PÄDAGOGISCHES KONZEPT FÜR DEN HORT LUTZMANNSBURG "WELT DER SCHLAUEN FÜCHSE" - Schulgasse 15 7361 Lutzmannsburg 0680/2450877 ...

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PÄDAGOGISCHES KONZEPT FÜR DEN HORT LUTZMANNSBURG "WELT DER SCHLAUEN FÜCHSE" - Schulgasse 15 7361 Lutzmannsburg 0680/2450877 ...
PÄDAGOGISCHES KONZEPT

         FÜR DEN
   HORT LUTZMANNSBURG

“WELT DER SCHLAUEN FÜCHSE”

         Schulgasse 15
    7361 Lutzmannsburg
         0680/2450877
 hort.lutzmannsburg@gmail.com
PÄDAGOGISCHES KONZEPT FÜR DEN HORT LUTZMANNSBURG "WELT DER SCHLAUEN FÜCHSE" - Schulgasse 15 7361 Lutzmannsburg 0680/2450877 ...
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg

Inhaltsverzeichnis                                                  2

1. Einleitung                                                       3
1.1 Gesetzliche Grundlagen                                          3

2. Strukturqualität                                                 4
2.1 Rechtsträger                                                    4
2.2 Gruppenstruktur, Betriebsform                                   4
2.3 Personal                                                        4
2.4 Öffnungszeiten                                                  5
2.5 Ferienregelung                                                  6
2.6 Räumlichkeiten und Ausstattung                                  6
2.7 Aufnahmemodalitäten                                             7
2.8 Beiträge                                                        7

3. Orientierungsqualität                                            8
3.1 Funktion und Aufgabe des Hortes nach dem Gesetz                 8
3.2 Verständnis von Bildung und Erziehung                           9
3.3 Die Rolle der Pädagoginnen                                      9

4. Prozessqualität                                                  10
4.1 Ziele und Methoden unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit
       10
4.2 Tagesabläufe                                                    10
4.3 Dokumentation der pädagogischen Arbeit                          11
4.4 Fortbildungen                                                   11
4.5 Zusammenarbeit mit Kindergarten, Schule und Rechtsträger        12
4.6 Elternarbeit                                                    12
4.7 Öffentlichkeitsarbeit                                           12

5. Impressum                                                        13

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1. Einleitung

Die Arbeit in unserem Hort, der “Welt der schlauen Füchse”, richtet sich nach
den Richtlinien des Burgenländischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes
2009. Nach diesem definiert sich ein Hort als eine Gruppe einer
Kinderbetreuungseinrichtung, welche sich aus Kindern im schulpflichtigen Alter
zusammensetzt.

1.1 Gesetzliche Grundlagen

In Abs.1 §1 des BKKG bekennt sich das Land Burgenland zur qualitätsvollen
Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege für alle Kinder, die im Burgenland
leben. Jede Kinderbetreuungseinrichtung hat unter Beachtung anerkannter
Erziehungsgrundsätze dem Wohl des Kindes zu dienen.

Ziele dieses Gesetzes sind daher:
 die      Sicherstellung   hoher    pädagogischer    Bildungsqualität  unter
   Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse,
 die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um die faktische
   Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geschlechter zu ermöglichen,
 die Unterstützung und Ergänzung der Familien in ihren Erziehungs- und
   Pflegeaufgaben und
 die Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebots im Sinne einer
   qualifizierten Bedarfsplanung.

Die   Bildung,   Erziehung,   Betreuung     und  Pflege von    Kindern  in
Kinderbetreuungseinrichtungen soll familienergänzend und -unterstützend in
Zusammenarbeit zwischen Eltern, Personal und Rechtsträger unter besonderer
Berücksichtigung des Kindeswohls erfolgen.
Grundsätzlich sind Kinderbetreuungseinrichtungen ohne Unterschied der
Geburt, des Geschlechts, der Rasse, des Standes, der Sprache oder der
Bekenntnisse der Kinder allgemein zugänglich.

Wir fühlen uns den Grundlagen des Burgenländischen Kinderbildungs- und -
betreuungsgesetzes verpflichtet und halten diese in unserem Hort auch ein.

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2. Strukturqualität

2.1 Rechtsträger

Erhalter und Rechtsträger des Hortes ist die Marktgemeinde Lutzmannsburg.

