MAV SCHULUNGEN - Gesamtausschuss Baden
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INHALTSVERZEICHNIS KURS-NR. DATUM KURS ORT SEITE 01/21 24./25.01. & GRUNDKURS II ONLINE 4 07./08.02.22 02A/21 01.-04.02.22 GRUNDKURS III (TVÖD) BAD HERRENALB 6 02B/21 01.-04.02.22 GRUNDKURS III (AVR) BAD HERRENALB 8 03/21 14./15.02. & GRUNDKURS I ONLINE 10 21./22.02.22 04/21 09./10.03.22 ARBEITS- UND GESUNDHEITS- BAD HERRENALB 12 SCHUTZ MODUL I 05/21 02.-05.05.22 GRUNDKURS I BAD HERRENALB 14 06/21 30./31.05. & 2X2 GRUNDKURS I LUDWIGSHAFEN AM RHEIN 16 23./24.06.22 07/21 20./21.06. & 2X2 GRUNDKURS I FREIBURG 18 14./15.07.22 08/21 27.-30.06.22 GRUNDKURS I BAD HERRENALB 20 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MAV-SCHULUNGEN 2022 22 HINWEIS: Anmeldungen zu allen Schulungen können nur online erfolgen. Auf der Homepage des GA Baden www.ga- baden.de führt ein direkter Link zum online veröffentlichen Schulungsprogramm mit allen Informationen und den jeweiligen Online-Anmeldeformularen. Auf der Homepage des KDA Baden www.kda-baden.de sind die Infos unter der Rubrik "Angebote für MAVen" zu finden. Impressum: Fotonachweis Titelseite: Pixabay, Alexandra Koch bearbeitet von Katja Stange Fotos Editorial: Christina Müller, (privat); Florian Wolf, (privat) Herausgeber: Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt Baden (KDA Baden) & Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen für den Bereich der Evang. Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werkes der Evang. Landeskirche in Baden e.V. (GA Baden) Redaktion und Gestaltung: Christina Müller, KDA Baden/Karlsruhe; Katja Stange, KDA Baden/Freiburg Druck: Hausdruckerei, Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe 2
Karlsruhe, im September 2021 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir laden Sie und euch auch in diesem Jahr wieder zu Schulungen für Mitarbeitendenvertretungen ein. 2022 ist das Jahr, in dem die regulären MAV-Wahlen innerhalb unserer Landeskirche und der Diakonie Baden stattfinden. Viele MAV-Mitglieder werden erstmals in diesem Ehrenamt tätig sein, andere haben bereits Erfahrung. Die Interessen der Beschäftigten stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Um diese gut vertreten zu können benötigen wir alle in den MAVen eine solide Wissensgrundlage. In den Schulungen im 1. Halbjahr 2022 liegen die Schwerpunkte auf den Grundkursen I-III: im GK I gibt es eine Einführung in das Mitarbeitendenvertretungsrecht und die MAV-Arbeit. GK II widmet sich dem allgemeinen Arbeitsrecht, beispielsweise dem Arbeitszeitgesetz. GK III - ist ein Seminar für MAV-Mitglieder mit Vorkenntnissen und Erfahrung aus der täglichen MAV-Arbeit. Es beschäftigt sich mit den tariflichen Grundlagen und wird nach angewandten Tarifen getrennt angeboten. Im zweiten Halbjahr planen wir auch Schulungen im Bereich der Sozialen Kompetenz und Aufbau- kurse zu verschiedenen Themen. Das Programm für das zweite Halbjahr wird voraussichtlich im Januar/Februar 2022 veröffentlicht. Für alle Seminare bitten wir um frühzeitige, verbindliche Anmeldung. Anmeldungen sind nur noch online möglich. Bei allen Kursen ist vermerkt, bis wann die Mindestteilnehmerzahl erreicht sein muss, damit die Schulung gesichert stattfinden kann. Je nachdem wie sich die Corona-Pandemie weiterentwickelt, kann es auch wie 2021 dazu kommen, dass Schulungen kurzfristig in Online- Formate umgewandelt werden müssen. Aktuelle Infos und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden sich auf www.ga-baden.de in der Rubrik Fortbildungen oder auf www.kda-baden.de in der Rubrik Angebote für MAVen. Wir freuen uns auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen, herzliche Grüße im Namen des gesamten MAV-Schulungsteams Christina Müller Florian Wolf Bildungsreferentin, KDA Vorsitzender des GA Tel.: 0721/9175-364 Tel.: 0721/9175-928 E-Mail: mav.schulungen@ekiba.de E-Mail: gs@ga-baden.de Homepage: www.kda-baden.de Homepage: www.ga-baden.de 3
