Liste von Anwälten, Notaren und anderen Interessenvertretern in Ungarn
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Stand: März 2022 Liste von Anwälten, Notaren und anderen Interessenvertretern in Ungarn I. Haftungsausschluss Diese Angaben basieren auf der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung der vorliegenden Informationen. Die An- gaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen. II. 1. Gerichtsorganisation und Zulassung von Anwälten Die ungarische Rechtsordnung kennt folgende Gerichte: 1. Amtsgerichte („Járásbíróság“) 2. Verwaltungs- und Arbeitsgerichte („Közigazgatási és Munkaügyi Bíróság“, im Folgenden: Arbeitsgerichte) 3. Landgerichte, in Budapest: das Hauptstädtische Landgericht („Törvényszék“, im Folgenden: Landge- richte) 4. Tafelgerichte („Ítélőtábla“, vergleichbar mit den deutschen Oberlandesgerichten) 5. Oberster Gerichtshof („Kúria“). Die Amtsgerichte sind in der Regel die erstinstanzlich zuständigen Gerichte. Bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhält- nissen sind die Arbeitsgerichte erstinstanzlich zuständig. In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen entscheidet das Landgericht in erster Instanz. In zweiter Instanz entscheiden die Land- oder die Tafelgerichte über eingelegte Rechtsmittel gegen erstinstanzli- che Beschlüsse der Amts- bzw. Landgerichte. Gegen die rechtskräftigen Beschlüsse eines Land- oder Tafelgerichts kann außerordentliches Rechtsmittel eingelegt werden, über welches der Oberste Gerichtshof entscheidet. Die Selbstverwaltung der Anwälte ist zweistufig: in Form von 20 regionalen Kammern und einer Landeskammer, die der Aufsicht des Justizministers unterliegt. Die Zulassung erfolgt durch die regionale Kammer, in der der Anwalt seinen Sitz hat. Die Anwaltszulassung ermöglicht jedoch die Tätigkeit auf dem gesamten Staatsgebiet Ungarns ohne geografische Begrenzung. Die Ungarische Anwaltskammer nimmt die Interessenvertretung der Anwälte wahr und erlässt be- rufsrechtliche Regeln. Den Kammern obliegt auch das Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt.
Nach der seit dem 01.01.2018 in Kraft getretenen Reform der Zivilprozessordnung sind nun Sammelklagen als kollektive Rechtsdurchsetzung nach den §§ 580ff. ZPO möglich. Anders als bei der bisher schon möglichen Verbandsklage durch die Verbraucherschutzbehörde, die Staatsanwalt- schaft oder die Wettbewerbsbehörde, bietet die Sammelklage für den Anspruchsinhaber die Möglichkeit, selbst ein kollektives Verfahren einzuleiten. Eine Sammelklage nach §§ 580 ff. der ungarischen Zivilprozessordnung kann von einer Gruppe von mindestens zehn Klägern erhoben werden, wenn dem Anspruch aller Kläger derselbe Sachverhalt zugrunde liegt. Im Wege der Sammelklage kann der gemeinsame, repräsentative Anspruch der Gruppe lediglich bei Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag, aus einem Arbeitsverhältnis oder bei Gesundheitsschädigung durch Umweltbelastungen gel- tend gemacht werden. Zudem muss die Sammelklage vom Gericht vorab genehmigt werden. Lehnt das Gericht den Antrag auf Sammel- klage beispielsweise wegen fehlender Repräsentativität des Anspruchs oder des Sachverhalts ab, können die Klä- ger ihre Ansprüche individuell geltend machen oder das für die Zulässigkeit einer Sammelklage fehlende Element nachholen. Darüber hinaus stehen nur dem repräsentativen Kläger prozessuale Rechte und Pflichten zu, ein von ihm geschlos- sener gerichtlicher Vergleich bleibt z.B. selbst dann wirksam, wenn dieser gegen eine Vereinbarung im Vertrag über die Sammelklage verstößt. Das Gericht entscheidet einheitlich über den Anspruch, die Entscheidung erwächst für alle registrierten Kläger der Sammelklage in Rechtskraft. 