Mediadaten 2023: Frühförderung interdisziplinär
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Mediadaten 2023: Frühförderung interdisziplinär Zeitschrift für Frühe Hilfen und frühe Förderung benachteiligter, entwicklungsauffälliger und behinderter Kinder Über die Zeitschrift Frühe Hilfen und frühe Förderung benachteiligter, entwicklungsauffälliger und behinderter Kinder werden von verschiedenen Disziplinen her betrieben. „Frühförderung interdisziplinär“ bietet wissenschaftliche Grundlagen und Überblicke aus allen in der Frühförderung relevanten Fachdisziplinen und berichtet über Praxis, Methoden und Modelle in Therapie, Förderung, Teamarbeit und Elternarbeit für die Entwicklungsphasen der ersten sechs Lebensjahre. Zielgruppe Fachkräfte in der Frühförderung und integrativen Kitas, Ergo- und Physio- therapeutInnen, LogopädInnen, HeilpädagogInnen, PsychologInnen sowie Fachkräfte in Sozialpädiatrischen Zentren und Eltern. Schriftleitung Sabine Wolf | Dr. med. Gerhard Herrmann Mitarbeit: Dr. Birgit Mampe-Keller HerausgeberInnen Prof. Dr. phil. Otto Speck | Dr. med. Helmut Hollmann | Prof. Dr. Markus Paulus | Prof. Dr. phil. Franz Peterander | Dr. phil. Heidi Simoni | Prof. Dr. phil. Renate Walthes Erscheinungsweise vierteljährlich, jeweils zu Quartalsbeginn (Anfang Jan.; April; Juli; Okt.) a w
Anzeigenformate • Anzeigenpreise • Beilagen Zeitschriftenformat 16 x 24 cm Druckauflage 1/2 Seite quer 1/4 Seite quer 1/8 Seite quer 1600 Exemplare Satzspiegel Satzspiegel Satzspiegel 130 x 98 mm 130 x 48 mm 130 x 23 mm 1/1 Seite 1/2 Seite hoch 1/4 Seite hoch 1/8 Seite hoch Satzspiegel Satzspiegel Satzspiegel Satzspiegel 130 x 200 mm 63 x 200 mm 63 x 98 mm 63 x 48 mm Preis: 790,- € Preis: 495,- € Preis: 320,- € Preis: 220,- € Alle Preise zzgl. MwSt. Beilagen Farbzuschlag Druck: sw, auf Umschlagseiten Pantone bis 25 g in Gesamtauflage (In und Ausland) Farbzuschlag 4c-Anzeigen: € 930,- ‰ € 275,– (inkl. Portokosten) (nicht rabattfähig) Anlieferung der Beilagen bis 20. des Monats vor Erscheinen an: Nachlässe bei 2maliger Veröffentlichung 5 % Rist Satz & Druck GmbH, Fliederweg 15, D85304 Ilmmünster bei 3maliger Veröffentlichung 7 % bei 4maliger Veröffentlichung 10 % Buchungsschluss für Anzeigen und Beilagen Druckunterlagen 4. Dez.; 4. Mrz; 4. Jun; 4. Sept. Druckfähige PDF-Dateien, alle Schriften, Logos und Abbildun- Druckunterlagenschluss gen eingebunden, Auflösung der Bilddaten mind. 300 dpi 7. Dez.; 7. Mrz.; 7. Jun; 7. Sept.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 8. Anzeigen und BeilagenTexte sind rechtzeitig vor Erscheinen zur Genehmi- gung einzusenden. Lehnen Verlag oder Anzeigenverwaltung wegen des Inhalts, 1. Von den nachstehenden Geschäftsbedingungen kann aus organisatorischen, der Herkunft oder der technischen Form die Aufnahme von Anzeigen oder Bei- wirtschaftlichen und Gleichbehandlungsgründen in keinem Fall abgewichen lagen ab, so kann ohne Angaben von Gründen und ohne Gegenansprüche des werden, auch dann nicht, wenn der Vertragspartner anderslautende oder ent- Auftraggebers der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Macht der Auftrag- gegenstehende Geschäftsbedingungen gebraucht. geber von einem ihm eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so sind Verlag 2. Ein Anzeigen, Beilagen oder Einhefterauftrag wird für den Verlag durch oder Anzeigenvermittlung hiervon mindestens 8 Wochen vor dem festgeleg- schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Er wird nach der in der Bestäti- ten Erscheinungstermin zu verständigen. gung bezeichneten Form abgewickelt, wenn innerhalb von 10 Tagen, höchstens 9. Bestandteil des Auftrages ist die jeweils gültige Tarifkarte. Die dort verzeich- jedoch bis zum Druckunterlagenschluss, kein schriftlicher Einspruch seitens neten Nachlässe werden nur für innerhalb eines Jahres erscheinende Anzeigen des Auftraggebers beim Verlag eingeht. Liegen zum Druckunterlagenschluss gewährt. dem Verlag keine Druckunterlagen vor, werden dennoch die vollen Anzeigen- 10. Bei Auftragserweiterung innerhalb des Insertionsjahres wird der höhere Rabatt kosten fällig. rückwirkend auf die erschienenen Anzeigen vergütet. Bei Auftragsreduzierung 3. Für die Aufnahme von Anzeigen oder Beilagen an bestimmten Plätzen wird erfolgt entsprechende Rückbelastung. keine Gewähr übernommen. Änderungen aus verlagstechnischen Gründen 11. Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fäl- sowie Verschiebungsrecht bleibt in jedem Falle vorbehalten. Auflagenangaben lig. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht Zahlung, so kann das Erschei- erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. nen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf das vereinbarte Zahlungsziel von 4. Beilagen und Einhefteraufträge können für den Verlag erst nach Erhalt und Bil- der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und dem Ausgleich offenstehender ligung eines Musters verbindlich sein. Rechnungsbeträge abhängig gemacht werden. Bei Nichteinhaltung des Zah- 5. Werbeagenturen sind verpflichtet, mit ihren Kunden zu den Bedingungen des lungszieles sind die Rechnungsbeträge sofort – auch bei noch nicht in Rech- Anzeigentarifes und der Auftragsbestätigung abzurechnen. nung gestellten Anzeigen, die in Druck sind – fällig. Bei Stellenanzeigen ist 6. Es wird die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen entspre- der Verlag berechtigt, Vorausrechnung zu stellen. Erst nach Eingang des Rech- chend den zur Verfügung gestellten Unterlagen gewährleistet. Der Auftrag- nungsbetrages erfolgt die Einschaltung der Anzeige. geber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvoll- 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3% über Landes- ständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine zentralbankdiskontsatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Bei Konkurs, Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beein- Vergleichsverfahren oder sonstigen Fällen des Vermögensverfalles des Auftrag- trächtigt wurde. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht gebers werden alle Forderungen sofort fällig, auch für noch nicht erschienene als solche erkennbar sind, können als solche vom Verlag deutlich als Anzeigen Anzeigen. kenntlich gemacht werden. Geringfügige Abweichungen im Druck und Farbaus- 13. Kosten für die Anfertigung aller Druckvorlagen und für vom Auftraggeber zu fall bleiben in jedem Falle vorbehalten. Sind etwaige Mängel bei Druckvorlagen vertretende Änderungen trägt der Auftraggeber. nicht sofort erkennbar und werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so ist 14. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verleger, die Anzeigenver- jegliche Haftung ausgeschlossen. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen waltung oder die Anzeigenvermittlung nicht schuldhaft herbeigeführt haben, oder Änderungen kann eine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe nicht so hat der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten – geleistet werden. die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme 7. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung druckfertiger Unterlagen entsprechenden Nachlaß zurückzuvergüten. frei Haus verantwortlich. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch 15. Mündliche Absprachen sind, soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen geliefert. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so nichts anderes ergibt, nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Nach dem Erscheinen der Anzeige 16. Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand für alle Rechte und Verpflichtungen erhält der Auftraggeber ein Belegexemplar oder einen Seitenausdruck. Druck- ist München. vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück- 17. Für eventuell unwirksame Bestimmungen gilt eine zulässige Bestimmung, die gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Erscheinungster- dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Formulierung mög- min. lichst nahe kommt.
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