Schlichtungsergebnis zwischen ver.di und CinemaxX von der Tarifkommission angenommen.

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Schlichtungsergebnis zwischen ver.di und CinemaxX von der Tarifkommission angenommen.
TARIFRUNDE CINEMAXX
2019
         Schlichtungsergebnis zwischen ver.di und
     CinemaxX von der Tarifkommission angenommen.
   In der fast ein Jahr andauernden Tarifverhandlung mit CinemaxX und nach hunderten
   Streiktagen, zu denen ver.di mobilisiert hatte, wurde am 18. November ein Ergebnis am
   Ende einer Tarifschlichtung erreicht, das einvernehmlich von allen Mitgliedern der
   Schlichtungskommission unterschrieben wurde. Darüber hat die ver.di-Tarifkommission
   für CinemaxX am 20. November abschließend beraten und das Schlichtungsergebnis ak-
   zeptiert, einstimmig und deshalb auch ohne noch eine weitere formelle Mitgliederbe-
   fragung durchzuführen.
   Damit werden zum Juli 2019 rückwirkende Tariferhöhungen, eine Einmalzahlung im Ja-
   nuar 2020 und eine zweite Tariferhöhung Mitte 2020 in einer Laufzeit bis Ende Juni 2021
   vorgesehen. Kompromisse wurden zur Einführung von Servicemanagern, Schichttausch,
   der Kombikasse, Einarbeitung und Zuschlägen für Mehrarbeit gefunden. Das Ergebnis
   kann sich sehen lassen und am Ende der Schlichtung zeigt sich: auch unlösbar schei-
   nende Konflikte lassen sich zur Zufriedenheit beilegen, der Tarifschutz wiederherstellen
   und das verbunden mit deutlichen Fortschritten für Kinobeschäftigte bei CinemaxX.
   Vorm Ziel brauchte es die Vermittlung durch einen Schlichter, doch erreicht werden
   konnte das nur durch erfolgreiche Streiks, die beruhigende Stärke von ver.di und das
   gewerkschaftliche Engagement ihrer Mitglieder in diesem Kinokonzern.
   Das von der Tarifkommission einstimmig beschlossene Tarifergebnis für die CinemaxX-Beschäftigten soll in
   der Laufzeit bis Mitte 2021 aus verschiedenen Veränderungen der bestehenden Tarifverträge bestehen,
   die hier im Einzelnen erläutert werden.
   Mehr Geld
   Zunächst das Erfreulichste: die Tariflöhne steigen in zwei Stufen zwischen 4 und 7,7 Prozent für Service-
   kräfte rückwirkend zum 1. Juli 2019. Die Nachzahlungen der fälligen Tariferhöhungen sollen dann im De-
   zember erfolgen. Die zweite Erhöhung findet danach in einem halben Jahr ab Juli 2020 statt, sodass sich
   damit eine Erhöhung zwischen 6,6 bis 12,6 Prozent ergibt. Zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung von 240,-
   Euro für Vollzeitbeschäftigte mit der Lohnzahlung Januar 2020, für Teilzeit-Verträge dann anteilig. Im Ver-
   gleich zu den letzten Angeboten von CinemaxX im Sommer des Jahres haben sich damit nochmal Erhö-
   hungen der Tariflöhne um 15 Cent in der ersten und 10 Cent in der zweiten Stufe ergeben, ein klarer
   Erfolg der Schlichtung. Die Entgelttabelle (s. Seite 3) zeigt das Gesamtergebnis und damit auch die auf
   lange Sicht wichtigen Lohnhöhen für Servicemanager, die ab Mitte des kommenden Jahres zwischen 9,84
   in den ersten sechs Monaten der Tätigkeit und bis zu 12,03 Euro ab 20 Berufsjahren liegen.
   Servicemanager
   Die von CinemaxX geforderte generelle Einführung des Servicemanagers wird nach den in der Schlichtung
   gefundenen Maßgaben für die zu erfüllenden Tätigkeiten stattfinden. Die Einführung beginnt im nächsten
   Jahr, denn der Entgeltrahmentarifvertrag ändert sich ab dem 1. Januar 2020.

