Ärztekamme r für Tirol - Kurie der niedergelassenen Ärzte - INFORMATIONSBROSCHÜRE
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Ä rz tek a mmer f ü r T irol Ku r ie der n ieder gela s senen Ä r z te IN FOR M AT IONSBROSCHÜ R E Au ßer ver t rag l iche Honora re u nd Ta r i fe ÄRZTE KAMMER FÜR TIROL
Seite 2 Informationsbroschüre 2019 / Ärztekammer für Tirol Kassenärztlicher Wochenend- und Feier- bruck an das Kuratorium für den ärztlichen Funkbereit- tagsdienst schaftsdienst übermittelt. Dieses übernimmt sodann auch die Ausbezahlung. VERPFLICHTEND FÜR: Alle niedergelassenen § 2-Vertragsärzte für Allge- Eventuell zusätzlich dazu erbrachte kurative Einzel- meinmedizin gemäß § 16 TGKK-Gesamtvertrag; leistungen können nicht mit den Versicherungsträgern Ausnahme: § 2-Vertragsärzte für Allgemeinmedizin abgerechnet werden und sind bereits im oben ange- in Innsbruck, diese nehmen am Bereitschaftsdienst führten Pauschalhonorar enthalten. Innsbruck-Stadt (siehe unten) teil. HONORAR Allgemeinmedizinischer Nachtbereitschafts- Stand 2019, gemäß TGKK-Honorarordnung: dienst für 12 Stunden € 148,73 für 24 Stunden € 297,46 TEILNAHMEMÖGLICHKEIT: für 36 Stunden (Feiertagsdienst) € 446,20 Niedergelassene Ärzte für Allgemeinmedizin, unab- für 48 Stunden (Wochenenddienst) € 594,92 hängig davon, ob sie in einem Vertragsverhältnis mit den Sozialversicherungsträgern stehen (somit auch Zusätzlich dazu können die erbrachten kurativen Ein- Wahlärzte). zelleistungen mit dem Versicherungsträger des jeweili- Eine Teilnahmeverpflichtung gibt es weder für Wahl- gen Patienten abgerechnet werden. ärzte für Allgemeinmedizin noch für Kassenvertrags- ärzte für Allgemeinmedizin. WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN? Über das Diensteinteilungsprogramm: Dort kann der HONORAR Ausdruck „Mein Dienstplan“ angefertigt werden, auf Stand 2019, gemäß Rahmenvereinbarung zum welchem sämtliche geleisteten Dienste eines jeden allge-meinmedizinischen Nachtbereitschaftsdienst: Quartals aufgelistet sind. Dieser Ausdruck ist unter- Nachtbereitschaftsdienstpauschale € 160,00 exkl. schrieben am Ende eines jeden Quartals mit der Quar- GSBG-Ausgleich (dzt. 3,4%). talsabrechnung an die TGKK zu übermitteln. Zusätzlich dazu können die erbrachten kurativen Über ein spezielles Meldungsformular (Drucksorte bei Einzelleistungen auf elektronischem Weg mit dem der TGKK erhältlich): ist am Ende eines jeden Quartals Versicherungsträger des jeweiligen Patienten abge- mit der Quartalsabrechnung an die TGKK zu übermit- rechnet werden. Wahlärzten steht für die Abrechnung teln. ein e-card Ersatzbeleg zur Verfügung. WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN? Bereitschaftsdienst Innsbruck-Stadt Über das Diensteinteilungsprogramm: Dort kann der Ausdruck „Mein Dienstplan“ angefertigt werden, auf VERPFLICHTEND FÜR: welchem sämtliche geleisteten Dienste eines jeden Alle niedergelassenen § 2-Vertragsärzte für Allgemein- Quartals aufgelistet sind. Dieser Ausdruck ist unter- medizin in Innsbruck Stadt gemäß TGKK-Gesamtver- schrieben am Ende eines jeden Quartals an die TGKK trag. zu übermitteln. HONORAR Stand 2019: Honorar für Tagdienst € 384,54 Unterbringungsuntersuchung nach § 8 Un- Honorar für Nachtdiens € 480,68 terbringungsgesetz (UbG) WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN? VERPFLICHTEND FÜR: Am Ende des Dienstes ist ein EDV-Ausdruck in der Beamtete Sprengelärzte nach dem Gemeindesanitäts- Bereitschaftsdienst-Ordination anzufertigen. Dieser ist dienstgesetz (GemSanG) sowie für Vertragssprengel- zu unterschreiben und wird vom Roten Kreuz Inns- ärzte.
