Markenrechte der FIFA für - die Fussball WM 2006TM Karl Hamacher, Rechtsanwalt
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Markenrechte der FIFA für die Fussball WM 2006 TM Karl Hamacher, Rechtsanwalt “WM 2006TM - Anstoß für das Bergische Städtedreieck ?” IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid, 07. Februar 2006
Warum gibt es Markenschutz für die TM WM 2006 ? Die Kosten für die Veranstaltung der WM 2006TM liegen bei rd. 560 Mio EUR Die Kosten müssen von der FIFA - und vom DFB - zusätzlich zum sonstigen Finanzbedarf beider Verbände aufgebracht werden 1
Warum gibt es Markenschutz für die TM WM 2006 ? Was sind die wesentlichen Einnahmequellen? Lizenzierung von TV-Übertragungsrechten Lizenzierung von “Marketingrechten” Einnahmen aus Ticketing und Hospitality 2
Lizenzierung von “Marketingrechten” Welche Eigenschaften müssen “Marketingrechte” haben? Müssen für die werblichen Bedürfnisse von Sponsoren geeignet sein Müssen Exklusivität garantieren, d. h. nicht nur die theoretische Möglichkeit bieten, Dritte - idR sog. Ambusher - von einer (Mit-) Benutzung auszuschließen ¾ Markenrechte haben diese Eigenschaften 3
Markenrechte gewähren dem Inhaber: Verbietungsrechte (Unterlassungsansprüche) Auskunftsansprüche (über Art und Umfang einer Drittbenutzung) Schadenersatzansprüche Vernichtungsansprüche (§ 18 MarkenG) Markenverletzungen können sogar strafbar sein (§ 143 MarkenG) 4
Durchsetzung von Markenrechten Markenrechte, insb. daraus resultierende Verbietungsrechte (Unterlassungsansprüche), können im Verfahren der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden Für den Verletzer entstehen bei Streitwerten von nicht selten über 125.000,00 EUR schnell erstinstanzliche Kosten von 10.000,00 EUR und mehr 5
Markenrechte der FIFA: Welche Marken hat die FIFA für die TM WM 2006 eintragen lassen? Insgesamt hat die FIFA knapp über 100 Marken für den deutschen Markt eintragen lassen Neben reinen Wortmarken sind Wort-/Bildmarken oder reine Bildmarken eingetragen für z. B.: das offizielle Emblem der WM 2006TM das offizielle Maskottchen der WM 2006TM den Pokal der WM 2006TM 6
Markenrechte der FIFA: Welche Marken hat die FIFA für die TM WM 2006 eintragen lassen? Beispiele für Wortmarkeneintragungen: “Fussball WM 2006TM” “WM 2006TM” “WM Deutschland 2006TM” “2006 FIFA World Cup GermanyTM” “World Cup 2006TM” “Germany 2006TM” … usw. 7
Was ist Gegenstand der Marken- lizenzierung? Beispiele: “Offizieller Partner der FIFA Fussball- Weltmeisterschaft Deutschland 2006TM“ “Nationaler Förderer der FIFA Fussball- Weltmeisterschaft Deutschland 2006TM“ 8
Wer sind die Lizenznehmer? 15 “Offizielle Partner”: adidas, Anheuser Busch, Avaya, Coca-Cola, Continental, Deutsche Telekom, Emirates, Fuji Film, Gillette, Hyundai, Master Card, McDonald‘s, Philips, Toshiba und Yahoo 6 “Nationale Förderer”: Deutsche Postbank, EnBW, Hamburg Mannheimer, OBI, Oddset und Deutsche Bahn 9
Lizenznehmer Wie werden die Lizenzen vergeben? Die Lizenzen an den Markenrechten wurden von der FIFA jeweils exklusiv in Bezug auf eine bestimmte Produkt- oder Dienstleistungs- kategorie vergeben z. B. Deutsche Postbank für Finanzdienstleistungen MasterCard für Zahlungssysteme 10
Wie gewährleistet die FIFA ihren Sponsoren Exklusivität? Zur Überwachung und zur Marktbeobachtung hat die FIFA ein sog. “Rights Protection Program” (RPP) aufgelegt Unter anderem finden regelmäßig Marktüber- wachungen in den WM-Städten und insb. im Internet statt 11
Was ist von den Gerichten bislang konkret verboten worden? OLG Hamburg, Beschluss aus 2005: Verbot der Benutzung der Bezeichnung: “WM 2006” für verschiedene Dienstleistungen Besonderheit: das OLG Hamburg ist davon ausgegangen, dass die FIFA an der Bezeichnung “WM 2006” auch eine besondere Geschäftsbezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 MarkenG besitzt. 12
Was ist von Gerichten bislang konkret verboten worden? LG Frankfurt a. M., Beschluss aus 2004: Verbot der Benutzung der Bezeichnung: 13
Was ist von Gerichten bislang konkret verboten worden? LG Frankfurt a. M., weiterer Beschluss aus 2004: Verbot der Benutzung der Bezeichnung: “Fußball WM 2006” für Bälle 14
Was ist von Gerichten bislang konkret verboten worden? LG Hamburg und OLG Hamburg, Urteil aus 2003/2004: Verbot der Benutzung der Bezeichnung: “WM 2006 Germany” für Gedenkmünzen 15
