Schulinformationen 2019/2020 - Primarstufe Schönenbuch - Schönenbuch

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Schulinformationen 2019/2020 - Primarstufe Schönenbuch - Schönenbuch
Schulinformationen
  Primarstufe Schönenbuch
      2019/2020
Schulinformationen 2019/2020 - Primarstufe Schönenbuch - Schönenbuch
Inhaltsverzeichnis

Vorwort .............................................................................................................. 2
Wichtige Telefonnummern Primarstufe Schönenbuch ....................................... 3
Weitere wichtige Telefonnummern ................................................................... 5
Elterninformationen........................................................................................... 6
Ferienplan und schulfreie Tage ........................................................................ 10
Spezielle Bildungsangebote .............................................................................. 11
Konflikte ........................................................................................................... 14
Richtlinien über den Besuch der Schule und Kindergarten bei infektiösen
Krankheiten und bei Parasitenbefall ................................................................ 15
Merkblatt Kopfläuse......................................................................................... 17
Schulregeln Kindergarten und Primarschule Schönenbuch .............................. 19
Jokertag und Urlaubsgesuch ............................................................................ 20
Vision Schule Schönenbuch .............................................................................. 25

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Schulinformationen 2019/2020 - Primarstufe Schönenbuch - Schönenbuch
Vorwort

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte

“Unsere Schule fordert und fördert diszipliniertes Verhalten in der Gemeinschaft“
Das war der Leitsatz des letzten Schuljahres. Unter dem Motto: “Blieb dra chumm
a“ haben wir zusammen mit den Schülerinnen und Schülern der Primarschule die
Schulhausregeln überarbeitet und als Höhepunkt des Schuljahres das Gesamt-
schullager in der Lenk erlebt. Das Zusammenwirken aller Beteiligten, der Kinder
des Kindergartens und der Primarschule, des gesamten Lehrpersonenteams, der
Schulräte sowie weiterer Helfer hat ein wunderschönes Ganzes ergeben, das in
unvergesslicher Erinnerung bleiben wird!
Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieses Grossprojektes und das entgegen-
gebrachte Vertrauen.
Als Nachbarn hatten wir 150 vierzehnjährige Sekundarschülerinnen und Schüler
aus dem Kanton Zürich und ein Haus voller Rekruten des Militärs. Das Verhalten
der Kinder der Schule Schönenbuch gegenüber den anderen Gästen war jederzeit
vorbildlich. Von der Leitung des Kuspos wurden besonders die Höflichkeit und das
soziale Verhalten, wie zum Bespiel die älteren Kinder mit den kleineren umge-
gangen sind, hoch gelobt.

Im Rahmen der Umsetzung unserer Schulvision “befähigt, begeistert, bewegt“
haben wir nun für das Schuljahr 2019/20 folgenden Leitsatz ausgewählt:
“Unsere Schule ist musisch orientiert und begeistert die Kinder zu kreativer
Zusammenarbeit.“
Aus meiner Sicht beinhaltet dieser Satz den Kern unserer Vision - nämlich die
Begeisterung!
Diese betrifft nicht nur die klassisch-künstlerischen Fächer Musik und Gestalten,
sondern auch die Mathematik, Natur/Mensch/Gesellschaft, die Sprachen,
Bewegung und Sport sowie Medien und Informatik; also alle Fachbereiche.
Mit dem Begriff Begeisterung verbinde ich Lebensfreude, Motivation und
Gestaltungskraft.
Nach Ansicht des Hirnforschers Gerald Hüther kommt es im Zustand der Be-
geisterung im Gehirn zur Aktivierung der emotionalen Zentren; ein Cocktail von
neuroplastischen Botenstoffen wird ausgeschüttet, der nicht nur glücklich macht,
sondern auch jene Verknüpfungen im Gehirn anregt, die zur Lösung eines
Problems oder zur Bewältigung einer Herausforderung gebraucht werden.

Die Aufgabe von uns Lehrpersonen und Ihnen als Eltern und Erziehungs-
berechtigte ist es demnach, diese Fackel der Begeisterung in den Kindern zu
wecken und immer wieder neu zu entfachen. Wenn uns dies gelingt, sind wir eine
gute Schule!

