MAV SCHULUNGEN 2. HALBJAHR 2021 - STAND JULI 2021 - Evangelische ...
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In allen Schulungen sind noch Plätze frei! Anmeldung direkt über den jeweiligen Link möglich! 19/21: Die betriebliche Einigungsstelle – 13./14.09.21 https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer- mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/366367-neuer-termin-kurs-19-2021- kompaktseminar-betriebliche-einigungsstelle-hybrid/?vt=1 12/21: Grundkurs Soziale Kompetenz II - Kommunikation und Gesprächsführung in der MAV 20.-22.09.21 https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer- mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/325609-kurs-12-2021-grundkurs- soziale-kompetenz-ii-kommunikation-und-gespraechsfuehrung-in-der-mav/?vt=1 13/21: 2x2 Grundkurs II – Tageskurs in Freiburg 27./28.09. & 04./05.10.21 https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer- mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/325937-kurs-13-2021-2x2-grundkurs- ii/?vt=1 14/21: 2x2 Grundkurs I – Tageskurs in Ludwigshafen am Rhein 04./05.10. & 08./09.11.21 https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer- mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/325939-kurs-14-2021-2x2-grundkurs- i/?vt=1 15b/21: Arbeitszeit und Dienstplangestaltung – 19.-22.10.21 Einrichtungen mit (Wechsel-)Schichtsystem – Modul 1 https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer- mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/325896-kurs-15b-2021-arbeitszeit- und-dienstplangestaltung-im-schichtbetrieb-i/?vt=1 16/21: Arbeitszeit und Dienstplangestaltung 22.-24.11.21 Einrichtungen mit (Wechsel-)Schichtsystem – Modul 2 https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer- mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/331448-kurs-16-2021-arbeitszeit-und- dienstplangestaltung-im-schichtbetrieb-ii/?vt=1 17/21: Stress reduzieren – Resilienz stärken – 22.-24.11.21 https://www.ekiba.de/arbeitswelt-beruf/kirchlicher-dienst-in-der-arbeitswelt-kda/angebote-fuer- mitarbeitervertretungen/termine-und-veranstaltungen/detail/termin-seite/id/325908-kurs-17-2021-stress- reduzieren-resilienz-staerken/?vt=1
KURS 19/2021 KOMPAKTSEMINAR BETRIEBLICHE EINIGUNGSSTELLE (HYBRID) ◦ 13.+14.09.2021 DIE BETRIEBLICHE EINIGUNGSSTELLE ZIELGRUPPE: Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/diakonischen Dienststellen und Einrichtungen mit Grundkenntnissen im Mitarbeitervertretungsrecht KURSFORMAT: Die Schulung wird hybrid angeboten. Es besteht sowohl die Möglichkeit präsent in Bad Herrenalb mit Übernachtung als auch online teil zu nehmen. Nach den sehr guten Erfahrungen der bereits stattgefundenen Hybrid-Schulungen, bieten wir die Online-Teilnahme für diese Schulung gerne an. ZIELE & INHALTE: Ab 2021 kommt sie auch in Baden! Jahrelang durch Arbeitnehmervertreter*innen gefordert ist sie jetzt beschlossene Sache, die betriebliche Einigungsstelle. Mit der offiziellen Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt, voraussichtlich im Januar 2021 kommt sie verbindlich im Anwendungsgebiet des MVG-Baden. Als Klärungsinstanz ist sie bei Regelungsstreitigkeiten (Fälle § 40 MVG) im Kontext betrieblicher Mitbestimmung für Betriebs- und Personalräte seit langem bewährt. Die Einigungsstelle eröffnet neue gestalterische Möglichkeiten im zentralen Bereich der Mitbestimmung. Wie kann das Instrument genutzt werden, um die Rechte der Mitarbeitenden zu stärken? Das Seminar greift diese Fragen auf und gibt Einblicke in die Arbeit der Einigungsstelle. Als sachkundigen Referenten und Praktiker mit einschlägiger Erfahrung in Verfahren zu Einigungsstellen