Ärztekamme r für Tirol - Kurie der niedergelassenen Ärzte - INFORMATIONSBROSCHÜRE

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Ä rz tek a mmer f ü r T irol
Ku r ie der n ieder gela s senen Ä r z te

IN FOR M AT IONSBROSCHÜ R E

Au ßer ver t rag l iche Honora re u nd Ta r i fe

         ÄRZTE
         KAMMER
         FÜR
         TIROL
Seite 2
 Informationsbroschüre 2019 / Ärztekammer für Tirol

Kassenärztlicher Wochenend- und Feier-                    bruck an das Kuratorium für den ärztlichen Funkbereit-
tagsdienst                                                schaftsdienst übermittelt. Dieses übernimmt sodann
                                                          auch die Ausbezahlung.
VERPFLICHTEND FÜR:
Alle niedergelassenen § 2-Vertragsärzte für Allge-        Eventuell zusätzlich dazu erbrachte kurative Einzel-
meinmedizin gemäß § 16 TGKK-Gesamtvertrag;                leistungen können nicht mit den Versicherungsträgern
Ausnahme: § 2-Vertragsärzte für Allgemeinmedizin          abgerechnet werden und sind bereits im oben ange-
in Innsbruck, diese nehmen am Bereitschaftsdienst         führten Pauschalhonorar enthalten.
Innsbruck-Stadt (siehe unten) teil.

HONORAR                                                   Allgemeinmedizinischer Nachtbereitschafts-
Stand 2019, gemäß TGKK-Honorarordnung:                    dienst
für 12 Stunden € 148,73
für 24 Stunden € 297,46                                   TEILNAHMEMÖGLICHKEIT:
für 36 Stunden (Feiertagsdienst) € 446,20                 Niedergelassene Ärzte für Allgemeinmedizin, unab-
für 48 Stunden (Wochenenddienst) € 594,92                 hängig davon, ob sie in einem Vertragsverhältnis mit
                                                          den Sozialversicherungsträgern stehen (somit auch
Zusätzlich dazu können die erbrachten kurativen Ein-      Wahlärzte).
zelleistungen mit dem Versicherungsträger des jeweili-    Eine Teilnahmeverpflichtung gibt es weder für Wahl-
gen Patienten abgerechnet werden.                         ärzte für Allgemeinmedizin noch für Kassenvertrags-
                                                          ärzte für Allgemeinmedizin.
WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN?
Über das Diensteinteilungsprogramm: Dort kann der         HONORAR
Ausdruck „Mein Dienstplan“ angefertigt werden, auf        Stand 2019, gemäß Rahmenvereinbarung zum
welchem sämtliche geleisteten Dienste eines jeden         allge-meinmedizinischen Nachtbereitschaftsdienst:
Quartals aufgelistet sind. Dieser Ausdruck ist unter-     Nachtbereitschaftsdienstpauschale € 160,00 exkl.
schrieben am Ende eines jeden Quartals mit der Quar-      GSBG-Ausgleich (dzt. 3,4%).
talsabrechnung an die TGKK zu übermitteln.
                                                          Zusätzlich dazu können die erbrachten kurativen
Über ein spezielles Meldungsformular (Drucksorte bei      Einzelleistungen auf elektronischem Weg mit dem
der TGKK erhältlich): ist am Ende eines jeden Quartals    Versicherungsträger des jeweiligen Patienten abge-
mit der Quartalsabrechnung an die TGKK zu übermit-        rechnet werden. Wahlärzten steht für die Abrechnung
teln.                                                     ein e-card Ersatzbeleg zur Verfügung.

