Pädagogischer und organisatorischer Plan zum Lernen auf Distanz

 
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Pädagogischer und organisatorischer Plan zum Lernen auf Distanz
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 Dechenstr. 1
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 Tel. 0221/ 95 56 07-0
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 Pädagogischer und organisatorischer Plan zum Lernen auf Distanz
                                                                              Stand Januar 2021

I.     Vorwort
Die Coronapandemie stellt alle am Schulleben Beteiligten vor ungeahnte Herausforderungen,
nicht nur unser aller Alltag ändert sich in oft beängstigendem Ausmaß, auch Schule und Lernen
muss neu gedacht und geplant werden. Dies kann nur gelingen, wenn alle an diesem Prozess
Beteiligten – Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, aber auch die Verantwortlichen in Politik
und Verwaltung – sich mutig auf den Weg machen und bei allen berechtigten persönlichen
Wünschen und Beschwerden nicht vergessen, dass Schule immer schon ein lernendes, sich
entwickelndes System war und sein muss. Es wird Fehler geben, denen wir durch Evaluation
und Überarbeitung unserer Konzepte begegnen müssen. Der hier vorliegende Plan ist also nur
eine Momentaufnahme. Seine kontinuierliche Weiterentwicklung eine unserer wichtigsten
Aufgaben in dieser Zeit.

Teil A      Lernen auf Distanz für den Großteil der Schüler*innen
z.B. im Falle eines weitreichenden Lockdowns

II.    Ausgangslage / Rahmenbedingungen
Die erste Fassung des Konzepts zum Lernen auf Distanz wurde auf der Lehrerkonferenz (18.08.),
der Schulpflegschaft (26.08.) sowie der Schulkonferenz (06.10.) vorgestellt. Es wird fortlaufend
überarbeitet und aktualisiert.

II.1. Schüler*innen
Die schulinterne Abfrage bei den Schüler*innen hat ergeben, dass rund 350 digitale Endgeräte
über den Schulträger beschafft werden sollten, um allen Schüler*innen eine angemessene
Teilnahme am Distanzunterricht zu ermöglichen. Darin enthalten sind sowohl Schüler*innen,
die kein Endgerät besitzen als auch solche, die sich mit Geschwistern zu wenige Geräte teilen
müssen. Die Bestellung ist Rahmen des Sofortausstattungsprogramms NRW bei der Stadt Köln
erfolgt und befindet sich im Bearbeitungsmodus.

Diese Geräte sind Stand Januar 2021 noch nicht geliefert worden. In Abstimmung mit der Stadt
konnten wir aber die eigentlich für den pädagogischen Bereich im Präsenzunterricht
vorgesehenen iPads an Schüler*innen unserer Schule auf Grundlage der oben erwähnten
Abfrage und des aktuell vorliegenden tatsächlichen Bedarfs auslosen. Dabei werden folgende
Jahrgangsstufen vorrangig berücksichtigt: die Klassen 10 (Abschlussklassen), danach die

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Klassen 8 (Lernstandserhebung) und abschließend die Klassen 6 (Ende der Erprobungsstufe).
Die Ausleihe erfolgt hauptsächlich am Montag 11.01.2021, Nachverlosungen an den
darauffolgenden Tagen.
Sobald die beantragten Geräte geliefert sind, werden die restlichen Geräte nach Bedarf an
weitere Schüler*innen, die den oben genannten Kriterien entsprechen, ausgegeben

Nicht nur die Ausstattungen mit digitalen Endgeräten ist in vielen Haushalten für ein modernes,
digitales Lernen auf Distanz nicht ideal, es fehlen auch Drucker, Arbeitsmaterialien,
technisches Know-how und oft auch ein ungestörter Arbeitsplatz. All diese unterschiedlichen
Lernbedingungen und Lernausgangslagen gilt es bei der Konzeption von Unterrichtsinhalten
und -plänen zu berücksichtigen. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf den Schüler*innen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf.

