REGLEMENT FÜR SCHWEIZERISCHE VERBANDSSPIELE - Ausgabe 2008 13. Oktober 2008 - Curling Center ...

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REGLEMENT FÜR SCHWEIZERISCHE VERBANDSSPIELE
Ausgabe 2008

13. Oktober 2008
INHALT
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1         Verbandsspiele                                            3
Art. 2         Spielregeln                                               3

Festlegung der Daten und Orte für Verbandsspiele
Art. 3          Zeitpunkt der Verbandsspiele                             4
Art. 4          Austragungsorte der Verbandsspiele                       4
Art. 5          Bewerbungen um Verbandsspiele                            4
Art. 6          Vergebung von Verbandsspielen                            4

Administrative Bestimmungen
Art. 7          Rinkmieten                                               5
Art. 8          Ausschreibungen und Meldetermine für Meisterschaften     5
Art. 9          Teilnahmeberechtigung der Clubs und Curlingzentren       5
Art. 10         Teilnahmebedingungen von Ausländern                      6
Art. 11         Nenngeld                                                 6
Art. 12         Verbandsausweis                                          6

Aufgaben der Organisatoren von Verbandsspielen
Art. 13        Organisation der Verbandsspiele                           7
Art. 14        Spielpläne                                                7
Art. 15        Umpires für die SWISSCURLING LEAGUES
               und die Junioren/Juniorinnen SM (Finalrunde)              7
Art. 16        Spielleitung und Umpires für die Breitensport- und
               Nachwuchsmeisterschaften (Liga A, B+C sowie Qualifik.)    8
Art. 17        Spielleitung allgemein                                    8
Art. 18        Member Card                                               8
Art. 19        Teilnehmerverzeichnis                                     9

Spielbestimmungen
Art. 20       Spielordnung                                              10
Art. 21       Skipmeeting (nur Open-air)                                10
Art. 22       Spielverzicht und vorzeitiger Spielabbruch                11
Art. 23       Missachtung reglem. Vorschriften / diszipl. Sanktionen    11

Austragungsverfahren
Art. 24        Austragungsverfahren an Breitensportmeisterschaften      14
Art. 25        Qualifikation für Verbandsspiele                         14
Art. 26        Spielverfahren in Runden                                 15
Art. 27        Spielverfahren Round-Robin                               15

Meisterschaften
Art. 28         Elite Männer                                            17
Art. 29         Elite Frauen                                            17
Art. 30.        Mixed Doubles                                           18
Art. 31         Junioren                                                18
Art. 32         Juniorinnen                                             18
Art. 33         Aktive                                                  19
Art. 34         Damen                                                   20
Art. 35         Senioren 1                                              20
Art. 36         Senioren 2                                              20
Art. 37         Mixed                                                   21
Art. 38.        Open-air                                                21
Art. 39         Cherry Rockers                                          21
Art. 40         Veteranen-Masters                                       22
Art. 41         Rollstuhl -Curling                                      22
Art. 42         Weltmeisterschaften                                     22
Art. 43         Olympische Spiele / Paralympics                         23
Art. 44         Europameisterschaften                                   23
Art. 45         Vorbereitungen und Teilnahme                            24
Art. 46         Änderungen und Ergänzungen zum Reglement                24
Art. 47         Übergangsregelung: Weltmeisterschaften Mixed Doubles    24

Schlussbestimmungen
Art. 48                                                                 26

Reglement Schweizerische Verbandsspiele                                      2
SWISSCURLING
13. Oktober 2008
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Verbandsspiele

1.1.      SWISSCURLING führt jährlich Verbandsspiele durch. Diese werden in folgenden Kategorien
          ausgetragen:

1.2.      Bereich Leistungssport:
1,2.1.    Elite Männer (SWISSCURLING LEAGUES) (Art. 28)
1.2.2.    Elite Frauen (SWISSCURLING LEAGUES) (Art. 29)
1.2.3.    Junioren-Meisterschaften (Art. 31)
1.2.4.    Juniorinnen-Meisterschaften (Art. 32)
1.2.5.    Ausscheidungen zu internationalen Meisterschaften (EM, WM, OWS)

1.3.      Departement Breitensport/Technik
1.3.1.    Aktiv-Meisterschaft (Art. 33)
1.3.2.    Damen-Meisterschaft (Art. 34)
1.3.3.    Senioren 1-Meisterschaft (Art. 35)
1.3.4.    Senioren 2-Meisterschaft (Art. 36)
1.3.5.    Mixed-Meisterschaft (Art.37)
1.3.6.    Open-air-Meisterschaft (Art. 38)
1.3.7.    Cherry-Rockers-Meisterschaft (Art. 39)
1.3.8.    Veteranen Masters (Art. 40)
1.3.9.    Rollstuhl-Meisterschaft (Art. 41)
1.3.10.   Ausscheidungen zu internationalen Meisterschaften (Seniorinnen-WM).

1.4.      Das Departement Breitensport/Technik (Breitensportmeisterschaften) und der Bereich
          Leistungssport (SWISSCURLING LEAGUES und Nachwuchsmeisterschaften) gewährleisten
          in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Organisator die reglementkonforme Organisation und
          Durchführung der schweizerischen Verbandsspiele. Das Departement Breitensport / Technik
          und der Bereich Leistungssport organisieren sich selbst. Sie können wesentliche Aufgaben
          einer Kommission übertragen.

1.5.      Alle Verbandsspiele tragen die Jahrzahl desjenigen Jahres, in welchem sie abgeschlossen
          werden.

1.6.      Der Begriff "schweizerisch“ darf nur für Spiele, die durch SWISSCURLING oder in deren
          Auftrag organisiert sind, verwendet werden.

Art. 2 Spielregeln

2.1.      Alle Verbandsspiele werden in Anlehnung an die Spiel- und Wettkampfregeln der World
          Curling Federation (WCF) durchgeführt.

2.2.      Das Exekutivkomitee erlässt deutsch- und französischsprachige Reglemente und Spielregeln.
          Massgebend ist die deutsche Fassung.

2.3.      Die jeweils gültigen Reglemente, Spielregeln und Ergänzungen sind im Internet unter der
          Rubrik Reglemente (www.curling.ch/sca/reglemente) abrufbar.

Reglement Schweizerische Verbandsspiele                                                              3
SWISSCURLING
13. Oktober 2008
Festlegung der Daten und Orte für Verbandsspiele
Art. 3 Zeitpunkt der Verbandsspiele

3.1.   Die Daten der Breitensportmeisterschaften werden durch das Departement
       Breitensport/Technik festgelegt.

       Die Daten der Spiele der SWISSCURLING LEAGUES und der Nachwuchsmeisterschaften
       werden mit dem Departement Breitensport/Technik abgesprochen und durch den Bereich
       Leistungssport festgelegt.

Art. 4 Austragungsorte der Verbandsspiele

4.1.   Bei der Vergebung von Verbandsspielen ist eine gesamtschweizerische Verteilung
       anzustreben.

4.2.   Die Austragungsorte für Breitensportmeisterschaften werden durch das Departement
       Breitensport/Technik festgelegt.

4.3    Die Austragungsorte für die Spiele der SWISSCURLING LEAGUES und die
       Nachwuchsmeisterschaften werden mit dem Departement Breitensport/Technik abgesprochen
       und durch den Bereich Leistungssport festgelegt.

Art. 5 Bewerbungen um Verbandsspiele

5.1.   Die Bewerbungen für die Durchführung von Verbandsspielen werden durch das Departement
       Breitensport/Technik (Breitensportmeisterschaften), resp. durch den Bereich Leistungssport
       (SWISSCURLING LEAGUES und Nachwuchsmeisterschaften) eingeholt.

5.2.   Bewerbungen für die nächste Spielsaison sind bis spätestens Ende Dezember
       SWISSCURLING (Verbandsadresse) einzureichen.

Art. 6 Vergebung von Verbandsspielen

6.1.   Grundlage zur Vergebung eines Verbandsspieles an Clubs oder Eigentümer von
       Curlinganlagen ist das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens (Art. 5).

