Schulinformationen 2019/2020 - Primarstufe Schönenbuch - Schönenbuch
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhaltsverzeichnis Vorwort .............................................................................................................. 2 Wichtige Telefonnummern Primarstufe Schönenbuch ....................................... 3 Weitere wichtige Telefonnummern ................................................................... 5 Elterninformationen........................................................................................... 6 Ferienplan und schulfreie Tage ........................................................................ 10 Spezielle Bildungsangebote .............................................................................. 11 Konflikte ........................................................................................................... 14 Richtlinien über den Besuch der Schule und Kindergarten bei infektiösen Krankheiten und bei Parasitenbefall ................................................................ 15 Merkblatt Kopfläuse......................................................................................... 17 Schulregeln Kindergarten und Primarschule Schönenbuch .............................. 19 Jokertag und Urlaubsgesuch ............................................................................ 20 Vision Schule Schönenbuch .............................................................................. 25 1
Vorwort Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte “Unsere Schule fordert und fördert diszipliniertes Verhalten in der Gemeinschaft“ Das war der Leitsatz des letzten Schuljahres. Unter dem Motto: “Blieb dra chumm a“ haben wir zusammen mit den Schülerinnen und Schülern der Primarschule die Schulhausregeln überarbeitet und als Höhepunkt des Schuljahres das Gesamt- schullager in der Lenk erlebt. Das Zusammenwirken aller Beteiligten, der Kinder des Kindergartens und der Primarschule, des gesamten Lehrpersonenteams, der Schulräte sowie weiterer Helfer hat ein wunderschönes Ganzes ergeben, das in unvergesslicher Erinnerung bleiben wird! Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieses Grossprojektes und das entgegen- gebrachte Vertrauen. Als Nachbarn hatten wir 150 vierzehnjährige Sekundarschülerinnen und Schüler aus dem Kanton Zürich und ein Haus voller Rekruten des Militärs. Das Verhalten der Kinder der Schule Schönenbuch gegenüber den anderen Gästen war jederzeit vorbildlich. Von der Leitung des Kuspos wurden besonders die Höflichkeit und das soziale Verhalten, wie zum Bespiel die älteren Kinder mit den kleineren umge- gangen sind, hoch gelobt. Im Rahmen der Umsetzung unserer Schulvision “befähigt, begeistert, bewegt“ haben wir nun für das Schuljahr 2019/20 folgenden Leitsatz ausgewählt: “Unsere Schule ist musisch orientiert und begeistert die Kinder zu kreativer Zusammenarbeit.“ Aus meiner Sicht beinhaltet dieser Satz den Kern unserer Vision - nämlich die Begeisterung! Diese betrifft nicht nur die klassisch-künstlerischen Fächer Musik und Gestalten, sondern auch die Mathematik, Natur/Mensch/Gesellschaft, die Sprachen, Bewegung und Sport sowie Medien und Informatik; also alle Fachbereiche. Mit dem Begriff Begeisterung verbinde ich Lebensfreude, Motivation und Gestaltungskraft. Nach Ansicht des Hirnforschers Gerald Hüther kommt es im Zustand der Be- geisterung im Gehirn zur Aktivierung der emotionalen Zentren; ein Cocktail von neuroplastischen Botenstoffen wird ausgeschüttet, der nicht nur glücklich macht, sondern auch jene Verknüpfungen im Gehirn anregt, die zur Lösung eines Problems oder zur Bewältigung einer Herausforderung gebraucht werden. Die Aufgabe von uns Lehrpersonen und Ihnen als Eltern und Erziehungs- berechtigte ist es demnach, diese Fackel der Begeisterung in den Kindern zu wecken und immer wieder neu zu entfachen. Wenn uns dies gelingt, sind wir eine gute Schule! Herzlich Benjamin Ammann, Schulleiter 2
