Covid-19-Schutzkonzept für die Berufsfachschule Langenthal, gültig 8. Juni 2020 bis 31. Juli 2020

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Covid-19-Schutzkonzept für die Berufsfachschule Langenthal, gültig 8. Juni 2020 bis 31. Juli 2020
Covid-19-Schutzkonzept
für die Berufsfachschule Langenthal,
                 gültig
     8. Juni 2020 bis 31. Juli 2020
 Gemäss Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom
                          29. April 2020 Artikel 5a.
Covid-19-Schutzkonzept für die Berufsfachschule Langenthal, gültig 8. Juni 2020 bis 31. Juli 2020
Inhaltsverzeichnis
1     Ziel und Gültigkeit........................................................................................................... 3
    1.1     Ziel ........................................................................................................................... 3
    1.2     Gültigkeit und Definition ........................................................................................... 4
2     Massnahmen und Verhaltensweisen .............................................................................. 4
    2.1     Information und Signalisation ................................................................................... 4
    2.2     Allgemeine Grundsätze und besonders gefährdete Personen .................................. 4
    2.3     Hygiene .................................................................................................................... 5
    2.4     Distanz ..................................................................................................................... 5
    2.5     Reinigung ................................................................................................................. 7
    2.6     Kommunikation ........................................................................................................ 8
    2.7     Administration und Verwaltung ................................................................................. 8
    2.8     Spezifische Fragen .................................................................................................. 8
Covid-19-Schutzkonzept für die Berufsfachschule Langenthal, gültig 8. Juni 2020 bis 31. Juli 2020
1     Ziel und Gültigkeit

1.1    Ziel
Das vorliegende Dokument zeigt die Schutzmassnahmen auf, die an der Berufsfachschule
Langenthal bfsl zum Schutz aller Personen wie Lehrpersonen, Schulleitung, Mitarbeitende,
Lernende, Kursbesuchende, Kunden etc. ergriffen werden. Das Konzept orientiert sich an
der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 29. April 2020,
Artikel 5a des Bundesrates.

Die Massnahmen sind von allen Personen umzusetzen und einzuhalten.

Grundsätzlich gelten die bundesrätlichen Verordnungen und die Richtlinien des BAG sowie
die Vorgaben des MBA. Die Plakate und Informationsunterlagen des BAG werden im
Schulhaus für alle gut sichtbar angeschlagen.

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1.2    Gültigkeit und Definition
In einem ersten Schritt wird der Präsenzunterricht an der bfsl nur für reduzierte
Personengruppen, Klassen und Berufsgruppen wieder aufgenommen. Die Regelungen
gelten ab Montag, 8 Juni 2020 für die betroffenen Gruppen sowie deren Lehrpersonen, die
anwesenden Mitarbeitenden der Verwaltung und die Schulleitung sowie die externen
Personen.

Die Vorgaben sind solange gültig, bis die Schulleitung diese wieder aufhebt oder
Anpassungen vornimmt.

Das Schutzkonzept gilt für alle Gebäude und deren Nutzerinnen und Nutzer der bfsl.
Insbesondere sind dies:
    - ÜK-BKC
    - ÜK-Zentrum Schreinermeisterverband
    - Inforama
    - Agro Treuhand
    - BIZ

2     Massnahmen und Verhaltensweisen

2.1    Information und Signalisation
Die Massnahmen und Informationsmittel des BAG werden in den Gebäuden gut sichtbar
angeschlagen und kommuniziert. Die Mitarbeitenden der bfsl werden über die Schulleitung
informiert. Entsprechende Informationen an die Lernenden erfolgen über die Lehrpersonen.

Besucherinnen und Besucher werden beim Eingang mittels Plakate informiert.
Die Verkehrswege und Abstände sind in den Gebäuden und wo nötig auf dem Areal
markiert.

2.2    Allgemeine Grundsätze und besonders gefährdete Personen
Über die Informationskanäle der jeweiligen Gebäude wird sichergestellt, dass sich nur
gesundfühlende Personen im Gebäude aufhalten und Verantwortung für sich selbst
übernehmen. Die Mitarbeitenden arbeiten, wenn immer möglich, im Homeoffice;
Besprechungen/Sitzungen werden über Online-Tools gehalten. Die maximale
Personenanzahl bei interpersonellen Kontakten richtet sich nach den Weisungen des BAG.
Die vorgeschriebenen Abstände sind in jedem Fall einzuhalten. Fühlen sich Personen krank
oder gehören zu einer Risikogruppe, bleiben sie zuhause und informieren rechtzeitig ihre
vorgesetzte Stelle, respektive ihre Klassenlehrperson.

