Roter Faden Schulinformation 2020/2021 - www.oswuennewil.ch - Unser Jahresmotto: Alle verschieden, alle willkommen! - OS Wünnewil
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H Roter Faden Schulinformation 2020/2021 www.oswuennewil.ch Unser Jahresmotto: Alle verschieden, alle willkommen!
Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort .............................................................................................. 4 2 Klasseneinteilung der 1. OS (9. Harmos) ..................................................... 6 3 Stundenplan / 1. Schultag ....................................................................... 6 4 Klassenlehrpersonen.............................................................................. 7 5 Schulmaterial....................................................................................... 9 6 Unterrichtszeiten ................................................................................. 9 7 Schulbus ........................................................................................... 10 8 Busfahrpläne ..................................................................................... 10 9 Mittagsverpflegung .............................................................................. 10 10 Direktion / Sekretariat / Schuldienste ...................................................... 11 11 OS - Schulkommission der OS Wünnewil .................................................... 11 12 Elternrat........................................................................................... 12 13 Schulinspektorat ................................................................................. 13 14 Schule und Eltern miteinander ............................................................... 13 15 Elternabend / Elterngespräche ............................................................... 14 16 Kommunikation .................................................................................. 14 17 Gebrauch von Mobiltelefonen, Musikabspielgeräten etc. ............................... 15 18 Schulsozialarbeit ................................................................................ 15 19 Merkblatt Schulzahnpflege und -prophylaxe .............................................. 16 20 Merkblatt Zeckenprävention .................................................................. 17 21 Absenzen und Urlaub vom Unterricht....................................................... 18 22 Ferienplan 2018 – 2020 ........................................................................ 20 23 Regeln ............................................................................................. 20 3
1 Vorwort An alle Eltern und Schülerinnen und Schüler der OS Wünnewil Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler Das Schuljahr 2019/2020 ist Vergangheit. Ein Schuljahr, welches am 29. August 2019 begann wie jedes andere auch. Niemand hätte sich träumen lassen, welch dramatischen Verlauf das Schuljahr noch nehmen würde. Was vorerst als neuartiges Virus weit weg in China galt, breitete sich rasch nach Europa aus, so rasch, dass am 13. März die Schulen geschlossen wurden. Schülerinnen und Schüler, Sie, liebe Eltern, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer und die Schulleitung waren überrumpelt. In Windeseile wurde der Fernunterricht aufgebaut. In den Wochen nach dem Lockdown wurde von allen Seiten hervorragende Arbeit geleistet. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten, Ihnen, Ihren Kindern, aber auch den Lehrpersonen für den grossen Einsatz danken! Leider konnten auch Anlässe, die sonst zu den Highlights eines normalen Schuljahres an der OS Wünnewil gehören, nicht stattfinden: So musste die Vernissage der Ausstellung „Einblicke“ im März kurzfristig abgesagt werden. Auch die Theatervorstellung des Wahlfachs Theater, das Konzert der Band und des Chors und auch das legendäre Musical der abtretenden Schülerinnen und Schüler der 3. OS fielen dem Virus zum Opfer. Für die Schulreisen galt das Verbot, den öffentlichen Verkehr zu benützen, was den Spielraum für die Wahl des Ziels natürlich stark