PREISE UND REGELUNGEN - für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Gültig ab 1. Januar 2019

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PREISE UND REGELUNGEN - für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Gültig ab 1. Januar 2019
PREISE UND REGELUNGEN

für die Nutzung des Stromverteilnetzes der

    Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG

            Gültig ab 1. Januar 2019
Vorbemerkungen

  Die Bundesnetzagentur hat am 14.09.2018 Hinweise für Verteilnetzbetreiber zur Anpassung der
  Erlösobergrenze für das Kalenderjahr 2019 veröffentlicht. Entsprechend dieser Hinweise wurde die
  Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung über die Anreizregulierung der
  Energieversorgungsnetze angepasst. Ab dem 1. Januar 2019 gelten im Netzgebiet der Netze
  Mittelbaden GmbH & Co. KG neue Preise. Die seit dem 1. Januar 2018 gültigen Preise verlieren
  mit Ablauf des 31. Dezember 2018 ihre Gültigkeit.

  Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) besteht die Verpflichtung die
  für das Folgejahr geltenden bzw. voraussichtlich geltenden Netzentgelte bis zum 15. Oktober des
  laufenden Jahres zu veröffentlichen. Ab dem 1. Januar des Folgejahres werden diese als endgültig
  angesehen, sofern die Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG keine abweichenden endgültigen
  Netzentgelte veröffentlicht.

  Ergänzend zum Energiewirtschaftsgesetz werden durch die Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG
  das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“
  (KWKG) und das „Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien“ (EEG) umgesetzt.

  Die Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG gibt die aus den KWK-Förderzuschlägen resultierenden
  Belastungen nach § 26 KWKG, den Aufschlag auf Grund individueller Netzentgelte nach § 19 Abs.
  2 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV),
  die nach § 17f Abs. 5 EnWG zu erhebende Offshore-Haftungsumlage sowie die durch die
  Verteilnetzbetreiber zu erhebende Belastung nach § 18 Abs. 1 der Verordnung über
  Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) an die Letztverbraucher, die an ihr Netz
  angeschlossen sind, weiter.

  Die Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG behält sich eine Anpassung der Preise, insbesondere auf
  Grund von Rechtsänderungen und geänderten regulatorischen Vorgaben – soweit erforderlich nach
  Erteilung eines entsprechenden Beschlusses durch die Bundesnetzagentur

  Die Höhe der aktuell geltenden gesetzlichen Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den
  Umlagen werden auf der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber
  unter www.netztransparenz.de veröffentlicht.

  Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung
  und den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen.

  Alle in den nachstehenden Preisblättern genannten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der
  Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

  Stand: 17.12.2018                                                                   Seite 1 von 5
1.     Entgelte für Netznutzung für Entnahme mit Leistungsmessung

1.1 Jahresleistungspreis

        Benutzungsdauer                             < 2.500 Stunden                      ≥ 2.500 Stunden
                                            Leistungspreis      Arbeitspreis      Leistungspreis       Arbeitspreis
        Entnahmestelle
                                                €/kWa            Cent/kWh             €/kWa             Cent/kWh
        Umspannung HS/MS                         11,75               2,85              69,22               0,55
        Mittelspannung MS                        12,43               3,33              84,36               0,46
        Umspannung MS/NS                         10,67               4,39              107,72              0,51
        Niederspannung NS                         9,51               4,86              107,22              0,95

        Für entnommene Blindmehrarbeit ist ein Preis in Höhe von 0,92 Cent/kvarh zu bezahlen. Die
        Blindarbeit ist die Menge, die den Wert von 50 % der entnommenen Wirkarbeit überschreitet.
        Die Blindstrommehrarbeit wird monatlich ermittelt und in Rechnung gestellt.

1.2 Monatsleistungspreis

                                                     Leistungspreis                         Arbeitspreis
        Entnahmestelle
                                                    €/kW und Monat                           Cent/kWh
        Umspannung HS/MS                                  11,54                                 0,55
        Mittelspannung MS                                 14,06                                 0,46
        Umspannung MS/NS                                  17,95                                 0,51
        Niederspannung NS                                 17,87                                 0,95

1.3 Entgelte für Netzreservekapazität

                                                  0 - 200 h/a               201 - 400 h/a        401 - 600 h/a1
        Entnahmestelle
                                                    €/kWa                      €/kWa                €/kWa
        Umspannung HS/MS                             29,37                     35,24                   41,12
        Mittelspannung MS                            31,08                     37,29                   43,51
        Umspannung MS/NS                             38,12                     45,74                   53,37
        Niederspannung NS                            47,54                     57,04                   66,55

        1   Bei einer Inanspruchnahme von mehr als 600 h/a wird das Netzentgelt gemäß 1.1 berechnet

     Stand: 17.12.2018                                                                                     Seite 2 von 5
1.4 Entgelte für Messstellenbetrieb

                                                                                           inkl. Messung
     Entnahme- und Einspeisestelle
                                                                                            €/Messstelle
     Mittelspannung MS (einschließlich Umspannung HS/MS)2 3                                    704,35
     Niederspannung NS                                                                         457,44
     Kundenweitergaberelais (ein Ausgang)                                                       10,20
     Kundenweitergaberelais (drei Ausgänge)                                                     30,60
     Zuschlag für Kombiwandler                                                                 250,00
     Zuschlag für Pulssummierung                                                               250,00
     Zählerauslesung vor Ort4                                                           192,14 €/Ablesung

     Für neu eingebaute moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach §§ 21
     und 22 MsbG gelten separate Preise und Regelungen.