Zu den besonders gefährdeten Personen (vgl. Anhang 6 der COVID-19-Verordnung 2)
gehören:
   a. Besonders gefährdete Lernende und Mitarbeitende
   b. Gesunde Lernende und Mitarbeitende, welche mit besonders gefährdeten Personen
       in einem Haushalt leben
   c. Gesunde Lernende und Mitarbeitende, welche über ihren Aus- und
       Weiterbildungskontext in Kontakt mit besonders gefährdeten Personen kommen

Die unter a) genannten Personen sollen weiterhin den direkten Kontakt mit anderen
Personen meiden und bleiben deshalb vorerst zu Hause (Arbeit, Schule und Studium von zu
Hause soweit möglich).
Die unter b) genannten Personen stellen für ihr häusliches Umfeld eine Quelle für
Übertragung der Infektion dar. Sie entscheiden, ob sie am Präsenzunterricht teilnehmen

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oder nicht. Jugendliche unter 18 Jahren fällen den Entscheid gemeinsam mit ihrer
gesetzlichen Vertretung.
Die unter c) genannten Personen stellen für besonders gefährdete Personen, mit denen sie
über ihren Ausbildungskontext in Kontakt kommen, eine Quelle für Übertragung der Infektion
dar und müssen die betreffenden Schutzmassnahmen umsetzen.

2.3   Hygiene
Die Hygiene-Empfehlungen des BAG gelten als Grundlage und sind einzuhalten. Die bfsl
stellt die nötige Infrastruktur zur Verfügung, die Verantwortung für die Umsetzung bleibt bei
den Mitarbeitenden und Lernenden selbst.

 Anforderungen/Ziel                   Umsetzungsstandard                      Bemerkungen/Verantw.
 Händehygiene: Mitarbeitende          Lavabo mit Seife und                    Schulleitung
 waschen sich mind. bei der           Einweghandtüchern sind in den
 Ankunft am Arbeitsplatz, zwischen    Klassenzimmern und
 Kontakten mit Dritten sowie vor      Toilettenanlagen vorhanden.
 und nach Pausen die Hände mit        Desinfektionsmittel steht in den
 Wasser und Seife (30 Sek.).          Gebäudeeingängen und auf jedem
                                      Stockwerk zur Verfügung.
 Das Händeschütteln ist zu
 unterlassen.

 Händehygiene: Lernende und           Lavabo mit Seife und                    Plakat BAG im Eingang
 Kunden müssen sich beim              Einweghandtüchern sind in den
 Betreten der Gebäude die Hände       Klassenzimmern und
 mit Wasser und Seife waschen         Toilettenanlagen vorhanden.
 und/oder desinfizieren.              Desinfektionsmittel steht in den
                                      Gebäudeeingängen und auf jedem
 Das Händeschütteln ist zu            Stockwerk zur Verfügung.
 unterlassen.

 Oberflächen und Objekte: Wenn        Türklinken, Oberflächen im              Hausdienst
 immer möglich, Kontakt               Verkehrsbereich, Treppengeländer
 vermeiden.                           werden regelmässig desinfiziert.

 Material, Mobiliar, Zeitschriften:   Was nicht zwingend für den              Hausdienst
 sind, wenn möglich entfernt.         Betrieb benötigt wird, wird entfernt.

2.4   Distanz
Die Personen im Gebäude halten immer mindestens zwei Meter Abstand zueinander. Sollte
der Abstand nicht eingehalten werden können, wird empfohlen Masken zu tragen.
Falls möglich, werde wir im Homeoffice oder im Fernunterricht arbeiten.

In Räumen, in denen sich Personen viel bewegen (z.B. Klassenzimmer, Sekretariat,
Kopierraum, Arbeitsräume), hält sich maximal eine Person pro 4 m2 auf.

 Anforderungen                        Umsetzungsstandard                      Bemerkungen/Verantw.
 Maskenabgabe: Schutzmasken           Es werden max. zwei Masken pro          Sekretariat und Hausdienst
 werden auf Wunsch abgegeben.         Person und Tag an die Lernenden
                                      der bfsl abgegeben (eine Maske
                                      pro Halbtag).

