MAV SCHULUNGEN 2. HALBJAHR 2021 - STAND JULI 2021 - Evangelische ...

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MAV SCHULUNGEN 2. HALBJAHR 2021 - STAND JULI 2021 - Evangelische ...
MAV SCHULUNGEN
2. HALBJAHR 2021
 STAND JULI 2021
In allen Schulungen sind noch Plätze frei! Anmeldung direkt über den jeweiligen
Link möglich!

19/21: Die betriebliche Einigungsstelle – 13./14.09.21
https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer-
mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/366367-neuer-termin-kurs-19-2021-
kompaktseminar-betriebliche-einigungsstelle-hybrid/?vt=1

12/21: Grundkurs Soziale Kompetenz II - Kommunikation und
Gesprächsführung in der MAV 20.-22.09.21
https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer-
mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/325609-kurs-12-2021-grundkurs-
soziale-kompetenz-ii-kommunikation-und-gespraechsfuehrung-in-der-mav/?vt=1

13/21: 2x2 Grundkurs II – Tageskurs in Freiburg 27./28.09. & 04./05.10.21
https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer-
mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/325937-kurs-13-2021-2x2-grundkurs-
ii/?vt=1

14/21: 2x2 Grundkurs I – Tageskurs in Ludwigshafen am Rhein 04./05.10. &
08./09.11.21
https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer-
mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/325939-kurs-14-2021-2x2-grundkurs-
i/?vt=1

15b/21: Arbeitszeit und Dienstplangestaltung – 19.-22.10.21
Einrichtungen mit (Wechsel-)Schichtsystem – Modul 1
https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer-
mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/325896-kurs-15b-2021-arbeitszeit-
und-dienstplangestaltung-im-schichtbetrieb-i/?vt=1

16/21: Arbeitszeit und Dienstplangestaltung 22.-24.11.21
Einrichtungen mit (Wechsel-)Schichtsystem – Modul 2
https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer-
mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/331448-kurs-16-2021-arbeitszeit-und-
dienstplangestaltung-im-schichtbetrieb-ii/?vt=1

17/21: Stress reduzieren – Resilienz stärken – 22.-24.11.21
https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer-
mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/325908-kurs-17-2021-stress-
reduzieren-resilienz-staerken/?vt=1
KURS 19/2021 KOMPAKTSEMINAR BETRIEBLICHE EINIGUNGSSTELLE (HYBRID) ◦ 13.+14.09.2021

                              DIE BETRIEBLICHE EINIGUNGSSTELLE

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen mit Grundkenntnissen im Mitarbeitervertretungsrecht

KURSFORMAT:
Die Schulung wird hybrid angeboten. Es besteht sowohl die Möglichkeit präsent in Bad Herrenalb
mit Übernachtung als auch online teil zu nehmen. Nach den sehr guten Erfahrungen der bereits
stattgefundenen Hybrid-Schulungen, bieten wir die Online-Teilnahme für diese Schulung gerne an.

ZIELE & INHALTE:

Ab 2021 kommt sie auch in Baden! Jahrelang durch Arbeitnehmervertreter*innen gefordert ist sie
jetzt beschlossene Sache, die betriebliche Einigungsstelle. Mit der offiziellen Veröffentlichung im
Gesetzes- und Verordnungsblatt, voraussichtlich im Januar 2021 kommt sie verbindlich im
Anwendungsgebiet des MVG-Baden. Als Klärungsinstanz ist sie bei Regelungsstreitigkeiten (Fälle §
40 MVG) im Kontext betrieblicher Mitbestimmung für Betriebs- und Personalräte seit langem
bewährt. Die Einigungsstelle eröffnet neue gestalterische Möglichkeiten im zentralen Bereich der
Mitbestimmung. Wie kann das Instrument genutzt werden, um die Rechte der Mitarbeitenden zu
stärken?
Das Seminar greift diese Fragen auf und gibt Einblicke in die Arbeit der Einigungsstelle.
Als sachkundigen Referenten und Praktiker mit einschlägiger Erfahrung in Verfahren zu
Einigungsstellen haben wir den Rechtsanwalt und MVG-Kommentator Herrn Baumann-Czichon
angefragt.

