2018 PREISLISTE Kieswerk Bovas AG J.Lenz Söhne AG - J. Lenz Söhne AG, Kieswerk Bovas AG
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Inhaltsverzeichnis Preisliste 2018 Gültig ab 1. Januar 2018 UNTERNEHMER / Kontakte Preisliste 2018 Seite 3 BETON Norm SN EN 206:2013 Kieswerk Bovas AG Seite 4 BETON Erläuterungen Kieswerk Bovas AG Seite 5/6 BETON nach Zusammensetzung Kieswerk Bovas AG Seite 7/8 BETON Zusatzmittel Kieswerk Bovas AG Seite 9 BETON PUMPE Kieswerk Bovas AG Seite 14 / 15 SAND KIES STEINE Kieswerk Bovas AG Seite 10 DEPONIE AUSHUB Kieswerk Bovas AG Seite 11 DEPONIE BAUSCHUTT Kieswerk Bovas AG Seite 12 / 13 TRANSPORTE J. Lenz Söhne AG Seite 18 MULDEN J. Lenz Söhne AG Seite 16 / 17 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Unternehmer Seite 19 / 20 / 21 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins -2- Preise exklusive Mehrwertsteuer
Preisliste 2018 Gültig ab 1. Januar 2018 Unternehmer / Kontakte Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Verwaltung Hauptstrasse 26, 7078 Lenzerheide Bestellungen bitte in den Telefon 081 385 14 12 Werken / Bestellbüros Telefax 081 385 14 11 aufgeben! e-mail: bovas@lenz-group.ch Bestellbüro Beton Kies Sand Deponie Betonpumpe Werk Lantsch/Lenz Telefon 081 384 25 51 Telefax 081 384 01 14 J.Lenz Söhne AG Transporte Verwaltung Hauptstrasse 26, 7078 Lenzerheide Telefon 081 385 14 10 Telefax 081 385 14 11 e-mail: info@lenz-group.ch Bestellbüro Transporte, Mulden und Presscontainer Telefon 081 384 25 51 Telefax 081 384 01 14 Öffnungszeiten Kies- & Betonwerk 2018 03. April – 28. September 07.00 – 11.30 13.00 – 17.30 Uhr 01. Oktober – 26. Oktober 07.30 – 11.45 13.00 – 17.00 Uhr 29. Oktober – 14. Dezember 07.30 – 11.45 13.00 – 16.30 Uhr 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins -3- Preise exklusive Mehrwertsteuer
Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 BETON Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Hinweise zur Betonnorm SN EN 206:2013 In unserem Angebot finden Sie auf Seite 7 „Beton nach Eigenschaften“. Bei diesen Sorten garantieren wir für die Einhaltung der exakt definierten Qualitätsmerkmale. Auf Seite 8 finden Sie „Beton nach Zusammensetzung“. Diesen liefern wir nur auf Ihr Verlangen. Allerdings beschränkt sich für solche Betonsorten unsere Garantie auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie das zur Verfügung stehende Angebot und verzichten Sie auf die Definition zusätzlicher Betonsorten. Expositionsklassen zulässige Zementarten maximaler Wasser- zementwert (w/z) Mindestzement- gehalt in kg/m3 CEM II/A-LL Umgebung Anwendungsbeispiele Angriff auf Provato Normo, Klasse Albaro CEM I Fluvio II/A-S CEM kein Korrosions- oder Angriffsrisiko Bauteile ohne Bewehrung oder eingebettetes Material in nicht Beton angreifender Umgebung OX unbewehrte Fundamente ohne Frost, XO unbewehrte Innenbauteile X X X Bewehrungskorrosion durch Beton, der Bewehrung oder anderes Metall enthält, und der Luft und Feuchtigkeit ausgesetzt ist Karbonatisierung XC bewehrte Innenbauteile, Bauteile die ständig XC1 trocken oder ständig feucht in Wasser getaucht sind 0.65 280 X X X Bewehrung XC2 nass, selten trocken Fundamente 0.65 280 X X X vor Regen geschützter Beton im Freien; XC3 mässige Feuchte offene Hallen, Feuchträume 0.60 280 X X X Aussenbauteile mit direkter Bewitterung; XC4 wechselnd nass und trocken Beleuchtungsmasten, Balkone 0.50 300 X X X Bewehrungskorrosion durch Beton, der Bewehrung oder anderes Metall enthält, und der chloridhaltigem Wasser einschliesslich Chloride XD Tausalz ausgesetzt ist Betonoberflächen, die chloridhaltigem XD1 mässige Feuchte Sprühnebel ausgesetzt sind; Einzelgaragen 0.50 300 X X X Bauteile, die chloridhaltigem Industrieabwasser XD2b nass, selten trocken ausgesetzt sind 0.50 300 X X X Teile von Brücken mit Spritzwasser; Betonbeläge, XD3 wechselnd nass und trocken Parkdecks 0.45 320 X X X Frostangriff mit und ohne Durchfeuchteter Beton, der erheblichem Angriff durch Frost-Tau-Wechsel ausgesetzt ist Taumittel XF mässige Wassersättigung vertikale Aussenbauteile, die Regen und Frost XF1 ohne Taumittel ausgesetzt sind 0.50 300 X X X mässige Wassersättigung XF2 mit Taumittel vertikale Betonbauteile im Sprühnebelbereich 0.50 300 X hohe Wassersättigung horizontale Aussenbauteile; Ufermauern, XF3 ohne Taumittel Betonbeläge ohne Taumittelbeanspruchung 0.50 300 X X Beton hohe Wassersättigung horizontale und vertikale Bauteile; Betonbeläge XF4 mit Taumittel offene Parkdecks, Räumerlaufbahnen 0.45 340 X 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins -4- Preise exklusive Mehrwertsteuer
Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 BETON Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Definitionen der Betonnorm SN EN 206:2013 Eigenschaften des Betons Die Norm SN EN 206:2013 definiert Beton nach Eigenschaften. Diese setzen sich aus den folgenden fünf Grundkriterien zusammen: SN EN 206:2013 XC4 C25 / 30 Dmax=32 CI 0, 10 C3 XF1 Druckfestig- Expositions- Chloridge- Konsistenz- Grösstkorn keitsklasse klasse haltsklasse klasse Druckfestigkeitsklasse Sie bezieht sich auf die charakteristische Mindestdruckfestigkeit von Betonzylindern und –würfeln. In der Schweiz wird die charakteristische Druckfestigkeit in der Regel an Würfeln mit einer Kantenlänge von 150 mm bestimmt. Expositionsklasse Die Definition der chemischen und physikalischen Umgebungsbedingungen, denen der Beton ausgesetzt ist. Grösstkorn Richtwerte für den Mehlkorngehalt in Abhängigkeit vom Durchmesser des Grösstkorns der Gesteinskörnung. Chloridgehaltsklasse Der höchstzulässige Chloridgehalt des Betons unter Berücksichtigung von dessen Anwendung. Konsistenzklasse Sie setzt sich aus den Ausbreit-, Verdichtungs- sowie Setzmassen zusammen. Gefahrenhinweise / Sicherheitsratschläge für Beton und Mörtel H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht ausserhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P302/352 Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305/351 Bei Berührung mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser P338/310 ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Toxikologisches Informationszentrum oder Arzt anrufen. P333/313 Bei Hautreizungen oder –Ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins -5- Preise exklusive Mehrwertsteuer
Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 BETON Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Druckfestigkeitsklassen Druckfestigkeitsklassen für Normal- und Schwerbeton 1) unter Berücksichtigung der 5% Fraktile Druckfestigkeitsklasse Mindestdruckfestigkeit Mindestdruckfestigkeit 2) Lagerung der Probe unter Wasser, Prüfalter 28 Tg. 1) von Zylindern 2) 3) 1) von Würfeln 2) 4) *charakteristische charakteristische fck, cube [N/mm ] 3) Zylinder: Durchmesser 150 mm, h= 300 mm 2 fck, cyl [N/mm ] 2 4) Würfel: Kantenlänge 150 mm C 8/10 8 10 C12/15 12 15 C16/20 16 20 C20/25 20 25 C25/30 25 30 C30/37 30 37 C35/45 35 45 C40/50 40 50 C45/55 45 55 Konsistenzklasse Die nachfolgenden Tabellen klassifizieren den Beton bezüglich Ausbreit-, Verdichtungs- sowie Setzfliess- mass für SV-Beton. Ausbreitmass Klasse Setzfliessmass (mm) Klasse Wert in mm Konsistenzbeschreibung*** SF1 550-650 F1 < 340 steif SF2 660-750 F2 350 bis 410 plastisch SF3 760-850 F3 420 bis 480 weich F4 490 bis 550 sehr weich Viscositätsklasse T500 (s) F5 560 bis 620 fliessfähig VS1 630 sehr fliessfähig VS2 >2 Verdichtungsmass nach Walz Klasse Wert Konsistenzbeschreibung*** C0 > 1.46 erdfeucht C1 1.45 bis 1.26 steif C2 1.25 bis 1.11 plastisch C3 1.10 bis 1.04 weich ***Die den Konsistenzklassen zugefügten Konsistenzbeschreibungen entsprechen internen Festlegungen für die Kieswerk Bovas AG zur Verständigung mit unseren Kunden. Die SN EN 206:2013 enthält diese Zuordnung nicht. 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins -6- Preise exklusive Mehrwertsteuer
Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 BETON Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Sortenverzeichnis Beton nach Eigenschaften Betonnorm SN EN 206:2013 Sorte A + B Normaler Beton für alle Anwendungen Sorten Festigkeits- Expositions- Grösst- Max. Mind. Einbau- Konsi- Preis Nr. klasse klasse korn w/z eq CEM art stenz Fr./m3 A130 C20/25 XC1 XC2 32 0.65 280 Kran C3 177.00 B230 C25/30 XC3 32 0.60 280 Kran C3 182.00 B231 C25/30 XC3 32 0.60 280 Pump F3/F4 186.50 B235 C25/30 XC3 32 0.60 280 LVB SF2/VS2 207.50 B260 C25/30 XC3 16 0.60 308 Kran C3 189.50 B261 C25/30 XC3 16 0.60 308 Pump F3/F4 196.00 Sorte C Erfüllt Prüfung 262/1 Wasserleitfähigkeit C330 C30/37 XC4 XF1 XD1 XD2a 32 0.50 300 Kran C3 192.50 C331 C30/37 XC4 XF1 XD1 XD2a 32 0.50 300 Pump F3/F4 195.50 C333 C30/37 XC4 XF1 XD1 XD2a 32 0.50 300 Mono/Kran C3 193.50 C334 C30/37 XC4 XF1 XD1 XD2a 32 0.50 300 Mono/Pump F3/F4 203.00 C360 C30/37 XC4 XF1 XD1 XD2a 16 0.50 330 Kran C3 197.00 C361 C30/37 XC4 XF1 XD1 XD2a 16 0.50 330 Pump F3/F4 199.00 C365 C30/37 XC4 XF1 XD1 XD2a 16 0.50 330 SVB SF2/VS2 226.00 Sorte D Frostangriff mit Taumittel XF Luftporengehalt mind. 3% Sorten Festigkeits- Expositions- Grösst- Max. Mind. Einbau- Konsi- Preis Nr. klasse klasse korn w/z eq CEM art stenz Fr./m3 D230 C25/30 XC4 XD1 XF2 32 0.50 300 Kran FT C2/C3 217.00 Sorte G TBA Graubünden/ASTRA Frostangriff mit Taumittel XF Luftporengehalt mind. 3% G330* C30/37 XC4 XD3 XF4 32 0.45 320 Kran FT/AAR C2/C3 225.00 G331* C30/37 XC4 XD3 XF4 32 0.45 320 Pump FT/AAR F4 228.00 *Eignungsprüfung TBA Graubünden Nr. 696 Alle Betonsorten haben einen Chloridgehalt unter 0.10% und entsprechen der Chloridgehaltsklasse CI 0.1 Die Festigkeitsentwicklung ist bei allen Sorten mindestens Mittel f cm2 / f cm28 > 0.3 bis 0.5 AAR= Alkali-Aggregat-Reaktion 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins -7- Preise exklusive Mehrwertsteuer
Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 BETON Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Mörtel / Beton nach Zusammensetzung Bezeichnung Sorten-Nr. Korngrösse CEM+ZS Konsistenz Preis ab Werk kg/m3 Fr./m3 Mörtel 0/4 25200 0/4 200 erdfeucht 165.50 25250 0/4 250 erdfeucht 172.50 25300 0/4 300 erdfeucht 181.00 25325 0/4 325 erdfeucht 184.50 25350 0/4 350 erdfeucht 189.50 25400 0/4 400 erdfeucht 197.50 25500 0/4 500 erdfeucht 214.50 Mörtel 0/8 26200 0/8 200 erdfeucht 165.50 26250 0/8 250 erdfeucht 172.50 26300 0/8 300 erdfeucht 181.00 26325 0/8 325 erdfeucht 184.50 26350 0/8 350 erdfeucht 189.50 26400 0/8 400 erdfeucht 197.50 26500 0/8 500 erdfeucht 214.50 Beton 0/16 21100 0/16 100 steif 150.50 21150 0/16 150 steif 156.50 21200 0/16 200 steif 162.50 21250 0/16 250 steif 169.50 21300 0/16 300 steif/plastisch 178.00 21325 0/16 325 steif/plastisch 182.50 21350 0/16 350 steif/plastisch 188.50 Beton 0/32 20100 0/32 100 steif 146.50 20150 0/32 150 steif 152.50 20200 0/32 200 steif 158.50 20250 0/32 250 steif/plastisch 165.50 20300 0/32 300 steif/plastisch 173.00 20325 0/32 325 steif/plastisch 178.50 20350 0/32 350 steif/plastisch 184.50 Sickerbeton 16/32 28100 16/32 100 steif 146.50 28150 16/32 150 steif 152.50 28200 16/32 200 steif 157.50 28250 16/32 250 steif 164.50 28300 16/32 300 steif 172.00 Gunit/Trockenspritzbeton 27450 0/8 450 erdfeucht 189.50 Spritzbeton nass 27451 0/8 450 weich 221.00 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins -8- Preise exklusive Mehrwertsteuer
Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 BETON Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Zusatzmittel Abbindeverzögerer Fr. 5.80 / kg Frostschutzmittel Fr. 5.40 / kg Verflüssiger Fr. 5.80 / kg Zuschläge auf die Normalpreise Betonbezüge zwischen 19.00 – 06.00 Uhr und samstags Fr. 55.00 / Std. Heizzuschlag während der Heizperiode ab 01.11.2018-30.04.2019 Fr. 9.00 / m3 Beton für besondere Ansprüche Preis auf Anfrage Kleinmengenzuschlag Bei Betonbezügen unter 1 m3 wird ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 8.00 verrechnet. Transportpreise Beton und Preise Betonpumpe Franko Preise auf Anfrage. Siehe Preisliste Transporte Seite 18 und Preisliste Betonpumpe Seite 14. Der Fahrmischerzuschlag beträgt generell Fr. 8.00 / m3. Warte- und Abladezeiten bei 2-Achser über 15 Min. und bei 3+4-Achser über 25 Min. werden mit 70% des Regietarifes verrechnet. Minimaltransportverrechnung: 2-Achser 18 To Kies 5,0 m3 Beton 3,5 m3 3-Achser 26 To Kies 8,0 m3 Beton 5,0 m3 4-Achser 32 To Kies 9,0 m3 Beton 7,0 m3 5-Achser 40 To Kies 12,0 m3 Beton 9,0 m3 Betonblöcke nicht armiert (stapelbar) Betonblöcke klein L x B x H 90 cm x 60 cm x 60 cm Fr. 130.00 / Stk. Betonblöcke gross L x B x H 180 cm x 60 cm x 60 cm Fr. 200.00 / Stk. Lieferung solange Vorrat oder auf Vorbestellung 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins -9- Preise exklusive Mehrwertsteuer
Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 GESTEINSKÖRNUNGEN Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 AB WERK BOVAS Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Sorten Nr. Material Körnung Gew. To/m3 Preis per m3 lose/ per To Gesteinskörnungen für Beton, SN 670102b-NA, EN 12620:2008 Die Gesteinskörnungen sind nicht Alkali-Aggregat-reaktiv (Performance-Test) Rohmaterialherkunft: Bova Pintga 1020 Sand 0/4 mm 1.45 Fr. 63.50 1209 Korngemisch 0/8 mm 1.45 Fr. 63.50 1210 Korngemisch 0/16 mm 1.50 Fr. 61.00 1220 Korngemisch 0/32 mm 1.50 Fr. 61.00 1119 Kies 4/8 mm 1.48 Fr. 54.50 1120 Kies 8/16 mm 1.52 Fr. 54.50 1130 Kies 16/32 mm 1.54 Fr. 54.50 Gesteinskörnung und ungebundene Gemische für Ingenieur- und Strassenbau, SN 670119a-NA:2014, EN 13242:2007, EN 13285:2010 Natürliche Gesteinskörnung Rohmaterialherkunft: Bova Pintga 1992 Kiesgemisch 0/16 mm 1.75 Fr. 58.50 1990 Kiesgemisch 0/22 mm 1.75 Fr. 58.50 1991 Kiesgemisch 0/45 mm 1.80 Fr. 44.50 Recyklierte Gesteinskörnung Rohmaterialherkunft: Abbruch aus Hoch- und Tiefbau 1970 RC-Betongranulatgemisch RC-BG 0/45 mm 1.50 * Fr. 29.50 1971 RC-Kiesgemisch A 0/45 mm 1.80 * Fr. 35.50 Weitere Gesteinsbaustoffe 1010 Brechsand 0/4 mm 1.54 Fr. 67.50 1111 Leitungssand 0/8 mm 1.45 Fr. 42.00 1420 Strassenkies, ungewaschen, bindig 0/32 mm 1.50 Fr. 52.50 1720 Sickergeröll 32/63 mm 1.50 Fr. 48.50 1390 Kies ab Wand unsortiert 1.80 Fr. 36.00 1820 Bollensteine rund Fr. 89.00 1941 Mauersteine roh Fr. 129.50 1940 Blocksteine und Wuhrsteine Fr. 31.50 1950 Humus Klasse I 1.70 * Fr. 47.00 Weitere Recyclingmaterialien 1960 RC-Mischgranulatgemisch RC-MG 0/45 mm 1.50 * Fr. 27.00 1560 Asphaltgranulat 0/22 mm 1.50 * Fr. 27.00 *solange Vorrat Transportpreise Sand Kies Steine Franko Preise auf Anfrage. Siehe Preisliste Transporte Seite 18. Warte- und Abladezeiten über 15 Min. werden mit 70% des Regietarifes verrechnet. Minimaltransportverrechnung: 2-Achser 18 To Kies 5,0 m3 Beton 3,5 m3 3-Achser 26 To Kies 8,0 m3 Beton 5,0 m3 4-Achser 32 To Kies 9,0 m3 Beton 7,0 m3 5-Achser 40 To Kies 12,0 m3 Beton 9,0 m3 Für Lieferungsunterbrüche durch Rohmaterialknappheit und sonstige Vorkommnisse wird jede Haftung wegbedungen und kein Schadenersatz bezahlt. 