                                      Zuständig:
                                      bfsl Weststrasse: Sekretariat
                                      bfsl Waldhof: Hausdienst

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Anforderungen                        Umsetzungsstandard                  Bemerkungen/Verantw.
 Eingangsbereich: Dieser ist                                              Hausdienst, Plakat und
 gekennzeichnet.                                                          Mitarbeitende

 Die Mitarbeitenden, die Kunden       Mitarbeitende informieren im
 und Lernenden werden gebeten,        Vorfeld (bei der Einladung) ihre
 so rasch als möglich ihren Zielort   Kunden/Lernenden über Wege
 aufzusuchen.                         und Zeitfenster, so dass alle
                                      möglichst gut ihr Ziel finden.
 Die vorgegebenen Zeitfenster
 werden eingehalten.

 Wartezonen: sind sinnvoll            Die Wartezone ist gekennzeichnet    Plakat oder Bodenmarkierung
 gekennzeichnet                       und von den Verkehrswegen
                                      (Bewegungszone) abgetrennt. Pro
                                      4 m2 kann eine Person warten.

 Pausen-/Verpflegungsbereiche:        Max. fünf Personen resp. eine       Hausdienst, Plakat und
 Abstände sind drinnen sowie          Person pro 4 m2.                    Mitarbeitende
 draussen, wo sinnvoll, markiert;
 Anzahl Personen ist limitiert

 Verkehrswege/Laufwege:               Wenn immer möglich ÖV meiden,       Lernende, Mitarbeitende,
                                      auch auf dem Hin- und Rückweg       Hausdienst, Raumplaner
                                      der Schule die Distanzregeln
                                      beachten.
                                      Häufiges Wechseln der
                                      Unterrichtsräume wird vermieden.

 Raucherzonen: Die Abstandregel       Die Anzahl zugelassener             Hausdienst, und Plakat
 ist einzuhalten; geraucht wird wie   Raucher/innen im Raucherbereich
 üblich in der Raucherzone.           ist limitiert.
                                      Nach wie vor gilt der Schutz der
                                      „Nichtrauchenden“

 Aussenbereich: Die                                                       Hausdienst
 Abstandsregel ist auf dem            Abstandsmarkierung dort, wo
 gesamten Schulareal einzuhalten.     sinnvoll.

Distanz in den Räumen und Zimmern
 Anforderungen                        Umsetzungsstandard                  Bemerkungen/Verantw.
 Sekretariat: Ein/e Besucher/in im    Eine Person kann nebst den          Plakat, Sekretariat, Hausdienst
 Sekretariat ist zulässig.            Sekretariatsmitarbeitenden im
                                      Raum sein; die Bedienfläche und
                                      Gegenstände werden regelmässig
                                      desinfiziert. Weitere Personen
                                      warten ausserhalb des Raumes
                                      bis sie aufgerufen werden.
                                      Eine Plexiglasscheibe ist am
                                      Schalter installiert.

 Räume/Zimmer: Max. zwölf             Stühle und Pulte in zwei Metern     Lehrperson
 Personen mit Abstand von zwei        Distanz voneinander hinstellen.
 Metern inkl.
 Lehrpersonen/Sitzungsleitung.

 Lifte                                Es darf sich immer nur eine         Nutzer/Plakat
                                      Person im Lift befinden.

 Vorbereitungszimmer/                 Wenn immer möglich Homeoffice;      Hausdienst
 Arbeitsplätze: Distanz von zwei      Arbeitsplätze verwenden, die zwei
 Metern ist gewährleistet.            Meter voneinander entfernt sind.

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Anforderungen                        Umsetzungsstandard                   Bemerkungen/Verantw.
 Werkräume/Informatikräume:           Können die zwei Meter Abstand        Lehrpersonen
 Distanz von zwei Metern ist          kurzfristig nicht eingehalten
 gewährleistet.                       werden, sind die Personen
                                      verpflichtet Hygienemasken zu
                                      tragen.

 Mensa: Das Konzept liegt in der      Konzept SV Restaurant
 Verantwortung von SV Restaurant.

 Toilettenanlagen: Abstände sind      Am Boden werden wo sinnvoll          Hausdienst
 einzuhalten.                         Wartezonen eingezeichnet.

 Bibliothek: Die Distanz von 2m ist   Die Bibliothek bleibt bis            Bibliotheksleiterin
 gewährleistet.                       mindestens am 31. Juli
                                      geschlossen. Die Dienstleistung
                                      wird online aufrechterhalten.