6.2.   Stimmt SWISSCURLING einer Bewerbung zu und ist der Bewerber alle Verpflichtungen
       schriftlich eingegangen, so überträgt das Departement Breitensport/Technik, resp. der Bereich
       Leistungssport, einem gewählten Bewerber die Organisation und Durchführung des
       Verbandsspiels.

6.3.   Der Vergebungsbeschluss für die nächste Saison ist durch das Departement
       Breitensport/Technik resp. den Bereich Leistungssport bis am 31. Januar zu fassen und dem
       Exekutivkomitee an seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung zu unterbreiten. Der
       beauftragte Organisator wird bis 30. April schriftlich orientiert.

Reglement Schweizerische Verbandsspiele                                                             4
SWISSCURLING
13. Oktober 2008
Administrative Bestimmungen
Art. 7 Rinkmieten

7.1.   Das Departement Breitensport/Technik legt zusammen mit der IGSCH jeweils bis Ende April
       für die übernächste Spielsaison die Höhe der Rinkmieten (Tarif) für die Benützung der
       Anlagen zur Durchführung von Verbandsspielen fest. Der Tarif ist vom Exekutivkomitee von
       SWISSCURLING zu genehmigen.

7.2.   Für die Finalrunde der SWISSCURLING LEAGUES Männer und Frauen gelten spezielle
       Bedingungen, die in einem speziellen Vertrag zwischen SWISSCURLING und dem jeweiligen
       Organisator festgehalten werden.

Art. 8 Ausschreibungen und Meldetermine für Meisterschaften

8.1.   Die Ausschreibungen zu den Breitensportmeisterschaften erfolgen durch das Departement
       Breitensport/Technik bis spätestens Ende Juni.

8.2.   Die Ausschreibungen der SWISSCURLING LEAGUES und des Nachwuchs erfolgen durch
       den Bereich Leistungssport bis spätestens Ende Mai.

8.3.   Der Anmeldeschluss wird vom Departement Breitensport/Technik, resp. vom Bereich
       Leistungssport, festgelegt.

Art. 9 Teilnahmeberechtigung der Clubs und der Curlingzentren

9.1.   Jeder SWISSCURLING angehörende Club, der seinen finanziellen Verpflichtungen
       gegenüber SWISSCURLING nachkommt, kann ohne Begrenzung der Anzahl Teams an den
       Verbandsspielen teilnehmen. Dies gilt in gleicher Weise auch für Juniorencenter.
       Der Clubverantwortliche (Präsident oder Spielleiter) hat die Anmeldung des/der Teams zu
       unterzeichnen. Bei Anmeldung über das Internet ist die Unterschrift nachträglich beizubringen.
       Mindestens der Name und die Adresse des Team-Verantwortlichen und der Name des Skips
       sind auf jeder Anmeldung aufzuführen. Die namentliche Nennung der andern Spieler ist nicht
       zwingend, aber erwünscht.

9.2.   Der Club haftet für die Bezahlung des Nenngeldes seines/seiner angemeldeten Teams.

9.3.   Die Spieler und Spielerinnen eines vom Club oder Curlingcenter (Juniorinnen/Junioren)
       gemeldeten Teams sowie ein allfälliger Teamcoach sind dem vorliegenden und weiteren
       Reglementen, die den Spielbetrieb betreffen, unterstellt.

9.4.   Die Anmeldungen werden den Teams schriftlich per Post oder per E-Mail bestätigt. Die Clubs
       werden nach Anmeldeschluss über die erfolgten Anmeldungen auf der Homepage von
       SWISSCURLING orientiert.

9.5.   Juniorenzentren können mit ihren Teams auch an den SWISSCURLING LEAGUES und an
       den Breitensport Meisterschaften (Aktive, Damen, Mixed) teilnehmen, sofern alle Spieler/innen
       das geforderte Mindestalter erfüllen. Für die Open-air SM gibt es keine Altersbeschränkung.

9.6.   Als Juniorenzentrum gilt jeder Ort mit einer Curlinganlage, in welcher ein örtlicher
       Juniorenleiter zuständig ist.

9.7.   Der zuständige Juniorenleiter ist durch die verantwortlichen Organe der Curlinganlage jährlich
       SWISSCURLING zu melden.

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SWISSCURLING
13. Oktober 2008
Art. 10 Teilnahmebedingungen von Ausländern

10.1.   Für die Verbandsspiele ohne Qualifikation für internationale Meisterschaften gibt es keine
        Limiten bezüglich der Mitwirkung von Ausländern mit gültiger Member Card von
        SWISSCURLING.

10.2.   An Verbandsspiele mit Qualifikation für internationale Meisterschaften (SWISSCURLING
        LEAGUE A/Finalrunde, EM-Ausscheidung, Junioren/Juniorinnen Finalrunde, SM Senioren 2
        und SM Mixed sowie SM Rollstuhl-Curling) gelten für die Teilnahme von Ausländern die
        entsprechenden Bestimmungen des Reglements der World Curling Federation (WCF) und der
        European Curling Federation (ECF).

        Ausgenommen davon sind die Olympischen Winterspiele, für die die Regelungen des IOC
        gelten.

Art. 11 Nenngeld

11.1.   Von den an Verbandsspielen teilnehmenden Clubs und Juniorenzentren wird pro Team ein
        Nenngeld erhoben.

11.2.   Die Höhe des Nenngeldes wird auf Antrag des Departements Breitensport/Technik
        (Breitensportmeisterschaften) resp. des Bereichs Leistungssport (SWISSCURLING
        LEAGUES und Nachwuchsmeisterschaften) durch das Exekutivkomitee jährlich beschlossen.

Art. 12 Verbandsausweis

12.1.   An den Verbandspielen sind nur Teilnehmer zugelassen, welche im Besitze einer gültigen
        Member Card von SWISSCURLING sind.

12.2.   Die Member Card hat zu enthalten:
            - Name und Vorname
            - Jahrgang (bei Juniorinnen und Junioren: Geburtsdatum)
            - Clubnummer (bei Juniorinnen und Junioren Nummer des Clubs oder des
              Juniorenzentrums)
            - Mitgliednummer
            - Unterschrift des Inhabers.

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SWISSCURLING
13. Oktober 2008
Aufgaben der Organisatoren von Verbandsspielen
Art. 13 Organisation der Verbandsspiele

13.1.   Der Organisator sorgt für die reglementarische und programmgemässe Abwicklung des ihm
        übertragenen Verbandsspiels. Er stellt die Spielleitung.

13.2.   Das Departement Breitensport/Technik, resp. der Bereich Leistungssport, erlässt verbindliche
        Weisungen für die Organisation und Durchführung der entsprechenden Verbandsspiele.

Art. 14 Spielpläne

14.1.   Für Verbandsspiele werden die Spielpläne durch das Departement Breitensport/Technik
        (Breitensportmeisterschaften, inkl. deren Ausscheidungen) und den Bereich Leistungssport
        (SWISSCURLING LEAGUES und Nachwuchsmeisterschaften) erstellt.

14.2.   Die zugestellten Spielpläne sind verbindlich und gelten als Aufgebot zu den betreffenden
        Verbandsspielen.

14.3.   Der Versand erfolgt schriftlich per A-Post oder per E-Mail zwei Wochen vor dem jeweiligen
        Verbandsspiel direkt an die beteiligten Teams, Centers und Clubs.

        Ausnahme: Bei Austragung von Spielen verschiedener Ligen (SCL) innerhalb zweier sich
        folgender Wochenenden werden die Spielpläne so schnell als möglich den betreffenden
        Teams zugestellt, spätestens und zwingend per A-Post und fakultativ per E-Mail zwei Tage
        nach Abschluss des ersten Anlasses.

14.4.   Sollten die Spielpläne nicht oder nicht rechtzeitig eintreffen, ist umgehend mit dem
        Departement Breitensport / Technik bzw. dem Bereich Leistungssport (Holschuld) Kontakt
        aufzunehmen.

