CHIRON FUNDS ICAV - Carne Group
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CHIRON FUNDS ICAV (ein Irish Collective Asset-Management Vehicle mit variablem Kapital, das in Form eines Umbrellafonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds gemäss den European Communities [Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities] Regulations 2011 in der jeweils geltenden Fassung errichtet wurde) Registernummer C162244 ZUSAMMENGEFASSTER ZWISCHENBERICHT UND UNGEPRÜFTER ABSCHLUSS FÜR DEN GESCHÄFTSZEITRAUM ZUM 30. APRIL 2019
CHIRON FUNDS ICAV INHALT Allgemeine Informationen 3 Bilanz 4 Gesamtergebnisrechnung 5 Aufstellung der Änderungen des den Inhabern rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile zuzurechnenden Nettovermögens 6-7 Kapitalflussrechnung 8 Erläuterungen zum Abschluss 9-27 Aufstellung des Wertpapierbestands 28-33 Wesentliche Portfolioänderungen 34-35 Anhang 36-37 2
CHIRON FUNDS ICAV ALLGEMEINE INFORMATIONEN zum 30. April 2019 VERWALTUNGSRAT VERWALTUNGS-, REGISTER- UND TRANSFER- Mark Fitzgerald* (Ire) STELLE Yvonne Connolly^ (Irin) RBC Investor Services Ireland Limited Enrico Gaglioti (USA) 4th Floor Ryan Caldwell (USA) One George’s Quay Plaza John Paul Armenio (USA) George’s Quay Dublin 2 Irland EINGETRAGENER GESCHÄFTSSITZ VERWAHRSTELLE 2nd Floor RBC Investor Services Bank S.A., Niederlassung th Block E, Iveagh Court 4 Floor Dublin, Harcourt Road One George’s Quay Plaza Dublin 2 George’s Quay Irland Dublin 2 Irland ICAV-SEKRETÄR RECHTSBERATER FÜR ANGELEGENHEITEN Carne Global Financial Services Limited IRISCHEN RECHTS Walkers 2nd Floor The Anchorage Block E, Iveagh Court 17-19 Sir John Rogerson's Quay Harcourt Road Dublin 2 Dublin 2 Irland Irland FONDSMANAGER UNABHÄNGIGE ABSCHLUSSPRÜFER Carne Global Fund Managers (Ireland) Limited PricewaterhouseCoopers 2nd Floor One Spencer Dock Block E, Iveagh Court North Wall Quay Harcourt Road Dublin 1 Dublin 2 Irland Irland ANLAGEVERWALTER Chiron Investment Management, LLC 1350 Avenue of the Americas Suite 700 New York, NY 10019 USA *Unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied ^Nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder 3
CHIRON FUNDS ICAV BILANZ zum 30. April 2019 Chiron Global Chiron Global Opportunities Fund Opportunities Fund 30. April 2019 31. Oktober 2018 Erläute- rungen USD USD VERMÖGENSWERTE Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte: Anlagen in übertragbaren Wertpapieren 2,8 566’965’955 428’697’575 Anlagen in Geldmarktinstrumenten 2,8 - 44’745’260 Anlagen in derivativen Finanzinstrumenten 2,8 1’315’610 1’196’057 Bankguthaben 2,10 5’808’477 21’756’390 Als Sicherheiten gehaltene Barmittel 2,10 2’115’866 6’375’015 Forderungen aus Zeichnungen - 266’889 Forderungen aus dem Verkauf von Wertpapieren 1’799’986 3’331’754 Forderungen aus Zinsen und Dividenden 2’575’098 583’823 Sonstige Forderungen 160’980 26’418 SUMME DER VERMÖGENSWERTE 580’741’972 506’979’181 VERBINDLICHKEITEN Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten: Anlagen in derivativen Finanzinstrumenten 2,8 387’893 2’229’330 Barsicherheiten gegenüber Broker 2,10 - 2’033’993 Verbindlichkeiten aus Rücknahmen 2’819’025 1’501’337 Verbindlichkeiten aus gekauften Anlagen 1’578’822 10’394’732 Angefallene Kosten 5 728’663 938’874 SUMME DER VERBINDLICHKEITEN (ohne das den Inhabern rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile zurechenbare Nettovermögen) 5’514’403 17’098’266 Den Inhabern rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile zuzurechnendes Nettovermögen 575’227’569 489’880’915 Die beigefügten Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses. 4
CHIRON FUNDS ICAV GESAMTERGEBNISRECHNUNG für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 Chiron Global Opportunities Chiron Global Fund Opportunities Fund 30. April 2019 30. April 2018 Erläuterungen USD USD ERTRÄGE Zinserträge 2 3’329’300 1’223’987 Dividendenerträge 2 3’436’664 3’955’403 Realisierter und nicht realisierter Nettogewinn aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten 9 9’997’171 2’538’049 Sonstige Erträge 270’692 28’915 Summe der Anlageerträge 17’033’827 7’746’354 AUFWENDUNGEN Anlageverwaltungsgebühren 5 3’473’323 3’190’905 Verwahrstellen- und Verwahrstellenaufsichtsgebühren 5 125’336 106’928 Verwaltungsgebühren 5 98’474 84’950 Verwaltungskosten 5 56’023 52’034 Transferstellengebühren 5 56’359 60’792 Prüfungsgebühren 5 17’641 18’854 Verwaltungsratsvergütung 5 24’747 18’033 Transaktionskosten 2 1’012’740 654’956 Registrierungskosten 60’180 64’524 Gründungskosten - 19’364 Sonstige Gebühren und Aufwendungen 5 187’955 168’903 Summe Aufwendungen aus Geschäftstätigkeit 5’112’778 4’440’243 Gewinn vor Steuern 11’921’049 3’306’111 Quellensteuer (776’299) (789’698) Kapitalertragsteuer (131’144) - Anstieg des den Inhabern rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile zuzurechnenden Nettovermögens nach Steuern aus der laufenden Geschäftstätigkeit 11’013’606 2’516’413 Ausschüttungen an Inhaber rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile - - Anstieg des den Inhabern rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile zuzurechnenden Nettovermögens aus der laufenden Geschäftstätigkeit 11’013’606 2’516’413 Die beigefügten Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses. 5
