WAS KOSTET NRW? - radio NRW

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WAS KOSTET NRW?
Preisliste Nr. 31 – gültig ab 1. Januar 2020
HIER IST DIE NUMMER 1.
 Mit 1,59 Mio. Hörern in der ­Durchschnitts­stunde
  sind wir das r­ eichweitenstärkste ­Radioangebot in
 Deutschland. Der Grund dafür ist ­sprichwörtlich
 ­hausgemacht, denn wir machen Radio in NRW
  für NRW. Und diese lokale Nähe zu ­unseren Hörern
 macht uns zum Ansprech­partner Nr. 1, wenn es
 um Funkwerbung in ­Nordrhein-Westfalen geht.

 HÖRERNÄHE IN ZAHLEN:

     45 Lokalradios direkt vor Ort und nah am Hörer
     19 Jahre ununterbrochen die Reichweiten-Nr.1 in Deutschland
     4,7 Mio. Hörer am Tag
     3 Mio. Kontakte in der Primetime am Morgen
     1,59 Mio. Hörer in der Durchschnittsstunde
     20 – 49 Jahre Kernzielgruppe
     24/7 der beste Mix aus Hits, News & Comedy

Preisliste Nr. 31, gültig ab 1. Januar 2020 | Landesweite Belegung – Quelle: ma Audio 2019 II Update / Dspr. Bev. 14+ / Mo.-Fr. / ø-Std. 06-18 Uhr
SENDEGEBIET

Preisliste Nr. 31, gültig ab 1. Januar 2020 | Landesweite Belegung
LOKALSTATIONEN
Hörfunksender auf UKW mit radio NRW-Rahmenprogramm

VERBREITUNGSGEBIET                         SENDER                    VERBREITUNGSGEBIET             SENDER
Kreis Aachen                               Antenne AC                Kreis Kleve                    Antenne Niederrhein
Stadt Aachen                                                         Stadt Köln                     Radio Köln
Stadt Bielefeld                            Radio Bielefeld           Stadt Krefeld, Kreis Viersen   Welle Niederrhein
Stadt Bochum                               Radio Bochum              Stadt Leverkusen               Radio Leverkusen
Stadt Bonn/Rhein-Sieg-Kreis                Radio Bonn/Rhein-Sieg     Kreis Lippe                    Radio Lippe
Kreis Borken                               RADIO WMW                 Märkischer Kreis               Radio MK
Kreis Coesfeld                             Radio Kiepenkerl          Kreis Mettmann                 Radio Neandertal
Stadt Dortmund                             Radio 91.2                Kreis Minden-Lübbecke          Radio Westfalica
Kreis Düren                                Radio Rur                 Stadt Mönchengladbach          Radio 90,1
Stadt Düsseldorf                           ANTENNE DÜSSELDORF        Stadt Mülheim                  Radio Mülheim
Stadt Duisburg                             Radio Duisburg            Stadt Oberhausen               Radio Oberhausen
Ennepe-Ruhr-Kreis                          Radio Ennepe Ruhr         Stadt Münster                  ANTENNE MÜNSTER
Erftkreis                                  Radio Erft                Kreis Neuss                    NE-WS 89.4
Stadt Essen                                Radio Essen               Oberbergischer/                Radio Berg
Kreis Euskirchen                           Radio Euskirchen          Rheinisch-Bergischer Kreis
Stadt Bottrop                              Radio Emscher Lippe/REL   Kreis Recklinghausen           Radio Vest
Stadt Gelsenkirchen                                                  Stadt Remscheid                Radio RSG
Stadt Gladbeck                                                       Stadt Solingen
Kreis Gütersloh                            Radio Gütersloh           Kreis Siegen-Wittgenstein      Radio Siegen
Stadt Hagen                                Radio Hagen               Kreis Soest                    Hellweg Radio
Stadt Hamm                                 Radio Lippe Welle Hamm    Kreis Steinfurt                RADIO RST
Kreis Herford                              Radio Herford             Kreis Unna                     Antenne Unna
Stadt Herne                                Radio Herne               Kreis Warendorf                Radio WAF
Hochsauerlandkreis                         Radio Sauerland           Kreis Wesel                    Radio K.W.
Kreis Höxter/Paderborn                     Radio Hochstift           Stadt Wuppertal                Radio Wuppertal

Preisliste Nr. 31, gültig ab 1. Januar 2020 | Landesweite Belegung
PROGRAMM
                     MONTAG–
UHRZEIT                                                  FREITAG            SAMSTAG             SONNTAG              FEIERTAG
                    DONNERSTAG

00 – 06 Uhr                NOXX                             NOXX              NOXX                 NOXX                 NOXX

 06– 07 Uhr
                                                                                              AM WOCHENENDE          AM FEIERTAG
 07– 08 Uhr
                       AM MORGEN                        AM MORGEN
                                                                                              AM WOCHENENDE /       AM FEIERTAG /
 08– 09 Uhr
                                                                                               HIMMEL & ERDE        HIMMEL & ERDE

 09– 10 Uhr

 10–11 Uhr            AM VORMITTAG                    AM VORMITTAG

  11–12 Uhr

 12–13 Uhr                                                               AM WOCHENENDE
                        AM MITTAG                        AM MITTAG
 13–14 Uhr
                                                                                              AM WOCHENENDE          AM FEIERTAG
 14–15 Uhr

