und Videoaufnahmen – insbesondere in praktischen Lehreinheiten, aber auch einfach in der Mittagspause oder beim Spaziergang über den Campus. Die Veröffentlichung bzw. das Teilen derartiger Bild- oder Videoaufnahmen – im Speziellen über Social-Media- und Kommunikationsplattformen wie bspw. WhatsApp, Instagram (Feed & Storys), Snapchat, Facebook, Twitter oder YouTube – sollte mit Bedacht passieren. Das Anfertigen und die Veröffentlichung von Fotos oder Videos ist generell nur für wissenschaftliche Zwecke und unter der Beachtung der gesetzlichen Beschränkungen (z.B. Urheberrecht) zulässig. Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 4
Guidelines für Social Media Die Veröffentlichung folgender Bildaufnahmen auf den oben genannten Kanälen/Plattformen ist ausnahmslos verboten: Fotos oder Videos von oder mit Patiententieren sowie jenen Tieren, die an der Vetmeduni Vienna studiert, erforscht und behandelt werden Röntgenbilder (die Rechte liegen bei der Bildgebenden Diagnostik – bei Veröffentlichung droht eine Urheberrechtsklage) Veröffentlichung sensibler Patientendaten, bspw. aus dem Tierspitalinformations- system (TIS) Fotos oder Videos, die in einer Klinik bzw. während einer Behandlung entstehen (es droht eine Klage wegen Rufschädigung) ! Auch wenn Fotos oder Videos über scheinbar private Kanäle wie WhatsApp, Snapchat, Facebook-Messenger oder eine private Insta-Story geteilt werden, sollte man sich dessen bewusst sein, dass jede/r EmpfängerIn diese ganz einfach per Screenshot bzw. Download auf dem eigenen Handy abspeichern und wahllos weiterverbreiten kann. Werden private persönliche Meinungen zu Themen des Tierschutzes, der Tierethik, Behandlungsmethoden etc. öffentlich geteilt, sind diese auch als solche zu kennzeichnen. Jeglicher Bezug zur Vetmeduni Vienna muss ausgeschlossen oder vorab mit der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation abgeklärt werden E-Mail-Adressen, die mit der Vetmeduni Vienna assoziiert werden können (z.B. bei StudienassistentInnen Miriam.Musterfrau@vetmeduni.ac.at) dürfen ausschließlich im Rahmen der Arbeit und des Studiums an der Universität verwendet werden Mögliche Konsequenzen Bei Zuwiderhandeln ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen: Abmahnung Schadenersatz bei Datenschutzverstößen Zivilrechtliche- und strafrechtliche Sanktionen Kontakt Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um mit Ihnen mögliche gemeinsame Umsetzungsformen, beispielsweise über die offiziellen Social-Media-Accounts der Vetmeduni Vienna, dem VETMED Magazin oder in Form von Veranstaltungen zu besprechen. Wenn Sie relevante Inhalte für die Veröffentlichung über unsere offiziellen Accounts haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Außerdem unterstützen wir Sie gerne, wenn Sie beispielsweise einen Blog über das Studium oder die Arbeit an der Vetmeduni Vienna starten wollen oder wenn Sie sich bei der Veröffentlichung von Bildern, Videos oder Texten unsicher sind. Unsere Türe steht wochentags in der Regel zwischen 8:00 – 16:00 Uhr offen, am besten melden Sie sich aber per Mail unter communication@vetmeduni.ac.at an. Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 5
Wichtige Termine Wichtige Termine Damit Sie keinen Termin verpassen, haben wir in diesem Dokument für Sie die wichtigsten Termine und Fristen zusammengefasst. Ab Mittwoch, 2. Oktober 2019 … starten für alle Studienrichtungen die Lehrveranstaltungen gemäß Stundenplan! (https://www.vetmeduni.ac.at/studium/vorlesungsverzeichnis/) Einteilung des Studienjahres 2019/20 Wintersemester 2019/20 Allgemeine Zulassungsfrist 12.08.2019 - 06.10.2019 Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag) 07.10.2019 - 30.11.2019 Semester- und Vorlesungsbeginn 01.10.2019 Weihnachtsferien 24.12.2019 - 06.01.2020 Semesterferien 01.02.2020 - 29.02.2020 Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit 01.02.2020 - 29.02.2020 Sommersemester 2020 Allgemeine Zulassungsfrist 01.02.2020 - 08.03.2020 Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag) 09.03.2020 - 30.04.2020 Semester- und Vorlesungsbeginn 02.03.2020 Osterferien 06.04.2020 - 13.04.2020 Semesterferien 01.07.2020 - 30.09.2020 Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit 01.07.2020 - 17.07.2020 Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit 27.07.2020 - 30.09.2020 Prüfungstermine Es besteht kein Zusammenhang zwischen Anmeldetag (innerhalb der Anmeldefrist) und dem Prüfungstag (innerhalb des Prüfungsblocks). Abmeldungen haben innerhalb der jeweiligen Anmeldefristen zu erfolgen, spätere Abmeldungen beziehungsweise nicht in Anspruch genommene Prüfungstermine führen zu einer Sperre von 10 Wochen für den neuerlichen Antritt zu dieser Prüfung. Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 6
Wichtige Termine Wintersemester allgemeiner Termin Prüfungsblock 1. 27.07.2019 - 28.09.2019 2. 19.11.2019 - 21.12.2019 3. 14.01.2020 - 01.02.2020 Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 7
Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat Im Rahmen Ihrer Zulassung zum Studium erhalten Sie die VetmedCard, den Studierenden- ausweis im Scheckkartenformat. Die Vorderseite: Die Rückseite: Die VetmedCard dient primär als Studierendenausweis. Sie ist erst dann gültig, wenn Sie… den ÖH-Beitrag und einen allfälligen Studienbeitrag eingezahlt haben (Übermittlungsdauer von der Einzahlung bis zur Universität ca. 4 Werktage!) und die Karte am Verlängerungsterminal validiert wurde (das Datum, bis wann die Karte gültig ist, wird aufgedruckt). Der Verlängerungsterminal steht im Erdgeschoss des Festsaalgebäudes (Gebäude CA) rechts vom Ampelsystem des Studienreferats bereit. Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 8
Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat Bei der Erstzulassung erhalten Sie den Zahlschein für die Einzahlung des ÖH-Beitrages direkt im Studienreferat. In den folgenden Semestern Sie können einfach und bequem von zu Hause aus die Einzahlung vornehmen. Nach erfolgtem Login in VetmedOnline finden Sie auf Ihrer Visitenkarte im Block „Studium“ den "Studienbeitragsstatus". Dort finden Sie: Ihren aktuellen Studienbeitragsstatus sowie zu Semesterbeginn alle Daten für die Einzahlung: die Zahlungsfrist, den Einzahlungsbetrag, die Überweisungsdetails (BIC, IBAN und Ihre persönliche Zahlungsreferenz). Bitte beachten Sie, dass sich die Zahlungsreferenz jedes Semester ändert. Es wird daher von Daueraufträgen abgeraten! Die VetmedCard ist auch für die Entlehnung in der Universitätsbibliothek zu verwenden. Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 9
Informationen zum Studienbeitrag Informationen zum Studienbeitrag Mit 11.01.2013 wurde die Novelle des Universitätsgesetzes 2002, in der die Studienbeiträge neu geregelt wurden, verlautbart. Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Studienbeitragsregelung zusammenfassen. Die Höhe des Studienbeitrages Studierende, die entweder die beitragsfreie Zeit überschritten haben oder auf Grund ihrer Staatszugehörigkeit, oder auf Grund eines außerordentlichen Studiums beitragspflichtig sind, müssen jedes Semester den Studienbeitrag einzahlen. Der Studienbeitrag beträgt 363,36 Euro pro Semester bzw. für Drittstaatenangehörige 726,72 Euro pro Semester. Neben dem Studienbeitrag ist auch der ÖH-Beitrag (inkl. Versicherung) zu zahlen (im Studienjahr 2019/20: 20,20 Euro pro Semester). Daraus resultiert für das Semester ein Gesamtbeitrag von 383,56 Euro bzw. 746,92 Euro pro Semester. Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) bleibt auch in der Nachfrist gleich. Der Studienbeitrag erhöht sich um 10%. Der Studienbeitrag erhöht sich um 10%. Dadurch ergibt sich eine Summe von 419,90 Euro pro Semester für Studierende, die erst in der Nachfrist (im Wintersemester 2018 vom 07. Oktober bis 30. November 2019 im Sommersemester 2020 vom 09. März bis 30. April 2020) bezahlen. Der Beitrag erhöht sich nicht für: außerordentliche Studierende bzw. für Studierende, die in der allgemeinen Zulassungsfrist den Beitrag von 746,92 Euro zahlen müssen. Studienbeitragspflichtig sind Studierende, die … die beitragsfreie Zeit (Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester) überschritten haben auf Grund Ihrer Staatszugehörigkeit beitragspflichtig sind oder ein außerordentliches Studium betreiben. Studienbeitragsbefreiung aufgrund von Gleichstellung mit EU-/EWR-BürgerInnen EU-/EWR-BürgerInnen, die ein Bachelor- oder Masterstudium betreiben, sind innerhalb der Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit. Wenn Sie ein Diplomstudium studieren, sind Sie für die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester pro Abschnitt vom Studienbeitrag befreit. Damit Sie als Nicht-EU-/EWR-BürgerIn dieser Gruppe von Studierenden gleichgestellt werden können, müssen Sie einen Nachweis zur Befreiung vom Studienbeitrag erbringen. Folgende Studierende können den Nachweis einbringen: Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 10
Informationen zum Studienbeitrag Studierende, denen in Österreich aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind, wie InländerInnen (z.B. Konventionsflüchtlinge) Studierende mit Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU" Nicht-EU/EWR-BürgerInnen mit anderen Aufenthaltstiteln (Achtung: bei Aufenthaltsbewilligung Studierende ist die Gleichstellung und damit eine Befreiung nicht möglich!) Studierende, die in die Personengruppenverordnung fallen (Achtung: bei Selbstversicherung in Österreich ist eine Gleichstellung und damit eine Befreiung nicht möglich!) Fragen zum Studienbeitrag richten Sie bitte an studieninfo@vetmeduni.ac.at. Die Fortsetzungsmeldung Gem. Universitätsgesetz 2002 § 59 (2) Z2 sind Sie verpflichtet, die Fortsetzung des Studiums der Universität, an der die Zulassung zu einem Studium besteht, jedes Semester während der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist zu melden. Für die Fortsetzung Ihres Studiums müssen Sie jedes Semester den vorgeschriebenen Beitrag innerhalb der Zulassungsfrist einzahlen. Sollten Sie den ÖH-Beitrag und einen allfälligen Studienbeitrag an einer anderen österreichischen Universität eingezahlt haben, müssen Sie – sofern Sie Ihr Studium/Ihre Studien an der Vetmeduni Vienna fortsetzen wollen – eine E-Mail an eine/n MitarbeiterIn des Studienreferats schicken: „Ich bitte um Fortsetzung meines Studiums „xy“. Ich habe den Studienbeitrag an einer anderen Universität bereits bezahlt.