Preis- und Leistungsverzeichnis - Bank Schilling
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Preis- und Leistungsverzeichnis
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden
und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden,
soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten
Soweit bei Bankleistungen gegenüber unternehmerischen Kunden die Option ausgeübt wird,
handelt es sich bei den ausgewiesenen Entgelten um Nettoentgelte.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird darauf noch berechnet.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 1 / 25Inhaltsverzeichnis
1 Sparkonto
1.1 Allgemeine Entgelte
1.2 Vermögenswirksames Sparen
1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
2 Zinssätze für Einlagen
3 Kontokorrentkonto
3.1 Privatkonto – Kontoführung Preismodelle für Privatkonten
3.2 Firmenkonto – Kontoführung Preismodelle für Firmenkonten
3.3 Kontoauszug
3.4 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
3.5 Electronic Services
4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4.1 Allgemeine Informationen zur Bank
4.2 Lastschriftverkehr
4.3 Bareinzahlung/Barauszahlung
4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.5 Überweisungsverkehr
4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
5.1 Allgemein
5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)
5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)
5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr
5.5 Reisescheckverkehr
5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
6 Kredite
6.1 Sonderdienstleistungen im Kreditgeschäft
6.2 Avale
7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung
der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)
8 Schrankfächer/Verwahrstücke
9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren
(Kommissionsgeschäft und Festpreisgeschäft)
9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
9.4 Termingeschäfte
9.5 Vermögensverwaltung
10 Sonstige Dienstleistungen
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 2 / 251 Sparkonto
1.1 Allgemeine Entgelte
Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden 5,00 EUR
Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des
Kunden (zzgl. Porto) 1,00 EUR
Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde1 10,00 EUR
1.2 Vermögenswirksames Sparen
Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf
Wunsch des Kunden 0,00 EUR
Vorzeitige Vertragsauflösung
(kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) 15,00 EUR
1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Bearbeitung einer Verlustmeldung2 (zzgl. eventueller Aufgebotskosten) 10,00 EUR
2 Zinssätze
Die aktuellen Zinssätze für Einlagen finden Sie in dem in unseren Filialen ausliegenden Preisaushang.
Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredite) 8,75 % p. a.
Sollzinssatz für geduldete Überziehungskredite (Sonstige Kontoüberziehung ohne zugesagte
Dispositionslinie oder über die zugesagte Dispositionslinie hinaus) 14,25 % p. a.
________________________________
1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seines Sparbuches zu vertreten hat.
2 Soweit nicht von der Bank der Verlust verursacht wurde.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 3 / 253 Kontokorrentkonto
3.1 Privatkonto – Kontoführung Preismodelle für Privatkonten
3.1.1 Standardmodell
3.1.1.1 ''Privatkonto''
Abschlusszeitraum vierteljährlich
Grundpreis (pro Monat) 2,50 EUR
Preis pro Buchungsposten ''Bartransaktion'' (5 Freiposten pro Monat) 0,80 EUR
Preis pro Buchungsposten ''OnlineBanking'' 0,00 EUR
Preis pro Buchungsposten ''manueller/beleghafter Zahlungsauftrag'' 1,00 EUR
Preis pro Buchungsposten ''gebührenfrei'' 0,00 EUR
Preis pro Buchungsposten für alle übrigen Buchungen1 0,40 EUR
Cashpool Abhebungen 0,00 EUR
Einrichtung eBanking 0,00 EUR
Dauerauftragsanlage und -änderung2 1,30 EUR
Zuschlag für manuelle Erfassung eines Zahlungsauftrages3 7,50 EUR
3.1.2 Sondermodelle
3.1.2.1 ''Jugend''
Abschlusszeitraum vierteljährlich
Grundpreis (pro Monat) 0,00 EUR
Preis pro Buchungsposten ''Bartransaktion'' (5 Freiposten pro Monat) 0,00 EUR
Preis pro Buchungsposten ''OnlineBanking'' 0,00 EUR
Preis pro Buchungsposten ''manueller/beleghafter Zahlungsauftrag'' 0,00 EUR
Preis pro Buchungsposten ''gebührenfrei'' 0,00 EUR
Preis pro Buchungsposten für alle übrigen Buchungen1 0,00 EUR
Cashpool Abhebungen 0,00 EUR
Einrichtung eBanking 0,00 EUR
Dauerauftragsanlage und -änderung2 0,00 EUR
Zuschlag für manuelle Erfassung eines Zahlungsauftrages3 0,00 EUR
3.1.3 Pfändungsschutzkonto ''P-Konto''
Die Kontoumstellung erfolgt kostenfrei. Weiterführung des bisherigen Kontomodells