Wichtige Telefonnummern Primarstufe Schönenbuch Kindergarten Tel. 061 481 55 10 Unterer Bündtenweg 7 4124 Schönenbuch Primarschule Schönenbuch Tel. 061 481 33 90 Zollstrasse 5 (Lehrerzimmer / SL-Büro / Sekretariat) 4124 Schönenbuch Schulleitung Benjamin Ammann Telefon: 061 481 33 90 Telefon privat 061 301 46 76 E-Mail: primar_kg@schoenenbuch.ch Präsenzzeiten: Montag: 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 10.00 Uhr Mittwoch: 08.00 – 10.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 10.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr Schulsekretariat Ivonne Stirnimann Telefon: 061 481 33 90 E-Mail: primar_kg@schoenenbuch.ch Präsenzzeiten: Montag: 08.30 – 12.30 Uhr Donnerstag: 08.30 – 11.30 Uhr Schulratspräsidentin Bernadette Schoeffel Telefon: 061 481 22 74 E-Mail: bernadette.schoeffel@sbl.ch 3
Lehrpersonen Name Telefon Klasse/Funktion 1. und 2. Klasse, Musik und Bewegung, Adam Anja 076 500 26 52 Schulchor Ammann Benjamin 061 301 46 76 Schulleitung, Teilpensum 6. Klasse Ariis Livia 079 426 49 68 1. Klasse, Klassenlehrerin Braun Regula 061 681 09 95 ISF/Förderunterricht Graf Michelle 079 480 11 53 Kindergarten, Klassenlehrerin Holeiter Caroline 061 482 35 46 Teilpensum 4., 5. und 6. Klasse Hummel Anja 061 321 36 34 Textiles/Technisches Gestalten Kern Fabienne 061 761 45 03 Teilpensum 2. Klasse Oertli Lea 077 427 59 86 4. Klasse, Klassenlehrerin Otter Ursula 061 302 10 92 Heilpädagogik im Kindergarten Richterich Daniela 061 481 81 49 ökumenischer Religionsunterricht Schwaller Andrea 061 554 64 03 3. Klasse, Klassenlehrerin Stark Christa 061 482 01 44 ökumenischer Religionsunterricht Stauffer Caroline 061 481 27 50 5. Klasse, Klassenlehrerin Stirnimann Ivonne 061 481 36 05 Schulsekretariat Wenzin Jasmin 061 401 05 60 2. Klasse, Klassenlehrerin Wirth Bettina 061 733 01 79 Teilpensum 3. Klasse, Französisch 6. Klasse, Klassenlehrerin, Wyss Alexandra 076 326 87 99 Teilpensum 5. Kl. Schulrat Büchler Michael 061 302 85 28 Vertreter Gemeinderat Lang Nadja 061 481 34 28 Beisitzerin Schoeffel Bernadette 061 481 22 74 Präsidentin, Vertr.+Präs Sek. Allschwil Schraner Christoph 061 535 02 61 Beisitzer Wittwer Monika 061 301 09 82 Beisitzerin Hauswart Hugentobler Beat 079 363 01 73 Hauswart Schulhaus / Turnhalle Sütterlin Helen 061 482 22 82 Hauswartin Kindergarten 4
Weitere wichtige Telefonnummern Amt für Volksschulen 061 552 50 98 Munzacherstrasse 25c, 4410 Liestal BL Gemeindeverwaltung 061 481 31 55 Neuweilerstr. 10, 4124 Schönenbuch Schönenbuch www.schoenenbuch.ch KESB (Kinder- und 061 599 85 20 Curt Goetz-Strasse 2, 4102 Binningen Erwachsenenschutzbe leimental@kesb-bl.ch hörde) Leimental Kinder- und 061 553 59 50 Poliklinik Bruderholz Jugendpsychiatrie kjp.bholz@pbl.ch Logopädischer Dienst 061 486 26 55 Frau M. Thomann, Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil Musikschule Allschwil 061 486 27 50 Leitung: Herr H.P. Erzer Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil www.musikschule-allschwil.ch Nottelefon für Kinder 147 Beratung für Kinder und Jugendliche, und Jugendliche vertraulich, kostenlos und rund um die Uhr. beratung@147.ch / www.147.ch Schularzt 061 481 53 63 Dr. med. Markus Bücker Steinbühlweg 13, 4123 Allschwil Schulpsychologischer 061 552 70 40 Psychologin Francesca Gallo Dienst Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil 5
