Mitteilungen Gemeinde Oberhelfenschwil
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Mitteilungen Gemeinde Oberhelfenschwil Redaktion Mitteilungsblatt Dorfstrasse 9 9621 Oberhelfenschwil Telefon 058 228 23 43 www.oberhelfenschwil.ch kanzlei@oberhelfenschwil.ch erscheint 14-täglich nächste Ausgabe: Donnerstag, 27. Mai 2021 Redaktionsschluss: Freitag, 21. Mai 2021, 12.00 Uhr Ausgabe Nr. 10 | 12. Mai 2021 Frühlingswanderung des Natur- und Vogelschutzvereins
Öffnungszeiten über Auffahrt und Pfingsten Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben an Auffahrt am Donnerstag und Freitag, 13. und 14. Mai 2021 geschlossen. Gerne bedienen wir Sie wie- der ab Montag, 17. Mai 2021 zu den gewohnten Öffnungszeiten. Am Pfingstmontag, 24. Mai 2021 ist die Gemeindeverwaltung ebenfalls nicht geöffnet. Die Schalter sind ab Dienstag, 25. Mai 2021 wieder wie gewohnt offen. Bei einem Todesfall über Auffahrt oder Pfingsten melden Sie sich bitte di- rekt bei Karl Egli unter Tel. 079 744 45 28 oder beim Bestattungsamt unter Tel. 079 103 59 01. Gemeinderat und Verwaltung Handänderungen Oberhelfenschwil März und April 2021 Veräusserer Keller Hans Ulrich, Ganterschwil Erwerber Brunner Andreas, Ganterschwil Grundstück/e Nr. 187, Höhg, 9621 Oberhelfenschwil: Wald, 1'154 m2 Bo- den Veräusserer Raimann Josef, Erbengemeinschaft, Oberhelfenschwil Erwerber Schiess Thomas, Necker Grundstück/e Nr. 269, Mitsteig, 9621 Oberhelfenschwil: Scheune, Wiese 63'815 m2 Boden Altpapier- und Kartonsammlung Oberhelfenschwil Freitag, 21. Mai 2021, ab 07.00 Uhr, auf dem Gebiet Dorf Oberhelfen- schwil und Wasserfluh Bitte bringen Sie das Altpapier und den Karton an die vorgesehenen Sam- melpunkte. Die Sammelpunkte können Sie auf www.oberhelfenschwil.ch / Verwaltung Behörden / Umwelt Entsorgung / Sammelstellen einsehen oder sich bei der Gemeindekanzlei unter Tel. 058 228 23 43 informieren. Zwi- schen Wigetshof und Oberhelfenschwil kann das Altpapier am Strassenrand deponiert werden. Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 2
Eidgenössische, kantonale und kommunale Abstimmung vom 13. Juni 2021 Eidgenössische Vorlagen 1. Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und ge- sunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophy- laktischen Antibiotika-Einsatz» 2. Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pes- tizide» 3. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epide- mie (Covid-19-Gesetz) 4. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treib- hausgasemissionen (CO2-Gesetz) 5. Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) Kantonale Vorlagen 6. Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit För- derungsprogramm Energie 2021–2025 7. Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalre- gion Fürstenland Toggenburg in Form einer Bareinlage und einer Umwand- lung von Kontokorrent-Darlehen 8. Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfall- versorgung 9. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil Kommunale Vorlagen 10. Vereinigungsbeschluss der drei Politischen Gemeinden Hemberg, Necker- tal und Oberhelfenschwil 11. Genehmigung Jahresrechnung 2020 der Politischen Gemeinde Oberhelfen- schwil Die Urne im Gemeindehaus Oberhelfenschwil ist am Sonntag, 13. Juni 2021, von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Sie muss am Abstimmungssonntag bis spätestens zur Schliessung der Urne bei der Gemeinde eintreffen. Briefliche Stimmabgaben (auch von Familienangehö- rigen oder Nachbarn) können den Stimmenzählern an der Urne separat übergeben werden. Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 3