Herzlich
Benjamin Ammann, Schulleiter

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Wichtige Telefonnummern Primarstufe Schönenbuch

Kindergarten                                Tel. 061 481 55 10
Unterer Bündtenweg 7
4124 Schönenbuch

Primarschule Schönenbuch                    Tel. 061 481 33 90
Zollstrasse 5                               (Lehrerzimmer / SL-Büro / Sekretariat)
4124 Schönenbuch

Schulleitung
Benjamin Ammann        Telefon:                 061 481 33 90
                       Telefon privat           061 301 46 76
                       E-Mail:                  primar_kg@schoenenbuch.ch

Präsenzzeiten:         Montag:                  08.00 – 12.00 Uhr
                       Dienstag:                08.00 – 10.00 Uhr
                       Mittwoch:                08.00 – 10.00 Uhr
                       Donnerstag:              08.00 – 10.00 Uhr
                       Freitag:                 08.00 – 12.00 Uhr

Schulsekretariat
Ivonne Stirnimann      Telefon:                 061 481 33 90
                       E-Mail:                  primar_kg@schoenenbuch.ch

Präsenzzeiten:         Montag:                  08.30 – 12.30 Uhr
                       Donnerstag:              08.30 – 11.30 Uhr

Schulratspräsidentin
Bernadette Schoeffel   Telefon:                 061 481 22 74
                       E-Mail:                  bernadette.schoeffel@sbl.ch

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Lehrpersonen
Name                   Telefon          Klasse/Funktion
                                        1. und 2. Klasse, Musik und Bewegung,
Adam Anja              076 500 26 52
                                        Schulchor
Ammann Benjamin        061 301 46 76    Schulleitung, Teilpensum 6. Klasse
Ariis Livia            079 426 49 68    1. Klasse, Klassenlehrerin
Braun Regula           061 681 09 95    ISF/Förderunterricht
Graf Michelle          079 480 11 53    Kindergarten, Klassenlehrerin
Holeiter Caroline      061 482 35 46    Teilpensum 4., 5. und 6. Klasse
Hummel Anja            061 321 36 34    Textiles/Technisches Gestalten
Kern Fabienne          061 761 45 03    Teilpensum 2. Klasse
Oertli Lea             077 427 59 86    4. Klasse, Klassenlehrerin
Otter Ursula           061 302 10 92    Heilpädagogik im Kindergarten
Richterich Daniela     061 481 81 49    ökumenischer Religionsunterricht
Schwaller Andrea       061 554 64 03    3. Klasse, Klassenlehrerin
Stark Christa          061 482 01 44    ökumenischer Religionsunterricht
Stauffer Caroline      061 481 27 50    5. Klasse, Klassenlehrerin
Stirnimann Ivonne      061 481 36 05    Schulsekretariat
Wenzin Jasmin          061 401 05 60    2. Klasse, Klassenlehrerin
Wirth Bettina          061 733 01 79    Teilpensum 3. Klasse, Französisch
                                        6. Klasse, Klassenlehrerin,
Wyss Alexandra         076 326 87 99
                                        Teilpensum 5. Kl.

Schulrat
Büchler Michael         061 302 85 28       Vertreter Gemeinderat
Lang Nadja              061 481 34 28       Beisitzerin
Schoeffel Bernadette    061 481 22 74       Präsidentin, Vertr.+Präs Sek. Allschwil
Schraner Christoph      061 535 02 61       Beisitzer
Wittwer Monika          061 301 09 82       Beisitzerin

Hauswart
Hugentobler Beat        079 363 01 73       Hauswart Schulhaus / Turnhalle
Sütterlin Helen         061 482 22 82       Hauswartin Kindergarten

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Weitere wichtige Telefonnummern

Amt für Volksschulen    061 552 50 98       Munzacherstrasse 25c, 4410 Liestal
BL
Gemeindeverwaltung      061 481 31 55       Neuweilerstr. 10, 4124 Schönenbuch
Schönenbuch                                 www.schoenenbuch.ch

KESB (Kinder- und   061 599 85 20           Curt Goetz-Strasse 2, 4102 Binningen
Erwachsenenschutzbe                         leimental@kesb-bl.ch
hörde) Leimental
Kinder- und             061 553 59 50       Poliklinik Bruderholz
Jugendpsychiatrie                           kjp.bholz@pbl.ch

Logopädischer Dienst    061 486 26 55       Frau M. Thomann,
                                            Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil

Musikschule Allschwil 061 486 27 50         Leitung: Herr H.P. Erzer
                                            Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil
                                            www.musikschule-allschwil.ch

Nottelefon für Kinder   147                 Beratung für Kinder und Jugendliche,
und Jugendliche                             vertraulich, kostenlos und rund um die
                                            Uhr. beratung@147.ch / www.147.ch

Schularzt               061 481 53 63       Dr. med. Markus Bücker
                                            Steinbühlweg 13, 4123 Allschwil

Schulpsychologischer    061 552 70 40       Psychologin Francesca Gallo
Dienst                                      Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil

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Elterninformationen

Schulpflicht
Die obligatorische Schulzeit dauert 11 Jahre (2 Jahre Kindergarten, 6 Jahre
Primarschule, 3 Jahre Sekundarschule).

