Preisliste 2019 - Hüswil Kieswerk Beton AG - Kieswerk Hüswil
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Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Preisliste 2019 Administration Telefon 041 989 80 80 info@kieswerk-hueswil.ch Disposition Telefon 041 989 80 80 dispo@kieswerk-hueswil.ch Belagsanlage Telefon 041 989 80 85 belag@kieswerk-hueswil.ch www.kieswerk-hueswil.ch Kieswerk Beton AG Hüswil 1
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Unsere Öffnungszeiten Abgabezeiten für Beton, Kies und Asphalt: Januar, Februar, November und Dezember 7.00 – 11.30 / 12.45 – 16.30 Uhr März bis Oktober 6.45 – 11.30 / 12.45 – 16.30 Uhr Feiertage Datum Neujahr Arbeitsbeginn am Montag, 7. Januar 2019, 7.30 Uhr Karfreitag bis Ostermontag 19. April bis 22. April 2019 Auffahrt Donnerstag, 30. Mai 2019 Pfingstmontag Montag, 10. Juni 2019 Fronleichnam Donnerstag, 20. Juni 2019, reduziert offen Bundesfeiertag Donnerstag, 1. August 2019 Maria Himmelfahrt Donnerstag, 15. August 2019, reduziert offen Allerheiligen Freitag, 1. November 2019, reduziert offen Maria Empfängnis Sonntag, 8. Dezember 2019 Weihnachten ab Montag, 23. Dezember 2019, 16.00 Uhr Neujahr 2020 bis Montag, 6. Januar 2020, 7.30 Uhr Betriebsbesichtigungen Wir freuen uns über jeden Besuch in unserem Werk und führen Sie oder Ihre Gruppen (z. B. Lehrlinge) auf Vereinbarung gerne durch unseren Betrieb. 2
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch InhaltsverzeichnisSeite Kies, Sand, Splitt, Recyclingbaustoffe 4–8 E E Beton nach SN EN 206 übrige Betonsorten, Überzug 9 – 13 E Walzasphalte nach Norm Spezialbeläge 14 – 18 Transporte Beton, Kies, Sand, Walzasphalt 19 – 20 E Betonpumpen 21 – 27 E Lieferbedingungen für: Transportbeton 28 – 31 E E Kies, Sand, Splitt 32 – 34 E Walzasphalt 35 – 39 3
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Korngemische (Mischkies, gewaschen) Code Bezeichnung Körnung Norm Preis Fr./m 3 ab Werk 20 01 Betonkies 0 – 45 47.40 20 02 Betonkies 0 – 32 SN 670 102 48.40 20 03 Betonkies 0 – 16 SN 670 102 53.00 20 04 Betonkies‑/Pumpmischung 0 – 32 SN 670 102 49.90 20 22 Umhüllungskies 0 – 32 42.00 20 23 Umhüllungskies 0 – 16 46.50 Feine Gesteinskörnungen (Sand, gewaschen) Code Bezeichnung Körnung Norm Preis Fr./m 3 ab Werk 21 09 Füllsand Auf Anfrage 21 10 Feinsand 0 – 0.5 43.50 21 11 Sand 0 – 1 55.50 21 12 Sand 0–4 SN 670 102 55.50 21 13 Maurersand 0 – 2 53.20 21 14 Rasensand 0 – 4 49.90 21 15 Spielplatzsand 0 – 1 42.90 21 16 Reitplatzsand 0 – 1 41.40 21 17 Brechsand 0–4 SN 670 103 56.30 21 18 Sand-Splittgemisch 0 – 8 55.80 für Verbundsteine 21 20 Grobsand 1 – 4 55.50 21 26 Restaurierungssand 0 – 4 58.60 Grobe Gesteinskörnungen (Rundkies, gewaschen) Code Bezeichnung Körnung Norm Preis Fr./m 3 ab Werk 22 20 Rundkies 4 – 8 SN 670 102 49.40 22 21 Rundkies 8 – 16 SN 670 102 49.40 22 22 Rundkies 16 – 32 SN 670 102 45.40 22 23 Rundkies (Sickerkies/Bölli) 32 – 45 44.20 22 24 Bollensteine 50 – 200 44.40 62 30 Bollensteine, sortiert 150 – 220 Auf Anfrage 4
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch (Splitt/Brechschotter Grobe Gesteinskörnungen gewaschen) Code Bezeichnung Körnung Norm Preis Fr./m 3 ab Werk 23 20 Gartensplitt 4 – 6 76.20 23 27 Splitt 4 – 8 SN 670 103 56.20 23 28 Splitt 8 – 11 SN 670 103 56.20 23 29 Splitt 11 – 16 SN 670 103 55.20 23 30 Splitt 16 – 22 SN 670 103 54.20 23 32 Splitt felsgebrochen 4 – 8 SN 670 103 95.20 23 33 Splitt felsgebrochen 8 – 11 SN 670 103 95.20 63 38 Brechschotter felsgebrochen 22 – 32 SN 670 103 95.20 63 31 OB-Splitt felsgebrochen 4 – 6 123.10 (Splitt/Brechschotter Grobe Gesteinskörnungen trocken) Code Bezeichnung Körnung Norm Preis Fr./m 3 ab Werk 23 25 Wintersplitt 4 – 6 65.70 23 31 Brechschotter 16 – 32 54.20 22 25 Überkorn 0 – 80 Auf Anfrage 22 26 Überkorn 4 – 32 Auf Anfrage Wandkies Code Bezeichnung Körnung Norm Preis Fr./m3 Rufswil 24 40 Wandkies 1. Qualität 22.00 28 50 Auffüllmaterial mit Auf Anfrage Anforderungen, kiesig 24 76 Wandkies sortiert 0 – 60 27.00 24 80 ungebundene Gemische 0 – 45 30.00 5
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Ungebundene Gemische Code Bezeichnung Körnung Preis Fr./m3 ab Werk 26 45 Planiematerial gebrochen 0 – 25 36.30 26 48 Ungebundene Gemische, 0 – 45 30.00 gebrochen 26 49 Ungebundene Gemische, 0 – 45 26.00 gesiebt 26 43 Hüswiler Mergel 0 – 25 36.00 26 44 Hüswiler Schotterrasen 42.00 Recyclingmaterial (falls vorhanden) 27 52 RC-Asphaltgranulat 0 – 25 22.00 27 60 RC-Betongranulat 0 – 25 28.00 27 58 RC-Betongranulat 0 – 45 22.00 27 70 RC-Kiessand A80/20 gebrochen 0 – 45 25.00 27 75 RC-Kiessand B80/20 gebrochen 0 – 45 27.00 Materialannahme Code Bezeichnung Preis Fr. / m3 29 00 Aushub Typ A trocken Auf Anfrage 29 01 Aushub Typ A mit Nasszuschlag Auf Anfrage 29 02 Aushub Typ A angeliefert bei Regen Auf Anfrage 29 04 Aushub Typ A schlammig Auf Anfrage 29 19 Kantonale Deponieabgabe Typ A – .60 29 30 Ausbauasphalt sortenrein mit bis zu 250 mg PAK/ kg Annahme nur nach Vereinbarung Werk Hüswil 15.00 29 35 Ausbauasphalt sortenrein mit 250 bis 1000 mg PAK/ kg Annahme nur nach Vereinbarung Werk Hüswil 20.00 29 40 Strassenaufbruch Kies/Beton (Asphalt < 4%, Mischabruch < 1%) Werk Hüswil 4.00 29 21 Betonabbruch < 60 60 60 Werk Hüswil Gratis 29 20 Stark armierter Betonabbruch und > 60 60 60 Werk Hüswil 15.00 6
