Türkei: Geschäftsmöglichkeiten und Finanzierungsaspekte Absicherung von Investitionen und Exporten
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Türkei: Geschäftsmöglichkeiten und Finanzierungsaspekte Absicherung von Investitionen und Exporten Tilmann Prechtl / PricewaterhouseCoopers AG, Hamburg Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheber- rechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Mandatare Euler Hermes Deutschland AG und PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzun- gen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Berlin, 30. April 2013
Bundesgarantien für die deutsche Außenwirtschaft: Zusammenarbeit ► Exportkreditgarantien (EKG) ► Investitionsgarantien (DIA) ► Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) - im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland - in konsortialer Zusammenarbeit Seite 2
Agenda 1 Investitionsgarantien Seite 3
Agenda 1 Investitionsgarantien „Flankierung und Absicherung deutscher Auslandsinvestitionen in Reform- und Schwellenländern gegen politische Risiken“ Seite 4
Reichweite der Investitionsgarantien absicherungsfähige Investitionen − Beteiligung − Dotationskapital (rechtlich unselbständige Betriebsstätte) − Beteiligungsähnliche Darlehen − andere vermögenswerte Rechte absicherungsfähige politische Risiken − Enteignung / enteignungsgleiche hoheitliche Eingriffe − Krieg, Aufruhr, Terror − Konvertierungs-/Transferrisiken, Zahlungsmoratorien − Bruch von staatlichen Zusagen Seite 5
Garantievoraussetzungen deutsche Investition − operatives Unternehmen mit Sitz in Deutschland − Abgrenzung zur Finanzanlage und Liefergeschäft Förderungswürdigkeit − Neuinvestition − Auswirkungen im Gastland / Rückwirkungen auf Deutschland − Umweltbeurteilung Rechtsschutz − Investitionsförderungsvertrag (IFV) − innerstaatliche Rechtsordnung (in Ausnahmefällen) Seite 6
Hoheitliche Eingriffe: Aktuelle Beispiele Besetzung des Betriebsgeländes durch hoheitliche Sicherheitskräfte rechtswidrige Verweigerung projektwesentlicher Genehmigungen Entziehung der Betriebsimmobilien durch rechtswidrige Beschlüsse Auferlegung unangemessener Strafzahlungen /-steuern Eingriffe in bestehende Vertragsstrukturen Nichtkonvertierung und –transferierung von Geldbeträgen Entzug von Lizenzen oder Konzessionsrechten willkürliche Änderungen der Rahmenbedingungen eines Projektes Nichteinhaltung staatlicher Zusicherungen ggü. der Projektgesellschaft … Seite 7
Krisenmanagement und Entschädigung Krisenmanagement: Diplomatischer Geleitschutz / Flankierung − Ziel: Sicherung des Fortbestands der Projektgesellschaft − z.B. Intervention durch Botschaften, Verbalnoten von Ministerien/BK-Amt − Beteiligung des Bundes an Anwalts-/Gerichtskosten − erfolgreiches Krisenmanagement: „gerettete“ Projekte (10 J.) > EUR 1,0 Mrd. Entschädigung: Ausgleich für Verlust der Kapitalanlage – Orientierung an deutschen Rechtsgrundsätzen und Völkerrecht – grds. Einbringungswert der Kapitalanlage (ggf. Zeitwert) – Entschädigungszahlungen (10 Jahre): rd. EUR 56 Mio. Seite 8
Investitionsgarantien für Türkei-Projekte Top 5 der abgesicherten Länder bestehender Investitionsförderungsvertrag / keine Beschränkungen Garantieentgelt 0,5 % p.a. Laufzeit: bis zu 15 Jahren (+ Verlängerungsmöglichkeit) Obligo des Bundes: EUR 3,1 Mrd. / Branchenaufteilung: Seite 9
Vorteile und Nutzen der Investitionsgarantien langfristige Begleitung von Projekten in schwierigen Märkten stabile Rechtsbasis aktive Schadensprävention und effizienter Geleitschutz keine Länder- oder Projektplafonds (!) einheitliches und wettbewerbsfähiges Entgelt: 0,5 % p.a. Auswirkungen auf (Re-)Finanzierungsmöglichkeiten und Rating Risikomanagement im Unternehmen Seite 10
Agenda Hermesdeckungen ... schützen vor Forderungsausfällen in aller Welt. Der Staat ist bei der Exportkreditversicherung auf einem Gebiet tätig, das üblicherweise der Privatwirtschaft vorbehalten ist. Doch für viele Exporte vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländer bieten private Versicherer keine ausreichenden Absicherungsmöglichkeiten. Diese Lücke schließt die Bundesregierung als verlässlicher Partner. Seite 11
Typische Risiken bei Exportgeschäften Produktion Versand Forderungsstellung Embargo Verlustder Ware in- Konvertierungs- und folge politischer Transferrisiken Lossagung Umstände vom Vertrag Embargo behördliche oder behördliche oder gesetzgeberische Lossagung vom Eingriffe gesetzgeberische Vertrag Eingriffe behördliche oder Krieg, Revolution, Krieg, Revolution, gesetzgeb. Eingriffe Aufruhr Aufruhr Krieg, Revolution, Zahlungseinstellung Insolvenz des Aufruhr Abnehmers Insolvenz des Insolvenz des Abnehmers Abnehmers Seite 12
Deckungsumfang Was kann abgesichert werden? 1. zugunsten des deutschen Exporteurs Nicht-Zahlung unter dem Exportvertrag (Lieferantenkreditdeckung) Nicht-Abnahme des Liefergegenstandes (Fabrikationsrisikodeckung) Inanspruchnahme von Gewährleistungen (Vertragsgarantie- und/oder Avaldeckung) 2. zugunsten der finanzierenden Bank Nicht-Zahlung unter dem Darlehensvertrag (Finanzkreditdeckung) Refinanzierung (Verbriefungsgarantie) Seite 13
Kriterien für Deckungsübernahme Materielle Förderungswürdigkeit (Wertschöpfung bzw. Arbeitsplatzsicherung in Deutschland) / Exportgeschäft eines deutschen Exporteurs Risikomäßige Vertretbarkeit (vernünftige Aussicht auf einen schadensfreien Geschäftsverlauf) Im Regelfall nur Deckungen für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mindestens zwei Jahren im OECD-Raum („marktfähige“ Risiken) Ggf. bestehende Restriktionen aus der Länderbeschlusslage und der Deckungspraxis sind zu beachten Seite 14
Deckungspolitik für Türkei keine formellen Deckungseinschränkungen OECD-Länderkategorie 4 private Besteller: strenge Bonitätsprüfung (ggf. Banksicherheiten) staatliche Besteller: – Geschäfte mit kürzeren Laufzeiten / Auftragswerten < EUR 5 Mio.: Garantie einer türkischen Geschäftsbank erforderlich – Geschäfte mit längeren Laufzeiten / Auftragswerten > EUR 5 Mio.: Garantie des Ministers of State and Deputy Prime Minister erforderlich grds. gute Zahlungserfahrungen dauerhaft Top 3 der Bestellerländer hoher Anteil Mittel-/ Langfristgeschäfte bzw. großvolumige und komplexe Projekte (z.B. Windparks, Schiffe, Flugzeuge) Seite 15
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Tilmann Prechtl PricewaterhouseCoopers AG WPG Tel.: Tel.: + 49 (0)40 / 88 34 – 94 53 E-Mail: tilmann.prechtl@de.pwc.com Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 94 51 www.agaportal.de investitionsgarantien@de.pwc.com Seite 16
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