TARIF-BESTIMMUNGEN holding-graz.at/linien - Holding Graz Linien gültig ab 1. Juli 2021

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TARIF-BESTIMMUNGEN holding-graz.at/linien - Holding Graz Linien gültig ab 1. Juli 2021
TARIF-
                 BESTIMMUNGEN
                        Holding Graz Linien
                       gültig ab 1. Juli 2021

                      holding-graz.at/linien

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Tarifbestimmungen
 der Holding Graz Linien

Gültig auf allen Straßenbahn- und Stadtbuslinien in der Tarifzone 101 inkl. Schloßbergbahn.
Die Fahrpreise enthalten 10 % USt.

gültig ab 1. Juli 2021

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1. Teil:                                             SchülerInnen, die eine gleichartige Schule im
                                                      grenznahen Gebiet im Ausland als ordentli-
   Begriffserklärungen                                che SchülerInnen besuchen, die günstiger zu
                                                      erreichen ist als eine inländische Schule,
1.1   Allgemeines                                     wenn bei Pflichtschulen hierfür die schulbe-
Jeder, der die Fahrzeuge oder Anlagen der             hördliche Bewilligung vorliegt.
Holding Graz Linien benützt, unterwirft sich         SchülerInnen, die eine Ausbildung im geho-
damit diesen Tarifbestimmungen und ist ver-           benen Dienst für Gesundheits- und Kranken-
pflichtet, sich je nach Art des benützten Tickets     pflege an einer Schule für Gesundheits- und
vor oder unmittelbar nach Antritt der Fahrt           Krankenpflege gemäß Gesundheits- und
von der Gültigkeit seines Tickets zu überzeu-         Krankenpflegegesetz, BGBI. I Nr. 108/1997,
gen bzw. dieses ordnungsgemäß zu entwerten            oder eine Ausbildung in der medizinischen
bzw. entwerten zu lassen. Der Fahrpreis wird          Fachassistenz an einer Schule für medizini-
durch den Erwerb eines der im 2. Teil ange-           sche Assistenzberufe gemäß Medizinische
führten Tickets entrichtet. Die Holding Graz          Assistenzberufe-Gesetz, BGBI. I Nr. 89/2012
Linien behalten sich vor, InhaberInnen von            besuchen.
Zeitkarten vom weiteren Bezug der Zeitkarten         ordentliche SchülerInnen einer inländischen
auszuschließen, wenn grober Missbrauch mit            Schule, die gemäß § 12 des Schulpflichtge-
den Tickets bzw. an den Anlagen der Holding           setzes, BGBI. Nr. 76/1985, als zur Erfüllung
Graz Linien vorliegt (siehe Punkt D., Beförde-        der Schulpflicht geeignet anerkannt wurde,
rungsbedingungen).                                    sowie einer inländischen Privatschule, der
                                                      die Führung einer gesetzlich geregelten
1.2   Kinder bis zum 6. Geburtstag                    Schulartbezeichnung bewilligt wurde
Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr            (§ 11 des Privatschulgesetzes,
werden in Begleitung gratis befördert.                BGBI. Nr. 244/1962).
                                                     bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das
1.3   Kinder bis 15 Jahre
                                                      24. Lebensjahr vollenden.
Personen ab dem 6. bis zum 15. Geburtstag.

1.4   Jugendliche
Personen ab dem 15. bis zum 19. Geburtstag

1.5   Erwachsene
Personen ab dem 19. Geburtstag

1.6   SchülerInnen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die
SchülerInnenfreifahrt sind im Familienlasten-
ausgleichsgesetz (Abschnitt 1a) geregelt:

SchülerInnen:
  ordentliche SchülerInnen einer öffentlichen
  oder mit der Öffentlichkeitsrecht ausgestat-
  teten inländische Schule.

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1.7   Lehrlinge                                    Studierende an medizinisch-technischen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die          Akademien und Hebammenakademien
Lehrlingsfreifahrt sind im Familienlastenaus-      Ordentliche Studierende an einer in Öster-
gleichsgesetz (Abschnitt 1b) geregelt:              reich gelegenen Bildungseinrichtungen, die
                                                    nach den Bestimmungen des Universitäts-
Lehrlinge:                                          Akkreditierungsgesetzes – UniAKKG,
 Personen in einem gesetzlich anerkannten          BGBL. I Nr. 168/1999 als Privatuniversitäten
  Lehrverhältnis, die eine betriebliche Ausbil-     akkreditiert ist.
  dungsstätte im Bundesgebiet oder im grenz-
  nahen Gebiet im Ausland besuchen und für        1.9   Familienangehörige
  die Familienbeihilfe bezogen wird               Als Familienangehörige gelten Gatte/Gattin,
 bis zum Ablauf des Monats in dem sie das        Lebensgefährte/Lebensgefährtin und Kinder.
  24. Lebensjahr vollendet haben.
                                                  1.10 SeniorInnen
 Polizeischüler:innen bis zum Ablauf des Mo-
  nats, in dem sie das 24. Lebensjahr vollendet   Personen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr
  haben
                                                  Ab dem 1. Jänner 2022 erhöht sich die Alters-
1.8   Studierende                                 grenze auf das vollendete 65. Lebensjahr.