2. Anwalts- bzw. Notarzwang Der Anwaltszwang besteht im Zivilrecht in zweierlei Hinsicht: - Erstellung zivilrechtlicher Urkunden (z.B. im Verfahren auf Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister oder Grundbucheintragung bei Änderung der Eigentumsverhältnisse). Die Tätigkeit der Anwälte in Ungarn beschränkt sich nicht nur auf Vorbereitung, Abwicklung, Beratung bei Rechtsgeschäften und prozessuale Vertretung. - Gegenzeichnung zivilrechtlicher Urkunden mit voller Beweiskraft. Die Anwälte üben also eine – nach deut- schem Verständnis – notarähnliche Funktion aus. Allerdings müssen in einigen Fällen (z.B. Beglaubigung von Urkunden) Notare beauftragt werden. Ob Anwaltszwang besteht richtet sich nach den §§ 72ff. ZPO n.F. Mangels abweichender Bestimmung eines Ge- setzes ist die Rechtsvertretung in den in die sachliche Zuständigkeit des Kreisgerichts fallenden Prozessen ein- schließlich der Berufungs- und Wiederaufnahmeverfahren - sowie in den Revisionsverfahren im Zusammenhang mit den in die sachliche Zuständigkeit des Kreisgerichts fallenden Prozessen für die eine Klagebeantwortung ein- bringende Partei nicht verbindlich. Zusammenfassend besteht Anwaltszwang im Zivilverfahren nur – mit einigen Ausnahmen – in Prozessen, die in die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landgerichts fallen, darüber hinaus in Verfahren vor dem Tafelgericht für die eine Berufung gegen ein Urteil sowie gegen eine durch Bescheid ergangene Sachentscheidung einlegende Par- tei sowie im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof für die eine Berufung einlegende bzw. einen Revisionsantrag stellende Partei. Im Strafverfahren muss ein Anwalt beauftragt werden, wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bewehrt ist, der Beschuldigte inhaftiert wurde, er der ungarischen Sprache nicht mächtig oder blind, taub, stumm oder geisteskrank ist. Gemäß § 48 der ungarischen Strafprozessordnung wird von Amts wegen ein Verteidiger bestellt, wenn dies vorgeschrieben ist, und der Beschuldigte keinen Bevollmächtigten hat. -2-
Eine große Änderung im ungarischen Strafrecht trat am 01.07.2018 in Kraft (Gesetz Nr. XC. von 2017 über den Strafprozessordnung). Hier wurden viele Erneuerungen eingeführt. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung einer Vereinbarung. Nachdem der Verdächtigte verhört wurde, kann die Staatsanwaltschaft sich mit dem Angeschuldigten unter Mitwirkung des Verteidigers einigen und einen soge- nannten „Deal“ abschließen. Diesen kann das Gericht in der Vorbereitungssitzung akzeptieren und einen Beschluss fassen. Nunmehr wird es in jedem Strafverfahren eine Vorbereitungssitzung geben. Es besteht zum einen die Möglichkeit, dass der Angeklagte nach Verlesen der Anklageschrift seine Schuld bekennt, sodann wird von einer weiteren Be- weiserhebung abgesehen. In diesem Fall kann schon während der ersten Sitzung ein Urteil ergehen. Andernfalls ist in der Vorbereitungssitzung die Beweiserhebung entscheidend, da diese in der Vorbereitungssit- zung vorgetragen wird. Diese Möglichkeit dient der Verfahrensbeschleunigung. Es wurde weiterhin eine beschränkte Berufung eingeführt, welche nur den Rechtsfolgenausspruch betrifft. Sofern die Parteien also den Urteilsspruch nicht akzeptieren wollen, kann das Gericht in der zweiten Instanz nur diesen ändern. Das Gericht muss die Parteien über die neuen Regelungen informieren und auf die Folgen hinweisen. Notare er- stellen öffentliche Urkunden, die besondere Beweiskraft haben. Der Notar bewahrt Urkunden, sowie Geld und Wertsachen treuhänderisch auf. Aufgrund einer öffentlichen Urkunde kann z. B. unmittelbar gerichtlich vollstreckt werden, ohne dass es eines Gerichtsprozesses bedarf. Durch Ersparung des Risikos eines Prozesses ist es zeit- und kosteneffizienter für die Mandanten. Verfügungen von Todes wegen sollten bei einem Notar hinterlegt werden, um die Geltendmachung ihres Inhalts zu garantieren. In Erbrechtsangelegenheiten berät der Notar die Parteien entsprechend, um alle Fragen im Zu- sammenhang mit der Erbfolge im Wege eines Nachlassverfahrens ohne Rechtsstreit zu regeln. Der Notar stellt auf Antrag der als Erbe geltenden Person, des Nachlassgläubigers oder des Testamentsvollstreckers einen Erbschein aus, um die Erbeneigenschaft zu bestätigen. Im Unterschied zum Anwalt ist der Notar nicht der Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Berater aller betroffenen Parteien. Die Notare sind weisungsunabhängig und nur den Gesetzen unterworfen. 