Elterninformationen Schulpflicht Die obligatorische Schulzeit dauert 11 Jahre (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre Primarschule, 3 Jahre Sekundarschule). Primarschulzeiten Wir bitten Sie, Ihr Kind rechtzeitig zum ersten Läuten in die Schule zu schicken. Vormittag: 08.00 – 10.00 Uhr erstes Läuten: 07.55 Uhr 10.30 – 12.00 Uhr Nachmittag 13.30 – 15.00 Uhr erstes Läuten: 13.25 Uhr 15.10 – 15.55 Uhr Kindergartenzeiten Vormittag: 08.00 – 08.30 Uhr Einlaufzeit 08.30 – 12.00 Uhr Nachmittag 13.30 – 15.35 Uhr Gemäss Stundenplan Abmeldung vom Unterricht Wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, so erwarten wir vor Unter- richtsbeginn eine telefonische Meldung. Damit möchten wir sicherstellen, dass Klarheit über den Aufenthaltsort Ihres Kindes herrscht. Sollte andererseits Ihr Kind nicht in der Schule erscheinen, so nehmen wir mit Ihnen telefonisch Kontakt auf. ab 07.30 – 08.00 Uhr im Schulhaus oder nach Absprache individuell mit der Lehrperson während des Unterrichts wird das Telefon kaum bedient über Mittag zwischen 13.00 und 13.30 Uhr Absenzen im Turnen/Schwimmen Wenn Ihr Kind nicht turnen oder schwimmen kann, der Schulbesuch jedoch möglich ist, erwarten wir es in der Schule. Wir werden für die Betreuung sorgen. Für eine längere Turn- oder Schwimmabsenz benötigen wir ein ärzt- liches Zeugnis. Schulweg Alle Kinder sollen zu Fuss in die Schule oder in den Kindergarten kommen. Trottinetts sind nicht erwünscht, da geeignete Abstellplätze fehlen. 6
Auf dem Weg zur Schule treffen sich die Kinder. Sie knüpfen soziale Kontakte und machen so wichtige Erfahrungen, ohne Erwachsene, auf dem Weg zur Selbständigkeit. Ausserdem lernen sie sich zu orientieren, Gefahren einzu- schätzen und Verkehrsregeln zu beachten. Kurz: Der Schulweg ist ein Erlebnis. Er bringt Kinder weiter als «nur» in den Kindergarten oder zur Schule. Wir bitten Sie, Ihre Kinder nicht mit dem Auto zu bringen und abzuholen. Die Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse dürfen mit der Einwilligung der Eltern ihren Schulweg mit dem Velo zurücklegen. Wir möchten damit die Kinder auf den Schulweg nach Allschwil vorbereiten. Alle Velos müssen beim unteren Eingang der Mehrzweckhalle im Veloständer abgestellt werden. Machen Sie bitte Ihre Kinder auf die Gefahren des Strassen- verkehrs aufmerksam. Das Tragen eines Helmes versteht sich von selbst. Religionsunterricht Das Fach Religion wird an unserer Schule ökumenisch unterrichtet und steht Kindern aller Religionen und Konfessionen frei. Eltern, die ihr Kind nicht in den Religionsunterricht schicken wollen, teilen dies schriftlich der Schulleitung und ggf. dem zuständigen Pfarramt mit. Sevas Zentrum Evang.- Reformiertes Pfarramt Baslerstrasse 49 Sekretariat Calvinhaus 4123 Allschwil Baslerstrasse 226 Tel. 061 485 16 05 4123 Allschwil Tel. 061 481 30 11 Aufgrund der umfassenden Blockzeiten (8.00 – 12.00 Uhr) müssen Kinder, die den Religionsunterricht nicht besuchen, die ‚freie‘ Stunde in der Schule ver- bringen, betreut von einer Lehrperson. Elternabende Das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler hängt nicht zuletzt von einer guten Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehr- personen ab. Die Teilnahme am Elternabend wird erwartet. Beurteilungsgespräche / Zeugnisse Im Dezember/Januar finden jeweils die Beurteilungsgespräche im Kindergarten und in der Primarschule statt. Die Zeugnisse werden am Ende des Schuljahres jeweils am zweitletzten Freitag vor den Sommerferien verteilt. 7
Fundgegenstände Alle Fundgegenstände werden im Schulhausgang in einer Fundkiste deponiert. Die nicht abgeholten Kleider usw. werden entsorgt. Übertritt in die Sekundarschule (Niveau A, E, P) Vor dem Übertritt in die weiterführende Schule findet im Dezember/Januar ein Übertrittsgespräch zwischen den Eltern und der Klassenlehrperson statt. Wir erwarten die Teilnahme der SchülerInnen. Merkblatt zur Benützung der Schulbibliothek In der Regel besucht jede Klasse einmal in der Woche zusammen mit der Klas- senlehrerin die Schulbibliothek. Bibliotheksbücher dürfen nicht länger als einen Monat ausgeliehen werden. Ausnahmen für Vorträge und während der Ferien können gewährt werden. Verloren gegangene Bücher müssen mit dem vollen Preis ersetzt werden. Beschädigte Bücher, die im laufenden Jahr gekauft wurden, müssen ebenfalls mit dem vollen Preis ersetzt werden. Werden ältere Bücher beschädigt zurück gebracht, wird eine Gebühr von minimal Fr. 5.