REGLEMENT FÜR SCHWEIZERISCHE VERBANDSSPIELE - Ausgabe 2008 13. Oktober 2008 - Curling Center ...
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REGLEMENT FÜR SCHWEIZERISCHE VERBANDSSPIELE Ausgabe 2008 13. Oktober 2008
INHALT Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Verbandsspiele 3 Art. 2 Spielregeln 3 Festlegung der Daten und Orte für Verbandsspiele Art. 3 Zeitpunkt der Verbandsspiele 4 Art. 4 Austragungsorte der Verbandsspiele 4 Art. 5 Bewerbungen um Verbandsspiele 4 Art. 6 Vergebung von Verbandsspielen 4 Administrative Bestimmungen Art. 7 Rinkmieten 5 Art. 8 Ausschreibungen und Meldetermine für Meisterschaften 5 Art. 9 Teilnahmeberechtigung der Clubs und Curlingzentren 5 Art. 10 Teilnahmebedingungen von Ausländern 6 Art. 11 Nenngeld 6 Art. 12 Verbandsausweis 6 Aufgaben der Organisatoren von Verbandsspielen Art. 13 Organisation der Verbandsspiele 7 Art. 14 Spielpläne 7 Art. 15 Umpires für die SWISSCURLING LEAGUES und die Junioren/Juniorinnen SM (Finalrunde) 7 Art. 16 Spielleitung und Umpires für die Breitensport- und Nachwuchsmeisterschaften (Liga A, B+C sowie Qualifik.) 8 Art. 17 Spielleitung allgemein 8 Art. 18 Member Card 8 Art. 19 Teilnehmerverzeichnis 9 Spielbestimmungen Art. 20 Spielordnung 10 Art. 21 Skipmeeting (nur Open-air) 10 Art. 22 Spielverzicht und vorzeitiger Spielabbruch 11 Art. 23 Missachtung reglem. Vorschriften / diszipl. Sanktionen 11 Austragungsverfahren Art. 24 Austragungsverfahren an Breitensportmeisterschaften 14 Art. 25 Qualifikation für Verbandsspiele 14 Art. 26 Spielverfahren in Runden 15 Art. 27 Spielverfahren Round-Robin 15 Meisterschaften Art. 28 Elite Männer 17 Art. 29 Elite Frauen 17 Art. 30. Mixed Doubles 18 Art. 31 Junioren 18 Art. 32 Juniorinnen 18 Art. 33 Aktive 19 Art. 34 Damen 20 Art. 35 Senioren 1 20 Art. 36 Senioren 2 20 Art. 37 Mixed 21 Art. 38. Open-air 21 Art. 39 Cherry Rockers 21 Art. 40 Veteranen-Masters 22 Art. 41 Rollstuhl -Curling 22 Art. 42 Weltmeisterschaften 22 Art. 43 Olympische Spiele / Paralympics 23 Art. 44 Europameisterschaften 23 Art. 45 Vorbereitungen und Teilnahme 24 Art. 46 Änderungen und Ergänzungen zum Reglement 24 Art. 47 Übergangsregelung: Weltmeisterschaften Mixed Doubles 24 Schlussbestimmungen Art. 48 26 Reglement Schweizerische Verbandsspiele 2 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Verbandsspiele 1.1. SWISSCURLING führt jährlich Verbandsspiele durch. Diese werden in folgenden Kategorien ausgetragen: 1.2. Bereich Leistungssport: 1,2.1. Elite Männer (SWISSCURLING LEAGUES) (Art. 28) 1.2.2. Elite Frauen (SWISSCURLING LEAGUES) (Art. 29) 1.2.3. Junioren-Meisterschaften (Art. 31) 1.2.4. Juniorinnen-Meisterschaften (Art. 32) 1.2.5. Ausscheidungen zu internationalen Meisterschaften (EM, WM, OWS) 1.3. Departement Breitensport/Technik 1.3.1. Aktiv-Meisterschaft (Art. 33) 1.3.2. Damen-Meisterschaft (Art. 34) 1.3.3. Senioren 1-Meisterschaft (Art. 35) 1.3.4. Senioren 2-Meisterschaft (Art. 36) 1.3.5. Mixed-Meisterschaft (Art.37) 1.3.6. Open-air-Meisterschaft (Art. 38) 1.3.7. Cherry-Rockers-Meisterschaft (Art. 39) 1.3.8. Veteranen Masters (Art. 40) 1.3.9. Rollstuhl-Meisterschaft (Art. 41) 1.3.10. Ausscheidungen zu internationalen Meisterschaften (Seniorinnen-WM). 1.4. Das Departement Breitensport/Technik (Breitensportmeisterschaften) und der Bereich Leistungssport (SWISSCURLING LEAGUES und Nachwuchsmeisterschaften) gewährleisten in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Organisator die reglementkonforme Organisation und Durchführung der schweizerischen Verbandsspiele. Das Departement Breitensport / Technik und der Bereich Leistungssport organisieren sich selbst. Sie können wesentliche Aufgaben einer Kommission übertragen. 1.5. Alle Verbandsspiele tragen die Jahrzahl desjenigen Jahres, in welchem sie abgeschlossen werden. 1.6. Der Begriff "schweizerisch“ darf nur für Spiele, die durch SWISSCURLING oder in deren Auftrag organisiert sind, verwendet werden. Art. 2 Spielregeln 2.1. Alle Verbandsspiele werden in Anlehnung an die Spiel- und Wettkampfregeln der World Curling Federation (WCF) durchgeführt. 2.2. Das Exekutivkomitee erlässt deutsch- und französischsprachige Reglemente und Spielregeln. Massgebend ist die deutsche Fassung. 2.3. Die jeweils gültigen Reglemente, Spielregeln und Ergänzungen sind im Internet unter der Rubrik Reglemente (www.curling.ch/sca/reglemente) abrufbar. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 3 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Festlegung der Daten und Orte für Verbandsspiele Art. 3 Zeitpunkt der Verbandsspiele 3.1. Die Daten der Breitensportmeisterschaften werden durch das Departement Breitensport/Technik festgelegt. Die Daten der Spiele der SWISSCURLING LEAGUES und der Nachwuchsmeisterschaften werden mit dem Departement Breitensport/Technik abgesprochen und durch den Bereich Leistungssport festgelegt. Art. 4 Austragungsorte der Verbandsspiele 4.1. Bei der Vergebung von Verbandsspielen ist eine gesamtschweizerische Verteilung anzustreben. 4.2. Die Austragungsorte für Breitensportmeisterschaften werden durch das Departement Breitensport/Technik festgelegt. 4.3 Die Austragungsorte für die Spiele der SWISSCURLING LEAGUES und die Nachwuchsmeisterschaften werden mit dem Departement Breitensport/Technik abgesprochen und durch den Bereich Leistungssport festgelegt. Art. 5 Bewerbungen um Verbandsspiele 5.1. Die Bewerbungen für die Durchführung von Verbandsspielen werden durch das Departement Breitensport/Technik (Breitensportmeisterschaften), resp. durch den Bereich Leistungssport (SWISSCURLING LEAGUES und Nachwuchsmeisterschaften) eingeholt. 5.2. Bewerbungen für die nächste Spielsaison sind bis spätestens Ende Dezember SWISSCURLING (Verbandsadresse) einzureichen. Art. 6 Vergebung von Verbandsspielen 6.1. Grundlage zur Vergebung eines Verbandsspieles an Clubs oder Eigentümer von Curlinganlagen ist das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens (Art. 5). 6.2. Stimmt SWISSCURLING einer Bewerbung zu und ist der Bewerber alle Verpflichtungen schriftlich eingegangen, so überträgt das Departement Breitensport/Technik, resp. der Bereich Leistungssport, einem gewählten Bewerber die Organisation und Durchführung des Verbandsspiels. 6.3. Der Vergebungsbeschluss für die nächste Saison ist durch das Departement Breitensport/Technik resp. den Bereich Leistungssport bis am 31. Januar zu fassen und dem Exekutivkomitee an seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung zu unterbreiten. Der beauftragte Organisator wird bis 30. April schriftlich orientiert. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 4 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Administrative Bestimmungen Art. 7 Rinkmieten 7.1. Das Departement Breitensport/Technik legt zusammen mit der IGSCH jeweils bis Ende April für die übernächste Spielsaison die Höhe der Rinkmieten (Tarif) für die Benützung der Anlagen zur Durchführung von Verbandsspielen fest. Der Tarif ist vom Exekutivkomitee von SWISSCURLING zu genehmigen. 7.2. Für die Finalrunde der SWISSCURLING LEAGUES Männer und Frauen gelten spezielle Bedingungen, die in einem speziellen Vertrag zwischen SWISSCURLING und dem jeweiligen Organisator festgehalten werden. Art. 8 Ausschreibungen und Meldetermine für Meisterschaften 8.1. Die Ausschreibungen zu den Breitensportmeisterschaften erfolgen durch das Departement Breitensport/Technik bis spätestens Ende Juni. 8.2. Die Ausschreibungen der SWISSCURLING LEAGUES und des Nachwuchs erfolgen durch den Bereich Leistungssport bis spätestens Ende Mai. 8.3. Der Anmeldeschluss wird vom Departement Breitensport/Technik, resp. vom Bereich Leistungssport, festgelegt. Art. 9 Teilnahmeberechtigung der Clubs und der Curlingzentren 9.1. Jeder SWISSCURLING angehörende Club, der seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber SWISSCURLING nachkommt, kann ohne Begrenzung der Anzahl Teams an den Verbandsspielen teilnehmen. Dies gilt in gleicher Weise auch für Juniorencenter. Der Clubverantwortliche (Präsident oder Spielleiter) hat die Anmeldung des/der Teams zu unterzeichnen. Bei Anmeldung über das Internet ist die Unterschrift nachträglich beizubringen. Mindestens der Name und die Adresse des Team-Verantwortlichen und der Name des Skips sind auf jeder Anmeldung aufzuführen. Die namentliche Nennung der andern Spieler ist nicht zwingend, aber erwünscht. 9.2. Der Club haftet für die Bezahlung des Nenngeldes seines/seiner angemeldeten Teams. 9.3. Die Spieler und Spielerinnen eines vom Club oder Curlingcenter (Juniorinnen/Junioren) gemeldeten Teams sowie ein allfälliger Teamcoach sind dem vorliegenden und weiteren Reglementen, die den Spielbetrieb betreffen, unterstellt. 9.4. Die Anmeldungen werden den Teams schriftlich per Post oder per E-Mail bestätigt. Die Clubs werden nach Anmeldeschluss über die erfolgten Anmeldungen auf der Homepage von SWISSCURLING orientiert. 9.5. Juniorenzentren können mit ihren Teams auch an den SWISSCURLING LEAGUES und an den Breitensport Meisterschaften (Aktive, Damen, Mixed) teilnehmen, sofern alle Spieler/innen das geforderte Mindestalter erfüllen. Für die Open-air SM gibt es keine Altersbeschränkung. 9.6. Als Juniorenzentrum gilt jeder Ort mit einer Curlinganlage, in welcher ein örtlicher Juniorenleiter zuständig ist. 9.7. Der zuständige Juniorenleiter ist durch die verantwortlichen Organe der Curlinganlage jährlich SWISSCURLING zu melden. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 5 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Art. 10 Teilnahmebedingungen von Ausländern 10.1. Für die Verbandsspiele ohne Qualifikation für internationale Meisterschaften gibt es keine Limiten bezüglich der Mitwirkung von Ausländern mit gültiger Member Card von SWISSCURLING. 10.2. An Verbandsspiele mit Qualifikation für internationale Meisterschaften (SWISSCURLING LEAGUE A/Finalrunde, EM-Ausscheidung, Junioren/Juniorinnen Finalrunde, SM Senioren 2 und SM Mixed sowie SM Rollstuhl-Curling) gelten für die Teilnahme von Ausländern die entsprechenden Bestimmungen des Reglements der World Curling Federation (WCF) und der European Curling Federation (ECF). Ausgenommen davon sind die Olympischen Winterspiele, für die die Regelungen des IOC gelten. Art. 11 Nenngeld 11.1. Von den an Verbandsspielen teilnehmenden Clubs und Juniorenzentren wird pro Team ein Nenngeld erhoben. 11.2. Die Höhe des Nenngeldes wird auf Antrag des Departements Breitensport/Technik (Breitensportmeisterschaften) resp. des Bereichs Leistungssport (SWISSCURLING LEAGUES und Nachwuchsmeisterschaften) durch das Exekutivkomitee jährlich beschlossen. Art. 12 Verbandsausweis 12.1. An den Verbandspielen sind nur Teilnehmer zugelassen, welche im Besitze einer gültigen Member Card von SWISSCURLING sind. 12.2. Die Member Card hat zu enthalten: - Name und Vorname - Jahrgang (bei Juniorinnen und Junioren: Geburtsdatum) - Clubnummer (bei Juniorinnen und Junioren Nummer des Clubs oder des Juniorenzentrums) - Mitgliednummer - Unterschrift des Inhabers. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 6 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Aufgaben der Organisatoren von Verbandsspielen Art. 13 Organisation der Verbandsspiele 13.1. Der Organisator sorgt für die reglementarische und programmgemässe Abwicklung des ihm übertragenen Verbandsspiels. Er stellt die Spielleitung. 13.2. Das Departement Breitensport/Technik, resp. der Bereich Leistungssport, erlässt verbindliche Weisungen für die Organisation und Durchführung der entsprechenden Verbandsspiele. Art. 14 Spielpläne 14.1. Für Verbandsspiele werden die Spielpläne durch das Departement Breitensport/Technik (Breitensportmeisterschaften, inkl. deren Ausscheidungen) und den Bereich Leistungssport (SWISSCURLING LEAGUES und Nachwuchsmeisterschaften) erstellt. 14.2. Die zugestellten Spielpläne sind verbindlich und gelten als Aufgebot zu den betreffenden Verbandsspielen. 14.3. Der Versand erfolgt schriftlich per A-Post oder per E-Mail zwei Wochen vor dem jeweiligen Verbandsspiel direkt an die beteiligten Teams, Centers und Clubs. Ausnahme: Bei Austragung von Spielen verschiedener Ligen (SCL) innerhalb zweier sich folgender Wochenenden werden die Spielpläne so schnell als möglich den betreffenden Teams zugestellt, spätestens und zwingend per A-Post und fakultativ per E-Mail zwei Tage nach Abschluss des ersten Anlasses. 14.4. Sollten die Spielpläne nicht oder nicht rechtzeitig eintreffen, ist umgehend mit dem Departement Breitensport / Technik bzw. dem Bereich Leistungssport (Holschuld) Kontakt aufzunehmen. Art. 15 Umpires für die SWISSCURLING LEAGUES und die Junioren/Juniorinnen Schweizer Meisterschaften (Finalrunde) 15.1. An den Verbandsspielen der SWISSCURLING LEAGUE und der Junioren/Juniorinnen Schweizer Meisterschaften (Finalrunde) überwacht der Umpire die Einhaltung der Weisungen des Bereichs Leistungssport. Er hat in diesem Bereich Weisungsbefugnis und entscheidet endgültig. 15.2. Der Umpire kontrolliert die durch die Spielleitung erstellten Resultate und Ranglisten auf deren Richtigkeit. 