Neptun Dokumentation Linux und Windows - Version 10.5 www.neptun.ethz.ch

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Neptun Dokumentation
   Linux und Windows
                       Version 10.5
Neptun Dokumentation Linux und Windows - Version 10.5 www.neptun.ethz.ch
2          Die Benutzung des Neptun Software Service impliziert das Einverständnis mit
           unseren unten aufgeführten Nutzungsbedingungen.

           Nutzungsbedingungen

           Der gesamte Inhalt des Neptun Software Service ist urheberrechtlich geschützt
           und unterliegt dem Copyright und den Lizenzbestimmungen des jeweiligen
           Softwareherstellers. Das Copyright der Neptun-Compilation liegt bei der ETH
           Zürich.

           Bei der Nutzung der enthaltenen Programme und Files sind die jeweiligen
           Lizenzbedingungen des Herstellers zwingend zu beachten. Die Weitergabe,
           Vervielfältigung oder elektronische Verbreitung der Neptun-Pakete oder
           einzelner Teile daraus ist untersagt. Falls in den Lizenzbestimmungen des
           Herstellers nicht explizit anders erwähnt, ist eine kommerzielle Nutzung
           dieser Softwarepakete grundsätzlich ausgeschlossen. Im Weiteren gelten die
           Bestimmungen der Benutzerordnung für Telematik an der ETH Zürich:
           BOT: RSETHZ 203.21/www.rechtssammlung.ethz.ch.

           Haftungsbeschränkung
           Die ETH Zürich schliesst hiermit jegliche Haftung für die Qualität oder die
           Eignung der Softwarepakete ausdrücklich aus. In keinem Fall kann bzw. können
           die ETH Zürich, sowie deren Organe, Angestellten und Beauftragten verant-
           wortlich gemacht werden für jede Art von direkten Schäden oder indirekten
           Folgeschäden, die aus dem Besitz, dem Gebrauch oder der Fehlfunktion der
           Neptun-Pakete und der darin enthaltenen lizenzierten Software erwachsen.
           Insbesondere wird für Datenverlust keine Haftung übernommen. Dieser
           Haftungsausschluss schliesst auch sämtliche Nachteile und Schäden ein, die
           dem Benutzer dieses Service aufgrund der enthaltenen Softwarepakete ent-
           stehen (einschliesslich Geschäftsausfall, Verdienstausfall, Einkommensverlust,
           Rufschädigung, Missbrauch oder sonstige Ansprüche).

           Die bereitgestellten Browserlinks dienen lediglich zu Informationszwecken. Die
           ETH Zürich ist für den Inhalt der unter den Links aufgeführten Web-Sites nicht
           verantwortlich. Für sämtliche Schäden, Probleme und Missbräuche, die sich
           aus der Nutzung der Web-Sites ergeben könnten, übernimmt die ETH Zürich
           keinerlei Haftung.

           Zürich, Februar 2011
           neptun@ethz.ch

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Inbetriebnahme und Installation

  Nachdem Sie Ihren neuen Laptop ausgepackt und gemäss der bei-
                                                                             3
  gepackten Dokumentation des Herstellers in Betrieb genommen
  haben, setzt sich das Gerät selbst auf, startet Windows 7 und fragt
  einige Informationen zum Einrichten von Windows ab.
  Hinweis: Beachten Sie, dass ThinkPads am Gehäuse einen mecha-
  nischen Schalter zum Ein- und Ausschalten des WLANs haben. Falls
  Sie keine WLAN-Verbindung herstellen können, überprüfen Sie die
  Stellung des Schalters.
  Sie müssen Tastatureinstellungen vornehmen, Lizenzbedingungen
  akzeptieren und ein Benutzerkonto einrichten. Das Vorgehen ist
  weitgehend selbsterklärend. Bei den Schutzeinstellungen können
  die empfohlenen Einstellungen verwendet werden. Nach erfolgtem
  Setup führen Sie bitte sofort ein Windows-Update durch (und bei
  Lenovo-Geräten ein ThinkVantage-System Update; bei HP starten
  Sie den HP Support Assistant und wählen Software Update), um das
  Betriebssystem auf den neusten Stand zu bringen. Installieren Sie
  auch optionale Windows-Updates und wiederholen Sie den Update-
  Vorgang so lange, bis keine neuen Updates mehr verfügbar sind.