“ Ihr Studium wird automatisch geschlossen, wenn Sie: Ihr Studium nicht innerhalb der Zulassungsfrist inkl. Nachfrist zur Fortsetzung melden, die falschen Zahlungsinformationen (IBAN, BIC sowie Zahlungsreferenz) verwenden – Achtung! Die Zahlungsreferenz besteht aus einer Zahlenkombination, die sich jedes Semester ändert (von Daueraufträgen wird abgeraten!), den Betrag nicht fristgerecht einzahlen oder den Betrag nicht ordnungsgemäß entrichten. Die Zahlungsfristen, Informationen zur Zahlung (IBAN, BIC sowie Zahlungsreferenz) und die Beitragshöhe finden Sie in VetmedOnline unter "Studienbeitragstatus". Dort können Sie den Zahlungseingang mitverfolgen. Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 11
Versicherungsschutz für Studierende und Unfallmeldungen Versicherungsschutz für Studierende und Unfallmeldungen Unfallschutz bei der Ausbildung Studierende sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Angehörige eines EWR-Vertragsstaates sind ebenso versichert wie Staatsangehörige eines anderen Landes, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen über die Unfallversicherung besteht (Andere Studierende sind versichert, wenn sie längere Zeit in Österreich gelebt haben - Genaueres finden Sie in der ausführlichen Versicherteninformation Schüler/Schülerinnen und Studierende). Unfallversichert sind auch Personen, die sich auf die Studienberechtigungs- prüfung vorbereiten. Von den Versicherten werden keine Beiträge eingehoben; die Finanzierung erfolgt durch die AUVA und durch einen Beitrag aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Geschützt sind Unfälle, die mit der Ausbildung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Beispiele: Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, Exkursionen, sowie bei der individuellen Berufs(bildungs)orientierung. (Quelle: AUVA) Ebenfalls versichert sind Volontäre. Volontäre und Volontärinnen sind zu Ausbildungszwecken in einem Betrieb vorübergehend tätige Personen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Beschäftigungszweck: Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten in der Praxis, die für die Ausbildung maßgeblich sind. Das Ausbildungsverhältnis soll überwiegend den Auszubildenden zugute kommen. keine Arbeitspflicht kein Entgeltanspruch Wann liegt ein Volontariat nicht vor? 1. Durch die ausgeübte Tätigkeit wird ein Dienstverhältnis begründet - Anmeldung bei der zuständigen Krankenkasse durch den Dienstgeber erforderlich. 2. Es besteht bereits eine Teilversicherung in der Unfallversicherung als Schüler/in und Student/in und bei der ausgeübten praktischen Tätigkeit handelt es sich um eine solche, die durch Lehrplan oder Studienordnung vorgesehen oder üblich ist. In diesem Fall erstreckt sich die bereits bestehende Teilversicherung in der Unfallversicherung auch auf die ausgeübte Tätigkeit. (Quelle: AUVA) Da die Universität und ihre Einrichtungen (insb. Tierspital und klinisch tätige Einrichtung) originär dem Zweck der Ausbildung dienen, und die selbstorganisierte praktische Tätigkeit von Studierenden von der Universität begrüßt und wo möglich gefördert wird, gelten Studierende, die in ihrer Freizeit die Einrichtungen der Universität zu Übungs- und Trainingszwecken nutzen, generell als Volontäre iSd obiger Definition. Zusätzlich zur gesetzlichen AUVA-Unfallversicherung besteht – durch den ÖH-Beitrag Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 12
Versicherungsschutz für Studierende und Unfallmeldungen gedeckt – eine Haftpflichtversicherung sowie eine subsidiäre Unfallversicherung im engeren Rahmen bei der Generali. ÖH Unfall- und Haftpflichtversicherung Prinzipiell sind alle Unfälle und Schäden gedeckt, die im Rahmen des Studiums entstehen können. Unfälle und Schäden, die im Zuge von Veranstaltungen mit direktem Bezug zum Studium, wie z.B. Exkursionen, Ausflüge, USI-Kurse, ÖH-Veranstaltungen oder Praktika bzw. Famulaturen werden ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst. Auch freiwillige Famulaturen fallen darunter. Darüber hinaus sind auch die Wege zu bzw. von der Universität, am Gelände bzw. Tätigkeiten inkludiert. Auch der Weg von der Universität zum nächstgelegenen Supermarkt ist versichert, solange es zur Befriedigung eines Bedürfnisses des täglichen Lebens dient, wie z.B. der Kauf eines Snacks. Der Versicherungsschutz gilt übrigens auch bei Auslandssemestern und erstreckt sich fast auf die ganze Welt. Achtung: Es besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflicht-Schäden in den USA und Kanada. Alle ÖH-Mitglieder sowie deren minderjährige Kinder sind über die ÖH- Studierendenversicherung bei der Generali Versicherung AG versichert. Als Nachweis deiner ÖH-Mitgliedschaft gilt eine gültige Fortsetzungmeldung bzw. ein gültiger Studierendenausweis. Meldung eines Unfalls Unfälle am Weg zur Universität, am Gelände der Universität oder während des Unterrichts (Lehrveranstaltungen, Praktika) sind umgehend zu melden. Bei körperlicher Schädigung hat die Meldung an die AUVA innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen. Unfall während des Unterrichts: Wenn es im Rahmen des Unterrichts zu einem Unfall kommt, erstellt die Meldung jene Organisationseinheit, an der sich der Unfall ereignete. Wenden Sie sich bitte umgehend an das Sekretariat. Unfall am Weg zur Universität oder am Gelände der Vetmeduni Vienna: Hat sich der Unfall am Weg zur Universität oder zwischen den Organisationseinheiten (z. B. im Hörsaal, auf der Straße), füllen Sie bitte die Unfallmeldung aus und übermitteln diese an StudUnfall@vetmeduni.ac.at. Das Studienreferat leitet die Meldung an die AUVA weiter. Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 13
Die Universitätsbibliothek Die Universitätsbibliothek Für Ihr Studium bietet die Universitätsbibliothek der Veterinärmedizinischen Universität Wien vielerlei Serviceleistungen an. Zum Einstieg werden für Sie vor allem die angebotenen Lehrbücher wichtig sein, später für Ihre Haus-, Seminar- oder Abschlussarbeit zunehmend spezielle wissenschaftliche Literatur in physischer und elektronischer Form. Der Großteil unserer Medien ist elektronisch erfasst und online über unsere Suchmaschine vetmed:seeker auffindbar. Über unsere Homepage (https://www.vetmeduni.ac.at/bibliothek) können Sie problemlos auf den vetmed:seeker und viele andere elektronische Ressourcen zugreifen. Neben Büchern, Zeitschriften und Zeitungen finden Sie bei uns auch Platz zum Lernen und Schmökern, Gruppenarbeitsräume, PCs mit Internetzugang, WLAN, Kopierer, Scanner und vieles mehr. Einführung in die Bibliotheksbenutzung Um unsere Serviceleistungen optimal nutzen zu können empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Veranstaltung “Einführung in die Bibliotheksnutzung”. In einer Stunde führen wir Sie durch die Universitätsbibliothek und zeigen Ihnen, wie Sie sich in unseren Freihandbereich zurechtfinden können. Darüber hinaus erfahren Sie wo Sie die Medien finden, wie Sie diese ausleihen und die Ausleihfrist verlängern können. Termine: Täglich im Oktober um 14 Uhr Anmeldung: Persönlich in der Bibliothek oder telefonisch unter +43 1 25077-1414 oder per E-Mail unter bibliothekinfo@vetmeduni.ac.at. Treffpunkt: Im Eingangsbereich (Ausleihe) der Bibliothek Öffnungszeiten der Bibliothek Die Universitätsbibliothek ist während des Semesterbetriebes Montag bis Freitag von 8:30 bis 22:00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von Büchern aus den Magazinen, die Durchführung von Fernleihwünschen und die Bezahlung fälliger Gebühren ausschließlich bis 17 Uhr bzw. Freitag bis 16 Uhr möglich ist. Für Ausleihen in den Abendstunden steht Ihnen ein Selbstverbucher zur Verfügung und unsere studentischen KollegInnen beantworten gerne Ihre Fragen. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Webseiten der Bibliothek unter http://www.vetmeduni.ac.at/bibliothek/ und mehr Details im Quick Info Menü unter „FAQs“. Entlehnausweis Ihre VetmedCard, der Studierendenausweis im Scheckkartenformat, dient als Ausleihausweis. Für eine Aktivierung bzw. Initialisierung der Karte legen Sie diese einmalig an der Ausleihe vor und bereits ab dem Folgetag können Sie Medien entlehnen. Das Bibliotheksteam wünscht Ihnen einen guten Start ins Studium! Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 14
Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen Anmeldung zu den Pflicht-Lehrveranstaltungen und den Kursen für die Zusatzprüfung aus Latein im Diplomstudium Veterinärmedizin Anmeldung zu Pflichtlehrveranstaltung für alle Studienrichtungen: Die Anmeldung erfolgt über VetmedOnline. Eine Auflistung aller relevanten Lehrveranstaltungen, zu denen Sie sich selbständig anmelden müssen, finden Sie nach erfolgtem Login in VetmedOnline auf Ihrer persönlichen Visitenkarte im Block „Dienste“ Formulare, Stundenpläne, Infos „Wichtige Information“. Für die Anmeldung zu konkreten Lehrveranstaltungen müssen Sie nach erfolgtem Login in VetmedOnline auf Ihrer persönlichen Visitenkarte im Block „Studium“ LV-An/Abmeldung. Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre Für alle Ihre studienbezogenen Fragen und Angelegenheiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vizerektorats für Lehre (VRL) zur Verfügung. Dazu gehören: Vizerektorat für Lehre Vizerektorin für Lehre Studienreferat Abteilung für Prüfungswesen und Qualitätssicherung Student Point Vizerektorat für Forschung Büro für Internationale Beziehungen Büro für Postgraduale Studien Das Studienreferat Das Studienreferat ist für die Koordination des Lehrbetriebs und die Verwaltung der Studienleistungen (Datenevidenz) zuständig. Im Speziellen für die folgenden Belange: Stundenpläne Verwaltung der Anmeldung zu Pflicht-Lehrveranstaltungen Verwaltung von Lehrveranstaltungen Formale Zulassung von Studierenden Anerkennung und Wiederholung von Prüfungen Ausstellung von Bestätigungen (Zeugnis etc.) Organisation von Diplomprüfungen, Bachelor- und Masterprüfungen Administration von eingereichten Abschlussarbeiten Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 15
Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre Administration von Leistungs- und Förderungsstipendien MitarbeiterInnen in alphabetischer Reihenfolge [inkl. Zuständigkeiten] David Braunecker [Ansprechpartner für Bachelor Pferdewissenschaften; Bachelor Biomedizin und Biotechnologie, Master Vergleichende Biomedizin] david.braunecker@vetmeduni.ac.at Ute Fink [Leiterin Studienreferat, Ansprechpartnerin für Master Wildtierökologie und Wildtiermanagement] ute.fink@vetmeduni.ac.at Bianca Jakits [Abwicklung der Mitbelegung, Ansprechpartnerin für Studienbeitragsbefreiung und –erlass, Diplomstudium Veterinärmedizin – 1. Studienabschnitt, Prüfungsorganisation, SAP-Beauftragte VRL] bianca.jakits@vetmeduni.ac.at Dr. Elfriede Kalusch [Anerkennung von Prüfungen nach § 78 UG, Ansprechpartnerin für die Studienberechtigungsprüfung, Koordination Evaluierungszirkel, Lehrveranstaltungsevaluierung, Koordination InstruktorInnen] elfriede.kalusch@vetmeduni.ac.at Birgit Locsmandy [Ansprechpartnerin für Diplomstudium Veterinärmedizin – 2. und. 3. Studienabschnitt, Organisation der akademischen Feiern, Prüfungsorganisation] birgit.locsmandy@vetmeduni.ac.at Regine Major [Ansprechpartnerin für Doktoratsstudium und PhD-Studium (Zulassung und Zeugnisausstellung); Masterstudien Human-Animal Interactions (Mensch-Tier-Beziehung), Vergabe der Leistungs- und Förderstipendien, Universitätslehrgänge] regine.major@vetmeduni.ac.at Rene Müller [Ansprechpartner für Lehrorganisation in VetmedOnline – Lehrverträge, Curriculum-Support Diplomstudium Veterinärmedizin] rene.mueller@vetmeduni.ac.at Prüfungswesen und Qualitätssicherung (ehemals Zentrum für Studienangelegenheiten) Qualitätsmanagement in der Lehre Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 16
Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre Koordination im Prüfungswesen (z.B. Online-Prüfungen, OSPE, KLIPP-VET) Dr. rer.nat. Ingrid Preusche [Leiterin der Abteilung für Prüfungswesen und Qualitätssicherung, Ansprechpartnerin für Qualitätssicherung im Prüfungswesen, Ansprechpartnerin für die Prüfungsplattform Q-Exam] ingrid.preusche@vetmeduni.ac.at Eva Flechl, MSc. [Prüfungswesen Assistenz, Impulsfrühstück] eva.flechl@vetmeduni.ac.at Mag.phil. Zuzana Kobesova [Prüfungsaufsicht] zuzana.kobesova@vetmeduni.ac.at Mag.phil. Katharina Schlick, MA. [Prüfungswesen und Qualitätssicherung, vorallem LV-Prüfungen, Hausapotheke] katharina.schlick@vetmeduni.ac.at Julia Strohmayer, MSc. [Lehrorganisation inkl. Stundenpläne Diplomstudium Veterinärmedizin] julia.strohmayer@vetmeduni.ac.at Der Student Point Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Ihr Anliegen rund ums Studium zuständig ist, dann ist der Student Point Ihre Anlaufstelle. Der Student Point wird vom Vizerektorat für Lehre betreut. studentpoint@vetmeduni.ac.at Büro für Internationale Beziehungen Wir helfen gerne bei der Kontaktaufnahme, Antragstellung und Bearbeitung, um einen Auslandsstudienaufenthalt erfolgreich zu gestalten. international@vetmeduni.ac.at https://www.vetmeduni.ac.at/international Büro für postgraduale Studien Mag. Michaela Pirker [Ansprechstelle für Doktoratsstudien und PhD-Studien. Für die Zulassung, Weitermeldung und Zeugnisausstellung wenden Sie sich bitte an das Studienreferat (Fr. Major)] michaela.pirker@vetmeduni.ac.at Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 17
Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre Öffnungszeiten und Sprechstunden Studienreferat In der Vorlesungszeit: Montag, Mittwoch bis Freitag von 11:00-12:15 Uhr In der vorlesungsfreien Zeit: Montag & Mittwoch von 11:00-12:15 Uhr Dienstags nur nach telefonischer Terminvereinbarung Telefonische Erreichbarkeit: werktags von ca. 08:00-11:00 und 13:00-16:00 Uhr Student Point persönliche Terminvereinbarung (direkt im Vizerektorat für Lehre, gegenüber dem Studienreferat) Sprechstunden Büro für Internationale Beziehungen Dienstag, Donnerstag 13:00 bis 15:00 Uhr Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr sowie nach persönlicher Vereinbarung Sprechstunden Büro für postgraduale Studien Dienstag, Donnerstag 13:00 bis 15:00 Uhr Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr sowie nach persönlicher Vereinbarung Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 18