Anders als noch im März 2020 stehen die Schüler*innen gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 SchulG
jedoch in „der Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das
Bildungsziel erreicht werden kann. Die Aufgabenerledigung kann daher erwartet werden. Sie
unterstützt die Aufgabenerfüllung der Schule und erleichtert das Erreichen von Bildungszielen
nach Wiederaufnahme des Unterrichts. Die Aufgabenerledigung liegt vor diesem Hintergrund
im hohen Maße im Eigeninteresse der Schüler*innen.”

II.2. Schule und Kollegium

Seit April 2020 verfügt die Schule über flächendeckendes WLAN. Innerhalb der Schule reicht
die Leistungsfähigkeit für Videokonferenzen oder das Übertragen von Unterricht z.B. in einen
Nebenraum abhängig von der Gesamtzahl der genutzten Geräte wahrscheinlich aus. Nach
außen ist die Schule mit einer Bandbreite von 1Gbit/s ans Internet angeschlossen.

Lehrer*innenarbeitsplätze gibt es nicht. Digitale Endgeräte für die Nutzung durch Lehrkräfte
wurden beim Schulträger bestellt, einen Termin für die Auslieferung gibt es noch nicht. Zurzeit
ist digitaler Unterricht nur durch die Nutzung der persönlichen digitalen Endgeräte der
Lehrer*innen sicherzustellen.

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II.3   Eltern und Erziehungsberechtigte

Die Eltern werden zeitnah über Beginn und Organisation von Lernen auf Distanz informiert, im
aktuellen Fall am Montag, den 11.01.2021. Damit das Lernen auf Distanz gelingen kann, ist die
Unterstützung der Eltern und Erziehungsberechtigten von größter Bedeutung. Dabei ist es uns
besonders wichtig zu betonen, dass Eltern keinesfalls die Rolle von Ersatzlehrern übernehmen
sollen, dafür sind weiterhin die Lehrer*innen der Schule da. Für das Gelingen des
Distanzlernens braucht es vor allem die Eltern in ihrer Rolle als vor-Ort-Unterstützung, nicht
zuletzt auf emotionaler Ebene. Sie sind am besten geeignet, ihren Kindern die emotionale
Unterstützung und Ermutigung zu geben, die diese in dieser besonderen Situation brauchen.
Darüber hinaus stellen sie sicher, dass ihr Kind Zugang zum Arbeitsmaterial hat und stellen im
Rahmen ihrer Möglichkeiten die technische (Kikschat-Zugang, Internet, Handy/Tablet/Laptop)
und räumliche Ausstattung zur Verfügung. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind pünktlich zu
Unterrichtsbeginn einsatzbereit ist und sich regelmäßig bei den Lehrer*innen meldet. Bei
Fragen melden sie sich per E-Mail an die Klassenleitungen und Fachlehrer*innen.

III.   Organisatorisches

III.1 Kommunikation

Als grundsätzliche Kommunikationsplattform für Schüler*innen und Lehrer*innen wird
KIKSchat von der Stadt Köln genutzt. Diese Plattform ermöglicht die Kommunikation sowohl in
Gruppen- als auch individuellen Chats. Auf ihr lassen sich sowohl Aufgabenstellungen als auch
Arbeitsergebnisse hochladen, es gibt eine Dateiablage, eine Kalenderfunktion und vieles mehr.
Nicht zuletzt bietet sie alle Möglichkeiten moderner Messenger-Systeme, mit deren Bedienung
die Schüler*innen in der Regel sehr vertraut sind. Eingebettet in diese Plattform gibt es die
Möglichkeit, das Videotool „Jitsi“ zu nutzen. Voraussetzung für Freischaltung und Nutzung
beider Tools ist die Vorlage der unterzeichneten Dateneinverständniserklärung.

Die Kommunikation mit Eltern und Erziehungsberechtigten und schulischen Akteuren findet
über die Schulhomepage, Emailverteiler oder individuell eingeführte Klassenplattformen wie
„padlet“ statt. In Einzelfällen und bei besonderen Problemlagen kann der Kontakt auch
telefonisch erfolgen. Kikschat ist nicht für die Elternkommunikation vorgesehen.
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Die kollegiumsinterne Kommunikation und die Kommunikation zwischen Schulleitung und
Kollegium erfolgt über die erprobten Kanäle einschließlich Kikschat.

