PÄDAGOGISCHES KONZEPT FÜR DEN HORT LUTZMANNSBURG "WELT DER SCHLAUEN FÜCHSE" - Schulgasse 15 7361 Lutzmannsburg 0680/2450877 ...
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PÄDAGOGISCHES KONZEPT FÜR DEN HORT LUTZMANNSBURG “WELT DER SCHLAUEN FÜCHSE” Schulgasse 15 7361 Lutzmannsburg 0680/2450877 hort.lutzmannsburg@gmail.com
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg Inhaltsverzeichnis 2 1. Einleitung 3 1.1 Gesetzliche Grundlagen 3 2. Strukturqualität 4 2.1 Rechtsträger 4 2.2 Gruppenstruktur, Betriebsform 4 2.3 Personal 4 2.4 Öffnungszeiten 5 2.5 Ferienregelung 6 2.6 Räumlichkeiten und Ausstattung 6 2.7 Aufnahmemodalitäten 7 2.8 Beiträge 7 3. Orientierungsqualität 8 3.1 Funktion und Aufgabe des Hortes nach dem Gesetz 8 3.2 Verständnis von Bildung und Erziehung 9 3.3 Die Rolle der Pädagoginnen 9 4. Prozessqualität 10 4.1 Ziele und Methoden unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit 10 4.2 Tagesabläufe 10 4.3 Dokumentation der pädagogischen Arbeit 11 4.4 Fortbildungen 11 4.5 Zusammenarbeit mit Kindergarten, Schule und Rechtsträger 12 4.6 Elternarbeit 12 4.7 Öffentlichkeitsarbeit 12 5. Impressum 13 2
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg 1. Einleitung Die Arbeit in unserem Hort, der “Welt der schlauen Füchse”, richtet sich nach den Richtlinien des Burgenländischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes 2009. Nach diesem definiert sich ein Hort als eine Gruppe einer Kinderbetreuungseinrichtung, welche sich aus Kindern im schulpflichtigen Alter zusammensetzt. 1.1 Gesetzliche Grundlagen In Abs.1 §1 des BKKG bekennt sich das Land Burgenland zur qualitätsvollen Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege für alle Kinder, die im Burgenland leben. Jede Kinderbetreuungseinrichtung hat unter Beachtung anerkannter Erziehungsgrundsätze dem Wohl des Kindes zu dienen. Ziele dieses Gesetzes sind daher: die Sicherstellung hoher pädagogischer Bildungsqualität unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um die faktische Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geschlechter zu ermöglichen, die Unterstützung und Ergänzung der Familien in ihren Erziehungs- und Pflegeaufgaben und die Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebots im Sinne einer qualifizierten Bedarfsplanung. Die Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen soll familienergänzend und -unterstützend in Zusammenarbeit zwischen Eltern, Personal und Rechtsträger unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls erfolgen. Grundsätzlich sind Kinderbetreuungseinrichtungen ohne Unterschied der Geburt, des Geschlechts, der Rasse, des Standes, der Sprache oder der Bekenntnisse der Kinder allgemein zugänglich. Wir fühlen uns den Grundlagen des Burgenländischen Kinderbildungs- und - betreuungsgesetzes verpflichtet und halten diese in unserem Hort auch ein. 3
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg 2. Strukturqualität 2.1 Rechtsträger Erhalter und Rechtsträger des Hortes ist die Marktgemeinde Lutzmannsburg. 2.2 Gruppenstruktur, Betriebsform Der eingruppig geführte Hort befindet sich im Gebäude der Volksschule Lutzmannsburg unter folgender Anschrift: Hort Lutzmannsburg Schulgasse 15 7361 Lutzmannsburg 0680/2450877 hort.lutzmannsburg@gmail.com 2.3 Personal Derzeit werden die Kinder von 2 Pädagoginnen, einer Helferin sowie einer Lehrkraft betreut. Die da wären: Ulrike Maszlovits Hortleitung Kindergartenpädagogin Hortpädagogin in Ausbildung Anwesend am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Barbara Fabsics Kindergarten- und Hortpädagogin Immer mittwochs anwesend 4
