Impfstoff-Bestellung für die Woche vom 5. bis 11. Juli

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Impfstoff-Bestellung für die Woche vom 5. bis 11. Juli
KVNO Praxisinformation
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Impfstoff-Bestellung für die Woche vom 5. bis 11. Juli
In der ersten Juliwoche (KW 27) bleiben die Impfstoffliefermengen mit rund 3,3 Millionen Impfstoffdosen
von Biontech/Pfizer und Astrazeneca annähernd unverändert. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereini-
gung (KBV) unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium mit. Arztpraxen erhalten etwa 2,25 Mil-
lionen Dosen Impfstoff von Biontech/Pfizer (minus 350.000 gegenüber der Vorwoche) und auf Astrazeneca
entfallen 1,1 Millionen Dosen (plus 460.000). Es ist erneut keine Lieferung des Impfstoffs von Johnson &
Johnson vorgesehen.

Bestellmenge für die Woche vom 5. bis 11. Juli – keine Höchstbestellmengen mehr
Bitte bestellen Sie Ihren Impfstoff inklusive Impfzubehör für die KW 27 bis zum kommenden Dienstag (29.06.),
12.00 Uhr, impfstoffspezifisch per Arzneimittelrezept (Muster 16) unter Angabe des Impfstoffnamens und
der jeweiligen Anzahl an Dosen. Erstmals wird es sowohl für Comirnaty von Biontech/Pfizer als auch für Vax­
zevria von Astrazeneca keine Höchstbestellmengen geben. Geben Sie auf dem Rezept an, wie viele Dosen
Sie für Erstimpfungen benötigen.

Abhängig von der Gesamtzahl der Zweitimpfungen ist es möglich, dass Ärzte für Erstimpfungen weniger
Impfstoff erhalten, als sie bestellt haben: von Biontech/Pfizer womöglich nur drei bis vier Vials und von As­
trazeneca nur fünf bis sieben Vials.

Bestellungen für Zweitimpfungen werden weiterhin bevorzugt beliefert. Bestellen Sie die Impfstoffe für an-
stehende Zweitimpfungen wie bisher bitte mit einem separaten Rezept. Geben Sie darauf die Anzahl der
Dosen an, die Sie in der Woche vom 5. bis 11. Juli benötigen, um Patienten unter Einhaltung der empfohlenen
Impfabstände zum zweiten Mal impfen zu können. Für diese Bestellungen gibt es ebenfalls keine Höchstbe-
stellmengen.

BMG: Impfstoff von Astrazeneca für Zweitimpfungen gesichert
Laut KBV hat das Bundesministerium für Gesundheit versichert, dass bis in den Herbst hinein ausreichende
Mengen an Impfstoffdosen von Astrazeneca für Zweitimpfungen zur Verfügung stehen werden. Damit kön-
nen weiterhin auch Erstimpfungen mit Vaxzevria erfolgen.

Erinnerung: Neues Kostenträger-IK ab 1. Juli
Zum 1. Juli ändert sich das Institutionskennzeichen (IK) für den Kostenträger. Auf den Bestellrezepten ist
dann das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 103609999 anzugeben. Das neue IK ist ab Juli
im Praxisverwaltungssystem hinterlegt.

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Schutzmaterial: Rückruf von Handschuhen der Marken
Matig und Gloveon
Einigen Paketen mit Schutzmaterial, die an Impfzentren und im Rahmen der letzten Schutzmittelverteilung
der KV Nordrhein auch an nordrheinische Praxen ausgegeben wurden, lagen in geringen Mengen Packungen
mit verunreinigten Nitril-Handschuhen bei. Sie betreffen ausschließlich die Marken Matig und Gloveon. An-
dere Marken sind davon nicht betroffen.

Wenn Sie Schutzhandschuhe der beiden genannten Marken von uns erhalten haben, bieten wir Ihnen vor-
sorglich einen unkomplizierten kostenlosen Austausch der Ware an. Folgendes bitten wir Sie dafür zu tun:
1. Bitte prüfen Sie die von uns erhaltenen Schutzhandschuhe.
2. Wenn es sich um Nitril-Handschuhe der Marken Matig und Gloveon handelt: Geben Sie uns bitte über
    ein Online-Formular unter https://form.typeform.com/to/uFt53Tto die Anzahl der erhaltenen Hand-
    schuh-Packungen, die Handschuh-Größensowie Ihre Praxisadresse einschließlich E-Mail-Adresse an.
3. Geben Sie bitte auch an, ob die Handschuh-Packungen vorzugsweise unkompliziert bei der kommenden
    KVNO-Schutzmittelverteilung im Juli 1:1 ausgetauscht werden sollen oder
4. alternativ auf Wunsch direkt ersetzt werden sollen: Sie erhalten dann von unserem Logistikpartner per E-
    Mail einen Vorab-Avis mit dem Datum der Ersatzlieferung. Halten Sie dafür bitte alle für einen Austausch
    vorgesehene Packungen bereit.
5. Der Logistikpartner stellt die Ware zum angekündigten Termin zu und tauscht sie 1:1 gegen die bereitge-
    stellten Handschuh-Packungen der genannten Marken um.