einschränkte. Besonders bitter war das für die Jugendlichen, welche am 3. Juli 2020 ihre obligatorische Schulzeit abschlossen. Wir hoffen nun alle, dass das Schuljahr 2020/2021 wieder ein „gewöhnliches“ Jahr wird, ohne Tiefpunkte, dafür mit ganz vielen Highlights. Gerne möchte ich Ihnen einige Informationen zum neuen Schuljahr geben. Daten Elternabende: 1. OS (9H): Mittwoch, 23. September 2020, 19.30 Uhr, Aula 2. OS (10H): Mittwoch, 7. Oktober 2020, 19.30, Aula Schülerrat Im Leitbild der OS Wünnewil finden sich unter der Rubrik Schülerinnen und Schüler unter anderen die folgenden Leitgedanken: „Schülerinnen und Schüler stehen im Mittelpunkt, werden als eigenständige Persönlichkeiten wahrgenommen, bringen ihre eigenen Meinungen und Ideen ein.“ Diese Haltung prägt unseren Alltag, sie ist für uns selbstverständlich. Aus diesem Grund existiert an der OS Wünnewil seit 2017 ein Schülerrat. Im Schülerrat treffen sich regelmässig Vertreterinnen und Vertreter aus allen Klassen, um Belange der ganzen Schule zu thematisieren und zu diskutieren. So haben die Vertreterinnen und Vertreter des 2. Kurses die letztjährige Weihnachtsfeier für die ganze OS wiederum äusserst erfolgreich organisiert. Elternrat Nach der systematischen Einführung der Klassenräte 2016 und der Einführung des Schülerrats 2017 erfolgte im vergangenen Schuljahr die Einführung des Elternrats. Genauere Einzelheiten finden sich im Kapitel 12 dieser Broschüre. 4
An die Eltern und Schülerinnen und Schüler der 1. OS (ehemals 7. Klassen) Mit dem Schuljahr 2020/2021 beginnt für euch, liebe Schülerinnen und Schüler, aber auch für Sie, liebe Eltern, ein neuer Abschnitt. Es gilt Abschied zu nehmen von liebgewordenen Gewohnheiten, von vertrauter Umgebung. Und es gilt ja zu sagen zu einem neuen Start. Vieles wird fremd sein zu Beginn: Neue Lehrpersonen, neue Klassenkameradinnen und Klassenkameraden, eine neue Umgebung, neue Herausforderungen. Mit dem vorliegenden roten Faden möchte ich Ihnen, euch ein paar detaillierte Informationen zum Alltag an unserer Schule geben. Sie sollen dabei helfen, dass der Start an der Orientierungsschule Wünnewil gelingt und dass die drei Jahre zu einer lehrreichen, schönen und spannenden Zeit werden. Wir freuen uns auf euch, liebe Schülerinnen und Schüler! Nun wünsche ich Ihnen und euch schöne, erholsame Sommerferien und einen guten Start ins Schuljahr 2020/2021! Erika Steiner Wünnewil, im Juni 2020 Direktorin 5
2 Klasseneinteilung der 1. OS (9. Harmos) Die Klasseneinteilung für alle Schülerinnen und Schüler ist definitiv abgeschlossen. Nachfolgend finden Sie die Namen der Klassenlehrpersonen mit Adresse. 1A1 Martina Schmid Staffels 5 3184 Wünnewil 076 504 09 67 1B1 Aeby Yannic Bodenmattstrasse 184 3185 Schmitten 079 577 01 88 1B2 Reimann Corina Kapellacker 53 3182 Ueberstorf 079 397 89 72 1F Luca Krattinger Steinler 1 3186 Düdingen 079 277 08 52 1R1 Stephan Marti Halta 30 3186 Düdingen 078 907 11 58 1R2 Josefine Michen Bodenmattstrasse 184 3185 Schmitten 079 348 54 83 3 Stundenplan / 1. Schultag In der Beilage finden Sie den Stundenplan Ihres Kindes ab dem 27. August 2020. Zu Beginn des Schuljahres können sich noch kleine Änderungen ergeben. Entsprechende Details würden am ersten Schultag bekannt gegeben. Aufgrund der Angaben auf dem Stundenplan können Sie die Klasseneinteilung Ihres Kindes erkennen. Der erste Schultag ist am Donnerstag, 27. August 2020, um 08.20 Uhr. Er beginnt für alle Jugendlichen unabhängig vom verschickten Stundenplan um 08.20 Uhr in der Aula. 6
4 Klassenlehrpersonen Jeder Klasse steht eine Klassenlehrperson vor. Zu den wichtigsten Aufgaben der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers gehören: - erste Ansprechperson für die Anliegen der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern zu sein, - sich für die Belange der Kinder einzusetzen, - die Gesamtnoten und die Zeugnisse zu verwalten, - die interne Organisation der Klasse zu übernehmen, - gemeinsam mit der Klasse an Themenfeldern wie Disziplin, Teambildung usw. zu arbeiten, - Lager und Schulreisen zu planen und durchzuführen und - die Anwesenheitskontrolle zu führen. 7
