"Sollte die NPD verboten werden?" - Florian Schäfer - Sozialwissenschaften Frau Brassel

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"Sollte die NPD verboten werden?" - Florian Schäfer - Sozialwissenschaften Frau Brassel
Florian Schäfer

 „Sollte die NPD
verboten werden?“
         Sozialwissenschaften
             Frau Brassel

Konrad-Adenauer-Gymnasium Meckenheim

            16. März 2012
         Schuljahr 2011/2012
"Sollte die NPD verboten werden?" - Florian Schäfer - Sozialwissenschaften Frau Brassel
Inhalt

Kapitel                                                        Seite

1. Einleitung                                                   3

2. Allgemeines über die NPD                                     3
   2.1. Geschichte der NPD
   2.2. Organisationsstruktur
   2.3. Parteiprogramm

3. Vergleich Grundgesetz und Parteiprogramm der NPD             6

4. Politische und öffentliche Auseinandersetzung um das NPD-    7
   Verbot

5. Resümee                                                      10

6. Kritische Würdigung und Ausblick                             10

7. Literaturverzeichnis                                         12

8. Anhang                                                       15

9. Erklärung                                                    18
"Sollte die NPD verboten werden?" - Florian Schäfer - Sozialwissenschaften Frau Brassel
1. Einleitung

Die Verfassungsmäßigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschland – Die
Volksunion (NPD) stellt derzeit einen bedeutenden politischen Streitpunkt dar. Bei der
Diskussion um ein mögliches Verbot der NPD geht es nicht ausschließlich um die
Partei selbst, vielmehr wird auch über die Auslegung bewährter Grundrechte des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland debattiert, wie etwa das Recht auf
freie Vertretung seiner Meinung.
Im   Folgenden     wird   erörtert,   inwiefern   ein   Verbot   der   NPD     überhaupt
durchsetzungsfähig ist und welche Auswirkungen es auf den politischen und
öffentlichen Diskurs in der Bundesrepublik Deutschland hätte.

2. Allgemeines über die NPD

2.1 Geschichte der NPD

Die NPD wurde am 28. November 1964 in Hannover gegründet. Sie setzte sich
                                                                                         1
zusammen aus mehreren Parteien und Personen mit einer nationalistischen
Einstellung. Der erste Bundesvorsitzende war der ursprüngliche Betonfabrikant
Friedrich Thielen (vgl. [13] NPD 2012, Teil 1). In den ersten Jahren hatte die NPD
einen sehr großen Zulauf, was dazu führte, dass die Partei in diversen Landtagen der
Bundesrepublik Deutschland vertreten war. Die Hälfte der Wähler waren einfache
Arbeiter. Nachdem Thielen aufgrund von Spannungen innerhalb der Partei aus der
NPD ausgeschieden war, wurde Adolf von Thadden als sein Nachfolger gewählt. In
der Folge musste die NPD ihr Recht auf Versammlungsfreiheit oftmals einklagen, da
ihnen verschiedene Städte und Gemeinden verboten, in den von ihnen angemieteten
Hallen und Sälen zu tagen.
Nach der Bundestagswahl 1969, bei der die NPD knapp an der 5%-Hürde scheiterte,
fiel die Partei in eine Krise, in der sie bis 1991 verweilte (vgl. [13] NPD 2012, Teil 2).
Für dieses Scheitern könnte die Mitte der 1960er-Jahre stattgefundene 68er-Bewegung

1Unter nationalistisch wird im Folgenden verstanden: Das übertriebene
Wertschätzen der eigenen Nation und die Herabsetzung anderer Staaten.
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eine der Ursachen gewesen sein, welche mit einer sehr links ausgerichteten
Weltanschauung großes Aufsehen erregte. In der Zeit der Krise fiel der NPD unter
anderem aufgrund des zu breiten rechten Spektrums, bestehend aus der Deutschen
Volksunion (DVU) und den Republikanern, keine innenpolitische Bedeutung mehr zu.
Zudem wurde ihr von den Alliierten öffentliches Auftreten und Werbeaktionen
untersagt. Erst nach dem Rücktritt des damaligen Parteivorsitzenden, Martin
Mußgnug, und einer Neuordnung der Partei auf der inhaltlichen und strategischen
Ebene durch dessen Nachfolger Günter Deckert, gewann die NPD wieder deutlich an
Bedeutung.
Udo Voigt übernahm das Amt des Bundesvorsitzenden nach der Verhaftung von
Deckert im Jahre 1996, aufgrund von Volksverhetzung. Deckert setzte den nationalen
Sozialismus durch, wodurch sich der Partei wieder mehr Anhänger anschlossen und
sie auch einige Wahlerfolge verbuchen konnte.
Derzeit ist die NPD mit 5 Abgeordneten im Mecklenburg-Vorpommerischen und mit
8 Abgeordneten im Sächsischen Landtag vertreten.