3.1.4 Konto für Jedermann ''Basiskonto''
Abschlusszeitraum vierteljährlich
Grundpreis (pro Monat) 2,50 EUR
Preis pro Buchungsposten ''Bartransaktion'' (5 Freiposten pro Monat) 0,80 EUR
Preis pro Buchungsposten ''OnlineBanking'' 0,10 EUR
Preis pro Buchungsposten ''manueller/beleghafter Zahlungsauftrag'' 1,00 EUR
Preis pro Buchungsposten ''gebührenfrei'' 0,00 EUR
Preis pro Buchungsposten für alle übrigen Buchungen1 0,40 EUR
Cashpool Abhebungen 0,00 EUR
Einrichtung eBanking 0,00 EUR
Dauerauftragsanlage und -änderung2 1,30 EUR
Zuschlag für manuelle Erfassung eines Zahlungsauftrages3 7,50 EUR
________________________________
1 Wird nur berechnet, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen.
2 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen
erforderlich gemacht wird.
3 Telefonische Erteilung außerhalb des Telefon-Bankings oder formlos erteilte Zahlungsaufträge
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 4 / 253.2 Firmenkonto – Kontoführung Preismodelle für Firmenkunden
''Geschäftskonto''
Abschlusszeitraum monatlich
Grundpreis (pro Monat) 5,00 EUR
Preis pro Buchungsposten ''Bartransaktion'' (5 Freiposten pro Monat) 0,80 EUR
Preis pro Buchungsposten ''OnlineBanking'' 0,10 EUR
Preis pro Buchungsposten ''manueller/beleghafter Zahlungsauftrag'' 1,00 EUR
Preis pro Buchungsposten ''gebührenfrei'' 0,00 EUR
Preis pro Buchungsposten für alle übrigen Buchungen1 0,40 EUR
Cashpool Abhebungen 0,00 EUR
Einrichtung eBanking 0,00 EUR
Dauerauftragsanlage und -änderung2 1,30 EUR
Zuschlag für manuelle Erfassung eines Zahlungsauftrages3 7,50 EUR
3.3 Kontoauszug
durch Kontoauszugsdrucker4 0,00 EUR
durch Postversand
an eine Inlandsadresse 1,00 EUR
an eine Auslandsadresse 2,00 EUR
Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen5
Inlandsadresse 1,00 EUR
Auslandsadresse 2,00 EUR
Versandsperre auf Verlangen des Kunden (je Kunde pro Monat) 10,00 EUR
Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen
Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden6 1,00 EUR
Nacherstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschluss-/Kreditkartenabrechnungs-
duplikats auf Verlangen des Kunden7
- maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich, inkl. USt) 4,76 EUR
- manuell (bei Kreditkartenabrechnungen und bei Auszügen älteren Datums,
wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist, inkl. USt) 7,14 EUR
3.4 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Vereinbarung oder Widerruf von Verfügungen zu Gunsten Dritter
- mit sofortigem Gläubigerwechsel (pro Vertrag) 25,00 EUR
- mit späterem Gläubigerwechsel (pro Vertrag) 25,00 EUR
- für den Todesfall (pro Vertrag) 25,00 EUR
________________________________
1 Wird nur berechnet, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen.
2 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen
erforderlich gemacht wird.
3 Telefonische Erteilung außerhalb des Telefon-Bankings oder formlos erteilte Zahlungsaufträge
4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
5 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
6 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt.
7 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 5 / 253.5 Electronic Services
3.5.1 Dienstleistungen
Freischaltung für Internetbanking, HBCI 0,00 EUR
Bereitstellung Internetbanking Business pro Konto / pro Monat 1,00 EUR
mobileTAN (OnlineBanking)1 pro versandter SMS 0,09 EUR
SecureGo (OnlineBanking)1 pro versandter TAN 0,05 EUR
Benachrichtigungsdienst (OnlineBanking)2 (inkl. USt) pro versandter SMS 0,11 EUR
Tages-Limitänderungen für Online-Verfügungen pro Auftrag 5,00 EUR
Electronic Banking (Zugangsverwaltung für EBICS)
Freischaltung, Änderung, Löschung 0,00 EUR
Bereitstellung Kontoumsätze im MT940-Format pro Kunden-ID / pro Monat 5,00 EUR
Datenträgeraustausch (Inland) pro Kunden-ID / pro Monat 10,00 EUR
Datenträgeraustausch (Ausland) pro Kunden-ID / pro Monat 3,00 EUR
Eilige Überweisungen (CCU) pro Buchungsposten 10,00 EUR
Service-Rechenzentren
Freischaltung, Löschung 0,00 EUR
Bereitstellung Kontoauszüge im MT940-Format pro Konto / pro Monat 2,00 EUR
Gebühr für die Verarbeitung mit Begleitzettelfreigabe pro Datei 2,00 EUR
3.5.2 Software
Software ''windata'' Einzelplatzlizenz / pro Monat (inkl. USt) 2,38 EUR
Software ''windata'' Netzwerklizenz / pro Monat (inkl. USt) 4,76 EUR
3.5.3 Hardware – Chipkarte
HBCI-Chipkarte (personalisiert, Laufzeit 4 Jahre) 20,00 EUR
Chipkartenleser (inkl. USt, inkl. Porto) 79,93 EUR
3.5.4 TAN-Generator
Sm@rt-TAN plus (inkl. USt, inkl. Porto) 12,00 EUR
Sm@rt-TAN photo (inkl. USt, zzgl. Porto) 15,90 EUR
4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4.1 Allgemeine Informationen zur Bank
4.1.1 Name und Anschrift der Bank3
Name der Bank (Zentrale): Bank Schilling & Co Aktiengesellschaft
Straße: Am Marktplatz 10
PLZ/Ort: 97762 Hammelburg
Telefon: 09732 904-0
Telefax: 09732 904-172
Internet: www.bankschilling.de
Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten
Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen.