SEMINARTHEMEN:
   •   Bildung und Besetzung der Einigungsstelle
   •   Ständige oder fallbezogene Einigungsstelle?
   •   Welche Angelegenheiten können von der Einigungsstelle geregelt werden?
   •   Beteiligungsverfahren: Änderungen durch die Einigungsstelle?
   •   Welche Fristen müssen wann bedacht werden?
   •   Verfahren vor der Einigungsstelle
   •   Kosten der Einigungsstelle
   •   Kirchengericht oder Einigungsstelle – Unterschiede, Vor- und Nachteile
   •   Unterschiede betrieblicher Einigungsstellen im Betriebsverfassungsgesetz und im MVG
WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN?

•   MVG Baden Textexemplar
•   Fey/Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag
•   Kittner: Arbeits- und Sozialordnung, Bund Verlag falls vorhanden
•   Kommentare zum Arbeitsrecht (falls vorhanden)
•   Notizblock, Stifte

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN (BEI ONLINE TEILNAHME):
Bitte Vermerken Sie bei der Anmeldung im Feld „Bemerkungen“: Online-Teilnahme erwünscht.

• PC, Laptop, Tablet mit ausreichend großem Bildschirm und Netzkabel, sowie eine
  möglichst stabile Datenverbindung
• Für das verwendete Gerät passende Lautsprecher und Mikrofon (häufig schon eingebaut)
• Für das verwendete Gerät passende Kamera (ist oft schon eingebaut)
• Microsoft-Konto, Microsoft-Teams App (empfohlen, kann vorher installiert werden) oder wenn
  das nicht möglich ist, Browser, der Microsoft Teams unterstützt (empfohlen: Chrome, Edge).

Das Schulungsteam bietet einen Technik-Check vor der Schulungswoche an und unterstützt im
Vorfeld bei Fragen zur Installation von MS Teams (siehe dazu Anlage „Installationshinweise für MS
Teams).

LEITUNG:              Daniel Wenk, Stefan Riedel & Klaus-Peter Spohn-Logé

REFERENT:             Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon (angefragt)

NEUER TERMIN:         13./14.09.2021

SEMINARZEITEN:         9.00 - 12.30 Uhr (Präsenzgruppe 1. Tag ab 10:30 Uhr)
                      14.30 - 18.30 Uhr (2. Tag bis 16.00 Uhr)

ORT:                  Haus der Kirche, Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:        460.- € / Teilnehmer*in für Unterbringung in Einzelzimmer, Verpflegung,
                      Seminarunterlagen und Tagungsbeitrag
KURS 12 ◦ GRUNDKURS SOZIALE KOMPETENZ II ◦ 20.-22.09.2021

                  KOMMUNIKATION UND GESPRÄCHSFÜHRUNG IN DER MAV

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/ diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen. Angesprochen sind hier nicht nur Vorsitzende, sondern alle Mitglieder der MAV!

ZIELE & INHALT:
Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit der Mitarbeitervertretung ist neben rechtlichem Know-how
die erfolgreiche Kommunikation und ein gutes Miteinander im MAV-Team, sowie eine wirkungsvolle,
zielgerichtete Gesprächsführung.

Nicht immer funktioniert dies im Alltag: Gespräche drehen sich im Kreis und enden frustrierend.
Probleme werden vielleicht diskutiert, aber nicht gelöst. Wichtige Entscheidungen werden vertagt,
weil man irgendwie nicht auf einen Nenner kommt.

Doch auch in der Kommunikation der MAV nach außen kann es schwierig werden. Beratungs-
gespräche verlaufen unbefriedigend oder die Kommunikation mit der Leitung wird „harzig“.

Ob nach außen oder innen: Ziel des Seminars ist es, kommunikatives Handwerkszeug für ein
gelingendes Miteinander zu vermitteln.

Konstruktiv zu kommunizieren bietet zahlreiche Möglichkeiten: ein effektives und zugleich
befriedigendes Arbeiten im Team, lösungsorientierte Beratungsgespräche, eine selbstbewusste,
klare Vertretung von Interessen.