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Materialannahme, Kleindeponie-Muldenservice Code Bezeichnung Preis Fr. / t 39 95 Mischabbruch unsortiert, nicht sortenrein 115.00 39 96 Brennbares Material (KVA) 194.00 39 98 Metall / Schrott Gratis Aushub angeliefert bei Regen Regnet es bei Arbeitsbeginn, wird der ganze Tag «angeliefert bei Regen» verrechnet. Die Festlegung, ob Regenzuschlag verrechnet wird, erfolgt durch den Deponiebetreiber. Aushub mit Nasszuschlag Aushub mit Nasszuschlag wird verrechnet, wenn dieser mit dem Dozer nicht befahren werden kann. Aushub schlammig Als schlammiger Aushub gilt, wenn dieser nicht begehbar / nicht stichfest ist. Aushubmaterial Die Anlieferung ist zwingend zwei Tage im Voraus bei der Disposition an- zumelden, da die Öffnungszeiten und der Deponieort kurzfristig festgelegt werden. Vorbehalten bleiben witterungsbedingte Unterbrüche. 7
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Aushubdeklaration Vor der erstmaligen Anlieferung von unverschmutztem Aushub oder bei Bestellung von Aushubtransporten ist pro Baustelle eine durch die Bauherr- schaft/Kunden unterzeichnete Aushubdeklaration abzugeben. Mit dieser Deklaration wird bestätigt, dass nur unverschmutztes Aushubmaterial ge- mäss VVEA (Anhang 3, Ziffer 1) angeliefert wird. Der Anlieferer haftet für sein Material. Preise Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) ab Silo oder Depot verladen (Preisänderungen vorbehalten). Zuschläge Für Lieferungen an Private wird ein Zuschlag von Fr. 5. – pro m3 (exkl. MwSt.) verrechnet. Zahlungsbedingungen 30 Tage rein netto. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Alle unrechtmässigen Abzüge werden nachbelastet. Lieferbedingungen Lieferbedingungen gemäss den allgemeinen Lieferbedingungen für Kies, Sand und Split (Seiten 32 – 34). 8
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Hinweise zu den Betonsorten Betonarten nach SN EN 206 Nach der Norm SIA 262 ist in der Regel immer Beton nach Eigenschaften zu verwenden. Beton nach Eigenschaften Der Kunde bestellt «Beton nach Eigenschaften», das Betonwerk stellt sicher, dass diese erreicht werden und garantiert die Eigenschaften nach Norm. Ebenso erbringt das Werk die entsprechenden Prüfungsnachweise. Werden durch den Kunden Rezeptänderungen gewünscht, so entspricht dies nicht mehr «Beton nach Eigenschaften». Insbesondere gilt dies bei Wasserzugabe und Dosierungsänderungen von Zusatzmitteln. In diesem Fall entspricht dies «Beton nach Zusammensetzung». Der Beton muss gemäss SIA 118/262 und SIA 262 nachbehandelt werden. Bei einer nicht fachgerechten Nachbehandlung kann das Betonwerk keine Haftung der geforderten Eigenschaften übernehmen. Beton nach Zusammensetzung In besonderen Fällen kann «Beton nach Zusammensetzung» verwendet werden. Das Betonwerk stellt sicher, dass die vorgegebene Zusammen setzung eingehalten wird, übernimmt aber keine garantierten Festigkeiten usw. Preisumfang Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. allfällig benötigte Zusatzmittel und Zusatzstoffe, die zur Erzielung der angegebenen Steuer- und Ziel grössen wie Konsistenzbereich, Druckfestigkeit und besondere Eigenschaf- ten nötig sind. 9
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Expositionsklassen Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung Frostangriff mit oder ohne Taumittel XC1 trocken oder ständig nass XF1 mässige Wassersättigung, ohne Taumittel XC2 nass, selten trocken XF2 mässige Wassersättigung, mit Taumittel XC3 mässige Feuchte XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel XC4 wechselnd nass und trocken XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel Korrosion, ausgelöst durch Chloride Chemischer Angriff XD1 mässige Feuchte XA1 chemisch schwach angreifende Umgebung XD2 nass, selten trocken XA2 chemisch mässig angreifende Umgebung XD3 wechselnd nass und trocken XA3 chemisch stark angreifende Umgebung nach Tabelle 2 EN 206 Kapitel 4.1. ANWENDUNGSBEISPIELE Fahrbahn XF4 Sprühnebel XF2 XC4 XC1 XC2 Drückendes Wasser XC4 Normales Terrain XC2 Konsistenzklassen Verdichtungsmass nach Walz C0 > 1.46 erdfeucht C1 1.26 bis 1.45 steif C2 1.11 bis 1.25 plastisch C3 1.04 bis 1.10 weich Lieferbedingungen/Garantien Gemäss Lieferbedingungen für Transportbeton (Seiten 28 – 31). 10