◦ 01/22 ◦ 2X2 GRUNDKURS II ONLINE ◦ 24./25.01. & 07./08.02.22 ◦ ARBEITSRECHT IN DER PRAXIS DER MAV EINFÜHRUNG IN DAS ALLGEMEINE ARBEITSRECHT ZIELGRUPPE: Online-Seminar für Mitglieder von Mitarbeitendenvertretungen aus kirchlichen oder diakonischen Dienststellen und Einrichtungen, die bereits den Grundkurs I „Einführung in das Mitarbeitenden- vertretungsrecht“ besucht haben. KURSFORMAT: Dieses Online-Seminar ist ein Angebot für die alle, die aus unterschiedlichen Gründen keine Präsenzkurse besuchen können oder wollen. Die Themen des Seminars wurden für digitale Lernformen überarbeitet. Die Lernziele und Inhalte entsprechen weitgehend denen der Präsenzschulung. Die Teilnehmenden erhalten für dieses digitale Format vorab eine Einführung und werden bei der technischen Umsetzung unterstützt und begleitet (siehe auch unter technische Voraussetzungen). ZIELE & INHALTE: Im Kurs werden grundsätzliche Informationen zum allgemein geltenden staatlichen Arbeitsrecht vermittelt. Im Vordergrund stehen dabei das Arbeitsvertragsrecht und die Arbeitnehmerschutz- gesetze. Mit Hilfe von Präsentationen und Fallbearbeitung in Arbeitsgruppen und Alleinarbeit (auch abseits der Computer) werden praxisnah für die MAV relevante Arbeitsgesetze behandelt. Ziel des Seminars ist zu lernen, wie mit Hilfe von Gesetzestexten, Kommentaren und Online-Recherche selbständig Lösungen für betriebliche Fragestellungen und Probleme gefunden werden können. SEMINARTHEMEN: • Erfahrungen und Probleme mit arbeitsrechtlichen Fragen in der MAV-Arbeit • Der Aufbau des Arbeitsrechts, allgemeine gesetzliche Grundlagen • Systematischer Überblick und Begriffserläuterungen zu den Arbeitsgesetzen • Das kirchliche Arbeitsrecht, Rechtsgrundlagen und Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts • Arbeitnehmerstatus und Sonderarbeitsverhältnisse • Arbeitsvertragsrecht (BGB) • Die Arbeitnehmerschutzgesetze • Arbeitsschutz • Arbeitszeit • Teilzeit und Befristung • Elternzeit und Pflegezeit 4
◦ 01/22 ◦ 2X2 GRUNDKURS II ONLINE ◦ 24./25.01. & 07./08.02.22 ◦ • Urlaub • Entgeltfortzahlung • Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung • Kündigungsschutz • Das Arbeitsrecht in der Rechtsprechung • Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht • Aktuelle Urteile und Entwicklungen im Arbeitsrecht TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN: • PC, Laptop, Tablet mit ausreichend großem Bildschirm und Netzkabel, sowie eine möglichst stabile Datenverbindung • Für das verwendete Gerät passende Lautsprecher, Mikrofon und Kamera (häufig schon eingebaut) • Microsoft-Konto, Microsoft-Teams App (empfohlen, kann vorher installiert werden) oder wenn das nicht möglich ist, Browser, der Microsoft Teams unterstützt (Chrome, Edge). Das Schulungsteam bietet vor der Online-Schulung einen Technik-Check an und unterstützt im Vorfeld bei Fragen zur Installation von MS Teams. WAS IST ZUM SEMINAR BEREITZUHALTEN? • Fey / Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Im MAV-Büro vorhandene Tariftexte und die dazugehörigen Kommentare • Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its LITERATUR UND UNTERLAGEN, DIE GESTELLT WERDEN UND VOR DER SCHULUNG ZUGESCHICKT WERDEN: • Kittner: Arbeits- und Sozialordnung, Bund Verlag • Ausdrucke verschiedener Seminarunterlagen, u.a. Präsentation, Arbeitsaufgaben usw. LEITUNG: Daniel Wenk, Klaus-Peter Spohn-Logé, Stefan Riedel GASTREFERENT: RA Rudi Bantel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Freiburg (angefragt) TERMINE: 24./25.01. & 07./08.02.2022 SEMINARZEITEN: täglich 09.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr, zusätzliche Pausen nach Bedarf SEMINARKOSTEN: 880 € für Kursgebühr, technischen Support und Seminarunterlagen BITTE BEACHTEN: die Schulung kann nur durchgeführt werden, wenn bis 17.12.21 mindestens 8 Anmeldungen vorliegen. Bei Interesse bitte frühzeitig anmelden! 5
◦ 02A/22 ◦ GRUNDKURS III (AR-M MIT TVÖD) ◦ 01.-04.02.22 ◦ TARIFRECHTLICHE GRUNDLAGEN IN KIRCHE UND DIAKONIE EINFÜHRUNG IN DIE AR-M MIT TVÖD ZIELGRUPPE: Seminar für Mitglieder von Mitarbeitendenvertretungen aus kirchlichen sowie diakonischen Dienststellen und Einrichtungen (AR-M-Anwendende) mit Vorkenntnissen im Mitarbeitenden- vertretungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht. ZIELE & INHALTE: Ziel des Seminars ist es, die Strukturen und Inhalte des teilweise als „dschungelartig“ erlebten kirchlichen Arbeitsrechts zu erarbeiten. Das Seminar wendet sich an die Mitglieder von Mitarbeitendenvertretungen, die das kirchliche Arbeitsrecht der Evangelischen Landeskirche in Baden (AR-M in Verbindung mit TVöD) oder eine andere auf den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes basierende Tarifgrundlage anwenden. Aufgrund der Komplexität der zu behandelnden Tarifgrundlagen wird hier primär ein Ein- und Überblick vermittelt. Spezifische tarifrechtliche Fragen bestimmter Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche können im Rahmen weiterführender Angebote bearbeitet werden. Da im Kurs vermehrt digitale Technik und Medien eingesetzt werden, ist das Mitbringen eigener Laptops oder Tablets hilfreich. SEMINARTHEMEN: • Erfahrungen