15.3. Der Umpire ist für die Einhaltung der Spielregeln auf dem Eis zuständig. Seine Entscheide sind endgültig. 15.4. Der Chief-Umpire ist für die Organisation und Aufbietung der Umpires zuständig. 15.5. Der Umpire hat innert zehn Tagen zuhanden des Bereichs Leistungssport einen zusammenfassenden Rapport über den Anlass abzugeben. Eine Kopie des Rapports geht an den Chief-Umpire. 15.6. Die Spesenrechnung sämtlicher Funktionäre richtet sich nach den Richtlinien des Bereichs Leistungssport und ist zusammen mit dem Rapport einzureichen. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 7 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Art. 16 Spielleitung für die Breitensport- und Nachwuchsmeisterschaften (Liga A, B+C sowie Qualifikationen) 16.1. Die Spielleitung überwacht die Einhaltung der Weisungen des Departements Breitensport/Technik (Breitensportmeisterschaften inkl. deren Ausscheidungen) und des Bereichs Leistungssport (Nachwuchsmeisterschaften, Liga A, B+C sowie Qualifikationen). Sie entscheidet in diesem Bereich endgültig. 16.2. Die Spielleitung übt gleichzeitig auch die Funktion des Umpires aus und ist für die Einhaltung der Spielregeln zuständig. Bei Entscheiden in regeltechnischen Fragen kann die Spielleitung telefonisch Rücksprache mit dem Chief-Umpire oder einem Umpire, der für den Anlass als Anlaufstelle bezeichnet wurde, nehmen. Dessen Entscheid ist endgültig. 16.3. Die Spielleitung ist für die korrekte Resultatübersicht verantwortlich. 16.4. Die Spielleitung hat innert zehn Tagen zuhanden des Departements Breitensport/Technik (Breitensportmeisterschaften) resp. des Bereichs Leistungssport (Nachwuchsmeisterschaften) einen zusammenfassenden Rapport über den Anlass abzugeben. Eine Kopie des Rapports geht an den Chief-Umpire. 16.5. Die Spesenrechnung sämtlicher Funktionäre richtet sich nach den Richtlinien des Departements Breitensport/Technik und ist zusammen mit dem Rapport einzureichen. Art. 17 Spielleitung allgemein 17.1. Die Spielleitung sorgt für die reglementkonforme Abwicklung eines Verbandsspiels gemäss den Weisungen des Departements Breitensport/Technik, resp. des Bereichs Leistungssport. 17.2. Die Spielleitung erstellt die Ranglisten nach Vorgaben des Departements Breitensport/Technik, resp. des Bereichs Leistungssport. 17.3. Die Spielleitung beruft bei Open-air Verbandsspielen das Skipmeeting ein und vollzieht dessen Beschlüsse (Art. 21). 17.4. Die Spielleitung kann den Spielplan, resp. die Spielzeiten ändern bei: Forfait (Art. 23.12.) Beschluss eines Skipmeetings (Art. 21). 17.5. Bei Verbandsspielen in Hallen sind der Umpire (SWISSCURLING LEAGUES, Junioren/Juniorinnen SM) bzw. die Spielleitung (Breitensport Meisterschaften inkl. deren Ausscheidungen, resp. Nachwuchsmeisterschaften, Ligen A, B + C) befugt, die Teams, die Skips oder deren Stellvertreter zur Entgegennahme von Informationen einzuberufen. Beschlüsse betreffs Bestimmungen des Reglements (Änderungen, Ergänzungen) können nicht gefasst werden. Art. 18 Member Card 18.1. Die gültige Member Card berechtigt zur Teilnahme an Verbandsspielen. 18.2. Die Spielleitung kontrolliert die Member Cards vor Beginn der Spiele. 18.3. Ist die Teilnahmeberechtigung eines Teammitgliedes zweifelhaft, so ist das Team bzw. derjenige, der an einem Verbandsspiel teilnehmen will, verpflichtet, vor der nächsten Spielrunde des Verbandsspiels diese Zweifel zu beseitigen und seine Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Gelingt dieser Nachweis nicht, so wird das Team vom zuständigen Umpire bzw. Spielleiter disqualifiziert und die Rangliste entsprechend geändert. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 8 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
18.4. Wird erst nach dem Wettkampf festgestellt, dass ein Teammitglied nicht zur Teilnahme am entsprechenden Verbandsspiel berechtigt war, beantragen der Bereich Leistungssport oder das Departement Breitensport / Technik der Strafkommission die nachträgliche Disqualifikation des Teams. 18.5. Hat die nachträgliche Disqualifikation des Teams durch die Strafkommission Konsequenzen im Auf- oder Abstiegsbereich (Tie-Breaks von punktgleichen Teams), werden allfällig notwendigen Tie-Breaks am nächstmöglichen Termin ausgetragen. 18.6. An Ausscheidungen zu einer Schweizer Meisterschaft im Breitensport mit Qualifikation für die Finalrunde der Meisterschaft, rückt nach einer Disqualifikation des Teams durch die Strafkommission das nächstplatzierte Team (ev. mit Tie-Breaks) nach. Art. 19 Teilnehmerverzeichnis 19.1. Die Teamaufstellung, Skip- und Vizeskip Positionen, Ersatzspieler und allfälliger Coach müssen der Spielleitung vor Beginn des Wettkampfes gemeldet werden. Die Member Cards der Spieler müssen in der entsprechenden Reihenfolge abgegeben werden. 19.2. Die Spielleitung erstellt aufgrund der Member Cards das Teilnehmerverzeichnis und macht laufend allfällige Ergänzungen. Das Teilnehmerverzeichnis hat die Namen der Clubs oder der Juniorenzentren, die Vornamen und Namen der Spieler mit Clubnummer und Geburtsjahr bzw. -datum gemäss Member Card sowie die Bezeichnung der Spielerpositionen (Nr. 4 bis 1 und, sofern vorhanden, Ersatzspieler und Coach) zu enthalten. Der Skip ist zu bezeichnen. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 9 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Spielbestimmungen Art. 20 Spielordnung 20.1. Ein Spiel umfasst acht, bzw. zehn Ends. Vorbehalten sind Beschlüsse eines Skipmeetings bei Open-air Verbandsspielen (Art. 21) und vorzeitigen Spielabbrüchen (Art. 22). 20.2. Lautet das Ergebnis nach dem achten, bzw. dem zehnten End unentschieden (gleich viele Steine), so werden in den SWISSCURLING LEAGUES und in den Nachwuchsmeisterschaften Zusatzends (ZE) bis zur Entscheidung gespielt. Auf den Resultatlisten (Spielplänen) werden die effektiven Schlussresultate, nach Zusatzend (s) mit dem Vermerk ZE nach dem Resultat, aufgeführt. 20.3. Der Gewinner des letzten zählbaren Ends beginnt das erste Zusatzend. 20.4. An den Breitensportmeisterschaften (inkl. deren Ausscheidungen, exkl. Open-air Meisterschaft) gilt folgende Regelung: In den Round-Robin Spielen wird maximal ein Zusatzend gespielt. Gibt es auch nach dem Zusatzend keinen Sieger, so gewinnt dasjenige Team die Begegnung, welches im Zusatzend nicht den letzten Stein hatte. Bei Entscheidungsspielen um Qualifikationsplätze und Halbfinals/Finals werden max. zwei ZE gespielt, danach entscheidet ein Steinspiel. Auf den Resultatlisten (Spielplänen) werden die effektiven Schlussresultate nach Zusatzend mit dem Vermerk ZE nach dem Resultat aufgeführt. 