PREISE UND REGELUNGEN - für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Gültig ab 1. Januar 2019
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PREISE UND REGELUNGEN für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Gültig ab 1. Januar 2019
Vorbemerkungen Die Bundesnetzagentur hat am 14.09.2018 Hinweise für Verteilnetzbetreiber zur Anpassung der Erlösobergrenze für das Kalenderjahr 2019 veröffentlicht. Entsprechend dieser Hinweise wurde die Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze angepasst. Ab dem 1. Januar 2019 gelten im Netzgebiet der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG neue Preise. Die seit dem 1. Januar 2018 gültigen Preise verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2018 ihre Gültigkeit. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) besteht die Verpflichtung die für das Folgejahr geltenden bzw. voraussichtlich geltenden Netzentgelte bis zum 15. Oktober des laufenden Jahres zu veröffentlichen. Ab dem 1. Januar des Folgejahres werden diese als endgültig angesehen, sofern die Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG keine abweichenden endgültigen Netzentgelte veröffentlicht. Ergänzend zum Energiewirtschaftsgesetz werden durch die Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWKG) und das „Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien“ (EEG) umgesetzt. Die Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG gibt die aus den KWK-Förderzuschlägen resultierenden Belastungen nach § 26 KWKG, den Aufschlag auf Grund individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die nach § 17f Abs. 5 EnWG zu erhebende Offshore-Haftungsumlage sowie die durch die Verteilnetzbetreiber zu erhebende Belastung nach § 18 Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) an die Letztverbraucher, die an ihr Netz angeschlossen sind, weiter. Die Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG behält sich eine Anpassung der Preise, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen und geänderten regulatorischen Vorgaben – soweit erforderlich nach Erteilung eines entsprechenden Beschlusses durch die Bundesnetzagentur Die Höhe der aktuell geltenden gesetzlichen Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den Umlagen werden auf der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de veröffentlicht. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen. Alle in den nachstehenden Preisblättern genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Stand: 17.12.2018 Seite 1 von 5
1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme mit Leistungsmessung 1.1 Jahresleistungspreis Benutzungsdauer < 2.500 Stunden ≥ 2.500 Stunden Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Entnahmestelle €/kWa Cent/kWh €/kWa Cent/kWh Umspannung HS/MS 11,75 2,85 69,22 0,55 Mittelspannung MS 12,43 3,33 84,36 0,46 Umspannung MS/NS 10,67 4,39 107,72 0,51 Niederspannung NS 9,51 4,86 107,22 0,95 Für entnommene Blindmehrarbeit ist ein Preis in Höhe von 0,92 Cent/kvarh zu bezahlen. Die Blindarbeit ist die Menge, die den Wert von 50 % der entnommenen Wirkarbeit überschreitet. Die Blindstrommehrarbeit wird monatlich ermittelt und in Rechnung gestellt. 1.2 Monatsleistungspreis Leistungspreis Arbeitspreis Entnahmestelle €/kW und Monat Cent/kWh Umspannung HS/MS 11,54 0,55 Mittelspannung MS 14,06 0,46 Umspannung MS/NS 17,95 0,51 Niederspannung NS 17,87 0,95 1.3 Entgelte für Netzreservekapazität 0 - 200 h/a 201 - 400 h/a 401 - 600 h/a1 Entnahmestelle €/kWa €/kWa €/kWa Umspannung HS/MS 29,37 35,24 41,12 Mittelspannung MS 31,08 37,29 43,51 Umspannung MS/NS 38,12 45,74 53,37 Niederspannung NS 47,54 57,04 66,55 1 Bei einer Inanspruchnahme von mehr als 600 h/a wird das Netzentgelt gemäß 1.1 berechnet Stand: 17.12.2018 Seite 2 von 5