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 10 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 AUSHUB DEPONIE Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 BAUSCHUTT SAMMEL-+ SORTIERPLATZ Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Annahme- / Deponie- Gebühren Sorten Nr. Material Annahmepreis per m3 lose/ per To Aushubmaterial 4951 Aushubmaterial unverschmutzt Fr. 16.00 9.40 4974 Fels- und Steinmaterial Fr. 16.00 9.40 4958 Aushubmaterial schlamm-/lehmig, Bohrschlamm Fr. 26.00 Preiszuschlag auf Kategorie Aushubmaterial für Baustellen,welche nicht ihren gesamten Kies- und Betonbedarf ab KW Bovas beziehen Fr. 7.00 4.10 Betonabbruch 4956 Betonabbruch kleiner als 70 cm Kantenlänge Fr. 17.00 4955 Betonabbruch grösser als 70 cm Kantenlänge Fr. 28.00 4971 Zuschlag für das Abtrennen und Entsorgen der Armierungseisen Fr. 82.00 / Std Bauschutt / Mischabbruch 4926 Mischabbruch ohne Leichtstoffanteile Fr. 40.00 4924 Mischabbruch mit wenig Leichtstoffanteilen Fr. 74.00 4952 Mischabbruch mit erheblichen Leichtstoffanteilen Fr. 125.00 4950 Backsteine und Dachziegel (ohne Mörtel und Verputz) Fr. 26.00 4978 Eternit Fr. 150.00 4979 Inertstoffe (Gips, Gasbausteine, Schilfdecken) Fr. 90.00 Altbelag 4954 Altbelag * Fr. 40.00 4953 Altbelag Fräsgut / Warmbelag* Fr. 50.00 Holz 4984 Alt- und Abbruchholz sortiert ohne Fremdstoffe Fr. 170.00 Sperrgut 4957 Brennbare Materialien ohne Bauschutt wie: Fr. 323.00 (unsortierte Mischabfälle/Holz/Bausperrgut) Transport ab KW Bovas nach GEVAG und Verbrennungsgebühren 4959 Wurzelstöcke Auf Anfrage Gebäudeabbrüche Auf Anfrage Für das Aussortieren von Bauschutt in unsortierten Mischabfällen wird ein Sortierzuschlag verrechnet! *Altbelag mit weniger als 5'000 mg PAK pro kg im Bindemittel (über 5'000 mg, Annahme auf Anfrage). Deponieplatz limitiert. Einschränkungen in der Annahme von Aushub und Ausbauasphalt bleiben vorbehalten. Über die Annahmekriterien entscheidet der Werkleiter. Transportpreise Aushubmaterial und anderes Deponiematerial Franko Preise auf Anfrage. Siehe Preisliste Transporte Seite 18. Warte- und Beladezeiten bei 2-Achser über 15 Min. und bei 3+4-Achser über 25 Min. werden mit 70% des Regietarifes verrechnet. Minimaltransportverrechnung: 2-Achser 18 To Kies 5,0 m3 Beton 3,5 m3 3-Achser 26 To Kies 8,0 m3 Beton 5,0 m3 4-Achser 32 To Kies 9,0 m3 Beton 7,0 m3 5-Achser 40 To Kies 12,0 m3 Beton 9,0 m3 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 11 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 AUSHUB DEPONIE Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 BAUSCHUTT SAMMEL-+ SORTIERPLATZ Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Allgemeine Annahme Bedingungen Alle Aufträge für die Annahme und Abgabe der in der Preisliste aufgeführten Produkte, werden aufgrund der nachstehenden allge- meinen Bedingungen ausgeführt. Durch die Unterzeichnung der entsprechenden Rapporte anerkennt der Lieferant oder Bezüger die Gültigkeit der allgemeinen Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vorgängig schriftlich vereinbart wur- den. Preise Die Preise verstehen sich, wo nichts anderes vermerkt, für Material lose LKW Mass pro Kubikmeter. Die Preise sind fest, allfällige Preisanpassungen als Folge wesentlicher Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder tatsächlicher Verhältnisse werden schrift- lich angezeigt. Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Annahme- und Liefervorbehalt Einschränkungen in der Annahme von Material und der Lieferung bleiben im Einzelfall vorbehalten. Die Deponiekapazität ist limitiert. Volumen, Gewicht und Materialkategorie Das massgebende Volumen beziehungsweise Gewicht des Materials und die Materialkategorie werden verbindlich auf der Annahme beziehungsweise Abgabestelle gemessen und festgehalten. Verantwortung des Anlieferers Der Anlieferer von Material ist dafür verantwortlich, dass nur das im Lieferschein vermerkte und nur gesetzlich zulässige Material an- geliefert wird. Die Verantwortung bleibt beim Anlieferer, auch wenn eine visuelle Kontrolle bei der Annahme nicht feststellt, dass falsch deklariertes oder unzulässiges Material angeliefert wurde. Die Kosten für das Wiederaufladen und den Rücktransport falsch deklarierten oder unzulässigen Materials gehen zu Lasten des Anlieferers. Wir behalten uns vor, bei anhaltend schlechter Witterung bzw. schlechten Terrainverhältnissen unsere Deponie zu schlies- sen. Dadurch anfallende Mehrkosten werden durch die Kieswerk Bovas AG nicht vergütet. Informationen erfolgen über die Disposition der Kieswerk Bovas AG. Auf Verlangen ist vom Unternehmer ein Entsorgungsnachweis vorzulegen, dass es sich bei dem abgelagerten Material um