Seite 3 Informationsbroschüre 2019 / Ärztekammer für Tirol Freiheitsbeschränkende Eigener Fremder HONORAR Maßnahme Patient Patient Stand 2019, gemäß § 197 Abs. 2 Ärztegesetz: (HeimAufG 2014) Durchführung einer Unterbringungsuntersuchung/Aus- B) Freiheitsbeschränkung stellung der Bescheinigung € 87,00 durch Zusätzlich dazu können noch Fahrtspesen (Kilometer- 4 medikamentöse Maßnah- geld) in Ansatz gebracht werden. men oder Entschädigung (Stand 2019) gemäß § 10 Abs. 3 Rei- 4 sonstige dem Arzt/der Ärz- segebührenvorschrift: € 0,42 für Personen- und Kom- tin gesetzlich vorbehaltene binationskraftwagen je Fahrkilometer Maßnahmen WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN? • Prüfung der Aktualität der Die Honorarnote muss an die örtlich zuständige Be- ärztlichen Dokumente zirkshauptmannschaft übermittelt werden. • ob die Freiheitsbeschrän- kung zur Abwehr dieser Gefahr unerlässlich ist und Ärztliche Leistungen nach dem Heimaufent- • ob sie in ihrer Dauer und haltsgesetz Intensität im Verhältnis zur Gefahr angemessen ist Es besteht keine Verpflichtung für niedergelassene sowie Ärzte, derartige Leistungen zu erbringen. Diese Leis- • dass die Gefahr nicht tungen können daher vom niedergelassenen Arzt – durch andere Maßnahmen – auch wenn er beispielsweise Bereitschaftsdienst hat insbesondere schonendere oder Sprengelarzt ist – auch abgelehnt werden. Betreuungs- oder Pflege- maßnahmen – abgewendet HONORAR werden kann. Stand 2019, Empfehlungstarif der ÖÄK: • Die Untersuchungsergeb- nisse sind gem. § 6 Heim- Freiheitsbeschränkende Eigener Fremder AufG zu dokumentieren. Maßnahme Patient Patient • Aufklärung § 7 über Grund, (HeimAufG 2014) Art, Beginn und voraussichtli- A) ärztliches Dokument, Zeug- che Dauer der FB sowie nis (§ 55 Ärztegesetz 1998) • Verständigung der Leitung oder sonstige ärztliche Auf- der Einrichtung zeichnungen (§ 51 Ärztege- • Anordnung setz 1998) darüber, dass der Bewohner/die Bewohnerin C) Für beide Teile A+B € 124,56 € 157,57 4psychisch krank oder geistig behindert ist und € 59,16 € 112,24 WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN? 4 im Zusammenhang damit Honorarnote muss an den Auftraggeber übermittelt sein/ihr Leben oder seine/ihre werden. Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefähr- det, (Gefährdungsprognose gemäß § 4 Abs. 1 HeimAufG)
Seite 4 Informationsbroschüre 2019 / Ärztekammer für Tirol Totenbeschau gemäß § 28 Gemeindesani- abgelehnt werden. tätsdienstgesetz (GemSanG) HONORAR VERPFLICHTEND FÜR: Es gibt kein festgelegtes Honorar und keinen verein- Beamtete Sprengelärzte nach dem Gemeindesani- barten Vergütungssatz. Möglich wäre zB die Verrech- tätsdienstgesetz sowie eventuell auch für Vertrags- nung nach dem BVA-Tarif, nach der Privatärztlichen sprengelärzte, falls ein entsprechender Passus in der Honorarordnung der Ärztekammer für Tirol oder nach Vereinbarung über die Heranziehung als Vertrags- dem Gebührenanspruchsgesetz. sprengelarzt mit der Gemeinde/dem Gemeindever- band enthalten ist. Es sollte – falls möglich – vor Durchführung der Un- Darüber hinaus kann die Bezirkshauptmannschaft auf tersuchung eine schriftliche Honorarvereinbarung mit Antrag des Bürgermeisters (Sprengelobmannes) nach dem Auftraggeber (beauftragende Polizeidienststelle) Anhörung der Ärztekammer die Bestellung eines zur getroffen werden. selbstständigen Berufsausübung