CHIRON FUNDS ICAV AUFSTELLUNG DER ÄNDERUNGEN DES DEN INHABERN RÜCKNEHMBARER, GEWINNBERECHTIGTER ANTEILE ZUZURECHNENDEN NETTOVERMÖGENS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 Chiron Global Chiron Global Opportunities Fund Opportunities Fund 30. April 2019 30. April 2018 Erläute- rungen USD USD Den Inhabern rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile zuzurechnendes Nettovermögen aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu Beginn des Geschäftszeitraums 489’880’915 314’680’782 Anstieg des den Inhabern rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile zuzurechnenden Nettovermögens aus der laufenden Geschäftstätigkeit 11’013’606 2’516’413 Erlöse aus der Ausgabe rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile 4 Nicht ausschüttende USD-Anteile der Klasse A 629’294 105’253’736 Ausschüttende USD-Anteile der Klasse A - 6’846’846 Nicht ausschüttende GBP-Anteile der Klasse A - 1’844’685 Nicht ausschüttende EUR-Anteile der Klasse A 1’389’277 67’971’030 Ausschüttende EUR-Anteile der Klasse A 22’552 3’896’011 Nicht ausschüttende CHF-Anteile der Klasse A 10’898 1’066’256 Nicht ausschüttende USD-Anteile der Klasse I 25’701’749 26’829’198 Ausschüttende USD-Anteile der Klasse I 3’461’433 5’046’713 Nicht ausschüttende GBP-Anteile der Klasse I 374’312 5’673’501 Nicht ausschüttende EUR-Anteile der Klasse I 2’037’294 52’250’069 Ausschüttende EUR-Anteile der Klasse I 28’838 1’943’767 Nicht ausschüttende CHF-Anteile der Klasse I 248’801 5’659’678 Nicht ausschüttende USD-Anteile der Klasse X - - Ausschüttende USD-Anteile der Klasse X - - Nicht ausschüttende EUR-Anteile der Klasse X - - Nicht ausschüttende CHF-Anteile der Klasse X - - Nicht ausschüttende USD-Anteile der Klasse Y - - Ausschüttende USD-Anteile der Klasse Y - - Nicht ausschüttende EUR-Anteile der Klasse Y - - Nicht ausschüttende CHF-Anteile der Klasse Y - - Nicht ausschüttende USD-Anteile der Klasse IP* 200’120’189 234’024’637 284’281’490 Zahlungen für die Rücknahme rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile 4 Nicht ausschüttende USD-Anteile der Klasse A (55’797’954) (2’397’854) Ausschüttende USD-Anteile der Klasse A (5’370’298) (279’063) Nicht ausschüttende GBP-Anteile der Klasse A (1’308’653) (141’737) Nicht ausschüttende EUR-Anteile der Klasse A (32’114’094) (9’869’349) Ausschüttende EUR-Anteile der Klasse A (890’936) - Nicht ausschüttende CHF-Anteile der Klasse A (374’966) (104) Nicht ausschüttende USD-Anteile der Klasse I (13’781’879) (2’712’042) Ausschüttende USD-Anteile der Klasse I (130’850) (116) Nicht ausschüttende GBP-Anteile der Klasse I (349’415) (414’877) Nicht ausschüttende EUR-Anteile der Klasse I (15’797’092) (1’335’586) Ausschüttende EUR-Anteile der Klasse I (242’966) (387) Nicht ausschüttende CHF-Anteile der Klasse I (3’077’242) (166’807) * Diese Anteilsklasse wurde am 1. Februar 2019 aufgelegt. 6
CHIRON FUNDS ICAV AUFSTELLUNG DER ÄNDERUNGEN DES DEN INHABERN RÜCKNEHMBARER, GEWINNBERECHTIGTER ANTEILE ZUZURECHNENDEN NETTOVERMÖGENS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 (Fortsetzung) Chiron Global Chiron Global Opportunities Fund Opportunities Fund 30. April 2019 30. April 2018 Erläute- rungen USD USD Zahlungen für die Rücknahme rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile (Fortsetzung) 4 Nicht ausschüttende USD-Anteile der Klasse X (17’676’746) (8’642’362) Ausschüttende USD-Anteile der Klasse X (690’668) (302’711) Nicht ausschüttende EUR-Anteile der Klasse X (1’591’426) (628’795) Nicht ausschüttende CHF-Anteile der Klasse X (211’647) (30’010) Nicht ausschüttende USD-Anteile der Klasse Y (4’233’518) (1’541’251) Ausschüttende USD-Anteile der Klasse Y (214’452) (33’021) Nicht ausschüttende EUR-Anteile der Klasse Y (3’390’249) (1’933’263) Nicht ausschüttende CHF-Anteile der Klasse Y (2’446’538) (126’617) (159’691’589) (30’555’952) Den Inhabern rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile zuzurechnendes Nettovermögen aus der laufenden Geschäftstätigkeit am Ende des Geschäftszeitraums 575’227’569 570’922’733 Die beigefügten Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses. 7
CHIRON FUNDS ICAV KAPITALFLUSSRECHNUNG für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 Chiron Global Chiron Global Opportunities Fund Opportunities Fund 30. April 2019 30. April 2018 USD USD Kapitalfluss aus Geschäftstätigkeit Anstieg des den Inhabern rücknehmbarer, gewinnberechtigter Anteile zuzurechnenden Nettovermögens aus der laufenden Geschäftstätigkeit 11’013’606 2’516’413 Anpassung für: Zinserträge (3’329’300) (1’223’987) Dividendenerträge (3’436’664) (3’955’403) Quellensteuer (776’299) 789’698 Mittelzufluss/(-abfluss) aus laufender Geschäftstätigkeit vor Veränderungen des Working Capital 3’471’343 (1’873’279) Änderungen der Geschäftstätigkeit Anstieg der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, netto (95’484’110) (248’492’696) Rückgang der als Sicherheiten gehaltenen Barmittel/Barsicherheiten gegenüber Broker, netto 2’225’156 2’463’569 Rückgang/(Anstieg) der Forderungen aus dem Verkauf von Wertpapieren 1’531’768 (1’313’700) Zugang bei sonstigen Forderungen (134’562) (24’934) (Rückgang)/Anstieg der Verbindlichkeiten aus gekauften Anlagen (8’815’910) 5’169’036 (Rückgang)/Anstieg der angefallenen Kosten (210’211) 392’887 Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit (97’416’526) (243’679’117) Erhaltene Zinsen 1’004’150 511’010 Erhaltene Dividenden 3’770’539 3’769’999 Quellensteuer 776’299 (789’698) Nettoliquidität aus operativer Geschäftstätigkeit (91’865’538) (240’187’806) Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit Erlöse aus rücknehmbaren, gewinnberechtigten Anteilen* 233’991’464 286’155’213 Rücknahme von rücknehmbaren, gewinnberechtigten Anteilen* (158’073’839) (30’535’536) Nettoliquidität aus Finanzierungstätigkeit 75’917’625 255’619’677 Netto(rückgang)/-anstieg des Bankguthabens (15’947’913) 15’431’871 Bankguthaben zu Beginn des Geschäftszeitraums 21’756’390 11’831’072 Bankguthaben am Ende des Geschäftszeitraums 5’808’477 27’262’943 * Bargeldlose Transaktionen: In Erlösen aus rücknehmbaren, gewinnberechtigten Anteilen enthaltene eingehende Umtauschvorgänge 300’062 - In Rücknahmen von rücknehmbaren, gewinnberechtigten Anteilen enthaltene ausgehende Umtauschvorgänge (300’062) - Die beigefügten Erläuterungen sind wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses. 8