  Neptun Software Service
  Wenn Sie bereits in der Vergangenheit ein Gerät bei Neptun bestellt
  haben, vermissen Sie vielleicht die Neptun-Disk, die bis 2008 dieser
  Anleitung beilag. Die Neptun-Disk gibt es nicht mehr, dafür können
  Sie neu während fünf Jahren Neptun-Software bequem aus dem
  Internet herunterladen.
  Den Neptun Software Service finden Sie unter
       http://download.ethz.ch
  Da nur Neptun-Kunden Zugriff auf die Software haben, müssen Sie
  sich einloggen. Je nachdem, welcher Institution Sie angehören, gibt
  es dafür zwei verschiedene Wege.

  SwitchAAI-Login
  Wenn Ihre Schule an die Authentication- und Authorization-
  Infrastruktur von Switch (SwitchAAI) angeschlossen ist, können Sie

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4          das gleiche Login verwenden, das Sie für Online-Dienste Ihrer Schule
           benötigen. In der Aufklappliste sehen Sie, ob Ihre Institution an
           SwitchAAI angeschlossen ist.
              1.   Klicken Sie auf aai Login.

              2. Sie werden zu Switch umgeleitet. Wählen Sie Ihre Institution
                 aus der Aufklappliste und klicken Sie auf Select.

              3. Sie gelangen zur SwitchAAI-Loginseite Ihrer Schule. Tippen Sie
                 Benutzernamen und Passwort und loggen Sie ein.
              4. Registrieren Sie den Laptop mit dem Zugangscode zum Neptun
                 Software Service, welchen Sie auf der letzen Seite dieser
                 Anleitung finden.
           Bitte beachten Sie, dass mehrere Zugangscodes registriert werden
           können. Das ist deshalb wichtig, weil der Zugangscode bestimmt, für
           welche Plattform die Software angezeigt wird. Mit dem Zugangscode
           eines Lenovo-Notebooks sehen Sie zum Beispiel keine Mac-Software,
           mit dem eines MacBooks aber schon.

           Login ohne SwitchAAI
           Neptun-Kunden, deren Schulen nicht der Authentication- und
           Authorization-Infrastruktur von Switch (SwitchAAI) angeschlossen
           sind (siehe Aufklappliste), benötigen eine gültige E-Mail-Adresse zur
           Registration.

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1.   Klicken Sie auf Login bei Andere Neptun-Kunden.
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     2. Geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
     3. Geben Sie den Zugangscode zum Neptun Software Service ein,
        den Sie auf der letzen Seite dieser Anleitung finden und klicken
        Sie auf Anmelden.

     4. In der Inbox der angegebenen E-Mail-Adresse finden Sie nun
        ein E-Mail. Klicken Sie auf den darin enthaltenen Link, um die
        Anmeldung zu bestätigen.
  In Zukunft können Sie sich mit der registrierten E-Mail-Adresse und
  einem Zugangscode direkt einloggen, ohne die Anmeldung erneut
  bestätigen zu müssen.
  Bitte beachten Sie, dass der Zugangscode bestimmt, für welche
  Plattform die Software angezeigt wird. Mit dem Zugangscode eines
  HP-Notebooks sehen Sie zum Beispiel keine Mac-Software, mit dem
  eines MacBooks aber schon.