berechtigen Arztes zum Totenbeschauer bewilligen. WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN? Übermittlung der Honorarnote an die beauftragende HONORAR Polizeidienststelle; diese leitet die Honorarnote an die Für beamtete Sprengelärzte: Kein gesondertes Hono- Landespolizeidirektion Tirol weiter, die dann die Über- rar, es können aber Wegegebühren für die Fahrt zum weisung veranlasst. Ort der Totenbeschau verrechnet werden und zwar für jeden Doppelkilometer bei Tag € 2,60 und bei Nacht € 3,86 (Tarif 2019). Fremdenrechtliche Angelegenheiten (zB Un- tersuchung von Schubhäftlingen) Für Vertragssprengelärzte: Honorar nach Vereinba- rung über die Heranziehung als Vertragssprengelarzt, Es besteht keine Verpflichtung für niedergelassene eventuell gesonderte Geltendmachung von Wegege- Ärzte, solche Untersuchungen bei Schubhäftlingen bühren. durchzuführen und daher kann diese Begutachtung vom niedergelassenen Arzt – auch wenn er beispiels- WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN? weise Bereitschaftsdienst hat oder Sprengelarzt ist – Die Honorarnote muss an den Auftraggeber (meist die auch abgelehnt werden. zuständige Gemeinde) übermittelt werden. HONORAR Zusätzlich eventuell Schrittmacherentfernung bei Es gibt kein festgelegtes Honorar und keinen verein- Leichen: barten Vergütungssatz. € 150,- (Empfehlungstarif) Die Honorarnote ist dem Leichenbestatter zu stellen. WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN? Ebenfalls ist der Leichenbestatter verpflichtet, für die Übermittlung der Honorarnote an die zuständige Be- Entsorgung des entnommenen Schrittmachers Sorge zirkshauptmannschaft, diese wird dann im Wege der zu tragen. Landespolizeidirektion Tirol dem Bundesministerium für Inneres vorgelegt. Haftfähigkeitsuntersuchung Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau Es besteht keine Verpflichtung für niedergelassene Ärzte, solche Untersuchungen und Begutachtungen Es besteht keine Verpflichtung für niedergelassene durchzuführen. Die Durchführung von Verletzungsun- Ärzte, der Anforderung der Polizei zur kriminalpolizei- tersuchungen im Zusammenhang mit Haftfähigkeits- lichen Leichenbeschauen Folge zu leisten. Die Anfor- untersuchungen und die damit in Zusammenhang derung kann daher vom niedergelassenen Arzt – auch stehende Erstellung von Gutachten kann daher vom wenn er beispielsweise Bereitschaftsdienst hat oder niedergelassenen Arzt – auch wenn er beispielsweise Sprengelarzt ist – auch abgelehnt werden. Bereitschaftsdienst hat oder Sprengelarzt ist – auch
Seite 5 Informationsbroschüre 2019 / Ärztekammer für Tirol HONORAR Stand 2019, gemäß Beschluss der Bundeskurie der ngl. Ärzte der ÖÄK: werktags von 20 bis 6 Uhr, Sams- Gebühr für Mühewaltung werktags tag, Sonntag samt Befund und Gut- Norm nach dem Abrechnungs- von 6 bis 20 und gesetzliche achten GebAG Gegenstand Uhr Feiertage Kommissionelle Lei- chenbeschau in Norm- § 35 je begonnene € 33,80 € 52,50 fällen bei frischen Abs 1 Stunde Leichen § 43 Äußere Besichti- € 14,30 € 28,60 Abs 1 gung _Stunden Zeitversäumnis, § 32 je begonnene € 22,70 € 22,70 Abs 1 Stunde Untersuchung von Klei- § 43 Abs 1 Z4 € 14,30 € 28,60 dung, Werkzeugen, etc. Kommissionelle Lei- chenbeschau in Sonder- fällen bei Brandleichen, § 35 je begonnene € 33,80 € 52,50 Altleichen, Wasserlei- Abs 1 Stunde chen, Verwesungslei- chen und