mit den Tarifgrundlagen in den Einrichtungen und Dienststellen • Arbeitsrechtssetzung und -anwendung im Bereich von Kirche und Diakonie in Baden • Allgemeine Arbeitsbedingungen nach AR-M (TVöD) • Allgemeine Rechte und Pflichten der Beschäftigten • Besondere Loyalitätsverpflichtungen • Entgeltregelungen nach AR-M (TVöD) • Grundzüge der Eingruppierung und Stufenfestlegung • Entgeltordnung Bund und kirchliche Entgeltordnungen der AR-M • Entgeltordnungen für spezielle Tätigkeitsfelder (Sozial- und Erziehungsdienst, Pflegeberufe u.a.) • Tarifliche Arbeitszeitregelungen • Gleitzeit / Arbeitszeitkonten • Arbeiten nach einem Dienst- /Schichtplan • Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit - Zulagenregelungen • Urlaubsregelungen: Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Sabbatregelungen 6
◦ 02A/22 ◦ GRUNDKURS III (AR-M MIT TVÖD) ◦ 01.-04.02.22 ◦ • Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses • Grundzüge des Arbeitsvertrages • Kündigung des Arbeitsverhältnisses • Weitere Regelungen und besondere Tarifverträge • Aktuelle Entwicklungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst, bei in Kirche und Diakonie WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN? • MVG Textexemplar • Fey/Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Kittner: Arbeits -und Sozialordnung, Bund Verlag (falls vorhanden) • Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its • Laptops oder Tablets (falls vorhanden, aber keine Voraussetzung zur Teilnahme) LITERATUR, DIE GESTELLT WIRD: • Arbeitshilfe zu AR-M Baden • Görg/Guth: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TVöD Basiskommentar, Bund Verlag • TVöD Bund/Kommunen, Beck Texte im dtv LEITUNG: Klaus-Peter Spohn-Logé, Stefan Riedel GASTREFERENTIN: Silke Hansen, Gewerkschaftssekretärin ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg, FB 3 TERMIN: 01.-04.04.2022 SEMINARZEITEN: 09.00 – 12.30 Uhr (erster Tag ab 10.30 Uhr) 14.30 – 18.30 Uhr (letzter Tag bis 15.00 Uhr) ORT: Haus der Kirche Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb SEMINARKOSTEN: 880 € für Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen und Kursgebühr BITTE BEACHTEN: die Schulung kann nur durchgeführt werden, wenn bis 04.11.21 mindestens 10 Anmeldungen vorliegen. Bei Interesse bitte frühzeitig anmelden! 7
◦ 02B/22 ◦ GRUNDKURS III (AVR) ◦ 01.-04.02.22 ◦ TARIFRECHTLICHE GRUNDLAGEN IN DER DIAKONIE EINFÜHRUNG IN DIE AVR ZIELGRUPPE: Seminar für Mitglieder von Mitarbeitendenvertretungen in diakonischen Dienststellen und Einrichtungen (AVR-Anwendende) mit Vorkenntnissen im Mitarbeitendenvertretungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht. ZIELE & INHALTE: In dieser Fortbildung werden Kenntnisse über den derzeitigen Stand und die Veränderungen bei den tariflichen Vereinbarungen für die Diakonie vermittelt. In der Diakonie gelten je nach Einrichtung die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Baden (AVR Baden) oder die AVR-DD (Diakonie Deutschland). In Einzelfällen werden auch andere tarifliche Regelungen angewendet. Sie werden in dieser Schulung befähigt, Ihre Mitwirkungsrechte bei tariflichen Fragen qualifiziert wahrzunehmen und die Mitarbeitenden Ihrer Dienststelle bei allen Fragen des Tarifrechts und der jeweils angewandten Tarife fundiert zu beraten. Da im Kurs vermehrt digitale Technik und Medien eingesetzt werden, ist das Mitbringen eigener Laptops oder Tablets hilfreich. SEMINARTHEMEN: Übersicht über die arbeitsrechtlichen Grundlagen bei Kirche und Diakonie • Arbeitsrechtssetzung in der Evangelischen Landeskirche in Baden • Systematik und Rechtscharakter von AVR DD und AR-AVR • Erfahrungen und Problemstellungen Überblick über die AVR und Vertiefung wichtiger Inhalte • Arbeitszeit und Pausen • Eingruppierung und Entgelt • Überstunden- und Vertretungszuschläge - auch bei Teilzeit • Krankenbezüge, Krankengeldzuschuss und Beihilfen • Urlaubsberechnung und Dienstbefreiung • Beendigung des Dienstverhältnisses • Jahressonderzahlung 8
