Reifeprüfung im Schuljahr 2021/2022 - BG/BRG Lerchenfeld Ausführliche Informationen unter

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Reifeprüfung
im Schuljahr 2021/2022
                         BG/BRG Lerchenfeld

                       Ausführliche Informationen unter:
 https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/zentralmatura/srdp_ahs.html
                         www.bmbwf.gv.at/matura2022
Voraussetzungen für das Antreten zur RP
               Alle Gegenstände im Jahreszeugnis positiv absolviert!
                Für Sportklassen: positiv absolvierte Sportmatura

• EIN „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis 
       Wiederholungsprüfung am 25. und 26. April 2022
                positiv  Antreten zum Haupttermin möglich
                negativ  Wiederholung der WHP im Herbst (Schulbeginn)
                                  positiv  Antreten zum Nebentermin 1 (Herbst)
                                  negativ  Wiederholen der 8. Klasse
• ZWEI „Nicht genügend“ im Jahreszeugnis 
       Wiederholungsprüfungen im September 2022 (Schulbeginn)
               beide positiv  Antreten zum Nebentermin 1 (Herbst)
               eine oder beide negativ  Wiederholen der 8. Klasse
• DREI „Nicht genügend“ oder mehr im Jahreszeugnis  Wiederholen der 8. Klasse
Termine
• Anmeldung zur Matura: spätestens bis Freitag, 14. Jänner 2022
• Hochladen der fertigen VWA in die VWA-Datenbank und Abgabe von 2 ausgedruckten Exemplaren inkl. Beilagen: spätestens bis
  Freitag, 25. Februar 2022 NEU: FR, 4. März 2022

• Sportmatura: 20. April 2022 (Anmeldung bis spätestens 8. April 2022)

• VWA – Präsentationen: 8A: 5. 4. 2022     8B: 6. 4. 2022   8S: 7. 4. 2022
• Schriftliche Reifeprüfung: 2. – 13. Mai 2022
• Konferenz: Montag, 23. Mai 2022
• Anmeldung zur Kompensation: spätestens bis Freitag, 27. Mai 2022 (=schulautonom frei)
   NEU: Ein Kandidat/eine Kandidatin mit negativer Beurteilung einer Klausur beim ERSATZTERMIN gilt mit Bekanntgabe der
        negativen Beurteilung als zur Kompensationsprüfung angemeldet!
• Kompensationsprüfungen: 1. + 2. Juni 2022 (standardisierte Fächer)
                               3. Juni 2022 (nichtstandardisierte Fächer)
• Mündliche Reifeprüfung: innerhalb des Zeitraums von 7. bis 28. Juni 2022
                          DO, 9. Juni – MI, 15. Juni 2022
Klausurtermine zum Haupttermin Mai 2022
Deutsch                                   DO, 5. Mai 2022

(Angewandte) Mathematik                   DI, 3. Mai 2022

Spanisch/Slowenisch/Kroatisch/Ungarisch   MI, 11. Mai 2022

Englisch                                  FR, 6. Mai 2022

Latein/Griechisch                         MO, 2. Mai 20212

Französisch                               DI, 10. Mai 2022

Italienisch                               DO, 12. Mai 2022

Sportkunde, Biologie, Physik              DI, 10. Mai 2022
Ersatztermine für die Klausuren Mai 2022
Deutsch                                    MI, 18. Mai 2022

