Mediadaten 2019: mensch & pferd international - Zeitschrift für Förderung und Therapie mit dem Pferd - Ernst Reinhardt Verlag

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Mediadaten 2019: mensch & pferd international - Zeitschrift für Förderung und Therapie mit dem Pferd - Ernst Reinhardt Verlag
Mediadaten 2019: mensch & pferd international
Zeitschrift für Förderung und Therapie mit dem Pferd

                                 Über die Zeitschrift
                                 Reitpädagogik, Reittherapie, heilpädagogisches Reiten und Voltigieren, Hippo­therapie,
                                 Pferdesport für Menschen mit Behinderung – verschiedene Arbeitsfelder verlangen
                                 nach jeweils eigenen Methoden und Zielen.
                                 Für die Berufsgruppen in diesem stetig wachsenden Arbeitsfeld bringt der Ernst
                                 Reinhardt Verlag eine gemeinsame Zeitschrift für Förderung und Therapie mit dem
                                 Pferd heraus.
                                 Ziele der Zeitschrift sind unter anderem die größere Verbreitung des (heil-)pädago-
                                 gischen und therapeutischen Umgangs mit dem Pferd, die Unterstützung von wis-
                                 senschaftlichen Zugängen, die Berücksichtigung artgerechter Ausbildung/Haltung
                                 geeigneter Pferde und die fachliche Weiterentwicklung und Professionalisierung des
                                 gesamten Bereichs des therapeutischen Reitens.

                                 Zielgruppe
                                 Fachpersonen mit pädagogischem, psycho­logischem, medizinischem, sportwissen­
                                 schaftlichem und bewegungstherapeutischem Hintergrund und andere Interessierte.
                                 Schriftleitung
                                 Dr. phil. Simone Pülschen | Magdalena Bauer
                                 HerausgeberInnen
                                 PD Dr. phil. Andrea Beetz | Prof. Dr. Dorothée Debuse | Prof. Dr. Ewald Isenbügel | Dr. rer.
                                 nat. Meike Riedel | Henrike Struck | Dr. med. Angelika Trabert | Prof. Dr. Mone Welsche
                                 Erscheinungsweise
                                 vierteljährlich

                                                                                                    a
                                                                                                    w
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Preis (4c):              990,- €   Preis (4c):                580,- €   Preis (4c):                 310,- €   Preis (4c):                185,- €

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Nachlässe           bei 2maliger Veröffentlichung 5 %
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                    bei 4maliger Veröffentlichung 10 %                    (Lieferanschrift auf Anfrage)