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise: Stimmzettel in das beigelegte Kuvert legen und dieses verschliessen, Stimmausweis unterschreiben und anschliessend Kuvert und Ausweis im erhaltenen Zustellkuvert ans Stimm- büro senden. Eine vorzeitige persönliche Stimmabgabe ist am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag während den Schalteröffnungszeiten im Büro 2 möglich. Fehlende Stimmausweise können bis am Freitag vor der Abstimmung bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gemeindekanzlei Oberhelfenschwil Leerwohnungszählung per 1. Juni 2021 Die eidgenössische Leerwohnungszählung findet wie jedes Jahr mit Stich- tag 1. Juni statt. Wir bitten sämtliche Grundeigentümer, welche am 1. Juni 2021 über leerstehende Häuser oder Wohnungen verfügen oder solche ver- kaufen, dies bis am 4. Juni 2021 der Gemeindekanzlei unter Tel. 058 228 23 42 zu melden. Die Mitarbeit ist gemäss dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 sowohl für die Gemeinden als auch für die Grundeigentü- mer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch. Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: - die am Stichtag 1. Juni 2021 unbesetzt aber bewohnbar sind und; - die am Stichtag 1. Juni 2021 zur dauernden Miete (mindestens für drei Monate) oder zum Kauf angeboten werden. Ferien- oder Zweitwohnungen bzw. -häuser sind ebenfalls mitzuzählen, so- fern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete (von mindestens drei Monaten) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Besten Dank für Ihre Mitarbeit. Gemeindekanzlei Oberhelfenschwil Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 4
Bitte an die Hundehaltenden Die meisten Hundehaltenden in unserer Gemeinde verhalten sich vorbild- lich mit ihren Vierbeinern. Dafür gilt ein herzliches Dankeschön. Die Be- wirtschafterinnen und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Wiesen und Äckern sind dankbar, wenn die Hundehaltenden: - Hundekot ausnahmslos aufnehmen, auch in unwegsamem Gelände; - den Hund nicht im hohen Gras springen lassen, wo Hundekot nicht mehr auffindbar ist; - auf das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit (15. März bis 15. November) verzichten (Betreten nur bei frisch gemäh- ten Wiesen und bei Äckern erst nach der Ernte erlaubt); - keine Hundesäckli liegen lassen (Entsorgung nur im Robidog und nicht in anderen Abfallkörben); - dem Hund geworfene Stecken und Gegenstände, die dieser nicht zu- rückbringt, immer aus der Wiese entfernen. Damit können Schäden an den landwirtschaftlichen Maschinen verhindert werden. Herzlichen Dank für die Beachtung und den gegenseitigen Respekt. Hundekontrollstelle Oberhelfenschwil Baubeginn Sanierung Schwandenstrasse Nach dem Pfingstwochenende beginnen die Arbeiten zur Sanierung der Schwandenstrasse. Die Bauarbeiten dauern mehrere Monate. Es kann zu Behinderungen und längeren Wartezeiten kommen, die Zufahrt zu den ein- zelnen Grundstücken im Bereich der Baustelle wird weitgehend gewährleis- tet. Kurzzeitige Strassensperrungen sind möglich. Die Anwohner werden durch die Bauunternehmung Pozzi AG direkt informiert. Das Projekt wurde in zwei Etappen aufgeteilt. In diesem Jahr werden die Schwandenstrasse vom Dorf bis Schwanden, die Hähnenstrasse und die Schwanden-Oberwi- lerstrasse saniert. Wir hoffen auf einen einwandfreien Bauverlauf und dass sich Lärm, Schmutz und weitere Einschränkungen im Rahmen halten. Wir danken ins- besondere den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern für das Ver- ständnis. Der Gemeinderat Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 5
