Qualifikationsrahmen für die technische Handlungskompetenz (QRT) - in der Strom-, Fernwärme-, Gas- und Wasserversorgung, 2. aktualisierte Auflage
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Qualifikationsrahmen für die technische Handlungskompetenz (QRT) in der Strom-, Fernwärme-, Gas- und Wasserversorgung, 2. aktualisierte Auflage
2 | D I H K | A G F W | B G E T E M | D V G W | V D E | Q U A L I F I K AT I O N S R A H M E N ( Q R T ) Impressum Alle Rechte liegen beim Herausgeber. An der 2. Auflage der Broschüre haben folgende Ein Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher Bildungsexperten und -expertinnen mitgewirkt: schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Ralf Berger | VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informa- tionstechnik e. V., Berlin Herausgeber Konstanze Eickmann-Ismail | DVGW Deutscher Verein des Gas- DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer und Wasserfaches e. V., Bonn Postanschrift: 11052 Berlin Frank Espig | AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Besucheranschrift: Breite Straße 29 | 10178 Berlin-Mitte Kälte und KWK e. V., Frankfurt/Main Telefon: +49 30 20308-0 | info@dihk.de Klaus Fischer | im Auftrag des Gremienverbundes der Verbände von AGFW e. V., BDEW e. V., DVGW e. V., rbv e. V. und VDE e. V. Vertretung der Deutschen Industrie- und Handelskammer Axel Fassnacht | im Auftrag von VDE e. V. bei der Europäischen Union Bernd Lehmann | im Auftrag von AGFW e. V. 19 A-D, Avenue des Arts | B-1000 Brüssel Dieter Quadflieg | Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), Telefon: +32 2 286-1611 | www.dihk.de Berlin Jochen Reinecke | DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammer, in Zusammenarbeit mit Berlin AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. Robert Sattler | im Auftrag von DVGW e. V. Stresemannallee 30 | 60596 Frankfurt am Main Dr. Michael Schanz | VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Telefon: +49 69 6304-1 | info@agfw.de | www.agfw.de Informationstechnik e. V., Offenbach am Main Dr. Albert Seemann | Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Medienerzeugnisse (BG ETEM), Köln (BGETEM) | Gustav-Heinemann-Ufer 130 | 50968 Köln Dr. Markus Ulmer | Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH, Telefon: +49 221 3778-0 | medien@bgetem.de | www.bgetem.de Karlsruhe, im Auftrag von DVGW e. V. Anne-Sophie Weißhardt | DVGW Deutscher Verein des Gas- und DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. Wasserfaches e. V., Bonn Einheit Berufliche Bildung | Josef-Wirmer-Str. 1-3 | 53123 Bonn Telefon: +49 228 9188-5 | beruflichebildung@dvgw.de Stand www.dvgw.de 2. Auflage Februar 2023 VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Gestaltung Cover Merianstraße 28 | 63069 Offenbach am Main Friedemann Encke | DIHK Telefon: +49 69 6308-0 | service@vde.com | www.vde.com Gestaltung Innenseiten + Barrierefreiheit Hinweis Jana Eger – Grafik Design | jana-eger.com Wenn in dieser Broschüre von Facharbeitern, Meistern, Techni- kern, Ingenieuren u. Ä. die Rede ist, sind selbstverständlich auch Bildnachweis Facharbeiterinnen, Meisterinnen, Technikerinnen, Ingenieurin- B. Lehmann, Sachsen Netz GmbH Dresden; Mathias Kolta Mosaik nen gemeint. Wir gehen davon aus, dass Sie die Verwendung GmbH bei Dortmunder Netz GmbH (DONETZ), Dortmund; nur einer Geschlechtsform nicht als Benachteiligung empfinden, media fire GmbH, Chemnitz; Sebastian Häfner, Netze BW GmbH sondern dass auch Sie zugunsten einer besseren Lesbarkeit diese Formulierungsweise akzeptieren. Druck DCM | Druck Center Meckenheim GmbH | Werner-von Verlag Siemens-Str. 13 | 53340 Meckenheim DIHK Verlag DIHK Service GmbH Breite Straße 29 | 10178 Berlin bestellservice@verlag.dihk.de | www.dihk-verlag.de
S T R O M - , F E R N WÄ R M E - , G A S - U N D WA S S E R V E R S O R G U N G , 2 . A K T U A L I S I E R T E A U F L A G E | 3 Inhalt Erweiterter Qualifikationsrahmen für die technische Handlungskompetenz (QRT) in der 2. Auflage 4 Unternehmen in der Energie- und Wasserversorgung benötigen umfassend qualifizierte Fach- und Führungskräfte 5 Schlüsselkompetenzen für die Energiewende und für eine digitalisierte Arbeitswelt 6 Mehrsparten-Handlungskompetenz 7 Technische Handlungskompetenzen in sieben Niveaustufen 8 Technische Fachkraft und Technische Führungskraft 9 Erwerb, Ausbau und Erhalt von technischen Handlungskompetenzen 10 Verwendete Vorschriften, Normen, Regeln und Literatur 11 Qualifikationsrahmen für den Erwerb von technischer Handlungskompetenz bei Fach- und Führungskräften (QRT) 12
4 | D I H K | A G F W | B G E T E M | D V G W | V D E | Q U A L I F I K AT I O N S R A H M E N ( Q R T ) Erweiterter Qualifikationsrahmen für den Erwerb und die Sicherung von technischer Handlungskompetenz bei Fach- und Führungskräften (QRT) in der 2. Auflage Die 1. Auflage dieser Broschüre datiert aus dem Jahr 2012. Mit der nun vorliegenden 2. Auflage wurde der Qualifikationsrahmen (QRT) um das Handlungsfeld Fernwärme ergänzt und Anforderungen aus der Energie- und Wärmewende sowie der Digitalisie- rung aufgenommen. Ferner wurden arbeitsschutzrechtliche Aspekte und Festlegungen aus dem novellierten Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 2020 eingearbeitet. Das Herzstück des Qualifikationsrahmens (QRT) ist eine Kompetenztabelle mit sieben Niveaustufen. Darin sind die unterschiedlichen Kompetenzen eingeordnet, die Fach- und Führungskräfte bei Arbeiten in der Strom-, Fernwär- me-, Gas- und Wasserversorgung benötigen. In den Erläuterungen werden Bildungsmaßnahmen für den Erwerb und Ausbau der Kompetenzen aufgeführt. Die Begriffe für die unterschiedlichen Qualifikationen sind den Vorschriften, Normen und Regeln der Verbände AGFW, DVGW und VDE sowie der Berufsgenossenschaft entnommen worden. Veranlassung für den QRT ist die spartenübergreifende Die speziell im Energie- und Wasserfach festgeschriebenen Mehrfachbefähigung im Energie- und Wasserfach Befähigungen von Fachkräften werden den sieben Niveau- Unternehmen in der Energie- und Wasserversorgung benötigen stufen im QRT zugeordnet zunehmend Fach- und Führungskräfte, die über spartenüber- Der QRT beschreibt die in den Regelwerken festgelegten spezi- greifende Mehrfachbefähigungen für die sach- und fachgerech- fischen technischen Handlungskompetenzen für unterwiesene te Ausführung von Arbeiten an strom-, gas-, fernwärme- und Personen, technische Fachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, wassertechnischen Anlagen verfügen. Die dafür notwendigen technische Fachkräfte für bestimmte Aufgabengebiete, technische Handlungskompetenzen reichen von einer Teilbefähigung für Fachkräfte sowie technische Führungskräfte in Versorgungs- festgelegte Arbeitsgebiete/Aufgabenbereiche bis zu einer ge- anlagen und ordnet diese nach der Art des Qualifikationserwerbs samtverantwortlichen Führungsbefähigung. sieben unterschiedlichen Niveaustufen zu. Der QRT unterstützt bei der Auswahlverantwortung für die Beauftragung, Bestellung und Der QRT ermöglicht eine sichere Einordnung von zusätzlich Benennung von Mitarbeitenden und zeigt gleichzeitig zielgerichtet erworbenen Abschlüssen zur Mehrspartenqualifikation Qualifizierungswege für die Kompetenzentwicklung des techni- Diese Mehrfachbefähigung wird inzwischen bei vielen hand- schen Fach- und Führungspersonals auf. lungsfeldübergreifenden Ausbildungsberufen, Studiengängen und Fortbildungsmaßnahmen der Verbände vermittelt. Jedoch Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) und