4.1.2 Zuständig Aufsichtsbehörde3
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
________________________________
1 Das Entgelt wird nur berechnet, wenn mittels der TAN ein vom Kunden autorisierter Zahlungsauftrag ausgeführt worden ist.
2 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen
erforderlich gemacht wird.
3 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 6 / 254.1.3 Eintragung im Handelsregister1
HRB 2931 Amtsgericht Schweinfurt
4.1.4 Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
4.1.5 Geschäftstage der Bank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten
Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb
unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an
allen Werktagen, mit Ausnahme
- Sonnabende
- 24. und 31. Dezember
Für Bargeldauszahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der
Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag.
Für Echtzeit-Überweisungen ist jeder Tag eines Jahres ein Geschäftstag.
4.1.6 Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung
Die ''VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom
20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers'' (EU-Geldtransferverordnung) dient
dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei
Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber
(Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus
Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei
Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des
Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls
Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der gesetzlichen Vorgabe zu
entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer
eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank
Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungs-
empfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen
muss.
4.2 Lastschriftverkehr
4.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift
4.2.1.1 Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem
Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfänger eingeht. Die Geschäftstage der Bank
ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.1.2 Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten
SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank Portoersatz
Stornierung einer Lastschrift durch den Einreicher 2,00 EUR
4.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift
4.2.2.1 Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem
Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfänger eingeht. Die Geschäftstage der Bank
ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
________________________________
1 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 7 / 254.2.2.2 Entgelte
Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 10,00 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten
SEPA-Firmen-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank Portoersatz
Stornierung einer Lastschrift durch den Einreicher 2,00 EUR
4.3 Bareinzahlung/Barauszahlung
4.3.1 Bareinzahlung
Münzgeldeinzahlung (zum Inkasso)1 5,00 % vom Gegenwert, mind. 2,50 EUR
Für Verbraucher sind Münzgeldeinzahlungen bis insgesamt 50,00 € monatlich frei.
4.3.2 Barauszahlung
Münzgeldauszahlung je Rolle 0,50 EUR
Barauszahlung an eigene Kunden
Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten
mit unserer girocard entfällt 0,00 EUR
mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz
mind. 5,11 EUR
Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI)
mit girocard am Schalter am Geldautomaten
- bei teilnehmenden Banken am entfällt 0,00 EUR
Cashpool
- bei inländischen KI und KI in der EU2
und den EWR-Staaten3, die ein
direktes Kundenentgelt erheben
können:
- Verfügungen im girocard-System entfällt entfällt
- Verfügungen in anderen entfällt 1 % vom Umsatz
Zahlungssystemen (Maestro / mind. 5,00 EUR
Cirrus / EAPS / VPAY / Plus) in
Euro
mit Kreditkarte am Schalter am Geldautomaten
(MasterCard)
im Inland und Ausland wenn möglich 2 % vom Umsatz
3 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR
mind. 5,11 EUR
(zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz4 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land
außerhalb der EU und der EWR-Staaten)
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.
________________________________
1 Gilt nicht bei Rückzahlung eines Kredits/Sollsaldos.
2 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes
Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
3 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
4 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 8 / 25Barauszahlung an fremde Kunden an unseren Geldautomaten
Abhebungen mit einer inländischen Wenn die kartenausgebende Wir berechnen kein Entgelt.
girocard (z.B. der ec-Karte) Bank wie wir dem Cashpool
angehört: Den Preis legt die
kartenausgebende Bank fest.
