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Journal für Kulturpflanzen, 72 (8). S. 371–379, 2020, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2020.08.06 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart Übersichtsarbeit Katrin Kaminski, Malaika Herbst, Katrin Veit Pflanzengesundheitliches Frühwarnsystem und Informationen für Forschungs- und Züchtungseinrichtungen und die Öffentlichkeit Phytosanitary early alert system and information for research and breeding organisations and the public 371 Zusammenfassung rantänestationen und geschlossenen Anlagen erfolgen. Jede Genehmigung für die Einfuhr, Verbringung, Hal- Wenn Quarantäneschadorganismen und neue Schad- tung oder Vermehrung von Quarantänematerial darf nur organismen in die EU eingeschleppt werden, ist es wich- zeitlich befristetet unter bestimmten Auflagen erfolgen. tig, schnell darauf zu reagieren, damit Tilgungsmaßnah- Eine Freigabe von Pflanzen aus der Quarantäne beispiels- men erfolgreich sein können. Im neuen EU-Pflanzenge- weise für Zuchtmaterial ist möglich, wenn hierdurch sundheitsregime wird deshalb das bereits etablierte Früh- keine Quarantäneschadorganismen freigesetzt werden warnsystem, in dem sich die Mitgliedstaaten gegenseitig können. über Schadorganismen in eingeführten Sendungen und über ein Auftreten von Quarantäneschadorganismen in- Stichwörter: Pflanzengesundheit, EU-Pflanzengesund- formieren, gestärkt. Die Warnungen werden über hierfür heitsverordnung, Quarantäneschädlinge, EU-weit eingerichtete IT-Systeme (EUROPHYT und Frühwarnsystem, Meldepflicht, Beanstandungen, TRACES) weitergeleitet. Durch Einfuhrkontrollen werden EUROPHYT, Ausnahmeregelungen für Forschung und Schadorganismen in Warensendungen festgestellt. Das Züchtung, Quarantänestationen, Passagierkontrollen, Auftreten von Schadorganismen im Gebiet wird entweder Internethandel, Öffentlichkeitsarbeit, IMSOC, TRACES durch amtliche Erhebungen und Inspektionen festgestellt oder von Unternehmern oder Privatpersonen, die zur Meldung an den Pflanzenschutzdienst verpflichtet sind. Abstract Die neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung gibt vor, dass die Öffentlichkeit stärker informiert werden muss. It is important to react quickly if quarantine pests and new Dies gilt insbesondere für Reisende und Kunden von pests are introduced into the EU to enable successful erad- Postdiensten und Internethandel, damit sie die Ein- ication measures. The new EU plant health regime there- schleppung von Schadorganismen mit Pflanzen und fore strengthens the early alert system where Member Pflanzenerzeugnissen durch Einhalten der phytosanitä- States inform each other about harmful organisms in im- ren Regelungen verhindern. ported consignments and about outbreaks of quarantine Für Zwecke amtlicher Tests, für wissenschaftliche oder pests. The warnings are forwarded via EU-wide IT-sys- Bildungszwecke, Versuche und Sortenauslese bzw. Züch- tems set up for this purpose (EUROPHYT and TRACES). tungsvorhaben gibt es Ausnahmen von den phytosanitä- Harmful organisms are found in consignments during ren Anforderungen und Verboten. Das Arbeiten mit Qua- import controls. The outbreaks of harmful organisms are rantänematerial darf nur in amtlich benannten Qua- either found by official monitoring and inspections or Affiliation Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegen- heiten der Pflanzengesundheit, Braunschweig Kontaktanschrift Katrin Kaminski, Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und interna- tionale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig, E-Mail: katrin.kaminski@julius-kuehn.de Zur Veröffentlichung angenommen 1. Juni 2020
Journal für Kulturpflanzen, 72 (8). S. 371–379, 2020, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2020.08.06 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart operators and private persons notify the outbreak to the port nicht sicher ist oder die Arbeiten nicht unter Qua- Übersichtsarbeit plant protection service, which is an obligation. rantänebedingungen stattfinden. The new EU plant health regulation specifies improved Um die Gesundheit der Pflanzen zu schützen gibt es information of the public. Especially traveller and clients phytosanitäre Regelungen, die eine Einfuhr und Verbrei- of postal services and internet trade must be informed so tung von neuen und Quarantäneschadorganismen ver- that they avoid the introduction of harmful organisms hindern sollen und amtliche Maßnahmen zur Tilgung with plants and plant products by complying with the und Bekämpfung der oben genannten Schadorganismen phytosanitary regulations. einschließen. Ein wichtiger Bestandteil des neuen EU- There are exceptions from phytosanitary require- Pflanzengesundheitssystems ist der verbesserte Informa- ments and prohibitions for official testing, scientific or tionsfluss zwischen der Öffentlichkeit, den Unternehmen educational purposes, trials, varietal selections, or und den zuständigen Behörden als Basis für schnelle breeding. Work with quarantine material is only allowed Reaktionen auf phytosanitäre Risiken. in officially nominated quarantine stations and confine- In diesem Artikel wird das phytosanitäre Frühwarnsys- ment facilities. Every authorisation for import, move- tem mit den hierin erforderlichen Meldeverpflichtungen ment, holding or multiplication of quarantine