Namen der an der OS Wünnewil tätigen Lehrpersonen Kürzelliste Abkürzung Name AEC Aeberhard Trojahn Christine AEY Aeby Yannic ALS Althaus Simon BIG Bielmann Gerhard BIP Biffiger Philipp BLS Blunschi Sarah BOC Boschung-Brülhart Claudia BRS Brügger Aebischer Sabine DEF Denzler Fabienne EGA Egger Andres ENI Eng Isabelle FAH Fasel Heinrich FIO Fischer Olivier GAF Gassmann Franziska HES Heimgartner Simon KOJ Kottmann Jessica (Religion) KRL Krattinger Luca KRH Kromer Hans-Martin (Religion) MAC Mäder Christoph MAS Marti Stephan MIJ Michen Josefine MOJ Morgenthaler Julia NAN Nagy Norbert (Religion) NEZ Neuhaus Zita PEI Pezzuti Ivan REC Reinmann Corina RUE Ruefenacht Emanuel SCS Schaller-Stalder Salomé SPA Scheidegger Patrick SMA Schmid Martina SCM Schorro Monika SPM Spicher Mirjam TAK Tannhäuser-Steck Karin TAN Talpas Norbert (Religion) VAU Vaucher Fasel Ursula VOA Voegeli Adrian WAJ Waeber Joël WEL Werndli Lukas WUP Wüthrich Peter (Religion) ZEC Zesiger Claudia 8
5 Schulmaterial Liebe Schülerinnen und Schüler Ich wende mich in diesem Abschnitt an euch, denn es geht um euer Material. Bringt schon am ersten Schultag euer persönliches Material mit. Die obligatorischen Schulbücher und eine genügende Anzahl an Heften und Blättern geben euch die Klassenlehrpersonen ab. Ihr braucht Hausschuhe. Turnschuhe sind in den Schulräumen nicht erlaubt. Jede Schülerin und jeder Schüler der OS verfügt im Gang neben dem Klassenzimmer über einen persönlichen Schrank, in welchem Portemonnaies, Schlüssel, Mobiltelefone und andere Wertgegenstände während der Unterrichtszeiten eingeschlossen werden. Dafür erhalten die Schülerinnen und Schüler der 1. OS einmalig ein Vorhängeschloss. Falls die Schlüssel für die Schlösser verloren gehen und das Schloss daher geknackt werden muss, müsst ihr selber ein neues Schloss auf eigene Kosten besorgen. Für persönliche Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung (Artikel 644 des SchR: „Bei Diebstahl, Schaden oder Verlust sind sie (die Schülerinnen und Schüler) für ihre persönlichen Effekten verantwortlich.“) Schliesst eure persönlichen Kästen immer ab, selbst wenn ihr nichts darin versorgt habt. Ihr seid für euren Kasten verantwortlich. Bitte tragt Sorge dazu. Ausstellung „Einblicke“ 6 Unterrichtszeiten Morgen Nachmittag 1. Lektion 07.30 – 08.20 2. Lektion 08.20 – 09.10 6. Lektion 13.40 – 14.30 3. Lektion 09.10 – 10.00 7. Lektion 14.30 – 15.20 4. Lektion 10.20 – 11.10 8. Lektion 15.30 – 16.20 5. Lektion 11.10 – 11.55 9. Lektion 16.25 – 17.15 9
7 Schulbus Alle Schülerinnen und Schüler aus Flamatt, Schmitten und Ueberstorf haben das Recht, den Schulbus (Postauto oder TPF) kostenlos zu benutzen. In den Schulbussen sind laut den Vorschriften des eidgenössischen Amtes für Verkehr auch Stehplätze vorgesehen und erlaubt. Sitzplätze sind von vornherein nicht für alle vorgesehen. 8 Busfahrpläne Station ab/an ab/an ab/an ab/an ab/an ab/an ab/an ab/an Flamatt Model 06.50 08.02 13.16 Flamatt Post 06.52 08.04 13.18 Niedermettlen 07.01 07.55 13.15 Ueberstorf 07.04 07.58 13.18 Schmitten Dorf 07.14 08.06 13.14 Schmitten Bahnhof 07.18 08.10 13.18 OS Wünnewil 07.20 07.24 08.12 08.16 13.28 13.24 OS Wünnewil - Schmitten 12.03 15.33 16.33 17.33 OS Wünnewil – Flamatt/Ueberstorf 15.28 16.28 17.28 Schmitten Bahnhof 12.08 15.38 16.38 17.38 Schmitten Dorf 12.11 15.41 16.41 17.41 Ueberstorf 12.13 15.39 16.39 17.39 Niedermettlen 12.16 15.42 16.42 17.42 Flamatt Post 12.13 15.36 16.52 17.52 Flamatt Model 12.15 15.38 16.54 17.54 Achtung: Letze Fahrt am Donnerstag = 16.28h resp. 16.33h / Freitag 15.28h resp. 15.33h 9 Mittagsverpflegung Die Unterrichtszeiten und die Fahrzeiten der Schulbusse sind aufeinander abgestimmt. Je nach Wohnort kann es aber sein, dass die Mittagszeit sehr kurz ausfällt, dass es sich also fast nicht lohnt, am Mittag nachhause zu fahren. Auch gibt es ab und zu Wahlfächer, welche über den Mittag stattfinden. Für diese Fälle besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, unter Aufsicht in der Aula zu picknicken. Dabei stehen auch Mikrowellengeräte zur Verfügung, so dass Nahrung aufgewärmt werden kann. Schülerinnen und Schüler, welche von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, können sich in der ersten Schulwoche im Sekretariat auf einer Liste eintragen. 10
