SCHÄDEN DURCH HOCH WASSER UND STARKREGEN - Schritt für Schritt zum richtigen Versicherungsschutz

Die Seite wird erstellt Niklas-Maximilian Freund
 
WEITER LESEN
SCHÄDEN DURCH HOCH WASSER UND STARKREGEN - Schritt für Schritt zum richtigen Versicherungsschutz
SCHÄDEN DURCH HOCH­
WASSER UND STARKREGEN
Schritt für Schritt zum richtigen Versicherungsschutz
SCHÄDEN DURCH HOCH WASSER UND STARKREGEN - Schritt für Schritt zum richtigen Versicherungsschutz
SCHÄDEN DURCH HOCH WASSER UND STARKREGEN - Schritt für Schritt zum richtigen Versicherungsschutz
Inhalt |   3
INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung4

SCHRITT 1: Was sollten Sie versichern?                             8

SCHRITT 2: Prüfen Sie Ihre Verträge                                9

SCHRITT 3: Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen               10

SCHRITT 4: Holen Sie ein Angebot von Ihrem Versicherer ein        12

SCHRITT 5: Holen Sie Angebote von einem oder mehreren
           anderen Versicherern ein                               13

Anhang                                                             16
    Musterschreiben 1                                              16
    Musterschreiben 2                                              17
    Rücksendebogen                                                 19
    Beratungsangebote und Beratungsstellen                         21
    Ratgeber der Verbraucherzentrale                               23
4 | Einleitung
   EINLEITUNG                                Sie sehen auf der Karte, dass es fast
                                             überall schon Starkregenfälle gab:
   In Rheinland-Pfalz sind nur ca. 35 Pro- Nur in den grünlich eingefärbten Ge-
   zent aller Privathäuser gegen Schäden bieten ist in den Jahren 2001 bis 2017
   durch Naturgefahren wie Hochwasser kein oder fast kein Starkregen aufge­
   und Überschwemmung ver­sichert.1 Fragt treten.
   man nach dem Grund, bekommt man
   meistens zu hören: „Wir wohnen doch Starkregenfälle 2001 bis 2017
   gar nicht am Fluss. Uns kann doch Je dunkelroter ein Gebiet eingefärbt
   nichts passieren.“                        ist, umso mehr Stunden Starkregen
                                             wurden gemessen – 30 Stunden oder
   Weit gefehlt. Was auf dieser Karte aus- noch mehr.
   sieht wie ein Streuselkuchen, ist die
  „Stark­regenkarte Rheinland-Pfalz“.2 Die­-
   se zuletzt veröffentlichten Daten zeigen,
   wie viele Stunden Stark­regen es in den
   Jahren 2001 bis 2017 in den einzelnen
   Gebieten gab.

   Erfasst wurden Regenfälle, bei denen
   die Unwetterwarnstufe 3 des Deutschen
   Wetterdienstes (DWD) für Stark­regen
   überschritten wurde. Dies ist bei mehr
   als 25 Liter Regen pro Quadratmeter
   innerhalb einer Stunde oder mehr als
   35 Liter pro Quadratmeter innerhalb
   von sechs Stunden der Fall.

   1 Quelle: https://www.gdv.de/de/themen/
   news/mehrheit-der-gebaeude-in-deutsch-
   land-nicht-richtig-gegen-naturgefahren-     Quelle: GDV/DWD
   versichert-12176 (22.04.2021)

   2 Quelle: Gesamtverband der deutschen
   Versicherungswirtschaft (GDV) / Deutscher
   Wetter­dienst (DWD), 2018
Einleitung |    5

                                                    NOCH NICHT ÜBERZEUGT?
  t      Schauen Sie auf der online
         verfügbaren interaktiven
  Karte doch mal nach, wie viele
                                             !      DANN DANN LESEN SIE
                                                     DIESES BEISPIEL!
  Stunden Stark­regen in Ihrem Post-         In Nieder-Olm, einem kleinen
  leitzahlengebiet gefallen sind.            Städtchen in der Nähe von Mainz,
  Die Karte finden Sie im Internet           gibt es weit und breit keinen
  unter unter https://www.gdv.de/            Fluss, der einen Schaden an
  de/themen/news/starkregen-                 einem Haus in Hanglage anrich-
  kann-jeden-treffen-31882                   ten könnte. Aber: Im August 2017
                                             ergoss sich in Nieder-Olm 30 bis
                                             45 Minuten lang ein Starkregen
Die Karte zeigt es deutlich: Es gibt kein    und drückte Wasser durch die
Gebiet, das vor Starkregen und Über-         Kanalisation in die Einliegerwoh-
schwemmungen sicher ist. Die Schä-           nung eines am Hang liegenden
den sind extrem: Von den 29 scha­­dens­      Hauses. In der Folge stand das
intensivsten Elementar­ereig­nissen in       Wasser auf einer Wohnfläche von
Deutschland in den Jahren 2002 bis           80 Quadrat­metern acht Zentime-
2019 mit Schäden von 25 Millionen            ter hoch. Der dadurch verur-
Euro und mehr waren vier überwie-            sachte Gesamtschaden betrug
gend durch oder im Zusammenhang              25.000 Euro. In der Wohngebäu-
mit Hochwasser verursacht, eines             deversicherung mit Elementar-
durch Schneedruck. Die restlichen            schadensklausel war ein Selbst-
24 scha­dens­­intensivsten Elementar­        halt von 500 Euro vereinbart. Den
ereignisse waren Überschwemmungs-            Rest, also 24.500 Euro, hat die
schäden durch Stark­regen.3                  Versicherung bezahlt.