unverschmutztes Aushubmaterial handelt und den gültigen Gewässerschutzbe- stimmungen entspricht. Überwachung der Kippstellen Die Anlieferer haben den Weisungen unseres Deponiewartes zwingend Folge zu leisten. Haftungseinschränkungen Für Schäden an Lastwagen, welche auf der Kippstelle einsinken oder gar beim Kippvorgang umstürzen, wird keine Haftung übernommen. Die Verantwortung für das gefahrenfreie Lenken und Abkippen liegt beim jeweiligen Chauffeur des Fahrzeuges. Definitionen und Erläuterungen Betonabbruch Bei Betonabbrüchen wird für das Abtrennen und Entsorgen der Armierungseisen ein Zuschlag verrechnet. Mischabbruch Beim Mischabbruch handelt es sich um die mineralischen Fraktionen von Massivbauteilen wie Beton, Backstein-, Kalksandstein- und Natursteinmauerwerk, insbesondere aus dem organisierten Rückbau. Als Leichtstoffanteile gelten unter anderem Holz-, Papier-, Plastik- und Isoliermaterialien. Unsortierte Mischabfälle / Holz / Bausperrgut ohne Bauschutt Unter diese Sparte fallen alle Materialien, die keiner der vorgängig aufgeführten Gruppen zugeteilt werden können. Dazu zählen insbesondere Lieferungen, welche vorwiegend aus den nachfolgenden Materialien bestehen: Matratzen, Teppiche, Holz, Isoliermaterial, Plastik, Dachpappe, Fensterflügel, PVC- und Geberitrohre, etc. Ohne Gips und Eternit. 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 12 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 AUSHUB DEPONIE Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 BAUSCHUTT SAMMEL+ SORTIERPLATZ Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Allgemeine Annahme Bedingungen Strassenaufbruch Strassenaufbruch mit Hauptmengenanteil an Koffermaterial aus Strassenkörper mit maximal 20% Ausbauasphalt oder Beton. Nicht konforme Aushubmaterialien/Bodenproben Die Kieswerk Bovas AG behält sich vor, Materialien welche geruchlich oder visuell auffallen, auf der Deponie separat zu platzieren und sie durch ein Fachinstitut überprüfen zu lassen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Anlieferers. Definition für unverschmutztes Aushubmaterial gemäss BAFU-Richtlinien, Juni 1999 Aushubmaterial gilt als unverschmutzt, wenn es: a) durch menschliche Tätigkeit in seiner natürlichen Zusammensetzung chemisch nicht verändert ist, und b) keine Fremdstoffe, wie Siedlungsabfälle, Grünzeug, Holz, andere Bauabfälle enthält, und c) die Anforderungen an unverschmutztem Aushubmaterial gemäss der Materialprüfung auf der Baustelle erfüllt sind oder die Para- meter die entsprechenden Richtwerte erfüllen. (Richtwerte siehe BAFU-Richtlinien) 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 13 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 BETONPUMPE Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Pumpetappe Autobetonpumpe in m3 28 m Verteilmast Pauschal pro Einsatz Preis maximale Pumpzeit 0 – 05 m3 Fr. 415.00 2.00 Std. 05.1 – 10 m3 Fr. 463.90 2.00 Std. 10.1 – 15 m3 Fr. 524.20 2.00 Std. 15.1 – 20 m3 Fr. 611.60 2.00 Std. Pro m3 20.1 – 25 m3 Fr. 30.10 3.00 Std. 25.1 – 30 m3 Fr. 26.80 3.00 Std. 30.1 – 40 m3 Fr. 24.05 3.75 Std. 40.1 – 50 m3 Fr. 22.45 4.00 Std. 50.1 – 60 m3 Fr. 20.75 60.1 – 70 m3 Fr. 19.70 70.1 – 80 m3 Fr. 18.70 80.1 – 90 m3 Fr. 17.45 90.1 – 100 m3 Fr. 16.35 100.1 – 120 m3 Fr. 15.85 120.1 – 150 m3 Fr. 15.65 150.1 – 200 m3 Fr. 15.25 200 und mehr Fr. 14.75 Zuschläge Anfahrt und Montage über 30 Min. ab KW Bovas Fr. 180.00 / Std. Demontage, Reinigung und Rückfahrt über 30 Min. nach KW Bovas Fr. 180.00 / Std. Zeitlicher Mehraufwand über die angegebene maximale Pumpzeit Fr. 180.00 / Std. Wartezeit Fr. 180.00 / Std. Zusätzliche Rohrleitungen Fr. 3.50 / m Rundverteiler RV 7 Fr. 2.00 / m3 Gebühren für Bewilligungen nach Aufwand 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 14 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 BETONPUMPE Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Autobetonpumpe Rundverteiler RV 7 Typ Putzmeister M 28-4 BSF 16 H Betonierfläche 132 m2 mit 28 m Verteilmast Förderleitungsdurchmesser 125 mm Maximale Reichweite 6.58 m Gewicht mit Ballast 890 kg Der Rundverteiler ist ideal für die Betonierung von grossen Flächen, Geschossdecken sowie überall dort wo die direkte Verteilung mit der Autobetonpumpe an technische und wirtschaftliche Grenzen stösst. Allgemeine Bedingungen für Betonpumpe Die Grundpreise verstehen sich für Arbeiten im Auslegerbereich der Betonpumpe mit 28 Meter Verteilmast. Rohrleitungen und der Rundverteiler werden gemäss den Ansätzen auf Seite 11 nach Aufwand verrechnet. Jede Haftung der Kieswerk Bovas AG und ihrer Hilfspersonen für Schäden, welche beim Einbringen von Beton wegen mangelhafter Schalung, mangelhafter Baustelleninstallation, mangelhaftem Baugrund oder wegen sonstiger Mängel der Baustelle entstehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Für die Qualität und die Eigenschaften des Betons nach EN 206:2013 haftet das liefernde