haben wir den Rechtsanwalt und MVG-Kommentator Herrn Baumann-Czichon angefragt. SEMINARTHEMEN: • Bildung und Besetzung der Einigungsstelle • Ständige oder fallbezogene Einigungsstelle? • Welche Angelegenheiten können von der Einigungsstelle geregelt werden? • Beteiligungsverfahren: Änderungen durch die Einigungsstelle? • Welche Fristen müssen wann bedacht werden? • Verfahren vor der Einigungsstelle • Kosten der Einigungsstelle • Kirchengericht oder Einigungsstelle – Unterschiede, Vor- und Nachteile • Unterschiede betrieblicher Einigungsstellen im Betriebsverfassungsgesetz und im MVG
WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN? • MVG Baden Textexemplar • Fey/Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Kittner: Arbeits- und Sozialordnung, Bund Verlag falls vorhanden • Kommentare zum Arbeitsrecht (falls vorhanden) • Notizblock, Stifte TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN (BEI ONLINE TEILNAHME): Bitte Vermerken Sie bei der Anmeldung im Feld „Bemerkungen“: Online-Teilnahme erwünscht. • PC, Laptop, Tablet mit ausreichend großem Bildschirm und Netzkabel, sowie eine möglichst stabile Datenverbindung • Für das verwendete Gerät passende Lautsprecher und Mikrofon (häufig schon eingebaut) • Für das verwendete Gerät passende Kamera (ist oft schon eingebaut) • Microsoft-Konto, Microsoft-Teams App (empfohlen, kann vorher installiert werden) oder wenn das nicht möglich ist, Browser, der Microsoft Teams unterstützt (empfohlen: Chrome, Edge). Das Schulungsteam bietet einen Technik-Check vor der Schulungswoche an und unterstützt im Vorfeld bei Fragen zur Installation von MS Teams (siehe dazu Anlage „Installationshinweise für MS Teams). LEITUNG: Daniel Wenk, Stefan Riedel & Klaus-Peter Spohn-Logé REFERENT: Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon (angefragt) NEUER TERMIN: 13./14.09.2021 SEMINARZEITEN: 9.00 - 12.30 Uhr (Präsenzgruppe 1. Tag ab 10:30 Uhr) 14.30 - 18.30 Uhr (2. Tag bis 16.00 Uhr) ORT: Haus der Kirche, Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb SEMINARKOSTEN: 460.- € / Teilnehmer*in für Unterbringung in Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen und Tagungsbeitrag
KURS 12 ◦ GRUNDKURS SOZIALE KOMPETENZ II ◦ 20.-22.09.2021 KOMMUNIKATION UND GESPRÄCHSFÜHRUNG IN DER MAV ZIELGRUPPE: Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/ diakonischen Dienststellen und Einrichtungen. Angesprochen sind hier nicht nur Vorsitzende, sondern alle Mitglieder der MAV! ZIELE & INHALT: Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit der Mitarbeitervertretung ist neben rechtlichem Know-how die erfolgreiche Kommunikation und ein gutes Miteinander im MAV-Team, sowie eine wirkungsvolle, zielgerichtete Gesprächsführung. Nicht immer funktioniert dies im Alltag: Gespräche drehen sich im Kreis und enden frustrierend. Probleme werden vielleicht diskutiert, aber nicht gelöst. Wichtige Entscheidungen werden vertagt, weil man irgendwie nicht auf einen Nenner kommt. Doch auch in der Kommunikation der MAV nach außen kann es schwierig werden. Beratungs- gespräche verlaufen unbefriedigend oder die Kommunikation mit der Leitung wird „harzig“. Ob nach außen oder innen: Ziel des Seminars ist es, kommunikatives Handwerkszeug für ein gelingendes Miteinander zu vermitteln. Konstruktiv zu kommunizieren bietet zahlreiche Möglichkeiten: ein effektives und zugleich befriedigendes Arbeiten im Team, lösungsorientierte Beratungsgespräche, eine selbstbewusste, klare Vertretung von Interessen. SEMINARTHEMEN: • Einführung ins Thema • Grundlagen konstruktiver Kommunikation und Gesprächsführung • Grundkonzepte der Gesprächsführung • Persönlichkeit & Interaktion • blockierende und konstruktive Muster von Kommunikation • Kommunikationskulturen im MAV-Team und im Betrieb • Praxisbeispiele, Stolpersteine und Möglichkeiten
ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN: • Notizblock, Stift LEITUNG: Uli Wohland (ORKA Heidelberg) und Katja Stange (KDA Baden) TERMINE: 20.-22.09.2021 SEMINARZEITEN: 09.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10.30 Uhr) 14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 15.00 Uhr) ORT: Haus der Kirche Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb SEMINARKOSTEN: 610.- € (Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen und Kursgebühr)
KURS 13 ◦ 2 X2 GRUNDKURS II ◦ 27.-28.09. UND 04.-05.10.2021 ARBEITSRECHT IN DER PRAXIS DER MITARBEITERVERTRETUNG EINFÜHRUNG IN DAS ALLGEMEINE ARBEITSRECHT ZIELGRUPPE: 2 x 2-Tage-Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/ diakonischen Dienststellen und Einrichtungen aus der Region Südbaden, die aus persönlichen Gründen keine viertägigen Präsenz- seminare besuchen können und die bereits den Grundkurs I "Einführung in das Mitarbeiter- vertretungsrecht“ besucht haben. ZIELE & INHALTE: Im Kurs werden grundsätzliche Informationen zum allgemein geltenden staatlichen Arbeitsrecht vermittelt. Im Vordergrund stehen dabei das Arbeitsvertragsrecht und die Arbeitnehmer- schutzgesetze. Mit Hilfe von Präsentationen und Fallbearbeitung in Arbeitsgruppen werden praxisnah für die MAV relevante Arbeitsgesetze behandelt. Lernziel des Seminars ist die selbständige Erarbeitung von Lösungen für betriebliche Fragestellungen und Probleme mit Hilfe von Gesetzestexten, Kommentaren und Online-Recherche. Bevorzugt bearbeitet werden die Fälle, die von den Teilnehmer*innen eingebracht werden. Da im Kurs vermehrt digitale Technik und Medien eingesetzt werden, ist das Mitbringen eigener Laptops oder Tablets hilfreich. SEMINARTHEMEN: • Erfahrungen und Probleme mit arbeitsrechtlichen Fragen in der MAV-Arbeit • Der Aufbau des Arbeitsrechts • Allgemeine gesetzliche Grundlagen • Systematischer Überblick und Begriffserläuterungen zu den Arbeitsgesetzen • Das kirchliche Arbeitsrecht - Rechtsgrundlagen, Struktur und Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts • Arbeitnehmerstatus und Sonderarbeitsverhältnisse
• Arbeitsvertragsrecht (BGB) • Die Arbeitnehmerschutzgesetze • Arbeitsschutz • Arbeitszeit • Teilzeit und Befristung • Elternzeit und Pflegezeit • Urlaub • Entgeltfortzahlung • Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung • Kündigungsschutz • Das Arbeitsrecht in der Rechtsprechung • Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht • Aktuelle Urteile und Entwicklungen im Arbeitsrecht WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN? • MVG Textexemplar • Fey/Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its • Laptops oder Tablets (falls vorhanden aber keine Voraussetzung zur Teilnahme) LITERATUR, DIE GESTELLT WIRD: • Arbeitshilfe zu AR-M der Evang. Landeskirche in Baden bzw. AVR Baden • Kittner, Arbeits- und Sozialordnung (Bund Verlag) LEITUNG: Ulrike Kutzner & Lorenz Sauerborn GASTREFERENT: RA Rudi Bantel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Freiburg TERMINE: 27.-28.09 UND 04.-05.10.2021 SEMINARZEITEN: jeweils 09.30 bis 17.00 Uhr ORT: Caritas Tagungszentrum Wintererstraße 17, 79104 Freiburg im Breisgau SEMINARKOSTEN: 740.- € für Kursgebühr, Tagesverpflegung und Seminarunterlagen