Personen, die gemäß § 3 Studienförderungsge-      1.11 Menschen mit Behinderung
setz 1992 zu einer der folgenden Gruppen von
                                                   Personen, die einen Grad der Behinde-
Studierenden gehören:
                                                    rung/Minderung der Erwerbsfähigkeit von
 Ordentliche Studierende an einer österrei-        mindestens 70 % nachweisen.
  chischen Universität                             Personen, die eine erhöhte Familienbeihilfe
 Ordentliche Studierende an einer österrei-        gemäß § 8 Abs. 4 und 7 des Familienlasten-
  chischen Universität der Künste                   ausgleichsgesetzes beziehen, sofern bei
                                                    Ihnen ein Grad der Behinderung von mindes-
 Ordentliche Studierende an einer in Öster-
                                                    tens 70 % oder die voraussichtlich dauernde
  reich gelegenen Theologischen Lehranstalt
                                                    Selbsterhaltungsunfähigkeit festgestellt
  nach Ablegung einer Reifeprüfung
                                                    wurde.
 Ordentliche Studierende an österreichischen
                                                   BezieherInnen eines Pflegegeldes oder einer
  Fachhochschul-Studiengängen
                                                    vergleichbaren Leistung aufgrund bundes-
 Ordentliche Studierende an einer österrei-
                                                    oder landesgesetzlicher Vorschriften.
  chischen öffentlichen Pädagogischen Hoch-
  schule                                          1.12 Schwerkriegsbeschädigte
 Ordentliche Studierende an einer österrei-      Personen, die als Schwerkriegsbeschädigte im
  chischen anerkannten privaten Pädagogi-         Sinne der Bestimmungen des Kriegsopferver-
  schen Hochschule                                sorgungsgesetzes oder als Opfer des Kampfes
 Ordentliche Studierende eines Konservatori-     um ein freies demokratisches Österreich im
  ums mit Öffentlichkeitsrecht, wenn sie die      Sinne der Bestimmung des Opferfürsorgege-
  durch Verordnung des Bundesministers für        setzes anzusehen sind und deren Erwerbsfä-
  Bildung, Wissenschaft und Kultur bezeichne-     higkeit nach den Bestimmungen des Kriegsop-
  ten Hauptstudiengänge besuchen                  ferversorgungsgesetzes um mindestens 70 %
                                                  gemindert sind.

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1.13 Blinde                                      2.3   24-Stunden-Karte
Sehbehinderte Personen, welche das               Vollpreis             5,60 Euro
Pflegegeld mindestens der Pflegegeldstufe 3      –50 % ermäßigt        2,80 Euro
beziehen.                                        –38 % ermäßigt        3,50 Euro

1.14 Gruppen                                     2.4   Wochenkarte
Ab 10 Personen.                                  Vollpreis             16,30 Euro

1.15 Assistenzhunde                              2.5   Monatskarte
Signal,- Service- oder Blindenführhund.          Vollpreis             54,10 Euro

1.16 Lichtbildausweis                            2.6   Taxibonuskarte
Als Lichtbildausweis werden anerkannt:           Sie können täglich ab 20 Uhr bei den LenkerIn-
Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis,   nen der Holding Graz Linien ein Taxi zu Ihrer
Führer-schein, Behindertenpass nach § 40         Ausstiegshaltestelle bestellen. Sie erhalten
Bundesbehindertengesetz, Schwerkriegsbe-         eine Taxibonuskarte, diese müssen Sie entwer-
schädigtenausweis, Ausweis für Studierende       ten. Mit dieser Karte wird Ihnen von der Taxi-
mit Lichtbild, Verbundfreifahrtausweis für       fahrt der aktuelle Preis der Stundenkarte für
SchülerInnen und Lehrlinge, checkit.card des     eine Tarifzone vergütet.
Landes Steiermark, checkit.card für Lehrlinge,
Ausweis des Lehrlingsunterstützungsvereines      2.7   Jahreskarte Graz
Steiermark (LUV-Ausweis).                        Anspruch haben Personen mit Hauptwohnsitz
                                                 in Graz. Das Ticket wird mit 175 Euro von der
1.17 Mobilitäts- und Vertriebscenter             Stadt Graz gefördert.
Das Mobilitäts- und Vertriebscenter befindet
sich in der Jakoministraße 1 in 8010 Graz.       Vollpreis             315 Euro