2.2 Gruppenstruktur, Betriebsform

Der eingruppig geführte Hort befindet sich im Gebäude der Volksschule
Lutzmannsburg unter folgender Anschrift:

Hort Lutzmannsburg
Schulgasse 15
7361 Lutzmannsburg
0680/2450877
hort.lutzmannsburg@gmail.com

2.3 Personal

Derzeit werden die Kinder von 2 Pädagoginnen, einer Helferin sowie einer
Lehrkraft betreut. Die da wären:

Ulrike Maszlovits
Hortleitung
Kindergartenpädagogin
Hortpädagogin in Ausbildung
Anwesend am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag

Barbara Fabsics
Kindergarten- und Hortpädagogin
Immer mittwochs anwesend

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Sandra Zeltner
Horthelferin
Von Montag bis Freitag anwesend

Martina Sellmeister
Lehrkraft
An zwei Tagen die Woche im Hort

Die Raumpflege obliegt Frau Ionela Maszlovits, die auch für die Räumlichkeiten
der Schule und des Kindergartens zuständig ist.

2.4 Öffnungszeiten

Der Hort hat ab dem ersten Tag des Schuljahres, also dem ersten Montag im
September, geöffnet und schließt Ende Juli.

Regulär hat der Hort von Montag bis Freitag von 12.10 Uhr bis 16.10 Uhr
Betrieb. Ausnahmen bilden die erste Schulwoche, schulautonome Tage sowie die
Sprachwoche der Volksschule Lutzmannsburg mit der Volksschule Zsirá.

Betrieb in der ersten Schulwoche:
Montag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag von 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 11.15 Uhr bis 15.15 Uhr

An schulautonomen Tagen hat der Hort, in Absprache mit den Eltern, von 8.00
Uhr bis 12.00 Uhr bzw. von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.

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Während des Sprachlagers findet keine Hortbetreuung statt.

2.5 Ferienregelung

In Anlehnung an die Ferienregelung in Pflichtschulen finden die Weihnachts-,
Energie-, Oster- und Pfingstferien statt.
Im Sommermonat Juli hat der Hort noch vier Wochen lang geöffnet, schließt
dann aber, um mit dem ersten Tag des neuen Schuljahres wieder zu öffnen.

2.6 Räumlichkeiten und Ausstattung

Dem Hort steht die Liegenschaft des Volksschulgebäudes zur Verfügung. Hier
befinden sich im Erdgeschoss die Garderobe und die versperrbare Putzkammer.
Die Fenster mit zwei großen Fensterbänken sowie zwei Pinnwände stehen hier
dem Hort weiters für Präsentationen zur Verfügung.
Das Mittagessen wird im Untergeschoss im Kreativraum eingenommen.
Hier gibt es eine Küchenzeile mit einem Handwasch- und einem Spülbecken, einen
Geschirrspüler, einen Kühlschrank, sowie ein Ceranfeld. Der Abfall wird in den
verschiedenen Mistkübeln getrennt entsorgt.
Die verbleibende Hortzeit wird im großen Klassenzimmer und im Garten
verbracht.

Im Klassenraum befinden sich:
 Grundausstattung wie Schülerbänke und -sesseln, Lehrertisch samt Stuhl,
   Tafel, Waschbecken,…
 Zwei Laptops mit Drucker
 Ein Fernseher sowie Video- und DVD-Player
 Ein Radio
 Ein Kuschelbereich mit zwei großen Sofas und einem Wohnzimmertisch
 Regale mit diversen didaktischen und Lernspielen (zugänglich für alle Kinder)

Für die Kinder gibt es weiters:
 Verschiedenstes Konstruktionsmaterial (Geomag,…)
 Weitere didaktische Spiele und Lernspiele (eigene Spiele die dem Hort
   gehören)
 Kuscheltiere
 Bücher
 Fahrzeuge (Eisenbahn,…)
 Puzzles
 Knetmasse
 …
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Folgendes gibt es für die Kinder im Aussenbereich:
 Spielgeräte wie z. B. Bälle, Stelzen,… befinden sich im Gartenhaus
 Ein Kletterturm
 Eine Sandkiste
 Ein Fussballtor
 Ein Basketballkorb,…

Weiters hat der Hort die Möglichkeit sich im Eingangsbereich, also im Windfang
der Schule, zu präsentieren.

Den Pädagoginnen steht direkt neben dem Klassenzimmer noch ein geräumiger
Abstellraum zur Verfügung. Auf jeder Etage des Gebäudes befinden sich auch
ein Knaben- sowie ein Mädchen- und ein Erwachsenenklosett.

2.7 Aufnahmemodalitäten

Der Besuch des Hortes ist für alle Kinder im Alter von sechs bis vierzehn
Jahren möglich.
Es besteht für die Eltern die Option ihr Kind fix anzumelden, sprich für das
ganze Schuljahr, oder nur tageweise. Dies ist mit der Hortleiterin, die dies in
weiterer Folge mit dem Erhalter bespricht, zu klären.

