Mitteilungen Gemeinde Oberhelfenschwil

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Mitteilungen Gemeinde Oberhelfenschwil
Mitteilungen
    Gemeinde Oberhelfenschwil

                           Redaktion Mitteilungsblatt
                                        Dorfstrasse 9
                               9621 Oberhelfenschwil
                               Telefon 058 228 23 43
                            www.oberhelfenschwil.ch
                         kanzlei@oberhelfenschwil.ch

                                erscheint 14-täglich
        nächste Ausgabe: Donnerstag, 27. Mai 2021
Redaktionsschluss: Freitag, 21. Mai 2021, 12.00 Uhr

                 Ausgabe Nr. 10 | 12. Mai 2021

     Frühlingswanderung des Natur- und Vogelschutzvereins
Öffnungszeiten über Auffahrt und Pfingsten

Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben an Auffahrt am Donnerstag und
Freitag, 13. und 14. Mai 2021 geschlossen. Gerne bedienen wir Sie wie-
der ab Montag, 17. Mai 2021 zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Am Pfingstmontag, 24. Mai 2021 ist die Gemeindeverwaltung ebenfalls
nicht geöffnet. Die Schalter sind ab Dienstag, 25. Mai 2021 wieder wie
gewohnt offen.

Bei einem Todesfall über Auffahrt oder Pfingsten melden Sie sich bitte di-
rekt bei Karl Egli unter Tel. 079 744 45 28 oder beim Bestattungsamt unter
Tel. 079 103 59 01.

Gemeinderat und Verwaltung

Handänderungen Oberhelfenschwil März und April 2021

 Veräusserer            Keller Hans Ulrich, Ganterschwil
 Erwerber               Brunner Andreas, Ganterschwil
 Grundstück/e           Nr. 187, Höhg, 9621 Oberhelfenschwil: Wald, 1'154 m2 Bo-
                        den

 Veräusserer            Raimann Josef, Erbengemeinschaft, Oberhelfenschwil
 Erwerber               Schiess Thomas, Necker
 Grundstück/e           Nr. 269, Mitsteig, 9621 Oberhelfenschwil: Scheune, Wiese
                        63'815 m2 Boden

Altpapier- und Kartonsammlung Oberhelfenschwil

Freitag, 21. Mai 2021, ab 07.00 Uhr, auf dem Gebiet Dorf Oberhelfen-
schwil und Wasserfluh

Bitte bringen Sie das Altpapier und den Karton an die vorgesehenen Sam-
melpunkte. Die Sammelpunkte können Sie auf www.oberhelfenschwil.ch /
Verwaltung Behörden / Umwelt Entsorgung / Sammelstellen einsehen oder
sich bei der Gemeindekanzlei unter Tel. 058 228 23 43 informieren. Zwi-
schen Wigetshof und Oberhelfenschwil kann das Altpapier am Strassenrand
deponiert werden.

Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021                                         2
Eidgenössische, kantonale und
kommunale Abstimmung vom 13. Juni 2021

Eidgenössische Vorlagen
1. Volksinitiative vom 18. Januar 2018 «Für sauberes Trinkwasser und ge-
      sunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophy-
      laktischen Antibiotika-Einsatz»
2.    Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pes-
      tizide»
3.    Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen
      für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epide-
      mie (Covid-19-Gesetz)
4.    Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die Verminderung von Treib-
      hausgasemissionen (CO2-Gesetz)
5.    Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur
      Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Kantonale Vorlagen
6. Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit zum Sonderkredit För-
      derungsprogramm Energie 2021–2025
7.    Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Eigenkapitals der Spitalre-
      gion Fürstenland Toggenburg in Form einer Bareinlage und einer Umwand-
      lung von Kontokorrent-Darlehen
8.    Kantonsratsbeschluss über die Gewährung von Beiträgen für die Notfall-
      versorgung
9.    Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung
      des Spitals Wattwil

Kommunale Vorlagen
10. Vereinigungsbeschluss der drei Politischen Gemeinden Hemberg, Necker-
    tal und Oberhelfenschwil
11. Genehmigung Jahresrechnung 2020 der Politischen Gemeinde Oberhelfen-
    schwil

Die Urne im Gemeindehaus Oberhelfenschwil ist am Sonntag, 13. Juni
2021, von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.

Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Sie muss
am Abstimmungssonntag bis spätestens zur Schliessung der Urne bei der
Gemeinde eintreffen. Briefliche Stimmabgaben (auch von Familienangehö-
rigen oder Nachbarn) können den Stimmenzählern an der Urne separat
übergeben werden.

Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021                                       3
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise: Stimmzettel in das beigelegte
Kuvert legen und dieses verschliessen, Stimmausweis unterschreiben und
anschliessend Kuvert und Ausweis im erhaltenen Zustellkuvert ans Stimm-
büro senden.

Eine vorzeitige persönliche Stimmabgabe ist am Donnerstag und Freitag
vor dem Abstimmungssonntag während den Schalteröffnungszeiten im
Büro 2 möglich. Fehlende Stimmausweise können bis am Freitag vor der
Abstimmung bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gemeindekanzlei Oberhelfenschwil

Leerwohnungszählung per 1. Juni 2021

Die eidgenössische Leerwohnungszählung findet wie jedes Jahr mit Stich-
tag 1. Juni statt. Wir bitten sämtliche Grundeigentümer, welche am 1. Juni
2021 über leerstehende Häuser oder Wohnungen verfügen oder solche ver-
kaufen, dies bis am 4. Juni 2021 der Gemeindekanzlei unter Tel. 058 228
23 42 zu melden. Die Mitarbeit ist gemäss dem Bundesstatistikgesetz vom
9. Oktober 1992 sowohl für die Gemeinden als auch für die Grundeigentü-
mer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten und
unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche folgende zwei
Bedingungen erfüllen:
- die am Stichtag 1. Juni 2021 unbesetzt aber bewohnbar sind und;
- die am Stichtag 1. Juni 2021 zur dauernden Miete (mindestens für drei
   Monate) oder zum Kauf angeboten werden.

Ferien- oder Zweitwohnungen bzw. -häuser sind ebenfalls mitzuzählen, so-
fern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete (von mindestens
drei Monaten) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Gemeindekanzlei Oberhelfenschwil

Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021                                  4
Bitte an die Hundehaltenden

Die meisten Hundehaltenden in unserer Gemeinde verhalten sich vorbild-
lich mit ihren Vierbeinern. Dafür gilt ein herzliches Dankeschön. Die Be-
wirtschafterinnen und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Wiesen und
Äckern sind dankbar, wenn die Hundehaltenden:
-   Hundekot ausnahmslos aufnehmen, auch in unwegsamem Gelände;
-   den Hund nicht im hohen Gras springen lassen, wo Hundekot nicht mehr
    auffindbar ist;
-   auf das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit
    (15. März bis 15. November) verzichten (Betreten nur bei frisch gemäh-
    ten Wiesen und bei Äckern erst nach der Ernte erlaubt);
-   keine Hundesäckli liegen lassen (Entsorgung nur im Robidog und nicht
    in anderen Abfallkörben);
-   dem Hund geworfene Stecken und Gegenstände, die dieser nicht zu-
    rückbringt, immer aus der Wiese entfernen. Damit können Schäden an
    den landwirtschaftlichen Maschinen verhindert werden.

Herzlichen Dank für die Beachtung und den gegenseitigen Respekt.

Hundekontrollstelle Oberhelfenschwil

Baubeginn Sanierung Schwandenstrasse

Nach dem Pfingstwochenende beginnen die Arbeiten zur Sanierung der
Schwandenstrasse. Die Bauarbeiten dauern mehrere Monate. Es kann zu
Behinderungen und längeren Wartezeiten kommen, die Zufahrt zu den ein-
zelnen Grundstücken im Bereich der Baustelle wird weitgehend gewährleis-
tet. Kurzzeitige Strassensperrungen sind möglich. Die Anwohner werden
durch die Bauunternehmung Pozzi AG direkt informiert. Das Projekt wurde
in zwei Etappen aufgeteilt. In diesem Jahr werden die Schwandenstrasse
vom Dorf bis Schwanden, die Hähnenstrasse und die Schwanden-Oberwi-
lerstrasse saniert.

