Informationen für Erstsemestrige 2019 - Veterinärmedizinische Universität Wien

 
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Informationen für Erstsemestrige 2019 - Veterinärmedizinische Universität Wien
Informationen für
Erstsemestrige 2019

Veterinärmedizinische Universität Wien
Informationen für Erstsemestrige 2019 - Veterinärmedizinische Universität Wien
Inhalt

Sie sind Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien!            2

Guidelines für Social Media                                                   4

Wichtige Termine                                                              6

Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat                8

Informationen zum Studienbeitrag                                              10

Versicherungsschutz für Studierende und Unfallmeldungen                       122

Die Universitätsbibliothek                                                    14

Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen                                     155

Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre                                        15

Rechte und Pflichten der Studierenden                                         19
IT-Services für Studierende                                                   21

Biosicherheit und Hygiene am Campus                                           25

Infoblatt zum Tollwutimpfschutz                                               27
Nützliche Informationen, Links und Kontakte                                   28

FAQ‘s für Erstsemestrige                                                      31

Anhang                                                                        35

Stand: August 2019

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Sie sind Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien!

Sie sind Angehörige/r der
Veterinärmedizinischen Universität Wien!
Die Veterinärmedizinische Universität Wien steht für eine erstklassige Ausbildung mit hohem
Praxisbezug. Herausragende veterinärmedizinische, aber auch naturwissenschaftliche
Grundlagenforschung sowie angewandte und klinische Forschung sichern wissenschaftlichen
Fortschritt, der – gemäß dem One-Health-Ansatz – Tier und Mensch zugutekommt. Gesunde
Tiere und sichere tierische Lebensmittel sind eine zentrale Voraussetzung für die öffentliche
Gesundheit.
Die Vetmeduni Vienna strebt mit Verantwortung und Engagement nach Exzellenz in Lehre,
Forschung und Tierspitalsbetrieb. Um einen reibungslosen Betrieb und ein harmonisches
Miteinander gewährleisten zu können, ist es auch für die Studierenden der
Veterinärmedizinischen Universität Wien notwendig, bestimmte Regeln zu kennen, zu beachten
und einzuhalten.
Im Rahmen der Zulassung zum Studium wird Ihnen beiliegende Verschwiegenheitserklärung
zur Unterschrift vorgelegt und anschließend in Ihren Studierendenakt abgelegt.
Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf der Verschwiegenheitserklärung ausdrücklich die
folgenden Regeln und Informationen zu kennen, zu beachten und einzuhalten:

                                  VERSCHWIEGENHEITSERKLÄRUNG
1. Ich verpflichte mich, alle Informationen, Daten und Mitteilungen, die ich während meiner
   Ausbildung an den Einrichtungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien erfahre und die
   mir im Rahmen meines Studiums über den Betrieb, die MitarbeiterInnen, die Patienten sowie
   TierbesitzerInnen zur Kenntnis gelangen, strengstens vertraulich zu behandeln. Das
   Anfertigen oder Veröffentlichen von Fotos ist nur für wissenschaftliche Zwecke unter der
   Beachtung der gesetzlichen Beschränkungen (z.B. Urheberrecht) zulässig. Weiters verpflichte
   ich mich zur Einhaltung des Code of Conduct 1 zum Tierschutz der Vetmeduni Vienna.
2. Ich verpflichte mich, alle mir bekannt gewordenen Informationen, Daten und Mitteilungen
   ausschließlich im Rahmen meiner Ausbildung zu gebrauchen und nicht an Dritte
   weiterzugeben und/oder zugänglich zu machen. Jegliche Art der Offenlegung an Dritte ist
   unzulässig.
3. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung meines Studiums fort.
   Informationen, Daten und Mitteilungen müssen nicht mehr vertraulich behandelt werden
      a. sobald sie ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden
          oder
      b. sich vor Empfang während meiner Ausbildung bereits rechtmäßig in meinem Besitz
          befanden oder
      c. mir von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung
          zugänglich gemacht werden.
4. Ich verpflichte mich, sämtliche Versuche und Labortätigkeiten, die ich an der
   Veterinärmedizinischen Universität Wien im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten
   durchführen werde, zu protokollieren (laut Good Scientific Practice, Ethik in Wissenschaft und

1
    https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/richtlinien/20181115_Code_of_Conduct.pdf

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   Forschung, Richtlinien der Vetmeduni Vienna 2). Alle Rohdaten (wie z.B. Aufzeichnungen,
   Ausdrucke, Diapositive und Fotonegative sowie Sicherungskopien digitalisierter Daten in
   Form eines aktuellen Speichermediums) müssen stets verfügbar sein und nach Beendigung
   meiner Tätigkeit der jeweils zuständigen Betreuungsperson übergeben werden.
5. Materialien und Geräte, die zur Durchführung meiner wissenschaftlichen Arbeit über die
   Veterinärmedizinische Universität Wien oder über Drittmittelfinanzierung angeschafft werden
   sind Eigentum der jeweiligen Organisationseinheit. Ich verpflichte mich, biologische
   Materialien z.B. Antikörper, Zelllinien, usw., sowie technische Entwicklungen (z.B.
   Erfindungen), die im Rahmen meiner Tätigkeit an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
   entstehen, sofort und umfassend der jeweils zuständigen Betreuungsperson zu melden.
6. Ich verpflichte mich, die Interessen der Veterinärmedizinischen Universität Wien und ihrer
   Einrichtungen, deren MitarbeiterInnen, Patienten und der TierbesitzerInnen zu wahren und
   den Betrieb nicht zu stören. Weiters verpflichte ich mich zur Einhaltung der Hausordnung 3 ,
   des Infektions- und Seuchenschutzplans 4, der Anstaltsordnung 5 für die klinischen
   Einrichtungen (Tierspital und Lehr- und Forschungsgut der Veterinärmedizinischen Universität
   Wien) und allfälliger Hygienevorschriften der Vetmeduni Vienna.
7. Ich nehme zur Kenntnis, dass das eigenmächtige Speichern, Kopieren etc. von (auch
   anonymisierten) Patientendaten (z.B. Krankengeschichte, Röntgenbilder und sonstige
   Unterlagen) oder von personenbezogenen Daten durch Studierende und deren Verwendung
   für andere Zwecke als jene der Lehrveranstaltung (zB. Weitergabe an bzw. Präsentation
   gegenüber Dritten, in Publikationen uä.) strengstens untersagt ist (ua. gemäß
   Urheberrechtsgesetz, BGBl. Nr. 111/1936 idgF und Datenschutzgesetz, BGBl. I Nr. 165/1999
   idgF.). Personenbezogene Daten dürfen ausnahmslos nur für Zwecke der Lehre,
   insbesondere dem Verfassen schriftlicher Seminar- und Prüfungsarbeiten, Bachelorarbeiten
   sowie wissenschaftlichen Arbeiten verarbeitet werden. Eine Übermittlung an EmpfängerInnen
   zu anderen Zwecken als gem. Artikel 89 Absatz 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung
   (EU) 2016/679) ist untersagt.