material is ebenso dargestellt wie die Informationsverpflichtungen temporary and underlies specific requirements. The für die Mitgliedstaaten und Unternehmen. Hier sind release of plants from quarantine is possible for instance auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Forschungs-, for breeding material if no quarantine pests can be Züchtungs- und sonstigen Einrichtungen mitberücksich- released with it. tigt, für die unter festgelegten Voraussetzungen Ausnah- 372 men von bestimmten phytosanitären Regelungen gelten. Key words: plant health, EU plant health regulation, quarantine pests, early alert system, notification requirement, interceptions, EUROPHYT, exceptional 2 Phytosanitäres Frühwarnsystem rules for research and breeding, quarantine stations, passenger controls, internet trade, public relations, Das neue Pflanzengesundheitssystem der EU beinhaltet IMSOC, TRACES als wesentliches Instrument ein Frühwarnsystem. Dies beinhaltet eine Meldeverpflichtung für das Auftreten von Unionsquarantäneschädlingen und neuen Schadorganis- 1 Einleitung men, die durch ihr hohes Schadpotential als Unionsqua- rantäneschädlinge eingestuft werden können. Die Mel- Trotz bestehender phytosanitärer Regelungen der EU dungen betreffen zum einen Schadorganismen, die in werden immer wieder neue Schadorganismen und Qua- Pflanzen-basierten Warensendungen gefunden werden. rantäneschadorganismen in die EU eingeschleppt und Hierbei spricht man von Beanstandungen. Zum anderen innerhalb der EU verschleppt. Dadurch entstehen Kosten ist die Meldepflicht wichtig, wenn Schadorganismen im für Tilgungs- und Eindämmungsmaßnahmen ebenso wie Gebiet der EU gefunden werden, wo ihr Vorkommen bis- durch Schäden der Schadorganismen. Vor diesem Hin- her nicht bekannt war. Dies bezeichnet man als Auftre- tergrund wurde das EU-Recht zur Pflanzengesundheit tensmeldungen zu Ausbrüchen. Gesetzliche Grundlage zunächst überprüft und dann mit Gültigkeit zum 14. für diese Meldungen ist Artikel 11 in der Verordnung Dezember 2019 neu geregelt. Hinzu kommt, dass die Ein- (EU) 2016/2031 (EU, 2016), der sogenannten EU-Pflan- schleppungs- und Ausbreitungsgefahr von Unionsqua- zengesundheitsverordnung. rantäneschädlingen sowohl durch weltweiten Handel Das Frühwarnsystem der EU ist ein System, mit dem und Vernetzung in der Produktion als auch durch inter- sich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter- nationales Reisen hoch ist. Der Klimawandel begünstigt einander informieren. Die Informationen sind zunächst die Gefahr der Etablierung neuer Schadorganismen wei- nicht öffentlich, da sie personenbezogene Daten für den ter. amtlichen Gebrauch enthalten können. Allerdings infor- Zur Einschleppung und Ausbreitung von Schadorga- mieren die Mitgliedstaaten auch die Europäische und nismen tragen sowohl Unternehmen als auch Privatper- Mediterrane Pflanzenschutzorganisation (EPPO) über sonen bei, wenn sie Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse das Auftreten der Schadorganismen im Gebiet der Union weltweit transportieren, auf Reisen mit sich nehmen oder in Warensendungen. Die EPPO veröffentlicht die oder im Internet bestellen. Auch der Transport von ande- Informationen über die EPPO Global Database und über- ren Waren wie bereits benutzten Landmaschinen oder nimmt ggf. Schadorganismen mit hohem phytosanitären sonstigen Waren, die mit Vollholz verpackt sind, birgt Risiko in eine Warnliste (EPPO, 2020). Zudem ist in der phytosanitäre Risiken. Forschungseinrichtungen, Pflan- Pflanzengesundheitsverordnung vorgegeben, dass die zenzüchter, Versuchsanstalten und ähnliche Einrichtun- zuständigen Behörden die Öffentlichkeit über das Auftre- gen nutzen für ihre Arbeiten sowohl Pflanzen und Pflan- ten wichtiger Schadorganismen informieren. Dies gilt zenerzeugnisse als auch Schadorganismen aus anderen insbesondere für die Information von möglicherweise Ländern und können so dazu beitragen, dass unbeabsich- betroffenen Unternehmen. tigt neue und Quarantäneschadorganismen einge- Für das Frühwarnsystem werden von der EU IT-Syste- schleppt und weiterverbreitet werden, wenn der Trans- me bereitgestellt, um einen schnellen und standardisier- Journal für Kulturpflanzen 72. 2020
Journal für Kulturpflanzen, 72 (8). S. 371–379, 2020, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2020.08.06 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart ten Datenaustausch zwischen den Behörden zu gewähr- die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten Übersichtsarbeit leisten. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die soge- und der Schweiz, sowie die Europäische Kommission nannte IMSOC-Verordnung (EU) 2019/1715 zum Infor- weiterleitet. Auch die Meldungen an die EPPO erfolgen mationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen durch das JKI. Letztlich werden diese Informationen im („integrated management system for official controls“, Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzüberein- IMSOC) (EU, 2019), wo in Abschnitt 3 bzw. Artikel 30 bis kommens der FAO (IPPC) an Drittländer weitergeleitet. 