die Normen haben die vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten mit ihren und Regeln im Energie- und Wasserfach sind die Grundlage unterschiedlichen Abschlüssen immer wieder Unsicherheit bei für den QRT den personalverantwortlichen Führungskräften erzeugt, wie die Für den nachfolgend dargestellten Qualifikationsrahmen für neuen Handlungskompetenzen zu bewerten sind. Es war daher technische Handlungskompetenz (QRT) hat eine Expertengruppe insbesondere für die Querverbundunternehmen erforderlich, diese den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen neuen Handlungskompetenzen fachlich einzuordnen. Dies ge- (DQR) und die einschlägigen Vorschriften, Normen und Regeln der schieht unter Berücksichtigung des Qualifizierungsweges bezogen Fachverbände AGFW, DVGW und VDE sowie der Berufsgenossen- auf die Anforderungen der jeweiligen technischen Regelwerke. schaft herangezogen. Der DQR unterscheidet acht Niveaus zur allgemeinen und umfassenden Beschreibung der Kompetenzen, die im deutschen Bildungssystem insgesamt erworben werden können. Der QRT dagegen hat die Zielsetzung, nur die speziell in der Energie- und Wasserversorgung benannten Kompetenzen und Qualifikationen in sieben Niveaustufen zu klassifizieren. Damit ergänzt und konkretisiert der QRT für das Energie- und Wasser- fach den DQR mit seiner alles umfassenden Bedeutung für die Abb. 1: Definitionen der Handlungskompetenzen | Berufsbildung insgesamt. Quelle: Die Autoren Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) AGFW-Regelwerk für Fernwärme Qualifikationsrahmen berufliche Ausbildung, DVGW-Regelwerk für Gas/Wasser Hochschulstudium und für technische Handlungskompetenz betriebliche Fortbildung im VDE-Regelwerk für Strom (QRT) Energie- und Wasserfach Berufsgenossenschaftliches Regelwerk Definition der technischen Handlungskompetenz durch Normen und Regeln, DQR und QRT
S T R O M - , F E R N WÄ R M E - , G A S - U N D WA S S E R V E R S O R G U N G , 2 . A K T U A L I S I E R T E A U F L A G E | 5 Unternehmen in der Energie- und Wasserversorgung benötigen umfassend qualifizierte Fach- und Führungskräfte Die Herausforderungen durch den demografischen Wandel, Anwendung der entsprechend ergänzten Technischen Regeln und die Transformation der Energiesysteme und die Digitalisierung Normen sowie Arbeitsschutzbestimmungen, die in den nächsten wirken sich immer mehr auf die Arbeitswelt aus. Im Mittelpunkt Jahren mit dem sich entwickelnden Stand der Technik kontinuier- stehen dabei die Fach- und Führungskräfte für die Energie- und lich fortgeschrieben werden. Wasserversorgungsnetze, welche die strom-, fernwärme-, gas- und wassertechnischen Anlagen planen, bauen und betreiben. Die Kompetenzprofile dieser Fachkräfte entwickeln sich mit ihren Digitalisierung Aufgaben in den Betrieben und werden durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten und durch gezielte Fortbildungen gefestigt Energiewende und Digitalisierung greifen unmittelbar ineinander. und ausgebaut. Abbildung 2 illustriert die neuen Herausforderun- Industrie 4.0 und die Energiewende sind derzeit die größten natio- gen und deren Auswirkungen auf die Handlungskompetenzen. nalen IT-Projekte. In keiner anderen Branche fallen perspektivisch mehr Daten an, deren Auswertung und Nutzung eine zukunftsorien- tierte Versorgung ermöglichen. Digitalisierte Arbeitswelten erfordern Demografischer Wandel trotz vielfältiger „smarter“ Werkzeuge und Assistenzsysteme in hohem Maße Medien- und Digitalisierungskompetenzen sowie kom- Die Energie- und Wasserwirtschaft hat im Vergleich zu anderen munikative Fähigkeiten beim Informations- und Wissensaustausch. Branchen einen hohen Altersdurchschnitt und benötigt gleich- zeitig viele hochqualifizierte Mitarbeitende mit umfassender Die Digitalisierung und die damit ermöglichte Flexibilisierung der Betriebskenntnis und Prozesswissen. In der ersten Hälfte dieses Arbeit stehen im Mittelpunkt vieler Qualifizierungsoffensiven. Jahrzehnts wird altersbedingt mehr als ein Drittel der Mitarbei- Neue Tätigkeiten entstehen, während andere verschwinden. Neue tenden ausscheiden. Vornehmlich Fachkräfte mit einschlägiger Tätigkeiten erfordern wiederum neue Kompetenzen, aus denen sich Berufsausbildung sowie Meister müssen neu gewonnen oder qua- zukünftige Berufe bzw. Jobprofile zusammensetzen. Die Hand- lifiziert werden. Dieser Qualifikationsrahmen gibt den Auswahl- lungskompetenzen in der digitalisierten Arbeitswelt erfordern von verantwortlichen eine Orientierungshilfe bei der Bestimmung der den Fach- und Führungskräften neben der Technikbeherrschung benötigten Kompetenzen der neuen Fach- und Führungskräfte. immer stärker auch organisatorische, medienspezifische und sozia- le Befähigungen. Transformation der Energiesysteme Umfassend qualifizierte Fach- und Führungskräfte in der Energie- Die Energiewende findet auf allen Ebenen von Erzeugung, und Wasserversorgung Verteilung und Nutzung statt. Zu nennen sind der Zubau von Erneuerbare-Energie-Anlagen, die Sektorenkopplung von Elek- Transformation der trizitäts-, Wärme- bzw. Kälteversorgung, Verkehr und Industrie, Energiesysteme die Nutzung der Wasserstofftechnologie, die Durchdringung mit Speichern, die Flexibilisierung des Verteilnetzes und die Energiewende Wasserstoff- intelligente Energienutzung. Fundierte Kenntnisse der einzelnen Wärmewende technologie Komponenten und ihres Zusammenwirkens sind unverzicht- bar. Die notwendige Grundlage hierfür bilden die technischen demografischer Handlungskompetenzen der Fach- und Führungskräfte sowie Digitalisierung Wandel die Beherrschung erweiterter Arbeitsschutzbestimmungen. Kompetenz bei der Neuaus- richtung der Energiesysteme Wasserstofftechnologie Gestaltungskompetenz bei Kompetenz in der Informations- und betrieblichen Prozessen Kommunikations- Die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger für eine CO2- Neue Profile bei technologie neutrale Energieversorgung gilt als Weg zum Gelingen der den Handlungs- Energiewende. Die Erdgaskunden von heute sind die Wasserstoff- Mehrspartenkom- kompetenzen Kompetenz bei der kunden von morgen. In der Industrie und im Verkehr wird reiner petenz zu anderen Anwendung digitaler Versorgungssparten Wasserstoff benötigt. Für den Wärmemarkt sind die Gasanwen- – Sektorkoppelung – Technologien dungen gut kompatibel mit der Beimischung von Wasserstoff. Es gibt Teilbereiche des Gasnetzes, die sich schon jetzt komplett auf Schnittstellenkompetenz bei kom- technische und soziale Wasserstoff umstellen lassen. Die Fach- und Führungskräfte für plexen Zusammenhängen in der Kompetenz bei der Arbeit in die Gasnetze erwerben schrittweise die erforderlichen Kompeten- Energie- und Wasserversorgung interdisziplinären Teams zen für den Betrieb der Netze mit Wasserstoff. Dazu gehören die Abb. 2: Umfassend qualifizierte Fach- und Führungskräfte in der Energie- und Wasserversorgung | Quelle: Die Autoren