                                                      SOCIAL MEDIA
Ich bestätige, dass ich die Guidelines für Social Media zur Kenntnis nehme und mich zu deren
Einhaltung verpflichte.

                                       TOLLWUTSCHUTZIMPFUNG
Ich nehme zur Kenntnis, dass aufgrund des Infektionsrisikos bei der Teilnahme an
Lehrveranstaltungen mit Tieren und bei dem Umgang mit Materialien oder Lehrbehelfen tierischer
Herkunft eine ordnungsgemäß durchgeführte Tollwutschutzimpfung erforderlich ist. Für die
Durchführung der Impfung habe ich selber Sorge zu tragen.

                BENÜTZUNGSORDNUNG DER UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK
Ich bestätige, dass ich die Benützungsordnung der Universitätsbibliothek 6 zur Kenntnis nehme
und mich zu deren Einhaltung verpflichte.

2
  https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/richtlinien/2019-07_GoodScientificPractice.pdf).
3
  https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/richtlinien/20180917_Hausordnung.pdf
4
  https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/organisation/2019-07_Infektions-
_und_Seuchenschutzplan.pdf
5
  https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/organisation/20180102_Anstaltsordnung__.pdf
6
  http://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/bibliothek/PDF/Bibliotheksordnung.pdf

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Guidelines für Social Media

Guidelines für Social Media
Jede/r Studierende unterschreibt zu Beginn des Studiums eine Verschwiegenheitserklärung –
bestehende Vorschriften, Richtlinien und Verpflichtungen wie diese gelten auch für Aktivitäten in
den Sozialen Medien.
Wer öffentliche (von allen sichtbare) Profile betreibt, muss sich im Klaren sein, dass alle
Äußerungen von der Öffentlichkeit gelesen (und mit anderen geteilt) werden können.
Studierende sind für alles, was sie öffentlich in Social Media posten, persönlich verantwortlich.
Publizierte Inhalte bleiben auffindbar. Das Internet vergisst nicht. Alles, was öffentlich gepostet
wird bleibt im Internet dauerhaft gespeichert. Eine Entfernung von Inhalten ist nur in
Ausnahmefällen möglich. Rechtlich relevante Postings (Beleidigungen, sonstige
Gesetzesverstöße, etc.) können als Beweismaterial in Gerichtsverfahren herangezogen
werden.
Gesetzliche Vorgaben sind auch im Internet einzuhalten. Beachten Sie bei Ihren Aktivitäten auf
Social Media insbesondere:
   das Recht auf Datenschutz und veröffentlichen Sie keine vertraulichen Inhalte
    Respektieren Sie personenbezogene Daten (z.B. Daten von Patientenbesitzern,
    Beschäftigten, Alumni und Studierenden der Universität) und vertrauliche Informationen, vor
    allem wenn es sich um besonders geschützte Inhalte handelt (z.B. Informationen über
    geplante Patente oder andere Inhalte, an deren Geheimhaltung die Universität ein
    besonderes Interesse hat). Überlegen Sie auch gut, welche Ihrer eigenen Daten Sie frei
    zugänglich ins Internet stellen. Beachten Sie auch, dass Inhalte aus E-Mails dem
    Briefgeheimnis unterliegen.
   das Urheber-, Marken- und Lizenzrecht sowie das Recht am eigenen Bild
    Beachten Sie beim Veröffentlichen von Bildern oder sonstigem Material (Texte, Filme, etc.)
    die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften (Klärung und Angabe des Copyrights). Bilder,
    auf denen Personen zu sehen sind, dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden
    (Recht am eigenen Bild). Auch Marken- und Lizenzrechte an Namen, Wörtern oder Bildern
    sind in diesem Zusammenhang zu beachten.
   die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Universität sowie vertrauliche Informationen über
    Dritte (Beschäftigte, Kunden der Universitätsklinik, Alumni, Studierende,…) dürfen nicht
    offengelegt oder weitergegeben werden. Beachten Sie, dass Sie zur Verschwiegenheit
    verpflichtet sind.
Die Vetmeduni Vienna bietet viele Möglichkeiten für eindrucksvolle Bild- und Videoaufnahmen –
insbesondere in praktischen Lehreinheiten, aber auch einfach in der Mittagspause oder beim
Spaziergang über den Campus.
Die Veröffentlichung bzw. das Teilen derartiger Bild- oder Videoaufnahmen – im Speziellen
über Social-Media- und Kommunikationsplattformen wie bspw. WhatsApp, Instagram (Feed &
Storys), Snapchat, Facebook, Twitter oder YouTube – sollte mit Bedacht passieren.
   Das Anfertigen und die Veröffentlichung von Fotos oder Videos ist generell nur für
    wissenschaftliche Zwecke und unter der Beachtung der gesetzlichen
    Beschränkungen (z.B. Urheberrecht) zulässig.

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Guidelines für Social Media

    Die Veröffentlichung folgender Bildaufnahmen auf den oben genannten
     Kanälen/Plattformen ist ausnahmslos verboten:
          Fotos oder Videos von oder mit Patiententieren sowie jenen Tieren, die an der
           Vetmeduni Vienna studiert, erforscht und behandelt werden
          Röntgenbilder (die Rechte liegen bei der Bildgebenden Diagnostik – bei
           Veröffentlichung droht eine Urheberrechtsklage)

          Veröffentlichung sensibler Patientendaten, bspw. aus dem Tierspitalinformations-
           system (TIS)
          Fotos oder Videos, die in einer Klinik bzw. während einer Behandlung entstehen (es
           droht eine Klage wegen Rufschädigung)

     !    Auch wenn Fotos oder Videos über scheinbar private Kanäle wie WhatsApp, Snapchat,
          Facebook-Messenger oder eine private Insta-Story geteilt werden, sollte man sich
          dessen bewusst sein, dass jede/r EmpfängerIn diese ganz einfach per Screenshot bzw.
          Download auf dem eigenen Handy abspeichern und wahllos weiterverbreiten kann.
    Werden private persönliche Meinungen zu Themen des Tierschutzes, der Tierethik,
     Behandlungsmethoden etc. öffentlich geteilt, sind diese auch als solche zu kennzeichnen.
     Jeglicher Bezug zur Vetmeduni Vienna muss ausgeschlossen oder vorab mit der Abteilung
     Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation abgeklärt werden
    E-Mail-Adressen, die mit der Vetmeduni Vienna assoziiert werden können (z.B. bei
     StudienassistentInnen  Miriam.Musterfrau@vetmeduni.ac.at) dürfen ausschließlich im
     Rahmen der Arbeit und des Studiums an der Universität verwendet werden

Mögliche Konsequenzen
 Bei Zuwiderhandeln ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:
    Abmahnung
    Schadenersatz bei Datenschutzverstößen
    Zivilrechtliche- und strafrechtliche Sanktionen

Kontakt
 Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation steht Ihnen jederzeit zur
 Verfügung, um mit Ihnen mögliche gemeinsame Umsetzungsformen, beispielsweise über die
 offiziellen Social-Media-Accounts der Vetmeduni Vienna, dem VETMED Magazin oder in Form
 von Veranstaltungen zu besprechen.
 Wenn Sie relevante Inhalte für die Veröffentlichung über unsere offiziellen Accounts haben,
 freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
 Außerdem unterstützen wir Sie gerne, wenn Sie beispielsweise einen Blog über das Studium
 oder die Arbeit an der Vetmeduni Vienna starten wollen oder wenn Sie sich bei der
 Veröffentlichung von Bildern, Videos oder Texten unsicher sind.
 Unsere Türe steht wochentags in der Regel zwischen 8:00 – 16:00 Uhr offen, am besten
 melden Sie sich aber per Mail unter communication@vetmeduni.ac.at an.