Wir hoffen auf einen einwandfreien Bauverlauf und dass sich Lärm,
Schmutz und weitere Einschränkungen im Rahmen halten. Wir danken ins-
besondere den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern für das Ver-
ständnis.

Der Gemeinderat

Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021                                  5
Spitalzukunft: Wie geht es weiter in Wattwil?

Seit rund zwei Wochen kann sich die Bevölkerung über die kantonale Web-
site www.gesundheit-wattwil.ch über die Zukunft des Spitals Wattwil aus
der Sicht des Kantons informieren. Die Website dient dazu, der Bevölke-
rung Informationen zur Notfallversorgung, zum Projektfortschritt, zum Zu-
kunftsbild, zu den Projektpartnern, zu den Meilensteinen sowie zur Ge-
samtstrategie aufzuzeigen.

Staatskanzlei Kanton St. Gallen

Bauverwaltung – Auflage Baugesuche

Gesuchsteller                 Steiner Thomas, Hauptstrasse 52, 9126 Necker
Grundeigentümer               Gesuchsteller
Grundstück                    Nr. 497, Hauptstrasse 52, 9126 Necker
Bauvorhaben                   Gewässerschutztechnische Sanierung der Liegen-
                              schaft mit zeitgemässer Erneuerung / Umbau
                              Wohnhaus, Sitzplatzvergrösserung, Anbau Auto-
                              unterstand und Geräteraum, Vorplatz / Heizungs-
                              sanierung / Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe im
                              Aussenbereich (Ersatz für Ölheizung)

Gesuchstellerin               FIT Immobilien AG, Grofstrasse 34, 8887 Mels
Grundeigentümerin             Erbengemeinschaft Brägger Konrad, c/o Frau
                              Brigitte Stoop, Loretostrasse 33, 9620 Lichtensteig
Grundstück                    Nr. 338, Tobelacker 463, 9621 Oberhelfenschwil
Bauvorhaben                   Abparzellierung und Zweckänderung zu nichtland-
                              wirtschaftlicher Nutzung / Wohnhaus Vers.-Nr. 463
                              mit Scheune Vers.-Nr. 464

Auflage                       Die Baugesuche und die entsprechenden Unterlagen
                              liegen vom 14. Mai bis 27. Mai 2021 bei der Bau-
                              verwaltung Oberhelfenschwil sowie auf der Webseite
                              der Gemeinde zur Einsicht auf.

Einsprachen                   Einsprachen sind gemäss Art. 153 ff. des Planungs-
                              und Baugesetzes (PBG) innert der Auflagefrist
                              schriftlich und mit Antrag und Begründung der Bau-
                              kommission, Dorfstrasse 9, 9621 Oberhelfenschwil
                              einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein
                              eigenes, schutzwürdiges Interesse hat.
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Öffentliche Planauflage
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Projekt
S-0176371.1
Transformatorenstation Rohrgarten
- Neubau der Transformatorenstation auf Parzelle Nr. 286 der Gemeinde
   Oberhelfenschwil
   Koordinaten: 2726169/1245797

S-0176230.1
Transformatorenstation Tobelacker
– Neubau der Transformatorenstation auf Parzelle Nr. 708 der Gemeinde
   Oberhelfenschwil
   Koordinaten: 2725342/1245722

S-0176231.1
Transformatorenstation Oberwil
– Neubau der Transformatorenstation auf Parzelle Nr. 395 der Gemeinde
   Oberhelfenschwil
   Koordinaten: 2725529/1244835

L-0232890.1
0.4-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation
Rohrgarten
– Verkabelung der Niederspannungs-Freileitung