10 Direktion / Sekretariat / Schuldienste Direktorin: Erika Steiner 026 497 55 20 Vizedirektor: Christoph Mäder 026 497 55 20 Vizedirektorin Martina Schmid 026 497 55 20 Lehrerzimmer: 026 497 55 25 Sekretariat: Manuela Kormann 026 497 55 20 Michèle Roncaglioni Öffnungszeiten Sekretariat: Montag 07.50 – 11.30 Uhr 13.15 – 16.00 Uhr Dienstag bis Donnerstag 07.15 – 11.30 Uhr 13.15 – 16.00 Uhr Freitag 07.15 – 11.30 Uhr Das Sekretariat nimmt Ihre Meldung entgegen, wenn Ihr Kind krank ist oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht in die Schule kommen kann. Die Sekretärinnen leiten die Information weiter an die verantwortliche Lehrperson. Schulsozialarbeit OS Sense: Felix Rauh Müller 026 497 55 33 ssa.os-sense@gmx.ch Schulpsychologie und Logopädie: Gemäss persönlicher Anmeldung durch die Eltern Berufs- und Laufbahnberatung: Daniela Herren 026 497 55 30 11 OS - Schulkommission der OS Wünnewil Präsidium Buri Geissbühler Anne Mitglieder Julmy Markus, Schmitten Zwahlen Liliane, Ueberstorf Forster Elias, Wünnewil-Flamatt Mühlematter Isabella, Wünnewil-Flamatt Schneuwly Patrik, Wünnewil-Flamatt Raemy Myriam, Wünnewil-Flamatt Schweizer Nicole, Wünnewil-Flamatt Buri Geissbühler Anne, Ueberstorf 11
12 Elternrat „Wir arbeiten eng mit den Eltern, den Behörden und der Bevölkerung zusammen.“ (Leitbild der OSW) Im Schuljahr 2018/2019 wurde der Elternrat an der OSW gegründet (vgl. Homepage OS Wünnewil) mit dem Ziel, die Zusammenarbeit mit den Eltern auszubauen und zu institutionalisieren. Im laufenden Schuljahr setzt sich der Elternrat folgendermassen zusammen: 1. OS - Beccari Laura, Wünnewil - Christen Peter, Wünnewil 2. OS - Baeriswyl Romy, Wünnewil - De Nuzzo Sabina, Flamatt - Haymoz Hedwig, Schmitten - Ritschard Daniel, Wünnewil - Schaller Jolanda, Schmitten - Spagnuolo Carmen, Flamatt - Vonlanthen Simone, Wünnewil 3. OS - Egger Bruno, Schmitten - Ruffieux Barbara, Ueberstorf - Straumann Marianne, Wünnewil Übrige Delegierte - Mäder Christoph, Vertreter der Lehrpersonen - Mühlematter Isabella, Gemeinderätin Wünnewil-Flamatt - Steiner Erika, Direktorin OS Wünnewil Ämter - Christen Peter, Vorsitz - Ritschard Daniel, Protokoll - Vonlanthen Simone, Vertretung in der OS Schulkommission Vertreterinnen und Vertreter der zukünftigen 1. OS: Anlässlich des ersten Elternabends werden die Eltern im gemeinsamen Teil über den Elternrat informiert. Im anschliessenden klasseninternen Teil wird dann ein Elternvertreter beziehungsweise eine Elternvertreterin für drei Jahre gewählt. Die Publikation auf der Homepage der OSW erfolgt zu gegebenem Zeitpunkt. Zweck des Elternrats Der Elternrat - fördert das gegenseitige Verständnis zwischen Schule und Elternhaus, - kann, wenn von der Schule gewünscht, Aktivitäten der Schule unterstützen (z.B. Mittagstisch, Hausaufgabenbetreuung, ...) 12
- ist Ansprechperson für die Schule, - setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen, der Schuldirektion, der OS Schulkommission und allen an der Schule tätigen Personen ein, - bespricht Themen und Anliegen, die sich an den Elternabenden als bedeutend für die ganze Schule erwiesen haben, - unterstützt die Schule bei Schulanlässen und wirkt bei der Öffentlichkeitsarbeit mit, - kann Aufgaben übernehmen, die das Schulleben betreffen. Elternrat 2019/2020: Tätigkeiten Der diesjährige Elternrat hat gemäss seinem Konzept zur „Organisation von Informationsveranstaltungen für Eltern“ einen Informationsabend zum Thema „Digitale Medien und Jugendliche“ organisiert. Der Anlass fand am 6. November 2019 statt und war ein voller Erfolg. 