     Die Preise und Regelungen finden Sie auf unserer Homepage unter:
     Messung / Messstellenbetreiber | Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG

     2
         Lastgangzählung in der Standardausführung inklusive Messwandlern, Fernübertragung der Messdaten, Datenauf-
         bereitung und werktägliche (Montag – Freitag) Datenbereitstellung per E-Mail (bei gegebener technischer Voraus-
         setzung in der Kundenanlage und in Abstimmung mit dem Lieferanten).
     3
         Entgelt inklusive 5,80 €/a für Tarifschaltgerät.
     4   Ist die Datenübermittlung der Messwerte mittels Modem nicht möglich, berechnen wir die monatliche Ablesung an
          der Kundenanlage gemäß diesem Preisblatt.

  Stand: 17.12.2018                                                                                       Seite 3 von 5
2.     Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne Leistungsmessung

2.1 Entgelte für jeweilige Kundengruppen

                                                                        Jahresgrundpreis            Arbeitspreis
        Entnahmestelle
                                                                              €/a                    Cent/kWh
        Haushalt / Landwirtschaft / Gewerbe / Sonstige                          56,00                  4,81
        Speicherheizung                                                          ─                     1,80
        Wärmepumpe                                                               ─                     2,80
        Öffentliche Straßenbeleuchtung5                                          ─                     4,07
        Elektromobilität                                                         ─                     1,45

2.2 Entgelte für Messstellenbetrieb

        Entnahme- und
                                                     jährlich    halbjährlich     vierteljährlich      monatlich
        Einspeisestelle €/Jahr
        Niederspannung NS
                                                      10,36         13,95               21,13            49,85
        Eintarifzählung
        Niederspannung NS
                                                      23,69         27,28               34,46            63,18
        Doppeltarifzählung6

        Zuschlag für Messwandler                      24,95

        Für neu eingebaute moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach §§ 21
        und 22 MsbG gelten separate Preise und Regelungen.

        Die Preise und Regelungen finden Sie auf unserer Homepage unter:
        Messung / Messstellenbetreiber | Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG

        5   Der Arbeitspreis berechnet sich aus dem Leistungs- und dem Arbeitspreis gemäß 1.1 für das Nieder-
            spannungsnetz bei einer Jahresbenutzungsdauer von 3.430 h/a entsprechend dem Lastprofil für Straßen-
            beleuchtung.
        6   Entgelt inklusive 5,80 €/a für Tarifschaltgerät.

     Stand: 17.12.2018                                                                                    Seite 4 von 5
2.3 Mehr-/Mindermengenpreise

        Die Mehr-/Mindermengenpreise werden von dem Bundesverband der Energie- und
        Wasserwirtschaft (BDEW) monatsweise ermittelt und jeweils für den darauffolgenden Monat
        veröffentlicht.

        Die aktuellen Entgelte finden Sie im Internet auf der Seite des BDEW unter:
        https://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung

3.     Preise für singuläre genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV

        Betriebsmittel                                                                Preis/Jahr

        20-kV-Leitungsfeld mit Leistungsschalter aus einer
                                                                                 6.689,80 €/Stück
        Umspannanlage/Schaltanlage

        20-kV-Direktleitung                                                       5.987,60 €/km

4.     Entgelte für Unterbrechung / Wiederherstellung der Anschlussnutzung

        Für jeden Einsatz eines Beauftragten der Netze Mittelbaden                      €/Einsatz

        Unterbrechung der Anschlussnutzung am Kabelanschluss
                                                                                          92,00
        (Mo. – Do. 7:30 – 16:00 Uhr / Fr. 7:30 - 15:00 Uhr)
        Wiederherstellung der Anschlussnutzung am Kabelanschluss
                                                                                          92,44
        (Mo. – Do. 7:30 – 16:00 Uhr / Fr. 7:30 - 15:00 Uhr)
        Unterbrechung der Anschlussnutzung am Freileitungsanschluss
                                                                                         185,00
        (Mo. – Do. 7:30 – 16:00 Uhr / Fr. 7:30 - 15:00 Uhr)
        Wiederherstellung der Anschlussnutzung am Freileitungsanschluss
                                                                                         184,87
        (Mo. – Do. 7:30 – 16:00 Uhr / Fr. 7:30 - 15:00 Uhr)
        Wiederherstellung der Anschlussnutzung außerhalb der Geschäftszeiten
                                                                                         386,56
        (nach Aufwand, mindestens)

        Die Entgelte sind ausschließlich in der Netzebene Niederspannung gültig. In allen anderen
        Netzebenen erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.

     Stand: 17.12.2018                                                                     Seite 5 von 5
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