L-0232788.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Rohrgarten
und Oberhelfenschwil
– Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung

L-0232783.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Wigetshof
und Oberwil
– Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung

L-0232789.1
0.4-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation
Oberwil
– Verkabelung der NS-Freileitung

Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021                             7
L-0232785.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Oberwil und
Rohrgarten
– Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung

L-0232782.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Zentrale
Neudietfurt und Wigetshof
– Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung

L-0232784.1
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Oberwil und
Tobelacker
– Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die St. Gallisch-Appen-
zellische Kraftwerke AG, Vadianstrasse 50, 9001 St.Gallen das oben er-
wähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht. Die Gesuchsunterlagen
werden vom 17. Mai bis 15. Juni 2021 bei der Gemeindekanzlei Ober-
helfenschwil, Büro 2, Dorfstrasse 9, 9621 Oberhelfenschwil während den
ordentlichen Bürozeiten öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44
des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteig-
nung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vor-
gemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und
Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung
zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in
Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG). Wer nach den Vorschriften des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) Partei ist, kann während der
Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen,
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Ein-
sprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG
Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese
sind im Wesentlichen:
a) Einsprachen gegen die Enteignung;
b) Begehren nach den Artikeln 7-10 EntG;
c) Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d) Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e) die geforderte Enteignungsentschädigung.

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Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch
die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläu-
biger aus vorgemerkten persönlichen Rechten zu verpflichten. Pfandrechte
und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haf-
ten, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet
wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehende Scha-
den.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1,
8320 Fehraltorf

Katholische Kirche Oberhelfenschwil

Samstag,           15.   Mai   2021,
                                 18.30         Uhr,   Eucharistiefeier
Sonntag,           16.   Mai   2021,
                                 19.00         Uhr,   Maiandacht in Wigetshof
Dienstag,          18.   Mai   2021,
                                 09.00         Uhr,   Eucharistiefeier
Donnerstag,        20.   Mai   2021,
                                 09.00         Uhr,   Rosenkranz
Montag,            24.   Mai   2021,
                                 10.30         Uhr,   Eucharistiefeier
                                 19.00         Uhr,   Maiandacht in Schwanden
Dienstag,          25. Mai 2021, 09.00         Uhr,   Eucharistiefeier
Donnerstag,        27. Mai 2021, 09.00         Uhr,   Rosenkranz

Evang.–ref. Kirchgemeinde Unteres Neckertal

Donnerstag,        13. Mai 2021, 10.00 Uhr,           Gemeinde-Gottesdienst im
                                                      Seniorenheim Neckertal
Sonntag,           16. Mai 2021, 10.30 Uhr,           Gottesdienst mit Tauferinne-
                                                      rung in Oberhelfenschwil
Mittwoch,          19. Mai 2021, 12.00 Uhr,           Jugendgottesdienst in Ober-
                                                      helfenschwil
Samstag,           23. Mai 2021, 10.00 Uhr,           Pfingst-Gottesdienst in Ober-
                                                      helfenschwil
Sonntag,           30. Mai 2021, 09.00 Uhr,           Gottesdienst mit Tauferinne-
                                                      rung in Oberhelfenschwil
                                         10.00 Uhr,   Sonntagsschule im evang.
                                                      Pfarrhaus
                                         10.30 Uhr,   Gottesdienst in Mogelsberg

Ökumenische Anlässe

Montag,            24. Mai 2021, 20.00 Uhr,           Taizégebet in der evang.
                                                      Kirche Wattwil
Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021                                            9
Umwelttipp

Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass insbesondere aus
dem Siedlungsraum heraus kleinen Bächen unsauberes Abwasser zugelei-
tet wird. Schaumansammlungen und getrübtes Wasser sind ein untrügeri-
sches Zeichen. Die Herkunft kann in den meisten Fällen nicht mehr eruiert
werden. In den meisten Fällen dürften Autowaschmittel oder Abwässer von
Baustellen dafür verantwortlich sein.