13 Schulinspektorat Inspektorat OS Wünnewil: Alain Maeder, Mariahilfstrasse 2, 1712 Tafers 026 305 40 85 14 Schule und Eltern miteinander Damit wir unser Ziel, die Jugendlichen auf ihrem Weg optimal zu begleiten, erreichen, ist es wichtig, dass Schule und Eltern am gleichen Strick ziehen. Daher ist uns Ihre Teilnahme an Elternabenden und Elterngesprächen wichtig. Auch die Elternbesuchstage, welche jeweils im laufenden Schuljahr im März stattfinden und zu welchen Sie separat eingeladen werden, bieten Ihnen Gelegenheit, die Arbeitsatmosphäre und das Schulklima an unserer Schule live zu erleben. Ebenfalls ist es hilfreich, wenn Sie Ihr Kind bei der Einhaltung der Schulregeln unterstützen und sich an die Vorgaben der Schule halten. So ersparen Sie Ihrem Kind von vornherein allfällige Schwierigkeiten (vgl. Schulregeln). Die Lehrpersonen informieren Sie regelmässig über die schulische Entwicklung Ihres Kindes. Im Gegenzug sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns über alle wichtigen Ereignisse, die einen Einfluss auf die schulische Situation Ihres Kindes haben können, informieren. Sie als Eltern sind für die Erziehung Ihres Kindes erstverantwortlich und unterstützen die Schule in der Erfüllung ihrer pädagogischen Aufgabe, während die Schule ihrerseits Ihnen bei Bedarf bei Ihrer Erziehungsarbeit zur Seite steht. (Quelle: Schulgesetz „SchG“ vom 9. September 2014, Artikel 30) Unsere Schule legt grossen Wert auf offene Kommunikation. Falls Sie Fragen haben oder sich ein Problem ergibt, stehen Ihnen je nach Sachlage folgende Möglichkeiten offen: 1. Das Gespräch mit der Klassenlehrperson oder der Fachlehrperson suchen. 2. Das Gespräch mit der Schuldirektion suchen. 3. Den Schulsozialarbeiter um Rat fragen. 4. Die Dienste der Schulpsychologie in Anspruch nehmen. 13
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass folgende Punkte in der alleinigen Verantwortung der Schule liegen: - Pädagogisch-didaktische Entscheide/Noten - Umsetzung des Lehrplans, Gestaltung des Unterrichts - Stundenplangestaltung - Lehrmittelwahl - Klassenzuteilung 15 Elternabend / Elterngespräche Am Mittwoch, 23. September 2020, 19.30 Uhr findet für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 1. OS ein Elternabend statt. Bei diesem Anlass erhalten Sie weitere Informationen zu den Aktivitäten während des Schuljahres. Die entsprechende Einladung wird den Kindern zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 abgegeben. Während der drei Jahre an der OS findet jährlich mindestens ein Elterngespräch statt. Die Einladung erfolgt über die Klassenlehrperson. Am Gespräch nehmen jeweils zwei Lehrpersonen teil. Im Frühjahr wird ein Zwischenbericht zuhanden der Eltern abgegeben. 16 Kommunikation Neben Elternabenden, Elterngesprächen, Infobriefen und direktem Kontakt ergibt sich manchmal die Notwendigkeit, mit Jugendlichen und Eltern digital zu kommunizieren. Dafür hat jede Lehrperson, aber auch jede Schülerin und jeder Schüler eine offizielle Email- Adresse via EDUFR. Die Lehrpersonen verwenden für die digitale Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern und/oder den Eltern ausschliesslich diese offizielle Plattform. Falls die Lehrpersonen ihre persönlichen Natelnummern zur Verfügung stellen, sind auch Kontakte via mobiler Telefonie in Ordnung. Nachrichten beziehungsweise Chats über Whats App, Facebook etc. sind für die Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen ungeeignet und daher nicht gestattet. Diese Regel gilt selbstverständlich nicht für den Kontakt der Jugendlichen untereinander. 14
An dieser Stelle möchte ich auch auf die Homepage der OS Wünnewil aufmerksam machen. Dort finden Sie viele nützliche Informationen zu unserer Schule und zu den Schuldiensten: www.oswuennewil.ch 17 Gebrauch von Mobiltelefonen, Musikabspielgeräten etc. Wie schon unter Kapitel 5 erwähnt, müssen die Mobiltelefone während des Unterrichts im persönlichen Schrank eingeschlossen werden. Mobiltelefone müssen in den Schulgebäuden abgestellt sein. Wenn das Mobiltelefon unerlaubt gebraucht wird, wird es von der Lehrperson eingezogen und im Sekretariat für zwei Tage deponiert (SchR Artikel 664 und Schulregeln Seite 6). Gleichzeitig werden die Eltern schriftlich informiert. Im Wiederholungsfall kann das Telefon bis zu zwei Wochen eingezogen werden. Wenn das Mobiltelefon eingezogen wurde, steht den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit offen, im Sekretariat die Eltern anzurufen und zu melden, dass sie den Heimweg ohne Mobiltelefon antreten werden. Musikhören ohne Kopfhörer ist während der offiziellen Schulzeiten von 7.30 Uhr bis 17.15 Uhr auf dem gesamten Schulareal verboten. 