Primarschulzeiten
Wir bitten Sie, Ihr Kind rechtzeitig zum ersten Läuten in die Schule zu schicken.

Vormittag:        08.00 – 10.00 Uhr         erstes Läuten: 07.55 Uhr
                  10.30 – 12.00 Uhr

Nachmittag        13.30 – 15.00 Uhr         erstes Läuten: 13.25 Uhr
                  15.10 – 15.55 Uhr

Kindergartenzeiten
Vormittag:        08.00 – 08.30 Uhr         Einlaufzeit
                  08.30 – 12.00 Uhr

Nachmittag        13.30 – 15.35 Uhr         Gemäss Stundenplan

Abmeldung vom Unterricht
Wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, so erwarten wir vor Unter-
richtsbeginn eine telefonische Meldung. Damit möchten wir sicherstellen, dass
Klarheit über den Aufenthaltsort Ihres Kindes herrscht.
Sollte andererseits Ihr Kind nicht in der Schule erscheinen, so nehmen wir mit
Ihnen telefonisch Kontakt auf.

     ab 07.30 – 08.00 Uhr im Schulhaus oder nach Absprache individuell mit
      der Lehrperson
     während des Unterrichts wird das Telefon kaum bedient
     über Mittag zwischen 13.00 und 13.30 Uhr

Absenzen im Turnen/Schwimmen
Wenn Ihr Kind nicht turnen oder schwimmen kann, der Schulbesuch jedoch
möglich ist, erwarten wir es in der Schule. Wir werden für die Betreuung
sorgen. Für eine längere Turn- oder Schwimmabsenz benötigen wir ein ärzt-
liches Zeugnis.

Schulweg
Alle Kinder sollen zu Fuss in die Schule oder in den Kindergarten kommen.
Trottinetts sind nicht erwünscht, da geeignete Abstellplätze fehlen.
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Auf dem Weg zur Schule treffen sich die Kinder. Sie knüpfen soziale Kontakte
und machen so wichtige Erfahrungen, ohne Erwachsene, auf dem Weg zur
Selbständigkeit. Ausserdem lernen sie sich zu orientieren, Gefahren einzu-
schätzen und Verkehrsregeln zu beachten.
Kurz: Der Schulweg ist ein Erlebnis. Er bringt Kinder weiter als «nur» in den
Kindergarten oder zur Schule.
Wir bitten Sie, Ihre Kinder nicht mit dem Auto zu bringen und abzuholen.

Die Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse dürfen mit der Einwilligung der
Eltern ihren Schulweg mit dem Velo zurücklegen. Wir möchten damit die
Kinder auf den Schulweg nach Allschwil vorbereiten.
Alle Velos müssen beim unteren Eingang der Mehrzweckhalle im Veloständer
abgestellt werden. Machen Sie bitte Ihre Kinder auf die Gefahren des Strassen-
verkehrs aufmerksam. Das Tragen eines Helmes versteht sich von selbst.

Religionsunterricht
Das Fach Religion wird an unserer Schule ökumenisch unterrichtet und steht
Kindern aller Religionen und Konfessionen frei. Eltern, die ihr Kind nicht in den
Religionsunterricht schicken wollen, teilen dies schriftlich der Schulleitung und
ggf. dem zuständigen Pfarramt mit.

Sevas Zentrum                               Evang.- Reformiertes Pfarramt
Baslerstrasse 49                            Sekretariat Calvinhaus
4123 Allschwil                              Baslerstrasse 226
Tel. 061 485 16 05                          4123 Allschwil
                                            Tel. 061 481 30 11

Aufgrund der umfassenden Blockzeiten (8.00 – 12.00 Uhr) müssen Kinder, die
den Religionsunterricht nicht besuchen, die ‚freie‘ Stunde in der Schule ver-
bringen, betreut von einer Lehrperson.

Elternabende
Das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler hängt nicht zuletzt von einer
guten Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehr-
personen ab. Die Teilnahme am Elternabend wird erwartet.

Beurteilungsgespräche / Zeugnisse
Im Dezember/Januar finden jeweils die Beurteilungsgespräche im Kindergarten
und in der Primarschule statt.
Die Zeugnisse werden am Ende des Schuljahres jeweils am zweitletzten Freitag
vor den Sommerferien verteilt.

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Fundgegenstände
Alle Fundgegenstände werden im Schulhausgang in einer Fundkiste deponiert.
Die nicht abgeholten Kleider usw. werden entsorgt.

Übertritt in die Sekundarschule (Niveau A, E, P)
Vor dem Übertritt in die weiterführende Schule findet im Dezember/Januar ein
Übertrittsgespräch zwischen den Eltern und der Klassenlehrperson statt. Wir
erwarten die Teilnahme der SchülerInnen.