              ver.di Bundesvorstand, Fachbereich 8 - Medien, Kunst und Industrie,
                  Tarifsekretär Holm-Andreas Sieradzki, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin,
                Telefon: 030 6956-2312, Fax: -3654, E-Mail: holm-andreas.sieradzki@verdi.de
                                        kinonetzwerk.verdi.de
Schlichtungsergebnis zwischen ver.di und CinemaxX von der Tarifkommission angenommen.
Gerungen wurde um die nun folgendermaßen festgelegte Tätigkeitsbeschreibung:
       „Der Service Manager führt alle Tätigkeiten der Servicekraft in allen drei Tatigkeitsfeldem (A. B, C) aus, wie sie
       m § 3 ERTV beschrieben sind und ohne Begrenzung von Tätigkeitsfeldwechseln. In diesem Zusammenhang
       erbringt der Service Manager auch alle üblicherweise im Servicebereich mit dem Kinofilm- und Kinoveranstal-
       tungsbetrieb sowie dessen jeweiliger Vor- und Nachbereitung anfallenden Tätigkeiten; ausgenommen sind
       Grund- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, Reinigungsarbeiten im sanitären Bereich sowie Haustechnikerarbei-
       ten. Die Tätigkeiten eines Service Managers umfassen auch alle Tätigkeiten in/für und im Zusammenhang mit
       der Saalbetreuung/ Platzanweisung, Foyerbetreuung, Kassen (soweit betrieblich eingeführt auch Kombikas-
       sen), Gästebetreuung. Ein- und Auslass sowie in der Gastronomie/ Concessions (inkJ. Auch Auffüll-, Aufräum-
       und Reinigungsarbeiten im Gastronomie-/ Concessionbereich).
       Protokollerklärung ·
       § 3 Abs 3 ERTV bleibt unberührt.“

Wichtige Einschränkungen der vorher deutlich weiter zu verstehenden Tätigkeitsbeschreibung für die künf-
tigen Einsatzmöglichkeiten der Servicemanager sind damit erreicht worden.
Einarbeitung
Apropos: nach Ansicht von CinemaxX sollte die Tätigkeitsbeschreibung aller Beschäftigten gleichartig um
die Einarbeitung erweitert werden, so wie es jetzt schon bspw. bei der Tätigkeit der/s TL- Assistent*innen
vorgesehen ist. Also ohne weiteres sollte auch dies während aller Schichten mit zu erledigen sein. Eine
dahingehende generelle Öffnung der Tätigkeitsbeschreibung ist am Ende der Schlichtung wieder aus den
Entwürfen des neuen Entgeltrahmen-Tarifvertrages gestrichen worden.
Kombikasse
Anders bei der Einführung der Kombikasse. Grundsätzlich wird die Einführung dieser veränderten Arbeits-
plätze im Rahmen eines geordneten Mitbestimmungsverfahrens durch die örtlichen Betriebsräte nun er-
möglicht. Diese Entwicklung der Arbeit konnte in der Schlichtung nicht verhindert werden.
Mehrarbeitszuschläge
Im Verlauf der Tarifverhandlungen hat sich ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Frage von Ungleichbe-
handlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei der Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen auch auf die
Regelungen bei CinemaxX ausgewirkt, mit der Folge einer wesentlichen Veränderung des Manteltarifver-
trages ab 2020. Die Zuschläge werden insgesamt gestrichen. Einerseits werden Überstunden damit unat-
traktiver, weil sie nicht mehr deutlich besser vergütet werden. Andererseits wird Teilzeitbeschäftigten nicht
allein aus dem Grund, dass sie durch Zuschläge „teurer“ als Kolleg*innen wären, die bestimmte Schichten
auch ohne Zuschläge leisten könnten, die Möglichkeit zu Mehrarbeit verwehrt werden. Aber klar ist: der
Zuschlag fällt bedauerlicherweise weg. Dies wurde im Rahmen der Schlichtung in die dann erfolgten Lohn-
erhöhungen „eingepreist“.
Schichttausch
Als einer der letzten Punkte konnte in der Schlichtung noch die schwierige Frage geklärt werden, was
passiert künftig, wenn jemand als Servicekraft gerne eine Schicht mit einer Kollegin/e aus der Tätigkeit
Servicemanager tauschen möchte? Die Fälle werden ja zunehmen, je mehr Beschäftigte zur Eingruppierung
Servicemanager wechseln. Dazu wurde eine als positiv anzusehende Protokollnotiz vereinbart:
       „Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass ein Schichttausch zwischen Mitarbeitern der Berufsgruppen
       Servicekraft und Service Manager grundsätzlich möglich ist, […]. Die unterschiedliche Berufsgruppe stellt kei-
       nen betrieblichen Grund zur Ablehnung eines Schichttauschs dar.“
Erklärungsfrist
Das Gesamtergebnis steht bis zum 30. November noch unter einem Gremien-Vorbehalt bei ver.di und
CinemaxX.
Tabelle der Tariferhöhungen und neuen Lohnstufen/-gruppen
                                                                       Prozentuale-Erhöhung im
            Tarifergebnis            ab 01.07.2019    ab 01.07.2020     Vergleich zum bisherigen
                                                                       Entgelt seit dem 1.7. 2017