                                                 2.8   Halbjahres- und Jahreskarten

2. Teil: Tickets und                             Halbjahreskarte
                                                 Jahreskarte
                                                                       277 Euro
                                                                       490 Euro
   Tarife für den
   Straßenbahn- und                              2.9   Graz-72-Stunden-Ticket
   Autobusverkehr                                Zwei Kinder können kostenlos
                                                 mitgenommen werden.

2.1   Stundenkarte                               Vollpreis             13,10 Euro
Vollpreis              2,50 Euro
                                                 2.10 P+R-Kombi-Tickets
–50 % ermäßigt         1,30 Euro
–38 % ermäßigt         1,60 Euro                 24-Stunden-Karte      9,50 Euro
                                                 Wochenkarte           28 Euro
2.2   10-Zonen-Karte                             Monatskarte           81,50 Euro
Vollpreis              21 Euro                   Halbjahreskarte       348 Euro
–50 % ermäßigt         10,50 Euro                Jahreskarte           610 Euro

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2.11 Studienkarte                                  Bei der Errechnung des Einkommens werden
4 Monate               133,10 Euro                 folgende Punkte nicht berücksichtigt:
                                                    Die staatliche Familien- oder Wohnungsbei-
2.12 Top-Ticket für Studierende                      hilfe
Vollpreis              156 Euro                     Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubs- bzw.
                                                     Weihnachtsgeld)
2.13 Schüler- und Lehrlingsfreifahrt
                                                    Die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge
Vollpreis              19,60 Euro
                                                   Sonstige Sonderzahlungen oder Zuwendungen
2.14 Top-Ticket für SchülerInnen und               sind mit einem 12tel des Jahresbezugs in Rech-
Lehrlinge                                          nung zu stellen. Die Prüfung erfolgt im Mobili-
                                                   täts- und Vertriebscenter. Hierfür sind ein Ein-
Vollpreis              119 Euro
                                                   kommensnachweis und ein amtlicher Lichtbild-
2.15 Freizeit-Ticket Steiermark                    ausweis vorzuweisen. Überschreitet ein Besit-
                                                   zer eines ermäßigten SeniorInnentickets die
Vollpreis              11 Euro
                                                   Einkommensgrenze, ist der Besitzer zur unver-
2.16 Hunde                                         züglichen Rückgabe im Mobilitäts- und Ver-
                                                   triebscenter verpflichtet.
Stundenkarte           1,30 Euro
24-Stunden-Karte       2,80 Euro                   Die Holding Graz Linien behalten sich vor, für
                                                   widerrechtlich benützte SeniorInnenkarten
2.17 SeniorInnenkarten
                                                   den vollen Fahrpreis und allfällige Zuschlags-
SeniorInnenkarten sind nicht übertragbar und       tarife nachzufordern.
werden mit einem aktuellen Passbild ausge-
stellt. Zwei Kinder bis zum vollendeten 6. Le-     Ermäßigte SeniorInnenkarten bis zu einer Ein-
bensjahr fahren in Begleitung kostenlos. Jede      kommensgrenze von 1.400 Euro brutto
Monats-wertmarke muss – auch wenn sie erst         Monatswertmarke         34,80 Euro
nach Ablauf der alten Wertmarke gekauft wird       Halbjahreswertmarke     183,70 Euro
– in ihrer Laufzeit unmittelbar an die vorherige   Jahreswertmarke         323,40 Euro
Wertmarke anschließen. Der Gültigkeitstermin
ist beim Erstkauf vom Fahrgast frei wählbar        Ermäßigte SeniorInnenkarten bis zu einer Ein-
Die Festsetzung eines neuen Laufzeitbeginns        kommensgrenze von 1.870 Euro brutto
ist erst nach einer Unterbrechung von mindes-      Monatswertmarke         49,80 Euro
tens 3 Wochen und nur gegen eine Gebühr zu-        Halbjahreswertmarke     253,60 Euro
lässig. Monatswertmarken werden auch bei           Jahreswertmarke         470,40 Euro
gekennzeichneten Vorverkaufsstellen verkauft.
                                                   SeniorInnenkarten ohne Einkommensgrenze
Anspruch haben:                                    Monatswertmarke         65,70 Euro
 SeniorInnen laut Punkt 1.9.                      Halbjahreswertmarke     348 Euro
 FrühpensionistInnen aus Invaliditätsgründen      Jahreswertmarke         630,40 Euro

Anspruch auf die ermäßigten SeniorInnen-
karten haben:
 SeniorInnen bzw. FrühpensionistInnen deren
  Brutto-Monatseinkommen nicht mehr als
  1.400 bzw. 1.870 Euro beträgt.