Beim ersten Besuch im Hort erhalten die Eltern alle Formulare, die für die
Evidenz nötig sind. Als da wären:
 Das Evidenzblatt
 Der Nachweis über die gesundheitliche Unbedenklichkeit für den Besuch der
   Kinderbetreuungseinrichtung
 Die Infobroschüre sowie Einverständniserklärung für die Gabe von
   Kaliumjodidtabletten
 Ev. Die Vereinbarung zur Verabreichung von Medikamenten von chronisch
   kranken Kindern
 Die Hausordnung
 Die Einverständniserklärung für eine Transition zwischen Schule und Hort
 Ev. Eine Verpflichtungserklärung für den Besuch des Hortes

2.8 Beiträge

Der Hortbeitrag für Kinder, die ganzjährlich den Hort besuchen, wurde vom
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Erhalter mit €100,-/Monat festgelegt. Dieser Betrag wird von der Gemeinde
gemeinsam mit einem Materialgeld von €5,-/Monat monatlich vom Konto der
Eltern abgebucht.
Der Beitrag für Tagesaufnahmen beträgt €10,-/Tag und wird jeweils am Ende
des Monats, ebenfalls mit einem Materialgeld von €5,- von der Gemeinde
eingehoben.
Das Mittagessen, das vom Restaurant Simperl aus Piringsdorf geliefert wird,
kostet pro Essen €3,60 und wird von der Pädagogin ca. alle zwei Monate
einkassiert.

Beim Lohnsteuerausgleich können alle Kosten für den Hort bis zu einer
Obergrenze von €2300,-/Jahr abgesetzt werden.

3. Orientierungsqualität

3.1 Funktion und Aufgabe des Hortes nach dem Gesetz

Nach Abs.2 §8 des BKKG haben Kinderbetreuungseinrichtungen die Aufgabe,
 jedes Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend unter Berücksichtigung
  allgemein anerkannter Grundsätze der Bildung, Erziehung, Betreuung und
  Pflege sowie der Erkenntnisse der einschlägigen Wissenschaften zu fördern
  und
 die Selbstkompetenz der Kinder zu stärken und zur Entwicklung der Sozial-
  und Sachkompetenz beizutragen.

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist darauf Bedacht zu nehmen, dass alle
Bildungsangebote altersgemäßen Lernformen entsprechen und die Sozialisation
der Kinder in der Gruppe sichergestellt ist.
Die Aufgaben sind wahrzunehmen, indem
 auf die Entwicklung grundlegender ethischer und religiöse Werte Bedacht
    genommen wird,
 die Fähigkeiten des eigenständigen Denkens gefördert werden,
 die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder zur Entfaltung gebracht werden,
 die schöpferischen Fähigkeiten der Kinder zur Entfaltung gebracht werden,
 auf die körperliche Pflege und Gesundheit der Kinder geachtet und die
    motorische Entwicklung unterstützt wird und
 präventive Maßnahmen zur Verhütung von Fehlentwicklungen gesetzt werden.

Weiters haben Hortgruppen die Aufgabe, die Erziehung der Kinder durch die
Schule zu unterstützen und zu ergänzen. Die pädagogischen Fachkräfte haben

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mit den Lehrkräften der Kinder zusammenzuarbeiten. Dabei sind Möglichkeiten
und Hilfen zur Erfüllung schulischer Aufgaben unter Anwendung aktueller
Lerntechniken zu bieten und Rahmenbedingungen für eine sinnvolle
Freizeitgestaltung zu schaffen.

3.2 Verständnis von Bildung und Erziehung

Bildung beginnt nicht mit dem Eintritt in eine Kinderbetreuungseinrichtung,
sondern mit dem Beginn des Lebens. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf Bildung.
Sie passiert nicht nur im kognitiven Bereich, sondern umfasst den Menschen als
Ganzes. Bildung passiert durch den Menschen, dessen Umwelt und das Leben an
sich.

Zu erziehen heißt, dem Kind durch Regeln und Grenzen Verhaltensmuster
mitzugeben, um sich in der sozialen Gesellschaft zurechtzufinden. Wir in
unserem Hort praktizieren einen partnerschaftlich - demokratischen
Erziehungsstil. Dies ist nur möglich, wenn ein angstfreies und respektvolles
Umfeld mit Achtung voreinander Grundlage der gemeinsamen Arbeit ist. Der
Zusammenhalt in der Gruppe ist uns genauso wichtig, wie ein praktiziertes
“Miteinander - Füreinander“. Es ist von großer Bedeutung, dem Kind sowohl zu
einem starken Selbstbewusstsein als auch zu einer realitätsbewussten
Selbsteinschätzung zu verhelfen. Nur wenn sich jeder über sich selbst, seine
Stärken und Schwächen im Klaren ist, kann das Leben in der Gruppe
funktionieren.