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 1. Gründung und Struktur Chiron Funds ICAV (das „ICAV“) ist ein als Umbrella-Fonds gegründetes Irish Collective Asset-Management Vehicle mit getrennter Haftung zwischen Teilfonds. Das ICAV wurde von der Zentralbank als Organismus für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren („OGAW“) zugelassen. Das ICAV wurde am 18. Oktober 2016 gegründet. Das ICAV ist von der Central Bank of Ireland (die „Zentralbank“) gemäss den European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations von 2011 (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zugelassen. Das ICAV hat den Chiron Global Opportunities Fund (der „Fonds“) errichtet. Das ICAV wurde am 27. März 2017 aufgelegt. Zum 30. April 2019 und 31. Oktober 2018 war dies der einzige vorhandene Teilfonds. Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die Aktivitäten des Fonds. Anlageziel Das Hauptziel des Fonds besteht darin, die Gesamtrendite aus seinen Anlagen zu maximieren. 2. Wichtige Rechnungslegungsgrundsätze Grundlage der Erstellung Der Abschluss des ICAV wurde in Übereinstimmung mit den International Accounting Standards für die Zwischenberichterstattung nach dem International Accounting Standard 34 („IAS 34“), wie von der Europäischen Union („EU“) übernommen, den Interpretationen des International Accounting Standards Board („IASB“) und dem ICAV Act (der „ICAV Act“) erstellt. Der verkürzte Zwischenabschluss enthält nicht alle Informationen und Offenlegungen, die im vollständigen Jahresabschluss enthalten sein müssen, und sollte in Verbindung mit dem letzten geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Oktober 2018 gelesen werden, der in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards („IFRS“) erstellt wurde. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für diesen verkürzten Zwischenabschluss verwendet werden, entsprechen denen, die für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Oktober 2018 verwendet wurden. Der Abschluss wurde nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung erstellt. Standards und Änderungen bestehender Standards mit Wirkung zum 1. Januar 2018 IFRS 9, „Finanzinstrumente“ („IFRS 9“), die im Juli 2014 veröffentlicht wurden, traten für die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnenden Berichtszeiträume in Kraft und ersetzten die bestehenden Richtlinie in IAS 39, „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ („IAS 39“). IFRS 9 enthält eine überarbeitete Richtlinie zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter ein neues erwartetes Kredit-Verlust-Modell zur Berechnung der Wertminderung von Finanzwerten sowie die neuen allgemeinen Anforderungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Ausserdem wurde die Richtlinie zur Verbuchung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39 übernommen. Das ICAV wendet die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2018 an, einschliesslich der nach dem Standard zulässigen praktischen Zweckbestimmungen. Vergleichszahlen für 2018 wurden nicht neu ermittelt. Die Anwendung von IFRS 9 führte nicht zu einer Änderung der Klassifizierung oder Bewertung von Finanzinstrumenten. Das Anlageportfolio des ICAV wird weiterhin als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ klassifiziert. Es gibt keine anderen Standards, Änderungen von Standards oder Interpretationen, die für die am 1. November 2018 beginnenden Zwischenberichtszeiträume wirksam sind und wesentliche Auswirkungen auf den Abschluss des ICAV haben. Bereits veröffentlichte, aber noch nicht in Kraft getretene und übernommene neue Standards, Änderungen und Interpretationen Eine Reihe neu veröffentlichter Standards, Änderungen von Standards und Interpretationen sind noch nicht in Kraft getreten und wurden demzufolge bei der Erstellung dieses Abschlusses noch nicht berücksichtigt. Es gibt keine anderen Standards, Änderungen von Standards oder Interpretationen, die für nach dem 1. Januar 2018 beginnende Zwischenberichtszeiträume wirksam sind und wesentliche Auswirkungen auf den Abschluss des ICAV haben. 9
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 (Fortsetzung) 3. Besteuerung Gemäss geltendem Recht und Praxis stellt der Fonds einen „Investment Undertaking“ (Anlageorganismus) im Sinne von § 739B des Taxes Consolidation Act von 1997 in der jeweils gültigen Fassung („TCA“) dar. Von ihm werden daher keine irischen Einkommens- und Kapitalgewinnsteuern erhoben. Bei Eintritt eines „steuerpflichtigen Ereignisses“ können jedoch irische Steuern fällig werden. Zu steuerpflichtigen Ereignissen zählen Ausschüttungen an Anteilsinhaber oder Einlösung, Rücknahme, Übertragung oder Kündigung von Anteilen sowie fiktive Veräusserungen zu irischen Steuerzwecken, die dadurch entstehen, dass Anteile des ICAV für mindestens acht Jahre gehalten wurden. Für steuerpflichtige Ereignisse in Bezug auf einen Anteilsinhaber, der ein steuerbefreiter irischer Anleger ist (wie in § 739D des TCA definiert) oder der zum Zeitpunkt des steuerpflichtigen Ereignisses weder irischer Staatsbürger ist noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Irland hat, sofern jeweils dem ICAV eine entsprechende gültige Erklärung gemäss Schedule 2B des TCA vorliegt und das ICAV nicht im Besitz von Informationen ist, die in angemessener Weise darauf schliessen lassen, dass die darin enthaltenen Informationen nicht mehr im Wesentlichen richtig sind, oder wenn das ICAV von Irish Revenue ermächtigt wurde, Bruttozahlungen ohne entsprechende Erklärungen zu leisten, wird keine irische Steuer erhoben. Ausschüttungen, Zins- und Kapitalgewinne, die gegebenenfalls auf Anlagen des ICAV erhalten werden, können Quellensteuern unterliegen, die vom Herkunftsland erhoben werden, und diese Steuern können vom ICAV oder ihren Anteilsinhabern womöglich nicht zurückerlangt werden. 4. Anteilskapital Zeichnung von Anteilen Der Fonds bietet derzeit vierundzwanzig Anteilsklassen (die „Anteilsklassen“) an, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind: Klasse Währungs- Ausschüttend/ Mindest- Mindest- Nicht denominierung ausschüttend zeichnung anlagebestand A USD Nicht ausschüttend Keine Keine A USD Ausschüttend Keine Keine A GBP Nicht ausschüttend Keine Keine A GBP Ausschüttend Keine Keine A EUR Nicht ausschüttend Keine Keine A EUR Ausschüttend Keine Keine A CHF Nicht ausschüttend Keine Keine A CHF Ausschüttend Keine Keine A CNH Nicht ausschüttend Keine Keine A CNH Ausschüttend Keine Keine A SGD Nicht ausschüttend Keine Keine A SGD Ausschüttend Keine Keine I USD Nicht ausschüttend USD 1'000'000 USD 1'000'000 I USD Ausschüttend USD 1'000'000 USD 1'000'000 I GBP Nicht ausschüttend GBP 1'000'000 GBP 1'000'000 I GBP Ausschüttend GBP 1'000'000 GBP 1'000'000 I EUR Nicht ausschüttend EUR 1'000'000 EUR 1'000'000 I EUR Ausschüttend EUR 1'000'000 EUR 1'000'000 I CHF Nicht ausschüttend CHF 1'000'000 CHF 1'000'000 I CHF Ausschüttend CHF 1'000'000 CHF 1'000'000 I CNH Nicht ausschüttend JPY 10'000'000 JPY 10'000'000 I CNH Ausschüttend JPY 10'000'000 JPY 10'000'000 I SGD Nicht ausschüttend S$ 1'000'000 S$ 1'000'000 I SGD Ausschüttend S$ 1'000'000 S$ 1'000'000 IP USD Nicht ausschüttend USD 25'000'000 USD 25'000'000 10