                                            Wenn wir Sie jetzt überzeugt haben,
                                            dass eine Absicherung gegen diese
3 GDV, Naturgefahrenreport 2020,            Schäden durch eine Elementarscha-
Serviceteil, S. 33, abrufbar unter:         densklausel Sinn macht, dann kann
https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/       Ihnen dabei der folgende Leitfaden
deutschland-ist-2019-relativ-glimpflich-    helfen.
davongekommen-63604 (22.04.2021).
6 | Einleitung
   Fünf Schritte zum passenden Versicherungsschutz
   Diese Übersicht zeigt Ihnen, wie Sie vorgehen sollten.

                                 Was soll versichert werden?

                                 Haus                                Möbel
    Schritt 1

                                 Wohngebäudeversicherung             Hausratversicherung

                                 Sind Sie bereits gegen Elementarschäden versichert?
    Schritt 2
                                  Ja             Nein                   Ja           Nein

                    Ist der bestehende Versiche-           Ist der bestehende Versiche-
                    rungsschutz ausreichend?               rungsschutz ausreichend?
    Schritt 3
                      Ja           Nein                        Ja            Nein

                           Bietet Ihr bisheriger Versicherer umfassenden Schutz an?

    Schritt 4
                            Ja            Nein                          Ja           Nein

                                          Bietet ein anderer Versicherer umfassenden
                                          Schutz an?

    Schritt 5                              Ja           Nein                 Ja      Nein

                                                        Siehe Infos unter Schritt 5 (S. 15)
Einleitung |   7
Ihre Erfahrungen sind
uns wichtig
Wenn Sie diese Schritte durchlaufen
haben, informieren Sie uns bitte, ob
es problemlos möglich war, Ihr Haus
oder Ihre Einrichtung gegen Elemen-
tarschäden zu versichern. Wir haben
für Sie einen Rücksendebogen vorbe-
reitet, der in wenigen Minuten auszu-
füllen ist. Sie finden ihn am Ende der
Broschüre. Bitte senden Sie uns den
ausgefüllten Fragebogen per Mail, Fax
oder Post zu. So erfahren wir, ob bzw.
welche Probleme Sie hatten und kön-
nen bei Bedarf aktiv werden. Ohne
diese Rückmeldungen sind wir auf die
Informationen der Versicherungswirt-
schaft angewiesen.
8 | Schritt 1
   SCHRITT 1: WAS SOLLTEN
   SIE VERSICHERN?
   Schäden durch Hochwasser oder            densschutz. Wir beraten Sie gerne.
   Starkregen und viele andere Elemen-      Unser Beratungsangebot finden Sie
   tarschäden können sowohl Ihr beweg-      auf der letzten Seite.
   liches Hab und Gut, also Ihren Haus-
   rat, als auch Ihr Haus betreffen. Eine   Eine Hausratversicherung schützt Ihr
   Alles-inklusive-Versicherung gibt es     sonstiges bewegliches Hab und Gut,
   leider nicht. Und eine Elementarscha-    das sich in Ihrem Haushalt befindet.
   densversicherung gibt es in der Regel    Ob Sie Ihren Hausrat, also Ihre Ein-
   auch nicht separat, sondern nur als      richtung, ebenfalls gegen Elemen-
   Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäu-      tarschäden versichern sollten, können
   deversicherung.                          Sie auf Grund folgender Überlegun-
                                            gen entscheiden: Kann Ihr Hausrat
   Ihr Wohnhaus sollten Sie auf jeden       durch eine Überschwemmung durch
   Fall versichern. Aufgrund der mögli-     Stark­
                                                 regen, Hochwasser oder Rück-
   chen immens teuren Schäden versteht      stau aus der Kanalisation im Erd- oder
   sich das von selbst. Dies geschieht      Untergeschoss zu einem großen Teil
   über die Wohngebäudeversicherung.        vernichtet werden? Können und wol-
   Mit der Wohngebäudeversicherung          len Sie sich dann aus eigenen Erspar-
   versichern Sie ein Gebäude und ggf.      nissen ohne große Probleme alles
   Anbauten oder Nebengebäude gegen         neu anschaffen?
   bestimmte Gefahren. In der verbunde-
   nen Wohngebäudeversicherung sind         Nein? Dann sollten Sie auch in Ihre
   dies standardmäßig Sturm und Hagel,      Hausratversicherung eine Elementar-
   Brand und Leitungswasser, aber keine     schadensklausel aufnehmen lassen.
   Elementarschäden.
                                            Hierbei hilft zum Beispiel das Muster-
   Wenn Sie noch keine Wohngebäude-         schreiben 1 in der Anlage.
   versicherung haben, rät die Verbrau-
   cherzentrale Ihnen dringend zum
   Abschluss – inklusive Elementarscha-
Schritt 2 |   9
SCHRITT 2:
PRÜFEN SIE IHRE VERTRÄGE
Prüfen Sie zunächst Ihre bestehenden      Schauen Sie nach, ob in Ihrem Versi-
Versicherungen, bevor Sie eine Versi-     cherungsschein bei den versicherten
cherung neu abschließen.                  Risiken auch die Elementarschäden
                                          erwähnt sind. Das kann dort ungefähr
                                          so aussehen:

