Covid-19-Schutzkonzept für die Berufsfachschule Langenthal, gültig 8. Juni 2020 bis 31. Juli 2020
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Covid-19-Schutzkonzept für die Berufsfachschule Langenthal, gültig 8. Juni 2020 bis 31. Juli 2020 Gemäss Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 29. April 2020 Artikel 5a.
Inhaltsverzeichnis 1 Ziel und Gültigkeit........................................................................................................... 3 1.1 Ziel ........................................................................................................................... 3 1.2 Gültigkeit und Definition ........................................................................................... 4 2 Massnahmen und Verhaltensweisen .............................................................................. 4 2.1 Information und Signalisation ................................................................................... 4 2.2 Allgemeine Grundsätze und besonders gefährdete Personen .................................. 4 2.3 Hygiene .................................................................................................................... 5 2.4 Distanz ..................................................................................................................... 5 2.5 Reinigung ................................................................................................................. 7 2.6 Kommunikation ........................................................................................................ 8 2.7 Administration und Verwaltung ................................................................................. 8 2.8 Spezifische Fragen .................................................................................................. 8
1 Ziel und Gültigkeit 1.1 Ziel Das vorliegende Dokument zeigt die Schutzmassnahmen auf, die an der Berufsfachschule Langenthal bfsl zum Schutz aller Personen wie Lehrpersonen, Schulleitung, Mitarbeitende, Lernende, Kursbesuchende, Kunden etc. ergriffen werden. Das Konzept orientiert sich an der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 29. April 2020, Artikel 5a des Bundesrates. Die Massnahmen sind von allen Personen umzusetzen und einzuhalten. Grundsätzlich gelten die bundesrätlichen Verordnungen und die Richtlinien des BAG sowie die Vorgaben des MBA. Die Plakate und Informationsunterlagen des BAG werden im Schulhaus für alle gut sichtbar angeschlagen. Version: 20. Mai 2020 Seite 3 von 8
1.2 Gültigkeit und Definition In einem ersten Schritt wird der Präsenzunterricht an der bfsl nur für reduzierte Personengruppen, Klassen und Berufsgruppen wieder aufgenommen. Die Regelungen gelten ab Montag, 8 Juni 2020 für die betroffenen Gruppen sowie deren Lehrpersonen, die anwesenden Mitarbeitenden der Verwaltung und die Schulleitung sowie die externen Personen. Die Vorgaben sind solange gültig, bis die Schulleitung diese wieder aufhebt oder Anpassungen vornimmt. Das Schutzkonzept gilt für alle Gebäude und deren Nutzerinnen und Nutzer der bfsl. Insbesondere sind dies: - ÜK-BKC - ÜK-Zentrum Schreinermeisterverband - Inforama - Agro Treuhand - BIZ 2 Massnahmen und Verhaltensweisen 2.1 Information und Signalisation Die Massnahmen und Informationsmittel des BAG werden in den Gebäuden gut sichtbar angeschlagen und kommuniziert. Die Mitarbeitenden der bfsl werden über die Schulleitung informiert. Entsprechende Informationen an die Lernenden erfolgen über die Lehrpersonen. Besucherinnen und Besucher werden beim Eingang mittels Plakate informiert. Die Verkehrswege und Abstände sind in den Gebäuden und wo nötig auf dem Areal markiert. 