– oder die Hälfte des Kaufpreises berechnet. Die Kinder sind angehalten, die Bibliotheksbücher mit Sorgfalt zu behandeln. Schularzt Dr. med. Markus Bücker Steinbühlweg 13, 4123 Allschwil, Telefon Praxis: 061 481 53 63 Ab 1. August 2019 tritt das neue Schulgesundheitsgesetz in Kraft. Die Untersuchungszeitpunkte für die Primarstufe sind neu wie folgt: Vor Kindergartenbeginn (zuvor 1. Kindergartenjahr), Vorsorgeuntersuchung mit 4 Jahren nach KVG 5. Klasse (zuvor 4. Klasse) Konkret bedeutet dies für das Schuljahr 2019/20: Die neuen Kindergartenkinder erhalten bis zu den Herbstferien die neuen Laufkarten mit der Bitte, die 4-Jahres Vorsorgeuntersuchung von der Kinderärztin/vom Kinderarzt nachtragen zu lassen. Für die aktuelle 4. Klasse findet die Vorsorgeuntersuchung erst im Schuljahr 2020/21 statt. Schulzahnarzt Auf der Gemeindeverwaltung Schönenbuch steht Frau Bettina Moser für Aus- künfte und Anfragen zur Verfügung. 8
Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst Baselland (SPD) steht den Erziehungsbe- rechtigten und den Lehrerinnen und Lehrern bei Problemen im schulischen Kontext zur Verfügung. Schulpsychologische Beratung und Unterstützung sind freiwillig, kostenlos und neutral. Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil, Tel. 061 552 70 40, Frau F. Gallo, Tel. 061 552 70 62 Znüni Wir bitten Sie, Ihrem Kind ein gesundes Znüni in einer angeschriebenen Znüni- box mitzugeben. Weitere Informationen und Tipps für ein gesundes Znüni ent- nehmen Sie bitte dem Merkblatt „Tipps für ausgewogene Znüni und Zvieri“. 9
Ferienplan und schulfreie Tage Schuljahr 2019/20 1. Semester: Montag, 12. August 2019 – Freitag, 17. Januar 2020 2. Semester: Montag, 20. Januar 2020 – Freitag, 26. Juni 2020 Ferien/Schulfrei von bis Schulbeginn Herbstferien Sa, 28.09.2019 So, 13.10.2019 Mo, 14.10.2019 Weinachtsferien Sa, 21.12.2019 So, 05.01.2020 Mo, 06.01.2020 Fasnachtsferien Sa, 22.02.2020 So, 08.03.2020 Mo, 09.03.2020 Frühjahrsferien Sa, 04.04.2020 So, 19.04.2020 Mo, 20.04.2020 Tag der Arbeit Fr, 01.05.2020 Fr, 01.05.2020 Mo, 04.05.2020 Auffahrtsbrücke Do, 21.05.2020 So, 24.05.2020 Mo, 25.05.2020 Pfingsten Sa, 30.05.2020 Mo, 01.06.2020 Di, 02.06.2020 Sommerferien Sa, 27.06.2020 So, 09.08.2020 Mo, 10.08.2020 Schuljahr 2020/21 1. Semester: Montag, 10. August 2020 – Sonntag, 17. Januar 2021 2. Semester: Montag, 18. Januar 2021 – Samstag, 3. Juli 2021 Ferien/Schulfrei von bis Schulbeginn Herbstferien Sa, 26.09.2020 So, 11.10.2020 Mo, 12.10.2020 Weinachtsferien Sa, 19.12.2020 So, 03.01.2021 Mo, 04.01.2021 Fasnachtsferien Sa, 13.02.2021 So, 28.02.2021 Mo, 01.03.2021 Frühjahrsferien Sa, 27.03.2021 So, 11.04.2021 Mo, 12.04.2021 Auffahrtsbrücke Do, 13.05.2021 So, 16.05.2021 Mo, 17.05.2021 Pfingsten Sa, 22.05.2021 Mo, 24.05.2021 Di, 25.05.2021 Sommerferien Sa, 03.07.2021 So, 15.08.2021 Mo, 16.08.2021 Im Internet unter „Schulferien – baselland.ch“ finden Sie den Ferienplan für weitere Schuljahre. 10
Spezielle Bildungsangebote Sie erhalten eine kurze Übersicht über die verschiedenen Angebote. Ausser der logopädischen Therapie finden alle Angebote während der Unterrichtszeit statt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Klassenlehrperson. Heilpädagogik im Kindergarten Die Heilpädagogik bietet ein niederschwelliges Angebot mit dem Ziel, die Entwicklung der Kinder optimal zu fördern. Die Förderung kann einzeln, in flexibel angepassten Gruppen oder im Plenum durchgeführt werden. Von der Arbeit der Heilpädagogik profitiert die ganze Klasse. Die Heilpädagogin oder der Heilpädagoge arbeitet eng mit den Kindergartenlehrpersonen zusammen. Deutsch als Zweitsprache (Kindergarten und Primarschule) Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird für Kinder mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen angeboten. Ziel des Unterrichtes ist es, die Deutschkennt- nisse der Kinder so zu fördern, dass sie dem Klassenunterricht gut folgen und sich im sozialen