20.5. Es gilt folgende Wertung: 2 Punkte für ein gewonnenes Spiel 0 Punkt für ein verlorenes Spiel 20.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäss auch, falls aufgrund des Beschlusses eines Skipmeetings bei Open-air (Art. 21) oder eines vorzeitigen Spielabbruchs (Art. 22) weniger als acht, bzw. zehn Ends gespielt werden. Art. 21 Skipmeeting (nur Open-air) 21.1. Bei Verbandsspielen im Freien (Open-air) muss die Spielleitung ein Skipmeeting einberufen, sofern unvorhersehbare Ereignisse (wie Schlechtwetter, unbespielbares Eis usw.) eintreten. 21.2. Das Skipmeeting entscheidet über: Zeitänderung im Spielplan Änderung der Spielordnung (Art. 20): Verringerung der Anzahl Ends. Änderung des Spielverfahrens (Art. 26): Herabsetzung der Runden. Örtliche Verlegung des Verbandsspiels: Diese darf nur beschlossen werden, wenn die reglementarische Durchführung am festgesetzten Spielort nicht gewährleistet ist. 21.3. Am Skipmeeting darf nur der Skip oder dessen Stellvertreter teilnehmen. Jedes Team hat eine Stimme. Die Beschlüsse sind in offener Abstimmung zu fassen. Es gilt das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit steht dem Spielleiter der Stichentscheid zu. Die Beschlüsse sind endgültig. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 10 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Art. 22 Spielverzicht und vorzeitiger Spielabbruch 22.1. Ein vorzeitiger Spielabbruch oder ein Spielverzicht ist grundsätzlich gestattet, wenn ein Spiel keinen Einfluss auf die Klassierung bezüglich aller beteiligten Teams hat. Ausnahme: In der SWISSCURLING LEAGUE A, an der SM (Finalrunde) sowie an der Junioren/Juniorinnen Schweizer Meisterschaften müssen alle Spiele zwingend ausgetragen werden. 22.2. Verstösst ein Team gegen Art. 22.1, gilt dies als Missachtung des Reglements bzw. Verstoss gegen den "Spirit of Curling" und wird gemäss Art. 23 bestraft. Art. 23 Missachtung reglementarischer Vorschriften / Disziplinarische Sanktionen 23.1. Missachtet ein Spieler oder eine Spielerin, ein Team oder dessen Betreuer/Betreuerin (Coach) die generellen Regeln des „Spirit of Curling“ (gemäss Definition der WCF) wie z. B. unkorrektes oder provozierendes Verhalten, Unfairness usw. oder werden Bestimmungen des vorliegenden Reglements oder anderer Reglemente (insbes. Spielregeln) missachtet, die für den Spielbetrieb massgebend sind, kann dies mit Sanktionen geahndet werden. 23.2. Zuständig für Sanktionen während eines Wettkampfs der SWISSCURLING LEAGUES und der Junioren/Juniorinnen SM (Finalrunde) sind die im Einsatz stehenden Umpires. Sind mehrere Umpires anwesend, so ist der Chief-Umpire zuständig. 23.3 Zuständig für Sanktionen während eines Wettkampfs in den Breitensport- und Nachwuchsmeisterschaften (Ligen A, B+C sowie Qualifikationen oder Ausscheidungen) ist der Spielleiter. Er kann telefonisch mit dem Chief-Umpire oder einem Umpire, der für den Anlass als Anlaufstelle bezeichnet wurde, Rücksprache nehmen. Dessen Entscheid ist verbindlich. 23.4 Umpires und Spielleiter haben folgende Sanktionskompetenzen: • Aussprechen einer Ermahnung an den fehlbaren Spieler/die fehlbare Spielerin sowie an den fehlbaren Betreuer/die fehlbare Betreuerin (Coach) oder an das fehlbare Team. • Aussprechen einer Verwarnung an den fehlbaren Spieler/die fehlbare Spielerin sowie an den fehlbaren Betreuer/die fehlbare Betreuerin (Coach) oder an das fehlbare Team. Die Verwarnung gilt bis Ende der laufenden Saison für alle Schweizerischen Verbandsspiele. Wird der gleiche Spieler, die gleiche Spielerin oder der gleiche Betreuer/die gleiche Betreuerin (Coach) ein zweites Mal während der laufenden Saison verwarnt, so ist der/die Fehlbare automatisch für das nächste Spiel gesperrt. • Ausschluss eines Spielers/einer Spielerin oder eines Betreuers/einer Betreuerin (Coach) vom laufenden Spiel. Ein Ausschluss zieht automatisch eine Sperre des Fehlbaren/der Fehlbaren für das nächste Spiel nach sich. • Aussprechen einer Forfait-Niederlage gegen das fehlbare Team gemäss Art. 23.12. • Aussprechen einer Disqualifikation eines Teams gemäss Art. 18.3. 23.5. Alle gemäss Art. 23.4. verhängten Sanktionen müssen dem Präsidenten der SPOKO (SWISSCURLING LEAGUES, Nachwuchsmeisterschaften) bzw. dem Präsidenten der TK (Breitensportmeisterschaften) innerhalb von fünf Tagen schriftlich gemeldet werden (Rapport). Im schriftlichen, vom zuständigen Umpire bzw. Spielleiter zu erstellenden Rapport sind die Personalien des Sanktionierten, der Sachverhalt, die ausgesprochene Sanktion und deren Begründung detailliert festzuhalten. 23.6. Der Chief-Umpire führt eine detaillierte Liste aller in einer Saison Sanktionierten. (Name, Vorname, Team, Club, Nummer der Member Card, Art der Sanktion, Datum der Sanktion). Reglement Schweizerische Verbandsspiele 11 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
23.7. Eine aktuelle Liste der Sanktionierten wird vor jedem Anlass dem im Einsatz stehenden Umpire bzw. der Spielleitung zugestellt. 23.8. Im Falle eines Ausschlusses oder einer Disqualifikation gemäss Art. 18.3. und 23.4. können die SPOKO (SWISSCURLING LEAGUES, Nachwuchsmeisterschaften) oder die TK (Breitensportmeisterschaften) innerhalb von zehn Tagen seit Erhalt des Rapports der Strafkommission (Art. 24 ff. Rechtspflege-Reglement) beantragen, zusätzliche Sanktionen auszusprechen. 23.9. Die Strafkommission hat dabei folgende Kompetenzen: • Aussprechen von Forfait-Niederlagen gegen das fehlbare Team. • Sperre des fehlbaren Spielers/der fehlbaren Spielerin sowie des fehlbaren Betreuers/der fehlbaren Betreuerin (Coachs) für eine Anzahl Spiele. • Sperre des fehlbaren Spielers/der fehlbaren Spielerin sowie des fehlbaren Betreuers/der fehlbaren Betreuerin (Coachs) für den laufenden Wettbewerb. • Sperre des fehlbaren Spielers/der fehlbaren Spielerin sowie des fehlbaren Betreuers/der fehlbaren Betreuerin (Coachs) für die laufende Saison. • Ausschluss eines Teams für den laufenden Wettbewerb • Ausschluss eines Teams für die laufende Saison. • Verhängung von Bussen bis zu CHF 1'000.00 gegenüber dem fehlbaren Spieler/der fehlbaren Spielerin, dem fehlbaren Betreuer/der fehlbaren Betreuerin (Coach) oder dem fehlbaren Team. 23.10. Das Verfahren vor der Strafkommission ist im Rechtspflegereglement geregelt (Art. 3 ff.) 23.11. Die Strafkommission muss vor ihrem Entscheid dem fehlbaren Spieler/der fehlbaren Spielerin, dem fehlbaren Betreuer, der fehlbaren Betreuerin oder dem fehlbaren Team Gelegenheit zu rechtlichem Gehör einräumen. 