1.4 Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung Entnahme- und Einspeisestelle €/Messstelle Mittelspannung MS (einschließlich Umspannung HS/MS)2 3 704,35 Niederspannung NS 457,44 Kundenweitergaberelais (ein Ausgang) 10,20 Kundenweitergaberelais (drei Ausgänge) 30,60 Zuschlag für Kombiwandler 250,00 Zuschlag für Pulssummierung 250,00 Zählerauslesung vor Ort4 192,14 €/Ablesung Für neu eingebaute moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach §§ 21 und 22 MsbG gelten separate Preise und Regelungen. Die Preise und Regelungen finden Sie auf unserer Homepage unter: Messung / Messstellenbetreiber | Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG 2 Lastgangzählung in der Standardausführung inklusive Messwandlern, Fernübertragung der Messdaten, Datenauf- bereitung und werktägliche (Montag – Freitag) Datenbereitstellung per E-Mail (bei gegebener technischer Voraus- setzung in der Kundenanlage und in Abstimmung mit dem Lieferanten). 3 Entgelt inklusive 5,80 €/a für Tarifschaltgerät. 4 Ist die Datenübermittlung der Messwerte mittels Modem nicht möglich, berechnen wir die monatliche Ablesung an der Kundenanlage gemäß diesem Preisblatt. Stand: 17.12.2018 Seite 3 von 5
2. Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne Leistungsmessung 2.1 Entgelte für jeweilige Kundengruppen Jahresgrundpreis Arbeitspreis Entnahmestelle €/a Cent/kWh Haushalt / Landwirtschaft / Gewerbe / Sonstige 56,00 4,81 Speicherheizung ─ 1,80 Wärmepumpe ─ 2,80 Öffentliche Straßenbeleuchtung5 ─ 4,07 Elektromobilität ─ 1,45 2.2 Entgelte für Messstellenbetrieb Entnahme- und jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich Einspeisestelle €/Jahr Niederspannung NS 10,36 13,95 21,13 49,85 Eintarifzählung Niederspannung NS 23,69 27,28 34,46 63,18 Doppeltarifzählung6 Zuschlag für Messwandler 24,95 Für neu eingebaute moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach §§ 21 und 22 MsbG gelten separate Preise und Regelungen. Die Preise und Regelungen finden Sie auf unserer Homepage unter: Messung / Messstellenbetreiber | Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG 5 Der Arbeitspreis berechnet sich aus dem Leistungs- und dem Arbeitspreis gemäß 1.1 für das Nieder- spannungsnetz bei einer Jahresbenutzungsdauer von 3.430 h/a entsprechend dem Lastprofil für Straßen- beleuchtung. 6 Entgelt inklusive 5,80 €/a für Tarifschaltgerät. Stand: 17.12.2018 Seite 4 von 5
2.3 Mehr-/Mindermengenpreise Die Mehr-/Mindermengenpreise werden von dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) monatsweise ermittelt und jeweils für den darauffolgenden Monat veröffentlicht. Die aktuellen Entgelte finden Sie im Internet auf der Seite des BDEW unter: https://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung 3. Preise für singuläre genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV Betriebsmittel Preis/Jahr 20-kV-Leitungsfeld mit Leistungsschalter aus einer 6.689,80 €/Stück Umspannanlage/Schaltanlage 20-kV-Direktleitung 5.987,60 €/km 4. Entgelte für Unterbrechung / Wiederherstellung der Anschlussnutzung Für jeden Einsatz eines Beauftragten der Netze Mittelbaden €/Einsatz Unterbrechung der Anschlussnutzung am Kabelanschluss 92,00 (Mo. – Do. 7:30 – 16:00 Uhr / Fr. 7:30 - 15:00 Uhr) Wiederherstellung der Anschlussnutzung am Kabelanschluss 92,44 (Mo. – Do. 7:30 – 16:00 Uhr / Fr. 7:30 - 15:00 Uhr) Unterbrechung der Anschlussnutzung am Freileitungsanschluss 185,00 (Mo. – Do. 7:30 – 16:00 Uhr / Fr. 7:30 - 15:00 Uhr) Wiederherstellung der Anschlussnutzung am Freileitungsanschluss 184,87 (Mo. – Do. 7:30 – 16:00 Uhr / Fr. 7:30 - 15:00 Uhr) Wiederherstellung der Anschlussnutzung außerhalb der Geschäftszeiten 386,56 (nach Aufwand, mindestens) Die Entgelte sind ausschließlich in der Netzebene Niederspannung gültig. In allen anderen Netzebenen erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Stand: 17.12.2018 Seite 5 von 5
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