Bereich angepasst verständigen können. Der Daz-Unterricht erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Klassen¬lehrperson. Förderunterricht (Primarschule) Der Förderunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die zusätzliche Unterstützung im schriftsprachlichen und / oder mathematischen Bereich brauchen. Er findet in der Regel in einer Gruppe von 2 bis 4 Kindern statt. Themen des Klassenunterrichts werden wiederholt und handlungsorientiert vermittelt. Ziel des Förderunterrichtes ist es ausserdem, Motivation und Lernfreude zu erhalten und das Selbstbewusstsein zu stärken. Integrative Schulungsform – ISF (Primarschule) Manche Kinder brauchen eine intensivere Förderung als die Fördergruppe dies bieten kann. Mit dem Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten wird das Kind beim Schulpsychologischen Dienst angemeldet. Ergibt die Abklärung einen grösseren Unterstützungsbedarf, werden dem Kind sogenannte ISF- Lektionen zugeteilt. Wenn immer möglich bleibt das Kind in der angestammten Klasse und wird durch den Heilpädagogen oder die Heilpädagogin innerhalb der Klasse und im Förderzimmer unterstützt. Klassenlehrperson und Heilpädagogiklehrperson arbeiten eng zusammen. Reicht die Förderung innerhalb der Klasse für alle Beteiligten (Kind, Klasse, Lehrperson und Eltern/Erziehungsberechtigte) nicht aus, gibt es die Möglichkeit, in Allschwil eine Kleinklasse zu besuchen. 11
Begabtenförderung (Primarschule) Unsere Schule bietet keine spezielle Begabtenförderung an. Kinder mit einer überdurchschnittlichen Begabung werden zurzeit in ein spezielles Programm der Primarschule Allschwil integriert. Dazu braucht es eine Schulpsychologische Abklärung. Logopädie (Kindergarten und Primarschule) Die Logopädie fördert Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten in der Sprachentwicklung und der Kommunikation. Förderunterricht in Logopädie umfasst Abklärung, Therapie und Überprüfung der Lernfortschritte durch die Logopädin oder den Logopäden. Der Logopädieunterricht findet wenn möglich ausserhalb der Schulstunden in Allschwil statt. Logopädischer Dienst Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil Telefon: +41 61 486 26 55 / monika.thommen@allschwil.bl.ch 12
13
Konflikte Unstimmigkeiten im Bereich des allgemeinen Schulgeschehens sind in erster Instanz mit der Lehrperson zu besprechen. Beschwerden gegen Verfügungen der Lehrpersonen sind bei der Schulleitung einzureichen. Gegen Verfügungen der Schulleitung kann innert 10 Tagen nach Erhalt beim Schulrat Beschwerde erhoben werden. Vorgehen bei Konflikten Bein Konflikten zwischen SchülerInnen und Lehrperson gilt folgende Kaskade: Lehrperson – Schüler / in 1. Ebene suchen im direkten Kontakt eine Lösung Der Konflikt ist Der Konflikt ist nicht bereinigt bereinigt Lehrperson – Schüler / in - 2. Ebene Erziehungsberechtigte suchen eine Lösung Der Konflikt ist Der Konflikt ist nicht bereinigt bereinigt Die Schulleitung wird zur 3. Ebene Problemlösung beigezogen Der Konflikt ist Der Konflikt ist nicht bereinigt bereinigt Der Schulrat wird zur 4. Ebene Problemlösung beigezogen 14
Richtlinien über den Besuch der Schule und Kindergarten bei infektiösen Krankheiten und bei Parasitenbefall In Anlehnung an die Empfehlungen der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz VKS. Stand Juni 2015 Allgemein Massgebend für den Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch sind der Krank- heitszustand sowie die Beurteilung durch die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt. Nach einer Erkrankung soll das Kind bei der Rückkehr in die Schule / in den Kindergarten / in die Kindertagesstätte mindestens einen Tag (24 Stunden) fieberfrei sein. Grundsätzlich ist der Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch von gesunden Geschwistern eines erkrankten Kindes gestattet. Erkrankte Kinder mit… Spezielles Bakterielle Angina: (Infektionen mit Streptokokken der Gesunde Träger von Streptokokken – Gruppe A, inkl. Scharlach) Bakterien sind nicht ansteckend. Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt. Ohne Antibiotika: Schul -, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss für zwei Wochen. Conjunctivitis epidemica: (infektiöse Bindehautentzündung) Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch erst nach Rücksprache mit der / dem behandelnden Ärztin / Arzt. infektiöse Durchfälle: (z.B. auch in Schullagern) Hygieneinstruktion Diese Erkrankungen erfordern individuelle Entscheide durch die/den Schulärztin/-arzt und die/den behandelnde/n Ärztin/Arzt.. Hand-Fuss-Mund-Krankheit (Enteroviren) Hygieneinstruktion (Toiletten- und Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich, Händehygiene). wenn das Kind fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand ist sowie normal trinken kann. Hepatitis A: (Form von Gelbsucht) Hygieneinstruktion sowie Impfempfehlung Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Besuch gestattet, sofern es der bei Kindern und Betreuungspersonen. Eine Zustand des Kindes erlaubt. postexpositionelle, aktive / passive Impfung ist möglich. Hepatitis B: (Form von Gelbsucht) Impfempfehlung bei Kindern und Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Besuch gestattet, sofern es der Betreuungspersonen. Zustand des Kindes erlaubt. Hirnhautentzündung: (Meningitis) Eventuelle Massnahmen in der Schule / Kein Kindergarten-, KiTa- und Schulbesuch. Jede Erkrankung im Kindergarten / in der muss sofort dem / der Kantonsarzt / -ärztin oder dem / der Kindertagesstätte. Schularzt / -ärztin gemeldet werden, um eventuelle Massnahmen in der Schule / im Kindergarten / in der Kindertagesstätte einzuleiten. 15
Impetigo: (ansteckende Form von eitriger Hauterkrankung) Kein Schwimmen bis zum Abheilen der Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich Hautläsion 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt. Keuchhusten: ( Blauhusten, Pertussis) Impfempfehlung für nicht oder ungenügend Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich geimpfte Kinder ab dem 6. Tag nach Beginn der Antibiotika-Therapie, so-fern es der Zustand des Kindes erlaubt. Ohne Antibiotika: Schul- und Kindergarten und KiTa-Ausschluss für drei Wochen. Kopfläuse: Elterninformation (Merkblätter / Flyer) Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Besuch gestattet. BL: www.schulgesundheit.bl.ch Krätze: (Milben) Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich nach Therapiebeginn und gemäss Entscheid der / des behandelnden Ärztin / Arztes. Masern: Elterninformation, Impfempfehlung für nicht Jede Erkrankung muss sofort dem / der Kantonsarzt / Kan- oder ungenügend geimpfte Kinder. Schul-, tonsärztin (BL) oder dem / der Schularzt / Schulärztin (BS) Kindergarten- und KiTa-Ausschluss für nicht gemeldet werden, um eventuelle Massnahmen in der Schule / geimpfte / nichtimmune Kinder (inkl. Ge- im Kindergarten / in der Kindertagesstätte einzuleiten. schwister) in engem Kontakt mit Erkrankten Frühester Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch ab dem 5. Tag für drei Wochen (ab Letztkontakt zum nach Beginn des Hautausschlages und gemäss Entscheid des / Erkrankten). Ungeimpfte schwangere der behandelnden Arztes / Ärztin. Betreuungspersonen sollen mit ihrer Frauenärztin / ihrem Frauenarzt Kontakt aufnehmen. Mumps: Elterninformation, Impfempfehlung für nicht Kein Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch bis zum Abklingen oder ungenügend geimpfte Kinder. Unge- der Symptome, bis es der Zustand des Kindes erlaubt und impfte schwangere Betreuungspersonen sol- gemäss Entscheid des / der behandelnden Arztes / Ärztin. len mit ihrer Frauenärztin / ihrem Frauenarzt Kontakt aufnehmen. Pfeiffer’sches Drüsenfieber: (Mononucleose) Schul-, Kindergarten-, KiTa- und Turnunterrichtbesuch gemäss Entscheid der / des behandelnden Ärztin / Arztes. Ringelröteln: Schwangeren Betreuungspersonen