Preis- und Leistungsverzeichnis - Bank Schilling
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Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Soweit bei Bankleistungen gegenüber unternehmerischen Kunden die Option ausgeübt wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Entgelten um Nettoentgelte. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird darauf noch berechnet. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 1 / 25
Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte 1.2 Vermögenswirksames Sparen 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 2 Zinssätze für Einlagen 3 Kontokorrentkonto 3.1 Privatkonto – Kontoführung Preismodelle für Privatkonten 3.2 Firmenkonto – Kontoführung Preismodelle für Firmenkonten 3.3 Kontoauszug 3.4 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3.5 Electronic Services 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.2 Lastschriftverkehr 4.3 Bareinzahlung/Barauszahlung 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.5 Überweisungsverkehr 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.5 Reisescheckverkehr 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 6 Kredite 6.1 Sonderdienstleistungen im Kreditgeschäft 6.2 Avale 7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft und Festpreisgeschäft) 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 9.4 Termingeschäfte 9.5 Vermögensverwaltung 10 Sonstige Dienstleistungen BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 2 / 25
1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden 5,00 EUR Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) 1,00 EUR Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde1 10,00 EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) 15,00 EUR 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bearbeitung einer Verlustmeldung2 (zzgl. eventueller Aufgebotskosten) 10,00 EUR 2 Zinssätze Die aktuellen Zinssätze für Einlagen finden Sie in dem in unseren Filialen ausliegenden Preisaushang. Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredite) 8,75 % p. a. Sollzinssatz für geduldete Überziehungskredite (Sonstige Kontoüberziehung ohne zugesagte Dispositionslinie oder über die zugesagte Dispositionslinie hinaus) 14,25 % p. a. ________________________________ 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seines Sparbuches zu vertreten hat. 2 Soweit nicht von der Bank der Verlust verursacht wurde. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 3 / 25
3 Kontokorrentkonto 3.1 Privatkonto – Kontoführung Preismodelle für Privatkonten 3.1.1 Standardmodell 3.1.1.1 ''Privatkonto'' Abschlusszeitraum vierteljährlich Grundpreis (pro Monat) 2,50 EUR Preis pro Buchungsposten ''Bartransaktion'' (5 Freiposten pro Monat) 0,80 EUR Preis pro Buchungsposten ''OnlineBanking'' 0,00 EUR Preis pro Buchungsposten ''manueller/beleghafter Zahlungsauftrag'' 1,00 EUR Preis pro Buchungsposten ''gebührenfrei'' 0,00 EUR Preis pro Buchungsposten für alle übrigen Buchungen1 0,40 EUR Cashpool Abhebungen 0,00 EUR Einrichtung eBanking 0,00 EUR Dauerauftragsanlage und -änderung2 1,30 EUR Zuschlag für manuelle Erfassung eines Zahlungsauftrages3 7,50 EUR 3.1.2 Sondermodelle 3.1.2.1 ''Jugend'' Abschlusszeitraum vierteljährlich Grundpreis (pro Monat) 0,00 EUR Preis pro Buchungsposten ''Bartransaktion'' (5 Freiposten pro Monat) 0,00 EUR Preis pro Buchungsposten ''OnlineBanking'' 0,00 EUR Preis pro Buchungsposten ''manueller/beleghafter Zahlungsauftrag'' 0,00 EUR Preis pro Buchungsposten ''gebührenfrei'' 0,00 EUR Preis pro Buchungsposten für alle übrigen Buchungen1 0,00 EUR Cashpool Abhebungen 0,00 EUR Einrichtung eBanking 0,00 EUR Dauerauftragsanlage und -änderung2 0,00 EUR Zuschlag für manuelle Erfassung eines Zahlungsauftrages3 0,00 EUR 3.1.3 Pfändungsschutzkonto ''P-Konto'' Die Kontoumstellung erfolgt kostenfrei. Weiterführung des bisherigen Kontomodells 3.1.4 Konto für Jedermann ''Basiskonto'' Abschlusszeitraum vierteljährlich Grundpreis (pro Monat) 2,50 EUR Preis pro Buchungsposten ''Bartransaktion'' (5 Freiposten pro Monat) 0,80 EUR Preis pro Buchungsposten ''OnlineBanking'' 0,10 EUR Preis pro Buchungsposten ''manueller/beleghafter Zahlungsauftrag'' 1,00 EUR Preis pro Buchungsposten ''gebührenfrei'' 0,00 EUR Preis pro Buchungsposten für alle übrigen Buchungen1 0,40 EUR Cashpool Abhebungen 0,00 EUR Einrichtung eBanking 0,00 EUR Dauerauftragsanlage und -änderung2 1,30 EUR Zuschlag für manuelle Erfassung eines Zahlungsauftrages3 7,50 EUR ________________________________ 1 Wird nur berechnet, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 2 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich gemacht wird. 3 Telefonische Erteilung außerhalb des Telefon-Bankings oder formlos erteilte Zahlungsaufträge BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 4 / 25
3.2 Firmenkonto – Kontoführung Preismodelle für Firmenkunden ''Geschäftskonto'' Abschlusszeitraum monatlich Grundpreis (pro Monat) 5,00 EUR Preis pro Buchungsposten ''Bartransaktion'' (5 Freiposten pro Monat) 0,80 EUR Preis pro Buchungsposten ''OnlineBanking'' 0,10 EUR Preis pro Buchungsposten ''manueller/beleghafter Zahlungsauftrag'' 1,00 EUR Preis pro Buchungsposten ''gebührenfrei'' 0,00 EUR Preis pro Buchungsposten für alle übrigen Buchungen1 0,40 EUR Cashpool Abhebungen 0,00 EUR Einrichtung eBanking 0,00 EUR Dauerauftragsanlage und -änderung2 1,30 EUR Zuschlag für manuelle Erfassung eines Zahlungsauftrages3 7,50 EUR 3.3 Kontoauszug durch Kontoauszugsdrucker4 0,00 EUR durch Postversand an eine Inlandsadresse 1,00 EUR an eine Auslandsadresse 2,00 EUR Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen5 Inlandsadresse 1,00 EUR Auslandsadresse 2,00 EUR Versandsperre auf Verlangen des Kunden (je Kunde pro Monat) 10,00 EUR Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden6 1,00 EUR Nacherstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschluss-/Kreditkartenabrechnungs- duplikats auf Verlangen des Kunden7 - maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich, inkl. USt) 4,76 EUR - manuell (bei Kreditkartenabrechnungen und bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist, inkl. USt) 7,14 EUR 3.4 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Vereinbarung oder Widerruf von Verfügungen zu Gunsten Dritter - mit sofortigem Gläubigerwechsel (pro Vertrag) 25,00 EUR - mit späterem Gläubigerwechsel (pro Vertrag) 25,00 EUR - für den Todesfall (pro Vertrag) 25,00 EUR ________________________________ 1 Wird nur berechnet, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. 2 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich gemacht wird. 3 Telefonische Erteilung außerhalb des Telefon-Bankings oder formlos erteilte Zahlungsaufträge 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 5 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 6 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 7 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 5 / 25
3.5 Electronic Services 3.5.1 Dienstleistungen Freischaltung für Internetbanking, HBCI 0,00 EUR Bereitstellung Internetbanking Business pro Konto / pro Monat 1,00 EUR mobileTAN (OnlineBanking)1 pro versandter SMS 0,09 EUR SecureGo (OnlineBanking)1 pro versandter TAN 0,05 EUR Benachrichtigungsdienst (OnlineBanking)2 (inkl. USt) pro versandter SMS 0,11 EUR Tages-Limitänderungen für Online-Verfügungen pro Auftrag 5,00 EUR Electronic Banking (Zugangsverwaltung für EBICS) Freischaltung, Änderung, Löschung 0,00 EUR Bereitstellung Kontoumsätze im MT940-Format pro Kunden-ID / pro Monat 5,00 EUR Datenträgeraustausch (Inland) pro Kunden-ID / pro Monat 10,00 EUR Datenträgeraustausch (Ausland) pro Kunden-ID / pro Monat 3,00 EUR Eilige Überweisungen (CCU) pro Buchungsposten 10,00 EUR Service-Rechenzentren Freischaltung, Löschung 0,00 EUR Bereitstellung Kontoauszüge im MT940-Format pro Konto / pro Monat 2,00 EUR Gebühr für die Verarbeitung mit Begleitzettelfreigabe pro Datei 2,00 EUR 3.5.2 Software Software ''windata'' Einzelplatzlizenz / pro Monat (inkl. USt) 2,38 EUR Software ''windata'' Netzwerklizenz / pro Monat (inkl. USt) 4,76 EUR 3.5.3 Hardware – Chipkarte HBCI-Chipkarte (personalisiert, Laufzeit 4 Jahre) 20,00 EUR Chipkartenleser (inkl. USt, inkl. Porto) 79,93 EUR 3.5.4 TAN-Generator Sm@rt-TAN plus (inkl. USt, inkl. Porto) 12,00 EUR Sm@rt-TAN photo (inkl. USt, zzgl. Porto) 15,90 EUR 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank3 Name der Bank (Zentrale): Bank Schilling & Co Aktiengesellschaft Straße: Am Marktplatz 10 PLZ/Ort: 97762 Hammelburg Telefon: 09732 904-0 Telefax: 09732 904-172 Internet: www.bankschilling.