Wie ist das Ergebnis?

    SIE SIND VERSICHERT?                     	SIE SIND NICHT VERSICHERT?
Dann prüfen Sie weiter unter Schritt      Dann sollten Sie bei Ihrem aktuel-
3, ob Ihre Klausel den Schutz bietet,     len Versicherer ein Angebot einholen.
den Sie benötigen. Denn leider bie-       Hierbei hilft zum Beispiel das Muster-
ten längst nicht alle Versicherer einen   schreiben 1 in der Anlage.
umfassenden Schutz gegen Elemen-
tarschäden.                               Für Sie geht es weiter mit Schritt 4.
10 | Schritt 3
    SCHRITT 3: PRÜFEN SIE IHRE
    VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
    Die Musterbedingungen des Gesamt- Dies gilt nur, wenn
    verbandes der deutschen Versiche- •         eine Ausuferung von oberirdischen
    rungswirtschaft (GDV) und hoffentlich       (stehenden oder fließenden)
    auch die Versicherungsbedingen in           Gewässern,
    Ihrem Vertrag sehen folgendermaßen •        Witterungsniederschläge
    aus:                                   •    oder der Austritt von Grund-
                                                wasser an die Erdoberfläche als
    Weitere Naturgefahren                       Folge davon
    (Elementargefahren)                     die Überflutung verursacht haben.
    Erläutert nach „Allgemeine Wohn­
    ge­bäude Versicherungsbedingungen
    (VGB 2016 – Wohn­   f lächenmodell)“ 4 Rückstau
    des Gesamtverbandes der Versiche- Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus
    rungswirtschaft.                        den gebäudeeigenen Ableitungsroh-
                                            ren oder damit verbundenen Einrich-
    Überschwemmung                          tungen in das Gebäude eindringt.
    Überschwemmung ist die Überflutung
    von Grund und Boden des Versiche- Dies gilt nur, wenn
    rungsgrundstücks mit erheblichen •          eine Ausuferung von oberirdischen
    Mengen von Oberflächenwasser.               (stehenden oder fließenden)
                                                Gewässern oder
                                           •    Witterungsniederschläge
                                            den Rückstau verursacht haben.