3. Gang des Verfahrens Anfang 2018 trat in Ungarn die neue Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft, mit der nicht nur die bestehende Kodifi- zierung grundlegend überarbeitet wurde, sondern die den Zivilprozess moderner, effektiver gestalten und die Ge- richtsverfahren letztlich deutlich verkürzen soll. Eine ganz wesentliche Änderung durch das neue Gesetz wurde mit der sog. „getrennten Verfahrensstruktur“ eingeführt, welche die Planbarkeit und die Vorhersehbarkeit des zivilrechtlichen Klageverfahrens insbesondere in der ersten Instanz verbessern und beschleunigen soll. Nach den neuen Regelungen wird das erstinstanzliche Verfahren funktionell und vom zeitlichen Ablauf her in zwei verschie- dene Phasen aufgeteilt: die Prozessaufnahme und den eigentlichen sachlichen Verhandlungsabschnitt, vgl. §§ 183ff. ZPO n.F. In der ersten Phase der Prozessaufnahme bestimmen die Parteien den Sachverhalt und die Rechte, um die gestrit- ten wird. und stellen die Beweismittel bereit, womit der Rahmen des Rechtsstreits bereits sehr früh festgelegt wird. Im anschließenden sachlichen Verhandlungsabschnitt führt das Gericht in dem mit der Prozessaufnahme festgelegten Rahmen des Rechtsstreits die Beweiswürdigung durch und entscheidet den Prozess. Wichtig ist, dass nach Abschluss der Prozessaufnahmephase nachträgliches Vorbringen, weitere Beweismittel, bzw. eine Klageän- derung oder Widerklage nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen möglich sind. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang Unkenntnis von einem veränderten Sachverhalt ohne eigenes Verschulden der betreffenden Pro- zesspartei oder aber, wenn eine Klageänderung erst aufgrund einer vom Gericht getroffenen prozessleitenden Maßnahme erforderlich wird. Durch diese strenge Zweiteilung des Verfahrens soll ein in Ungarn bisher vielfach zu -3-
beobachtendes Taktieren im laufenden Prozess, das meist nur zur weiteren Verlängerung der Verfahrensdauer führt, vermieden werden, und das Gericht kann sich in der zweiten Phase auf die Urteilsfindung konzentrieren. Eine weitere Neuerung stellt das Institut des Beweisnotstandes dar. Zwar gilt auch grundsätzlich weiterhin, dass jede Prozesspartei das Vorliegen der Tatsachen, die zur Erfüllung der Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm gehören, auch beweisen muss. Sofern jedoch eine Prozesspartei glaubhaft machen kann, dass nur der Verfahrensgegner über die für die Beweisführung erforderlichen Daten verfügt und sie nachweislich alles un- ternommen hat, um an die notwendigen Informationen zu gelangen, kann das Gericht von einem Beweisnotstand ausgehen und das Vorbringen als richtig annehmen, vgl. § 265 ZPO n.F. 4. Honorare, Gebühren und Gerichtskosten 1. Anwaltshonorar und Notargebühr Der Mandant erteilt dem Rechtsanwalt einen Auftrag, in dem die Parteien den Inhalt des Auftrags, das Auftrags- honorar und die voraussichtlichen Kosten vereinbaren müssen. Anwaltshonorare unterliegen in Ungarn keiner Gebührenordnung. Im Regelfall werden Stundenhonorare für die anwaltliche Beratung in einer Größenordnung zwischen 30,- und 300,- Euro pro Stunde vereinbart. Die Höhe des Honorars hängt von Ausbildung, Erfahrung und Sprachkenntnissen des beauftragten Anwalts ab. Bei Vertretung im Prozess oder bei Vertragsgestaltung durch den Anwalt kann auch ein Prozenthonorar von bis zu ca. 5 % des Prozess- bzw. Vertragswerts vereinbart werden. Pau- schale Honorare werden meist nur bei längerer Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Anwalt vereinbart. Auch Erfolgshonorare sind in Ungarn erlaubt, werden aber nur selten vereinbart. Notare sind im Gegensatz zu Anwälten an die Gebührentabelle für Notare gebunden. 2. Gerichtskosten Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtsgebühren und den gerichtlichen Auslagen. Gerichtsge- bühren (auch „Gerichtsverfahrensgebühren“) müssen von der den Prozess anstrengenden Partei vor Prozessbe- ginn entrichtet werden, es sei denn, über die Bezahlung der Gebühren ist im Verfahren nachträglich zu entschei- den. Bemessungsgrundlage in einem Zivilverfahren bildet in der Regel der Wert des Gegenstands des Verfahrens. Im Rechtsmittelverfahren bemisst sich der Wert nach der streitig gewordenen Forderung. Verfügt eine Partei nicht über ausreichende finanzielle Mittel, kann sie in Zivil- und Strafverfahren Prozesskosten- hilfe beantragen. Im Strafverfahren gilt dies insbesondere, wenn der Angeklagte noch keinen Verteidiger benannt hat und ein Verteidiger zwingend erforderlich ist (siehe oben). Die Prozesskostenhilfe richtet sich nach dem Gesetz über die Rechtsbeihilfe (Nr. LXXX/2003). Das Entscheidungskriterium zur Gewährung der Prozesskostenhilfe rich- tet sich im Wesentlichen nach den Einkommensverhältnissen des Antragstellers. Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die Staatsbürger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, somit auch Deutsche. III. Institutionen der Rechtsverfolgung Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer (DUIHK) Lövőház utca 30 H-1024 Budapest, Tel: +36 1 345 7600 Fax: +36 1 315 0744 www.ahkungarn.hu Zusammenschluss von rund 900 Unternehmen und Institutionen. Die DUIHK ist eine vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) anerkannte deutsche Auslandshandelskammer (AHK). Sie ist zugleich außerorden- tliches Mitglied des DIHK. -4-
Ungarische Notarkammer (MOKK) Magyar Országos Közjegyzői Kamara, Pasaréti út 16. H-1026 Budapest, Postanschrift: 1535 Budapest, Pf. 836 Tel: +36 1 489 4880 Fax +36 1 356-7052 www.mokk.hu Die Internetseite der Notarkammer bietet auch eine Suchfunktion zu örtlich zuständigen Notaren für Nachlass- verfahren und sonstige nicht streitige Angelegenheiten. Ungarische Anwaltskammer (MÜK) Magyar Ügyvédi Kamara, Szemere utca 8 1054 Budapest Tel: +36 1 311 9800, +36 1 311 1773 Fax +36 1 311 7867 www.magyarugyvedikamara.hu (nur in ungarischer Sprache) Budapester Rechtsanwaltskammer (BÜK) Budapesti Ügyvédi Kamara, Szalay u. 7 1055 Budapest Tel: +36 1 353 0155, +36 1 353 0810 Fax: +36 1 332-1385 ugyfel@bpbar.hu Für Anfragen aus dem Ausland: foreign@bpbar.hu www.bpugyvedikamara.hu Die Anwaltskammer Budapest ist die älteste öffentliche Körperschaft der ungarischen Anwaltschaft und reprä- sentiert mit ihren derzeit etwa 5.200 eingetragenen Mitgliedern etwa 60% der ungarischen Anwaltschaft. Sie steht ausländischen Kollegen sowie rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern für Fragen in Verbindung mit der Tätigkeit von Rechtsanwälten, der öffentlichen Verwaltung und der Rechtsprechung in Ungarn zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie bei Bedarf in den Merkblättern "Geltendmachung von Forderungen", "Perso- nensuche, Ahnenforschung und Erbenermittlung" und "Rechtsberatung und -verfolgung" auf der Internetseite der Botschaft, Rubrik Bürgerservice, Informationen von A-Z: www.budapest.diplo.de -5-
IV. Anwälte 1. Budapest (alphabetisch nach Namen) Name und Erreichbarkeit Fachrichtung Dr. ARÁNYI György Rechtsanwalt Fachrichtung: Kanzlei Dr. Arányi – gegründet im Jahr 1920 Strafrecht (z.B. Schleusung), allgemeines Vertragsrecht Stollár Béla utca 4 (Kaufvertrag-fassung), Erbrecht, Familienrecht, 1055 Budapest Kaufrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Postfach: 1363 Budapest. Pf.: 33 Zwangsvollstreckungsrecht Tel: +36 1 269 0782 Zugelassen an allen Gerichten Mobil: +36 20 923 5336 draranyi@t-online.hu Korrespondenzsprachen: Deutsch, Ungarisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein Dr. ÁCS Balázs Attila, LL.M Fachrichtung: (Mitglied der RAK Nürnberg und RAK Budapest) Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allg. Kanzlei / iroda: Zivilrecht, Zivilprozessrecht (Gerichtsvertretung), NZP NAGY LEGAL Verwaltungsrecht, Insolvenz- und Vollstreckung, Szabadság tér 7 (Bank Center) Erbrecht 1054 Budapest Tel: +36 1 49 000 90 Korrespondenzsprachen: Deutsch, Ungarisch, Englisch balazs.acs@nzp.de Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur www.nzp.de Ausbildung aufzunehmen: Ja Kanzlei in Deutschland: Theresienstraße 9 D-90403 Nürnberg Tel: +49 911 936009-0 Fax: +49 911 936009-99 Dr. BAJORFI Ákos, LL.M.corp. restruc. Fachrichtung: (Heidelberg) M&A, Private Equity & Venture Capital, Kanzlei Noerr & Partner Wertpapierrecht, Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Fö utca 14-18. Finanzierung, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, 1011 Budapest Unternehmensrestrukturierung, Immobilienrecht, Tel: +36 1 224 0900 Zivilrecht akos.bajorfi@noerr.com www.noerr.com Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Französisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja BASSOLA Rechtsanwaltskanzlei Fachrichtung: (BASSOLA Ügyvédi Iroda) Wirtschaftsrecht, Kartellrecht, Verwaltungsrecht, Ge- Dr. Bálint BASSOLA, PhD, DIEE (Strasbourg), sellschaftsrecht, M & A, Steuerrecht, GDPR und Da- tenschutzrecht LL.M. (Bruges), Rechtsanwalt Managing Partner Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Franzö- Oltvány árok 15. sisch, Ungarisch 1112 Budapest Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbil- Tel.: +36 70 466 6437 dung aufzunehmen: ja balint.bassola@bassola.hu www.bassola.hu -6-