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständig Aufsichtsbehörde3 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn ________________________________ 1 Das Entgelt wird nur berechnet, wenn mittels der TAN ein vom Kunden autorisierter Zahlungsauftrag ausgeführt worden ist. 2 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich gemacht wird. 3 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 6 / 25
4.1.3 Eintragung im Handelsregister1 HRB 2931 Amtsgericht Schweinfurt 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember Für Bargeldauszahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag. Für Echtzeit-Überweisungen ist jeder Tag eines Jahres ein Geschäftstag. 4.1.6 Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die ''VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers'' (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungs- empfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfänger eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank Portoersatz Stornierung einer Lastschrift durch den Einreicher 2,00 EUR 4.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfänger eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. ________________________________ 1 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 7 / 25
4.2.2.2 Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 10,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Firmen-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung durch die Bank Portoersatz Stornierung einer Lastschrift durch den Einreicher 2,00 EUR 4.3 Bareinzahlung/Barauszahlung 4.3.1 Bareinzahlung Münzgeldeinzahlung (zum Inkasso)1 5,00 % vom Gegenwert, mind. 2,50 EUR Für Verbraucher sind Münzgeldeinzahlungen bis insgesamt 50,00 € monatlich frei. 4.3.2 Barauszahlung Münzgeldauszahlung je Rolle 0,50 EUR Barauszahlung an eigene Kunden Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer girocard entfällt 0,00 EUR mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit girocard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am entfällt 0,00 EUR Cashpool - bei inländischen KI und KI in der EU2 und den EWR-Staaten3, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-System entfällt entfällt - Verfügungen in anderen entfällt 1 % vom Umsatz Zahlungssystemen (Maestro / mind. 5,00 EUR Cirrus / EAPS / VPAY / Plus) in Euro mit Kreditkarte am Schalter am Geldautomaten (MasterCard) im Inland und Ausland wenn möglich 2 % vom Umsatz 3 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR mind. 5,11 EUR (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz4 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. ________________________________ 1 Gilt nicht bei Rückzahlung eines Kredits/Sollsaldos. 2 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 3 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 4 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 8 / 25
Barauszahlung an fremde Kunden an unseren Geldautomaten Abhebungen mit einer inländischen Wenn die kartenausgebende Wir berechnen kein Entgelt. girocard (z.B. der ec-Karte) Bank wie wir dem Cashpool angehört: Den Preis legt die kartenausgebende Bank fest. Wenn die kartenausgebende Den Preis legt der Bank nicht dem Cashpool Automatenbetreiber fest. angehört: Wir stellen dem Kunden 5,00 Euro in Rechnung. Abhebungen mit einer Mastercard oder 5,00 EUR Visa-Kreditkarte Abhebungen mit allen anderen vom 5,00 EUR Geldautomat akzeptierten Karten 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debitkarten 4.4.1.1 girocard1 - siehe auch Preismodelle - - Privatkonto ''Privatkonto'', ''Jugend'', ''Basiskonto'' eine Karte für jeden Kontoinhaber, pro Jahr 0,00 EUR jede weitere pro Jahr 5,00 EUR - Firmenkonto ''Geschäftskonto'' pro Jahr 5,00 EUR - Ersatzkarte2 pro Jahr 5,00 EUR - Nachbestellung der PIN 5,00 EUR Auslandseinsatz3 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU4 