Merkblatt zur Benützung der Schulbibliothek
In der Regel besucht jede Klasse einmal in der Woche zusammen mit der Klas-
senlehrerin die Schulbibliothek.

 Bibliotheksbücher dürfen nicht länger als einen Monat ausgeliehen werden.
 Ausnahmen für Vorträge und während der Ferien können gewährt werden.
 Verloren gegangene Bücher müssen mit dem vollen Preis ersetzt werden.
 Beschädigte Bücher, die im laufenden Jahr gekauft wurden, müssen
  ebenfalls mit dem vollen Preis ersetzt werden.
 Werden ältere Bücher beschädigt zurück gebracht, wird eine Gebühr von
  minimal Fr. 5.– oder die Hälfte des Kaufpreises berechnet.
 Die Kinder sind angehalten, die Bibliotheksbücher mit Sorgfalt zu behandeln.

Schularzt
Dr. med. Markus Bücker
Steinbühlweg 13, 4123 Allschwil, Telefon Praxis: 061 481 53 63

Ab 1. August 2019 tritt das neue Schulgesundheitsgesetz in Kraft.
Die Untersuchungszeitpunkte für die Primarstufe sind neu wie folgt:
    Vor Kindergartenbeginn (zuvor 1. Kindergartenjahr),
      Vorsorgeuntersuchung mit 4 Jahren nach KVG
    5. Klasse (zuvor 4. Klasse)

Konkret bedeutet dies für das Schuljahr 2019/20:
   Die neuen Kindergartenkinder erhalten bis zu den Herbstferien die
     neuen Laufkarten mit der Bitte, die 4-Jahres Vorsorgeuntersuchung von
     der Kinderärztin/vom Kinderarzt nachtragen zu lassen.
   Für die aktuelle 4. Klasse findet die Vorsorgeuntersuchung erst im
     Schuljahr 2020/21 statt.

Schulzahnarzt
Auf der Gemeindeverwaltung Schönenbuch steht Frau Bettina Moser für Aus-
künfte und Anfragen zur Verfügung.

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Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst Baselland (SPD) steht den Erziehungsbe-
rechtigten und den Lehrerinnen und Lehrern bei Problemen im schulischen
Kontext zur Verfügung. Schulpsychologische Beratung und Unterstützung sind
freiwillig, kostenlos und neutral.

Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil, Tel. 061 552 70 40,
Frau F. Gallo, Tel. 061 552 70 62

Znüni
Wir bitten Sie, Ihrem Kind ein gesundes Znüni in einer angeschriebenen Znüni-
box mitzugeben. Weitere Informationen und Tipps für ein gesundes Znüni ent-
nehmen Sie bitte dem Merkblatt „Tipps für ausgewogene Znüni und Zvieri“.

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Ferienplan und schulfreie Tage

Schuljahr 2019/20
1. Semester:      Montag, 12. August 2019 – Freitag, 17. Januar 2020
2. Semester:      Montag, 20. Januar 2020 – Freitag, 26. Juni 2020

Ferien/Schulfrei    von                 bis                  Schulbeginn
Herbstferien        Sa, 28.09.2019      So, 13.10.2019       Mo, 14.10.2019
Weinachtsferien     Sa, 21.12.2019      So, 05.01.2020       Mo, 06.01.2020
Fasnachtsferien     Sa, 22.02.2020      So, 08.03.2020       Mo, 09.03.2020
Frühjahrsferien     Sa, 04.04.2020      So, 19.04.2020       Mo, 20.04.2020
Tag der Arbeit      Fr, 01.05.2020      Fr, 01.05.2020       Mo, 04.05.2020
Auffahrtsbrücke     Do, 21.05.2020      So, 24.05.2020       Mo, 25.05.2020
Pfingsten           Sa, 30.05.2020      Mo, 01.06.2020       Di, 02.06.2020
Sommerferien        Sa, 27.06.2020      So, 09.08.2020       Mo, 10.08.2020

Schuljahr 2020/21
1. Semester:      Montag, 10. August 2020 – Sonntag, 17. Januar 2021
2. Semester:      Montag, 18. Januar 2021 – Samstag, 3. Juli 2021

Ferien/Schulfrei    von                 bis                  Schulbeginn
Herbstferien        Sa, 26.09.2020      So, 11.10.2020       Mo, 12.10.2020
Weinachtsferien     Sa, 19.12.2020      So, 03.01.2021       Mo, 04.01.2021
Fasnachtsferien     Sa, 13.02.2021      So, 28.02.2021       Mo, 01.03.2021
Frühjahrsferien     Sa, 27.03.2021      So, 11.04.2021       Mo, 12.04.2021
Auffahrtsbrücke     Do, 13.05.2021      So, 16.05.2021       Mo, 17.05.2021
Pfingsten           Sa, 22.05.2021      Mo, 24.05.2021       Di, 25.05.2021
Sommerferien        Sa, 03.07.2021      So, 15.08.2021       Mo, 16.08.2021

Im Internet unter „Schulferien – baselland.ch“ finden Sie den Ferienplan für
weitere Schuljahre.