23.12. Wenn ein Team nach Meldeschluss auf die Teilnahme an einem Verbandsspiel verzichtet, so liegt eine Forfait-Erklärung (mit den Folgen gemäss Art. 23.13. nachstehend) vor. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden. Die SPOKO (SWISSCURLING LEAGUES, Nachwuchsmeisterschaften) oder die TK (Breitensportmeisterschaften) können in solchen Fällen dem Exekutivkomitee beantragen, zusätzlich eine Busse (im Maximalbetrag von CHF 500.00) gegen das fehlbare Team auszusprechen. 23.13. Bei Forfait gilt folgende Regelung: Der Forfait-Gewinner erhält bei Spielen zu 8 Ends: 2 Punkte, 4 Ends, 6 Steine bei Spielen zu 10 Ends: 2 Punkte, 5 Ends, 8 Steine bei Spielen zu 6 Ends: 2 Punkte, 3 Ends, 4 Steine Der Forfait-Verlierer erhält 0 Punkte, 0 Ends, 0 Steine. 23.14. Sämtliche ausgesprochenen Bussen sind innerhalb von 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft des Bussenentscheides zu bezahlen. Für Bussen gegen einen Spieler oder einen Betreuer sowie gegen ein Team haftet der Club (Verein), dem das Team zugeordnet ist, solidarisch. 23.15. Entscheide der Strafkommission im Rahmen des Disziplinarverfahrens können innert 10 Tagen seit deren Zustellung an die unabhängige Rekursinstanz in Disziplinarsachen weiter gezogen werden. Zum Rekurs zugelassen ist der Fehlbare. Zur Anfechtung von Bussen ist auch der betroffene Club (Verein mit rechtsgültiger Unterschrift) befugt. 23.16. Das Verfahren vor der Rekursinstanz ist im Rechtspflegereglement geregelt (Art. 3 ff.) Reglement Schweizerische Verbandsspiele 12 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
23.17. Die Rekursinstanz ist bezüglich des Strafmasses nicht an die Entscheide der Vorinstanz gebunden. Sie kann das Strafmass im Rahmen von Artikel 27 senken, erhöhen oder ganz auf die Strafe verzichten. 23.18. Entscheide der Rekursinstanz können unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte ausschliesslich beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne angefochten werden. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 13 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Austragungsverfahren Art. 24 Austragungsverfahren an den Breitensportmeisterschaften 24.1. Das Austragungsverfahren an den Breitensportmeisterschaften richtet sich nach der Anzahl der Anmeldungen. Der Spielmodus wird von der TK Breitensport/Technik festgelegt. 24.2. Ausscheidungen werden nur durchgeführt, wenn die Zahl der Anmeldungen dies unbedingt erfordert. Die TK entscheidet, ob Ausscheidungen durchzuführen sind. 24.3. Die vom Departement Breitensport/Technik erlassenen Vorschriften über Curlinganlagen und Eisbeschaffenheit gelten für alle Verbandsspiele. 24.4. Dem Departement Breitensport/Technik ist es freigestellt, die Ausscheidungen auf mehrere Wochenende und Spielorte zu verteilen. Es sind für die Mehrheit der Teams möglichst kurze Reisewege anzustreben. 24.5. Für die Ausscheidungen mit Spielverfahren in Runden gelten die Bestimmungen in Artikel 26. Die Zuweisung der Teams in Gruppen erfolgt durch das Departement Breitensport/Technik. 24.6. Für die Ausscheidungen im Round-Robin-Spielverfahren gelten die Bestimmungen in Art. 27. Die Zuweisung der Teams in die Gruppen erfolgt durch das Departement Breitensport/Technik. Art. 25 Qualifikation für Verbandsspiele 25.1. Die durch ein Team erreichte Qualifikation steht ausschliesslich dem gemeldeten Club zu. Bei einem Juniorinnen- oder Juniorenteam müssen die im Nachwuchsreglement genannten Auflagen erfüllt sein. 25.2. Verzichtet ein Club auf eine erreichte Qualifikation, rückt das nächstplatzierte Team (bzw. der Club) nach. 25.3. Ein Spieler kann an mehreren Meisterschaften teilnehmen. Er darf aber pro Meisterschaft nur in einem Team mitspielen. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 14 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Art. 26 Spielverfahren in Runden (insbes. Open-air Meisterschaften) 26.1. Die Paarungen der Teams für die erste Runde werden durch das Departement Breitensport/Technik zusammengestellt bzw. ausgelost. 26.2. Bei ungerader Teamanzahl ist das Departement Breitensport/Technik ermächtigt, ein Team nach Meldeschluss aufzunehmen. Falls dies nicht möglich ist, wird vor der ersten Runde durch das Los entschieden, welches Team spielfrei ist (bye). In den weiteren Runden ist jeweils das ranglistenletzte Team spielfrei. Ein Team kann nur einmal spielfrei sein und erhält das Resultat gemäss Art. 23.13 (Forfait-Regelung). 26.3. Die Paarungen der Teams für die erste Runde einer Schweizer Meisterschaft werden durch das Departement Breitensport/Technik ausgelost. 26.4. Nach jeder Runde ist durch die Spielleitung eine Zwischenrangliste zu erstellen. Die Rangierung erfolgt nach Punkten, Ends, Steinen. 26.5. Die Paarungen der nächsten Runden ergeben sich aus der Zwischenrangliste. 26.6. Teams, die in irgendeiner Runde schon gegeneinander gespielt haben, dürfen nicht ein zweites Mal gepaart werden. Ausnahme: Finalrunde mit Spielen um Plätze. 26.7. Die Paarungen haben von der Spitze nach unten zu erfolgen. Punktgleiche Teams, die noch nicht gegeneinander gespielt haben, müssen gepaart werden, bevor ein Team mit weniger Punkten herangezogen wird. Haben alle punktgleichen Teams schon gegeneinander gespielt, so sind sie mit Teams der nächstfolgenden Ränge zu paaren, auch wenn diese weniger Punkte aufweisen. 26.8. Besteht nach Abschluss eines Verbandsspiels zwischen mehreren Teams Gleichheit in Punkten, Ends und Steinen, so dass die Ränge 1, 2 und 3 sowie weitere Qualifikationsränge nicht ohne weiteres bestimmbar sind, so werden sie wie folgt ermittelt: durch ein Steinspiel der vier Spieler. 26.9. Für die restlichen Ränge, die für eine Qualifikation nicht massgebend sind, erfolgt die Rangierung nach Punkten, Ends und Steinen. Teams mit gleich vielen Punkten, Ends und Steinen werden ex aequo klassiert. Art. 27 Spielverfahren Round-Robin 27.1. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf das Spielverfahren in einer Gruppe. 27.2. Innerhalb einer Gruppe spielt jedes Team gegen jedes andere Team. 27.3. Die Rangierung innerhalb der Gruppe erfolgt nach Punkten. 27.4. Bei Punktgleichheit mehrerer Teams gelten die Bestimmungen des Reglements Spielregeln. Dabei gilt grundsätzlich: • Bei Punktgleichheit von Teams auf Rängen, die für den Aufstieg oder eine Halbfinal- oder Finalqualifikation berechtigen, oder auf Rängen, die den Abstieg bedeuten können, werden immer Tie-Breaks gemäss den entsprechenden Reglementen ausgetragen. • Bei Punktgleichheit von zwei Teams auf den übrigen Rängen entscheidet die Direktbegegnung über die Rangierung. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 15 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