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg Sandra Zeltner Horthelferin Von Montag bis Freitag anwesend Martina Sellmeister Lehrkraft An zwei Tagen die Woche im Hort Die Raumpflege obliegt Frau Ionela Maszlovits, die auch für die Räumlichkeiten der Schule und des Kindergartens zuständig ist. 2.4 Öffnungszeiten Der Hort hat ab dem ersten Tag des Schuljahres, also dem ersten Montag im September, geöffnet und schließt Ende Juli. Regulär hat der Hort von Montag bis Freitag von 12.10 Uhr bis 16.10 Uhr Betrieb. Ausnahmen bilden die erste Schulwoche, schulautonome Tage sowie die Sprachwoche der Volksschule Lutzmannsburg mit der Volksschule Zsirá. Betrieb in der ersten Schulwoche: Montag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr Dienstag von 9.30 Uhr bis 13.30 Uhr Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 11.15 Uhr bis 15.15 Uhr An schulautonomen Tagen hat der Hort, in Absprache mit den Eltern, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bzw. von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet. 5
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg Während des Sprachlagers findet keine Hortbetreuung statt. 2.5 Ferienregelung In Anlehnung an die Ferienregelung in Pflichtschulen finden die Weihnachts-, Energie-, Oster- und Pfingstferien statt. Im Sommermonat Juli hat der Hort noch vier Wochen lang geöffnet, schließt dann aber, um mit dem ersten Tag des neuen Schuljahres wieder zu öffnen. 2.6 Räumlichkeiten und Ausstattung Dem Hort steht die Liegenschaft des Volksschulgebäudes zur Verfügung. Hier befinden sich im Erdgeschoss die Garderobe und die versperrbare Putzkammer. Die Fenster mit zwei großen Fensterbänken sowie zwei Pinnwände stehen hier dem Hort weiters für Präsentationen zur Verfügung. Das Mittagessen wird im Untergeschoss im Kreativraum eingenommen. Hier gibt es eine Küchenzeile mit einem Handwasch- und einem Spülbecken, einen Geschirrspüler, einen Kühlschrank, sowie ein Ceranfeld. Der Abfall wird in den verschiedenen Mistkübeln getrennt entsorgt. Die verbleibende Hortzeit wird im großen Klassenzimmer und im Garten verbracht. Im Klassenraum befinden sich: Grundausstattung wie Schülerbänke und -sesseln, Lehrertisch samt Stuhl, Tafel, Waschbecken,… Zwei Laptops mit Drucker Ein Fernseher sowie Video- und DVD-Player Ein Radio Ein Kuschelbereich mit zwei großen Sofas und einem Wohnzimmertisch Regale mit diversen didaktischen und Lernspielen (zugänglich für alle Kinder) Für die Kinder gibt es weiters: Verschiedenstes Konstruktionsmaterial (Geomag,…) Weitere didaktische Spiele und Lernspiele (eigene Spiele die dem Hort gehören) Kuscheltiere Bücher Fahrzeuge (Eisenbahn,…) Puzzles Knetmasse … 6
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg Folgendes gibt es für die Kinder im Aussenbereich: Spielgeräte wie z. B. Bälle, Stelzen,… befinden sich im Gartenhaus Ein Kletterturm Eine Sandkiste Ein Fussballtor Ein Basketballkorb,… Weiters hat der Hort die Möglichkeit sich im Eingangsbereich, also im Windfang der Schule, zu präsentieren. Den Pädagoginnen steht direkt neben dem Klassenzimmer noch ein geräumiger Abstellraum zur Verfügung. Auf jeder Etage des Gebäudes befinden sich auch ein Knaben- sowie ein Mädchen- und ein Erwachsenenklosett. 2.7 Aufnahmemodalitäten Der Besuch des Hortes ist für alle Kinder im Alter von sechs bis vierzehn Jahren möglich. Es besteht für die Eltern die Option ihr Kind fix anzumelden, sprich für das ganze Schuljahr, oder nur tageweise. Dies ist mit der Hortleiterin, die dies in weiterer Folge mit dem Erhalter bespricht, zu klären. Beim ersten Besuch im Hort erhalten die Eltern alle Formulare, die für die Evidenz nötig sind. Als da wären: Das Evidenzblatt Der Nachweis über die gesundheitliche Unbedenklichkeit für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung Die Infobroschüre sowie Einverständniserklärung für die Gabe von Kaliumjodidtabletten Ev. Die Vereinbarung zur Verabreichung von Medikamenten von chronisch kranken Kindern Die Hausordnung Die Einverständniserklärung für eine Transition zwischen Schule und Hort Ev. Eine Verpflichtungserklärung für den Besuch des Hortes 2.8 Beiträge Der Hortbeitrag für Kinder, die ganzjährlich den Hort besuchen, wurde vom 7