Name und Erreichbarkeit Fachrichtung Rechtsanwalt / Notar: Fachrichtung: Taylor Wessing Wirtschaftsrecht mit Ausnahme von Steuerrecht, Braner és Társai Ügyvédi Iroda Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, BRANER Torsten, LL.M. M&A, Datenschutzrecht, Gewerbemietrecht, Dorottya u. 1 (Gerbeaud-Haus) Bankrecht und Finanzierungen, Insolvenzrecht, IP- 1051 Budapest Recht, Umweltrecht, Energierecht, Öffentliche Tel: +36 1 327 04 07 Auftragsvergabe, Streitbeilegung, Technologie-, Fax: +36 1 327 04 10 Medien-, Kommunikationsrecht t.braner@taylorwessing.com www.taylorwessing.com Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja Budlegal Buzády & Udvari Rechtsanwälte Fachrichtung: Dr. BUZÁDY Csongor Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Szirtes út 6/b Immobilienrecht, (Kauf, Finanzierung, Miete) 1016 Budapest Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Vollstreckung dt. Titel Tel: +36 30 620 8961 und Urteile, internationales Erbrecht, Zivilprozessrecht office@bud-legal.hu (Gerichtsvertretung) www.anwalt.de/budlegal-ungarn www. Linkedin.com/company/budlegal Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch www.bud-legal.hu Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja Budlegal Rechtsanwälte Fachrichtung: Dr. Udvari Jesszika MBA Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Szirtes út 6/b Immobilienrecht, (Kauf, Finanzierung, Miete) 1016 Budapest Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Vollstreckung dt. Titel Tel: +36 30 74 275 06 und Urteile, internationales Erbrecht, Zivilprozessrecht office@bud-legal.hu (Gerichtsvertretung) www.anwalt.de/budlegal-ungarn www. Linkedin.com/company/budlegal Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch www. Linkedin.com/in/jesszika-udvari Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur www.bud-legal.hu Ausbildung aufzunehmen: ja www.facebokk.com/budlegal COLAW-Kölcsey-Rieden & Partner Fachrichtung: Dr. Roland KÖLCSEY-RIEDEN M&A, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Stollár Béla u. 22 Arbeitsrecht, Immobilien- und Gewerbemietrecht, 1055 Budapest Insolvenzrecht, IP-, Wettbewerbs- und Tel: +36 1 279 3030 Lebensmittelrecht, Erb-, und Familienrecht Fax: +36 1 279 3039 Zugelassen in Deutschland und Ungarn office@colaw.hu Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja, durchschnittliche Ungarischkenntnisse erforderlich Dr. DOBOS István Rechtsanwalt Fachrichtung: Váci út 18. Westpoint Office Center Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, 1132 Budapest Immobilienrecht, Zivilrecht, Gerichtliches Verfahren Tel: +36 30 308 8151 www.anwaltinungarn.eu Korrespondenzsprachen: Deutsch, English, Ungarisch dobos@doboslegal.eu Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja -7-
Name und Erreichbarkeit Fachrichtung Rechtsanwälte und Steuerberater Fachrichtung: Fehér und Partner Rechts- und Steuerberatung, Buchhaltung, Dr. FEHÉR Dániel, Kanzleileiter Lohnabrechnung, Beratung in Steuerrecht, Rechtsanwalt (H,D); Sozialversicherungsrecht, Immobilienrecht, Steuerberater Handelsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht einschl. Róbert Károly krt. 70-74 M&A Transaktionen, Niederlassungsfragen einschl. 1134 Budapest Entsendung, Global Mobility, Europarecht, Lizenz- und Tel: +36 1 786 2811 Know-how-Verträge, Medienrecht, Fax: +36 1 786 2819 Forderungseintreibung, Erbrecht und Familienrecht, Frankfurt am Main sowie amtliche Vertretung in Prozessen und info@feherlegal.hu Verwaltungsverfahren sowie in Straf- und www.feherlegal.hu Ordnungswidirigkeitsverfahren Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja Dr. HARAJKA Regina LL.M (Augsburg) Fachrichtung: Rechtsanwältin Strafrecht (Vertretung in Strafverfahren), Handels- Balassi Bálint u. 9-11. ½ Stock 1-2, und Gesellschaftsrecht, Firmengründung, laufende Be- 1055 Budapest ratung, Unternehmenskauf, Unternehmensrecht, Im- Tel: + 36 1 3125500, +36 20 9311073 