18 Schulsozialarbeit Felix Rauh-Müller, Dipl. in Sozialer Arbeit FH Präsenzzeiten in Wünnewil Dienstag, Mittwochmorgen, Freitag 026 497 55 33 ssa.os-sense@gmx.ch Was bedeutet Schulsozialarbeit SSA Verschiedene gesellschaftliche Entwicklungen haben dazu geführt, dass sich die Schule bei der Erledigung ihrer Hauptaufgaben – der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Kompetenzen und Haltungen – immer öfter mit mannigfaltigen sozialen Problemen konfrontiert sieht. Lehrerinnen und Lehrer nehmen solche Tendenzen oft sehr früh wahr, sind aber nur schon aus zeitlichen Gründen sehr eingeschränkt in der Lage, zusätzlich zur Erledigung ihrer Kernaufgaben auch noch soziale Probleme zu bearbeiten. 15
Welche Themen bearbeitet die SSA Das Ziel ist - in erster Priorität Jugendliche und Lehrpersonen, ferner auch Eltern - in folgenden Themen zu beraten, zu begleiten oder mit spezialisierten Fachstellen zu triagieren: Stress in der Schule (Bsp. viele Strafen) oder in der Familie (Bsp. Auseinandersetzungen, Trennung der Eltern); Mobbing, Gewalt, Konfliktlösung; Sucht/-prävention; Neue Medien (Cyberbullying, Sexting etc.), Lernstrategien und Arbeitsorganisation; Integration; Beziehungsfragen; Budgetfragen; Krisen und Unsicherheiten etc. Im Rahmen meiner jährlich wiederkehrenden Vorstellungslektionen in den Schulklassen arbeite ich mit den Jugendlichen an speziellen Themen. Die Jugendlichen sollen dabei sensibilisiert dafür werden, dass es wichtig ist, das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Lebensbereichen zu finden und zu halten. Gemütsschwankungen, Sinnfragen, Aufbegehren und Unsicherheiten sind typisch für die Lebensphasen Pubertät und Adoleszenz. Kurzfristig ist Ungleichgewicht also oft ent- wicklungsbedingt normal – längerfristig ist es aber wichtig, wieder eine gute Balance zu finden. Freiwilligkeit, Niederschwelligkeit, Vertraulichkeit Die Jugendlichen sollen aus eigener Motivation über eine Kontaktaufnahme entscheiden können. Von dieser Freiwilligkeit ausgenommen sind Termine, die seitens der Schule angewiesen werden. Der Zugang zum Angebot soll einfach sein, d.h. die SSA ist direkt im Schulgebäude präsent und stellt keinerlei Vorbedingungen für die Kontaktaufnahme. Selbstverständlich wird alles Besprochene vertraulich behandelt. Wenn zur Problemlösung Dritte involviert werden müssen, wird dies vorgängig mit der/dem Jugendlichen besprochen. Wie kann man mit der SSA in Kontakt treten Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist während meiner Schulhauspräsenz möglich. Man darf mich im Schulhaus ansprechen, mir telefonieren, schreiben oder mailen. Vorteilhaft ist, wenn wir uns kennen lernen, bevor sich ein Problem entwickelt, bzw. wenn es noch klein ist. Wie bekommt man einen Termin bei der SSA Freiwilliger Termin: Jugendliche können sich selbstständig zum Termin anmelden. Angewiesener Termin: Jugendliche können durch die Klassenlehrperson oder die Schuldirektion für drei Termine verbindlich angemeldet werden. Diese obligatorischen Termine sind aber nicht Teil einer Strafe, sondern eine Chance, nicht erneut in gleiche Schwierigkeiten zu geraten. 19 Merkblatt Schulzahnpflege und -prophylaxe Gemäss Gesetz über die Schulzahnpflege und –prophylaxe vom 27. September 1990 ist die jährliche Kontrolle und die Zahnpflege zugunsten der schulpflichtigen Kinder und der Kinder der Kindergärten obligatorisch. Selbstverständlich können diese Kontrollen durch den privaten Zahnarzt vorgenommen werden. 16
Um die jährlichen Kontrollen ohne Meldung an die kantonalen Behörden durchführen zu können, benötigen wir die Mitarbeit der Eltern. Zum besseren Verständnis ist hier der genaue Ablauf aufgezeichnet. Wenn eine Bestätigung des Privatzahnarztes abgegeben wird, muss keine Untersuchung vom Schulzahnarzt vorgenommen werden. Die Bestätigung muss aktuell sein, d.h. nicht älter als Elternbrief des 3 Monate. Schulzahnarztes Wenn die Bestätigung nicht fristgerecht der Lehrperson abgegeben worden ist, müssen die Kinder auf jeden Fall zur Kontrolle beim Schulzahnarzt gehen. Behandlungen werden bei der Kontrolle keine vorgenommen. Der Schulzahnarzt füllt anschliessend auf der