            Servicekraft                 Stufe 1         Stufe 2        Stufe 1         Stufe 2

            bis 6 Monate (neu)           9,35 €           9,49 €         5,8%           7,4%
            nach 6 Monaten               9,45 €           9,64 €         6,9%           9,0%
            nach 1 Jahr                  9,50 €           9,75 €         4,2%           6,9%
            nach 2 Jahren                9,97 €          10,22 €         4,0%           6,6%
            nach 5 Jahren               10,24 €          10,49 €         4,4%           6,9%
            nach 8 Jahren               10,51 €          10,76 €         4,8%           7,3%
            nach 14 Jahren              10,63 €          10,88 €         4,7%           7,2%
            nach 17 Jahren (neu)        10,80 €          11,05 €         6,4%           8,9%
            nach 20 Jahren (neu)        10,93 €          11,43 €         7,7%           12,6%
            Service Manager          ab 01.02. 2020   ab 01.07.2020
            bis 6 Monate                 9,65 €           9,84 €         6,4%           9,0%
            nach 6 Monaten               9,75 €           9,99 €         7,5%           10,1%
            nach 1 Jahr                 10,00 €          10,35 €         7,0%           10,7%
            nach 2 Jahren               10,47 €          10,82 €         6,6%           10,2%
            nach 5 Jahren               10,74 €          11,09 €         7,0%           10,5%
            nach 8 Jahren               11,01 €          11,36 €         7,3%           10,7%
            nach 14 Jahren              11,13 €          11,48 €         7,2%           10,6%
            nach 17 Jahren              11,30 €          11,65 €         8,9%           12,2%
            nach 20 Jahren              11,43 €          12,03 €         10,1%          15,9%
            TL-Zulage                    1,00 €           1,00 €         0,0%           0,0%
                                     ab 01.07.2019    ab 01.07.2020
            JTLA                        11,50 €          11,72 €         7,9%           9,9%
            TLA                         13,80 €          14,13 €         4,0%           6,5%

Zusätzliche Einmalzahlung
„Der Mitarbeiter erhält Anspruch auf eine besondere einmalige Sonderzahlung 2019 (die Sonderzahlung
2019"). Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass der Mitarbeiter mindestens seit dem 1. Juli 2019 für
den Arbeitgeber tätig ist und das Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2020 noch besteht. Die Höhe der Son-
derzahlung 2019 beträgt für einen in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter 240,- Euro brutto. Teilzeltbeschäf-
tigte haben Anspruch auf eine anteilige Sonderzahlung 2019; die Grundlage für die Berechnung dieser
ist die Anzahl der in den letzten drei Abrechnungsmonaten vor dem Monat der Auszahlung durchschnitt-
lich geleisteten Arbeitsstunden im Verhältnis zu einer Vollzeitbeschäftigung. Die Sonderzahlung 2019
wird mit der Januar 2020-Abrechnung des Arbeitgebers zur Zahlung fällig.“
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