und der EWR-Staaten5 1 % vom Umsatz mind. 1,00 EUR 4.4.2 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals 0,00 EUR an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am Cashpool 1,00 EUR an Ladeterminals anderer KI (siehe dort. Preisverzeichnis) - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am Cash Pool sind 1,00 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR 4.4.3 Kreditkarten 4.4.3.1 MasterCard Standard Jahresgebühr Hauptkarte 25,00 EUR Jahresgebühr Zusatzkarte 20,00 EUR Jahresgebühr Business Card 39,00 EUR ________________________________ 1 Gilt entsprechend für noch im Umlauf befindliche BANKCARD online. 2 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 3 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 4 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 5 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 9 / 25
4.4.3.2 MasterCard GOLD Jahresgebühr Hauptkarte 70,00 EUR Jahresgebühr Zusatzkarte 50,00 EUR Jahresgebühr Business Card 79,00 EUR 4.4.3.3 Allgemeine Entgelte - Ersatzkarte1 - bei Versendung weltweit 20,00 EUR - bei Versendung außerhalb Europas per Kurier 20,00 EUR - bei Namensänderung 20,00 EUR - Nachbestellung der PIN 10,00 EUR - Einsatz im EU-2 und EWR-Staaten3 in EURO am GAA 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR - Auslandseinsatz4 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land - außerhalb der EU-2 und der EWR-Staaten3 1 % vom Umsatz am GAA 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR + 1 % vom Umsatz - Auslandseinsatz - Bargeldbezug am Bankschalter 3 % mind. 5,11 EUR SMS Alert pro versandter SMS 0,15 EUR 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des max. einen Geschäftstag Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen max. vier Geschäftstage Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen3 4.5.1.1 Überweisungsauftrag Echtzeit-Überweisungsaufträge sind derzeit auf 15.000 Euro pro Überweisung begrenzt. 4.5.1.1.1 Annahmefristen - Annahmefrist(en) für Überweisungen an Geschäftstagen der Bank ist 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten des Geschäftstages der jeweiligen Filiale der Bank. - Annahmefrist(en) für Eilüberweisungen (DTE – gleichtägige Gutschrift beim Empfängerinstitut) 12:55 Uhr an Geschäftstagen der Bank. - Bei Echtzeit-Überweisungen gibt es keine Annahmefristen. - Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5 ________________________________ 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 2 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 3 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 4 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 10 / 25
4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag3 max. ein Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag max. zwei Geschäftstage Echtzeit-Überweisungsauftrag (beleglos) max. 20 Sekunden - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag3 max. vier Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführte Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 ''Kontoführung''). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten als SEPA- je Überweisung je Überweisung vom Girokonto Eilüberweisung per Zahlschein zusätzlich beleghafte elektronisch per bei Überweisungsart Überweisung übermittelte* Dauerauftrag formloser Überweisung Erteilung ** Überweisung mit IBAN in Euro 0,40 EUR -- -- -- -- -- innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an 0,40 EUR -- -- -- -- 10,00 EUR einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Siehe -- -- -- -- 10,00 EUR Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, 4.5.1.1.3.2 die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. ________________________________ 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Lituen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Krone, Lettischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertagung (DFÜ). BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 11 / 25