6 | D I H K | A G F W | B G E T E M | D V G W | V D E | Q U A L I F I K AT I O N S R A H M E N ( Q R T ) Schlüsselkompetenzen für die Energiewende und für eine digitalisierte Arbeitswelt Für die sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten an Schnittstellenkompetenz zu anderen Disziplinen strom-, fernwärme-, gas- und wassertechnischen Anlagen muss das Personal umfassende technische Kompetenzen besitzen. Diese Als wichtiges Gebiet der Kompetenzentwicklung bei Fach- und reichen von einer Teilbefähigung bis zu einer gesamtverantwort- Führungskräften in der Energie- und Wasserversorgung ist die lichen Führungsbefähigung in einer oder mehreren Versorgungs- Schnittstellenkompetenz bei künftig immer komplexeren Zusam- sparten. menhängen zu nennen. Nur in variierenden und interdisziplinären Teams von Fachkräften können viele Aufgaben gelöst werden. Eine Mehrfachbefähigung wird bei vielen handlungsfeldüber- greifenden Ausbildungsberufen, Studiengängen und Fortbil- dungsmaßnahmen vermittelt. Beispiele sind die Fortbildungen Kompetenzen beim Energiemanagement „Geprüfte/r Verteilnetztechniker/in“, „Geprüfte/r Netzmeister/in“ und „Netzingenieur/in“, der durch den Abschluss eines Masterstu- Die Neuausrichtung des Energiemanagements ist eine Kernauf- diums erworben werden kann. gabe der Energiewende. Es wird somit unerlässlich sein, einen besonderen Fokus auf organisationsorientierte Kompetenzen zu legen. Die Mehrspartenkompetenz ist besonders bei der Sektoren- Kompetenzprofile verändern sich kopplung unerlässlich. Die Kompetenzentwicklung sowie die Qualifizierung von Mitar- beitenden werden von den Unternehmen als wichtige Gestal- Medien- und Digitalisierungskompetenz tungsaufgabe für eine erfolgreiche Transmission der Energiesys- teme infolge von Energiewende und Digitalisierung gesehen. Die Für die Weiterentwicklung der Energieversorgung sind sowohl Kompetenzprofile und Aufgaben der Fach- und Führungskräfte in energietechnisches Wissen als auch Kenntnisse der Informations- den Unternehmen verändern sich umfassend (siehe Tabelle 1). und Kommunikationstechnik (IKT) notwendig, da im Zusammen- wirken der beiden Technologien ein immenses Innovationspoten- zial auszumachen ist. Die Gebiete der Mechanik, Elektrotechnik, Betriebliches Prozesswissen hat hohe Bedeutung Mechatronik, Automatisierungs- und Betriebstechnik verzahnen sich immer mehr. Vernetzte Prozesse verlangen von den Fachkräften die Überwa chung, Instandhaltung und Steuerung des Gesamtprozesses; Zusätzlich benötigen die Fach- und Führungskräfte eine vertiefte Prozesswissen gewinnt gegenüber Produktwissen an Bedeutung. Medien- und Digitalisierungskompetenz. Medienkompetenzen Dazu gehören interne und externe Abläufe in den Unternehmen, die beinhalten insbesondere den technischen und organisatorischen ein Prozessmanagement mit zunehmendem Fachwissen erfor- Umgang mit neuen Medien. Digitalisierte Arbeitswelten erfordern dern. Hinzu kommt ein hohes Maß an Veränderungsbereitschaft trotz vielfältiger smarter Werkzeuge und Assistenzsysteme in gegenüber neuen Geschäftsprozessen, die mit der Neuausrichtung hohem Maße kommunikative Fähigkeiten beim Informations- und in den Unternehmen, bei den Mitarbeitenden und den Kunden Wissensaustausch. einhergehen. Handlungskompetenzen bei der Gestaltung der Energiewende und der digitalen Arbeitswelt betriebliches Prozesswissen Schnittstellenkompetenz Energiemanagement- Medien- und Digitalisierungs- kompetenzen kompetenz gewinnt gegenüber Produktwissen an nötig bei komplexen Zusammenhän- Neuausrichtung des Energiemanage- kommunikative Fähigkeiten für den Bedeutung gen der zukünftigen Versorgung ments digitalen Wissensaustausch vernetzte Abläufe verlangen Überwa- Verbindung zum Handwerk und zur Fokus auf organisationsorientierte Anwenden digitaler Tools für das chung/Steuerung des Gesamtprozesses Industrie Kompetenzen legen Lernen und Arbeiten interdisziplinäre Teams von Fachkräf- Mehrspartenkompetenz für Strom, Gas, Kompetenzen bei der Gestaltung Erfassen interner und externer Abläufe ten der Energie- und Informations- Fernwärme, besonders bei Sektoren- digitaler Prozesse im Arbeitsablauf und in den Unternehmen technologie notwendig kopplung bei der Ausbildung Kompetenzen in der Informations- Gestaltungskompetenz bei der Weiter- und Kommunikationstechnologie im entwicklung betrieblicher Prozesse Umfeld der Energieversorgung Tabelle 1: Handlungskompetenzen bei der Gestaltung der Energiewende und der digitalen Arbeitswelt | Quelle: Die Autoren
S T R O M - , F E R N WÄ R M E - , G A S - U N D WA S S E R V E R S O R G U N G , 2 . A K T U A L I S I E R T E A U F L A G E | 7 Mehrsparten-Handlungskompetenz für die Strom-, Fernwärme-, Gas- und/oder Wasserversorgung Die Integration der Versorgungssparten Strom, Fernwärme, Gas nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ab. Beim Masterstudium und/oder Wasser in einer Mehrspartenorganisation leistet einen schließen die Absolventen mit dem Hochschulgrad „Master of wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung in den Versorgungs- Engineering“ ab. unternehmen und bei den Netzbetreibern. Die so erworbene zusätzliche Qualifikation in dem zweiten Die Mitarbeitenden müssen dafür eine Mehrspartenkompetenz Fachgebiet wird im QRT der Niveaustufe D1 oder E1 zuge- in den ausgewählten Arbeitsbereichen von Strom-, Fernwärme-, ordnet und ist als vollwertige Befähigung für das jeweilige Gas- und/oder Wasserversorgung erwerben. Beispiele für den Arbeitsgebiet gemäß den Vorschriften, Normen und Regeln Erwerb einer Mehrspartenkompetenz sind auf der betriebs- einzustufen. technischen Ebene die Fortbildungen „Geprüfte/r Verteilnetz- techniker/in“ bzw. „Geprüfte/r Netzmeister/in“ oder auf der Das „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen akademischen Ebene der Masterstudiengang Netztechnik und Bildung“ mit der Novelle zum Berufsbildungsgesetz, welches Netzbetrieb. Die Absolventen sind zum Führen der Bezeichnung zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, regelt auch die Fort- Netzingenieur/in berechtigt. bildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung neu. Neu im Gesetz sind die drei Stufen „Geprüfter Berufsspe- Wie in Abbildung 3 dargestellt, wird neben einer bereits vor- zialist, Geprüfte Berufsspezialistin“, „Bachelor Professional“ und handenen Erstbefähigung (z. B. Strom, Fernwärme, Gas oder „Master Professional“; bewährte Abschlussbezeichnungen wie Wasser) eine zweite, zusätzliche Befähigung erlangt. Dabei wird „Meister/in“ können der neuen Abschlussbezeichnung voran- die Grundlage für eine erste Fachrichtung durch die Erstausbil- gestellt werden. dung bzw. im Erststudium gelegt. Die neuen Bezeichnungen für „Geprüfter Berufsspezialist für Die Kompetenz für die zweite Fachrichtung wird in einer be- Verteilnetztechnik (IHK) und Geprüfte Berufsspezialistin für ruflichen Fortbildung bzw. in einem weiterbildenden Studium Verteilnetztechnik (IHK)“ bzw. „Geprüfter Netzmeister – Bachelor erworben. Diese schließen beim „Geprüften Verteilnetztech- Professional für Verteilnetze (IHK) und Geprüfte Netzmeisterin – niker/in“ oder beim „Geprüften Netzmeister/in“ mit einem Bachelor Professional für Verteilnetze (IHK)“ sind noch von den anerkannten Abschluss einer Industrie- und Handelskammer zuständigen Stellen festzulegen. Erwerb von Mehrsparten-Handlungskompetenz für Strom, Fernwärme, Gas oder Wasser gemäß Qualifikationsrahmen (QRT) zusätzliche Mehrspartenkompetenz in einem weiteren Arbeitsgebiet bzw. einer Sparte berufliche Fortbildung oder Fern- Weiterbildungsstudium für ein D1 oder E 1* Gas Wasser wärme Strom weiteres Handlungsfeld Niveaustufe nach QRT berufliche Erstausbildung Fern- oder Erststudium in einem D2 oder E 2* Strom wärme Wasser Gas Handlungsfeld *nach Bestellung durch das Unternehmen vorhandene Handlungskompetenz in einem Arbeitsgebiet bzw. einer Sparte Abb. 3: Erwerb von Mehrsparten-Handlungskompetenz für Strom, Fernwärme, Gas oder Wasser | Quelle: Die Autoren