34 das EUROPHYT-Netz beschrieben wird. Da es sich um eine gegenseitige Information handelt, werden anders herum auch Meldungen von Beanstan- • Frühwarnsystem bei Beanstandungen – EUROPHYT dungen und zum Auftreten von Schadorganismen in interceptions: anderen Mitgliedstaaten in EUROPHYT eingegeben und Beanstandungen, die bei den Einfuhrkontrollen in die die zuständigen Behörden in Deutschland entsprechend EU gefunden werden, melden die zuständigen Kon- gewarnt. Das JKI wertet diese Meldungen regelmäßig trollbehörden über das IT-System EUROPHYT inter- aus und gibt entsprechende Warnungen an die Pflanzen- ceptions, das entsprechend der IMSOC-Verordnung schutzdienste weiter. technisch im IT-System für das Management von Ein- Im Falle von beanstandeten Sendungen, ermöglichen fuhrkontrollen TRACES („Trade Control and Expert die Meldungen eine Rückverfolgung. Diese Meldungen System“) integriert ist. Dort werden auch Beanstan- werden auch an die zuständige Behörde im Exportland dungen von Sendungen aus dem Binnenmarkt gemel- außerhalb oder innerhalb der EU weitergeleitet, die det, in denen Schadorganismen gefunden werden. damit alle verfügbaren Informationen zur Identifizierung 373 • Frühwarnsystem beim Auftreten von Schadorganis- des Ursprungs der Sendung erhält und entsprechende men in einem Gebiet – EUROPYHT outbreaks: Maßnahmen einleiten kann. Auch im Falle von Auftre- Mit dem IT-System EUROPHYT outbreaks werden tensmeldungen wird mit der Meldung übermittelt, ob ein Informationen im Falle eines Auftretens rasch zwi- möglicher Einschleppungsweg bekannt ist, damit dieser schen den Mitgliedstaaten sowie der Europäischen ggf. rückverfolgt werden kann. Kommission weitergeleitet. Dies ermöglicht eine Der schnelle Austausch von Informationen ist wichtig, schnelle Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Auftre- damit die zuständigen Behörden sofort Maßnahmen ten dieser Schadorganismen, sodass phytosanitäre ergreifen können, um den Schadorganismus zu tilgen Maßnahmen durchgeführt werden können. oder, falls dies nicht möglich ist, einzudämmen und damit größere Schäden und damit verbundene Kosten In Deutschland sind die Pflanzenschutzdienste der Län- verhindern können. Solche Tilgungsmaßnahmen sind der für die Einfuhrkontrollen und die Beanstandungs- für Unionsquarantäneschädlinge gemäß Artikel 17 der meldungen zuständig. Auch die Auftretensmeldungen Verordnung (EU) 2016/2031 (EU, 2016) und für neue werden durch die Pflanzenschutzdienste notifiziert (siehe Schadorganismen gemäß Artikel 29 vorgeschrieben. Die Abb. 1). Beide Meldungen gehen zunächst an das Julius anderen Mitgliedstaaten können sich durch den Informa- Kühn-Institut (JKI), das die Meldungen überprüft und an tionsaustausch auf ein mögliches Auftreten in ihrem Abb. 1. Informationsfluss im phytosanitären Frühwarnsystem. Journal für Kulturpflanzen 72. 2020
Journal für Kulturpflanzen, 72 (8). S. 371–379, 2020, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2020.08.06 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart Gebiet vorbereiten und entsprechend wachsam reagie- 3 Meldepflichten Übersichtsarbeit ren. Sie nutzen solche Meldungen für Risikobewertun- gen, um die amtlichen Kontrollen entsprechend auszu- 3.1 Wer muss melden? richten. Es ist wichtig, dass Pflanzenschutzdienste schnell über Auch bei Beanstandungsmeldungen ist die schnelle ein Auftreten von Schadorganismen oder einen Verdacht Informationsweiterleitung wichtig, damit möglichst gleich- eines Auftretens informiert werden. Dies gilt auch, wenn artige Sendungen an anderen Grenzkontrollstellen andere Personen ein solches Auftreten zuerst entdecken. schnell gefunden und besonders intensiv kontrolliert Deshalb ist die bislang nur für berufliche und gewerb- werden können. Sie dienen auch dem Drittland dazu liche Personen geltende Meldepflicht mit dem neuen EU dafür zu sorgen, dass Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse Pflanzengesundheitssystem auf alle Personen ausgewei- aus demselben Ursprung nicht erneut mit einem Befall tet worden. Sie schließt sowohl Privatpersonen als auch mit Schadorganismen versendet werden. Bei einem beispielsweise Mitglieder von Entomologenvereinen und Befall dürfen solche Sendungen nicht in die EU einge- Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen, Versuchsan- führt werden, sondern werden in der Regel vernichtet stalten und Pflanzenzüchtern ein. Die Meldungen müs- oder zurückgewiesen. sen in jedem Fall unverzüglich erfolgen. Zu finden ist die Die jährliche Anzahl der beanstandeten Sendungen Meldeverpflichtung in Artikel 14 und 15 der Pflanzenge- aus Drittländern in EUROPHYT interceptions im Zeit- sundheitsverordnung (EU, 2016). raum 2009 bis 2019 für alle Mitgliedstaaten und die 374 Schweiz ist in Abb. 2 dargestellt. Das Minimum der bean- 3.2 Welche Schadorganismen müssen gemeldet wer- standeten Sendungen lag im Jahr 2011 bei ca. 6.200 und den? das Maximum im Jahr 2018 bei ca. 8.900. Die Mehrzahl Gemeldet werden müssen alle Unionsquarantäneschädlin- der Beanstandungen betrifft Verstöße gegen Einfuhr- ge, die in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) vorschriften wie nicht beachtete Einfuhrverbote, nicht 2019/2072 (EU, 2019a) aufgeführt sind, und alle Schador- durchgeführte oder bescheinigte Behandlungen oder ganismen, die in EU-Notmaßnahmen gemäß Artikel 30 der nicht vorhandene Pflanzengesundheitszeugnisse oder Pflanzengesundheitsverordnung (EU, 2016) geregelt sind. Mängel der vorgelegten Dokumente. Die wegen Schad- organismen beanstandeten Sendungen lagen zwischen 3.3 Welche Maßnahmen erfolgen nach der Meldung? ca. 1.600 und ca. 2.500 