    4 Abrufbar unter: https://www.gdv.de/
    resource/blob/37090/85030e2f2518d925d73
    9fd751f523a5a/allgemeine-wohnge
    baeude-versicherungsbedingungen--vgb-
    2016---wohnflaechenmodell--data.pdf
    (22.04.2021)
Schritt 3 |    11
Erdbeben                               Wie ist das Ergebnis?
Erdbeben ist eine naturbedingte
Erschütterung des Erdbodens, die         	SIND ALLE KLAUSELN, DIE
durch geophysikalische Vorgänge im         FÜR SIE WICHTIG SIND,
Erdinneren ausgelöst wird.                 BESTANDTEIL IHRES VER­
                                          TRAGS?
Erdsenkung                         Für Sie ist alles in Ordnung. Sie müs-
Erdsenkung ist eine naturbedingte sen sich nicht die Mühe machen, neue
Absenkung des Erdbodens über na­ - Angebote einzuholen.
turbedingten Hohlräumen.
                                   Ausnahme: Sie möchten prüfen, ob
Erdrutsch                          Sie auch preisgünstig versichert sind.
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Dann geht es weiter mit Schritt 5.
Abrutschen oder Abstürzen von Erd-
oder Gesteinsmassen.                  	SIND NICHT ALLE KLAUSELN,
                                          DIE FÜR SIE WICHTIG SIND,
Schneedruck                               BESTANDTEIL IHRES VER­
Schneedruck ist die Wirkung des           TRAGS?
Gewichts von Schnee- oder Eismassen.Dann sollten Sie bei Ihrem aktuel-
                                    len Versicherer ein Angebot einholen.
Lawinen                             Hierbei hilft zum Beispiel das Muster-
Lawinen sind Schnee- oder Eismas- schreiben 1 in der Anlage.
sen, die an Berghängen niedergehen.
                                    Für Sie geht es weiter mit Schritt 4.
Vulkanausbruch
Vulkanausbruch ist eine plötzliche
Druckentladung beim Aufreißen der
Erdkruste, verbunden mit Lavaergüs-
sen, Asche-Eruptionen oder dem Aus-
tritt von sonstigen Materialien und
von Gasen.
12 | Schritt 4
    SCHRITT 4:
    HOLEN SIE EIN ANGEBOT VON
    IHREM VERSICHERER EIN
    Holen Sie ein Angebot bei Ihrem aktu-    Wie ist das Ergebnis?
    ellen Versicherer ein. Wenden Sie sich
    dazu an Ihren Versicherungsvermitt-         	DER VERSICHERER MACHT
    ler oder senden Sie unser Muster-             EIN ANGEBOT, DAS SIE
    schreiben 1 aus dem Anhang direkt an          ANNEHMEN WERDEN?
    Ihre Versicherungsgesellschaft.          Für Sie ist alles in Ordnung und Sie
                                             müssen sich nicht die Mühe machen,
                                             neue Angebote einzuholen.

                                                	ES SIND NICHT ALLE KLAU­
                                                  SELN, DIE FÜR SIE WICHTIG
                                                  SIND, TEIL DES ANGEBOTES?
                                             Für Sie geht es weiter mit Schritt 5.
Schritt 5 |   13
SCHRITT 5: HOLEN SIE ANGEBOTE
VON EINEM ODER MEHREREN
ANDEREN VERSICHERERN EIN
Wenn Ihr aktueller Versicherer Ihnen       bart. Dagegen ist nach Meinung der
kein oder nur ein unzureichendes           Verbraucherzentrale nichts einzu-
Angebot macht, dann sollten Sie bei        wenden, denn eine solche Vereinba-
einem oder mehreren der nachfolgend        rung dient beiden Seiten: Der Kunde
genannten Anbieter ein neues Ange-         zahlt einen günstigeren Beitrag und
bot einholen. Hierbei hilft zum Beispiel   der Versicherer kann davon ausge-
das Musterschreiben 2 in der Anlage.       hen, dass Kleinstschäden nicht mit
                                           berücksichtigt werden müssen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-
Pfalz e. V. hat im Herbst 2020 eine Anbieter, die nach eigener Auskunft
Umfrage vorgenommen, welche Gesell- keinen Selbstbehalt verlangen 5, sind:
schaften in Rheinland-Pfalz im Bereich •    ALTE LEIPZIGER Versicherung AG
der Wohngebäudeversi­cherung aktiv          Alte-Leipziger-Platz 1,
den Einschluss der Elementarschadens-       61440 Oberursel
klausel anbieten. Diese Variante nennt      https://www.alte-leipziger.de
sich OPT-OUT-Verfahren.                •    Barmenia Allgemeine
                                            Versicherungs-AG
Die folgenden Gesellschaften haben          Barmenia-Allee 1,
der Verbraucherzentrale dazu mitge-         42119 Wuppertal
teilt, dass sie beim Neuabschluss oder      https://www.barmenia.de
einer Vertragsänderung die Elemen-
tarklausel automatisch anbieten. Die
meisten Versicherer verlangen aller-
dings einen Selbstbehalt, den der Ver-
                                       5 Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz,
sicherte im Schadensfall selbst zah- Marktcheck Elementarschadenversiche-
len muss. Dies wird zum Beispiel rung 2020, abrufbar unter: https://www.
auch in der KFZ-Kasko-Versicherung verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/
seit vielen Jahren fast immer verein- files/2021-01/Marktcheck_Elementarscha-
                                           denversicherung_2020.pdf (22.04.2021)
14 | Schritt 5
    •   HUK-COBURG-Allgemeine              Anbieter, die einen Selbst­behalt
        Versicherung AG                    verlangen6, sind:
        Bahnhofsplatz, 96450 Coburg       •    AXA Ver­si­che­rung AG
        https://www.huk.de                    Colo­nia-Allee 10 – 20, 51067 Köln
    •   LVM Versicherung                      https://www.axa.de
        Kolde-Ring 21,                    •   BA die Bayerische Allgemeine
        48151 Münster                         Versicherung AG
        https://www.lvm.de                    Thomas-Dehler-Str. 25,
    •   SV SparkassenVersicherung             81737 München
        Gebäudeversicherung AG                https://www.diebayerische.de
        Löwentorstraße 65,                •   Concordia Versicherungs-
        70376 Stuttgart                       Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
        https://www.sparkassen                Karl-Wiechert-Allee 55,
        versicherung.de                       30625 Hannover
    •   Versicherungskammer Bayern            https://www.concordia.de
        Maximilianstraße 53,              •   Debeka All­ge­meine Ver­si­che­rung AG
        80538 München                         Fer­di­nand-Sau­er­bruch-Straße 18,
        https://www.vkb.de                    56073 Koblenz
    •   VRK                                   https://www.debeka.de
        Versicherer im Raum der Kirchen   •   DEVK All­ge­meine Ver­si­che­rungs-AG
        Doktorweg 2–4, 32756 Detmold          Rieh­ler Straße 190, 50735 Köln
        https://www.vrk.de                    https://www.devk.de
                                          •   ERGO Ver­si­che­rung AG
                                              ERGO-Platz 1, 40477 Düs­sel­dorf
                                              https://www.ergo.de
                                          •   HanseMerkur Allge­meine
                                              Versi­che­rung AG
                                              Siegfried-Wedells-Platz 1,
                                              20354 Hamburg
                                              https://www.hansemerkur.de