Eine telefonische Erreichbarkeit der Schule bzw. die Weiterleitung von Nachrichten ist über
das Sekretariat gewährleistet.

III.2. Lernzeit

Die Schüler*innen werden nach Stundenplan in ihrem regulären Stundenraster unterrichtet.
Die Lehrer*in ist gleichzeitig mit den Schüler*innen bei Kikschat angemeldet uns steht wäh-
rend dieser regulären Unterrichtszeit für Fragen zur Verfügung. Für Übungen und Vorberei-
tungen können pro Tag 1-2 Stunden „Hausaufgabenzeit“ anfallen. Eine digitale Abbildung des
Unterrichts in Form von stündlichen Videokonferenzen wird weder als praktikabel noch als
zielführend erachtet. Vielmehr soll das Lernen auf Distanz dazu genutzt werden, eine Vielzahl
von Lernangeboten, Methoden und Medien zu verwenden, die der Vielfältigkeit der Voraus-
setzungen bei den Schüler*innen Rechnung trägt und deren Eigenverantwortung und Selbst-
ständigkeit im eigenen Lernprozess fördert und fordert.

III.3. Anwesenheit

Die Anwesenheit wird von der Lehrer*in kontrolliert und dokumentiert. Das bedeutet, dass zu
Beginn einer jeden Stunde die Lehrer*in die Anwesenheit der Schüler*innen überprüft. Dies
geschieht über Kikschat. Die Schüler*innen melden sich mit einem einfach „da“ oder
ähnlichem an.

III.4 Wochenplanarbeit

Die Erstellung eines Wochenplans ist während des Lernens auf Distanz in allen
Unterrichtsfächern obligatorisch. Dieser ermöglicht auch dann eine kontinuierliche Arbeit falls
Kikschat nicht fehlerfrei funktioniert oder Schüler*innen keinen stabilen Zugang zu der
Plattform haben. Der Wochenplan dient auch der Transparenz der jeweiligen
Unterrichtsinhalte.

Die Schüler*innen erhalten die Wochenpläne für die folgende Woche zwischen Freitag 12:00
und Sonntag 15:00 per Kikschat. Der Einsatz weiterer Plattformen wie digitaler Pinnwände
(padlets) ist auch hier empfehlenswert, weil eine Streuung der Wochenpläne und
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Informationen über mehrere Kanäle das System des Lernens auf Distanz weniger störanfällig
macht. Der Wochenplan kann alternativ bei einzelnen Schüler*innen auch per Email versandt
werden. Es gibt zurzeit keine Fälle, bei denen eine gesonderte Zustellung per Post notwendig
wäre.

Wie detailliert und ausführlich die Wochenpläne gestaltet werden, ist jeder Lehrer*in im
Rahmen ihrer pädagogischen Expertise selbst überlassen. Die Verwendung der schulinternen
Vorlage, auch in individueller Anpassung an das jeweilige Unterrichtsvorhaben, wird dringend
empfohlen.

Wenn möglich, sollen Schulbücher, Arbeitshefte und Onlinematerialien eingesetzt werden und
auf den Einsatz auszudruckender Arbeitsblätter verzichtet werden. Dadurch sollen die
Schüler*innen unabhängiger von Unterstützung und Ausstattung der Eltern werden.

III.5 Sonderpädagogische Förderung

Die sonderpädagogischen Lehrkräfte erarbeiten individuelle Konzepte für einzelnen
Schüler*innen und den Einsatz der Schulbegleiter*innen im Distanzunterricht z.B. den Einsatz
im häuslichen Umfeld. Dazu tauschen sie sich mit diesen, den Trägern sowie den Eltern und
Schüler*innen aus. Besondere Formen der Unterstützung müssen je nach Einzelfall vereinbart,
sollten jedoch auf Arbeitstreffen schon vorbereitet werden.