mobilienrecht (Immobilienkaufvertrag) hregina@t-online.hu Familienrecht (Scheidung, Sorgerecht, Vermögens- www.harajka.hu frage, internationale Kindesentführung), Erbrecht, Skype: harajkaregine Zivilrecht, (national und international) Vertragsrecht, Finanzrecht, (national und internatio- nal), Steuersachen Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbil- dung aufzunehmen: nein Dr. HAVERLA Szandra, LL.M. Fachrichtung: Áfonya u. 9 Immobilienrecht, Firmengründung, Arbeitsrecht, 1025 Budapest Handelsrecht, Datenschutzrecht, Konkursverfahren Tel: +36 30 449 3108 sowie Vertretung in Zivilprozessen und haverla@haverla.hu Verwaltungsverfahren www.haverla.hu Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein -8-
Katona és Társai Ügyvédi Tarsulás Fachrichtung: Katona & Partner Rechtsanwaltssozietät Wirtschaftsrecht Steuerrecht, Zollrecht, Arbeitsrecht, Dr. KATONA Géza Gesellschaftsrecht Fészek u. 16 1125 Budapest Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch Tel: +36 1 225 2530, Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Mobil: +36 30 922 9220 Ausbildung aufzunehmen: ja Fax: +36 1 202 2842 Schrömges + Partner Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte, Steuerberater mbB 20095 Hamburg, Balinndamm 13 central@katonalaw.com www.katonalaw.com/hu Dr. LAJER Zsolt LL.M. Fachrichtung: Széchenyi rkp. 8. Bankrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, 1054 Budapest Zwangsvollstreckung, Handelsrecht, Deliktsrecht, Tel: +36 1 354 3640 Gesellschaftsrecht Fax: +36 1 354 3649 lajer.zsolt@lajer.net Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch www.lajer.net Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja Dr. LÉVAI Emöke Fachrichtung: Balassi Bálint u. 27. mfsz. 8 Allgemeine Anwaltstätigkeit; Immobilienrecht, 1055 Budapest Transport und Frachtrecht, Gesellschaftsrecht, Tel: +36 30 402 0018 Anerkennung und Vollstreckung dt. Titel und Urteile drlevai@drlevai.eu www.drlevai.eu Korrespondenzsprache: Deutsch, Ungarisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein MADARASSY Rechtanwaltskanzlei Fachrichtung: Dr. MADARASSY Tamás Das klassische Zivilrecht mit all seinen Teilen, so Váli u. 4 IV. em. 2. insbesondere das Gesellschafts-, Immobilien-, 1117 Budapest Arbeits-, IT- und Urheberrecht, Finanzrecht, DSGVO, Tel/Fax: +36 1 786-2003 Zivilprozessrecht Mobil: +36 20 993 5371 office@madarassy-legal.com Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch www.madarassy-legal.com Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein MPK Partners Fachrichtung: Dr. Marc-Tell Madl, LL.M.MBA Unternehmensrecht (Gründung und laufende Ungarischer und deutscher Rechtsanwalt Beratung) internationales Erbrecht (insbesondere Sz. István krt. 28 Nachlassauseinandersetzung), Immobilienrecht (Kauf, 1135 Budapest Finanzierung, Miete) Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Tel: +36 20 38 21 511 marc-tell.madl@mpk-partners.com Korrespondenzsprachen: Deutsch, Ungarisch, Englisch marctell.madl@gmail.com Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur www.mpk-partners.com Ausbildung aufzunehmen: Ja, wenn sehr gute Ungarisch- oder Englischkenntnisse vorhanden sind. -9-
Dr. OLTI Andrea LL.M Fachrichtung: Várfok utca 3-5 I/1 Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, IPR, Zivilrecht, 1012-Budapest Wettbewerbsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Telefon: +36 1 301 0930 Immaterial Property droltiandrea@drolti.hu Korrespondenzsprachen: Ungarisch, Deutsch, Englisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein Dr. PAPP Géza Fachrichtung: Kecskeméti u. 6.II/23 Strafrecht 1053 Budapest Telefon: +36 30 942 0194 Korrespondenzsprache: Deutsch Fax: +36 1 453 0538 Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur drpappgeza@t-online.hu Ausbildung aufzunehmen: ja Dr. PARCZER Júlia Fachrichtung: Becsi u. 8 Verkehrsdelikte, Versicherungsrecht, 1023 Budapest Telefon: +36 30 231 5618 Korrespondenzsprache: Deutsch dr.parczer@t-online.hu Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein c/o Sárközy RÖDL & Partner Ügyvédi Iroda Fachrichtung: SIEFERER Stefan Handels- und Gesellschaftsrecht Andrássy út 121 1062 Budapest Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch Telefon: +36 1 814 9880 Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Fax: +36 1 814 9898 Ausbildung aufzunehmen: ja stefan.sieferer@roedl.com Dr. SEBÖK László Fachrichtung: Rechtsanwalt Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht Flórián Udvar Irodaház Polgár u. 8-10. C. 201 Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch 1033 Budapest Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Telefon: +36 1 9191469 Ausbildung aufzunehmen: ja Fax: +36 1 9191468 seb@bzp.hu Dr. Schill, Szabolcs, Rechtsanwalt/Notar Fachrichtung: Postfach 12 Strafrecht, 1387 Budapest Telefon: +36 20 5597074 Korrespondenzsprachen: Deutsch Schill.ugyvedi.iroda@gmail.com Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur www.vedougyvedschill.hu/de/kontakt/ Ausbildung aufzunehmen: nein - 10 -
Dr. SZAJLAI Béla Fachrichtung: Béla kir. u. 37 Zivilrecht, Anerkennung und Vollstreckung dt. Titel 1121 Budapest und Urteile, Konkursverfahren und einstweiliger Telefon: +36 20 942 3690 Anordnungen, Steuerrecht, Erbrecht bszajlai@ehszu.hu www.ehszu-hu Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein Rechtsanwaltskanzlei SZILÁGYI, ASZMANN und Fachrichtung: Partner Handels- und Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Mátyáshegyi út 1. I/1 Immobilienrecht, Vertragsrecht, Baurecht, 1037 Budapest Vertriebsrecht Telefon: +36 1 30 275 1105 Fax: +36 1 316 4998 Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch office@szilagyilegal.hu Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur www.szilagyilegal.hu Ausbildung aufzunehmen: ja Dr. TALLER Peter Fachrichtung: (deutscher Rechtsanwalt und ungarischer Wirtschaftsrecht, Schiedsverfahren, Immobilienrecht, „ügyvéd“) Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, allg. NZP NAGY LEGAL Partnerschaft von Zivilrecht, Zivilprozessrecht (Gerichtsvertretung), Rechtsanwälten mbB Verwaltungsrecht, Insolvenz- und Vollstreckung, Szabadság tér 7 Erbrecht 1054 Budapest Telefon: +36 1 490 0090 Korrespondenzsprachen: Deutsch, Ungarisch, Englisch, Fax: + 49 911 93 600 999 Spanisch, Russisch peter.taller@nzp.de Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur www.nzp.de Ausbildung aufzunehmen: ja Kanzlei in Deutschland: NZP NAGY LEGAL Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB 90403 Nürnberg Theresienstraße 9 Dr. VARGA Rita Mária Fachrichtung: 1539 Budapest, Pf.: 606 Anwältin für Zivilrecht, Vertragsrecht, Hattyu u. 16, Hochpaterre 7 A Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht, 1015 Budapest Exekutionen, Prozessführung Telefon: +36 70 316 2855, +36 1 2660665 Fax: +36 1 266 0665 Korrespondenzsprachen: Deutsch info@drvargarita.hu Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur www.drvargarita.hu Ausbildung aufzunehmen: nein Dr. WEIDINGER Péter LL.M. Fachrichtung: (Frankfurt) Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Rechtsanwalt / Notar Immobilienrecht, Erbrecht, 1117 Budapest Forderungsmanagement, Vertragsrecht Irinyi József u. 32/B. VIII/35. Telefon: +36 30 6138122 Korrespondenzsprachen: peter.weidinger@ungarischeranwalt.hu Deutsch, Englisch, Ungarisch www.ungarischeranwalt.hu Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbil- dung aufzunehmen: nein - 11 -
Dr. RÁCZ Orsolya, LL. M. (Berlin) Fachrichtung: Sümegvár u. 20 Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, 1118 Budapest Forderungseintreibung Telefon: +36 30 2217922 Fax: +36 1 309 5242 Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch winkler@t-online.hu Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur www.winklerandpartners.hu Ausbildung aufzunehmen: ja Rechtsanwalt Wodraschke Iroda Fachrichtung: WODRASCHKE Martin L.; LL. M. Rechtsanwalt Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, (München), Európai Közösségi Jogász (Budapest Immobilienrecht, Technologie, Insolvenzrecht Károlyi u. 12 1053 Budapest Korrespondenzsprache: Deutsch Telefon: +36 1 483 4828 Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Fax: +36 1 483 4801 Ausbildung aufzunehmen: ja Martin.Wodraschke@cms-cmno.com 2. Außerhalb der Hauptstadt (alphabetisch nach Orten) Name und Erreichbarkeit Fachrichtung Dr. CSÜRY Katalin Fachrichtung: Petöfi tér 9 Nachlassangelegenheiten, Vertretungen im 4025 Debrecen Nachlassverfahren (Erbrecht), Immobilienkaufverträge, Tel: +36 52 