                                          6 Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz,
                                          Marktcheck Elementarschadenversiche-
                                          rung 2020, abrufbar unter: https://www.
                                          verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/
                                          files/2021-01/Marktcheck_Elementarscha-
                                          denversicherung_2020.pdf (22.04.2021)
Schritt 5 |     15
•    NÜRN­BER­GER All­ge­meine             sollten Sie auf jeden Fall die Absagen
     Ver­si­che­rungs-AG                   sorgfältig aufbewahren. Stand April
     Ostend­straße 100,                    2021 erhalten Sie in einem Schadens-
     90334 Nürn­berg                       fall zumindest eine Nothilfe des Lan-
     https://www.nuernberger.de            des, wenn Sie nachweisen können,
•    NV-Versicherungen VVaG                dass Ihr Hausrat oder Ihr Wohnge-
     Ostfriesenstraße 1,                   bäude nicht versicherbar war.
     26425 Neuharlingersiel
     https://www.nv-online.de              Möglicherweise kann Ihnen ein zuge-
•    R+V All­ge­meine Ver­si­che­rung AG   lassener Versicherungsberater bei
     Raiff­ei­sen­platz 1,                 Ihrer Suche nach einem Versicherer
     65189 Wies­ba­den                     helfen. Adressen von Beratern in Ihrer
     https://www.ruv.de                    Nähe erfahren Sie unter:

Stand Oktober 2020                         BVVB Bundesverband der
                                           Versicherungsberater e. V.
                                           Kaiserdamm 97
Wie ist das Ergebnis?                      14057 Berlin
                                           Telefon: (030) 263 66 330
    	EIN ODER MEHRERE                     Fax: (030) 263 66 332
     VER-SICHERER MACHEN                   E-Mail: info(@)bvvb.de
      EIN ANGEBOT, DAS SIE                 Internet: www.bvvb.de
      ANNEHMEN MÖCHTEN?
Treffen Sie Ihre Wahl und schließen
Sie den Vertag ab. Sie müssen dann
keine weiteren Schritte unternehmen.

    	ES GIBT KEINEN ANBIETER,
      DER ALLE FÜR SIE WICHTIGEN
      KLAUSELN ZU EINEM
      BEZAHLBAREN BEITRAG
      ANBIETET?
Wenn Sie kein bezahlbares Angebot mit
akzeptablen Klauseln erhalten, dann
16 | Musterschreiben 1
    Anhang
    Musterschreiben 1
    Dieses Musterschreiben können Sie auf unserer Internetseite unter
    www.verbraucherzentrale-rlp.de/musterschreiben-elementarschaden-
    eigener-versicherer herunter laden.