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden im Regelfall von einer
Fachkraft betreut. Die Ausarbeitung der Förderung, der Unterrichtsangebote und deren
Durchführung, ggfs. auch in Präsenzform im Rahmen der Notbetreuung obliegt den
sonderpädagogischen Fachkräften und wird in den individuellen Förderplänen dokumentiert.

III.6 Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeiterin unterstützt die Klassenleitungen bei der Betreuung der
Schüler*innen. Sie kann z.B. schwer erreichbare Schüler*innen unter Beachtung der Regeln
des social distancing im häuslichen Umfeld besuchen oder telefonisch Kontakt halten.

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IV.    Lernangebote

Die inhaltliche Gestaltung übernimmt jede Lehrer*in individuell auf Grundlage des jeweiligen
Leistungsstands der Lerngruppe und den pädagogischen Notwendigkeiten. Am Ende des
ersten Halbjahres bietet sich eine verstärkte Wiederholungs- und Festigungsphase an. Im
weiteren Verlauf ist aber auch ein Fortschreiten im Lehrplan denkbar bzw. empfehlenswert.

Bei der Konzeption von Unterrichtsinhalten sollte “mit Augenmaß” im Hinblick auf den
Schwierigkeitsgrad und den Umfang, die Aufgabenformate sowie die erforderlichen Lern- und
Arbeitstechniken geplant werden. Auch sollte man den zeitlichen Umfang pro Woche und den
Aufwand für Arbeitsorganisation, Kommunikation, Hochladen, Versenden und Erledigung der
Aufgaben berücksichtigen.

Die einzelnen Stunden sollten eine ritualisierte Struktur aufweisen, indem sie zum Beispiel in
drei Phasen durchgeführt werden:
1. Begrüßung/Anwesenheit
2. Arbeitsphase (Arbeit am Wochenplan, Videokonferenzen (chatbot, jitsi), Videos (Kikschat,
padlet), Audiodateien etc.)
3. Abschluss (Eigenkorrektur, Stichproben der Ergebnisse sammeln, als Datei oder Foto,
Ausblick auf nächste Stunde)
Andere Phasierungen sind selbstverständlich möglich.

Einmal die Woche soll ein persönliches Gespräch mit den einzelnen Schüler*innen in
Kleingruppen per Jitsi angeboten werden. Dies dient sowohl der Aufrechterhaltung der
persönlichen Beziehung zwischen Schüler*innen und Lehrkraft als auch der - wenn auch
oberflächlichen - Möglichkeit, einen Einblick in das Kindeswohl zu erhalten. Alternativ ist auch
ein kurzes Telefonat denkbar. Das Angebot ist nicht verpflichtend, eine wiederholte Weigerung
/ Nichtteilnahme muss aber durch die Erziehungsberechtigten entschuldigt werden.

In der Anwendungsphase dieses Konzepts kam es leider immer wieder zu massiven Störungen
bis hin zu massiven Beschimpfungen der Lehrer*innen im Online Unterricht auf Jitsi. Deshalb
wird die Benutzung den Kolleg*innen grundsätzlich frei gestellt. Es besteht kein Anspruch auf
regelmäßige Angebote bei Jitsi, bis eine technisch zuverlässige Möglichkeit gefunden ist, um
solche Vorfälle zu unterbinden.

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V.     Dokumentation und Bewertung

Stundeninhalte, bearbeitete Aufgaben etc, Mitarbeit und Anwesenheit werden von den
einzelnen Lehrer*innen in angemessener Form dokumentiert.

Pro Fach und Woche werden jeweils einige Schüler*innen aufgefordert, ihre Arbeitsergebnisse
einzureichen/hochzuladen (Stichproben). Diese Schüler*innen erhalten ein kurzes
schriftliches Feedback zu ihrer Leistung. Auch hier wird empfohlen, eine der möglichen
Feedbackvorlagen zu verwenden, die an das jeweilige Fach und das Unterrichtsvorhaben
angepasst werden kann. Alle anderen Schüler*innen erhalten auf Wunsch ein kurzes, auch
non-verbales Feedback zu ihrer Arbeit am Ende der Woche durch die Fachlehrer*innen per
Kikschat. Bei Rückfragen können sich die Eltern per E-Mail an die jeweiligen Fachlehrer*innen
wenden.

