Neujahresgrüße an den "Beitragsservice"

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              Neujahresgrüße an den
              “Beitragsservice”
              7-8 Minuten

              Seit 2013 ist Tom Buhrow Intendant des WDR. Nun wird er
              nächster ARD-Vorsitzender – und damit oberster
              Repräsentant des Senderverbunds. Für diesen Job ist der
              mit einem Jahresgehalt von um die 400.000
              Euro ausgestattete Spitzenverdiener unter den Intendanten
              geradezu prädestiniert. Mit welcher Bravour er den größten
              ARD-Sender leitet, zeigte er erst im letzten Jahr, als
              der Skandal über sexuelle Belästigungen beim WDR publik
              wurde.

              Jüngst hat die Instrumentalisierung eines Kinderchors zu
              Zwecken grüner Agitation und Propaganda für erheblichen
              Unmut gesorgt („Oma ist eine Umweltsau“ vom WDR-
              Kinderchor, „Oma ist eine Nazisau“ vom Antifa-affinen
              WDR-Mitarbeiter Danny H.). „Kommunikationsdesaster
              beim WDR" schreibt Burkhart Müller-Ullrich, Alles nicht so
              schlimm, meint hingegen die „Zeit“.

              Viele Gebührenzahler sehen das anders. Die
              "Interessenvertretung Bürgerforum" hat eigens eine
              „Gebührenaktion" ins Leben gerufen. Die Empörung ist so
              groß, dass sich sogar der nordrhein-westfälische

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              Ministerpräsident Laschet floskelhaft-kritisierend zu Wort
              gemeldet hat. Und sie wäre wahrscheinlich noch um ein
              Vielfaches größer, wenn jedermann wüsste, wen der WDR
              da auf die Kinder loslässt. Der Chorleiter des WDR-
              Kinderchorliedes, Zeljo Davutovic, sagte in einem Interview
              des Deutschlandfunks wörtlich:

              „Mir persönlich liegt viel daran, diese Offenheit der Kinder
              zu nutzen. Den Kindern kann man alles präsentieren, wenn
              sie jung sind, wenn sie im ersten, zweiten, dritten Schuljahr
              sind. Das nutzen wir positiv.“

              Schon 2012 warnten Maxeiner & Miersch in der "Welt":
              „Grüne Gehirnwäsche macht aus Kindern Öko-Spione".
              Und Alexander Wendt hat den Kulturkrieg auf „Publico"
              brilliant in einen etwas größeren Kontext gestellt. Der WDR
              will uns das Fiasko in seiner "Krisenkommunikation" aber
              als "Satire" verkaufen. Eine Hybris, auf die der
              Gebührenzahler jetzt reagieren sollte.

              Sie wollen ab 2021 drei Milliarden mehr

              Denn er ist bei Weitem nicht so wehrlos, wie dies häufig
              den Anschein hat. Erst vor kurzem haben wir mit unseren
              „Weihnachtsgrüßen an den Beitragsservice“ gezeigt, wie
              man die Datenschutzgrundverordnung auch einmal
              freudespendend einsetzen kann. Indem man – kostenfrei –
              Auskunft über die gespeicherten Daten verlangt. Diese
              Auskunft muss innerhalb eines Monats erteilt werden. Auf
              die häufig gestellte Fragen, was denn getan werden könne,
              wenn die Auskunft nicht fristgerecht erfolgt, werde ich hier

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              noch informieren.

              Vor diesem Hintergrund darf daran erinnert werden, dass
              die Öffentlich-Rechtlichen drei Milliarden Euro zusätzlich an
              Gebührengeldern verlangen. Legt man den angemeldeten
              Mehrbedarf zugrunde, könnte der Rundfunkbeitrag von
              derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt um 1,70 Euro
              auf 19,20 Euro steigen. Statt mehr zu zahlen, ist das
              Gegenteil richtig.

              Jetzt ist es an der Zeit, etwas härtere Bandagen anzulegen.
              Die Einstellung der Beitragszahlungen nämlich. Und zwar
              so: Zahlungen einstellen. Barzahlung anbieten. Die
              Rundfunkanstalten verweigern die Annahme von Bargeld
              und verweisen dabei auf ihre Satzungen. Dies ist
              rechtswidrig, die Satzungen insoweit unwirksam.

              Bundesverwaltungsgericht sieht Bargeld-
              Annahmezwang für Rundfunkanstalten

              Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring, vertreten durch
              den „Achgut.com“-Kollegen Carlos A. Gebauer, und ein
              Münchner Anwalt sind diesen Weg gegangen. Haering hat
              vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen
              wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Das Gericht führt in einem
              Beschluß von März 2019 aus:

              „Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision
              Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag
              angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der
              Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der
              Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu

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              zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14
              Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur
              Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich
              auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.“

               Und:

              „Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung
              zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in
              Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des
              Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die
              Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die
              verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der
              Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht
              erkennbar. BVerwG 6 C 6.18

              Jetzt wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof
              vorgelegt. Das kann dauern.

              Entscheidend ist, dass der Rundfunk
              Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner
              wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich
              gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das
              hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies
              jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt.

              Schicken Sie, wenn auch Sie diesen Weg gehen wollen, die
              folgenden Zeilen per E-Mail
              an impressum@rundfunkbeitrag.de und stellen Sie ab
              sofort sämtliche Zahlungen ein:

              ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

              Betreff: Barzahlung von

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              Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)

              Sehr geehrte Damen und Herren,

              ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des
              Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

              Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14
              BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem
              unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-
              Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das
              an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches
              Übermittlungsrisiko tun kann.

              Mit freundlichen Grüßen

              Unterschrift

              Der Kläger Norbert Häring hat sein
              Verfahren hier umfassend dokumentiert. Man kann dort
              auch nachlesen, welche weiteren Schritte nach der
              Zahlungseinstellung erfolgen können. Der Beitragsservice
              ist nicht rechtsfähig. Erst wenn man Post von der
              Rundfunkanstalt erhält oder die zuständige Rundfunkanstalt
              mindestens im Briefkopf mit genannt wird, muss man
              handeln. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Barzahlung
              ist dann Widerspruch einzulegen.

              Per Saldo: Das Risiko für den Beitragszahler ist
              verschwindend gering, die Folgen für die Sender potenziell
              dramatisch. Die Empörung über die Öffentlich-Rechtlichen
              ist aktuell immens. Hier kann jetzt jedermann etwas mehr
              tun, als sich in den sozialen Medien zu empören. Handeln
              nämlich, mit minimalem eigenen Risiko

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              Wie schreibt Alexander Kissler: “Vielleicht aber auch war
              die ‘Umweltsau’-Affäre rückblickend der Kipppunkt, an dem
              ARD und ZDF erst ihre Öffentlichkeit und dann ihr Recht
              auf diese abhanden kam.”

              Dieser Beitrag erschien zuerst auf Joachim Steinhöfels
              Website.

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