Autowäsche auf Privatplätzen
Es gibt keine grundsätzliche Regelung, die das Waschen von Autos daheim
ausdrücklich verbietet. Doch das Gewässerschutzgesetz schränkt die Auto-
wäsche auf Privatplätzen ein. Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunrei-
nigen können, in ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen. Das
bedeutet beispielsweise, dass die Verwendung von Reinigungsmitteln, wie
Shampoo, bei der Autowäsche auf Privatplätzen verboten ist. Nicht jeder
Abwasserschacht führt zu einer Kläranlage; manchmal fliesst das Schmutz-
wasser direkt in ein Gewässer!
Autowaschanlagen waschen sauber. Wegen des Gewässerschutzes rät das
Amt für Umwelt, Autos in bewilligten Autowaschanlagen zu reinigen. Diese
Anlagen sind mit entsprechenden Abwasservorbehandlungsanlagen ausge-
rüstet und das Abwasser wird korrekt behandelt. Autowaschanlagen benö-
tigen deutlich weniger Wasser als bei der Handwäsche verbraucht wird;
dies gilt auch für Waschplätze mit Selbstbedienung.

Baustellenabwasser
Für die Baustellenabwässer gelten bei der Einleitung in die Schmutz-
/Mischabwasserkanalisation oder in ein Gewässer die Anforderungen der
Gewässerschutzverordnung. Das gilt auch für Kleinbaustellen. Die Ablei-
tung von zementhaltigen, stark alkalischen Abwässern und von Abwässern
mit hohem Feststoffanteil oder hoher Trübung ist ohne entsprechende Vor-
behandlung (Sedimentation, Neutralisation) nicht gestattet. Solche Abwäs-
ser schaden nicht nur unseren Gewässern, sondern beschädigen auch die
Abwasserleitungen der Gemeinde. Die Versickerung von Baustellenabwas-
ser muss vom AFU bewilligt werden. Über die Einleitung von Baustellenab-
wasser in die Schmutz-/Mischwasserkanalisation entscheidet die Ge-
meinde. Die Einleitung von Baustellenabwasser in ein Gewässer ist nur mit
Bewilligung des AFU zulässig. Die Bauunternehmen kennen die Vorschrif-
ten. Die gesetzlichen Vorgaben gelten aber auch für Private.

Weitere Informationen: umwelt.sg.ch

Amt für Umwelt des Kantons St. Gallen

Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021                                   10
Resultate der Urnenabstimmung vom 30. April 2021
Katholische Kirchgemeinde Oberhelfenschwil / Brunnadern

Pandemiebedingt wurde anstelle der Kirchbürgerversammlung 2021 eine
Urnenabstimmung durchgeführt. Insgesamt nahmen 102 Stimmberech-
tigte an der Abstimmung teil, was einer Beteiligung von 18.10 % ent-
spricht.

a)    Genehmigung der Jahresrechnung 2020
      Anzahl Ja-Stimmen                      99
      Anzahl Nein-Stimmen                     3
      Resultat: Die Jahresrechnung 2020 ist genehmigt.

b)    Genehmigung Budget 2021 und Steuerfuss 2021
      Anzahl Ja-Stimmen                     93
      Anzahl Nein-Stimmen                     9
      Resultat: Das Budget und der Steuerfuss 2021 sind genehmigt.

Der Kirchenverwaltungsrat dankt allen Stimmbürgerinnen und Stimmbür-
gern für die Teilnahme an der Abstimmung.

Der Kirchenverwaltungsrat

Skiclub Maibummel - Sonntag, 16. Mai 2021

Dieses Jahr werden wir eine gemütliche Wanderung rund um
Oberhelfenschwil machen.

Treffpunkt 1: um 9.30 Uhr beim Parkplatz Dorfplatz, Ober-
              helfenschwil
Treffpunkt 2: um 12.00 Uhr im Chrüz

Getränke werden vom SCO organisiert und offeriert - Essen bitte selber
mitbringen. Evtl. noch Dessert, Kaffee und Kuchen im Restaurant Höhg?