2.2 Allgemeine Grundsätze und besonders gefährdete Personen Über die Informationskanäle der jeweiligen Gebäude wird sichergestellt, dass sich nur gesundfühlende Personen im Gebäude aufhalten und Verantwortung für sich selbst übernehmen. Die Mitarbeitenden arbeiten, wenn immer möglich, im Homeoffice; Besprechungen/Sitzungen werden über Online-Tools gehalten. Die maximale Personenanzahl bei interpersonellen Kontakten richtet sich nach den Weisungen des BAG. Die vorgeschriebenen Abstände sind in jedem Fall einzuhalten. Fühlen sich Personen krank oder gehören zu einer Risikogruppe, bleiben sie zuhause und informieren rechtzeitig ihre vorgesetzte Stelle, respektive ihre Klassenlehrperson. Zu den besonders gefährdeten Personen (vgl. Anhang 6 der COVID-19-Verordnung 2) gehören: a. Besonders gefährdete Lernende und Mitarbeitende b. Gesunde Lernende und Mitarbeitende, welche mit besonders gefährdeten Personen in einem Haushalt leben c. Gesunde Lernende und Mitarbeitende, welche über ihren Aus- und Weiterbildungskontext in Kontakt mit besonders gefährdeten Personen kommen Die unter a) genannten Personen sollen weiterhin den direkten Kontakt mit anderen Personen meiden und bleiben deshalb vorerst zu Hause (Arbeit, Schule und Studium von zu Hause soweit möglich). Die unter b) genannten Personen stellen für ihr häusliches Umfeld eine Quelle für Übertragung der Infektion dar. Sie entscheiden, ob sie am Präsenzunterricht teilnehmen Version: 20. Mai 2020 Seite 4 von 8
oder nicht. Jugendliche unter 18 Jahren fällen den Entscheid gemeinsam mit ihrer gesetzlichen Vertretung. Die unter c) genannten Personen stellen für besonders gefährdete Personen, mit denen sie über ihren Ausbildungskontext in Kontakt kommen, eine Quelle für Übertragung der Infektion dar und müssen die betreffenden Schutzmassnahmen umsetzen. 2.3 Hygiene Die Hygiene-Empfehlungen des BAG gelten als Grundlage und sind einzuhalten. Die bfsl stellt die nötige Infrastruktur zur Verfügung, die Verantwortung für die Umsetzung bleibt bei den Mitarbeitenden und Lernenden selbst. Anforderungen/Ziel Umsetzungsstandard Bemerkungen/Verantw. Händehygiene: Mitarbeitende Lavabo mit Seife und Schulleitung waschen sich mind. bei der Einweghandtüchern sind in den Ankunft am Arbeitsplatz, zwischen Klassenzimmern und Kontakten mit Dritten sowie vor Toilettenanlagen vorhanden. und nach Pausen die Hände mit Desinfektionsmittel steht in den Wasser und Seife (30 Sek.). Gebäudeeingängen und auf jedem Stockwerk zur Verfügung. Das Händeschütteln ist zu unterlassen. Händehygiene: Lernende und Lavabo mit Seife und Plakat BAG im Eingang Kunden müssen sich beim Einweghandtüchern sind in den Betreten der Gebäude die Hände Klassenzimmern und mit Wasser und Seife waschen Toilettenanlagen vorhanden. und/oder desinfizieren. Desinfektionsmittel steht in den Gebäudeeingängen und auf jedem Das Händeschütteln ist zu Stockwerk zur Verfügung. unterlassen. Oberflächen und Objekte: Wenn Türklinken, Oberflächen im Hausdienst immer möglich, Kontakt Verkehrsbereich, Treppengeländer vermeiden. werden regelmässig desinfiziert. Material, Mobiliar, Zeitschriften: Was nicht zwingend für den Hausdienst sind, wenn möglich entfernt. Betrieb benötigt wird, wird entfernt. 