8 | D I H K | A G F W | B G E T E M | D V G W | V D E | Q U A L I F I K AT I O N S R A H M E N ( Q R T ) Technische Handlungskompetenzen in sieben Niveaustufen Die Qualifikationswege für den Erwerb von technischen Handlungskompetenzen bei Fach- und Führungskräften können wie folgt dargestellt werden: 1. Berufliche Qualifikation, die durch eine Berufsausbildung oder 3. Erwerb zusätzlicher Fachqualifikation für das Ausführen von ein grundständiges Studium erworben wird. Beispiele sind im Arbeiten, begrenzt auf ein bestimmtes Aufgabengebiet in den QRT unter D 2 und E 2 aufgeführt. Versorgungsanlagen. Beispiele sind im QRT unter C aufgeführt. 2. Zusätzliche Fachqualifikation in einer weiteren Sparte, die 4. Auf ein festgelegtes Tätigkeitsfeld ausgerichtete Fachqua- durch eine spezielle berufliche Fortbildung oder ein Weiterbil- lifikation. Die Vermittlung des benötigten Fachwissens ist dungsstudium erworben wird. Diese Mehrspartenqualifikation Voraussetzung für die fachgerechte und sichere Ausübung der baut auf einer Erstausbildung oder einem Erststudium in Tätigkeit. Beispiele sind im QRT unter B aufgeführt. einem einschlägigen Beruf auf. Beispiele sind im QRT unter D 1 und E 1 aufgeführt. Übersicht der technischen Handlungskompetenzen in den sieben Niveaustufen Niveau A Unterwiesene Person Ausführen von Arbeiten nach Unterrichtung, Anlernung und Unterweisung durch eine Technische Fachkraft. Niveau B Technische Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten in Versorgungsanlagen Ausführen von gleichartigen, sich wiederholenden Arbeiten in Versorgungsnetzen, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanwei- sung festgelegt sind. Niveau C Technische Fachkraft für ein bestimmtes Aufgabengebiet in Versorgungsanlagen Ausführen von Arbeiten, begrenzt auf das Aufgabengebiet in den Versorgungsanlagen, für das die zusätzliche Qualifikation erworben wurde. Niveau D 1 Technische Fachkraft in Versorgungsanlagen aufgrund einer zusätzlichen Mehrspartenqualifikation Eigenverantwortliches Ausführen von Arbeiten1) an Anlagen und Betriebsmitteln in der Versorgungstechnik aufgrund einer speziellen, auf das Arbeitsgebiet ausgerichteten zusätzlichen Mehrspartenqualifikation2). Niveau D 2 Technische Fachkraft in Versorgungsanlagen aufgrund einer beruflichen Erstqualifikation Eigenverantwortliches Ausführen umfassender Arbeiten1) an Anlagen und Betriebsmitteln in der Versorgungstechnik aufgrund einer berufsfeldbreiten Ausbildung oder eines grundständigen Studiums. Niveau E 1 Technische Führungskraft in Versorgungsanlagen aufgrund einer zusätzlichen Mehrspartenqualifikation Fach- und Aufsichtsverantwortung für die übertragenen Aufgaben- und Tätigkeitsfelder in der Versorgungstechnik aufgrund einer speziellen, auf das Arbeitsgebiet ausgerichteten Mehrspartenqualifikation2). Niveau E 2 Technische Führungskraft in Versorgungsanlagen aufgrund einer beruflichen Erstqualifikation Fach- und Aufsichtsverantwortung für die übertragenen Aufgaben- und Tätigkeitsfelder in der Versorgungstechnik aufgrund einer berufsfeldbreiten Ausbildung oder eines grundständigen Studiums. 1) Das Arbeiten bezieht sich nicht nur auf die Ausführung „vor Ort“, sondern auch auf Planung, Organisation und Leitung. 2) Die Mehrspartenqualifikation wird in einer beruflichen Fortbildung auf dem Niveau einer Ausbildung oder eines Studiums erworben und schließt mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung gemäß BBIG oder Hochschulgesetz ab. Tabelle 2: Übersicht der technischen Handlungskompetenzen in den sieben Niveaustufen | Quelle: Die Autoren
S T R O M - , F E R N WÄ R M E - , G A S - U N D WA S S E R V E R S O R G U N G , 2 . A K T U A L I S I E R T E A U F L A G E | 9 Technische Fachkraft und Technische Führungskraft – die zentralen Begriffe im Qualifikationsrahmen (QRT) Die Begriffe „Technische Fachkraft“ und „Technische Füh- In den Normen und Regeln des Energie- und Wasserfaches rungskraft“ haben im vorgestellten Qualifikationsrahmen eine kommen u. a. auch Begriffe wie z. B. „Sachkundige/r“ und zentrale Bedeutung. Bei sechs der sieben Niveaustufen wird die „Sachverständige/r“ zur Anwendung. Diese Begriffe werden Bezeichnung Fachkraft oder Führungskraft verwendet, jedoch immer auf bestimmte Normen und Regeln bezogen und können jeweils durch eine erläuternde Begriffsbestimmung ergänzt, nur in dem dort beschriebenen Kontext angewendet werden. um die unterschiedlichen technischen Handlungskompetenzen fachlich einordnen zu können. So ist z. B. ein Sachkundiger nach DVGW-Regelwerk eine „Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, praktischen Technische Fachkräfte gemäß Normen und Regeln werden wie Tätigkeit und Erfahrung ausreichende Fachkenntnisse auf dem folgt definiert: Gebiet des jeweiligen Arbeitsblattes besitzt und mit den ein- schlägigen Vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Technische Fachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer Regeln der Technik jederzeit soweit vertraut ist, dass sie den be- fachlichen Ausbildung, praktischen Tätigkeiten und Erfahrungen triebssicheren Zustand beurteilen und bei den durchzuführen- ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der ihr übertragenen den Maßnahmen selbstständig handeln kann“ (Definition nach Aufgaben besitzt. Sie ist mit den einschlägigen Regelwerken so DVGW-Merkblatt G 400). Sind die genannten Voraussetzungen weit vertraut, dass sie die ihr übertragenen Aufgaben beurteilen, erfüllt, kann eine Fachkraft ab Niveaustufe B schriftlich zum eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherstellen sowie mögliche Sachkundigen unter Angabe des Aufgabenbereiches benannt Gefahren erkennen kann. Sie ist im Rahmen der ihr übertrage- werden. nen Aufgaben verantwortlich. Ein Sachverständiger ist eine unabhängige, behördlich aner Bei der „Technischen Führungskraft“ handelt es sich immer um kannte oder von einem Berufsverband zertifizierte Person mit eine bestellte bzw. benannte Person im Unternehmen. besonderer Sachkunde. Der Sachverständige hat durch seine Ausbildung und berufliche Erfahrungen besondere Kenntnisse Technische Führungskraft ist eine Fachkraft, die Verantwor- auf einem Fachgebiet, ist mit den Arbeitsschutzvorschriften, tung für die ihr übertragenen Aufgaben und Tätigkeitsfelder Normen und technischen Regeln auf diesem Gebiet besonders übernimmt und vom Unternehmer aufgrund ihrer Fach- und vertraut und kann daher allgemeine sowie spezielle Aussagen Führungskompetenzen dafür schriftlich benannt ist. Zur Durch- über einen Sachverhalt in seinem Fachgebiet treffen. führung der erforderlichen Maßnahmen sind ihr technische Fachkräfte in der zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Der Qualifikationsrahmen mit seinen sieben Niveaustufen soll Anzahl fachlich zugeordnet. Anhaltspunkte liefern, über welchen Qualifikationsweg die je- weilige technische Handlungskompetenz erworben werden kann „Technische Fachkraft“ kann z. B. sein, wer einen der nachfol- und wie sie fachlich einzuordnen ist. gend aufgeführten Berufsbildungs- oder Studienabschlüsse in dem Fachgebiet vorweist: a. Geselle/Gesellin, Facharbeiter/in b. Geprüfte/r Berufsspezialist/in c. Techniker/in d. Industriemeister/in, Handwerksmeister/in (Bachelor Professional) e. Fachmeister/in (Netzmeister/in oder Wassermeister/in) f. Bachelor oder Master, Diplomingenieur/in Aus dem „Qualifikationsrahmen für den Erwerb und die Sicherung technischer Handlungskompetenz (QRT)“ ist keine Rangfolge der vorstehend genannten Ausbildungsberufe, Fort- bildungen bzw. Studiengänge (a bis f) abzuleiten.
