Türkei: Geschäftsmöglichkeiten und Finanzierungsaspekte Absicherung von Investitionen und Exporten
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Türkei: Geschäftsmöglichkeiten und Finanzierungsaspekte
Absicherung von Investitionen und Exporten
Tilmann Prechtl / PricewaterhouseCoopers AG, Hamburg
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PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft unzulässig und strafbar. Das gilt
insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzun-
gen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung
und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Berlin, 30. April 2013Bundesgarantien für die deutsche
Außenwirtschaft: Zusammenarbeit
► Exportkreditgarantien (EKG)
► Investitionsgarantien (DIA)
► Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)
- im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland
- in konsortialer Zusammenarbeit
Seite 2Agenda
1 Investitionsgarantien
Seite 3Agenda
1 Investitionsgarantien
„Flankierung und Absicherung
deutscher Auslandsinvestitionen in Reform- und Schwellenländern
gegen politische Risiken“
Seite 4Reichweite der Investitionsgarantien
absicherungsfähige Investitionen
− Beteiligung
− Dotationskapital (rechtlich unselbständige Betriebsstätte)
− Beteiligungsähnliche Darlehen
− andere vermögenswerte Rechte
absicherungsfähige politische Risiken
− Enteignung / enteignungsgleiche hoheitliche Eingriffe
− Krieg, Aufruhr, Terror
− Konvertierungs-/Transferrisiken, Zahlungsmoratorien
− Bruch von staatlichen Zusagen
Seite 5Garantievoraussetzungen
deutsche Investition
− operatives Unternehmen mit Sitz in Deutschland
− Abgrenzung zur Finanzanlage und Liefergeschäft
Förderungswürdigkeit
− Neuinvestition
− Auswirkungen im Gastland / Rückwirkungen auf Deutschland
− Umweltbeurteilung
Rechtsschutz
− Investitionsförderungsvertrag (IFV)
− innerstaatliche Rechtsordnung (in Ausnahmefällen)
Seite 6Hoheitliche Eingriffe: Aktuelle Beispiele Besetzung des Betriebsgeländes durch hoheitliche Sicherheitskräfte rechtswidrige Verweigerung projektwesentlicher Genehmigungen Entziehung der Betriebsimmobilien durch rechtswidrige Beschlüsse Auferlegung unangemessener Strafzahlungen /-steuern Eingriffe in bestehende Vertragsstrukturen Nichtkonvertierung und –transferierung von Geldbeträgen Entzug von Lizenzen oder Konzessionsrechten willkürliche Änderungen der Rahmenbedingungen eines Projektes Nichteinhaltung staatlicher Zusicherungen ggü. der Projektgesellschaft … Seite 7
Krisenmanagement und Entschädigung
Krisenmanagement: Diplomatischer Geleitschutz / Flankierung
− Ziel: Sicherung des Fortbestands der Projektgesellschaft
− z.B. Intervention durch Botschaften, Verbalnoten von Ministerien/BK-Amt
− Beteiligung des Bundes an Anwalts-/Gerichtskosten
− erfolgreiches Krisenmanagement: „gerettete“ Projekte (10 J.) > EUR 1,0 Mrd.
Entschädigung: Ausgleich für Verlust der Kapitalanlage
– Orientierung an deutschen Rechtsgrundsätzen und Völkerrecht
– grds. Einbringungswert der Kapitalanlage (ggf. Zeitwert)
– Entschädigungszahlungen (10 Jahre): rd. EUR 56 Mio.