2.2 Organisationstruktur

Die NPD ist in einen Bundesvorstand und mehrere Landesverbände aufgeteilt. Der
Bundesvorstand, also der Teil, der auf Bundesebene aktiv ist, besteht aus dem
Vorsitzenden, welcher zurzeit Holger Apfel ist, und weiteren für die Organisation
einer Partei wichtigen Ämtern. Die Landesverbände stellen auch jeweils einen
Vorsitzenden, welcher die Partei auf Landes-Ebene repräsentiert. Des Weiteren besitzt
die NPD auch die für eine Partei übliche Jugendorganisation und eine Frauenunion.
Besonders auf die Jugendorganisation der NPD sollte man einmal näher eingehen. Sie
nennt sich „Junge Nationaldemokraten (JN)“ und ist offizieller Bestandteil der Partei.
Ihr Ziel ist es, durch zunächst unscheinbare Aktivitäten wie Feste, Jugendfreizeiten
und    Sportveranstaltungen    neue     Mitglieder    anzuwerben     und    an    das
rechtsextremistische Gedankengut heranzuführen. Derzeit sind etwa 400 Personen
Mitglied in der JN (vgl. [5] Junge Nationaldemokraten, 2012).

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2.3 Parteiprogramm

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands sieht sich selbst als Heimatpartei an.
Ihr oberstes Ziel ist die Erhaltung des deutschen Volkes. Die Würde des Menschen
bindet sie an Volkstum und Kultur, zudem steht das Volk im Mittelpunkt der Politik
und nicht das Individuum. Wer Teil des deutschen Volkes sein möchte, gehe
automatisch die Verpflichtung für die Mitwirkung aller im Volk ein, der Einzelne
muss sich also für andere Menschen einsetzen. Hier könnte man der NPD auf der
einen Seite sicherlich zustimmen, dass es wichtig ist, sich für andere Menschen
einzusetzen. Jedoch verpflichtet die Partei alle Bürger dazu, die Menschen sind also in
ihrer Freiheit sehr stark eingeschränkt. Eine Wegbereitung zur Diktatur? Als
Grundlage des Staates sieht die NPD das Volk, die Volkssouveränität steht im
Vordergrund. Das Fundament für das Volk bilde die Familie, welche „Trägerin des
biologischen Erbes“ ([11] NPD 2010, Seite 7) sei, weshalb die Familie auch gefördert
werden müsse, etwa durch familienpolitische Maßnahmen, wobei alle diese
Maßnahmen auch nur deutschen Familien zugute kommen dürfen. Kritisch
anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Familie somit nur als Instrument zum
andauernden Bestehen des deutschen Volkes gesehen wird und nicht als soziologisch
wertvolles Element.
Auf wirtschaftlicher Ebene verfolgt die NPD den Grundsatz, dass „die Wirtschaft [...]
dem Volke dienen [muss]“ ([11] NPD 2010, Seite 7) und nicht umgekehrt. Der Staat
solle den Rahmen schaffen, in dem sich dann die wirtschaftlichen Vorgänge abspielen.
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So solle beispielsweise die infrastrukturelle Grundversorgung            unter staatliche
Aufsicht fallen, um Kartellbildungen zu verhindern. Die Globalisierung wird von der
NPD strikt abgelehnt, da diese das Ziel der „Ausbeutung der Erde durch Schaffen von
wirtschaftlichen Monokulturen“ ([11] NPD 2010, Seite 9) beinhalte.
Bezüglich der Handhabung von Nicht-Deutschen ist zu sagen, dass die NPD
Ausländern das Recht zugesteht, in ihrem jeweiligen Vaterland zu leben, die
Deutschen selbst jedoch als bessere ’Rasse’ betrachtet. Alle in Deutschland lebenden
Ausländer sollen daher aus Deutschland ausgewiesen werden, da „Deutschland den
Deutschen“ ([11] NPD 2010, Seite 12) dienen solle. Des Weiteren sollen auch alle
Sozialmaßnahmen ausschließlich den Deutschen dienen, durch die vielen Ausländer in