Transportbeton- werk. Eventuelle Betonproben als Qualitätsnachweis sind in Gegenwart eines Vertreters des liefernden Be- tonwerkes zu nehmen. Für Schäden jeder Art zufolge Betriebsunterbrüche der Pumpe haftet die Kieswerk Bovas AG nicht. Dasselbe gilt auch bei ungenügender Zufahrt zur Einsatzstelle der Pumpe. Für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der SUVA über die Verhütung von Unfällen auf Baustel- len ist der Besteller verantwortlich. Wichtig für die Bestellung 1. Baustellenadresse 5. Erwartete Leistung in m3/Std. 2. Zeit Pumpbeginn 6. Pumpmenge 3. Förderlänge / Förderhöhe 7. Betonsorte 4. Bauteil 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 15 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
J.Lenz Söhne AG Lenzerheide Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 MULDEN - SERVICE Muldenpreise in Fr. inkl. LSVA Preise pro Stück ohne Deponiegebühren Ab Standort / Zone nach Sammel- und Sortierplatz Kieswerk Bovas Valbella innerorts, Cominols,Sporz Tgantieni, Valschameala, Sartons, Vazerol, Alvaschein, Tiefencastel Alvaneu-Dorf, Alvaneu-Bad, Su- Obervaz-Lain, -Muldain, -Zorten Lenzerheide innerorts, Crapera, Mulde sortieren pauschal pro Sporz, Fadail, Lantsch/Lenz Churwalden, Malix, Brienz, Oberhalbstein bis Tinizong ab Tinizong bis Bivio Schmitten, Wiesen Brambrüesch rava, Filisur Davains Parpan Stück Z05 Z01 Z02 Z03 Z04 Z06 Z07 Z08 Z09 Z10 Zone Normalmulde 4m3 131.00 144.00 162.00 178.00 184.00 206.00 250.00 250.00 262.00 296.00 334.00 Aufsatzmulde 7m3 164.00 178.00 195.00 212.00 218.00 239.00 285.00 285.00 296.00 329.00 369.00 Aufsatzmulde 12m3 175.00 185.00 202.00 219.00 225.00 246.00 292.00 292.00 303.00 336.00 376.00 Deckelmulde 7m3 164.00 188.00 205.00 222.00 228.00 249.00 295.00 295.00 306.00 339.00 379.00 Deckelmulde 10m3 175.00 193.00 210.00 227.00 233.00 254.00 300.00 300.00 311.00 344.00 384.00 Flachmulde 5m3 134.00 159.00 177.00 193.00 199.00 221.00 265.00 265.00 277.00 311.00 349.00 Schlamm- mulde 7m3 ------- 178.00 195.00 212.00 218.00 239.00 285.00 285.00 296.00 329.00 369.00 Pritsche / Palette ------- 193.00 210.00 227.00 233.00 254.00 300.00 300.00 311.00 344.00 384.00 Hochmulde 15m3 186.00 193.00 210.00 227.00 233.00 254.00 300.00 300.00 311.00 344.00 384.00 Rolltainer 5m3 134.00 194.00 212.00 228.00 234.00 256.00 300.00 300.00 312.00 346.00 384.00 Rolltainer 10m3 175.00 204.00 222.00 238.00 244.00 266.00 310.00 310.00 322.00 356.00 394.00 Miete Grosscontainer 20/36/40 m3 / Presscontainer Preis auf Anfrage Transport Gross- / Presscontainer Lenzerheide - Gevag Untervaz inkl. LSVA Fr. 550.00 Lenzerheide – Chur inkl. LSVA Fr. 500.00 Gevag - Gebühren pro Tonne Fr. 206.00 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 16 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
J.Lenz Söhne AG Lenzerheide Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 MULDEN - SERVICE Muldentypen Normalmulde 4m3 Aufsatzmulde 7/12 m3 Deckelmulde 7/10 m3 Schlammmulde 7m3 Länge: 3.50 m Länge: 3.85 m – 4.40 m Länge: 3.70 m – 4.00 m Länge: 3.90 m Breite: 1.80 m Breite: 1.70 m – 2.04 m Breite: 1.70 m Breite: 1.70 m Höhe: 0.95 m Höhe: 1.70 m – 1.80 m Höhe: 1.90 m - 2.10 m Höhe: 1.50 m Flachmulde 5m3 Rolltainer 5/10/25m3 Hochmulde 15/20m3 Pritsche Palette Länge: 4.30 m Länge: 5.0 m - 6.20 m Länge: 5.30 m - 6.50 m Länge: 3.50 m - 6.50 m Breite: 2.00 m Breite: 2.3.m - 2.50 m Breite: 2.50 m Breite: 1.70 m - 2.30 m Höhe: 0.70 m Höhe: 1.0.m - 2.20 m Höhe: 2.20 m - 2.80 m Muldenmiete Ab dem 21. Arbeitstag beträgt die Monatsmiete Fr. 52.00. Es können auch Mulden permanent gemietet werden. Preise auf Anfrage. Deponiegebühren Gemäss Tarife und Bedingungen Deponiehalter. Mehrmuldenkonzept Die Abfalltrennung auf der Baustelle mit dem Mehrmulden-Konzept entspricht einer zeitgemässen Entsorgung von Bauabfällen und Gewerbekehricht. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen individuell ein Konzept zusammen. Allgemeine Bedingungen für Muldentransporte Samstags werden keine Arbeiten ausgeführt. Der Besteller haftet für Schäden, die wegen unsachgemässer Behandlung der Mulden entstehen wie z.B. verbrennen von Materiali- en in Mulden oder in derer unmittelbarer Nähe oder Farbschäden, verursacht durch ätzende oder säurehaltige Materialien. Während der Standzeit haftet der Besteller für Schäden gegenüber Dritten infolge ungenügender Beleuchtung oder Signalisation. Mulde und Ladung zusammen dürfen 7.50 Tonnen nicht überschreiten. Das Gewicht einer Mulde beträgt je nach Grösse zwischen 600 und 900 kg. Für sämtliche Folgen der Gewichtsüberschreitung haftet der Besteller. Wird eine Mulde nach dem Stellen durch den Besteller oder Dritte verschoben, so haftet der Besteller für Schäden, die sich beim Wiederaufladen ereignen. Verwesende Stoffe, Chemikalien oder andere das Grundwasser gefährdende Abfälle, dürfen auch in kleinsten Mengen nicht in der Mulde deponiert werden. Solche Materialien können uns gesondert zur Abfuhr in speziell dafür geeignete Deponien übergeben werden. Zuwiderhandelnde werden an das Amt für Umweltschutz verzeigt. Der Besteller hat die volle Haftung und jegliche Konsequenzen zu übernehmen. Die Verrechnung für die Abfuhr von Industrieabfällen und gewässergefährdende Materialien in geeignete Deponie- stellen erfolgt nach Ereignis. 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 17 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