Auch für den Zeitraum des Distanzlernens sind die Eltern und Schüler*innen regelmäßig über
den aktuellen Leistungsstand zu informieren. Dies sollte für jedes Fach alle 6 – 8 Wochen für
die Schüler*innen geschehen, für die Eltern auf Anfrage sowie an Terminen, die von der
Schulleitung vorgegeben werden (Elternsprechtage). Insbesondere bei vorhandenen oder
drohenden Minderleistungen (ggf. den Fall einer drohenden Nichtversetzung) müssen zeitnah
die Eltern kontaktiert werden. Bei mehreren Minderleistungen wird die Schulleitung informiert.

Grundsätzlich gilt, dass die im Rahmen des Lernens auf Distanz erbrachten Leistungen als
Sonstige Mitarbeit bewertet werden. Sie können in unterschiedlichster Form, angepasst an
Alter, Lernstand und technischer Ausstattung der Schüler*innen erbracht werden, z.B. als
Lerntagebücher, Bilder, Plakate, Arbeitsblätter und Hefte oder in digitaler Form als Audiofiles,
Erklärvideos, Videosequenzen oder in modernen Fremdsprachen auch als
Kommunikationsprüfung im Rahmen von Videokonferenzen. Die Entscheidung darüber treffen
die Fachlehrkräfte im Rahmen ihrer fachlichen und pädagogischen Kompetenz.

Sollte aufgrund der Dauer des Lernens auf Distanz oder aus zwingenden organisatorischen
Gründen von dem Grundsatz abgewichen werden, dass schriftliche Prüfungen in Präsenz
stattfinden sollen, ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Leistungsmessung,
insbesondere Portfolios, Lesetagebücher, Videopräsentationen und eine mündliche Prüfung
im Rahmen einer Videokonferenz.

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Kann eine schriftliche Arbeit aufgrund der Corona-Regelungen nicht erbracht oder ersetzt
werden (vgl. APO-SI §6 Absatz 8), verändert sich der Anteil der schriftlichen
Leistungsüberprüfungen zur Sonstigen Mitarbeit an der Gesamtnote.

Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Unterrichtsfächern finden sich in den
schulinternen Lehrplänen und im schuleigenen Leistungsmessungskonzept.

VI.    Feedback / Evaluation

Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Plans zum Lernen auf Distanz ist nur auf Grundlage
regelmäßiger Evaluation möglich. Dafür sollten regelmäßige - spätestens am Ende einer
Distanzphase - Feedbackabfragen bei allen Beteiligten durchgeführt werden. Zurzeit werden
Rückmeldungen noch in freier Form bei den Klassenleitungen und Fachlehrer*innen
gesammelt. Eine systematische Erhebung mit Hilfe geeignete Fragebögen ist wünschenswert
und muss in den nächsten Wochen entwickelt werden. Zuständig für Konzeption,
Durchführung und Auswertung ist die Steuergruppe.

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Teil B    Abweichende Regelungen beim Lernen auf Distanz für
einzelnen Schüler*innen z.B. im Rahmen von Quarantäne

Während sich Teil A mit Lernen auf Distanz im sogenannten Lockdown befasst, umfasst Teil B
Regeln für einzelner Schüler*innen, die vorübergehend nicht am Präsenzunterricht
teilnehmen können (Schulmail vom 03.08.2020). Er findet ebenfalls Anwendung bei
Schülergruppen, die beispielsweise unter Quarantäne stehen.

I.      Rahmenbedingungen / Voraussetzungen

Über die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht der Schüler*innen entscheidet in begründeten
und belegten Ausnahmefällen die Schulleitung. Es liegt in der Verantwortung der
Klassenleitung, die entsprechenden Fachlehrer*innen über die Entscheidung zu informieren.
Dies beinhaltet auch Lehrkräfte, die ebenfalls vom Präsenzunterricht befreit sind.

Die Schüler*innen sind verpflichtet, vollständig am Lernen auf Distanz teilzunehmen. Im
Distanzunterricht erbrachte Ergebnisse werden vollumfänglich in die Leistungsbewertung mit
einbezogen. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt.