     Versicherungsnehmer:
     Versicherungsschein-Nr.:

     Sehr geehrte Damen und Herren,
     unter der genannten Vertragsnummer habe ich bei Ihnen eine Hausratversicherung/
     eine Wohngebäudeversicherung (Unzutreffendes bitte streichen). Bitte unterbreiten
     Sie mir ein Vertragsangebot, bei dem auch mindestens die nachfolgend aufgeführten
     Elementarschäden mitversichert sind:

     Überschwemmung
     Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrund-
     stücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
     Dies gilt nur, wenn
     • eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
     • Witterungsniederschläge
     •  oder der Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge davon
     die Überflutung verursacht haben.

     Rückstau
     Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder
     damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
     Dies gilt nur, wenn
     • eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
     • Witterungsniederschläge
      den Rückstau verursacht haben.

     Legen Sie dem Angebot bitte unbedingt die Verbraucherinformationen und/oder Versi-
     cherungsbedingungen bei, in denen die Elementarklausel ausführlich erläutert ist.

     Falls Sie in diesem Umfang keine Elementarschäden versichern, teilen Sie mir dies
     bitte innerhalb von zehn Tagen nach Eintreffen dieses Schreibens schriftlich mit.

     Vielen Dank.
     Mit freundlichen Grüßen
Musterschreiben 2 |          17
Musterschreiben 2
Dieses Musterschreiben können Sie auf unserer Internetseite unter
www.verbraucherzentrale-rlp.de/musterschreiben-elementarschaden-
neuer-versicherer herunter laden.

 Sehr geehrte Damen und Herren,

 anbei übersende ich Ihnen eine Kopie des Versicherungsscheins meiner aktuellen
 Hausratversicherung / meiner aktuellen Wohngebäudeversicherung (Unzutreffendes
 bitte streichen). Bitte unterbreiten Sie mir in Anlehnung daran ein Vertragsangebot zu
 einer Hausratversicherung / zu einer Wohngebäudeversicherung (Unzutreffendes strei-
 chen), bei dem auch mindestens die nachfolgend aufgeführten Elementarschäden mit-
 versichert sind:

 Überschwemmung
 Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungs-
 grundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
 Dies gilt nur, wenn
 • eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
 • Witterungsniederschläge,
 • oder der Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge davon
 die Überflutung verursacht haben.

 Rückstau
 Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder
 damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
 Dies gilt nur, wenn
 • eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
 • Witterungsniederschläge
 den Rückstau verursacht haben.

 Legen Sie dem Angebot bitte unbedingt die Verbraucherinformationen und/oder die Ver-
 sicherungsbedingungen bei, in denen die Elementarklausel ausführlich erläutert ist.

 Falls Sie in diesem Umfang keine Elementarschäden versichern, teilen Sie mir dies
 bitte innerhalb von zehn Tagen nach Eintreffen dieses Schreibens schriftlich mit.

 Vielen Dank.

 Mit freundlichen Grüßen
18 | Rücksendebogen
    Zum Schluss noch eine Bitte           Bitte senden Sie den Fragebogen
    in eigener Sache                      per Post an:
    Der Gesamtverband der deutschen
    Versicherungswirtschaft behauptet im- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
    mer wieder, dass mehr als 98 Prozent Seppel-Glückert-Passage 10
    aller Wohngebäude in Deutschland 55116 Mainz
    problemlos versicherbar seien. Diese
    Aussage deckt sich nicht immer mit oder per E-Mail an
    den Erfahrungen der Verbraucherzen- versicherung@vz-rlp.de
    trale.
                                          oder per Fax an
    Bitte unterstützen Sie uns dabei, uns 06131 / 28 48 66
    einen Überblick über die Marktsitua-
    tion und ggf. die Schwierigkeiten zu oder geben Sie ihn in Ihrer örtlichen
    verschaffen, auf die Verbraucherinnen Beratungsstelle ab.
    und Verbraucher beim Abschluss
    einer Wohngebäudeversicherung bzw. Die Adressen finden Sie am Ende der
    Hausratversicherung mit Elementar- Broschüre oder unter
    schadensklausel stoßen. Das Ausfül- www.verbraucherzentrale-rlp.de/
    len des Fragebogens kostet Sie nur beratung-rlp
    wenige Minuten. Für uns sind Ihre
    Angaben aber sehr wertvoll. Mit Ihrer
    Unterstützung kann die Verbraucher-
    zentrale Verbraucherinteressen effek-
    tiv vertreten.
Rücksendebogen |                             19
Rücksendebogen

An die
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.
Versicherungsberatung
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
versicherung@vz-rlp.de
Fax (06131) 28 48 66

Absender:

Name, Vorname ..................................................................................................................