2   Infrastrukturelle Grundversorgung: Bahn, Energie, Post etc.
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Deutschland werde nämlich die Existenz und der Bestand der deutschen Rasse großer
Gefahr ausgesetzt. Zur Ausländerrückführung hat die NPD einen 5-Punkte-Plan
vorgesehen, der unter anderem die Streichung des einklagbaren Rechts auf Asyl, eine
Aufenthaltsbeschränkung für Ausländer und eine Ausgliederung von Ausländern aus
dem Sozial-und Rentenversicherungssystem vorsieht ([10] vgl. NPD 2009)

3. Vergleich Grundgesetz und Parteiprogramm der NPD

In der Bundesrepublik Deutschland ist ausschließlich das Bundesverfassungsgericht
befugt, über das Verbot einer Partei zu entscheiden. Argumentiert wird in einem
solchen Fall auf Grundlage des Art. 21 Abs. 2 GG, der da lautet: „Parteien, die nach
ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die
freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“
([4] Deutscher Bundestag, 1949). Gegen ein Verbot der NPD kann man mit Art. 5
Abs. 1 GG argumentieren, welcher lautet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in
Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit
der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur
findet nicht statt.“ ([4] Deutscher Bundestag, 1949).
Im Folgenden wird untersucht, inwiefern die NPD darauf abzielt, die demokratische
Grundordnung zu beseitigen bzw. die Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, was
ein Verbot nach sich ziehen würde, oder ob alle ihre Bestrebungen von Art. 5 GG,
dem Recht auf freie Meinungsäußerung, abgedeckt werden.
Betrachtet man die NPD vor dem Hintergrund, ob sie die Bundesrepublik Deutschland
gefährdet, könnte man zunächst proklamieren, dass ihr oberstes Ziel die Erhaltung des
deutschen Staates und der deutschen ’Rasse’ ist. Es stellt sich jedoch die Frage,
inwiefern die NPD mit ihrem Handeln und der Umsetzung ihrer politischen
Vorstellungen dennoch die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet.
Wenn beispielsweise die NPD alle in Deutschland lebenden Ausländer zurück in ihre
Heimat schicken würde, wäre das Wohl der Bundesrepublik Deutschland nämlich sehr
wohl gefährdet! Zum einen käme Deutschland auf außenpolitischer Ebene in große
Schwierigkeiten, wenn es darum ginge, diese Aktion zu rechtfertigen und zum anderen
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würde es innerhalb Deutschlands in den Bereichen Probleme geben, in denen es nicht
ausreichend ausgebildete deutsche Arbeitskräfte gibt. Man sieht also, dass einige
Punkte des Parteiprogramms das Wohlergehen der Bundesrepublik Deutschland
implizit gefährden, hier fände sich ein Argument für ein Verbot der NPD.

Untersucht man nun die NPD hinsichtlich des zweiten Punktes, der ein Parteiverbot
nach sich ziehen würde, der Tatsache, dass eine Partei die freiheitliche demokratische
Grundordnung beeinträchtigen oder sogar beseitigen möchte, gelangt man recht
schnell zu der Erkenntnis, dass auch dieser Punkt als Grundlage für ein erfolgreiches
NPD-Verbot herangezogen werden könnte.