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Beton nach Eigenschaften SN EN 206 Sorten- Festig- Expositions- Grösst- Kon- Preis Anwendung Nr. keits- klasse korn sistenz Fr./m3 klasse D max A130-0 C20/25 XC2 32 C3 149.10 Kranbeton A230-0 C25/30 XC2 32 C3 151.50 Kranbeton A231-0 C25/30 XC2 32 C3 156.50 Pumpbeton A260-0 C25/30 XC2 16 C3 160.60 Kranbeton A261-0 C25/30 XC2 16 C3 166.20 Pumpbeton B230-0 C25/30 XC3 32 C3 157.10 Kranbeton B231-0 C25/30 XC3 32 C3 162.90 Pumpbeton B260-0 C25/30 XC3 16 C3 167.00 Kranbeton C330-0 C30/37 XC4 32 C3 161.70 Kranbeton WD C331-0 C30/37 XC4 32 C3 165.70 Pumpbeton WD C334-0 C30/37 XC4 32 C3 173.30 Mono-Pump C360-0 C30/37 XC4 16 C3 173.70 Kranbeton WD C361-0 C30/37 XC4 16 C3 179.20 Pumpbeton WD G331-0 C30/37 XF4, XC4, XD3 32 C3 auf Anfrage Spezialbeton Anwendung Festig- Grösst- Kon- Preis keitsklasse korn sistenz Fr./m3 D max LVB 0 – 32 C25/30 32 C4 183.70 Leichtverdichtbarer Beton SVB 0 – 16 C25/30 16 C4 207.40 Selbstverdichtender Beton 11
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Übrige Betonsorten Bindemittel kg/m3 Beton 0 – 45 Beton 0 – 32 Beton 0 – 16 Fr./m3 Fr./m3 Fr./m3 150 112.20 116.40 127.90 200 123.50 127.30 134.90 250 135.40 138.60 145.40 A 130-0 300 147.50 A 260-0 A 230-0 350 162.70 172.10 400 174.90 178.80 Sickerbeton Sickerbeton Sickerbeton Bindemittel kg/m3 32 – 45 16 – 32 8 – 16 Fr./m3 Fr./m3 Fr./m3 150 105.90 107.50 113.10 200 117.00 118.20 122.20 250 128.30 129.60 133.60 Bindemittel kg/m3 Überzug Splittbeton Fr./m 3 Fr./m3 200 133.30 250 147.00 145.90 300 159.10 158.70 350 171.30 400 183.40 12
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Zusatzmittel/Zusatzstoffe/Bindemittel Betonverflüssiger HBV per kg Fr. 6.80 Luftporenbildner per kg Fr. 4.60 Frostschutzmittel per kg Fr. 5.10 Abbindeverzögerer per kg Fr. 6.50 Kunststofffasern für Unterlagsböden per kg Fr. 13.50 Kunststofffasern für konstruktive Bewehrung per kg Fr. 20.40 Stahlfasern auf Anfrage Zuschläge Heizungszuschlag 1. Dezember bis 28. Februar per m3 Fr.3.00 für Lieferungen an Private (exkl. MwSt.) per m3 Fr. 12.00 Überzeit: – Grundpauschale für Nacht- und Samstagarbeit je Einsatz Fr. 250.00 – Transportzuschlag bei Nacht- und Samstagarbeit je Stunde Fr.25.00 – Bewilligungen usw. nach Aufwand Preise Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) (Preisänderungen vorbehalten). Zahlungsbedingungen 30 Tage rein netto. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5 % verrechnet. Alle unrechtmässigen Abzüge werden nachbelastet. 13
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Walzasphalt nach Norm SN 640 431 Tragschichten Code Sorte Bitumen Preis Bemerkungen Fr. pro Tonne 26 AC T 11 L B 70/100 127.00 27 AC T 16 L B 70/100 126.00 28 AC T 22 L B 70/100 125.00 36 AC T 11 N B 70/100 125.00 37 AC T 16 N B 70/100 124.00 38 AC T 22 N B 70/100 121.00 338 AC T 22 N B 50/70 123.00 347 AC T 16 S B 50/70 125.00 348 AC T 22 S B 50/70 122.00 349 AC T 32 S B 50/70 121.00 647 AC T 16 H PmB 142.00 648 AC T 22 H PmB 137.00 649 AC T 32 H PmB 136.00 Kein Erstprüfungsbericht Binderschichten 746 AC B 11 S B 50/70 130.00 Kein Erstprüfungsbericht 747 AC B 16 S B 50/70 125.00 748 AC B 22 S B 50/70 122.00 847 AC B 16 H PmB 142.00 848 AC B 22 H PmB 137.00 Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. 14
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Walzasphalt nach Norm SN 640 431 Deckschichten Code Sorte Bitumen Preis Bemerkungen Fr. pro Tonne 20 AC 4 L B 70/100 144.00 Kein Erstprüfungsbericht 21 AC 8 L B 70/100 139.00 Kein Erstprüfungsbericht 22 AC 11 L B 70/100 134.00 23 AC 16 L B 70/100 133.00 31 AC 8 N B 70/100 138.00 131 AC 8 N B 70/100 138.00 felsgebrochener Splitt 32 AC 11 N B 70/100 134.00 432 AC 11 N B 70/100 137.00 felsgebrochenes Mineral 33 AC 16 N B 70/100 133.00 833 AC 16 N PmB 147.00 341 AC 8 S B 50/70 142.00 felsgebrochenes Mineral 541 AC 8 H PmB 157.00 felsgebrochenes Mineral 342 AC 11 S B 50/70 138.00 felsgebrochenes Mineral 842 AC 11 S PmB 153.00 felsgebrochenes Mineral Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. 15
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Walzasphalt nach Norm SN 640 431 Spezialbeläge Walzasphalte Code Sorte Bitumen Preis Bemerkungen Fr. pro Tonne 474 SMA 8 PmB 171.00 Splittmastixasphalt 475 SMA 11 PmB 167.00 Splittmastixasphalt 841* BBTM 8 A PmB 159.00 Dünnschichtasphalt 871* MR 8 PmB 154.00 Rauasphalt 53* PA S 16 B 70/100 121.00 Sickerasphalt 54* PA S 22 B 70/100 119.00 Sickerasphalt 861* PA 8 PmB 155.00 Drainasphalt 862* PA 11 PmB 146.00 Drainasphalt 863* PA B 16 PmB 148.00 Drainasphalt Binder 864* PA B 22 PmB 138.00 Drainasphalt Binder 522* Stehbordbelag B 30/45 139.00 Stehbordbelag * Kein Erstprüfungsbericht Heissmischfundationsschicht Code Sorte Bitumen Preis Bemerkungen Fr. pro Tonne 17 AC F 22 B 70/100 101.00 18 AC F 32 B 70/100 100.00 Kein Erstprüfungsbericht Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. 16