4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung vor, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Sonstige Abwicklung bis zu EUR EUR EUR EU-/EWR- Euro bis zum Gegenwert von 50.000 Es gilt der Preis für eine --- Mitgliedsstaat Euro als EU-Standard-Überweisung Inlandsüberweisung in Euro, wenn sowie ab einem Gegenwert von über der Überweisende die IBAN des 50.000 Euro als Euro-Überweis-ung Begünstigten und den BIC des (SEPA) (Euro-Überweisung gültig auch Kreditinstituts des Begünstigten angibt in der Schweiz) EU- Schwedische Kronen bis zum Es gilt der Preis für eine --- /Mitgliedsstaat Gegenwert von 50.000 Euro Inlandsüberweisung in Schwedischen Kronen, wenn der Überweisende die IBAN des Begünstigten und den BIC des Kreditinstituts des Begünstigten angibt 1,5 ‰ Abwicklungsprovision - mit BIC/STP-fähig mind. 15,00 EUR max. 100,00 EUR 1,5 ‰ Abwicklungsprovision - Zahlung per TIPANET mind. 10,00 EUR max. 100,00 EUR (bestimmte Länder/Empfängerangaben/IBAN/BIC/BLZ/Betragsgrenze) zzgl. Spesen bei Spesenregelung auf ''OUR'' (alle Spesen z. L. d. Auftraggebers) 25,00 EUR Es erfolgt eine Nachbelastung, wenn die Bank bei einem Auftragswert eine um mehr als 10 % über der Pauschalprovision liegende Provision seitens der Auslandsbank berechnet wird. zzgl. Spesen bei nicht STP-fähiger Zahlung 25,00 EUR zzgl. Spesen bei nicht EPC-konformer Zahlung 10,00 EUR zzgl. Spesen bei telegrafischer Ausführung (Realtime/Eilig) 10,00 EUR 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Portoersatz Überweisungsauftrags durch die Bank Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des 10,00 EUR Überweisungsauftrags ggf. zzgl. fremden Spesen Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch 5,00 EUR ggf. zzgl. den Kunden fremden Spesen Dauerauftrag Einrichtung/Änderung1 1,30 EUR 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführte Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 ''Kontoführung''). ________________________________ 1 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich gemacht wird. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 12 / 25
Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Sonstige Abwicklung bis zu EUR EUR EUR Überweisung in Euro --- --- --- innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungs- --- --- --- dienstleister Inlandsüberweisung die auf eine andere Währung eines --- --- --- EWR-Mitgliedstaates lautet 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR1) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung2) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten3) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge Echtzeit-Überweisungsaufträge sind derzeit auf 15.000 Euro pro Überweisung begrenzt. 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeit-Überweisungsaufträgen in Euro beträgt die Ausführungsfrist max. 20 Sekunden. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte - 1: Zahler trägt alle Entgelte - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: - Bei der Entgeltweisung ''0'' können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltweisung ''2'' können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Sonstige Abwicklung Zielland/Währung 0 1 0 1 bis zu EUR EUR EUR EUR EUR 1,5 ‰ Provision mind. 1,5 ‰ Provision mind. Schweiz/Euro mit --- EUR 10,00 EUR 10,00 --- --- IBAN/BIC max. EUR 100,00 max. EUR 100,00 Übrige Länder Preis auf Nachfrage ________________________________ 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 2 Z. B. US-Dollar. 3 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 13 / 25
4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 5,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Portoersatz Überweisungsauftrags durch die Bank Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der 5,00 EUR Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung1 1,30 EUR 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarung sind möglich: - 0:Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte - 1: Zahler trägt alle Entgelte - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: - Bei der Entgeltweisung ''0'' können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltweisung ''2'' können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltüberweisung ''0'' oder ''2'' werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Zielland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Sonstige Abwicklung 0 1 0 1 bis zu EUR EUR EUR EUR EUR Schweiz/Euro mit --- --- --- --- --- IBAN/BIC Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. ________________________________ 1 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich gemacht wird. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 14 / 25