2.4 Distanz Die Personen im Gebäude halten immer mindestens zwei Meter Abstand zueinander. Sollte der Abstand nicht eingehalten werden können, wird empfohlen Masken zu tragen. Falls möglich, werde wir im Homeoffice oder im Fernunterricht arbeiten. In Räumen, in denen sich Personen viel bewegen (z.B. Klassenzimmer, Sekretariat, Kopierraum, Arbeitsräume), hält sich maximal eine Person pro 4 m2 auf. Anforderungen Umsetzungsstandard Bemerkungen/Verantw. Maskenabgabe: Schutzmasken Es werden max. zwei Masken pro Sekretariat und Hausdienst werden auf Wunsch abgegeben. Person und Tag an die Lernenden der bfsl abgegeben (eine Maske pro Halbtag). Zuständig: bfsl Weststrasse: Sekretariat bfsl Waldhof: Hausdienst Version: 20. Mai 2020 Seite 5 von 8
Anforderungen Umsetzungsstandard Bemerkungen/Verantw. Eingangsbereich: Dieser ist Hausdienst, Plakat und gekennzeichnet. Mitarbeitende Die Mitarbeitenden, die Kunden Mitarbeitende informieren im und Lernenden werden gebeten, Vorfeld (bei der Einladung) ihre so rasch als möglich ihren Zielort Kunden/Lernenden über Wege aufzusuchen. und Zeitfenster, so dass alle möglichst gut ihr Ziel finden. Die vorgegebenen Zeitfenster werden eingehalten. Wartezonen: sind sinnvoll Die Wartezone ist gekennzeichnet Plakat oder Bodenmarkierung gekennzeichnet und von den Verkehrswegen (Bewegungszone) abgetrennt. Pro 4 m2 kann eine Person warten. Pausen-/Verpflegungsbereiche: Max. fünf Personen resp. eine Hausdienst, Plakat und Abstände sind drinnen sowie Person pro 4 m2. Mitarbeitende draussen, wo sinnvoll, markiert; Anzahl Personen ist limitiert Verkehrswege/Laufwege: Wenn immer möglich ÖV meiden, Lernende, Mitarbeitende, auch auf dem Hin- und Rückweg Hausdienst, Raumplaner der Schule die Distanzregeln beachten. Häufiges Wechseln der Unterrichtsräume wird vermieden. Raucherzonen: Die Abstandregel Die Anzahl zugelassener Hausdienst, und Plakat ist einzuhalten; geraucht wird wie Raucher/innen im Raucherbereich üblich in der Raucherzone. ist limitiert. Nach wie vor gilt der Schutz der „Nichtrauchenden“ Aussenbereich: Die Hausdienst Abstandsregel ist auf dem Abstandsmarkierung dort, wo gesamten Schulareal einzuhalten. sinnvoll. Distanz in den Räumen und Zimmern Anforderungen Umsetzungsstandard Bemerkungen/Verantw. Sekretariat: Ein/e Besucher/in im Eine Person kann nebst den Plakat, Sekretariat, Hausdienst Sekretariat ist zulässig. Sekretariatsmitarbeitenden im Raum sein; die Bedienfläche und Gegenstände werden regelmässig desinfiziert. Weitere Personen warten ausserhalb des Raumes bis sie aufgerufen werden. Eine Plexiglasscheibe ist am Schalter installiert. Räume/Zimmer: Max. zwölf Stühle und Pulte in zwei Metern Lehrperson Personen mit Abstand von zwei Distanz voneinander hinstellen. Metern inkl. Lehrpersonen/Sitzungsleitung. Lifte Es darf sich immer nur eine Nutzer/Plakat Person im Lift befinden. Vorbereitungszimmer/ Wenn immer möglich Homeoffice; Hausdienst Arbeitsplätze: Distanz von zwei Arbeitsplätze verwenden, die zwei Metern ist gewährleistet. Meter voneinander entfernt sind. Version: 20. Mai 2020 Seite 6 von 8
Anforderungen Umsetzungsstandard Bemerkungen/Verantw. Werkräume/Informatikräume: Können die zwei Meter Abstand Lehrpersonen Distanz von zwei Metern ist kurzfristig nicht eingehalten gewährleistet. werden, sind die Personen verpflichtet Hygienemasken zu tragen. Mensa: Das Konzept liegt in der Konzept SV Restaurant Verantwortung von SV Restaurant. Toilettenanlagen: Abstände sind Am Boden werden wo sinnvoll Hausdienst einzuhalten. Wartezonen eingezeichnet. Bibliothek: Die Distanz von 2m ist Die Bibliothek bleibt bis Bibliotheksleiterin gewährleistet. mindestens am 31. Juli geschlossen. Die Dienstleistung