dergleichen § 43 Äußere Besichti- € 93,50 € 187,00 Abs 1 Z2 lit a gung _Stunden Zeitversäumnis, § 32 je begonnene € 22,70 € 22,70 Abs 1 Stunde _km § 28 Kilometergeld, pro km € 0,42 € 0,42 Abs 2 WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN? dienstgesetz (GemSanG) sowie Vertragssprengelärz- Die Rechnungslegung erfolgt an jene Polizeidienst- te. stelle, von der der Auftrag zur kriminalpolizeilichen Leichenbeschau gekommen ist. Von dieser wird die HONORAR Honorarnote an die Landespolizeidirektion Tirol weiter- Für das Untersuchungshonorar zur Feststellung der geleitet. Alkoholisierung im Straßenverkehr können gemäß Gebührenanspruchsgesetz (Stand 2019) folgende Beträge in Rechnung gestellt w erden: Alkohol- und Drogenuntersuchungen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) 1. Zeitaufwändige körperliche Untersuchungen mit eingehender Begründung des Gutachtens € 116,20 VERPFLICHTEND FÜR: Beamtete Sprengelärzte nach dem Gemeindesanitäts- 2. Blutabnahme bei Erwachsenen durch Punktion
Seite 6 Informationsbroschüre 2019 / Ärztekammer für Tirol einer Vene € 8,40 WIE/MIT WEM ABZURECHNEN? (in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr: € 16,80) Mit einem Formblatt an die Landessanitätsdirektion. Materialaufwand (zB Venülen etc.) kann gegebenen- falls gesondert verrechnet werden. Honorartarifempfehlung für häufige außer- 3. Einfache chemische, mikroskopische oder spekt- vertragliche Leistungen roskopische Untersuchung von Harn und dgl. € 16,70 Es handelt sich dabei um nicht-kurative Leistungen, welche dem Arzt von den Krankenkassen nicht hono- Gutachten pro Seite der Urschrift € 2,00 riert werden und welche er für den Patienten somit als Privatleistung erbringen und privat verrechnen kann. Pro Stunde Zeitversäumnis € 22,70 Stand 2019: Kilometergeld, pro Kilometer € 0,42 Einfache Bestätigungen ohne medizinischen Inhalt WIE/MIT WEM IST ABZURECHNEN? Die Honorarnote ist binnen 14 Tagen an die Bestätigung über Besuch in der Ordination für Dienst- zuständige Bezirksverwaltungsbehörde geber, Schule usw: je nach Aufwand, bis zu € 10,00 (Bezirkshauptmannschaft) zu richten. (Ausnahme: bei der VAEB ist die Verrechnung einer Gebühr nicht zulässig) Schuluntersuchungen ärztliche Bestätigungen und Atteste Es besteht keine Verpflichtung für niedergelassene Ärzte, Schuluntersuchungen durchzuführen. Atteste, die Befunde aus der kurativen Behandlung bestätigen: € 18,00 HONORAR (zB Verletzungsanzeigen, Bestätigungen an das Fi- Stand ab 01.01.2019: nanzamt bei Diäten, zu Anträgen zur Pflegebeihilfe, zu € 65,65 pro Stunde Heimaufnahmen, Pflegefreistellung, Pflegeurlaub, zu- Als Arbeitszeit gilt auch die notwendige Fahrtzeit von sätzliche Krankmeldebestätigungen, Turnbefreiungen, der Ordination in die Schule und zurück. Entschuldigungen, 24-Stunden-Pflege-Bestätigungen, usw.) Zusätzlich dazu kann auch Kilometergeld von € 0,42 je Fahrkilometer in Rechnung gestellt werden. Atteste, die Befunde aus der kurativen Behandlung bestätigen und einen größeren Umfang haben, je nach WIE/MIT WEM ABZURECHNEN? Umfang: ab € 30,00 Mit dem Schulerhalter (zB Gemeinde, Schulver- (zB Atteste für Ämter und Behörden, Rechtsanwälte, band). Gericht, Stornoversicherungen, Versicherungsbericht) Bestätigungen für private Versicherungen ohne Patien- Kindergartenuntersuchungen tenkontakt: € 37,00 (zB Anfrage zu anamnestischen Daten) Es besteht keine Verpflichtung für niedergelassene Ärzte, Kindergartenuntersuchungen durchzuführen. Diverse Untersuchungen und Beratungen HONORAR Reiseprophylaxe und Impfberatung: € 30,00 Stand ab 01.01.2019: € 65,65 pro Stunde Lebensversicherungs-Untersuchungen Zusätzlich dazu kann auch Kilometergeld von € 0,42 Ärztliches Attest für Lebensversicherungen, gem. je Fahrkilometer in Rechnung gestellt werden. Vereinbarung mit dem VVÖ 154,47 €