 15–16 Uhr
                     AM NACHMITTAG                   AM NACHMITTAG
 16–17 Uhr

 17–18 Uhr

 18–19 Uhr
                         AM ABEND                    AM WOCHENENDE
 19–20 Uhr
                                                                                             BÜRGERFUNK / AM WE   BÜRGERFUNK / AM FT
 20– 21 Uhr     BÜRGERFUNK / AM ABEND              BÜRGERFUNK / AM WE   BÜRGERFUNK / AM WE

 21– 24 Uhr                NOXX                             NOXX              NOXX                 NOXX                 NOXX

Preisliste Nr. 31, gültig ab 1. Januar 2020 | Landesweite Belegung
FIX ODER FLEX – HAUPTSACHE
SMART GEBUCHT.
 Sie haben den Plan – und auch die Wahl zwischen radio NRW FIX oder radio NRW FLEX.
 Damit wird das Buchen flexibler und effizienter.

 WAS BRINGT RADIO NRW FIX?                                           WAS BRINGT RADIO NRW FLEX?

 Fixe Platzierung der Spots in den gewünschten                       Flexible Platzierung der Spots in den gewünschten
 Stunden am gewünschten Tag.                                         Stunden zwischen Montag und Freitag.
     Tag- und stundengenau – auch in nachfrage-                        Wochen- und stundengenau – mit attraktiven
     starken Zeiten                                                    Preisvorteilen
     Exakte und garantierte Touchpoints                                Mehr Flexibilität und Effizienz

                                                                     MO–FR
                                                                     MO–FR

                                                      MO
                                                      MO

Preisliste Nr. 31, gültig ab 1. Januar 2020 | Landesweite Belegung
EINSCHALTPREISE – FIX
 UHRZEIT MONTAG– FREITAG                                                               SAMSTAG                                      SONNTAG       SPOTLÄNGEN-BONUS
                               €/1 Sek.          €/30 Sek.               €/1 Sek.             €/30 Sek.                  €/1 Sek.     €/30 Sek.            1–15 Sek.                112 Index
                                                                                                                                                         16–24 Sek.                 108 Index
      00–05 Uhr                    35,00          1.050,00                  35,00              1.050,00                    35,00       1.050,00
                                                                                                                                                        25–34 Sek.                  100 Index
      05–06 Uhr                    74,00          2.220,00                  35,00              1.050,00                    35,00       1.050,00
                                                                                                                                                            > 35 Sek.                95 Index
      06–07 Uhr                  184,00           5.520,00                  42,00              1.260,00                    48,00       1.440,00
      07–08 Uhr                  280,00           8.400,00                   72,00             2.160,00                    75,00       2.250,00
      08–09 Uhr                  214,00           6.420,00                 176,00              5.280,00                    99,00       2.970,00   Grundlage für die Berechnung ist der
                                                                                                                                                  ­Sekundenpreis auf Basis des Index 100.
      09–10 Uhr                  125,00           3.750,00                 217,00              6.510,00                   113,00       3.390,00    Dieser Sekunden­preis wird zunächst
      10–11 Uhr                  110,00           3.300,00                 233,50              7.005,00                   125,00       3.750,00    mit dem Index für den ­Spotlängenbonus
                                                                                                                                                   ­multipliziert. Das Ergebnis wird
      11–12 Uhr                    99,50          2.985,00                 175,00              5.250,00                   108,00       3.240,00     ­kaufmännisch auf zwei K   ­ ommastellen
      12–13 Uhr                   88,00           2.640,00                 145,00              4.350,00                    94,00       2.820,00      ­gerundet. Abschließend wird der
                                                                                                                                                      ­errechnete Sekundenpreis mit der
      13–14 Uhr                   94,00           2.820,00                 119,00              3.570,00                   102,00       3.060,00        ­tatsächlichen Spotlänge multipliziert.
      14–15 Uhr                  104,00           3.120,00                  68,00              2.040,00                   101,00       3.030,00
      15–16 Uhr                  127,00           3.810,00                  59,00              1.770,00                    76,00       2.280,00
      16–17 Uhr                  137,00           4.110,00                  53,00              1.590,00                    68,00       2.040,00
      17–18 Uhr                  126,00           3.780,00                  35,00              1.050,00                    75,00       2.250,00
      18–19 Uhr                   70,00           2.100,00                  35,00              1.050,00                    50,00       1.500,00
      19–20 Uhr                   45,00           1.350,00                  35,00              1.050,00                    35,00       1.050,00
      20–21 Uhr                   45,00           1.350,00                  35,00              1.050,00                    35,00       1.050,00
      21–22 Uhr                   45,00           1.350,00                  35,00              1.050,00                    35,00       1.050,00
      22–23 Uhr                   45,00           1.350,00                  35,00              1.050,00                    35,00       1.050,00
      23–24 Uhr                   45,00           1.350,00                  35,00              1.050,00                    35,00       1.050,00
   Ø 06 –18 Uhr                  140,71            4.221,25                 116,21             3.486,25                    90,33       2.710,00
Die dargestellten Preise beziehen sich auf das Preissegment Index 100. Alle Preise sind AE-fähig, zzgl. gesetzl. MwSt.