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Wichtige Termine

Wichtige Termine
Damit Sie keinen Termin verpassen, haben wir in diesem Dokument für Sie die wichtigsten
Termine und Fristen zusammengefasst.

Ab Mittwoch, 2. Oktober 2019
… starten für alle Studienrichtungen die Lehrveranstaltungen gemäß Stundenplan!
(https://www.vetmeduni.ac.at/studium/vorlesungsverzeichnis/)

Einteilung des Studienjahres 2019/20
 Wintersemester 2019/20
 Allgemeine Zulassungsfrist                              12.08.2019 - 06.10.2019
 Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag)                     07.10.2019 - 30.11.2019
 Semester- und Vorlesungsbeginn                          01.10.2019
 Weihnachtsferien                                        24.12.2019 - 06.01.2020
 Semesterferien                                          01.02.2020 - 29.02.2020
 Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit        01.02.2020 - 29.02.2020

 Sommersemester 2020
 Allgemeine Zulassungsfrist                              01.02.2020 - 08.03.2020
 Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag)                     09.03.2020 - 30.04.2020
 Semester- und Vorlesungsbeginn                          02.03.2020
 Osterferien                                             06.04.2020 - 13.04.2020
 Semesterferien                                          01.07.2020 - 30.09.2020
 Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit        01.07.2020 - 17.07.2020
 Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit        27.07.2020 - 30.09.2020

Prüfungstermine
Es besteht kein Zusammenhang zwischen Anmeldetag (innerhalb der Anmeldefrist) und dem
Prüfungstag (innerhalb des Prüfungsblocks).
Abmeldungen haben innerhalb der jeweiligen Anmeldefristen zu erfolgen, spätere
Abmeldungen beziehungsweise nicht in Anspruch genommene Prüfungstermine führen zu einer
Sperre von 10 Wochen für den neuerlichen Antritt zu dieser Prüfung.

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Wichtige Termine

 Wintersemester allgemeiner Termin       Prüfungsblock
 1.                                      27.07.2019 - 28.09.2019
 2.                                      19.11.2019 - 21.12.2019
 3.                                      14.01.2020 - 01.02.2020

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Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat

Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im
Scheckkartenformat
Im Rahmen Ihrer Zulassung zum Studium erhalten Sie die VetmedCard, den Studierenden-
ausweis im Scheckkartenformat.
Die Vorderseite:                                      Die Rückseite:

Die VetmedCard dient primär als Studierendenausweis.
Sie ist erst dann gültig, wenn Sie…
   den ÖH-Beitrag und einen allfälligen Studienbeitrag eingezahlt haben (Übermittlungsdauer
    von der Einzahlung bis zur Universität ca. 4 Werktage!) und
   die Karte am Verlängerungsterminal validiert wurde (das Datum, bis wann die Karte gültig
    ist, wird aufgedruckt).
Der Verlängerungsterminal steht im Erdgeschoss des Festsaalgebäudes (Gebäude CA) rechts
vom Ampelsystem des Studienreferats bereit.

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Die VetmedCard – Der Studierendenausweis im Scheckkartenformat

Bei der Erstzulassung erhalten Sie den Zahlschein für die Einzahlung des ÖH-Beitrages direkt
im Studienreferat. In den folgenden Semestern Sie können einfach und bequem von zu Hause
aus die Einzahlung vornehmen. Nach erfolgtem Login in VetmedOnline finden Sie auf Ihrer
Visitenkarte im Block „Studium“ den "Studienbeitragsstatus".

Dort finden Sie:
   Ihren aktuellen Studienbeitragsstatus sowie
   zu Semesterbeginn alle Daten für die Einzahlung: die Zahlungsfrist, den Einzahlungsbetrag,
    die Überweisungsdetails (BIC, IBAN und Ihre persönliche Zahlungsreferenz). Bitte
    beachten Sie, dass sich die Zahlungsreferenz jedes Semester ändert. Es wird daher von
    Daueraufträgen abgeraten!
Die VetmedCard ist auch für die Entlehnung in der Universitätsbibliothek zu verwenden.

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Informationen zum Studienbeitrag

Informationen zum Studienbeitrag
Mit 11.01.2013 wurde die Novelle des Universitätsgesetzes 2002, in der die Studienbeiträge
neu geregelt wurden, verlautbart. Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Informationen rund
um das Thema Studienbeitragsregelung zusammenfassen.

Die Höhe des Studienbeitrages
Studierende, die entweder die beitragsfreie Zeit überschritten haben oder auf Grund ihrer
Staatszugehörigkeit, oder auf Grund eines außerordentlichen Studiums beitragspflichtig sind,
müssen jedes Semester den Studienbeitrag einzahlen.
Der Studienbeitrag beträgt 363,36 Euro pro Semester bzw. für Drittstaatenangehörige 726,72
Euro pro Semester. Neben dem Studienbeitrag ist auch der ÖH-Beitrag (inkl. Versicherung) zu
zahlen (im Studienjahr 2019/20: 20,20 Euro pro Semester). Daraus resultiert für das Semester
ein Gesamtbeitrag von 383,56 Euro bzw. 746,92 Euro pro Semester.
Der Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) bleibt auch in der Nachfrist gleich. Der Studienbeitrag
erhöht sich um 10%.
Der Studienbeitrag erhöht sich um 10%. Dadurch ergibt sich eine Summe von 419,90 Euro pro
Semester für Studierende, die erst in der Nachfrist (im Wintersemester 2018 vom 07. Oktober
bis 30. November 2019 im Sommersemester 2020 vom 09. März bis 30. April 2020) bezahlen.
Der Beitrag erhöht sich nicht für:
   außerordentliche Studierende bzw.
   für Studierende, die in der allgemeinen Zulassungsfrist den Beitrag von 746,92 Euro zahlen
    müssen.

Studienbeitragspflichtig sind Studierende, die …
   die beitragsfreie Zeit (Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester) überschritten
    haben
   auf Grund Ihrer Staatszugehörigkeit beitragspflichtig sind oder
   ein außerordentliches Studium betreiben.