  Software herunterladen
  Nach dem Einloggen mit der E-Mail-Adresse gelangen Sie direkt zur
  Betriebssystemwahl. Beim SwitchAAI-Login erscheint zuerst eine

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6          Zwischenseite, die das Registrieren eines Zugangscodes verlangt.
           Ist bereits ein Gerät registriert (oder auch mehrere), gelangen Sie
           mit dem Link Ihre Registration erlaubt Ihnen Downloads für... zur
           Betriebssystemwahl.
           Wie bereits erwähnt, bestimmt der Zugangscode, welche
           Betriebssysteme zur Auswahl stehen. Je nach Login kann sich auch
           die Auswahl der Softwarepakete unterscheiden. Manche Programme
           können zum Beispiel für die eine Institution erhältlich sein, aber nicht
           für die andere.
           Nach dem Klick auf das Plattform-Symbol landen Sie in der entspre-
           chenden Programmliste. Die Auswahl lässt sich mit einem Klick auf
           die Kategorien in der Befehlsleiste einschränken.

           Zum Download-Verzeichnis des jeweiligen Produkts gelangen Sie mit
           einem Klick entweder auf das Programm-Icon oder den Download-
           Link. Dort können Sie die Software herunterladen und danach auf
           Ihrem Notebook installieren.

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7

  Es kann auch vorkommen, dass kein Download-Link vorhanden ist, in
  diesem Fall finden Sie eine Verlinkung zum Ort, wo sich die Software
  beziehen lässt.

  Trial-Versionen deinstallieren
  Bevor Sie mit dem Installieren von Neptun-Software beginnen, müs-
  sen Sie möglicherweise die Trial-Versionen von McAfee VirusScan
  oder Norton Internet Security und Microsoft Office, die auf Ihrem
  Laptop allenfalls vorinstalliert sind, komplett deinstallieren. Das ist
  wichtig, weil es sonst zu Unverträglichkeiten mit Sophos Antivirus,
  das Sie über den Neptun Software Service beziehen können, und
  Microsoft Office kommt, falls Sie nachträglich eine reguläre Version
  installieren möchten. (Die Trial-Version lässt sich mit dem Key der MS-
  Office-Version, die ETH-Studierende über Stud-IDES beziehen können,
  nicht freischalten!)

  Deinstallieren von Programmen:

  Windows 7: Start-->Systemsteuerung-->Programme

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8          Sophos Antivirus und ETH-Einstellungen
           Von der verfügbaren Neptun-Software sollten Sie mindestens Sophos
           Antivirus installieren, damit Sie über einen Virenschutz verfügen, der
           sich automatisch auf dem neusten Stand hält.
           Für ETH-Angehörige gibt es ein nützliches Windows-Programm, das
           den Laptop für den Einsatz an der ETH konfiguriert. Laden Sie den
           „Neptun Konfigurator“ herunter, entpacken Sie die ZIP-Datei und
           starten Sie das Programm mit einem Doppelklick auf neptunizer_de
           (deutsch) oder neptunizer_en (englisch).
             - «Neptun-Hintergrund wählen»
                 Setzt das Neptun-Hintergrundbild.
             - «ETH-Bookmarks setzen»
                 Fügt ETH-spezifische Bookmarks (Lesezeichen) zum Bookmarks-
                 Menü des Internet Explorers hinzu. Diese können beim ersten
                 Starten von Firefox importiert werden.
             - «ETH Netzwerk konfigurieren»
                 Installiert den VPN-Client für den sicheren Zugang zum ETH-
                 Netzwerk von ausserhalb.

           Hinweis zu Linux
           Anleitungen zur Installation von Ubuntu- und Fedora-Linux auf
           Ihrem Neptun-Laptop finden Sie auf der Neptun-Webseite unter:
           http://www.neptun.ethz.ch/software/pc/linux
           In Zusammenarbeit mit TheAlternative werden auch halbjährlich
           Linux-Installationstage durchgeführt (vgl. Link oben).

           Umsteigen auf Windows 7 32-bit
           Bei allen Lenovo- und HP-Laptops ist Windows 7 64-bit Professional
           Multilanguage vorinstalliert. Dazu geliefert bekommen Sie Recovery-,
           respektive Installations-DVDs für Windows 7 64-bit und Windows 7
           32-bit (gilt nicht für NetBooks, wie z. B. HP 5103 und Lenovo X100).

