Reifeprüfung im Schuljahr 2021/2022 - BG/BRG Lerchenfeld Ausführliche Informationen unter
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Reifeprüfung im Schuljahr 2021/2022 BG/BRG Lerchenfeld Ausführliche Informationen unter: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/zentralmatura/srdp_ahs.html www.bmbwf.gv.at/matura2022
Voraussetzungen für das Antreten zur RP Alle Gegenstände im Jahreszeugnis positiv absolviert! Für Sportklassen: positiv absolvierte Sportmatura • EIN „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis Wiederholungsprüfung am 25. und 26. April 2022 positiv Antreten zum Haupttermin möglich negativ Wiederholung der WHP im Herbst (Schulbeginn) positiv Antreten zum Nebentermin 1 (Herbst) negativ Wiederholen der 8. Klasse • ZWEI „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis Wiederholungsprüfungen im September 2022 (Schulbeginn) beide positiv Antreten zum Nebentermin 1 (Herbst) eine oder beide negativ Wiederholen der 8. Klasse • DREI „Nicht genügend“ oder mehr im Jahreszeugnis Wiederholen der 8. Klasse
Termine • Anmeldung zur Matura: spätestens bis Freitag, 14. Jänner 2022 • Hochladen der fertigen VWA in die VWA-Datenbank und Abgabe von 2 ausgedruckten Exemplaren inkl. Beilagen: spätestens bis Freitag, 25. Februar 2022 NEU: FR, 4. März 2022 • Sportmatura: 20. April 2022 (Anmeldung bis spätestens 8. April 2022) • VWA – Präsentationen: 8A: 5. 4. 2022 8B: 6. 4. 2022 8S: 7. 4. 2022 • Schriftliche Reifeprüfung: 2. – 13. Mai 2022 • Konferenz: Montag, 23. Mai 2022 • Anmeldung zur Kompensation: spätestens bis Freitag, 27. Mai 2022 (=schulautonom frei) NEU: Ein Kandidat/eine Kandidatin mit negativer Beurteilung einer Klausur beim ERSATZTERMIN gilt mit Bekanntgabe der negativen Beurteilung als zur Kompensationsprüfung angemeldet! • Kompensationsprüfungen: 1. + 2. Juni 2022 (standardisierte Fächer) 3. Juni 2022 (nichtstandardisierte Fächer) • Mündliche Reifeprüfung: innerhalb des Zeitraums von 7. bis 28. Juni 2022 DO, 9. Juni – MI, 15. Juni 2022
Klausurtermine zum Haupttermin Mai 2022 Deutsch DO, 5. Mai 2022 (Angewandte) Mathematik DI, 3. Mai 2022 Spanisch/Slowenisch/Kroatisch/Ungarisch MI, 11. Mai 2022 Englisch FR, 6. Mai 2022 Latein/Griechisch MO, 2. Mai 20212 Französisch DI, 10. Mai 2022 Italienisch DO, 12. Mai 2022 Sportkunde, Biologie, Physik DI, 10. Mai 2022
Ersatztermine für die Klausuren Mai 2022 Deutsch MI, 18. Mai 2022 (Angewandte) Mathematik DI, 17. Mai 2022 Spanisch/Slowenisch/Kroatisch/Ungarisch DI, 24. Mai 2022 Englisch DO, 19. Mai 2022 Latein/Griechisch MO, 16. Mai 2022 Französisch FR, 20. Mai 2022 Italienisch MI, 25. Mai 2022 Sportkunde, Biologie, Physik FR, 20. Mai 2022
8A: 5. April 2022 8B: 6. April 2022 8S: 7. April 2022
Mündliche Prüfungen • Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen. • Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen. • Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (zum Beispiel Psychologie/Philosophie und Chemie), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit „vertiefendem“ Wahlpflichtgegenstand möglich (zum Beispiel Chemie, Psychologie/Philosophie – mit besuchtem Wahlpflichtgegenstand entweder aus Chemie oder Psychologie/Philosophie). • Wurde allerdings ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand „gebucht“, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 beziehungsweise 15 Stunden zulässig.
Neuerungen – Teil 1 Details: www.bmbwf.gv.at/matura2022 • Die Zeit vom 19. bis 29. April 2022 gilt als Sicherheitsphase für die KandidatInnen: alle KandidatInnen, die sich im Schulgebäude aufhalten, müssen zu jeder Zeit durch Testung nachweisen, dass von ihnen eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht, davon zweimal wöchentlich durch PCR-Test. • Ergänzungsunterricht: ab 19. April bis zum Beginn der mündlichen Prüfungen sind bis zu 25 Unterrichtseinheiten / Klasse möglich • Schriftliche Klausurarbeiten: Die Arbeitszeit bei den Klausuren wird um 60 Minuten verlängert. Kann ein Kandidat/eine Kandidatin gerechtfertigt nicht zu einer Klausurarbeit antreten, so erhält er/sie einen Ersatztermin oder er/sie tritt im nächstmöglichen Termin an.
Neuerungen – Teil 2 Details: www.bmbwf.gv.at/matura2022 • Kompensationsprüfungen: • MI, 1. Juni 2022 • DO, 2. Juni 2022 • FR, 3. Juni 2022 (für nicht-standardisierte Fächer) ANMELDUNG: spätestens bis Freitag, 27. Mai 2022 (=schulautonom frei) NEU: Ein Kandidat/eine Kandidatin mit negativer Beurteilung einer Klausur beim ERSATZTERMIN gilt mit Bekanntgabe der negativen Beurteilung als zur Kompensationsprüfung angemeldet!
Neuerungen – Teil 3 Details: www.bmbwf.gv.at/matura2022 • Mündliche Prüfungen: DO, 9. Juni – MI, 15. Juni 2022 Kann ein Kandidat/eine Kandidatin gerechtfertigt nicht zu einer mündlichen Prüfung antreten, so erhält er/sie einen Ersatztermin oder er/sie tritt im nächstmöglichen Termin an. Die Anzahl der Themenbereiche kann eingeschränkt werden, wenn die Themenbereiche im Unterricht nicht ausreichend behandelt wurden. (Reduktion: maximal ein Drittel; Bekanntgabe spätestens 4 Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres, also spätestens am 1. April 2022)
Regelungen, die bereits Dauerrecht sind • Prüfungskommission: Vorsitzende=Direktorin, Klassenvorstand, PrüferIn, BeisitzerIn bei mündlichen Prüfungen oder Kompensationsprüfungen • Berücksichtigung der Jahresnote bei schriftlichen Klausurprüfungen (Schwellenwert notwendig, gleiche Gewichtung, bei uneindeutiger Beurteilungsstufe zählt die Klausurnote mehr.) • Berücksichtigung der Jahresnote bei mündlichen Prüfungen (gleiche Gewichtung, bei uneindeutiger Beurteilungsstufe zählt die Note der mündlichen Prüfung mehr.) Die Einrechnung der Jahresnote kann durch die Prüfungskommission abgelehnt werden, wenn der Kandidat/die Kandidatin die Mitwirkung an der Prüfung offensichtlich verweigert.
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