Regelmäßige, kostenlose Selbsttests für Schülerinnen und Schüler in Österreich - bmbwf.gv.at/selbsttest
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Wien, 9.1.2021 Regelmäßige, kostenlose Selbsttests für Schülerinnen und Schüler in Österreich – bmbwf.gv.at/selbsttest Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Die Tatsache, dass in Österreich die Impfungen gegen das Corona-Virus begonnen haben, lässt uns alle etwas „aufatmen“. Gleichzeitig liegen auch noch einige Monate mit dem Virus vor uns. Ich weiß, dass Sie sich in diesen Tagen vor allem langfristige Planbarkeit erwarten. Leider entwickeln sich die Infektionszahlen trotz Lockdown aktuell nicht in einer Weise, die eine Planbarkeit über eine Woche hinaus zulassen würde. Aus heutiger Sicht gehe ich aber nach wie vor davon aus, dass der Unterricht für Ihr Kind mit 18.1.2021 in der Schule, also im Präsenzunterricht, stattfinden wird – eine Garantie dafür habe ich nicht. Selbstverständlich wird der kommende Schulbetrieb weiterhin von den bisherigen Hygienemaßnahmen begleitet sein. Mit dem Einsatz eines neuen, regelmäßigen Testverfahrens ist es uns aber möglich, die Sicherheit an der Schule mit Ihrer Unterstützung nochmals zu erhöhen. Dazu wende ich mich in diesem Brief an Sie. Schonende Selbsttests für Schülerinnen und Schüler – Ergebnis in 15 Minuten Vom Zeitpunkt der Schulöffnung bis zu den Semesterferien werden allen Schulen in Österreich rund 5 Millionen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt. Der Test hat zwei zentrale Vorteile: Der Tupfer muss nur in den vorderen Bereich der Nasenhöhle eingeführt werden und erfordert keinen Rachenabstrich – weshalb diesen Test jeder unkompliziert selbst durchführen kann. Nach 15 Minuten wird das Ergebnis – ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest – sichtbar. Wie auch andere Schnelltests ist der Selbsttest insbesondere dafür geeignet, eine hohe Virenlast nachzuweisen. Das bedeutet wiederum, dass Personen, die hoch ansteckend sind, rasch erkennbar sind. Volksschüler/innen und Sonderschüler/innen bekommen Tests und Instruktion zur Durchführung mit nach Hause, alle anderen Schüler/innen testen unter Aufsicht in der Schule Besucht Ihr Kind eine Volks- oder Sonderschule, dann erhalten Sie den Test und die Instruktion in der Schule Ihres Kindes. Das Kind kann dann unter Ihrer Aufsicht den Test zu
Hause durchführen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden den Test in der Schule unter Aufsicht (Pädagogen/Pädagoginnen, Schulärzte/Schulärztinnen) durchführen. Regelmäßige Testung mindestens einmal wöchentlich Um mit den Tests ein langfristiges und breites Sicherheitsnetz aufbauen zu können, werden die Testungen selbstverständlich in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Zu Beginn soll einmal wöchentlich getestet werden, zweimal wöchentlich ist angestrebt. Einverständniserklärung der Eltern von unter 14-Jährigen für Tests in der Schule Sollte Ihr Kind zwischen 10 und 14 Jahren alt sein und in der Schule den Test durchführen, dann benötigt es dafür Ihr dokumentiertes Einverständnis. Sie erhalten die Einverständniserklärung in der Schule oder