SEMINARTHEMEN:

    • Einführung ins Thema
           • Grundlagen konstruktiver Kommunikation und Gesprächsführung

    • Grundkonzepte der Gesprächsführung
           • Persönlichkeit & Interaktion
           • blockierende und konstruktive Muster von Kommunikation

    • Kommunikationskulturen im MAV-Team und im Betrieb

           • Praxisbeispiele, Stolpersteine und Möglichkeiten
ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN:
   • Notizblock, Stift

LEITUNG:            Uli Wohland (ORKA Heidelberg) und Katja Stange (KDA Baden)

TERMINE:            20.-22.09.2021

SEMINARZEITEN:      09.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10.30 Uhr)
                    14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 15.00 Uhr)

ORT:                Haus der Kirche
                    Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:      610.- € (Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung,
                            Seminarunterlagen und Kursgebühr)
KURS 13 ◦ 2 X2 GRUNDKURS II ◦ 27.-28.09. UND 04.-05.10.2021

               ARBEITSRECHT IN DER PRAXIS DER MITARBEITERVERTRETUNG

                      EINFÜHRUNG IN DAS ALLGEMEINE ARBEITSRECHT

ZIELGRUPPE:
2 x 2-Tage-Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/ diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen aus der Region Südbaden, die aus persönlichen Gründen keine viertägigen Präsenz-
seminare besuchen können und die bereits den Grundkurs I "Einführung in das Mitarbeiter-
vertretungsrecht“ besucht haben.

ZIELE & INHALTE:
Im Kurs werden grundsätzliche Informationen zum allgemein geltenden staatlichen Arbeitsrecht
vermittelt. Im Vordergrund stehen dabei das Arbeitsvertragsrecht und die Arbeitnehmer-
schutzgesetze. Mit Hilfe von Präsentationen und Fallbearbeitung in Arbeitsgruppen werden
praxisnah für die MAV relevante Arbeitsgesetze behandelt. Lernziel des Seminars ist die selbständige
Erarbeitung von Lösungen für betriebliche Fragestellungen und Probleme mit Hilfe von
Gesetzestexten, Kommentaren und Online-Recherche.

Bevorzugt bearbeitet werden die Fälle, die von den Teilnehmer*innen eingebracht werden.

Da im Kurs vermehrt digitale Technik und Medien eingesetzt werden, ist das Mitbringen eigener
Laptops oder Tablets hilfreich.

SEMINARTHEMEN:

  •    Erfahrungen und Probleme mit arbeitsrechtlichen Fragen in der MAV-Arbeit

  •    Der Aufbau des Arbeitsrechts
       • Allgemeine gesetzliche Grundlagen
       • Systematischer Überblick und Begriffserläuterungen zu den Arbeitsgesetzen

  •    Das kirchliche Arbeitsrecht - Rechtsgrundlagen, Struktur und Besonderheiten des kirchlichen
        Arbeitsrechts

  •    Arbeitnehmerstatus und Sonderarbeitsverhältnisse
•    Arbeitsvertragsrecht (BGB)

  •    Die Arbeitnehmerschutzgesetze
       • Arbeitsschutz
       • Arbeitszeit
       • Teilzeit und Befristung
       • Elternzeit und Pflegezeit
       • Urlaub
       • Entgeltfortzahlung
       • Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung
       • Kündigungsschutz

  •    Das Arbeitsrecht in der Rechtsprechung
       • Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
       • Aktuelle Urteile und Entwicklungen im Arbeitsrecht

WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN?

  •    MVG Textexemplar
  •    Fey/Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag
  •    Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its
  •    Laptops oder Tablets (falls vorhanden aber keine Voraussetzung zur Teilnahme)

LITERATUR, DIE GESTELLT WIRD:

  •    Arbeitshilfe zu AR-M der Evang. Landeskirche in Baden bzw. AVR Baden
  •    Kittner, Arbeits- und Sozialordnung (Bund Verlag)

LEITUNG:             Ulrike Kutzner & Lorenz Sauerborn

GASTREFERENT:        RA Rudi Bantel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Freiburg

TERMINE:             27.-28.09 UND 04.-05.10.2021

SEMINARZEITEN:       jeweils 09.30 bis 17.00 Uhr

ORT:                 Caritas Tagungszentrum
                     Wintererstraße 17, 79104 Freiburg im Breisgau

SEMINARKOSTEN:       740.- € für Kursgebühr, Tagesverpflegung und Seminarunterlagen
KURS 14 ◦ 2X2 GRUNDKURS I ◦ 04.-05.10 & 08.-09.11.2021

                                       EINFÜHRUNG IN DAS
                               MITARBEITERVERTRETUNGSRECHT

ZIELGRUPPE:
2 x 2-Tage-Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/ diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen aus der Region Nordbaden, die aus persönlichen Gründen keine viertägigen Präsenz-
seminare besuchen können.