Wenn die kartenausgebende Den Preis legt der
Bank nicht dem Cashpool Automatenbetreiber fest.
angehört: Wir stellen dem Kunden 5,00
Euro in Rechnung.
Abhebungen mit einer Mastercard oder 5,00 EUR
Visa-Kreditkarte
Abhebungen mit allen anderen vom 5,00 EUR
Geldautomat akzeptierten Karten
4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.4.1 Debitkarten
4.4.1.1 girocard1 - siehe auch Preismodelle -
- Privatkonto ''Privatkonto'', ''Jugend'', ''Basiskonto''
eine Karte für jeden Kontoinhaber, pro Jahr 0,00 EUR
jede weitere pro Jahr 5,00 EUR
- Firmenkonto ''Geschäftskonto'' pro Jahr 5,00 EUR
- Ersatzkarte2 pro Jahr 5,00 EUR
- Nachbestellung der PIN 5,00 EUR
Auslandseinsatz3
beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in
Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land
außerhalb der EU4 und der EWR-Staaten5 1 % vom Umsatz mind. 1,00 EUR
4.4.2 GeldKarte
- Aufladen unserer GeldKarten
an unseren Ladeterminals 0,00 EUR
an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am Cashpool 1,00 EUR
an Ladeterminals anderer KI (siehe dort. Preisverzeichnis)
- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis
verlangt, kann der Kunde dort erfragen.
Zur Orientierung:
Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte
- Kreditinstituten, die Teilnehmer am Cash Pool sind 1,00 EUR
- anderen Kreditinstituten 1,00 EUR
4.4.3 Kreditkarten
4.4.3.1 MasterCard Standard
Jahresgebühr Hauptkarte 25,00 EUR
Jahresgebühr Zusatzkarte 20,00 EUR
Jahresgebühr Business Card 39,00 EUR
________________________________
1 Gilt entsprechend für noch im Umlauf befindliche BANKCARD online.
2 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer
Ersatzkarte verpflichtet ist.
3 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
4 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes
Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
5 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 9 / 254.4.3.2 MasterCard GOLD
Jahresgebühr Hauptkarte 70,00 EUR
Jahresgebühr Zusatzkarte 50,00 EUR
Jahresgebühr Business Card 79,00 EUR
4.4.3.3 Allgemeine Entgelte
- Ersatzkarte1
- bei Versendung weltweit 20,00 EUR
- bei Versendung außerhalb Europas per Kurier 20,00 EUR
- bei Namensänderung 20,00 EUR
- Nachbestellung der PIN 10,00 EUR
- Einsatz im EU-2 und EWR-Staaten3 in EURO am GAA 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR
- Auslandseinsatz4 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land
- außerhalb der EU-2 und der EWR-Staaten3 1 % vom Umsatz
am GAA 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR
+ 1 % vom Umsatz - Auslandseinsatz
- Bargeldbezug am Bankschalter 3 % mind. 5,11 EUR
SMS Alert pro versandter SMS 0,15 EUR
4.4.4 Ausführungsfrist
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des max. einen Geschäftstag
Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen max. vier Geschäftstage
Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-
Währung als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der
Währung.
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5 Überweisungsverkehr
4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums2
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen3
4.5.1.1 Überweisungsauftrag
Echtzeit-Überweisungsaufträge sind derzeit auf 15.000 Euro pro Überweisung begrenzt.
4.5.1.1.1 Annahmefristen
- Annahmefrist(en) für Überweisungen an Geschäftstagen der Bank ist 1 Stunde vor Ende der
Öffnungszeiten des Geschäftstages der jeweiligen Filiale der Bank.
- Annahmefrist(en) für Eilüberweisungen (DTE – gleichtägige Gutschrift beim Empfängerinstitut)
12:55 Uhr an Geschäftstagen der Bank.
- Bei Echtzeit-Überweisungen gibt es keine Annahmefristen.
- Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5
________________________________
1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer
Ersatzkarte verpflichtet ist.
2 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes
Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
3 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
4 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 10 / 254.5.1.1.2 Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisungen in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag3 max. ein Geschäftstag
Beleghafter Überweisungsauftrag max. zwei Geschäftstage
Echtzeit-Überweisungsauftrag (beleglos) max. 20 Sekunden
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag3 max. vier Geschäftstage
Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Ziffer 4.1.5.
4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführte Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die
Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket
abgegolten ist (siehe 3.1 ''Kontoführung'').