zum Download auf unserer Website. Bitte übermitteln Sie diese unterschrieben an die Schule Ihres Kindes. Wie funktioniert der Test? Anleitungsvideo unter bmbwf.gv.at/selbsttest Auf der Website bmbwf.gv.at/selbsttest finden Sie ein kurzes Video und eine einfache Anleitung, die die Durchführung des Tests Schritt für Schritt veranschaulichen. Ebenfalls auf dieser Seite steht ein Infofolder bei Fragen zum Test zum Download bereit – auch in mehreren Sprachen. Selbsttests sind freiwillig und kostenlos Die Selbsttests sind ein kostenloses Angebot an Sie und Ihr Kind. Es erwarten Sie keine Konsequenzen, wenn Sie dieses nicht annehmen. Aber je mehr Kinder an dieser regelmäßigen Testung teilnehmen, desto sicherer wird der Schulalltag für Ihr Kind – und für alle anderen. Ich darf Sie bitten, machen Sie mit Ihrem Kind mit bzw. motivieren Sie Ihr Kind zur Teilnahme! Ihr Heinz Faßmann Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit Erziehungsberechtigte, und die einfache Durchführung im Schul-betrieb einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der auch wenn die Coronaimpfungen in Österreich Pandemie leisten. Neu an diesem Schnelltest ist, gestartet sind, wird uns das Virus noch einige dass er von der Testperson selbst durchgeführt Antigen-Selbsttests Monate im Schulbetrieb begleiten. Mit dem regelmäßigen Einsatz des neuen Antigen- werden kann. für Schülerinnen und Selbsttests an Schulen können wir aber die Warum kann die Testperson den Test selbst Schüler Sicherheit im Schulalltag nochmals immens erhöhen. Voraussetzung dafür ist die rege durchführen? Der Antigen-Selbsttest hat gegenüber anderen bmbwf.gv.at/selbsttest Teilnahme der Schülerinnen und Schüler. Daher: Schnelltests einen zentralen Vorteil in der Bitte motivieren Sie Ihr Kind, an den neuen, Durchführung: Der Tupfer muss nicht mehr tief in • Tupfer nur 2 Zentimeter in der Nase grundsätzlich freiwilligen Selbsttestungen teil- die obere Nasenhöhle eingeführt werden, sondern • kurz und schmerzlos zunehmen! Denn es gilt: GEMEINSAM im Kampf nur mehr 2 Zentimeter tief in jedes Nasenloch. • Ergebnis in 15 Minuten gegen das Virus! Diese einfache Anwendung ermöglicht es, dass • einmal wöchentlich auch ein Laie den Test durchführen kann. • freiwillig Dieser Folder erklärt auf einen Blick, was Sie • kostenlos und Ihr Kind über den Antigen-Selbsttest Wo kann mein Kind diesen Test durchführen? wissen müssen. Besucht Ihr Kind eine Volksschule oder eine Sonderschule, erhalten Sie direkt von der Schule Ihr Bundesministerium für Bildung, das Testkit inkl. Anleitung und können den Test Wissenschaft und Forschung (BMBWF) zu Hause durchführen. Besucht Ihr Kind eine Mittelschule, AHS- Was ist der Antigen-Selbsttest? Unterstufe oder eine mittlere bzw. höhere Der Antigen-Selbsttest kann wie auch andere Schule kann es den Test in der Schule Schnelltests innerhalb von nur 15 Minuten durchführen. Aufschluss darüber geben, ob die Testperson zum Zeitpunkt der Testung mit Corona infiziert Wie wird der Selbsttest durchgeführt? ist oder nicht. Unter bmbwf.gv.at/selbsttest finden Sie ein Anleitungsvideo und eine einfache Anleitung zur Durchführung des Tests.