Rechte und Pflichten der Studierenden Rechte und Pflichten der Studierenden Die Rechte und Pflichten der Studierenden sind im Universitätsgesetz 2002 im § 59 wie folgt festgehalten: (1) Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht, sowohl an der Universität, an der sie zum Studium zugelassen wurden, als auch an anderen Universitäten die Zulassung für andere Studien zu erlangen; nach Maßgabe des Lehrangebotes und nach Maßgabe der Curricula zwischen dem Lehrpersonal auszuwählen; neben einem ordentlichen Studium an der Universität der Zulassung oder anderen Universitäten das Lehrangebot zu nutzen, für welches die Studierenden die in den Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen; die facheinschlägigen Lehr- und Forschungseinrichtungen und die Bibliothek an der Universität, an der sie zum Studium zugelassen wurden, nach Maßgabe der Benützungsordnungen zu benützen; als ordentliche Studierende eines Diplom- oder Masterstudiums das Thema ihrer Diplom- oder Masterarbeit oder das Thema ihrer künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit nach Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen; als ordentliche Studierende eines Doktoratsstudiums das Thema ihrer Dissertation nach Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen; wissenschaftliche Arbeiten in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreuerin oder der Betreuer zustimmt; als ordentliche Studierende nach Maßgabe der universitären Vorschriften Prüfungen abzulegen; nach Erbringung der in den Curricula vorgeschriebenen Leistungen akademische Grade verliehen zu erhalten; als außerordentliche Studierende an den betreffenden Universitätslehrgängen teilzunehmen und die darin vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen; als außerordentliche Studierende, die nur zum Besuch von Lehrveranstaltungen zugelassen sind, Lehrveranstaltungen zu besuchen, für welche sie die in den Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen, sowie nach Maßgabe der universitären Vorschriften Prüfungen abzulegen; auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden; Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 19
Rechte und Pflichten der Studierenden auf Anträge hinsichtlich der Person der Prüferinnen oder Prüfer. Diese Anträge sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung ist dem Antrag auf eine bestimmte Prüferin oder einen bestimmten Prüfer der Universität der Zulassung zum Studium, in dem die Prüfung abzulegen ist, jedenfalls zu entsprechen; und (2) Die Studierenden haben der Universität, an der eine Zulassung zum Studium besteht, Namens- und Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben; die Fortsetzung des Studiums der Universität, an der die Zulassung zu einem Studium besteht, jedes Semester während der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist zu melden; sich bei vorhersehbarer Studieninaktivität zeitgerecht vom Studium abzumelden; sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden und anlässlich der Verleihung des akademischen Grades je ein Exemplar ihrer Diplom- oder Masterarbeit oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit oder Dissertation oder eine Dokumentation ihrer künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit an die Universitätsbibliothek und je ein Exemplar der Dissertation an die Österreichische Nationalbibliothek abzuliefern. (3) Die berufstätigen Studierenden und die Studierenden mit Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten, die somit nicht Vollzeit studieren, sondern nur einen Teil ihrer Zeit dem Studium widmen können, sind berechtigt zu melden, zu welchen Tageszeiten sie einen besonderen Bedarf nach Lehr- und Prüfungsangeboten haben. Die Universitäten haben diesen besonderen Bedarf auf Grund der Meldeergebnisse bei der Gestaltung ihres Lehr- und Prüfungsangebotes nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Bereits anlässlich der Zulassung zu einem Studium hat die Antragstellerin oder der Antragsteller das Recht, diesen Bedarf zu melden. (4) Den Studierenden sollen nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ausreichend zusätzliche Studienangebote oder Lehrveranstaltungen im selben oder spätestens im nächstfolgenden Semester angeboten werden, wenn der oder dem Studierenden eine Verlängerung der Studienzeit zu erwachsen droht, deren Ursache alleine oder überwiegend der Universität zuzurechnen ist, insbesondere im Zusammenhang mit zu geringen Lehrveranstaltungsangeboten der Universität. Der Universität zurechenbar ist eine Verlängerung der Studienzeit insbesondere dann, wenn diese durch Rückstellung bei der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung erfolgt. Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 20