314 285, +36 30 5678 144 Familienrecht, Strafrecht Fax: +36 52 314 285 katalin@drcsury.t-online.hu Korrespondenzsprache: Deutsch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein Dr. IFKOVICS József Fachrichtung: Lehel vezér tér 9 Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Handelsrecht, 5100 Jászberény Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Tel: + 36 57 503 150 Wirtschaftsstrafrecht ifko@ifko.hu.hu www.ifko.hu Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Russisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja Dr. MÁTÉ Ernő Fachrichtung: Leiter der Kanzlei, Rechtsanwalt, Zivilrecht, Handelsrecht, Firmenrecht, Arbeitsrecht, Fachanwalt für Außenhandel Immobilienrecht, Internationales Privatrecht Ezredév u. 1, 2/2 7400 Kaposvár Korrespondenzsprachen: Deutsch, Ungarisch Tel / Fax: +36 82 510044 Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung Mobil: + 36 30 335 2031 aufzunehmen: ja drmatee@advokatkaposvar.hu www.advokatkaposvar.hu - 12 -
Dr. PROVAZNIK Géza Fachrichtung: 1./ Hanusz u. 12 Bürgerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Firmenrecht, 6000 Kecskemét Arbeitsrecht, Immobilienvermittlung 2./ Dózsa u. 1 6041 Kerekegyháza Korrespondenzsprachen: Deutsch, Ungarisch Tel: +36 30 9283 889 Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung gezaprovaznik50@gmail.com aufzunehmen: nein Dr. ERDÖSY Tamás Fachrichtung: Kossuth u. 15-17 Immobilienrecht, Erbrecht, Vollstreckung der 8360 Keszthely Forderungen, Wirtschaftsrecht, Migrationsrecht Tel: +36 83 314 623 erdosy@t-online.hu Korrespondenzsprachen: Ungarisch, Deutsch, Englisch, www.erdosy.hu Russisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein Dr. FÜLÖP Botond Fachrichtung: Pécsi út 1 Europarecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Zivilrecht, 7300 Komló Immobilienrecht, Strafrecht Tel: +36 70-592 7517 Fax: +36 72-281 299 Korrespondenzsprachen: Deutsch, Französisch, Ungarisch drfulopbotond@gmail.hu Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung www.fulopugyved.com aufzunehmen: nein Dr. KOZMA Agóta Fachrichtung: Péntekhely u. 19 Immobilienrecht (Kaufverträge, Schenkungsverträge), 8681 Látrány Nachlassverfahren, Firmenrecht Tel: + 36 70 231 5987 info@ugyved.cc Korrespondenzsprachen: Deutsch, Ungarisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein Dr. HORVÀTH Àgnes Fachrichtung: Munkácsy M. u. 9 Zivilrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, 7621 Pécs Gesellschaftsrecht Tel: + 36 20 328 9331 Fax: + 36 72 211 629 Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch office@drhorvathagnes.hu Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein Dr. SCHVERTFŐGEL Zsuzsanna Fachrichtung: Király u. 85. I/6 Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsgesellschaften, Übernahme 7626 Pécs von Geschäftsanteilen, Konkursverfahren, Tel: +36 72 224 227, +36 20 952 7378 Liquidationsverfahren), Vertragsrecht, Erbrecht, office@schvertfogel.com Immobilienrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, www.schwertfogel.com Verwaltungsverfahren Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein - 13 -
Dr. PATAKY Tibor PhD Fachrichtung: Árnyas u. 4 Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht 5201 Törökszentmiklós einschließlich Schadenersatzrecht, Immobilienrecht, Tel: +36 56 390 447 Erbrecht, Verkehrsrecht Fax: +36 56 390 447 Fachanwalt für Versicherungsrecht drpatakyt@drpataky.hu Mitglied u.a. des Deutschen Instituts für Europäisches www.drpataky.hu Verkehrsrecht Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja Dr. NÉMETH Sándor Fachrichtung: Óváros tér 2 Zivilrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht 8200 Veszprém Tel: +36 20 552 2375 Korrespondenzsprache: Deutsch Fax: +36 88 325 550 Bereitschaft deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung ra.ungarn@gmail.com aufzunehmen: ja Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Budapest – Rechts-und Konsularreferat – Hausanschrift: H-1014 Budapest I. Bezirk, Úri utca 64-66 Postanschrift: Pf. 43, H-1250 Budapest, Ungarn Telefonische Auskünfte unter +36 1 4883 -500 Telefax: +36 1 4883 558 oder 570 E-Mail: info@budapest.diplo.de Internet: www.budapest.diplo.de - 14 -
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