J.Lenz Söhne AG Lenzerheide Bestellbüro Werk Telefon 081 384 25 51 Bestellbüro Werk Telefax 081 384 01 14 TRANSPORTE Verwaltung Telefax 081 385 14 11 Transport Preise ab Kieswerk Bovas Fahrmischerzuschlag Fr. 8.00/m3 Zonen Preise inkl. LSVA Kies und Sand Beton per 1m3 Wagenmass Kipper/FM 2-Achser 3-/4-Achser 2-Achser 3-/4-Achser ab KW Bovas nach mind. 5m3 mind. 8/9m3 mind. 3,5m3 mind. 5/7m3 Obervaz / Lain Fr. 19.70 Fr. 14.20 Fr. 32.70 Fr. 24.50 Obervaz / Muldain Fr. 22.10 Fr. 16.50 Fr. 38.90 Fr. 28.90 Obervaz / Zorten Fr. 26.40 Fr. 19.50 Fr. 45.60 Fr. 33.50 Obervaz / Faschas Fr. 30.90 Fr. 52.60 Obervaz / Nivagl Brücke Fr. 34.40 Fr. 59.20 Lenzerheide innerorts Fr. 14.20 Fr. 9.90 Fr. 20.40 Fr. 14.20 Val Sporz Fr. 16.10 Fr. 11.60 Fr. 24.00 Fr. 16.60 Sporz Davains Fr. 20.40 Fr. 14.20 Fr. 29.70 Fr. 20.40 Raschainas Fr. 22.90 Fr. 33.30 Tgantieni Fr. 25.90 Fr. 36.40 Spoina Fr. 30.90 Fr. 45.60 Sundroina Fr. 14.70 Fr. 21.50 Säge / La Schmetta Fr. 14.70 Fr. 10.40 Fr. 21.50 Fr. 14.70 Canius Fr. 16.10 Fr. 24.00 Crapera / Dieschen Seura Fr. 16.10 Fr. 24.00 Dieschen / Soleval Fr. 16.10 Fr. 11.60 Fr. 24.00 Fr. 16.60 Auarara / Fadail Fr. 16.10 Fr. 11.60 Fr. 24.00 Fr. 16.60 Alp Lavoz Fr. 35.80 Fr. 52.60 Alp Scharmoin Fr. 37.80 Fr. 56.20 Valbella innerorts Fr. 19.70 Fr. 13.60 Fr. 29.10 Fr. 20.40 Jugendherberge Fr. 23.40 Fr. 34.40 Valschameala / Sartons Fr. 27.20 Fr. 39.50 Lieptgas Fr. 27.20 Fr. 39.50 Alp Stätz Fr. 39.50 Fr. 59.20 Parpan Fr. 24.00 Fr. 16.60 Fr. 30.20 Fr. 21.00 Churwalden Fr. 32.00 Fr. 22.10 Fr. 41.20 Fr. 29.10 Malix Fr. 37.80 Fr. 26.40 Fr. 48.80 Fr. 33.80 Lantsch / Lenz Fr. 14.70 Fr. 10.40 Fr. 21.50 Fr. 14.70 Brienz / Vazerol Fr. 16.00 Fr. 13.20 Fr. 32.10 Fr. 24.00 Tiefencastel Fr. 29.10 Fr. 20.40 Fr. 43.80 Fr. 30.20 Alvaneu – Dorf Fr. 40.10 Fr. 51.80 Schmitten / Filisur Fr. 44.30 Fr. 56.20 Wiesen Fr. 50.60 Fr. 61.70 Regietarif Transporte exkl. LSVA Kipper 2-Achser LKW 18 To Fr. 174.00 / Std. plus LSVA Fr. 0.48 / km Kipper 2-Achser LKW Allrad 18 To Fr. 200.00 / Std. plus LSVA Fr. 0.48 / km Kipper 4-Achser LKW 28 / 32 To Fr. 204.00 / Std. plus LSVA Fr. 0.86 / km Kipper 5-Achser LKW 40 To Fr. 214.00 / Std. plus LSVA Fr. 1.08 / km Kippsattelzug 36 To Fr. 207.00 / Std. plus LSVA Fr. 0.97 / km Kippsattelzug / Kipper 5-Achser 40 To Fr. 214.00 / Std. plus LSVA Fr. 1.08 / km Fahrmischer 2-Achser LKW 18 To Fr. 186.00 / Std. plus LSVA Fr. 0.48 / km Fahrmischer 4-Achser LKW 28 / 32 To Fr. 223.00 / Std. plus LSVA Fr. 0.86 / km Fahrmischer 5-Achser LKW 40 To Fr. 232.00 / Std. plus LSVA Fr. 1.08 / km Kipper 2-Achser mit Tandemanhänger 32 To Fr. 213.00 / Std. plus LSVA Fr. 0.77 / km 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 18 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
Allgemeine Lieferbedingungen der Kieswerk Bovas AG Lantsch/Lenz Allgemeine Lieferbedingungen Alle Aufträge für Lieferungen von Transportbeton werden auf Grund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Bezüger die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonlieferwerk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zu- grunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 aufgeführten Prüfnormen. 1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns auf Grund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Alle Preise verstehen sich für die Lieferung ab Betonwerk ohne MWSt. Die m3 Preise beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen aus- serhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung fran- ko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. Infolge extremer Witterungsverhältnisse kann ein Zuschlag verrechnet werden. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn, Lieferprogramm und Fahrzeugart. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206:2013 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwi- schen Planer, Besteller und Lieferwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Lieferwerk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN 206:2013 festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche not- wendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. 3. Zusätze Die Zumischung von Betonzusätzen ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonlieferwerks. Wer- den bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garan- tiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Lieferwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Betonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt. 4. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stun- de. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Mög- lichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Werke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Beton- lieferwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. 5. Garantie Das Betonlieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqua- lität sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 des Betons und der daraus durch das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk, rechtzeitig und sachlich begründe- te Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 19 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton her- gestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekten Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 6. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung überein- stimmt und die Lieferung sichtbare Mängel aufweist. Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bau- platz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das Beton- werk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des Betons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Anlieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hin- sichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Betonlieferwerk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizu- wohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Liefe- rung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206:2013 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beur- teilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Betonlieferwerk die Prü- fungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 7. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z.B. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Bau- stelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Betonlieferwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrech- tes vor. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. Lenzerheide, Januar 2018 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 20 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
Allgemeine Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen Allgemeine Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen 1. Gewährleistung und Haftung Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifiziert, soweit in der Norm gefordert. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich das Lieferwerk, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen, oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnach- lass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das angelieferte Material der Bestellung entspricht, jedoch für den beabsichtigten Zweck nicht verwendbar ist. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Ver- wendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Lieferwerkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemitteln, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung verwendet wird. Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrück- lich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. 2. Mengen Für Schüttdichte (t/m3) und Liefermengen (t) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m3 aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtigkeit. 3. Lademenge Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haben unsere Maschinisten und Chauffeure die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu überladen. 4. Zufahrt Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schä- den an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. 5. Termine Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden. Das Lieferwerk haftet nicht infolge verspäteter Anlieferung des bestellten Materials. 6. Reklamationen Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Reklamationen unmittelbar nach Ablieferung des Materials anzubringen. 7. Materialuntersuchungen Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Untersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden Kosten, andere Abmachungen vorbehalten, zu Lasten des Auftraggebers. Lenzerheide, Januar 2018 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 21 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
Die Produktion und die Produkte der Kieswerk Bovas AG werden durch die SÜGB überwacht. Die Erstprüfungen nach Normen sind erfolgreich durchgeführt worden: Beton Gesteinskörnungen für Beton SN EN 206-1:2013, 1. Juli 2008 SN EN 12620:2002/A1:2008, 1. Juli 2008 Gesteinskörnungen / ungebundene Gemische SN 670 119-NA, 8. Januar 2009 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 22 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
Notizen: 30 Tage netto, nach Verfall 5% Verzugszins - 23 - Preise exklusive Mehrwertsteuer
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