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Benötigen Sie die 32-Bit-Version von Windows 7, dann können Sie das
                                                                                9
  Notebook entsprechend aufsetzen.
  Bitte beachten Sie, dass bei den ThinkPads in jedem Fall das vorinstal-
  lierte Windows 7 64-bit Professional mit allen Daten komplett ersetzt
  wird. Es ist damit also nicht möglich, ein Dual-Boot-Setup einzurich-
  ten. (Windows 7 64-bit kann aber natürlich später bei Bedarf von den
  Windows 7 64-bit-DVDs neu installiert werden.)
  Hinweis: Wenn Sie bei einem Lenovo-Gerät nicht eine Lenovo
  Recovery-DVD zur Installation von XP/Vista/7 nutzen, sondern
  eine beliebige Windows-Version installieren, bleibt die verborgene
  Windows 7 64-bit-Recoverypartition bestehen. Das Ausführen der
  ThinkPad-Recoveryfunktion spielt dann dieses Windows 7 auf das
  Notebook zurück, egal, welche Windows-Version Sie installiert haben!
  Nach erfolgreicher Windows 7 32-bit-Installation führen Sie bitte so-
  fort ein Windows-Update durch (und bei Lenovo das ThinkVantage
  System Update; bei HP starten Sie den HP Support Assistant und
  wählen Software Update), um das Betriebssystem auf den neusten
  Stand zu bringen. Wiederholen Sie den Update-Vorgang so lange, bis
  keine Updates mehr zur Verfügung stehen und installieren Sie auch
  die optionalen Updates.

  Windows XP Modus unter Windows 7
  Für Windows 7 bietet Microsoft eine virtuelle Windows XP
  Umgebung an. Damit kann man allenfalls einzelne Programme, die
  nicht unter Windows 7 laufen, trotzdem benutzen und muss nicht
  extra Windows 7 durch XP ersetzen. Es müssen dazu zwei verschie-
  dene Installationsprogramme heruntergeladen werden. Zuerst muss
  «WindowsXPMode_”Sprache”.exe» heruntergeladen und installiert
  werden. Danach muss Windows Virtual PC installiert werden. Ein
  Assistent hilft die richigen Dateien zu finden:
  http://www.microsoft.com/windows/virtual-pc/download.aspx

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10          Laptop ohne Betriebssystem
            Wenn Sie sich für einen Neptun-Laptop ohne Betriebssystem ent-
            schieden haben, sind Sie in der Betriebssystemwahl flexibel. Sie
            müssen das entsprechende Betriebsystem – sei es XP, Windows 7
            oder eine Linux-Distribution – aber selbst besorgen und installieren.
            Beachten Sie, dass bei kommerziellen Betriebssystemen eine gültige
            Lizenz zwingend Voraussetzung ist, und dass von HP und Lenovo
            nach der Installation unter Umständen Hersteller-spezifische Treiber
            nachgeladen werden müssen.

            Windows von MSDNAA

            Angehörige von teilnehmenden Hochschulen haben die Möglichkeit,
            bei der Microsoft Developers Network Academic Alliance (MSDNAA)
            kostenlos Windows XP Professional, Windows Vista Business
            oder Windows 7 Professional zu beziehen. Beachten Sie aber
            bei der Bestellung unbedingt die Lizenzbestimmungen, da es
            Einschränkungen bezüglich des Einsatzgebiets der Softwarelizenzen
            gibt.
            Angehörige der ETH Zürich erhalten Zugang zu MSDNAA indem sie
            über IDES oder Stud-IDES das Produkt «MSDNAA ETH» bestellen.
            Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter anderer Hochschulen
            erkundigen sich bitte bei der eigenen Institution nach MSDNAA.
            Falls Sie ein Windows XP von MSDNAA auf Ihrem Laptop installieren
            möchten, müssen Sie Einstellungen im BIOS Ihres Laptops ändern, da
            Windows XP kein Serial ATA unterstützt. Für das Vorgehen konsultie-
            ren Sie bitte folgende Webseite:
            http://www.neptun.ethz.ch/docs/swImage/xp