wird Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch gestattet, sofern es der empfohlen, sich mit ihrer Frauenärztin / Zustand des Kindes erlaubt. ihrem Frauenarzt in Verbindung zu setzen. Röteln: Elterninformation, Impfempfehlung für nicht Kein Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch bis zum Abklingen oder ungenügend geimpfte Kinder. der Symptome, bis es der Zustand des Kindes erlaubt und Ungeimpfte schwangere Betreuungs- gemäss Entscheid des/r behandelnden Arztes / Ärztin. personen sollen mit ihrer Frauenärztin / ihrem Frauen-arzt Kontakt aufnehmen. Tuberkulose: Bei offener Tuberkulose Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss nur bei offener Umgebungsuntersu-chung in der Schule / im (ansteckender) Tuberkulose. Rückkehr gemäss Entscheid der / Kindergarten / in der Kindertagesstätte. des behandelnden Ärztin / Arztes. Windpocken: (Varizellen) Elterninformation. Kein Schwimmunterricht Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr ab dem 6. bis zum Abheilen der Hautläsionen. Tag nach Krankheitsausbruch (Ausschlag) möglich. 16
Merkblatt Kopfläuse Merkblatt "Kopfläuse - Weg damit - 10 Tipps zum Erfolg" 17
18
Schulregeln Kindergarten und Primarschule Schönenbuch Allgemeines Sozialverhalten Wir nehmen aufeinander Rücksicht. Wir schliessen niemanden aus. Wir versuchen Streit zu verhindern. Wir lachen niemanden aus. Wir schlagen und treten uns nicht. Spasskämpfe sind erlaubt, wenn vorher Regeln abgemacht wurden. Streit und Probleme versuchen wir zuerst selbst zu lösen, dann erst holen wir Hilfe bei einer Lehrperson. Wir verwenden andern Personen gegenüber keine Schimpfwörter. Bei Stopp ist Stopp. Bei Spielen halten wir uns an die Spielregeln. Verhalten im Schulhaus: Finken und Jacken versorgen wir ordentlich an den Garderoben (auch in den Umkleidekabinen). Kleider, Schuhe und Finken anderer Kinder lassen wir in Ruhe. Im Schulhaus verhalten wir uns leise (vor allem wenn wir in die Bibliothek oder in die Turnhalle gehen). Wir schauen nicht in die Umkleidekabinen der anderen Kinder. Verhalten auf dem Pausenplatz: In den unterrichtsfreien Zeiten oder 30 Minuten vor dem ersten Läuten darf auf den beiden Plätzen gespielt werden. Im Wechsel hat jede Klasse einmal in der Woche „Fötzelidienst“. Alle Kinder nehmen daran aktiv teil. Wir trennen Kompost und Müll. Die 3. Klasse ist verantwortlich für den Kompostbehälter. Der Schulgarten wird ohne Erlaubnis nicht betreten. Nur auf dem Platz vor dem LehrerInnenzimmer wird Fussball gespielt. Wer nicht Fussball spielt, hält sich nur ausserhalb vom Spielfeld auf, und mischt sich nicht ins Spiel ein. Wer Fangis spielt, rennt nicht durch das Fussballfeld. Beim Fussballspielen wird niemand ausgeschlossen, egal wie gut oder schlecht man spielt. Dies gilt auch dann, wenn ein Kind später dazukommt. Mit den Spielsachen aus dem Spielschrank gehen wir sorgsam um. Die 6. Klasse ist dafür verantwortlich, dass am Ende jeder Pause alle Spielsachen versorgt und der Kasten wieder abgeschlossen ist. unterwegs: Wenn wir mit der Klasse unterwegs sind, rennen wir nicht. Wir lassen die Leute zuerst aus dem Bus und Tram aussteigen und halten dafür den Weg frei. Älteren Menschen überlassen wir den Sitzplatz. Wir beachten und befolgen die Verkehrsregeln. 19
Jokertag und Urlaubsgesuch Gesetzliche Grundlagen Beurlaubungen sind in der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule (641.11) unter § 55 geregelt. Gesuche um Urlaub Bewilligungsinstanz 1 Tag (ausgenommen Ferien- bzw. Die Klassenlehrperson. Wochenendverlängerung) Ausgenommen sind Tage direkt vor und nach den Ferien bzw. Wochenende. Eingabefrist: mind. 2 Wochen 1 Tag (Ferien- bzw. Wochenendverlängerung) Schriftliches Gesuch an die 2 Tage bis zu 2 Wochen Schulleitung Eingabefrist: mind. 4 Wochen länger als 2 Wochen Schriftliches Gesuch an den Schulrat (mit Kopie an die Schulleitung) Eingabefrist: mind. 2 Monate Familienferien sind in den