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Spezielle Bildungsangebote

Sie erhalten eine kurze Übersicht über die verschiedenen Angebote. Ausser der
logopädischen Therapie finden alle Angebote während der Unterrichtszeit
statt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Klassenlehrperson.

Heilpädagogik im Kindergarten
Die Heilpädagogik bietet ein niederschwelliges Angebot mit dem Ziel, die
Entwicklung der Kinder optimal zu fördern.
Die Förderung kann einzeln, in flexibel angepassten Gruppen oder im Plenum
durchgeführt werden. Von der Arbeit der Heilpädagogik profitiert die ganze
Klasse. Die Heilpädagogin oder der Heilpädagoge arbeitet eng mit den
Kindergartenlehrpersonen zusammen.

Deutsch als Zweitsprache (Kindergarten und Primarschule)
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wird für Kinder mit geringen oder fehlenden
Deutschkenntnissen angeboten. Ziel des Unterrichtes ist es, die Deutschkennt-
nisse der Kinder so zu fördern, dass sie dem Klassenunterricht gut folgen und
sich im sozialen Bereich angepasst verständigen können. Der Daz-Unterricht
erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Klassen¬lehrperson.

Förderunterricht (Primarschule)
Der Förderunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die zusätzliche
Unterstützung im schriftsprachlichen und / oder mathematischen Bereich
brauchen. Er findet in der Regel in einer Gruppe von 2 bis 4 Kindern statt.
Themen des Klassenunterrichts werden wiederholt und handlungsorientiert
vermittelt. Ziel des Förderunterrichtes ist es ausserdem, Motivation und
Lernfreude zu erhalten und das Selbstbewusstsein zu stärken.

Integrative Schulungsform – ISF (Primarschule)
Manche Kinder brauchen eine intensivere Förderung als die Fördergruppe dies
bieten kann. Mit dem Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten wird
das Kind beim Schulpsychologischen Dienst angemeldet.
Ergibt die Abklärung einen grösseren Unterstützungsbedarf, werden dem Kind
sogenannte ISF- Lektionen zugeteilt. Wenn immer möglich bleibt das Kind in
der angestammten Klasse und wird durch den Heilpädagogen oder die
Heilpädagogin innerhalb der Klasse und im Förderzimmer unterstützt.
Klassenlehrperson und Heilpädagogiklehrperson arbeiten eng zusammen.
Reicht die Förderung innerhalb der Klasse für alle Beteiligten (Kind, Klasse,
Lehrperson und Eltern/Erziehungsberechtigte) nicht aus, gibt es die
Möglichkeit, in Allschwil eine Kleinklasse zu besuchen.

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Begabtenförderung (Primarschule)
Unsere Schule bietet keine spezielle Begabtenförderung an. Kinder mit einer
überdurchschnittlichen Begabung werden zurzeit in ein spezielles Programm
der Primarschule Allschwil integriert. Dazu braucht es eine Schulpsychologische
Abklärung.

Logopädie (Kindergarten und Primarschule)
Die Logopädie fördert Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten in der
Sprachentwicklung und der Kommunikation. Förderunterricht in Logopädie
umfasst Abklärung, Therapie und Überprüfung der Lernfortschritte durch die
Logopädin oder den Logopäden. Der Logopädieunterricht findet wenn möglich
ausserhalb der Schulstunden in Allschwil statt.

Logopädischer Dienst
Baslerstrasse 255, 4123 Allschwil
Telefon: +41 61 486 26 55 / monika.thommen@allschwil.bl.ch

                                      12
13
Konflikte

Unstimmigkeiten im Bereich des allgemeinen Schulgeschehens sind in erster
Instanz mit der Lehrperson zu besprechen. Beschwerden gegen Verfügungen
der Lehrpersonen sind bei der Schulleitung einzureichen. Gegen Verfügungen
der Schulleitung kann innert 10 Tagen nach Erhalt beim Schulrat Beschwerde
erhoben werden.