ZIELE & INHALT:
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung ist das Mitarbeiter-
vertretungsgesetz (MVG).

Vor allem für Sie als neugewählte Mitglieder in der Mitarbeitervertretung ist es unabdingbar, dass
Sie die gesetzlichen Grundlagen Ihres Handelns genau kennen. Nur dann können Sie sachkundige
Interessenvertreter*innen der kirchlichen und diakonischen Beschäftigten sein und aktiv an der
Gestaltung der Dienstgemeinschaft mitarbeiten.

Möglichst dicht an Fällen und Erfahrungen aus der Praxis werden gemeinsam die Grundvor-
aussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeitervertretungsarbeit erarbeitet.

SEMINARTHEMEN:

  •    Wie lese ich das MVG und den Kommentar?
  •    Welche §§ sind für den Anfang am wichtigsten?
  •    Was sind meine Rechte und Pflichten als MAV-Mitglied?
  •    Was sind die immer wiederkehrenden Aufgaben der MAV?
  •    Welche Formen der Interessensvertretungen gibt es in Deutschland?
  •    Was genau ist die Rolle der MAV und wo im System des Unternehmens steht sie?
  •    Was macht die MAV, wenn sich der Dienstgeber nicht an das MVG hält?
  •    Wie kann die MAV eine Dienstvereinbarung abschließen?
  •    Eine Mitarbeitendenversammlung gestalten - wie geht das?
WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN?

  •     Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its
  •     Laptops oder Tablets (falls vorhanden aber keine Voraussetzung zur Teilnahme)

LITERATUR, DIE GESTELLT WIRD:
      • MVG Textexemplar
      • Fey / Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag
      • Leitfaden für Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche und der Diakonie

LEITUNG:               Stefan Riedel & Klaus-Peter Spohn-Logé

TERMINE:               04.-05.10. & 08.-09.11.2021

SEMINARZEITEN:         jeweils 09.30 bis 17.00 Uhr

ORT:                   Heinrich Pesch Haus
                       Frankenthaler Straße 229, 67059 Ludwigshafen am Rhein

SEMINARKOSTEN:         740.- € für Kursgebühr, Tagesverpflegung und Seminarunterlagen
KURS 15B ◦ AUFBAUKURS ◦ 19.-22.10.2021

  ARBEITSZEIT- & DIENSTPLANGESTALTUNG FÜR EINRICHTUNGEN UND DIENSTSTELLEN
                   MIT (WECHSEL-)SCHICHT-SYSTEM (MODUL 1)

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertretungen aus Betrieben mit Schicht- und Wechselschicht, insbesondere
aus der stationären und ambulanten Pflege, Krankenhäuser, Behinderten- und Jugendhilfe.

ZIELE & INHALTE:

Die MAV hat bei Festlegung und Änderung der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht. Im Seminar
werden die aktuellen gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu Arbeitszeit und Dienstplan-
gestaltung möglichst nah an der betrieblichen Praxis behandelt.

Für Arbeitgeber stellen Eingriffe in die Arbeitszeit, wie Verlängerung, Flexibilisierung oder Lage der
Arbeitszeit eine der Möglichkeiten dar, (Personal-) Kosten zu reduzieren. Auf der anderen Seite sind
für Arbeitnehmer*innen verlässliche und der persönlichen Situation angemessene Arbeitszeit-
regelungen und sinnvoll gestaltete Dienstpläne von großer Bedeutung.

Mit dieser Fortbildung sollen die Mitarbeitervertreter*innen befähigt werden, ihre Mitwirkungs-
rechte bei der Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung qualifiziert wahrzunehmen und die
Mitarbeiter*innen ihrer Dienststelle bei allen Fragen zum Thema zu beraten.