                                                          WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN?
Bereitschaftsdienst Innsbruck-Stadt                       Über das Diensteinteilungsprogramm: Dort kann der
                                                          Ausdruck „Mein Dienstplan“ angefertigt werden, auf
VERPFLICHTEND FÜR:                                        welchem sämtliche geleisteten Dienste eines jeden
Alle niedergelassenen § 2-Vertragsärzte für Allgemein-    Quartals aufgelistet sind. Dieser Ausdruck ist unter-
medizin in Innsbruck Stadt gemäß TGKK-Gesamtver-          schrieben am Ende eines jeden Quartals an die TGKK
trag.                                                     zu übermitteln.

HONORAR
Stand 2019:
Honorar für Tagdienst                 € 384,54            Unterbringungsuntersuchung nach § 8 Un-
Honorar für Nachtdiens                € 480,68            terbringungsgesetz (UbG)

WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN?                              VERPFLICHTEND FÜR:
Am Ende des Dienstes ist ein EDV-Ausdruck in der          Beamtete Sprengelärzte nach dem Gemeindesanitäts-
Bereitschaftsdienst-Ordination anzufertigen. Dieser ist   dienstgesetz (GemSanG) sowie für Vertragssprengel-
zu unterschreiben und wird vom Roten Kreuz Inns-          ärzte.
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                                                                         Informationsbroschüre 2019 / Ärztekammer für Tirol

                                                            Freiheitsbeschränkende               Eigener        Fremder
HONORAR                                                           Maßnahme                      Patient          Patient
Stand 2019, gemäß § 197 Abs. 2 Ärztegesetz:                    (HeimAufG 2014)
Durchführung einer Unterbringungsuntersuchung/Aus-
                                                         B) Freiheitsbeschränkung
stellung der Bescheinigung € 87,00
                                                         durch
Zusätzlich dazu können noch Fahrtspesen (Kilometer-
                                                         4 medikamentöse Maßnah-
geld) in Ansatz gebracht werden.
                                                         men oder
Entschädigung (Stand 2019) gemäß § 10 Abs. 3 Rei-
                                                         4 sonstige dem Arzt/der Ärz-
segebührenvorschrift: € 0,42 für Personen- und Kom-
                                                         tin gesetzlich vorbehaltene
binationskraftwagen je Fahrkilometer
                                                         Maßnahmen
WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN?
                                                            • Prüfung der Aktualität der
Die Honorarnote muss an die örtlich zuständige Be-
                                                            ärztlichen Dokumente
zirkshauptmannschaft übermittelt werden.
                                                            • ob die Freiheitsbeschrän-
                                                            kung zur Abwehr dieser
                                                            Gefahr unerlässlich ist und
Ärztliche Leistungen nach dem Heimaufent-
                                                            • ob sie in ihrer Dauer und
haltsgesetz
                                                            Intensität im Verhältnis zur
                                                            Gefahr angemessen ist
Es besteht keine Verpflichtung für niedergelassene
                                                            sowie
Ärzte, derartige Leistungen zu erbringen. Diese Leis-
                                                            • dass die Gefahr nicht
tungen können daher vom niedergelassenen Arzt –
                                                            durch andere Maßnahmen –
auch wenn er beispielsweise Bereitschaftsdienst hat
                                                            insbesondere schonendere
oder Sprengelarzt ist – auch abgelehnt werden.
                                                            Betreuungs- oder Pflege-
                                                            maßnahmen – abgewendet
HONORAR
                                                            werden kann.
Stand 2019, Empfehlungstarif der ÖÄK:
                                                            • Die Untersuchungsergeb-
                                                            nisse sind gem. § 6 Heim-
    Freiheitsbeschränkende     Eigener        Fremder       AufG zu dokumentieren.
           Maßnahme           Patient          Patient      • Aufklärung § 7 über Grund,
        (HeimAufG 2014)                                     Art, Beginn und voraussichtli-
A) ärztliches Dokument, Zeug-                               che Dauer der FB sowie
nis (§ 55 Ärztegesetz 1998)                                 • Verständigung der Leitung
oder sonstige ärztliche Auf-                                der Einrichtung
zeichnungen (§ 51 Ärztege-                                  • Anordnung
setz 1998) darüber, dass der
Bewohner/die Bewohnerin                                       C) Für beide Teile A+B            € 124,56        € 157,57