Art. 15 Umpires für die SWISSCURLING LEAGUES und die Junioren/Juniorinnen Schweizer
        Meisterschaften (Finalrunde)

15.1.   An den Verbandsspielen der SWISSCURLING LEAGUE und der Junioren/Juniorinnen
        Schweizer Meisterschaften (Finalrunde) überwacht der Umpire die Einhaltung der Weisungen
        des Bereichs Leistungssport. Er hat in diesem Bereich Weisungsbefugnis und entscheidet
        endgültig.

15.2.   Der Umpire kontrolliert die durch die Spielleitung erstellten Resultate und Ranglisten auf deren
        Richtigkeit.

15.3.   Der Umpire ist für die Einhaltung der Spielregeln auf dem Eis zuständig. Seine Entscheide
        sind endgültig.

15.4.   Der Chief-Umpire ist für die Organisation und Aufbietung der Umpires zuständig.

15.5.   Der Umpire hat innert zehn Tagen zuhanden des Bereichs Leistungssport einen
        zusammenfassenden Rapport über den Anlass abzugeben. Eine Kopie des Rapports geht an
        den Chief-Umpire.

15.6.   Die Spesenrechnung sämtlicher Funktionäre richtet sich nach den Richtlinien des Bereichs
        Leistungssport und ist zusammen mit dem Rapport einzureichen.

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SWISSCURLING
13. Oktober 2008
Art. 16 Spielleitung für die Breitensport- und Nachwuchsmeisterschaften (Liga A, B+C sowie
        Qualifikationen)

16.1.   Die Spielleitung überwacht die Einhaltung der Weisungen des Departements
        Breitensport/Technik (Breitensportmeisterschaften inkl. deren Ausscheidungen) und des
        Bereichs Leistungssport (Nachwuchsmeisterschaften, Liga A, B+C sowie Qualifikationen). Sie
        entscheidet in diesem Bereich endgültig.

16.2.   Die Spielleitung übt gleichzeitig auch die Funktion des Umpires aus und ist für die Einhaltung
        der Spielregeln zuständig. Bei Entscheiden in regeltechnischen Fragen kann die Spielleitung
        telefonisch Rücksprache mit dem Chief-Umpire oder einem Umpire, der für den Anlass als
        Anlaufstelle bezeichnet wurde, nehmen. Dessen Entscheid ist endgültig.

16.3.   Die Spielleitung ist für die korrekte Resultatübersicht verantwortlich.

16.4.   Die Spielleitung hat innert zehn Tagen zuhanden des Departements Breitensport/Technik
        (Breitensportmeisterschaften) resp. des Bereichs Leistungssport (Nachwuchsmeisterschaften)
        einen zusammenfassenden Rapport über den Anlass abzugeben. Eine Kopie des Rapports
        geht an den Chief-Umpire.

16.5.   Die Spesenrechnung sämtlicher Funktionäre richtet sich nach den Richtlinien des
        Departements Breitensport/Technik und ist zusammen mit dem Rapport einzureichen.

Art. 17 Spielleitung allgemein

17.1.   Die Spielleitung sorgt für die reglementkonforme Abwicklung eines Verbandsspiels gemäss
        den Weisungen des Departements Breitensport/Technik, resp. des Bereichs Leistungssport.

17.2.   Die Spielleitung erstellt die Ranglisten nach Vorgaben des Departements
        Breitensport/Technik, resp. des Bereichs Leistungssport.

17.3.   Die Spielleitung beruft bei Open-air Verbandsspielen das Skipmeeting ein und vollzieht
        dessen Beschlüsse (Art. 21).

17.4.   Die Spielleitung kann den Spielplan, resp. die Spielzeiten ändern bei:
                     ƒ Forfait (Art. 23.12.)
                     ƒ Beschluss eines Skipmeetings (Art. 21).

17.5.   Bei Verbandsspielen in Hallen sind der Umpire (SWISSCURLING LEAGUES,
        Junioren/Juniorinnen SM) bzw. die Spielleitung (Breitensport Meisterschaften inkl. deren
        Ausscheidungen, resp. Nachwuchsmeisterschaften, Ligen A, B + C) befugt, die Teams, die
        Skips oder deren Stellvertreter zur Entgegennahme von Informationen einzuberufen.
        Beschlüsse betreffs Bestimmungen des Reglements (Änderungen, Ergänzungen) können
        nicht gefasst werden.

Art. 18 Member Card

18.1.   Die gültige Member Card berechtigt zur Teilnahme an Verbandsspielen.

18.2.   Die Spielleitung kontrolliert die Member Cards vor Beginn der Spiele.

18.3.   Ist die Teilnahmeberechtigung eines Teammitgliedes zweifelhaft, so ist das Team bzw.
        derjenige, der an einem Verbandsspiel teilnehmen will, verpflichtet, vor der nächsten
        Spielrunde des Verbandsspiels diese Zweifel zu beseitigen und seine Teilnahmeberechtigung
        nachzuweisen. Gelingt dieser Nachweis nicht, so wird das Team vom zuständigen Umpire
        bzw. Spielleiter disqualifiziert und die Rangliste entsprechend geändert.

Reglement Schweizerische Verbandsspiele                                                                  8
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13. Oktober 2008
18.4.   Wird erst nach dem Wettkampf festgestellt, dass ein Teammitglied nicht zur Teilnahme am
        entsprechenden Verbandsspiel berechtigt war, beantragen der Bereich Leistungssport oder
        das Departement Breitensport / Technik der Strafkommission die nachträgliche
        Disqualifikation des Teams.

18.5.   Hat die nachträgliche Disqualifikation des Teams durch die Strafkommission Konsequenzen
        im Auf- oder Abstiegsbereich (Tie-Breaks von punktgleichen Teams), werden allfällig
        notwendigen Tie-Breaks am nächstmöglichen Termin ausgetragen.

18.6.   An Ausscheidungen zu einer Schweizer Meisterschaft im Breitensport mit Qualifikation für die
        Finalrunde der Meisterschaft, rückt nach einer Disqualifikation des Teams durch die
        Strafkommission das nächstplatzierte Team (ev. mit Tie-Breaks) nach.

Art. 19 Teilnehmerverzeichnis

19.1.   Die Teamaufstellung, Skip- und Vizeskip Positionen, Ersatzspieler und allfälliger Coach
        müssen der Spielleitung vor Beginn des Wettkampfes gemeldet werden. Die Member Cards
        der Spieler müssen in der entsprechenden Reihenfolge abgegeben werden.

19.2.   Die Spielleitung erstellt aufgrund der Member Cards das Teilnehmerverzeichnis und macht
        laufend allfällige Ergänzungen. Das Teilnehmerverzeichnis hat die Namen der Clubs oder der
        Juniorenzentren, die Vornamen und Namen der Spieler mit Clubnummer und Geburtsjahr
        bzw. -datum gemäss Member Card sowie die Bezeichnung der Spielerpositionen (Nr. 4 bis 1
        und, sofern vorhanden, Ersatzspieler und Coach) zu enthalten. Der Skip ist zu bezeichnen.

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Spielbestimmungen
Art. 20 Spielordnung

20.1.   Ein Spiel umfasst acht, bzw. zehn Ends. Vorbehalten sind Beschlüsse eines Skipmeetings bei
        Open-air Verbandsspielen (Art. 21) und vorzeitigen Spielabbrüchen (Art. 22).

20.2.   Lautet das Ergebnis nach dem achten, bzw. dem zehnten End unentschieden (gleich viele
        Steine), so werden in den SWISSCURLING LEAGUES und in den
        Nachwuchsmeisterschaften Zusatzends (ZE) bis zur Entscheidung gespielt.

        Auf den Resultatlisten (Spielplänen) werden die effektiven Schlussresultate, nach Zusatzend
        (s) mit dem Vermerk ZE nach dem Resultat, aufgeführt.