Die KVNO hat nach Bekanntwerden des Mangels einen sofortigen Auslieferungsstopp von Handschuhen
der betroffenen Marken veranlasst. Sämtliche bei der KVNO eingelagerten Bestände der Marken Matig und
Gloveon werden gegen Handschuhe anderer bewährter Marken ersetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass
keine potentiell mangelhaften Schutzhandschuhe an Arztpraxen und Impfzentren in Nordrhein ausgeliefert
werden.

                             Die Marken der mangelhaften Nitrilhandschuhe.

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Finanzielle Förderung von
Infektionssprechstunden verlängert
Die KV Nordrhein unterstützt seit 1. April 2021 alle Haus- und Kinderärzte, die Infektionssprechstunden in
ihren Praxisbetrieb integriert haben, mit einem finanziellen Bonus. Die Förderung wird auch im 3. Quartal wei-
ter zur Verfügung stehen. Gesonderte Infektionssprechstunden für Patienten, die aufgrund eines klinischen
Verdachts oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 mit der Symbolnummer 88240
gekennzeichnet sind, können weiterhin über die Symbolnummern 97150 und 97151 abgerechnet werden.

Voraussetzung für die Förderung bleibt, dass innerhalb eines Quartals mindestens 20 symptomatische Coro-
na-Patienten behandelt werden. Hierbei gilt wie bisher, dass die GOP 88240 an jedem Tag der Behandlung
eingetragen werden muss.

Die Regelung gilt, solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt
(derzeit 30. September).

Ausführliche Informationen zu Rahmenbedingungen und Abrechnung finden Sie hier:

 Corona-Praxisinformation vom 7. April 2021

 Corona-Praxisinformation vom 5. November 2020

Verlängerung der Sonderregeln in der ASV
und Substitutionsbehandlung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erneut die Verlängerung der telefonischen Beratungsmög-
lichkeit während der Corona-Pandemie in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) beschlos-
sen. Die Leistungen gemäß den Gebührenordnungspositionen 01433 und 01434 können analog zur vertrags-
ärztlichen Versorgung somit auch weiterhin und vorerst befristet bis zum 30. September 2021 ebenfalls in
der ASV für Personen berechnet werden, die im Quartal nicht in die Sprechstunde kommen oder eine Video-
sprechstunde nutzen können.

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Substitutionsbehandlung
Auch die Behandlung von Opioidabhängigen mit einem Depotpräparat über die Gebührenordnungsposition
01953 ist auf Beschluss des Bewertungsausschusses erneut um ein Quartal bis 30. September 2021 verlän-
gert worden. Weitere Informationen zu pandemiebedingten Ausnahmeregelungen in der ambulanten Ver-
sorgung:

        Kurzüberblick Sonderregelungen
  PDF

 Ausführliche Informationen und alle Sonderregelungen im Überblick bei der KBV

Fortbildungsprogramm KeepCoool der Uni Bonn
Das Institut für Hausarztmedizin der Universität Bonn hat in wissenschaftlichen Arbeiten festgestellt, dass
mehr als zwei Drittel aller Kühlschränke zur Aufbewahrung von Impfstoffen in Hausarztpraxen Temperatur-
probleme haben. Zur Qualitätsverbesserung hat das Institut ein eLearning-Programm für das Impfstoff- und
Impfkühlschrankmanagement entwickelt. Es trägt den Namen KeepCoool und ist unter www.keepcoool.de
ereichbar.

Das Fortbildungsprogramm steht Ärzten und Medizinischen Fachangestellten kostenlos zur Verfügung. Es
dauert 30 bis 45 Minuten, bietet Basis- und Expertenwissen plus hilfreiche Praxishilfen zum Download und
ist mit einem CME-Punkt der Ärztekammer Nordrhein anerkannt.

 Fortbildungsprogramm KeepCoool

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Häufige Fragen und Antworten
Ein Patient wird in meiner Praxis geimpft. Ich stelle das Corona-Impfzertifikat über
mein PVS aus. Was kann ich abrechnen?
Abrechenbar ist die Symbolnummer 88351 (2 Euro). Weitere Informationen zur Vergütung des COVID-
19-Impfzertifikats finden Sie in unserer Corona-Praxisinformation vom 4. Juni.

Ein Patient wird zweimal in meiner Praxis geimpft. Kann ich die Symbolnummer
88351 für die Ausstellung des Corona-Impfzertifikats entsprechend zweimal ab-
rechnen?
Ja, die Symbolnummer ist pro Impfzertifikat-Ausstellung abrechenbar.

Welchen ICD-10-Code nehme ich für die Ausstellung des Corona-Impfzertifikats?
Die Codes Z02G oder Z76.8G. Die Eintragung ist nur notwendig, wenn kein anderer ICD-10-Code in der Ab-
rechnung angegeben wird.

Weitere Fragen und Antworten rund um das Thema Corona und zur Corona-Schutzimpfung finden Sie auf
coronavirus.nrw sowie auf coronaimpfung.nrw

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