Markenrechte der FIFA für - die Fussball WM 2006TM Karl Hamacher, Rechtsanwalt
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Markenrechte der FIFA für die Fussball WM 2006 TM Karl Hamacher, Rechtsanwalt “WM 2006TM - Anstoß für das Bergische Städtedreieck ?” IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, 07. Februar 2006
Warum gibt es Markenschutz für die
TM
WM 2006 ?
Die Kosten für die Veranstaltung der WM
2006TM liegen bei rd. 560 Mio EUR
Die Kosten müssen von der FIFA - und vom
DFB - zusätzlich zum sonstigen Finanzbedarf
beider Verbände aufgebracht werden
1Warum gibt es Markenschutz für die
TM
WM 2006 ?
Was sind die wesentlichen Einnahmequellen?
Lizenzierung von TV-Übertragungsrechten
Lizenzierung von “Marketingrechten”
Einnahmen aus Ticketing und Hospitality
2Lizenzierung von “Marketingrechten”
Welche Eigenschaften müssen “Marketingrechte”
haben?
Müssen für die werblichen Bedürfnisse von
Sponsoren geeignet sein
Müssen Exklusivität garantieren, d. h. nicht
nur die theoretische Möglichkeit bieten, Dritte -
idR sog. Ambusher - von einer (Mit-)
Benutzung auszuschließen
¾ Markenrechte haben diese Eigenschaften
3Markenrechte gewähren dem Inhaber:
Verbietungsrechte (Unterlassungsansprüche)
Auskunftsansprüche
(über Art und Umfang einer Drittbenutzung)
Schadenersatzansprüche
Vernichtungsansprüche (§ 18 MarkenG)
Markenverletzungen können sogar strafbar sein
(§ 143 MarkenG)
4Durchsetzung von Markenrechten
Markenrechte, insb. daraus resultierende
Verbietungsrechte (Unterlassungsansprüche),
können im Verfahren der einstweiligen Verfügung
durchgesetzt werden
Für den Verletzer entstehen bei Streitwerten von
nicht selten über 125.000,00 EUR schnell
erstinstanzliche Kosten von 10.000,00 EUR und
mehr
5Markenrechte der FIFA:
Welche Marken hat die FIFA für die
TM
WM 2006 eintragen lassen?
Insgesamt hat die FIFA knapp über 100 Marken
für den deutschen Markt eintragen lassen
Neben reinen Wortmarken sind Wort-/Bildmarken
oder reine Bildmarken eingetragen für z. B.:
das offizielle Emblem der WM 2006TM
das offizielle Maskottchen der WM 2006TM
den Pokal der WM 2006TM
6Markenrechte der FIFA:
Welche Marken hat die FIFA für die
TM
WM 2006 eintragen lassen?
Beispiele für Wortmarkeneintragungen:
“Fussball WM 2006TM”
“WM 2006TM”
“WM Deutschland 2006TM”
“2006 FIFA World Cup GermanyTM”
“World Cup 2006TM”
“Germany 2006TM” … usw.
7Was ist Gegenstand der Marken-
lizenzierung?
Beispiele:
“Offizieller Partner der FIFA Fussball-
Weltmeisterschaft Deutschland 2006TM“
“Nationaler Förderer der FIFA Fussball-
Weltmeisterschaft Deutschland 2006TM“
8Wer sind die Lizenznehmer?
15 “Offizielle Partner”:
adidas, Anheuser Busch, Avaya, Coca-Cola,
Continental, Deutsche Telekom, Emirates, Fuji
Film, Gillette, Hyundai, Master Card, McDonald‘s,
Philips, Toshiba und Yahoo
6 “Nationale Förderer”:
Deutsche Postbank, EnBW, Hamburg
Mannheimer, OBI, Oddset und Deutsche Bahn
9Lizenznehmer
Wie werden die Lizenzen vergeben?
Die Lizenzen an den Markenrechten wurden
von der FIFA jeweils exklusiv in Bezug auf
eine bestimmte Produkt- oder Dienstleistungs-
kategorie vergeben
z. B.
Deutsche Postbank für Finanzdienstleistungen
MasterCard für Zahlungssysteme
10Wie gewährleistet die FIFA ihren
Sponsoren Exklusivität?
Zur Überwachung und zur Marktbeobachtung hat
die FIFA ein sog. “Rights Protection Program”
(RPP) aufgelegt
Unter anderem finden regelmäßig Marktüber-
wachungen in den WM-Städten und insb. im
Internet statt
11Was ist von den Gerichten bislang
konkret verboten worden?
OLG Hamburg, Beschluss aus 2005:
Verbot der Benutzung der Bezeichnung:
“WM 2006”
für verschiedene Dienstleistungen
Besonderheit: das OLG Hamburg ist davon ausgegangen,
dass die FIFA an der Bezeichnung “WM 2006” auch eine
besondere Geschäftsbezeichnung gemäß § 5 Abs. 2
MarkenG besitzt.
12Was ist von Gerichten bislang konkret
verboten worden?
LG Frankfurt a. M., Beschluss aus 2004:
Verbot der Benutzung der Bezeichnung:
13Was ist von Gerichten bislang konkret
verboten worden?
LG Frankfurt a. M., weiterer Beschluss aus 2004:
Verbot der Benutzung der Bezeichnung:
“Fußball WM 2006”
für Bälle
14Was ist von Gerichten bislang konkret
verboten worden?