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Weitere Walzasphalte Trag-/Deckschichten TDS Code Sorte Bitumen Preis Bemerkungen Fr. pro Tonne 56 AC 11 TDS Melio B 160/220 131.00 Melio-Belag Luzern 57 AC 16 TDS Melio B 160/220 129.00 Melio-Belag Luzern 58 AC 22 TDS Melio B 160/220 128.00 Melio-Belag Luzern 80 AC 11 TDS B 70/100 129.00 spez. Belag 81 AC 16 TDS B 70/100 127.00 spez. Belag 82 AC 16 TDS SR B 70/100 129.00 spez. Belag sandreich 83 AC 22 TDS SR B 70/100 126.00 spez. Belag sandreich 383 AC 22 TDS SR B 50/70 128.00 spez. Belag sandreich Beläge für Handeinbau HE Code Sorte Bitumen Preis Bemerkungen Fr. pro Tonne 280 AC 11 TDS HE B 100 / 150 134.00 spez. Belag 281 AC 16 TDS HE B 100 / 150 132.00 spez. Belag 282 AC 16 TDS SR HE B 100 / 150 134.00 spez. Belag sandreich 283 AC 22 TDS SR HE B 100 / 150 131.00 spez. Belag sandreich Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. 17
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Zuschläge / Bedingungen Teuerungsrechnung gemäss PKI-Kostenmodell; massgebend ist das Datum unsere Offerte Zuschlag für Produktion ohne RC-Asphaltgranulat per Tonne Fr. 20.00 Zuschlag für Reduzierung RC Anteil per Tonne Fr. 8.50 von 50 % auf 30 % Winterzuschlag 1. Januar bis Ende Februar per Tonne Fr. 12.00 für Lieferungen an Private (exkl. MwSt.) per Tonne Fr. 15.00 Überzeit: – Grundpauschale für Nacht- und Samstagarbeit je Einsatz Fr.400.00 – Transportzuschlag bei Nacht- und Samstagarbeit je Stunde Fr. 25.00 – Bewilligungen usw. nach Aufwand Preise Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) (Preisänderungen vorbehalten). Zahlungsbedingungen 30 Tage rein netto. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Alle unrechtmässigen Abzüge werden nachbelastet. Lieferbedingungen Lieferbedingungen gemäss den allgemeinen Lieferbedingungen für Walz- asphalt (Seiten 35 – 39). 18
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Transport nach Aufwand Fr./Std. Fr./Min. Fr./km 4-Achs-Kipper 149.40 2.49 – Abladezeit 119.40 1.99 – Wartezeit 104.40 1.74 – LSVA 1.00 5-Achs-Kipper 163.80 2.73 – Abladezeit 130.80 2.18 – Wartezeit 114.60 1.91 – LSVA 1.10 4-Achs-Fahrmischer 172.20 2.87 – Abladezeit 137.40 2.29 – Abladezeit mit Band 213.00 3.55 (Verrechneter Mindesteinsatz ½ Std.) – Wartezeit 120.60 2.01 – LSVA 1.00 5-Achs-Fahrmischer 175.20 2.92 – Abladezeit 139.80 2.33 – Abladezeit mit Band 216.00 3.60 (Verrechneter Mindesteinsatz ½ Std.) – Wartezeit 122.40 2.04 – LSVA 1.10 2-Achs-Silo 133.20 2.22 – Abladezeit 106.20 1.77 – Wartezeit 93.00 1.55 – LSVA – .55 Thermosilo auf 4-Achs-Kipper – 15 t Nutzlast, 2 Kammern – 16 t Nutzlast, 1 Kammer – Miete mit eigenem Fahrzeug 10.20 – Transport 159.60 2.66 – Abladezeit 126.60 2.11 – LSVA 1.00 5-Achs-Silo/Thermosilo 170.40 2.84 – Abladezeit 136.20 2.27 – Wartezeit 118.80 1.98 – LSVA 1.10 19
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Mindesttransportmengen (Akkordfuhren) Fahrzeugtyp Mischkies Kies- Beton Walz- Aushub komponenten asphalt m3 m3 m3 Tonne m3 2-Achser 6 6 4 10 4-Achser 11 12 19 12 5-Achser 13 14 23 14 Fahrmischer 9 10 7 Inkludierte Abladezeiten (Akkordfuhren) Beton 20 Min./Fuhre oder > 7,5 m 3 = 3 Min. pro m 3 Walzasphalt 20 Min./Fuhre oder > 20 t = 1 Min. pro t Schüttgut 4-Achser 10 Min./Fuhre Schüttgut 5-Achser 15 Min./Fuhre Inkludierte Ladezeiten (Akkordfuhren) Schüttgut 4-Achser 10 Min./Fuhre Schüttgut 5-Achser 15 Min./Fuhre Wartezeiten Wartezeiten nach Aufwand Preise Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) (Preisänderungen vorbehalten). Zahlungsbedingungen 30 Tage netto. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Alle unrechtmässigen Abzüge werden nachbelastet. 20
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Betonpumpen Pumpetappen von: bis 4 m3 Fr. 556.00/pauschal bis 6 m3 Fr. 577.00/pauschal bis 8 m3 Fr. 607.00/pauschal bis 10 m3 Fr. 638.00/pauschal bis 12 m3 Fr. 685.00/pauschal bis 14 m3 Fr. 736.00/pauschal bis 17 m3 Fr. 788.00/pauschal bis 21 m3 Fr. 860.00/pauschal bis 30 m3 Fr. 42.00/m3 bis 40 m3 Fr. 40.00/m3 bis 50 m3 Fr. 37.80/m3 bis 60 m3 Fr. 35.10/m3 bis 70 m3 Fr. 32.50/m3 bis 80 m3 Fr. 30.50/m3 bis 90 m3 Fr. 28.30/m3 bis 100 m3 Fr. 26.20/m3 bis 130 m3 Fr. 24.20/m3 bis 160 m3 Fr. 22.50/m3 bis 200 m3 Fr. 21.00/m3 bis 300 m3 Fr. 20.00/m3 ab 300 m3 Fr. 18.00/m3 Gültig für Arbeiten im Auslegerbereich bis 46 m Betonpumpe 52 m muss mind. eine Woche vor dem Einsatz bestellt werden! Zufuhr Bei der Fahrmischer-Betonpumpe wird für die mitgebrachte Menge (max. 4,5 m3) ein Zuschlag von Fr. 98.00 pro Einsatz verrechnet. 21