Vorgehen bei Konflikten
Bein Konflikten zwischen SchülerInnen und Lehrperson gilt folgende Kaskade:

                                         Lehrperson – Schüler / in
1. Ebene
                                        suchen im direkten Kontakt
                                               eine Lösung

                            Der Konflikt ist                 Der Konflikt ist nicht
                              bereinigt                           bereinigt

                                        Lehrperson – Schüler / in -
2. Ebene                                  Erziehungsberechtigte
                                           suchen eine Lösung

                            Der Konflikt ist                 Der Konflikt ist nicht
                              bereinigt                           bereinigt

                                          Die Schulleitung wird zur
3. Ebene                                 Problemlösung beigezogen

                            Der Konflikt ist                 Der Konflikt ist nicht
                              bereinigt                           bereinigt

                                            Der Schulrat wird zur
4. Ebene                                 Problemlösung beigezogen

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Richtlinien über den Besuch der Schule und Kindergarten bei
infektiösen Krankheiten und bei Parasitenbefall

In Anlehnung an die Empfehlungen der Vereinigung der Kantonsärztinnen und
Kantonsärzte der Schweiz VKS. Stand Juni 2015

Allgemein
 Massgebend für den Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch sind der Krank-
   heitszustand sowie die Beurteilung durch die behandelnde Ärztin / den
   behandelnden Arzt.
 Nach einer Erkrankung soll das Kind bei der Rückkehr in die Schule / in den
   Kindergarten / in die Kindertagesstätte mindestens einen Tag (24 Stunden)
   fieberfrei sein.
 Grundsätzlich ist der Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch von gesunden
   Geschwistern eines erkrankten Kindes gestattet.

Erkrankte Kinder mit…                                             Spezielles
Bakterielle Angina: (Infektionen mit Streptokokken der            Gesunde Träger von Streptokokken –
Gruppe A, inkl. Scharlach)                                        Bakterien sind nicht ansteckend.
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich
24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es
der Zustand des Kindes erlaubt. Ohne Antibiotika: Schul -,
Kindergarten- und KiTa-Ausschluss für zwei Wochen.
Conjunctivitis epidemica: (infektiöse Bindehautentzündung)
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch erst nach Rücksprache
mit der / dem behandelnden Ärztin / Arzt.
infektiöse Durchfälle: (z.B. auch in Schullagern)                 Hygieneinstruktion
Diese Erkrankungen erfordern individuelle Entscheide durch
die/den Schulärztin/-arzt und die/den behandelnde/n
Ärztin/Arzt..
Hand-Fuss-Mund-Krankheit (Enteroviren)                            Hygieneinstruktion (Toiletten- und
Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich,     Händehygiene).
wenn das Kind fieberfrei und in gutem Allgemeinzustand ist
sowie normal trinken kann.
Hepatitis A: (Form von Gelbsucht)                                 Hygieneinstruktion sowie Impfempfehlung
Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Besuch gestattet, sofern es der   bei Kindern und Betreuungspersonen. Eine
Zustand des Kindes erlaubt.                                       postexpositionelle, aktive / passive Impfung
                                                                  ist möglich.
Hepatitis B: (Form von Gelbsucht)                                 Impfempfehlung bei Kindern und
Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Besuch gestattet, sofern es der   Betreuungspersonen.
Zustand des Kindes erlaubt.
Hirnhautentzündung: (Meningitis)                                  Eventuelle Massnahmen in der Schule /
Kein Kindergarten-, KiTa- und Schulbesuch. Jede Erkrankung        im Kindergarten / in der
muss sofort dem / der Kantonsarzt / -ärztin oder dem / der        Kindertagesstätte.
Schularzt / -ärztin gemeldet werden, um eventuelle
Massnahmen in der Schule / im Kindergarten / in der
Kindertagesstätte einzuleiten.