KURS 14 ◦ 2X2 GRUNDKURS I ◦ 04.-05.10 & 08.-09.11.2021 EINFÜHRUNG IN DAS MITARBEITERVERTRETUNGSRECHT ZIELGRUPPE: 2 x 2-Tage-Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/ diakonischen Dienststellen und Einrichtungen aus der Region Nordbaden, die aus persönlichen Gründen keine viertägigen Präsenz- seminare besuchen können. ZIELE & INHALT: Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung ist das Mitarbeiter- vertretungsgesetz (MVG). Vor allem für Sie als neugewählte Mitglieder in der Mitarbeitervertretung ist es unabdingbar, dass Sie die gesetzlichen Grundlagen Ihres Handelns genau kennen. Nur dann können Sie sachkundige Interessenvertreter*innen der kirchlichen und diakonischen Beschäftigten sein und aktiv an der Gestaltung der Dienstgemeinschaft mitarbeiten. Möglichst dicht an Fällen und Erfahrungen aus der Praxis werden gemeinsam die Grundvor- aussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeitervertretungsarbeit erarbeitet. SEMINARTHEMEN: • Wie lese ich das MVG und den Kommentar? • Welche §§ sind für den Anfang am wichtigsten? • Was sind meine Rechte und Pflichten als MAV-Mitglied? • Was sind die immer wiederkehrenden Aufgaben der MAV? • Welche Formen der Interessensvertretungen gibt es in Deutschland? • Was genau ist die Rolle der MAV und wo im System des Unternehmens steht sie? • Was macht die MAV, wenn sich der Dienstgeber nicht an das MVG hält? • Wie kann die MAV eine Dienstvereinbarung abschließen? • Eine Mitarbeitendenversammlung gestalten - wie geht das?
WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN? • Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its • Laptops oder Tablets (falls vorhanden aber keine Voraussetzung zur Teilnahme) LITERATUR, DIE GESTELLT WIRD: • MVG Textexemplar • Fey / Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Leitfaden für Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche und der Diakonie LEITUNG: Stefan Riedel & Klaus-Peter Spohn-Logé TERMINE: 04.-05.10. & 08.-09.11.2021 SEMINARZEITEN: jeweils 09.30 bis 17.00 Uhr ORT: Heinrich Pesch Haus Frankenthaler Straße 229, 67059 Ludwigshafen am Rhein SEMINARKOSTEN: 740.- € für Kursgebühr, Tagesverpflegung und Seminarunterlagen
KURS 15B ◦ AUFBAUKURS ◦ 19.-22.10.2021 ARBEITSZEIT- & DIENSTPLANGESTALTUNG FÜR EINRICHTUNGEN UND DIENSTSTELLEN MIT (WECHSEL-)SCHICHT-SYSTEM (MODUL 1) ZIELGRUPPE: Seminar für Mitarbeitervertretungen aus Betrieben mit Schicht- und Wechselschicht, insbesondere aus der stationären und ambulanten Pflege, Krankenhäuser, Behinderten- und Jugendhilfe. ZIELE & INHALTE: Die MAV hat bei Festlegung und Änderung der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht. Im Seminar werden die aktuellen gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu Arbeitszeit und Dienstplan- gestaltung möglichst nah an der betrieblichen Praxis behandelt. Für Arbeitgeber stellen Eingriffe in die Arbeitszeit, wie Verlängerung, Flexibilisierung oder Lage der Arbeitszeit eine der Möglichkeiten dar, (Personal-) Kosten zu reduzieren. Auf der anderen Seite sind für Arbeitnehmer*innen verlässliche und der persönlichen Situation angemessene Arbeitszeit- regelungen und sinnvoll gestaltete Dienstpläne von großer Bedeutung. Mit dieser Fortbildung sollen die Mitarbeitervertreter*innen befähigt werden, ihre Mitwirkungs- rechte bei der Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung qualifiziert wahrzunehmen und die Mitarbeiter*innen ihrer Dienststelle bei allen Fragen zum Thema zu beraten. SEMINARTHEMEN: • Interessen der Mitarbeiter*innen bei der Dienst- und Freizeitplanung • Mitbestimmungsrecht der MAV bei allen Fragen zur Arbeitszeit gem. § 40 d) MVG • Schichtpläne, Urlaubspläne, Zusatzdienstpläne • Urlaub und Krankheit im laufenden Plan • Überstunden und Freizeitausgleich • Nachtarbeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft • Dokumentationspflicht • Ankündigungsfristen beim Direktionsrecht • Dienstverpflichtung • Werktag, Ersatzruhetage und 5-Tagewoche, Pausen • Umgang mit Verstößen • ArbZG und Tariföffnungen