IT-Services für Studierende IT-Services für Studierende Alle Studierenden der Veterinärmedizinischen Universität Wien erhalten automatisch einen Vetmed-Account, der Ihnen die Nutzung der verschiedenen IT-Services an der Universität ermöglicht. Ihr Vetmed-Account Der Vetmed-Account steht Ihnen ca. 2 Werktage ab der Zulassung zur Verfügung; Sie erhalten damit Zugang zu allen IT-Services für Studierende: Ihre persönliche Mailbox Zugang zum WLAN am Campus VetmedOnline: die zentrale Verwaltungsanwendung der Universität Vetucation®: die E-Learning-Plattform der Universität Vetmediathek®: die zentrale Multimediadatenbank der Universität Ihre Zugangsdaten: Benutzername = Matrikelnummer Standard-Passwort = Initialen und Geburtsdatum im Format XxJJJJMMTT (10-stellig) Domäne: vmudomain Das Passwort setzt sich wie folgt zusammen: 1. Stelle: erster Buchstabe des Nachnamens großgeschrieben 2. Stelle: erster Buchstabe des Vornamens kleingeschrieben dann 4 Stellen das GeburtsJahr 2 Stellen das GeburtsMonat 2 Stellen der GeburtsTag Sonderzeichen werden auf das deutsche Alphabet abgebildet. Um ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen dringend, dieses Passwort so rasch wie möglich zu ändern! Sie können Ihr Passwort entweder direkt an einem Computer am Universitätscampus (Tastenkombination Strg + Alt + Entf) oder in Ihrer Mailbox (Outlook Web Access) ändern. Vetmed-E-Mail E-Mail-Adresse Die E-Mailadressen für Studierende werden nach folgendem Schema erstellt: Matrikelnummer@students.vetmeduni.ac.at Ihre Mailbox Das Login zur Mailbox erfolgt mit Ihrem Vetmed-Account und Sie können hier auch Ihr Passwort ändern. Eine Weiterleitung der Nachrichten auf Ihre private Mailadresse ist möglich. Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 21
IT-Services für Studierende Sie erreichen Ihre Mailbox unter https://owa.vetmeduni.ac.at. Ausführliche Informationen bezüglich Outlook Web Access und Passwort-Änderungen finden Sie auf der Website der Abteilung IT-Services in der Rubrik „Dienstleistungen Zugang zur Mailbox“. Sie erreichen den Webauftritt der Abteilung IT-Services unter https://www.vetmeduni.ac.at/it. Sie erhalten alle relevanten Informationen zu Ihrem Studium ausschließlich über diese Email-Adresse. Die regelmäßige Überprüfung Ihrer Mailbox wird daher stark empfohlen. IT-Richtlinien Die Richtlinien für die Benutzung der IT-Einrichtungen und Dienste der Abteilung von IT- Services und die IT-Sicherheitsrichtlinie finden Sie im Anhang. Als Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien verpflichten Sie sich zur Einhaltung dieser Richtlinien. VetmedOnline VetmedOnline ist die zentrale Verwaltungsanwendung der Vetmeduni Vienna. Sie finden dort unter anderem die folgenden Informationen und Funktionen: Beschreibungen der verschiedenen Lehrveranstaltungen Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Übungen Prüfungsanmeldung und –abfrage Zeugnisdruck Studienbestätigung Beitragsstatus Sie erreichen VetmedOnline unter https://online.vetmeduni.ac.at. Vetucation® Vetucation® ist die Lernplattform für Studierende der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Hier finden Sie die Lernunterlagen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen. Sie erreichen Vetucation® unter https://vetucation.vetmeduni.ac.at. Nähere Informationen finden Sie auch unter https://www.vetmeduni.ac.at/elearning und im beiliegendem Informationsblatt zu Vetucation®. Im Vetucation®-Kurs „Vetucation für Studierende“ finden Sie aktuelle Informationen zu den Services der Abteilung E-Learning und Neue Medien. Sie werden für den Kurs automatisch angemeldet und finden diesen in Ihrer persönlichen Kursliste in Vetucation®. Zum Tutorial Vetucation® Login: https://www.vetmeduni.ac.at/de/elearning/studierende/tutorials/ Sämtliche/weitere Tutorials zu Vetucation® finden Sie unter https://www.vetmeduni.ac.at/elearning/studierende/ Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 22
IT-Services für Studierende VetMediathek® Die VetMediathek® ist die zentrale Multimediadatenbank der Vetmeduni Vienna. Sie dient den Einrichtungen zur Verwaltung ihrer Bilder, Videos, Audio- und PDF-Dateien. Ein Auszug aus dieser Datenbank steht auch den Studierenden zur Verfügung. Erreichbar ist der Studierendenzugang der VetMediathek® über https://vetmediathek- students.vetmeduni.ac.at/fotoweb/, zum Einloggen benutzen Sie bitte Ihren Vetmed-Account. Welche Dateien in den dort vorhandenen Archiven „Bilder“, „Videos“ und „PDF“ sichtbar sind, wird von den Einrichtungen über spezielle Freigaben definiert. Um unabsichtliche Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, lesen Sie bitte auch die über den linken Frame aufrufbaren Nutzungsbestimmungen genau durch. Fragen zum System richten Sie bitte an den IT-Services Helpdesk: T +43 1 25077-1611 it.helpdesk@vetmeduni.ac.at https://www.vetmeduni.ac.at/it WLAN am Campus In einigen Bereichen am Campus erhalten Sie mit Ihrem privaten Laptop Zugang zum WLAN der Vetmeduni Vienna. Somit können Sie alle webbasierten Informationen der Vetmeduni Vienna und Internet Connectivity nutzen. Ausführliche Informationen bezüglich Konfiguration und Netzabdeckung finden Sie auf der Website der Abteilung IT-Services in der Rubrik "Dienstleistungen WLAN". Sie erreichen den