SONDERWERBEFORMEN
Nach besonderer Vereinbarung können Sponsoringwerbeformen durchgeführt werden. Platzierungswünsche
und E
    ­ xklusivität im ­Werbeblock sind ebenfalls nach ­besonderer Vereinbarung möglich.

  Preisliste Nr. 31, gültig ab 1. Januar 2020 | Landesweite Belegung
EINSCHALTPREISE – FLEX
 UHRZEIT MONTAG–FREITAG                                                SPOTLÄNGEN-BONUS                                  PARAMETER FLEX-PREISLISTE:
                               €/1 Sek.          €/30 Sek.                      1–15 Sek.                 112 Index
                                                                                                                           Flexbuchungen enthalten einen Preisvorteil
                                                                                                                          	
                                                                               16–24 Sek.                108 Index
     00–05 Uhr                    35,00           1.050,00                                                                 auf den Stundenpreis.
                                                                              25–34 Sek.                 100 Index
     05–06 Uhr                    74,00           2.220,00                                                                 Flexbuchungen bieten Flexibiliät in den ­
                                                                                                                          	
                                                                                 > 35 Sek.                 95 Index
     06–07 Uhr                   178,48           5.354,40                                                                 Wochentagen (Mo–Fr).
     07–08 Uhr                   271,60           8.148,00
                                                                        Grundlage für die Berechnung ist der
                                                                                                                          	Die Spots werden stundengleich frei nach ­
     08–09 Uhr                   207,58           6.227,40              ­Sekundenpreis auf Basis des Index 100.             Verfügbarkeit zwischen Mo–Fr verteilt.
                                                                         Dieser Sekunden­preis wird zunächst
     09–10 Uhr                   122,50           3.675,00               mit dem Index für den ­Spotlängenbonus
                                                                                                                           Es kann zu Doppelbelegungen kommen, wenn die
                                                                                                                          	
      10–11 Uhr                  108,90           3.267,00               ­multipliziert. Das Ergebnis wird                 Flexquote < 40% ist.
                                                                          ­kaufmännisch auf zwei ­Kommastellen
      11–12 Uhr                   98,51           2.955,15                 ­gerundet. Abschließend wird der                Die Flexquote wird wie folgt ermittelt:
                                                                                                                          	
      12–13 Uhr                    87,12          2.613,60                  ­errechnete Sekundenpreis mit der              1 – Quotient von Anzahl gebuchter Spots und
      13–14 Uhr                   93,06           2.791,80
                                                                             ­tatsächlichen Spotlänge multipliziert.       Anzahl belegbarer Wochentage.
      14–15 Uhr                  102,96           3.088,80                                                                 Basis ist Ist-Platzierung, bereinigt um Feiertage.
                                                                                                                          	
      15–16 Uhr                  125,73           3.771,90                                                                 Tandem, Tridem, Spots mit Allongen gelten jeweils
                                                                                                                           als ein Spot.
      16–17 Uhr                  134,26           4.027,80
      17–18 Uhr                  123,48           3.704,40
      18–19 Uhr                   69,30           2.079,00
      19–20 Uhr                   45,00           1.350,00
      20–21 Uhr                   45,00           1.350,00
      21–22 Uhr                   45,00           1.350,00
      22–23 Uhr                   45,00           1.350,00
      23–24 Uhr                   45,00           1.350,00
   Ø 06 –18 Uhr                  137,85           4.135,44
Die dargestellten Preise beziehen sich auf das Preissegment Index 100. Alle Preise sind AE-fähig, zzgl. gesetzl. MwSt.

PLATZIERUNG
Platzierungswünsche und ­Exklusivität im ­Werbeblock sind nach b
                                                               ­ esonderer Vereinbarung möglich.

  Preisliste Nr. 31, gültig ab 1. Januar 2020 | Landesweite Belegung
AUFTRAGSABWICKLUNG
    AUFTRAGSANNAHME                                                                  SENDEUNTERLAGEN
 Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens 3 Werktage vor dem                Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Tonträger
 ­ersten ­Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Abweichungen bedürfen einer       und Texte. Es werden benötigt:
  ­besonderen Vereinbarung. Werbefunkaufträge werden erst nach schriftlicher
   Bestätigung durch radio NRW verbindlich. Nebenabreden und Auftrags-           –S  pot Anlieferungsmedien
   änderungen bedürfen der Schriftform.                                             Email (disposition@radionrw.de) und CD
                                                                                  – Medientypen/-formate
                                                                                     .wav, .aiff, .mp3 (min. 128 kBit/s; 44,1 kHz; 16 Bit)
    ZAHLUNGSBEDINGUNGEN                                                           – Einschaltplan
                                                                                  – Angaben über Spotlängen
 Die Werbespots werden jeweils am Ende eines Monats für den gesamten Monat        – Angaben über den Kunden
 in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Länge   – Angaben über das Produkt
 eines Werbespots. Der Rechnungsbetrag ist bis zum 15. des Folgemonats fällig.    – Angaben für die GEMA
 Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird Skonto von 2%
 des Rechnungsbetrages gewährt. Bei Zahlungsverzug ist radio NRW berechtigt,      Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. Fehlen die
 die weitere Ausstrahlung von Werbespots zurückzustellen, ohne dass daraus        GEMA-Angaben, geht radio NRW davon aus, dass der Spot keine GEMA-pflich-
 ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. radio NRW behält sich vor, den    tige Musik enthält. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder
 ihm dadurch entstandenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.        Umbuchungen durch den Aufraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen
 radio NRW behält sich in Einzelfällen ebenfalls vor, Vorkasse zu verlangen.      Zustimmung von radio NRW. Bei Überschreitungen der in der Auftragsbe-
 Im Übrigen gelten die ­Allgemeinen Geschäftsbedingungen.                         stätigung angegebenen Spotlänge können die vereinbarten Sendetermine
                                                                                  ­verschoben werden.