Spitalzukunft: Wie geht es weiter in Wattwil? Seit rund zwei Wochen kann sich die Bevölkerung über die kantonale Web- site www.gesundheit-wattwil.ch über die Zukunft des Spitals Wattwil aus der Sicht des Kantons informieren. Die Website dient dazu, der Bevölke- rung Informationen zur Notfallversorgung, zum Projektfortschritt, zum Zu- kunftsbild, zu den Projektpartnern, zu den Meilensteinen sowie zur Ge- samtstrategie aufzuzeigen. Staatskanzlei Kanton St. Gallen Bauverwaltung – Auflage Baugesuche Gesuchsteller Steiner Thomas, Hauptstrasse 52, 9126 Necker Grundeigentümer Gesuchsteller Grundstück Nr. 497, Hauptstrasse 52, 9126 Necker Bauvorhaben Gewässerschutztechnische Sanierung der Liegen- schaft mit zeitgemässer Erneuerung / Umbau Wohnhaus, Sitzplatzvergrösserung, Anbau Auto- unterstand und Geräteraum, Vorplatz / Heizungs- sanierung / Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe im Aussenbereich (Ersatz für Ölheizung) Gesuchstellerin FIT Immobilien AG, Grofstrasse 34, 8887 Mels Grundeigentümerin Erbengemeinschaft Brägger Konrad, c/o Frau Brigitte Stoop, Loretostrasse 33, 9620 Lichtensteig Grundstück Nr. 338, Tobelacker 463, 9621 Oberhelfenschwil Bauvorhaben Abparzellierung und Zweckänderung zu nichtland- wirtschaftlicher Nutzung / Wohnhaus Vers.-Nr. 463 mit Scheune Vers.-Nr. 464 Auflage Die Baugesuche und die entsprechenden Unterlagen liegen vom 14. Mai bis 27. Mai 2021 bei der Bau- verwaltung Oberhelfenschwil sowie auf der Webseite der Gemeinde zur Einsicht auf. Einsprachen Einsprachen sind gemäss Art. 153 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) innert der Auflagefrist schriftlich und mit Antrag und Begründung der Bau- kommission, Dorfstrasse 9, 9621 Oberhelfenschwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse hat. Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 6
Öffentliche Planauflage Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Projekt S-0176371.1 Transformatorenstation Rohrgarten - Neubau der Transformatorenstation auf Parzelle Nr. 286 der Gemeinde Oberhelfenschwil Koordinaten: 2726169/1245797 S-0176230.1 Transformatorenstation Tobelacker – Neubau der Transformatorenstation auf Parzelle Nr. 708 der Gemeinde Oberhelfenschwil Koordinaten: 2725342/1245722 S-0176231.1 Transformatorenstation Oberwil – Neubau der Transformatorenstation auf Parzelle Nr. 395 der Gemeinde Oberhelfenschwil Koordinaten: 2725529/1244835 L-0232890.1 0.4-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Rohrgarten – Verkabelung der Niederspannungs-Freileitung L-0232788.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Rohrgarten und Oberhelfenschwil – Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung L-0232783.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Wigetshof und Oberwil – Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung L-0232789.1 0.4-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Oberwil – Verkabelung der NS-Freileitung Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 7
L-0232785.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Oberwil und Rohrgarten – Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung L-0232782.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Zentrale Neudietfurt und Wigetshof – Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung L-0232784.1 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Oberwil und Tobelacker – Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die St. Gallisch-Appen- zellische Kraftwerke AG, Vadianstrasse 50, 9001 St.Gallen das oben er- wähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht. Die Gesuchsunterlagen werden vom 17. Mai bis 15. Juni 2021 bei der Gemeindekanzlei Ober- helfenschwil, Büro 2, Dorfstrasse 9, 9621 Oberhelfenschwil während den ordentlichen Bürozeiten öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteig- nung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vor- gemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Ein- sprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: a) Einsprachen gegen die Enteignung; b) Begehren nach den Artikeln 7-10 EntG; c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); e) die geforderte Enteignungsentschädigung. Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 8