10 | D I H K | A G F W | B G E T E M | D V G W | V D E | Q U A L I F I K AT I O N S R A H M E N ( Q R T ) Erwerb, Ausbau und Erhalt von technischen Handlungskompetenzen Als Handlungskompetenz werden das Potenzial und die Bereit- Der Erwerb und der Ausbau von Kompetenzen sind als schaft des Einzelnen bezeichnet, sein Wissen und seine Fertig- ständige Lernprozesse zu verstehen. Neben den organisierten keiten sowie seine methodischen und sozialen Fähigkeiten in Bildungsprozessen hat dabei auch das Erfahrungslernen (selbst die betrieblichen Arbeitsprozesse einzubringen. Kompetenz ist in organisiertes Lernen) am Arbeitsplatz eine hohe Bedeutung. diesem Sinne als umfassende technische Handlungskompetenz zu verstehen und schließt immer auch die tätigkeitsrelevanten Mit zunehmender Berufserfahrung bilden sich spezielle tech- Aspekte der Arbeitssicherheit mit ein. nische Handlungskompetenzen heraus. Dazu tragen bedarfs- gerechte Weiterbildungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Seminare, Die technischen Fach- und Führungskräfte in der Energie- und Trainings und Schulungen bei. Für viele technische Fachkräfte Wasserversorgung müssen nach den jeweiligen Regelwerken mit speziellen Qualifikationen sind der Erwerb und insbesonde- über die für Planung, Bau und Betrieb von Energie- und Wasser- re auch der Erhalt der erworbenen Fachkompetenzen durch versorgungsanlagen erforderlichen Qualifikationen und Fach- Wiederholungsprüfungen oder explizit geforderte Weiterbil- kenntnisse verfügen. Diese müssen zunächst erworben, dann dungsmaßnahmen in den Regelwerken meist klar geregelt und erhalten und bei Bedarf weiter ausgebaut werden (Abbildung 4). langjährig bewährte Praxis. Die Verbände unterstützen die Unter- nehmen hierbei durch gezielte Angebote und begleitende Tools Die grundlegenden Kompetenzen werden während einer (z. B. „DVGW-Bildungsfahrplan“ als Kompass für Qualifizierungen beruflichen Ausbildung oder in einem Studium erworben. In zur Sachkunde/Fachkunde nach DVGW-Regelwerk). den beiden Bildungswegen Facharbeiter/in oder Bachelor sind Theorie und Praxis miteinander verbunden. Die so erworbenen Die für die Qualifikation und Organisation der Energie- und Was- Kompetenzen finden im betrieblichen Alltag ihre praktische serversorgungsunternehmen relevanten Regelwerke FW 1000, Anwendung. G 1000, S 1000 und W 1000 fordern für die technischen Fach- und Führungskräfte eine planmäßige und dokumentierte Fort- und Nach der Erstqualifikation und Berufserfahrungen in den Weiterbildung. Dies gilt insbesondere bei steigender Komplexität Arbeitsprozessen folgen in der Regel dem jeweiligen Aufgaben- der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben und Tätigkeitsfelder. und Verantwortungsbereich angepasste Aufqualifizierungen und Weiterbildungsmaßnahmen oder Aufbaustudiengänge, Personalverantwortliche und Führungskräfte in der Energie- z. B. Meister/in oder Master. Bei diesen Qualifikationen werden und Wasserversorgung tragen die Verantwortung dafür, dass die vorhandenen Kompetenzen erweitert und vertieft. Daraus die erforderlichen Personalqualifikationen ihrer Mitarbeitenden entwickeln sich die wichtigen Fähigkeiten zur Gestaltung von sichergestellt sind. Qualifikationserwerb und -sicherung sind vor Arbeitsprozessen sowie von Aufbau- und Ablauforganisationen. dem Hintergrund des demografischen Wandels, eines erkennba- Auf diesem Wege wird die technische Handlungskompetenz ren Fachkräftemangels, den Herausforderungen aus der Energie- kontinuierlich ausgebaut. wende und der Transformation der Energiesysteme der Schlüssel für eine auch zukünftig erfolgreiche und sichere Energie- und Wasserversorgung. Erhalt und Ausbau Zunahme der technischen Handlungskompetenzen spezieller Kompetenzen im Arbeitsprozess und durch strukturierte Weiterbildung Erwerb vertiefter Kompetenzen durch Aufstiegsfortbildung oder Weiterbildungsstudium z. B. Meister/in oder Master Erwerb grundlegender Kompetenzen durch Ausbildung oder Studium z. B. Facharbeiter/in oder Bachelor Abb. 4: Erwerb, Erhalt und Ausbau von technischen Handlungskompetenzen | Quelle: Die Autoren
S T R O M - , F E R N WÄ R M E - , G A S - U N D WA S S E R V E R S O R G U N G , 2 . A K T U A L I S I E R T E A U F L A G E | 11 Verwendete Vorschriften, Normen, Regeln und Literatur Für diese Broschüre wurden Festlegungen und Begriffe aus den unten aufgeführten Vorschriften, Technischen Normen und Regeln sowie Veröffentlichungen verwendet. Wegen der übergeordneten Bedeutung der Organisationsblätter FW 1000, G 1000, W 1000 und S 1000 für die Qualifikation von technischen Fach- und Führungskräften wurden speziell diese Regelwerke zur Grundlage des QRT gemacht. In den zahlreichen anderen Regelwerken der Verbände AGFW, DVGW und VDE finden sich weitere aufgabenbezogene Festlegungen zu technischen Handlungskompetenzen. Diese Regelungen setzen für die verantwortlichen Fach- und Führungskräfte einen wichti- gen Rahmen bei der Übertragung von Aufgaben an Mitarbeiter. AGFW Arbeitsblatt FW 1000 l November 2021 VDE-AR-N 4001: 2020-03 Technische Regel VDE Anwendungsregel Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation für technischer Bereiche von Kraftwerksbetreibern sowie Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen (S 1000) Wärmeversorgungsunternehmen DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10): 2021-06 DGUV-Vorschrift 3: 1997-01 Deutsche Norm zugleich VDE-Bestimmung Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Personen DGUV Grundsatz 303-001 l Juli 2000 DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100): 2015-10 Berufsgenossenschaftliche Grundsätze Deutsche Norm zugleich VDE-Bestimmung Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift „Elektrische Festlegungen Anlagen und Betriebsmittel“ DGUV Regel 103-002: Februar 2011 DGUV-Regel Fernwärmeverteilungsanlagen DQR Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen l 22. März 2011 Verabschiedet vom Arbeitskreis Deutscher Qualifikations- rahmen (AK DQR) www.deutscherqualifikationsrahmen.de DVGW Arbeitsblatt G 1000 l September 2020 Technische Regel – Arbeitsblatt Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Anlagen zur leitungsgebun- denen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas (Gasversorgungs- anlagen) DVGW Merkblatt G 400 l November 2020 Technischer Hinweis – Merkblatt Definitionen – Gastransport und Gasverteilung DVGW Arbeitsblatt W 1000 l August 2022 Technische Regel – Arbeitsblatt Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Wasserversorgungsunternehmen