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2.18 Kongresstickets                              2.21 Gepäck, Rollstühle, Kinderwagen
Speziell für größere Veranstaltungen werden       Gepäck, Rollstühle und Kinderwägen werden
3- und 4-Tages-Karten angeboten. Diese Fahr-      kostenlos befördert.
karten sind nur für Gruppen ab mindestens
100 Personen erhältlich. Eine gemeinsame
Vereinbarung ist erforderlich.                    3. Teil: Tickets und
3-Tages-Karte          9,20 Euro                     Tarife für die Schloß-
4-Tages-Karte          11 Euro                       bergbahn, die Schloß-
2.19 Sammelfahrscheine
                                                     berglifte und die
Für Gruppen von mindestens 10 Personen und
                                                     Schloßbergrutsche
unter der Führung einer Aufsichtsperson für
Lehr- und Ausflugsfahrten. Das sind:              3.1   Schloßbergbahn
 SchülerInnen öffentlicher Schulen               Tarife für die Schloßbergbahn.
 SchülerInnen von Schulen mit Öffentlich-
  keitsrecht                                      3.1.1 Stundenkarten
 Kinder öffentlicher Kindergärten und Kinder-    Tarif laut Punkt 2.1.
  heime
                                                  3.1.2 24-Stunden-Karten
 Kinder und Jugendliche von Jugendorganisa-      Tarif laut Punkt 2.3.
  tionen, die eine Bestätigung der Schulleitung
  bzw. des Stadt- oder Landesschulrates vor-      3.1.3 Graz-72-Stunden-Ticket
  zeigen, erhalten für Lehr- und Ausflugsfahr-    Tarif laut Punkt 2.9.
  ten, die in Gruppen von mindestens 10 Per-
  sonen unter Führung einer Aufsichtsperson,      3.1.4 Gruppentarife
  stattfinden, eine 50%ige Ermäßigung.            Bei Reisegruppen ab 20 Personen kann eine
Je zwei SchülerInnen unter 15 Jahren              Person, bei Gruppen ab 30 Personen eine
ein –50 % ermäßigter Fahrschein                   zweite Person kostenlos mitfahren. Gruppen-
                                                  tarifscheine sind nur an der Kassa der Schloß-
Je 2 SchülerInnen zwischen 15 und 19 Jahren       bergbahn erhältlich.
ein –38 % ermäßigter Fahrschein
                                                  3.1.5 Gruppentarife Erwachsene
Lehr- und Begleitperson   Vollpreis               Berg- oder Talfahrt     2,50 Euro
                                                  Berg- und Talfahrt      4,70 Euro
2.20 Onlineticket
Über den Onlineshop der Holding Graz Linien       3.1.6 Gruppentarife Kinder
können Wochen-, Monats-, Halbjahres-, Jah-        Bergfahrt               1,30 Euro
reskarten, die Jahreskarte Graz sowie das Top-    Talfahrt                1,30 Euro
Ticket für Studierende und das Top-Ticket für     Berg- und Talfahrt      2,60 Euro
Lehrlinge gekauft werden. Der Ausdruck gilt
nur in Kombination mit einem amtlichen Licht-
bildausweises als reguläres Ticket. Bei Verlust
oder Diebstahl kann das Ticket erneut im On-
lineshop ausgedruckt werden.