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläu- biger aus vorgemerkten persönlichen Rechten zu verpflichten. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haf- ten, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehende Scha- den. Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf Katholische Kirche Oberhelfenschwil Samstag, 15. Mai 2021, 18.30 Uhr, Eucharistiefeier Sonntag, 16. Mai 2021, 19.00 Uhr, Maiandacht in Wigetshof Dienstag, 18. Mai 2021, 09.00 Uhr, Eucharistiefeier Donnerstag, 20. Mai 2021, 09.00 Uhr, Rosenkranz Montag, 24. Mai 2021, 10.30 Uhr, Eucharistiefeier 19.00 Uhr, Maiandacht in Schwanden Dienstag, 25. Mai 2021, 09.00 Uhr, Eucharistiefeier Donnerstag, 27. Mai 2021, 09.00 Uhr, Rosenkranz Evang.–ref. Kirchgemeinde Unteres Neckertal Donnerstag, 13. Mai 2021, 10.00 Uhr, Gemeinde-Gottesdienst im Seniorenheim Neckertal Sonntag, 16. Mai 2021, 10.30 Uhr, Gottesdienst mit Tauferinne- rung in Oberhelfenschwil Mittwoch, 19. Mai 2021, 12.00 Uhr, Jugendgottesdienst in Ober- helfenschwil Samstag, 23. Mai 2021, 10.00 Uhr, Pfingst-Gottesdienst in Ober- helfenschwil Sonntag, 30. Mai 2021, 09.00 Uhr, Gottesdienst mit Tauferinne- rung in Oberhelfenschwil 10.00 Uhr, Sonntagsschule im evang. Pfarrhaus 10.30 Uhr, Gottesdienst in Mogelsberg Ökumenische Anlässe Montag, 24. Mai 2021, 20.00 Uhr, Taizégebet in der evang. Kirche Wattwil Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 9
Umwelttipp Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass insbesondere aus dem Siedlungsraum heraus kleinen Bächen unsauberes Abwasser zugelei- tet wird. Schaumansammlungen und getrübtes Wasser sind ein untrügeri- sches Zeichen. Die Herkunft kann in den meisten Fällen nicht mehr eruiert werden. In den meisten Fällen dürften Autowaschmittel oder Abwässer von Baustellen dafür verantwortlich sein. Autowäsche auf Privatplätzen Es gibt keine grundsätzliche Regelung, die das Waschen von Autos daheim ausdrücklich verbietet. Doch das Gewässerschutzgesetz schränkt die Auto- wäsche auf Privatplätzen ein. Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunrei- nigen können, in ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen. Das bedeutet beispielsweise, dass die Verwendung von Reinigungsmitteln, wie Shampoo, bei der Autowäsche auf Privatplätzen verboten ist. Nicht jeder Abwasserschacht führt zu einer Kläranlage; manchmal fliesst das Schmutz- wasser direkt in ein Gewässer! Autowaschanlagen waschen sauber. Wegen des Gewässerschutzes rät das Amt für Umwelt, Autos in bewilligten Autowaschanlagen zu reinigen. Diese Anlagen sind mit entsprechenden Abwasservorbehandlungsanlagen ausge- rüstet und das Abwasser wird korrekt behandelt. Autowaschanlagen benö- tigen deutlich weniger Wasser als bei der Handwäsche verbraucht wird; dies gilt auch für Waschplätze mit Selbstbedienung. Baustellenabwasser Für die Baustellenabwässer gelten bei der Einleitung in die Schmutz- /Mischabwasserkanalisation oder in ein Gewässer die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung. Das gilt auch für Kleinbaustellen. Die Ablei- tung von zementhaltigen, stark alkalischen Abwässern und von Abwässern mit hohem Feststoffanteil oder hoher Trübung ist ohne entsprechende Vor- behandlung (Sedimentation, Neutralisation) nicht gestattet. Solche Abwäs- ser schaden nicht nur unseren Gewässern, sondern beschädigen auch die Abwasserleitungen der Gemeinde. Die Versickerung von Baustellenabwas- ser muss vom AFU bewilligt werden. Über die Einleitung von Baustellenab- wasser in die Schmutz-/Mischwasserkanalisation entscheidet die Ge- meinde. Die Einleitung von Baustellenabwasser in ein Gewässer ist nur mit Bewilligung des AFU zulässig. Die Bauunternehmen kennen die Vorschrif- ten. Die gesetzlichen Vorgaben gelten aber auch für Private. Weitere Informationen: umwelt.sg.ch Amt für Umwelt des Kantons St. Gallen Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 10