12 | D I H K | A G F W | B G E T E M | D V G W | V D E | Q U A L I F I K AT I O N S R A H M E N ( Q R T ) Qualifikationsrahmen für den Erwerb von technischer Handlungskompetenz bei Fach- und Führungskräften (QRT) Niveaustufen der Fachqualifikation Art der Fachqualifikation mit Erläuterungen Technischer Handlungskompetenz (kursiv) Unterwiesene Person Elektrotechnische Unterweisung Ausführen von Arbeiten nach Unterrichtung, Anlernung und Unterweisung A durch eine Technische Fachkraft, die auch Elektrofachkraft ist. Der Begriff „Unterwiesene Person“ wird in Anlehnung an die DIN VDE 0105-100 und VDE 1000-10 verwendet. Der Umfang der Unterweisung ist abhängig von den übertragenen Arbeiten. Unterwiesene Person Fernwärmetechnische Unterweisung Ausführen von Arbeiten nach Unterrichtung, Anlernung und Unterweisung A durch eine Technische Fachkraft. Der Begriff „Unterwiesene Person“ wird in Anlehnung an die Technischen Regeln DVGW G 1000 / W 1000 auch für die Wärmeversorgung verwendet. Der Umfang der Unterweisung ist abhängig von den übertragenen Arbeiten. Unterwiesene Person Gastechnische Unterweisung Ausführen von Arbeiten nach Unterrichtung, Anlernung und Unterweisung A durch eine Technische Fachkraft. Der Begriff „Unterwiesene Person“ ist der Technischen Regel – Arbeitsblatt G 1000 entnommen. Der Umfang der Unterweisung ist abhängig von den übertragenen Arbeiten. Unterwiesene Person Wassertechnische Unterweisung Ausführen von Arbeiten nach Unterrichtung, Anlernung und Unterweisung A durch eine Technische Fachkraft. Der Begriff „Unterwiesene Person“ ist der Technischen Regel – Arbeitsblatt W 1000 entnommen. Der Umfang der Unterweisung ist abhängig von den übertragenen Arbeiten. Technische Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten in Elektrizitätsver- Fortbildung mit Zertifikat nach DGUV Grundsatz 303-001 sorgungsnetzen1) Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Ausführen von gleichartigen, sich wiederholenden Arbeiten in Versorgungs- berufliche Tätigkeit. Diese muss durch eine zusätzliche Qualifikation im B netzen, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein. Der im QRT verwendete Begriff „Festgelegte Tätigkeiten“ wird in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 3 und den DGUV Grundsatz 303-001 verwendet. Umfang der Fachqualifikation: 80 h bis 200 h5) empfohlen Technische Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten in Wärmeversor- Fortbildung mit Zertifikat einer IHK oder eines Verbandes gungsanlagen2) Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten – z. B.: Montage, Inbetriebnahme und Ausführen von gleichartigen, sich wiederholenden Arbeiten in Versorgungs- Abnahme von Messstellen (Wärmezähler), durch Fachkräfte nach AGFW FW B anlagen, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. 608 (A) Der im QRT verwendete Begriff „Festgelegte Tätigkeiten“ wird in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 3 und den DGUV Grundsatz 303-001 verwendet. Umfang der Fachqualifikation: min. 16 h bis 40 h5) empfohlen
S T R O M - , F E R N WÄ R M E - , G A S - U N D WA S S E R V E R S O R G U N G , 2 . A K T U A L I S I E R T E A U F L A G E | 13 Niveaustufen der Fachqualifikation Art der Fachqualifikation mit Erläuterungen Technischer Handlungskompetenz (kursiv) Technische Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten in Gasversorgungs- Fortbildung mit Zertifikat einer IHK oder eines Fachverbandes anlagen3) z. B. Netzfachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Ausführen von gleichartigen, sich wiederholenden Arbeiten in Versorgungs- z. B. Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten – „Gaszählerwechsel“. B anlagen, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. Der im QRT verwendete Begriff „Festgelegte Tätigkeiten“ wird in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 3 und den DGUV Grundsatz 303-001 verwendet. Umfang der Fachqualifikation: min. 16 h bis 40 h5) empfohlen Technische Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten in Trinkwasserver- Fortbildung mit Zertifikat einer IHK oder eines Fachverbandes sorgungsanlagen4) z. B. Netzfachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Ausführen von gleichartigen, sich wiederholenden Arbeiten in Versorgungs- z. B. Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten – „Wasserzählerwechsel“. B anlagen, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. Der im QRT verwendete Begriff „Festgelegte Tätigkeiten“ wird in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 3 und den DGUV Grundsatz 303-001 verwendet. Umfang der Fachqualifikation: min. 16 h bis 40 h5) empfohlen Technische Fachkraft für ein bestimmtes Aufgabengebiet in Berufliche Ausbildung nach BBiG Elektrizitätsversorgungsnetzen1) z. B. Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Ausführen von elektrotechnischen Arbeiten, begrenzt auf das Aufgaben- z. B. Fachkraft für Wasserversorgungstechnik gebiet in den Versorgungsnetzen, für das die zusätzliche Qualifikation erworben wurde. Fortbildungsregelungen von Fachverbänden C Die Qualifikation wird durch eine in einschlägigen Ausbildungsberufen z. B. Fachkraft Verteilnetzplanung Strom gem. AGFW/DVGW/VDE- integrierte elektrotechnische Ausbildung oder eine entsprechende elektro- Fortbildungsregelung technische Fortbildung erworben. Umfang der Fachqualifikation: min. 200 h5) empfohlen Technische Fachkraft für ein bestimmtes Aufgabengebiet in Berufliche Ausbildung nach BBiG Wärmeversorgungsanlagen2) Fortbildungsregelungen von Fachverbänden Ausführen von fernwärmetechnischen Arbeiten, begrenzt auf das Aufgaben gebiet in den Versorgungsanlagen, für das die zusätzliche Qualifikation z. B. Fachkraft Verteilnetzplanung Fernwärme gem. AGFW/DVGW/VDE- C erworben wurde. Fortbildungsregelung Die Qualifikation wird durch eine in einschlägigen Ausbildungsberufen integrierte fernwärmetechnische Ausbildung oder eine entsprechende fernwärmetechnische Fortbildung erworben. Umfang der Fachqualifikation: min. 200 h5) empfohlen Technische Fachkraft für ein bestimmtes Aufgabengebiet in Berufliche Ausbildung nach BBiG Gasversorgungsanlagen3) z. B. Elektroniker/in für Betriebstechnik mit der Zusatzqualifikation „Gas/ Ausführen von