20.3.   Der Gewinner des letzten zählbaren Ends beginnt das erste Zusatzend.

20.4.   An den Breitensportmeisterschaften (inkl. deren Ausscheidungen, exkl. Open-air
        Meisterschaft) gilt folgende Regelung:
        In den Round-Robin Spielen wird maximal ein Zusatzend gespielt. Gibt es auch nach dem
        Zusatzend keinen Sieger, so gewinnt dasjenige Team die Begegnung, welches im Zusatzend
        nicht den letzten Stein hatte.

        Bei Entscheidungsspielen um Qualifikationsplätze und Halbfinals/Finals werden max. zwei ZE
        gespielt, danach entscheidet ein Steinspiel.

        Auf den Resultatlisten (Spielplänen) werden die effektiven Schlussresultate nach Zusatzend
        mit dem Vermerk ZE nach dem Resultat aufgeführt.

20.5.   Es gilt folgende Wertung:
                 2 Punkte für ein gewonnenes Spiel
                 0 Punkt für ein verlorenes Spiel

20.6.   Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäss auch, falls aufgrund des Beschlusses
        eines Skipmeetings bei Open-air (Art. 21) oder eines vorzeitigen Spielabbruchs (Art. 22)
        weniger als acht, bzw. zehn Ends gespielt werden.

Art. 21 Skipmeeting (nur Open-air)

21.1.   Bei Verbandsspielen im Freien (Open-air) muss die Spielleitung ein Skipmeeting einberufen,
        sofern unvorhersehbare Ereignisse (wie Schlechtwetter, unbespielbares Eis usw.) eintreten.

21.2.   Das Skipmeeting entscheidet über:
                  ƒ Zeitänderung im Spielplan
                  ƒ Änderung der Spielordnung (Art. 20):
                              Verringerung der Anzahl Ends.
                  ƒ Änderung des Spielverfahrens (Art. 26):
                              Herabsetzung der Runden.
                  ƒ Örtliche Verlegung des Verbandsspiels:
                              Diese darf nur beschlossen werden, wenn die reglementarische
                              Durchführung am festgesetzten Spielort nicht gewährleistet ist.

21.3.   Am Skipmeeting darf nur der Skip oder dessen Stellvertreter teilnehmen. Jedes Team hat eine
        Stimme. Die Beschlüsse sind in offener Abstimmung zu fassen. Es gilt das einfache Mehr. Bei
        Stimmengleichheit steht dem Spielleiter der Stichentscheid zu. Die Beschlüsse sind endgültig.

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Art. 22 Spielverzicht und vorzeitiger Spielabbruch

22.1.   Ein vorzeitiger Spielabbruch oder ein Spielverzicht ist grundsätzlich gestattet, wenn ein Spiel
        keinen Einfluss auf die Klassierung bezüglich aller beteiligten Teams hat.

        Ausnahme: In der SWISSCURLING LEAGUE A, an der SM (Finalrunde) sowie an der
        Junioren/Juniorinnen Schweizer Meisterschaften müssen alle Spiele zwingend ausgetragen
        werden.

22.2.   Verstösst ein Team gegen Art. 22.1, gilt dies als Missachtung des Reglements bzw. Verstoss
        gegen den "Spirit of Curling" und wird gemäss Art. 23 bestraft.

Art. 23 Missachtung reglementarischer Vorschriften / Disziplinarische Sanktionen

23.1.   Missachtet ein Spieler oder eine Spielerin, ein Team oder dessen Betreuer/Betreuerin (Coach)
        die generellen Regeln des „Spirit of Curling“ (gemäss Definition der WCF) wie z. B.
        unkorrektes oder provozierendes Verhalten, Unfairness usw. oder werden Bestimmungen
        des vorliegenden Reglements oder anderer Reglemente (insbes. Spielregeln) missachtet, die
        für den Spielbetrieb massgebend sind, kann dies mit Sanktionen geahndet werden.

23.2.   Zuständig für Sanktionen während eines Wettkampfs der SWISSCURLING LEAGUES und
        der Junioren/Juniorinnen SM (Finalrunde) sind die im Einsatz stehenden Umpires. Sind
        mehrere Umpires anwesend, so ist der Chief-Umpire zuständig.

23.3    Zuständig für Sanktionen während eines Wettkampfs in den Breitensport- und
        Nachwuchsmeisterschaften (Ligen A, B+C sowie Qualifikationen oder Ausscheidungen) ist
        der Spielleiter. Er kann telefonisch mit dem Chief-Umpire oder einem Umpire, der für den
        Anlass als Anlaufstelle bezeichnet wurde, Rücksprache nehmen. Dessen Entscheid ist
        verbindlich.

23.4    Umpires und Spielleiter haben folgende Sanktionskompetenzen:
                   • Aussprechen einer Ermahnung an den fehlbaren Spieler/die fehlbare Spielerin
                      sowie an den fehlbaren Betreuer/die fehlbare Betreuerin (Coach) oder an das
                      fehlbare Team.
                   • Aussprechen einer Verwarnung an den fehlbaren Spieler/die fehlbare
                      Spielerin sowie an den fehlbaren Betreuer/die fehlbare Betreuerin (Coach)
                      oder an das fehlbare Team. Die Verwarnung gilt bis Ende der laufenden
                      Saison für alle Schweizerischen Verbandsspiele. Wird der gleiche Spieler, die
                      gleiche Spielerin oder der gleiche Betreuer/die gleiche Betreuerin (Coach) ein
                      zweites Mal während der laufenden Saison verwarnt, so ist der/die Fehlbare
                      automatisch für das nächste Spiel gesperrt.
                   • Ausschluss eines Spielers/einer Spielerin oder eines Betreuers/einer
                      Betreuerin (Coach) vom laufenden Spiel. Ein Ausschluss zieht automatisch
                      eine Sperre des Fehlbaren/der Fehlbaren für das nächste Spiel nach sich.
                   • Aussprechen einer Forfait-Niederlage gegen das fehlbare Team gemäss Art.
                      23.12.
                   • Aussprechen einer Disqualifikation eines Teams gemäss Art. 18.3.

23.5.   Alle gemäss Art. 23.4. verhängten Sanktionen müssen dem Präsidenten der SPOKO
        (SWISSCURLING LEAGUES, Nachwuchsmeisterschaften) bzw. dem Präsidenten der TK
        (Breitensportmeisterschaften) innerhalb von fünf Tagen schriftlich gemeldet werden (Rapport).
        Im schriftlichen, vom zuständigen Umpire bzw. Spielleiter zu erstellenden Rapport sind die
        Personalien des Sanktionierten, der Sachverhalt, die ausgesprochene Sanktion und deren
        Begründung detailliert festzuhalten.

23.6.   Der Chief-Umpire führt eine detaillierte Liste aller in einer Saison Sanktionierten. (Name,
        Vorname, Team, Club, Nummer der Member Card, Art der Sanktion, Datum der Sanktion).

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23.7.   Eine aktuelle Liste der Sanktionierten wird vor jedem Anlass dem im Einsatz stehenden
        Umpire bzw. der Spielleitung zugestellt.

23.8.   Im Falle eines Ausschlusses oder einer Disqualifikation gemäss Art. 18.3. und 23.4. können
        die SPOKO (SWISSCURLING LEAGUES, Nachwuchsmeisterschaften) oder die TK
        (Breitensportmeisterschaften) innerhalb von zehn Tagen seit Erhalt des Rapports der
        Strafkommission (Art. 24 ff. Rechtspflege-Reglement) beantragen, zusätzliche Sanktionen
        auszusprechen.

23.9.   Die Strafkommission hat dabei folgende Kompetenzen:
                    • Aussprechen von Forfait-Niederlagen gegen das fehlbare Team.
                    • Sperre des fehlbaren Spielers/der fehlbaren Spielerin sowie des fehlbaren
                       Betreuers/der fehlbaren Betreuerin (Coachs) für eine Anzahl Spiele.
                    • Sperre des fehlbaren Spielers/der fehlbaren Spielerin sowie des fehlbaren
                       Betreuers/der fehlbaren Betreuerin (Coachs) für den laufenden Wettbewerb.
                    • Sperre des fehlbaren Spielers/der fehlbaren Spielerin sowie des fehlbaren
                       Betreuers/der fehlbaren Betreuerin (Coachs) für die laufende Saison.
                    • Ausschluss eines Teams für den laufenden Wettbewerb
                    • Ausschluss eines Teams für die laufende Saison.
                    • Verhängung von Bussen bis zu CHF 1'000.00 gegenüber dem fehlbaren
                       Spieler/der fehlbaren Spielerin, dem fehlbaren Betreuer/der fehlbaren
                       Betreuerin (Coach) oder dem fehlbaren Team.