An einem konkreten Beispiel lässt sich dies sehr gut festmachen: In Art. 20 GG heißt
es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“
([4] Deutscher Bundestag, 1949). Des Weiteren lautet der Art. 3 Abs. 1 GG: „Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ ([4] Deutscher Bundestag, 1949), sowie Abs.
3: „Niemand darf wegen [...] seiner Abstammung, seiner Rasse [...] benachteiligt oder
bevorzugt werden“ ([4] Deutscher Bundestag, 1949). Die NPD kommt aber in ihrem
Parteiprogramm des Öfteren darauf zu sprechen, dass jegliche Sozialleistungen wie
etwa Kindergeld zur Förderung von Familien, oder auch das Arbeitslosengeld
ausschließlich den deutschen Staatsbürgern dienen sollen. Damit liegt ein klarer
Verstoß gegen die Verfassung vor.
Solch einen Verstoß gegen die Verfassung lässt sich auch in dem Ausspruch
„Volkstum und Kultur sind die Grundlagen für die Menschen“ ([12] NPD, Jahr
unbekannt) erkennen. Hierbei wird die Menschenwürde an Voraussetzungen, nämlich
an Volkstum und Kultur gebunden. Und Volkstum und Kultur wiederum In Art. 1 GG
heißt es jedoch: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ([4] Deutscher Bundestag,
1949. Abschließend lässt sich sagen, dass es für ein Verbot der NPD eine große
Menge an Legitimationsgrundlagen gibt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung greift
nämlich nur solange, bis nicht gegen Artikel 21 Abs. 2 GG verstoßen wird. Obwohl
diese Verstöße in der Reflektion offensichtlich erscheinen, sind sie offenbar in dem
Parteiprogramm nicht so eindeutig formuliert, als dass man ein Verbot daraus ableiten
könnte.

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"Sollte die NPD verboten werden?" - Florian Schäfer - Sozialwissenschaften Frau Brassel
4. Politische und öffentliche Auseinandersetzung um das NPD-Verbot

Im Folgenden wird nun näher darauf eingegangen, welche Vor- und Nachteile ein
NPD-Verbot hätte. Ziel dieser Abwägung ist es, in Punkt V ein Fazit ziehen zu
können, ob ein Verbot der NPD zum gültigen Zeitpunkt sinnvoll wäre, oder ob andere
Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Partei bzw. ihre Mitglieder in den Griff
zu bekommen.
Ein Argument, das auf jeden Fall für ein NPD-Verbot spricht, ist die oben bereits
erwähnte Verfassungswidrigkeit. Die NPD strebt keine demokratischen Ziele an, was
aber Voraussetzung für eine Partei in Deutschland ist. Das Problem bei einem Verbot
der Partei ist jedoch, dass damit zwar die Partei ’weg’ wäre, die Personen und somit
die Ideologie bleibt jedoch. Das rechtsextremistische Denken der Mitglieder kann man
nämlich nicht verbieten, man kann nur versuchen, politisch dagegen vorzugehen.
Eine weiteres Argument, das für ein Verbot der Partei spräche, ist das, dass die NPD
seit längerem in Kooperationen mit gewaltbereiten Gruppen steht und auch viele ihrer
Mitglieder einen kriminellen Hintergrund haben. So wurden beispielsweise bei einer
Razzia gegen die rechte Szene „auch Mitglieder der rechtsextremen Partei NPD
verhaftet“ ([22] Generalanzeiger, dpa, 2012). Allerdings ist diese Tatsache an sich
kein Verstoß gegen das Gesetz und gegen kriminelle Mitglieder kann immer noch
strafrechtlich vorgegangen werden, dazu muss nicht gleich die gesamte Partei
verboten werden. Organisationsgrundlage für einige rechtsextremistisch motivierte
Verbrechen war aber die NPD. Diese wird zudem durch ihren Parteienstatus nicht nur
durch Fördergelder vom Staat unterstützt, sondern hat somit auch eine große Fläche,
auf der sie ihre Ideologie verbreiten kann, etwa durch Werbekampagnen oder
Wahlplakate ([15] vgl. Rechtslexikon24, 2009).
Dass die NPD den Parteienstatus inne hat, bietet auf der anderen Seite jedoch auch
Vorteile für den Staat. Es ermöglicht unter anderem eine bessere Überwachung der
Parteigeschäfte. Zurzeit muss die NPD beispielsweise, wie alle anderen Parteien auch,
ihre Finanzen offenlegen. Sollte die NPD verboten werden und in den Untergrund
abtauchen, wäre diese Kontrolle überhaupt nicht mehr möglich.
Eine weitere Konsequenz, die ein Verbot der NPD nach sich ziehen würde, ist die,
dass mit einem Verbot ein deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus gesetzt
werden würde. Die Bundesrepublik Deutschland wird sich bei einem andauernden