• Bei Punktgleichheit von mehr als zwei Teams auf den übrigen Rängen entscheiden vorerst die Direktbegegnungen über die Rangierung. Falls damit noch keine Rangierung möglich ist, zählt in den SWISSCURLING LEAGUES und im Nachwuchs (A-Liga) das Resultat des DSC. Die detaillierten Regelungen werden in den entsprechenden Reglementen festgehalten. • In den Breitensportmeisterschaften werden die Teams ex aequo klassiert. 27.5. Page-System: • Bei Punktgleichheit von mehr Teams als Playoff-berechtigte Plätze nach Beendigung der Round-Robin werden Tie-Breaks gemäss den Spiel- und Wettkampfregeln von SWISSCURLING ausgetragen. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 16 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Meisterschaften Art. 28 Elite Männer 28.1. Teilnehmer: Männer und Junioren gemäss Art 28.2 28.2. Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 16. Altersjahr beendet 28.3. Spielmodus: Round-Robin 28.4. Eisbeschaffenheit: Kieseleis in Hallen. 28.5. Ligasystem 28.5.1. Gespielt wird in folgenden Ligen: SWISSCURLING LEAGUE A (max. 16 Teams) SWISSCURLING LEAGUE B (max. 16 Teams) SWISSCURLING LEAGUE C (max. 16 Teams) Daneben wird eine A/B-Qualifikation und ev. eine C-Qualifikation gespielt. 28.5.2. Innerhalb der laufenden Saison ist nur der direkte Aufstieg von der SWISSCURLING LEAGUE C bis in die SWISSCURLING LEAGUE B möglich. 28.5.3. Spielmodus: gemäss aktuellem Reglement der SWISSCURLING LEAGUES. 28.6. Schweizer Meisterschaft: Sie wird gemäss Reglement SWISSCURLING LEAGUES als Finalrunde der SWISSCURLING LEAGUE A ausgetragen: 28.7. Für die Durchführung der SWISSCURLING LEAGUES besteht ein zusätzliches Reglement. Bei abweichenden Regelungen zum vorliegenden Reglement gelten die Bestimmungen des speziellen Reglements. 28.8. Das Reglement wird auf Antrag des Bereichs Leistungssport vom Exekutivkomitee genehmigt. Art. 29 Elite Frauen 29.1. Teilnehmerinnen: Frauen und Juniorinnen gemäss Art. 29.2. 29.2. Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 16. Altersjahr beendet. 29.3. Spielmodus: Round-Robin. 29.4. Eisbeschaffenheit: Kieseleis in Hallen. 29.5. Ligasystem 29.5.1 Gespielt wird in folgenden Ligen: SWISSCURLING LEAGUE A (max. 16 Teams) SWISSCURLING LEAGUE B (max. 16 Teams) 29.5.2. Innerhalb der laufenden Saison ist der direkte Aufstieg von der SWISSCURLING LEAGUE B in die SWISSCURLING LEAGUE A möglich. 29.5.3. Spielmodus: gemäss Reglement der SWISSCURLING LEAGUES. 29.6. Schweizer Meisterschaft: Sie wird gemäss Reglement SWISSCURLING LEAGUES als Finalrunde der SWISSCURLING LEAGUE A ausgetragen: Reglement Schweizerische Verbandsspiele 17 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
29.7. Für die Durchführung der SWISSCURLING LEAGUES besteht ein zusätzliches Reglement. Bei abweichenden Regelungen zum vorliegenden Reglement gelten die Bestimmungen des speziellen Reglements. 29.8. Das Reglement wird auf Antrag des Bereichs Leistungssport vom Exekutivkomitee genehmigt. Art. 30 Mixed Doubles (Siehe Übergangsregelung) Art. 31 Junioren 31.1. Teilnehmer: Junioren gemäss Art. 31.2. Ausnahme: in der C- Liga kann max. eine Juniorin eingesetzt werden. 31.2. Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 21. Altersjahr noch nicht beendigt. 31.2.1. Ein Junior darf nur mit einem Team an Juniorenverbandsspielen teilnehmen (Art. 25.3). Im Notfall kann gemäss Reglement Nachwuchsmeisterschaften für die Finalrunde eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. 31.3. Spielverfahren: Round-Robin. 31.4. Eisbeschaffenheit: Kieseleis in Hallen 31.5. Ligasystem 31.5.1. Gespielt wird nach dem vorgegebenem Spielmodus des Reglements Nachwuchsmeisterschaften in folgenden Ligen: • A-Liga A: max. 12 Teams • B-Liga: 2 Gruppen à max. 12 Teams • C-Liga: restliche Teams, aufgeteilt in Gruppen mit max. 12 Teams 31.5.2. Innerhalb der laufenden Saison ist der direkte Aufstieg von der untersten bis in die oberste Liga nicht möglich. 31.6. Schweizer Meisterschaft: 31.6.1. Sie wird in folgenden Teilen, gemäss Reglement Nachwuchsmeisterschaften, ausgetragen: • Nationalliga A: Spiele über 8 Ends • Finalrunde: Spiele über 10 Ends • Halbfinal, Final und Bronze Medal Game im „Page- System“: Spiele über 10 Ends. 31.6.2. Bei Punktgleichheit von mehr Teams als Playoff-berechtigten Plätzen nach Beendigung der Round-Robin werden Tie-Breaks gemäss Reglement Spielregeln von SWISSCURLING ausgetragen. 31.6.3. Die Schweizer Meisterschaft wird an zwei Wochenenden ausgetragen. 31.7 Für die Durchführung der Meisterschaften im Nachwuchsbereich besteht ein zusätzliches Reglement. Bei abweichenden Regelungen zum vorliegenden Reglement gelten die Bestimmungen dieses speziellen Reglements. 31.8. Das Reglement wird auf Antrag des Bereichs Leistungssport vom Exekutivkomitee genehmigt. Art. 32 Juniorinnen 32.1. Teilnehmer: Juniorinnen gemäss Art. 32.2. Ausnahme: in der C- Liga kann max. ein Junior eingesetzt werden. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 18 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
32.2. Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 21. Altersjahr noch nicht beendigt. 32.2.1. Eine Juniorin darf nur mit einem Team an Juniorenverbandsspielen teilnehmen (Art. 25.3). Im Notfall kann gemäss Reglement Nachwuchsmeisterschaften für die Finalrunde eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. 32.3. Spielverfahren: Round-Robin. 32.4. Eisbeschaffenheit: Kieseleis in Hallen 32.5. Ligasystem 32.5.1. Gespielt wird nach dem vorgegebenen Spielmodus des Reglements Nachwuchsmeisterschaften in folgenden Ligen: • A-Liga: max. 12 Teams • B-Liga: 2 Gruppen à max. 12 Teams • C-Liga: restliche Teams, aufgeteilt in Gruppen mit max. 12 Teams 32.5.2. Innerhalb der laufenden Saison ist der direkte Aufstieg von der untersten bis in die oberste Liga nicht möglich. 32.6. Schweizer Meisterschaft: 32.6.1. Sie wird in folgenden Teilen, gemäss Reglement Nachwuchsmeisterschaften, ausgetragen: • A-Liga: Spiele über 8 Ends • A-Liga/Finalrunde (Schweizer Meisterschaft): Spiele über 10 Ends • Halbfinal, Final und Bronze Medal Game im „Page- System“: Spiele über 10 Ends. 32.6.2. Bei Punktgleichheit von mehr Teams als Playoff-berechtigten Plätzen nach Beendigung der Round-Robin, werden Tie-Breaks gemäss den entsprechenden Reglementen ausgetragen. 