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 (Fortsetzung) 4. Anteilskapital (Fortsetzung) Zeichnung von Anteilen (Fortsetzung) Die Erstzeichnungsfristen für die Anteile der Klassen A und I ausser den aufgelegten Klassen begann um 9:00 Uhr (Ortszeit Irland) am 2. Februar 2017 und läuft bis um 17:00 Uhr (Ortszeit Irland) am 19. Juni 2019 oder anderen Daten, die ein beliebiges Verwaltungsratsmitglied in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Zentralbank festlegen kann. Die Anteile der Klassen X und Y sind für weitere Zeichnungen geschlossen. Die Erstzeichnungsfrist für die Klasse IP beginnt um 9:00 Uhr (Ortszeit Irland) am 20. Dezember 2018 und läuft bis um 17:00 Uhr (Ortszeit Irland) am 19. Juni 2019 oder an anderen Terminen, die ein beliebiges Verwaltungsratsmitglied in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Zentralbank festlegen kann. Der Verwaltungsrat hat die Anteilsklassen X und Y für weitere Zeichnungen geschlossen, mit der Massgabe, dass der Verwaltungsrat in seinem alleinigen Ermessen beschliessen kann, die Anteilsklasse X und/oder die Anteilsklasse Y wieder für weitere Zeichnungen zu öffnen. Der Verwaltungsrat ist befugt, zu den Bedingungen, die er zuweilen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Zentralbank festlegt, Anteile aller Klassen auszugeben und neue Anteilsklassen aufzulegen. Es sollte beachtet werden, dass die Einzelheiten für jede Anteilsklasse in der vorstehenden Tabelle die Mindestbeträge für Erstzeichnungen und die Mindestbeteiligungsbeträge enthalten. Diese Beträge können nach dem Ermessen des Verwaltungsrats oder des Anlageverwalters reduziert oder erlassen werden, vorausgesetzt, dass Anteilinhaber derselben Klasse gleich und gerecht behandelt werden. Es können keine teilweisen Rücknahmeanträge für einen Betrag entgegengenommen werden, der geringer ist als die oben dargelegten Mindestbeteiligungsbeträge, und jede teilweise Rücknahme, die diese Anforderung nicht erfüllt, wird als Antrag des Anteilinhabers auf Rücknahme aller von ihm gehaltenen Anteile der relevanten Klasse behandelt. Nachfolgender Handel Nach Ablauf der Erstzeichnungsfrist jeder Klasse werden Anteile zu dem Nettoinventarwert je Anteil, der am Bewertungszeitpunkt berechnet wird, zuzüglich der Summe, die der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen von Zeit zu Zeit als angemessene Rückstellung für Abgaben und Gebühren festlegen kann (einschliesslich einer Verwässerungsgebühr, wenn Gesamt-Nettozeichnungen oder Gesamt- Nettorücknahmen vorhanden sind, wie im Prospekt unter „Zeichnungen“ und „Rücknahmen“ vorgesehen), ausgegeben. Zeichnungen für alle Anteile müssen in der festgelegten Währung für die jeweilige Anteilsklasse erfolgen, wie in der vorstehenden Tabelle unter der Spaltenüberschrift „Währungsdenominierung“ angegeben. Auf Zeichnungsgelder, die vor Ablauf der Frist eingehen, fallen keine Habenzinsen an. Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf das im Antragsformular genannte Konto erfolgen. Rücknahme von Anteilen Anteilinhaber können beim Fonds die Rücknahme ihrer Anteile an und mit Wirkung zu jedem Handelstag zu dem Nettoinventarwert je Anteil abzüglich aller anwendbaren Abgaben und Gebühren (einschliesslich einer Verwässerungsgebühr, wenn Gesamt-Nettorücknahmen vorhanden sind, wie im Prospekt unter „Rücknahme und Übertragungen von Anteilen“ vorgesehen), der an dem relevanten Handelstag unmittelbar vorausgegangenen Bewertungszeitpunkt berechnet wurde, vorbehaltlich etwaiger Anpassungen, die gegebenenfalls gelten können, unter anderem einer für Umtauschgebühren erforderlichen Anpassung, wie nachfolgend unter „Umschichtung zwischen Anteilsklassen“ beschrieben, beantragen, mit der Massgabe, dass keine Rücknahmegebühr für eine Rücknahme von Anteilen gilt, sofern sie nicht im Rahmen eines Umtausches zwischen Anteilsklassen erfolgt, wie nachfolgend erläutert. 11
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 (Fortsetzung) 4. Anteilskapital (Fortsetzung) Rücknahme von Anteilen (Fortsetzung) Rücknahmeanträge sollten über das (bei der Verwaltungsstelle erhältliche) Rücknahmeformular erfolgen, das anfänglich per Fax an die auf dem Rücknahmeformular angegebene Faxnummer an die Verwaltungsstelle gesendet werden kann (wobei das Original-Rücknahmeformular umgehend per Post folgen muss) und spätestens bis zum Handelsschluss eingehen muss. Die Kontaktdaten der Verwaltungsstelle und Näheres zum Verfahren für Rücknahmeanträge sind im Antragsformular angegeben. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen sowie des Eingangs des Original-Antragsformulars und aller Dokumente zur Verhinderung von Geldwäsche und des Abschlusses aller Prüfungen zur Verhinderung von Geldwäsche werden Rücknahmeerlöse innerhalb von 3 Geschäftstagen ab dem Handelsschluss mittels elektronischer Überweisung auf das im Antragsformular angegebene Konto des Anteilinhabers gezahlt. Die Verwaltungsstelle überweist keine Rücknahmeerlöse, wenn ein Anleger nicht das eigenhändig unterzeichnete Rücknahmeformular einreicht, das eine gültige Bankverbindung enthält, oder wenn davon auszugehen ist, dass dieser nicht sämtlichen einzuhaltenden Vorschriften und Verordnungen zur Geldwäscheprävention nachkommt. Die Verwaltungsstelle tätigt des Weiteren keine Überweisungen auf das Bankkonto Dritter. Rücknahmeschluss Wenn die Rücknahmeanträge an einem beliebigen Tag mindestens 10% des Nettoinventarwerts des Fonds übersteigen, kann der Verwaltungsrat nach seinem Ermessen die Anzahl der Anteile des Fonds, die an einem Handelstag zurückgenommen werden, auf die Anteile begrenzen, die 10% des Gesamtnettoinventarwerts dieses Fonds an diesem Handelstag repräsentieren. In diesem Fall reduziert der Verwaltungsrat alle Rücknahmeanträge an diesem Handelstag anteilig und behandelt die Rücknahmeanträge so, als wären sie am jeweils folgenden Handelstag eingegangen, bis alle Anteile, auf die sich die ursprünglichen Anträge erstreckten, zurückgenommen wurden. Wenn Rücknahmeanträge auf diese Weise vorgetragen werden, setzt die Verwaltungsstelle die betroffenen Anteilinhaber in Kenntnis. Umschichtung zwischen Anteilsklassen Ein Umtausch von Anteilen kann erfolgen, indem eine Rücknahme von Anteilen einer Klasse und gleichzeitig eine Zeichnung zum jüngsten NIW je Anteil für Anteile der anderen Klasse durchgeführt wird. Es gelten die oben angegebenen allgemeinen Bestimmungen und Verfahrensweisen für Rücknahmen und Zeichnungen von Anteilen. Rücknahmeerlöse werden zu dem Wechselkurs, der dem Verwalter zur Verfügung steht, in die andere Währung umgerechnet und die Kosten für die Umrechnung werden von dem bei der Zeichnung von Anteilen der anderen Klasse angewendeten Betrag abgezogen. Es fällt keine Umtauschgebühr an. Änderung der Anteilsinhaberrechte Die mit jeder Klasse verbundenen Rechte (und zu diesem Zweck bezieht sich jeder Verweis auf jede Klasse auf jede Klasse) können, unabhängig davon, ob das ICAV aufgelöst wird oder nicht, mit der schriftlichen Zustimmung der Inhaber von drei Vierteln der ausgegebenen Anteile dieser Klasse oder mit der Zustimmung eines Sonderbeschlusses, der auf einer gesonderten Hauptversammlung der Inhaber der Anteile dieser Klasse verabschiedet wurde, geändert werden. Die Bestimmungen des Instruments für die Hauptversammlungen gelten für jede gesonderte Hauptversammlung, mit der Ausnahme, dass bei einer solchen Sitzung mindestens zwei Personen anwesend sein müssen, die mindestens ein Drittel der ausgegebenen Anteile der betreffenden Klasse halten, oder dass bei einer vertagten Versammlung eine Person (bzw. ihr bevollmächtigter Stellvertreter) anwesend sein muss, die Anteile der betreffenden Klasse hält. Jeder Inhaber von Anteilen, der ein Zehntel der ausgegebenen Anteile der betreffenden Klasse vertritt, kann eine Abstimmung verlangen. Die Rechte, die jeder Klasse zugeordnet werden, gelten durch die Schaffung oder Ausgabe weiterer Anteile dieser Klasse, die gleichrangig mit bereits ausgegebenen Anteilen sind, nicht als geändert, es sei denn, die Bedingungen für die Ausgabe dieser Anteile sehen ausdrücklich etwas anderes vor. 12
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 (Fortsetzung) 4. Anteilskapital (Fortsetzung) Stimmrechte Das Instrument sieht vor, dass auf einer Hauptversammlung des ICAV jeder persönlich oder durch ein Bevollmächtigten anwesende Anteilsinhaber und Zeichner eine Stimme hat und bei Abstimmungen während einer Hauptversammlung jeder Anteilsinhaber und Zeichner je eine Stimme für jeden Anteil hat, vorausgesetzt, dass, in Bezug auf einen Beschluss, der nach Ansicht des Verwaltungsrats mehr als eine Klasse berührt, oder der einen Interessenkonflikt zwischen den Anteilsinhabern der jeweiligen Klassen hervorruft, ein solcher Beschluss nur dann als ordnungsgemäss gefasst gilt, wenn er anstelle einer einzigen Sitzung der Anteilsinhaber aller dieser Klassen in einer gesonderten Sitzung der Anteilsinhaber dieser Klasse beschlossen worden wäre. 13
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 (Fortsetzung) 4. Anteilskapital (Fortsetzung) Kapitalbeteiligungsgeschäfte von rücknehmbaren Anteilen Im Folgenden sind die Änderungen hinsichtlich der Anzahl an Anteilen für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 dargestellt: Nicht Nicht Nicht ausschüttende ausschüttende ausschüttende USD-Anteile CHF-Anteile GBP-Anteile der Klasse A der Klasse A der Klasse A Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftszeitraums 1’324’458.391 24’407.577 35’875.963 Im Geschäftszeitraum ausgegebene Anteile 6’642.191 118.000 - Im Geschäftszeitraum zurückgenommene Anteile (578’699.115) (4’103.841) (10’840.346) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftszeitraums 752’401.467 20’421.736 25’035.617 Ausschüt- Nicht Ausschüt- tende USD- ausschüttende tende EUR- Anteile der EUR-Anteile Anteile der Klasse A der Klasse A Klasse A Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftszeitraums 133’360.034 749’928.223 48’550.197 Im Geschäftszeitraum ausgegebene Anteile - 13’520.079 215.495 Im Geschäftszeitraum zurückgenommene Anteile (55’857.589) (308’525.997) (8’578.220) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftszeitraums 77’502.445 454’922.305 40’187.472 Nicht Ausschüt- Nicht ausschüttende tende USD- ausschüttende USD-Anteile Anteile der EUR-Anteile der Klasse I Klasse I der Klasse I Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftszeitraums 404’680.282 33’997.793 673’415.405 Im Geschäftszeitraum ausgegebene Anteile 262’209.575 35’519.764 19’444.053 Im Geschäftszeitraum zurückgenommene Anteile (140’664.960) (1’340.000) (149’697.790) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftszeitraums 526’224.897 68’177.557 543’161.668 Ausschüt- Nicht Nicht tende EUR- ausschüttende ausschüttende Anteile der CHF-Anteile GBP-Anteile Klasse I der Klasse I der Klasse I Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftszeitraums 42’043.599 133’130.179 58’345.672 Im Geschäftszeitraum ausgegebene Anteile 270.986 2’686.500 3’028.827 Im Geschäftszeitraum zurückgenommene Anteile (2’327.000) (33’047.107) (2’930.137) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftszeitraums 39’987.585 102’769.572 58’444.362 Nicht Ausschüt- Nicht ausschüttende tende USD- ausschüttende USD-Anteile Anteile der USD-Anteile der Klasse X Klasse X der Klasse Y Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftszeitraums 680’626.076 29’681.442 165’347.419 Im Geschäftszeitraum ausgegebene Anteile - - - Im Geschäftszeitraum zurückgenommene Anteile (176’573.777) (7’030.788) (41’777.966) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftszeitraums 504’052.299 22’650.654 123’569.453 14