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Zuschläge Umstellen Pumpe auf Baustelle Fr. 85.00 pro Umstellung (Umstellen Betonpumpe ab 46 m beim Einsatzort wird nach Aufwand verrechnet) Zuschlag pumpen von Stahlfasern Fr. 1.50 m3 Zuschlag pumpen von RC-Beton Fr. 0.50 m3 Installationspauschale ab 36 m Pumpdistanz Fr. 160.00 pro Einsatz Installationspauschale ab 50 m Pumpdistanz Fr. 400.00 pro Einsatz Zuschlag für Arbeiten ausserhalb Fr. 100.00 pro Stunde der ordentlichen Geschäftszeit Stundenleistung Mindestpumpleistung 15 m3 pro Stunde im Auslegerbereich bis 36 m Mindestpumpleistung 25 m3 pro Stunde im Auslegerbereich bis 46 m Mindestpumpleistung 30 m3 pro Stunde im Auslegerbereich ab 50 m Mehrzeitaufwand Fr. 250.00 pro Stunde im Auslegerbereich bis 46 m3 Mehrzeitaufwand Fr. 390.00 pro Stunde im Auslegerbereich bis 50 m3 Verrohrungen Für Mehrlängen werden die Rohrleitungen (Montage/Demontage) nach Aufwand verrechnet. Rohrmiete: pro m Fr. 3.50 Rohrtransport: nach Aufwand Bauseits Für die Montage, Demontage und Reinigung der Förderrohrleitung ist kostenlos eine Hilfskraft zur Verfügung zu stellen. Preise Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) (Preisänderungen vorbehalten). Zahlungsbedingungen 30 Tage rein netto. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Alle unrechtmässigen Abzüge werden nachbelastet. 22
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Fahrmischerbetonpumpe 28 Meter 36 Arbeitsbereiche: 34 • Förderleistung 32 ca. 51 m3 /Std. 30 • Zuladung 28 4,5 m3 26 24 22 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2 4 6 8 10 12 14 16 2,25 m 5,1 m 18 20 22 32 30 28 26 24 22 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2 4 6 23
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Betonpumpe 34 Meter 36 Arbeitsbereiche: 34 • Förderleistung 32 ca. 90 m3 /Std. 30 • Gesamt- 28 gewicht 25 t 26 24 22 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 32 30 28 26 24 22 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2 4 6 24
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Betonpumpe 46 Meter Arbeitsbereiche: 45 • Förderleistung ca. 160 m3 /Std. 40 • Gesamt- gewicht 38 t 35 30 25 20 15 10 5 0 5 10 normal ca. 8,4 m 8m 15 20 8,2m OSS ca. 6,1 m 5,1 m 25 30 7,2m 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 5 10 25
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Betonpumpe 52 Meter 60 Arbeitsbereiche: • Förderleistung 50 ca. 160 m3 /Std. • Gesamt- gewicht 50 t 40 30 20 10 0 10 normal 10,4 m 10,2 m 20 10,4 m 30 OSS 6,45 m 7,0 m 40 13,6 m 50 60 50 40 30 20 10 0 10 20 26
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Schwenkbereich Förderband Förderband- A B C D E F typ Abstützung Abstützung eingefahren ausgefahren 12 + 4 +1 11 7,5 6 7,5 16,45 11,45 27
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Lieferbedingungen für Transportbeton Allgemeine Lieferbedingungen Alle Aufträge für Lieferungen von Transportbeton werden aufgrund der nachstehenden Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Bezüger die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonwerk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemässSIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 aufge- führten Prüfnormen. 1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarun- gen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer, allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Verein- barungen auf 6 Monate beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne MwSt. Die m3-Preise beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei be- fahrbaren Anfahrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra be- rechnet werden. Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Zuschlag verrechnet werden. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr erteilt werden. Vorbe- stellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Beton 28