            Nachinstallieren der Treiber

            Nach dem Installieren einer beliebigen Windows-Version, wird der
            Laptop nicht voll funktionsfähig sein, da die Hersteller-spezifischen
            Treiber fehlen. Diese müssen nachinstalliert werden.
            Bei HP-Laptops nehmen Sie dazu einfach die mitgelieferte Treiber-Disk
            (falls vorhanden) oder geben unter http://www.hp.com/#Support

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Ihr Laptop-Modell ein, um die neusten Treiber zu erhalten. Falls Sie
                                                                             11
  alle Treiber auf einmal herunterladen möchten, können Sie den
  Softpaq Download Manager benutzen. Mehr Infos dazu sind hier zu
  finden:
  http://h20219.www2.hp.com/Hpsub/cache/509658-0-0-225-121.html
  Mit dem Programm „HP Support Assistant“ können die Treiber Ihres
  HP Laptops aktuell gehalten werden. Weitere Infos dazu und den „HP
  Support Assistant“-Installer finden Sie hier:
  http://h71036.www7.hp.com/hho/us/en/pclc/articles/hp-support-
  assistant.html

  Lenovo-Laptops kommen ohne Treiber-Disk, Sie können die notwen-
  dige Software aber online nachinstallieren. Stellen Sie sicher, dass
  eine Internet-Verbindung besteht und gehen Sie folgendermassen
  vor:
  1.   „ThinkVantage System Update“ herunterladen und installieren
       (Achtung: Verschiedene Versionen für Windows XP/Vista und 7):
       http://www-307.ibm.com/pc/support/site.wss/TVSU-UPDATE.
       html
  2. Im Startmenü unter „Programme-->ThinkVantage-->System
     Update“ die ThinkVantage-Updates durchführen. So oft wieder-
     holen, bis keine Updates mehr zur Verfügung stehen und auch
     Optionale installieren.
  Voraussetzung dazu ist natürlich, dass die Netzwerkkarte bereits
  funktioniert. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie zuerst von
  einem andern Computer aus den Netzwerkkartentreiber für Ihr
  Laptop herunterladen und installieren
  http://www-307.ibm.com/pc/support/site.wss/TPAD-MATRIX.html
  --> Lenovo Support

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12        Weiterführende Links
          http://www.neptun.ethz.ch
                  Zugang zur Neptun Hauptseite.

          http://www.download.ethz.ch
                  Zugang zum Neptun Software Service.

          http://forum.neptun.ethz.ch
                  Zugang zum öffentlichen Neptun Forum.

          http://www.stud-ides.ethz.ch
                  Zugang zum Studenten-Softwareserver der ETH Zürich (nur für ETH-Studenten)

          http://www.neptun.ethz.ch/support
                  Weitere Informationen zum Unterhalt Ihres Laptops sowie detaillierte
                  Anleitungen (für Backup, Gerätetreiber, Software-Pakete, Updates etc.).

          Neptun-Support für ETH-Mitarbeiter und Studierende
          Sollten Sie auf irgendeine Weise Probleme im Umgang mit Ihrem
          Neptun-Gerät haben, unterstützen wir Sie gerne nach Voranmeldung
          beim zentralen Neptun-Support der Informatikdienste.
          Neptun-Support für ETH-Angehörige
                Gebäude STB, Raum G13
                Stampfenbachstrasse 69
                8092 Zürich.
          Sie erreichen den Helpdesk der Informatikdienste auf Nummer 044
          632 77 77 (intern 27777) während folgender Zeiten:
          - Mo bis Do 8-18 Uhr
          - Fr 8-17 Uhr
          Ausserhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter in Betrieb.
          Eigene Helpdesks haben D-ARCH und D-ITET.

          Fragen können auch an neptun@ethz.ch geschickt werden.

 Informatikdienste der ETH Zürich                                            © ETH Zürich, Februar 2011
Eigene Notizen
                                                      13

© ETH Zürich, Februar 2011   Informatikdienste der ETH Zürich
BOT   Merkblatt für ETH-Studierende
      betreffend Nutzung von Telematikmitteln an der ETH Zürich

  An English version is available online at http://www.id.ethz.ch/documentation/rechtliches/
  Nachfolgend werden die für die Studierenden wichtigsten Bestimmungen aus der Benutzungsordnung für Telematik
  (BOT1) an der ETH Zürich zusammengefasst:

  Ø Die Zugangsberechtigung und Identifikationsmethoden wie Passwörter, PINs, Chipkarten, etc. sind persönlich und
    daher vertraulich; sie dürfen weder weiter gegeben noch zugänglich gemacht werden (Art. 14 BOT).