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 (Fortsetzung) 4. Anteilskapital (Fortsetzung) Nicht Nicht Ausschüttende ausschüttende ausschüttende USD-Anteile der EUR-Anteile der CHF-Anteile der Klasse Y Klasse X Klasse X Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftszeitraums 40’216.412 75’743.511 19’882.875 Im Geschäftszeitraum ausgegebene Anteile - - - Im Geschäftszeitraum zurückgenommene Anteile (2’150.000) (14’927.142) (2’260.000) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftszeitraums 38’066.412 60’816.369 17’622.875 Nicht Nicht Nicht ausschüttende ausschüttende ausschüttende EUR-Anteile der CHF-Anteile der USD-Anteile der Klasse Y Klasse Y Klasse IP* Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftszeitraums 94’888.761 96’303.602 - Im Geschäftszeitraum ausgegebene Anteile - - 1’953’700.479 Im Geschäftszeitraum zurückgenommene Anteile (30’722.355) (25’356.073) - Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftszeitraums 64’166.406 70’947.529 1’953’700.479 * Die Anteilsklasse wurde am 1. Februar 2019 aufgelegt. Im Folgenden sind die Änderungen hinsichtlich der Anzahl an Anteilen für das Geschäftsjahr zum 31. Oktober 2018 dargestellt: Nicht Nicht Nicht ausschüttende ausschüttende ausschüttende USD-Anteile der CHF-Anteile der GBP-Anteile der Klasse A Klasse A Klasse A Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftsjahres 515’290.972 2’445.330 11’585.361 Im Geschäftsjahr ausgegebene Anteile 1’892’511.204 22’748.699 31’726.832 Im Geschäftsjahr zurückgenommene Anteile (1’083’343.785) (786.452) (7’436.230) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftsjahres 1’324’458.391 24’407.577 35’875.963 Nicht Ausschüttende ausschüttende Ausschüttende USD-Anteile der EUR-Anteile der EUR-Anteile der Klasse A Klasse A Klasse A Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftsjahres 51’937.091 262’115.929 14’059.520 Im Geschäftsjahr ausgegebene Anteile 103’300.272 743’581.918 43’896.989 Im Geschäftsjahr zurückgenommene Anteile (21’877.329) (255’769.624) (9’406.312) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftsjahres 133’360.034 749’928.223 48’550.197 Nicht Nicht ausschüttende Ausschüttende ausschüttende USD-Anteile der USD-Anteile der EUR-Anteile der Klasse I Klasse I Klasse I Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftsjahres 194’750.233 5’357.506 255’318.368 Im Geschäftsjahr ausgegebene Anteile 364’474.059 58’274.178 599’393.865 Im Geschäftsjahr zurückgenommene Anteile (154’544.010) (29’633.891) (181’296.828) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftsjahres 404’680.282 33’997.793 673’415.405 15
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 (Fortsetzung) 4. Anteilskapital (Fortsetzung) Nicht Nicht Ausschüttende ausschüttende ausschüttende EUR-Anteile der CHF-Anteile der GBP-Anteile der Klasse I Klasse I Klasse I Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftsjahres 9’197.169 39’884.298 17’227.339 Im Geschäftsjahr ausgegebene Anteile 34’813.687 121’069.049 51’538.020 Im Geschäftsjahr zurückgenommene Anteile (1’967.257) (27’823.168) (10’419.687) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftsjahres 42’043.599 133’130.179 58’345.672 Nicht Nicht ausschüttende Ausschüttende ausschüttende USD-Anteile der USD-Anteile der USD-Anteile der Klasse X Klasse X Klasse Y Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftsjahres 824’110.502 89’858.887 192’427.316 Im Geschäftsjahr ausgegebene Anteile - - - Im Geschäftsjahr zurückgenommene Anteile (143’484.426) (60’177.445) (27’079.897) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftsjahres 680’626.076 29’681.442 165’347.419 Nicht Nicht Ausschüttende ausschüttende ausschüttende USD-Anteile der EUR-Anteile der CHF-Anteile der Klasse Y Klasse X Klasse X Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftsjahres 41’516.412 89’270.636 20’147.816 Im Geschäftsjahr ausgegebene Anteile - - - Im Geschäftsjahr zurückgenommene Anteile (1’300.000) (13’527.125) (264.941) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftsjahres 40’216.412 75’743.511 19’882.875 Nicht Nicht ausschüttende ausschüttende EUR-Anteile der CHF-Anteile der Klasse Y Klasse Y Anzahl der Anteile zu Beginn des Geschäftsjahres 127’826.310 102’553.602 Im Geschäftsjahr ausgegebene Anteile - - Im Geschäftsjahr zurückgenommene Anteile (32’937.549) (6’250.000) Anzahl der Anteile am Ende des Geschäftsjahres 94’888.761 96’303.602 5. Gebühren Verwaltungsgebühr Der Fondsmanager hat Anspruch auf eine Verwaltungsgebühr, die aus den Vermögenswerten des Fonds zahlbar ist, zu jedem Bewertungszeitpunkt berechnet wird und aufläuft und monatlich nachträglich zahlbar ist, mit einem Höchstsatz von bis zu 0.04% der ersten EUR 300 Millionen des Nettoinventarwerts des Fonds, 0.03% der nächsten EUR 300 Millionen des Nettoinventarwerts des Fonds, 0.02% der nächsten EUR 400 Millionen des Nettoinventarwerts des Fonds und 0.01% des Nettoinventarwerts des Fonds, der EUR 1 Milliarde übersteigt, vorbehaltlich einer jährlichen Mindestgebühr von EUR 55'000. Dem Fondsmanager werden ausserdem aus den Vermögenswerten des Fonds angemessene Spesen erstattet, die ihm entstanden sind, einschliesslich Ausgaben in Verbindung mit Due Diligence und der Überwachung des Fonds. Für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 beliefen sich die vom Fondsmanager erhobenen Gebühren auf USD 98’474 (30. April 2018: USD 84'950). Zum 30. April 2019 waren Gebühren in Höhe von USD 17’174 (31. Oktober 2018: USD 315) an den Fondsmanager zu zahlen. 16