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"Sollte die NPD verboten werden?" - Florian Schäfer - Sozialwissenschaften Frau Brassel
Bestehen der NPD der dauerhaften Kritik ausgesetzt sehen müssen, dass in ihrem Staat
eine offensichtlich verfassungsfeindliche Partei existiert.
Demgegenüber steht jedoch, dass ein NPD-Verbot zu einer Radikalisierung der
Mitglieder führen könnte. Derzeit ist die NPD stets darum bemüht, mit keinen
kriminellen Machenschaften in Verbindung gebracht zu werden, um keinen weiteren
Zündstoff für ein Verbot zu liefern. Sollte die Partei jedoch verboten werden und in
der Folge im Untergrund ihren Tätigkeiten weiter nachgehen, könnte sich diese
Haltung zum negativen wenden.
Ein bedeutendes Erschwernis, das sich im Rahmen des Erstellens eines
durchsetzungsfähigen     Verbotsantrags     ergibt,   ist,    dass   die   V-Leute   des
Verfassungsschutzes aus der NPD abgezogen werden müssten. An diesen V-Leuten ist
nämlich der Verbotsantrag im Jahr 2003 gescheitert, in der Pressemitteilung des
Bundesverfassungsgerichts hieß es wörtlich: „Die Beobachtung einer politischen
Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands
oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung
eines Parteiverbotsverfahrens ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an
ein rechtsstaatliches Verfahren." ([1] Bundesverfassungsgericht, 2003). Das Abziehen
der V-Leute aus der NPD birgt allerdings eine große Gefahr, da durch sie der Staat
immer wieder mit wichtigen Informationen bezüglich des Handelns der NPD versorgt
wurde und nicht zuletzt ein Attentat auf die Synagoge in München im Jahr 2003
verhindert werden konnte.
Welche Haltung gegenüber einem Verbot der NPD nehmen die verschieden
politischen Parteien und Politiker ein? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle fünf
Bundestagsfraktionen3 ein Verbot der NPD anstreben. Diskrepanz herrscht hingegen
bei der Vorgehensweise (vgl. [14] Online-Focus, 2012). Die SPD strebt einen
möglichst schnellen Verbotsantrag an. Für die übrigen Parteien ist es dagegen von
enormer Wichtigkeit, dass der Verbotsantrag diesmal nicht scheitert. Sie wollen sich
daher mit dem Verbotsantrag etwas mehr Zeit lassen, um ihn genau zu prüfen und alle
Mängel zu beseitigen. Sollte der Verbotsantrag nämlich wie im Jahr 2003 scheitern,
würde das die NPD in ihrem Handeln ungemein stärken und käme einer Katastrophe
für die betroffenen Parteien gleich.
Bezüglich des Umgangs mit der NPD und deren rechtsradikaler Mitglieder wird in der

3   Die Bundestagsfraktionen: CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke, Die Grünen
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Politik derzeit kontrovers diskutiert, wie eine Überwachung gewährleistet werden
kann. Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) spricht sich
beispielsweise für ein Abziehen der V-Leute aus, da diese eh nur beschränkten Nutzen
hätten, wie man am Beispiel der Zwickauer Terrorzelle sehen könne. Sie setzt auf „[...]
mehr Aussteigerprogramme für Neonazi-Aussteiger“ ([20] Süddeutsche Zeitung, N.n.
2012). Dem von Bundesinnenminister Hans-Peter-Friedrich (CSU) vorgeschlagenen
Register zur bundesweiten Überwachung gewaltbereiter Rechtsextremisten, hat das
Bundeskabinett Anfang Januar zugestimmt.

Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) hält diesen Schritt für
„grundsätzlich richtig und notwendig [...]“ ([6] MAZ, 2012).

5. Resümee

Im vorangegangenen Teil wurde des Öfteren die Verfassungsfeindlichkeit und die
Gefahr, die von der Partei ausgeht, aufgedeckt. Bei der NPD handelt es sich um eine
durchaus kritisch anzusehende Partei, deren Beitrag zu einer positiven Entwicklung
der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt werden kann. Deshalb gehört meiner
Meinung nach die NPD verboten, das Problem des Rechtsextremismus ist damit aber
noch lange nicht gelöst. Nur weil die Partei, also die Organisationsplattform der
rechtsradikalen Personen, nicht mehr vorhanden ist, bleiben die Personen trotzdem
unter uns und werden auch weiter ihre Propaganda verbreiten. Dieses Problem darf
man keineswegs im Falle eines erfolgreichen Verbotsverfahrens als gelöst betrachten,
hier müssen andere Mittel und Wege gefunden werden, etwa Anlaufstellen für
Personen mit einer rechtsradikalen Einstellung. Wichtig ist aber zunächst, den
Personengruppierungen, die sich in der NPD organisiert haben, das Parteienprivileg zu
entziehen, damit sie nicht auch noch vom Staat subventioniert werden.