  Ø Die Nutzung von Telematik-Mitteln ist für diejenigen Zwecke erlaubt, für welche die Telematik-Mittel dem Benutzer zur
    Verfügung gestellt werden («bestimmungsgemässe Nutzung»). Die Nutzung von Telematik-Mitteln für private Zwecke
    ist erlaubt, soweit sie nicht übermässig ist und die Erfüllung der Arbeits- oder Studienpflichten nicht beeinträchtigt. Die
    private Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich darf nicht zu einer technischen Störung oder Beeinträchtigung
    der Nutzung für die gesetzlichen Zwecke der ETH Zürich oder zu einer unverhältnismässigen Beanspruchung oder
    Belastung von allgemein genutzten Ressourcen (Netzwerke, Internetzugang etc.) führen (Art. 8 BOT).

  Ø Die private Nutzung von an der ETH Zürich-lizenzierter Software ist für an der ETH Zürich immatrikulierte
    Studierende erlaubt, soweit dies der jeweilige Lizenzvertrag2 zulässt. Die Einräumung des Rechts, die Software auf
    einem privaten Computer zu installieren, ist vom jeweiligen Lizenzvertrag abhängig (Art. 10 BOT). Mehr Info unter:
    http://www.id.ethz.ch/services/list/einkauf/heimnutzung

  Ø Das vollständige oder teilweise Kopieren von an der ETH Zürich-lizenzierter Software (Programmen und Dokumentation),
    gleich welcher Herkunft, ist untersagt, soweit nicht Lizenzbestimmungen oder das Urheberrechtsgesetz dies ausdrück-
    lich erlauben (Art. 12 BOT).

  Ø Jeder Benutzer ist persönlich dafür verantwortlich, dass seine Benutzung der Telematik-Mittel nicht gegen
    Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder gegen die Rechtsordnung (z.B. Strafrecht, Datenschutz) verstösst bzw.
    die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Lizenzbestimmungen, Persönlichkeitsrechte) verletzt (Art. 16 BOT).

  Ø Jeder Student ist für seine privaten Geräte im Netzwerk der ETH Zürich selbst verantwortlich, insbesondere für die
    folgenden Sicherheitsmassnahmen: Installation und Aktivierung der neusten Antivirus-Software; Installation der
    Sicherheits-Updates der Betriebssysteme; regelmässige bedarfsgerechte Sicherstellung der Daten; sofortige Meldung
    von Sicherheitsproblemen, Defekte, etc. an die Informatikdienste oder den IT-Sicherheitsbeauftragten.

  Ø Die Benutzer haben die ihnen von der ETH Zürich zur Verfügung gestellten Telematik-Mittel mit der gebotenen Sorgfalt
    zu nutzen. Technische und betriebliche Anordnungen der Informatikdienste, der/des Systemverantwortlichen der
    Benutzereinheiten oder der/des IT-Sicherheitsbeauftragten sind für alle Benutzer verbindlich. Jeder Benutzer hat diese
    Anordnungen einzuhalten (Art. 17 BOT).

  Ø Für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden und technische Störungen an Telematik-Mitteln der ETH Zürich
    haftet in jedem Fall der Verursacher. Bei nicht bestimmungsgemässer Nutzung haftet der Verursacher auch für leichte
    Fahrlässigkeit. Bei grobfahrlässiger oder absichtlicher Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheberrechten
    und Lizenzbestimmungen) wird der Benutzer auch für denjenigen Schaden haftbar, für den die ETH Zürich allenfalls von
    Dritten belangt wird (Art. 17 BOT).