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 (Fortsetzung) 5. Gebühren (Fortsetzung) Anlageverwaltungsgebühr Der Anlageverwalter hat Anspruch auf eine Anlageverwaltungsgebühr, die aus den Vermögenswerten des Fonds in USD zahlbar ist, an jedem Bewertungszeitpunkt aufläuft und von der Verwaltungsstelle wie folgt berechnet wird: (i) in Bezug auf die Anteile der Klasse A eine Anlageverwaltungsgebühr, die nicht höher sein darf als 1.80% p. a. des Nettoinventarwerts des Fonds, die monatlich rückwirkend gezahlt wird; (ii) in Bezug auf die Anteile der Klasse I eine Anlageverwaltungsgebühr, die nicht höher sein darf als 0.95% p. a. des Nettoinventarwerts des Fonds, die monatlich rückwirkend gezahlt wird; (iii) in Bezug auf die Anteile der Klasse IP eine Anlageverwaltungsgebühr, die nicht höher sein darf als 0.75% p. a. des Nettoinventarwerts des Fonds, und monatlich rückwirkend gezahlt wird. (iv) in Bezug auf die Anteile der Klasse X eine Anlageverwaltungsgebühr, die nicht höher sein darf als 1.60% p. a. des Nettoinventarwerts des Fonds, die monatlich rückwirkend gezahlt wird; und (v) in Bezug auf die Anteile der Klasse Y eine Anlageverwaltungsgebühr, die nicht höher sein darf als 0.75% p. a. des Nettoinventarwerts des Fonds, die monatlich rückwirkend gezahlt wird. Dem Anlageverwalter werden ausserdem angemessene Spesen oder Aufwendungen, die ihm im Namen des Fonds entstehen (bzw. dem Fonds zurechenbar sind), aus den Vermögenswerten des Fonds erstattet. Für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 beliefen sich die vom Anlageverwalter erhobenen Gebühren auf USD 3'473'323 (30. April 2018: USD 3'190'905). Zum 30. April 2019 waren Gebühren in Höhe von USD 587'116 (31. Oktober 2018: USD 796'911) an den Anlageverwalter zu zahlen. Verwaltungsgebühren Die Verwaltungsstelle erhält aus den Vermögenswerten des Fonds eine monatliche Gebühr, die 0.03% p. a. (ohne Mehrwertsteuer) des gesamten Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen darf, vorbehaltlich einer jährlichen Mindestgebühr (ohne Spesen oder Aufwendungen) in Höhe von USD 39'000. Der Verwaltungsstelle werden ausserdem angemessene Spesen oder Aufwendungen, die ihr im Namen des Fonds entstehen (bzw. dem Fonds zurechenbar sind), aus den Vermögenswerten des Fonds erstattet. Die Kosten und Auslagen der Verwaltungsstelle laufen an jedem Bewertungszeitpunkt auf und werden monatlich rückwirkend gezahlt. Die Verwaltungsstelle hat zugestimmt, alle nicht verdienten Gebühren zurückzuzahlen, falls der Verwaltungsvertrag vorzeitig gekündigt wird. Die für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 berechneten Verwaltungsgebühren beliefen sich auf USD 56'023 (30. April 2018: USD 52'034). Die zum 30. April 2019 zahlbaren Verwaltungsgebühren beliefen sich auf USD 18'459 (31. Oktober 2018: USD 18'897). Die für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 berechneten Transferstellengebühren beliefen sich auf USD 56'359 (30. April 2018: USD 60'792). Die zum 30. April 2019 zahlbaren Transferstellengebühren beliefen sich auf USD 4'847 (31. Oktober 2018: USD 4'847). Verwahrstellengebühren Die Verwahrstelle erhält aus den Vermögenswerten des Fonds eine Gebühr, die 0.03% p. a. des Nettoinventarwerts des Fonds (ggf. ohne Mehrwertsteuer) ohne Transaktionsgebühren (ggf. zuzüglich Mehrwertsteuer) nicht übersteigen darf, vorbehaltlich von jährlichen Mindestgebühren (ohne Spesen) von USD 13'200 für Aufsichtsdienstleistungen und USD 6'960 für Cashflow-Überwachungs- und - Abstimmungsdienstleistungen der Verwahrstelle. Darüber hinaus erhält die Verwahrstelle aus den Vermögenswerten des Fonds eine jährliche Verwahrgebühr, die abhängig von den Verwahrmärkten, in denen die Vermögenswerte des Fonds gehalten 17
werden, zwischen 0.005% und 1.080% p. a. des Nettoinventarwerts des Fonds beträgt, vorbehaltlich einer jährlichen Mindestgebühr von USD 5'520 (ggf. ohne Mehrwertsteuer). 18
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 (Fortsetzung) 5. Gebühren (Fortsetzung) Verwahrstellengebühren (Fortsetzung) Die Verwahrstelle erhält ebenfalls aus den Vermögenswerten des Fonds angemessene ihr entstandene Spesen und die angemessenen Gebühren und üblichen Agentengebühren, die von der Verwahrstelle an eine Unterverwahrstelle gezahlt werden (und zu handelsüblichen Sätzen berechnet werden), ggf. einschliesslich Mehrwertsteuer. Die Gebühren und Aufwendungen der Verwahrstelle laufen täglich auf und werden monatlich basierend auf dem Nettoinventarwert des Fonds am letzten Handelstag jedes Kalendermonats berechnet. Sie sind monatlich rückwirkend zahlbar. Die für den Geschäftszeitraum berechneten Verwahrstellengebühren beliefen sich auf USD 125'336 (30. April 2018: USD 106'928). Die zum 30. April 2019 zahlbaren Verwahrstellengebühren beliefen sich auf USD 21'110 (31. Oktober 2018: USD 21'765). Sonstige Gebühren und Aufwendungen Das ICAV wird dem Anlageverwalter auch seine angemessenen Barauslagen, die ihm entstanden sind, erstatten. Solche Barauslagen können die Erstellung von Marketing-Materialien und Portfolioberichten umfassen, vorausgesetzt, dass sie zu handelsüblichen Sätzen berechnet werden und dem Anlageverwalter bei der Ausübung seiner Pflichten im Rahmen des Anlageverwaltungsvertrags entstehen. Der Anlageverwalter kann von Zeit zu Zeit, nach seinem alleinigen Ermessen und aus seinen eigenen Mitteln beschliessen, Rückvergütungen/Retrozessionen aus den von ihm erhaltenen Anlageverwaltungsgebühren zu zahlen. Alle an den Anlageverwalter zahlbaren Gebühren werden in der Basiswährung des Fonds gezahlt. Das ICAV trägt die Kosten der ggf. für an den Anlageverwalter zahlbare Beträge anfallenden irischen Mehrwertsteuer. Vergütung des Verwaltungsrats Die Verwaltungsratsmitglieder haben als Vergütung für ihre Dienste für den Fonds Anspruch auf ein Honorar in Höhe eines Prozentsatzes, der von Zeit zu Zeit vom Verwaltungsrat festgelegt wird; jedoch darf der Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats in einem Jahr EUR 50’000 oder einen anderen, höheren Betrag nicht übersteigen, den der Verwaltungsrat jeweils festlegt und den Anteilinhabern mitteilt, wobei den Anteilinhabern eine angemessene Mitteilungsfrist vor Inkrafttreten der Änderung gewährt wird. Den Verwaltungsratsmitgliedern und stellvertretenden Verwaltungsratsmitgliedern werden ferner sämtliche Reise-, Hotel- und andere Kosten erstattet, die ihnen durch die Teilnahme an und Rückreise von Verwaltungsratssitzungen oder anderen Terminen, die mit dem Geschäftsbetrieb des ICAV in Zusammenhang stehen, entstehen. Die für den Geschäftszeitraum berechneten Verwaltungsratsgebühren beliefen sich auf USD 24'747 (30. April 2018: USD 18'033). Die zum 30. April 2019 zahlbaren Verwaltungsratsgebühren beliefen sich auf USD Null (31. Oktober 2018: USD Null). An Enrico Gaglioti, Ryan Caldwell und John Paul Armenio wurde keine Verwaltungsratsvergütung ausgezahlt. Während des Geschäftszeitraums betrug die Verwaltungsratsvergütung für Yvonne Connolly und Mark Fitzgerald EUR 10'000 (30. April 2018: EUR 7'500) bzw. EUR 12'000 (30. April 2018: EUR 7'500). Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühren im Zusammenhang mit den von PricewaterhouseCoopers für den Geschäftszeitraum erbrachten Dienstleistungen beliefen sich auf USD 17'641 (ohne Mehrwertsteuer) (30. April 2018: USD 18'854). Die zum 30. April 2019 zahlbaren Prüfungsgebühren beliefen sich auf USD 19'695 (ohne Mehrwertsteuer) (31. Oktober 2018: USD 33'742). 19
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 (Fortsetzung) 5. Gebühren (Fortsetzung) Sonstige Verbindlichkeiten Nachstehend finden Sie eine Aufschlüsselung anderer Verbindlichkeiten zum 30. April 2019 und zum 31. Oktober 2018. 30. April 2019 31. Oktober 2018 USD USD Zahlbare aufsichtsrechtliche Gebühren 12’520 12’833 Zahlbare CRS-Servicegebühr 10’924 8’337 Zahlbare zusätzliche Berichterstattungsgebühr 9’407 16’793 Zahlbare Zinsen auf Multi-Aktienswaps 8’292 222 Zahlbare FATCA-Gebühren 7’566 6’426 Zahlbare Beratungsgebühren 7’227 4’510 Zahlbare OTC-Preisgestaltungsgebühren 2’560 1’418 Zahlbare Anlage-Compliance-Gebühren 1’454 1’454 Zahlbare Personalkosten 312 187 Verbindlichkeiten für verkaufte Devisen - 4’025 Zahlbare Registrierungsgebühren - 1’711 Zahlbare Rechtskosten - 766 Zahlbare Informationsservicegebühr - 197 60’262 58’879 Sonstige Aufwendungen Nachstehend finden Sie eine Aufschlüsselung anderer Gebühren und Aufwendungen, die für den Geschäftszeitraum erhoben wurden. 30. April 2019 30. April 2018 USD USD Kosten für Steuererklärung 31'626 31’968 Brokergebühren 27’077 23’995 Kosten der Rechtsberatung 18'390 18’485 Zinsen auf CFD 17’787 - OTC-Preisgestaltungsgebühren 15'861 6’117 Anlage-Compliance-Gebühren 13'643 13’803 Zinsen aus Bankguthaben 11’894 1’725 Beratungsgebühren 10’377 11’091 Sekretariatsgebühr 9’685 10’351 Aufsichtsrechtliche Gebühren 7’807 15’342 Berichterstattungsgebühren - KIID 7’748 8’280 Versicherungsgebühren für Verwaltungsrat 4’100 4’100 Vertriebsgebühren 3’377 9’246 FATCA-Gebühren 2’588 2’588 Rating-Gebühren 2’588 2’588 Jährliche Kontoführungsgebühr 1’999 - Personalkosten 692 739 Informationsservicegebühr 575 575 Sonstige Steuern - Gebühren 141 150 MwSt-Verwaltungskonto - 4’623 Börsen-Kontoführungsgebühr - 2’137 Sonstige Gebühren - 1’000 187’955 168’903 20
ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 (Fortsetzung) 6. Verbundene Parteien IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ erfordert die Offenlegung von Angaben hinsichtlich wesentlicher Transaktionen zwischen Parteien, bei denen von einem Nahverhältnis zur Berichtsgesellschaft ausgegangen wird. Der Anlageverwalter ist eine verbundene Partei. Die von allen Dienstleistern erhobenen Gebühren werden in Erläuterung 5 des Abschlusses offengelegt. Drei der Verwaltungsratsmitglieder des Fonds sind zudem in folgender Funktion Mitarbeiter des Anlageverwalters: • Enrico Gaglioti - Mitbegründer und Chief Executive Officer • Ryan Caldwell - Mitbegründer und Chief Investment Officer • John Paul Armenio - Chief Operating Officer und Head of International Business Aufgrund ihrer Rollen beim Anlageverwalter werden diese Personen als verbundene Parteien angesehen. Diese Verwaltungsratsmitglieder haben keinen Anspruch auf ein Honorar. Für den Geschäftszeitraum zum 30. April 2019 beliefen sich die vom Anlageverwalter erhobenen Gebühren auf USD 3'473'323 (30. April 2018: USD 3'190'905). Carne Global Fund Managers (Ireland) Limited, als Fondsmanager des ICAV, erhielt im Berichtszeitraum eine Gebühr in Höhe von USD 98'474, wovon USD 17'174 zum Ende des Berichtszeitraums zu zahlen waren. Carne Global Financial Services Limited erhielt während des Berichtszeitraums Gebühren im Hinblick auf Fondsführungsdienstleistungen, die für das ICAV erbracht wurden. Die Gebühren beliefen sich auf EUR 38'223, wovon EUR 14'460 zum Ende des Berichtszeitraums zu zahlen waren. Yvonne Connolly, ein Verwaltungsratsmitglied des ICAV, ist auch CEO von Carne Global Financial Services Limited, der Muttergesellschaft des Fondsmanagers. Verbundene Personen Verordnung 41(1) der OGAW-Verordnungen der Zentralbank von Irland verlangt, dass alle Transaktionen zwischen einem OGAW und einer Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle eines OGAW, dem Beauftragten oder Unterbeauftragten einer solchen Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle (mit Ausnahme von konzernfremden Unterdepotbanken, die von einer Verwahrstelle ernannt wurden) und allen verbundenen oder Konzernunternehmen von solchen Verwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen, Beauftragten oder Unterbeauftragten („verbundene Personen“) zu marktüblichen Bedingungen und im besten Interesse der Anteilinhaber des OGAW durchgeführt werden müssen. Der Verwaltungsrat ist davon überzeugt, dass (durch schriftliche Verfahren nachweisbare) Vorkehrungen getroffen wurden, um sicherzustellen, dass die Pflichten gemäss Verordnung 41(1) der OGAW- Verordnungen auf alle Transaktionen mit verbundenen Personen angewandt werden. Der Verwaltungsrat ist zudem davon überzeugt, dass die während des Geschäftszeitraums mit verbundenen Personen eingegangenen Transaktionen den Pflichten gemäss diesem Absatz entsprechen. Vergütung des Verwaltungsrats Eine Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsrats befindet sich auf Seite 3. Die Verwaltungsratsgebühren sind in Erläuterung 5 offengelegt. 21
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