Neujahresgrüße an den "Beitragsservice"
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Neujahresgrüße an den “Beitragsservice” about:reader?url=https://www.achgut.com/artik... achgut.com Neujahresgrüße an den “Beitragsservice” 7-8 Minuten Seit 2013 ist Tom Buhrow Intendant des WDR. Nun wird er nächster ARD-Vorsitzender – und damit oberster Repräsentant des Senderverbunds. Für diesen Job ist der mit einem Jahresgehalt von um die 400.000 Euro ausgestattete Spitzenverdiener unter den Intendanten geradezu prädestiniert. Mit welcher Bravour er den größten ARD-Sender leitet, zeigte er erst im letzten Jahr, als der Skandal über sexuelle Belästigungen beim WDR publik wurde. Jüngst hat die Instrumentalisierung eines Kinderchors zu Zwecken grüner Agitation und Propaganda für erheblichen Unmut gesorgt („Oma ist eine Umweltsau“ vom WDR- Kinderchor, „Oma ist eine Nazisau“ vom Antifa-affinen WDR-Mitarbeiter Danny H.). „Kommunikationsdesaster beim WDR" schreibt Burkhart Müller-Ullrich, Alles nicht so schlimm, meint hingegen die „Zeit“. Viele Gebührenzahler sehen das anders. Die "Interessenvertretung Bürgerforum" hat eigens eine „Gebührenaktion" ins Leben gerufen. Die Empörung ist so groß, dass sich sogar der nordrhein-westfälische 1 von 6 02.01.20, 19:23
Neujahresgrüße an den “Beitragsservice” about:reader?url=https://www.achgut.com/artik... Ministerpräsident Laschet floskelhaft-kritisierend zu Wort gemeldet hat. Und sie wäre wahrscheinlich noch um ein Vielfaches größer, wenn jedermann wüsste, wen der WDR da auf die Kinder loslässt. Der Chorleiter des WDR- Kinderchorliedes, Zeljo Davutovic, sagte in einem Interview des Deutschlandfunks wörtlich: „Mir persönlich liegt viel daran, diese Offenheit der Kinder zu nutzen. Den Kindern kann man alles präsentieren, wenn sie jung sind, wenn sie im ersten, zweiten, dritten Schuljahr sind. Das nutzen wir positiv.“ Schon 2012 warnten Maxeiner & Miersch in der "Welt": „Grüne Gehirnwäsche macht aus Kindern Öko-Spione". Und Alexander Wendt hat den Kulturkrieg auf „Publico" brilliant in einen etwas größeren Kontext gestellt. Der WDR will uns das Fiasko in seiner "Krisenkommunikation" aber als "Satire" verkaufen. Eine Hybris, auf die der Gebührenzahler jetzt reagieren sollte. Sie wollen ab 2021 drei Milliarden mehr Denn er ist bei Weitem nicht so wehrlos, wie dies häufig den Anschein hat. Erst vor kurzem haben wir mit unseren „Weihnachtsgrüßen an den Beitragsservice“ gezeigt, wie man die Datenschutzgrundverordnung auch einmal freudespendend einsetzen kann. Indem man – kostenfrei – Auskunft über die gespeicherten Daten verlangt. Diese Auskunft muss innerhalb eines Monats erteilt werden. Auf die häufig gestellte Fragen, was denn getan werden könne, wenn die Auskunft nicht fristgerecht erfolgt, werde ich hier 2 von 6 02.01.20, 19:23
Neujahresgrüße an den “Beitragsservice” about:reader?url=https://www.achgut.com/artik... noch informieren. Vor diesem Hintergrund darf daran erinnert werden, dass die Öffentlich-Rechtlichen drei Milliarden Euro zusätzlich an Gebührengeldern verlangen. Legt man den angemeldeten Mehrbedarf zugrunde, könnte der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt um 1,70 Euro auf 19,20 Euro steigen. Statt mehr zu zahlen, ist das Gegenteil richtig. Jetzt ist es an der Zeit, etwas härtere Bandagen anzulegen. Die Einstellung der Beitragszahlungen nämlich. Und zwar so: Zahlungen einstellen. Barzahlung anbieten. Die Rundfunkanstalten verweigern die Annahme von Bargeld und verweisen dabei auf ihre Satzungen. Dies ist rechtswidrig, die Satzungen insoweit unwirksam. Bundesverwaltungsgericht sieht Bargeld- Annahmezwang für Rundfunkanstalten Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring, vertreten durch den „Achgut.com“-Kollegen Carlos A. Gebauer, und ein Münchner Anwalt sind diesen Weg gegangen. Haering hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Das Gericht führt in einem Beschluß von März 2019 aus: „Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu 3 von 6 02.01.20, 19:23
Neujahresgrüße an den “Beitragsservice” about:reader?url=https://www.achgut.com/artik... zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.“ Und: „Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar. BVerwG 6 C 6.18 Jetzt wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das kann dauern. Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt. Schicken Sie, wenn auch Sie diesen Weg gehen wollen, die folgenden Zeilen per E-Mail an impressum@rundfunkbeitrag.de und stellen Sie ab sofort sämtliche Zahlungen ein: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln Betreff: Barzahlung von 4 von 6 02.01.20, 19:23
Neujahresgrüße an den “Beitragsservice” about:reader?url=https://www.achgut.com/artik... Rundfunkgebühr (Beitragsnummer) Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte. Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro- Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Der Kläger Norbert Häring hat sein Verfahren hier umfassend dokumentiert. Man kann dort auch nachlesen, welche weiteren Schritte nach der Zahlungseinstellung erfolgen können. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig. Erst wenn man Post von der Rundfunkanstalt erhält oder die zuständige Rundfunkanstalt mindestens im Briefkopf mit genannt wird, muss man handeln. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Barzahlung ist dann Widerspruch einzulegen. Per Saldo: Das Risiko für den Beitragszahler ist verschwindend gering, die Folgen für die Sender potenziell dramatisch. Die Empörung über die Öffentlich-Rechtlichen ist aktuell immens. Hier kann jetzt jedermann etwas mehr tun, als sich in den sozialen Medien zu empören. Handeln nämlich, mit minimalem eigenen Risiko 5 von 6 02.01.20, 19:23
Neujahresgrüße an den “Beitragsservice” about:reader?url=https://www.achgut.com/artik... Wie schreibt Alexander Kissler: “Vielleicht aber auch war die ‘Umweltsau’-Affäre rückblickend der Kipppunkt, an dem ARD und ZDF erst ihre Öffentlichkeit und dann ihr Recht auf diese abhanden kam.” Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels Website. 6 von 6 02.01.20, 19:23
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