32.6.3. Die Schweizer Meisterschaft wird an zwei Wochenenden ausgetragen. 32.7. Reglement Nachwuchsmeisterschaften 32.7.1. Für die Durchführung der Meisterschaften im Nachwuchsbereich besteht ein zusätzliches Reglement. Bei abweichenden Regelungen zum vorliegenden Reglement gelten die Bestimmungen des speziellen Reglements. 32.7.2. Das Reglement wird auf Antrag des Bereichs Leistungssport vom Exekutivkomitee genehmigt. Art. 33 Aktive 33.1. Teilnehmer: Damen und Herren. 33.2. Alter: am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 16. Altersjahr beendet. 33.3. Spielverfahren: Die TK Breitensport / Technik entscheidet nach Eingang der Anmeldungen über den Spielmodus. Gespielt werden acht Ends 33.4. An der Schweizer Meisterschaft qualifizieren sich jeweils vier Teams für die Halbfinals und Finals. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 19 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Art. 34 Damen 34.1. Teilnehmerinnen: Damen. 34.2. Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 16. Altersjahr beendigt. 34.3. Spielverfahren: Die TK Breitensport / Technik entscheidet nach Eingang der Anmeldungen über den Spielmodus. Gespielt werden acht Ends 34.4. An der Schweizer Meisterschaft qualifizieren sich jeweils vier Teams für die Halbfinals und Finals. Art. 35 Senioren 1 35.1. Teilnehmer: Damen und Herren. 35.2. Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 40. Altersjahr beendigt. 35.3. Spielverfahren: Die TK Breitensport / Technik entscheidet nach Eingang der Anmeldungen über den Spielmodus. Gespielt werden acht Ends 35.4. An der Schweizer Meisterschaft qualifizieren sich jeweils vier Teams für die Halbfinals und Finals. Art. 36 Senioren 2 36.1. Teilnehmer: Damen und Herren. 36.2. Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 50. Altersjahr beendigt (angepasst an Altersregelung für die Senioren Weltmeisterschaft). 36.3. Spielverfahren: Round-Robin oder Runden, Spiele über 8 Ends. 36.4. Spielverfahren: Die TK Breitensport / Technik entscheidet nach Eingang der Anmeldungen über den Spielmodus. Gespielt werden acht Ends 36.5. An der Schweizer Meisterschaft qualifizieren sich jeweils vier Teams für die Halbfinals und Finals. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 20 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Art. 37 Mixed 37.1. Teilnehmer: Damen und Herren. 37.2. Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 16. Altersjahr beendigt. 37.3. Spielverfahren: Die TK Breitensport / Technik entscheidet nach Eingang der Anmeldungen über den Spielmodus. Gespielt werden acht Ends 37.4. An der Schweizer Meisterschaft qualifizieren sich jeweils vier Teams für die Halbfinals und Finals. 37.5. Besondere Bestimmungen: Das Team muss aus zwei Damen und zwei Herren bestehen. Die beiden Damen spielen in der Reihenfolge 1 und 3 oder 2 und 4. Fällt eine Spielerin oder ein Spieler im laufenden Spiel aus, so kann er nur durch einen Spieler gleichen Geschlechts ersetzt werden. Spielt ein Team die folgenden Spiele nur mit drei Spielern weiter, muss in Mixed Formation gespielt werden. Art. 38 Open-air 38.1. Teilnehmer: Damen und Herren, Juniorinnen und Junioren. 38.2. Alter: Keine Altersbeschränkung. 38.3. Spielmodus: Runden, Spiele über 10 Ends. Wertung: Punkt, End, Stein. 38.4. Eisbeschaffenheit: das bestmögliche Natur- oder Kunsteis im Freien. Nach Ermessen des Veranstalters kann auch hoch gespritztes oder Kieseleis aufbereitet werden. Open-air Ausscheidungen können auch in offenen, überdeckten Eisbahnen gespielt werden. 38.5. Ausscheidungen: Das Departement Breitensport/Technik kann Ausscheidungen anordnen (Teilnehmerabhängig). 38.6. Schweizer Meisterschaft: Teilnehmer: 32 Teams; es werden 4 Runden in zwei Gruppen von je 16 Teams gespielt. Halbfinals: Sieger Gruppe A gegen Zweiter Gruppe B Sieger Gruppe B gegen Zweiter Gruppe A. Final 1./2. Platz: Sieger der Halbfinals Final 3./4. Platz: Verlierer der Halbfinals. Art. 39 Cherry Rockers (SWISSCherry Cup) 39.1. Teilnehmer: Mädchen und Knaben. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 21 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
39.2. Alter: Am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 12. Altersjahr noch nicht beendigt. In begründeten Fällen kann die Ressortleitung Nachwuchs eine Ausnahmegenehmigung erteilen. 39.3. Spielverfahren: Der SWISSCherry Cup wird durch das Ressort Nachwuchs organisiert und durchgeführt. Das Spielverfahren richtet sich nach der Anzahl gemeldeter Teams. Art. 40 Veteranen-Masters 40.1. Teilnehmer: Damen und Herren. 40.2. Alter: Damen: am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 54. Altersjahr beendet. Herren: am 30. Juni im Jahr der Ausschreibung das 59. Altersjahr beendet. 40.3. Spielverfahren: Das Masters wird durch die Veteranen selbständig organisiert und durchgeführt. 40.4. Ausscheidungen: Es gibt keine Ausscheidungen. Art. 41 Rollstuhl-Curling 41.1. Teilnehmer: Damen und Herren. 41.2. Alter: keine Altersbeschränkung. 41.3. Spielverfahren: Round-Robin oder Runden, Spiele über 8 Ends. 41.4. Ausscheidungen: Das Departement Breitensport/Technik kann Ausscheidungen anordnen (Abhängig von Anzahl Teilnehmer). Als Option können gemäss Art. 24.2. bis max. 4 Teams für die Finalrunde gesetzt werden. 41.5. Schweizer Meisterschaft: Round-Robin bis 12 Teams, in zwei Gruppen à je 6 Teams, mit Halbfinals und Finals. Ev. auch Modus entsprechend der Anzahl der angemeldeten Teams. 41.6. Besondere Bestimmung: Pro Team muss mindestens eine Person des anderen Geschlechts spielen. Art. 42 Weltmeisterschaften 42.1. Die vier Spieler, die den Final der Schweizer Meisterschaft Elite/Männer als Sieger beendet haben, sind für die im gleichen Jahr stattfindende Weltmeisterschaft vorselektioniert, sofern SWISSCURLING die Qualifikation zur Teilnahme geschafft hat. SWISSCURLING (Bereich Leistungssport) entscheidet definitiv, welche Spieler die Schweiz an der Weltmeisterschaft der Männer vertreten.. 42.2. Die vier Spielerinnen, die den Final der Schweizer Meisterschaft Elite/Frauen als Siegerinnen beendet haben, sind für die im gleichen Jahr stattfindende Weltmeisterschaft vorselektioniert, sofern SWISSCURLING die Qualifikation zur Teilnahme geschafft hat. SWISSCURLING (Bereich Leistungssport) entscheidet definitiv, welche Spielerinnen die Schweiz an der Weltmeisterschaft der Frauen vertreten.. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 22 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