Resultate der Urnenabstimmung vom 30. April 2021 Katholische Kirchgemeinde Oberhelfenschwil / Brunnadern Pandemiebedingt wurde anstelle der Kirchbürgerversammlung 2021 eine Urnenabstimmung durchgeführt. Insgesamt nahmen 102 Stimmberech- tigte an der Abstimmung teil, was einer Beteiligung von 18.10 % ent- spricht. a) Genehmigung der Jahresrechnung 2020 Anzahl Ja-Stimmen 99 Anzahl Nein-Stimmen 3 Resultat: Die Jahresrechnung 2020 ist genehmigt. b) Genehmigung Budget 2021 und Steuerfuss 2021 Anzahl Ja-Stimmen 93 Anzahl Nein-Stimmen 9 Resultat: Das Budget und der Steuerfuss 2021 sind genehmigt. Der Kirchenverwaltungsrat dankt allen Stimmbürgerinnen und Stimmbür- gern für die Teilnahme an der Abstimmung. Der Kirchenverwaltungsrat Skiclub Maibummel - Sonntag, 16. Mai 2021 Dieses Jahr werden wir eine gemütliche Wanderung rund um Oberhelfenschwil machen. Treffpunkt 1: um 9.30 Uhr beim Parkplatz Dorfplatz, Ober- helfenschwil Treffpunkt 2: um 12.00 Uhr im Chrüz Getränke werden vom SCO organisiert und offeriert - Essen bitte selber mitbringen. Evtl. noch Dessert, Kaffee und Kuchen im Restaurant Höhg? Wir freuen uns auf einen gemütlichen Tag mit euch. Bitte haltet euch an die geltenden Corona-Schutzmassnahmen. Auskunft über die Durchfüh- rung, am Samstag, 15. Mai 2021 ab 18.00 Uhr auf der Homepage: www.jo-oberhelfenschwil.ch. Skiclub Oberhelfenschwil Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 11
Kitzrettung - Aufruf an alle Landwirte im Jagdrevier Oberhelfenschwil Vorerst möchte sich die Jagdgesellschaft Oberhelfenschwil bei allen Land- wirten für die Unterstützung bei der Kitzrettung und bei der Bewilligung und Erlaubnis beim Aufstellen und Einrichten von Hochsitzen recht herzlich bedanken. In wenigen Tagen ist wieder Setzzeit der Rehe. Die Jagdgesellschaft bittet alle Landwirte ihre Wiesen, die gemäht werden, am Vorabend zu verblen- den. Wenn Hilfe benötigt wird, bitte frühzeitig melden bei: Adolf Friedli Tel. 071 374 17 43 Hugo Annen Tel. 071 988 37 73 Damian Signer Tel. 079 728 54 74 Im Voraus vielen Dank. Jagdgesellschaft Oberhelfenschwil Paninibilder-Tauschbörse in der Bibliothek Bütschwil Hast du Freude am Fussball und sammelst fleissig Panini-Sticker für die UEFA EURO 2020? Das Biblio- theksteam aus Bütschwil bietet dir die Möglichkeit, diese an drei Mittwoch- nachmittagen zu tauschen: 19. Mai / 26. Mai / 2. Juni 2021 jeweils von 16.00 bis 17.00 Uhr Wir freuen uns auf viele begeisterte Fussballfans. Bibliothek Bütschwil, Alte Strasse 10, 9606 Bütschwil Tipp der Energieagentur St. Gallen «Mit dem Newsletter bin ich zum Thema Energie immer top informiert und auf der Höhe.» Energieförderung im Kanton St. Gallen, www.energieagentur-sg.ch Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 12
Städtli-Bibliothek Lichtensteig Öffnungszeiten Dienstag 15.30 bis 17.30 Uhr Donnerstag 17.00 bis 19.00 Uhr Samstag 09.30 bis 11.30 Uhr Während den Schulferien jeweils am Donnerstag 17.00 bis 19.00 Uhr. Städtli-Bibliothek, Postgasse 7, 9620 Lichtensteig, Tel. 071 988 43 92, bibliothek@lichtensteig.sg.ch Dorfbibliothek Brunnadern Öffnungszeiten Dienstag 18.00 – 20.00 Uhr Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr Samstag 09.00 – 11.00 Uhr Während den Schulferien nur am Samstag geöffnet. Dorfbibliothek Brunnadern, Dorfstrasse 22, 9125 Brunnadern, Tel. 071 376 09 10, biblio.bru@bluewin.ch Bibliothek Bütschwil Öffnungszeiten Montag 18.00 – 20.00 Uhr Dienstag 09.00 – 11.00 Uhr Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 11.00 Uhr Samstag 09.30 – 11.30 Uhr In den Schulferien nur samstags geöffnet. Bibliothek Bütschwil, Alte Strasse 10, 9606 Bütschwil, Tel. 071 983 41 62, www.biblio-buetschwil.ch, bibliothek.bw@buetschwil-ganterschwil.ch Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 13