offiziellen Schulferien zu nehmen. Urlaubsgesuche müssen immer begründet sein. Jokertage An den Schulen von Allschwil und Schönenbuch gelten seit Schuljahr 2015/16 folgende Richtlinien: Es gibt pro Volksschuljahr einen Jokertag. (Der Kindergarten gilt auch als Volksschule) Einmal während des Schuljahres darf ohne Begründung aber mit Vorankündigung (mind. 1 Woche im Voraus), ein Jokertag bezogen werden. Die Klassenlehrperson kontrolliert und bewilligt den Bezug des Jokertages. Jokertage dürfen grundsätzlich immer bezogen werden, ausser: - am letzten oder ersten Schultag des Schuljahres - während Schulanlässen (Sport- oder Spieltag, Schulreisen usw.) - wenn Prüfungen angesagt sind. Bitte Jokertag mit beiliegendem Formular an die Klassenlehrperson einreichen. Sie kontrolliert und bewilligt den Bezug des Jokertages. 20
Formular Urlaubsgesuch Name und Vorname des Schülers / der Schülerin: ............................................................................................................................. Klasse: ........................ Klassenlehrperson:.................................................. Mitbetroffene Geschwister: Name: Klasse: Klassenlehrperson: .................................................. ....................... .......................................... .................................................. ....................... .......................................... .................................................. ....................... .......................................... Datum des Urlaubes: ............................................................................................ Wird eine Ferienverlängerung beansprucht: Ja Nein Begründung: ........................................................................................................ ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. Name und Adresse der Erziehungsberechtigten: ............................................................................................................................. Telefon für Rückfragen: ........................................................................................ Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten: ............................................................................................................................. 21
22
Formular Jokertag Gesuch für einen Jokertag am ......................................................... (Datum) Name und Vorname des Schülers / der Schülerin: ............................................................................................................................. Klasse: ........................ Klassenlehrperson:.................................................. Mitbetroffene Geschwister: Name: Klasse: Klassenlehrperson: .................................................. ....................... .......................................... .................................................. ....................... .......................................... .................................................. ....................... .......................................... Name und Adresse der Erziehungsberechtigten: ............................................................................................................................. ............................................................................................................................. Telefon für Rückfragen: ........................................................................................ Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten: ............................................................................................................................. Sofern kein Einwand für den Jokertag vorliegt erhalten Sie keine Rückbestätigung – der Jokertag wird automatisch bewilligt. 23
24
Vision Schule Schönenbuch 25
Sie können auch lesen