  HINWEIS: Bei Lizenzverletzungen durch Anbieten resp. durch zur Verfügung stellen von Musik-, Film- oder anderen Dateien
  auf Websites müssen die Studierenden mit entsprechenden Schadenersatzforderungen der Verwertungsgesellschaften
  rechnen.

  Ø Zur Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung sind auf Anordnung der/des IT-
    Sicherheitsbeauftragten stichprobenweise anonyme Überprüfungen der Protokollierungen zulässig. Bei festge-
    stellten Missbräuchen im Sinne von Art. 19 oder beim Vorliegen des Verdachts auf solche Missbräuche können die
    Aufzeichnungen vom IT-Sicherheitsbeauftragten zur Ermittlung der fehlbaren Personen gemäss den hierfür in den
    Regeln zur Überwachung der Telematik-Nutzung an der ETH Zürich im Anhang zur BOT geltenden Grundsätzen perso-
    nenbezogen ausgewertet werden (Art. 18 BOT).

  Ø Missbräuchlich ist jede Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich, die die Vorschriften dieser Benutzungsordnung
    missachtet, gegen übergeordnetes Recht verstösst oder Rechte Dritter verletzt. Als missbräuchlich gelten namentlich
    die folgenden Verhaltensweisen (Art. 19 Abs. 2 BOT):

       a) Die Verarbeitung, Speicherung oder Übermittlung von Material mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt,
          wie z.B. Gewaltdarstellungen, Pornographie (Art. 197 des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB), Aufforderung
          zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 StGB) oder
          Rassendiskriminierungen (Art. 261bis StGB);

  1
      RSETHZ 203.21 (http://www.rechtssammlung.ethz.ch/)
  2
      Die entsprechende Zusammenstellung befindet sich auf: http://www.id.ethz.ch/services/list/einkauf/heimnutzung

                                                                     Informatikdienste / Rechtsdienst der ETH Zürich
                                                                                         Merkblatt Nr. 1 - 19.04.2005
Merkblatt für ETH-Studierende

                                                                                                                           BOT
betreffend Nutzung von Telematikmitteln an der ETH Zürich

     b) Die Herstellung, die Anleitung zur Herstellung oder absichtliche Verbreitung von schädlichen Programmen oder
        Programmteilen im Sinne von Art. 144bis Ziff. 2 StGB (Viren, Würmer, Trojaner, etc.). Die Anleitung zur Herstellung von
        solchen Programmen zu Zwecken der Lehre und Forschung kann erlaubt werden, wenn angemessene Vorkehrungen
        gegen ihre schädigende Verwendung getroffen werden und vorgängig die schriftliche Zustimmung der Schulleitung
        oder der von dieser als zuständig erklärten Stelle eingeholt worden ist;

     c) Das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB «Hacking»): Ausspionieren von
        Passwörtern, unautorisiertes Absuchen von internen und externen Netzwerken auf Schwachstellen (z.B. Port-
        Scanning), Vorkehrung und Durchführung von Massnahmen zur Störung von Netzwerken und Computern (z.B.
        Denial of Service Attacks). Im Einzelfall kann das «Hacking» in einer sicheren Testumgebung zu Zwecken der Lehre
        und Forschung3 erlaubt sein, sofern vorgängig die schriftliche Zustimmung der Schulleitung oder der von dieser als
        zuständig erklärten Stelle eingeholt worden ist; Scanning nach Verwundbarkeiten in einem abgegrenzten Bereich
        mit dem Ziel, diese zu beseitigen, sind durch die für den Netzbereich verantwortlichen Systemverantwortlichen
        erlaubt;

     d) Datendiebstahl (Art. 143 StGB) und Datenbeschädigung (Art. 144bis Ziff. 1 StGB);

     e) Die Nutzung von Telematik-Mitteln der ETH Zürich in absichtlicher Verletzung von Lizenzbestimmungen oder
        Urheberrechten;

     f) Das Versenden von Mitteilungen mittels elektronischen Kommunikationsmitteln mit vorgetäuschten oder irrefüh-
        renden Absenderangaben (inkl. technischer Adresse) oder von unverlangten Werbe-E-Mails (Spam);