4psychisch krank oder geistig
behindert ist und                 € 59,16    € 112,24
                                                         WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN?
4 im Zusammenhang damit                                  Honorarnote muss an den Auftraggeber übermittelt
sein/ihr Leben oder seine/ihre                           werden.
Gesundheit oder das Leben
oder die Gesundheit anderer
ernstlich und erheblich gefähr-
det, (Gefährdungsprognose
gemäß § 4 Abs. 1 HeimAufG)
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 Informationsbroschüre 2019 / Ärztekammer für Tirol

Totenbeschau gemäß § 28 Gemeindesani-                      abgelehnt werden.
tätsdienstgesetz (GemSanG)
                                                           HONORAR
VERPFLICHTEND FÜR:                                         Es gibt kein festgelegtes Honorar und keinen verein-
Beamtete Sprengelärzte nach dem Gemeindesani-              barten Vergütungssatz. Möglich wäre zB die Verrech-
tätsdienstgesetz sowie eventuell auch für Vertrags-        nung nach dem BVA-Tarif, nach der Privatärztlichen
sprengelärzte, falls ein entsprechender Passus in der      Honorarordnung der Ärztekammer für Tirol oder nach
Vereinbarung über die Heranziehung als Vertrags-           dem Gebührenanspruchsgesetz.
sprengelarzt mit der Gemeinde/dem Gemeindever-
band enthalten ist.                                        Es sollte – falls möglich – vor Durchführung der Un-
Darüber hinaus kann die Bezirkshauptmannschaft auf         tersuchung eine schriftliche Honorarvereinbarung mit
Antrag des Bürgermeisters (Sprengelobmannes) nach          dem Auftraggeber (beauftragende Polizeidienststelle)
Anhörung der Ärztekammer die Bestellung eines zur          getroffen werden.
selbstständigen Berufsausübung berechtigen Arztes
zum Totenbeschauer bewilligen.                             WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN?
                                                           Übermittlung der Honorarnote an die beauftragende
HONORAR                                                    Polizeidienststelle; diese leitet die Honorarnote an die
Für beamtete Sprengelärzte: Kein gesondertes Hono-         Landespolizeidirektion Tirol weiter, die dann die Über-
rar, es können aber Wegegebühren für die Fahrt zum         weisung veranlasst.
Ort der Totenbeschau verrechnet werden und zwar für
jeden Doppelkilometer bei Tag € 2,60 und bei Nacht
€ 3,86 (Tarif 2019).                                       Fremdenrechtliche Angelegenheiten (zB Un-
                                                           tersuchung von Schubhäftlingen)
Für Vertragssprengelärzte: Honorar nach Vereinba-
rung über die Heranziehung als Vertragssprengelarzt,       Es besteht keine Verpflichtung für niedergelassene
eventuell gesonderte Geltendmachung von Wegege-            Ärzte, solche Untersuchungen bei Schubhäftlingen
bühren.                                                    durchzuführen und daher kann diese Begutachtung
                                                           vom niedergelassenen Arzt – auch wenn er beispiels-
WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN?                               weise Bereitschaftsdienst hat oder Sprengelarzt ist –
Die Honorarnote muss an den Auftraggeber (meist die        auch abgelehnt werden.
zuständige Gemeinde) übermittelt werden.
                                                           HONORAR
Zusätzlich eventuell Schrittmacherentfernung bei           Es gibt kein festgelegtes Honorar und keinen verein-
Leichen:                                                   barten Vergütungssatz.
€ 150,- (Empfehlungstarif)
Die Honorarnote ist dem Leichenbestatter zu stellen.       WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN?
Ebenfalls ist der Leichenbestatter verpflichtet, für die   Übermittlung der Honorarnote an die zuständige Be-
Entsorgung des entnommenen Schrittmachers Sorge            zirkshauptmannschaft, diese wird dann im Wege der
zu tragen.                                                 Landespolizeidirektion Tirol dem Bundesministerium
                                                           für Inneres vorgelegt.