Straße ..................................................................................................................................

PLZ, Wohnort ......................................................................................................................

Kontakt für Rückfragen:
Telefon oder E-Mail ............................................................................................................

Versicherungsschutz gegen Elementarschäden

Antwortmöglichkeiten (Mehrfachnennungen möglich):

□ Ich habe festgestellt, dass ich richtig versichert bin.
       Bitte geben Sie den Namen des Versicherers an:

       ........................................................................................................................................

□ Mein Versicherer hat mir ein Angebot unterbreitet,
       das ich angenommen habe.
       Bitte geben Sie den Namen des Versicherers an:

       ........................................................................................................................................
20 | Rücksendebogen
    □ Das Angebot meines Versicherers konnte ich aus folgenden Gründen nicht
         annehmen:
         □ schlechte Bedingungen
         □ zu hoher Preis
         □ zu hoher Selbsthalt

    □ Mein Versicherer hat mir kein Angebot unterbreitet.
         Bitte geben Sie den Namen des Versicherers an:

         ........................................................................................................................................

    □ Ich habe bei einem anderen Versicherer einen neuen Vertrag
         abgeschlossen.
         Bitte geben Sie den Namen des Versicherers an:

         ........................................................................................................................................

    □ Ich habe nur Absagen bekommen.
         Bitte geben Sie den Namen des Versicherers an:

         ........................................................................................................................................

    □ Ich habe nur Angebote erhalten, die ich nicht annehmen konnte:
      □ schlechte Bedingungen
      □ zu hoher Preis
      □ zu hoher Selbsthalt

    □ Sonstiges:

         ........................................................................................................................................

    Fügen Sie uns gerne Kopien des Schriftverkehrs bei.

    Datenschutzhinweis für diesen Rücksendebogen
    Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. ist verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung und
    nutzt die angegebenen Daten unter anderem dazu, um Sie für Rückfragen zu dieser Umfrage zu kontak-
    tieren. Ihre personenbezogenen Daten dienen der internen Auswertung und werden nicht an Dritte wei-
    tergeleitet. Sofern wir Ihre Daten für einen anderen Zweck verwenden, als sie erhoben wurden, werden
    wir Sie vorher um Ihre Einwilligung bitten. Sie haben die Möglichkeit, die erteilte Einwilligungserklärung
    jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit
    mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Den Widerspruch können Sie an die Adresse versicherung@
    vz-rlp.de oder die Kontaktinformationen im Impressum dieser Borschüre richten.
    Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Datenschutzhinweise, die Sie unter www.verbraucherzentrale-
    rlp.de/datenschutz abrufen oder in unseren Beratungsstellen einsehen können.
Beratungsangebote und Beratungsstellen |               21
Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz rund um Versicherungen
Sie haben noch Fragen?                    54290 Trier
Wir beraten Sie gerne                     Fleischstrase 77
                                          Telefon: (0651) 48 80 2
Beratungstelefon zu Elementarschä-        E-Mail: trier@vz-rlp.de
den und Naturgewalten
Telefon (06131) 28 48 868                 Unsere Stützpunkte:
Montag 10 bis 13 Uhr und
Mittwoch 14 bis 17 Uhr                    55543 Bad Kreuznach
                                          (Kreisverwaltung)
Rechtliche Erstberatung zu                Salinenstr. 47
privaten Versicherungen                   E-Mail: bad-kreuznach@vz-rlp.de
Telefon (06131) 28 48 122                 Öffnungszeiten: Do 10 bis 15 Uhr
Montag 10 bis 13 Uhr und
Mittwoch 14 bis 17 Uhr                    57518 Betzdorf (Rathaus)
                                          Hellerstraße 2
E-Mail                                    E-Mail: betzdorf@vz-rlp.de
versicherung@vz-rlp.de                    Öffnungszeiten: Fr 9 bis 12 Uhr
Informationen im Internet                 56812 Cochem (Kreisverwaltung)
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/   Brückenstr. 2
versicherung                              E-Mail: cochem@vz-rlp.de
                                          Öffnungszeiten: Mo 10 bis 15 Uhr
Unsere Beratungsstellen finden Sie in
                                          76727 Germersheim (Kreisverwaltung)
67655 Kaiserslautern                      Luitpoldplatz 1
Fackelstraße 22                           E-Mail: germersheim@vz-rlp.de
Telefon: (0631) 92 88 1                   Öffnungszeiten: Do 10 bis 15 Uhr
E-Mail: kaiserslautern@vz-rlp.de
                                          57627 Hachenburg (Rathaus)
56068 Koblenz                             Gartenstr.11
Entenpfuhl 37                             E-Mail: hachenburg@vz-rlp.de
Telefon: (0261) 12 72 7                   Öffnungszeiten: Do 14 bis 17 Uhr
E-Mail: koblenz@vz-rlp.de
                                          76829 Landau (Kreisverwaltung)
67059 Ludwigshafen                        An der Kreuzmühle 2
Wredestr. 33                              E-Mail: landau@vz-rlp.de
Telefon: (0621) 51 21 45                  Öffnungszeiten: Mi 10 bis 15 Uhr
E-Mail: ludwigshafen@vz-rlp.de
                                          54595 Prüm,
55116 Mainz                               (Konvikt – Haus der Kultur)
Seppel-Glückert-Passage 10                Kalvarienbergstr. 1
Telefon: (06131) 28 48 20                 E-Mail: pruem@vz-rlp.de
E-Mail: mainz@vz-rlp.de                   Öffnungszeiten: Fr 10 bis 13 Uhr
66953 Pirmasens                           55469 Simmern (Kreisverwaltung)
Exerzierplatzstraße 1                     Ludwigstraße 3-5
Telefon: (06331) 12 16 0                  E-Mail: simmern@vz-rlp.de
E-Mail: pirmasens@vz-rlp.de               Öffnungszeiten: Mi 10 bis 15 Uhr
22 | Beratungsangebote
    Weitere Beratungsangebote der Verbraucherzentrale
    rund um Versicherungen