II. Kommunikation

Die Klassenleitung hat die Verantwortung, den Kontakt zu allen Schüler*innen im
Distanzunterricht aufrecht zu erhalten. Sie wird dabei unterstützt durch die Co-Klassenleitung.

Insbesondere folgende Inhalte müssen bei Einzelfällen kommuniziert werden:
     Schüler*innen sind erkrankt (an die Fachlehrer*innen)
     Lehrer*innen sind erkrankt (an die Schüler*innen)
     Unterrichtsentfall im Präsenzunterricht (an die Schüler*innen)
      Schüler*in nimmt wieder am Präsenzunterricht teil/ Distanzunterricht wird verlängert
        (an die Lehrkräfte/ an das Sekretariat/ an die Schulleitung

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III.   Organisatorisches

Auch hier arbeiten die Schüler*innen mit Wochenplänen im Umfang ihrer wöchentlichen
Stundenpläne. Anders als im Lernen auf Distanz bei dem alle Schüler*innen betroffen sind, ist
hier eine zeitliche Spiegelung des Stundenplans nicht zwangsläufig sinnvoll. Aufgrund der
technischen Voraussetzungen in der Schule ist ein Hybridunterricht mit zeitgleichen
Videokonferenzen oder Livestreams in den meisten Fällen nicht möglich. Auch die zeitgleiche
Beantwortung von Schülerfragen über Kikschat wird nicht immer möglich sein oder nur kurzer
Form, wenn die Fachlehrer*innen sich zeitgleich im Präsenzunterricht befinden. Schülerfragen
sollten zeitnah im Anschluss an den regulären Unterricht beantwortet werden, spätestens aber
mit einer Zeitverzögerung von bis zu einem Schultag.

Es wird empfohlen, dass einzelne Schüler*innen, die vom Distanzunterricht betroffen sind,
Lernpartnerschaften mit Schüler*innen der gleichen Stufe oder Klasse bilden. Die
Kommunikation zwischen ihnen gestaltet sich individuell.

IV.    Bewertung / Dokumentation

Zusätzlich zu den in Kapitel V. in Teil A beschriebenen Grundsätzen zur Leistungsüberprüfung
gilt für einzelne Schüler*innen im Lernen auf Distanz:

Für die Umsetzung von Bewertungsrichtlinien im Falle von Distanzunterricht muss
berücksichtigt werden, ob einzelne oder alle Schüler*innen betroffen sind. Bei einzelnen
Schüler*innen kann die Dauer der Distanzbeschulung variieren. Dies hat Auswirkung auf die
Form, in der Leistungsbewertung erfolgt.

Bei einer zweiwöchigen Beschulung aus der Distanz werden in den Nebenfächern alle
Arbeitsergebnisse kontrolliert. Die Schüler*innen erhalten ein kurzes schriftliches Feedback zu
ihrer Leistung. Auch hier wird empfohlen, eine der möglichen Feedbackvorlagen zu verwenden,
die an das jeweilige Fach und das Unterrichtsvorhaben angepasst werden kann. Die Ergebnisse
können zusätzlich im Präsenzunterricht abgefragt werden.

Zusätzlich sind Lernerfolgskontrollen unter Corona-Schutzbestimmungen (ggf. nach
Schulschluss) möglich. Klassenarbeiten werden i.d.R. ebenfalls in der Schule geschrieben
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(Nebenraum, zeitversetzt). Parallel dazu wird analoge Kommunikation (Telefon) oder digitale
Kickschat und Jitsi zur Leistungsbewertung eingesetzt.

Insbesondere für Nebenfächer kann ein Aufgabenformat (z.B. die Erstellung eines Portfolios)
über mehrere Wochen aufgegeben werden. Wichtig ist, dass die Aufgaben vom Umfang her
den Stoff des Präsenzunterrichts abbilden und eine valide Grundlage für eine
Leistungsbewertung darstellen.

Die Schulleitung kontrolliert den erteilten Distanzunterricht vollständig nach Kalenderwochen,
Schülerergebnisse stichprobenartig.