LG Hamburg und OLG Hamburg, Urteil aus
2003/2004:
Verbot der Benutzung der Bezeichnung:
“WM 2006 Germany”
für Gedenkmünzen
15Was ist von Gerichten bislang konkret
verboten worden?
LG Frankfurt a. M., Beschluss aus 2003:
Verbot der Benutzung der Bezeichnung:
16Was ist von Gerichten bislang konkret
verboten worden?
LG Frankfurt a. M., Beschluss aus 2003:
Verbot der Benutzung der Bezeichnung:
17Was ist von Gerichten bislang konkret
verboten worden?
LG Frankfurt a. M., Beschluss aus 2003:
Verbot der Benutzung der Bezeichnung:
“Football World Cup 2006”
für Gedenkmünzen
18Was ist von Gerichten bislang konkret
verboten worden?
LG Hamburg, Beschluss aus 2002:
Verbot der Benutzung der Bezeichnung:
“WM 2006 Deutschland”
insbesondere für Textilien
19Was ist von Gerichten bislang konkret
verboten worden?
LG Frankfurt a. M, Beschluss aus 2002:
Verbot der Benutzung der Bezeichnung:
“WM 2006”
20Hat sich an der Rechtslage etwas
geändert?
Löschungsverfahren beim DPMA, betroffen
sind insg. 6 Marken
- Das DPMA hatte auf Antrag von mehreren Unter-
nehmen insg. 6 Marken der FIFA aus dem
Markenregister gelöscht (u. a. “WM 2006”,
“Fussball WM 2006”, “Fussball WM Deutschland”)
- Grund: Die antragstellenden Unternehmen hatten
argumentiert, dass diese Bezeichnungen aufgrund
ihres beschreibenden Charakters nicht als Marke
eintragungsfähig seien.
¾ Die FIFA hat hiergegen Beschwerde eingelegt.
21Hat sich an der Rechtslage etwas
geändert?
Löschungsverfahren beim DPMA von insg. 6
Marken
Das BPatG hat am 3. August 2005 über die ersten 2
Beschwerden entschieden (Marken: “WM 2006” und
“Fussball WM 2006”) und die Entscheidungen des
DPMA weitgehend aufgehoben. Nur in Fällen, in
denen das BPatG die oben genannten Begriffe für
in Bezug auf Waren- und Dienstleistungen für eine
WM für beschreibend hielt, hat es die
Löschungsentscheidungen des DPMA bestätigt.
22Hat sich an der Rechtslage etwas
geändert?
Löschungsverfahren beim DPMA von insg. 6
Marken
Gegen die Beschlüsse des BPatG haben sowohl die
FIFA als auch die antragstellenden Unternehmen
Rechtsbeschwerde zum BGH eingelegt. Der BGH
verhandelt beide Sachen bereits am 27. April 2006.
Eine Entscheidung des BGH noch vor der WM ist
daher entgegen allen bisherigen Prognosen möglich.
23Hat sich an der Rechtslage etwas
geändert?
Löschungsverfahren beim DPMA von insg. 6
Marken
Folgen: • Die Rechtsbeschwerden haben bis zu einer
Entscheidung durch den BGH aufschiebende
Wirkung
• Die Marken der FIFA bleiben deshalb zunächst
vollständig im Markenregister eingetragen
• Die Marken müssen - solange sie nicht endgültig
vom BGH “gelöscht” werden -
von den angerufenen Gerichten beachtet
werden
24Hat sich an der Rechtslage etwas
geändert?
Was heißt das konkret?
Die FIFA kann bis dahin Schutz für die zuvor genannten Marken
beanspruchen (Weiteres ist von der Entscheidung des BGH
abhängig).
hinzu kommt:
Die FIFA besitzt für die im Streit stehenden Bezeichnungen
(insoweit unabhängig vom Ausgang des BGH Verfahrens)
zusätzlich
– unregistrierten Bezeichnungsschutz
(siehe OLG Hamburg “WM 2006”)
– EU-Markeneintragungen
25Was bedeutet das alles für Sie?
Eine kennzeichenmäßige Nutzung von
FIFA-Marken ist (und bleibt) daher idR unzulässig
Beispiele für eine kennzeichenmäßige Nutzung:
– “WM 2006TM” - Produkte
– “WM 2006TM” - Dienstleistungen u. a.
26Was bedeutet das alles für Sie?
Eine bloße beschreibende Benutzung ist
dagegen zulässig, wie z. B.
Hinweis, dass während der Fußball-WM
Ladenöffnungszeiten verlängert wurden
Hinweis, dass ein Taxi- oder sonstige
Personenbeförderungsunternehmen
Transportmöglichkeiten zu den Spielen der
Fußball-WM anbieten
Hinweis eines Hotels, dass es während der
Fußball-WM noch Zimmer frei hat usw.
27Was ist noch möglich?
Möglich ist des Weiteren die Teilnahme als
Sponsor eines städtischen WM-Events
(sog. “B”-Events), sofern Unternehmen keine
Wettbewerber der FIFA Sponsoren sind
(siehe Liste der FIFA, erhältlich über IHK)
Allerdings ist auch hier die Benutzung von
WM-Marken der FIFA durch den jeweiligen
Sponsor (z. B. für eine Produktbezeichnung
u. ä.) nicht gestattet!
28Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihr Kontakt:
Linklaters Oppenhoff & Rädler
Karl Hamacher
Tel: 0221 2091-201
Fax: 0221 2091-759
E-Mail: karl.hamacher@linklaters.com
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