Haftfähigkeitsuntersuchung
                                                           Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau
Es besteht keine Verpflichtung für niedergelassene
Ärzte, solche Untersuchungen und Begutachtungen            Es besteht keine Verpflichtung für niedergelassene
durchzuführen. Die Durchführung von Verletzungsun-         Ärzte, der Anforderung der Polizei zur kriminalpolizei-
tersuchungen im Zusammenhang mit Haftfähigkeits-           lichen Leichenbeschauen Folge zu leisten. Die Anfor-
untersuchungen und die damit in Zusammenhang               derung kann daher vom niedergelassenen Arzt – auch
stehende Erstellung von Gutachten kann daher vom           wenn er beispielsweise Bereitschaftsdienst hat oder
niedergelassenen Arzt – auch wenn er beispielsweise        Sprengelarzt ist – auch abgelehnt werden.
Bereitschaftsdienst hat oder Sprengelarzt ist – auch
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                                                                             Informationsbroschüre 2019 / Ärztekammer für Tirol

HONORAR
Stand 2019, gemäß Beschluss der Bundeskurie der ngl. Ärzte der ÖÄK:

                                                                                                  werktags von 20
                                                                                                  bis 6 Uhr, Sams-
              Gebühr für Mühewaltung                                                  werktags      tag, Sonntag
               samt Befund und Gut-        Norm nach dem          Abrechnungs-       von 6 bis 20 und gesetzliche
                       achten                 GebAG                Gegenstand            Uhr          Feiertage
                Kommissionelle Lei-
               chenbeschau in Norm-             § 35               je begonnene
                                                                                        € 33,80               € 52,50
                 fällen bei frischen            Abs 1                  Stunde
                       Leichen
                                                § 43             Äußere Besichti-
                                                                                        € 14,30               € 28,60
                                                Abs 1                  gung
_Stunden                                                         Zeitversäumnis,
                                                § 32
                                                                  je begonnene          € 22,70               € 22,70
                                                Abs 1
                                                                      Stunde
               Untersuchung von Klei-
                                            § 43 Abs 1 Z4                               € 14,30               € 28,60
               dung, Werkzeugen, etc.
              Kommissionelle Lei-
              chenbeschau in Sonder-
              fällen bei Brandleichen,          § 35               je begonnene
                                                                                        € 33,80               € 52,50
              Altleichen, Wasserlei-            Abs 1                  Stunde
              chen, Verwesungslei-
              chen und dergleichen
                                                 § 43            Äußere Besichti-
                                                                                        € 93,50              € 187,00
                                             Abs 1 Z2 lit a            gung
_Stunden                                                         Zeitversäumnis,
                                                § 32
                                                                  je begonnene          € 22,70               € 22,70
                                                Abs 1
                                                                      Stunde
_km                                             § 28
                Kilometergeld, pro km                                                    € 0,42                € 0,42
                                                Abs 2

WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN?                                  dienstgesetz (GemSanG) sowie Vertragssprengelärz-
Die Rechnungslegung erfolgt an jene Polizeidienst-            te.
stelle, von der der Auftrag zur kriminalpolizeilichen
Leichenbeschau gekommen ist. Von dieser wird die              HONORAR
Honorarnote an die Landespolizeidirektion Tirol weiter-       Für das Untersuchungshonorar zur Feststellung der
geleitet.                                                     Alkoholisierung im Straßenverkehr können gemäß
                                                              Gebührenanspruchsgesetz (Stand 2019) folgende
                                                              Beträge in Rechnung gestellt w erden:
Alkohol- und Drogenuntersuchungen gemäß
Straßenverkehrsordnung (StVO)                                 1. Zeitaufwändige körperliche Untersuchungen mit
                                                              eingehender Begründung des Gutachtens € 116,20
VERPFLICHTEND FÜR:
Beamtete Sprengelärzte nach dem Gemeindesanitäts-             2. Blutabnahme bei Erwachsenen durch Punktion
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 Informationsbroschüre 2019 / Ärztekammer für Tirol