pro Jahr. Dies veranschaulicht Mit der Pflicht zur Information der Pflanzenschutzdiens- das hohe Verschleppungsrisiko von Schadorganismen bei te über ein Auftreten oder vermutetes Auftreten eines der Einfuhr. Schadorganismus ist auch die Verpflichtung verbunden, Grundlage des Frühwarnsystems ist, dass die Pflanzen- Vorsorgemaßnahmen in Abstimmung mit dem Pflanzen- schutzdienste von aufgetretenen Schadorganismen mög- schutzdienst zu ergreifen, damit sich der Schadorganis- lichst schnell Kenntnis erlangen. Dies erfolgt zum einen mus nicht ansiedeln und weiter ausbreiten kann. Wenn durch die von amtlicher Seite durchgeführten Erhebun- ein Schadorganismus dem Pflanzenschutzdienst gemel- gen, Inspektionen und allgemeinen Recherchen. Zudem det wird, wird der Befall zunächst verifiziert. Hierfür werden die Pflanzenschutzdienste auch von Außenste- wird in der Regel eine amtliche Probe genommen und im henden über Schadorganismen informiert. Labor untersucht. 10000 9000 Anzahl beanstandete Sendungen 8000 7000 6000 5000 Beanstandungsgrund Schadorganismus 4000 Beanstandungsgrund 3000 andere Verstöße 2000 Abb. 2. Jährliche Beanstandun- 1000 gen aller Mitgliedstaaten und der Schweiz von Sendungen aus 0 Drittländern. Als Datengrundlage 2009 2011 2013 2015 2017 2019 der Auswertung diente die EU- Datenbank EUROPHYT intercep- Jahr tions (zugangsbeschränkt). Journal für Kulturpflanzen 72. 2020
Journal für Kulturpflanzen, 72 (8). S. 371–379, 2020, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2020.08.06 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart Wenn die amtliche Bestätigung für das Auftreten vor- Bevölkerung in die Suche nach möglichen weiteren Übersichtsarbeit liegt, konsultiert der betroffene Unternehmer, wobei auch Befallsherden beispielsweise in der Nähe von abgegrenz- Forschungseinrichtungen oder Versuchsanstalten als ten Gebieten vom Asiatischen Laubholzbockkäfer (Ano- Unternehmer aufgefasst werden, den zuständigen Pflan- plophora glabripennis) einzubinden, sodass auch Privat- zenschutzdienst, der für die erforderlichen Maßnahmen personen eine ergänzende Rolle bei den Erhebungen zu zur Tilgung verantwortlich ist, und befolgt die Anweisun- besonders leicht erkennbaren Schadorganismen zu- gen der Behörde. Es kann sich beispielsweise um eine Ver- kommt. nichtung von Pflanzen handeln und um Hygienemaßnah- men und Behandlungen. Befallene und befallsverdäch- tige Pflanzen dürfen nicht vermarktet werden. Wenn die 4 Information der Öffentlichkeit betroffenen Pflanzen bereits verkauft worden sind, ist eine Rückverfolgung einschließlich Information der Emp- Damit möglichst keine Quarantäneschädlinge einge- fänger und ggf. eine Rückrufaktion erforderlich. schleppt oder weiterverbreitet werden, ist ein Beitrag der Auch Privatpersonen sind bei der Meldung von Bevölkerung wichtig. Ein Bewusstsein für die pflanzen- Schadorganismen verpflichtet, die ihnen vorliegenden gesundheitlichen Risiken ist eine Voraussetzung, damit Informationen zu diesem Fall zur Verfügung zu stellen jeder Einzelne verantwortlich handelt. Dies ist nur durch und den Pflanzenschutzdienst hinsichtlich der erforder- eine gezielte Information der Öffentlichkeit zu erreichen, lichen Maßnahmen wie beispielsweise Entfernen der welcher im neuen Pflanzengesundheitssystem der EU befallenen Pflanzen zu konsultieren, sowie entsprechend durch Informationsverpflichtungen für die zuständigen 375 zu handeln, damit eine Ausbreitung des Schadorganis- Behörden und Unternehmen gestärkte Bedeutung zu- mus verhindert werden kann. Beim Auftreten von Uni- kommt. So muss die Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 der onsquarantäneschädlingen ist es immer erforderlich, Pflanzengesundheitsverordnung (EU, 2016) von den zu- dass Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden und auch ständigen Behörden informiert werden, wenn Unions- eine Rückverfolgung stattfindet, um die Befallsquelle quarantäneschädlinge mit besonderem phytosanitären möglichst herauszufinden. Risiko, die sogenannten prioritären Schädlinge, aufgetre- ten sind. Informiert wird in diesem Fall auch über die 3.4 Verfahren bei neuen Schadorganismen bereits durchgeführten und noch zu ergreifenden Maß- Wenn sich bei der amtlichen Bestätigung herausstellt, nahmen durch die zuständige Behörde oder andere dass es sich weder um einen heimischen Schadorganis- Betroffene wie Unternehmer oder sonstige Personen. mus noch einen Unionsquarantäneschädling oder in Um dem phytosanitären Risiko der Einschleppung von Notmaßnahmen geregelten Schadorganismus handelt, Schadorganismen durch im Reisegepäck mitgeführte erstellt das JKI eine Risikoanalyse, um festzustellen, ob Pflanzen und Pflanzenprodukte zu begegnen, müssen dieser Schadorganismus die Kriterien für einen Unions- Reisende entsprechend Artikel 45 der Pflanzengesund- quarantäneschädling erfüllt und demnach Tilgungsmaß- heitsverordnung (EU, 2016) über die bestehenden Ver- nahmen entsprechend Artikel 29 der Pflanzengesund- bote und Beschränkungen informiert werden. In der heitsverordnung (EU, 2016) durchzuführen sind. Für sol- Pflicht sind hier neben den Behörden auch Seehäfen, che neuen Schadorganismen gibt es zwar keine allgemei- Flughäfen und international tätige Transportunterneh- ne Meldepflicht für Unternehmer und Privatpersonen, men, die Informationen in Form von Plakaten oder Bro- aber