(Angewandte) Mathematik                    DI, 17. Mai 2022

Spanisch/Slowenisch/Kroatisch/Ungarisch    DI, 24. Mai 2022

Englisch                                   DO, 19. Mai 2022

Latein/Griechisch                          MO, 16. Mai 2022

Französisch                                FR, 20. Mai 2022

Italienisch                                MI, 25. Mai 2022

Sportkunde, Biologie, Physik               FR, 20. Mai 2022
8A: 5. April 2022
8B: 6. April 2022
8S: 7. April 2022
Mündliche Prüfungen
• Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der
  beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden
  betragen.
• Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei
  Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.
• Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (zum
  Beispiel Psychologie/Philosophie und Chemie), dann ist eine Kombination aus
  Pflichtgegenstand mit „vertiefendem“ Wahlpflichtgegenstand möglich (zum
  Beispiel Chemie, Psychologie/Philosophie – mit besuchtem
  Wahlpflichtgegenstand entweder aus Chemie oder Psychologie/Philosophie).
• Wurde allerdings ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand „gebucht“, um auf die
  im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung
  auf 10 beziehungsweise 15 Stunden zulässig.
Neuerungen – Teil 1                                   Details: www.bmbwf.gv.at/matura2022

• Die Zeit vom 19. bis 29. April 2022 gilt als Sicherheitsphase für die
  KandidatInnen: alle KandidatInnen, die sich im Schulgebäude aufhalten, müssen
  zu jeder Zeit durch Testung nachweisen, dass von ihnen eine geringe
  epidemiologische Gefahr ausgeht, davon zweimal wöchentlich durch PCR-Test.

• Ergänzungsunterricht: ab 19. April bis zum Beginn der mündlichen Prüfungen
  sind bis zu 25 Unterrichtseinheiten / Klasse möglich

• Schriftliche Klausurarbeiten:
 Die Arbeitszeit bei den Klausuren wird um 60 Minuten verlängert.
 Kann ein Kandidat/eine Kandidatin gerechtfertigt nicht zu einer Klausurarbeit
 antreten, so erhält er/sie einen Ersatztermin oder er/sie tritt im nächstmöglichen
 Termin an.
Neuerungen – Teil 2                                                        Details: www.bmbwf.gv.at/matura2022

• Kompensationsprüfungen:
   • MI, 1. Juni 2022
   • DO, 2. Juni 2022
   • FR, 3. Juni 2022 (für nicht-standardisierte Fächer)

ANMELDUNG: spätestens bis Freitag, 27. Mai 2022 (=schulautonom frei)

NEU:   Ein Kandidat/eine Kandidatin mit negativer Beurteilung einer Klausur beim ERSATZTERMIN gilt mit Bekanntgabe der
       negativen Beurteilung als zur Kompensationsprüfung angemeldet!
Neuerungen – Teil 3                                Details: www.bmbwf.gv.at/matura2022

• Mündliche Prüfungen: DO, 9. Juni – MI, 15. Juni 2022

 Kann ein Kandidat/eine Kandidatin gerechtfertigt nicht zu einer mündlichen
 Prüfung antreten, so erhält er/sie einen Ersatztermin oder er/sie tritt im
 nächstmöglichen Termin an.

 Die Anzahl der Themenbereiche kann eingeschränkt werden, wenn die
 Themenbereiche im Unterricht nicht ausreichend behandelt wurden. (Reduktion:
 maximal ein Drittel; Bekanntgabe spätestens 4 Wochen vor Ende des
 Unterrichtsjahres, also spätestens am 1. April 2022)
Regelungen, die bereits Dauerrecht sind
• Prüfungskommission:
  Vorsitzende=Direktorin, Klassenvorstand, PrüferIn, BeisitzerIn bei
  mündlichen Prüfungen oder Kompensationsprüfungen

• Berücksichtigung der Jahresnote bei schriftlichen Klausurprüfungen
  (Schwellenwert notwendig, gleiche Gewichtung, bei uneindeutiger
  Beurteilungsstufe zählt die Klausurnote mehr.)

• Berücksichtigung der Jahresnote bei mündlichen Prüfungen
  (gleiche Gewichtung, bei uneindeutiger Beurteilungsstufe zählt die Note der
  mündlichen Prüfung mehr.)
  Die Einrechnung der Jahresnote kann durch die Prüfungskommission
  abgelehnt werden, wenn der Kandidat/die Kandidatin die Mitwirkung an der
  Prüfung offensichtlich verweigert.
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