einer Vene € 8,40                                        WIE/MIT WEM ABZURECHNEN?
(in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr: € 16,80)       Mit einem Formblatt an die Landessanitätsdirektion.
Materialaufwand (zB Venülen etc.) kann gegebenen-
falls gesondert verrechnet werden.
                                                         Honorartarifempfehlung für häufige außer-
3. Einfache chemische, mikroskopische oder spekt-        vertragliche Leistungen
roskopische Untersuchung von Harn und dgl.
€ 16,70                                                  Es handelt sich dabei um nicht-kurative Leistungen,
                                                         welche dem Arzt von den Krankenkassen nicht hono-
Gutachten pro Seite der Urschrift € 2,00                 riert werden und welche er für den Patienten somit als
                                                         Privatleistung erbringen und privat verrechnen kann.
Pro Stunde Zeitversäumnis € 22,70
                                                         Stand 2019:
Kilometergeld, pro Kilometer € 0,42
                                                         Einfache Bestätigungen ohne medizinischen Inhalt
WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN?
Die Honorarnote ist binnen 14 Tagen an die               Bestätigung über Besuch in der Ordination für Dienst-
zuständige Bezirksverwaltungsbehörde                     geber, Schule usw: je nach Aufwand, bis zu € 10,00
(Bezirkshauptmannschaft) zu richten.                     (Ausnahme: bei der VAEB ist die Verrechnung einer
                                                         Gebühr nicht zulässig)
Schuluntersuchungen
                                                         ärztliche Bestätigungen und Atteste
Es besteht keine Verpflichtung für niedergelassene
Ärzte, Schuluntersuchungen durchzuführen.                Atteste, die Befunde aus der kurativen Behandlung
                                                         bestätigen: € 18,00
HONORAR                                                  (zB Verletzungsanzeigen, Bestätigungen an das Fi-
Stand ab 01.01.2019:                                     nanzamt bei Diäten, zu Anträgen zur Pflegebeihilfe, zu
€ 65,65 pro Stunde                                       Heimaufnahmen, Pflegefreistellung, Pflegeurlaub, zu-
Als Arbeitszeit gilt auch die notwendige Fahrtzeit von   sätzliche Krankmeldebestätigungen, Turnbefreiungen,
der Ordination in die Schule und zurück.                 Entschuldigungen, 24-Stunden-Pflege-Bestätigungen,
                                                         usw.)
Zusätzlich dazu kann auch Kilometergeld von € 0,42
je Fahrkilometer in Rechnung gestellt werden.            Atteste, die Befunde aus der kurativen Behandlung
                                                         bestätigen und einen größeren Umfang haben, je nach
WIE/MIT WEM ABZURECHNEN?                                 Umfang: ab € 30,00
Mit dem Schulerhalter (zB Gemeinde, Schulver-            (zB Atteste für Ämter und Behörden, Rechtsanwälte,
band).                                                   Gericht, Stornoversicherungen, Versicherungsbericht)

                                                         Bestätigungen für private Versicherungen ohne Patien-
Kindergartenuntersuchungen                               tenkontakt: € 37,00
                                                         (zB Anfrage zu anamnestischen Daten)
Es besteht keine Verpflichtung für niedergelassene
Ärzte, Kindergartenuntersuchungen durchzuführen.         Diverse Untersuchungen und Beratungen