                                                      15
Impetigo: (ansteckende Form von eitriger Hauterkrankung)         Kein Schwimmen bis zum Abheilen der
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich      Hautläsion
24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es
der Zustand des Kindes erlaubt.
Keuchhusten: ( Blauhusten, Pertussis)                            Impfempfehlung für nicht oder ungenügend
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich      geimpfte Kinder
ab dem 6. Tag nach Beginn der Antibiotika-Therapie, so-fern es
der Zustand des Kindes erlaubt. Ohne Antibiotika: Schul- und
Kindergarten und KiTa-Ausschluss für drei Wochen.
Kopfläuse:                                                       Elterninformation (Merkblätter / Flyer)
Schul-, Kindergarten-, und KiTa-Besuch gestattet.                BL: www.schulgesundheit.bl.ch
Krätze: (Milben)
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr möglich
nach Therapiebeginn und gemäss Entscheid der / des
behandelnden Ärztin / Arztes.
Masern:                                                          Elterninformation, Impfempfehlung für nicht
Jede Erkrankung muss sofort dem / der Kantonsarzt / Kan-         oder ungenügend geimpfte Kinder. Schul-,
tonsärztin (BL) oder dem / der Schularzt / Schulärztin (BS)      Kindergarten- und KiTa-Ausschluss für nicht
gemeldet werden, um eventuelle Massnahmen in der Schule /        geimpfte / nichtimmune Kinder (inkl. Ge-
im Kindergarten / in der Kindertagesstätte einzuleiten.          schwister) in engem Kontakt mit Erkrankten
Frühester Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch ab dem 5. Tag    für drei Wochen (ab Letztkontakt zum
nach Beginn des Hautausschlages und gemäss Entscheid des /       Erkrankten). Ungeimpfte schwangere
der behandelnden Arztes / Ärztin.                                Betreuungspersonen sollen mit ihrer
                                                                 Frauenärztin / ihrem Frauenarzt Kontakt
                                                                 aufnehmen.
Mumps:                                                           Elterninformation, Impfempfehlung für nicht
Kein Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch bis zum Abklingen     oder ungenügend geimpfte Kinder. Unge-
der Symptome, bis es der Zustand des Kindes erlaubt und          impfte schwangere Betreuungspersonen sol-
gemäss Entscheid des / der behandelnden Arztes / Ärztin.         len mit ihrer Frauenärztin / ihrem
                                                                 Frauenarzt Kontakt aufnehmen.
Pfeiffer’sches Drüsenfieber: (Mononucleose)
Schul-, Kindergarten-, KiTa- und Turnunterrichtbesuch gemäss
Entscheid der / des behandelnden Ärztin / Arztes.
Ringelröteln:                                                    Schwangeren Betreuungspersonen wird
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch gestattet, sofern es der   empfohlen, sich mit ihrer Frauenärztin /
Zustand des Kindes erlaubt.                                      ihrem Frauenarzt in Verbindung zu setzen.
Röteln:                                                          Elterninformation, Impfempfehlung für nicht
Kein Schul-, Kindergarten- und KiTa-Besuch bis zum Abklingen     oder ungenügend geimpfte Kinder.
der Symptome, bis es der Zustand des Kindes erlaubt und          Ungeimpfte schwangere Betreuungs-
gemäss Entscheid des/r behandelnden Arztes / Ärztin.             personen sollen mit ihrer Frauenärztin /
                                                                 ihrem Frauen-arzt Kontakt aufnehmen.
Tuberkulose:                                                     Bei offener Tuberkulose
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss nur bei offener        Umgebungsuntersu-chung in der Schule / im
(ansteckender) Tuberkulose. Rückkehr gemäss Entscheid der /      Kindergarten / in der Kindertagesstätte.
des behandelnden Ärztin / Arztes.
Windpocken: (Varizellen)                                         Elterninformation. Kein Schwimmunterricht
Schul-, Kindergarten- und KiTa-Ausschluss. Rückkehr ab dem 6.    bis zum Abheilen der Hautläsionen.
Tag nach Krankheitsausbruch (Ausschlag) möglich.

                                                      16
Merkblatt Kopfläuse

Merkblatt "Kopfläuse - Weg damit - 10 Tipps zum Erfolg"

                                     17
18
Schulregeln Kindergarten und Primarschule Schönenbuch

Allgemeines Sozialverhalten
 Wir nehmen aufeinander Rücksicht.
 Wir schliessen niemanden aus.
 Wir versuchen Streit zu verhindern.
 Wir lachen niemanden aus.
 Wir schlagen und treten uns nicht. Spasskämpfe sind erlaubt, wenn vorher Regeln
    abgemacht wurden.
 Streit und Probleme versuchen wir zuerst selbst zu lösen, dann erst holen wir Hilfe
    bei einer Lehrperson.
 Wir verwenden andern Personen gegenüber keine Schimpfwörter.
 Bei Stopp ist Stopp.
 Bei Spielen halten wir uns an die Spielregeln.

Verhalten im Schulhaus:
 Finken und Jacken versorgen wir ordentlich an den Garderoben (auch in den
   Umkleidekabinen).
 Kleider, Schuhe und Finken anderer Kinder lassen wir in Ruhe.
 Im Schulhaus verhalten wir uns leise (vor allem wenn wir in die Bibliothek oder in
   die Turnhalle gehen).
 Wir schauen nicht in die Umkleidekabinen der anderen Kinder.