SEMINARTHEMEN:

   •   Interessen der Mitarbeiter*innen bei der Dienst- und Freizeitplanung
   •   Mitbestimmungsrecht der MAV bei allen Fragen zur Arbeitszeit gem. § 40 d) MVG
   •   Schichtpläne, Urlaubspläne, Zusatzdienstpläne
   •   Urlaub und Krankheit im laufenden Plan
   •   Überstunden und Freizeitausgleich
   •   Nachtarbeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
   •   Dokumentationspflicht
   •   Ankündigungsfristen beim Direktionsrecht
   •   Dienstverpflichtung
   •   Werktag, Ersatzruhetage und 5-Tagewoche, Pausen
   •   Umgang mit Verstößen
   •   ArbZG und Tariföffnungen
ANMERKUNG:

Dieses Seminar stellt den 1. Teil des Aufbaukurses dar. Teil 2 des Seminars wird vom 22.-24.11.2021
angeboten. Darin werden Strategien erarbeitet, wie die MAV ein beteiligungsorientiertes Verfahren
bei der Dienstplanerstellung etablieren und begleiten kann, damit sie ihr Mitbestimmungsrecht
verantwortungsvoll ausüben kann (ausführliche Inhalte siehe nächste Seite).

WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN?

  •    MVG Baden Textexemplar

  •    Fey/Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag

  •    Vorhandene Dienstvereinbarungen zu Thema

  •    Kommentar zum Arbeits- und Sozialrecht (falls vorhanden)

  •    Kittner: Arbeits- und Sozialordnung, Bund Verlag (falls vorhanden)

  •    Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its

  •    Laptops oder Tablets (falls vorhanden aber keine Voraussetzung zur Teilnahme)

LITERATUR, DIE GESTELLT WIRD:

  •    Schichtplanfibel – das Buch

LEITUNG:              Daniel Wenk & Stefan Riedel

TERMIN:               19.-22.10.2021

SEMINARZEITEN:        09.00 – 12.30 Uhr (erster Tag ab 10.30 Uhr)
                      14.30 – 18.30 Uhr (letzter Tag bis 15.00 Uhr)

ORT:                  Haus der Kirche
                      Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:        820.- € (Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung,
                              Seminarunterlagen und Kursgebühr)
KURS 16 ◦ AUFBAUKURS ◦ 22.-24. 11.2021

   ARBEITSZEIT- & DIENSTPLANGESTALTUNG FÜR DIAKONISCHE EINRICHTUNGEN UND
           DIENSTSTELLEN MIT (WECHSEL-)SCHICHT-SYSTEM (MODUL 2)

ZIELGRUPPE:
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitervertretungen aus Betrieben mit Wechselschicht,
insbesondere aus der stationären und ambulanten Pflege, Krankenhäuser, Behinderten- und
Jugendhilfe, die Modul 1 des Seminars bereits besucht haben.

ZIELE & INHALTE:
Das Modul 2 baut auf den arbeitszeitrechtlichen Grundlagen auf, die im Modul 1 vermittelt wurden.
In diesem Seminar wird neben der Vertiefung und Auffrischung der Themen aus Modul 1, der Fokus
auf die kollektive Seite der Dienstplangestaltung gelegt.

Es geht um die beteiligungsorientierte Mitbestimmung bei der Erstellung der Dienstpläne. Wie
beteiligen sich die Mitarbeitenden mit ihren Wünschen die Dienstpläne betreffend? Wie gelingt es
der Mitarbeitervertretung die Interessen und die individualrechtlichen Ansprüche der Beschäftigten
bei der Dienstplanung angemessen zu berücksichtigen?

SEMINARTHEMEN:

    • Vertiefung und Erfahrungen zu den Themen aus Modul 1 (siehe S. 40f)

    • Urlaubs- und Arbeitszeitkontenregelungen

    • Bausteine für betriebliche Arbeitszeitregelungen in Form von Dienstvereinbarungen

    • Beteiligungsorientierte Dienstplanung

    • Berücksichtigung der Interessen und individualrechtlichen Ansprüche der Beschäftigten
WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN?

  •    MVG Textexemplar

  •    Fey/Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag

  •    Das Buch zur Schichtplanfibel

  •    Kittner: Arbeits- und Sozialordnung, Bund Verlag (falls vorhanden)

  •    Vorhandene Dienstvereinbarungen zum Thema

  •    Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its

  •    Laptops oder Tablets (falls vorhanden aber keine Voraussetzung zur Teilnahme)

LEITUNG:              Daniel Wenk & Stefan Riedel

TERMIN:               22.-24.11.2021

SEMINARZEITEN:        09.00 – 12.30 Uhr (erster Tag ab 10.30 Uhr)
                      14.30 – 18.30 Uhr (letzter Tag bis 15.00 Uhr)