ANMERKUNG: Dieses Seminar stellt den 1. Teil des Aufbaukurses dar. Teil 2 des Seminars wird vom 22.-24.11.2021 angeboten. Darin werden Strategien erarbeitet, wie die MAV ein beteiligungsorientiertes Verfahren bei der Dienstplanerstellung etablieren und begleiten kann, damit sie ihr Mitbestimmungsrecht verantwortungsvoll ausüben kann (ausführliche Inhalte siehe nächste Seite). WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN? • MVG Baden Textexemplar • Fey/Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Vorhandene Dienstvereinbarungen zu Thema • Kommentar zum Arbeits- und Sozialrecht (falls vorhanden) • Kittner: Arbeits- und Sozialordnung, Bund Verlag (falls vorhanden) • Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its • Laptops oder Tablets (falls vorhanden aber keine Voraussetzung zur Teilnahme) LITERATUR, DIE GESTELLT WIRD: • Schichtplanfibel – das Buch LEITUNG: Daniel Wenk & Stefan Riedel TERMIN: 19.-22.10.2021 SEMINARZEITEN: 09.00 – 12.30 Uhr (erster Tag ab 10.30 Uhr) 14.30 – 18.30 Uhr (letzter Tag bis 15.00 Uhr) ORT: Haus der Kirche Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb SEMINARKOSTEN: 820.- € (Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen und Kursgebühr)
KURS 16 ◦ AUFBAUKURS ◦ 22.-24. 11.2021 ARBEITSZEIT- & DIENSTPLANGESTALTUNG FÜR DIAKONISCHE EINRICHTUNGEN UND DIENSTSTELLEN MIT (WECHSEL-)SCHICHT-SYSTEM (MODUL 2) ZIELGRUPPE: Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitervertretungen aus Betrieben mit Wechselschicht, insbesondere aus der stationären und ambulanten Pflege, Krankenhäuser, Behinderten- und Jugendhilfe, die Modul 1 des Seminars bereits besucht haben. ZIELE & INHALTE: Das Modul 2 baut auf den arbeitszeitrechtlichen Grundlagen auf, die im Modul 1 vermittelt wurden. In diesem Seminar wird neben der Vertiefung und Auffrischung der Themen aus Modul 1, der Fokus auf die kollektive Seite der Dienstplangestaltung gelegt. Es geht um die beteiligungsorientierte Mitbestimmung bei der Erstellung der Dienstpläne. Wie beteiligen sich die Mitarbeitenden mit ihren Wünschen die Dienstpläne betreffend? Wie gelingt es der Mitarbeitervertretung die Interessen und die individualrechtlichen Ansprüche der Beschäftigten bei der Dienstplanung angemessen zu berücksichtigen? SEMINARTHEMEN: • Vertiefung und Erfahrungen zu den Themen aus Modul 1 (siehe S. 40f) • Urlaubs- und Arbeitszeitkontenregelungen • Bausteine für betriebliche Arbeitszeitregelungen in Form von Dienstvereinbarungen • Beteiligungsorientierte Dienstplanung • Berücksichtigung der Interessen und individualrechtlichen Ansprüche der Beschäftigten
WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN? • MVG Textexemplar • Fey/Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Das Buch zur Schichtplanfibel • Kittner: Arbeits- und Sozialordnung, Bund Verlag (falls vorhanden) • Vorhandene Dienstvereinbarungen zum Thema • Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its • Laptops oder Tablets (falls vorhanden aber keine Voraussetzung zur Teilnahme) LEITUNG: Daniel Wenk & Stefan Riedel TERMIN: 22.-24.11.2021 SEMINARZEITEN: 09.00 – 12.30 Uhr (erster Tag ab 10.30 Uhr) 14.30 – 18.30 Uhr (letzter Tag bis 15.00 Uhr) ORT: Haus der Kirche Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb SEMINARKOSTEN: 610.- € (Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen und Kursgebühr)