    AGENTURPROVISION
 Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber
 werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können,
 eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf die Nettorechnungsbeträge.

Preisliste Nr. 31, gültig ab 1. Januar 2020 | Landesweite Belegung
REPRÄSENTANTEN
 VERKAUF                                     SERVICE-PARTNER

 radio NRW GmbH                              Nielsen I                            Nielsen III a                          Nielsen IV
 Marketing                                   RMS Büro Hamburg                     RMS Büro Wiesbaden                     RMS Büro München
 Essener Straße 55                           Radio Media Nord GmbH                Radio Media Süd-West                   Radio Media Süd GmbH
 46047 Oberhausen                            Moorfuhrtweg 17                      Wiesbaden GmbH                         Welfenstraße 22
 Telefon: 02 08/85 87– 517                   22301 Hamburg                        Otto-von-Guericke-Ring 10              81541 München
 Telefax: 02 08/85 87– 403                   Telefon: 0 40/2 38 90–0              65205 Wiesbaden                        Telefon: 0 89/41 96 73–0
 marketing@radionrw.de                       Telefax: 0 40/2 38 90–646            Telefon: 0 61 22/50 58–0               Telefax: 0 89/41 96 73–20
                                                                                  Telefax: 0 61 22/50 58–10
 RMS                                         Sten Foeth, Frank Rosenberger,                                              Manuel Fuehr, Udo Bonk,
 Radio Marketing                             Nadine Schmeling, Katharina Ricke,   Sven Geiger, Sven Bär,                 Dagmar Schreyer, Bernd Holzhauer,
 Service GmbH & Co. KG                       Henning Lüdemann, Kerstin Neubert,   Christoph Galazka, Nicole Schriefer,   Dana Stangl, Antonia Möhrlein
 Moorfuhrtweg 17                             Matthias Kersten, Birte Schlichter   Saba Nasim, Patrick Pichutta
 22301 Hamburg
 Telefon: 0 40/2 38 90–0
 Telefax: 0 40/2 38 90–690                   Nielsen II                           Nielsen III b                          Nielsen V-VII
 verkauf@rms.de                              RMS Büro NRW                         RMS Büro Stuttgart                     RMS Büro Berlin
                                             Radio Media West GmbH                Radio Media Süd-West Stuttgart GmbH    Radio Media Nord GmbH
                                             Hansaallee 247a                      Businesspark Monrepos                  Kantstraße 152
                                             40549 Düsseldorf                   Monreposstraße 55                      10623 Berlin
                                              Telefon: 02 11/52 28 73–0          71634 Ludwigsburg                      Telefon: 0 30/8 95 49–798
                                              Telefax: 02 11/52 28 73–99          Telefon: 0 71 41/2 98 61–21            Telefax: 0 30/8 95 49–797
                                                                                  Telefax: 0 71 41/2 98 61–10
                                             Thomas Schwahlen, Manfred Kiem,                                             Nicolas Wenzel
                                             Andreas Bacht, Annette Schuh,        Angelika Stutz
                                             Marcus Braun, Sascha Tönnes,
                                             Michael Wojcik, Julia Hagemeister,
                                             Thomas Schuh