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch sorte, Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm sowie Fahrzeugart. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit ange- nommen. Wird bei Bestellung Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garan- tiert das Betonwerk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN 206 festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu überneh- men. 3. Zusätze Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonwerks. Werden vom Auftraggeber bestimmte Produkte/Dosierung verlangt, wird nur die Ein haltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlages berech- tigt. Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Betonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt. 4. Lieferung/ Zufahrt Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhergesehenen Gründen wie Stromunter- bruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüg- lich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch 29
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch andere Werke angeboten. Für allfällige Wartezeiten und weiteren direkten und indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Beton- werk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verur- sachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden ge- schieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. 5. Garantie Das Betonlieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 des Betons und der daraus durch das Beton- werk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton hergestellten Bau werken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung über- nehmen musste. Für weitere direkte und indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 6. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das Betonwerk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des Betons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. 30
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Betonwerk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur aner- kannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Be tonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 7. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z. B. Wartezeiten, Winterzuschlag usw. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivliefe- rungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Betonwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lie ferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. 31
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen Allgemeine Lieferbedingungen Alle Aufträge für Lieferungen von Kies, Sand, Splitt und Schotter werden aufgrund der nachstehenden Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedin- gungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Werk schriftlich bestätigt worden sind. 1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarun gen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer, allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk oder Depot ohne MwSt. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der gelten- den Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalbdieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge aus geführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür fest- gesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren An- fahrweg und die umgehende Übernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr erteilt werden. Vor- bestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Werk be nötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Sorte, Menge und Lieferbeginn sowie Fahrzeugart. Aufträge und Lieferungs abrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. 3. Lieferung / Zufahrt Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhergesehenen Gründen wie Stromunter- bruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüg- 32
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch lich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Werke angeboten. Für allfällige Wartezeiten und weiteren direkten und indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Liefer- werk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch ver ursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung ab gelehnt. 4. Garantie Das Werk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Lieferwerk, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandetes Mate- rial kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. 5. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Auslieferung des Materials zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt und b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz, bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Materials auf den Last- wagen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Materials Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Lieferwerk Gele genheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Lieferwerk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften vor genommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berech- tigt ist, so übernimmt das Lieferwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 33