◦ 02B/22 ◦ GRUNDKURS III (AVR) ◦ 01.-04.02.22 ◦ WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN? • MVG Textexemplar • Fey/Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Kittner: Arbeits- und Sozialordnung, Bund Verlag (falls vorhanden) • Aktueller Tariftext, wenn etwas anderes als AVR DD oder AR AVR Baden angewendet wird • Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its • Laptops oder Tablets (falls vorhanden, aber keine Voraussetzung zur Teilnahme) LITERATUR, DIE GESTELLT WIRD: • Arbeitshilfe zu AVR Baden • AVR DD-Kommentar, Otto Bauer Verlag LEITUNG: Susanne Eichler, Daniel Wenk GASTREFERENTIN: Silke Hansen, Gewerkschaftssekretärin ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg, FB 3 TERMINE: 01.-04.04.2022 SEMINARZEITEN: 09.00 – 12.30 Uhr (erster Tag ab 10.30 Uhr) 14.30 – 18.30 Uhr (letzter Tag bis 15.00 Uhr) ORT: Haus der Kirche Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb SEMINARKOSTEN: 880 € für Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen und Kursgebühr BITTE BEACHTEN: die Schulung kann nur durchgeführt werden, wenn bis 04.11.21 mindestens 10 Anmeldungen vorliegen. Bei Interesse bitte frühzeitig anmelden! 9
◦ 03/22 ◦ 2X2 GRUNDKURS I ONLINE ◦ 14./15.02. & 21./22.02.22 ◦ EINFÜHRUNG IN DAS MITARBEITENDENVERTRETUNGSRECHT ZIELGRUPPE: Online-Seminar für Mitglieder von Mitarbeitendenvertretungen aus kirchlichen oder diakonischen Dienststellen und Einrichtungen. KURSFORMAT: Dieses Online-Seminar ist ein Angebot alle, die aus unterschiedlichen Gründen keine Präsenzkurse besuchen können oder wollen. Die Lernziele und Inhalte entsprechen weitgehend denen der Präsenzschulung. Die Themen des Seminars wurden für digitale Lernformen überarbeitet. Die Teilnehmer*innen erhalten für dieses digitale Format vorab eine Einführung und werden bei der technischen Umsetzung unterstützt und begleitet (siehe auch unter technische Voraussetzungen). ZIELE & INHALT: Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der MAV ist das Mitarbeitendenvertretungsgesetz (MVG). Vor allem für Sie als neugewählte Mitglieder in der Mitarbeitendenvertretung ist es unabdingbar, dass Sie die gesetzlichen Grundlagen Ihres Handelns genau kennen. Nur dann können Sie sachkundige Interessenvertreter*innen der kirchlichen und diakonischen Beschäftigten sein und aktiv an der Gestaltung der Dienstgemeinschaft mitarbeiten. Möglichst dicht an Fällen und Erfahrungen aus der Praxis werden gemeinsam die Grundvoraus- setzungen für eine erfolgreiche MAV-Arbeit erarbeitet. SEMINARTHEMEN: • Wie lese ich das MVG und den Kommentar? • Welche §§ sind für den Anfang am wichtigsten? • Was sind meine Rechte und Pflichten als MAV-Mitglied? • Was sind die immer wiederkehrenden Aufgaben der MAV? • Welche Formen der Interessensvertretungen gibt es in Deutschland? • Was genau ist die Rolle der MAV und wo im System des Unternehmens steht sie? • Was macht die MAV, wenn sich der Dienstgeber nicht an das MVG hält? • Wie kann die MAV eine Dienstvereinbarung abschließen? • Eine Mitarbeitendenversammlung gestalten - wie geht das? 10
◦ 03/22 ◦ 2X2 GRUNDKURS I ONLINE ◦ 14./15.02. & 21./22.02.22 ◦ TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN: • PC, Laptop, Tablet mit ausreichend großem Bildschirm und Netzkabel, sowie eine möglichst stabile Datenverbindung • Für das verwendete Gerät passende Lautsprecher und Mikrofon (häufig schon eingebaut) • Für das verwendete Gerät passende Kamera (ist oft schon eingebaut) • Microsoft-Konto, Microsoft-Teams App (empfohlen, kann vorher installiert werden) oder wenn das nicht möglich ist, Browser, der Microsoft Teams unterstützt (empfohlen: Chrome, Edge). Das Schulungsteam bietet vor der Online-Schulung einen Technik-Check an und unterstützt im Vorfeld bei Fragen zur Installation von MS Teams. WAS IST ZUM SEMINAR BEREITZUHALTEN? • Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its LITERATUR UND UNTERLAGEN, DIE GESTELLT WERDEN UND VOR DER SCHULUNG ZUGESCHICKT WERDEN: • MVG-Textexemplar • Fey/Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Digitale Bereitstellung verschiedener Seminarunterlagen, u.a. Präsentation, Arbeitsaufgaben, etc. LEITUNG: Regina Richter, Ulrike Kutzner, Adam Uscinowicz TERMINE: 14./15.02. & 21./22.02.22 SEMINARZEITEN: täglich 09.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr, zusätzliche Pausen nach Bedarf SEMINARKOSTEN: 880 € für Kursgebühr, technischen Support und Seminarunterlagen BITTE BEACHTEN: die Schulung kann nur durchgeführt werden, wenn bis 10.01.22 mindestens 8 Anmeldungen vorliegen. Bei Interesse bitte frühzeitig anmelden! 11