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3.1.7 Gruppentarife ab 17 Uhr                      Rutsche + Bergfahrt mit Lift + ½ Talfahrt,
Berg- und Talfahrt                                 Kind                                  7,20 Euro
Vollpreis               5,10 Euro
Berg- und Talfahrt                                 Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche,
–38 % ermäßigt          3,20 Euro                  Jugendliche und Erwachsene          6,20 Euro
Berg- und Talfahrt
                                                   Rutsche + Talfahrt bis zur Rutsche,
–50 % ermäßigt          2,80 Euro
                                                   Kind                                5,90 Euro
3.1.8 Hunde
                                                   Lift + Talfahrt bis Rutscheneinstieg, Erwach-
Hunde fahren kostenlos mit.
                                                   sene                               1,20 Euro
3.1.9 Gepäck
                                                   Lift + Talfahrt bis Rutscheneinstieg, Kind
Für Gepäck entstehen keine Kosten.
                                                                               0,90 Euro
3.2   Schloßberglift
                                                   Schüler:innengruppen                         4 Euro
Tarife für den Schloßberglift.
                                                   3.5. Sondertarif
3.2.1 Kinder
                                                   Alle 80jährigen und älteren Personen österrei-
Berg- oder Talfahrt        1,30 Euro
                                                   chischer Staatsbürgerschaft mit dem Wohnsitz
Berg- und Talfahrt         2,60 Euro
                                                   in Graz erhalten auf Lebensdauer Freifahrtaus-
3.2.2 Erwachsene                                   weise für die Benützung der Standseilbahn auf
Berg- oder Talfahrt        1,80 Euro               den Grazer Schloßberg. Die Freifahrtausweise
Berg- und Talfahrt         3,70 Euro               werden auf den Namen lautend im Mobilitäts-
                                                   und Vertriebscenter ausgegeben, berechtigen
3.2.3 Übertragbare Jahreskarte                     zu wiederholten Berg- und Talfahrten und sind
Jahreskarte             313,90 Euro                nicht übertragbar. Für die Ausstellung des
                                                   Lichtbildausweises ist eine Gebühr zu bezah-
3.3 Kombi-Ticket Schloßbergbahn                    len.
und -lift
Kinder                     2,40 Euro               Ausstellungsgebühr             10 Euro
Kinder in den Ferien       1,30 Euro
Jugendliche und Erwachsene 3,80 Euro

3.4   Schloßbergrutsche
Aufpreis Schloßbergrutsche             5 Euro

Rutsche + Bergfahrt mit Lift, Jugendliche und
Erwachsene                            6,80 Euro

Rutsche + Bergfahrt mit Lift, Kind     6,30 Euro

Rutsche + Bergfahrt mit Lift + ½ Talfahrt,
Jugendliche und Erwachsene            8 Euro

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4. Teil: Zuschlagstarife                            4.3. Fahren ohne verpflichtenden
                                                    Mund-Nasen-Schutz
und Nebengebührenta-                                Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die
rife                                                während der Fahrt ohne verpflichtenden
                                                    Mund- und Nasenschutz angetroffen werden,
4.1    Fahren ohne gültigen Fahrschein              zu zahlen. Davon ausgenommen sind Kinder
Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die        bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Per-
zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gültigen           sonen, denen aus gesundheitlichen Gründen
Fahrschein angetroffen werden, zu zahlen.           das Tragen des Mund- und Nasenschutzes
Diese Regelung gilt auch für Tiere ohne gülti-      nicht zugemutet werden kann, müssen dies
gen Fahrschein. Auch Personen die vor Bezah-        mittels eines ärztlichen Attests nachweisen.
lung des Tickets das Fahrzeug verlässt oder
                                                    Barzahlung                   50 Euro
versucht zu verlassen, oder während der Fahrt
                                                    Zahlung mit Erlagschein      50 Euro
der Aufforderung des Fahrpersonals oder des
                                                    Zahlung mit Erlagschein
Kontrollorganes zum Vorweis des
                                                    inkl. Mahnung                70 Euro
Tickets nicht nachkommt. Eine strafrechtliche
Verfolgung bleibt davon unberührt.                  4.4 Entgelt für Ersatzausstellung
                                                    bei Verlust oder Diebstahl
Barzahlung                   70 Euro1
Zahlung mit Erlagschein      100 Euro2              Entgelt                      10 Euro
Zahlung mit Erlagschein
                                                    4.5 Stornogebühr für
inkl. Mahnung                120 Euro
                                                    die Fahrpreisrückerstattung
4.2 Fahren ohne gültigen Fahrschein –               Bei Rückgabe von bereits gültigen Halbjahres-
Schloßberg                                          und Jahreskarten wird der Ticketpreis abzüg-
Diese Mehrgebühr ist von jeden Personen, die        lich der schon in Anspruch genommenen Mo-
zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne gültigen           nate rückerstattet. Auf Basis des entsprechen-
Fahrschein angetroffen werden, zusätzlich zum       den Monatspreises wird dieser Betrag berech-
normalen Ticketpreis zu bezahlen. Wird der          net. Laufende Monate werden dabei mit dem
Fahrpreis oder die Mehrgebühr nicht bezahlt,        8. Tag als volles Monat gerechnet. Dieser Be-
muss die Person bei Einhebung über Mahn-            trag wird vom Erstattungsbetrag abgezogen.
schreiben oder Mahnklage eine erhöhte Ge-
                                                    Entgelt                   10 Euro
bühr bezahlen. Eine allfällige strafrechtliche
Verfolgung bleibt davon unberührt.                  4.6 Gebühr für Erstausstellung der
                                                    SeniorInnenkarte
Entgelt                   40,90 Euro
                                                    Entgelt                   10 Euro
Der ausgehändigte Erlagschein bzw. die Zah-
                                                    4.7 Gebühr für Laufzeitänderung der
lungsbestätigung für die Mehrgebühr gelten
                                                    SeniorInnenkarte
1 Stunde nach Ausstellung als Fahrausweis.
                                                    Entgelt                   10 Euro