 Überbetriebliche Kursräume:          Teilnehmende und Lehrpersonen        ÜK-Leitende sind verantwortlich für
 Das vorliegende Konzept gilt auch    halten sich an das Covid-            die Einhaltung des Konzepts.
 für die ÜK Kursräume                 Schutzkonzept der
                                      Berufsfachschule Langenthal

 Inforama: Das vorliegende            Mitarbeitende, Kursteilnehmende      Mitarbeitende und Lehrpersonen
 Konzept gilt auch für die            und Lehrpersonen halten sich an      sind verantwortlich für die
 Kursräume welche vom Inforama        das Covid-Schutzkonzept der          Einhaltung des Konzepts.
 genutzt werden.                      Berufsfachschule Langenthal

 Agro Treuhand                        Das Konzept liegt im
                                      Verantwortungsbereich der BIZ-
                                      Leitung.

 BIZ:                                 Das Konzept liegt im
                                      Verantwortungsbereich der BIZ-
                                      Leitung.

2.5     Reinigung
Die Reinigung wird regelmässig in den Gebäuden vorgenommen. Oberflächen,
Gegenstände, Materialen werden gereinigt und wo nötig desinfiziert. Insbesondere dort, wo
viele Personen verkehren und oft Berührungen vorkommen (Sanitäranlagen,
Treppengeländer, Arbeitsflächen, Türklinken). Mindestens einmal pro Tag wird gereinigt
werden.
 Anforderungen                        Umsetzungsstandard                   Bemerkungen/Verantw.
 Oberflächen, Gegenstände und         Oberflächen, Gegenstände,            Hausdienst
 Materialien: regelmässig reinigen.   Arbeitswerkzeuge, Knöpfe, Griffe,
                                      etc. werden mit Reinigungsmittel
                                      gereinigt.

 Oberflächen, Gegenstände und         Die Hausdienste rüsten jeden         Lehrperson
 Materialien in                       Unterrichtsraum mit
 Unterrichtsräumen                    Reinigungsmaterial aus.

 Persönliche Gerätschaften:           Headset, Tastaturen, Geschirr etc.   Mitarbeitende
 regelmässig reinigen                 regelmässig reinigen. Wo sinnvoll
                                      werden Reinigungstücher zur
                                      Verfügung gestellt.

 Trinkwassergeräte: regelmässig       Regelmässig reinigen; allenfalls     Hausdienst
 reinigen                             durchspülen.

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Anforderungen                          Umsetzungsstandard                  Bemerkungen/Verantw.
 Abfall: regelmässig leeren; wo         Mitarbeitende des Hausdiensts       Hausdienst
 möglich, geschlossene                  leeren die Abfälle mit geeigneter
 Abfalleimer; Kontakt mit Abfall        Schutzausrüstung und geeigneten
 vermeiden.                             Hilfsmitteln.

 Lüften: regelmässig lüften             In jeder Pause die Fenster öffnen   Mitarbeitende und Lehrpersonen
                                        und lüften.

 Reinigungs- und                        Regelmässig werden die Bestände     Hausdienst
 Hygienematerial: wird laufend          (Reinigungsmittel, Masken etc.)
 nachbestellt und ist sichergestellt.   überprüft, aufgefüllt und
                                        nachbestellt.

2.6    Kommunikation
Interne Kommunikation
Die Interne Kommunikation an die Mitarbeitenden erfolgt weiterhin zeitnah via E-Mail,
SharePoint und Internet.

Externe Kommunikation
Die bfsl publiziert des Weiteren die wichtigsten Informationen auf der Website und informiert
bei Bedarf die Lernenden sowie Lehrbetriebe via E-Mail oder Brief.
Alle Mitarbeitenden und Lernenden haben zudem ihre Erreichbarkeit zu gewährleisten,
indem sie mindestens einmal täglich ihre E-Mails prüfen.

Externe Nutzer der Infrastruktur werden via Mail über die Umsetzung des Covid-
Schutzkonzepts informiert.

2.7    Administration und Verwaltung
Mitarbeitende des Sekretariats, der Buchhaltung sowie Verwaltung arbeiten teilweise
weiterhin im Homeoffice. Sie sind über E-Mail, MS Teams und Telefon erreichbar. Für
persönliche Anliegen kann jederzeit ein Termin vereinbart werden.

2.8    Spezifische Fragen
Bei spezifischen Fragen im Zusammenhang mit Corona wenden sich die Mitarbeitenden,
Lernenden oder die Lehrbetriebe an die direkt vorgesetzte Stelle oder an das Sekretariat.

Langenthal, 20. Mai 2020                                      Berufsfachschule Langenthal

                                                              Thomas Zaugg, Rektor

Version: 20. Mai 2020                                                                    Seite 8 von 8
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