◦ 04/22 ◦ AUFBAUKURS ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ MODUL I ◦ 09./10.03.22 ◦ ARBEITS- & GESUNDHEITSSCHUTZ MODUL 1 ZIELGRUPPE: Seminar für Mitarbeitendenvertretungen aus Dienststellen und Einrichtungen, für die die Regelungen der Präventionsvereinbarung und das kirchliche Arbeitsschutzgesetz gelten. Ausgenommen sind demnach Einrichtungen der freien Diakonie, ggf. auch der Unternehmensdiakonie. ZIELE & INHALTE: Arbeits- und Gesundheitsschutz ist nicht nur eine durch den Gesetzgeber verpflichtende Aufgabe, sondern steigert auch maßgeblich die Qualität unserer Dienststellen. Fürsorge und Verantwortung für das Wohlbefinden und die Gesundheit tragen dazu bei, Krankenstände zu minimieren sowie die Identifikation mit der Dienststelle zu steigern. Die körperliche, geistige und soziale Gesundheit von Mitarbeitenden hat direkte Auswirkungen auf ihre Motivation, Kreativität und Leistungsfähigkeit, wodurch auch die Qualität der Arbeit steigt. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema bringt daher nicht nur Vorteile für die Mitarbeitenden, sondern auch für die Einrichtungen und Dienststellen mit sich. Daher kann und sollte Arbeits- und Gesundheitsschutz nur im Zusammenwirken zwischen Geschäftsführung, Mitarbeitendenvertretung und den Mitarbeitenden gelingen. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein komplexes Thema. Viele scheuen sich, das Thema anzugehen, weil sie einen unüberwindbaren Berg an Arbeit vermuten. Wir wollen die Teilnehmenden in diesem Seminar ermutigen den Anfang zu wagen. Das Seminar stellt daher den Einstieg in eine Seminarreihe dar, dem weitere Module zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement, Gefährdungsbeurteilung, Betriebliches Eingliederungsmanagement etc. folgen sollen. SEMINARTHEMEN: • Gesetzliche Grundlagen • Staatliche & Kirchliche Gesetze • Standortbestimmung in der MAV und in der Dienststelle • Was ist bereits erreicht und wo besteht Handlungsbedarf? • Wer haftet im Schadensfall? • Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die MAV? • Welche Handlungsoptionen ergeben sich für die MAV? • Strategieentwicklung: Wie holen wir Vorgesetzte und Mitarbeitende mit ins Boot? • Initiierung: Was sind die ersten Schritte für den Aufbau eines Arbeits- und Gesundheits- schutzes? 12
◦ 04/22 ◦ AUFBAUKURS ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ MODUL I ◦ 09./10.03.22 ◦ LEITUNG: Ulrike Kutzner, Sylvia Klink TERMIN: 09.-10.03.2022 SEMINARZEITEN: 1. Tag: 10.30 – 12.30 Uhr und 14.30 – 18.30 Uhr 2. Tag: 09.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr ORT: Haus der Kirche Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb SEMINARKOSTEN: 440 € für Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen und Kursgebühr BITTE BEACHTEN: die Schulung kann nur durchgeführt werden, wenn bis 10.12.2021 mindestens 10 Anmeldungen vorliegen. Bei Interesse bitte frühzeitig anmelden! 13
◦ 05/22 ◦ GRUNDKURS I ◦ 02.-05.05.22 ◦ EINFÜHRUNG IN DAS MITARBEITENDENVERTRETUNGSRECHT ZIELGRUPPE: Seminar für Mitglieder von Mitarbeitendenvertretungen aus kirchlichen und diakonischen Dienststellen und Einrichtungen. ZIELE & INHALT: Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der MAV ist das Mitarbeitendenvertretungsgesetz (MVG). Vor allem für Sie als neugewählte Mitglieder in der MAV ist es unabdingbar, dass Sie die gesetzlichen Grundlagen Ihres Handelns genau kennen. Nur dann können Sie sachkundig die Interessen der kirchlichen und diakonischen Beschäftigten vertreten und aktiv an der Gestaltung der Dienstgemeinschaft mitarbeiten. Möglichst dicht an Fällen und Erfahrungen aus der Praxis werden gemeinsam die Grundvoraus- setzungen für eine erfolgreiche MAV-Arbeit geschaffen. Da im Kurs vermehrt digitale Technik und Medien eingesetzt werden, ist das Mitbringen eigener Laptops oder Tablets hilfreich. SEMINARTHEMEN: • Wie lese ich das MVG und den Kommentar? • Welche §§ sind für den Anfang am wichtigsten? • Was sind die Rechte und Pflichten eines MAV-Mitglieds? • Was sind die immer wiederkehrenden Aufgaben der MAV? • Welche Formen der Interessensvertretungen gibt es in Deutschland? • Was genau ist die Rolle der MAV und wo im System des Unternehmens steht sie? • Was macht die MAV, wenn sich der Dienstgeber nicht an das MVG hält? • Wie kann die MAV eine Dienstvereinbarung abschließen? • Eine Mitarbeitendenversammlung gestalten - wie geht das? 14
◦ 05/22 ◦ GRUNDKURS I ◦ 02.-05.05.22 ◦ WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN? • Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its • Laptops oder Tablets (falls vorhanden, aber keine Voraussetzung zur Teilnahme) LITERATUR, DIE GESTELLT WIRD: • MVG Textexemplar • Fey / Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Leitfaden für Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche und der Diakonie LEITUNG: Susanne Eichler, Florian Wolf TERMINE: 02.-05.05.2022 SEMINARZEITEN: 09.00 – 12.30 Uhr (erster Tag ab 10.30 Uhr) 14.30 – 18.30 Uhr (letzter Tag bis 15.00 Uhr) ORT: Haus der Kirche Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb SEMINARKOSTEN: 880 € für Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen und Kursgebühr BITTE BEACHTEN: die Schulung kann nur durchgeführt werden, wenn bis 02.02.2022 mindestens 10 Anmeldungen vorliegen. Bei Interesse bitte frühzeitig anmelden! 15