135 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch   250 Euro für Personen die das 15. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben                               nicht vollendet haben

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4.8 Missbrauch von Einrichtungen der             Entgelt                10 Euro
Holding Graz Linien
Darunter fallen das betätigen der Notbremse
bzw. Notsignal ohne zwingende Notwendig-         5. Ermäßigungen
keit, mutwillig Betriebsstörungen verursachen,
Verunreinigung der Betriebsmittel bzw. Be-
                                                 5.1   Kinder
triebsanlagen. Die Entrichtung dieses Betrages
befreit nicht von der Verpflichtung zum Ersatz   Kinder bis zum vollendeten 6. Lebenjahr
eines höheren Schadens. Wird die Bezahlung       fahren kostenlos. Kinder von 6 bis 15 Jahren
der Gebühr verweigert, sind die FahrerInnen      zahlen den um –50 % ermäßigten Preis bei
der Holding Graz Linien dazu berechtigt, Name    Stunden- und 24-Stunden-Karten.
und Anschrift der Person festzustellen. Falls
                                                 5.2   Jugendliche
notwendig die Mitwirkung der Sicherheitsor-
                                                 Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebens-
gane in Anspruch nehmen.
                                                 jahr zahlen gegen Vorweis eines amtlichen
Mindestgebühr         52 Euro                    Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten
Verunreinigungen – Anlagen/Betriebsmittel        Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten.
Schloßberg         81,80 Euro

4.9 Gepäcksaufbewahrung
pro Abgabe
Für Personen mit einer gültigen Halbjahres
oder Jahreskarte entfällt diese Gebühr.

Entgelt               1,50 Euro

4.10 Betriebszeitenverlängerung
Schloßbergbahn
Entgelt               305,70 Euro

4.11 Betriebszeitenverlängerung
Schloßberglift
Entgelt               142,10 Euro

4.12 Neuausstellung
„Grazer SozialCard Mobilität“
Entgelt               10 Euro

4.13 Erstausstellung von
ermäßigten Zeitkarten
Entgelt               10 Euro

4.14 Neuausstellung einer
unbrauchbar gewordenen Zeitkarte
oder die Änderung einer Zeitkarte

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5.3   SeniorInnen                                Für nicht in geeigneten Behältnissen mitbe-
SeniorInnen zahlen gegen Vorweis der gültigen    förderte Hunden ist der um –50 % ermäßigte
ÖBB-Vorteilscard Senior und eines amtlichen      Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten zu
Lichtbildausweises den um –38 % ermäßigten       bezahlen.
Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten.
                                                 5.8   GrazMobil
5.4   Menschen mit Behinderung                   Stunden- und 24-Stunden-Karten für die Zone
Menschen mit Behinderung zahlen gegen Vor-       101 sind in der GrazMobil-App um –10 % er-
weis eines Bundesbehindertenpasses den um        mäßigt.
–50 % ermäßigten Preis bei Stunden- und 24-
                                                 5.9 Freifahrt für Kinder in
Stunden-Karten.
                                                 den Sommerferien
5.5   Schwerkriegsbeschädigte                    Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
Schwerkriegsbeschädigte zahlen gegen             fahren in den Sommerferien auf allen Linien
Vorweis eines Schwerkriegsbeschädigten-          der Holding Graz Linien kostenlos.
ausweises den um –50 % ermäßigten Preis
                                                 5.10 Altstadt-Bim
bei Stunden- und 24-Stunden-Karten.
                                                 Auf den angeführten Streckenabschnitten gilt
Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises wird     bei Fahrten mit der Straßenbahn Freifahrt.
eine Begleitperson und ein Assistenzhund kos-    Diese Regelung ist allen Betriebstagen von
tenlos befördert, wenn die zu begleitende Per-   Betriebsbeginn bis Betriebsschluss in jede
son im Besitz eines gültigen Verbundfahraus-     Fahrtrichtung und ist für die genannten Stre-
weises ist.                                      ckenabschnitte bei einem Schienenersatz-
                                                 verkehr gültig.
5.6   Blinde
Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechti-      Hauptplatz         Südtiroler Platz/Kunsthaus
gungsnachweises den um –50 % ermäßigten          Hauptplatz         Schloßbergplatz
Preis bei Stunden- und 24-Stunden-Karten.        Hauptplatz         Jakominiplatz
                                                 Jakominiplatz      Kaiser-Josef-Platz
Bei Vorweis des Berechtigungsnachweises          Jakominiplatz      Dietrichsteinplatz
wird eine Begleitperson und ein Assistenzhund
kos-tenlos befördert, wenn die zu begleitende
Person im Besitz eines gültigen Verbundfahr-
ausweises ist.