4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung
Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils
die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Überweisungsmodalitäten
als SEPA-
je Überweisung
je Überweisung vom Girokonto Eilüberweisung
per Zahlschein
zusätzlich
beleghafte elektronisch per bei
Überweisungsart Überweisung übermittelte* Dauerauftrag formloser
Überweisung Erteilung **
Überweisung mit IBAN in Euro 0,40 EUR -- -- -- -- --
innerhalb der Bank
Überweisung mit IBAN in Euro an 0,40 EUR -- -- -- -- 10,00 EUR
einen anderen Zahlungsdienstleister
Inlandsüberweisung mit Siehe -- -- -- -- 10,00 EUR
Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, 4.5.1.1.3.2
die auf eine andere Währung eines
EWR-Mitgliedstaates lautet
* Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung
(DFÜ).
** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking.
________________________________
1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland,
Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Lituen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein,
Norwegen und Island.
2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Krone, Lettischer
Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
3 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertagung
(DFÜ).
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 11 / 254.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils
die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Höhe der Entgelte
Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Sonstige Abwicklung
bis zu EUR EUR EUR
EU-/EWR- Euro bis zum Gegenwert von 50.000 Es gilt der Preis für eine ---
Mitgliedsstaat Euro als EU-Standard-Überweisung Inlandsüberweisung in Euro, wenn
sowie ab einem Gegenwert von über der Überweisende die IBAN des
50.000 Euro als Euro-Überweis-ung Begünstigten und den BIC des
(SEPA) (Euro-Überweisung gültig auch Kreditinstituts des Begünstigten angibt
in der Schweiz)
EU- Schwedische Kronen bis zum Es gilt der Preis für eine ---
/Mitgliedsstaat Gegenwert von 50.000 Euro Inlandsüberweisung in Schwedischen
Kronen, wenn der Überweisende die
IBAN des Begünstigten und den BIC
des Kreditinstituts des Begünstigten
angibt
1,5 ‰ Abwicklungsprovision - mit BIC/STP-fähig mind. 15,00 EUR
max. 100,00 EUR
1,5 ‰ Abwicklungsprovision - Zahlung per TIPANET mind. 10,00 EUR
max. 100,00 EUR
(bestimmte Länder/Empfängerangaben/IBAN/BIC/BLZ/Betragsgrenze)
zzgl. Spesen bei Spesenregelung auf ''OUR'' (alle Spesen z. L. d. Auftraggebers) 25,00 EUR
Es erfolgt eine Nachbelastung, wenn die Bank bei einem Auftragswert eine um mehr als 10 % über der
Pauschalprovision liegende Provision seitens der Auslandsbank berechnet wird.
zzgl. Spesen bei nicht STP-fähiger Zahlung 25,00 EUR
zzgl. Spesen bei nicht EPC-konformer Zahlung 10,00 EUR
zzgl. Spesen bei telegrafischer Ausführung (Realtime/Eilig) 10,00 EUR
4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Portoersatz
Überweisungsauftrags durch die Bank
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des 10,00 EUR
Überweisungsauftrags ggf. zzgl. fremden Spesen
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit
fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch 5,00 EUR ggf. zzgl.
den Kunden fremden Spesen
Dauerauftrag Einrichtung/Änderung1 1,30 EUR
4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführte Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die
Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket
abgegolten ist (siehe 3.1 ''Kontoführung'').
________________________________
1 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich
gemacht wird.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 12 / 25Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Sonstige Abwicklung
bis zu EUR EUR EUR
Überweisung in Euro
--- --- ---
innerhalb der Bank
Überweisung in Euro von
einem anderen Zahlungs- --- --- ---
dienstleister
Inlandsüberweisung die auf
eine andere Währung eines --- --- ---
EWR-Mitgliedstaates lautet
4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR1) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung2) sowie
Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten3)
4.5.2.1 Überweisungsaufträge
Echtzeit-Überweisungsaufträge sind derzeit auf 15.000 Euro pro Überweisung begrenzt.
4.5.2.1.1 Ausführungsfristen
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
Bei Echtzeit-Überweisungsaufträgen in Euro beträgt die Ausführungsfrist max. 20 Sekunden.
4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
- 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
- 1: Zahler trägt alle Entgelte
- 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
- Bei der Entgeltweisung ''0'' können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte
abgezogen werden.
- Bei der Entgeltweisung ''2'' können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Sonstige Abwicklung
Zielland/Währung 0 1 0 1
bis zu EUR EUR EUR EUR EUR
1,5 ‰ Provision mind. 1,5 ‰ Provision mind.
Schweiz/Euro mit
--- EUR 10,00 EUR 10,00 --- ---
IBAN/BIC
max. EUR 100,00 max. EUR 100,00
Übrige Länder Preis auf Nachfrage
________________________________
1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien,
Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein,
Norwegen und Island.
2 Z. B. US-Dollar.
3 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und
die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen).