wenn ein Auftreten amtlich bestätigt wird und der schüren und ggf. auf ihren Internetseiten gut für die Rei- Mitgliedstaat der Auffassung ist, dass der Schadorganis- senden sichtbar bereitstellen müssen. Eine Informations- mus die Kriterien für einen Unionsquarantäneschädling pflicht betrifft auch Postdienste und im Fernabsatz bei- erfüllt, erfolgt eine Meldung durch die zuständigen spielsweise Internethandel tätige Unternehmer, die ihre Behörden an die Europäische Kommission und die ande- Kunden mindestens gut sichtbar über das Internet über ren Mitgliedstaaten. die relevanten Regelungen informieren müssen. Die Form der zu verwendenden Plakate wurde EU-weit 3.5 Meldungen durch Personen außerhalb der einheitlich gestaltet, um einen guten Wiedererkennungs- Pflanzenschutzdienste wert zu erhalten. Sie sind im Anhang der Durchführungs- Dass Personen außerhalb der Pflanzenschutzdienste neu verordnung (EU) 2020/178 (EU, 2020) zu finden und aufgetretene Schadorganismen zuerst entdecken, ist fordern auf: „Bringen Sie keine Pflanzenschädlinge oder nicht selten. Beispielsweise wurde Synchytrium endo- -krankheiten in die Europäische Union!“ (siehe Abb. 3). bioticum in Speisekartoffeln 2015 in Niedersachsen und Dabei wurde das Design von Postern aufgegriffen, die im 2016 in Baden-Württemberg gefunden, weil Privatper- Sektor Tiergesundheit und Lebensmittelkontrollen in sonen die Pflanzenschutzdienste informiert haben. In ähnlicher Form eingesetzt werden (EU, 2019b). Die Pos- Nordrhein-Westfalen wurde Thrips palmi 2014 im Rah- ter müssen an gut sichtbaren Orten an allen Eingangsstel- men von einem Sortenvergleich festgestellt und 2016 len der EU und in allen Verkehrsmitteln, die sich auf dem wurde Dothistroma septosporum in Hamburg durch einen Weg in die EU befinden, eingesetzt werden, damit sich alle Mitarbeiter der Grünpflege gemeldet. in die EU kommenden Reisenden informieren können. Mit der Information der Öffentlichkeit zum Auftreten Sinnvoll sind auch Informationen an Orten der Abreise aus bestimmter Schadorganismen versucht man gezielt, die der EU für Personen, die später wieder in die EU einreisen. Journal für Kulturpflanzen 72. 2020
Journal für Kulturpflanzen, 72 (8). S. 371–379, 2020, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2020.08.06 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart Einfuhrverbote einhalten, aber die einfuhrfähigen Waren Übersichtsarbeit bei der Einfuhr nicht zur Kontrolle beim Pflanzenschutz- dienst anmelden. Die Zollbehörden führen in Zusam- menarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten stichproben- artig Kontrollen von Passagiergepäck durch, wobei regel- mäßig Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse gefunden und beschlagnahmt werden, die nicht eingeführt werden dür- fen oder bei denen ein PGZ fehlt. Am Flughafen Frankfurt werden beispielsweise fast täglich 100 bis 200 kg Pflan- zenmaterial vernichtet, das vom Zoll im Reisegepäck ent- deckt wird (SCHARNHORST, 2020). Die Kontrollen werden meist risikobasiert nach Reiseland durchgeführt. 2018 wurde hauptsächlich Pflanzenmaterial von Reisenden aus Vietnam, der Türkei, Thailand, Russland, Ägypten, den Philippinen und Indien gemeldet. Ebenso gab es im Jahr 2018 sehr viele Beanstandungen von Postsendungen wegen fehlendem PGZ. Wobei hier Pflanzenmaterial (häufig Saatgut) aus China, Taiwan, Malaysia, Tonga, Thailand und den USA beschlagnahmt wurde. 376 5 Ausnahmen für Forschungs- und Züchtungszwecke Unionsquarantäneschädlinge, Schutzgebiet-Quarantä- neschädlinge und Schadorganismen, für die es nach Arti- kel 30 der Pflanzengesundheitsverordnung (EU, 2016) Notmaßnahmen gibt, dürfen nicht in die EU eingeführt werden, Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Abb. 3. Plakat zur Information von Reisenden sowie Kunden von Gegenstände nicht oder nur unter bestimmten Bedingun- Postdiensten und im Fernhandel gemäß Durchführungsverordnung gen. Auch für die Verbringung innerhalb der EU gibt es (EU) 2020/178 (EU, 2020). hinsichtlich von Schadorganismen bestimmte Verbote und Anforderungen. Ebenso ist die Haltung, Vermehrung oder Freisetzung von geregelten Schadorganismen ver- boten. 4.1 Information über wesentliche phytosanitäre Eine befristete Ausnahmegenehmigung durch den Einfuhrbestimmungen zuständigen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes ist Die phytosanitären Einfuhrbestimmungen der EU sind möglich, wenn die oben genannten Schadorganismen komplex. Ohne weitere Anforderungen dürfen nur bzw. Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegen- Früchte von Bananen, Kokosnuss, Ananas, Durian und stände (im Folgenden mit „Material“ bezeichnet) zum Dattel eingeführt werden. Anderenfalls ist bei der Ein- Zweck amtlicher Tests, für wissenschaftliche Zwecke fuhr ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) erforderlich, oder für Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese oder das durch den Pflanzenschutzdienst des Exportlandes Züchtungsvorhaben eingeführt werden und verschiede- ausgestellt wird. Es gibt jedoch auch Pflanzen, Pflanzen- ne Auflagen erfüllen (Art. 8 und 48 der Pflanzengesund- erzeugnisse und andere Gegenstände, die aus bestimm- heitsverordnung (EU, 2016)). Beispielsweise können die ten Drittländern gar nicht einführt werden dürfen, wie Arbeiten mit dem oben genannten Material nur geneh- beispielsweise Pflanzen von Vitis und Citrus (außer den migt werden, wenn sichergestellt ist, dass durch ange- Früchten), Pflanzkartoffeln und Kultursubstrat. Ausnah- messene Haltung kein Risiko einer Ausbreitung von men von den Verboten und Einfuhranforderungen für Schadorganismen besteht und die Arbeiten in einer Qua- Reisende oder kleine Mengen im Internethandel gibt es rantänestation oder geschlossenen Anlage durch kompe- EU-weit nicht mehr. Die Pflanzenschutzdienste der Län- tentes Personal erfolgen. der beraten Unternehmen und Privatpersonen in Fragen zur Einfuhr. 