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch 6. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferung, die Nebenkosten wie z. B. Warte zeiten usw. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivliefe rungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Lieferwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Liefe rung berechtigen den Bezüger nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zah lungen für die übrigen Lieferungen. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Lieferwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. 34
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Lieferbedingungen für Walzasphalt Allgemeine Lieferbedingungen Alle Aufträge für Lieferungen von Walzasphalt werden aufgrund der nach- stehenden Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichen de Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Werk schriftlich bestätigt worden sind. 1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarun gen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer, allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns aufgrund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk ohne MwSt. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der gel- tenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfahrweg und die umgehende Übernahme durch den Besteller. Zusätz liche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. 2. Liefermenge Der Besteller anerkennt das auf dem Lieferschein ausgedruckte Gewicht unserer eichamtlich geprüften Waage. Tagesbezüge von über 100 Tonnen sind uns rechtzeitig anzumelden. 3. Transporte Unsere Transportpreise verstehen sich ohne besondere schriftliche Ab- machung für einen Verlad von 10 Tonnen Mischgut für 2-Achs-Fahrzeuge, 19 Tonnen für 4-Achs-Fahrzeuge und 23 Tonnen für 5-Achs-Fahrzeuge. Die Mindestfuhre wird bei Rest- und Einzelfuhren mit 10 Tonnen bzw. 19 und 23 Tonnen verrechnet. Unsere Transportpreise verstehen sich überdies in der Annahme, dass das Mischgut unmittelbar nach Ankunft auf der Bau- stelle in die bereitstehende Einbaumaschine oder an Haufen entladen werden kann. Abladezeiten von über 20 Minuten pro Fuhre werden gemäss 35
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch unserem Transporttarif in Rechnung gestellt. Die Verwendung von Ein- sprühmitteln und deren Menge geschieht bei Abholern auf deren eigenes Risiko. 3. Winterzuschlag In den Wintermonaten wird auf allen Lieferungen für die besonderen Umtriebe und die hohen Energiekosten ein Zuschlag gemäss Preisliste er- hoben. 4. Walzasphaltsorten Es steht Ihnen ein umfangreiches Sortiment von Walzasphaltsorten und Typen zur Auswahl. Bei unseren gemäss SN 640 431 klassierten Walzasphalt sorten kann nicht auf Kundenwünsche bezüglich Zusammensetzung und Bindemittelgehalt eingegangen werden. Wünscht der Kunde spezielle Rezepturen, garantiert das Belagslieferwerk nur für das Mischen, aber nicht für die Eigenschaften des Walzasphaltes. Das Lieferwerk führt die Eigenüber wachung (WPK) gemäss SN-Normen und nach selbstgewählten Rhythmen durch. Von den durchgeführten Kontrollen werden die Ergebnisse auf Verlangen kostenlos an den Besteller abgegeben. Verlangt der Besteller zusätzliche Prüfergebnisse, so gehen die Kosten zu seinen Lasten. Auf Verlangen des Bestellers gibt das Lieferwerk über die zu liefernden Norm- beläge kostenlos Warendeklarationen ab, aus denen die Sollwerte und die verwendeten Mineralstoffe, Bindemittel und Zusätze ersichtlich sind. Soll- werte beruhen auf vorliegenden Resultaten aus bisheriger Produktion und werden wenn nötig auf Grund fachmännischer Erfahrung modifiziert. Werden von Normbelägen, modifizierten Normbelägen oder von Spezial- belägen vom Besteller eigentliche Eignungsprüfungen SN 640 431 verlangt, so gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Wird der Walzasphalt im Belagswerk abgeholt, so ist es Sache des Bestellers, während des Trans portes für zweckmässigen Schutz des Mischgutes gegen Witterungsein flüsse zu sorgen. Ausserdem obliegt es dem Besteller, alle Vorkehrungen für das rechtzeitige und fachgerechte Einbauen des Belagsmaterials auf der Baustelle zu treffen. Für Qualitätseinbussen zufolge Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten durch den Besteller lehnt das Lieferwerk jede Ver- antwortung ab. 36