23.10. Das Verfahren vor der Strafkommission ist im Rechtspflegereglement geregelt (Art. 3 ff.)

23.11. Die Strafkommission muss vor ihrem Entscheid dem fehlbaren Spieler/der fehlbaren Spielerin,
       dem fehlbaren Betreuer, der fehlbaren Betreuerin oder dem fehlbaren Team Gelegenheit zu
       rechtlichem Gehör einräumen.

23.12. Wenn ein Team nach Meldeschluss auf die Teilnahme an einem Verbandsspiel verzichtet, so
       liegt eine Forfait-Erklärung (mit den Folgen gemäss Art. 23.13. nachstehend) vor. Der Verzicht
       kann nicht widerrufen werden. Die SPOKO (SWISSCURLING LEAGUES,
       Nachwuchsmeisterschaften) oder die TK (Breitensportmeisterschaften) können in solchen
       Fällen dem Exekutivkomitee beantragen, zusätzlich eine Busse (im Maximalbetrag von CHF
       500.00) gegen das fehlbare Team auszusprechen.

23.13. Bei Forfait gilt folgende Regelung:
               Der Forfait-Gewinner erhält
                     ƒ bei Spielen zu 8 Ends: 2 Punkte, 4 Ends, 6 Steine
                     ƒ bei Spielen zu 10 Ends: 2 Punkte, 5 Ends, 8 Steine
                     ƒ bei Spielen zu 6 Ends: 2 Punkte, 3 Ends, 4 Steine
               Der Forfait-Verlierer erhält 0 Punkte, 0 Ends, 0 Steine.

23.14. Sämtliche ausgesprochenen Bussen sind innerhalb von 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft
       des Bussenentscheides zu bezahlen.

        Für Bussen gegen einen Spieler oder einen Betreuer sowie gegen ein Team haftet der Club
        (Verein), dem das Team zugeordnet ist, solidarisch.

23.15. Entscheide der Strafkommission im Rahmen des Disziplinarverfahrens können innert 10
       Tagen seit deren Zustellung an die unabhängige Rekursinstanz in Disziplinarsachen weiter
       gezogen werden. Zum Rekurs zugelassen ist der Fehlbare. Zur Anfechtung von Bussen ist
       auch der betroffene Club (Verein mit rechtsgültiger Unterschrift) befugt.

23.16. Das Verfahren vor der Rekursinstanz ist im Rechtspflegereglement geregelt (Art. 3 ff.)

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13. Oktober 2008
23.17. Die Rekursinstanz ist bezüglich des Strafmasses nicht an die Entscheide der Vorinstanz
       gebunden. Sie kann das Strafmass im Rahmen von Artikel 27 senken, erhöhen oder ganz auf
       die Strafe verzichten.

23.18. Entscheide der Rekursinstanz können unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte
       ausschliesslich beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne angefochten werden.

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13. Oktober 2008
Austragungsverfahren
Art. 24 Austragungsverfahren an den Breitensportmeisterschaften

24.1.   Das Austragungsverfahren an den Breitensportmeisterschaften richtet sich nach der Anzahl
        der Anmeldungen. Der Spielmodus wird von der TK Breitensport/Technik festgelegt.

24.2.   Ausscheidungen werden nur durchgeführt, wenn die Zahl der Anmeldungen dies unbedingt
        erfordert. Die TK entscheidet, ob Ausscheidungen durchzuführen sind.

24.3.   Die vom Departement Breitensport/Technik erlassenen Vorschriften über Curlinganlagen und
        Eisbeschaffenheit gelten für alle Verbandsspiele.

24.4.   Dem Departement Breitensport/Technik ist es freigestellt, die Ausscheidungen auf mehrere
        Wochenende und Spielorte zu verteilen. Es sind für die Mehrheit der Teams möglichst kurze
        Reisewege anzustreben.

24.5.   Für die Ausscheidungen mit Spielverfahren in Runden gelten die Bestimmungen in Artikel 26.
        Die Zuweisung der Teams in Gruppen erfolgt durch das Departement Breitensport/Technik.

24.6.   Für die Ausscheidungen im Round-Robin-Spielverfahren gelten die Bestimmungen in Art. 27.
        Die Zuweisung der Teams in die Gruppen erfolgt durch das Departement
        Breitensport/Technik.

Art. 25 Qualifikation für Verbandsspiele

25.1.   Die durch ein Team erreichte Qualifikation steht ausschliesslich dem gemeldeten Club zu.
        Bei einem Juniorinnen- oder Juniorenteam müssen die im Nachwuchsreglement genannten
        Auflagen erfüllt sein.

25.2.   Verzichtet ein Club auf eine erreichte Qualifikation, rückt das nächstplatzierte Team (bzw. der
        Club) nach.

25.3.   Ein Spieler kann an mehreren Meisterschaften teilnehmen. Er darf aber pro Meisterschaft nur
        in einem Team mitspielen.

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13. Oktober 2008
Art. 26 Spielverfahren in Runden (insbes. Open-air Meisterschaften)

26.1.   Die Paarungen der Teams für die erste Runde werden durch das Departement
        Breitensport/Technik zusammengestellt bzw. ausgelost.

26.2.   Bei ungerader Teamanzahl ist das Departement Breitensport/Technik ermächtigt, ein Team
        nach Meldeschluss aufzunehmen. Falls dies nicht möglich ist, wird vor der ersten Runde
        durch das Los entschieden, welches Team spielfrei ist (bye). In den weiteren Runden ist
        jeweils das ranglistenletzte Team spielfrei. Ein Team kann nur einmal spielfrei sein und erhält
        das Resultat gemäss Art. 23.13 (Forfait-Regelung).

26.3.   Die Paarungen der Teams für die erste Runde einer Schweizer Meisterschaft werden durch
        das Departement Breitensport/Technik ausgelost.

26.4.   Nach jeder Runde ist durch die Spielleitung eine Zwischenrangliste zu erstellen.
        Die Rangierung erfolgt nach Punkten, Ends, Steinen.

26.5.   Die Paarungen der nächsten Runden ergeben sich aus der Zwischenrangliste.

26.6.   Teams, die in irgendeiner Runde schon gegeneinander gespielt haben, dürfen nicht ein
        zweites Mal gepaart werden. Ausnahme: Finalrunde mit Spielen um Plätze.

26.7.   Die Paarungen haben von der Spitze nach unten zu erfolgen. Punktgleiche Teams, die noch
        nicht gegeneinander gespielt haben, müssen gepaart werden, bevor ein Team mit weniger
        Punkten herangezogen wird. Haben alle punktgleichen Teams schon gegeneinander gespielt,
        so sind sie mit Teams der nächstfolgenden Ränge zu paaren, auch wenn diese weniger
        Punkte aufweisen.

26.8.   Besteht nach Abschluss eines Verbandsspiels zwischen mehreren Teams Gleichheit in
        Punkten, Ends und Steinen, so dass die Ränge 1, 2 und 3 sowie weitere Qualifikationsränge
        nicht ohne weiteres bestimmbar sind, so werden sie wie folgt ermittelt:
                    ƒ durch ein Steinspiel der vier Spieler.

26.9.   Für die restlichen Ränge, die für eine Qualifikation nicht massgebend sind, erfolgt die
        Rangierung nach Punkten, Ends und Steinen.
        Teams mit gleich vielen Punkten, Ends und Steinen werden ex aequo klassiert.

Art. 27 Spielverfahren Round-Robin

27.1.   Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf das Spielverfahren in einer Gruppe.