(4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden (Gültigkeit 1 Jahr)1 5,00 EUR Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden (Gültigkeit 1 Jahr) 0,00 EUR Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks 15,00 EUR Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 3,00 EUR Scheckvordrucke (pro Stück, inkl. USt, je nach Stückzahl) min. 0,07 EUR max. 0,24 EUR 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.2.1 per Verrechnungsscheck / Scheckvorlage (Bezahltmeldung) in Euro: 1,50 ‰, mindestens 35,00 EUR maximal -,- EUR in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 35,00 EUR maximal -,- EUR 5.2.2 per Bankscheck / Scheckziehung in Euro: 1,50 ‰, mindestens 25,00 EUR maximal 100,00 EUR in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 35,00 EUR maximal 100,00 EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 1,50 ‰, mindestens 10,00 EUR maximal 100,00 EUR in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens 10,00 EUR maximal 100,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens 1,50 EUR ________________________________ 1 Wird nur berechnet, wenn dies im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgt. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 15 / 25
5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.4.1 Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut am Tag der Buchung Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut1 ____________ aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des am Tag der Buchung Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen 5.4.2 Bei Belastungen Scheck am Tag der Belastungsbuchung für die Bank Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks - auf Euro lautende Reisescheck Verkauf von Euro-Reiseschecks entfällt Barauszahlung von Euro-Reiseschecks 0,51 EUR Rücknahme von Euro-Reiseschecks entfällt - auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks Entfällt Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks 5,00 EUR Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks entfällt 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. ________________________________ 1 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 16 / 25
6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 6.1.1 bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden jährlich 20,00 EUR zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan1 10,00 EUR außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung2 10,00 EUR Ratenänderung auf Wunsch des Kunden 50,00 EUR Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 0,5 % der Investitionssumme mind. 100,00 EUR max. 1.000,00 EUR Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen3 250,00 EUR sowie bei vor dem 21. März 2016 abgeschlossenen Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen je Darlehenskonto4 6.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag 10,00 EUR des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Verwahrung von Grundschulden und Grundschuldbriefen durch die Bank in Fällen, in 20,00 EUR denen keine Sicherung von Krediten vertraglich vereinbart ist pro Jahr je Grundschuld / je Grundschuldbrief Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, 10,00 EUR Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand 100,00 EUR berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, 100,00 EUR soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine 100,00 EUR gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen 250,00 EUR Abwicklung von Treuhandaufträgen 250,00 EUR 6.2 Avale Änderung, Ersatzausstellung Urkunde, wenn im Interesse und/oder im Auftrag des Kunden5 50,00 EUR ________________________________ 1 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen 2 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich gemacht wird. 3 Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgeltes ist bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen nach § 502 Abs. 3 BGB begrenzt. 4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Verbraucherdarlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. 5 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich gemacht wird. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 17 / 25