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ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 1.	Vertragsschluss/personeller Geltungsbereich            Haftung für Inhalte                                       Der Vertrag über die Annahme eines erteilten Auf-
                                                                                                                      trags bedarf der Schriftform oder der elektronischen
 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedin-              Die Werbeeinschaltungen müssen den aktuellen              Bestätigung. Neben- und Änderungsabreden bedür-
 gungen gelten für alle regionalen Werbe­aufträge und       Gesetzen und Staatsverträgen sowie dem Rund-              fen der gleichen Form.
 Werbeaufträge für Sonderwerbeformen zwischen der           funkstaatsvertrag und den vom Zentralverband der
 radio NRW GmbH (nachfolgend „radio NRW“) und               deutschen Werbewirtschaft e.V. (ZAW) bzw. vom
 Unternehmen, juristischen ­Personen des öffentlichen       Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln           6. Einschaltung von Werbeagenturen
 Rechts oder öffentlich-­rechtlichen Sondervermögen         entsprechen. Der Auftraggeber trägt die Verant­
 („Auftraggeber“), soweit keine schriftliche Sonder­        wortung für den Inhalt der radio NRW zur Verfügung        Erteilt eine Werbeagentur Aufträge, so geschieht dies
 vereinbarung ­getroffen wurde.                             gestellten Ton- und Bildträger, haftet für deren          auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei
                                                            rechtliche Zulässigkeit und stellt radio NRW von          denn, der Auftrag wird ausschließlich im Namen des
 Für nationale Werbeaufträge gelten ausschließlich die      Ansprüchen Dritter frei.                                  Werbungtreibenden erteilt. Aufträge von Werbeagen-
 AGB der RMS (www.rms.de/AGB).                                                                                        turen werden nur angenommen, wenn der Werbung-
                                                                                                                      treibende namentlich bezeichnet ist. radio NRW ist
 Werbeaufträge sind Verträge über die Verbreitung           4. Vertragsschluss, Buchung und Rücktritt                 berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandats-
 von Werbung im Rundfunk inklusive des Internets.                                                                     nachweis zu verlangen. Eine Werbeagentur tritt mit
                                                            4.1. Werbeaufträge werden innerhalb eines Kalender-       Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen ihren
 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für            jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist ausschließlich das   Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden
 alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber auch         Kalenderjahr.                                             Werbevertrag an radio NRW ab. radio NRW nimmt
 dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht nochmals            4.2. Der die Buchung auslösende Werbeauftrag muss         diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Sie
 ausdrücklich Bezug genommen wird.                          mindestens drei Werktage vor dem gewünschten              ist berechtigt, diese dem Kunden der Werbeagentur
                                                            Sendetermin erfolgen. Abweichungen bedürfen               gegenüber offenzulegen, wenn die Forderung nicht
                                                            einer besonderen Vereinbarung. Werbefunkaufträge          innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist.
 2. Abweichende/Entgegenstehende AGB                        werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch          Die Abtretung der Forderung gegenüber ihrem Kun-
                                                            radio NRW verbindlich. Nebenabreden und Auftrags-         den erfolgt dabei rein zur Sicherheit und nicht an Er-
 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen               änderungen bedürfen der Schriftform.                      füllung statt. Die Forderung von radio NRW gegenüber
 ­Geschäftsbedingungen abweichende ­Bedingungen             4.3. Der Auftraggeber kann von regionalen Werbe-          der Werbeagentur bleibt daher bis zur vollständigen
  des Auftraggebers finden mit Ausnahme der ­Regelung       aufträgen nur mit Zustimmung von radio NRW vor            Begleichung der Forderung von radio NRW auch im
  unter Ziffer 1 keine Anwendung, es sei denn, radio        der ersten Ausstrahlung zurücktreten.                     Falle der Geltendmachung der Forderung gegenüber
  NRW hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich        Das Rücktrittsgesuch muss schriftlich an radio NRW        dem Kunden bestehen. Wenn die eingeschaltete
  zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingun-          gerichtet werden und spätestens vier Wochen vor der       Werbeagentur einwilligt, kann mit Zustimmung von
  gen gelten auch dann, wenn radio NRW den Auftrag          ­vorgesehenen Ausstrahlung bei radio NRW e   ­ ingehen.   radio NRW während der Abwicklung des Auftrags eine
  in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender            Ein Anspruch auf Zustimmung vom Rücktritt besteht        andere Werbeagentur an ihre Stelle treten.
  Bedingungen des Auftraggebers v­ orbehaltlos ausführt.     auch bei Einhaltung dieser Frist nicht.
  3. Einhaltung gesetzlicher Regelungen/                     5. Schriftform