Zahnarztkarte aus, was beim Schüler oder bei der Schülerin für Behandlungen notwendig sind sowie deren Kosten. Die Karte geht dann mit einem Elternbrief zurück an die Eltern. Diese entscheiden, ob die Behandlung durch den Schulzahnarzt oder den Privatzahnarzt erfolgen soll. Behandlung durch den Schulzahnarzt Kreuz entsprechend anbringen und Unterschrift der Eltern beim zutreffenden Schuljahr Karte Schulzahnpflege anschliessend Karte an Lehrperson zurückgeben. muss Klassenlehrper- son in jedem Fall zu- rückgegeben werden. Behandlung durch den Privatzahnarzt Kreuz entsprechend anbringen und Unterschrift der Eltern beim zutreffenden Schuljahr. Karte an Lehrperson zurückgeben. Die Bestätigung des Privatzahnarztes ist innerhalb der Monatsfrist nachzureichen. 20 Merkblatt Zeckenprävention Mit Wirkung vom Frühjahr 2012 ist das Gebiet der OS Wünnewil-Flamatt in eine Endemiezone umgeteilt worden, welche im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Freien erhöhte Vorsicht erfordert. Es gibt zwei wichtige Unterschiede bei den von Zecken übertragenen Erkrankungen: FSME Frühsommerenzephalitis Kann durch Viren eine Hirnhautentzündung auslösen Keine Therapieform bekannt Impfung beim Hausarzt möglich 17
Borreliose Bakterielle Infektion, welche in verschiedenen Stadien verläuft Antibiotische Therapie Keine Impfung möglich Laut Auskunft des Stv. Kantonsarztes Dr. Thomas Plattner hat dies für die Schulen neben den allgemein gültigen Anweisungen keine besonderen Massnahmen zur Folge. Schulische Aktivitäten im Freien werden ausdrücklich befürwortet. Folgende Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten: - Zecken bevorzugen warme, feuchte und dünne Hautpartien wie Kniekehlen, Innenseite der Oberschenkel, Achselhöhlen, Hals, Nacken und den behaarten Kopf. - Gut abschliessende Kleidung erlaubt einen hohen Schutz. - Kurze Hosen und T-Shirts sind unpassende Kleidung bei Aufenthalten in Unterholz und Wald. - In Apotheken und Drogerien sind Schutzmittel rezeptfrei erhältlich, welche auf die Haut und/oder auf Kleidung versprüht werden können. - Wer möchte, kann sich beim Hausarzt gegen FSME impfen lassen. - Grundsätzlich sind die Eltern verantwortlich für adäquate Kleidung. - Lehrpersonen wird empfohlen, ev. einen Spray zur Abwehr und eine Pinzette zur Entfernung von Zecken mitzuführen. Haftungsfrage: - Weder Lehrpersonen noch die OSW können beim Befall durch Zecken während schulischen Aktivitäten zur Verantwortung gezogen werden. - Voraussetzung dafür ist, dass die verantwortlichen Lehrpersonen ihre Sorgfaltspflicht einhalten und sich die Jugendlichen vor dem Gang in die Natur entsprechend den vorausgegangenen Punkten informieren. Weitere Informationen unter: http://www.fr.ch/smc/de http://www.zecke.ch/ 21 Absenzen und Urlaub vom Unterricht Krankheit oder Unfall Bei Krankheit oder Unfall benachrichtigen Sie bitte das Sekretariat der Orientierungsschule vor Schulbeginn telefonisch (Öffnungszeiten: vgl. www.oswuennewil.ch „Administration“). Ist Ihr Kind länger als vier aufeinanderfolgende Schultage krank, bitten wir Sie, uns ein Arztzeugnis zukommen zu lassen. Urlaub Im Kanton Freiburg besteht grundsätzlich kein Anrecht auf ausserordentlichen Urlaub. Falls Sie für Ihr Kind einen Urlaub beantragen möchten, muss ein entsprechendes Gesuch rechtzeitig (mindestens eine Woche im Voraus) und begründet bei der Schuldirektion eingegeben werden. Urlaubsformulare finden Sie auf unserer Homepage. Für einen Halbtag (Arzt, Zahnarzt, familiäre Ereignisse) braucht kein Gesuch eingegeben zu werden. In diesen Fällen ist die Klassenlehrperson zuständig. 18