7 Auskünfte 7.1 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen 25,00 EUR Bankauskunft im Inland als Eilauskunft einholen 50,00 EUR Bankauskunft im Ausland einholen 50,00 EUR Bankauskunft im Ausland als Eilauskunft einholen 100,00 EUR sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 25,00 EUR 7.2 Auskünfte (im Auftrag des Kunden erteilt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Auskunft erteilt 30,00 EUR 8 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach1 (inkl. USt) für je nach Größe von bis 9 cm 50,00 EUR bis 10 cm 70,00 EUR bis 20 cm 95,00 EUR über 20 cm 120,00 EUR je weitere 5.000 EUR Versicherungssumme 5,00 EUR Einlagerung von Verwahrstücken2 (inkl. USt) bis 25.000 Kubikzentimeter 95,20 EUR bis 50.000 Kubikzentimeter 166,60 EUR bis 100.000 Kubikzentimeter 273,70 EUR bis 200.000 Kubikzentimeter 404,60 EUR bis 400.000 Kubikzentimeter 452,20 EUR größer 400.000 Kubikzentimeter 476,00 EUR Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Verwahrung von Verwahrsparbüchern (inkl. USt) pro Jahr 5,00 EUR Verwahrung von Edelmetallen Für die Verwahrung der Edelmetalle wird eine jährliche Verwaltungsgebühr berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Kurswert zum Stichtag 31.12. Verwahrpreis Gold (p.a.) 0,75 % zzgl. USt = 0,89 % ________________________________ 1 pro Jahr inkl. Versicherungsschutz-Summe 10.000,00 EUR 2 pro Jahr inkl. Versicherungsschutz-Summe 10.000,00 EUR BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 18 / 25
9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft und Festpreisgeschäft) 9.1.1 Kauf und Verkauf beim Kommissionsgeschäft (Provision) Ausführung im Inland Ausführung im Ausland Wertpapierart Provision: Online- Provision: Online- Brokerage: Brokerage: % vom Kurswert / % vom Kurswert / % vom Kurs- % vom Kurs- Minimum in EUR wert / Minimum in EUR wert / pro Stück pro Stück Minimum in Minimum in EUR EUR pro Stück pro Stück Aktien Optionsscheine 0,00 – 10,00 EUR 0,00 Genussscheine / 10,01 – 99,99 EUR 10,00 --- 1,0 % / min.1 --- Genussrechte ab 100,-- 1 % min. EUR 30,00 Investmentanteile über Börse Sonstige Wertpapiere (strukturierte Anleihen max. 4% --- --- --- und Zertifikate) Verzinsliche Wertpapiere 0,00 – 10,00 EUR 0,00 Wandelanleihen / 10,01 – 99,99 EUR 10,00 --- 0,5 % / min.1 --- Optionsanleihen ab 100,-- 0,5 % min. EUR 30,00 Zero Bonds Bezugsrechte / Staffelpreise Staffelpreise Teilrechte 0,00 – 9,99 EUR 0,00 0,00 – 9,99 EUR 0,00 10,00 – 49,99 EUR 5,00 10,00 – 49,99 EUR 5,00 --- --- 50,00 – 99,99 EUR 10,00 50,00 – 99,99 EUR 10,00 100,00 – 499,99 EUR 15,00 100,00 – 499,99 EUR 15,00 ab 500,-- 1% min. EUR 30,00 ab 500,-- 1% min.1 Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird nur bei der ersten Teilausführung die Mindestprovision berechnet. Limitvormerkung2 und –änderung3 pro Auftrag 5,00 EUR 9.1.2 Kauf und Verkauf beim Festpreisgeschäft (Abwicklungsentgelt) Beim Festpreisgeschäft ist die Vergütung der Bank regelmäßig im Kauf- bzw. Verkaufspreis enthalten (Marge). Soweit die Bank eine Marge nicht einkalkuliert wird zusätzlich zum Kaufpreis ein Abwicklungsentgelt in folgender Höhe erhoben, welches gesondert ausgewiesen und berechnet wird. Wertpapierart Abwicklungsentgelt Zertifikate max. 4% vom Kurswert Strukturierte max. 4% vom Kurswert Anleihen Investmentanteile max. 5% vom Kurswert ________________________________ 1 Mindestens 40,00 Euro für innereuropäisch und mindestens 60,00 Euro für außereuropäisch. 2 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht taggleich ausgeführt wird. 3 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich gemacht wird. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 19 / 25