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 7. Agenturprovision                                        9. Preise, Rabatte, Abrechnung                        Frist von mindestens 14 Tagen wirksam. Im Fall einer
                                                                                                                  Preiserhöhung hat der Vertragspartner das Recht,
 Für alle von einer Agentur in Auftrag gegebenen            9.1. Hinsichtlich der Vergütung sind die jeweils      den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder
 Werbeaufträge wird bei Fakturierung direkt an die          zur Zeit der Auftragsbestätigung für die jeweiligen   Werbeausstrahlungen umzubuchen. Die Kündigung
 Agentur ein Rabatt [„AE“] in Höhe von 15%                  Ausstrahlungstermine geltenden Preislisten unter      bzw. Umbuchung ist innerhalb von fünf Werktagen
 [15 Prozent] auf das Rechnungsnetto gewährt, d.h.          Berücksichtigung etwaiger vereinbarter Rabatte        nach Erhalt der Information des Vertragspartners
 auf die Rechnungssumme ohne Umsatzsteuer, nach             maßgeblich. Für Sonderplatzierungen und Sonder-       über die Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung
 Abzug von Rabatten, aber vor Skonto, soweit die            formate sind Preisaufschläge möglich.                 gegenüber radio NRW zu erklären.
 Gewährung von AE und Skonto nicht ausgeschlos-             9.2. Für Sonderwerbeformen werden gesonderte          9.6. Die Vergütung wird mit Ausstrahlung oder
 sen ist. Bei Veränderungen eines Rabatts durch             Vereinbarungen getroffen.                             - soweit die Ausstrahlung am gebuchten Aus-
 Zubuchung oder Storno wird die AE im Rahmen                9.3. Die Preisberechnung erfolgt auf der Basis der    strahlungstermin aufgrund einer Verletzung von
 der monatlichen Rechnungsstellung am Ende des              tatsächlich ausgestrahlten, mindestens aber auf der   Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers nicht oder
 Kalendermonats neu berechnet. Es erfolgt dann ggf.         Basis der gebuchten Ausstrahlungslänge.               nicht im vereinbarten Umfang möglich ist - am Tag
 eine Nachbelastung oder Gutschrift für die bis zum         Die Mindestberechnungslänge beträgt grundsätzlich     der gebuchten Ausstrahlung fällig.
 betreffenden Monat fällig gewordenen Forderun-             zehn Sekunden, bei Tandem- und Tridemspots            9.7. Rechnungen werden als Sammelrechnung am
 gen. radio NRW ist berechtigt, die Gewährung der           beträgt die Mindestberechnungslänge für den           Ende eines jeden Kalendermonats für die in dem
 Agenturprovision von der Vorlage eines schriftlichen       Gesamtspot 20 Sekunden.                               betreffenden Monat fällig gewordenen Forderungen
 Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder              9.4. Die Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen        erstellt. Sie sind innerhalb von 15 Tagen nach Zugang
 Gewerbeanmeldung) abhängig zu machen.                      eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe in der   ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungseingang
                                                            Rechnung gesondert ausgewiesen.                       innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum
                                                            9.5. Nachlässe auf den Listenpreis sind zwischen      wird ein Skonto in Höhe von 2% des Rechnungs-
 8. Ablehnungsvorbehalt                                     radio NRW und Auftraggeber individuell zu             betrages gewährt. radio NRW behält sich in
                                                            vereinbaren und werden in einer Rabattverein-         gesondert gelagerten Fällen und bei Neumandanten
 radio NRW behält sich vor, Aufträge abzulehnen.            barung festgehalten. Bereits bei Rechnungslegung      Vorkasse vor.
 Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Auf-               gewährte Nachlässe werden spätestens am Ende          9.8. Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers
 trägen behält sich radio NRW vor, Sendeunterlagen          des Kalenderjahres anhand der getroffenen Rabatt-     werden für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von acht
 wegen ihrer Herkunft, wegen ihres Inhalts oder ihrer       vereinbarung von radio NRW überprüft. Berechtigt      Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
 technischen Form zurückzuweisen. Eine Ablehnung            die getroffene Rabattvereinbarung den Auftraggeber    Die Geltendmachung eines höheren Verzugs-
 ist insbesondere dann möglich, wenn der Inhalt             zu einem höheren oder einem niedrigeren Nachlass      schadens durch radio NRW bleibt vorbehalten.
 des Spots gegen rechtliche Bestimmungen oder               als dem schon gewährten, erhält er eine anteilige     9.9. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollstän-
 die Interessen von radio NRW verstößt. Für diese           Rückvergütung bzw. eine Nachbelastung. radio NRW      digkeit einer Rechnung hat der Auftraggeber spätestens
 Entscheidungen gelten einheitliche Grundsätze. Der         behält sich das Recht vor, Preise auch für bereits    innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich
 Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen.          vereinbarte Aufträge anzupassen. Die Preisänderung    geltend zu machen. Verlangt der Auftraggeber nach
 Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftragge-             wird für vereinbarte und bestätigte Aufträge nach     Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung, so obliegt ihm
 ber mitgeteilt.                                            entsprechender Mitteilung unter Einhaltung einer      der Beweis, dass und inwieweit die Rechnung unrichtig ist.