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 13 / 254.5.2.1.3 Sonstige Entgelte
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 5,00 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Portoersatz
Überweisungsauftrags durch die Bank
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der 5,00 EUR
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
Dauerauftrag Einrichtung/Änderung1 1,30 EUR
4.5.2.2 Überweisungsgutschriften
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach,
welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende
Vereinbarung sind möglich:
- 0:Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
- 1: Zahler trägt alle Entgelte
- 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
- Bei der Entgeltweisung ''0'' können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte
abgezogen werden.
- Bei der Entgeltweisung ''2'' können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltüberweisung ''0'' oder ''2'' werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Zielland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Sonstige Abwicklung
0 1 0 1
bis zu EUR EUR EUR EUR EUR
Schweiz/Euro mit
--- --- --- --- ---
IBAN/BIC
Übrige Länder Preis auf Nachfrage
4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt
wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist):
(1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung
(Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab.
Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen
Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten
Handelstag festgesetzten Kurs ab.
(2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag
beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt
für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den
ermittelten Devisenkursen.
(3) Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr
veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
________________________________
1 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich
gemacht wird.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 14 / 25(4) Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige
Benachrichtigung des Kunden wirksam.
Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige
internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten
Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen
Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden
dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von
den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige
Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der
von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche
Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation.
5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
5.1 Allgemein
Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden (Gültigkeit 1 Jahr)1 5,00 EUR
Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden (Gültigkeit 1 Jahr) 0,00 EUR
Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks 15,00 EUR
Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 3,00 EUR
Scheckvordrucke (pro Stück, inkl. USt, je nach Stückzahl) min. 0,07 EUR max. 0,24 EUR
5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)
5.2.1 per Verrechnungsscheck / Scheckvorlage (Bezahltmeldung)
in Euro: 1,50 ‰, mindestens 35,00 EUR
maximal -,- EUR
in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 35,00 EUR
maximal -,- EUR
5.2.2 per Bankscheck / Scheckziehung
in Euro: 1,50 ‰, mindestens 25,00 EUR
maximal 100,00 EUR
in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 35,00 EUR
maximal 100,00 EUR
5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)
in Euro: 1,50 ‰, mindestens 10,00 EUR
maximal 100,00 EUR
in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 10,00 EUR
maximal 100,00 EUR
zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 1,50 EUR
________________________________
1 Wird nur berechnet, wenn dies im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgt.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 15 / 255.4 Wertstellungen im Scheckverkehr
5.4.1 Bei Gutschriften
Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut am Tag der Buchung
Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut1 ____________
aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des am Tag der Buchung
Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen
5.4.2 Bei Belastungen
Scheck am Tag der Belastungsbuchung für die Bank
Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Wertstellung der
ursprünglichen Gutschrift
5.5 Reiseschecks
- auf Euro lautende Reisescheck
Verkauf von Euro-Reiseschecks entfällt
Barauszahlung von Euro-Reiseschecks 0,51 EUR
Rücknahme von Euro-Reiseschecks entfällt
- auf Fremdwährung lautende Reiseschecks
Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks Entfällt
Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks 5,00 EUR
Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks entfällt
5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie
folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist):
(1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen)
den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die
Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs
bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag
festgesetzten Kurs ab.
(2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag
beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für
die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den
ermittelten Devisenkursen.
(3) Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr
veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
(4) Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige
Benachrichtigung des Kunden wirksam.
________________________________
1 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 16 / 256 Kredite
6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft
6.1.1 bei der Kreditbearbeitung
Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden jährlich 20,00 EUR
zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan1 10,00 EUR
außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung2 10,00 EUR
Ratenänderung auf Wunsch des Kunden 50,00 EUR
Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 0,5 % der Investitionssumme mind. 100,00 EUR
max. 1.000,00 EUR
Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen3 250,00 EUR
sowie bei vor dem 21. März 2016 abgeschlossenen Immobiliar-
Verbraucherdarlehensverträgen je Darlehenskonto4
6.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung
Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag 10,00 EUR
des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig)
Verwahrung von Grundschulden und Grundschuldbriefen durch die Bank in Fällen, in 20,00 EUR
denen keine Sicherung von Krediten vertraglich vereinbart ist pro Jahr
je Grundschuld /
je Grundschuldbrief
Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, 10,00 EUR
Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl.
anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig)
Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand 100,00 EUR
berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, 100,00 EUR
soweit gesetzlich zulässig)
sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine 100,00 EUR
gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht
Erteilung von Treuhandaufträgen 250,00 EUR
Abwicklung von Treuhandaufträgen 250,00 EUR
6.2 Avale
Änderung, Ersatzausstellung Urkunde, wenn im Interesse und/oder im Auftrag des Kunden5 50,00 EUR
________________________________
1 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen
2 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich
gemacht wird.