    Prüfen Sie Ihre Versicherungen – •                 Risikolebensversicherung-Check
    unsere Versicherungschecks       •                 Wohngebäudeversicherung-
                                                       Check
    Richtig versichert – viel Geld gespart?       Die Auswertung kostet jeweils 25,– Euro.
    Klar – aber wie finde ich die richtige, für
    meinen Bedarf passende Versicherung?          Interesse? Die Fragebögen können Sie
    Deckt die Versicherung auch wirklich          unter https://www.verbraucherzentrale-
    alle für mich wichtigen Leistungsfälle        rlp.de/geld-versicherungen/versiche
    ab? Sind die Versicherungsbedingun-           rungscheck-19679 he­runter laden.
    gen verbraucher­freundlich? Und was
    kostet der Ver­sicherungsschutz?              Persönliche Beratung
                                                  Wir beraten wir Sie auch indivi­duell –    ­
    Um all diese Fragen zu prüfen, bietet         bei Fragen zu Personen- und Sachver-
    die Verbraucherzentrale die folgen-           sicherungen wie Berufs­un­fähig­keits­
    den individuellen computergestützten           versicherung, (Kfz-)Haftpflicht­ver­si­che-
    Preis-Leistungsvergleiche an:                 ­rung, Kranken- und Lebensversicherung
                                                  und wenn es anlässlich eines Schadens
    •   Gesamt-Versicherungscheck                 zum Streit mit dem Versicherer kommt.
    •   Berufsunfähigkeitsversicherung-
        Check                                     Terminvergabe unter:
    •   Hausratversicherung-Check
    •   Hundehalterhaftpflichtversiche-           Telefon
        rung-Check                                (o6131) 28 48 0
    •   Pflegezusatzversicherung-Check
    •   Private Krankenzusatzversiche-            E-Mail
        rungen-Check                              info@vz-rlp.de
    •   Privathaftpflichtversicherung-
        Check                                     Online
    •   Rechtsschutzversicherung-Check            www.verbraucherzentrale-rlp.de/
                                                  onlinetermine-rlp
Ratgeber der Verbraucherzentrale |             23
Ratgeber der Verbraucherzentrale zum Thema Versicherungen

Richtig versichert –
Wer braucht welche Versicherung?
184 Seiten 16,90 Euro

Berufsunfähigkeit gezielt absichern
192 Seiten 16,90 Euro

Leseproben und weitere Informationen gibt es auf unserer Internetseite
unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de. Dort können die Ratgeber auch
bestellt werden. Sie sind auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale
erhältlich.
IMPRESSUM
Herausgeber
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.
Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz
Tel.: (06131) 28 48 0
Fax: (06131) 28 48 66
E-Mail: info@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

Für den Inhalt verantwortlich:
Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz e. V.

Foto Titel: © highwaystarz/Fotolia.com
Gestaltung: alles mit Medien, Sprendlingen
Druck: dieUmweltDruckerei, Hannover

Stand: Juli 2021
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier

© Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.

Mit Unterstützung des Ministeriums für Klimaschutz,
Umwelt, Energie und Mobilität
Sie können auch lesen