Webauftritt der Abteilung IT-Services unter https://www.vetmeduni.ac.at/it. eduroam Bei eduroam (Education Roaming) handelt es sich um ein internationales Projekt, das es ermöglicht, mit den Zugangsdaten des Heimatnetzwerks (für Studierende und MitarbeiterInnen der Veterinärmedizinischen Universität Wien: @vmudomain.vu-wien.ac.at) die WLAN- Infrastruktur (nach IEEE 802.1X-Standard) zahlreicher europäischer Bildungseinrichtungen zu verwenden. Nähere Details und teilnehmende Länder finden Sie of der offiziellen europäischen eduroam- Webseite oder der österreichischen eduroam-Projekt-Homepage: www.eduroam.at. Die akuellen Installationsfiles finden Sie auf diesem USB-Stick im Ordner „eduroam“ oder unter https://cat.eduroam.org/ Informationssysteme in der Lehre Nach Ihrer Zulassung zum Studium haben Sie mit Ihrem Vetmed-Account Zugang zu den Informationssystemen unserer Universität. Eine Übersicht über die Informationssysteme finden Sie im Anhang. Tutorial Vetucation® Login: https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/elearning/Tutorials- Allgemein/1_login_logout/index.html sowie unter https://www.vetmeduni.ac.at/elearning/studierende. Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 23
IT-Services für Studierende Weitere Informationen zu den Themen „Vetucation®“ und „Studieren und Organisieren“ finden Sie auch im Kapitel „FAQ‘s für Erstsemestrige“. Aktuelle Informationen zum Online-Lernen finden Sie im Vetucation®-Kurs „Vetucation® für Studierende“. Diesen finden Sie in Ihrer Kursliste, sobald Sie in Vetucation® eingeloggt sind. Probleme? Bei Problemen wenden Sie sich bitte an: IT-Services Helpdesk: T +43 1 25077-1611 it.helpdesk@vetmeduni.ac.at https://www.vetmeduni.ac.at/it Vetucation® Helpdesk: T +43 1 25077-4241 elearning@vetmeduni.ac.at https://www.vetmeduni.ac.at/elearning Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 24
Biosicherheit und Hygiene am Campus Biosicherheit und Hygiene am Campus Biosicherheit und Hygiene wird am Campus der Vetmeduni Vienna sehr ernst genommen. Der Infektions- und Seuchenschutzplan der Vetmeduni Vienna regelt das grundlegende Vorgehen zur Verhinderung der Einschleppung von anzeigepflichtigen Tierseuchen, infektiösen Erkrankungen mit Gefährdungspotential und Zoonosen bzw. deren auslösenden Agenzien, Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen bzw. deren Agenzien, Verhinderung der Ausbreitung infektiöser Erkrankungen mit Gefährdungspotential bei Tieren und zum Schutz vor Zoonosen an der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Vetmeduni Vienna) und ihren Außenstellen. Mit Unterzeichnung der Verschwiegenheitserklärung geben Sie auch Ihr Einverständnis zur Einhaltung des Infektions- und Seuchenschutzplans. Den aktuellen Infektions- und Seuchenschutzplan finden Sie im Anhang oder auf unserer Webseite unter https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/organisation/2019- 07_Infektions-_und_Seuchenschutzplan.pd Die korrekte Einhaltung der Hygienevorschriften ist verpflichtend! Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 25
Biosicherheit und Hygiene am Campus Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 26
HochschülerInnenschaft der Veterinärmedizinischen Universität Wien (HVU) 1210 Wien, Veterinärplatz 1, T +43 1 25077-1700 www.hvu.vetmeduni.ac.at, verwaltung@hvu.vetmeduni.ac.at Infoblatt zum Tollwutimpfschutz Voraussetzung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Tieren und Materialien/Lehrunter- lagen tierischer Herkunft ist eine ordnungsgemäß durchgeführte Tollwutschutzimpfung. Jedes Jahr im Wintersemester veranstaltet die HVU eine Tollwut Impfaktion, bei der sich alle Studierenden der Vetmeduni Vienna kostenlos impfen lassen können. Finanziert werden die Impfstoffe und die Dienstleistung des durchführenden Arztes von der “Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt” (www.auva.at). Die jeweiligen Impftermine werden auf der Homepage der HVU bekanntgegeben (www.hvu.vetmeduni.ac.at). Pro Impfaktion werden drei Tage angeboten, die für eine Auffrischung frei gewählt werden können. Für die Grundimmunisierung müssen alle drei Termine wahrgenommen werden. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich und bereits jeweils vier Wochen vor dem ersten Termin online möglich. Die Anmeldung erfolgt über den Webauftritt der HVU: https://hvu.vetmeduni.ac.at/leistungen/tollwutimpfung.php Nach der Grundimmunisierung bietet die AUVA nach drei Jahren die erste Auffrischungsimpfung an. Danach ist ebenfalls alle drei Jahre eine kostenlose Auffrischung möglich. Allgemeine Informationen der AUVA zur Tollwutimpfung finden Sie unter https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.671139&viewmode=content Bei Fragen wenden sie sich bitte das HVU-Büro T +43 1 25077-1700 verwaltung@hvu.vetmeduni.ac.at Veterinärmedizinische Universität Wien I Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 27
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