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch 5. Nicht häufig produzierte Walzasphaltsorten Entsprechend der besonderen Beanspruchung, welche hochqualifizierten Walzasphalt erfordert, soll bei der Produktion eine höchstmögliche Sicher- heit für das Einhalten von Sollwerten bestehen. Es obliegt demzufolge dem Besteller, uns so frühzeitig wie möglich über den beabsichtigten Bezug zu informieren, damit wir die Produktion vorbereiten können. 6. Zusätze Die Zumischung von Zusätzen und Bindemitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt, Lieferant oder Dosierung Angelegenheit des Lieferwerkes. Werden bestimmte Produkte, Lieferanten oder Dosierungen durch den Besteller verlangt, so wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung zugesichert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg bezüglich des Verhaltens des Belages abgelehnt. Das Lieferwerk ist dabei zur Verrechnung des Zusatzproduktes und eines Mehrkostenzuschlages berechtigt. 7. Gewährleistung Das Lieferwerk verpflichtet sich zu auftragskonformer Lieferung bezüglich Menge und Qualität. Der Übergang von Schaden und Nutzen beginnt bei Abholung durch den Kunden ab Werk, bei Frankolieferungen bei Eintreffen auf der Baustelle. Massgebend für den Nachweis der Belagsqualität sind die Prüfungen des Mischgutes in Bezug auf die vorgegebenen Walzasphalt- sollwerte. Sollwerte können nur bei einer Mischerfüllung von wenigstens 65% eingehalten werden. Ebenso haftet das Lieferwerk für Spezial rezepturen, sofern keine Vorbehalte angebracht worden sind. Soweit das Lieferwerk Reihenuntersuchungen von Probeentnahmen direkt ab Mischer über einen längeren Zeitraum vorweisen kann, haben diese Resultate bei der Qualitäts beurteilung Priorität. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich das Lieferwerk, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandetes Belagsmaterial kostenlos zu ersetzen oder einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Das Liefer- werk haftet nicht für ungeeignete Verwendung von auftragskonform ge- liefertem Walzasphalt. Ist durch den Besteller fehlerhafter Walzasphalt zum Einbau gelangt und konnte dies der Besteller nicht leicht erkennen, haftet das Werk für Schäden an den mit dem gelieferten Walzasphalt herge stellten Bauwerken nur soweit, als diese Schäden nachweisbar auf mangel- hafte Beschaffenheit des Walzasphalts zurückzuführen sind. Ausserdem 37
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch wird für die Bejahung einer Haftung vorausgesetzt, dass der Besteller selbst geschädigt wurde oder für den eingetretenen Schaden selbst haftet. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. Für Strassenbeläge gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Rüge fristen gemäss der Norm SN 640 408 b. 8. Mängelrügen Der Walzasphalt ist unmittelbar beim Empfang zu prüfen. Beanstandungen hinsichtlich Menge, Mischung oder Qualität sind sofort anzubringen. Ab geladenes Material gilt in jedem Fall als angenommen und akzeptiert. Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Walzasphaltes zu prüfen, ob a) die Angaben auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmen und b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsicht- lich der Qualität des gelieferten Walzasphaltes Zweifel und ist eine sofor- tige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Lieferwerk nur anerkannt, wenn sie von einer gemeinsam anerkannten Prüfstelle unter- sucht worden ist. Bestehen Zweifel an Untersuchungsresultaten, so sind in Anwesenheit eines Vertreters des Lieferwerkes weitere Proben zu ent nehmen und untersuchen zu lassen. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstan- dung berechtigt ist, so übernimmt das Werk die Prüfungskosten. Andern- falls sind sie vom Besteller zu tragen. 9. Lieferzeit Unsere Lieferzeitbedingungen verstehen sich mit Rücksicht auf einen all- fälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhergesehenen Gründen wie Stromunter- bruch, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fälle höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet, doch haften wir nicht für allfällige Wartezeiten und weitere direkte oder indirekte Schäden. Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden ge- schieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. 38
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch 10. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z. B. Wartezeiten, Winterzuschlag usw. gelten, andere schriftliche Abmachun- gen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivliefe rungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Lieferwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandun gen einer Lieferung berechtigen den Bezüger nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Lieferwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. 39
Bestellungen: Telefon 041 989 80 80 · dispo@kieswerk-hueswil.ch Schürch.Druck & Medien, Huttwil 01.19 40
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