KURS 17 ◦ STRESS REDUZIEREN – RESILIENZ STÄRKEN ◦ 22.-24.11.2021 STRESS REDUZIEREN – RESILIENZ STÄRKEN GELASSEN UND STARK DURCH DIE AMTSZEIT ZIELGRUPPE: Dieses Seminar richtet sich nicht nur, aber auch an Mitarbeitervertreter*innen, die schon länger im Amt sind. Es ist gedacht für alle, die eine persönliche und nachhaltige Strategie gegen Stress und Überlastung suchen. „WENN DER MENSCH ZUR RUHE GEKOMMEN IST, DANN WIRKT ER.“ FRANCESCO PETRARCA ZIELE & INHALTE: Machen wir uns nichts vor: das Amt als Mitarbeitervertreter*in ist wahrlich kein Zuckerschlecken. Immer gibt es etwas Neues zu tun, der Berg an Aufgaben wächst stetig. Für immer mehr schwierige Situationen gilt es Lösungen zu finden und die Tätigkeit erfordert zunehmend einen hohen Zeitaufwand. Viele Kollegen und auch Ihr Arbeitgeber unterschätzen die enorme Belastung durch das Amt. Wer hier Ruhe, innere Stärke und Widerstandsfähigkeit – also Resilienz besitzt, ist klar im Vorteil. Denn nur wenn Sie gesund und stressresistent sind, können Sie sich konstruktiv für Ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie persönliche Belastungen rechtzeitig erkennen und sich davor schützen. Sie erhalten wichtige Praxistipps, wie Sie persönlich und auch Ihr betriebliches Umfeld gesünder durch den Arbeits- und Betriebsalltag kommen. Sie üben, wie Sie mit bewährten Methoden stressresistenter und leistungsstärker werden können und entwickeln Ihren ganz persönlichen „Notfallkoffer”. SEMINARTHEMEN: • Einführung in die Themen Stress und Resilienz • Reflektieren des eigenen Stresserlebens und –Verhaltens • Säulen der Resilienz • Kennenlernen bewährter Methoden
• Transfer in den Alltag • Ausblick auf das Gremium und die Einrichtung im Ganzen WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN? • Schreibmaterial, Schere und Kleber • Bequeme Kleidung und warme Socken LEITUNG: Susanne Eichler & Katja Stange TERMIN: 22.-24.11.2021 SEMINARZEITEN: 09.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10.30 Uhr) 14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 15.00 Uhr) ORT: Haus der Kirche Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb SEMINARKOSTEN: 610.- € (Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen und Kursgebühr)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MAV-SCHULUNGEN (AGB) 1. GELTUNGSBEREICH (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, MAV- Seminare, Tagesseminare, Online-Seminare, Online-Angebote, die vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt der Evangelischen Landeskirche in Baden (KDA Baden) in Kooperation mit dem Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werks Baden e.V. (GA Baden) stattfinden. (2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Rücktritt von einer Veranstaltung) bedürfen der Schriftform und müssen per Post oder E-Mail beim KDA Baden eingehen (siehe Rückseite). 2. ENTGELT BEI VERANSTALTUNGEN (1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus den aktuellen Ankündigungen: Ausschreibung, Programmheft, Internet-Veranstaltungskalender, etc. (2) Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrags durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung und dem Erhalt der Anmeldebestätigung nach Rechnungsstellung fällig. (3) Eine nicht in Anspruch genommene Leistung für Übernachtungen in einem Tagungshaus während einer Veranstaltung bewirken keine Ermäßigung und werden nicht rückvergütet, sofern sie nicht bereits bei der Anmeldung ausgeschlossen wurde. 