Wir sind uns unserer ganzen Verantwortung dem Kind und seinem sozialen
Umfeld gegenüber bewusst und handeln und behandeln einander
dementsprechend.

3.3 Die Rolle der Pädagoginnen

Die Pädagoginnen     übernehmen im       Hort    für   die   Kinder   eine   wertvolle
Vorbildfunktion.

Wir wollen:
 begleitende Ansprechpartner sein,
 verständnisvolle Zuhörer,
 dem Kind Hilfe und Unterstützung bieten,
 emotionale Geborgenheit vermitteln sowie
 das Gefühl von Sicherheit.
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Voraussetzung hierfür ist ein respektvoller Umgang miteinander. Sowohl unter
den Kindern, als auch zwischen den Pädagoginnen und den Kindern und den
Pädagoginnen untereinander. Nur so kann das Kind den Menschen und seine
Umwelt positiv erleben und empfinden.

4. Prozessqualität

4.1 Ziele und Methoden unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit

Die Arbeit in unserem Hort richtet sich nach den drei großen Bildungszielen der
Sozialität, der Emotionalität und der Kognitivität.

Bei uns darf jedes Kind so sein wie es ist. Es wird mit all seinen Stärken und
Schwächen angenommen und soll sich im Hort sicher und geborgen fühlen. Das
Kind soll aber auch lernen, seine Umwelt zu achten, sie wertzuschätzen und zu
pflegen.

Damit jedes Kind sich auch im kognitiven Bereich weiterentwickeln kann, erhält
jeder die Chance, in Ruhe konzentriert zu lernen. Die Pädagoginnen geben den
Kindern individuell Hilfe, unterstützen es aber auch dabei, einen großen Schritt
Richtung Selbstständigkeit zu tun.
Die Schaffung vielfältiger Spielmöglichkeiten und die Wiederholungs- und
Übungsgelegenheiten des Lehrstoffes ist uns sehr wichtig. Deshalb stellen wir
den Schülern das entsprechende Materialangebot zur Verfügung.

Eine situations- und kindorientierte Arbeit wird durch eine genaue Beobachtung
und ausführliche Planung der Pädagoginnen geleistet. Schließlich sind wir uns des
Vertrauens der Eltern in unsere Arbeit bewusst und wollen diesem auch gerecht
werden.

4.2 Tagesabläufe

Um 12.10 Uhr kommen die Kinder selbstständig vom Unterricht in den
Kreativraum ins Untergeschoss des Schulgebäudes um dort gemeinsam mit den
Pädagoginnen zu Mittag zu essen. Während dieser Zeit wird das Klassenzimmer
ordentlich gelüftet um für die Lernstunde, die um 13.15 Uhr wieder in der Klasse
beginnt, eine gute frische Atmosphäre zu schaffen.

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Während der Lernzeit von 13.15 Uhr bis 14.15 Uhr soll absolute Ruhe herrschen,
damit jedes Kind sich seinen Aufgaben konzentriert widmen und diese soweit als
möglich erledigen kann. Für die Lernstunde steht eine Zeit von ein bis eineinhalb
Stunden zur Verfügung. Wird die Aufgabe in dieser Zeit nicht fertig gemacht,
so wird trotzdem weggeräumt und der Rest zuhause erledigt. Wenn ein Kind
aber schon früher fertig ist, kann es sich in den Kuschelbereich zurückziehen
und sich entspannt erholen. Um die anderen Kinder aber nicht zu stören, darf
der Geräuschpegel dennoch nicht steigen.

Um den Kindern eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu geben, ihre Kreativität
zu fördern und ihrem Bewegungsdrang freien Lauf zu lassen, gibt es bis 15.15
Uhr ein dementsprechendes Bildungsangebot der Pädagogin. Uns ist es hier aber
besonders wichtig, die Kinder nach ihrem stressigen Schultag nicht noch zu
überanstrengen. Jeder soll grundsätzlich Spass an den Aktivitäten und
Bildungsangeboten haben und sich nicht überfordert fühlen.

Von 15.15 Uhr bis 15.45 Uhr steht die gemeinsame Jause auf dem Programm.
Gemeinsam wollen wir die Jause mit einem Gebet beginnen und zum Entspannen
und Erholen nutzen.