42.3. Die vier Spieler, die den Final der Schweizer Meisterschaft Junioren als Sieger beendet haben, sind für die im gleichen Jahr stattfindende Weltmeisterschaft vorselektioniert, sofern SWISSCURLING die Qualifikation zur Teilnahme geschafft hat. SWISSCURLING (Bereich Leistungssport) entscheidet definitiv, welche Spieler die Schweiz an der Weltmeisterschaft der Junioren vertreten.. 42.4. Die vier Spielerinnen, die den Final der Schweizer Meisterschaft Juniorinnen als Siegerinnen beendet haben, sind für die im gleichen Jahr stattfindende Weltmeisterschaft vorselektioniert, sofern SWISSCURLING die Qualifikation zur Teilnahme geschafft hat. SWISSCURLING (Bereich Leistungssport) entscheidet definitiv, welche Spielerinnen die Schweiz an der Weltmeisterschaft der Juniorinnen vertreten.. 42.5 Weltmeisterschaft Mixed Doubles (folgt später) 42.6. Der Schweizer Meister Senioren 2 vertritt SWISSCURLING an der im gleichen Jahr stattfindenden Weltmeisterschaft der Senioren (WSCC). Verzichtet das Team, so rückt das nächstplatzierte Team nach. Die Teilnahmebedingungen werden vom Departement Breitensport/Technik in detaillierten Richtlinien (insbesondere betreffend Kostenaufteilung) festgehalten. 42.7. Für die Teilnahme an der Weltmeisterschaft der Seniorinnen (WSCC) legt das Departement Breitensport/Technik jährlich die Selektionskriterien fest. Das Departement hält auch die Teilnahmebedingungen in detaillierten Richtlinien (insbesondere betreffend Kostenaufteilung) fest. 42.8. Für die Selektion zur Weltmeisterschaft des Rollstuhl-Curlings ist das Departement Breitensport/Technik zuständig. Art. 43 Olympische Spiele / Paralympics 43.1. Die Schweiz (Frauen und Männer) nimmt an den vom IOC ausgeschriebenen Olympischen Winterspielen (OWS) teil, sofern sie sich an den internationalen Meisterschaften (WCC) qualifiziert hat. 43.2. Die Qualifikationskriterien zur Teilnahme an den OWS-Ausscheidungen (Trials) werden auf Vorschlag des Bereichs Leistungssport vom Exekutivkomitee festgelegt, von Swiss Olympic genehmigt und rechtzeitig veröffentlicht. 43.3. Für die Selektion zu den Paralympics ist das Departement Breitensport/Technik zuständig. Art. 44 Europameisterschaften 44.1. Die Schweiz nimmt an den von der European Curling Federation ausgeschriebenen Europameisterschaften der Elite (ECC) teil. 44.2. Die Qualifikationsmodi für die ECC der Elite werden vom Bereich Leistungssport festgelegt und vom Exekutivkomitee genehmigt und rechtzeitig veröffentlicht. 44.3 Der Schweizer Meister Mixed vertritt SWISSCURLING an der im gleichen Jahr stattfindenden Mixed Europameisterschaft (Herbst). Verzichtet das Team, so rückt das nächstplatzierte Team nach. Die Teilnahmebedingungen werden vom Departement Breitensport / Technik in detaillierten Richtlinien (insbesondere betreffend Kostenaufteilung) festgehalten. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 23 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Art. 45 Vorbereitungen und Teilnahme 45.1. Der Bereich Leistungssport (OWS, WM + EM Elite Frauen und Männer, WM Mixed Doubles, WM Juniorinnen/Junioren) bzw. das Departement Breitensport/Technik (WM Senioren/Seniorinnen, EM Mixed, WM Rollstuhl Curling, Paralymics) treffen alle Entscheidungen für die Vorbereitung und die Teilnahme an internationalen Meisterschaften und wählen dafür gleichzeitig die Delegation von SWISSCURLING. Diese ist vom Exekutivkomitee zu bestätigen. Für die definitive Selektion zu den OWS ist Swiss Olympic zuständig. 45.2. Die qualifizierten Teams haben die Weisungen des Bereichs Leistungsport bzw. des Departements Breitensport/Technik während der Vorbereitungs- und Wettkampfzeit zu befolgen. Bei unbegründeter Nichtbefolgung während der Vorbereitungszeit kann der Bereich Leistungssport (OWS, WM + EM Elite Frauen und Männer, WM Mixed Doubles, WM Juniorinnen/Junioren) bzw. das Departement Breitensport/Technik (WM Senioren/Seniorinnen, EM Mixed) dem Exekutivkomitee beantragen, ein qualifiziertes Team von der Teilnahme auszuschliessen und das rangnächste Team zu delegieren. 45.3. Während eines internationalen Anlasses kann aus disziplinarischen Gründen ein teilnehmendes Team nach Rücksprache mit dem Exekutivkomitee SWISSCURLING von der Delegationsleitung vom Wettkampf zurückgezogen und vorzeitig nach Hause geschickt werden. Sinngemäss gilt dies auch für Einzelspieler/innen oder Teamcoachs. Art. 46 Änderungen und Ergänzungen zum Reglement 46.1. Das Departement Breitensport/Technik, resp. der Bereich Leistungssport, ist ermächtigt, nach Zustimmung durch das Exekutivkomitee, weitere Verbandsspiele einzuführen oder einzelne aufzuheben. 46.2. Das Departement Breitensport/Technik, resp. der Bereich Leistungssport, ist ermächtigt, die in diesem Reglement vorgesehenen Spielverfahren (Art. 26, Runden und Art. 27, Round-Robin) zu ändern oder zu ergänzen. 46.3. Das Departement Breitensport/Technik, resp. der Bereich Leistungssport, ist befugt, neue, in diesem Reglement nicht vorgesehene Spielverfahren einzuführen. 46.4 Der Bereich Leistungssport kann für Teams, die aus den Schweizer Männer- und Frauenmeisterschaften zu Qualifikationswettkämpfen berechtigt sind sowie für Teams, welche durch den Verband speziell gefördert werden, Vorschriften betreffend dem Besuch von Verbandskursen und betreffend der Erfüllung von Aufgaben für die Wettkampfvorbereitung, erlassen. 46.5 Die Zulassung zu Qualifikationswettkämpfen und die Auszahlung von Auslagenvergütungen werden von der Einhaltung erlassener Vorschriften durch das ganze Team abhängig gemacht. Art. 47 Übergangsregelung Weltmeisterschaft Double Mixed Das Exekutivkomitee beschliesst auf Antrag des Bereichs Leistungssport in den beiden Jahren 2009 und 2010 den Vertreter der Schweiz. Reglement Schweizerische Verbandsspiele 24 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
Schlussbestimmungen Art. 48 48.1. Dieses Reglement wurde, gestützt auf Art. 26 + 27 der Statuten von SWISSCURLING, vom Departement Breitensport/Technik und vom Bereich Leistungssport erlassen. 48.2. Das Exekutivkomitee hat das vorliegende Reglement am 13. Oktober 2008 genehmigt. 48.3. Das Reglement tritt am sofort in Kraft und ersetzt alle früheren Bestimmungen. SWISSCURLING Association Für das Exekutivkomitee Der Präsident: Chef Breitensport/Technik: Chef Leistungssport: Christian Anderegg Caroline Balz Beat Jäggi Reglement Schweizerische Verbandsspiele 25 SWISSCURLING 13. Oktober 2008
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