gastechnischen Arbeiten, begrenzt auf das Aufgabengebiet Wasser“ innerhalb der Ausbildung in den Versorgungsanlagen, für das die zusätzliche Qualifikation erworben wurde. Fortbildungsregelungen von Fachverbänden C z. B. Fachkraft Verteilnetzplanung Gas gem. AGFW/DVGW/VDE- Die Qualifikation wird durch eine in einschlägigen Ausbildungsberufen Fortbildungsregelung integrierte gastechnische Ausbildung oder eine entsprechende gastechni- sche Fortbildung erworben. Umfang der Fachqualifikation: min. 200 h5) empfohlen Technische Fachkraft für ein bestimmtes Aufgabengebiet in Berufliche Ausbildung nach BBiG Trinkwasserversorgungsanlagen4) z. B. Elektroniker/in für Betriebstechnik mit der Zusatzqualifikation „Gas/ Ausführen von wassertechnischen Arbeiten, begrenzt auf das Aufgaben- Wasser“ innerhalb der Ausbildung gebiet in den Versorgungsanlagen, für das die zusätzliche Qualifikation erworben wurde. Fortbildungsregelungen von Fachverbänden C z. B. Fachkraft Verteilnetzplanung Wasser gem. AGFW/DVGW/VDE- Die Qualifikation wird durch eine in einschlägigen Ausbildungsberufen Fortbildungsregelung integrierte wassertechnische Ausbildung oder eine entsprechende wasser- technische Fortbildung erworben. Umfang der Fachqualifikation: min. 200 h5) empfohlen
14 | D I H K | A G F W | B G E T E M | D V G W | V D E | Q U A L I F I K AT I O N S R A H M E N ( Q R T ) Niveaustufen der Fachqualifikation Art der Fachqualifikation mit Erläuterungen Technischer Handlungskompetenz (kursiv) Technische Fachkraft in Elektrizitätsversorgungsnetzen aufgrund Berufliche Fortbildung nach BBiG einer Mehrspartenqualifikation1) z. B. Geprüfte/r Verteilnetztechniker/in – Handlungsfeld Strom Eigenverantwortliches Ausführen von elektrotechnischen Arbeiten an z. B. Geprüfte/r Netzmeister/in – Handlungsfeld Strom Anlagen und Betriebsmitteln in der Elektrizitätsversorgung aufgrund einer speziellen, auf das Arbeitsgebiet ausgerichteten zusätzlichen Mehrspar- Hochschulabschluss Master tenqualifikation. Die Technische Fachkraft muss Elektrofachkraft sein. z. B. weiterbildender Masterstudiengang Netztechnik und Netzbetrieb Die Mehrspartenqualifikation erfolgt durch eine elektrotechnische Fortbil- (Netzingenieur/in), Master of Engineering D1 dung oder durch ein weiterbildendes elektrotechnisches Hochschulstudium, welche auf einer nicht elektrotechnischen Erstqualifikation aufbauen. Fortbildung mit Zertifikat Verband/Hochschule z. B. Verbandszertifikat DVGW und VDE nach dem 2. Semester des weiterbildenden Masterstudiengangs Netztechnik und Netzbetrieb (Netzingenieur/in), Handlungsfeld Stromversorgung Umfang der Fachqualifikation: min. 500 h5) empfohlen Technische Fachkraft in Wärmeversorgungsanlagen aufgrund einer Berufliche Fortbildung nach BBiG Mehrspartenqualifikation2) z. B. Geprüfte/r Verteilnetztechniker/in – Handlungsfeld Fernwärme Eigenverantwortliches Ausführen von fernwärmetechnischen Arbeiten z. B. Geprüfte/r Netzmeister/in – Handlungsfeld Fernwärme an Anlagen und Betriebsmitteln in der Wärmeversorgung aufgrund einer speziellen, auf das Arbeitsgebiet ausgerichteten zusätzlichen Mehrspar- Fortbildung mit Zertifikat Verband/Hochschule D1 tenqualifikation. z. B. Verbandszertifikat AGFW und Hochschule Studienkurs Netztechnik Die Mehrspartenqualifikation erfolgt durch eine fernwärmetechnische und Netzbetrieb, Handlungsfeld Fernwärme Fortbildung oder durch ein weiterbildendes fernwärmetechnisches Hoch- schulstudium, welche auf einer nicht fernwärmetechnischen Erstqualifi Umfang der Fachqualifikation: min. 500 h5) empfohlen kation aufbauen. Technische Fachkraft in Gasversorgungsanlagen aufgrund einer Berufliche Fortbildung nach BBiG Mehrspartenqualifikation3) z. B. Geprüfte/r Verteilnetztechniker/in – Handlungsfeld Gas Eigenverantwortliches Ausführen von gastechnischen Arbeiten an Anlagen z. B. Geprüfte/r Netzmeister/in – Handlungsfeld Gas und Betriebsmitteln in der Gasversorgung aufgrund einer speziellen, auf das Arbeitsgebiet ausgerichteten zusätzlichen Mehrspartenqualifikation. Hochschulabschluss Master Die Mehrspartenqualifikation erfolgt durch eine gastechnische Fortbil- z. B. weiterbildender Masterstudiengang Netztechnik und Netzbetrieb dung oder durch ein weiterbildendes gastechnisches Hochschulstudium, (Netzingenieur/in), Master of Engineering D1 welche auf einer nicht gastechnischen Erstqualifikation aufbauen. Fortbildung mit Zertifikat Verband/Hochschule z. B. Verbandszertifikat DVGW und VDE nach dem 2. Semester des weiterbildenden Masterstudiengangs Netztechnik und Netzbetrieb (Netzingenieur/in), Handlungsfeld Gasversorgung Umfang der Fachqualifikation: min. 500 h5) empfohlen Technische Fachkraft in Trinkwasserversorgungsanlagen aufgrund Berufliche Fortbildung nach BBiG einer Mehrspartenqualifikation4) z. B. Geprüfte/r Verteilnetztechniker/in – Handlungsfeld Wasser Eigenverantwortliches Ausführen von wassertechnischen Arbeiten an z. B. Geprüfte/r Netzmeister/in – Handlungsfeld Wasser Anlagen und Betriebsmitteln in der Trinkwasserversorgung aufgrund einer z. B. Geprüfte/r Wassermeister/in speziellen, auf das Arbeitsgebiet ausgerichteten zusätzlichen Mehrspar- tenqualifikation. Hochschulabschluss Master Die Mehrspartenqualifikation erfolgt durch eine wassertechnische Fortbil- z. B. weiterbildender Masterstudiengang Netztechnik und Netzbetrieb D1 dung oder durch ein weiterbildendes wassertechnisches Hochschulstudi- (Netzingenieur/in), Master of Engineering um, welche auf einer nicht wassertechnischen Erstqualifikation aufbauen. Fortbildung mit Zertifikat Verband/Hochschule z. B. Verbandszertifikat DVGW und VDE nach dem 2. Semester des weiterbildenden Masterstudiengangs Netztechnik und Netzbetrieb (Netzingenieur/in), Handlungsfeld Wasserversorgung Umfang der Fachqualifikation: min. 500 h5) empfohlen