◦ 06/22 ◦ 2X2 GRUNDKURS I ◦ 30./31.05. & 23./24.06.22 ◦ EINFÜHRUNG IN DAS MITARBEITENDENVERTRETUNGSRECHT ZIELGRUPPE: 2 x 2-Tage-Seminar für Mitglieder von Mitarbeitendenvertretungen aus kirchlichen sowie diakonischen Dienststellen und Einrichtungen aus der Region Nordbaden, die aus persönlichen Gründen keine viertägigen Präsenzseminare besuchen können oder wollen. Über ein Zimmerkontingent kann im Vorfeld selbst ein Zimmer für Übernachtung im Tagungshaus gebucht werden. ZIELE & INHALT: Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der MAV ist das Mitarbeitendenvertretungsgesetz (MVG). Vor allem für Sie als neugewählte Mitglieder in der MAV ist es unabdingbar, dass Sie die gesetzlichen Grundlagen Ihres Handelns genau kennen. Nur dann können Sie sachkundig die Interessen der kirchlichen und diakonischen Beschäftigten vertreten und aktiv an der Gestaltung der Dienstgemeinschaft mitarbeiten. Möglichst dicht an Fällen und Erfahrungen aus der Praxis werden gemeinsam die Grundvoraus- setzungen für eine erfolgreiche MAV-Arbeit geschaffen. Da im Kurs vermehrt digitale Technik und Medien eingesetzt werden, ist das Mitbringen eigener Laptops oder Tablets hilfreich. SEMINARTHEMEN: • Wie lese ich das MVG und den Kommentar? • Welche §§ sind für den Anfang am wichtigsten? • Was sind die Rechte und Pflichten eines MAV-Mitglieds? • Was sind die immer wiederkehrenden Aufgaben der MAV? • Welche Formen der Interessensvertretungen gibt es in Deutschland? • Was genau ist die Rolle der MAV und wo im System des Unternehmens steht sie? • Was macht die MAV, wenn sich der Dienstgeber nicht an das MVG hält? • Wie kann die MAV eine Dienstvereinbarung abschließen? • Eine Mitarbeitendenversammlung gestalten - wie geht das? 16
◦ 06/22 ◦ 2X2 GRUNDKURS I ◦ 30./31.05. & 23./24.06.22 ◦ WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN? • Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its • Laptops oder Tablets (falls vorhanden, aber keine Voraussetzung zur Teilnahme) LITERATUR, DIE GESTELLT WIRD: • MVG Textexemplar • Fey / Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Leitfaden für Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche und der Diakonie LEITUNG: Klaus-Peter Spohn-Logé, Stefan Riedel TERMINE: 30.-31.05. & 23.-24.06.2022 SEMINARZEITEN: jeweils 09.30 bis 17.00 Uhr ORT: Heinrich Pesch Haus Frankenthaler Straße 229, 67059 Ludwigshafen am Rhein SEMINARKOSTEN: 800 € für Verpflegung, Seminarunterlagen und Kursgebühr BITTE BEACHTEN: die Schulung kann nur durchgeführt werden, wenn bis 24.02.2022 mindestens 10 Anmeldungen vorliegen. Bei Interesse bitte frühzeitig anmelden! 17
◦ 07/22 ◦ 2X2 GRUNDKURS I ◦ 20./21.06. & 14./15.07.22 ◦ EINFÜHRUNG IN DAS MITARBEITENDENVERTRETUNGSRECHT ZIELGRUPPE: 2 x 2-Tage-Seminar für Mitglieder von Mitarbeitendenvertretungen aus kirchlichen sowie diakonischen Dienststellen und Einrichtungen aus der Region Südbaden, die aus persönlichen Gründen keine viertägigen Präsenzseminare besuchen können. Über ein Zimmerkontingent kann im Vorfeld selbst ein Zimmer für Übernachtung im Tagungshaus gebucht werden. ZIELE & INHALT: Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der MAV ist das Mitarbeitendenvertretungsgesetz (MVG). Vor allem für Sie als neugewählte Mitglieder in der MAV ist es unabdingbar, dass Sie die gesetzlichen Grundlagen Ihres Handelns genau kennen. Nur dann können Sie sachkundig die Interessen der kirchlichen und diakonischen Beschäftigten vertreten und aktiv an der Gestaltung der Dienstgemeinschaft mitarbeiten. Möglichst dicht an Fällen und Erfahrungen aus der Praxis werden gemeinsam die Grundvoraus- setzungen für eine erfolgreiche MAV-Arbeit geschaffen. Da im Kurs vermehrt digitale Technik und Medien eingesetzt werden, ist das Mitbringen eigener Laptops oder Tablets hilfreich. SEMINARTHEMEN: • Wie lese ich das MVG und den Kommentar? • Welche §§ sind für den Anfang am wichtigsten? • Was sind die Rechte und Pflichten eines MAV-Mitglieds? • Was sind die immer wiederkehrenden Aufgaben der MAV? • Welche Formen der Interessensvertretungen gibt es in Deutschland? • Was genau ist die Rolle der MAV und wo im System des Unternehmens steht sie? • Was macht die MAV, wenn sich der Dienstgeber nicht an das MVG hält? • Wie kann die MAV eine Dienstvereinbarung abschließen? • Eine Mitarbeitendenversammlung gestalten - wie geht das? 18