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg Erhalter mit €100,-/Monat festgelegt. Dieser Betrag wird von der Gemeinde gemeinsam mit einem Materialgeld von €5,-/Monat monatlich vom Konto der Eltern abgebucht. Der Beitrag für Tagesaufnahmen beträgt €10,-/Tag und wird jeweils am Ende des Monats, ebenfalls mit einem Materialgeld von €5,- von der Gemeinde eingehoben. Das Mittagessen, das vom Restaurant Simperl aus Piringsdorf geliefert wird, kostet pro Essen €3,60 und wird von der Pädagogin ca. alle zwei Monate einkassiert. Beim Lohnsteuerausgleich können alle Kosten für den Hort bis zu einer Obergrenze von €2300,-/Jahr abgesetzt werden. 3. Orientierungsqualität 3.1 Funktion und Aufgabe des Hortes nach dem Gesetz Nach Abs.2 §8 des BKKG haben Kinderbetreuungseinrichtungen die Aufgabe, jedes Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege sowie der Erkenntnisse der einschlägigen Wissenschaften zu fördern und die Selbstkompetenz der Kinder zu stärken und zur Entwicklung der Sozial- und Sachkompetenz beizutragen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist darauf Bedacht zu nehmen, dass alle Bildungsangebote altersgemäßen Lernformen entsprechen und die Sozialisation der Kinder in der Gruppe sichergestellt ist. Die Aufgaben sind wahrzunehmen, indem auf die Entwicklung grundlegender ethischer und religiöse Werte Bedacht genommen wird, die Fähigkeiten des eigenständigen Denkens gefördert werden, die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder zur Entfaltung gebracht werden, die schöpferischen Fähigkeiten der Kinder zur Entfaltung gebracht werden, auf die körperliche Pflege und Gesundheit der Kinder geachtet und die motorische Entwicklung unterstützt wird und präventive Maßnahmen zur Verhütung von Fehlentwicklungen gesetzt werden. Weiters haben Hortgruppen die Aufgabe, die Erziehung der Kinder durch die Schule zu unterstützen und zu ergänzen. Die pädagogischen Fachkräfte haben 8
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg mit den Lehrkräften der Kinder zusammenzuarbeiten. Dabei sind Möglichkeiten und Hilfen zur Erfüllung schulischer Aufgaben unter Anwendung aktueller Lerntechniken zu bieten und Rahmenbedingungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu schaffen. 3.2 Verständnis von Bildung und Erziehung Bildung beginnt nicht mit dem Eintritt in eine Kinderbetreuungseinrichtung, sondern mit dem Beginn des Lebens. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf Bildung. Sie passiert nicht nur im kognitiven Bereich, sondern umfasst den Menschen als Ganzes. Bildung passiert durch den Menschen, dessen Umwelt und das Leben an sich. Zu erziehen heißt, dem Kind durch Regeln und Grenzen Verhaltensmuster mitzugeben, um sich in der sozialen Gesellschaft zurechtzufinden. Wir in unserem Hort praktizieren einen partnerschaftlich - demokratischen Erziehungsstil. Dies ist nur möglich, wenn ein angstfreies und respektvolles Umfeld mit Achtung voreinander Grundlage der gemeinsamen Arbeit ist. Der Zusammenhalt in der Gruppe ist uns genauso wichtig, wie ein praktiziertes “Miteinander - Füreinander“. Es ist von großer Bedeutung, dem Kind sowohl zu einem starken Selbstbewusstsein als auch zu einer realitätsbewussten Selbsteinschätzung zu verhelfen. Nur wenn sich jeder über sich selbst, seine Stärken und Schwächen im Klaren ist, kann das Leben in der Gruppe funktionieren. Wir sind uns unserer ganzen Verantwortung dem Kind und seinem sozialen Umfeld gegenüber bewusst und handeln und behandeln einander dementsprechend. 3.3 Die Rolle der Pädagoginnen Die Pädagoginnen übernehmen im Hort für die Kinder eine wertvolle Vorbildfunktion. Wir wollen: begleitende Ansprechpartner sein, verständnisvolle Zuhörer, dem Kind Hilfe und Unterstützung bieten, emotionale Geborgenheit vermitteln sowie das Gefühl von Sicherheit. 9