Falls Schüler*innen sich nicht mit Ergebnissen am Distanzlernen beteiligen, muss die
Schulleitung zeitnah informiert werden.

Teil C  Abweichende Regelungen beim Lernen auf Distanz im
Wechselmodell, dem sogenannten „Blended Learning“

Während sich Teil A mit Lernen auf Distanz im sogenannten Lockdown befasst und Teil B Regeln
für einzelner Schüler*innen enthält, die vorübergehend nicht am Präsenzunterricht
teilnehmen können, geht es hier um das sogenannte Blended Learning, bei denen sich Präsenz-
und Distanzphasen wochenweise abwechseln.

(vergl. Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW „Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung
von Präsenz- und Distanzunterricht)

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I.     Rahmenbedingungen / Voraussetzungen

Diese Art des Lernens auf Distanz findet statt während des planbaren Wechsels von Präsenz-
und Distanzphasen, der sich z. B. bei einer zeitlich begrenzten Schulschließung oder einem
Wechsel anwesender Lerngruppen in der Schule ergibt.

Dabei ergeben sich grundsätzlich zwei Vorgehensweisen, in denen die Phasen unterschiedlich
genutzt werden. Die auch Flipped Classroom genannte Version nutzt die Distanzphasen zur
individuellen Aneignung neuer Unterrichtsinhalte anhand von geeignetem Material und die
Präsenzphase zur Vertiefung und Übung bei Anwesenheit der Lehrer*in. Diese
Vorgehensweise setzt ein hohes Maß an Reife, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der
Lernenden voraus, weshalb wir an dieser Schule bevorzugt auf die andere Variante
zurückgreifen werden. Hier werden die Präsenzphasen zur Vermittlung neuer Inhalte und Skills
genutzt und die Übungs- und Vertiefungsphase wird in der häuslichen Distanzsituation
stattfinden. Die Entscheidung darüber, welche Variante Einsatz findet, trifft die jeweiliger
Fachlehrer*in auf Grundlage des Unterrichtsinhaltes und der jeweiligen Lerngruppe. Auch ein
Wechsel zwischen den Vorgehensweisen ist auf dieser Grundlage möglich.

II. Kommunikation / Organisatorisches

II.1. Wochenpläne
Um eine größtmögliche Transparenz für alle Beteiligten sicherzustellen, soll auch in dieser
Phase des Lernens auf Distanz mit Wochenplänen gearbeitet werden, insbesondere in den
Distanzphasen. Die Möglichkeiten von Online-Übungsformen und Testformaten sollen hier
weiter genutzt werden, auch die Möglichkeit/Notwendigkeit der Selbstkorrektur als
Bestandteil des eigenverantwortlichen Arbeitens ist ein zentrales Merkmal dieser Phase. Die
Ergebnisse der häuslichen Übungsphasen werden zu Beginn der Präsenzphase in geeigneter
Form zum Unterrichtsgegenstand.

II.2   Feedback
Während der Distanzphase finden keine Formen der synchronen Kommunikation statt. Die
Kommunikation mit den Schüler*innen im Distanzlernen findet zeitversetzt über Kikschat
und Email statt und soll keinesfalls den zeitlichen Rahmen des Präsenzunterrichts erreichen.
Auch in dieser Zeit können Arbeitsergebnisse gesammelt oder bewertet werden. Auch der
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 Pädagogischer und organisatorischer Plan zum Lernen auf Distanz
                                                                            Stand Januar 2021

Einsatz selbstkorrigierender Onlinetests oder Lernplattformen ist in dieser Phase möglich.
Auch eine rein analoge Gestaltung ist hier denkbar, denn das Lesen eines (gedruckten)
Textes, das Verfassen eines (handschriftlichen) Textes oder das Malen eines Bildes kann eine
gezielte Vorbereitung auf die nächste Präsenzphase darstellen.