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6. Kritische Würdigung und Ausblick

In der vorliegenden Arbeit konnte dargelegt werden, dass ein NPD-Verbot Vor- und
Nachteile hat. Aufgabe der Politik ist es nun, diese Vor- und Nachteile gegeneinander
abzuwägen und eine Lösung zu finden, wie mit der NPD und ihren Mitgliedern weiter
verfahren werden soll. Ein großes Problem besteht nach wie vor bei der Erstellung
eines Verbotsantrages, da nicht ohne Weiteres alle V-Leute aus der NPD abgezogen
werden können, ohne dass vernünftige Ersatzorganisationen bereitstehen, welche die
Überwachung übernehmen können.
Es   ist   davon   auszugehen,   dass    in   den   nächsten   Monaten/Jahren   eine
Bundestagsfraktion    erneut     einen    Verbotsantrag    einreicht.   Dies    setzt
durchschlagskräftige Argumente voraus, damit der Verbotsantrag auf jeden Fall
erfolgreich ist, da ein erneutes Scheitern einem katastrophalen Schlag gegen die
Durchsetzung der Demokratie in Deutschland gleichkommen würde und zudem die
NPD in ihrem Handeln und Denken ungemein stärken würde. Des Weiteren müssen
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus weitere Mittel und Wege gefunden werden,
da diese Probleme mit dem Verbot der NPD allein nicht gelöst ist. Das Problem des
Rechtsextremismus wird uns also, ob mit oder ohne NPD, noch einige Zeit
beschäftigen. Bezüglich neuer Ersatzstrukturen, die die Überwachung rechtsradikaler,
gewaltbereiter Personen übernehmen, wurde mit dem von Bundesinnenminister
Friedrich eingeführten Register schon ein Schritt in die richtige Richtung gemacht
(vgl. [6] MAZ, 2012). Dennoch muss hier noch weiter geforscht werden, welche
Methoden sinnvoll wären, um dem Rechtsradikalismus beizukommen. Ein Vorgehen
gegen die verfassungsfeindliche NPD wäre zudem besonders wichtig, um zu
verhindern, dass es in Deutschland wie etwa in Frankreich dazukommt, dass eine
rechtsextreme Partei deutlichen Einfluss auf das politische Geschehen ausüben kann.
So wird in Frankreich damit gerechnet, dass die rechtsextreme Partei „Front National“
unter der Vorsitzenden Marine Le Pen in der ersten Runde der Präsidentenwahl im
Mai 2012 23% der Stimmen erhält ([16] vgl. Spiegel, 2011). Ein Verbot der NPD in
Deutschland wäre demnach auch ein wichtiger Schritt hin zu einem demokratischeren
Europa.

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7. Literaturverzeichnis

Internetquellen:

1. Bundesverfassungsgericht, 2003: „Einstellung der NPD-Verbotsverfahren“
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg22-03.html

2. Bundeszentrale für politische Bildung, 2006: „Freiheitliche demokratische
   Grundordnung“
http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=N3AZYO

3. Der Westen, dapd, 2011: „FDP warnt vor Aktionismus beim NPD-Verbot“
http://www.derwesten.de/nachrichten/fdp-warnt-vor-aktionismus-beim-npd-verbot-
id6150255.html

4. Deutscher Bundestag, 1949: „Grundgesetz“
http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.
html

5. Junge Nationaldemokraten, 2012: „Bildung. Aktivismus. Gemeinschaft.“
http://jn-buvo.de/

6. Märkische Allgemeine, MAZ, 2012: „Gewaltbereite Rechtsextremisten sollen
   bundesweit in einem Register erfasst werden“
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12261371/492531/Gewaltbereite-
Rechtsextremisten-sollen-bundesweit-in-einem-Register-erfasst.html