Studienbeitragsbefreiung aufgrund von Gleichstellung mit
EU-/EWR-BürgerInnen
EU-/EWR-BürgerInnen, die ein Bachelor- oder Masterstudium betreiben, sind innerhalb der
Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit. Wenn Sie ein
Diplomstudium studieren, sind Sie für die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester pro
Abschnitt vom Studienbeitrag befreit.
Damit Sie als Nicht-EU-/EWR-BürgerIn dieser Gruppe von Studierenden gleichgestellt werden
können, müssen Sie einen Nachweis zur Befreiung vom Studienbeitrag erbringen. Folgende
Studierende können den Nachweis einbringen:

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Informationen zum Studienbeitrag

   Studierende, denen in Österreich aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben
    Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind, wie InländerInnen (z.B.
    Konventionsflüchtlinge)
   Studierende mit Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU"
   Nicht-EU/EWR-BürgerInnen mit anderen Aufenthaltstiteln (Achtung: bei
    Aufenthaltsbewilligung Studierende ist die Gleichstellung und damit eine Befreiung nicht
    möglich!)
   Studierende, die in die Personengruppenverordnung fallen
    (Achtung: bei Selbstversicherung in Österreich ist eine Gleichstellung und damit eine
    Befreiung nicht möglich!)
Fragen zum Studienbeitrag richten Sie bitte an studieninfo@vetmeduni.ac.at.

Die Fortsetzungsmeldung
Gem. Universitätsgesetz 2002 § 59 (2) Z2 sind Sie verpflichtet, die Fortsetzung des Studiums
der Universität, an der die Zulassung zu einem Studium besteht, jedes Semester während der
allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist zu melden. Für die Fortsetzung Ihres Studiums
müssen Sie jedes Semester den vorgeschriebenen Beitrag innerhalb der Zulassungsfrist
einzahlen.
Sollten Sie den ÖH-Beitrag und einen allfälligen Studienbeitrag an einer anderen
österreichischen Universität eingezahlt haben, müssen Sie – sofern Sie Ihr Studium/Ihre
Studien an der Vetmeduni Vienna fortsetzen wollen – eine E-Mail an eine/n MitarbeiterIn des
Studienreferats schicken:
„Ich bitte um Fortsetzung meines Studiums „xy“. Ich habe den Studienbeitrag an einer anderen
Universität bereits bezahlt.“
Ihr Studium wird automatisch geschlossen, wenn Sie:
   Ihr Studium nicht innerhalb der Zulassungsfrist inkl. Nachfrist zur Fortsetzung melden,
   die falschen Zahlungsinformationen (IBAN, BIC sowie Zahlungsreferenz) verwenden –
    Achtung! Die Zahlungsreferenz besteht aus einer Zahlenkombination, die sich jedes
    Semester ändert (von Daueraufträgen wird abgeraten!),
   den Betrag nicht fristgerecht einzahlen oder
   den Betrag nicht ordnungsgemäß entrichten.
Die Zahlungsfristen, Informationen zur Zahlung (IBAN, BIC sowie Zahlungsreferenz) und die
Beitragshöhe finden Sie in VetmedOnline unter "Studienbeitragstatus". Dort können Sie den
Zahlungseingang mitverfolgen.

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Versicherungsschutz für Studierende und Unfallmeldungen

Versicherungsschutz für Studierende und
Unfallmeldungen
Unfallschutz bei der Ausbildung
Studierende sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie die österreichische Staatsbürgerschaft
haben. Angehörige eines EWR-Vertragsstaates sind ebenso versichert wie Staatsangehörige
eines anderen Landes, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen über die Unfallversicherung
besteht (Andere Studierende sind versichert, wenn sie längere Zeit in Österreich gelebt haben -
Genaueres finden Sie in der ausführlichen Versicherteninformation Schüler/Schülerinnen und
Studierende). Unfallversichert sind auch Personen, die sich auf die Studienberechtigungs-
prüfung vorbereiten. Von den Versicherten werden keine Beiträge eingehoben; die
Finanzierung erfolgt durch die AUVA und durch einen Beitrag aus dem
Familienlastenausgleichsfonds.
Geschützt sind Unfälle, die mit der Ausbildung in einem ursächlichen Zusammenhang stehen.
Beispiele: Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, Exkursionen, sowie bei der individuellen
Berufs(bildungs)orientierung.
(Quelle: AUVA)

Ebenfalls versichert sind Volontäre.
Volontäre und Volontärinnen sind zu Ausbildungszwecken in einem Betrieb vorübergehend
tätige Personen.
Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
   Beschäftigungszweck: Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von
    Fertigkeiten in der Praxis, die für die Ausbildung maßgeblich sind. Das
    Ausbildungsverhältnis soll überwiegend den Auszubildenden zugute kommen.
   keine Arbeitspflicht
   kein Entgeltanspruch
Wann liegt ein Volontariat nicht vor?
   1. Durch die ausgeübte Tätigkeit wird ein Dienstverhältnis begründet - Anmeldung bei der
        zuständigen Krankenkasse durch den Dienstgeber erforderlich.
   2. Es besteht bereits eine Teilversicherung in der Unfallversicherung als Schüler/in und
        Student/in und bei der ausgeübten praktischen Tätigkeit handelt es sich um eine
        solche, die durch Lehrplan oder Studienordnung vorgesehen oder üblich ist.
        In diesem Fall erstreckt sich die bereits bestehende Teilversicherung in der
        Unfallversicherung auch auf die ausgeübte Tätigkeit.
(Quelle: AUVA)

Da die Universität und ihre Einrichtungen (insb. Tierspital und klinisch tätige Einrichtung)
originär dem Zweck der Ausbildung dienen, und die selbstorganisierte praktische Tätigkeit von
Studierenden von der Universität begrüßt und wo möglich gefördert wird, gelten Studierende,
die in ihrer Freizeit die Einrichtungen der Universität zu Übungs- und Trainingszwecken nutzen,
generell als Volontäre iSd obiger Definition.

Zusätzlich zur gesetzlichen AUVA-Unfallversicherung besteht – durch den ÖH-Beitrag

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Versicherungsschutz für Studierende und Unfallmeldungen

gedeckt – eine Haftpflichtversicherung sowie eine subsidiäre Unfallversicherung im engeren
Rahmen bei der Generali.

ÖH Unfall- und Haftpflichtversicherung
Prinzipiell sind alle Unfälle und Schäden gedeckt, die im Rahmen des Studiums entstehen
können.
Unfälle und Schäden, die im Zuge von Veranstaltungen mit direktem Bezug zum Studium, wie
z.B. Exkursionen, Ausflüge, USI-Kurse, ÖH-Veranstaltungen oder Praktika bzw. Famulaturen
werden ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst. Auch freiwillige Famulaturen fallen
darunter. Darüber hinaus sind auch die Wege zu bzw. von der Universität, am Gelände bzw.
Tätigkeiten inkludiert. Auch der Weg von der Universität zum nächstgelegenen Supermarkt ist
versichert, solange es zur Befriedigung eines Bedürfnisses des täglichen Lebens dient, wie z.B.
der Kauf eines Snacks. Der Versicherungsschutz gilt übrigens auch bei Auslandssemestern und
erstreckt sich fast auf die ganze Welt.
Achtung: Es besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflicht-Schäden in den USA und
Kanada.
Alle ÖH-Mitglieder sowie deren minderjährige Kinder sind über die ÖH-
Studierendenversicherung bei der Generali Versicherung AG versichert. Als Nachweis deiner
ÖH-Mitgliedschaft gilt eine gültige Fortsetzungmeldung bzw. ein gültiger
Studierendenausweis.

