Türkei: Geschäftsmöglichkeiten und Finanzierungsaspekte Absicherung von Investitionen und Exporten

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Türkei: Geschäftsmöglichkeiten und Finanzierungsaspekte

             Absicherung von Investitionen und Exporten

          Tilmann Prechtl / PricewaterhouseCoopers AG, Hamburg

                                                         Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile
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                                                         rechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der
                                                         Mandatare Euler Hermes Deutschland AG und
                                                         PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungs-
                                                         gesellschaft unzulässig und strafbar. Das gilt
                                                         insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzun-
                                                         gen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung
                                                         und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

                                Berlin, 30. April 2013
Bundesgarantien für die deutsche
Außenwirtschaft: Zusammenarbeit

              ►   Exportkreditgarantien (EKG)
              ►   Investitionsgarantien (DIA)
              ►   Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)

          - im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland
          - in konsortialer Zusammenarbeit

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Agenda

          1   Investitionsgarantien

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Agenda

            1     Investitionsgarantien

                           „Flankierung und Absicherung
          deutscher Auslandsinvestitionen in Reform- und Schwellenländern
                              gegen politische Risiken“

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Reichweite der Investitionsgarantien

   absicherungsfähige Investitionen
    − Beteiligung
    − Dotationskapital (rechtlich unselbständige Betriebsstätte)
    − Beteiligungsähnliche Darlehen
    − andere vermögenswerte Rechte

   absicherungsfähige politische Risiken
    − Enteignung / enteignungsgleiche hoheitliche Eingriffe
    − Krieg, Aufruhr, Terror
    − Konvertierungs-/Transferrisiken, Zahlungsmoratorien
    − Bruch von staatlichen Zusagen

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Garantievoraussetzungen

   deutsche Investition
    − operatives Unternehmen mit Sitz in Deutschland
    − Abgrenzung zur Finanzanlage und Liefergeschäft

    Förderungswürdigkeit
    − Neuinvestition
    − Auswirkungen im Gastland / Rückwirkungen auf Deutschland
    − Umweltbeurteilung

    Rechtsschutz
    −     Investitionsförderungsvertrag (IFV)
    −     innerstaatliche Rechtsordnung (in Ausnahmefällen)

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Hoheitliche Eingriffe: Aktuelle Beispiele

   Besetzung des Betriebsgeländes durch hoheitliche Sicherheitskräfte
   rechtswidrige Verweigerung projektwesentlicher Genehmigungen
   Entziehung der Betriebsimmobilien durch rechtswidrige Beschlüsse
   Auferlegung unangemessener Strafzahlungen /-steuern
   Eingriffe in bestehende Vertragsstrukturen
   Nichtkonvertierung und –transferierung von Geldbeträgen
   Entzug von Lizenzen oder Konzessionsrechten
   willkürliche Änderungen der Rahmenbedingungen eines Projektes
   Nichteinhaltung staatlicher Zusicherungen ggü. der Projektgesellschaft
   …

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Krisenmanagement und Entschädigung

   Krisenmanagement: Diplomatischer Geleitschutz / Flankierung
    − Ziel: Sicherung des Fortbestands der Projektgesellschaft
    − z.B. Intervention durch Botschaften, Verbalnoten von Ministerien/BK-Amt
    − Beteiligung des Bundes an Anwalts-/Gerichtskosten
    − erfolgreiches Krisenmanagement: „gerettete“ Projekte (10 J.) > EUR 1,0 Mrd.

   Entschädigung: Ausgleich für Verlust der Kapitalanlage
    – Orientierung an deutschen Rechtsgrundsätzen und Völkerrecht
    – grds. Einbringungswert der Kapitalanlage (ggf. Zeitwert)
    – Entschädigungszahlungen (10 Jahre): rd. EUR 56 Mio.