wird online aufrechterhalten. Überbetriebliche Kursräume: Teilnehmende und Lehrpersonen ÜK-Leitende sind verantwortlich für Das vorliegende Konzept gilt auch halten sich an das Covid- die Einhaltung des Konzepts. für die ÜK Kursräume Schutzkonzept der Berufsfachschule Langenthal Inforama: Das vorliegende Mitarbeitende, Kursteilnehmende Mitarbeitende und Lehrpersonen Konzept gilt auch für die und Lehrpersonen halten sich an sind verantwortlich für die Kursräume welche vom Inforama das Covid-Schutzkonzept der Einhaltung des Konzepts. genutzt werden. Berufsfachschule Langenthal Agro Treuhand Das Konzept liegt im Verantwortungsbereich der BIZ- Leitung. BIZ: Das Konzept liegt im Verantwortungsbereich der BIZ- Leitung. 2.5 Reinigung Die Reinigung wird regelmässig in den Gebäuden vorgenommen. Oberflächen, Gegenstände, Materialen werden gereinigt und wo nötig desinfiziert. Insbesondere dort, wo viele Personen verkehren und oft Berührungen vorkommen (Sanitäranlagen, Treppengeländer, Arbeitsflächen, Türklinken). Mindestens einmal pro Tag wird gereinigt werden. Anforderungen Umsetzungsstandard Bemerkungen/Verantw. Oberflächen, Gegenstände und Oberflächen, Gegenstände, Hausdienst Materialien: regelmässig reinigen. Arbeitswerkzeuge, Knöpfe, Griffe, etc. werden mit Reinigungsmittel gereinigt. Oberflächen, Gegenstände und Die Hausdienste rüsten jeden Lehrperson Materialien in Unterrichtsraum mit Unterrichtsräumen Reinigungsmaterial aus. Persönliche Gerätschaften: Headset, Tastaturen, Geschirr etc. Mitarbeitende regelmässig reinigen regelmässig reinigen. Wo sinnvoll werden Reinigungstücher zur Verfügung gestellt. Trinkwassergeräte: regelmässig Regelmässig reinigen; allenfalls Hausdienst reinigen durchspülen. Version: 20. Mai 2020 Seite 7 von 8
Anforderungen Umsetzungsstandard Bemerkungen/Verantw. Abfall: regelmässig leeren; wo Mitarbeitende des Hausdiensts Hausdienst möglich, geschlossene leeren die Abfälle mit geeigneter Abfalleimer; Kontakt mit Abfall Schutzausrüstung und geeigneten vermeiden. Hilfsmitteln. Lüften: regelmässig lüften In jeder Pause die Fenster öffnen Mitarbeitende und Lehrpersonen und lüften. Reinigungs- und Regelmässig werden die Bestände Hausdienst Hygienematerial: wird laufend (Reinigungsmittel, Masken etc.) nachbestellt und ist sichergestellt. überprüft, aufgefüllt und nachbestellt. 2.6 Kommunikation Interne Kommunikation Die Interne Kommunikation an die Mitarbeitenden erfolgt weiterhin zeitnah via E-Mail, SharePoint und Internet. Externe Kommunikation Die bfsl publiziert des Weiteren die wichtigsten Informationen auf der Website und informiert bei Bedarf die Lernenden sowie Lehrbetriebe via E-Mail oder Brief. Alle Mitarbeitenden und Lernenden haben zudem ihre Erreichbarkeit zu gewährleisten, indem sie mindestens einmal täglich ihre E-Mails prüfen. Externe Nutzer der Infrastruktur werden via Mail über die Umsetzung des Covid- Schutzkonzepts informiert. 2.7 Administration und Verwaltung Mitarbeitende des Sekretariats, der Buchhaltung sowie Verwaltung arbeiten teilweise weiterhin im Homeoffice. Sie sind über E-Mail, MS Teams und Telefon erreichbar. Für persönliche Anliegen kann jederzeit ein Termin vereinbart werden. 2.8 Spezifische Fragen Bei spezifischen Fragen im Zusammenhang mit Corona wenden sich die Mitarbeitenden, Lernenden oder die Lehrbetriebe an die direkt vorgesetzte Stelle oder an das Sekretariat. Langenthal, 20. Mai 2020 Berufsfachschule Langenthal Thomas Zaugg, Rektor Version: 20. Mai 2020 Seite 8 von 8
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