9.1.3 Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich, Kommissionsgeschäft) Provision: Online-Brokerage % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Provision: Ausgabeaufschlag) bzw. % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmeentgelt)/Minimum Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Erwerb von Investmentanteilen ohne 1,0 % Aktienfonds --- Ausgabeaufschlag 0,5 % sonstige Fonds Rückgabe von Investmentanteilen 0,25 % --- 9.1.4 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgelt wie bei einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben (siehe 9.1.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)) 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 9.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren1 Die Berechnung erfolgt vierteljährlich für das abgelaufene Quartal auf den Depotbestand zum Quartalsultimo.2 Berechnungsmodus Girosammel- Streifband- Wertpapier- verwahrung verwahrung Rechnung % p. a. v. Kurswert % p. a. v. Kurswert % p. a. v. Kurswert Aktien vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595 Optionsscheine vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595 Verzinsliche Wertpapiere vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595 Inhaberschuldverschreibungen vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595 - eigene - Verbund - fremd Wandelanleihen vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595 Optionsanleihen vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595 Zero Bonds vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595 Genussscheine vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595 Investmentanteile vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595 - Verbund - fremd Bezugsrechte/Teilrechte vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595 Sonstige Wertpapiere vierteljährlich 0,1785 0,357 0,595 EUR EUR EUR Bestände ohne Kurswert vierteljährlich 1,79 1,79 1,79 - Mindestpreis pro Depot (vierteljährlich zum Quartalsende)1,2 3,87 EUR - Mindestpreis pro Bestandsposten (vierteljährlich zum Quartalsende)1,2 1,79 EUR - Depots ohne Bestand (vierteljährlich zum Quartalsende)1,2 3,75 EUR ________________________________ 1 Für Depotinhaber (Sitz innerhalb EU) inkl. USt; für Depotinhaber (Sitz außerhalb EU) USt-frei. 2 Bei Depotauflösung bzw. externem Depotübertrag erfolgt die Berechnung zeitanteilig. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 20 / 25
9.2.2 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) - Girosammelverwahrung 59,50 EUR - Streifbandverwahrung 59,50 EUR - Wertpapierrechnung 59,50 EUR 9.2.3 Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland EUR EUR 0,00 – 10,00 EUR 0,00 junge Aktien 10,01 – 99,99 EUR 10,00 1,0 % / min.1 ab 100,-- 1 % min. EUR 30,00 Options-, Wandelanleihen 0,00 – 10,00 EUR 0,00 Genussscheinen 10,01 – 99,99 EUR 10,00 0,5 % / min.1 ab 100,-- 0,5 % min. EUR 30,00 9.2.4 Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) 35,70 EUR Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen 30,00 EUR Ausübung von Wandelrechten 30,00 EUR 9.2.5 Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt)2 Pro Auftrag 0,00 EUR 9.2.6 Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Vorabbefreiung von ausländischer Quellensteuer 17,85 EUR zzgl. Fremdgebühren Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 53,55 EUR zzgl. 8,93 EUR pro Posten zzgl. Fremdgebühren Abrechnungskorrekturen auf Wunsch des Kunden 17,85 EUR 9.2.7 Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) 23,80 EUR Zweitschriften (inkl. USt)3 17,85 EUR 9.2.8 Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit 0,00 EUR 9.2.9 Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) 11,90 EUR ________________________________ 1 Mindestens 40,00 Euro für innereuropäisch und mindestens 60,00 Euro für außereuropäisch. 2 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang. 3 Diese werden nur berechnet, wenn der Grund hierfür in den vom Kunden zu vertretenden Verantwortungsbereich fällt und/oder durch diesen erforderlich gemacht wird. BSH9901093 – gültig ab: 01.03.2019 YC0RED1 - 01.03.2019 - 10:36 Seite 21 / 25
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