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Investitionsgarantien für Türkei-Projekte

   Top 5 der abgesicherten Länder
   bestehender Investitionsförderungsvertrag / keine Beschränkungen
   Garantieentgelt 0,5 % p.a.
   Laufzeit: bis zu 15 Jahren (+ Verlängerungsmöglichkeit)
   Obligo des Bundes: EUR 3,1 Mrd. / Branchenaufteilung:

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Vorteile und Nutzen der Investitionsgarantien

   langfristige Begleitung von Projekten in schwierigen Märkten
   stabile Rechtsbasis
   aktive Schadensprävention und effizienter Geleitschutz
   keine Länder- oder Projektplafonds (!)
   einheitliches und wettbewerbsfähiges Entgelt: 0,5 % p.a.
   Auswirkungen auf (Re-)Finanzierungsmöglichkeiten und Rating
   Risikomanagement im Unternehmen

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Agenda

                                    Hermesdeckungen
                  ... schützen vor Forderungsausfällen in aller Welt.
           Der Staat ist bei der Exportkreditversicherung auf einem Gebiet tätig,
                  das üblicherweise der Privatwirtschaft vorbehalten ist.
                  Doch für viele Exporte vor allem in Entwicklungs- und
             Schwellenländer bieten private Versicherer keine ausreichenden
                  Absicherungsmöglichkeiten. Diese Lücke schließt die
                         Bundesregierung als verlässlicher Partner.

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Typische Risiken bei Exportgeschäften

           Produktion               Versand            Forderungsstellung

   Embargo               Verlustder Ware in-      Konvertierungs- und
                          folge politischer          Transferrisiken
   Lossagung             Umstände
    vom Vertrag           Embargo                  behördliche oder
   behördliche oder                                 gesetzgeberische
                          Lossagung    vom          Eingriffe
    gesetzgeberische      Vertrag
    Eingriffe
                          behördliche
                                     oder           Krieg, Revolution,
   Krieg, Revolution,    gesetzgeb. Eingriffe       Aufruhr
    Aufruhr
                          Krieg,
                                Revolution,         Zahlungseinstellung
   Insolvenz des         Aufruhr
    Abnehmers                                       Insolvenz des
                          Insolvenz
                                  des                Abnehmers
                          Abnehmers

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Deckungsumfang
           Was kann abgesichert werden?
           1. zugunsten des deutschen Exporteurs
            Nicht-Zahlung unter dem Exportvertrag
            (Lieferantenkreditdeckung)
            Nicht-Abnahme des Liefergegenstandes
            (Fabrikationsrisikodeckung)
            Inanspruchnahme von Gewährleistungen
            (Vertragsgarantie- und/oder Avaldeckung)

           2. zugunsten der finanzierenden Bank
            Nicht-Zahlung unter dem Darlehensvertrag
            (Finanzkreditdeckung)

            Refinanzierung (Verbriefungsgarantie)

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Kriterien für Deckungsübernahme

               Materielle Förderungswürdigkeit (Wertschöpfung
               bzw. Arbeitsplatzsicherung in Deutschland) /
               Exportgeschäft eines deutschen Exporteurs

               Risikomäßige Vertretbarkeit (vernünftige Aussicht
               auf einen schadensfreien Geschäftsverlauf)

               Im Regelfall nur Deckungen für Geschäfte mit
               Kreditlaufzeiten von mindestens zwei Jahren im
               OECD-Raum („marktfähige“ Risiken)

               Ggf. bestehende Restriktionen aus der
               Länderbeschlusslage und der Deckungspraxis sind
               zu beachten

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Deckungspolitik für Türkei

   keine formellen Deckungseinschränkungen
   OECD-Länderkategorie 4
   private Besteller: strenge Bonitätsprüfung (ggf. Banksicherheiten)
   staatliche Besteller:
      – Geschäfte mit kürzeren Laufzeiten / Auftragswerten < EUR 5 Mio.:
        Garantie einer türkischen Geschäftsbank erforderlich
      – Geschäfte mit längeren Laufzeiten / Auftragswerten > EUR 5 Mio.: Garantie
        des Ministers of State and Deputy Prime Minister erforderlich

   grds. gute Zahlungserfahrungen
   dauerhaft Top 3 der Bestellerländer
    hoher Anteil Mittel-/ Langfristgeschäfte bzw. großvolumige und
    komplexe Projekte (z.B. Windparks, Schiffe, Flugzeuge)

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                                       Tilmann Prechtl
                                       PricewaterhouseCoopers AG WPG
                                       Tel.: Tel.: + 49 (0)40 / 88 34 – 94 53
                                       E-Mail: tilmann.prechtl@de.pwc.com

                                       Weitere Informationen erhalten Sie unter:
                                       Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 94 51
                                       www.agaportal.de
                                       investitionsgarantien@de.pwc.com

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