3. RÜCKTRITT UND WIDERRUF DURCH DEN/DIE VERTRAGSPARTNER*IN (1) Der/Die Vertragspartner*in kann durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten. Die Erklärung muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax beim KDA Baden eingegangen sein. (2) Liegt der Rücktritt von der Anmeldung dem KDA Baden spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung vor (Datum des Poststempels oder Eingangsdatum der Email bzw. des Faxes), kann kostenfrei storniert werden. Erfolgt der Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 30% der Seminargebühr als Stornokosten an. Zwischen dem 14. und 7. Tag fallen 50% der Seminargebühren als Stornokosten an. Ab dem 6. Tag ist der Seminarbeitrag in voller Höhe zu entrichten. Kann die angemeldete Person oder ihr Arbeitgeber eine Ersatzperson benennen, die den Platz übernimmt, entfallen die Stornogebühren. (3) Fernbleiben gilt nicht als Rücktritt von der Anmeldung. Im Falle des Fernbleibens von der Schulung ohne vorherigen schriftlichen Rücktritt von der Anmeldung entfallen die unter (2) genannten Stornogebühren. (4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt. (5) Ausnahmeklausel für die Zeit der Corona-Pandemie: Wenn eine Person aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund der Bestimmungen des Veranstalters (jeweils in der zum Zeitpunkt der Schulung gültigen Fassung) nicht zur Schulung anreisen darf, werden aus Kulanzgründen nur 30% der Stornokosten erhoben, unabhängig davon, wann die Absage erfolgt. Kann von der betroffenen Person oder der Einrichtung eine Ersatzperson benannt werden oder eine Person von der Warteliste einspringen, entfallen die Stornokosten. 4. ORGANISATORISCHE ÄNDERUNGEN (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Referent*in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Referent*innen angekündigt wurde. (2) Der Veranstalter kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. KDA Baden - Email: mav.schulungen@ekiba.de - Tel: 0721/9175 364 – Postfach 2269, 76010 Karlsruhe
5. TEILNAHMEBESTÄTIGUNG (1) Teilnehmende erhalten nach erfolgter Teilnahme eine Teilnahmebestätigung. 6. URHEBERRECHT (1) Ton- und Bildaufzeichnungen sind während den Veranstaltungen nicht gestattet. (2) Alle Rechte am Lehrmaterial sind vorbehalten. Das ausgeteilte Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Veranstalters nicht vervielfältigt, online gestellt oder anderweitig verwertet werden. Wird Lehrmaterial zum Download bereitgestellt, ist die Weitergabe der Zugangsdaten ebenso untersagt. 7. ONLINE-SCHULUNG UND ONLINE-ZUGANG ZU LEHRMATERIAL (1) Sofern der/die Teilnehmende für den Zugang zu einer Online-Schulung oder den Zugriff auf Lehrmaterial einen Link oder ein Passwort erhält, hat er/sie dieses vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sollte dem/der Nutzer*in das Passwort abhandenkommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er den Veranstalter hiervon unverzüglich zu unterrichten. 8. HAUSORDNUNG (1) Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der/die Vertragspartner*in, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude und Einrichtungen einzuhalten. 9. DATENSCHUTZ (1) Es gilt die Datenschutzerklärung des KDA Baden in der im Internet auf https://www.kda-baden.de/html/misc/datenschutz.html veröffentlichten Fassung. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekanntwerdender Daten anderer Teilnehmender ohne deren ausdrückliches Einverständnis zu unterlassen. 10. SONSTIGES (1) Dieser durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung im Rahmen der MAV-Schulungen 2021 geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der ABG ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit eine solche Bestimmung unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages gemäß § 306 BGB nach den gesetzlichen Vorschriften. KDA Baden - Email: mav.schulungen@ekiba.de - Tel: 0721/9175 364 – Postfach 2269, 76010 Karlsruhe
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