Wie wird der Test in der Schule durch- Wie oft wird der Selbsttest durchgeführt? geführt? Die Testungen werden zu Beginn einmal pro Ist der Selbsttest freiwillig und kostenlos? In der Schule können die Tests im Klassenverband Woche angeboten, langfristig zweimal pro Woche. Ja. Es erwarten Sie oder Ihr Kind keine Konse- in der Klasse innerhalb von rund 45 Minuten quenzen, wenn Sie das Testangebot nicht annehmen. durchgeführt werden. Während der Testung Unter welcher Voraussetzung darf Ihr Kind Aber je mehr Kinder regelmäßig mitmachen, desto wird im Raum gelüftet. Die Schüler/innen können den Selbsttest in der Schule durchführen? sicherer wird der Schulalltag für jedes Kind. in die Gruppen A und B geteilt werden. Zuerst Für Kinder im Alter unter 14 Jahren braucht es testet Gruppe A, Gruppe B trägt weiterhin den eine Einverständniserklärung der Eltern, dass ihr Haben Sie Fragen? MNS. Dann testet Gruppe B, Gruppe A trägt Kind den Test in der Schule machen darf. Eltern bmbwf.gv.at/selbsttest MNS. Grundsätzlich können die Schulen autonom von Schüler/innen der Mittelschule oder der AHS- Corona-Hotline des BMBWF: entscheiden, wo sie die Testungen durchführen Unterstufe erhalten die Einverständniserklärung in 0800/21 65 95 wollen – so ist z. B. auch ein Turnsaal möglich. der Schule oder finden diese zum Download hier: Bürger/innenservice des BMBWF: Wichtig ist, dass der Raum gut gelüftet ist, der bmbwf.gv.at/selbsttest. Bitte nehmen 0800/20 56 76 Abstand zur Testperson gewährleistet ist und – Sie diese unterschrieben in die Schule mit. wie ab der Sekundarstufe I derzeit üblich – ein MNS von allen getragen wird, die gerade nicht testen. Was passiert, wenn das Testergebnis positiv ist? Sollte Ihr Kind den Test zuhause gemacht haben, dann kontaktieren Sie bitte 1450. Sollte Ihr Kind in der Schule ein positives Test- ergebnis erhalten, kontaktiert Sie die Schule. Diese informiert auch 1450 und die örtliche Gesundheitsbehörde. Impressum: Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5, 1010 Wien Tel. +43 1 531 20-0 Gestaltung: BMBWF Fotos: Credits BMBWF Wien, Jänner 2021 bmbwf.gv.at
Antigen-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler Nur 2 Zentimeter tief in der eigenen Nase drehen! Kurz und schmerzlos! Ergebnis in 15 Minuten! Was braucht man dazu? Testkarte Stäbchen mit Tupfer Lösung Wie funktioniert‘s? max 2-3 cm Schritt 1: • Tupfer NUR 2 . Schritt 2: Zentimeter in die • Schutzabdeckung Nasenhöhle stecken des Klebestreifens • Tupfer 5 Mal im Kreis entfernen und Probe drehen in die Öfnung • Nasenhöhle wechseln, schieben Drehen wiederholen R Schritt 3: Schritt 4: • 6 Tropfen der Lösung • Linke und rechte Seite in die Vertiefung zusammenkleben geben und Tupfer 2 Mal in jede Richtung • Testergebnis erscheint drehen in 15 Minuten Schritt 5: • Testergebnis positiv: zuhause: 1450 kontaktieren in der Schule: Schulleitung informiert 1450 oder die örtliche Gesundheitsbehörde • Test negativ: Gesund bleiben und weiter die Schule besuchen
Einverständniserklärung für die selbständige Durchführung eines COVID-19- Schnelltests an der Schule Die selbständige Durchführung eines COVID-19-Schnelltests setzt die Zustimmung der sich testenden Person bzw. – bei Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – der/des Erziehungsberechtigten voraus. Diese Einwilligung gilt für den Test und die Verarbeitung der Daten im Zusammenhang damit. Weitere Informationen über die Durchführung des Tests sind dieser Erklärung beigefügt. Ein Widerruf dieser Einverständniserklärung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich (postalisch, per E-Mail oder Fax an die Schule). Durch den Widerruf der Einverständniserklärung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung erfolgten Maßnahmen und Datenverarbeitung nicht berührt. Ein Widerruf betrifft nicht die Vornahme von Testungen durch die Gesundheitsbehörde. Vor- und Zuname der sich testenden Person: Wohnadresse: Telefonnummer/E-Mail-Adresse (der/des Erziehungsberechtigten): Ich • willige ein, • willige nicht ein, dass mein unter 14-jähriges Kind bei sich selbst einen minimal-invasiven COVID-19-Test (d.h. ohne Abstrich im hinteren Nasen- oder Rachenbereich) vornimmt. __________________,__________ __________________________________________________ Ort Datum Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters _____________________________________________________________ Name (in Blockbuchstaben) Bitte geben Sie Ihrem Kind die unterschriebene Einverständniserklärung in die Schule mit. Sie wird dort aufbewahrt.
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