ORT:                  Haus der Kirche
                      Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:        610.- € (Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung,
                              Seminarunterlagen und Kursgebühr)
KURS 17 ◦ STRESS REDUZIEREN – RESILIENZ STÄRKEN ◦ 22.-24.11.2021

                          STRESS REDUZIEREN – RESILIENZ STÄRKEN
                         GELASSEN UND STARK DURCH DIE AMTSZEIT

ZIELGRUPPE:
Dieses Seminar richtet sich nicht nur, aber auch an Mitarbeitervertreter*innen, die schon länger im
Amt sind. Es ist gedacht für alle, die eine persönliche und nachhaltige Strategie gegen Stress und
Überlastung suchen.

                „WENN DER MENSCH ZUR RUHE GEKOMMEN IST, DANN WIRKT ER.“
                                 FRANCESCO PETRARCA

ZIELE & INHALTE:
Machen wir uns nichts vor: das Amt als Mitarbeitervertreter*in ist wahrlich kein Zuckerschlecken.
Immer gibt es etwas Neues zu tun, der Berg an Aufgaben wächst stetig. Für immer mehr schwierige
Situationen gilt es Lösungen zu finden und die Tätigkeit erfordert zunehmend einen hohen
Zeitaufwand. Viele Kollegen und auch Ihr Arbeitgeber unterschätzen die enorme Belastung durch das
Amt.

Wer hier Ruhe, innere Stärke und Widerstandsfähigkeit – also Resilienz besitzt, ist klar im Vorteil.
Denn nur wenn Sie gesund und stressresistent sind, können Sie sich konstruktiv für Ihre Kolleginnen
und Kollegen einsetzen.

In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie persönliche Belastungen rechtzeitig erkennen und sich davor
schützen. Sie erhalten wichtige Praxistipps, wie Sie persönlich und auch Ihr betriebliches Umfeld
gesünder durch den Arbeits- und Betriebsalltag kommen. Sie üben, wie Sie mit bewährten Methoden
stressresistenter und leistungsstärker werden können und entwickeln Ihren ganz persönlichen
„Notfallkoffer”.

SEMINARTHEMEN:

  •    Einführung in die Themen Stress und Resilienz

  •    Reflektieren des eigenen Stresserlebens und –Verhaltens

  •    Säulen der Resilienz

  •    Kennenlernen bewährter Methoden
•    Transfer in den Alltag

  •    Ausblick auf das Gremium und die Einrichtung im Ganzen

WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN?

   •   Schreibmaterial, Schere und Kleber

   •   Bequeme Kleidung und warme Socken

LEITUNG:             Susanne Eichler & Katja Stange

TERMIN:              22.-24.11.2021

SEMINARZEITEN:       09.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10.30 Uhr)
                     14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 15.00 Uhr)

ORT:                 Haus der Kirche
                     Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:       610.- € (Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung,
                             Seminarunterlagen und Kursgebühr)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MAV-SCHULUNGEN (AGB)

1.       GELTUNGSBEREICH
(1)      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, MAV-
         Seminare, Tagesseminare, Online-Seminare, Online-Angebote, die vom Kirchlichen Dienst in
         der Arbeitswelt der Evangelischen Landeskirche in Baden (KDA Baden) in Kooperation mit
         dem Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen für den Bereich der Evangelischen
         Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werks Baden e.V. (GA Baden) stattfinden.
(2)      Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Rücktritt von einer Veranstaltung) bedürfen der
         Schriftform und müssen per Post oder E-Mail beim KDA Baden eingehen (siehe Rückseite).

2.       ENTGELT BEI VERANSTALTUNGEN
(1)      Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus den aktuellen Ankündigungen: Ausschreibung,
         Programmheft, Internet-Veranstaltungskalender, etc.
(2)      Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrags durch die Anmeldung zu einer
         Veranstaltung und dem Erhalt der Anmeldebestätigung nach Rechnungsstellung fällig.
(3)      Eine nicht in Anspruch genommene Leistung für Übernachtungen in einem Tagungshaus
         während einer Veranstaltung bewirken keine Ermäßigung und werden nicht rückvergütet,
         sofern sie nicht bereits bei der Anmeldung ausgeschlossen wurde.

