Reiseziel Italien / Nationalität Deutschland Einreisebestimmungen - Holigo

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Reiseziel Italien / Nationalität Deutschland
Einreisebestimmungen
Coronavirus
  Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen
  einreisen: https://www.esteri.it/mae/en/ministero/normativaonline/decreto-
  iorestoacasa-domande-frequenti/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e-
  cittadini-stranieri-in-italia.html. Für Heimkehrer sowie Reisende mit der
  Staatsbürgerschaft des Ziellandes oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis im
  Zielland können die nachfolgenden Bestimmungen abweichen. Zur Einreise
  berechtigt sind derzeit nur Reisende aus den Länderkategorien A, B, C und D aus der
  verlinkten Aufstellung. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisen innerhalb des Landes
  derzeit eingeschränkt sind und es daher zu Einreiseverweigerungen kommen kann,
  wenn sich das Endziel von Reisenden in einer anderen Region befindet, als die
  Einreise. Es können zudem jederzeit kurzfristige Einreisesperren für einzelne
  Regionen ausgesprochen werden. Reisende sollten sich deshalb in jedem Fall
  rechtzeitig vor Reisebeginn bei ihrer zuständigen Auslandsvertretung darüber
  informieren, ob ihre Reise wie geplant stattfinden kann.

Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit
Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.

Erleichterungen für geimpfte oder genesene Reisende:
Reisende, die nachweisen können, dass sie vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, können sich bei
Einreise nach Sardinien von der Testpflicht befreien. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen
Auslandsvertretung darüber, welche Impfnachweise diesbezüglich anerkannt werden.

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                                    Datenstand vom: 15.06.2021 18:14 für Kunden von: Holigoo GmbH, Düsselstr. 18a, 41564 Kaarst
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Innerhalb des Landes werden die
Regionen und autonomen Provinzen je nach ihrer Infektionslage kategorisiert (weiß, gelb, orange und rot).
Reisen zwischen den weißen und gelben Zonen sind möglich, während für orange und rote Zonen
Beschränkungen gelten. Reisende, die entweder eine vollständige COVID-19-Impfung oder eine Genesung von
der Krankheit nachweisen können, können jedoch ein sogenanntes grünes Zertifikat erhalten, mit dem sie sich
auch zwischen orangen und roten Zonen bewegen dürfen. Dieses Zertifikat ist für 6 Monate gültig. Gleiches gilt
für Personen, die einen negativen Schnelltest vorweisen können, diese erhalten das grüne Zertifikat jedoch nur
für 48 Stunden. Die Kategorisierung sowie weitere Informationen zu den jeweils geltenden Maßnahmen finden
Sie unter folgendem Link:
http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=english&id=5367&a

Quarantänemaßnahmen:
Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen. Diese gelten bis auf Weiteres. Reisende aus
Länderkategorie D in der oben verlinkten Aufstellung müssen sich nach der Ankunft für 10 Tage isolieren und
dann einen Test vor Ort vornehmen lassen, um die Quarantäne zu beenden.

Wichtig bei der Einreise:
Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test muss ein PCR- oder Antigen-Test sein und
darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Testpflicht besteht nicht für Kinder unter 2 Jahren. Reisende, die kein
negatives Testergebnis vorweisen können, müssen mit Quarantänemaßnahmen rechnen. Reisende müssen
sich außerdem innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft beim örtlichen italienischen Gesundheitsamt
anmelden (siehe dazu
https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5364&
Reisende werden vor Ort auf das Coronavirus getestet. Reisende aus der Länderkategorie D werden nach
Ablauf ihrer 10-tägigen Isolationszeit getestet. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt
werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://app.euplf.eu/#/. Es wird ein QR-
Code generiert, den Reisende vorweisen müssen. Die Papierform des Formulars wird nur noch akzeptiert, wenn
eine Online-Registrierung aufgrund technischer Gründe nicht möglich ist. Sie finden die Papierform unter
folgendem Link: https://www.esteri.it/mae/en/ministero/normativaonline/decreto-iorestoacasa-domande-
frequenti/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e-cittadini-stranieri-in-italia.html. Bei der Ankunft kommt

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                                      Datenstand vom: 15.06.2021 18:14 für Kunden von: Holigoo GmbH, Düsselstr. 18a, 41564 Kaarst
es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende
Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder
Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden,
müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. Für Flugreisende herrschen veränderte Handgepäck-
Bestimmungen, bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft.

Südtirol:
Für Einreisen nach Südtirol muss zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen das folgende
Einreiseformular ausgefüllt werden: https://siag.limequery.org/483785?lang=de.

Sardinien:
Reisende nach Sardinien müssen sich unter folgendem Link registrieren:
https://sus.regione.sardegna.it/sus/covid19/regimbarco/init;jsessionid=A0AFE3E494531A0B6C5155AC01625994.sus2
Der Registrierungsnachweis ist mitzuführen. Zudem muss ein maximal 48 Stunden alter, negativer Molekular-
oder Antigentest vorgelegt werden. Können Reisende kein negatives Testergebnis vorweisen, können sie sich
auch bei Einreise testen lassen, müssen dann jedoch mit weiteren zusätzlichen Tests und
Quarantänemaßnahmen rechnen.

Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Die Durchreise aus den EU-/Schengen-Staaten ist bis zu
36 Stunden uneingeschränkt möglich.

Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kommt zu strengeren
Beschränkungen sowie Schließungen bestimmter Lokalitäten innerhalb der roten Zonen des Landes. Die
Einstufung sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=english&id=5367&a
   Notstand: ja
   Nächtliche Ausgangssperre: ja
   Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
   Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
   Bars: geöffnet mit Beschränkungen
   Geschäfte: geöffnet
   Museen/Sehenswürdigkeiten: geschlossen
   Kinos/Theater: geschlossen

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Strände: geöffnet mit Beschränkungen
   Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
   Private Fahrzeuge: begrenzte Personenanzahl von maximal 3 Personen aus unterschiedlichen Haushalten
   inklusive Fahrer
   Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit, in allen geschlossenen Räumen (mit Ausnahme von
   Privatwohnungen), in privaten Fortbewegungsmitteln sofern die Personen nicht demselben Haushalt
   angehören
   Mindestabstand: 1.00 Meter
   Versammlungsverbot: ja, ab 2 Personen
   Regionale Abweichungen möglich
   App: https://www.immuni.italia.it

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über
ausreichend freie Seiten verfügen.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird
empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und
Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.

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Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen,
dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur
Verweigerung der Einreise kommt.

Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente.
In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten,
wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
   Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung

Dies gilt für Minderjährige unter 15 Jahren.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitliche Hinweise
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

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Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
   Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
   Hepatitis A
   Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
   Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der
globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen
und gegebenenfalls vervollständigen.

Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit
verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet
werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles
Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der
Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die
unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
   Chikungunya-Fieber

Hinweis:
Von April bis Oktober können Zeckenbisse eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen.

Schlussbestimmungen

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Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand
des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa-
und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle
auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier
aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

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