Für einen Urlaub, der länger als 4 Wochen dauert, ist der Schulinspektor zuständig. Urlaube, die der Ferienverlängerungen dienen, werden grundsätzlich abgelehnt (vgl. „Reglement zum Gesetz über die obligatorische Schule“, Artikel 37 bis 41). Unentschuldigte oder nicht im Voraus bewilligte Absenzen werden im Zeugnis vermerkt. Urlaubsgesuch Name / Vorname: _____________________________ Klasse: _________ Dauer des Urlaubes: von ___________ bis ____________ Hinweis: Jeglicher Urlaub, der die Ferien verlängert, wird grundsätzlich abgelehnt. Begründung: _______________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Wird für weitere Geschwister ein Urlaubsgesuch eingereicht? Ja Nein Wenn ja, bitte Klasse und Lehrperson angeben: Kindergarten / Lehrperson ____________________________________________ Primarschule Klasse _______ Lehrperson _________________________ Orientierungsschule Klasse _______ Lehrperson _________________________ Datum: _________________ Unterschrift der Eltern _____________________ Von der Direktorin auszufüllen Ist schon früher ein Urlaub gewährt worden? Ja Nein Wenn ja, wie viele Tage? ______________________ Das Gesuch wird bewilligt abgelehnt ans Inspektorat weitergeleitet Begründung: ____________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Datum: ________________ Unterschrift Direktorin: _______________________________ Kann zum Ausdrucken herunter geladen werden unter www.oswuennewil.ch "Schule -Formulare" 19
22 Ferienplan 2020 – 2022 Schuljahr 2020 / 2021 Schuljahr 2021 / 2022 Schule 27.08.2020 – 16.10.2020 26.08.2021 – 15.10.2021 Herbstferien 19.10.2020 – 30.10.2020 18.10.2021 – 01.11.2021 Schule 02.11.2020 – 18.12.2020 02.11.2021 – 23.12.2021 Weihnachtsferien 21.12.2020 – 01.01.2021 24.12.2021 – 07.01.2022 Schule 04.01.2021 – 12.02.2021 10.01.2022 – 25.02.2022 Fasnachtsferien 15.02.2021 – 19.02.2021 28.02.2022 – 04.03.2022 Schule 22.02.2021 – 01.04.2021 07.03.2022 – 14.04.2022 Osterferien 02.04.2021 – 16.04.2021 15.04.2022 – 29.04.2022 Schule 19.04.2021 – 09.07.2021 02.05.2022 – 08.07.2022 Sommerferien 12.07.2021 – 25.08.2021 11.07.2022 – 24.08.2022 Allerheiligen Sonntag 01.11.2020 Montag 01.11.2021 Maria Empfängnis Dienstag 08.12.2020 Mittwoch 08.12.2021 1. Mai Samstag 01.05.2021 Sonntag 01.05.2022 Auffahrt Donnerstag 13.05.2021 Donnerstag 26.05.2022 Brücke Auffahrt Freitag 14.05.2021 Freitag 27.05.2022 Pfingstmontag Montag 24.05.2021 Montag 06.06.2022 Fronleichnam Donnerstag 03.06.2021 Donnerstag 16.06.2022 Brücke Fronl. Freitag 04.06.2021 Freitag 17.06.2022 23 Regeln Zum Schluss möchte ich Sie auf die beigelegten Schulregeln aufmerksam machen. Bitte besprechen Sie diese mit Ihrem Sohn/Ihrer Tochter. So sind, gleich wie in einem Fussballmatch, schon beim „Anpfiff“ alle geltenden Regeln und Abmachungen klar – gelbe oder gar rote Karten können so von vornherein vermieden werden. Hier das Wichtigste in Kürze: An unserer Schule haben - alle Schülerinnen und Schüler das Recht, ungestört lernen und arbeiten zu können, - alle Lehrpersonen das Recht, ungestört unterrichten zu können, - alle das Recht, respektiert zu werden und die Pflicht, alle anderen zu respektieren. 20
1 Abfolge von Schritten bei Fehlverhalten (s. Schulregeln) Schwerwiegende Vergehen Verwarnungen ! Drohungen gegen Erwachsene Verwarnungen werden nach einem Jahr ! Provokation, Beschimpfung von Erwachsenen gelöscht. ! Drohungen/Gewalt/Mobbing gegen Bei wiederholten Verwarnungen kann die Mitschülerinnen und Mitschüler Schuldirektion in Absprache mit der Klassen- ! Alkohol und Drogenkonsum während der lehrperson folgende Massnahmen ergreifen: Schulzeiten auf dem Schulareal ! Betrug (z. B. Urkundenfälschung) ! Unentschuldigte Absenzen (schwänzen) ! Diebstahl ! Vandalismus Pädagogische Massnahmen und/oder ! etc. Schwerwiegende Verstösse werden der Direktion Elternbrief/Elterngespräch in jedem Fall gemeldet. Diese Meldungen werden während der gesamten OS Zeit nicht gelöscht. Elternbrief und/oder Verweis Elternbrief und/oder Verweis Rechtsmittelbelehrung Androhung des zeitlich begrenzten Androhung des zeitlich begrenzten Schulausschlusses Schulausschlusses zeitlich begrenzter Schulausschluss zeitlich begrenzter Schulausschluss 1, 2, 3 Art. 39 SchG vom 9. September 2014 und Art. 66 SchR 1, 2, 3 3 Art. 39 SchG vom 9. September 2014 sowie Art. 67 und 68 SchR Meldung an Schulinspektorat ab Schritt „Verweis“. Folgen wir alle dem roten Faden, sind sämtliche Sanktionen überflüssig – und das soll unser Ziel sein. In diesem Sinne wünsche ich euch, liebe Schülerinnen und Schülern drei erfolgreiche, lehrreiche und glückliche Jahre! Ich freue mich auf euch! Erika Steiner Direktorin 21
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