◦ 07/22 ◦ 2X2 GRUNDKURS I ◦ 20./21.06. & 14./15.07.22 ◦ WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN? • Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its • Laptops oder Tablets (falls vorhanden, aber keine Voraussetzung zur Teilnahme) LITERATUR, DIE GESTELLT WIRD: • MVG Textexemplar • Fey / Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Leitfaden für Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche und der Diakonie LEITUNG: Daniel Wenk, Adam Uscinowicz TERMINE: 20.-21.06. & 14.-15.07.2022 SEMINARZEITEN: jeweils 09.30 bis 17.00 Uhr ORT: Caritas Tagungszentrum Freiburg Wintererstraße 17, 79104 Freiburg i. Br. SEMINARKOSTEN: 800 € für Verpflegung, Seminarunterlagen und Kursgebühr BITTE BEACHTEN: die Schulung kann nur durchgeführt werden, wenn bis 17.03.2022 mindestens 10 Anmeldungen vorliegen. Bei Interesse bitte frühzeitig anmelden! 19
◦ 08/22 ◦ GRUNDKURS I ◦ 27.-30.06.22 ◦ EINFÜHRUNG IN DAS MITARBEITENDENVERTRETUNGSRECHT ZIELGRUPPE: Seminar für Mitglieder von Mitarbeitendenvertretungen aus kirchlichen und diakonischen Dienststellen und Einrichtungen. ZIELE & INHALT: Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der MAV ist das Mitarbeitendenvertretungsgesetz (MVG). Vor allem für Sie als neugewählte Mitglieder in der MAV ist es unabdingbar, dass Sie die gesetzlichen Grundlagen Ihres Handelns genau kennen. Nur dann können Sie sachkundig die Interessen der kirchlichen und diakonischen Beschäftigten vertreten und aktiv an der Gestaltung der Dienstgemeinschaft mitarbeiten. Möglichst dicht an Fällen und Erfahrungen aus der Praxis werden gemeinsam die Grundvoraus- setzungen für eine erfolgreiche MAV-Arbeit geschaffen. Da im Kurs vermehrt digitale Technik und Medien eingesetzt werden, ist das Mitbringen eigener Laptops oder Tablets hilfreich. SEMINARTHEMEN: • Wie lese ich das MVG und den Kommentar? • Welche §§ sind für den Anfang am wichtigsten? • Was sind die Rechte und Pflichten eines MAV-Mitglieds? • Was sind die immer wiederkehrenden Aufgaben der MAV? • Welche Formen der Interessensvertretungen gibt es in Deutschland? • Was genau ist die Rolle der MAV und wo im System des Unternehmens steht sie? • Was macht die MAV, wenn sich der Dienstgeber nicht an das MVG hält? • Wie kann die MAV eine Dienstvereinbarung abschließen? • Eine Mitarbeitendenversammlung gestalten - wie geht das? 20
◦ 08/22 ◦ GRUNDKURS I ◦ 27.-30.06.22 ◦ WAS IST ZUM SEMINAR MITZUBRINGEN? • Notizblock, Stifte, Textmarker, Post its • Laptops oder Tablets (falls vorhanden, aber keine Voraussetzung zur Teilnahme) LITERATUR, DIE GESTELLT WIRD: • MVG Textexemplar • Fey / Rehren: MVG-EKD Praxiskommentar, Otto Bauer Verlag • Leitfaden für Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche und der Diakonie LEITUNG: Gruppe 1: Klaus-Peter Spohn-Logé, Adam Uscinowicz, Gruppe 2: Daniel Wenk, Stefan Riedel TERMINE: 27.-30.06.2022 SEMINARZEITEN: 09.00 – 12.30 Uhr (erster Tag ab 10.30 Uhr) 14.30 – 18.30 Uhr (letzter Tag bis 15.00 Uhr) ORT: Haus der Kirche Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb SEMINARKOSTEN: 880 € für Unterbringung im Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen und Kursgebühr BITTE BEACHTEN: die Schulung kann nur durchgeführt werden, wenn bis 30.03.2022 mindestens 10 Anmeldungen vorliegen. Bei Interesse bitte frühzeitig anmelden! 21
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MAV-SCHULUNGEN (AGB) 1. GELTUNGSBEREICH (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, MAV- Seminare, Tagesseminare, Online-Seminare, Online-Angebote, die vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt der Evangelischen Landeskirche in Baden (KDA Baden) in Kooperation mit dem Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werks Baden e.V. (GA Baden) stattfinden. (2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Rücktritt von einer Veranstaltung) bedürfen der Schriftform und müssen per Post oder E-Mail beim KDA Baden eingehen (siehe 3.). 2. ENTGELT BEI VERANSTALTUNGEN (1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus den aktuellen Ankündigungen: Ausschreibung, Programmheft, Internet-Veranstaltungskalender, etc. (2) Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrags durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung und dem Erhalt der Anmeldebestätigung nach Rechnungsstellung fällig. (3) Eine nicht in Anspruch genommene Leistung für Übernachtungen in einem Tagungshaus während einer Veranstaltung bewirken keine Ermäßigung und werden nicht rückvergütet, sofern sie nicht bereits bei der Anmeldung ausgeschlossen wurde. 