Seite 8Investitionsgarantien für Türkei-Projekte Top 5 der abgesicherten Länder bestehender Investitionsförderungsvertrag / keine Beschränkungen Garantieentgelt 0,5 % p.a. Laufzeit: bis zu 15 Jahren (+ Verlängerungsmöglichkeit) Obligo des Bundes: EUR 3,1 Mrd. / Branchenaufteilung: Seite 9
Vorteile und Nutzen der Investitionsgarantien langfristige Begleitung von Projekten in schwierigen Märkten stabile Rechtsbasis aktive Schadensprävention und effizienter Geleitschutz keine Länder- oder Projektplafonds (!) einheitliches und wettbewerbsfähiges Entgelt: 0,5 % p.a. Auswirkungen auf (Re-)Finanzierungsmöglichkeiten und Rating Risikomanagement im Unternehmen Seite 10
Agenda
Hermesdeckungen
... schützen vor Forderungsausfällen in aller Welt.
Der Staat ist bei der Exportkreditversicherung auf einem Gebiet tätig,
das üblicherweise der Privatwirtschaft vorbehalten ist.
Doch für viele Exporte vor allem in Entwicklungs- und
Schwellenländer bieten private Versicherer keine ausreichenden
Absicherungsmöglichkeiten. Diese Lücke schließt die
Bundesregierung als verlässlicher Partner.
Seite 11Typische Risiken bei Exportgeschäften
Produktion Versand Forderungsstellung
Embargo Verlustder Ware in- Konvertierungs- und
folge politischer Transferrisiken
Lossagung Umstände
vom Vertrag Embargo behördliche oder
behördliche oder gesetzgeberische
Lossagung vom Eingriffe
gesetzgeberische Vertrag
Eingriffe
behördliche
oder Krieg, Revolution,
Krieg, Revolution, gesetzgeb. Eingriffe Aufruhr
Aufruhr
Krieg,
Revolution, Zahlungseinstellung
Insolvenz des Aufruhr
Abnehmers Insolvenz des
Insolvenz
des Abnehmers
Abnehmers
Seite 12Deckungsumfang
Was kann abgesichert werden?
1. zugunsten des deutschen Exporteurs
Nicht-Zahlung unter dem Exportvertrag
(Lieferantenkreditdeckung)
Nicht-Abnahme des Liefergegenstandes
(Fabrikationsrisikodeckung)
Inanspruchnahme von Gewährleistungen
(Vertragsgarantie- und/oder Avaldeckung)
2. zugunsten der finanzierenden Bank
Nicht-Zahlung unter dem Darlehensvertrag
(Finanzkreditdeckung)
Refinanzierung (Verbriefungsgarantie)
Seite 13Kriterien für Deckungsübernahme
Materielle Förderungswürdigkeit (Wertschöpfung
bzw. Arbeitsplatzsicherung in Deutschland) /
Exportgeschäft eines deutschen Exporteurs
Risikomäßige Vertretbarkeit (vernünftige Aussicht
auf einen schadensfreien Geschäftsverlauf)
Im Regelfall nur Deckungen für Geschäfte mit
Kreditlaufzeiten von mindestens zwei Jahren im
OECD-Raum („marktfähige“ Risiken)
Ggf. bestehende Restriktionen aus der
Länderbeschlusslage und der Deckungspraxis sind
zu beachten
Seite 14Deckungspolitik für Türkei
keine formellen Deckungseinschränkungen
OECD-Länderkategorie 4
private Besteller: strenge Bonitätsprüfung (ggf. Banksicherheiten)
staatliche Besteller:
– Geschäfte mit kürzeren Laufzeiten / Auftragswerten < EUR 5 Mio.:
Garantie einer türkischen Geschäftsbank erforderlich
– Geschäfte mit längeren Laufzeiten / Auftragswerten > EUR 5 Mio.: Garantie
des Ministers of State and Deputy Prime Minister erforderlich
grds. gute Zahlungserfahrungen
dauerhaft Top 3 der Bestellerländer
hoher Anteil Mittel-/ Langfristgeschäfte bzw. großvolumige und
komplexe Projekte (z.B. Windparks, Schiffe, Flugzeuge)
Seite 15Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Tilmann Prechtl
PricewaterhouseCoopers AG WPG
Tel.: Tel.: + 49 (0)40 / 88 34 – 94 53
E-Mail: tilmann.prechtl@de.pwc.com
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