Meldung eines Unfalls
Unfälle am Weg zur Universität, am Gelände der Universität oder während des Unterrichts
(Lehrveranstaltungen, Praktika) sind umgehend zu melden. Bei körperlicher Schädigung hat die
Meldung an die AUVA innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen.
   Unfall während des Unterrichts:
    Wenn es im Rahmen des Unterrichts zu einem Unfall kommt, erstellt die Meldung jene
    Organisationseinheit, an der sich der Unfall ereignete. Wenden Sie sich bitte umgehend an
    das Sekretariat.
   Unfall am Weg zur Universität oder am Gelände der Vetmeduni Vienna:
    Hat sich der Unfall am Weg zur Universität oder zwischen den Organisationseinheiten (z.
    B. im Hörsaal, auf der Straße), füllen Sie bitte die Unfallmeldung aus und übermitteln diese
    an StudUnfall@vetmeduni.ac.at. Das Studienreferat leitet die Meldung an die AUVA weiter.

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Die Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek
Für Ihr Studium bietet die Universitätsbibliothek der Veterinärmedizinischen Universität Wien
vielerlei Serviceleistungen an. Zum Einstieg werden für Sie vor allem die angebotenen
Lehrbücher wichtig sein, später für Ihre Haus-, Seminar- oder Abschlussarbeit zunehmend
spezielle wissenschaftliche Literatur in physischer und elektronischer Form. Der Großteil
unserer Medien ist elektronisch erfasst und online über unsere Suchmaschine vetmed:seeker
auffindbar. Über unsere Homepage (https://www.vetmeduni.ac.at/bibliothek) können Sie
problemlos auf den vetmed:seeker und viele andere elektronische Ressourcen zugreifen.
Neben Büchern, Zeitschriften und Zeitungen finden Sie bei uns auch Platz zum Lernen und
Schmökern, Gruppenarbeitsräume, PCs mit Internetzugang, WLAN, Kopierer, Scanner und
vieles mehr.

Einführung in die Bibliotheksbenutzung
Um unsere Serviceleistungen optimal nutzen zu können empfehlen wir Ihnen den Besuch
unserer Veranstaltung “Einführung in die Bibliotheksnutzung”. In einer Stunde führen wir Sie
durch die Universitätsbibliothek und zeigen Ihnen, wie Sie sich in unseren Freihandbereich
zurechtfinden können. Darüber hinaus erfahren Sie wo Sie die Medien finden, wie Sie diese
ausleihen und die Ausleihfrist verlängern können.
Termine:          Täglich im Oktober um 14 Uhr
Anmeldung:        Persönlich in der Bibliothek oder telefonisch unter +43 1 25077-1414 oder
                  per E-Mail unter bibliothekinfo@vetmeduni.ac.at.
Treffpunkt:       Im Eingangsbereich (Ausleihe) der Bibliothek

Öffnungszeiten der Bibliothek
Die Universitätsbibliothek ist während des Semesterbetriebes Montag bis Freitag von 8:30 bis
22:00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von Büchern aus den
Magazinen, die Durchführung von Fernleihwünschen und die Bezahlung fälliger Gebühren
ausschließlich bis 17 Uhr bzw. Freitag bis 16 Uhr möglich ist. Für Ausleihen in den
Abendstunden steht Ihnen ein Selbstverbucher zur Verfügung und unsere studentischen
KollegInnen beantworten gerne Ihre Fragen. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den
Webseiten der Bibliothek unter http://www.vetmeduni.ac.at/bibliothek/ und mehr Details im
Quick Info Menü unter „FAQs“.

Entlehnausweis
Ihre VetmedCard, der Studierendenausweis im Scheckkartenformat, dient als Ausleihausweis.
Für eine Aktivierung bzw. Initialisierung der Karte legen Sie diese einmalig an der Ausleihe vor
und bereits ab dem Folgetag können Sie Medien entlehnen.
Das Bibliotheksteam wünscht Ihnen einen guten Start ins Studium!

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Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen

Wichtige Lehrveranstaltungs-Informationen
Anmeldung zu den Pflicht-Lehrveranstaltungen und den Kursen für die
Zusatzprüfung aus Latein im Diplomstudium Veterinärmedizin
   Anmeldung zu Pflichtlehrveranstaltung für alle Studienrichtungen:
    Die Anmeldung erfolgt über VetmedOnline.
    Eine Auflistung aller relevanten Lehrveranstaltungen, zu denen Sie sich selbständig
    anmelden müssen, finden Sie nach erfolgtem Login in VetmedOnline auf Ihrer persönlichen
    Visitenkarte im Block „Dienste“  Formulare, Stundenpläne, Infos  „Wichtige
    Information“.
    Für die Anmeldung zu konkreten Lehrveranstaltungen müssen Sie nach erfolgtem Login in
    VetmedOnline auf Ihrer persönlichen Visitenkarte im Block „Studium“  LV-An/Abmeldung.

Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre
Für alle Ihre studienbezogenen Fragen und Angelegenheiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Vizerektorats für Lehre (VRL) zur Verfügung. Dazu gehören:
Vizerektorat für Lehre
   Vizerektorin für Lehre
   Studienreferat
   Abteilung für Prüfungswesen und Qualitätssicherung
   Student Point

Vizerektorat für Forschung

   Büro für Internationale Beziehungen
   Büro für Postgraduale Studien

Das Studienreferat
Das Studienreferat ist für die Koordination des Lehrbetriebs und die Verwaltung der
Studienleistungen (Datenevidenz) zuständig. Im Speziellen für die folgenden Belange:
   Stundenpläne
   Verwaltung der Anmeldung zu Pflicht-Lehrveranstaltungen
   Verwaltung von Lehrveranstaltungen
   Formale Zulassung von Studierenden
   Anerkennung und Wiederholung von Prüfungen
   Ausstellung von Bestätigungen (Zeugnis etc.)
   Organisation von Diplomprüfungen, Bachelor- und Masterprüfungen
   Administration von eingereichten Abschlussarbeiten

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Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre

   Administration von Leistungs- und Förderungsstipendien

MitarbeiterInnen in alphabetischer Reihenfolge [inkl. Zuständigkeiten]
David Braunecker
[Ansprechpartner für Bachelor Pferdewissenschaften; Bachelor Biomedizin und Biotechnologie,
Master Vergleichende Biomedizin]
david.braunecker@vetmeduni.ac.at

Ute Fink
[Leiterin Studienreferat, Ansprechpartnerin für Master Wildtierökologie und
Wildtiermanagement]
ute.fink@vetmeduni.ac.at