27.2.   Innerhalb einer Gruppe spielt jedes Team gegen jedes andere Team.

27.3.   Die Rangierung innerhalb der Gruppe erfolgt nach Punkten.

27.4.   Bei Punktgleichheit mehrerer Teams gelten die Bestimmungen des Reglements Spielregeln.

        Dabei gilt grundsätzlich:

        •       Bei Punktgleichheit von Teams auf Rängen, die für den Aufstieg oder eine Halbfinal-
                oder Finalqualifikation berechtigen, oder auf Rängen, die den Abstieg bedeuten
                können, werden immer Tie-Breaks gemäss den entsprechenden Reglementen
                ausgetragen.

        •       Bei Punktgleichheit von zwei Teams auf den übrigen Rängen entscheidet die
                Direktbegegnung über die Rangierung.

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13. Oktober 2008
•   Bei Punktgleichheit von mehr als zwei Teams auf den übrigen Rängen entscheiden
               vorerst die Direktbegegnungen über die Rangierung. Falls damit noch keine
               Rangierung möglich ist, zählt in den SWISSCURLING LEAGUES und im Nachwuchs
               (A-Liga) das Resultat des DSC. Die detaillierten Regelungen werden in den
               entsprechenden Reglementen festgehalten.

           •   In den Breitensportmeisterschaften werden die Teams ex aequo klassiert.

27.5.   Page-System:
        •      Bei Punktgleichheit von mehr Teams als Playoff-berechtigte Plätze nach Beendigung
               der Round-Robin werden Tie-Breaks gemäss den Spiel- und Wettkampfregeln von
               SWISSCURLING ausgetragen.

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Meisterschaften
Art. 28 Elite Männer

28.1.   Teilnehmer: Männer und Junioren gemäss Art 28.2

28.2.   Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 16. Altersjahr beendet

28.3.   Spielmodus: Round-Robin

28.4.   Eisbeschaffenheit: Kieseleis in Hallen.

28.5. Ligasystem
28.5.1. Gespielt wird in folgenden Ligen:
            SWISSCURLING LEAGUE A               (max. 16 Teams)
            SWISSCURLING LEAGUE B               (max. 16 Teams)
            SWISSCURLING LEAGUE C               (max. 16 Teams)
            Daneben wird eine A/B-Qualifikation und ev. eine C-Qualifikation gespielt.
28.5.2. Innerhalb der laufenden Saison ist nur der direkte Aufstieg von der SWISSCURLING
        LEAGUE C bis in die SWISSCURLING LEAGUE B möglich.
28.5.3. Spielmodus: gemäss aktuellem Reglement der SWISSCURLING LEAGUES.

28.6.   Schweizer Meisterschaft:
        Sie wird gemäss Reglement SWISSCURLING LEAGUES als Finalrunde der
        SWISSCURLING LEAGUE A ausgetragen:

28.7.   Für die Durchführung der SWISSCURLING LEAGUES besteht ein zusätzliches Reglement.
        Bei abweichenden Regelungen zum vorliegenden Reglement gelten die Bestimmungen des
        speziellen Reglements.

28.8.   Das Reglement wird auf Antrag des Bereichs Leistungssport vom Exekutivkomitee
        genehmigt.

Art. 29 Elite Frauen

29.1.   Teilnehmerinnen: Frauen und Juniorinnen gemäss Art. 29.2.

29.2.   Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 16. Altersjahr beendet.

29.3.   Spielmodus: Round-Robin.

29.4.   Eisbeschaffenheit: Kieseleis in Hallen.

29.5. Ligasystem
29.5.1 Gespielt wird in folgenden Ligen:
             SWISSCURLING LEAGUE A              (max. 16 Teams)
             SWISSCURLING LEAGUE B              (max. 16 Teams)
29.5.2. Innerhalb der laufenden Saison ist der direkte Aufstieg von der SWISSCURLING LEAGUE B
        in die SWISSCURLING LEAGUE A möglich.
29.5.3. Spielmodus: gemäss Reglement der SWISSCURLING LEAGUES.

29.6.   Schweizer Meisterschaft:
        Sie wird gemäss Reglement SWISSCURLING LEAGUES als Finalrunde der
        SWISSCURLING LEAGUE A ausgetragen:

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29.7.   Für die Durchführung der SWISSCURLING LEAGUES besteht ein zusätzliches Reglement.
        Bei abweichenden Regelungen zum vorliegenden Reglement gelten die Bestimmungen des
        speziellen Reglements.

29.8.   Das Reglement wird auf Antrag des Bereichs Leistungssport vom Exekutivkomitee
        genehmigt.

Art. 30 Mixed Doubles
        (Siehe Übergangsregelung)

Art. 31 Junioren

31.1.   Teilnehmer: Junioren gemäss Art. 31.2.
        Ausnahme: in der C- Liga kann max. eine Juniorin eingesetzt werden.

31.2. Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 21. Altersjahr noch nicht beendigt.
31.2.1. Ein Junior darf nur mit einem Team an Juniorenverbandsspielen teilnehmen (Art. 25.3). Im
        Notfall kann gemäss Reglement Nachwuchsmeisterschaften für die Finalrunde eine
        Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

31.3.   Spielverfahren: Round-Robin.

31.4.   Eisbeschaffenheit: Kieseleis in Hallen

31.5. Ligasystem
31.5.1. Gespielt wird nach dem vorgegebenem Spielmodus des Reglements
        Nachwuchsmeisterschaften in folgenden Ligen:
        •       A-Liga A: max. 12 Teams
        •       B-Liga: 2 Gruppen à max. 12 Teams
        •       C-Liga: restliche Teams, aufgeteilt in Gruppen mit max. 12 Teams
31.5.2. Innerhalb der laufenden Saison ist der direkte Aufstieg von der untersten bis in die oberste
        Liga nicht möglich.

31.6. Schweizer Meisterschaft:
31.6.1. Sie wird in folgenden Teilen, gemäss Reglement Nachwuchsmeisterschaften, ausgetragen:
        •       Nationalliga A: Spiele über 8 Ends
        •       Finalrunde: Spiele über 10 Ends
        •       Halbfinal, Final und Bronze Medal Game im „Page- System“: Spiele über 10 Ends.
31.6.2. Bei Punktgleichheit von mehr Teams als Playoff-berechtigten Plätzen nach Beendigung der
        Round-Robin werden Tie-Breaks gemäss Reglement Spielregeln von SWISSCURLING
        ausgetragen.
31.6.3. Die Schweizer Meisterschaft wird an zwei Wochenenden ausgetragen.

31.7    Für die Durchführung der Meisterschaften im Nachwuchsbereich besteht ein zusätzliches
        Reglement. Bei abweichenden Regelungen zum vorliegenden Reglement gelten die
        Bestimmungen dieses speziellen Reglements.

31.8.   Das Reglement wird auf Antrag des Bereichs Leistungssport vom Exekutivkomitee genehmigt.

Art. 32 Juniorinnen

32.1.   Teilnehmer: Juniorinnen gemäss Art. 32.2.
        Ausnahme: in der C- Liga kann max. ein Junior eingesetzt werden.

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13. Oktober 2008
32.2. Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 21. Altersjahr noch nicht beendigt.
32.2.1. Eine Juniorin darf nur mit einem Team an Juniorenverbandsspielen teilnehmen (Art. 25.3). Im
        Notfall kann gemäss Reglement Nachwuchsmeisterschaften für die Finalrunde eine
        Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

32.3.   Spielverfahren: Round-Robin.

32.4.   Eisbeschaffenheit: Kieseleis in Hallen

32.5. Ligasystem
32.5.1. Gespielt wird nach dem vorgegebenen Spielmodus des Reglements
        Nachwuchsmeisterschaften in folgenden Ligen:
        •       A-Liga: max. 12 Teams
        •       B-Liga: 2 Gruppen à max. 12 Teams
        •       C-Liga: restliche Teams, aufgeteilt in Gruppen mit max. 12 Teams
32.5.2. Innerhalb der laufenden Saison ist der direkte Aufstieg von der untersten bis in die oberste
        Liga nicht möglich.