HONORAR                                                  Reiseprophylaxe und Impfberatung: € 30,00
Stand ab 01.01.2019:
€ 65,65 pro Stunde                                       Lebensversicherungs-Untersuchungen
Zusätzlich dazu kann auch Kilometergeld von € 0,42       Ärztliches Attest für Lebensversicherungen, gem.
je Fahrkilometer in Rechnung gestellt werden.            Vereinbarung mit dem VVÖ 154,47 €
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                                                                         Informationsbroschüre 2019 / Ärztekammer für Tirol

Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten,           Führerschein Gruppe 2 Grunduntersuchung (Klasse
gem. Vereinbarung mit dem VVÖ 42,64 €                    C1+E, D, C+E, G): € 50,00
für die Beilage von Befundkopien zur Arztauskunft        Führerschein-Wiederholungsuntersuchung: € 30,00
pauschal 10,00 €
                                                         Privatärztliche Honorartarifempfehlung der
Patientenverfügung: € 120,00                             Ärztekammer für Tirol
(Empfehlungstarif ÖÄK pro angefangener halben Stun-
de für Aufklärung und Beratung)                          Bei der privaten Rechnungslegung gilt der Grundsatz,
                                                         dass der Arzt berechtigt ist, die Höhe des Honorars
Kleine Untersuchungen einschließlich Attest              mit den Patienten frei zu vereinbaren. Er kann seine
o) Eignungs- bzw. Einstellungsuntersuchung für Betrie-   Leistungen selbst kalkulieren.
be: € 40,00
o) Eignungsuntersuchung für Kindergarten, Schule         Die privatärztliche Honorartarifempfehlung ist als
und Universität: € 40,00                                 Richttarif für die Bewertungen der einzelnen ärztlichen
o) Untersuchung von Jugendlichen im Gastgewerbe:         Leistungen zu betrachten. Das Ärztegesetz verpflich-
€ 40,00                                                  tet die Ärztekammern, die für die ärztliche Leistung
o) Einfache Sportuntersuchung bei Kindern: € 40,00       berechneten Vergütungen auf Anfrage zu überprüfen.
                                                         Aus diesem Grund empfiehlt die Ärztekammer für Tirol
Ausführliche klinische Untersuchungen mit Zusatzbe-      die Anwendung dieser Tarife.
funden berechnen sich nach der Privathonorarordnung
der Ärztekammer für Tirol                                Die Bewertung der ärztlichen Leistungen ist in Punkten
(zB Tauglichkeitsbescheinigung, fliegerärztliche Un-     festgesetzt. In den Honorarsätzen ist das verwendete
tersuchung, Sporttauglichkeitsuntersuchung, Untersu-     Material nicht inbegriffen, soweit dies nicht ausdrück-
chung für schwere Atemschutzgeräte)                      lich vermerkt ist.

Impfungen                                                Leistungen, die in diesem Honorartarif noch nicht
                                                         enthalten sind, können nach den Sätzen gleichartiger
Impfungen inkl. Aufklärung und Feststellung der Impf-    oder ähnlicher Leistungen verrechnet werden.
tauglichkeit: € 16,00
                                                         Sie finden die privatärztliche Honorarordnung der
Diverse Leistungen                                       Ärztekammer für Tirol im Download-Center unserer
                                                         Homepage www.aektirol.at
Schwangerschaftstest: € 25,00

Eingeschränkte Ordination zur Fortsetzung auf Privat-    Ihr Ansprechpartner:
rezepten: € 20,00                                        Kurie der niedergelassenen Ärzte
(zB Pillenverordnung)
                                                         Ihr Ansprechpartner in der Ärztekammer für Tirol in
Eingeschränkte Ordination zur Blutabnahme für Labor-     allen Fragen rund um die Honorierung sowohl von
testes: € 25,00                                          vertraglichen, als auch außervertraglichen Leistungen
(zB HIV Test)                                            ist die Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte.

Gesetzlich festgelegte Tarife für außervertragliche
Leistungen

Lt. § 23 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung
(ab 1.10.2011):

Führerschein Gruppe 1 Grunduntersuchung (Klasse A,
B, B+E, F): € 35,00
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