Bianca Jakits
[Abwicklung der Mitbelegung, Ansprechpartnerin für Studienbeitragsbefreiung und –erlass,
Diplomstudium Veterinärmedizin – 1. Studienabschnitt, Prüfungsorganisation, SAP-Beauftragte
VRL]
bianca.jakits@vetmeduni.ac.at

Dr. Elfriede Kalusch
[Anerkennung von Prüfungen nach § 78 UG, Ansprechpartnerin für die
Studienberechtigungsprüfung, Koordination Evaluierungszirkel, Lehrveranstaltungsevaluierung,
Koordination InstruktorInnen]
elfriede.kalusch@vetmeduni.ac.at

Birgit Locsmandy
[Ansprechpartnerin für Diplomstudium Veterinärmedizin – 2. und. 3. Studienabschnitt,
Organisation der akademischen Feiern, Prüfungsorganisation]
birgit.locsmandy@vetmeduni.ac.at

Regine Major
[Ansprechpartnerin für Doktoratsstudium und PhD-Studium (Zulassung und
Zeugnisausstellung); Masterstudien Human-Animal Interactions (Mensch-Tier-Beziehung),
Vergabe der Leistungs- und Förderstipendien, Universitätslehrgänge]
regine.major@vetmeduni.ac.at

Rene Müller
[Ansprechpartner für Lehrorganisation in VetmedOnline – Lehrverträge, Curriculum-Support
Diplomstudium Veterinärmedizin]
rene.mueller@vetmeduni.ac.at

Prüfungswesen und Qualitätssicherung (ehemals Zentrum für
Studienangelegenheiten)
   Qualitätsmanagement in der Lehre

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Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre

   Koordination im Prüfungswesen (z.B. Online-Prüfungen, OSPE, KLIPP-VET)
Dr. rer.nat. Ingrid Preusche
[Leiterin der Abteilung für Prüfungswesen und Qualitätssicherung, Ansprechpartnerin für
Qualitätssicherung im Prüfungswesen, Ansprechpartnerin für die Prüfungsplattform Q-Exam]
ingrid.preusche@vetmeduni.ac.at

Eva Flechl, MSc.
[Prüfungswesen Assistenz, Impulsfrühstück]
eva.flechl@vetmeduni.ac.at

Mag.phil. Zuzana Kobesova
[Prüfungsaufsicht]
zuzana.kobesova@vetmeduni.ac.at

Mag.phil. Katharina Schlick, MA.
[Prüfungswesen und Qualitätssicherung, vorallem LV-Prüfungen, Hausapotheke]
katharina.schlick@vetmeduni.ac.at

Julia Strohmayer, MSc.
[Lehrorganisation inkl. Stundenpläne Diplomstudium Veterinärmedizin]
julia.strohmayer@vetmeduni.ac.at

Der Student Point
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Ihr Anliegen rund ums Studium zuständig ist, dann ist
der Student Point Ihre Anlaufstelle. Der Student Point wird vom Vizerektorat für Lehre betreut.
studentpoint@vetmeduni.ac.at

Büro für Internationale Beziehungen
Wir helfen gerne bei der Kontaktaufnahme, Antragstellung und Bearbeitung, um einen
Auslandsstudienaufenthalt erfolgreich zu gestalten.
international@vetmeduni.ac.at
https://www.vetmeduni.ac.at/international

Büro für postgraduale Studien
Mag. Michaela Pirker
[Ansprechstelle für Doktoratsstudien und PhD-Studien. Für die Zulassung, Weitermeldung und
Zeugnisausstellung wenden Sie sich bitte an das Studienreferat (Fr. Major)]
michaela.pirker@vetmeduni.ac.at

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Ihre Ansprechpersonen im Bereich Lehre

Öffnungszeiten und Sprechstunden
Studienreferat
   In der Vorlesungszeit:
    Montag, Mittwoch bis Freitag von 11:00-12:15 Uhr
   In der vorlesungsfreien Zeit:
    Montag & Mittwoch von 11:00-12:15 Uhr
   Dienstags nur nach telefonischer Terminvereinbarung
   Telefonische Erreichbarkeit: werktags von ca. 08:00-11:00 und 13:00-16:00 Uhr

Student Point
   persönliche Terminvereinbarung
    (direkt im Vizerektorat für Lehre, gegenüber dem Studienreferat)

Sprechstunden Büro für Internationale Beziehungen
   Dienstag, Donnerstag 13:00 bis 15:00 Uhr
    Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr
   sowie nach persönlicher Vereinbarung

Sprechstunden Büro für postgraduale Studien
   Dienstag, Donnerstag 13:00 bis 15:00 Uhr
    Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr
   sowie nach persönlicher Vereinbarung

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Rechte und Pflichten der Studierenden

Rechte und Pflichten der Studierenden

Die Rechte und Pflichten der Studierenden sind im Universitätsgesetz 2002 im § 59 wie folgt
festgehalten:
(1) Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu.
Sie umfasst insbesondere das Recht,
   sowohl an der Universität, an der sie zum Studium zugelassen wurden, als auch an
    anderen Universitäten die Zulassung für andere Studien zu erlangen;
   nach Maßgabe des Lehrangebotes und nach Maßgabe der Curricula zwischen dem
    Lehrpersonal auszuwählen;
   neben einem ordentlichen Studium an der Universität der Zulassung oder anderen
    Universitäten das Lehrangebot zu nutzen, für welches die Studierenden die in den Curricula
    festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen;
   die facheinschlägigen Lehr- und Forschungseinrichtungen und die Bibliothek an der
    Universität, an der sie zum Studium zugelassen wurden, nach Maßgabe der
    Benützungsordnungen zu benützen;
   als ordentliche Studierende eines Diplom- oder Masterstudiums das Thema ihrer Diplom-
    oder Masterarbeit oder das Thema ihrer künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit nach
    Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von
    Vorschlägen auszuwählen;
   als ordentliche Studierende eines Doktoratsstudiums das Thema ihrer Dissertation nach
    Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von
    Vorschlägen auszuwählen;
   wissenschaftliche Arbeiten in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreuerin oder
    der Betreuer zustimmt;
   als ordentliche Studierende nach Maßgabe der universitären Vorschriften Prüfungen
    abzulegen;
   nach Erbringung der in den Curricula vorgeschriebenen Leistungen akademische Grade
    verliehen zu erhalten;
   als außerordentliche Studierende an den betreffenden Universitätslehrgängen teilzunehmen
    und die darin vorgeschriebenen Prüfungen abzulegen;
   als außerordentliche Studierende, die nur zum Besuch von Lehrveranstaltungen
    zugelassen sind, Lehrveranstaltungen zu besuchen, für welche sie die in den Curricula
    festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen erfüllen, sowie nach Maßgabe der universitären
    Vorschriften Prüfungen abzulegen;
   auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger
    andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der
    vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der
    Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden;