Verhalten auf dem Pausenplatz:
 In den unterrichtsfreien Zeiten oder 30 Minuten vor dem ersten Läuten darf auf
   den beiden Plätzen gespielt werden.
 Im Wechsel hat jede Klasse einmal in der Woche „Fötzelidienst“. Alle Kinder
   nehmen daran aktiv teil.
 Wir trennen Kompost und Müll. Die 3. Klasse ist verantwortlich für den
   Kompostbehälter.
 Der Schulgarten wird ohne Erlaubnis nicht betreten.
 Nur auf dem Platz vor dem LehrerInnenzimmer wird Fussball gespielt.
 Wer nicht Fussball spielt, hält sich nur ausserhalb vom Spielfeld auf, und mischt
   sich nicht ins Spiel ein. Wer Fangis spielt, rennt nicht durch das Fussballfeld.
 Beim Fussballspielen wird niemand ausgeschlossen, egal wie gut oder schlecht
   man spielt. Dies gilt auch dann, wenn ein Kind später dazukommt.
 Mit den Spielsachen aus dem Spielschrank gehen wir sorgsam um. Die 6. Klasse ist
   dafür verantwortlich, dass am Ende jeder Pause alle Spielsachen versorgt und der
   Kasten wieder abgeschlossen ist.

unterwegs:
 Wenn wir mit der Klasse unterwegs sind, rennen wir nicht.
 Wir lassen die Leute zuerst aus dem Bus und Tram aussteigen und halten dafür
   den Weg frei.
 Älteren Menschen überlassen wir den Sitzplatz.
 Wir beachten und befolgen die Verkehrsregeln.

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Jokertag und Urlaubsgesuch

Gesetzliche Grundlagen
Beurlaubungen sind in der Verordnung für den Kindergarten und die
Primarschule (641.11) unter § 55 geregelt.

Gesuche um Urlaub
                                              Bewilligungsinstanz

1 Tag (ausgenommen Ferien- bzw.               Die Klassenlehrperson.
Wochenendverlängerung)                        Ausgenommen sind Tage direkt vor
                                              und nach den Ferien bzw.
                                              Wochenende.
                                              Eingabefrist: mind. 2 Wochen

1 Tag (Ferien- bzw. Wochenendverlängerung)    Schriftliches Gesuch an die
2 Tage bis zu 2 Wochen                        Schulleitung
                                              Eingabefrist: mind. 4 Wochen

länger als 2 Wochen                           Schriftliches Gesuch an den Schulrat
                                              (mit Kopie an die Schulleitung)
                                              Eingabefrist: mind. 2 Monate

Familienferien sind in den offiziellen Schulferien zu nehmen.
Urlaubsgesuche müssen immer begründet sein.

Jokertage
An den Schulen von Allschwil und Schönenbuch gelten seit Schuljahr 2015/16
folgende Richtlinien:

 Es gibt pro Volksschuljahr einen Jokertag. (Der Kindergarten gilt auch als
  Volksschule)
 Einmal während des Schuljahres darf ohne Begründung aber mit
  Vorankündigung (mind. 1 Woche im Voraus), ein Jokertag bezogen werden.
 Die Klassenlehrperson kontrolliert und bewilligt den Bezug des Jokertages.
 Jokertage dürfen grundsätzlich immer bezogen werden, ausser:
  - am letzten oder ersten Schultag des Schuljahres
  - während Schulanlässen (Sport- oder Spieltag, Schulreisen usw.)
  - wenn Prüfungen angesagt sind.

Bitte Jokertag mit beiliegendem Formular an die Klassenlehrperson
einreichen. Sie kontrolliert und bewilligt den Bezug des Jokertages.

                                             20
Formular Urlaubsgesuch

Name und Vorname des Schülers / der Schülerin:

.............................................................................................................................

Klasse: ........................             Klassenlehrperson:..................................................

Mitbetroffene Geschwister:

Name:                                                 Klasse:                     Klassenlehrperson:

..................................................     .......................     ..........................................

..................................................     .......................     ..........................................

..................................................     .......................     ..........................................

Datum des Urlaubes: ............................................................................................

Wird eine Ferienverlängerung beansprucht:  Ja                                         Nein

Begründung: ........................................................................................................

.............................................................................................................................

.............................................................................................................................

.............................................................................................................................

.............................................................................................................................

Name und Adresse der Erziehungsberechtigten:

.............................................................................................................................

Telefon für Rückfragen: ........................................................................................

Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten:

.............................................................................................................................

                                                             21
22
Formular Jokertag

 Gesuch für einen Jokertag am ......................................................... (Datum)

Name und Vorname des Schülers / der Schülerin:

.............................................................................................................................

Klasse: ........................             Klassenlehrperson:..................................................

Mitbetroffene Geschwister:

Name:                                                 Klasse:                     Klassenlehrperson:

..................................................     .......................     ..........................................

..................................................     .......................     ..........................................

..................................................     .......................     ..........................................

Name und Adresse der Erziehungsberechtigten:

.............................................................................................................................

.............................................................................................................................

Telefon für Rückfragen: ........................................................................................

Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten:

.............................................................................................................................

Sofern kein Einwand für den Jokertag vorliegt erhalten Sie keine
Rückbestätigung – der Jokertag wird automatisch bewilligt.

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Vision Schule Schönenbuch

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