5.1 Quarantänestationen und geschlossene Anlagen EU-weit neu geregelt ist, dass Quarantänestationen und 4.2 Information über Einfuhrkontrollen geschlossenen Anlagen vom zuständigen Pflanzen- Kommerzielle Sendungen müssen bei der Einfuhr beim schutzdienst gemäß Art. 60 der Pflanzengesundheitsver- Pflanzenschutzdienst zur Kontrolle angemeldet werden. ordnung (EU, 2016) benannt sein und die in Art. 61 bis Passagiere, die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse für 63 dargelegten Anforderungen an die Einrichtung und den eigenen Bedarf mitbringen, müssen zwar in vollem deren Betrieb erfüllen müssen sowie der amtlichen Über- Umfang die Einfuhrbestimmungen wie PGZ-Pflicht und wachung unterliegen. Bei Quarantänestationen handelt Journal für Kulturpflanzen 72. 2020
Journal für Kulturpflanzen, 72 (8). S. 371–379, 2020, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2020.08.06 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart es sich um amtliche Einrichtungen, während geschlosse- (Vorlage in Anhang II Teil A) oder aus einem Drittland Übersichtsarbeit ne Anlagen nichtamtliche Einrichtungen wie beispiels- eingeführt wird (Vorlage in Anhang II Teil B). Die weise Forschungsinstitute, Universitäten oder Züch- Ermächtigung muss vom Ursprungsmitgliedstaat bzw. tungsunternehmen sind. Die Quarantäneanforderungen vom Ursprungsdrittland amtlich bestätigt werden. an beide sind jedoch gleich. Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, eine Um eine Ausbreitung von Schadorganismen zu verhin- einzige Ermächtigung für regelmäßig versandte Mehr- dern, muss in den Quarantänestationen oder geschlosse- fachsendungen auszustellen. Ein zusätzlich die Sen- nen Anlagen beispielsweise eine physische Isolation des dung begleitendes PGZ oder ein Pflanzenpass ist nicht Materials gewährleistet sein. Auch muss eine Sterilisie- mehr erforderlich. rung, Dekontaminierung oder Vernichtung von Material, Abfällen und Ausrüstungen möglich sein. Weitere Anfor- Grundsätzlich gilt eine Ausnahmegenehmigung jeweils derungen beziehen sich auf die Festlegung und Beschrei- für eine betreffende Tätigkeit sowie für eine bestimmte bung der Aufgaben der Stationen und Anlagen sowie das Menge des Materials und einen begrenzten Zeitraum. Die Personal und das Vorhandensein von Notfallplänen. Der Einhaltung der Auflagen wird amtlich überwacht. Betrieb wird überwacht und führt Aufzeichnungen über Amtliche Tests unterliegen weniger stringenten forma- Personal, Besucher, eingeführtes und ausgeführtes Mate- len Anforderungen und werden von den zuständigen rial sowie dessen Ursprungsort, wie auch das Auftreten Behörden oder unter deren amtlicher Aufsicht durchge- von Schädlingen. führt. Zum Erhalt einer Genehmigung besteht ein verein- fachtes Antrags- und Genehmigungsverfahren. 377 5.2 Ermächtigungsverfahren für Ausnahmegeneh- migungen 5.3 Verfahren bei der Einfuhr und Verbringung Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/829 (EU, 2019c) Die Einfuhr oder Verbringung von Material wird zudem legt zusätzlich detaillierte Bestimmungen über Maßnah- entsprechend des neuen EU-Rechts zusammen mit der men zum Schutz vor Pflanzenschädlingen im Rahmen Ermächtigung im EU-weiten IT-System IMSOC bzw. von amtlichen Tests, wissenschaftlichen Zwecken oder TRACES erfasst, indem die Sendung vor der Einfuhr und Bildungszwecken, Versuchen, Sortenauslese bzw. Züch- Verbringung dort eingetragen und die Ermächtigung bei- tungsvorhaben fest. gefügt wird. Bei der Einfuhr sind Sendungen mit einer solchen Ermächtigung für wissenschaftliche Zwecke wie • Vor der Einfuhr oder Verbringung, Haltung, Vermeh- jede andere Sendung mit geregelten Pflanzen, Pflanzen- rung oder Verwendung des Materials muss der erzeugnissen oder anderen Gegenständen an der Grenz- Antragsteller im ersten Schritt einen Antrag auf kontrollstelle beim zuständigen Pflanzenschutzdienst Genehmigung beim zuständigen Pflanzenschutz- zur Kontrolle anzumelden, was durch die Eintragung in dienst des Bundeslandes stellen. Die Delegierte Ver- TRACES erfolgt. Allerdings wird hier gemäß Artikel 5 der ordnung (EU) 2019/829 (EU, 2019c) gibt die erfor- Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 (EU, 2019b) in derlichen Inhalte des Antrags in Anhang I an. Dement- der Regel keine Nämlichkeits- und physische Einfuhrkon- sprechend sind Name und Adresse des Antragstellers trolle durchgeführt, sondern nur eine Dokumentenkon- oder der verantwortlichen Person sowie der Quaran- trolle, sodass sie Sendung nicht geöffnet werden muss. tänestation oder geschlossenen Anlage zu nennen. Die zuständige Behörde kann jedoch die Quarantänesta- Verpflichtend sind auch Angaben zu Art, Menge, tion oder geschlossene Anlage zur Nämlichkeits- und Ursprungsort und Verpackungsbedingungen des physischen Kontrolle