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DIN A4, 4-farbig                                                          20. Nov.; 20. Feb.; 20. Mai; 20. Aug.
Erscheinungsweise                                                         Druckunterlagen
4 x jährlich, jeweils zu Quartalsbeginn                                   Druckfähige PDF-Dateien, alle Schriften, Logos und Abbildun-
(Anfang Jan.; April; Juli; Okt.)                                          gen eingebunden, Auflösung der Bilddaten mind. 300 dpi
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Verlag                        Ernst Reinhardt Verlag                   Anzeigen          Luxx Medien GmbH
                              Kemnatenstraße 46                        verwaltung		       Verlag und Werbung
                              80639 München                                               Jörn Bickert
                              Tel.: 089 / 17 80 160  Fax 30                             Bertha-von-Suttner-Platz 1-7
                              www.reinhardtverlag.de                                     53111 Bonn
                                                                                          Tel.: 0228 / 688 314 12 Fax 29
                                                                                          bickert@luxx-medien.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                      8. Anzeigen und BeilagenTexte sind rechtzeitig vor Erscheinen zur Genehmi-
                                                                                         gung einzusenden. Lehnen Verlag oder Anzeigenverwaltung wegen des Inhalts,
1. Von den nachstehenden Geschäftsbedingungen kann aus organisatorischen,                der Herkunft oder der technischen Form die Aufnahme von Anzeigen oder Bei-
   wirtschaft­lichen und Gleichbehandlungsgründen in keinem Fall abgewichen              lagen ab, so kann ohne Angaben von Gründen und ohne Gegenansprüche des
   werden, auch dann nicht, wenn der Vertragspartner anderslautende oder ent-            Auftraggebers der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Macht der Auftrag-
   gegenstehende Geschäftsbedingungen gebraucht.                                         geber von einem ihm eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so sind Verlag
2. Ein Anzeigen, Beilagen oder Einhefterauftrag wird für den Verlag durch              oder Anzeigenvermittlung hier­von mindestens 8 Wochen vor dem festgeleg-
   schriftliche Be­stätigung rechtsverbindlich. Er wird nach der in der Bestäti-         ten Erscheinungstermin zu verständigen.
   gung bezeichneten Form ab­ge­wickelt, wenn innerhalb von 10 Tagen, höchstens      9. Bestandteil des Auftrages ist die jeweils gültige Tarifkarte. Die dort verzeich-
   jedoch bis zum Druckunterlagenschluss, kein schriftlicher Einspruch seitens           neten Nachlässe werden nur für innerhalb eines Jahres erscheinende Anzeigen
   des Auftrag­gebers beim Verlag eingeht. Liegen zum Druckunterlagenschluss             gewährt.
   dem Verlag keine Druckunterlagen vor, werden dennoch die vollen Anzeigen-         10. Bei Auftragserweiterung innerhalb des Insertionsjahres wird der höhere Rabatt
   kosten fällig.                                                                        rückwir­kend auf die erschienenen Anzeigen vergütet. Bei Auftragsreduzierung
3. Für die Aufnahme von Anzeigen oder Beilagen an bestimmten Plätzen wird                erfolgt entsprechende Rückbelastung.
   keine Gewähr übernommen. Änderungen aus verlagstechnischen Gründen                11. Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fäl-
   sowie Verschiebungsrecht bleibt in jedem Falle vorbehalten. Auflagenangaben           lig. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht Zahlung, so kann das Erschei-
   erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr.                                               nen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf das vereinbarte Zahlungsziel von
4. Beilagen und Einhefteraufträge können für den Verlag erst nach Erhalt und Bil-       der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und dem Ausgleich offenstehender
   ligung eines Musters verbindlich sein.                                                Rechnungsbeträge abhängig gemacht werden. Bei Nichteinhaltung des Zah-
5. Werbeagenturen sind verpflichtet, mit ihren Kunden zu den Bedingungen des             lungszieles sind die Rechnungsbeträge sofort – auch bei noch nicht in Rech-
   Anzeigentarifes und der Auftragsbestätigung abzurechnen.                              nung gestellten Anzeigen, die in Druck sind – fällig. Bei Stellenanzeigen ist
6. Es wird die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen entspre-              der Verlag berechtigt, Vorausrechnung zu stellen. Erst nach Eingang des Rech-
   chend den zur Verfügung gestellten Unterlagen gewährleistet. Der Auftrag-             nungsbetrages erfolgt die Einschaltung der Anzeige.
   geber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvoll-         12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3% über Landes-
   ständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine                zentralbankdiskontsatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Konkurs,
   Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beein-          Vergleichsverfahren oder sonstigen Fällen des Vermögensverfalles des Auftrag-
   trächtigt wurde. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht         gebers werden alle Forderungen sofort fällig, auch für noch nicht erschienene
   als solche erkennbar sind, können als solche vom Verlag deutlich als Anzeigen         Anzeigen.
   kennt­lich gemacht werden. Geringfügige Abweichungen im Druck und Farbaus-        13. Kosten für die Anfertigung aller Druckvorlagen und für vom Auftraggeber zu
   fall bleiben in jedem Falle vorbehalten. Sind etwaige Mängel bei Druckvorlagen        vertretende Änderungen trägt der Auftraggeber.
   nicht sofort erkennbar und werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so ist     14. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verleger, die Anzeigenver-
   jegliche Haftung ausgeschlossen. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen               waltung oder die Anzeigenvermittlung nicht schuldhaft herbeigeführt haben,
   oder Änderungen kann eine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe nicht             so hat der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten –
   geleistet werden.                                                                     die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
7. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung druckfertiger Unterlagen          entsprechenden Nachlaß zurückzuvergüten.
   frei Haus verantwortlich. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch        15. Mündliche Absprachen sind, soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen
   geliefert. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so         nichts anderes ergibt, nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
   gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Nach dem Erscheinen der Anzeige       16. Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand für alle Rechte und Verpflichtungen
   erhält der Auftraggeber ein Belegexemplar oder einen Seitenausdruck. Druck-           ist München.
   vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück-         17. Für eventuell unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige Bestimmung, die
   gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Erscheinungster-            dem wirt­schaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Formulierung mög-
   min.                                                                                  lichst nahe kommt.
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