32.6. Schweizer Meisterschaft:
32.6.1. Sie wird in folgenden Teilen, gemäss Reglement Nachwuchsmeisterschaften, ausgetragen:
        •       A-Liga: Spiele über 8 Ends
        •       A-Liga/Finalrunde (Schweizer Meisterschaft): Spiele über 10 Ends
        •       Halbfinal, Final und Bronze Medal Game im „Page- System“: Spiele über 10 Ends.
32.6.2. Bei Punktgleichheit von mehr Teams als Playoff-berechtigten Plätzen nach Beendigung der
        Round-Robin, werden Tie-Breaks gemäss den entsprechenden Reglementen ausgetragen.
32.6.3. Die Schweizer Meisterschaft wird an zwei Wochenenden ausgetragen.

32.7. Reglement Nachwuchsmeisterschaften
32.7.1. Für die Durchführung der Meisterschaften im Nachwuchsbereich besteht ein zusätzliches
        Reglement. Bei abweichenden Regelungen zum vorliegenden Reglement gelten die
        Bestimmungen des speziellen Reglements.
32.7.2. Das Reglement wird auf Antrag des Bereichs Leistungssport vom Exekutivkomitee genehmigt.

Art. 33 Aktive

33.1.   Teilnehmer: Damen und Herren.

33.2.   Alter: am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 16. Altersjahr beendet.

33.3.   Spielverfahren: Die TK Breitensport / Technik entscheidet nach Eingang der Anmeldungen
        über den Spielmodus. Gespielt werden acht Ends

33.4.   An der Schweizer Meisterschaft qualifizieren sich jeweils vier Teams für die Halbfinals und Finals.

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Art. 34 Damen

34.1.   Teilnehmerinnen: Damen.

34.2.   Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 16. Altersjahr beendigt.

34.3.   Spielverfahren: Die TK Breitensport / Technik entscheidet nach Eingang der Anmeldungen
        über den Spielmodus. Gespielt werden acht Ends

34.4.   An der Schweizer Meisterschaft qualifizieren sich jeweils vier Teams für die Halbfinals und Finals.

Art. 35 Senioren 1

35.1.   Teilnehmer: Damen und Herren.

35.2.   Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 40. Altersjahr beendigt.

35.3.   Spielverfahren: Die TK Breitensport / Technik entscheidet nach Eingang der Anmeldungen
        über den Spielmodus. Gespielt werden acht Ends

35.4.   An der Schweizer Meisterschaft qualifizieren sich jeweils vier Teams für die Halbfinals und Finals.

Art. 36 Senioren 2

36.1.   Teilnehmer: Damen und Herren.

36.2.   Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 50. Altersjahr beendigt (angepasst an
        Altersregelung für die Senioren Weltmeisterschaft).

36.3.   Spielverfahren: Round-Robin oder Runden, Spiele über 8 Ends.

36.4.   Spielverfahren: Die TK Breitensport / Technik entscheidet nach Eingang der Anmeldungen
        über den Spielmodus. Gespielt werden acht Ends

36.5.   An der Schweizer Meisterschaft qualifizieren sich jeweils vier Teams für die Halbfinals und Finals.

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Art. 37 Mixed

37.1.   Teilnehmer: Damen und Herren.

37.2.   Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 16. Altersjahr beendigt.

37.3.   Spielverfahren: Die TK Breitensport / Technik entscheidet nach Eingang der Anmeldungen
        über den Spielmodus. Gespielt werden acht Ends

37.4.   An der Schweizer Meisterschaft qualifizieren sich jeweils vier Teams für die Halbfinals und Finals.

37.5.   Besondere Bestimmungen:
        Das Team muss aus zwei Damen und zwei Herren bestehen. Die beiden Damen spielen in
        der Reihenfolge 1 und 3 oder 2 und 4. Fällt eine Spielerin oder ein Spieler im laufenden Spiel
        aus, so kann er nur durch einen Spieler gleichen Geschlechts ersetzt werden.

        Spielt ein Team die folgenden Spiele nur mit drei Spielern weiter, muss in Mixed Formation
        gespielt werden.

Art. 38 Open-air

38.1.   Teilnehmer: Damen und Herren, Juniorinnen und Junioren.

38.2.   Alter: Keine Altersbeschränkung.

38.3.   Spielmodus: Runden, Spiele über 10 Ends.
        Wertung: Punkt, End, Stein.

38.4.   Eisbeschaffenheit: das bestmögliche Natur- oder Kunsteis im Freien. Nach Ermessen des
        Veranstalters kann auch hoch gespritztes oder Kieseleis aufbereitet werden. Open-air
        Ausscheidungen können auch in offenen, überdeckten Eisbahnen gespielt werden.

38.5.   Ausscheidungen:
        Das Departement Breitensport/Technik kann Ausscheidungen anordnen
        (Teilnehmerabhängig).

38.6.   Schweizer Meisterschaft:
          Teilnehmer: 32 Teams; es werden 4 Runden in zwei Gruppen von je 16 Teams gespielt.
          Halbfinals:         Sieger Gruppe A gegen Zweiter Gruppe B
                              Sieger Gruppe B gegen Zweiter Gruppe A.
          Final 1./2. Platz:  Sieger der Halbfinals
          Final 3./4. Platz:  Verlierer der Halbfinals.

Art. 39 Cherry Rockers (SWISSCherry Cup)

39.1.   Teilnehmer: Mädchen und Knaben.

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39.2.   Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 12. Altersjahr noch nicht beendigt. In
        begründeten Fällen kann die Ressortleitung Nachwuchs eine Ausnahmegenehmigung
        erteilen.

39.3.   Spielverfahren: Der SWISSCherry Cup wird durch das Ressort Nachwuchs organisiert und
        durchgeführt. Das Spielverfahren richtet sich nach der Anzahl gemeldeter Teams.

Art. 40 Veteranen-Masters

40.1.   Teilnehmer: Damen und Herren.

40.2.   Alter:
        Damen: am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 54. Altersjahr beendet.
        Herren: am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 59. Altersjahr beendet.

40.3.   Spielverfahren:
        Das Masters wird durch die Veteranen selbständig organisiert und durchgeführt.

40.4.   Ausscheidungen:
        Es gibt keine Ausscheidungen.

Art. 41 Rollstuhl-Curling

41.1.   Teilnehmer: Damen und Herren.

41.2.   Alter: keine Altersbeschränkung.

41.3.   Spielverfahren: Round-Robin oder Runden, Spiele über 8 Ends.

41.4.   Ausscheidungen:
        Das Departement Breitensport/Technik kann Ausscheidungen anordnen (Abhängig von
        Anzahl Teilnehmer). Als Option können gemäss Art. 24.2. bis max. 4 Teams für die Finalrunde
        gesetzt werden.

41.5.   Schweizer Meisterschaft:
        Round-Robin bis 12 Teams, in zwei Gruppen à je 6 Teams, mit Halbfinals und Finals.
        Ev. auch Modus entsprechend der Anzahl der angemeldeten Teams.

41.6.   Besondere Bestimmung:
        Pro Team muss mindestens eine Person des anderen Geschlechts spielen.

Art. 42 Weltmeisterschaften

42.1.   Die vier Spieler, die den Final der Schweizer Meisterschaft Elite/Männer als Sieger beendet
        haben, sind für die im gleichen Jahr stattfindende Weltmeisterschaft vorselektioniert, sofern
        SWISSCURLING die Qualifikation zur Teilnahme geschafft hat. SWISSCURLING (Bereich
        Leistungssport) entscheidet definitiv, welche Spieler die Schweiz an der Weltmeisterschaft der
        Männer vertreten..

42.2.   Die vier Spielerinnen, die den Final der Schweizer Meisterschaft Elite/Frauen als Siegerinnen
        beendet haben, sind für die im gleichen Jahr stattfindende Weltmeisterschaft vorselektioniert,
        sofern SWISSCURLING die Qualifikation zur Teilnahme geschafft hat. SWISSCURLING
        (Bereich Leistungssport) entscheidet definitiv, welche Spielerinnen die Schweiz an der
        Weltmeisterschaft der Frauen vertreten..