3. RÜCKTRITT UND WIDERRUF DURCH DEN/DIE VERTRAGSPARTNER*IN (1) Der/Die Vertragspartner*in kann durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurücktreten. Die Erklärung muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax beim KDA Baden eingegangen sein. (2) Liegt der Rücktritt von der Anmeldung dem KDA Baden spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung vor (Datum des Poststempels oder Eingangsdatum der Email bzw. des Faxes), kann kostenfrei storniert werden. Erfolgt der Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn fallen 30% der Seminargebühr als Stornokosten an. Zwischen dem 14. und 7. Tag fallen 50% der Seminargebühren als Stornokosten an. Ab dem 6. Tag ist der Seminarbeitrag in voller Höhe zu entrichten. Kann die angemeldete Person oder ihr Arbeitgeber eine Ersatzperson benennen, die den Platz übernimmt, entfallen die Stornogebühren. (3) Fernbleiben gilt nicht als Rücktritt von der Anmeldung. Im Falle des Fernbleibens von der Schulung ohne vorherigen schriftlichen Rücktritt von der Anmeldung entfallen die unter (2) genannten Stornogebühren. (4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt. (5) Ausnahmeklausel für die Zeit der Corona-Pandemie: Wenn eine Person aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund der Bestimmungen des Veranstalters (jeweils in der zum Zeitpunkt der Schulung gültigen Fassung) nicht zur Schulung anreisen darf, werden aus Kulanzgründen nur 30% der Stornokosten erhoben, unabhängig davon, wann die Absage erfolgt. Kann von der betroffenen Person oder der Einrichtung eine Ersatzperson benannt werden oder eine Person von der Warteliste einspringen, entfallen die Stornokosten. 4. ABSAGE EINER SCHULUNG DURCH DEN VERANSTALTER (1) Für jede Schulung muss bis zum in der Ausschreibung angegebenen Datum die angegebenen Mindestteilnehmerzahl erreicht sein. Ist dies nicht der Fall kann die Veranstaltung durch den KDA nach Rücksprache mit dem GA Baden abgesagt werden. 22
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MAV-SCHULUNGEN (AGB) (2) Bei einer Absage durch den Veranstalter fallen unabhängig vom Grund der Absage für die Teilnehmenden keine Stornokosten an. 5. ORGANISATORISCHE ÄNDERUNGEN (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Referent*in durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Referent*innen angekündigt wurde. (2) Der Veranstalter kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. 6. TEILNAHMEBESTÄTIGUNG (1) Teilnehmende erhalten nach erfolgter Teilnahme eine Teilnahmebestätigung. 7. URHEBERRECHT (1) Ton- und Bildaufzeichnungen sind während den Veranstaltungen nicht gestattet. (2) Alle Rechte am Lehrmaterial sind vorbehalten. Das ausgeteilte Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Veranstalters nicht vervielfältigt, online gestellt oder anderweitig verwertet werden. Wird Lehrmaterial zum Download bereitgestellt, ist die Weitergabe der Zugangsdaten ebenso untersagt. 8. ONLINE-SCHULUNG UND ONLINE-ZUGANG ZU LEHRMATERIAL (1) Sofern der/die Teilnehmende für den Zugang zu einer Online-Schulung oder den Zugriff auf Lehrmaterial einen Link oder ein Passwort erhält, hat er/sie dieses vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sollte dem/der Nutzer*in das Passwort abhandenkommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er den Veranstalter hiervon unverzüglich zu unterrichten. 9. HAUSORDNUNG (1) Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der/die Vertragspartner*in, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude und Einrichtungen einzuhalten. 10. DATENSCHUTZ (1) Es gilt die Datenschutzerklärung des KDA Baden in der im Internet auf https://www.kda-baden.de/html/misc/datenschutz.html veröffentlichten Fassung. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekanntwerdender Daten anderer Teilnehmender ohne deren ausdrückliches Einverständnis zu unterlassen. 11. SONSTIGES (1) Dieser durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung im Rahmen der MAV-Schulungen 2022 geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der ABG ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit eine solche Bestimmung unwirksam ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages gemäß § 306 BGB nach den gesetzlichen Vorschriften. 23
Kontakt: Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt Baden MAV-Schulungen Postfach 2269 76101 Karlsruhe Tel.: 0721 9175-364 Mail.: mav.schulungen@ekiba.de 24
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