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Rechte und Pflichten der Studierenden

   auf Anträge hinsichtlich der Person der Prüferinnen oder Prüfer. Diese Anträge sind nach
    Möglichkeit zu berücksichtigen. Bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung ist dem Antrag
    auf eine bestimmte Prüferin oder einen bestimmten Prüfer der Universität der Zulassung
    zum Studium, in dem die Prüfung abzulegen ist, jedenfalls zu entsprechen; und
(2) Die Studierenden haben
   der Universität, an der eine Zulassung zum Studium besteht, Namens- und
    Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben;
   die Fortsetzung des Studiums der Universität, an der die Zulassung zu einem Studium
    besteht, jedes Semester während der allgemeinen Zulassungsfrist oder der Nachfrist zu
    melden;
   sich bei vorhersehbarer Studieninaktivität zeitgerecht vom Studium abzumelden;
   sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden und
   anlässlich der Verleihung des akademischen Grades je ein Exemplar ihrer Diplom- oder
    Masterarbeit oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit oder Dissertation oder eine
    Dokumentation ihrer künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit an die Universitätsbibliothek
    und je ein Exemplar der Dissertation an die Österreichische Nationalbibliothek abzuliefern.
(3) Die berufstätigen Studierenden und die Studierenden mit Kinderbetreuungspflichten oder
anderen gleichartigen Betreuungspflichten, die somit nicht Vollzeit studieren, sondern nur einen
Teil ihrer Zeit dem Studium widmen können, sind berechtigt zu melden, zu welchen
Tageszeiten sie einen besonderen Bedarf nach Lehr- und Prüfungsangeboten haben. Die
Universitäten haben diesen besonderen Bedarf auf Grund der Meldeergebnisse bei der
Gestaltung ihres Lehr- und Prüfungsangebotes nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Bereits
anlässlich der Zulassung zu einem Studium hat die Antragstellerin oder der Antragsteller das
Recht, diesen Bedarf zu melden.
(4) Den Studierenden sollen nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ausreichend
zusätzliche Studienangebote oder Lehrveranstaltungen im selben oder spätestens im
nächstfolgenden Semester angeboten werden, wenn der oder dem Studierenden eine
Verlängerung der Studienzeit zu erwachsen droht, deren Ursache alleine oder überwiegend der
Universität zuzurechnen ist, insbesondere im Zusammenhang mit zu geringen
Lehrveranstaltungsangeboten der Universität. Der Universität zurechenbar ist eine
Verlängerung der Studienzeit insbesondere dann, wenn diese durch Rückstellung bei der
Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung erfolgt.

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IT-Services für Studierende

IT-Services für Studierende
Alle Studierenden der Veterinärmedizinischen Universität Wien erhalten automatisch einen
Vetmed-Account, der Ihnen die Nutzung der verschiedenen IT-Services an der Universität
ermöglicht.

Ihr Vetmed-Account
Der Vetmed-Account steht Ihnen ca. 2 Werktage ab der Zulassung zur Verfügung; Sie erhalten
damit Zugang zu allen IT-Services für Studierende:
   Ihre persönliche Mailbox
   Zugang zum WLAN am Campus
   VetmedOnline: die zentrale Verwaltungsanwendung der Universität
   Vetucation®: die E-Learning-Plattform der Universität
   Vetmediathek®: die zentrale Multimediadatenbank der Universität
Ihre Zugangsdaten:
Benutzername = Matrikelnummer
Standard-Passwort = Initialen und Geburtsdatum im Format XxJJJJMMTT (10-stellig)
Domäne: vmudomain
Das Passwort setzt sich wie folgt zusammen:
    1. Stelle: erster Buchstabe des Nachnamens großgeschrieben
    2. Stelle: erster Buchstabe des Vornamens kleingeschrieben
    dann
    4 Stellen     das GeburtsJahr
    2 Stellen     das GeburtsMonat
    2 Stellen     der GeburtsTag
Sonderzeichen werden auf das deutsche Alphabet abgebildet.
Um ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen dringend, dieses
Passwort so rasch wie möglich zu ändern!
Sie können Ihr Passwort entweder direkt an einem Computer am Universitätscampus
(Tastenkombination Strg + Alt + Entf) oder in Ihrer Mailbox (Outlook Web Access) ändern.

Vetmed-E-Mail
E-Mail-Adresse
Die E-Mailadressen für Studierende werden nach folgendem Schema erstellt:
Matrikelnummer@students.vetmeduni.ac.at
Ihre Mailbox
Das Login zur Mailbox erfolgt mit Ihrem Vetmed-Account und Sie können hier auch Ihr
Passwort ändern. Eine Weiterleitung der Nachrichten auf Ihre private Mailadresse ist möglich.

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IT-Services für Studierende

Sie erreichen Ihre Mailbox unter https://owa.vetmeduni.ac.at.
Ausführliche Informationen bezüglich Outlook Web Access und Passwort-Änderungen finden
Sie auf der Website der Abteilung IT-Services in der Rubrik „Dienstleistungen  Zugang zur
Mailbox“. Sie erreichen den Webauftritt der Abteilung IT-Services unter
https://www.vetmeduni.ac.at/it.
Sie erhalten alle relevanten Informationen zu Ihrem Studium ausschließlich über diese
Email-Adresse. Die regelmäßige Überprüfung Ihrer Mailbox wird daher stark empfohlen.

IT-Richtlinien
Die Richtlinien für die Benutzung der IT-Einrichtungen und Dienste der Abteilung von IT-
Services und die IT-Sicherheitsrichtlinie finden Sie im Anhang.

Als Angehörige/r der Veterinärmedizinischen Universität Wien verpflichten Sie sich zur
Einhaltung dieser Richtlinien.

VetmedOnline
VetmedOnline ist die zentrale Verwaltungsanwendung der Vetmeduni Vienna. Sie finden dort
unter anderem die folgenden Informationen und Funktionen:
   Beschreibungen der verschiedenen Lehrveranstaltungen
   Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Übungen
   Prüfungsanmeldung und –abfrage
   Zeugnisdruck
   Studienbestätigung
   Beitragsstatus
Sie erreichen VetmedOnline unter https://online.vetmeduni.ac.at.

Vetucation®
Vetucation® ist die Lernplattform für Studierende der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
Hier finden Sie die Lernunterlagen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen.
Sie erreichen Vetucation® unter https://vetucation.vetmeduni.ac.at.
Nähere Informationen finden Sie auch unter https://www.vetmeduni.ac.at/elearning und im
beiliegendem Informationsblatt zu Vetucation®.
Im Vetucation®-Kurs „Vetucation für Studierende“ finden Sie aktuelle Informationen zu den
Services der Abteilung E-Learning und Neue Medien. Sie werden für den Kurs automatisch
angemeldet und finden diesen in Ihrer persönlichen Kursliste in Vetucation®.