S T R O M - , F E R N WÄ R M E - , G A S - U N D WA S S E R V E R S O R G U N G , 2 . A K T U A L I S I E R T E A U F L A G E | 15 Niveaustufen der Fachqualifikation Art der Fachqualifikation mit Erläuterungen Technischer Handlungskompetenz (kursiv) Technische Fachkraft in Elektrizitätsversorgungsnetzen1) Berufliche Ausbildung nach BBiG Eigenverantwortliches Ausführen umfassender elektrotechnischer Arbeiten z. B. Elektroniker/in für Betriebstechnik an Anlagen und Betriebsmitteln in Elektrizitätsversorgungsnetzen auf- grund einer berufsfeldbreiten Erstqualifikation. Die Technische Fachkraft Berufliche Fortbildung nach BBiG muss Elektrofachkraft sein. z. B. Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Elektrotechnik Die Qualifikation erfolgt durch eine elektrotechnische Berufsausbildung, z. B. Geprüfte/r Netzmeister/in - Handlungsfeld Strom eine berufliche Fortbildung oder ein grundständiges Hochschulstudium D2 mit einem Schwerpunkt Elektrizitätsversorgungsnetze. Berufliche Fortbildung nach Fachschulordnung z. B. Staatlich geprüfte/r Techniker/in – Fachrichtung Elektrotechnik Hochschulabschlüsse Bachelor/Master z. B. Studiengang Elektrotechnik, Bachelor of Engineering/Master of Engineering Umfang der Fachqualifikation: min. 1.500 h5) empfohlen Technische Fachkraft in Wärmeversorgungsanlagen2) Berufliche Ausbildung nach BBiG Eigenverantwortliches Ausführen umfassender fernwärmetechnischer z. B. Anlagenmechaniker/in Einsatzgebiet Rohrsystemtechnik Arbeiten an Anlagen und Betriebsmitteln in Wärmeversorgungsanlagen aufgrund einer berufsfeldbreiten Erstqualifikation. Berufliche Fortbildung nach BBiG z. B. Geprüfte/r Netzmeister/in – Handlungsfeld Fernwärme Die Qualifikation erfolgt durch eine fernwärmetechnische Berufsausbil- dung, eine berufliche Fortbildung oder ein grundständiges Hochschulstu- Berufliche Fortbildung nach Fachschulordnung D2 dium mit einem Schwerpunkt Wärmeversorgung. z. B. Staatlich geprüfte/r Techniker/in – Fachrichtung Versorgungstechnik Hochschulabschlüsse Bachelor/Master z. B. Studiengang Versorgungstechnik, Bachelor of Engineering/Master of Engineering Umfang der Fachqualifikation: min. 1.500 h5) empfohlen Technische Fachkraft in Gasversorgungsanlagen3) Berufliche Ausbildung nach BBiG Eigenverantwortliches Ausführen umfassender gastechnischer Arbeiten z. B. Anlagenmechaniker/in Einsatzgebiet Rohrsystemtechnik an Anlagen und Betriebsmitteln in Gasversorgungsanlagen aufgrund einer berufsfeldbreiten Erstqualifikation. Berufliche Fortbildung nach BBiG z. B. Geprüfte/r Netzmeister/in – Handlungsfeld Gas Die Qualifikation erfolgt durch eine gastechnische Berufsausbildung, eine berufliche Fortbildung oder ein grundständiges Hochschulstudium mit Berufliche Fortbildung nach Fachschulordnung D2 einem Schwerpunkt Gasversorgung. z. B. Staatlich geprüfte/r Techniker/in – Fachrichtung Versorgungstechnik Hochschulabschlüsse Bachelor/Master z. B. Studiengang Versorgungstechnik, Bachelor of Engineering/Master of Engineering Umfang der Fachqualifikation: min. 1.500 h5) empfohlen
16 | D I H K | A G F W | B G E T E M | D V G W | V D E | Q U A L I F I K AT I O N S R A H M E N ( Q R T ) Niveaustufen der Fachqualifikation Art der Fachqualifikation mit Erläuterungen Technischer Handlungskompetenz (kursiv) Technische Fachkraft in Trinkwasserversorgungsanlagen4) Berufliche Ausbildung nach BBiG Eigenverantwortliches Ausführen umfassender wasserversorgungstechni- z. B. Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, scher Arbeiten an Anlagen und Betriebsmitteln in Trinkwasserversorgungs- z. B. Anlagenmechaniker/in Einsatzgebiet Rohrsystemtechnik anlagen aufgrund einer berufsfeldbreiten Erstqualifikation. Berufliche Fortbildung nach BBiG Die Qualifikation erfolgt durch eine wasserversorgungstechnische Berufsausbildung, eine berufliche Fortbildung oder ein grundständiges z. B. Geprüfte/r Wassermeister/in Hochschulstudium mit einem Schwerpunkt Trinkwasserversorgung. z. B. Geprüfte/r Netzmeister/in – Handlungsfeld Wasser D2 Berufliche Fortbildung nach Fachschulordnung z. B. Staatlich geprüfte/r Techniker/in – Fachrichtung Versorgungstechnik Hochschulabschlüsse Bachelor/Master z. B. Studiengang Bauingenieurwesen – Schwerpunkt Siedlungswasser- wirtschaft Bachelor of Engineering/Master of Engineering Umfang der Fachqualifikation: min. 1.500 h5) empfohlen Technische Führungskraft in Elektrizitätsversorgungsnetzen aufgrund Berufliche Fortbildung nach BBiG einer Mehrspartenqualifikation6) z. B. Geprüfte/r Industriemeister/in – Fachrichtung Elektrotechnik, Fach- und Aufsichtsverantwortung für die übertragenen Aufgaben- und z. B. Geprüfte/r Netzmeister/in – Handlungsfeld Elektrotechnik Tätigkeitsfelder in der Elektrizitätsversorgung aufgrund einer speziellen, auf das Arbeitsgebiet ausgerichteten Mehrspartenqualifikation. Die Berufliche Fortbildung nach Fachschulordnung Technische Führungskraft muss Elektrofachkraft sein. z. B. Staatlich geprüfte/r Techniker/in – Fachrichtung Elektrotechnik Die Qualifikation erfolgt durch eine zusätzliche elektrotechnische Fort- bildung oder ein weiterbildendes elektrotechnisches Hochschulstudium Hochschulabschlüsse Bachelor/Master E1 z. B. weiterbildender Masterstudiengang Netztechnik und Netzbetrieb, mit Abschluss als Ingenieur/in oder Naturwissenschaftler/in, welche auf nicht elektrotechnischen Qualifikationen aufbauen und einer dreijährigen Master of Engineering Berufserfahrung in verantwortlicher Position. Fortbildung mit Zertifikat Verband/Hochschule z. B. Verbandszertifikat DVGW und VDE nach dem 2. Semester des weiterbildenden Masterstudiengangs Netztechnik und Netzbetrieb (Netzingenieur/in), Handlungsfeld Stromversorgung Umfang der Fachqualifikation: min. 500 h5) empfohlen Technische Führungskraft in Wärmeversorgungsanlagen aufgrund Berufliche Fortbildung nach BBiG einer Mehrspartenqualifikation7) z. B. Geprüfte/r Industriemeister/in – Rohrnetzbau und Betrieb Fach- und Aufsichtsverantwortung für die übertragenen Aufgaben- und z. B. Geprüfte/r Netzmeister/in – Handlungsfeld Fernwärme Tätigkeitsfelder in der Fernwärmeversorgung aufgrund einer speziellen, auf das Arbeitsgebiet ausgerichteten Mehrspartenqualifikation. Fortbildung mit Zertifikat Verband/Hochschule Die Qualifikation erfolgt durch eine zusätzliche wärmetechnische Fortbil- z. B. Verbandszertifikat AGFW und Hochschule Studienkurs Netztechnik dung oder ein weiterbildendes fernwärmetechnisches Hochschulstudium und Netzbetrieb, Handlungsfeld Fernwärme E1 mit Abschluss als Ingenieur/in oder Naturwissenschaftler/in, welche auf nicht fernwärmetechnischen Qualifikationen aufbauen und einer drei- jährigen Berufserfahrung in verantwortlicher Position. In Abhängigkeit von der Größe der Wärmeversorgungsanlagen und der eingespeisten Wärmemenge wird auch ein Industriemeister oder Netz- meister „Rohrnetzbau und Betrieb“ oder eine gleichwertige Fortbildung Umfang der Fachqualifikation: min. 500 h5) empfohlen anerkannt.
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