Was ist von Gerichten bislang konkret verboten worden? LG Frankfurt a. M., Beschluss aus 2003: Verbot der Benutzung der Bezeichnung: 16
Was ist von Gerichten bislang konkret verboten worden? LG Frankfurt a. M., Beschluss aus 2003: Verbot der Benutzung der Bezeichnung: 17
Was ist von Gerichten bislang konkret verboten worden? LG Frankfurt a. M., Beschluss aus 2003: Verbot der Benutzung der Bezeichnung: “Football World Cup 2006” für Gedenkmünzen 18
Was ist von Gerichten bislang konkret verboten worden? LG Hamburg, Beschluss aus 2002: Verbot der Benutzung der Bezeichnung: “WM 2006 Deutschland” insbesondere für Textilien 19
Was ist von Gerichten bislang konkret verboten worden? LG Frankfurt a. M, Beschluss aus 2002: Verbot der Benutzung der Bezeichnung: “WM 2006” 20
Hat sich an der Rechtslage etwas geändert? Löschungsverfahren beim DPMA, betroffen sind insg. 6 Marken - Das DPMA hatte auf Antrag von mehreren Unter- nehmen insg. 6 Marken der FIFA aus dem Markenregister gelöscht (u. a. “WM 2006”, “Fussball WM 2006”, “Fussball WM Deutschland”) - Grund: Die antragstellenden Unternehmen hatten argumentiert, dass diese Bezeichnungen aufgrund ihres beschreibenden Charakters nicht als Marke eintragungsfähig seien. ¾ Die FIFA hat hiergegen Beschwerde eingelegt. 21
Hat sich an der Rechtslage etwas geändert? Löschungsverfahren beim DPMA von insg. 6 Marken Das BPatG hat am 3. August 2005 über die ersten 2 Beschwerden entschieden (Marken: “WM 2006” und “Fussball WM 2006”) und die Entscheidungen des DPMA weitgehend aufgehoben. Nur in Fällen, in denen das BPatG die oben genannten Begriffe für in Bezug auf Waren- und Dienstleistungen für eine WM für beschreibend hielt, hat es die Löschungsentscheidungen des DPMA bestätigt. 22
Hat sich an der Rechtslage etwas geändert? Löschungsverfahren beim DPMA von insg. 6 Marken Gegen die Beschlüsse des BPatG haben sowohl die FIFA als auch die antragstellenden Unternehmen Rechtsbeschwerde zum BGH eingelegt. Der BGH verhandelt beide Sachen bereits am 27. April 2006. Eine Entscheidung des BGH noch vor der WM ist daher entgegen allen bisherigen Prognosen möglich. 23
Hat sich an der Rechtslage etwas geändert? Löschungsverfahren beim DPMA von insg. 6 Marken Folgen: • Die Rechtsbeschwerden haben bis zu einer Entscheidung durch den BGH aufschiebende Wirkung • Die Marken der FIFA bleiben deshalb zunächst vollständig im Markenregister eingetragen • Die Marken müssen - solange sie nicht endgültig vom BGH “gelöscht” werden - von den angerufenen Gerichten beachtet werden 24
Hat sich an der Rechtslage etwas geändert? Was heißt das konkret? Die FIFA kann bis dahin Schutz für die zuvor genannten Marken beanspruchen (Weiteres ist von der Entscheidung des BGH abhängig). hinzu kommt: Die FIFA besitzt für die im Streit stehenden Bezeichnungen (insoweit unabhängig vom Ausgang des BGH Verfahrens) zusätzlich – unregistrierten Bezeichnungsschutz (siehe OLG Hamburg “WM 2006”) – EU-Markeneintragungen 25
Was bedeutet das alles für Sie? Eine kennzeichenmäßige Nutzung von FIFA-Marken ist (und bleibt) daher idR unzulässig Beispiele für eine kennzeichenmäßige Nutzung: – “WM 2006TM” - Produkte – “WM 2006TM” - Dienstleistungen u. a. 26
Was bedeutet das alles für Sie? Eine bloße beschreibende Benutzung ist dagegen zulässig, wie z. B. Hinweis, dass während der Fußball-WM Ladenöffnungszeiten verlängert wurden Hinweis, dass ein Taxi- oder sonstige Personenbeförderungsunternehmen Transportmöglichkeiten zu den Spielen der Fußball-WM anbieten Hinweis eines Hotels, dass es während der Fußball-WM noch Zimmer frei hat usw. 27
Was ist noch möglich? Möglich ist des Weiteren die Teilnahme als Sponsor eines städtischen WM-Events (sog. “B”-Events), sofern Unternehmen keine Wettbewerber der FIFA Sponsoren sind (siehe Liste der FIFA, erhältlich über IHK) Allerdings ist auch hier die Benutzung von WM-Marken der FIFA durch den jeweiligen Sponsor (z. B. für eine Produktbezeichnung u. ä.) nicht gestattet! 28
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Kontakt: Linklaters Oppenhoff & Rädler Karl Hamacher Tel: 0221 2091-201 Fax: 0221 2091-759 E-Mail: karl.hamacher@linklaters.com 29
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