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg Voraussetzung hierfür ist ein respektvoller Umgang miteinander. Sowohl unter den Kindern, als auch zwischen den Pädagoginnen und den Kindern und den Pädagoginnen untereinander. Nur so kann das Kind den Menschen und seine Umwelt positiv erleben und empfinden. 4. Prozessqualität 4.1 Ziele und Methoden unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit Die Arbeit in unserem Hort richtet sich nach den drei großen Bildungszielen der Sozialität, der Emotionalität und der Kognitivität. Bei uns darf jedes Kind so sein wie es ist. Es wird mit all seinen Stärken und Schwächen angenommen und soll sich im Hort sicher und geborgen fühlen. Das Kind soll aber auch lernen, seine Umwelt zu achten, sie wertzuschätzen und zu pflegen. Damit jedes Kind sich auch im kognitiven Bereich weiterentwickeln kann, erhält jeder die Chance, in Ruhe konzentriert zu lernen. Die Pädagoginnen geben den Kindern individuell Hilfe, unterstützen es aber auch dabei, einen großen Schritt Richtung Selbstständigkeit zu tun. Die Schaffung vielfältiger Spielmöglichkeiten und die Wiederholungs- und Übungsgelegenheiten des Lehrstoffes ist uns sehr wichtig. Deshalb stellen wir den Schülern das entsprechende Materialangebot zur Verfügung. Eine situations- und kindorientierte Arbeit wird durch eine genaue Beobachtung und ausführliche Planung der Pädagoginnen geleistet. Schließlich sind wir uns des Vertrauens der Eltern in unsere Arbeit bewusst und wollen diesem auch gerecht werden. 4.2 Tagesabläufe Um 12.10 Uhr kommen die Kinder selbstständig vom Unterricht in den Kreativraum ins Untergeschoss des Schulgebäudes um dort gemeinsam mit den Pädagoginnen zu Mittag zu essen. Während dieser Zeit wird das Klassenzimmer ordentlich gelüftet um für die Lernstunde, die um 13.15 Uhr wieder in der Klasse beginnt, eine gute frische Atmosphäre zu schaffen. 10
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg Während der Lernzeit von 13.15 Uhr bis 14.15 Uhr soll absolute Ruhe herrschen, damit jedes Kind sich seinen Aufgaben konzentriert widmen und diese soweit als möglich erledigen kann. Für die Lernstunde steht eine Zeit von ein bis eineinhalb Stunden zur Verfügung. Wird die Aufgabe in dieser Zeit nicht fertig gemacht, so wird trotzdem weggeräumt und der Rest zuhause erledigt. Wenn ein Kind aber schon früher fertig ist, kann es sich in den Kuschelbereich zurückziehen und sich entspannt erholen. Um die anderen Kinder aber nicht zu stören, darf der Geräuschpegel dennoch nicht steigen. Um den Kindern eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu geben, ihre Kreativität zu fördern und ihrem Bewegungsdrang freien Lauf zu lassen, gibt es bis 15.15 Uhr ein dementsprechendes Bildungsangebot der Pädagogin. Uns ist es hier aber besonders wichtig, die Kinder nach ihrem stressigen Schultag nicht noch zu überanstrengen. Jeder soll grundsätzlich Spass an den Aktivitäten und Bildungsangeboten haben und sich nicht überfordert fühlen. Von 15.15 Uhr bis 15.45 Uhr steht die gemeinsame Jause auf dem Programm. Gemeinsam wollen wir die Jause mit einem Gebet beginnen und zum Entspannen und Erholen nutzen. Wenn dann die Jause vorbei ist, haben die Kinder noch die Möglichkeit bis der Hortbetrieb um 16.10 Uhr endet, frei zu spielen. Kinder, die alleine nach Hause gehen dürfen, verlassen dann den Hort, diejenigen, die von ihren Eltern abgeholt werden, dürfen ebenfalls gehen, müssen aber vor dem Schulgebäude auf die Eltern warten bzw. werden sie von den Eltern aus dem Hort geholt. 