Wenn dann die Jause vorbei ist, haben die Kinder noch die Möglichkeit bis der
Hortbetrieb um 16.10 Uhr endet, frei zu spielen. Kinder, die alleine nach Hause
gehen dürfen, verlassen dann den Hort, diejenigen, die von ihren Eltern abgeholt
werden, dürfen ebenfalls gehen, müssen aber vor dem Schulgebäude auf die
Eltern warten bzw. werden sie von den Eltern aus dem Hort geholt.

4.3 Dokumentation der pädagogischen Arbeit

Um den Kindern ein vielfältiges Bildungsangebot geben zu können, ist es wichtig,
dass sich die Pädagoginnen gegenseitig absprechen und auf eine
abwechslungsreiche Planung der Bildungsinhalte achten. Jede Pädagogin ist dazu
angehalten, ihre Arbeit im Hort schriftlich zu dokumentieren und diese zu
reflektieren um die Basis für ein weiteres pädagogisch wertvolles Arbeiten zu
legen. Das gemeinsame Ab- und Durchsprechen hilft den Pädagoginnen dabei, den
Kindern das beste Bildungsangebot zu bieten.

4.4 Fortbildungen

Jede Pädagogin ist angehalten, an diversen Fortbildungsveranstaltungen der
pädagogischen Hochschule teilzunehmen. Natürlich sind wir bemüht, die
Fortbildungen auszuwählen, die unserem Hort am meisten zugutekommen. Für die
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Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg

Leiterin besteht auch noch die Pflicht, die Leiterinnentagungen, die von der
Landesregierung organisiert werden zu besuchen. Es gibt auch für alle
Helferinnen      des       Landes    Burgenland      eine     verpflichtende
Fortbildungsveranstaltung.

4.5 Zusammenarbeit mit Kindergarten, Schule und Rechtsträger

Wir im Hort sind stets um ein gutes Miteinander mit Kindergarten, Schule und
Erhalter bemüht. Laufende Gespräche, Telefonate und Emailkontakte bieten uns
eine gute Möglichkeit für einen wichtigen Wissens- und Erfahrungsaustausch um
immer auf dem neuesten Stand zu sein.

4.6 Elternarbeit

Da viele der Eltern nicht täglich in den Hort kommen war es für uns besonders
wichtig eine Möglichkeit zu finden, mit diesen zu kommunizieren. Hierfür hat
jedes Kind ein Mitteilungsheft, das es möglichst an seinem ersten Tag im Hort
gestalten darf. Dieses Heft bleibt normalerweise im Hort und wird nur
mitgegeben, wenn die Pädagogin Informationen an die Eltern weitergeben muss
bzw. möchte. Alle Eltern wissen aber, dass sie täglich die Schultasche ihres
Kindes kontrollieren sollen und schicken das Heft, wenn es in der Tasche ist, mit
einer Unterschrift unter der jeweils neuen Mitteilung wieder in den Hort zurück.
Es gibt außerdem zweimal im Jahr einen Elternabend im Hort, zu dem alle Eltern
eingeladen sind um sich mit den Pädagoginnen auszutauschen. Hier wird dann
alles Aktuelle und Grundsätzliche, das den Hort betrifft, besprochen. Natürlich
möchten wir den Eltern hier auch die Möglichkeit geben, sich mit Wünschen und
Fragen am Hortalltag zu beteiligen.

4.7 Öffentlichkeitsarbeit

Da unser Hort leider immer nur für ein Jahr befristet ist, ist es uns natürlich
eine große Herzensangelegenheit, stets in der Öffentlichkeit präsent zu sein.
Durch unsere Öffentlichkeitsarbeit möchten wir unsere Einrichtung
identifizierbar machen und ihr ein eigenes, unverwechselbares Profil geben.
Auch versuchen wir immer für das vierteljährlich erscheinende Gemeindeblatt
einen Beitrag zu gestalten. Durch oftmaliges Besuchen von Kindergarten- und
Schulveranstaltungen ist es uns auch möglich, uns der Bevölkerung immer wieder
in Erinnerung zu rufen und Sympathie, Vertrauen und Anerkennung für unsere
Einrichtung zu erwerben. Schließlich sind wir mit vollem Engagement für den
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Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg

Hort tätig und möchten diesen auch nach bestem Wissen und Gewissen führen,
damit sich Kinder, Eltern und Kollegen miteinander wohl fühlen.
5. Impressum:

Für den Inhalt zeichnet sich verantwortlich:

Die Hortleitung: .........................................................................................................

Weiters:

Pädagogische Fachkräfte: .......................................................................................

Helferin: ......................................................................................................................

Lehrkraft: ...................................................................................................................

Lutzmannsburg, am 30. Juli 2012

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