5.7   Tiere
5.7.1 Kleine, ungefährliche Tiere
Kleine, ungefährliche und in geeigneten
Behältnissen untergebrachte lebende Tiere
werden kostenlos mitbefördert.

5.7.2 Hunde

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6. Teil: Außertarifliche                          6.5 MitarbeiterInnen und
                                                  Familienangehörige des ÖBB-Konzerns
   Ermäßigungen                                   Aktive und pensionierte MitarbeiterInnen so-
                                                  wie deren Familienangehörige erhalten auf-
6.1   Polizei Jahreskarte                         grund der Fahrbegünstigungsübereinkommen
In Uniform werden Polizeibedienstete unent-       Grazer-10-Fahrten-Karten zu einem ermäßig-
geltlich befördert. Kriminalbeamte der Polizei    ten Preis. Zwei Kinder unter 6 Jahren können
werden im Dienst auch in Zivil unentgeltlich      kostenlos mitgenommen werden.
befördert. Im Rahmen der Fahrbegünstigun-
gen für die Polizei haben auch die Beamten der    Grazer-10-Fahrten-Karten         11,30 Euro
Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steier-
                                                  6.6 MitarbeiterInnen und
mark bzw. der Bundeskriminalpolizeidirektion
                                                  Familienangehörige der Graz-Köflacher-
Graz, Freifahrt auf den Verkehrsmitteln der
                                                  Eisenbahn und der Steiermärkischen
Holding Graz Linien (BA 29/2001). Zwei Kinder
                                                  Landesbahn
unter 6 Jahren werden kostenlos befördert.
                                                  MitarbeiterInnen sowie deren Familienange-
Jahreskarte            398,40 Euro                hörige erhalten aufgrund der Fahrbegünsti-
                                                  gungsübereinkommen Grazer-6-Fahrten-Kar-
6.2 MitarbeiterInnen der Holding Graz             ten zu einem ermäßigten Preis. Zwei Kinder
(VSB Kollektivvertrag)                            unter 6 Jahren können kostenlos mitgenom-
Die MitarbeiterInnen (aktive und PensionistIn-    men werden.
nen) und deren Familienangehörigen. Voraus-
setzung für die Anerkennung der Familienan-       Grazer-10-Fahrten-Karten      11,30 Euro
gehörigen ist in jedem Fall eine Bestätigung
                                                  6.7   „Grazer Sozial-Card Mobilität“
durch den Personalbereich. Zwei Kinder unter
6 Jahren werden kostenlos befördert.              Auf Basis der jeweils gültigen Vereinbarungen
                                                  zwischen den Holding Graz Linien und der
Jahreskarte            398,40 Euro                Stadt Graz wird die „Grazer SozialCard Mobili-
                                                  tät“ ausgegeben.
6.3 MitarbeiterInnen
der Holding Graz Linien                           Das Sozialamt der Stadt Graz prüft die An-
Die MitarbeiterInnen der Holding Graz Linien      spruchsberechtigung. Das Sozialamt stellt die
fahren auf allen Linien mit der MitarbeiterIn-    SozialCard aus. Mit einer gültigen SozialCard
nen-Sondernetzkarte kostenlos.                    bekommt der Besitzer die SozialCard Mobilität
                                                  im Mobilitäts- und Vertriebscenter. Zwei Kin-
6.4 Sondernetzkarte für                           der unter 6 Jahren können kostenlos mitge-
Angehörige von MitarbeiterInnen                   nommen werden.
der Holding Graz Linien
Angehörige von MitarbeiterInnen der Holding       „Grazer SozialCard Mobilität“,
Graz Linien erhalten eine Fahrbegünstigung.       mit oder ohne Begleitung            50 Euro
Voraussetzung ist, dass der bzw. die Mitarbei-
                                                  „Grazer SozialCard Mobilität“ inkl. Schloßberg-
terIn vor dem 1. 1. 2012 in das Dienstverhält-
                                                  bahn, mit oder ohne Begleitung        60 Euro
nis eingetreten ist.