4.3 Dokumentation der pädagogischen Arbeit Um den Kindern ein vielfältiges Bildungsangebot geben zu können, ist es wichtig, dass sich die Pädagoginnen gegenseitig absprechen und auf eine abwechslungsreiche Planung der Bildungsinhalte achten. Jede Pädagogin ist dazu angehalten, ihre Arbeit im Hort schriftlich zu dokumentieren und diese zu reflektieren um die Basis für ein weiteres pädagogisch wertvolles Arbeiten zu legen. Das gemeinsame Ab- und Durchsprechen hilft den Pädagoginnen dabei, den Kindern das beste Bildungsangebot zu bieten. 4.4 Fortbildungen Jede Pädagogin ist angehalten, an diversen Fortbildungsveranstaltungen der pädagogischen Hochschule teilzunehmen. Natürlich sind wir bemüht, die Fortbildungen auszuwählen, die unserem Hort am meisten zugutekommen. Für die 11
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg Leiterin besteht auch noch die Pflicht, die Leiterinnentagungen, die von der Landesregierung organisiert werden zu besuchen. Es gibt auch für alle Helferinnen des Landes Burgenland eine verpflichtende Fortbildungsveranstaltung. 4.5 Zusammenarbeit mit Kindergarten, Schule und Rechtsträger Wir im Hort sind stets um ein gutes Miteinander mit Kindergarten, Schule und Erhalter bemüht. Laufende Gespräche, Telefonate und Emailkontakte bieten uns eine gute Möglichkeit für einen wichtigen Wissens- und Erfahrungsaustausch um immer auf dem neuesten Stand zu sein. 4.6 Elternarbeit Da viele der Eltern nicht täglich in den Hort kommen war es für uns besonders wichtig eine Möglichkeit zu finden, mit diesen zu kommunizieren. Hierfür hat jedes Kind ein Mitteilungsheft, das es möglichst an seinem ersten Tag im Hort gestalten darf. Dieses Heft bleibt normalerweise im Hort und wird nur mitgegeben, wenn die Pädagogin Informationen an die Eltern weitergeben muss bzw. möchte. Alle Eltern wissen aber, dass sie täglich die Schultasche ihres Kindes kontrollieren sollen und schicken das Heft, wenn es in der Tasche ist, mit einer Unterschrift unter der jeweils neuen Mitteilung wieder in den Hort zurück. Es gibt außerdem zweimal im Jahr einen Elternabend im Hort, zu dem alle Eltern eingeladen sind um sich mit den Pädagoginnen auszutauschen. Hier wird dann alles Aktuelle und Grundsätzliche, das den Hort betrifft, besprochen. Natürlich möchten wir den Eltern hier auch die Möglichkeit geben, sich mit Wünschen und Fragen am Hortalltag zu beteiligen. 4.7 Öffentlichkeitsarbeit Da unser Hort leider immer nur für ein Jahr befristet ist, ist es uns natürlich eine große Herzensangelegenheit, stets in der Öffentlichkeit präsent zu sein. Durch unsere Öffentlichkeitsarbeit möchten wir unsere Einrichtung identifizierbar machen und ihr ein eigenes, unverwechselbares Profil geben. Auch versuchen wir immer für das vierteljährlich erscheinende Gemeindeblatt einen Beitrag zu gestalten. Durch oftmaliges Besuchen von Kindergarten- und Schulveranstaltungen ist es uns auch möglich, uns der Bevölkerung immer wieder in Erinnerung zu rufen und Sympathie, Vertrauen und Anerkennung für unsere Einrichtung zu erwerben. Schließlich sind wir mit vollem Engagement für den 12
Pädagogisches Konzept für den Hort Lutzmannsburg Hort tätig und möchten diesen auch nach bestem Wissen und Gewissen führen, damit sich Kinder, Eltern und Kollegen miteinander wohl fühlen. 5. Impressum: Für den Inhalt zeichnet sich verantwortlich: Die Hortleitung: ......................................................................................................... Weiters: Pädagogische Fachkräfte: ....................................................................................... Helferin: ...................................................................................................................... Lehrkraft: ................................................................................................................... Lutzmannsburg, am 30. Juli 2012 13
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