Seite 7 Informationsbroschüre 2019 / Ärztekammer für Tirol Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten, Führerschein Gruppe 2 Grunduntersuchung (Klasse gem. Vereinbarung mit dem VVÖ 42,64 € C1+E, D, C+E, G): € 50,00 für die Beilage von Befundkopien zur Arztauskunft Führerschein-Wiederholungsuntersuchung: € 30,00 pauschal 10,00 € Privatärztliche Honorartarifempfehlung der Patientenverfügung: € 120,00 Ärztekammer für Tirol (Empfehlungstarif ÖÄK pro angefangener halben Stun- de für Aufklärung und Beratung) Bei der privaten Rechnungslegung gilt der Grundsatz, dass der Arzt berechtigt ist, die Höhe des Honorars Kleine Untersuchungen einschließlich Attest mit den Patienten frei zu vereinbaren. Er kann seine o) Eignungs- bzw. Einstellungsuntersuchung für Betrie- Leistungen selbst kalkulieren. be: € 40,00 o) Eignungsuntersuchung für Kindergarten, Schule Die privatärztliche Honorartarifempfehlung ist als und Universität: € 40,00 Richttarif für die Bewertungen der einzelnen ärztlichen o) Untersuchung von Jugendlichen im Gastgewerbe: Leistungen zu betrachten. Das Ärztegesetz verpflich- € 40,00 tet die Ärztekammern, die für die ärztliche Leistung o) Einfache Sportuntersuchung bei Kindern: € 40,00 berechneten Vergütungen auf Anfrage zu überprüfen. Aus diesem Grund empfiehlt die Ärztekammer für Tirol Ausführliche klinische Untersuchungen mit Zusatzbe- die Anwendung dieser Tarife. funden berechnen sich nach der Privathonorarordnung der Ärztekammer für Tirol Die Bewertung der ärztlichen Leistungen ist in Punkten (zB Tauglichkeitsbescheinigung, fliegerärztliche Un- festgesetzt. In den Honorarsätzen ist das verwendete tersuchung, Sporttauglichkeitsuntersuchung, Untersu- Material nicht inbegriffen, soweit dies nicht ausdrück- chung für schwere Atemschutzgeräte) lich vermerkt ist. Impfungen Leistungen, die in diesem Honorartarif noch nicht enthalten sind, können nach den Sätzen gleichartiger Impfungen inkl. Aufklärung und Feststellung der Impf- oder ähnlicher Leistungen verrechnet werden. tauglichkeit: € 16,00 Sie finden die privatärztliche Honorarordnung der Diverse Leistungen Ärztekammer für Tirol im Download-Center unserer Homepage www.aektirol.at Schwangerschaftstest: € 25,00 Eingeschränkte Ordination zur Fortsetzung auf Privat- Ihr Ansprechpartner: rezepten: € 20,00 Kurie der niedergelassenen Ärzte (zB Pillenverordnung) Ihr Ansprechpartner in der Ärztekammer für Tirol in Eingeschränkte Ordination zur Blutabnahme für Labor- allen Fragen rund um die Honorierung sowohl von testes: € 25,00 vertraglichen, als auch außervertraglichen Leistungen (zB HIV Test) ist die Abteilung Kurie der niedergelassenen Ärzte. Gesetzlich festgelegte Tarife für außervertragliche Leistungen Lt. § 23 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (ab 1.10.2011): Führerschein Gruppe 1 Grunduntersuchung (Klasse A, B, B+E, F): € 35,00
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