3.       RÜCKTRITT UND WIDERRUF DURCH DEN/DIE VERTRAGSPARTNER*IN
(1)      Der/Die Vertragspartner*in kann durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung
         zurücktreten. Die Erklärung muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax beim KDA Baden
         eingegangen sein.
(2)      Liegt der Rücktritt von der Anmeldung dem KDA Baden spätestens 30 Tage vor Beginn der
         Veranstaltung vor (Datum des Poststempels oder Eingangsdatum der Email bzw. des Faxes),
         kann kostenfrei storniert werden.
         Erfolgt der Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 30% der
         Seminargebühr als Stornokosten an.
         Zwischen dem 14. und 7. Tag fallen 50% der Seminargebühren als Stornokosten an.
         Ab dem 6. Tag ist der Seminarbeitrag in voller Höhe zu entrichten.
         Kann die angemeldete Person oder ihr Arbeitgeber eine Ersatzperson benennen, die den Platz
         übernimmt, entfallen die Stornogebühren.
(3)      Fernbleiben gilt nicht als Rücktritt von der Anmeldung. Im Falle des Fernbleibens von der
         Schulung ohne vorherigen schriftlichen Rücktritt von der Anmeldung entfallen die unter (2)
         genannten Stornogebühren.
(4)      Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
(5)      Ausnahmeklausel für die Zeit der Corona-Pandemie:
         Wenn eine Person aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund der Bestimmungen des
         Veranstalters (jeweils in der zum Zeitpunkt der Schulung gültigen Fassung) nicht zur Schulung
         anreisen darf, werden aus Kulanzgründen nur 30% der Stornokosten erhoben, unabhängig
         davon, wann die Absage erfolgt. Kann von der betroffenen Person oder der Einrichtung
         eine Ersatzperson benannt werden oder eine Person von der Warteliste einspringen,
         entfallen die Stornokosten.

4.       ORGANISATORISCHE ÄNDERUNGEN
(1)      Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n
         Referent*in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen
         der Referent*innen angekündigt wurde.
(2)      Der Veranstalter kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

      KDA Baden - Email: mav.schulungen@ekiba.de - Tel: 0721/9175 364 – Postfach 2269, 76010 Karlsruhe
5.       TEILNAHMEBESTÄTIGUNG
(1)      Teilnehmende erhalten nach erfolgter Teilnahme eine Teilnahmebestätigung.

6.       URHEBERRECHT
(1)      Ton- und Bildaufzeichnungen sind während den Veranstaltungen nicht gestattet.
(2)      Alle Rechte am Lehrmaterial sind vorbehalten. Das ausgeteilte Lehrmaterial darf ohne
         Genehmigung des Veranstalters nicht vervielfältigt, online gestellt oder anderweitig
         verwertet werden. Wird Lehrmaterial zum Download bereitgestellt, ist die Weitergabe der
         Zugangsdaten ebenso untersagt.

7.       ONLINE-SCHULUNG UND ONLINE-ZUGANG ZU LEHRMATERIAL
(1)      Sofern der/die Teilnehmende für den Zugang zu einer Online-Schulung oder den Zugriff auf
         Lehrmaterial einen Link oder ein Passwort erhält, hat er/sie dieses vertraulich zu behandeln
         und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sollte
         dem/der Nutzer*in das Passwort abhandenkommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs
         bekannt werden, hat er den Veranstalter hiervon unverzüglich zu unterrichten.

8.       HAUSORDNUNG
(1)      Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der/die Vertragspartner*in, die jeweilige
         Hausordnung der genutzten Gebäude und Einrichtungen einzuhalten.

9.       DATENSCHUTZ
(1)      Es gilt die Datenschutzerklärung des KDA Baden in der im Internet auf
         https://www.kda-baden.de/html/misc/datenschutz.html veröffentlichten Fassung. Die
         Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekanntwerdender Daten anderer
         Teilnehmender ohne deren ausdrückliches Einverständnis zu unterlassen.

10.      SONSTIGES
(1)      Dieser durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung im Rahmen der MAV-Schulungen 2021
         geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
         Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der ABG ganz oder teilweise
         unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit eine solche Bestimmung
         unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages gemäß § 306 BGB nach den gesetzlichen
         Vorschriften.

      KDA Baden - Email: mav.schulungen@ekiba.de - Tel: 0721/9175 364 – Postfach 2269, 76010 Karlsruhe
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