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6.8 Kinderticket                                   6.10 Rettungsdienste und
„Grazer SozialCard Mobilität“                      Grazer Feuerwehren
Diese Zusatzkarte kann für Kinder ab dem           MitarbeiterInnen der in Graz tätigen Rettungs-
6. Lebensjahr beantragt werden, wenn das           dienste und der Grazer Feuerwehr haben im
Kind zu diesem Zeitpunkt noch keine Schule         Dienst, mit Uniform und Ausweis Freifahrt auf
besucht und es noch mindestens sieben Tage         den Verkehrsmitteln der Holding Graz Linien.
bis zum Ferienbeginn sind. Die Voraussetzun-
gen sind:                                          6.11 Ordnungswache der Stadt Graz
                                                   MitarbeiterInnen der Ordnungswache der
 Eine gültige „Grazer SozialCard Mobilität“       Stadt Graz haben im Dienst, mit Uniform und
 Das Kind ist beim gleichen Wohnsitz wie der      Ausweis Freifahrt auf den Verkehrsmitteln der
  beantragende Elternteil gemeldet                 Holding Graz Linien.
 Die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes
                                                   6.12. Soldat:innen im Corona-
 Der ausgefüllte Antrag
                                                   Assistenzeinsatz
  Das Kinderticket ist nur bis zum aufgedruck-
  ten Ablaufdatum in Kombination mit der           Für Soldat:innen die in Uniform im Corona-As-
  SozialCard Mobilität des Elternteils gültig.     sistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt auf den Ver-
  Die Kundennummern müssen übereinstim-            kehrsmitteln der Holding Graz Linien. Die aus-
  men.                                             gefüllte Bestätigung des Bundesministeriums
                                                   für Landesverteidung ist mitzuführen.
6.9   Militärfahrscheine
                                                   6.13. Zivilbedienstete im Corona-
Militärfahrscheine werden in Form von Grazer-
                                                   Assistenzeinsatz
10-Fahrten-Karten zum ermäßigten Einheits-
tarif an das Militärkommando bzw. die von          Für Zivilbedienstete der Heeresverwaltung die
ihm Beauftragten nur im Vorverkauf abgege-         im Corona-Assistenzeinsatz sind, gilt Freifahrt
ben.                                               auf den Verkehrsmitteln der Holding Graz Li-
                                                   nien. Die ausgefüllte Bestätigung des Bundes-
Grazer-10-Fahrten-Karten      11,30 Euro           ministeriums für Landesverteidung und der
                                                   Dienstausweis sind mitzuführen.
Berechtigt zur Benützung sind alle Soldaten in
Uniform ohne Rangunterschied. Soldaten in
Zivil dürfen die Fahrscheine nur dann benüt-       7. Teil: Außertarifliche
zen, wenn sie als ordentliche Präsenzdiener
mit Standort Graz die Benützungsberechtigung
                                                      Begünstigungen
durch Mitführen des Wehrdienstbuches bzw.
Wehrdienstausweises mit Bestätigung nach-          Es werden an Institutionen, bei denen ein
weisen können. Gestattet ist die Benützung         Missbrauch auszuschließen ist, InhaberIn-
des Militärfahrscheines für PräsenzdienerIn-       Jahreskarten ohne Passbild ausgegeben, wobei
nen in Zivil nur dann, wenn im Wehrdienst-         ein 50%iger Inhaberzuschlag eingehoben wird.
buch der Status „Soldat des o. PD im Standort
Graz“ ausdrücklich bestätigt ist. Für jedes Kind
in Begleitung ist ein Fahrschein zu bezahlen.

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Es werden an die InhaberIn der Vorverkaufs-
stellen der Holding Graz Linien, auch Inhabe-
rIn-Streckenjahreskarten ohne Passbild im
Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarung
abgegeben. Diese Karte berechtigt zur Fahrt
auf der angegebenen Strecke vom Standort
der Vorverkaufsstelle zum Mobilitäts- und
Vertriebscenter der Holding Graz Linien,
Jakoministraße 1. Die zeitliche Gültigkeit ist auf
der aufgeklebten Wertmarke ersichtlich und
muss während der Vertragsdauer jährlich ver-
längert werden.

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