Mediadaten 2019: mensch & pferd international - Zeitschrift für Förderung und Therapie mit dem Pferd - Ernst Reinhardt Verlag
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Mediadaten 2019: mensch & pferd international Zeitschrift für Förderung und Therapie mit dem Pferd Über die Zeitschrift Reitpädagogik, Reittherapie, heilpädagogisches Reiten und Voltigieren, Hippotherapie, Pferdesport für Menschen mit Behinderung – verschiedene Arbeitsfelder verlangen nach jeweils eigenen Methoden und Zielen. Für die Berufsgruppen in diesem stetig wachsenden Arbeitsfeld bringt der Ernst Reinhardt Verlag eine gemeinsame Zeitschrift für Förderung und Therapie mit dem Pferd heraus. Ziele der Zeitschrift sind unter anderem die größere Verbreitung des (heil-)pädago- gischen und therapeutischen Umgangs mit dem Pferd, die Unterstützung von wis- senschaftlichen Zugängen, die Berücksichtigung artgerechter Ausbildung/Haltung geeigneter Pferde und die fachliche Weiterentwicklung und Professionalisierung des gesamten Bereichs des therapeutischen Reitens. Zielgruppe Fachpersonen mit pädagogischem, psychologischem, medizinischem, sportwissen schaftlichem und bewegungstherapeutischem Hintergrund und andere Interessierte. Schriftleitung Dr. phil. Simone Pülschen | Magdalena Bauer HerausgeberInnen PD Dr. phil. Andrea Beetz | Prof. Dr. Dorothée Debuse | Prof. Dr. Ewald Isenbügel | Dr. rer. nat. Meike Riedel | Henrike Struck | Dr. med. Angelika Trabert | Prof. Dr. Mone Welsche Erscheinungsweise vierteljährlich a w
Anzeigenformate • Anzeigenpreise • Beilagen Kleinanzeigen (nur Text): max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen 1/1 Seite 1/2 Seite quer 1/4 Seite quer Schriftgröße: 10 pt Satzspiegel Satzspiegel Satzspiegel Schriftart: normal und fett 174 x 250 mm 174 x 122 mm 174 x 58 mm Pauschalpreis: 37,- € 1/2 Seite hoch 1/4 Seite hoch 1/8 Seite quer Satzspiegel Satzspiegel Satzspiegel 84 x 250 mm 84 x 122 mm 84 x 58 mm Preis (4c): 990,- € Preis (4c): 580,- € Preis (4c): 310,- € Preis (4c): 185,- € Alle Preise zzgl. MwSt. Beilagen (nicht rabattfähig) bis 25 g ‰ € 241,– (inkl. Portokosten) Nachlässe bei 2maliger Veröffentlichung 5 % bei 3maliger Veröffentlichung 7 % Anlieferung der Beilagen bis 20. des Monats vor Erscheinen bei 4maliger Veröffentlichung 10 % (Lieferanschrift auf Anfrage) Zeitschriftenformat Anzeigen-/Druckunterlagenschluss DIN A4, 4-farbig 20. Nov.; 20. Feb.; 20. Mai; 20. Aug. Erscheinungsweise Druckunterlagen 4 x jährlich, jeweils zu Quartalsbeginn Druckfähige PDF-Dateien, alle Schriften, Logos und Abbildun- (Anfang Jan.; April; Juli; Okt.) gen eingebunden, Auflösung der Bilddaten mind. 300 dpi
Onlinewerbung Skyscraper auf der Zeitschriften-Startseite: Onlinebanner Zeitschriften-Newsletter: Größe: 120 x 600 px Größe: Dateiformate: jpg, gif, png 600 x 120 px Auflösung: 72dpi Abonnenten: ca. 1766 (Stand 10/18) Klickraten für Ihre Erfolgskontrolle! Erscheinungsweise: 4 x jährlich Dateiformate: jpg, gif, png Auflösung: 72dpi Klickraten für Ihre Erfolgskontrolle! Fragen Sie nach unseren günstigen Kombimodellen für Print- und Onlinekampagnen! Verlag Ernst Reinhardt Verlag Anzeigen Luxx Medien GmbH Kemnatenstraße 46 verwaltung Verlag und Werbung 80639 München Jörn Bickert Tel.: 089 / 17 80 160 Fax 30 Bertha-von-Suttner-Platz 1-7 www.reinhardtverlag.de 53111 Bonn Tel.: 0228 / 688 314 12 Fax 29 bickert@luxx-medien.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen 8. Anzeigen und BeilagenTexte sind rechtzeitig vor Erscheinen zur Genehmi- gung einzusenden. Lehnen Verlag oder Anzeigenverwaltung wegen des Inhalts, 1. Von den nachstehenden Geschäftsbedingungen kann aus organisatorischen, der Herkunft oder der technischen Form die Aufnahme von Anzeigen oder Bei- wirtschaftlichen und Gleichbehandlungsgründen in keinem Fall abgewichen lagen ab, so kann ohne Angaben von Gründen und ohne Gegenansprüche des werden, auch dann nicht, wenn der Vertragspartner anderslautende oder ent- Auftraggebers der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Macht der Auftrag- gegenstehende Geschäftsbedingungen gebraucht. geber von einem ihm eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so sind Verlag 2. Ein Anzeigen, Beilagen oder Einhefterauftrag wird für den Verlag durch oder Anzeigenvermittlung hiervon mindestens 8 Wochen vor dem festgeleg- schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Er wird nach der in der Bestäti- ten Erscheinungstermin zu verständigen. gung bezeichneten Form abgewickelt, wenn innerhalb von 10 