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 9.10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte             11. Nutzungsrechte                                         In der Rechteübertragung ist auch das Recht von
 stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegen-                                                                     radio NRW enthalten, für denjenigen, der schriftlich
 ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder    Der Auftraggeber garantiert, dass radio NRW für            glaubhaft macht, in seinen Rechten, insbesondere in
 von radio NRW anerkannt sind.                              Werbeeinschaltungen nur solche Sendeunterlagen,            seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, betroffen
 9.11. Wird radio NRW eine wesentliche Verschlech-          insbesondere Bild- und Tonträger, übersandt werden,        zu sein, einen Mitschnitt zu fertigen und ihm diesen
 terung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers         für die er sämtliche zur Verwertung erforderlichen         Mitschnitt auszuhändigen. radio NRW ist nicht dazu
 erst nach Vertragsschluss bekannt, bestehen auf-           Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben und            verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu
 grund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zwei-         abgegolten hat, auch soweit für die Herstellung der        überprüfen. Ebenso ist radio NRW berechtigt, für
 fel an der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit         Sendeunterlagen Industrietonträger (Industrieschall-       dritte Auftraggeber einen Mitschnitt des gesamten
 des Auftraggebers oder liegt ein                           platten und -bänder) verwendet worden sind.                Werbeblockes zu Anhörzwecken/Ansichtszwe-
 sonstiger wichtiger Grund vor, der radio NRW zur                                                                      cken zu fertigen, in denen neben dem Werbespot
 Kündigung des Vertrags berechtigen würde, ist              Der Auftraggeber überträgt an radio NRW das                des dritten Auftraggebers auch der Werbespot des
 radio NRW berechtigt, die Ausstrahlung weiterer            ­Nutzungsrecht an den überlassenen Sendeunterla-           Auftraggebers im Ganzen oder in Teilen enthalten
 Werbesendungen ohne Rücksicht auf ein ursprüng-             gen, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem     sein kann. radio NRW wird in Zusammenhang mit der
 lich vereinbartes Zahlungsziel davon abhängig zu            für die Durchführung des Auftrags erforderlichen          Überlassung des Mitschnitts an dritte Auftraggeber
 machen, dass die Gegenleistung im Voraus bewirkt            Umfang. Davon umfasst ist auch das Recht, das             darauf hinweisen, dass eine darüber hinausgehende
 oder Sicherheit für sie geleistet wird. radio NRW kann      Nutzungsrecht an zur Sendeabwicklung beauftragte          Nutzung nicht erlaubt ist. Sollte radio NRW aufgrund
 eine angemessene Frist bestimmen, innerhalb derer           Dritte weiterzuübertragen. Das Nutzungsrecht wird         der Nutzung der zur Verfügung gestellten Tonträger
 der Auftraggeber nach seiner Wahl die Gegenleistung         in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und         von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt
 zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach            berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten       der Auftraggeber radio NRW von allen in diesem Zu-
 erfolglosem Ablauf der Frist kann radio NRW vom             technischen V  ­ erfahren sowie aller bekannten For-      sammenhang entstehenden Schäden und Kosten frei.
 Vertrag zurücktreten.                                       men. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzei-
                                                             tigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien          Der Auftraggeber – soweit er über nachstehende
                                                             aller Art, einschließlich Internet, d.h. das Recht, den   Rechte verfügt – gestattet radio NRW und deren Ver-
                                                             Spot an eine Vielzahl potenzieller Nutzer mittels         marktungsorganisationen, sämtliche Sendeunter­lagen,
 10. Verbundwerbung                                          analoger, digitaler oder anderweitiger Speicher- bzw.     insbesondere Bild- und Tonträger (­„Produktion“),
 Die Werbung für mehr als einen Werbungtreibenden            Datenübertragungstechniken via elektromagnetischer        zeitlich und örtlich uneingeschränkt beliebig oft
 innerhalb eines Werbeauftrages (Verbundwerbung)             Wellen durch Leitungsnetze jedweder Art oder Funk         ganz oder in Teilen in allen Medien zum Zwecke der
 bedarf in jedem Einzelfall der Einwilligung durch           derart zu senden, dass diese den Spot parallel zu         Eigen­werbung und Kundenberatung unentgeltlich zu
 radio NRW. In diesem Fall ist radio NRW zur Erhebung        allen anderen Formen im Bereich Audio über Online-­       nutzen. Eingeschlossen ist insbesondere das Recht,
 eines Verbundzuschlages berechtigt.                         Medien (z.B. Internet) empfangen und wiedergeben          die Produktion in branchenüblicher Weise auf der
                                                             können, gleichgültig welches Empfangsgerät hierbei        Internetpräsenz, in Imagefilmen, in Printmedien, in
                                                             zum Einsatz kommt.                                        Präsentationen, auf Messen etc. zum Zwecke der
                                                                                                                       Eigenwerbung und Kundenberatung zu nutzen.