Zum Tutorial Vetucation® Login:
https://www.vetmeduni.ac.at/de/elearning/studierende/tutorials/

Sämtliche/weitere Tutorials zu Vetucation® finden Sie unter
https://www.vetmeduni.ac.at/elearning/studierende/

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IT-Services für Studierende

VetMediathek®
Die VetMediathek® ist die zentrale Multimediadatenbank der Vetmeduni Vienna. Sie dient den
Einrichtungen zur Verwaltung ihrer Bilder, Videos, Audio- und PDF-Dateien. Ein Auszug aus
dieser Datenbank steht auch den Studierenden zur Verfügung. Erreichbar ist der
Studierendenzugang der VetMediathek® über https://vetmediathek-
students.vetmeduni.ac.at/fotoweb/, zum Einloggen benutzen Sie bitte Ihren Vetmed-Account.
Welche Dateien in den dort vorhandenen Archiven „Bilder“, „Videos“ und „PDF“ sichtbar sind,
wird von den Einrichtungen über spezielle Freigaben definiert. Um unabsichtliche
Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, lesen Sie bitte auch die über den linken Frame
aufrufbaren Nutzungsbestimmungen genau durch.
Fragen zum System richten Sie bitte an den
IT-Services Helpdesk:
T +43 1 25077-1611
it.helpdesk@vetmeduni.ac.at
https://www.vetmeduni.ac.at/it

WLAN am Campus
In einigen Bereichen am Campus erhalten Sie mit Ihrem privaten Laptop Zugang zum WLAN
der Vetmeduni Vienna. Somit können Sie alle webbasierten Informationen der Vetmeduni
Vienna und Internet Connectivity nutzen.
Ausführliche Informationen bezüglich Konfiguration und Netzabdeckung finden Sie auf der
Website der Abteilung IT-Services in der Rubrik "Dienstleistungen  WLAN".
Sie erreichen den Webauftritt der Abteilung IT-Services unter https://www.vetmeduni.ac.at/it.
eduroam
Bei eduroam (Education Roaming) handelt es sich um ein internationales Projekt, das es
ermöglicht, mit den Zugangsdaten des Heimatnetzwerks (für Studierende und MitarbeiterInnen
der Veterinärmedizinischen Universität Wien: @vmudomain.vu-wien.ac.at) die WLAN-
Infrastruktur (nach IEEE 802.1X-Standard) zahlreicher europäischer Bildungseinrichtungen zu
verwenden.
Nähere Details und teilnehmende Länder finden Sie of der offiziellen europäischen eduroam-
Webseite oder der österreichischen eduroam-Projekt-Homepage: www.eduroam.at.
Die akuellen Installationsfiles finden Sie auf diesem USB-Stick im Ordner „eduroam“ oder unter
https://cat.eduroam.org/

Informationssysteme in der Lehre
Nach Ihrer Zulassung zum Studium haben Sie mit Ihrem Vetmed-Account Zugang zu den
Informationssystemen unserer Universität. Eine Übersicht über die Informationssysteme finden
Sie im Anhang.
   Tutorial Vetucation® Login:
    https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/elearning/Tutorials-
    Allgemein/1_login_logout/index.html
    sowie unter https://www.vetmeduni.ac.at/elearning/studierende.

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IT-Services für Studierende

Weitere Informationen zu den Themen „Vetucation®“ und „Studieren und Organisieren“ finden
Sie auch im Kapitel „FAQ‘s für Erstsemestrige“.
Aktuelle Informationen zum Online-Lernen finden Sie im Vetucation®-Kurs „Vetucation® für
Studierende“. Diesen finden Sie in Ihrer Kursliste, sobald Sie in Vetucation® eingeloggt sind.

Probleme?
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an:
   IT-Services Helpdesk:
    T +43 1 25077-1611
    it.helpdesk@vetmeduni.ac.at
    https://www.vetmeduni.ac.at/it
   Vetucation® Helpdesk:
    T +43 1 25077-4241
    elearning@vetmeduni.ac.at
    https://www.vetmeduni.ac.at/elearning

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Biosicherheit und Hygiene am Campus

Biosicherheit und Hygiene am Campus

Biosicherheit und Hygiene wird am Campus der Vetmeduni Vienna sehr ernst genommen.

Der Infektions- und Seuchenschutzplan der Vetmeduni Vienna regelt das grundlegende
Vorgehen zur
   Verhinderung der Einschleppung von anzeigepflichtigen Tierseuchen, infektiösen
    Erkrankungen mit Gefährdungspotential und Zoonosen bzw. deren auslösenden Agenzien,
   Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen bzw. deren Agenzien,
   Verhinderung der Ausbreitung infektiöser Erkrankungen mit Gefährdungspotential bei
    Tieren und
   zum Schutz vor Zoonosen
an der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Vetmeduni Vienna) und ihren Außenstellen.

Mit Unterzeichnung der Verschwiegenheitserklärung geben Sie auch Ihr Einverständnis zur
Einhaltung des Infektions- und Seuchenschutzplans.

Den aktuellen Infektions- und Seuchenschutzplan finden Sie im Anhang oder auf unserer
Webseite unter https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/v/z/mitteilungsblatt/organisation/2019-
07_Infektions-_und_Seuchenschutzplan.pd

Die korrekte Einhaltung der Hygienevorschriften ist verpflichtend!

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Biosicherheit und Hygiene am Campus

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HochschülerInnenschaft
der Veterinärmedizinischen Universität Wien (HVU)
1210 Wien, Veterinärplatz 1, T +43 1 25077-1700
www.hvu.vetmeduni.ac.at, verwaltung@hvu.vetmeduni.ac.at

Infoblatt zum Tollwutimpfschutz
Voraussetzung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Tieren und Materialien/Lehrunter-
lagen tierischer Herkunft ist eine ordnungsgemäß durchgeführte Tollwutschutzimpfung.
Jedes Jahr im Wintersemester veranstaltet die HVU eine Tollwut Impfaktion, bei der sich alle
Studierenden der Vetmeduni Vienna kostenlos impfen lassen können.
Finanziert werden die Impfstoffe und die Dienstleistung des durchführenden Arztes von der
“Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt” (www.auva.at).
Die jeweiligen Impftermine werden auf der Homepage der HVU bekanntgegeben
(www.hvu.vetmeduni.ac.at). Pro Impfaktion werden drei Tage angeboten, die für eine
Auffrischung frei gewählt werden können.
Für die Grundimmunisierung müssen alle drei Termine wahrgenommen werden.
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich und bereits jeweils vier Wochen vor dem ersten
Termin online möglich.
Die Anmeldung erfolgt über den Webauftritt der HVU:
https://hvu.vetmeduni.ac.at/leistungen/tollwutimpfung.php
Nach der Grundimmunisierung bietet die AUVA nach drei Jahren die erste
Auffrischungsimpfung an. Danach ist ebenfalls alle drei Jahre eine kostenlose Auffrischung
möglich.
Allgemeine Informationen der AUVA zur Tollwutimpfung finden Sie unter
https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.671139&viewmode=content
Bei Fragen wenden sie sich bitte das HVU-Büro
T +43 1 25077-1700
verwaltung@hvu.vetmeduni.ac.at

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