Tagen, höchstens 9. Bestandteil des Auftrages ist die jeweils gültige Tarifkarte. Die dort verzeich- jedoch bis zum Druckunterlagenschluss, kein schriftlicher Einspruch seitens neten Nachlässe werden nur für innerhalb eines Jahres erscheinende Anzeigen des Auftraggebers beim Verlag eingeht. Liegen zum Druckunterlagenschluss gewährt. dem Verlag keine Druckunterlagen vor, werden dennoch die vollen Anzeigen- 10. Bei Auftragserweiterung innerhalb des Insertionsjahres wird der höhere Rabatt kosten fällig. rückwirkend auf die erschienenen Anzeigen vergütet. Bei Auftragsreduzierung 3. Für die Aufnahme von Anzeigen oder Beilagen an bestimmten Plätzen wird erfolgt entsprechende Rückbelastung. keine Gewähr übernommen. Änderungen aus verlagstechnischen Gründen 11. Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fäl- sowie Verschiebungsrecht bleibt in jedem Falle vorbehalten. Auflagenangaben lig. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht Zahlung, so kann das Erschei- erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. nen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf das vereinbarte Zahlungsziel von 4. Beilagen und Einhefteraufträge können für den Verlag erst nach Erhalt und Bil- der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und dem Ausgleich offenstehender ligung eines Musters verbindlich sein. Rechnungsbeträge abhängig gemacht werden. Bei Nichteinhaltung des Zah- 5. Werbeagenturen sind verpflichtet, mit ihren Kunden zu den Bedingungen des lungszieles sind die Rechnungsbeträge sofort – auch bei noch nicht in Rech- Anzeigentarifes und der Auftragsbestätigung abzurechnen. nung gestellten Anzeigen, die in Druck sind – fällig. Bei Stellenanzeigen ist 6. Es wird die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen entspre- der Verlag berechtigt, Vorausrechnung zu stellen. Erst nach Eingang des Rech- chend den zur Verfügung gestellten Unterlagen gewährleistet. Der Auftrag- nungsbetrages erfolgt die Einschaltung der Anzeige. geber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvoll- 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3% über Landes- ständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine zentralbankdiskontsatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Konkurs, Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beein- Vergleichsverfahren oder sonstigen Fällen des Vermögensverfalles des Auftrag- trächtigt wurde. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht gebers werden alle Forderungen sofort fällig, auch für noch nicht erschienene als solche erkennbar sind, können als solche vom Verlag deutlich als Anzeigen Anzeigen. kenntlich gemacht werden. Geringfügige Abweichungen im Druck und Farbaus- 13. Kosten für die Anfertigung aller Druckvorlagen und für vom Auftraggeber zu fall bleiben in jedem Falle vorbehalten. Sind etwaige Mängel bei Druckvorlagen vertretende Änderungen trägt der Auftraggeber. nicht sofort erkennbar und werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so ist 14. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verleger, die Anzeigenver- jegliche Haftung ausgeschlossen. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen waltung oder die Anzeigenvermittlung nicht schuldhaft herbeigeführt haben, oder Änderungen kann eine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe nicht so hat der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten – geleistet werden. die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme 7. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung druckfertiger Unterlagen entsprechenden Nachlaß zurückzuvergüten. frei Haus verantwortlich. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch 15. Mündliche Absprachen sind, soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen geliefert. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so nichts anderes ergibt, nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Nach dem Erscheinen der Anzeige 16. Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand für alle Rechte und Verpflichtungen erhält der Auftraggeber ein Belegexemplar oder einen Seitenausdruck. Druck- ist München. vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück- 17. Für eventuell unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige Bestimmung, die gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Erscheinungster- dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Formulierung mög- min. lichst nahe kommt.
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