3 Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgeltes ist bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen nach § 502 Abs. 3 BGB begrenzt.
4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der
vorgenommenen Berechnung das Verbraucherdarlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet.
5 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich
gemacht wird.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 17 / 257 Auskünfte
7.1 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung
der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)
Bankauskunft im Inland einholen 25,00 EUR
Bankauskunft im Inland als Eilauskunft einholen 50,00 EUR
Bankauskunft im Ausland einholen 50,00 EUR
Bankauskunft im Ausland als Eilauskunft einholen 100,00 EUR
sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 25,00 EUR
7.2 Auskünfte (im Auftrag des Kunden erteilt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung
der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)
Auskunft erteilt 30,00 EUR
8 Schrankfächer/Verwahrstücke
Mietpreis für Schrankfach1 (inkl. USt) für
je nach Größe von bis 9 cm 50,00 EUR
bis 10 cm 70,00 EUR
bis 20 cm 95,00 EUR
über 20 cm 120,00 EUR
je weitere 5.000 EUR Versicherungssumme 5,00 EUR
Einlagerung von Verwahrstücken2 (inkl. USt)
bis 25.000 Kubikzentimeter 95,20 EUR
bis 50.000 Kubikzentimeter 166,60 EUR
bis 100.000 Kubikzentimeter 273,70 EUR
bis 200.000 Kubikzentimeter 404,60 EUR
bis 400.000 Kubikzentimeter 452,20 EUR
größer 400.000 Kubikzentimeter 476,00 EUR
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Verwahrung von Verwahrsparbüchern (inkl. USt) pro Jahr 5,00 EUR
Verwahrung von Edelmetallen
Für die Verwahrung der Edelmetalle wird eine jährliche Verwaltungsgebühr berechnet. Die Höhe richtet sich
nach dem Kurswert zum Stichtag 31.12.
Verwahrpreis Gold (p.a.) 0,75 % zzgl. USt
= 0,89 %
________________________________
1 pro Jahr inkl. Versicherungsschutz-Summe 10.000,00 EUR
2 pro Jahr inkl. Versicherungsschutz-Summe 10.000,00 EUR
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 18 / 259 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von
Wertpapieren (Kommissionsgeschäft und Festpreisgeschäft)
9.1.1 Kauf und Verkauf beim Kommissionsgeschäft (Provision)
Ausführung im Inland Ausführung im Ausland
Wertpapierart Provision: Online- Provision: Online-
Brokerage: Brokerage:
% vom Kurswert / % vom Kurswert /
% vom Kurs- % vom Kurs-
Minimum in EUR wert / Minimum in EUR wert /
pro Stück pro Stück
Minimum in Minimum in
EUR EUR
pro Stück pro Stück
Aktien
Optionsscheine
0,00 – 10,00 EUR 0,00
Genussscheine /
10,01 – 99,99 EUR 10,00 --- 1,0 % / min.1 ---
Genussrechte
ab 100,-- 1 % min. EUR 30,00
Investmentanteile
über Börse
Sonstige Wertpapiere
(strukturierte Anleihen max. 4% --- --- ---
und Zertifikate)
Verzinsliche
Wertpapiere 0,00 – 10,00 EUR 0,00
Wandelanleihen / 10,01 – 99,99 EUR 10,00 --- 0,5 % / min.1 ---
Optionsanleihen ab 100,-- 0,5 % min. EUR 30,00
Zero Bonds
Bezugsrechte / Staffelpreise Staffelpreise
Teilrechte 0,00 – 9,99 EUR 0,00 0,00 – 9,99 EUR 0,00
10,00 – 49,99 EUR 5,00 10,00 – 49,99 EUR 5,00
--- ---
50,00 – 99,99 EUR 10,00 50,00 – 99,99 EUR 10,00
100,00 – 499,99 EUR 15,00 100,00 – 499,99 EUR 15,00
ab 500,-- 1% min. EUR 30,00 ab 500,-- 1% min.1
Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und
fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die
Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.
Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs
durch ein Verfahren ermittelt, bei dem Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank
bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.
Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird nur bei der ersten
Teilausführung die Mindestprovision berechnet.
Limitvormerkung2 und –änderung3 pro Auftrag 5,00 EUR
9.1.2 Kauf und Verkauf beim Festpreisgeschäft (Abwicklungsentgelt)
Beim Festpreisgeschäft ist die Vergütung der Bank regelmäßig im Kauf- bzw. Verkaufspreis enthalten (Marge). Soweit die
Bank eine Marge nicht einkalkuliert wird zusätzlich zum Kaufpreis ein Abwicklungsentgelt in folgender Höhe erhoben,
welches gesondert ausgewiesen und berechnet wird.