Wir freuen uns auf einen gemütlichen Tag mit euch. Bitte haltet euch an
die geltenden Corona-Schutzmassnahmen. Auskunft über die Durchfüh-
rung, am Samstag, 15. Mai 2021 ab 18.00 Uhr auf der Homepage:
www.jo-oberhelfenschwil.ch.

Skiclub Oberhelfenschwil

Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021                               11
Kitzrettung -
Aufruf an alle Landwirte im Jagdrevier Oberhelfenschwil

Vorerst möchte sich die Jagdgesellschaft Oberhelfenschwil bei allen Land-
wirten für die Unterstützung bei der Kitzrettung und bei der Bewilligung
und Erlaubnis beim Aufstellen und Einrichten von Hochsitzen recht herzlich
bedanken.

In wenigen Tagen ist wieder Setzzeit der Rehe. Die Jagdgesellschaft bittet
alle Landwirte ihre Wiesen, die gemäht werden, am Vorabend zu verblen-
den. Wenn Hilfe benötigt wird, bitte frühzeitig melden bei:

Adolf Friedli                 Tel. 071 374 17 43
Hugo Annen                    Tel. 071 988 37 73
Damian Signer                 Tel. 079 728 54 74

Im Voraus vielen Dank.

Jagdgesellschaft Oberhelfenschwil

Paninibilder-Tauschbörse
in der Bibliothek Bütschwil

Hast du Freude am Fussball und sammelst fleissig
Panini-Sticker für die UEFA EURO 2020? Das Biblio-
theksteam aus Bütschwil bietet dir die Möglichkeit, diese an drei Mittwoch-
nachmittagen zu tauschen: 19. Mai / 26. Mai / 2. Juni 2021 jeweils von
16.00 bis 17.00 Uhr

Wir freuen uns auf viele begeisterte Fussballfans.

Bibliothek Bütschwil, Alte Strasse 10, 9606 Bütschwil

Tipp der Energieagentur St. Gallen

«Mit dem Newsletter bin ich zum Thema Energie
immer top informiert und auf der Höhe.»

Energieförderung im Kanton St. Gallen, www.energieagentur-sg.ch

Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021                                   12
Städtli-Bibliothek Lichtensteig

Öffnungszeiten
Dienstag     15.30 bis 17.30 Uhr
Donnerstag   17.00 bis 19.00 Uhr
Samstag      09.30 bis 11.30 Uhr
Während den Schulferien jeweils am Donnerstag 17.00 bis 19.00 Uhr.

Städtli-Bibliothek, Postgasse 7, 9620 Lichtensteig, Tel. 071 988 43 92,
bibliothek@lichtensteig.sg.ch

Dorfbibliothek Brunnadern

Öffnungszeiten
Dienstag  18.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch 16.00 – 18.00 Uhr
Samstag   09.00 – 11.00 Uhr
Während den Schulferien nur am Samstag geöffnet.

Dorfbibliothek Brunnadern, Dorfstrasse 22, 9125 Brunnadern, Tel. 071 376
09 10, biblio.bru@bluewin.ch

Bibliothek Bütschwil

Öffnungszeiten
Montag        18.00 – 20.00 Uhr
Dienstag      09.00 – 11.00 Uhr
Mittwoch      16.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag    09.00 – 11.00 Uhr
Samstag       09.30 – 11.30 Uhr
In den Schulferien nur samstags geöffnet.

Bibliothek Bütschwil, Alte Strasse 10, 9606 Bütschwil, Tel. 071 983 41 62,
www.biblio-buetschwil.ch, bibliothek.bw@buetschwil-ganterschwil.ch

Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021                                    13
Mäntigsmarkt Neckertal / Lebensmittelabgabe
Brunnadern, Dorfstrasse 13, im Haus der Chrischona

Neu mit Zeitfenster, Personen ohne Zuteilung kommen
bitte um 17.45 Uhr. Montags, 17.00 bis 17.45 und 17.45 bis 18.30 Uhr,
(Unkostenbeitrag Fr. 1.—), 10 Minuten vor Beginn wird die Reihenfolge
ausgelost.