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 12. Einreichung der Sendeunterlagen                        13. Verschiebung der Werbeausstrahlung                    ­ enauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich
                                                                                                                      g
                                                                                                                      anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzei-
 12.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sen-           13.1. radio NRW gewährleistet die ordnungsgemäße        tige und formgerechte Anzeige, so gilt die Ausstrah-
 defähigen Unterlagen, Texte und Sendekopien in               Ausführung der Werbeaufträge, insbesondere die          lung als genehmigt.
 technisch einwandfrei verwertbarer Form für die              ordnungsgemäße Ausstrahlung. Die v­ ereinbarten         13.6. Mängelansprüche, die nicht auf Schadensersatz
 Werbesendung spätestens drei Werktage vor dem                Sendezeiten werden nach Möglichkeit ­eingehalten.       gerichtet sind, verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht
 ersten Ausstrahlungstermin zu liefern.                     13.2. Kann eine Werbesendung wegen höherer                bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung.
 12.2. Wenn Werbesendungen aufgrund eines Ver­­-            Gewalt oder aus sonstigen von radio NRW nicht             13.7. Für Mängelansprüche, die auf Schadensersatz
 stoßes gegen die Mitwirkungspflichten des Auftrag-         zu ­vertretenden Umständen wie z.B. technischer           gerichtet sind, gelten zudem die Regelungen
 gebers nicht oder nicht in der ­gewünschten Art und        ­Störungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt               des § 14.
 Weise zur Ausstrahlung kommen, wird radio NRW               ­ausgestrahlt werden, so ist radio NRW berechtigt, die
 dem Auftraggeber die Gründe hierfür mitteilen. Die           Sendung um maximal 3 Wochen vorzuverlegen oder
 Vergütungspflicht des Auftrag­gebers ist hiervon             diese innerhalb von 3 Wochen nachzuholen. Hiervon       14. Begrenzung von Schadensersatzansprüchen
 unberührt.                                                   wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, wenn es
 12.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, radio NRW           sich um eine mehr als nur unerhebliche Verschie-        14.1. Schadensersatzansprüche gegen radio NRW
 die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen              bung der Sendung handelt.                               oder Erfüllungsgehilfen von radio NRW sind bei einer
 Angaben, insbesondere Produzent, Komponist, Titel            13.3. Wird ein Werbespot aus technischen Gründen        leicht fahrlässigen Verletzung von nicht vertragswe-
 und Länge der verwendeten Musik, zusammen mit                nicht über alle terrestrischen Sender abgestrahlt,      sentlichen Pflichten ausgeschlossen. Bei sonstigen
 den Einschaltplänen mitzuteilen. Spätestens bei              besteht ein Anspruch auf Ersatzausstrahlung, wenn       Schadensersatzansprüchen wegen nicht vorsätzli-
 Übersendung der Einschaltpläne hat der Auftragge-            dadurch die technische Reichweite um 15 und mehr        cher Pflichtverletzungen durch radio NRW oder ihre
 ber ausdrücklich zu erklären, ob bei der Herstellung         Prozentpunkte unterschritten wurde.                     Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf das Dreifache
 von Sendeunterlagen Industrieschallplatten oder              13.4. Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung, die         des Mindestauftragswertes begrenzt.
 -bänder verwendet worden sind. In diesem Fall                den Zweck der Werbeaussage nicht nur unerheblich        14.2. Schadensersatzansprüche gegen radio NRW
 verpflichtet sich der Auftraggeber, neben den                beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch           oder Erfüllungsgehilfen von radio NRW verjähren
 vorstehend genannten Daten, zudem den Namen                  auf eine einwandfreie Ersatzausstrahlung in dem         bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen innerhalb
 des Labels, den Label Code, den Titel des Tonträgers         Ausmaß, in dem der Zweck der Werbeaussage beein-        eines Jahres.
 sowie die Tonträger-Nr. aufzuführen. Wird eine               trächtigt wurde. Kommt radio NRW diesem Anspruch        14.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und
 diesbezügliche Erklärung nicht eingereicht, versichert       nicht binnen angemessener Frist nach, so kann der       -begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung des
 damit der Auftraggeber, dass bei der Herstellung der         Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadenser-           Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 Sendeunterlagen Industrietonträger nicht verwendet           satzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die
 worden sind. Sofern diesbezüglich die Rechte Dritter         Vergütung mindern.
 verletzt werden, stellt der Auftraggeber radio NRW           13.5. Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten
 von den Forderungen Dritter frei. Dies umfasst auch          Werbe­spot bei der ersten Ausstrahlung auf seine
 die Kosten der Rechtsverteidigung.                           Vertragsgemäßheit zu überprüfen und radio NRW
                                                              alle etwa erkennbaren Mängel unverzüglich unter

Preisliste Nr. 31, gültig ab 1. Januar 2020 | Landesweite Belegung
ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 15. Höhere Gewalt, Rücktritt des Auftraggebers             gekennzeichnet hat oder deren vertraulicher
                                                            Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt,
 Im Falle höherer Gewalt kann jeder Vertragsteil mit        insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
 sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, es sei        17.2. Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammen-
 denn, dass radio NRW die Leistung bereits erbracht         hang mit der Zusammenarbeit stehen, sind generell
 hat. radio NRW ist verpflichtet, dem Auftraggeber          nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei
 das auf die ausgefallene(n) Werbeeinschaltung(en)          erlaubt. radio NRW ist jedoch berechtigt, den Namen
 entfallende Entgelt zurückzuzahlen. Weitergehende          des Auftraggebers, dessen Marke und Logo sowie
 Ansprüche hat der Auftraggeber nicht. Zur höheren          Informationen über den Auftrag unter Beachtung
 Gewalt gehören insbesondere Aufruhr, Feuer, Strom-         der oben genannten Geheimhaltungspflichten zu
 ausfall, Sturmschäden, Streik, Aussperrung, Schäden        Referenzzwecken zu verwenden.
 durch Bauarbeiten und ähnliche Ereignisse, die radio       17.3. Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundes-
 NRW nicht zu vertreten hat.                                datenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine
                                                            Daten von radio NRW gespeichert werden. Die
                                                            Verarbeitung der Daten erfolgt unter
 16. Haftung des Auftraggebers                              Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.

 Verletzt der Auftraggeber, der Werbungtreibende
 oder dessen Erfüllungsgehilfe eine Vertragspflicht,        18. Schlussbestimmungen
 so hat der Auftraggeber radio NRW von Ansprüchen
 Dritter freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten       18.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
 einer angemessenen Rechtsverteidigung.                     Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
                                                            so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
                                                            davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen
 17. Vertraulichkeit                                        Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende
                                                            branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer
 17.1. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche       zulässigen branchenüblichen die entsprechende
 und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen              gesetzliche Bestimmung.
 Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der           18.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberhausen.
 Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt werden,             18.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
 geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde          Deutschland als vereinbart.
 Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgaben-
 erfüllung im Rahmen des Auftrags zu verwenden.
 Vertraulich sind alle Informationen oder Unterlagen
 einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich

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