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13. Oktober 2008
42.3.   Die vier Spieler, die den Final der Schweizer Meisterschaft Junioren als Sieger beendet
        haben, sind für die im gleichen Jahr stattfindende Weltmeisterschaft vorselektioniert, sofern
        SWISSCURLING die Qualifikation zur Teilnahme geschafft hat. SWISSCURLING (Bereich
        Leistungssport) entscheidet definitiv, welche Spieler die Schweiz an der Weltmeisterschaft der
        Junioren vertreten..

42.4.   Die vier Spielerinnen, die den Final der Schweizer Meisterschaft Juniorinnen als Siegerinnen
        beendet haben, sind für die im gleichen Jahr stattfindende Weltmeisterschaft vorselektioniert,
        sofern SWISSCURLING die Qualifikation zur Teilnahme geschafft hat. SWISSCURLING
        (Bereich Leistungssport) entscheidet definitiv, welche Spielerinnen die Schweiz an der
        Weltmeisterschaft der Juniorinnen vertreten..

42.5    Weltmeisterschaft Mixed Doubles (folgt später)

42.6.   Der Schweizer Meister Senioren 2 vertritt SWISSCURLING an der im gleichen Jahr
        stattfindenden Weltmeisterschaft der Senioren (WSCC). Verzichtet das Team, so rückt das
        nächstplatzierte Team nach. Die Teilnahmebedingungen werden vom Departement
        Breitensport/Technik in detaillierten Richtlinien (insbesondere betreffend Kostenaufteilung)
        festgehalten.

42.7.   Für die Teilnahme an der Weltmeisterschaft der Seniorinnen (WSCC) legt das Departement
        Breitensport/Technik jährlich die Selektionskriterien fest. Das Departement hält auch die
        Teilnahmebedingungen in detaillierten Richtlinien (insbesondere betreffend Kostenaufteilung)
        fest.

42.8.   Für die Selektion zur Weltmeisterschaft des Rollstuhl-Curlings ist das Departement
        Breitensport/Technik zuständig.

Art. 43 Olympische Spiele / Paralympics

43.1.   Die Schweiz (Frauen und Männer) nimmt an den vom IOC ausgeschriebenen Olympischen
        Winterspielen (OWS) teil, sofern sie sich an den internationalen Meisterschaften (WCC)
        qualifiziert hat.

43.2.   Die Qualifikationskriterien zur Teilnahme an den OWS-Ausscheidungen (Trials) werden auf
        Vorschlag des Bereichs Leistungssport vom Exekutivkomitee festgelegt, von Swiss Olympic
        genehmigt und rechtzeitig veröffentlicht.

43.3.   Für die Selektion zu den Paralympics ist das Departement Breitensport/Technik zuständig.

Art. 44 Europameisterschaften

44.1.   Die Schweiz nimmt an den von der European Curling Federation ausgeschriebenen
        Europameisterschaften der Elite (ECC) teil.

44.2.   Die Qualifikationsmodi für die ECC der Elite werden vom Bereich Leistungssport festgelegt
        und vom Exekutivkomitee genehmigt und rechtzeitig veröffentlicht.

44.3    Der Schweizer Meister Mixed vertritt SWISSCURLING an der im gleichen Jahr stattfindenden
        Mixed Europameisterschaft (Herbst). Verzichtet das Team, so rückt das nächstplatzierte Team
        nach. Die Teilnahmebedingungen werden vom Departement Breitensport / Technik in
        detaillierten Richtlinien (insbesondere betreffend Kostenaufteilung) festgehalten.

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SWISSCURLING
13. Oktober 2008
Art. 45 Vorbereitungen und Teilnahme

45.1.   Der Bereich Leistungssport (OWS, WM + EM Elite Frauen und Männer, WM Mixed Doubles,
        WM Juniorinnen/Junioren) bzw. das Departement Breitensport/Technik (WM
        Senioren/Seniorinnen, EM Mixed, WM Rollstuhl Curling, Paralymics) treffen alle
        Entscheidungen für die Vorbereitung und die Teilnahme an internationalen Meisterschaften
        und wählen dafür gleichzeitig die Delegation von SWISSCURLING. Diese ist vom
        Exekutivkomitee zu bestätigen.

        Für die definitive Selektion zu den OWS ist Swiss Olympic zuständig.

45.2.   Die qualifizierten Teams haben die Weisungen des Bereichs Leistungsport bzw. des
        Departements Breitensport/Technik während der Vorbereitungs- und Wettkampfzeit zu
        befolgen. Bei unbegründeter Nichtbefolgung während der Vorbereitungszeit kann der Bereich
        Leistungssport (OWS, WM + EM Elite Frauen und Männer, WM Mixed Doubles, WM
        Juniorinnen/Junioren) bzw. das Departement Breitensport/Technik (WM
        Senioren/Seniorinnen, EM Mixed) dem Exekutivkomitee beantragen, ein qualifiziertes Team
        von der Teilnahme auszuschliessen und das rangnächste Team zu delegieren.

45.3.   Während eines internationalen Anlasses kann aus disziplinarischen Gründen ein
        teilnehmendes Team nach Rücksprache mit dem Exekutivkomitee SWISSCURLING von der
        Delegationsleitung vom Wettkampf zurückgezogen und vorzeitig nach Hause geschickt
        werden. Sinngemäss gilt dies auch für Einzelspieler/innen oder Teamcoachs.

Art. 46 Änderungen und Ergänzungen zum Reglement

46.1.   Das Departement Breitensport/Technik, resp. der Bereich Leistungssport, ist ermächtigt, nach
        Zustimmung durch das Exekutivkomitee, weitere Verbandsspiele einzuführen oder einzelne
        aufzuheben.

46.2.   Das Departement Breitensport/Technik, resp. der Bereich Leistungssport, ist ermächtigt, die in
        diesem Reglement vorgesehenen Spielverfahren (Art. 26, Runden und Art. 27, Round-Robin)
        zu ändern oder zu ergänzen.

46.3.   Das Departement Breitensport/Technik, resp. der Bereich Leistungssport, ist befugt, neue, in
        diesem Reglement nicht vorgesehene Spielverfahren einzuführen.

46.4    Der Bereich Leistungssport kann für Teams, die aus den Schweizer Männer- und
        Frauenmeisterschaften zu Qualifikationswettkämpfen berechtigt sind sowie für Teams, welche
        durch den Verband speziell gefördert werden, Vorschriften betreffend dem Besuch von
        Verbandskursen und betreffend der Erfüllung von Aufgaben für die Wettkampfvorbereitung,
        erlassen.

46.5    Die Zulassung zu Qualifikationswettkämpfen und die Auszahlung von Auslagenvergütungen
        werden von der Einhaltung erlassener Vorschriften durch das ganze Team abhängig gemacht.

Art. 47 Übergangsregelung
        Weltmeisterschaft Double Mixed
        Das Exekutivkomitee beschliesst auf Antrag des Bereichs Leistungssport in den beiden
        Jahren 2009 und 2010 den Vertreter der Schweiz.

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13. Oktober 2008
Schlussbestimmungen
Art. 48

48.1.     Dieses Reglement wurde, gestützt auf Art. 26 + 27 der Statuten von SWISSCURLING, vom
          Departement Breitensport/Technik und vom Bereich Leistungssport erlassen.

48.2.     Das Exekutivkomitee hat das vorliegende Reglement am 13. Oktober 2008 genehmigt.

48.3.     Das Reglement tritt am sofort in Kraft und ersetzt alle früheren Bestimmungen.

SWISSCURLING Association
Für das Exekutivkomitee

Der Präsident:                   Chef Breitensport/Technik:              Chef Leistungssport:

Christian Anderegg               Caroline Balz                           Beat Jäggi

Reglement Schweizerische Verbandsspiele                                                          25
SWISSCURLING
13. Oktober 2008
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