7. Merkur-Online, dpa, 2011: „Grüne: NPD-Verbot als Signal an die Opfer“
http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/gruene-wollen-wahlrecht-
bundesebene-1506816.html?cmp=defrss

8. Netz gegen Nazis, 2008: „Auf dem Seziertisch: Das NPD-Grundsatzprogramm“
http://www.netz-gegen-nazis.de/artikel/auf-dem-seziertisch-das-npd-
grundsatzprogramm
                                                                                 12
9. No-NPD, Thomas Willms: „Warum ein Verbot der NPD nötig und möglich ist“
http://www.npd-verbot-jetzt.de/argumente/argumente.shtml

10. NPD, 2009: „Der Fünf-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung
http://www.npd.de/html/714/artikel/detail/975/

11. NPD, 2010: „Das Parteiprogramm - Arbeit. Familie. Vaterland“
http://www.npd.de/inhalte/daten/dateiablage/br_parteiprogramm_a4.pdf

12. NPD: „Grundlage des Staates ist das Volk“
http://www.npd.de/html/319/artikel/detail/145/

13. NPD, 2012: „Die Geschichte der NPD“
www.npd.de/html/243/

14. Online-Focus, dpa, 2012: „Union und SPD uneins über Vorgehensweise“
http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/rufe-nach-npd-verbot-mehren-sich-
union-und-spd-uneins-ueber-vorgehensweise-_aid_710252.html

15. Rechtslexikon24, N.n. 2009: „Parteienprivileg“
http://www.rechtslexikon24.net/d/parteienprivileg/parteienprivileg.htm

16. Spiegel, N.n. 2011: „Rechtsextreme wählen Le Pen zur Chefin“
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,739772,00.html

17. Stern, Katharina Miklis und Niels Kruse, 2011: „Muss die NPD verboten werden?
   – Pro und Contra“
http://www.stern.de/politik/deutschland/pro-und-contra-muss-die-npd-verboten-
werden-1751457.html

                                                                                  13
18. Süddeutsche, Jan Bielicki und Hans Leyendecker, 2011: „Nicht den geringsten
   Berührungspunkt“
http://www.sueddeutsche.de/politik/npd-und-die-zwickauer-terrorzelle-nicht-den-
geringsten-beruehrungspunkt-1.1235237

19. Süddeutsche, N.n. 2011: „Abziehen der V-Leute wäre fatal“
http://www.sueddeutsche.de/politik/massnahmen-gegen-braunen-terror-bundesweites-
qualitaetsmanagement-fuer-v-leute-1.1190256

20. Süddeutsche, N.n. 2012: „Lieberknecht will sämtliche V-Leute in NPD
   abschalten“
http://www.sueddeutsche.de/politik/kampf-gegen-rechtsextremismus-lieberknecht-
will-saemtliche-v-leute-des-verfassungsschutzes-abschalten-1.1287720

21. Zeit Online, Tilman Steffen, 2011: „Ein schneller NPD-Verbotsantrag wäre
   Populismus“
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-12/npd-verbot-innenminister-2

Zeitungsquellen:

22. General Anzeiger, dpa, Seite 1, 14.03.2012, Nr. 37 132: „Schlag gegen Neonazis“

23. General Anzeiger, Victor Franke, Seite 3, 14.03.2012, Nr. 37 132: „Es geht Gefahr
   von diesen Menschen aus“

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7. Anhang

www.npd-stuttgart.de/bilder/gute_heimreise.jpg

Wahlplakat der NPD

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www.cicero.de/berliner-republik/holger-apfel-soll-die-npd-einen/46514

Der Vorsitzende der NPD: Holger Apfel, Stand: März 2012

www.cicero.de/berliner-republik/hohes-risiko-verfassungsschutz-verhindert-npd-
verbot/47950

Demonstranten für ein Verbot der NPD
                                                                                 16
http://neues-auf.anderslautern.de/uploads/Politik/1maikl-plakatAktuell.jpg

Zu fast jedem Aufmarsch der NPD finden Gegendemonstrationen statt. Hier ein
Plakat, das zur Teilnahme an solch einer Demonstration aufruft.

                                                                             17
7. Erklärung

Ich erkläre, dass ich die Facharbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im
Literaturverzeichnis aufgeführten Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.

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Florian Schäfer

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