III.   Bewertung / Dokumentation

Wie bereits unter Teil A ausgeführt, werden die in der Distanzphase erbrachten Leistungen als
„Sonstige Mitarbeit“ bewertet. Dies gilt natürlich auch für Beiträge und Arbeitsergebnisse in
der Präsenzphase. Hier sollen auch alle schriftlichen Klassenarbeiten durchgeführt werden.
Es können aber auch Klassenarbeiten in einer Klasse unter Beachtung der Corona-
Schutzverordnung gleichzeitig in der Schule durchgeführt werden.
Es gelten hier die üblichen Leistungskriterien der jeweiligen Fachkonferenzen.

Eine gesonderte Dokumentation der Anwesenheit im Distanzlernen entfällt.

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Anlage 1
 Bewertungsraster für die Bewertung von
 im Distanzunterricht erarbeiteten
 Leistungen

 Name:                                    Klasse:        Abgabe/erledigt am:

 Fach:                                    Lehrkraft:

 Kriterien                                Voll erfüllt     Teilweise          Nicht
                                                            erfüllt           erfüllt
 Gestaltung der Ergebnisse

 Einhaltung gesetzter Termine

 Vollständigkeit

 Verbesserungsvorschläge werden
 umgesetzt

 Inhalt:

 Ergebnis gesamt:

Note: __________________________________________________

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Erläuterungen
Gestaltung der Ergebnisse
Lesbare Schrift, saubere Zeichnungen mit Lineal oder ein übersichtliches Layout sind hier
ebenso gemeint wie die mit der Aufgabenstellung übermittelten Vorgaben z.B. für ein
Portfolio (Inhaltsverzeichnis, Seitennummerierung usw.).
Der/dem Schüler*in müssen spezielle Vorgaben, die sich direkt auf ein Aufgabenformat
beziehen, mit der Aufgabe transparent gemacht werden z.B. mit einer Checkliste.

Einhaltung gesetzter Termine
Der Abgabetermin von Aufgaben muss mit der Aufgabe selbst kommuniziert werden. Hat die/
der Schüler*in Schwierigkeiten, ist erkrankt oder kann aus organisatorischen Gründen die
Aufgaben nicht fristgerecht abgeben, ist es ihre/ seine Aufgabe, der Lehrkraft dies zeitnah
mitzuteilen und um eine Fristverlängerung zu bitten. Auch individuelle Lösungen (z.B. die
Abgabe von Teilaufgaben) sind möglich.

Vollständigkeit
Alle gestellten Aufgaben müssen bis zum gesetzten Termin abgegeben werden. Pädagogisch
begründete Ausnahmen sind möglich.

Verbesserungsvorschläge werden umgesetzt
Im Falle eines „Lock-Down“ ist es für eine Lehrkraft nicht möglich, alle Schülerergebnisse
vor einer Bewertung zu überprüfen und Hinweise zu geben. Wie im Präsenzunterricht werden
exemplarisch Schülerarbeiten präsentiert und mit Überarbeitungshinweisen versehen
(KIKSchat). Auch der Hinweis auf häufige Fehlerquellen oder gegenseitige Korrekturen sind
sinnvoll.
Befinden sich nur einzelne Schüler*innen im Distanzunterricht, so kann der Lehrer eine
umfangreichere Arbeit einsehen und konkrete Überarbeitungshinweise geben.
In beiden Fällen ist es für die Schüler*innen sinnvoll, den Lernprozess mithilfe verschiedener
Lernergebnisse derselben Aufgaben zu dokumentieren und abzugeben. So kann die Lehrkraft
neben einem Endergebnis auch den Prozess mit in die Bewertung einfließen lassen.

Inhalt
Bei der Bewertung des Inhalts muss berücksichtigt werden, dass die Schüler*innen diesen
alleine zu Hause anfertigen. Leistungskontrollen können sowohl analog über das Telefon, als
auch im Präsenzunterricht unter geeigneten Schutzbedingungen erfolgen.

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Anlage 2
 Distanzunterricht Januar 2021
 Wochenplan
 KW: 2  3  4 

 Klasse:                         Lehrkraft:          Fach:

 Thema

 Material

 Datum        Inhalte                     Aufgaben           erledigt   korrigiert
                                                             am         am

                                                                                 16
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