Wertpapierart Abwicklungsentgelt
Zertifikate max. 4% vom Kurswert
Strukturierte max. 4% vom Kurswert
Anleihen
Investmentanteile max. 5% vom Kurswert
________________________________
1 Mindestens 40,00 Euro für innereuropäisch und mindestens 60,00 Euro für außereuropäisch.
2 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht taggleich ausgeführt wird.
3 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich
gemacht wird.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 19 / 259.1.3 Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich, Kommissionsgeschäft)
Provision: Online-Brokerage
% vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Provision:
Ausgabeaufschlag) bzw. % vom Ausgabepreis (ggf. inkl.
Rücknahmepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw.
Rücknahmeentgelt)/Minimum Rücknahmepreis (ggf. inkl.
Rücknahmeentgelt)/Minimum
Erwerb von Investmentanteilen ohne 1,0 % Aktienfonds ---
Ausgabeaufschlag 0,5 % sonstige Fonds
Rückgabe von Investmentanteilen 0,25 % ---
9.1.4 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgelt wie bei einem
entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben (siehe 9.1.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen
zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft))
9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
9.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren1
Die Berechnung erfolgt vierteljährlich für das abgelaufene Quartal auf den Depotbestand zum Quartalsultimo.2
Berechnungsmodus Girosammel- Streifband- Wertpapier-
verwahrung verwahrung Rechnung
% p. a. v. Kurswert % p. a. v. Kurswert % p. a. v. Kurswert
Aktien vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595
Optionsscheine vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595
Verzinsliche Wertpapiere vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595
Inhaberschuldverschreibungen vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595
- eigene
- Verbund
- fremd
Wandelanleihen vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595
Optionsanleihen vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595
Zero Bonds vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595
Genussscheine vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595
Investmentanteile vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595
- Verbund
- fremd
Bezugsrechte/Teilrechte vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595
Sonstige Wertpapiere vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595
EUR EUR EUR
Bestände ohne Kurswert vierteljährlich 1,79 1,79 1,79
- Mindestpreis pro Depot (vierteljährlich zum Quartalsende)1,2 3,87 EUR
- Mindestpreis pro Bestandsposten (vierteljährlich zum Quartalsende)1,2 1,79 EUR
- Depots ohne Bestand (vierteljährlich zum Quartalsende)1,2 3,75 EUR
________________________________
1 Für Depotinhaber (Sitz innerhalb EU) inkl. USt; für Depotinhaber (Sitz außerhalb EU) USt-frei.
2 Bei Depotauflösung bzw. externem Depotübertrag erfolgt die Berechnung zeitanteilig.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 20 / 259.2.2 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt)
- Girosammelverwahrung 59,50 EUR
- Streifbandverwahrung 59,50 EUR
- Wertpapierrechnung 59,50 EUR
9.2.3 Kapitalveränderungen
Bezug von Inland Ausland
EUR EUR
0,00 – 10,00 EUR 0,00
junge Aktien 10,01 – 99,99 EUR 10,00 1,0 % / min.1
ab 100,-- 1 % min. EUR 30,00
Options-, Wandelanleihen 0,00 – 10,00 EUR 0,00
Genussscheinen 10,01 – 99,99 EUR 10,00 0,5 % / min.1
ab 100,-- 0,5 % min. EUR 30,00
9.2.4 Ausübung von Options- und Wandelrechten
Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) 35,70 EUR
Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen 30,00 EUR
Ausübung von Wandelrechten 30,00 EUR
9.2.5 Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt)2
Pro Auftrag 0,00 EUR
9.2.6 Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie
ausländischen Quellensteuern (inkl. USt)
Vorabbefreiung von ausländischer Quellensteuer 17,85 EUR
zzgl. Fremdgebühren
Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 53,55 EUR
zzgl. 8,93 EUR pro Posten
zzgl. Fremdgebühren
Abrechnungskorrekturen auf Wunsch des Kunden 17,85 EUR
9.2.7 Auf Kundenwunsch Erstellen von:
Depotaufstellung (inkl. USt) 23,80 EUR
Zweitschriften (inkl. USt)3 17,85 EUR
9.2.8 Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit 0,00 EUR
9.2.9 Weitere Dienstleistungen
Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) 11,90 EUR
________________________________
1 Mindestens 40,00 Euro für innereuropäisch und mindestens 60,00 Euro für außereuropäisch.
2 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang.
3 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich
gemacht wird.
BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 21 / 25Sie können auch lesen