auffordern. Durch das IT-System Materials wie auch über Dauer und Details der geplan- IMSOC informieren sich die beteiligten zuständigen ten Arbeiten. Ebenso müssen Angaben zur Endnut- Behörden am Ort des Absenders innerhalb der EU bzw. zung des Materials erfolgen und ggf. Methoden zu an der Grenzkontrollstelle und am Empfangsort gegen- Vernichtung oder Behandlung angegeben werden. seitig. • Der zuständige Pflanzenschutzdienst prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Eignung sowie die Art und 5.4 Freigabe aus der Quarantäne Ziele der geplanten Arbeiten. Zudem muss bestätigt Eine Freigabe von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder sein, dass die Arbeiten in benannten Quarantänesta- anderen Gegenständen aus Quarantänestationen oder tionen oder geschlossenen Anlagen erfolgen und im geschlossenen Anlagen im Anschluss an die vorangegan- Anschluss die Vernichtung bzw. sichere Entfernung genen Arbeiten ist unter bestimmten Voraussetzungen von kontaminiertem Material gewährleistet ist. Erfüllt möglich. Von Bedeutung ist die Freilassung vor allem für der Antrag die gesetzlichen Bestimmungen, erteilt der pflanzliches Material, das zu Sortenauslese- bzw. Züch- Pflanzenschutzdienst eine Genehmigung. tungszwecken in Quarantänestationen oder geschlosse- • Ist dies erfolgt, kann eine Ermächtigung für das spezi- nen Anlagen gehalten wurde. Die Vorschriften für die fische Material beantragt und ausgestellt werden, Freigabe von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und ande- deren Format Anhang II der Delegierten Verordnung ren Gegenständen aus den Quarantänestationen und (EU) 2019/829 (EU, 2019c) entspricht und die das geschlossenen Anlagen regelt in Ergänzung zu Art. 64 der Material stets begleiten muss. Hierbei wird unterschie- Pflanzengesundheitsverordnung (EU, 2016) die Durch- den, ob das Material seinen Ursprung in der EU hat führungsverordnung (EU) 2019/2148 (EU, 2019d). Journal für Kulturpflanzen 72. 2020
Journal für Kulturpflanzen, 72 (8). S. 371–379, 2020, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2020.08.06 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart Mit dem neuen EU-Recht sind anders als zuvor keine regelter Schadorganismen und Pflanzen, Pflanzener- Übersichtsarbeit bestimmten Anforderungen für spezifische Pflanzengat- zeugnisse und anderer Gegenstände unter bestimmten tungen, Schadorganismen an diesen und deren Nach- Bedingungen möglich. Auch können Pflanzen, Pflanzen- weismethoden genannt. Stattdessen gelten allgemein- erzeugnisse und andere Gegenstände nach erfolgten gültige Bedingungen. Eine Voraussetzung für die Entlas- Arbeiten aus Quarantänestationen und geschlossenen sung aus Quarantänestationen oder geschlossenen Anla- Angaben freigegeben werden, wenn sie die Anforderun- gen ist, dass das Material ohne Unterbrechung in den gen erfüllen. Die entsprechenden Anforderungen der Quarantänestationen oder geschlossenen Anlagen gehal- Pflanzengesundheitsverordnung werden durch zwei ten wurde. Zum anderen dürfen keine Unionsquarantä- Rechtsakte ergänzt. Diese Ausnahmen gelten nun auch neschädlinge, Schutzgebiets-Quarantäneschädlinge und für amtliche Tests und für Bildungszwecke. Eine Erleich- Schädlinge, die Notmaßnahmen unterliegen, an dem terung durch das neue EU-Recht ist, dass ein zusätzlich Material vorhanden sein. Zum Nachweis dessen sind die Sendung begleitendes PGZ oder ein Pflanzenpass Untersuchungen und ggf. Probenahmen und Tests zu nicht mehr erforderlich ist. Zudem sind unter bestimm- geeigneten Zeitpunkten vorgeschrieben. Sind Pflanzen ten Bedingungen Mehrfachsendungen möglich, was das zum Anpflanzen bestimmt, gelten zusätzliche Anforde- Ermächtigungsverfahren beschleunigt. Die Abwicklung rungen. Sie sind dann unter Aufsicht der Pflanzenschutz- der Einfuhren und der Verbringung von Material mit Aus- dienste unter Bedingungen zu halten, unter denen nicht nahmegenehmigung wird über IMSOC durchgeführt und nur die Schadorganismen selbst, sondern auch von die- ermöglicht damit einen verbesserten Austausch und eine sen verursachte latente Infektionen entdeckt werden vereinfachte Zusammenarbeit zwischen den Mitglied- 378 können. Nach Abschluss der Arbeiten benötigt freigege- staaten. Außerdem ist eine statistische Auswertung mög- benes Material ggf. einen Pflanzenpass. lich, die beispielsweise für Risikoanalysen verwendet werden kann. 6 Fazit Erklärung zu Interessenskonflikten Das phytosanitäre Frühwarnsystem ist im neuen EU-Recht weiter gestärkt worden, indem die Digitalisie- Die Autoren erklären, dass keine Interessenskonflikte rung durch IMSOC eine stärkere Vernetzung und damit vorliegen. bessere Zusammenarbeit der Behörden bewirkt. Durch die schnelle Weitergabe von Informationen zu beanstan- deten Sendungen an den Grenzkontrollstellen können Literatur die Einfuhrkontrollen besser risikobasiert fokussiert wer- den. Die schnelle Information zwischen den Behörden EPPO, 2020: EPPO Global Database. Access: 28. April 2020, URL: https://gd.eppo.int/. trägt auch dazu bei, dass Tilgungsmaßnahmen bei Aus- EU, 2016: Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parla- brüchen von Schadorganismen erfolgreicher sein kön- ments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum nen, wenn sie schnell eingeleitet werden. Im Frühwarn- Schutz von Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 (EU) Nr. 652/2014 und (EU) 1143/2014 des system hat die Meldepflicht, die auf alle Personen ein- Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der schließlich Privatpersonen ausgeweitet wurde, besonde- Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 98/57/EG, 2000/29/ EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates. ABl. L 317 vom re Bedeutung beim ersten Auffinden von eingeschlepp- 23.11.2016, S. 4. ten Schadorganismen. Damit die Bevölkerung durch das EU, 2019: Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommis- Melden von Quarantäneschädlingen die Arbeit der Pflan- sion vom 30. September 2019 mit Vorschriften zur Funktionsweise des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen zenschutzdienste unterstützen kann, ist eine geeignete und seiner Systemkomponenten („IMSOC-Verordnung“). ABl. L Information der Öffentlichkeit erforderlich, die ebenfalls 261 vom 14.10.2019, S. 37. EU, 2019a: Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 der Kom- durch das neue EU-Recht vorgegeben wird. mission vom 28. November 2019 zur Festlegung einheitlicher Gleichzeitig werden Reisende und Kunden von Post- Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EU 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug diensten und Internethandel durch die Vorgabe von ein- auf Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen und zur heitlichen Plakaten besser informiert. Dies hilft, dass die Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 690/2008 der Kommission Einfuhrvorschriften bei Passagiergepäck und Internetbe- sowie zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 der Kommission. ABl. L 319 vom 10.12.2019, S. 1-279. stellungen besser eingehalten werden und zu vermeiden, EU, 2019b: Delegierte Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission dass unwissentlich Schadorganismen mit Pflanzen und vom 10. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsicht- Pflanzenerzeugnissen eingeschleppt werden. Die große lich bestimmter Kategorien von Tieren und Waren, die von amt- Verantwortung von Privatpersonen und Unternehmern lichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen ausgenommen sind, für die Pflanzengesundheit wird damit verdeutlicht. Ins- hinsichtlich besonderer Kontrollen des persönlichen Gepäcks von Fahrgästen bzw. Passagieren und von für natürliche Personen gesamt wird der phytosantäre Schutz durch das bestimmten Kleinsendungen von Waren, die nicht in Verkehr ge- Frühwarnsystem und die Informationsverpflichtungen bracht werden sollen, sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission. ABl. L 321 vom 12.12.2019, S. im neuen EU-Pflanzengesundheitsregime gestärkt. 54-63. Für amtliche Tests, wissenschaftliche Zwecke oder für EU, 2019c: Delegierte Verordnung (EU) 2019/829 der Kommission Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese oder Züch- vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates über tungsvorhaben sind Ausnahmen vom Einfuhrverbot ge- Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen zwecks Er- Journal für Kulturpflanzen 72. 2020
Journal für Kulturpflanzen, 72 (8). S. 371–379, 2020, ISSN 1867-0911, DOI: 10.5073/JfK.2020.08.06 Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart mächtigung der Mitgliedstaaten, befristete Ausnahmen für amt- SCHARNHORST, A., 2020: Interview des JKI mit Andreas Scharnhorst, liche Tests, für wissenschaftliche Zwecke oder für Bildungs- Pflanzengesundheitsinspektor am Frankfurter Flughafen vom Übersichtsarbeit zwecke, Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben zuzu- 18.02.2020. Access: 4. Mai 2020. URL: https://www.julius- lassen. ABl. L 137 vom 23.05.2019, S. 15-25. kuehn.de/ag/internationales-jahr-der-pflanzengesund- EU, 2019d: Durchführungsverordnung (EU) 2019/2148 der Kom- heit-2020/. mission vom 13. Dezember 2019 über besondere Vorschriften für die Freigabe von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen aus den Quarantänestationen und geschlossenen Anlagen gemäß der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäi- schen Parlaments und des Rates. ABl. L 325/156 vom 16.12.2019, S. 156-158. EU, 2020: EUROPHYT interceptions. Access: 28. April 2020 (res- © Der Autor/Die Autorin 2020. tricted access with password). URL: https://ec.europa.eu/food/ Dies ist ein Open-Access-Artikel, der unter den Bedin- plant/plant_health_biosecurity/europhyt_en. gungen der Creative Commons Namensnennung 4.0 International EU, 2020a: Durchführungsverordnung (EU) 2019/178 der Kommis- Lizenz (CC BY 4.0) zur Verfügung gestellt wird sion vom 31. Januar 2020 zur Darstellung von Informationen für aus Drittländern ankommende Reisende und für Kunden von (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de). Postdiensten sowie von bestimmten Unternehmern betreffend die Verbote, denen das Einführen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnis- © The Author(s) 2020. sen und anderen Gegenständen in das Gebiet der Union nach der This is an Open Access article distributed under the Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und terms of the Creative Commons Attribution 4.0 International License des Rates unterliegt. ABl. L 317 vom 23.11.2016, S. 4. (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.en). 379 Journal für Kulturpflanzen 72. 2020
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