     g) Die Belästigung oder Irreführung von Angehörigen der ETH Zürich oder Dritter durch Mitteilungen mit elektro-
        nischen Kommunikationsmitteln (z.B. mit beleidigenden, sexistischen, rassistischen, rufschädigenden oder diskrimi-
        nierenden Inhalten);

     h) Das Einrichten von Direktanschlüssen an die ETH Zürich-Kommunikationsnetze (z.B. durch Modems oder WLAN Access
        Points) ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Informatikdienste und der jeweiligen Systemverantwortlichen.
         Als schwerer Missbrauch gelten:
         a)Missbräuche gemäss Abs. 2 Bst. a, b, c, d, soweit diese vorsätzlich bzw. absichtlich erfolgen;
         b) andere Missbräuche im Wiederholungsfall.

Ø Wird ein Missbrauch im Sinne von Art. 19 BOT festgestellt, so kann die/der IT-Sicherheitsbeauftragte Massnahmen wie
  etwa Sperrung des Zugangs zu Telematik-Mitteln anordnen (Art. 20 BOT).

Ø Bei schwerem Missbrauch wird in jedem Fall ein Disziplinarverfahren und gegebenenfalls auch ein Zivil- und
  Strafverfahren eingeleitet. Besonders schwere Fälle können zur Exmatrikulation führen. Ein schwerer Missbrauch
  durch Studierende stellt einen nicht geringfügigen Verstoss im Sinne von Art. 8 der Disziplinarordnung ETH Zürich4 dar.
  Der Disziplinarausschuss entscheidet, ob er den Vorfall untersuchen oder der Rektorin oder dem Rektor zur weiteren
  Behandlung zurückgeben will.

Besondere Regelungen für die Nutzung von Unterrichtscomputern:
Zur Benützung der Unterrichtscomputer sind die an der ETH Zürich immatrikulierten Studierenden, Doktoranden und im
Rahmen gemeinsamer Lehrveranstaltungen auch entsprechende Benutzer der Universität Zürich berechtigt.
Jeder Benutzer eines offen zugänglichen Unterrichtscomputers an der ETH Zürich hat sich auf Nachfrage gegen-
über Dozenten, Assistenten, den Informatikdiensten oder der/dem IT-Sicherheitsbeauftragten mittels Legi oder
Personalausweis auszuweisen.

     Kontaktstellen:
     IT-Sicherheitsbeauftragte der ETH Zürich:      Frau Katherine Timmel-Zamboni           Tel. 044 / 632 21 69
     Informatikdienste:                             Helpdesk                                Tel. 044 / 632 77 77
     Rechtssammlung:                                http://www.rechtssammlung.ethz.ch/pdf/203.21_BOTfinal-2005.pdf

3
    z.B. Information Security Lab, D-INFK
4
    SR 414.138.1

Informatikdienste / Rechtsdienst der ETH Zürich
Merkblatt Nr. 1 - 19.04.2005
Wichtige Informationen zum Betrieb Ihres Laptops
Software-Installation
Bitte entnehmen Sie weiterführende Informationen und die Details zur
Softwareinstallation der beiliegenden Dokumentation.
Updates
Aus Sicherheitsgründen sollten Sie Ihr Betriebssystem stets auf dem neusten
Stand halten und regelmässig updaten. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr
Betriebssystem entsprechend konfiguriert ist.
Antivirenschutz
Der Neptun Software Service enthält das Programm Sophos Anti-Virus. Diese
Neptun-Konfiguration bezieht selbständig und regelmässig ihre Updates über
das Internet.
Backups
Wir empfehlen Ihnen, regelmässig Backups Ihrer Daten zu erstellen.
Benutzerordnung
Bitte beachten Sie die Benutzerordnung für Telematik Ihrer Institution.
ETH-Angehörige finden diese unter http://ides.ethz.ch/bot.pdf

 Neptun Software Service
      Zugangscode
                                 q
               Sollte der Zugangscode zum Download-Server
                  hier fehlen, wenden Sie sich bitte an den
            Neptunsupport: http://www.neptun.ethz.ch/support
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