Mäntigsmarkt Neckertal / Lebensmittelabgabe Brunnadern, Dorfstrasse 13, im Haus der Chrischona Neu mit Zeitfenster, Personen ohne Zuteilung kommen bitte um 17.45 Uhr. Montags, 17.00 bis 17.45 und 17.45 bis 18.30 Uhr, (Unkostenbeitrag Fr. 1.—), 10 Minuten vor Beginn wird die Reihenfolge ausgelost. Berechtigt zum Bezug von Lebensmitteln sind alle Menschen in Not, mit einer gültigen Caritas-Bonuskarte, die sie beim Sozialamt der Gemeinde bekommen. Infos unter Tel. 071 374 26 06 oder 079 193 34 10. Soziale Fachstellen Toggenburg Wir beraten Betroffene und Angehörige bei alltäglichen Fragen und Proble- men, wie beispielsweise in Beziehungs- und finanziellen Angelegenheiten oder bei Suchtproblemen. Unsere Dienstleistungen sind vertraulich und un- entgeltlich. • Sozialberatung • Suchtberatung Bahnhofstrasse 6, 9630 Wattwil, Tel. 071 987 54 40, info@soziale-fachstellen.ch, www.soziale-fachstellen.ch Tagesfamilien Toggenburg Suchen Sie für Ihr Kind eine Betreuung? Oder möchten Sie Kinder anderer Familien bei sich zu Hause betreuen? Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Vermittlerin Margrit Bergamin, Tel. 071 565 47 82 oder maedi.bergamin@tagesfamilien-toggenburg.ch. www.tagesfamilien-toggenburg.ch Unentgeltliche Rechtsberatung vom St. Galler Anwaltsverband Telefonische Beratung des St. Galler Anwaltsverbands. Unter www.sgav.ch / «Unterstützung für Rechtsuchende» können Sie sich anmelden. Sie wer- den dann von einer Anwältin oder einem Anwalt telefonisch kontaktiert. Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 14
Ärztlicher Notfalldienst Rufen Sie bei lebensbedrohlichen Notfällen Tel. Nr. 144 und bei ande- ren Notfällen die Praxisnummer Ihres Hausarztes an. Bei Abwesenheit wird Ihnen der vertretende Arzt oder die Notfallnummer mitgeteilt. Dorfpraxis Dr. Lautenschlager, Oberhelfenschwil Tel. 071 374 18 55 Ärztezentrum Neckertal, St. Peterzell Tel. 071 378 60 60 Dr. Stephan Hermann, Mogelsberg Tel. 071 374 15 15 Notfalldienst Neckertal / Untertoggenburg Spitex Neckertal Angebot Pflege, Hauswirtschaft, Mahlzeitendienst, Beratung Sprechstunde Montag – Freitag, 14.00 - 15.30 Uhr Adresse Spitex Neckertal, Dorfstrasse 43, 9125 Brunnadern Kontakt Tel. 071 374 27 55, info@spitexneckertal.ch www.spitexneckertal.ch IBAN CH59 0900 0000 9001 1815 0 Psychische Gesundheit Fühlen Sie sich seit einiger Zeit schlapp und haben keine Freuden mehr im Alltag? Psychische Erkrankungen können jede und jeden treffen, unabhän- gig von Alter oder Geschlecht. Falls Sie sich in einer solchen Krisensituation befinden und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die «Dargebotene Hand», Tel. 143. Wenn Sie sich online über Depressionen und psychische Erkrankungen informieren wollen, besuchen Sie die Seite: www.forum- psychische-gesundheit.ch. Rotkreuz Fahrdienst Der begleitete Rotkreuz-Fahrdienst steht allen Menschen offen, die aus ge- sundheitlichen Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können oder auf eine Begleitperson angewiesen sind (Montag bis Freitag). Fahrtenbestellungen bitte mindestens einen Arbeitstag im Voraus anmel- den. Rotkreuz-Fahrdienst, Frau Anita Spiess, Tel. 071 947 10 33 (Montag bis Freitag, 08.30 bis 11.30 Uhr) Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021 15
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