Berechtigt zum Bezug von Lebensmitteln sind alle Menschen in Not, mit
einer gültigen Caritas-Bonuskarte, die sie beim Sozialamt der Gemeinde
bekommen. Infos unter Tel. 071 374 26 06 oder 079 193 34 10.

Soziale Fachstellen Toggenburg

Wir beraten Betroffene und Angehörige bei alltäglichen Fragen und Proble-
men, wie beispielsweise in Beziehungs- und finanziellen Angelegenheiten
oder bei Suchtproblemen. Unsere Dienstleistungen sind vertraulich und un-
entgeltlich.

•    Sozialberatung
•    Suchtberatung

Bahnhofstrasse 6, 9630 Wattwil, Tel. 071 987 54 40,
info@soziale-fachstellen.ch, www.soziale-fachstellen.ch

Tagesfamilien Toggenburg

Suchen Sie für Ihr Kind eine Betreuung? Oder möchten Sie Kinder anderer
Familien bei sich zu Hause betreuen? Bei Interesse melden Sie sich bitte
bei der Vermittlerin Margrit Bergamin, Tel. 071 565 47 82 oder
maedi.bergamin@tagesfamilien-toggenburg.ch.

www.tagesfamilien-toggenburg.ch

Unentgeltliche Rechtsberatung vom St. Galler Anwaltsverband

Telefonische Beratung des St. Galler Anwaltsverbands. Unter www.sgav.ch
/ «Unterstützung für Rechtsuchende» können Sie sich anmelden. Sie wer-
den dann von einer Anwältin oder einem Anwalt telefonisch kontaktiert.

Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021                                14
Ärztlicher Notfalldienst

Rufen Sie bei lebensbedrohlichen Notfällen Tel. Nr. 144 und bei ande-
ren Notfällen die Praxisnummer Ihres Hausarztes an. Bei Abwesenheit wird
Ihnen der vertretende Arzt oder die Notfallnummer mitgeteilt.

Dorfpraxis Dr. Lautenschlager, Oberhelfenschwil         Tel. 071 374 18 55
Ärztezentrum Neckertal, St. Peterzell                   Tel. 071 378 60 60
Dr. Stephan Hermann, Mogelsberg                         Tel. 071 374 15 15

Notfalldienst Neckertal / Untertoggenburg

Spitex Neckertal

Angebot             Pflege, Hauswirtschaft, Mahlzeitendienst, Beratung
Sprechstunde        Montag – Freitag, 14.00 - 15.30 Uhr
Adresse             Spitex Neckertal, Dorfstrasse 43, 9125 Brunnadern
Kontakt             Tel. 071 374 27 55, info@spitexneckertal.ch
                    www.spitexneckertal.ch
                    IBAN CH59 0900 0000 9001 1815 0

Psychische Gesundheit

Fühlen Sie sich seit einiger Zeit schlapp und haben keine Freuden mehr im
Alltag? Psychische Erkrankungen können jede und jeden treffen, unabhän-
gig von Alter oder Geschlecht. Falls Sie sich in einer solchen Krisensituation
befinden und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die «Dargebotene
Hand», Tel. 143. Wenn Sie sich online über Depressionen und psychische
Erkrankungen informieren wollen, besuchen Sie die Seite: www.forum-
psychische-gesundheit.ch.

Rotkreuz Fahrdienst

Der begleitete Rotkreuz-Fahrdienst steht allen Menschen offen, die aus ge-
sundheitlichen Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können
oder auf eine Begleitperson angewiesen sind (Montag bis Freitag).

Fahrtenbestellungen bitte mindestens einen Arbeitstag im Voraus anmel-
den.

Rotkreuz-Fahrdienst, Frau Anita Spiess, Tel. 071 947 10 33
(Montag bis Freitag, 08.30 bis 11.30 Uhr)

Mitteilungsblatt Nr. 10 | 12. Mai 2021                                       15
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